Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg
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mit den Ortsteilen: Beerwalde, Borlas, Colmnitz, Friedersdorf, Höckendorf, Klingenberg, Obercunnersdorf, Paulshain, Pretzschendorf, Röthenbach und Ruppendorf Ausgabe 06/2019 | erscheint am 04.06.2019 www.gemeinde-klingenberg.de Tag der offenen Tür – Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf Da unser neues Löschfahrzeug primär für den Schutz der Bürger der Gemeinde Klingenberg angeschafft wurde, laden wir Sie herzlich ein, sich das Fahrzeug aus der Nähe anzuschauen! Wann: Sonntag 23.06.2019, 11:30 – 16:00 Uhr Wo: Gerätehaus Pretzschendorf, Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg Parken: Platz der Jugend Was: Einweihung Löschgruppenfahrzeug LF10, Technikschau (hydraulische Rettungsgeräte, Wärmebildkamera…), Aktionen für Kinder, Blasmusik Machen Sie sich keine Gedanken, was Sie mittags kochen sollen – kommen Sie einfach rechtzeitig zu uns! Für Speisen, Getränke und Unterhaltung ist gesorgt! Wehrleitung der FF Pretzschendorf (Foto: Ziegler)
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 2 4. Juni 2019 GEMEINDEVERWALTUNG Ärzte KLINGENBERG Bereitschaftsdienst für Notfälle - Rufnummer 116 117 Bürgermeister/Hauptverwaltung/ Finanzverwaltung Schulweg 1, OT Höckendorf FA für Allgemeinmedizin Telefon: 035055 680-0 Fax: 035055 680-99 n Colmnitz post@gemeinde-klingenberg.de Frau Dr. med. H. Börrnert Tel.-Nr.: 035202 50800 www.gemeinde-klingenberg.de Bauamt n Höckendorf Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Herr Dr. med. van Treek Tel.-Nr.: 035055 61278 Telefon: 035055 680-0 Fax: 035055 680-98 n Klingenberg Bürgerbüro Frau Dr. med. T. Albrecht Tel.-Nr.: 035202 52069 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Telefon: 035055 680-24 n Pretzschendorf Fax: 035055 680-96 Frau Behnisch, FA Tel.-Nr.: 035058 324007 Öffnungszeiten Urlaub am 11. und 21. Juni – Vertretung Dr. Albrecht Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und n Ruppendorf 13.00 - 18.00 Uhr Herr Dr. med. Balaz Tel.-Nr.: 035055 61311 Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und Zahnärzte 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr n Höckendorf Amtsblatt: Frau B. Krüger Tel.-Nr.: 035055 61339 amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de n Klingenberg Frau Dr. I. Plischke Tel.-Nr.: 035202 4280 Notrufe n Pretzschendorf Notrufe Herr Dipl. Stom. A. Baumgart Tel.-Nr.: 035058 41240 (Brände, Not- und Unfälle) . . . . .112 Gehörlosenfax . . . . . . .0351 8155 130 n Zahnärztlicher Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de Anmeldung Kranken- transport . . . . . . . . . . . . . .0351 19222 Tierärzte Bereitschaftsarzt . . . . . . . . . .116117 Leitstelle allgemein . . . .0351 501210 n Hartmannsdorf Frau Ch. Hänel und Frau N. Herklotz Tel.-Nr.: 037326 9186 Giftnotruf Erfurt . . . . . . .0361 730730 Becker Umweltdienste GmbH n Höckendorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0351 64400-0 Herr K. Wenzel Tel.-Nr.: 035055 62062 Service-Hotline . . . . . . .0800 3304516 n Pretzschendorf Zweckverband Abfallwirtschaft Frau U. Menzer Tel.-Nr.: 035058 41262 Oberes Elbtal . . . . . . . .0351 4040450 EnviaM . . . . . . . . . . . . .0800 2040506 oder 0175 2323285 MITNETZ STROM Entstörung . . . . . .0800 2305070 Kranken- und Pflegedienste ENSO Gasstörung . . . . . . . . . 0351 50178880 BKM Colmnitz Tel.-Nr.: 035202 50558 Stromstörung . . . . . . . 0351 50178881 K. Pretzsch Klingenberg Tel.-Nr.: 035202 50051 Wasserversorgung – Wasserwerk Klingenberg . . . . . . . . 035202 510421 Apothekenbereitschaft AZV „Muldental“ (nur Dienstzeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 2030090 Die Notdienstapotheke in Ihrer Nähe können Sie als Service der Bundesverei- Kanalbetriebsführer WZF Freiberg nigung Deutscher Apothekerverbände ABDA bundesweit wie folgt erfragen: – Havarien in Abwasserkanalisation 0800 0022833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 7840 C M Fäkalienentsorgung . . . 034324 23319 Flora-Apotheke Klingenberg: Do 6.6., Mi 12.6., Di 18.6., Mo 24.6. Y K
4. Juni 2019 Seite 3 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Kindertagesstätten n Kneipp®-Kindergarten Pretzschendorf Essenversorgung unserer Kita’s Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Tel. 035058 41283, Mobil 0151 18044417, und Schulen i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de n Kindergarten „Sonnenblume“ Colmnitz n „Küche für Jedermann“ Höckendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202 4382, Tel. 035055 179823 Mobil 0151 18044415, info@pretzschendorfer-kitas.de n „Kochtopf UG“ Colmnitz n Naturkindergarten Klingenberg Tel. 035202 50134 Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202 4301, Mobil 0151 18044416, Fax 035202 52160 info@pretzschendorfer-kitas.de n Hort „Regenbogen“ Pretzschendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Gemeinderatssitzung Tel. 035058 46024, Mobil 0151 18044414 i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, n „Storchennest“ Höckendorf dem 11. Juni 2019 um 19:00 Uhr im Seminarraum des Hotel- Leiterin der Einrichtungen , Frau Fuchs, Gasthofs „Zum Erbgericht“, Dippoldiswalder Str. 5, 01774 Tel. 035055 61237, Fax 035055 69896, Mobil 0176 14331599, Klingenberg, OT Höckendorf statt. Hierzu wird freundlichst post@kita-hoeckendorf.de eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte unseren n „Villa Kunterbunt“ Ruppendorf Bekanntmachungstafeln. Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, Tel. 035055 63039, Mobil 0151 29201956 kinderhaus-ruppendorf@t-online.de Friedensrichter/Schiedsstelle n Hort Ruppendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, n für die Gemeinde Klingenberg und Tel. 035055 694099, Mobil 0151 29201969 die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau kinderhaus-ruppendorf@t-online.de in der Verwaltungsgemeinschaft Ansprechpartner: Tagesmütter Gerold Haufe n OT Borlas Stellv. Andrea Kretschmann • Susann Hallas – Hauptstraße 63, Tel. 035055 61728, Mobil: 0152 53392566, www.käferland.com, Sprechzeiten: susiskaeferkinderland@yahoo.de Do: 14:30 – 16:30 Uhr in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, • Heidi Brandt – Hauptstraße 53; Tel. 035055 69062, Markt 2, 3. OG, Zi: 301 Mobil: 0152 37973462, h.brandt@rocketmail.com Postanschrift: Markt 2 , 01744 Dippoldiswalde n OT Höckendorf • Marina Flechsig – Dippoldiswalder Straße 11a, Tel. 035055 61190, m-knoepfchen@arcor.de Öffnungszeiten der Büchereien: • Anne Hofmann – Schenkberg 3c, Tel. 035055 69592 www.schenkbergwichtel.de, anne@schenkbergwichtel.de n Bücherei OT Höckendorf | Schulweg 6 • Sandra Uhlemann – Dippoldiswalder Straße 32, Tel. 035055 Donnerstag, 15:00 bis 17:30 Uhr 169633, Mobil: 0152 56065930, jule.uhlemann@googlemail.com n OT Pretzschendorf n Bücherei OT Borlas | Hauptstraße 54 a • Heike Friebel-Lange – Bachstraße 10, Tel. 035058 42177 jeden 1. und 3. Mittwoch, 16:00–18:00 Uhr • Brita Jordan – Erich-Weinert-Straße 54, Tel. 035058 424833, n Bücherei OT Beerwalde | Mühlenstraße 52 maikbrita@gmx.de n OT Colmnitz jeden 1. und 3. Mittwoch 16:00 bis 18:00 Uhr • Marie Bormann – Untere Hauptstraße 37, Tel. 0162 3366016 n Bücherei OT Ruppendorf | Freiberger Straße 18 www.tagesmutter-colmnitz.de; die-marienkaeferchen@web.de Dienstag, 14:00–16:30 Uhr n OT Klingenberg • Steffi Vogel – An der Schäferei 5, Tel. 035202 4174 n Bücherei OT Pretzschendorf | Erich-Weinert-Straße 9 tagesmutti.vogelnest@web.de Mittwoch, 15:00–17:30 Uhr • Sylvia Albrecht – Straße des Friedens 6, Tel. 035202 50172 n Bücherei OT Klingenberg | Bahnhofstraße 5 a • Claudia Albrecht – Siedlungsweg 12, Tel. 035202 559349, 0172 8814020, claudia.albrecht.klgb@googlemail.com (Oberschule) n OT Ruppendorf Donnerstag, 14:00–16:00 Uhr • Kathrin Buhl – Freiberger Straße 51 f, Tel. 035055 69997, n Bücherei OT Friedersdorf | Zur alten Schule 2 0151 52562229, sonnenkaefer-5@web.de jeden 1. Mittwoch, 14:15–15:45 Uhr Schulen n Oberschule „Hans Poelzig“ Klingenberg: Tel. 035202 2003, Nächster Erscheinungstermin ist der Fax 035202 50782, kontakt@oberschule-klingenberg.de; schulleitung@oberschule-klingenberg.de 28. Juni 2019 n Grundschule Pretzschendorf: Tel. 035058 4600, Fax 035058 46025, sekretariat@grundschule-pretzschendorf.de Redaktionsschluss ist der C M n Grundschule Ruppendorf: Tel. 035055 61337, 17. Juni 2019 Y K Fax 035055 62280, grundschule-ruppendorf@t-online.de
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 4 4. Juni 2019 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2019 Beschluss-Nr.: 56/2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An- Bestellung der Ortsfeuerwehrleitung Höckendorf nahme des Angebotes der Firma Haenes Dach & Fassade Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Bestel- GmbH, Tharandter Straße 37 in 01159 Dresden vom 01.05.2019 lung des Kameraden Rico Straßberger zum Ortswehrleiter und zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Ruppendorf“ Los 7 der Kameraden Bastian Schneider sowie Udo - Dachdeckerarbeiten. Hofmann als Stellvertreter zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen. erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzu- - einstimmig beschlossen – nehmen. - einstimmig beschlossen - Beschluss-Nr.: 57/2019 Bestellung der Ortsfeuerwehrleitung Ruppendorf Beschluss-Nr.: 63/2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Bestel- Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in lung des Kameraden Jens Glöckner zum Ortswehrleiter zu. Ruppendorf“ Los 8 - Innenputzarbeiten Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An- - einstimmig beschlossen - nahme des Angebotes der Firma Bauhandwerksbetrieb Heber, Inhaber Sven Geißler, Dorfstraße 61 in 01744 Dippoldiswalde Beschluss-Nr.: 58/2019 vom 11.04.2019 zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Bestellung der Ortsfeuerwehrleitung Borlas Ruppendorf“ Los 8 - Innenputzarbeiten. Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Bestel- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu ertei- lung des Kameraden Eckhart Bubel zum Ortswehrleiter und des len und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. Kameraden Marco Teichler zum Stellvertreter des Ortswehrlei- - einstimmig beschlossen - ters zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen. Beschluss-Nr.: 64/2019 - einstimmig beschlossen - Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in Ruppendorf“ Los 9 – Trockenbau Beschluss-Nr.: 59/2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An- Entschädigungssatzung nahme des Angebotes der Firma Innenausbau und Montageser- Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Neu- vice Maleck, Ruppendorf, Freiberger Straße 5 in 01774 Klingen- fassung der Entschädigungssatzung in der vorliegenden Fassung. berg vom 14.04.2019 zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrip- - einstimmig beschlossen - pe in Ruppendorf“ Los 9 – Trockenbau. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu ertei- Beschluss-Nr.: 60/2019 len und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. Budget für die Ortsentwicklungs- und -kulturbeiräte - einstimmig beschlossen - Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt, dass ab dem 01.06.2019 den Ortsentwicklungs- und -kulturbeiräten jährli- Beschluss-Nr.: 65/2019 che Verfügungsmittel in Höhe von 1,00 EUR pro Einwohner der je- Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in weiligen Ortschaft zur Verfügung gestellt werden. Ruppendorf“ Los 10 - Estricharbeiten - einstimmig beschlossen - Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An- nahme des Angebotes der Firma Koebau, Köttewitzer Bau Beschluss-Nr.: 61/2019 GmbH, Müglitztalstraße 66 in 01809 Dohna vom 10.04.2019 Erneute Änderung der Finanzierung der geplanten Maßnah- zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Ruppendorf“ Los me „Neubau einer Krippe am Hofweg im Ortsteil 10 – Estricharbeiten. Ruppendorf Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu ertei- Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt in Abän- len und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. derung seines bisherigen Beschlusses Nr. 116/2018, dass ne- - einstimmig beschlossen - ben den bereits im Haushaltsplan 2018 für das Jahr 2019 einge- stellten weiteren Eigenmitteln in Höhe von 795.500 EUR (Einzah- Beschluss-Nr.: 66/2019 lung 376.500 EUR, Auszahlung 1.172.000 EUR) zur Durchfüh- Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in rung der Maßnahme „Neubau einer Krippe am Hofweg im Ortsteil Ruppendorf“ Los 11 – Fliesenarbeiten Ruppendorf“ nunmehr zusätzliche Eigenmittel im Jahr 2019 in Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An- Höhe von 236.205 EUR, mithin insgesamt 1.131.705 EUR (Ein- nahme des Angebotes der Firma Raumwärme „Ofenbau & Flie- zahlung 383.890 EUR, Auszahlung 1.415.595 EUR) vorgesehen senleger“ Freital e.G., Zum Güterbahnhof 6 in 01705 Freital vom werden. 