RECHTSKRAFT-DURCHBRECHUNGEN - ASPEKTE UND RECHTSFRAGEN ZU DEN BESTIMMUNGEN DER BAO - ÖGSW
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DAS ÖGSW MAGAZIN FÜR STEUERBERATER UND WIRTSCHAFTSPRÜFER 1|2019 RECHTSKRAFT- DURCHBRECHUNGEN ASPEKTE UND RECHTSFRAGEN ZU DEN BESTIMMUNGEN DER BAO PERSONALITY BRENNPUNKT FINANZ JUNGE ÖGSW Margarete Schramböck ist die Herbert Houf über die Verjährungs- Caroline Toifl über Auskünfte neue Ministerin für Digitalisierung frist bei Aussetzung der Einhebung aus dem Finanzstrafregister ISSN 2078-3957
[sprich: NODSCH]
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wir uns selbst als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ab 2021 in neuen
Seminarräumen für die Akademie. Von Klaus Hübner
E
s wird eng an unserem derzeitigen Standort. Auch sind Zur Reform der Finanzverwaltung ZUM AUTOR
die Seminarräume deutlich in die Jahre gekommen. Es Details zur geplanten Reform sind in den letzten Wochen Klaus Hübner
war unumgänglich, einen neuen Standort zu suchen, bekannt geworden. Unabhängig von der Beurteilung im Ein- ist Präsident
den wir im QBC am Wiener Hauptbahnhof gefunden haben. zelfall müssen wir Verwaltungsreformen in unserer Republik der ÖGSW
Kurz vor Weihnachten haben wir den Vertrag für die neuen gutheißen, wenn Einsparungen realisiert oder Abläufe effizi- office@
Räumlichkeiten am Wiener Hauptbahnhof unterzeichnet. Der enter werden. Verständlicherweise geht Neustrukturierung der klaushuebner.at
Umzug wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 erfolgen. Der Finanzverwaltung Hand in Hand mit Sorgen auf beiden Sei-
Kammer-Vorstand war der Auffassung, dass Akademie und ten. Als Berufsangehörige stellen wir uns die Frage: „Was wird
Kammer räumlich nicht auseinandergerissen werden sollen. für uns besser, was wird schlechter in der Zusammenarbeit?“
Ein Standortwechsel kam nur für beide gemeinsam in Frage. So schätzen auch wir unsere regionalen Kontakte vor Ort und
Die Nachfrage nach den Angeboten unserer Akademie ist es ist nachvollziehbar, wenn unsere Kolleginnen und Kollegen
enorm gestiegen. Unser Berufsstand hat sich in den letzten in den Bundesländern besorgt sind, dass künftig der Regional-
20 Jahren, die wir im U4 Center in Meidling sind, nun mal bezug zu kurz kommt. Mit den ersten Informationen, die wir
nahezu verdoppelt. Die aktuellen Räumlichkeiten sind auch dazu erhalten haben, wurde uns glaubhaft versichert, dass es
nicht mehr zeitgemäß, für eine Renovierung wären demnächst jedoch nicht darum geht, in Zukunft einem Tiroler Unterneh-
hohe Investitionskosten notwendig geworden. Deshalb haben men einen burgenländischen Finanzbeamten zuzuordnen.
wir uns im Vorstand – fraktionsübergreifend einstimmig – für
einen neuen Standort entschieden.
Als Berufsangehörige stellen wir uns die Frage:
Moderner und besser erreichbar „Was wird besser für uns, was wird schlechter
Unsere neuen Räumlichkeiten umfassen zwei Stockwerke im in der Zusammenarbeit?“
Bauteil 2 des QBC (Quartier Belvedere Central), das gerade
errichtet wird. Der künftige Standort ist State-of-the-Art, hin-
sichtlich der modernen Ausstattung der Seminar- und Büro- Position der KSW
räumlichkeiten und betreffend die Infrastruktur. Am Haupt- Unsere Position haben wir dem Finanzministerium übermit-
bahnhof halten täglich 1.100 Züge aus allen Richtungen. Für telt. Wenn im Fokus der Reform steht, dass es eine bessere
unsere Mitglieder und Seminarteilnehmer, die mit dem Zug Arbeitsverteilung, damit eine kürzere Erledigungsdauer und
oder dem Flugzeug anreisen, werden wir damit leichter und als Ergebnis eine Gleichbehandlung der Anliegen geben wird,
schneller erreichbar sein. Auch für die Wiener ist das QBC begrüßen wir dieses Reformvorhaben. Es muss aber mit der
sehr gut gelegen und mit U-Bahn, Schnellbahn, Autobussen neuen Struktur gewährleistet bleiben, dass es in allen Filialen
und Straßenbahnen leicht erreichbar. Außerdem gibt es Fahr- des Finanzamtes entscheidungsbefugte Ansprechpartner geben
rad-Highways und die Tiefgaragen sind mit E-Ladestationen wird. Insbesondere im betrieblichen Bereich ist der persönliche
ausgestattet. Kurz gesagt, an unserem neuen Standort sind wir Kontakt weiterhin nötig und vor allem effizient.
unseren Mitgliedern näher denn je. Wir befürworten auch die Überlegungen, dass die Finanz-
Der Hauptbahnhof ist mit einer Fläche von 109 Hektar – verwaltung künftig Verfahren mit elektronischen Auswertungen
das entspricht übrigens der Größe des 8. Wiener Bezirks – ei- beschleunigen will. Hier werden wir darauf schauen, dass der
nes der größten Infrastrukturprojekte der letzten Jahrzehnte. Aufwand seitens der Steuerpflichtigen und auch bei uns Steuer-
Rund um den Bahnhof entsteht ein ganz neues Stadtviertel, beratern im Rahmen bleibt und die Zahl der zu prüfenden Fälle
in dem ab 2020 rund 30.000 Menschen leben und arbeiten nicht überbordend ist. Laufende Evaluierungen in relativ kurzen
werden. Zeitabständen sind dafür aus unserer Sicht erforderlich. Denn
Auch imagemäßig entspricht der neue Standort unserem da sind wir uns einig: Reformen nur um einer neuen Struktur
Berufsbild, so wie wir Steuerberater und Wirtschaftsprüfer willen ist zu wenig. Die Neuordnung der Finanzverwaltung
uns selbst verstehen und sehen: service-orientiert, innovativ, muss mit einer spürbaren Vereinfachung für uns Steuerberater
modern und vernetzt. und vor allem für alle Steuerpflichtigen verbunden sein. n
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Inhalt Wichtige
Standortfragen
3 BRANDAKTUELL Klaus Hübner über den neuen Standort der Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
6 KURZNOTIZEN Aktuelles aus ÖGSW und Wirtschaft
8 P
ERSONALITY Karin Pollack über Margarete Schramböck, die
neue Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaft
S erviceorientiert, innovativ und vernetzt, das ist unser
Anspruch und unser Selbst- und Leitbild. Um die-
sem Anspruch für unsere Branche der Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer gerecht zu werden, dafür muss man
10 SCHWERPUNKT Rechtskraftdurchbrechung im Rahmen der BAO: sich ständig Standortfragen stellen. Manchmal nicht nur
Herbert Houf über eine der nobelsten Aufgaben von Steuerberatern im übertragenen Sinn – Wer sind wir? Und was sind die
Herausforderungen für die Zukunft? –, sondern auch ganz
16 PRAXIS Kontenregister und Konteneinschau: Was hat sich
praktisch. Etwa für die neuen Räumlichkeiten unserer
verändert? BFG-Richter Dr. Peter Unger gibt Auskunft
Akademie, die voraussichtlich ab dem Frühjahr 2021 am
18 BRENNPUNKT FINANZ Herbert Houf über die Verjährungsfrist Wiener Hauptbahnhof angesiedelt sein werden. Der Ver-
bei Aussetzung der Einhebung trag wurde noch vor Weihnachten unterzeichnet.
