RECHTSKRAFT-DURCHBRECHUNGEN - ASPEKTE UND RECHTSFRAGEN ZU DEN BESTIMMUNGEN DER BAO - ÖGSW
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DAS ÖGSW MAGAZIN FÜR STEUERBERATER UND WIRTSCHAFTSPRÜFER 1|2019 RECHTSKRAFT- DURCHBRECHUNGEN ASPEKTE UND RECHTSFRAGEN ZU DEN BESTIMMUNGEN DER BAO PERSONALITY BRENNPUNKT FINANZ JUNGE ÖGSW Margarete Schramböck ist die Herbert Houf über die Verjährungs- Caroline Toifl über Auskünfte neue Ministerin für Digitalisierung frist bei Aussetzung der Einhebung aus dem Finanzstrafregister ISSN 2078-3957
[sprich: NODSCH] Rechtsanwalt | Steuerberater | Finanzstrafrechtsexperte Dr. Tibor Nagy Rechtsanwalt und Steuerberater Wien +43 1 715 22 67 | Salzburg +43 662 833 397 Experte für Finanzstrafverfahren www.finanzstrafverfahren.wien Wien – Salzburg
brandaktuell Neuer Standort AKADEMIE. Serviceorientiert, innovativ und vernetzt. So verstehen wir uns selbst als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ab 2021 in neuen Seminarräumen für die Akademie. Von Klaus Hübner E s wird eng an unserem derzeitigen Standort. Auch sind Zur Reform der Finanzverwaltung ZUM AUTOR die Seminarräume deutlich in die Jahre gekommen. Es Details zur geplanten Reform sind in den letzten Wochen Klaus Hübner war unumgänglich, einen neuen Standort zu suchen, bekannt geworden. Unabhängig von der Beurteilung im Ein- ist Präsident den wir im QBC am Wiener Hauptbahnhof gefunden haben. zelfall müssen wir Verwaltungsreformen in unserer Republik der ÖGSW Kurz vor Weihnachten haben wir den Vertrag für die neuen gutheißen, wenn Einsparungen realisiert oder Abläufe effizi- office@ Räumlichkeiten am Wiener Hauptbahnhof unterzeichnet. Der enter werden. Verständlicherweise geht Neustrukturierung der klaushuebner.at Umzug wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 erfolgen. Der Finanzverwaltung Hand in Hand mit Sorgen auf beiden Sei- Kammer-Vorstand war der Auffassung, dass Akademie und ten. Als Berufsangehörige stellen wir uns die Frage: „Was wird Kammer räumlich nicht auseinandergerissen werden sollen. für uns besser, was wird schlechter in der Zusammenarbeit?“ Ein Standortwechsel kam nur für beide gemeinsam in Frage. So schätzen auch wir unsere regionalen Kontakte vor Ort und Die Nachfrage nach den Angeboten unserer Akademie ist es ist nachvollziehbar, wenn unsere Kolleginnen und Kollegen enorm gestiegen. Unser Berufsstand hat sich in den letzten in den Bundesländern besorgt sind, dass künftig der Regional- 20 Jahren, die wir im U4 Center in Meidling sind, nun mal bezug zu kurz kommt. Mit den ersten Informationen, die wir nahezu verdoppelt. Die aktuellen Räumlichkeiten sind auch dazu erhalten haben, wurde uns glaubhaft versichert, dass es nicht mehr zeitgemäß, für eine Renovierung wären demnächst jedoch nicht darum geht, in Zukunft einem Tiroler Unterneh- hohe Investitionskosten notwendig geworden. Deshalb haben men einen burgenländischen Finanzbeamten zuzuordnen. wir uns im Vorstand – fraktionsübergreifend einstimmig – für einen neuen Standort entschieden. Als Berufsangehörige stellen wir uns die Frage: Moderner und besser erreichbar „Was wird besser für uns, was wird schlechter Unsere neuen Räumlichkeiten umfassen zwei Stockwerke im in der Zusammenarbeit?“ Bauteil 2 des QBC (Quartier Belvedere Central), das gerade errichtet wird. Der künftige Standort ist State-of-the-Art, hin- sichtlich der modernen Ausstattung der Seminar- und Büro- Position der KSW räumlichkeiten und betreffend die Infrastruktur. Am Haupt- Unsere Position haben wir dem Finanzministerium übermit- bahnhof halten täglich 1.100 Züge aus allen Richtungen. Für telt. Wenn im Fokus der Reform steht, dass es eine bessere unsere Mitglieder und Seminarteilnehmer, die mit dem Zug Arbeitsverteilung, damit eine kürzere Erledigungsdauer und oder dem Flugzeug anreisen, werden wir damit leichter und als Ergebnis eine Gleichbehandlung der Anliegen geben wird, schneller erreichbar sein. Auch für die Wiener ist das QBC begrüßen wir dieses Reformvorhaben. Es muss aber mit der sehr gut gelegen und mit U-Bahn, Schnellbahn, Autobussen neuen Struktur gewährleistet bleiben, dass es in allen Filialen und Straßenbahnen leicht erreichbar. Außerdem gibt es Fahr- des Finanzamtes entscheidungsbefugte Ansprechpartner geben rad-Highways und die Tiefgaragen sind mit E-Ladestationen wird. Insbesondere im betrieblichen Bereich ist der persönliche ausgestattet. Kurz gesagt, an unserem neuen Standort sind wir Kontakt weiterhin nötig und vor allem effizient. unseren Mitgliedern näher denn je. Wir befürworten auch die Überlegungen, dass die Finanz- Der Hauptbahnhof ist mit einer Fläche von 109 Hektar – verwaltung künftig Verfahren mit elektronischen Auswertungen das entspricht übrigens der Größe des 8. Wiener Bezirks – ei- beschleunigen will. Hier werden wir darauf schauen, dass der nes der größten Infrastrukturprojekte der letzten Jahrzehnte. Aufwand seitens der Steuerpflichtigen und auch bei uns Steuer- Rund um den Bahnhof entsteht ein ganz neues Stadtviertel, beratern im Rahmen bleibt und die Zahl der zu prüfenden Fälle in dem ab 2020 rund 30.000 Menschen leben und arbeiten nicht überbordend ist. Laufende Evaluierungen in relativ kurzen werden. Zeitabständen sind dafür aus unserer Sicht erforderlich. Denn Auch imagemäßig entspricht der neue Standort unserem da sind wir uns einig: Reformen nur um einer neuen Struktur Berufsbild, so wie wir Steuerberater und Wirtschaftsprüfer willen ist zu wenig. Die Neuordnung der Finanzverwaltung uns selbst verstehen und sehen: service-orientiert, innovativ, muss mit einer spürbaren Vereinfachung für uns Steuerberater modern und vernetzt. und vor allem für alle Steuerpflichtigen verbunden sein. n 1/2019 3
© SALZBURGERLANDTOURISMUS ÖGSW FUSCHLER FACHTAGUNG VERBUCHUNG VON UMGRÜNDUNGEN IM JAHRESABSCHLUSS STEUERLICHE ERFASSUNG UND UMSETZUNG IN DER STEUERERKLÄRUNG 28. BIS 29. JUNI 2019 SEMINARBEITRAG WP/StB EUR 330,– netto (ÖGSW EUR 270,–) Berufsanwärter EUR 270,– netto (ÖGSW EUR 220,–) SEMINARORT einschließlich Unterlagen, Mittagessen, Abendprogramm und Kaffeepausen. HOTEL JAGDHOF 5322 Hof bei Salzburg ANMELDUNG Tel.: 06229/2372-0, Fax: 06229/2372-2531 Über die ÖGSW Homepage www.oegsw.at oder www.fuschlresort.at per E-Mail an sekretariat@oegsw.at reservierung.jagdhof@schlossfuschlresort.at Bei Fragen: Sabine Kosterski,Tel.: 0664/12 77 955, E-Mail: sabine@kosterski.at Wir verbinden Menschen und Wissen. www.oegsw.at VERBRAUCH RUNTER PULS RAUF. DER NEUE Der neue Fiat 500X mit neuen, effizienten Turbomotoren Im Fiat 500X erleben Sie schon heute, was die Technologie von morgen leistet: Die neue Generation von FireFly Benzinmotoren sorgt für mehr Leistung, weniger Verbrauch, bessere Beschleunigung und beeindruckenden Fahrkomfort. DER NEUE FIAT 500X. ZUKUNFT ERLEBEN. SCHON HEUTE. fiat.at AB € 15.990,-* BEI FCA-BANK FINANZIERUNG. Gesamtverbrauch 4,2 – 6,7 l/100 km, CO 2 -Emissionen 111 – 164 g/km. (NEFZ korreliert). Symbolfoto. Kundencenter Wien Erdberg * Aktionspreis Fiat 500X Urban 1.6 eTorQ 110 inkl. Modellbonus (enthält Händlerbeteiligung) und € 1.200,– FCA Bank Finanzierungsbonus. Bei Leasing oder Kreditfinanzierung über die Erdbergstraße 189-191, Tel.: 01/740 20-4554 FCA Leasing GmbH / FCA Bank GmbH. Voraussetzung: Bankübliche Bonitätskriterien, Wohn- sitz/Beschäftigung in Österreich. ** 4 Jahre Fiat Garantie (2 Jahre Neuwagengarantie ohne Kilometerbeschrän- Kundencenter Wien Floridsdorf kung und 2 Jahre Funktionsgarantie „Maximum Care“ bis 60.000 km Gesamtlauf- leistung). Freibleibende Angebote nur für Privatkunden bei Kauf bei Kauf bis Brünner Straße 62, Tel.: 01/278 15 14-6108 31.03.2019. Details auf www.fiat.at. Stand 01/2019. www.denzel.at