12.04.2019 zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Rup- Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Entnahme aus der pendorf“ Los 11 – Fliesenleger. Liquiditätsreserve. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu Die vorgenannten Positionen sind bei der Aufstellung der Haushalts- erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzu- satzung für das Haushaltsjahr 2019 mit zu berücksichtigen. nehmen. - einstimmig beschlossen - - einstimmig beschlossen - Beschluss-Nr.: 62/2019 Beschluss-Nr.: 67/2019 Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in C M Ruppendorf“ Los 7 - Dachdeckerarbeiten Ruppendorf“ Los 12 - Bodenbelagsarbeiten Y K
4. Juni 2019 Seite 5 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An- zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Ruppendorf“ Los nahme des Angebotes der Firma Reichelt die Einrichter OHG, 15 HLS Technik. Ruppendorf, Am Mühlgraben 41a in 01774 Klingenberg vom Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu 16.04.2019 zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Rup- erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzu- pendorf“ Los 12 - Bodenbelagsarbeiten. nehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu ertei- - einstimmig beschlossen - len und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. - einstimmig beschlossen - Beschluss-Nr.: 70/2019 Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in Beschluss-Nr.: 68/2019 Ruppendorf“ Los 16 – Elektrotechnik Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An- Ruppendorf“ Los 13 - Malerarbeiten nahme des Angebotes der Firma Büttner Elektrotechnik GmbH, Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An- Höckendorf, Mittelweg 21 in 01774 Klingenberg vom 12.04.2019 nahme des Angebotes der Firma Malerei Grund, Pretzschendorf, zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Ruppendorf“ Los Dresdner Straße 6a in 01774 Klingenberg vom 16.04.2019 zum 16 Elektrotechnik. Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Ruppendorf“ Los 13 - Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu Malerarbeiten. erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzu- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu nehmen. erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzu- - einstimmig beschlossen - nehmen. - einstimmig beschlossen - Beschluss-Nr.: 71/2019 Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes für die Beschluss-Nr.: 69/2019 Gemeinde Klingenberg – Ortsentwicklungskonzept Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in Klingenberg 2030 Ruppendorf“ Los 15 – HLS Technik Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt das Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An- „Ortsentwicklungskonzept Klingenberg 2030“, in der Fassung nahme des Angebotes der Firma HSH Werner Oeser, Pretz- des überarbeiteten Entwurfes vom 30. April 2019. schendorf, Bachstraße 6a in 01774 Klingenberg vom 02.05.2019 - einstimmig beschlossen - Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Ausschuss-Sitzungen n Verwaltungsausschuss am 16. April 2019 Höhe von 5.535 EUR im Produktkonto 36510100.431200 für die an andere Kommunen zu erstattenden Landeszuschüsse Beschluss-Nr.: 26/2019 in den Kindertagesstätten. Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2018 für den -einstimmig beschlossen- Erwerb von beweglichen Gegenständen unter 800 EUR in der Oberschule Klingenberg Beschluss-Nr.: 29/2019 Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg bestä- Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2018 für den tigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2018 in Verbrauch von Vorräten im Kulturhaus Pretzschendorf Höhe von 7.745 EUR im Produktkonto 21510100.425300 für Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg bestä- den Erwerb von beweglichen Gegenständen unter 800 EUR tigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2018 in in der Oberschule Klingenberg. Höhe von 5.390 EUR im Produktkonto 57300100.428100 für -einstimmig beschlossen- den Verbrauch von Vorräten im Kulturhaus Pretzschendorf. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 27/2019 Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2018 für die Beschluss-Nr.: 30/2019 an andere Kommunen zu erstattenden Betriebskosten- Finanzierung der geplanten Maßnahme „Dingliche Siche- anteile in den Kindertagesstätten rung für Teil des Heideweges in Richtung Tiergarten in Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg bestä- Höckendorf“ tigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2018 in Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Höhe von 9.000 EUR im Produktkonto 36510100.445200 für schließt, dass für die Maßnahme „Dingliche Sicherung für Teil die an andere Kommunen zu erstattenden Betriebskostenan- des Heideweges in Richtung Tiergarten in Höckendorf“ (In- teile in den Kindertagesstätten. vest-Nr. 5410010017203) im Haushaltsjahr 2019 Eigenmittel -einstimmig beschlossen- in Höhe von 7.000 EUR (Auszahlung in Höhe von 7.000 EUR unter 54100100.783100) vorgesehen werden. Beschluss-Nr.: 28/2019 Die Finanzierung erfolgt aus dem Bestand an verfügbarer Li- Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2018 für die quidität. an andere Kommunen zu erstattenden Landeszuschüsse Die vorgenannte Position ist bei der Aufstellung der Haushalts- bei den Kindertagesstätten satzung für das Haushaltsjahr 2019 mit zu berücksichtigen. C M Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg bestä- Mit der Umsetzung der Maßnahme kann begonnen werden. Y K tigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2018 in -einstimmig beschlossen-
