Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit - Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - keine Umbrella-Konstruktion nach 96 KAGB - Stand 10. Juli 2023

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Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit - Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - keine Umbrella-Konstruktion nach 96 KAGB - Stand 10. Juli 2023
Sparkasse Trier Saar-Mosel
Nachhaltigkeit
Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen
– keine Umbrella-Konstruktion nach § 96 KAGB –
Stand 10. Juli 2023
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

Liebe Anlegerin,
lieber Anleger,
der vorliegende Verkaufsprospekt stellt Ihnen den Fonds
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit im Detail vor.

Darüber hinaus können Sie sich auf unserer Internetseite
regelmäßig über die Entwicklung des Fonds informieren.
Unter www.LBBW-AM.de finden Sie eine Vielzahl an in-
teressanten Fakten, darunter die aktuellen Fondspreise,
die Portfolio-Struktur sowie umfangreiche Angaben zur
Wertentwicklung.

Auf unserer Internetseite stehen Ihnen zudem die
jeweils aktuellen Basisinformationsblätter, Verkaufs­
prospekte sowie die Jahres- und Halbjahres­berichte als
PDF-Dateien zum Download zur Verfügung.

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einfach und bequem einen monatlichen Überblick über
Ihren Fonds. Diesen E-Mail-Service können Sie auf unse-
rer Internetseite abonnieren.

Mit freundlichen Grüßen

LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH
Geschäftsführung

Uwe Adamla (Vorsitzender)                             Dr. Dirk Franz

Dr. Bernhard Scherer

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Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

Gesellschaft
und Verwahrstelle.
LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH.
Verwaltung.                                                                  Aufsichtsrat.
LBBW Asset Management                                                        Dr. Christian Ricken (Vorsitzender)
Investmentgesellschaft mbH                                                   Mitglied des Vorstands der
Postfach 10 03 51                                                            Landesbank Baden-Württemberg,
70003 Stuttgart                                                              Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz
Telefon: 0711 22910-3000
Telefax: 0711 22910-9098                                                     Maria Daniela Dietz
E-Mail: info@LBBW-AM.de                                                      Mitglied des Verwaltungsrats der
Internet: www.LBBW-AM.de                                                     GFT Technologies SE,
                                                                             Stuttgart
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amts­gerichts
Stuttgart unter der Nummer HRB 13381 eingetragen.                            Ernst-Ludwig Drayß
                                                                             Beirats- und Aufsichtsratsmitglied
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital.                                       diverser Family Offices
6,0 Mio. EUR
Stand: Dezember 2021                                                         Dr. Bertold Gaede
                                                                             Rechtsanwalt und Steuerberater
Geschäftsführung.                                                            Noerr LLP,
Uwe Adamla (Vorsitzender)                                                    München
Dr. Dirk Franz
Dr. Bernhard Scherer                                                         Andreas Götz
                                                                             Mitglied des Vorstands der
                                                                             Landesbank Baden-Württemberg,
                                                                             Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz

                                                                             Dr. Louis Hagen
                                                                             Rechtsanwalt,
                                                                             München

                                                                             Klaus Martini
                                                                             Kapitalmarktberater
                                                                             Kromconsult,
                                                                             München

                                                                             Michael Nagel
                                                                             Vorsitzender der Geschäftsführung der
                                                                             WILMA Immobilien GmbH,
                                                                             Ratingen

                                                                             Cara Schulze
                                                                             COO Capital Markets
                                                                             Landesbank Baden-Württemberg,
                                                                             Stuttgart , Karlsruhe, Mannheim, Mainz

                                                                                                                      3
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

Gesellschafter.
100 % Landesbank Baden-Württemberg,
Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz

Vertrieb.
Sparkasse Trier
Theodor-Heuss-Allee 1
54292 Trier
Telefon: 0651 712-1111
E-Mail: kontakt@sparkasse-trier.de
Internet: www.sparkasse-trier.de

Verwahrstelle.
Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 127-0
E-Mail: kontakt@LBBW.de
Internet: www.LBBW.de

EigenKAPITAL.
14,2 Mrd. EUR
Stand: 31. Dezember 2021

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Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