editorial 1/2019 Inhalt Wichtige Standortfragen 3 BRANDAKTUELL Klaus Hübner über den neuen Standort der Liebe Kolleginnen und Kollegen! Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 6 KURZNOTIZEN Aktuelles aus ÖGSW und Wirtschaft 8 P ERSONALITY Karin Pollack über Margarete Schramböck, die neue Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaft S erviceorientiert, innovativ und vernetzt, das ist unser Anspruch und unser Selbst- und Leitbild. Um die- sem Anspruch für unsere Branche der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gerecht zu werden, dafür muss man 10 SCHWERPUNKT Rechtskraftdurchbrechung im Rahmen der BAO: sich ständig Standortfragen stellen. Manchmal nicht nur Herbert Houf über eine der nobelsten Aufgaben von Steuerberatern im übertragenen Sinn – Wer sind wir? Und was sind die Herausforderungen für die Zukunft? –, sondern auch ganz 16 PRAXIS Kontenregister und Konteneinschau: Was hat sich praktisch. Etwa für die neuen Räumlichkeiten unserer verändert? BFG-Richter Dr. Peter Unger gibt Auskunft Akademie, die voraussichtlich ab dem Frühjahr 2021 am 18 BRENNPUNKT FINANZ Herbert Houf über die Verjährungsfrist Wiener Hauptbahnhof angesiedelt sein werden. Der Ver- bei Aussetzung der Einhebung trag wurde noch vor Weihnachten unterzeichnet. 20 BRENNPUNKT FINANZSTRAFRECHT Klaus Hübner über Fragen Wie innovativ und zukunftsfit wir sind und sein müssen, zur Einbringung der Selbstanzeige darüber berichten in der aktuellen Ausgabe der ÖGSWissen gleich mehrere Beiträge. Kollege Herbert Houf hat sich für 21 SERVICENETZWERK Die ÖGSW Generalversammlung 2018 im die Schwerpunktgeschichte (lesen Sie ab Seite 10) mit dem Rückblick und delikate Häppchen zur Steuermaterie besonders wichtigen Thema der Rechtskraftdurchbrechung 26 BERUFSANWÄRTER „Mein Tag als Berufsanwärterin“: im Rahmen der BAO beschäftigt, damit wir erfolgreich Rita Sarkissian erzählt aus ihrem Arbeitsalltag mögliche Nachteile für unsere Mandanten abwenden kön- nen. Auch äußerst informativ liest sich der Fragenkatalog 28 JUNGE ÖGSW Caroline Toifl über das Finanzstrafregister und zum Thema Kontenregister und Konteneinschau (Praxis, wie in der Praxis eine Abfrage durchgeführt wird Seite 16), den wir dem Richter des BFG, Dr. Peter Unger, gestellt haben. Herzlichen Dank für die Beantwortung. Zu- 29 WIRTSCHAFTSPRÜFER Martin Schereda über den Widerruf eines kunftsfit muss auch Margarete Schramböck sein, die wir Bestätigungsvermerks und wie dieser vermieden werden kann im Rahmen unserer Rubrik Personality (Seite 8) porträtiert 31 KNOW-HOW Fachliteratur aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht haben. Sie ist die neue Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaft. 33 FRAGEBOGEN Sind Sie gut beraten? Beantwortet von der Immobilienmaklerin Elisabeth Rohrer Und wie vernetzt die Kollegenschaft innerhalb der ÖGSW mittlerweile ist, beweisen nicht zuletzt die Fotostrecken über 34 SOFT SKILLS Führungsstile der Zukunft – wie sollen die aus- die Generalversammlung 2018, die noch vor Weihnachten schauen? Die ÖGSW hat ihre Mitglieder online befragt stattgefunden hat und traditionellerweise im Kabarett Simpl 36 OFFICETOOLS Neuigkeiten aus der Hightechwelt ausgeklungen ist. Ein herzliches Dankschön an dieser Stelle an alle, die ihre Kraft und Energie in die Weiterentwicklung 38 TERMINVORSCHAU Alle wichtigen Veranstaltungen und Zukunft unserer Branche investieren. HINWEIS: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf Bleibt mir an dieser Stelle nur noch, Ihnen eine span- geschlechtsspezifische Formulierungen. nende, aber auch entspannende Lektüre und ein innova- tives Frühjahr zu wünschen! IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Österreichische Gesellschaft der Steuerberater und Wirt- schaftsprüfer Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Klaus Hübner Chefredaktion: Mag. Mia Eidlhuber Art Direction: Lüdtke Grafik, E-Mail: b.luedtke@luedtke.cc Anzeigen: Heidrun Engel, Herzlichst, COVERFOTO: © IAMUPUMAI/ISTOCK Tel. 01/531 61-310, Fax 01/531 61-181, E-Mail: heidrun.engel@manz.at Autoren und Mitarbeiter dieser Ausgabe: Werner Friedl, Mag. Herbert Houf, Mag. Klaus H übner, Mag. SabineKosterski, Ihr Klaus Hübner Mag. Karin Pollack, Dr. Martin Schereda, Dr. Caroline Toifl, Dr. Peter Unger Druck: Berger Druck, Horn ÖGSWissen erscheint vier Mal pro JahrAuflage: 10.500 Verlagsanschrift: MANZ´sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Johannesgasse 23, 1010 Wien; Tel. 01/531 61-0, Fax 01/531 61-181 Anschrift Medieninhaber und Herausgeber: Schönbrunnerstr. 222-228/3/7. OG, 1120 Wien, Tel. 01/315 45 45 Homepage: www.oegsw.at E-Mail: oegswissen@oegsw.at. Alle Rechte vorbehalten. 1/2019 5
kurznotizen NEUIGKEITEN UND AKTUELLE MELDUNGEN AUS DER FINANZWELT Auf neue Kooperationen SERVICE. Finden Sie in 10 Minuten Ihren Kooperationspartner – dank des ÖGSW Business Speeddating! ÖGSW BUSINE SS N ach einem erfolgreichen Start unseres Business Speeddating-Veranstaltungs- Und wie läuft das ab? Nach einem Impulsvortrag (Erfah- rungsbericht zu einer gelungenen Kooperation) haben alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Möglichkeit, einander SPEEDATING formats im letzten Jahr geht an separaten Tischen kennenzulernen. Dabei stehen jeweils 19 13. MÄRZ 20 es am 13.3.2019 ab 18.30 Uhr 10 Minuten zur Verfügung, um die relevanten Eckdaten der Anmeldung: mit frischer Energie in eine weitere potenziellen Kooperationspartner zu erfragen. Ist die Zeit ar iat @ oe gs w.at, Runde. Das neue Jahr bringt dabei auch einen neuen vorbei, wird der Tisch gewechselt und das Kennenlernen sekr et 45-33 Fax: 01/315 45 Fokus mit sich: Diesmal wird darauf abgezielt, (lose) beginnt erneut. Als Referent/in begleiten Sie WP/StB Kooperationen zu knüpfen, die es ermöglichen sollen, Mag. Eva Pernt und Mag. Gilbert Ferner (KMU Börse) Know-how