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 6 4. Juni 2019 Amtliche Bekanntmachungen Der Bau der Kinderkrippe kann beginnen Seit Jahrhunderten Von der Baustelleneinrichtung, dem Rohbau, den Dachdek- ist es Brauch, sich ker- und Elektroarbeiten bis hin zu der Heizungs-, Lüftungs- vor dem Beginn ei- und Sanitärinstallation beauftragte der Gemeinderat mittler- nes Hausbaus ge- weile Bauleistungen in Höhe von ca. 1.150.000 EUR. Mit der meinsam zu treffen Vergabe von 15 Baulosen kann der Bau nun beginnen. und einen Grund- stein zu setzen. Bis zur Beauftragung war es ein weiter Weg. Über die Anzahl Nun muss es nicht der notwendigen Krippenplätze, der Suche nach einem ge- zwingend der erste eigneten Standort, dem Abriss des Zentralhofes oder die Art Stein sein, der ge- des Gebäudes wurde im Gemeinderat viel diskutiert. Es ist ei- mauert und auf ein ne Investition in die Zukunft, in unsere Kinder. Ein Beitrag da- sicheres Funda- für, dass diese behütet, umsorgt und glücklich aufwachsen. ment gestellt wird. Es soll vielmehr in Wünschen wir uns, dass dieser Bau gelingen möge und nach dieser Symbolik den Vorstellungen zum Erfolg geführt wird. der Willen gezeigt werden, gemein- sam, tatkräftig und T. Schreckenbach erfolgreich diesen Bürgermeister Bau durchzufüh- ren. Das der Bau vom Glück der Tüchtigen begleitet wird. Dieser Symbolkraft folgend trafen sich am Donnerstag, dem 16.05.2019 Vertreter des Gemeinderates, der Gemeindever- waltung, Planer, Unternehmer, interessierte Einwohner sowie die Kinder des Kindergarten Villa Kunterbunt, um dem Bau der Kinderkrippe Glück beim Entstehen zu wünschen. Feierlich wurde dazu eine Kapsel, mit den besten Grüßen der Gemeinde an zukünftige Generationen in das Fundament eingelassen. Inhalt waren unter anderem die Gemeindebro- schüre, das aktuelle Amtsblatt, die Sächsische Tageszeitung, Bilder von Schülern wie diese sich ihre Zukunft vorstellen, Baupläne und ein wenig Kleingeld. Einladung zur Vorstellung der Ergebnisse der Konzeptstudie „Kulturhaus Pretzschendorf“ Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Zur vorherigen Einsicht haben wir den Entwurf in der Ge- meindeverwaltung Klingenberg, im OT Höckendorf, Schul- bereits im letzten Jahr beauftragte der Gemeinderat das weg 1 und im Bauamt, OT Pretzschendorf, Bachstraße 6a Planungsbüro Basler & Hofmann mit der Erarbeitung einer zu den üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Genauso steht Studie zur Machbarkeit und den Möglichkeiten der zukünf- er Ihnen zur Ansicht auf der Homepage der Gemeinde tigen Nutzung des Kulturhauses Pretzschendorf. Seit dem www.gemeinde-klingenberg.de im Bereich Bekanntma- gab es eine Vielzahl von Beratungen, Bürgerbefragungen chungen/News zur Verfügung. und öffentlichen Versammlungen. Viele interessierte Ein- Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre Hinweise oder An- wohner und Vereine haben sich daran beteiligt. Der Entwurf merkungen an die Gemeindeverwaltung bis 17.06.2019 der Studie liegt der Gemeinde nunmehr vor. unter der bekannten Anschrift bzw. Mailadresse schicken. Am 17.06.2019, 18:00 Uhr lade ich Sie, auch im Na- Ihr men des Gemeinderates, ganz herzlich zu einer Ge- sprächsrunde, über diesen Entwurf in das Kultur- haus Pretzschendorf ein. T. Schreckenbach , Bürgermeister C M Y K
4. Juni 2019 Seite 7 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Informationen Hauptamt C M Y K
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 10 4. Juni 2019 Amtliche Bekanntmachungen Würdigung der Arbeit der Ortsvor- Dank an die Wahlhelfer! steherinnen von Beerwalde und Colmnitz Sehr geehrte ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgermeister Torsten Schreckenbach würdigte in der Sit- Wahlamt, zung des Gemeinderates am 14.05.2019 die langjährige Ar- beit der beiden Ortsvorsteherinnen von Beerwalde und Sie haben durch Ihren Einsatz in einem Colmnitz, Frau Anke Hertl und Frau Christina Seewald. Er be- der 10 allgemeinen Wahlvorstände bzw. dankte sich für das große Engagement für die jeweiligen Orte im Briefwahlvorstand oder im Wahlamt und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeinde- dazu beigetragen, dass das diesjährige verwaltung. Mammutprogramm zur Ergebnisermitt- lung der Europawahl, der Gemeinderats- Neuber wahl und der Kreistagswahl 2019 in unserer Gemeinde Hauptamtsleiterin reibungslos erfolgte. Vielen Dank für Ihre Einsatzbereit- schaft und Ihr Engagement! Ohne dieses wäre es nicht möglich, unserer gesetzlichen Verpflichtung zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, gleich welcher Ebene, nachzukommen. Ein Dank geht auch an die Mitarbeiterin und Mitarbeiter des Bauhofes für die Einrichtung der Wahllokale und die Kurierdienste. Schreckenbach Neuber Bürgermeister Hauptamtsleiterin Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 15.05.2019 Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 und 2 der von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 25,00 EUR Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 35,00 EUR i. g. F. hat der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg in sei- ner öffentlichen Sitzung am 14.05.2019 folgende Satzung be- § 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme schlossen: (1) Die für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigte Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Been- Inhaltverzeichnis digung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Be- §1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen trägt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tä- §2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme tigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsäch- §3 Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte, liche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Ortsentwicklungs- und -kultur und Bürgermeisterstell- Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden. vertreter (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächli- §4 Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit bei Wahlen chen, notwendigerweise für die Verrichtung der ehrenamt- und Entscheiden lichen Tätigkeit entstandenen Zeitaufwand berechnet. Die §5 Entschädigung ehrenamtlicher Seniorenbetreuung Auszahlung der Entschädigung erfolgt nach Vorlage eines §6 Entschädigung ehrenamtlicher Ortschronisten entsprechenden Zeitnachweises. §7 Entschädigung ehrenamtliche Bibliotheksbetreuung (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei §8 Entschädigung Wanderwegewart Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die §9 Reisekostenvergütung Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßge- § 10 Sprachliche Gleichstellung bend. Die Vorschriften des Abs. 1 bleiben unberührt. Be- § 11 Inkrafttreten / Außerkrafttreten sichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet. § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchst- und ihres Verdienstausfalles nach einheitlichen Durch- satz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen. schnittssätzen. (5) Das Sitzungsgeld wird gewährt, wenn die Teilnahme (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer durch Unterschrift in der Anwesenheitsliste nachgewiesen C M zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden 15,00 EUR wurde. Y K