20 BRENNPUNKT FINANZSTRAFRECHT Klaus Hübner über Fragen Wie innovativ und zukunftsfit wir sind und sein müssen,
zur Einbringung der Selbstanzeige darüber berichten in der aktuellen Ausgabe der ÖGSWissen
gleich mehrere Beiträge. Kollege Herbert Houf hat sich für
21 SERVICENETZWERK Die ÖGSW Generalversammlung 2018 im
die Schwerpunktgeschichte (lesen Sie ab Seite 10) mit dem
Rückblick und delikate Häppchen zur Steuermaterie besonders wichtigen Thema der Rechtskraftdurchbrechung
26 BERUFSANWÄRTER „Mein Tag als Berufsanwärterin“: im Rahmen der BAO beschäftigt, damit wir erfolgreich
Rita Sarkissian erzählt aus ihrem Arbeitsalltag mögliche Nachteile für unsere Mandanten abwenden kön-
nen. Auch äußerst informativ liest sich der Fragenkatalog
28 JUNGE ÖGSW Caroline Toifl über das Finanzstrafregister und zum Thema Kontenregister und Konteneinschau (Praxis,
wie in der Praxis eine Abfrage durchgeführt wird Seite 16), den wir dem Richter des BFG, Dr. Peter Unger,
gestellt haben. Herzlichen Dank für die Beantwortung. Zu-
29 WIRTSCHAFTSPRÜFER Martin Schereda über den Widerruf eines kunftsfit muss auch Margarete Schramböck sein, die wir
Bestätigungsvermerks und wie dieser vermieden werden kann im Rahmen unserer Rubrik Personality (Seite 8) porträtiert
31 KNOW-HOW Fachliteratur aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht haben. Sie ist die neue Ministerin für Digitalisierung und
Wirtschaft.
33 FRAGEBOGEN Sind Sie gut beraten? Beantwortet
von der Immobilienmaklerin Elisabeth Rohrer Und wie vernetzt die Kollegenschaft innerhalb der ÖGSW
mittlerweile ist, beweisen nicht zuletzt die Fotostrecken über
34 SOFT SKILLS Führungsstile der Zukunft – wie sollen die aus- die Generalversammlung 2018, die noch vor Weihnachten
schauen? Die ÖGSW hat ihre Mitglieder online befragt stattgefunden hat und traditionellerweise im Kabarett Simpl
36 OFFICETOOLS Neuigkeiten aus der Hightechwelt ausgeklungen ist. Ein herzliches Dankschön an dieser Stelle
an alle, die ihre Kraft und Energie in die Weiterentwicklung
38 TERMINVORSCHAU Alle wichtigen Veranstaltungen und Zukunft unserer Branche investieren.
HINWEIS: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf
Bleibt mir an dieser Stelle nur noch, Ihnen eine span-
geschlechtsspezifische Formulierungen.
nende, aber auch entspannende Lektüre und ein innova-
tives Frühjahr zu wünschen!
IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber: Österreichische Gesellschaft der Steuerberater und Wirt-
schaftsprüfer Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Klaus Hübner Chefredaktion: Mag. Mia
Eidlhuber Art Direction: Lüdtke Grafik, E-Mail: b.luedtke@luedtke.cc Anzeigen: Heidrun Engel,
Herzlichst,
COVERFOTO: © IAMUPUMAI/ISTOCK
Tel. 01/531 61-310, Fax 01/531 61-181, E-Mail: heidrun.engel@manz.at Autoren und Mitarbeiter
dieser Ausgabe: Werner Friedl, Mag. Herbert Houf, Mag. Klaus H übner, Mag. SabineKosterski,
Ihr Klaus Hübner
Mag. Karin Pollack, Dr. Martin Schereda, Dr. Caroline Toifl, Dr. Peter Unger Druck: Berger Druck,
Horn ÖGSWissen erscheint vier Mal pro JahrAuflage: 10.500 Verlagsanschrift: MANZ´sche
Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Johannesgasse 23, 1010 Wien; Tel. 01/531 61-0,
Fax 01/531 61-181 Anschrift Medieninhaber und Herausgeber: Schönbrunnerstr. 222-228/3/7.
OG, 1120 Wien, Tel. 01/315 45 45 Homepage: www.oegsw.at E-Mail: oegswissen@oegsw.at. Alle
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6 1/2019privatnotizen
Herzlichen Glückwunsch! Gratulation
KOLLEGEN. Die ÖGSW gratuliert zum Geburtstag. KOLLEGEN. Die ÖGSW gratuliert herzlich
zum Berufsjubiläum.
80 Jahre Bergwandern, Joggen und natürlich 20-jähriges Berufsjubiläum
Berthold Leonard. Schifahren im Winter. Alles Gute! Ralph Hofmann. Am 16. November feierte der
Am 21. Februar feierte Burgenländer sein 20-jähriges Berufsjubiläum.
der Wiener seinen 50 Jahre Neben dem Reisen zählen zu seinen Hobbys auch
80er. Er verbringt seine Christoph Denk. Lesen und Fußball. Die ÖGSW wünscht alles
Zeit gerne aktiv beim Der Steirer feierte am Gute!
Sport, wobei seine Liebe vor allem 29. Jänner seinen 50er.
dem Tennissport gilt. Ansonsten ist In der Winterzeit Margit Rapp. Am 17. Dezember feierte die
er gerne in der Natur – beim Laufen, verbringt er seine Freizeit Steirerin ihr 20-jähriges Berufsjubiläum. Sofern es
Radfahren oder Langlaufen im Winter. gerne mit Schifahren – die Zeit zulässt, entspannt sie sich gerne bei einer
Die ÖGSW hat er jahrelang mit der im Sommer mit Wandern, Gärtnern Runde Golf oder bei einem Opernbesuch in Graz.
Veranstaltungsbetreuung unterstützt – und allem, das mit Eisenbahn zu tun Die ÖGSW gratuliert!
er ist eng mit Pörtschach verknüpft. hat. In der ÖGSW ist er im Oberlaa-
Die ÖGSW bedankt sich und gratu- Team Steiermark schon jahrelang als 10-jähriges Berufsjubiläum
liert herzlich! Referent und aktuell als Rechnungsprü- Michael Reimair. Am 26. November beging der
fer tätig. Vielen Dank und alles Gute! Tiroler sein 10-jähriges Berufsjubiläum. In seiner
Karl Hess. Freizeit betreibt er gerne Sport in den Tiroler
Der Salzburger feierte Martina Rehberger- Bergen und bereist gern neue Orte. Die ÖGSW
am 21. Jänner seinen Wörister. Am unterstützt er mit seinen Ideen im Vorstand. Die
80er. Seine berufliche 26. Februar feierte die ÖGSW bedankt sich und gratuliert herzlich!