auszutauschen, die Arbeitslast zu verringern durch den Abend. Seien auch Sie dabei! Moderiert wird oder auch Ressourcen (z.B. Räumlichkeiten, Personal, Soft- der Abend wieder durch StB Mag. Sabine Kosterski. ware etc.) zu teilen oder einzusparen. Das ÖGSW Business Anmeldungen werden im Sekretariat der ÖGSW Speeddating bietet dabei einen optimalen Rahmen, um für angenommen (Fax: 01/315 45 45 DW 33, E-Mail: Sie geeignete Kooperationspartner effizient zu finden. sekretariat@oegsw.at). Wir freuen uns auf Sie! Die ÖGSW Servicecard PROFITIEREN. Mit der ÖGSW Firmenmitgliedschaft Unser Service für Sie! SOCIAL MEDIA. Facebook für Einsteiger und Bei der ÖGSW dabei zu sein, bedeutet hochwertige Weiterbildung für Leicht-Fortgeschrittene! Kostenlose zu einem fairen Preis, vor allem Netzwerken unter Kollegen. Sind Webinars zur Facebook-Nutzung. in Ihrer Kanzlei zumindest fünf Interessierte, die die Vorteile der ÖGSW Mitgliedschaft genießen wollen, lohnt es sich, Ihre Firma als Mitglied bei der ÖGSW anzumelden – so sparen Sie EUR 90,– jähr- lich! Die ÖGSW Firmenmitgliedschaft beinhaltet die Vorteile für fünf Personen, zahlen aber nur für vier – um EUR 360,– S ie wollten schon immer Basics zu Facebook kennenlernen, hatten noch keine Gelegenheit dazu? Dann sind Sie beim kostenlosen Webinar Preise für die ÖGSW Mitgliedschaft: „Facebook für Einsteiger“ richtig! Beim Wirtschaftsprüfer und Steuerberater EUR 90,– Einsteiger-Webinar entdecken Sie, wie Face- Berufsanwärter: kostenlos für die ersten book funktioniert, wie man sich registriert, wie drei Jahre nach KSW-Anmeldung und danach EUR 30,– man es für den privaten Gebrauch nutzt, und erhal- Firmenmitgliedschaft (gilt für 5 Personen) EUR 360,– ten wertvolle Tipps zum Datenschutz und für die Kanzlei- Fanpage. „Facebook für Einsteiger“ findet am 8.3.2019 um Unsere Mitglieder erhalten die ÖGSW Servicecard, mit der Sie 11 Uhr statt. Sie möchten nach unserem Einsteiger-Webinar zahlreiche Vorteile in Anspruch nehmen können. Wir bieten viele noch mehr über die Möglichkeiten in Facebook erfahren? kostenlose oder ermäßigte Serviceleistungen, wie die Bilanzie- Dann laden wir Sie herzlich zu unserem kostenlosen Webi- rungscheckliste, Arbeitsbehelfe, Leitfaden, Seminarunterlagen nar für Leicht-Fortgeschrittene ein. Sie erfahren darin, wie etc. Außerdem sparen Sie bis zu 20% bei der Buchung unserer man eine Fanpage pflegt, Statistiken erstellt, Beiträge gestal- Veranstaltungen, Sie finden alles unter www.oegsw.at in der Rubrik tet und Freunde zu Veranstaltungen einlädt. Das Webinar „Services“. Wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft erfahren wollen, „Facebook für Leicht-Fortgeschrittene“ findet am 22.3.2019 können Sie auch gern unsere Generalsekretärin Sabine Koster- um 11 Uhr statt. Jetzt kann es mit Ihrem FB-Marketing los- ski unter 0664/12 77 955 gehen! Durch die Webinare führt eine Social-Media-Exper- © TALAJ/FOTOLIA, ALEXSL/ISTOCK telefonisch kontaktieren oder tin von Atikon. Bitte registrieren Sie sich auf der Plattform einfach in unserem ÖGSW „edudip“ unter https://www.edudip.com/academy/atikon. Büro am Tiefen Graben 9/1, Sie benötigen einen Computer, schnellen Internetzugang, 1010 Wien vorbeikommen. einen aktuellen Browser mit Flash-Plugin und Lautsprecher. Bei Fragen wenden Sie sich an socialmedia@atikon.com. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme! 6 1/2019
privatnotizen Herzlichen Glückwunsch! Gratulation KOLLEGEN. Die ÖGSW gratuliert zum Geburtstag. KOLLEGEN. Die ÖGSW gratuliert herzlich zum Berufsjubiläum. 80 Jahre Bergwandern, Joggen und natürlich 20-jähriges Berufsjubiläum Berthold Leonard. Schifahren im Winter. Alles Gute! Ralph Hofmann. Am 16. November feierte der Am 21. Februar feierte Burgenländer sein 20-jähriges Berufsjubiläum. der Wiener seinen 50 Jahre Neben dem Reisen zählen zu seinen Hobbys auch 80er. Er verbringt seine Christoph Denk. Lesen und Fußball. Die ÖGSW wünscht alles Zeit gerne aktiv beim Der Steirer feierte am Gute! Sport, wobei seine Liebe vor allem 29. Jänner seinen 50er. dem Tennissport gilt. Ansonsten ist In der Winterzeit Margit Rapp. Am 17. Dezember feierte die er gerne in der Natur – beim Laufen, verbringt er seine Freizeit Steirerin ihr 20-jähriges Berufsjubiläum. Sofern es Radfahren oder Langlaufen im Winter. gerne mit Schifahren – die Zeit zulässt, entspannt sie sich gerne bei einer Die ÖGSW hat er jahrelang mit der im Sommer mit Wandern, Gärtnern Runde Golf oder bei einem Opernbesuch in Graz. Veranstaltungsbetreuung unterstützt – und allem, das mit Eisenbahn zu tun Die ÖGSW gratuliert! er ist eng mit Pörtschach verknüpft. hat. In der ÖGSW ist er im Oberlaa- Die ÖGSW bedankt sich und gratu- Team Steiermark schon jahrelang als 10-jähriges Berufsjubiläum liert herzlich! Referent und aktuell als Rechnungsprü- Michael Reimair. Am 26. November beging der fer tätig. Vielen Dank und alles Gute! Tiroler sein 10-jähriges Berufsjubiläum. In seiner Karl Hess. Freizeit betreibt er gerne Sport in den Tiroler Der Salzburger feierte Martina Rehberger- Bergen und bereist gern neue Orte. Die ÖGSW am 21. Jänner seinen Wörister. Am unterstützt er mit seinen Ideen im Vorstand. Die 80er. Seine berufliche 26. Februar feierte die ÖGSW bedankt sich und gratuliert herzlich! Tätigkeit schränkt er Niederösterreicherin allmählich ein, wodurch ihren 50er. Ihre Freizeit Maria Wibmer. Am 5. Dezember feierte die nun mehr Freizeit übrigbleibt, die er verbringt die gebürtige Tirolerin ihr 10-jähriges Berufsjubiläum. Wenn gerne mit seinen Enkelinnen verbringt. Oberösterreicherin und Mutter dreier es die Zeit erlaubt, verbringt die Mutter von zwei Seit vielen Jahren nimmt er an Schach- Töchter mit Lesen, Fotografieren, aufgeweckten Buben (7, 8) ihre Freizeit gerne turnieren teil und im Sommer segelt er Reisen, Schifahren und Tauchen. Die sportlich mit Schwimmen, Karate oder Schifah- am Wolfgangsee. Am 8. Februar wurde ÖGSW gratuliert! ren oder gemütlich mit einem guten Buch. Auf erneut gefeiert: die goldene Hochzeit Städtereisen genießt sie Kultur und Kulinarik und mit seiner Frau. Die ÖGSW gratuliert Robert Roner. pflegt dabei ihre umfangreichen Sprachkenntnisse. herzlich! Der Tiroler feierte am Alles Gute! 11. Februar seinen 50er. 70 Jahre Zeit mit anderen zu Sonja Seewald. Am 5. Dezember feierte die Alfred Fenzl. verbringen ist ihm sehr Oberösterreicherin ihr 10-jähriges Berufsjubilä- Der Oberösterreicher wertvoll. Seine Freizeit um. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit ist sie gerne beging am 27. Jänner verbringt er daher gerne mit seiner mit ihrem Ehemann und ihren zwei Töchtern in seinen 70er. Neben sei- Familie und mit Freunden, entweder den Bergen oder am See unterwegs. Zur Entspan- ner beruflichen Vollzeit- beim Segeln, Wandern oder Reisen. nung genießt sie Yogaübungen und Fitnesstrai- Tätigkeit ist er in seiner Die ÖGSW wünscht alles Gute! ning. Die ÖGSW gratuliert herzlich! Freizeit als Turnier-Bridge-Spieler aktiv, was ihn für den Beruf und seine politi- Monika Kastenhofer- Wolfgang Mühlehner. Am 5. Dezember feierte schen Aktivitäten fit hält. Die ÖGSW Krammer. der Niederösterreicher sein 10-jähriges Berufsjubi- wünscht alles Gute! Am 23. Februar feierte läum. Der Ehemann und Vater von zwei Söhnen die Oberösterreicherin (20, 22) entspannt sich gerne bei längeren Berg- 60 Jahre ihren 50er. Ihre Freizeit wanderungen. In seinem mMostviertler Heimat- Armin Preindl. verbringt sie gerne in ort Allhartsberg engagiert er sich ehrenamtlich im Der Tiroler feierte am der Natur, am liebsten in den Bergen. Rahmen der katholischen Kirche – seit Juni nun FOTOS BEIGESTELLT 25. Februar seinen Mit ihrem Hund Oskar kennt sie kein als ständiger Diakon. Die ÖGSW wünscht alles Gute! 60er. Er ist sehr oft und Schlechtwetter. Als Vorstandsmitglied gerne in der Natur: unterstützt sie die ÖGSW. Die ÖGSW beim Mountainbiken, bedankt sich und gratuliert herzlich! 1/2019 7
personality Karriere am Datenhighway PORTRÄT. Margarete Schramböck ist Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaft. 12-Stunden-Tag, Fachkräftemangel und Entbürokratisierung sind ihre Themen – privat mag sie Gartenarbeit. Von Karin Pollack U nverhofft kommt oft: Das ist ein Satz, der im Leben von Margarete Schramböck recht häufig zuzutreffen scheint. Als eine von wenigen Frauen hatte es die Ti- rolerin 2016 zur Chefin von A1 Telekom Austria geschafft, ein Triumph vor allem in der IT-Branche. Doch schon bald kam sie mit dem globalen Mutterkonzern der Telekom Austria über Kreuz. Die Auseinandersetzungen mit Vorstandsvorsitzenden © BMDW/CHRISTIAN LENDL Alejandro Plater fanden hinter verschlossenen Türen statt. Schließlich schied Schramböck aus dem Unternehmen aus, um dann – als Überraschungskandidatin der neuen Bundesregie- rung Kurz – nur drei Monate später das Wirtschaftsministeri- um der Republik zu übernehmen. Für die bis dahin parteilose Tirolerin ein Wagnis. „Ohne Mut klappt es nicht. Man muss sich die Dinge zutrauen, denn Die Tirolerin Margarete Schramböck ist neue Ministerin im Prinzip kann nichts passieren“, ist Schramböcks Karriere- für Digitalisierung und Wirtschaft. devise immer gewesen. Dass sie als „Tirols Ministerbeitrag“ zur Bundesregierung Kurz galt und auch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, eine langjährige Vertraute, ein Wörtchen mitzu- Als Person authentisch bleiben! reden hatte, ließ sie als Gerüchte links liegen. Denn bei Digita- Margarete Schramböck wurde am 12. Mai 1970 in St. Johann lisierung, jenem Wort, das im aktuellen Regierungsprogramm in Tirol geboren und wuchs dort als Arbeiterkind auf. Ihr Va- insgesamt 200 Mal vorkommt, kennt sie sich aus. „Digitalisie- ter war im Sägewerk beschäftigt, ihre Mutter im Gastgewerbe, die Tochter ging zum Studium der Betriebswirtschaftslehre an die Wirtschaftsuniversität Wien, schloss 1994 ab und hängte eine Dissertation über „Zukunftsperspektiven der Unterneh- „Ohne Mut klappt es nicht. Man muss sich mensberatung“ an. Ihre berufliche Laufbahn startete sie beim die Dinge schon zutrauen, denn im Prinzip IT-Konzern Alcatel. kann nichts passieren“, ist Schramböcks In den ersten Jahren dort absolvierte sie noch eine Ausbil- dung zum Master of Business and Administration in Lyon. Karrieredevise immer gewesen. War sie anfangs als Auditorin für Zentral- und Osteuropa zuständig, wurde sie bald Leiterin des technischen Vertriebs, erlebte viele Umstrukturierungen im Konzern. Aus Alcatel rung war immer mein Thema, zuerst in kleinen Unternehmen, wurde NextiraOne, später Dimension Data. In 20 Jahren dann in mittelgroßen und ganz großen, jetzt bin ich für Ös- stieg Schramböck schließlich zur Managing Directorin auf. terreich verantwortlich“, sagte sie in der Kronen-Zeitung über „Mit jeder Fusion änderte sich die Firmenkultur“, sagt sie ihre neue Rolle und gibt damit Einblick in ihre erstaunliche rückblickend. Wichtig war ihr, „als Person authentisch zu Karriere. bleiben, sich auf die Menschen einzustellen, zuzuhören und 8 1/2019
? Kritisch hinterfragt So wird die Belegbox zum Erfolg Elisabeth Bubla (Kanzlei Bubla & Bubla) im Gespräch mit Franz Nowotny (Geschäftsführer dvo Software). „Die Digitalisierung muss vor allem auch im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe ankommen.“ dann klar zu kommunizieren.“ Ihre Rolle sieht sie stets als Gestalterin. All das sind Eigenschaften, die sie auch in ihrer Mi- nisterrolle auszeichnen. Ihre Themen über die Digitalisierung hinaus waren in den vergangenen Jahren: der 12-Stunden-Tag, Fachkräftemangel und Entbürokratisierung. „Ich will daran ge- messen werden, was ich abgeschafft habe“, sagt sie. „Bei der BEIGESTELLT Digitalisierung haben wir in Österreich in den letzten 15 Jah- ren viel verschlafen“, wiederholt sie häufig, auch die Start-ups in Österreich brächte man um, noch bevor sie sich entwickeln können, sagte sie in der Tageszeitung „Der Standard“. Digi- talisierung müsste vor allem auch im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe ankommen. 2020 soll es für Unternehmen eine große Entlastung bei Steuern und Lohnnebenkosten geben. Franz Nowotny: Immer mehr Ihrer Klienten senden ihre Belege online über die Belegbox in die Kanzlei. Warum? Tiroler Gröstl und Gartenarbeit Unverhofft waren auch die Nebengeräusche, mit denen Marga- Elisabeth Bubla: Dadurch müssen sie ihre Originalbelege nicht rete Schramböck in ihrer neuen Rolle als Politikerin konfron- mehr in die Kanzlei bringen und haben zusätzlich jederzeit online tiert war, zum Beispiel als öffentlich bekannt wurde, dass die darauf Zugriff. Digitalministerin einen Gewerbeschein für Humanenergetik Wie läuft es genau ab, wenn Sie einen neuen Klienten hat. „Sie hat nie als Energetikerin gearbeitet“, ließ sie ihre Pres- für die Belegbox registrieren? sesprecherin verlautbaren und legte den Schein postwendend Wir treffen alle Voreinstellungen in der Kanzlei. Das funktioniert sehr zurück. Unerwartet für sie war auch das Interesse an ihrem Pri- einfach, weil uns das System automatisch die Belegkreise aus der vatleben. Im „Kurier“ war zu lesen, dass sie verheiratet ist. Das Finanzbuchhaltung dieses Klienten vorschlägt. Der Klient bekommt dementierte sie in der „Krone“, hat aber dann prompt von ih- von uns seine Zugangsdaten und kann nun seine Belege per Drag rem Lebensgefährten Marcel K., einem IT-Manager, der seinen & Drop in den jeweiligen Upload-Bereich ziehen. Wir kontrollieren Nachnamen nicht bekannt gibt, einen Heiratsantrag bekom- weiterhin jeden Beleg und entscheiden, wie er verbucht wird. Mit men. Mittlerweile hat sich Schramböck an diese Öffentlichkeit dem Unterschied, dass er nun nicht mehr ausgedruckt vor uns liegt, jedoch gewöhnt. sondern auf dem Bildschirm aufgerufen wird. So wie früher auch, findet sie die beste Entspannung ab- Kommen durch die Digitalisierung die persönliche Betreuung seits von allem Digitalen bei der Arbeit im Garten. „Ich pflan- und der Kontakt zum Klienten nicht zu kurz? ze meine Blumen selbst ein“, sagt sie. Manchmal arbeitet sie Keinesfalls. Speziell bei der Einführung der Belegbox ist die per nachts mit der Taschenlampe, weil sie es bei Tageslicht nicht sönliche Kommunikation intensiver als sonst. Und wenn die Beleg- nach Hause schafft. Was sie noch mag: Die schönste Land- box einmal läuft, ist mehr Zeit für die Beratung da. BEZAHLTE ANZEIGE schaft, da ist sie sich sicher, ist die Gegend um den Wilden Kaiser, wo sie aufgewachsen ist, und Tiroler Gröstl ist immer noch ihre Lieblingsspeise. n Das vollständige Interview lesen Sie auf www.dvo.at/blog 1/2019 9