4. Juni 2019 Seite 11 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen § 3 Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte, gung richtet sich nach der Art der Verantwortung der aus- Beiräte und Bürgermeisterstellvertreter zuführenden Tätigkeit. (1) Gemeinderäte, Beiräte und sonstige Mitglieder der Aus- Vorsteher 35 € schüsse erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Auf- Stellvertreter 30 € wandsentschädigung. Diese wird gezahlt Schriftführer 25 € an Gemeinderäte: Beisitzer 20 € 1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 30,00 EUR Hilfskraft 15 € 2. als Sitzungsgeld je Teilnahme an den Mitarbeiter Wahlzentrale 25 € • Gemeinderatssitzungen in Höhe von 40,00 EUR Vorsitzender Gemeindewahlausschuss 35 € • Ausschusssitzungen in Höhe von 30,00 EUR Stellvertreter Gemeindewahlausschuss 30 € • Beiratssitzungen in Höhe von 15,00 EUR Schriftführer Gemeindewahlausschuss 25 € Beisitzer Gemeindewahlausschuss 20 € an Beiräte: Vorsteher Briefwahlvorstand 25 € als Sitzungsgeld je Teilnahme an den Stellvertreter Briefwahlvorstand 20 € Beiratssitzungen in Höhe von 15,00 EUR Schriftführer Briefwahlvorstand 20 € an Beiratsvorsitzende: Beisitzer Briefwahlvorstand 15 € 1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 25,00 EUR 2. als Sitzungsgeld je Teilnahme an den (4) Der Betrag nach Abs. 3 wird unabhängig von der Anzahl • Gemeinderatssitzungen in Höhe von 15,00 EUR der Wahlen bzw. Entscheide pro Wahltag bzw. Abstim- • Beiratssitzungen in Höhe von 15,00 EUR mungstag gezahlt. Bei täglich mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden (5) Der Betrag nach Abs. 3 bezieht sich auf die gesamte, im Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld Zusammenhang mit der Wahl bzw. dem Entscheid durch- gezahlt. zuführende Tätigkeit. (6) Sind nach Bundes- oder Landesrecht gesetzlich geregelte (2) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters er- Zahlungen zu leisten (Erfrischungsgeld) werden diese auf halten zusätzlich als einen monatlichen Grundbetrag fol- die Entschädigung nach Abs. 3 angerechnet. gende Aufwandsentschädigung. (7) Für die Fahrten zur Schulung der Wahlvorstände und zur a) der erste Stellvertreter: 20,00 EUR Abgabe der Wahlunterlagen am Wahltag erhalten die eh- b) der zweite Stellvertreter: 15,00 EUR renamtlich Tätigen neben der Entschädigung eine Reise- (3) Für eine länger dauernde, nicht vorhersehbare Vertretung kostenvergütung in entsprechender Anwendung der Be- des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertre- stimmungen des Sächsischen Gesetzes über die Reise- ter des Bürgermeisters neben dem Grundbetrag der Auf- kostenvergütung der Beamten und Richter (SächsRKG) wandsentschädigung nach Abs. 3 eine Entschädigung (8) Die Entschädigung nach Abs. 3 wird am Wahl- bzw. Ab- nach § 1. stimmungstag ausgezahlt. Die Reisekosten werden nach (4) Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach Ab- Einreichung der Reisekostenabrechnung an die ehren- satz 1 und 3 werden vierteljährlich gezahlt. Die Aufwands- amtlich Tätigen überwiesen. entschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte (9) Werden ehrenamtlich Tätige am Wahl bzw. Abstimmungs- sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsäch- tag über 8 Stunden hinaus in Anspruch genommen, erhal- lich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende ten Sie eine bezahlte Freistellung am nächsten Tag von Zeit. 4 Stunden. Dauert die Tätigkeit über 10 Stunden an, wird (5) Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, so wird eine Freistellung von 6 Stunden am nächsten Tag gewährt. höchstens der Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 2 gezahlt. § 5 Entschädigung ehrenamtlicher Seniorenbetreuung § 4 Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit (1) Der ehrenamtliche Seniorenbetreuer erhält eine monatli- bei Wahlen und Entscheiden che Entschädigung in Höhe von 10,00 EUR. Mit der Ent- (1) Die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit bezieht sich schädigung sind alle Aufwendungen, die im Zusammen- auf folgende Wahlen: Kommunalwahlen, Landtagswah- len, Bundestagswahlen und Europawahlen für alle Wahl- hang mit der Ausübung der Tätigkeit anfallen, abgedeckt. bezirke der Gemeinde Klingenberg sowie bei Volksent- (2) Die Entschädigung wird vierteljährlich gezahlt. Die Ent- scheiden und Bürgerentscheiden für alle Stimmbezirke schädigung entfällt, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Klingenberg. nicht mehr ausgeübt wird. (2) Ehrenamtlich tätige Personen zu Wahlen und Entscheiden sind die Vorsteher, Stellvertreter und sonstigen Mitglieder § 6 Entschädigung ehrenamtlicher Ortschronisten der Wahlvorstände bzw. Stimmbezirksvorstände, der Vor- (1) Der ehrenamtliche Ortschronist erhält eine jährliche Ent- sitzende, Stellvertreter und sonstige Mitglieder des Ge- schädigung in Höhe von 60,00 EUR. Mit der Entschädi- meindewahlausschusses sowie die Mitarbeiter in der gung sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Wahlzentrale. der Ausübung der Tätigkeit anfallen, abgedeckt. (3) Abweichend von den Regelungen nach § 1 erhalten eh- (2) Die Entschädigung wird vierteljährlich gezahlt. Die Ent- C renamtlich tätige Personen bei Wahlen und Entscheiden schädigung entfällt, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit M Y K nachfolgende Entschädigung. Die Höhe der Entschädi- nicht mehr ausgeübt wird.