Verkaufsprospekt und
Anlagebedingungen.
für das OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit.
8    HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT.                                           14 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds
8    ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US-PERSONEN.                                      (Marktrisiko)
                                                                                ■■ Wertveränderungsrisiken
8    WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER
                                                                                ■■ Kapitalmarktrisiko
     VERTRAGSBEZIEHUNG.
                                                                                ■■ Kursänderungsrisiko von Aktien
8    Durchsetzung von Rechten
                                                                                ■■ Zinsänderungsrisiko
9    Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen
                                                                                ■■ Risiko von negativen Habenzinsen
     Geschäftsräume
                                                                                ■■ Kursänderungsrisiko von Wandel- und
10 GRUNDLAGEN.                                                                     Optionsanleihen
10 Das Sondervermögen (der Fonds)                                               ■■ Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
10 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von                                       ■■ Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften
   Informationen                                                                ■■ Risiken bei Pensionsgeschäften
10 Anlagebedingungen und deren Änderungen                                       ■■ Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von
11   VERWALTUNGS­GESELLSCHAFT.                                                     Sicherheiten
11   Firma, Rechtsform und Sitz                                                 ■■ Risiko bei Verbriefungspositionen ohne
11   Geschäftsführung und Aufsichtsrat                                             Selbstbehalt
11   Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                                   ■■ Inflationsrisiko
11   VERWAHRSTELLE.                                                             ■■ Währungsrisiko
11   Identität der Verwahrstelle                                                ■■ Konzentrationsrisiko
11   Aufgaben der Verwahrstelle                                                 ■■ Risiken im Zusammenhang mit der Investition in
12   Interessenkonflikte                                                           Investmentanteile
12   Unterverwahrung                                                            ■■ Risiken aus dem Anlagespektrum
12   Haftung der Verwahrstelle                                               17 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten
12   Zusätzliche Informationen                                                  Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang
12 VERTRIEB.                                                                    mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben
                                                                                (Liquiditätsrisiko)
12	RISIKOHINWEISE.
                                                                                ■■ Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände
13 Risiken einer Fondsanlage
                                                                                ■■ Risiko durch Kreditaufnahme
   ■■ Schwankung des Fondsanteilwerts
                                                                                ■■ Risiken durch vermehrte Rückgaben oder
   ■■ Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch
                                                                                   Zeichnungen
      steuerliche Aspekte
                                                                                ■■ Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/
   ■■ Änderung der Anlagepolitik oder der
                                                                                   Ländern
      Anlagebedingungen
                                                                             18 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und
   ■■ Aussetzung der Anteilrücknahme
                                                                                Forderungsrisiko
   ■■ Auflösung des Fonds
                                                                                ■■ Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken (außer
   ■■ Übertragung aller Vermögensgegenstände
                                                                                   zentrale Kontrahenten)
      des Fonds auf ein anderes offenes Publikums­
                                                                                ■■ Risiko durch zentrale Kontrahenten
      investmentvermögen (Verschmelzung)
                                                                                ■■ Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften
   ■■ Übertragung des Fonds auf eine andere
                                                                             19 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds
      Kapitalverwaltungsgesellschaft
                                                                                ■■ Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände
   ■■ Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des
                                                                                   oder Naturkatastrophen
      Anlegers
                                                                                ■■ Länder- oder Transferrisiko
   ■■ Nachhaltigkeitsrisiken
                                                                                ■■ Rechtliche und politische Risiken

                                                                                                                                      5
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

    ■■ Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen,                          31 Hebelwirkung (Leverage)
       steuerliches Risiko                                                   32 Bewertung
    ■■ Steuerliche Risiken durch                                                ■■ Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung
       Wertabsicherungsgeschäfte für wesentlich                                    −− An einer Börse zugelassene / in organisiertem
       beteiligte Anleger                                                             Markt gehandelte Vermögensgegenstände
    ■■ Schlüsselpersonenrisiko                                                     −− Nicht an Börsen notierte oder organisierten
    ■■ Verwahrrisiko                                                                  Märkten gehandelte Vermögensgegenstände
    ■■ Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen                                   oder Vermögens­gegenstände ohne handelbaren
       (Abwicklungsrisiko)                                                            Kurs
20	ERLÄUTERUNGEN DES RISIKOPROFILS DES FONDS.                                   ■■ Besondere Regeln für die Bewertung einzelner
                                                                                   Vermögensgegenstände
20	PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS.
                                                                                   −− Nichtnotierte Schuldverschreibungen und
20 ANLAGEZIELE, -STRATEGIE, -GRUNDSÄTZE UND                                           Schuldscheindarlehen
   -GRENZEN.                                                                       −− Optionsrechte und Terminkontrakte
20 Anlageziel und -strategie                                                       −− OTC-Derivate
   ■■ Aktuelle Restriktionen in der Anlagestrategie                                −− Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile
   ■■ Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken                                     und Darlehen
      und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen                                −− Unternehmensbeteiligungen
      von Investitionsentscheidungen auf                                           −− Unverbriefte Darlehensforderungen
      Nachhaltigkeitsfaktoren                                                      −− Auf ausländische Währung lautende
22 Vermögensgegenstände                                                               Vermögensgegenstände
   ■■ Wertpapiere                                                                  −− Bewertung von Anteilen an Immobilien-
   ■■ Geldmarktinstrumente                                                            Gesellschaften
   ■■ Bankguthaben                                                           33 Teilinvestmentvermögen
   ■■ Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarkt­
                                                                             33 ANTEILE.
      instrumente auch unter Einsatz von Derivaten
                                                                             33 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
      sowie Bankguthaben
                                                                                ■■ Ausgabe von Anteilen
      −− Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit
                                                                                ■■ Rücknahme von Anteilen
         besonderer Deckungsmasse
                                                                                ■■ Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme
      −− Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten
                                                                                ■■ Aussetzung der Anteilrücknahme
      −− Kombination von Anlagegrenzen
                                                                             34 Liquiditätsmanagement
      −− Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten
                                                                             34 Börsen und Märkte
      −− Steuerliche Anlagequoten für Mischfonds
                                                                             35 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen
   ■■ Sonstige Vermögensgegenstände und deren
                                                                             35 Ausgabe- und Rücknahmepreis
      Anlagegrenzen
                                                                             35 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und
   ■■ Investmentanteile und deren Anlagegrenzen
                                                                                Rücknahmepreises
   ■■ Information der Anleger bei Beschränkung oder
                                                                             35 Ausgabeaufschlag
      Aussetzung der Rücknahme von Zielfondsanteilen
                                                                             35 Rücknahmeabschlag
   ■■ Derivate
                                                                             35 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise
      −− Terminkontrakte
      −− Optionsgeschäfte                                                    36 KOSTEN.
      −− Swaps                                                               36 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile
      −− Swaptions                                                           36 Verwaltungs- und sonstige Kosten
      −− Credit Default Swaps                                                37 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen
      −− In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente                        37 Angabe einer Gesamtkostenquote
      −− OTC-Derivatgeschäfte                                                   ■■ Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen
   ■■ Wertpapier-Darlehensgeschäfte                                          38 Vergütungspolitik
   ■■ Pensionsgeschäfte                                                      38 WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG UND
30 Sicherheitenstrategie                                                        VERWENDUNG DER ERTRÄGE, GESCHÄFTSJAHR.
   ■■ Arten der zulässigen Sicherheiten                                      38 Wertentwicklung
   ■■ Umfang der Besicherung                                                 38 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren
   ■■ Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge                      39 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr
      der Bewertung (Haircut-Strategie)                                      39 AUFLÖSUNG, ÜBER­TRAGUNG UND
   ■■ Anlage von Barsicherheiten                                                VERSCHMELZUNG DES FONDS.
   ■■ Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit                             39 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds
31 Kreditaufnahme                                                            39 Verfahren bei Auflösung des Fonds