schwerpunkt Rechtskraft- durchbrechungen BAO. Eine unserer nobelsten Aufgaben als Steuerberater ist, die Abänderung von Bescheiden zu Gunsten unserer Mandanten verfahrensrechtlich durchzusetzen und eine ebensolche zum Nachteil unserer Mandanten zu verhindern bzw. erfolgreich zu bekämpfen. Von Herbert Houf 10 1/2019
U m diesem Anspruch zu genügen, ist heute eine Situation gegeben, die bedarf es eingehender Kennt- eine weitgehende „Waffengleichheit“ nisse der in der BAO vorgese- zwischen Abgabenbehörde und Partei henen Verfahrenstitel zur Abänderung gewährleistet. Die zur Abänderung oder oder Berichtigung von Bescheiden und Berichtigung dienenden Verfahrenstitel ihrer Anwendungsvoraussetzungen. Der können zumeist sowohl von Amts wegen nachfolgende Beitrag gibt einen Über- als auch auf Antrag der Partei zum Ein- blick über die in diesem Zusammenhang satz kommen. Nur auf Antrag der Par- relevanten Aspekte und Rechtsfragen tei zu erfolgen haben z.B. Maßnahmen ZUM AUTOR und geht punktuell auf die einschlägigen nach § 205 Abs. 6 BAO, § 214 Abs. 5 Mag. Herbert Bestimmungen der BAO ein. BAO oder § 217 Abs. 7 und 9 BAO. Houf ist Zwingende amtswegige Maßnahmen – Wirtschaftsprüfer Allgemeines zu Rechtskraftdurchbre- ohne einen zu Grunde liegenden Antrag herbert.houf@ chung im Rahmen der BAO – sehen z.B. § 295 BAO, § 205 Abs. 1 auditpartner.at Nach Eintritt der Rechtswirksamkeit BAO, § 212 Abs. 2 BAO, § 212a Abs. 9 eines Bescheides, also nach seiner Be- BAO oder § 217 Abs. 8 BAO vor. kanntgabe (i.d.R. durch Zustellung), Von diesen Fällen abgesehen liegt kann dieser nur noch abgeändert oder auf Grund der einschlägigen Normen berichtigt werden, wenn für die Form die Entscheidung über die Abänderung der beabsichtigen Änderung oder Be- eines Bescheides zumeist im Ermessen der richtigung eine ausreichende gesetzliche Abgabenbehörde, d.h. das Gesetz räumt Grundlage besteht. Die Durchbrechung der Behörde einen Entscheidungsspiel- der Rechtsbeständigkeit (als verfassungs- raum ein. Diese hat ihre Entscheidung mäßiges Grundprinzip) zu Gunsten der innerhalb der gesetzlichen Grenzen nach Rechtsrichtigkeit ist also nur in jenen Fäl- Abwägung von Billigkeit und Zweck- len zulässig, in denen der Gesetzgeber mäßigkeit unter Berücksichtigung aller das ausdrücklich erlaubt oder anordnet. in Betracht kommenden Umstände zu Im Umkehrschluss ist die Anwen- treffen. Von essentieller Bedeutung ist dung eines Verfahrenstitels zur Rechts- dabei die Frage, welchem Zweck die kraftdurchbrechung nur erforderlich, Norm dienen soll, die das Ermessen wenn über eine bestimmte Sache bereits einräumt. Ziel aller Verfahrenstitel zur eine behördliche Entscheidung in Be- Rechtskraftdurchbrechung ist – un- scheidform vorliegt. Ist eine solche noch ter den jeweils gesetzlich definierten nicht ergangen, bedarf es auch keiner Voraussetzungen – ein rechtmäßiges besonderen verfahrensrechtlichen An- Ergebnis. Daher geht die Judikatur da- ordnung, um einen Bescheid erlassen zu von aus, dass bei der Ermessensübung können. grundsätzlich dem Prinzip der Rechts- Zur Durchbrechung der Rechtsbe- richtigkeit (und damit der Gleichmäßig- ständigkeit im Interesse der Rechtsrich- keit der Besteuerung, siehe § 114 Abs. 1 tigkeit dient natürlich in erster Linie BAO) der Vorrang vor jenem der Rechts- das Instrument der Bescheidbeschwerde beständigkeit (Rechtskraft) zu geben ist. gemäß §§ 243ff BAO, das aber natur- Dies gilt unabhängig davon, ob sich die gemäß nur der Partei zusteht (siehe Änderung des Bescheides zu Gunsten § 246 BAO). Auf diese soll in diesem oder zu Ungunsten der Partei auswirkt. Beitrag nicht näher eingegangen wer- Daneben sind aber auch alle anderen den. Von Interesse sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles bei der Inte- zahlreichen weiteren Verfahrenstitel, ins- ressenabwägung zu würdigen. besondere §§ 293–307 BAO, die eine Eine entscheidende Frage im Zusam- Änderung von Bescheiden erlauben. menhang mit der Abänderung oder Be- Darüber hinaus bestehen, insbesondere richtigung von Bescheiden ist das Aus- Eine entscheidende im Zusammenhang mit der Festsetzung maß der Änderungsbefugnis der Behörde. Frage im Zusammen- von Nebenansprüchen i.S.d. § 3 Abs. 2 Gestützt auf § 251 BAO geht die Judi- hang mit der Abände- BAO, weitere Bestimmungen, die eben- katur davon aus, dass – abgesehen von rung von Bescheiden falls zu Bescheidkorrekturen führen den gesetzlich normierten Ausnahmen – © AKINDO/ISTOCK ist das Ausmaß können oder müssen. keine Teilrechtskraft eintreten kann, weil der Änderungsbefugnis Auf Grund zahlreicher Änderungen Bescheide, die an die Stelle eines frühe- der Behörde. der BAO in den letzten rund 15 Jahren ren Bescheides treten, grundsätzlichin 1/2019 11
schwerpunkt vollem Umfang anfechtbar sind. Impli- Eine weitere wesentliche Ausnahme sind zit ergibt sich daraus zweierlei: Erstens kann der neue Bescheid grundsätzlich die sogenannten Berichtigungsbescheide in jeder Hinsicht, sowohl hinsichtlich . Darunter zu subsumieren sind die Fälle Spruch als auch Begründung, vom frü- der §§ 293-293b BAO ... heren Bescheid abweichen. Zweitens wird der frühere Bescheid durch den abändernden Bescheid aus dem Rechts- bestand verdrängt, weil es keine zwei wirksamen Entscheidungen über diesel- be Sache geben darf. Allerdings kann ein solcher „verdrängter“ Bescheid wieder aufleben, wenn der spätere, abändernde Bescheid – z.B. im Rahmen einer erfolg- reichen Bescheidbeschwerde – wieder aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Als gesetzlich normierte Ausnah- men und somit Fälle der Teilrechtskraft sind die „hinzutretenden“ Bescheide zu nennen, die einen früheren Bescheid in seinem Bestand nicht berühren, sondern sich ihm zeitlich anschließen, z.B. die Einheitswertbescheide. Daher