Tätigkeit schränkt er Niederösterreicherin
allmählich ein, wodurch ihren 50er. Ihre Freizeit Maria Wibmer. Am 5. Dezember feierte die
nun mehr Freizeit übrigbleibt, die er verbringt die gebürtige Tirolerin ihr 10-jähriges Berufsjubiläum. Wenn
gerne mit seinen Enkelinnen verbringt. Oberösterreicherin und Mutter dreier es die Zeit erlaubt, verbringt die Mutter von zwei
Seit vielen Jahren nimmt er an Schach- Töchter mit Lesen, Fotografieren, aufgeweckten Buben (7, 8) ihre Freizeit gerne
turnieren teil und im Sommer segelt er Reisen, Schifahren und Tauchen. Die sportlich mit Schwimmen, Karate oder Schifah-
am Wolfgangsee. Am 8. Februar wurde ÖGSW gratuliert! ren oder gemütlich mit einem guten Buch. Auf
erneut gefeiert: die goldene Hochzeit Städtereisen genießt sie Kultur und Kulinarik und
mit seiner Frau. Die ÖGSW gratuliert Robert Roner. pflegt dabei ihre umfangreichen Sprachkenntnisse.
herzlich! Der Tiroler feierte am Alles Gute!
11. Februar seinen 50er.
70 Jahre Zeit mit anderen zu Sonja Seewald. Am 5. Dezember feierte die
Alfred Fenzl. verbringen ist ihm sehr Oberösterreicherin ihr 10-jähriges Berufsjubilä-
Der Oberösterreicher wertvoll. Seine Freizeit um. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit ist sie gerne
beging am 27. Jänner verbringt er daher gerne mit seiner mit ihrem Ehemann und ihren zwei Töchtern in
seinen 70er. Neben sei- Familie und mit Freunden, entweder den Bergen oder am See unterwegs. Zur Entspan-
ner beruflichen Vollzeit- beim Segeln, Wandern oder Reisen. nung genießt sie Yogaübungen und Fitnesstrai-
Tätigkeit ist er in seiner Die ÖGSW wünscht alles Gute! ning. Die ÖGSW gratuliert herzlich!
Freizeit als Turnier-Bridge-Spieler aktiv,
was ihn für den Beruf und seine politi- Monika Kastenhofer- Wolfgang Mühlehner. Am 5. Dezember feierte
schen Aktivitäten fit hält. Die ÖGSW Krammer. der Niederösterreicher sein 10-jähriges Berufsjubi-
wünscht alles Gute! Am 23. Februar feierte läum. Der Ehemann und Vater von zwei Söhnen
die Oberösterreicherin (20, 22) entspannt sich gerne bei längeren Berg-
60 Jahre ihren 50er. Ihre Freizeit wanderungen. In seinem mMostviertler Heimat-
Armin Preindl. verbringt sie gerne in ort Allhartsberg engagiert er sich ehrenamtlich im
Der Tiroler feierte am der Natur, am liebsten in den Bergen. Rahmen der katholischen Kirche – seit Juni nun
FOTOS BEIGESTELLT
25. Februar seinen Mit ihrem Hund Oskar kennt sie kein als ständiger Diakon. Die ÖGSW wünscht alles Gute!
60er. Er ist sehr oft und Schlechtwetter. Als Vorstandsmitglied
gerne in der Natur: unterstützt sie die ÖGSW. Die ÖGSW
beim Mountainbiken, bedankt sich und gratuliert herzlich!
1/2019 7personality
Karriere am
Datenhighway
PORTRÄT. Margarete Schramböck ist
Bundesministerin für Digitalisierung und
Wirtschaft. 12-Stunden-Tag, Fachkräftemangel
und Entbürokratisierung sind ihre Themen –
privat mag sie Gartenarbeit. Von Karin Pollack
U
nverhofft kommt oft: Das ist ein Satz, der im Leben
von Margarete Schramböck recht häufig zuzutreffen
scheint. Als eine von wenigen Frauen hatte es die Ti-
rolerin 2016 zur Chefin von A1 Telekom Austria geschafft, ein
Triumph vor allem in der IT-Branche. Doch schon bald kam
sie mit dem globalen Mutterkonzern der Telekom Austria über
Kreuz. Die Auseinandersetzungen mit Vorstandsvorsitzenden
© BMDW/CHRISTIAN LENDL
Alejandro Plater fanden hinter verschlossenen Türen statt.
Schließlich schied Schramböck aus dem Unternehmen aus, um
dann – als Überraschungskandidatin der neuen Bundesregie-
rung Kurz – nur drei Monate später das Wirtschaftsministeri-
um der Republik zu übernehmen.
Für die bis dahin parteilose Tirolerin ein Wagnis. „Ohne
Mut klappt es nicht. Man muss sich die Dinge zutrauen, denn Die Tirolerin Margarete Schramböck ist neue Ministerin
im Prinzip kann nichts passieren“, ist Schramböcks Karriere- für Digitalisierung und Wirtschaft.
devise immer gewesen. Dass sie als „Tirols Ministerbeitrag“ zur
Bundesregierung Kurz galt und auch Landeshauptfrau Johanna
Mikl-Leitner, eine langjährige Vertraute, ein Wörtchen mitzu- Als Person authentisch bleiben!
reden hatte, ließ sie als Gerüchte links liegen. Denn bei Digita- Margarete Schramböck wurde am 12. Mai 1970 in St. Johann
lisierung, jenem Wort, das im aktuellen Regierungsprogramm in Tirol geboren und wuchs dort als Arbeiterkind auf. Ihr Va-
insgesamt 200 Mal vorkommt, kennt sie sich aus. „Digitalisie- ter war im Sägewerk beschäftigt, ihre Mutter im Gastgewerbe,
die Tochter ging zum Studium der Betriebswirtschaftslehre an
die Wirtschaftsuniversität Wien, schloss 1994 ab und hängte
eine Dissertation über „Zukunftsperspektiven der Unterneh-
„Ohne Mut klappt es nicht. Man muss sich
mensberatung“ an. Ihre berufliche Laufbahn startete sie beim
die Dinge schon zutrauen, denn im Prinzip IT-Konzern Alcatel.
kann nichts passieren“, ist Schramböcks In den ersten Jahren dort absolvierte sie noch eine Ausbil-
dung zum Master of Business and Administration in Lyon.
Karrieredevise immer gewesen. War sie anfangs als Auditorin für Zentral- und Osteuropa
zuständig, wurde sie bald Leiterin des technischen Vertriebs,
erlebte viele Umstrukturierungen im Konzern. Aus Alcatel
rung war immer mein Thema, zuerst in kleinen Unternehmen, wurde NextiraOne, später Dimension Data. In 20 Jahren
dann in mittelgroßen und ganz großen, jetzt bin ich für Ös- stieg Schramböck schließlich zur Managing Directorin auf.
terreich verantwortlich“, sagte sie in der Kronen-Zeitung über „Mit jeder Fusion änderte sich die Firmenkultur“, sagt sie
ihre neue Rolle und gibt damit Einblick in ihre erstaunliche rückblickend. Wichtig war ihr, „als Person authentisch zu
Karriere. bleiben, sich auf die Menschen einzustellen, zuzuhören und
8 1/2019? Kritisch hinterfragt
So wird die Belegbox
zum Erfolg
Elisabeth Bubla (Kanzlei Bubla & Bubla) im Gespräch mit
Franz Nowotny (Geschäftsführer dvo Software).