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Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

39 Übertragung des Fonds
40 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds
40 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds
40 AUSLAGERUNG.
40 INTERESSENKONFLIKTE.
42 KURZANGABEN ÜBER
   STEUERRECHTLICHE VORSCHRIFTEN.
46 Zusammenfassende Übersicht für die Besteuerung
   bei üblichen betrieblichen Anlegergruppen
48 WIRTSCHAFTSPRÜFER.
48	DIENSTLEISTER.
48	ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER/VERBREITUNG DER
   BERICHTE UND SONSTIGE INFORMATIONEN.
48 VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE
   INVESTMENTVERMÖGEN.
50 ALLGEMEINE ANLAGE­BEDINGUNGEN.
58 BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN.
64 LISTE DER UNTERVERWAHRER.
68 ANHANG.

                                                                                 7
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

HINWEIS ZUM                                                                  Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit sind und werden nicht
                                                                             gem. dem United States Securities Act von 1933 in sei-
VERKAUFSPROSPEKT.                                                            ner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergeset-
                                                                             zen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von
                                                                             Amerika registriert. Anteile des Sparkasse Trier Saar-
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sonder-                             Mosel Nachhaltigkeit dürfen weder in den Vereinigten
vermögen Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit                           Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rech-
erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, des Basis­                          nung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von
informationsblatts und der Allgemeinen Anlage­                               Anteilen Interessierte müssen ggf. darlegen, dass sie
bedingungen in Verbindung mit den Besonderen                                 keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag
Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung.                          von US-Personen erwerben noch an US-Personen wei-
Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Beson-                             terveräußern. Zu den US-Personen zählen natürliche
deren Anlagebedingungen sind im Anschluss an die-                            Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Ver­einigten
sen Verkaufsprospekt abgedruckt.                                             Staaten haben. US-Personen können auch Personen-
                                                                             oder Kapitalgesellschaften sein, wenn sie etwa gem.
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils                         den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
an dem Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit                             Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet wer-
Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds zusam-                          den.
men mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht
sowie dem ggf. nach dem Jahresbericht veröffentlich-
ten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Ver-                       WICHTIGSTE RECHTLICHE
fügung zu stellen. Daneben ist dem am Erwerb eines
Anteils an dem Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltig-                        AUSWIRKUNGEN DER
keit Interessierten das Basisinformationsblatt recht-
zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver­fügung zu                       VERTRAGSBEZIEHUNG.
stellen.
                                                                             Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Mit­
Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt basieren auf                         eigentümer der vom Sparkasse Trier Saar-Mosel Nach-
den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden                          haltigkeit gehaltenen Vermögensgegenstände nach
gesetzlichen, insbesondere kapitalmarkt- und auf-                            Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände
sichtsrechtlichen sowie steuerlichen Bestimmungen.                           nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte
Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Rechts-                          verbunden.
grundlagen ändern können.
                                                                             Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte                               deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen
oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden.                              Übersetzung zu versehen. Die LBBW Asset Management
Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften                         Investmentgesellschaft mbH wird ferner die gesamte
oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufspro-                           Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache
spekt bzw. in dem Basisinformationsblatt enthalten                           führen.
sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers.
Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils                          Durchsetzung von Rechten
letzten Jahresbericht und den ggf. nach dem Jahres-                          Das Rechtsverhältnis zwischen LBBW Asset Management
bericht veröffentlichten Halbjahresbericht.                                  Investmentgesellschaft mbH und Anleger sowie die vor-
                                                                             vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem
                                                                             Recht. Der Sitz der LBBW Asset Management Investment-
ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN                                                         gesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anle-
                                                                             gers gegen die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger,
FÜR US-PERSONEN.                                                             die Verbraucher sind (siehe nachfolgende Definition) und
                                                                             in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor ei-
Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft                             nem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhe-
mbH und/oder der Sparkasse Trier Saar-Mosel Nach-                            ben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet
haltigkeit sind und werden nicht gem. dem United Sta-                        sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über
tes Investment Company Act von 1940 in seiner gül-                           die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
tigen Fassung registriert. Die Anteile des Sparkasse                         bzw. der Insolvenzordnung. Da die LBBW Asset Manage-