normiert § 193 Abs. 1 BAO, dass ein Einheits- wertbescheid durch einen Fortschrei- bungsbescheid nur insoweit außer Kraft tritt, als Letzterer vom vorherigen Be- scheid abweicht. Es liegt in diesem Fall Teilrechtskraft und eine nur ein- geschränkte Anfechtungsbefugnis des Fortschreibungsbescheides vor. durchbrechungen berechtigen. Ein Ein Berechti- terschied, ob solche Umstände beispiels- Eine weitere wesentliche Ausnahme Berichtigungsfall nach § 293 BAO gungsfall nach weise durch eine abgabenbehördliche sind die sogenannten Berichtigungsbe- kann gleichermaßen nach § 299 BAO § 293 BAO kann Prüfung oder durch die Offenlegung scheide. Darunter zu subsumieren sind abgehandelt werden, sofern die dort gleichermaßen seitens der Partei bekannt werden. die Fälle der §§ 293 – 293b BAO, die normierte Einjahresfrist noch nicht ab- nach § 299 BAO Etwas differenzierter ist diese Frage nur insoweit anfechtbar sind, als sie den gelaufen ist und die Unrichtigkeit i.S.d. abgehandelt wer- i.Z.m. § 293b und § 303 BAO zu be- ursprünglichen Bescheid berichtigen, § 293 BAO den Spruch des Bescheides den ... trachten. § 293b BAO setzt eine offen- ohne ihn aber aus dem Rechtsbestand zu betrifft. Gleichermaßen können inner- sichtliche Unrichtigkeit in der Abgaben- verdrängen. Dies ergibt sich daraus, dass halb der Jahresfrist auch Wiederauf- erklärung voraus, die in den Bescheid die entsprechenden Normen der Be- nahmegründe zu einer Aufhebung nach übernommen wird. Eine solche Über- hörde nur eine teilweise Abänderungs- § 299 BAO führen. Die Abgabenbehör- nahme liegt vor, wenn die Abgabenbe- befugnis in ganz bestimmten Punkten de, aber auch die Partei, ist in der Wahl hörde einen nicht mit der Wirklichkeit einräumen, die Behörde also ihren (al- des jeweiligen Verfahrenstitels frei, sofern übereinstimmenden Sachverhalt dem lenfalls neuen) Gestaltungswillen nicht der Sachverhalt unter mehrere Normen Bescheid zugrunde legt, weil sie die in vollem Umfang in den Bescheid ein- zu subsumieren ist. Die einzelnen Maß- Unrichtigkeit mangels entsprechender fließen lassen kann. Aber auch in an- nahmen schließen sich wechselseitig nicht Prüfung nicht erkennt. Ist der Sachver- deren Fällen, in denen es ausdrückliche aus. Liegen allerdings die Vorausset- halt denkbar, führt er aber wegen einer Einschränkungen der behördlichen Än- zungen für verschiedene Maßnahmen offenbar unrichtigen Rechtsauffassung derungsbefugnis gibt, ergeben sich Ein- vor, wird jener der Vorzug zu geben sein, des Abgabepflichtigen zu einem unrich- schränkungen der Anfechtbarkeit. Ein die nicht im Ermessen liegt (also z.B. tigen Ergebnis, so ist § 293b BAO an- wesentlicher Anwendungsfall ist § 295a § 295 BAO anstelle von § 303 BAO). wendbar, wenn die Abgabenbehörde die BAO, der rückwirkend zu berücksich- Völlig unerheblich für die Anwend- unrichtige Rechtsauffassung nicht gleich tigenden Ereignissen zur Wirksamkeit barkeit eines bestimmten Verfahrens- erkennt. Keine Übernahme offensicht- verhelfen soll. titels ist, auf welche Weise die für die licher Unrichtigkeiten liegt vor, wenn Es können auch Sachverhalte vor- Abänderung oder Berichtigung maß- die Abgabenbehörde (bewusst) die un- liegen, die nach verschiedenen verfah- geblichen Sachverhalte hervorgekommen richtige Rechtsauffassung teilt. Sind wei- rensrechtlichen Normen zu Rechtskraft sind. Insbesondere macht es keinen Un- tere Ermittlungen im Tatsachenbereich 12 1/2019
Berichtigung maßgebliche Verfahrens- titel im Spruch des Bescheides genannt werden. Das bedeutet, dass solche Be- scheide auch in diesem Punkt anfecht- bar sind, insbesondere wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass die für die durchgeführte Änderung oder Berich- tigung erforderlichen verfahrensrecht- lichen Voraussetzungen nicht vorliegen (z.B. Erlassung eines Bescheides nach § 295 Abs. 1 BAO, obwohl sich aus dem Grundlagenbescheid keine Änderungs- notwendigkeit für den abgeleiteten Bescheid ergibt) oder diese von der Än- derungsbefugnis der herangezogenen Norm nicht umfasst sind. Letzteres wird insbesondere in den bereits genannten Teilrechtskraftfällen von Interesse sein. Ist die Anfechtung berechtigt, ist der zu Unrecht auf eine bestimmte Norm ge- stützte Bescheid ersatzlos aufzuheben. In den Fällen der §§ 299 und 303 BAO ergehen eigene Bescheide über die Aufhebung eines Bescheides bzw. die Wie- deraufnahme des Verfahrens, die letztlich © AKINDO/ISTOCK als verfahrensrechtliche Grundlage für die Änderung des Sachbescheids dienen. Dieser ist in beiden Fällen zeitgleich mit dem verfahrensrechtlichen Bescheid zu erlassen, d.h. die Aufhebung oder erforderlich, um die Unrichtigkeit einer die neuen Tatsachen oder Beweismittel Wiederaufnahme darf nur aus Anlass Erklärung feststellen zu können, schei- „im abgeschlossenen Verfahren neu einer notwendig gewordenen Änderung det die Anwendung von § 293b BAO hervorgekommen“ sein müssen, also in erfolgen und nicht etwa „auf Vorrat“. ebenfalls aus. Daher kann eine Unrich- jedem Fall die Neuerung aus Sicht des Folgerichtig scheidet ein solcher neu- tigkeit, die erst aufgrund später vorge- Verfahrens, somit letztlich aus Sicht er Sachbescheid automatisch aus dem legter Unterlagen ersichtlich wird, nicht der Abgabenbehörde, zu beurteilen ist. Rechtsbestand aus, wenn der Aufhe- nach § 293b BAO berichtigt werden. Es Auch in der Stellungnahme der Bundes- bungs- oder Wiederaufnahmebescheid kommt letztlich immer auf den Wissens- regierung zum Gesetzesprüfungsverfah- – z.B. infolge erfolgreicher Anfechtung stand bei Erlassung des Bescheides an. rens betreffend § 304 BAO, das letztlich – aufgehoben wird. Ebenfalls differenziert ist diese Fra- zu dessen Aufhebung und Neufassung In allen Fällen der Abänderung oder ge des Vorliegens eines Neuerungstatbe- mit 1.1.2019 geführt hat, wird diese – Berichtigung von Bescheiden ist na- stands i.S.d. § 303 Abs. 1 lit b BAO zu wie ich meine, gut nachvollziehbare – türlich zu prüfen, ob nicht der Eintritt beantworten. Der VwGH geht in seiner Rechtsauffassung vertreten. der Festsetzungs- oder Einhebungsver- jüngeren Rechtsprechung davon aus, jährung einer solchen entgegensteht. dass diese Frage im Fall einer Wieder- Ungeachtet der Verjährung sind Aufhe- aufnahme auf Antrag aus der Sicht der Auch in der Stellungnahme der Bundes- bungen nach § 299 BAO jedenfalls in- Partei zu beurteilen ist, was immer das in nerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe letzter Konsequenz bedeuten mag. Diese regierung zum Gesetzprüfungsverfahren des Bescheides von Amts wegen zuläs- Ansicht steht im Widerspruch zu den betreffend § 304 BAO wird diese sig, oder auf Antrag, sofern der Antrag Gesetzesmaterialien zur Einführung der Rechtsauffassung vertreten. innerhalb dieser Frist gestellt wird. Be- nunmehr geltenden Bestimmung, die er- richtigungen nach § 293 BAO sind da- kennen lassen, dass nach Wegfall der vor rüber hinaus innerhalb eines Jahres ab 2014 geltenden zusätzlichen Antragsvo- Mit Ausnahme der Fälle des § 299 Rechtskraft des Bescheides zulässig bzw. raussetzungen (drei Monate Antrags- und des § 303 BAO, in denen eigene ebenfalls auch danach, wenn ein Antrag frist, kein grobes Verschulden der Partei) Bescheide über die Aufhebung bzw. innerhalb dieser Frist gestellt wird. auch bei der Wiederaufnahme auf An- die Wiederaufnahme des Verfahrens Weitere Ausnahmen von der ein- trag dem Wortlaut des Gesetzes folgend ergehen, muss der für die Änderung oder schränkenden Wirkung der Verjährung 1/2019 13