„Die Digitalisierung muss vor allem
auch im Bereich der Klein-
und Mittelbetriebe ankommen.“
dann klar zu kommunizieren.“ Ihre Rolle sieht sie stets als
Gestalterin. All das sind Eigenschaften, die sie auch in ihrer Mi-
nisterrolle auszeichnen. Ihre Themen über die Digitalisierung
hinaus waren in den vergangenen Jahren: der 12-Stunden-Tag,
Fachkräftemangel und Entbürokratisierung. „Ich will daran ge-
messen werden, was ich abgeschafft habe“, sagt sie. „Bei der
BEIGESTELLT
Digitalisierung haben wir in Österreich in den letzten 15 Jah-
ren viel verschlafen“, wiederholt sie häufig, auch die Start-ups
in Österreich brächte man um, noch bevor sie sich entwickeln
können, sagte sie in der Tageszeitung „Der Standard“. Digi-
talisierung müsste vor allem auch im Bereich der Klein- und
Mittelbetriebe ankommen. 2020 soll es für Unternehmen eine
große Entlastung bei Steuern und Lohnnebenkosten geben.
Franz Nowotny: Immer mehr Ihrer Klienten senden ihre
Belege online über die Belegbox in die Kanzlei. Warum?
Tiroler Gröstl und Gartenarbeit
Unverhofft waren auch die Nebengeräusche, mit denen Marga- Elisabeth Bubla: Dadurch müssen sie ihre Originalbelege nicht
rete Schramböck in ihrer neuen Rolle als Politikerin konfron- mehr in die Kanzlei bringen und haben zusätzlich jederzeit online
tiert war, zum Beispiel als öffentlich bekannt wurde, dass die darauf Zugriff.
Digitalministerin einen Gewerbeschein für Humanenergetik Wie läuft es genau ab, wenn Sie einen neuen Klienten
hat. „Sie hat nie als Energetikerin gearbeitet“, ließ sie ihre Pres- für die Belegbox registrieren?
sesprecherin verlautbaren und legte den Schein postwendend
Wir treffen alle Voreinstellungen in der Kanzlei. Das funktioniert sehr
zurück. Unerwartet für sie war auch das Interesse an ihrem Pri- einfach, weil uns das System automatisch die Belegkreise aus der
vatleben. Im „Kurier“ war zu lesen, dass sie verheiratet ist. Das Finanzbuchhaltung dieses Klienten vorschlägt. Der Klient bekommt
dementierte sie in der „Krone“, hat aber dann prompt von ih- von uns seine Zugangsdaten und kann nun seine Belege per Drag
rem Lebensgefährten Marcel K., einem IT-Manager, der seinen & Drop in den jeweiligen Upload-Bereich ziehen. Wir kontrollieren
Nachnamen nicht bekannt gibt, einen Heiratsantrag bekom- weiterhin jeden Beleg und entscheiden, wie er verbucht wird. Mit
men. Mittlerweile hat sich Schramböck an diese Öffentlichkeit dem Unterschied, dass er nun nicht mehr ausgedruckt vor uns liegt,
jedoch gewöhnt. sondern auf dem Bildschirm aufgerufen wird.
So wie früher auch, findet sie die beste Entspannung ab- Kommen durch die Digitalisierung die persönliche Betreuung
seits von allem Digitalen bei der Arbeit im Garten. „Ich pflan- und der Kontakt zum Klienten nicht zu kurz?
ze meine Blumen selbst ein“, sagt sie. Manchmal arbeitet sie
Keinesfalls. Speziell bei der Einführung der Belegbox ist die per
nachts mit der Taschenlampe, weil sie es bei Tageslicht nicht
sönliche Kommunikation intensiver als sonst. Und wenn die Beleg-
nach Hause schafft. Was sie noch mag: Die schönste Land-
box einmal läuft, ist mehr Zeit für die Beratung da.
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schaft, da ist sie sich sicher, ist die Gegend um den Wilden
Kaiser, wo sie aufgewachsen ist, und Tiroler Gröstl ist immer
noch ihre Lieblingsspeise. n Das vollständige Interview lesen Sie auf www.dvo.at/blog
1/2019 9schwerpunkt
Rechtskraft-
durchbrechungen
BAO. Eine unserer nobelsten Aufgaben als Steuerberater ist,
die Abänderung von Bescheiden zu Gunsten unserer Mandanten verfahrensrechtlich
durchzusetzen und eine ebensolche zum Nachteil unserer Mandanten
zu verhindern bzw. erfolgreich zu bekämpfen. Von Herbert Houf
10 1/2019U
m diesem Anspruch zu genügen, ist heute eine Situation gegeben, die
bedarf es eingehender Kennt- eine weitgehende „Waffengleichheit“
nisse der in der BAO vorgese- zwischen Abgabenbehörde und Partei
henen Verfahrenstitel zur Abänderung gewährleistet. Die zur Abänderung oder
oder Berichtigung von Bescheiden und Berichtigung dienenden Verfahrenstitel
ihrer Anwendungsvoraussetzungen. Der können zumeist sowohl von Amts wegen
nachfolgende Beitrag gibt einen Über- als auch auf Antrag der Partei zum Ein-
blick über die in diesem Zusammenhang satz kommen. Nur auf Antrag der Par-
relevanten Aspekte und Rechtsfragen tei zu erfolgen haben z.B. Maßnahmen
ZUM AUTOR und geht punktuell auf die einschlägigen nach § 205 Abs. 6 BAO, § 214 Abs. 5
Mag. Herbert Bestimmungen der BAO ein. BAO oder § 217 Abs. 7 und 9 BAO.