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 12 4. Juni 2019 Amtliche Bekanntmachungen § 7 Entschädigung ehrenamtliche Bibliotheksbetreuung Klingenberg, 15.05.2019 (1) Der ehrenamtlich Tätige erhält eine wöchentliche Ent- schädigung in Höhe von 10,00 EUR. Mit der Entschädi- gung sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit anfallen, abgedeckt. (2) Die Entschädigung wird vierteljährlich nach Vorlage des Schreckenbach Zeitnachweises gezahlt. Die Entschädigung entfällt, wenn Bürgermeister die ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird. § 8 Entschädigung Wanderwegewart (1) Der vom Gemeinderat berufene ehrenamtlich Tätige erhält Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den eine monatliche Entschädigung in Höhe von 15,00 EUR je Freistaat Sachsen (Sächs-GemO) Gemarkung. Mit der Entschädigung sind alle Aufwendun- Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die un- gen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätig- ter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der keit anfallen, abgedeckt. SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be- (2) Die Entschädigung wird vierteljährlich gezahlt. Die Ent- kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. schädigung entfällt, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit Dieses gilt nicht, wenn nicht ausgeübt wird. 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh- § 9 Reisekostenvergütung migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt (1) Bei genehmigten Dienstreisen erhalten ehrenamtlich Täti- worden sind, ge neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 eine Reise- 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs- kostenvergütung in entsprechender Anwendung der Be- GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, stimmungen des Sächsischen Gesetzes über die Reise- 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten kostenvergütung der Beamten und Richter (SächsRKG). Frist (2) Dienstreisen im Sinne des Absatz 1 sind Reisen zur Erledi- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- gung der ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb der Gemein- det hat oder de Klingenberg. Die Genehmigung zur Durchführung von b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften Dienstreisen erteilt der Bürgermeister. gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, § 10 Sprachliche Gleichstellung schriftlich geltend gemacht worden ist. Wenn in dieser Satzung für Personen- oder Amtsbezeichnun- Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht gen die männliche Form gewählt wurde, so sind damit stets worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 auch die Angehörigen des weiblichen Geschlechts gemeint. SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung Wird ein Amt von einer Frau wahrgenommen, so ist die weib- geltend machen. liche Form der Amtsbezeichnung zu verwenden. Klingenberg, den 15.05.2019 § 11 Inkrafttreten / Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.06.2019 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) der Ge- meinde Klingenberg in der Fassung vom 11.01.2017 au- Schreckenbach ßer Kraft. Bürgermeister Impressum: Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg • Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klingenberg – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Torsten Schreckenbach, Bürgermeister, Telefon: 035055 680-0, E-Mail: post@gemeinde- klingenberg.de, verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen; Leser- briefe, Vereins-, Verbands-, o. ä. inhaltliche Aussagen und Wertungen von Texten außerhalb der Verwaltung widerspiegeln nicht die Auffassung der Ämter bzw. des Gemeinderates. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Vereine über- geben Text- und Bildbeiträge (möglichst digital) an amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de. Ein Anspruch auf Veröffentli- chung besteht nicht. • Satz, Druck und Anzeigen: RiEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf Tel: 037208 876100, Fax: 037208 876299, E-Mail: Info@riedel-verlag.de. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016. – Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg erscheint monatlich und kann zum Preis von 0,50 Euro pro Exemplar über ABO erworben werden. Mehr Informationen unter: www.gemeinde-klingenberg.de C M Y K
4. Juni 2019 Seite 13 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Stellenausschreibung In der Gemeinde Klingenberg, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Mitarbeiter Bauhof (m/w/d) in Vollzeit (40 Stunden/Woche) unbefristet neu zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere • Pflege der Außen- und Grünanlagen, • Baumpflegearbeiten, • Rasenmahd, • Straßenreinigungs- und Straßenpflegearbeiten, • Reparaturarbeiten an Außenanlagen, • Winterdienst auf kommunalen Straßen und Plätzen, • Einsatz als Rettungsschwimmer im Freibad des Ortsteils Pretzschendorf. Anforderungen: • Abschluss als Gärtner/in (Garten- und Landschaftsbau oder Baumschule), Baumpfleger/in, Betriebsgärtner/in, Helfer/in Gartenbau, Wirtschafter/in Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestalter/in oder eine ähnliche Qualifikation, die zur Ausübung der Tätigkeit geeignet ist • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten mit Übernahme von dazugehörigen Bereitschaftsdiensten, u. a. auch an Wochenenden (z. B. Winterdienst, Rettungsschwimmer: Einsatz von Mai bis September im Freibad im Ortsteil Pretzschendorf) • Führerschein der Klasse BE • Mitgliedschaft in der Feuerwehr oder verbindliche Bereitschaft zur Ableistung einer Feuerwehrausbildung • engagierte, selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise • aufgeschlossenes, zuvorkommendes und verbindliches Auftreten Erforderlich sind weiterhin der Führerschein der Klasse C/CE, das Zertifikat über die Ausbildung von Arbeiten mit Motor- kettensägen sowie das Deutsches Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Silber. Ansonsten ist die verbindliche Be- reitschaft zum Erwerb dieser Weiterbildungen/Qualifikationen Voraussetzung. Der Bauhof befindet sich in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung im Ortsteil Pretzschendorf. Die Bewertung und Vergütung der Stelle richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Frauen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen wer- den bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Berufsabschlüsse und berufliche Qualifikationen, Referenzen, Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum 7. Juni 2019 an die: Gemeinde Klingenberg, Personalabteilung, Schulweg 1, 01774 Klingenberg oder nicole.koehler@gemeinde-klingenberg.de. Wir weisen darauf hin, dass mit der Bewerbung gleichzeitig das Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung der persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilt wird. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (z.B. Reisekosten) werden nicht erstattet. Klingenberg, 20.05.2019 C Schreckenbach, Bürgermeister M Y K