schwerpunkt sieht § 209a BAO vor. Danach kann – rücksichtigenden Ereignisses notwendig kurz zusammengefasst – ein Bescheid wird. Während jedoch § 295a BAO trotz Eintritts der Verjährung erlassen einen Teilrechtskraftsfall darstellt (arg werden, wenn damit ein Beschwerdever- „insoweit“), ist ein vorläufiger Bescheid fahren beendet wird oder ein vor Eintritt in jeder beliebigen Hinsicht abänderbar. der Verjährung eingebrachter Antrag zu Umso mehr sollten daher vorläufige Grunde liegt. Seit der letzten Änderung Bescheide genau überprüft werden, ob ab 1.1.2019 ist eine amtswegige Wieder- die Voraussetzungen des § 200 BAO aufnahme des Verfahrens nun auch nach tatsächlich vorliegen, andernfalls gegen Eintritt der Verjährung zulässig, wenn die Vorläufigkeit als Spruchbestandteil sie innerhalb der neuen Antragsfrist des Beschwerde erhoben werden kann. § 304 lit b erfolgt. Meines Erachtens nicht ganz der ursprünglichen Intention Ausgewählte Einzelfragen des § 209a BAO entsprechend. Berichtigung gemäß § 293 BAO Einen Sonderfall i.Z.m. Rechtskraft- Berichtigt werden kann nur ein Bescheid, durchbrechungen stellt § 200 BAO dar, der rechtswirksam geworden ist. Haften der die vorläufige Abgabenfestsetzung dem ursprünglichen Bescheid Mängel regelt. Ergeht ein Bescheid vorläufig an, die dessen Nichtigkeit bewirken (z.B. (Spruchbestandteil), bedarf es keines fehlende Behördenbezeichnung, falsche weiteren Verfahrenstitels zur Abände- Adressierung), können solche Mängel rung, da sich die Änderungsmöglichkeit nicht im Rahmen einer Berichtigung sa- unmittelbar aus § 200 BAO ergibt. Um niert werden. Auch Bescheide, die bereits die Rechtsbeständigkeit nicht komplett aus dem Rechtsbestand ausgeschieden sind (z.B. im Zuge einer Abänderung nach § 295 BAO), können nicht mehr berichtigt werden. Ein Berichtigungsbe- Um die Rechtsbeständigkeit nicht kom- scheid fällt demnach automatisch weg, plett auszuhebeln, ist ein vorläufiger wenn der zu Grunde liegende Bescheid aufgehoben wird. Bescheid jedoch nur unter besonderen Wird ein mit Bescheidbeschwerde Voraussetzungen zulässig. angefochtener Bescheid nachträglich berichtigt, ändert dies nichts an der An- fechtung. Diese bezieht sich in der Folge auszuhebeln, ist ein vorläufiger Bescheid auf den Bescheid in seiner berichtigten © AKINDO/ISTOCK jedoch nur unter besonderen Vorausset- Fassung. Davon zu unterscheiden sind zungen zulässig. So muss eine zeitlich be- die Fälle des § 253 BAO, in denen ein dingte Ungewissheit im Tatsachenbereich neuer Bescheid an die Stelle eines mit vorliegen, nicht etwa eine solche bezüg- Bescheidbeschwerde angefochtenen Be- lich einer Rechtsfrage. Auch andauernde scheides (der damit aus dem Rechtsbe- zur Durchbrechung der (materiellen) (nicht beseitigbare) Ungewissheiten er- stand ausscheidet) tritt. In diesem Fall Rechtskraft von Bescheiden, die vor Ein- lauben ebenso wenig einen vorläufigen gilt die Beschwerde automatisch auch als tritt eines solchen Ereignisses erlassen Bescheid wie solche, die sich durch ein gegen den späteren Bescheid gerichtet, wurden. ordnungsgemäßes Ermittlungsverfah- was letztlich aber zum selben Ergebnis Anlass für eine Änderung nach ren beseitigen ließen. führt, nämlich dass keine neuerliche § 295a BAO können z.B. der spätere Inhaltlich muss also die Ungewiss- Anfechtung erforderlich ist. Ersatz einer als außergewöhnliche Be- heit im Hinblick auf ein in der Zukunft lastung (§ 34 EStG) geltend gemachten liegendes Ereignis im Tatsachenbereich Rückwirkende Ereignisse Aufwendung, Nachzahlungen auslän- bestehen, das entscheidungsrelevant ist. gemäß § 295a BAO discher (anrechenbarer) Steuern, die Ein künftiges Ereignis kann nur dann Grundsätzlich wirken sich nach Ent- Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit entscheidungsrelevant sein, wenn es stehung des Abgabenanspruches (§ 4 nach einer tarifbegünstigten Betriebs- rückwirkende Bedeutung für die Höhe BAO) eintretende Ereignisse nicht auf aufgabe oder -veräußerung oder die der festzusetzenden Abgabe hat. Inso- den Bestand oder Umfang des Abga- Einantwortung eines erblasserischen fern decken sich die Anwendungsbe- benanspruches aus. Eine Rückwirkung Vermögens, das zur Erzielung von Ein- reiche des § 200 und des § 295a BAO, von Ereignissen kann sich nur aus den künften dient, sein. Kein rückwirkendes der ja ebenfalls zur Abänderung von materiell-rechtlichen Abgabenvorschrif- Ereignis i.S.d. § 295a BAO stellt z.B. Bescheiden dient, wenn dies auf Grund ten bzw. deren Auslegung ergeben. eine erstmalige oder geänderte Judi- des Eintritts eines rückwirkend zu be- § 295a BAO dient als Verfahrenstitel katur, die Änderung eines Erlasses des 14 1/2019
Der Ratenzah- lungszeitraum betreffend die Wegzugsbesteue- rung wird von sieben auf fünf Jahre verkürzt. Die Palette der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Abänderung von Bescheiden ist vielfältig und die Anwendungsvoraussetzungen in der Judikatur teilweise durchaus umstritten. BMF oder der Verkauf einer (objektiv des Bescheides Tatsachen bekannt wer- weismittel; stützt es sich auf Tatsachen, ertragsfähig vermieteten) Eigentums- den, die vor Ausstellung des Beschei- die neu hervorgekommen sind, können wohnung für Liebhaberei i.S.d. § 1 des – i.d.R. vor oder mit Entstehen des diese als Wiederaufnahmegrund in Be- Abs. 2 Liebhabereiverordnung dar. Abgabenanspruchs – eingetreten sind. tracht kommen. Ein Ereignis, das also in den Fällen des Wiederaufnahme des Verfahrens § 200 oder des § 295a BAO auf Grund Zusammenfassung gemäß § 303 BAO seiner rückwirkenden Bedeutung zu ei- Die Palette der verfahrensrechtlichen Häufigster Praxisfall ist der sogenannte ner Abänderung des Bescheides führen Möglichkeiten zur Abänderung von Neuerungstatbestand des § 303 Abs. 1 kann, kann gleichzeitig keinen Neue- Bescheiden ist also vielfältig und die lit b) BAO. Dieser umfasst Tatsachen, rungstatbestand i.S.d. § 303 BAO dar- Anwendungsvoraussetzungen in der Ju- also Sachverhaltselemente, die bei ent- stellen. Ebenfalls keinen Neuerungstat- dikatur teilweise durchaus umstritten. sprechender Berücksichtigung zu einem bestand können Umstände darstellen, Jedenfalls sollte im Fall amtswegiger im Spruch anderslautenden Bescheid die nicht im Tatsachenbereich gelegen Bescheidänderungen zum Nachteil der geführt hätten. Während bei rückwir- sind, beispielsweise eine neue rechtliche Partei neben der materiell-rechtlichen kend zu berücksichtigenden Ereignis- Beurteilung durch Änderung der Ver- Beurteilung immer auch eine kritische sen i.S.d. § 295a BAO die Tatsachen waltungspraxis oder Judikatur. Auch Auseinandersetzung mit dem angewen- erst nach Ausstellung des Bescheides ein erst nach Rechtskraft des Beschei- deten Verfahrenstitel erfolgen. Auch eine eintreten, liegt ein Neuerungstatbe- des erstelltes Sachverständigengutach- genaue Prüfung der Verjährungsfrage ist stand dann vor, wenn nach Ausstellung ten ist kein neu hervorgekommenes Be- oftmals lohnend. n 1/2019 15