Houf ist Zwingende amtswegige Maßnahmen –
Wirtschaftsprüfer Allgemeines zu Rechtskraftdurchbre- ohne einen zu Grunde liegenden Antrag
herbert.houf@ chung im Rahmen der BAO – sehen z.B. § 295 BAO, § 205 Abs. 1
auditpartner.at Nach Eintritt der Rechtswirksamkeit BAO, § 212 Abs. 2 BAO, § 212a Abs. 9
eines Bescheides, also nach seiner Be- BAO oder § 217 Abs. 8 BAO vor.
kanntgabe (i.d.R. durch Zustellung), Von diesen Fällen abgesehen liegt
kann dieser nur noch abgeändert oder auf Grund der einschlägigen Normen
berichtigt werden, wenn für die Form die Entscheidung über die Abänderung
der beabsichtigen Änderung oder Be- eines Bescheides zumeist im Ermessen der
richtigung eine ausreichende gesetzliche Abgabenbehörde, d.h. das Gesetz räumt
Grundlage besteht. Die Durchbrechung der Behörde einen Entscheidungsspiel-
der Rechtsbeständigkeit (als verfassungs- raum ein. Diese hat ihre Entscheidung
mäßiges Grundprinzip) zu Gunsten der innerhalb der gesetzlichen Grenzen nach
Rechtsrichtigkeit ist also nur in jenen Fäl- Abwägung von Billigkeit und Zweck-
len zulässig, in denen der Gesetzgeber mäßigkeit unter Berücksichtigung aller
das ausdrücklich erlaubt oder anordnet. in Betracht kommenden Umstände zu
Im Umkehrschluss ist die Anwen- treffen. Von essentieller Bedeutung ist
dung eines Verfahrenstitels zur Rechts- dabei die Frage, welchem Zweck die
kraftdurchbrechung nur erforderlich, Norm dienen soll, die das Ermessen
wenn über eine bestimmte Sache bereits einräumt. Ziel aller Verfahrenstitel zur
eine behördliche Entscheidung in Be- Rechtskraftdurchbrechung ist – un-
scheidform vorliegt. Ist eine solche noch ter den jeweils gesetzlich definierten
nicht ergangen, bedarf es auch keiner Voraussetzungen – ein rechtmäßiges
besonderen verfahrensrechtlichen An- Ergebnis. Daher geht die Judikatur da-
ordnung, um einen Bescheid erlassen zu von aus, dass bei der Ermessensübung
können. grundsätzlich dem Prinzip der Rechts-
Zur Durchbrechung der Rechtsbe- richtigkeit (und damit der Gleichmäßig-
ständigkeit im Interesse der Rechtsrich- keit der Besteuerung, siehe § 114 Abs. 1
tigkeit dient natürlich in erster Linie BAO) der Vorrang vor jenem der Rechts-
das Instrument der Bescheidbeschwerde beständigkeit (Rechtskraft) zu geben ist.
gemäß §§ 243ff BAO, das aber natur- Dies gilt unabhängig davon, ob sich die
gemäß nur der Partei zusteht (siehe Änderung des Bescheides zu Gunsten
§ 246 BAO). Auf diese soll in diesem oder zu Ungunsten der Partei auswirkt.
Beitrag nicht näher eingegangen wer- Daneben sind aber auch alle anderen
den. Von Interesse sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles bei der Inte-
zahlreichen weiteren Verfahrenstitel, ins- ressenabwägung zu würdigen.
besondere §§ 293–307 BAO, die eine Eine entscheidende Frage im Zusam-
Änderung von Bescheiden erlauben. menhang mit der Abänderung oder Be-
Darüber hinaus bestehen, insbesondere richtigung von Bescheiden ist das Aus-
Eine entscheidende im Zusammenhang mit der Festsetzung maß der Änderungsbefugnis der Behörde.
Frage im Zusammen- von Nebenansprüchen i.S.d. § 3 Abs. 2 Gestützt auf § 251 BAO geht die Judi-
hang mit der Abände- BAO, weitere Bestimmungen, die eben- katur davon aus, dass – abgesehen von
rung von Bescheiden falls zu Bescheidkorrekturen führen den gesetzlich normierten Ausnahmen –
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ist das Ausmaß können oder müssen. keine Teilrechtskraft eintreten kann, weil
der Änderungsbefugnis Auf Grund zahlreicher Änderungen Bescheide, die an die Stelle eines frühe-
der Behörde. der BAO in den letzten rund 15 Jahren ren Bescheides treten, grundsätzlichin
1/2019 11schwerpunkt
vollem Umfang anfechtbar sind. Impli- Eine weitere wesentliche Ausnahme sind
zit ergibt sich daraus zweierlei: Erstens
kann der neue Bescheid grundsätzlich die sogenannten Berichtigungsbescheide
in jeder Hinsicht, sowohl hinsichtlich . Darunter zu subsumieren sind die Fälle
Spruch als auch Begründung, vom frü- der §§ 293-293b BAO ...
heren Bescheid abweichen. Zweitens
wird der frühere Bescheid durch den
abändernden Bescheid aus dem Rechts-
bestand verdrängt, weil es keine zwei
wirksamen Entscheidungen über diesel-
be Sache geben darf. Allerdings kann ein
solcher „verdrängter“ Bescheid wieder
aufleben, wenn der spätere, abändernde
Bescheid – z.B. im Rahmen einer erfolg-
reichen Bescheidbeschwerde – wieder
aus dem Rechtsbestand ausscheidet.
Als gesetzlich normierte Ausnah-
men und somit Fälle der Teilrechtskraft
sind die „hinzutretenden“ Bescheide zu
nennen, die einen früheren Bescheid in
seinem Bestand nicht berühren, sondern
sich ihm zeitlich anschließen, z.B. die
Einheitswertbescheide. Daher normiert
§ 193 Abs. 1 BAO, dass ein Einheits-
wertbescheid durch einen Fortschrei-
bungsbescheid nur insoweit außer Kraft
tritt, als Letzterer vom vorherigen Be-
scheid abweicht. Es liegt in diesem
Fall Teilrechtskraft und eine nur ein-
geschränkte Anfechtungsbefugnis des
Fortschreibungsbescheides vor. durchbrechungen berechtigen. Ein Ein Berechti- terschied, ob solche Umstände beispiels-
Eine weitere wesentliche Ausnahme Berichtigungsfall nach § 293 BAO gungsfall nach weise durch eine abgabenbehördliche
sind die sogenannten Berichtigungsbe- kann gleichermaßen nach § 299 BAO § 293 BAO kann Prüfung oder durch die Offenlegung
scheide. Darunter zu subsumieren sind abgehandelt werden, sofern die dort gleichermaßen seitens der Partei bekannt werden.