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Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

ment Investmentgesellschaft mbH inländischem Recht                           werden: beschwerde@lbbw-am.de. Die Plattform ist
unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer                        selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt
Urteile vor deren Vollstreckung.                                             den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen
                                                                             nationalen Schlichtungsstelle.
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten                         Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem
oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein                       Streitbeilegungsverfahren unberührt.
Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen.
Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft                             Widerrufsrecht bei Kauf auSSerhalb
mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeteiligungsverfah-                      der ständigen Geschäftsräume
ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.                    Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentver-
                                                                             mögen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb
Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle                      der ständigen Geschäftsräume desjenigen zustande, der
für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment                        die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so
und Asset Management e. V. als zuständige Verbraucher-                       hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in Text-
schlichtungsstelle anrufen. Die LBBW Asset Management                        form und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist
Investmentgesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungs-                        von zwei Wochen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht be-
verfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.                                steht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft
                                                                             oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäfts-
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investment-                           räume hat. Die Frist zum Widerruf beginnt erst zu laufen,
fonds“ lauten:                                                               wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss
   Büro der Ombudsstelle des BVI                                             dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrech-
   Bundesverband Investment                                                  nung übersandt worden ist, und darin eine Belehrung
   und Asset Management e.V.                                                 über das Widerrufsrecht enthalten ist, die den Anfor-
   Unter den Linden 42                                                       derungen des Artikels 246 Absatz 3 Satz 2 und 3 des
   10117 Berlin                                                              Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ge-
   Telefon: 030 6449046-0                                                    nügt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Ab-
   Telefax: 030 6449046-29                                                   sendung des Widerrufs. Ist der Fristbeginn streitig, trifft
   E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de                              die Beweislast den Verkäufer. Der Widerruf ist schriftlich
   www.ombudsstelle-investmentfonds.de                                       unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich
                                                                             dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begründung
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Spar-                       nicht erforderlich ist.
kasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit zu einem Zweck
investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen                        Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerech-                     nachweist, dass entweder der Käufer kein Verbraucher im
net werden kann, die also zu Privat­zwecken handeln.                         Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist oder er den
                                                                             Käufer zu den Verhandlungen, die zum Kauf der Anteile
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften                        geführt haben, aufgrund vorhergehender Bestellung ge-
des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernab-                             mäß § 55 Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat.
satzverträge über Finanzdienstleistungen ist dies die                        Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikati-
Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank.                             onsmittel (z. B.: Briefe, Telefonanrufe, E-Mails) zustande
                                                                             gekommen sind (Fernabsatzverträge), besteht gemäß
Die Kontaktdaten lauten:                                                     § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 Bürgerliches Gesetzbuch
   Deutsche Bundesbank                                                       kein Widerrufsrecht.
   Schlichtungsstelle
   Postfach 10 06 02                                                         Ist der Widerruf wirksam erfolgt und hat der Käufer
   60006 Frankfurt am Main                                                   bereits Zahlungen geleistet, so sind ihm von der Ge-
   E-Mail: schlichtung@bundesbank.de                                         sellschaft ggf. Zug um Zug gegen Rückübertragung der
   www.bundesbank.de                                                         erworbenen Anteile die bezahlten Kosten und ein Betrag
                                                                             auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen                         Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung ent-
oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem                        spricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet
Weg zustande gekommen sind, können sich Verbraucher                          werden.
auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU
wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt-                        Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend
adresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben                         beim Verkauf der Anteile durch den Anleger.

                                                                                                                                       9
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

GRUNDLAGEN.                                                                  Verkaufsunterlagen und Offenlegung
                                                                             von Informationen
                                                                             Der Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt, die
Das Sondervermögen (der Fonds)                                               Anlage­bedingungen sowie die aktuellen Jahres- und
Das Sondervermögen Sparkasse Trier Saar-Mosel Nach-                          Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Ver-
haltigkeit (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für                      wahrstelle Landesbank Baden-Württemberg, Am Haupt-
gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern                        bahnhof 2, 70173 Stuttgart, der Gesellschaft, Pariser
Kapital einsammelt, um es gem. einer festgelegten An-                        Platz 1, Haus 5, 70173 Stuttgart (auf deren Internet-Seite
lagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren                       www.LBBW-AM.de) sowie ihren Vertriebspartnern.
(nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist
ein Investmentvermögen gem. der Richtlinie 2009/65/                          Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des
EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom                             Risikomanagements des Fonds, die Risikomanagement-
13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwal-                      methoden und die jüngsten Entwicklungen bei den
tungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen                            Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend                          Vermögens­gegenständen sind in elektronischer oder
„OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nach-                         schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich.
folgend „KAGB“). Er wird von der LBBW Asset Manage-
ment Investment­gesellschaft mbH (nachfolgend „Gesell-                       Sofern die Gesellschaft einzelnen – insbesondere ins-
schaft“) verwaltet.                                                          titutionellen regulierten – Anlegern weitere Informati-
                                                                             onen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit                                    oder dessen Wertentwicklung u. a. zur Erfüllung deren
  WKN: A3CNP3 / ISIN: DE000A3CNP39                                           eigenen aufsichtsrechtlichen Reportingverpflichtungen
  Auflage des Fonds am 14. März 2022                                         übermittelt, wird sie diese Informationen allen Anlegern
  für unbestimmte Dauer                                                      in elektronischer Form auf Anforderung zeitgleich zur
                                                                             Verfügung stellen. Die Anleger können unter folgender
Der Anteilpreis bei Erstausgabe betrug 50,00 EUR.                            E-Mail-Adresse: reporting@lbbw-am.de, die Zusendung
                                                                             dieser Informationen beantragen. Voraussetzung ist der
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im                      Abschluss einer Vertraulichkeitserklärung sowie die Er-
eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der                             bringung eines Nachweises der Anlegereigenschaft.
Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in
den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-                               Anlagebedingungen und deren Änderungen
ständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von                           Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen
Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds                              Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die
ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten                           Anlagebedingungen können von der Gesellschaft ge-
Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermö-                           ändert werden. Änderungen der Anlagebedingungen
gensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel                        bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Änderun-
beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive                         gen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der
unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen                              Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern
Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche                           anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten zu-
Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder                             rückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Invest-
der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen                             mentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen
sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB,                         kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investment-
den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Invest-                             vermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Un-
mentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den                              ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden.
Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen
den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlage-                        Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzei-
bedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen                             ger und darüber hinaus auf der Internetseite der Gesell-
Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und                          schaft (www.LBBW-AM.de) bekannt gemacht. Betreffen
„Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen                            die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattun-
für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor                              gen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen,
deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanz-                           oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche
dienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden.                          Anlegerrechte, werden die Anleger außerdem über ihre
Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesell-                        depotführenden Stellen durch ein Medium informiert, auf
schaft.                                                                      welchem Informationen für eine den Zwecken der Infor-
                                                                             mationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar

10
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papier-                        Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
form oder elektronischer Form (sog. „dauerhafter Da-                         Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von
tenträger“). Diese Information umfasst die wesentlichen                      6,0 Mio. EUR. Die Eigenmittel der Gesellschaft betragen
Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe,                         per 31.12.2021 33,090 Mio. EUR.
die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der Än-
derung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere                        Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich
Informationen erlangt werden können.                                         durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben,
                                                                             die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sog. alterna-
Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer                          tiven Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf
Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen                           berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter
zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen                               zurückzuführen sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in
treten frühestens vier Wochen nach ihrer Bekanntma-                          Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Port-
chung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin                          folios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich
ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der                        überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind
bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls                       von dem angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst.
frühestens vier Wochen nach Bekanntmachung in Kraft.

                                                                             VERWAHRSTELLE.
VERWALTUNGS­
                                                                             Identität der Verwahrstelle
GESELLSCHAFT.                                                                Für den Fonds hat das Kreditinstitut „Landesbank Baden-
                                                                             Württemberg“ mit Sitz Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stutt-
Firma, Rechtsform und Sitz                                                   gart die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die
Die Gesellschaft ist eine am 22. Dezember 1988 gegrün-                       Verwahrstelle ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentli-
dete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB                        chen Rechts. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach
in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter                        deutschem Recht.
Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet LBBW
Asset Management Investmentgesellschaft mbH. Die                             Aufgaben der Verwahrstelle
Gesellschaft hat ihren Sitz in Stuttgart.                                    Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der
                                                                             Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle
Die Gesellschaft darf seit 1988 Wertpapier-Sonderver-                        verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots
mögen verwalten. Ferner durfte die Gesellschaft während                      bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögens­gegenständen, die
der Geltung des Gesetzes über Kapitalanlagegesell-                           nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle,
schaften auch Geldmarkt- (seit 7. September 1994),                           ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an diesen Ver-
Investmentfondsanteil- (seit 7. Juli 1998), Gemischte                        mögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob
Wertpapier- und Grundstücks- (seit 7. Juli 1998) und                         die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögens­
Altersvorsorge-Sondervermögen (seit 7. Juli 1998) ver-                       gegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anla-
walten. Seit Inkrafttreten des Investmentgesetzes darf                       gebedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgutha-
die Gesellschaft seit 1. Januar 2004 Richtlinienkonfor-                      ben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen
me Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen                             über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der
sowie Spezial-Sondervermögen und seit 20. April 2006                         Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zu-
Gemischte Sondervermögen verwalten. Seit 16. April                           stimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit
2008 können von der Gesellschaft auch Sonstige Son-                          den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB
dervermögen verwaltet werden. Außerdem kann die Ge-                          vereinbar ist.
sellschaft als Verwaltungsgesellschaft einer Invest­ment­
aktien­gesellschaft benannt werden. Nach Inkrafttreten                       Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende
des Kapitalanlagegesetzbuches darf die Gesellschaft                          Aufgaben:
seit dem 21. Juli 2013 Investmentvermögen gemäß der                             Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine                            Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme
Erlaubnis als OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesell-                           der Anteile sowie die Wertermittlung der Anteile den
schaft nach dem KAGB.                                                           Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen
                                                                                des Fonds entsprechen,
Geschäftsführung und Aufsichtsrat                                               Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zu-                            Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der
sammensetzung des Aufsichtsrates finden Sie am Anfang                           Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Ver-
des Verkaufsprospekts.                                                          wahrung gelangt,