praxis Kontenregister und Konteneinschau AUSKUNFTSRECHT. Was hat sich verändert? Was ist zu beachten? Wir haben den Richter des BFG Dr. Peter Unger befragt. M it BGBl I 116/2015 vom 14.8.2015 (KontRegG) wurde das Kontenregister in Österreich eingeführt. zu erwarten ist, dass die Auskunft ge- eignet ist, die Zweifel aufzuklären, und zu erwarten ist, dass der mit der Aus- nesfalls umsonst, sondern sehr wertvoll, um diese rechtsstaatlich wichtige Aufga- be der Behandlung von Kontoeinschau- Seither sammelt das BMF Daten, um das kunftserteilung verbundene Eingriff verlangen meistern zu können. Register zu befüllen und die Informatio- in die schutzwürdigen Geheimhal- nen den Abfrageberechtigten zur Verfü- tungsinteressen des Kunden des Kre- Wie viele Auskunftsverlangen sind gung zu stellen. Weiters wurde den Ab- ditinstitutes nicht außer Verhältnis zu bisher vom BFG behandelt worden gabenbehörden das Recht eingeräumt, dem Zweck der Ermittlungsmaßnah- und in wie vielen Fällen wurde die unter bestimmten Voraussetzungen Aus- me steht. Konteneinschau tatsächlich gewährt? kunftsverlangen an Kreditinstitute über Das BFG hatte bisher 18 Fälle zu ent- Tatsachen einer Geschäftsverbindung Auskunftsverlangen bedürfen der Bewil- scheiden. Infolge einer inhaltlichen Er- stellen zu können. Nach bald vier Jah- ligung durch das Bundesfinanzgericht. ledigung wurde die Konteneinschau in ren scheint eine erste Evaluierung ange- Wir haben die Gelegenheit genützt, dem sieben Fällen genehmigt, in neun Fällen bracht. Im ersten Teil wollen wir uns mit Richter des BFG Herrn Dr. Peter Unger nicht bewilligt und in einem Fall teil der Konteneinschau befassen. dazu ein paar Fragen zu stellen: weise bewilligt. Wie sind generell die Erfahrungen des Was sind die häufigsten Gründe, Das BFG hatte bisher 18 Fälle zu BFG mit Auskunftsverlangen der Ab- eine beantragte Konteneinschau entscheiden. Infolge einer inhaltlichen gabenbehörden nach § 8 KontRegG? abzulehnen? Als im Rahmen des Begutachtungsver- An formalen Gründen: Das Nichtvor- Erledigung wurde die Konteneinschau in fahrens zum KontRegG bekannt wurde, liegen einer Unterschrift des/der FA- sieben Fällen genehmigt, in neun Fällen dass für das BFG eine Entscheidungsfrist Vorstandes/Vorständin (allenfalls vertre- nicht bewilligt, in einem Fall teilweise. über derartige Auskunftsverlangen von tungshalber). An inhaltlichen Gründen: „tunlichst drei Tagen“ vorgesehen sein Die fehlende (plausible) Darstellung der würde, begannen die entsprechenden auch in diesem Beitrag genannten drei Konteneinschau Gremien im BFG, insbesondere der Voraussetzungen: Zweifel, Aufklärbar- Die Abgabenbehörde ist berechtigt, in ei- hierfür zuständige Geschäftsverteilungs- keit und Verhältnismäßigkeit. nem Ermittlungsverfahren nach Maßga- ausschuss, bereits intensiv Szenarien be des § 165 BAO über Tatsachen einer vorzubereiten, unter denen der in den Wie oft wurde Rekurs gegen die © KSENIA_PELEVINA/ISTOCK Geschäftsverbindung von Kreditinstitu- Medien prognostizierte Massenanfall an Genehmigung der Einschau erhoben, ten Auskunft zu verlangen, wenn Konteneinschauverlangen zu bewältigen in wie vielen Fällen erfolgreich? begründete Zweifel an der Richtigkeit wäre. Auch wenn der vermeintlich be- Bis dato wurde noch in keinem einzigen der Angaben des Abgabepflichtigen fürchtete Anfall bisher ausgeblieben ist, Fall ein Parteienrekurs oder Amtsrekurs bestehen, waren die Vorbereitungen des BFG kei- erhoben. 16 1/2019
Im Fall eines erfolgreichen Rekurses rung nicht unproblematisch wäre), besteht ein Beweisverwertungsverbot dürfte das BFG von der Abgabenbe- hinsichtlich der durch die (unrecht- hörde vorgebrachte alternative Beweis- mäßige) Konteneinschau erlangten mittel nicht unberücksichtigt lassen. Informationen. Ist das ein ausrei- Lediglich das Beweismittel der Konten- chender Rechtsschutz der Betroffe- einschau ist – unter den gegebenen Vor- Der befürchtete Ansturm nen? Wie würde das BFG in einem aussetzungen – von einer Verwertung an Auskunftsverlangen Beschwerdeverfahren über das Be- ausgeschlossen. hat also bis dato nicht weisverwertungsverbot entscheiden, wenn die Abgabenbehörde sich die Zusammenfassung stattgefunden und die rechtswidrig erlangten Informationen Der befürchtete Ansturm an Aus- Entscheidungen des BFG durch andere gezielte Ermittlungs- kunftsverlangen hat also bis dato nicht wurden bisher auch nicht handlungen (z.B. Auskunftsverlangen stattgefunden und die Entscheidungen nach § 143 BAO an Geschäftspartner) des BFG wurden bisher auch nicht an- angefochten. neuerlich beschafft? gefochten. Inwieweit das vorgesehene Da das Verwertungsverbot in § 9 Abs. 5 Beweisverwertungsverbot im Fall einer KontRegG ein BeweisMITTELverbot erfolgreichen Anfechtung tatsächlich und kein BeweisTHEMENverbot ist ausreichenden Rechtsschutz bieten wür- © PHIVE2015/ISTOCK (was auch im Hinblick auf den Grund- de, darf aber durchaus in Frage gestellt satz der Gleichmäßigkeit der Besteue- werden. n ÖGSW STEUERABE ND IM INNVIERT Immobilien in EL der Umsatzst euer FREITAG, 22 . MÄRZ 2019 © ANDREASWEBER/ISTOCK von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr ORT: SPARKA SSE RIED-HAA G Marktplatz 2, 4910 Ried im Innkreis ÖGSW UMSATZSTEUER- JAHRESTAGUNG 2019 IN KITZBÜHEL FREITAG BIS SAMSTAG, SEMINARBEITRAG WP/StB EUR 330,– netto (ÖGSW EUR 270,–) 30.–31. AUGUST 2019 Berufsanwärter EUR 270,– netto (ÖGSW EUR 220,–) einschließlich Unterlagen, Mittagessen, Abendprogramm und Kaffeepausen. SEMINARORT ANMELDUNG HOTEL RASMUSHOF KITZBÜHEL Über die ÖGSW-Homepage www.oegsw.at oder Hermann Reisch Weg 15, A-6370 Kitzbühel per E-Mail sekretariat@oegsw.at Tel: 05356/652 52 Bei Fragen: Sabine Kosterski, Tel.: 0664/12 77 955, www.rasmushof.at E-Mail: sabine@kosterski.at Wir verbinden Menschen und Wissen. www.oegsw.at
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