die Fälle der §§ 293 – 293b BAO, die normierte Einjahresfrist noch nicht ab- nach § 299 BAO Etwas differenzierter ist diese Frage
nur insoweit anfechtbar sind, als sie den gelaufen ist und die Unrichtigkeit i.S.d. abgehandelt wer- i.Z.m. § 293b und § 303 BAO zu be-
ursprünglichen Bescheid berichtigen, § 293 BAO den Spruch des Bescheides den ... trachten. § 293b BAO setzt eine offen-
ohne ihn aber aus dem Rechtsbestand zu betrifft. Gleichermaßen können inner- sichtliche Unrichtigkeit in der Abgaben-
verdrängen. Dies ergibt sich daraus, dass halb der Jahresfrist auch Wiederauf- erklärung voraus, die in den Bescheid
die entsprechenden Normen der Be- nahmegründe zu einer Aufhebung nach übernommen wird. Eine solche Über-
hörde nur eine teilweise Abänderungs- § 299 BAO führen. Die Abgabenbehör- nahme liegt vor, wenn die Abgabenbe-
befugnis in ganz bestimmten Punkten de, aber auch die Partei, ist in der Wahl hörde einen nicht mit der Wirklichkeit
einräumen, die Behörde also ihren (al- des jeweiligen Verfahrenstitels frei, sofern übereinstimmenden Sachverhalt dem
lenfalls neuen) Gestaltungswillen nicht der Sachverhalt unter mehrere Normen Bescheid zugrunde legt, weil sie die
in vollem Umfang in den Bescheid ein- zu subsumieren ist. Die einzelnen Maß- Unrichtigkeit mangels entsprechender
fließen lassen kann. Aber auch in an- nahmen schließen sich wechselseitig nicht Prüfung nicht erkennt. Ist der Sachver-
deren Fällen, in denen es ausdrückliche aus. Liegen allerdings die Vorausset- halt denkbar, führt er aber wegen einer
Einschränkungen der behördlichen Än- zungen für verschiedene Maßnahmen offenbar unrichtigen Rechtsauffassung
derungsbefugnis gibt, ergeben sich Ein- vor, wird jener der Vorzug zu geben sein, des Abgabepflichtigen zu einem unrich-
schränkungen der Anfechtbarkeit. Ein die nicht im Ermessen liegt (also z.B. tigen Ergebnis, so ist § 293b BAO an-
wesentlicher Anwendungsfall ist § 295a § 295 BAO anstelle von § 303 BAO). wendbar, wenn die Abgabenbehörde die
BAO, der rückwirkend zu berücksich- Völlig unerheblich für die Anwend- unrichtige Rechtsauffassung nicht gleich
tigenden Ereignissen zur Wirksamkeit barkeit eines bestimmten Verfahrens- erkennt. Keine Übernahme offensicht-
verhelfen soll. titels ist, auf welche Weise die für die licher Unrichtigkeiten liegt vor, wenn
Es können auch Sachverhalte vor- Abänderung oder Berichtigung maß- die Abgabenbehörde (bewusst) die un-
liegen, die nach verschiedenen verfah- geblichen Sachverhalte hervorgekommen richtige Rechtsauffassung teilt. Sind wei-
rensrechtlichen Normen zu Rechtskraft sind. Insbesondere macht es keinen Un- tere Ermittlungen im Tatsachenbereich
12 1/2019Berichtigung maßgebliche Verfahrens-
titel im Spruch des Bescheides genannt
werden. Das bedeutet, dass solche Be-
scheide auch in diesem Punkt anfecht-
bar sind, insbesondere wenn man zu
dem Ergebnis kommt, dass die für die
durchgeführte Änderung oder Berich-
tigung erforderlichen verfahrensrecht-
lichen Voraussetzungen nicht vorliegen
(z.B. Erlassung eines Bescheides nach
§ 295 Abs. 1 BAO, obwohl sich aus dem
Grundlagenbescheid keine Änderungs-
notwendigkeit für den abgeleiteten
Bescheid ergibt) oder diese von der Än-
derungsbefugnis der herangezogenen
Norm nicht umfasst sind. Letzteres wird
insbesondere in den bereits genannten
Teilrechtskraftfällen von Interesse sein.
Ist die Anfechtung berechtigt, ist der zu
Unrecht auf eine bestimmte Norm ge-
stützte Bescheid ersatzlos aufzuheben.
In den Fällen der §§ 299 und 303
BAO ergehen eigene Bescheide über die
Aufhebung eines Bescheides bzw. die Wie-
deraufnahme des Verfahrens, die letztlich
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die Änderung des Sachbescheids dienen.
Dieser ist in beiden Fällen zeitgleich mit
dem verfahrensrechtlichen Bescheid
zu erlassen, d.h. die Aufhebung oder
erforderlich, um die Unrichtigkeit einer die neuen Tatsachen oder Beweismittel Wiederaufnahme darf nur aus Anlass
Erklärung feststellen zu können, schei- „im abgeschlossenen Verfahren neu einer notwendig gewordenen Änderung
det die Anwendung von § 293b BAO hervorgekommen“ sein müssen, also in erfolgen und nicht etwa „auf Vorrat“.
ebenfalls aus. Daher kann eine Unrich- jedem Fall die Neuerung aus Sicht des Folgerichtig scheidet ein solcher neu-
tigkeit, die erst aufgrund später vorge- Verfahrens, somit letztlich aus Sicht er Sachbescheid automatisch aus dem
legter Unterlagen ersichtlich wird, nicht der Abgabenbehörde, zu beurteilen ist. Rechtsbestand aus, wenn der Aufhe-
nach § 293b BAO berichtigt werden. Es Auch in der Stellungnahme der Bundes- bungs- oder Wiederaufnahmebescheid
kommt letztlich immer auf den Wissens- regierung zum Gesetzesprüfungsverfah- – z.B. infolge erfolgreicher Anfechtung
stand bei Erlassung des Bescheides an. rens betreffend § 304 BAO, das letztlich – aufgehoben wird.
Ebenfalls differenziert ist diese Fra- zu dessen Aufhebung und Neufassung In allen Fällen der Abänderung oder
ge des Vorliegens eines Neuerungstatbe- mit 1.1.2019 geführt hat, wird diese – Berichtigung von Bescheiden ist na-
stands i.S.d. § 303 Abs. 1 lit b BAO zu wie ich meine, gut nachvollziehbare – türlich zu prüfen, ob nicht der Eintritt
beantworten. Der VwGH geht in seiner Rechtsauffassung vertreten. der Festsetzungs- oder Einhebungsver-
jüngeren Rechtsprechung davon aus, jährung einer solchen entgegensteht.
dass diese Frage im Fall einer Wieder- Ungeachtet der Verjährung sind Aufhe-
aufnahme auf Antrag aus der Sicht der Auch in der Stellungnahme der Bundes- bungen nach § 299 BAO jedenfalls in-
Partei zu beurteilen ist, was immer das in nerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe
letzter Konsequenz bedeuten mag. Diese
regierung zum Gesetzprüfungsverfahren des Bescheides von Amts wegen zuläs-
Ansicht steht im Widerspruch zu den betreffend § 304 BAO wird diese sig, oder auf Antrag, sofern der Antrag
Gesetzesmaterialien zur Einführung der Rechtsauffassung vertreten. innerhalb dieser Frist gestellt wird. Be-
nunmehr geltenden Bestimmung, die er- richtigungen nach § 293 BAO sind da-
kennen lassen, dass nach Wegfall der vor rüber hinaus innerhalb eines Jahres ab
2014 geltenden zusätzlichen Antragsvo- Mit Ausnahme der Fälle des § 299 Rechtskraft des Bescheides zulässig bzw.
raussetzungen (drei Monate Antrags- und des § 303 BAO, in denen eigene ebenfalls auch danach, wenn ein Antrag
frist, kein grobes Verschulden der Partei) Bescheide über die Aufhebung bzw. innerhalb dieser Frist gestellt wird.
auch bei der Wiederaufnahme auf An- die Wiederaufnahme des Verfahrens Weitere Ausnahmen von der ein-
trag dem Wortlaut des Gesetzes folgend ergehen, muss der für die Änderung oder schränkenden Wirkung der Verjährung
1/2019 13schwerpunkt
sieht § 209a BAO vor. Danach kann – rücksichtigenden Ereignisses notwendig
kurz zusammengefasst – ein Bescheid wird. Während jedoch § 295a BAO
trotz Eintritts der Verjährung erlassen einen Teilrechtskraftsfall darstellt (arg
werden, wenn damit ein Beschwerdever- „insoweit“), ist ein vorläufiger Bescheid
fahren beendet wird oder ein vor Eintritt in jeder beliebigen Hinsicht abänderbar.
der Verjährung eingebrachter Antrag zu Umso mehr sollten daher vorläufige
Grunde liegt. Seit der letzten Änderung Bescheide genau überprüft werden, ob
ab 1.1.2019 ist eine amtswegige Wieder- die Voraussetzungen des § 200 BAO
aufnahme des Verfahrens nun auch nach tatsächlich vorliegen, andernfalls gegen
Eintritt der Verjährung zulässig, wenn die Vorläufigkeit als Spruchbestandteil
sie innerhalb der neuen Antragsfrist des Beschwerde erhoben werden kann.