                                                                                                                                     11
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

     Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den                    Zusätzliche Informationen
     Vorschriften des KAGB und nach den Anlagebedin-                         Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern
     gungen verwendet werden,                                                Informationen auf dem neusten Stand zur Verwahrstelle
     Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Ge-                           und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu
     sellschaft für Rechnung des Fonds sowie ggf. Zustim-                    möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit
     mung zur Kreditaufnahme,                                                der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
     Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdar-
     lehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden                    Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern
     sind.                                                                   Informationen zu den Gründen, aus denen sie sich für die
                                                                             Landesbank Baden-Württemberg als Verwahrstelle des
Interessenkonflikte                                                          Fonds entschieden hat.
Folgende Interessenkonflikte können sich aus der Über-
nahme der Verwahrstellenfunktion für den Fonds erge-
ben.                                                                         VERTRIEB.
Die Landesbank Baden-Württemberg ist mit der KVG wie                             Sparkasse Trier
folgt verbunden: Die KVG ist eine 100-prozentige Toch-                           Theodor-Heuss-Allee 1
ter der Verwahrstelle. Verwahrstelle und KVG werden für                          54292 Trier
Zwecke der Rechnungslegung in demselben Konzernab-                               Telefon: 0651 712-1111
schluss konsolidiert.                                                            E-Mail:   kontakt@sparkasse-trier.de
                                                                                 Internet: www.sparkasse-trier.de
Hinsichtlich sich daraus ergebender und weiterer Inte-
ressenkonflikte und den dazu ergriffenen Maßnahmen
verweisen wir auf den Abschnitt „Interessenkonflikte“.                       RISIKOHINWEISE.
Unterverwahrung                                                              Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an
Die Verwahrstelle hat Verwahraufgaben auf andere Un-                         dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risi-
ternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die von der                           kohinweise zusammen mit den anderen in diesem
Verwahrstelle beauftragten Unterverwahrer sind im An-                        Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfäl-
schluss an diesen Verkaufsprospekt aufgelistet.                              tig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung be-
                                                                             rücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser
Die Liste der Unterverwahrer hat die Gesellschaft von der                    Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit
Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat                      anderen Umständen die Wertentwicklung des Fonds
diese Information auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch                  bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände
auf Zulieferung der Information durch die Verwahrstelle                      nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig
angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit                      auf den Anteilwert auswirken.
im Einzelnen nicht überprüfen. Die Liste der Unterver-
wahrer kann sich allerdings jederzeit ändern. Im Regel-                      Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu ei-
fall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer                       nem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds
für den Fonds genutzt.                                                       befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem
                                                                             Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält
Haftung der Verwahrstelle                                                    er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögens-                      oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein
gegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von                       in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in
einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich.                        Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön-
Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegen-                         nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers
standes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds                         ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nach-
und dessen Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse                    schusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital
außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurück-                     hinaus besteht nicht.
zuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-
gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle                          Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des
grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach                        Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsi-
den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht                        cherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch
erfüllt hat.                                                                 verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten
                                                                             beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind.

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Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken auf-                       z. B. sein wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknah-
geführt werden, enthält weder eine Aussage über die                          meverlangen in außergewöhnlichem Umfang sowie die
Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Aus-                        Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän-
maß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.                       kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des
                                                                             Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin
Risiken einer Fondsanlage                                                    anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der An-
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit                         teile auszusetzen hat, wenn dies im Interesse der Anleger
einer Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden                          oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger kann
sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteil-                   seine Anteile während dieses Zeitraums nicht zurückge-
wert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf                      ben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme
die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage                          kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft
auswirken.                                                                   gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der
                                                                             Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert
Schwankung des Fondsanteilwerts                                              zu veräußern. Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des                          Anteilrücknahme kann niedriger liegen, als derjenige vor
Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr ge-                       Aussetzung der Rücknahme. Einer Aussetzung kann ohne
langten Anteile. Der Wert des Fonds entspricht dabei der                     erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile
Summe der Marktwerte aller Vermögensgegenstände im                           direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z. B.
Fondsvermögen abzüglich der Summe der Marktwerte                             wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt,
aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsanteilwert                       um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger besteht
ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen Vermö-                        daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedau-
gensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten                           er nicht realisieren kann und dass ihm wesentliche Teile
des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögens-                         des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur
gegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten,                      Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen.
so fällt der Fondsanteilwert.
                                                                             Auflösung des Fonds
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses                                  Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des
durch steuerliche Aspekte                                                    Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt                         nach Kündigung der Verwaltung ganz auflösen. Das
von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anle-                     Verfügungsrecht über den Fonds geht nach einer Kündi-
gers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.                        gungsfrist von sechs Monaten auf die Verwahrstelle über.
Für Einzelfragen – insbesondere unter Berücksichtigung                       Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von
der individuellen steuerlichen Situation – sollte sich der                   ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem
Anleger an seinen persönlichen Steuerberater wenden.                         Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem
                                                                             Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteuern be-
Änderung der Anlagepolitik oder                                              lastet werden. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung
der Anlagebedingungen                                                        des Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anlegers
Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Geneh-                       ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern
migung der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte                          belastet werden.
des Anlegers betroffen sein. Die Gesellschaft kann etwa
durch eine Änderung der Anlagebedingungen die Anla-                          Übertragung aller Vermögensgegenstände
gepolitik des Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds                       des Fonds auf ein anderes offenes Publikums­
zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann                         investmentvermögen (Verschmelzung)
die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und                         Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände
vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne                        des Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der An-
Änderung der Anlagebedingungen und deren Genehmi-                            leger kann seine Anteile in diesem Fall
gung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit                     (i) zurückgeben,
dem Fonds verbundene Risiko verändern.                                       (ii) behalten mit der Folge, dass er Anleger des über-
                                                                                   nehmenden OGAW wird,
Aussetzung der Anteilrücknahme                                               (iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitwei-                           Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage-
lig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vor-                               grundsätzen umtauschen, sofern die Gesellschaft
liegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der                             oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein sol-
Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen.                             ches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anla-
Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne können                                   gegrundsätzen verwaltet.