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 14 4. Juni 2019 Amtliche Bekanntmachungen Stellenausschreibung In der Gemeinde Klingenberg, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Sachbearbeiter (m/w/d) in der Immobilienverwaltung (Teilzeitbeschäftigung mit 30, maximal 35 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit) unbefristet neu zu besetzen. Hauptaufgabe ist die Verwaltung der Immobilien der Gemeinde Klingenberg. Dazu gehört die Vermietung und Verpach- tung der kommunalen Wohngebäude, Grundstücke und Gewerbeobjekte sowie die Betreuung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben. Weiterhin ist der/die Stelleninhaber/in verantwortlich für das technische Gebäudemanage- ment und die kommunale Friedhofsverwaltung. Anforderungen: • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Immobilienkaufmann/-frau, Immobilienfachwirt/in, Betriebswirt/in für Immobilienwirtschaft, Immobilienassistent/in, Technisch-kaufmännische/r Assistent/in für Gebäu- deservice, Immobiliensachverständige/r • Kenntnisse im Grundstücksrecht, Bau- und Mietrecht, Steuer- und Bauvertragsrecht • routinierter Umgang mit digitaler Informations- und Kommunikationstechnik, z. B. MS-Office • strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise • Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Verhandlungsgeschick und hohes persönliches Engagement • PKW Führerschein, Klasse B oder 3 • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen • Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr mit entsprechender Einsatzbereitschaft erwünscht. Das Bauamt, welchem die Immobilienverwaltung zugeordnet ist, befindet sich in der Außenstelle der Gemeindeverwal- tung im Ortsteil Pretzschendorf. Die Bewertung und Vergütung der Stelle richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die zu besetzende Stelle ist in die Entgeltgruppe 6 eingeordnet. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen wer- den bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Berufsabschlüsse und berufliche Qualifikationen, Referenzen, Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum 7. Juni 2019 an die: Gemeinde Klingenberg, Personalabteilung, Schulweg 1, 01774 Klingenberg oder nicole.koehler@gemeinde-klingenberg.de. Wir weisen darauf hin, dass mit der Bewerbung gleichzeitig das Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung der persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilt wird. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (z.B. Reisekosten) werden nicht erstattet. Klingenberg, 20.05.2019 Schreckenbach Bürgermeister C M Y K
4. Juni 2019 Seite 15 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Informationen Bauamt Ortschaftsrat Beerwalde Vermietungsangebote Liebe Beerwalderinnen und Beerwalder, Die aktuellen Vermietungsangebote für Wohnungen in der am 26.05.2019 finden Gemeinderatswahlen statt, diesmal Gemeinde Klingenberg finden Sie auf unserer ohne Wahlen zum Ortschaftsrat. Homepage www.gemeinde-klingenberg.de Der Gemeinderat hat ja in seiner Sitzung im November be- schlossen, Ortschaftsräte in der Gemeinde Klingenberg ab- OT Klingenberg Am Sachenhof 2 a-c zuschaffen. Der Widerspruch dagegen wird im Moment in der Am Sachsenhof 7a-c Landesdirektion Sachsen bearbeitet. Unser Ortschaftsrat ist OT Höckendorf Am Gäßchen 4 derzeit also auf „Eis“ gelegt. Tharandter Straße 24 Das bedeutet für Sie, wenn Sie ein Anliegen an die Gemeinde OT Pretzschendorf Schulgasse 2/2b haben, irgendwo kaputte Wegweiser entdecken, das Gras auf Gemeideflächen zum Himmel sprießt, auf dem Sport- Bei Interesse sowie zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen platz, der Schule, der Turnhalle usw. etwas nicht in Ordnung steht Ihnen die Immobilienabteilung Frau Poddig, Tel: 035055/ ist, dann müssten Sie sich bitte direkt an die zuständigen 680 - 67 oder Frau Kempe, Tel.: 035055/ 680 - 63 zur Verfügung. Stellen im Gemeindeamt wenden, um das zu melden. Wir würden die Arbeit für Beerwalde gern fortsetzen, müssen aber nun die Entscheidung der zuständigen Behörden abwarten. Aufzug im Unser Dorffest anlässlich 125 Jahre Schule Beerwalde wird Mehrzweckgebäude Klingenberg natürlich stattfinden. Dass der Ortschaftsrat im Moment nicht aktiv sein kann, bedeutet nicht, dass das gesellschaftliche Auf vielseitigen Wunsch der Leben in unserem Dorf nun auch lahm gelegt ist. Mieter und Nutzer des Objek- Wir hoffen, dass dies nur eine Übergangszeit ist, und bald ei- tes Mehrzweckgebäude Klin- ne Entscheidung getroffen wird, damit der Einsatz für die Ge- genberg, Bahnhofstraße 3a staltung und Entwicklung unseres Ortes weiter gehen kann. beantragte die Gemeindever- Was für ein Gremium das dann sein wird, muss dann ent- waltung nach der Förderricht- schieden werden. linie Leader/2014 Zuwendun- Wir Ortschaftsräte bedanken uns für das bisherige Vertrauen gen für den Einbau eines Per- und hoffen auf eine gute Zukunft unseres Ortes. sonenaufzuges. Das Vorhaben wird mit 70 % Mit freundlichen Grüßen der zuwendungsfähigen Aus- der Ortschaftsrat Beerwalde gaben bezuschusst, das sind 35.000,00 €. Insgesamt be- tragen die Kosten inklusive der bauseitig zu erbringenden Elektro- und Malerleistungen ca. 55.000,00 €. Wir laden herzlich zur Sonnenwendfeier Mitte Mai 2019 erfolgte die technische Abnahme durch den 2019 auf dem Sportplatz Beerwalde TÜV und damit die Freigabe zur Betreibung der Anlage. Bei dem Fahrstuhl handelt es sich um einen Plattformaufzug am 22.06.2019 um 20.00 Uhr ein. HiRo Typ A 5. Wesentliches Merkmal hierfür ist, dass eine Plattform mit einem Handlauf sowie einem Tableau mit gro- Das Organisationsteam ßen, leicht zugänglichen Bedientasten innerhalb eines ge- schlossenen Bereiches vom Erd- in das Obergeschoss fährt. Um den Fahrstuhl bewegen zu können, ist der entsprechen- de Etagenknopf während der gesamten Fahrt dauerhaft ge- drückt zu halten bis der Lift selbstständig anhält. Danach Zum Fest der Konfirmation kann die Etagentür geöffnet und der Aufzug verlassen wer- gratuliere ich allen Konfirmanden recht den. Die Benutzung des Aufzuges ist einfach und die ent- herzlich und verbinde die Gratulation mit sprechenden Schilder geben nochmals Hinweise. Für Notsi- den besten Wünschen für den neuen Le- tuationen, z. B im Falle eines plötzlichen Stromausfalls bzw. bensabschnitt. einer Funktionsstörung des Aufzuges oder einer erforderli- chen Personenbefreiung gibt es ein Notrufsystem. Dieses Zum Fest der Jugendweihe darf allerdings nur im Ausnahmefall ausgelöst werden. Wir hoffen, dass mit der Benutzung des Aufzuges, der für gratuliere ich allen Jugendlichen ganz herzlich und wün- manche Besucher teilweise erschwerte Zugang zu den im sche ihnen auf ihrem weiteren Lebensweg alles Gute. Obergeschoss befindlichen Arztpraxen und sonstigen Ein- richtungen wesentlich erleichtert wird. Torsten Schreckenbach C Bürgermeister M Y K gez. Martina Fleischer, Bauamt