§ 304 lit b erfolgt. Meines Erachtens
nicht ganz der ursprünglichen Intention Ausgewählte Einzelfragen
des § 209a BAO entsprechend. Berichtigung gemäß § 293 BAO
Einen Sonderfall i.Z.m. Rechtskraft- Berichtigt werden kann nur ein Bescheid,
durchbrechungen stellt § 200 BAO dar, der rechtswirksam geworden ist. Haften
der die vorläufige Abgabenfestsetzung dem ursprünglichen Bescheid Mängel
regelt. Ergeht ein Bescheid vorläufig an, die dessen Nichtigkeit bewirken (z.B.
(Spruchbestandteil), bedarf es keines fehlende Behördenbezeichnung, falsche
weiteren Verfahrenstitels zur Abände- Adressierung), können solche Mängel
rung, da sich die Änderungsmöglichkeit nicht im Rahmen einer Berichtigung sa-
unmittelbar aus § 200 BAO ergibt. Um niert werden. Auch Bescheide, die bereits
die Rechtsbeständigkeit nicht komplett aus dem Rechtsbestand ausgeschieden
sind (z.B. im Zuge einer Abänderung
nach § 295 BAO), können nicht mehr
berichtigt werden. Ein Berichtigungsbe-
Um die Rechtsbeständigkeit nicht kom- scheid fällt demnach automatisch weg,
plett auszuhebeln, ist ein vorläufiger wenn der zu Grunde liegende Bescheid
aufgehoben wird.
Bescheid jedoch nur unter besonderen Wird ein mit Bescheidbeschwerde
Voraussetzungen zulässig. angefochtener Bescheid nachträglich
berichtigt, ändert dies nichts an der An-
fechtung. Diese bezieht sich in der Folge
auszuhebeln, ist ein vorläufiger Bescheid auf den Bescheid in seiner berichtigten
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jedoch nur unter besonderen Vorausset- Fassung. Davon zu unterscheiden sind
zungen zulässig. So muss eine zeitlich be- die Fälle des § 253 BAO, in denen ein
dingte Ungewissheit im Tatsachenbereich neuer Bescheid an die Stelle eines mit
vorliegen, nicht etwa eine solche bezüg- Bescheidbeschwerde angefochtenen Be-
lich einer Rechtsfrage. Auch andauernde scheides (der damit aus dem Rechtsbe- zur Durchbrechung der (materiellen)
(nicht beseitigbare) Ungewissheiten er- stand ausscheidet) tritt. In diesem Fall Rechtskraft von Bescheiden, die vor Ein-
lauben ebenso wenig einen vorläufigen gilt die Beschwerde automatisch auch als tritt eines solchen Ereignisses erlassen
Bescheid wie solche, die sich durch ein gegen den späteren Bescheid gerichtet, wurden.
ordnungsgemäßes Ermittlungsverfah- was letztlich aber zum selben Ergebnis Anlass für eine Änderung nach
ren beseitigen ließen. führt, nämlich dass keine neuerliche § 295a BAO können z.B. der spätere
Inhaltlich muss also die Ungewiss- Anfechtung erforderlich ist. Ersatz einer als außergewöhnliche Be-
heit im Hinblick auf ein in der Zukunft lastung (§ 34 EStG) geltend gemachten
liegendes Ereignis im Tatsachenbereich Rückwirkende Ereignisse Aufwendung, Nachzahlungen auslän-
bestehen, das entscheidungsrelevant ist. gemäß § 295a BAO discher (anrechenbarer) Steuern, die
Ein künftiges Ereignis kann nur dann Grundsätzlich wirken sich nach Ent- Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
entscheidungsrelevant sein, wenn es stehung des Abgabenanspruches (§ 4 nach einer tarifbegünstigten Betriebs-
rückwirkende Bedeutung für die Höhe BAO) eintretende Ereignisse nicht auf aufgabe oder -veräußerung oder die
der festzusetzenden Abgabe hat. Inso- den Bestand oder Umfang des Abga- Einantwortung eines erblasserischen
fern decken sich die Anwendungsbe- benanspruches aus. Eine Rückwirkung Vermögens, das zur Erzielung von Ein-
reiche des § 200 und des § 295a BAO, von Ereignissen kann sich nur aus den künften dient, sein. Kein rückwirkendes
der ja ebenfalls zur Abänderung von materiell-rechtlichen Abgabenvorschrif- Ereignis i.S.d. § 295a BAO stellt z.B.
Bescheiden dient, wenn dies auf Grund ten bzw. deren Auslegung ergeben. eine erstmalige oder geänderte Judi-
des Eintritts eines rückwirkend zu be- § 295a BAO dient als Verfahrenstitel katur, die Änderung eines Erlasses des
14 1/2019Der Ratenzah-
lungszeitraum
betreffend die
Wegzugsbesteue-
rung wird von
sieben auf fünf
Jahre verkürzt.
Die Palette der verfahrensrechtlichen
Möglichkeiten zur Abänderung von
Bescheiden ist vielfältig und die
Anwendungsvoraussetzungen in der
Judikatur teilweise durchaus umstritten.
BMF oder der Verkauf einer (objektiv des Bescheides Tatsachen bekannt wer- weismittel; stützt es sich auf Tatsachen,
ertragsfähig vermieteten) Eigentums- den, die vor Ausstellung des Beschei- die neu hervorgekommen sind, können
wohnung für Liebhaberei i.S.d. § 1 des – i.d.R. vor oder mit Entstehen des diese als Wiederaufnahmegrund in Be-
Abs. 2 Liebhabereiverordnung dar. Abgabenanspruchs – eingetreten sind. tracht kommen.