                                                                                                                                      13
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtliche                     beitragen. Beispielhaft sind die in den nachfolgenden
Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publi-                            Abschnitten beschriebenen Risikoarten Marktrisiko,
kums-Investmentvermögens auf den Fonds überträgt.                            Liqui­ditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles
Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertragung                             Risiko zu nennen.
vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung treffen.
Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern                         Risiken der negativen Wertentwicklung
anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile an                       des Fonds (Marktrisiko)
einem Investmentvermögen mit vergleichbaren Anla-                            Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der
gegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet                          Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch den
werden, etwa wenn der Wert der erhaltenen Anteile hö-                        Fonds einhergehen. Diese Risiken können die Wertent­
her ist als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der                     wick­lung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Ver-
Anschaffung.                                                                 mögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit
                                                                             nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger
Übertragung des Fonds auf eine                                               investierte Kapital auswirken.
andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapi-                        Wertveränderungsrisiken
talverwaltungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt                      Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für
dadurch zwar unverändert, wie auch die Stellung des                          Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So
Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen der Über-                          können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der
tragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwaltungs-                      Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis
gesellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige.                     fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich
Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht in-                        entwickeln.
vestiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückge-
ben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen.                                 Kapitalmarktrisiko
                                                                             Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzpro-
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele                                   dukten hängt insbesondere von der Entwicklung der
des Anlegers                                                                 Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen                     Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und
gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des                        politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen
Fonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen.                      Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent-
Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft oder Drit-                      wicklung insbesondere an einer Börse können auch
ter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlungszusa-                       irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und
ge bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs                          Gerüchte einwirken. Schwankungen der Kurs- und
des Fonds. Anleger könnten somit einen niedrigeren als                       Marktwerte können auch auf Veränderungen der Zins-
den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Ein                      sätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten
bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag                        zurückzuführen sein.
bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen entrichteter Rück-
nahmeabschlag kann zudem insbesondere bei nur kurzer                         Kursänderungsrisiko von Aktien
Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder                          Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kurs-
sogar aufzehren.                                                             schwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrück-
                                                                             gängen. Diese Kursschwankungen werden insbesondere
Nachhaltigkeitsrisiken                                                       durch die Entwicklung der Gewinne des emittierenden
Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 2 Nr. 22 der Verord-                    Unternehmens sowie die Entwicklungen der Branche und
nung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und                          der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das
des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeits-                        Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Unter-
bezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleis-                          nehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflus-
tungssektor (nachfolgend „Offenlegungs-Verordnung“)                          sen. Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Ak-
sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen                           tien erst über einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder
Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Ein-                        einem anderen organisierten Markt zugelassen sind; bei
treten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative                      diesen können bereits geringe Veränderungen von Pro-
Auswirkungen auf den Wert der Investition des Fonds                          gnosen zu starken Kursbewegungen führen. Ist bei einer
haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermö-                       Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz vieler Ak-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds sowie auf die                       tionäre befindlichen Aktien (sog. Streubesitz) niedrig, so
Reputation der Gesellschaft auswirken. Nachhaltigkeits-                      können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine
risiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken                      starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit
und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten                         zu höheren Kursschwankungen führen.

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Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

Zinsänderungsrisiko                                                          Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist                      Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte
die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzins-                          abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie
niveau ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines                           der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit
Wertpapiers besteht. Steigen die Marktzinsen gegen-                          folgenden Risiken verbunden:
über den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen                           Durch die Verwendung von Derivaten können Verluste
i. d. R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt                     entstehen, die nicht vorhersehbar sind und sogar die
dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzins-                          für das Derivatgeschäft eingesetzten Beträge über-
licher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu,                           schreiten können.
dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpa-                         Kursänderungen des Basiswertes können den Wert
piers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese                         eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermin-
Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit                          dern. Vermindert sich der Wert und wird das Derivat
der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich stark                         hierdurch wertlos, kann die Gesellschaft gezwungen
aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Lauf-                            sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen.
zeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche                         Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde
Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche                           liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls
Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegen-                             Verluste erleiden.
über in der Regel geringere Renditen als festverzinsli-                         Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert
che Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktins-                          des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als
trumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von                            dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der
maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken.                            Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Ge-
Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf                            schäfts nicht bestimmbar sein.
die gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzin-                           Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Inst-
strumente mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschied-                          rument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen.
lich entwickeln.                                                                Eine Position in Derivaten kann dann unter Umstän-
                                                                                den nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen)
Risiko von negativen Habenzinsen                                                werden.
Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der                          Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Opti-
Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des                              on nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basis-
Fonds an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zins-                        werte nicht wie erwartet entwickeln, sodass die vom
satz vereinbart, der dem European Interbank Offered                             Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf
Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten Marge ent-                            von Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur
spricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge, so                      Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren
führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden                           als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von
Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der                         Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem ak-
Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel-                           tuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der Fonds erleidet
als auch langfristige Bankguthaben eine negative Verzin-                        dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus
sung erzielen.                                                                  der eingenommenen Optionsprämie.
                                                                                Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die
Kursänderungsrisiko von                                                         Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist,
Wandel- und Optionsanleihen                                                     die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde
Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die                           gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der
Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwer-                            Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen.
ben. Die Entwicklung des Werts von Wandel- und Opti-                            Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko
onsanleihen ist daher abhängig von der Kursentwicklung                          des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts
der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Wert­entwicklung                       nicht bestimmbar.
der zugrunde liegenden Aktien können sich daher auch                            Der ggf. erforderliche Abschluss eines Gegenge-
auf die Wertentwicklung der Wandel- und Optionsanlei-                           schäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.
he auswirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das                           Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über
Recht einräumen dem Anleger statt der Rückzahlung                               die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden
eines Nominalbetrags eine im Vorhinein festgelegte An-                          Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und
zahl von Aktien anzudienen (Reverse Convertibles), sind                         Devisenmärkten können sich im Nachhinein als un-
in verstärktem Maße von dem entsprechenden Aktien-                              richtig erweisen.
kurs abhängig.                                                                  Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögens-
                                                                                gegenstände können zu einem an sich günstigen