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 16 4. Juni 2019 Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Aus ALT mach NEU, Feuerwehr Pretzschendorf bekommt neues Einsatzfahrzeug Am 18.04.2019 war es endlich soweit, wir durften unser na- gelneues Löschgruppenfahrzeug in Empfang nehmen und nach Hause bringen. Doch bevor es dazu kam, waren viele Stunden Vorbereitung, Kopfzerbrechen und natürlich auch eine gehörige Summe an finanziellen Mitteln nötig. Bereits vor einigen Jahren wuchs in uns der Gedanke, aus zwei alt- gedienten Löschfahrzeugen - ein TLF W50 Baujahr 1982 so- wie ein Iveco LF16TS Baujahr 1994 – ein neues und kompak- tes Löschgruppenfahrzeug zu machen. Dies sollte auf mo- dernem technischen Stand sein, vor allem aber wollten wir erreichen, dass nur ein Fahrzeug nötig ist um möglichst alle Einsatzarten – wie zum Beispiel Brandbekämpfung und tech- nische Hilfeleistung – damit abarbeiten zu können. Denn un- sere zwei „Alten“ waren vom Fahrzeugtyp sowie der feuer- altes Einsatzfahrzeug wehrtechnischen Beladung eigentlich nur zusammen richtig durchzuführen sowie eine Einweisung in Fahrzeug und Tech- sinnvoll einsetzbar. Zudem haben die beiden Altfahrzeuge nik zu erhalten. Vor Ort gab es für unsere mitgereisten Ma- schon viele Dienstjahre und entsprechend viele Einsätze „auf schinisten noch eine Überraschung, denn wir konnten die dem Buckel“ – der W50 fährt bei uns nun auch bereits 20 Jah- Heimreise mit Löschgruppenfahrzeug antreten. Das war so re nachdem er in Colmnitz außer Dienst gestellt wurde. nicht ganz geplant. So aber durfte jeder mal ein Stück Auto- bahn fahren, um den LKW zu testen. In Pretzschendorf ange- Nach erfolgter – europaweiter – Ausschreibung wurde das kommen, drehten wir eine Runde mit Blaulicht und Martinhorn Löschgruppenfahrzeug noch vor Jahresende 2017 bestellt. im Ort und wurden vorm Gerätehaus herzlich in Empfang ge- Anfang 2018 nahmen wir Kontakt mit der Firma Ziegler auf, nommen, inklusive einer Taufe aus dem Schlauch unserer welche den Zuschlag bekommen hatte. Im Juli 2018 ging es Blaulicht-Freunde aus Röthenbach. Derzeit werden alle Ka- für einige Kameraden nach Giengen an der Brenz, wo wir eine meraden intensiv in Zusatzausbildungen geschult, um die ge- Bauberatung mit dem Projektleiter von Ziegler hatten. Auf samte neue Technik schnell und sicher bedienen zu können. Grund einer gesetzlichen Änderung, welche uns unverhofft in die Karten spielte, konnten wir die zulässige Gesamtmasse Unser Dank gilt der Gemeindeverwaltung sowie dem Ge- unseres Fahrzeuges erhöhen und statt der normbedingten meinderat für die Bereitstellung der – nicht unerheblichen – 1200l nun 2000l Löschwasser einplanen. Des Weiteren konnte finanziellen Mittel sowie der organisatorischen Durchführung. ein Rettungssatz mit Kombirettungsgerät und Teleskopzylin- Des Weiteren danken wir der Firma Ziegler für die tolle Zu- der verlastet werden. Damit ist die Gemeindefeuerwehr Klin- sammenarbeit und die zügige Projektabwicklung. Besonders genberg in der Lage im kompletten Gemeindegebiet die ge- danken wir all unseren Kameraden aus Pretzschendorf, aber setzlich vorgeschriebenen Hilfeleistungszeiten einzuhalten. auch aus den benachbarten Ortsteilen, welche intensiv an Viele Emails, Telefonate und Abstimmungen später erfolgte der Planung und Realisierung dieses Großauftrages beteiligt im März 2019 die Rohbauabnahme des Fahrzeuges durch waren. uns. Bereits wenige Wochen später waren der Aufbau und die Beladung des neuen Fahrzeuges abgeschlossen. Wieder Thomas Schaeffer, BM fuhren einige Kameraden zu Ziegler um die Endabnahme Stellv. Ortswehrleiter FF Pretzschendorf Technische Daten und Spezialbeladung : • Löschgruppenfahrzeug LF10 auf MAN - Fahrgestell • Motorleistung: 290 PS • Gesamtmasse: 14000kg • Löschwasservorrat: 2000l • Besatzung: 1:8 • Beschaffungskosten: ca. 326000€, davon 126000€ Fördermittel • Hilfeleistungssatz mit Kombirettungsgerät • Hochleistungslüfter • Wärmebildkamera für gemeindeweiten Einsatz C M Y K
4. Juni 2019 Seite 17 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Ausbildungstag der Gemeindefeuerwehr Am Morgen des 11. Mai trafen treute darüber hinaus eine Station zum Thema Atemschutz sich rund 65 Wehrleute aus allen und die Handhabung von Hohlstrahlrohren. Das Schlauch- Ortsfeuerwehren der Gemeinde management wurden durch die Ofw Röthenbach organisiert. zum 2. gemeinsamen Ausbil- Nach gut zwei Drittel des Aufgabenpensums gab es eine kur- dungstag in Pretzschendorf. An 9 ze Pause für alle und im Gerätehaus konnte ein kleiner Imbiss Stationen waren unterschiedliche eingenommen werden. In dieser halben Stunde machte auch Themen aus dem Bereich der der Regen eine kurze Ruhezeit, um dann gemeinsam mit den Feuerwehrausbildung vorberei- Blauröcken wieder mit vollem Elan ans Werk zu gehen. Trotz tet, die im halbstündigen Wechsel des Dauerregens konnte auch der 2. Ausbildungstag der Ge- zu absolvieren waren. Nach der meindefeuerwehr Klingenberg als Erfolg verbucht werden. Begrüßung wurden dafür 9 ge- Ein großes Dankeschön geht an alle Teilnehmer, die sich ei- mischte Gruppen gebildet. Der nen ganzen Samstag für den Dienst im Ehrenamt „freige- Parcours führte vom Gerätehaus schaufelt“ haben, an die Gastgeber und Verpfleger, den Bau- über den Bauhof und die Grund- hof für die Unterstützung sowie natürlich an alle Ausbilder schule bis zur Turnhalle und zu- und Stationsbetreuer! rück. Bei den Übungsstationen ging es zum Einen um das Trainieren allgemeiner feuerwehr- technischer Handgriffe wie das Aufbauen einer Saugleitung Rico Menzer zur Wasserentnahme (betreut durch Ofw Obercunnersdorf), die Vornahme von Steckleitern (Ofw Borlas), das Verlegen von Sandsäcken (Ofw Ruppendorf) oder die Erste Hilfe (Ofw Höckendorf/DRK) aber auch um das Arbeiten mit der Son- dertechnik einzelner Ortswehren, wie zum Beispiel der Schie- beleiter (Ofw Pretzschendorf), dem hydraulischen Rettungs- gerät (Ofw Höckendorf) oder der Schmutzwasserpumpe (Ofw Ruppendorf). Auch die neu beschaffte Wärmebildkame- ra wurde durch Pretzschendorfer Kameraden vorgestellt und alle Teilnehmer konnten einen Blick in einen Rettungswagen des DRK Dippoldiswalde werfen. Die Ofw Klingenberg be- C M Y K
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