Ein Ereignis, das also in den Fällen des
Wiederaufnahme des Verfahrens § 200 oder des § 295a BAO auf Grund Zusammenfassung
gemäß § 303 BAO seiner rückwirkenden Bedeutung zu ei- Die Palette der verfahrensrechtlichen
Häufigster Praxisfall ist der sogenannte ner Abänderung des Bescheides führen Möglichkeiten zur Abänderung von
Neuerungstatbestand des § 303 Abs. 1 kann, kann gleichzeitig keinen Neue- Bescheiden ist also vielfältig und die
lit b) BAO. Dieser umfasst Tatsachen, rungstatbestand i.S.d. § 303 BAO dar- Anwendungsvoraussetzungen in der Ju-
also Sachverhaltselemente, die bei ent- stellen. Ebenfalls keinen Neuerungstat- dikatur teilweise durchaus umstritten.
sprechender Berücksichtigung zu einem bestand können Umstände darstellen, Jedenfalls sollte im Fall amtswegiger
im Spruch anderslautenden Bescheid die nicht im Tatsachenbereich gelegen Bescheidänderungen zum Nachteil der
geführt hätten. Während bei rückwir- sind, beispielsweise eine neue rechtliche Partei neben der materiell-rechtlichen
kend zu berücksichtigenden Ereignis- Beurteilung durch Änderung der Ver- Beurteilung immer auch eine kritische
sen i.S.d. § 295a BAO die Tatsachen waltungspraxis oder Judikatur. Auch Auseinandersetzung mit dem angewen-
erst nach Ausstellung des Bescheides ein erst nach Rechtskraft des Beschei- deten Verfahrenstitel erfolgen. Auch eine
eintreten, liegt ein Neuerungstatbe- des erstelltes Sachverständigengutach- genaue Prüfung der Verjährungsfrage ist
stand dann vor, wenn nach Ausstellung ten ist kein neu hervorgekommenes Be- oftmals lohnend. n
1/2019 15praxis
Kontenregister
und Konteneinschau
AUSKUNFTSRECHT. Was hat sich verändert? Was ist zu beachten?
Wir haben den Richter des BFG Dr. Peter Unger befragt.
M it BGBl I 116/2015 vom
14.8.2015 (KontRegG) wurde das
Kontenregister in Österreich eingeführt.
zu erwarten ist, dass die Auskunft ge-
eignet ist, die Zweifel aufzuklären, und
zu erwarten ist, dass der mit der Aus-
nesfalls umsonst, sondern sehr wertvoll,
um diese rechtsstaatlich wichtige Aufga-
be der Behandlung von Kontoeinschau-
Seither sammelt das BMF Daten, um das kunftserteilung verbundene Eingriff verlangen meistern zu können.
Register zu befüllen und die Informatio- in die schutzwürdigen Geheimhal-
nen den Abfrageberechtigten zur Verfü- tungsinteressen des Kunden des Kre- Wie viele Auskunftsverlangen sind
gung zu stellen. Weiters wurde den Ab- ditinstitutes nicht außer Verhältnis zu bisher vom BFG behandelt worden
gabenbehörden das Recht eingeräumt, dem Zweck der Ermittlungsmaßnah- und in wie vielen Fällen wurde die
unter bestimmten Voraussetzungen Aus- me steht. Konteneinschau tatsächlich gewährt?
kunftsverlangen an Kreditinstitute über Das BFG hatte bisher 18 Fälle zu ent-
Tatsachen einer Geschäftsverbindung Auskunftsverlangen bedürfen der Bewil- scheiden. Infolge einer inhaltlichen Er-
stellen zu können. Nach bald vier Jah- ligung durch das Bundesfinanzgericht. ledigung wurde die Konteneinschau in
ren scheint eine erste Evaluierung ange- Wir haben die Gelegenheit genützt, dem sieben Fällen genehmigt, in neun Fällen
bracht. Im ersten Teil wollen wir uns mit Richter des BFG Herrn Dr. Peter Unger nicht bewilligt und in einem Fall teil
der Konteneinschau befassen. dazu ein paar Fragen zu stellen: weise bewilligt.
Wie sind generell die Erfahrungen des Was sind die häufigsten Gründe,
Das BFG hatte bisher 18 Fälle zu BFG mit Auskunftsverlangen der Ab- eine beantragte Konteneinschau
entscheiden. Infolge einer inhaltlichen gabenbehörden nach § 8 KontRegG? abzulehnen?
Als im Rahmen des Begutachtungsver- An formalen Gründen: Das Nichtvor-
Erledigung wurde die Konteneinschau in fahrens zum KontRegG bekannt wurde, liegen einer Unterschrift des/der FA-
sieben Fällen genehmigt, in neun Fällen dass für das BFG eine Entscheidungsfrist Vorstandes/Vorständin (allenfalls vertre-
nicht bewilligt, in einem Fall teilweise. über derartige Auskunftsverlangen von tungshalber). An inhaltlichen Gründen:
„tunlichst drei Tagen“ vorgesehen sein Die fehlende (plausible) Darstellung der
würde, begannen die entsprechenden auch in diesem Beitrag genannten drei
Konteneinschau Gremien im BFG, insbesondere der Voraussetzungen: Zweifel, Aufklärbar-
Die Abgabenbehörde ist berechtigt, in ei- hierfür zuständige Geschäftsverteilungs- keit und Verhältnismäßigkeit.
nem Ermittlungsverfahren nach Maßga- ausschuss, bereits intensiv Szenarien
be des § 165 BAO über Tatsachen einer vorzubereiten, unter denen der in den Wie oft wurde Rekurs gegen die
© KSENIA_PELEVINA/ISTOCK
Geschäftsverbindung von Kreditinstitu- Medien prognostizierte Massenanfall an Genehmigung der Einschau erhoben,
ten Auskunft zu verlangen, wenn Konteneinschauverlangen zu bewältigen in wie vielen Fällen erfolgreich?
begründete Zweifel an der Richtigkeit wäre. Auch wenn der vermeintlich be- Bis dato wurde noch in keinem einzigen
der Angaben des Abgabepflichtigen fürchtete Anfall bisher ausgeblieben ist, Fall ein Parteienrekurs oder Amtsrekurs
bestehen, waren die Vorbereitungen des BFG kei- erhoben.
16 1/2019Im Fall eines erfolgreichen Rekurses rung nicht unproblematisch wäre),
besteht ein Beweisverwertungsverbot dürfte das BFG von der Abgabenbe-
hinsichtlich der durch die (unrecht- hörde vorgebrachte alternative Beweis-
mäßige) Konteneinschau erlangten mittel nicht unberücksichtigt lassen.
Informationen. Ist das ein ausrei- Lediglich das Beweismittel der Konten-
chender Rechtsschutz der Betroffe- einschau ist – unter den gegebenen Vor-
Der befürchtete Ansturm nen? Wie würde das BFG in einem aussetzungen – von einer Verwertung
an Auskunftsverlangen Beschwerdeverfahren über das Be- ausgeschlossen.
hat also bis dato nicht weisverwertungsverbot entscheiden,
wenn die Abgabenbehörde sich die Zusammenfassung
stattgefunden und die rechtswidrig erlangten Informationen Der befürchtete Ansturm an Aus-
Entscheidungen des BFG durch andere gezielte Ermittlungs- kunftsverlangen hat also bis dato nicht
wurden bisher auch nicht handlungen (z.B. Auskunftsverlangen stattgefunden und die Entscheidungen
nach § 143 BAO an Geschäftspartner) des BFG wurden bisher auch nicht an-
angefochten. neuerlich beschafft? gefochten. Inwieweit das vorgesehene
Da das Verwertungsverbot in § 9 Abs. 5 Beweisverwertungsverbot im Fall einer
KontRegG ein BeweisMITTELverbot erfolgreichen Anfechtung tatsächlich
und kein BeweisTHEMENverbot ist ausreichenden Rechtsschutz bieten wür-
© PHIVE2015/ISTOCK
(was auch im Hinblick auf den Grund- de, darf aber durchaus in Frage gestellt
satz der Gleichmäßigkeit der Besteue- werden. n
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