                                                                                                                                     15
Sparkasse Trier Saar-Mosel Nachhaltigkeit Verkaufsprospekt Stand 10. Juli 2023

     Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder                       Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt
     müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft                           von Sicherheiten
     oder verkauft werden.                                                   Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpapier-
                                                                             darlehens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Deri-
Bei außerbörslichen Geschäften, sog. over-the-counter                        vate, verliehene Wertpapiere oder in Pension gegebene
(OTC)-Geschäften, können folgende Risiken auftreten:                         Wertpapiere können im Wert steigen. Die erhaltenen
   Es kann ein organisierter Markt fehlen, sodass die                        Sicherheiten könnten dann nicht mehr ausreichen, um
   Gesellschaft die für Rechnung des Fonds am OTC-                           den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Ge-
   Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder                            sellschaft gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe
   gar nicht veräußern kann.                                                 abzudecken.
   Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstel-
   lung) kann aufgrund der individuellen Vereinbarung                        Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten,
   schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kosten                      in Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds
   verbunden sein.                                                           mit kurzer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kreditinsti-
                                                                             tut, bei dem die Bankguthaben verwahrt werden, kann
Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften                                   jedoch ausfallen. Staatsanleihen und Geldmarktfonds
Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein                          können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung des
Darlehen über Wertpapiere, so überträgt sie diese an                         Geschäfts könnten die angelegten Sicherheiten nicht
einen Darlehensnehmer, der nach Beendigung des Ge-                           mehr in voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der
schäfts Wertpapiere in gleicher Art, Menge und Güte                          Gesellschaft für den Fonds in der ursprünglich gewähr-
zurück überträgt (Wertpapierdarlehen). Die Gesellschaft                      ten Höhe wieder zurück gewährt werden müssen. Dann
hat während der Geschäftsdauer keine Verfügungsmög-                          müsste der Fonds die bei den Sicherheiten erlittenen
lichkeit über verliehene Wertpapiere. Verliert das Wert-                     Verluste tragen.
papier während der Dauer des Geschäfts an Wert und die
Gesellschaft will das Wertpapier insgesamt veräußern,                        Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt
so muss sie das Darlehensgeschäft kündigen und den                           Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen verbriefen
üblichen Abwicklungszyklus abwarten, wodurch ein Ver-                        (Kreditverbriefungspositionen) und nach dem 1. Ja-
lustrisiko für den Fonds entstehen kann.                                     nuar 2011 emittiert wurden, nur noch erwerben, wenn
                                                                             der Forderungsschuldner mindestens 5 Prozent des
Risiken bei Pensionsgeschäften                                               Volumens der Verbriefung als sog. Selbstbehalt zurück-
Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so verkauft                    behält und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft
sie diese und verpflichtet sich, sie gegen Aufschlag nach                    ist daher verpflichtet, im Interesse der Anleger Maßnah-
Ende der Laufzeit zurückzukaufen. Der zum Laufzeit­                          men zur Abhilfe einzuleiten, wenn sich Verbriefungen
ende vom Verkäufer zu zahlende Rückkaufpreis nebst                           im Fondsvermögen befinden, die diesen EU-Standards
Aufschlag wird bei Abschluss des Geschäftes festgelegt.                      nicht entsprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnah-
Sollten die in Pension gegebenen Wertpapiere während                         men könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche
der Geschäftslaufzeit an Wert verlieren und die Gesell-                      Verbriefungs­positionen zu veräußern. Aufgrund recht-
schaft sie zur Begrenzung der Wertverluste veräußern                         licher Vorgaben für Banken, Fondsgesellschaften und
wollen, so kann sie dies nur durch die Ausübung des                          Versicherungen besteht das Risiko, dass die Gesell-
vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vorzeitige Kündi-                      schaft Verbriefungspositionen nicht oder nur mit star-
gung des Geschäfts kann mit finanziellen Einbußen für                        ken Preisabschlägen bzw. mit großer zeitlicher Verzöge-
den Fonds einhergehen. Zudem kann sich herausstellen,                        rung verkaufen kann.
dass der zum Laufzeit­ende zu zahlende Aufschlag höher
ist als die Erträge, die die Gesellschaft durch die Wieder-                  Inflationsrisiko
anlage der als Verkaufspreis erhaltenen Barmittel erwirt-                    Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle
schaftet hat.                                                                Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds
                                                                             gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate
Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so kauft                      kann über dem Wertzuwachs des Fonds liegen.
sie diese und muss sie am Ende einer Laufzeit wieder
verkaufen. Der Rückkaufpreis nebst einem Aufschlag                           Währungsrisiko
wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt. Die in                       Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen
Pension genommenen Wertpapiere dienen als Sicher-                            Währung als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds
heiten für die Bereitstellung der Liquidität an den Ver-                     erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus sol-
tragspartner. Etwaige Wertsteigerungen der Wertpapiere                       chen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert die-
kommen dem Fonds nicht zugute.                                               ser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert

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