Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg

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Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg
mit den Ortsteilen: Beerwalde, Borlas, Colmnitz,
                                      Friedersdorf, Höckendorf, Klingenberg, Obercunnersdorf,
                                      Paulshain, Pretzschendorf, Röthenbach und Ruppendorf

Ausgabe 06/2019 | erscheint am 04.06.2019                                        www.gemeinde-klingenberg.de

                                 Tag der offenen Tür –
    Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf
  Da unser neues Löschfahrzeug primär für den Schutz der Bürger der Gemeinde Klingenberg angeschafft wurde,
  laden wir Sie herzlich ein, sich das Fahrzeug aus der Nähe anzuschauen!

  Wann:     Sonntag 23.06.2019, 11:30 – 16:00 Uhr
  Wo:       Gerätehaus Pretzschendorf, Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg
  Parken:   Platz der Jugend
  Was:      Einweihung Löschgruppenfahrzeug LF10, Technikschau (hydraulische Rettungsgeräte,
            Wärmebildkamera…), Aktionen für Kinder, Blasmusik

  Machen Sie sich keine Gedanken, was Sie mittags kochen sollen – kommen Sie einfach rechtzeitig zu uns!
  Für Speisen, Getränke und Unterhaltung ist gesorgt!

  Wehrleitung der FF Pretzschendorf

                                                                                                       (Foto: Ziegler)
Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                                     Seite 2                                            4. Juni 2019

 GEMEINDEVERWALTUNG                                                                         Ärzte
 KLINGENBERG
                                                        Bereitschaftsdienst für Notfälle - Rufnummer 116 117
 Bürgermeister/Hauptverwaltung/
 Finanzverwaltung
 Schulweg 1, OT Höckendorf                                 FA für Allgemeinmedizin
 Telefon:    035055 680-0
 Fax:        035055 680-99                              n Colmnitz
 post@gemeinde-klingenberg.de                             Frau Dr. med. H. Börrnert                            Tel.-Nr.: 035202 50800
 www.gemeinde-klingenberg.de
 Bauamt                                                 n Höckendorf
 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf                         Herr Dr. med. van Treek                              Tel.-Nr.: 035055 61278
 Telefon:    035055 680-0
 Fax:        035055 680-98                              n Klingenberg
 Bürgerbüro                                               Frau Dr. med. T. Albrecht                            Tel.-Nr.: 035202 52069
 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf
 Telefon:    035055 680-24                              n Pretzschendorf
 Fax:        035055 680-96                                Frau Behnisch, FA                                  Tel.-Nr.: 035058 324007
 Öffnungszeiten                                           Urlaub am 11. und 21. Juni – Vertretung Dr. Albrecht
 Montag     09.00 - 12.00 Uhr
 Dienstag   09.00 - 12.00 Uhr und                       n Ruppendorf
            13.00 - 18.00 Uhr                             Herr Dr. med. Balaz                                  Tel.-Nr.: 035055 61311
 Mittwoch   geschlossen
 Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und
                                                           Zahnärzte
            13.00 - 16.00 Uhr
 Freitag    09.00 - 12.00 Uhr
                                                        n Höckendorf
 Amtsblatt:                                               Frau B. Krüger                                       Tel.-Nr.: 035055 61339
 amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de
                                                        n Klingenberg
                                                          Frau Dr. I. Plischke                                  Tel.-Nr.: 035202 4280
    Notrufe
                                                        n Pretzschendorf
Notrufe                                                   Herr Dipl. Stom. A. Baumgart                         Tel.-Nr.: 035058 41240
(Brände, Not- und Unfälle) . . . . .112
Gehörlosenfax . . . . . . .0351 8155 130                n Zahnärztlicher Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de
Anmeldung Kranken-
transport . . . . . . . . . . . . . .0351 19222            Tierärzte
Bereitschaftsarzt . . . . . . . . . .116117
Leitstelle allgemein . . . .0351 501210                 n Hartmannsdorf
                                                          Frau Ch. Hänel und Frau N. Herklotz                   Tel.-Nr.: 037326 9186
Giftnotruf Erfurt . . . . . . .0361 730730
Becker Umweltdienste GmbH                               n Höckendorf
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0351 64400-0      Herr K. Wenzel                                       Tel.-Nr.: 035055 62062
Service-Hotline . . . . . . .0800 3304516
                                                        n Pretzschendorf
Zweckverband Abfallwirtschaft
                                                          Frau U. Menzer                                       Tel.-Nr.: 035058 41262
Oberes Elbtal . . . . . . . .0351 4040450
EnviaM . . . . . . . . . . . . .0800 2040506                                                                       oder 0175 2323285
MITNETZ STROM
          Entstörung . . . . . .0800 2305070               Kranken- und Pflegedienste
ENSO
Gasstörung . . . . . . . . . 0351 50178880                 BKM Colmnitz                                        Tel.-Nr.: 035202 50558
Stromstörung . . . . . . . 0351 50178881                   K. Pretzsch Klingenberg                             Tel.-Nr.: 035202 50051
Wasserversorgung – Wasserwerk
Klingenberg . . . . . . . . 035202 510421                  Apothekenbereitschaft
AZV „Muldental“ (nur Dienstzeit)
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 2030090         Die Notdienstapotheke in Ihrer Nähe können Sie als Service der Bundesverei-
Kanalbetriebsführer WZF Freiberg                           nigung Deutscher Apothekerverbände ABDA bundesweit wie folgt erfragen:
– Havarien in Abwasserkanalisation                         0800 0022833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 7840                                                                                    C
                                                                                                                                         M
Fäkalienentsorgung . . . 034324 23319                      Flora-Apotheke Klingenberg: Do 6.6., Mi 12.6., Di 18.6., Mo 24.6.             Y
                                                                                                                                         K
Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg
4. Juni 2019                                              Seite 3                           Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                     Kindertagesstätten
    n Kneipp®-Kindergarten Pretzschendorf                                      Essenversorgung unserer Kita’s
      Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich,
      Tel. 035058 41283, Mobil 0151 18044417,                                      und Schulen
      i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de
    n Kindergarten „Sonnenblume“ Colmnitz                                 n „Küche für Jedermann“ Höckendorf
      Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202 4382,           Tel. 035055 179823
      Mobil 0151 18044415, info@pretzschendorfer-kitas.de                 n „Kochtopf UG“ Colmnitz
    n Naturkindergarten Klingenberg                                         Tel. 035202 50134
      Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt,
      Tel. 035202 4301, Mobil 0151 18044416, Fax 035202 52160
      info@pretzschendorfer-kitas.de
    n Hort „Regenbogen“ Pretzschendorf
      Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich,
                                                                                       Gemeinderatssitzung
      Tel. 035058 46024, Mobil 0151 18044414
      i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de                         Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag,
    n „Storchennest“ Höckendorf                                         dem 11. Juni 2019 um 19:00 Uhr im Seminarraum des Hotel-
      Leiterin der Einrichtungen , Frau Fuchs,                          Gasthofs „Zum Erbgericht“, Dippoldiswalder Str. 5, 01774
      Tel. 035055 61237, Fax 035055 69896, Mobil 0176 14331599,         Klingenberg, OT Höckendorf statt. Hierzu wird freundlichst
      post@kita-hoeckendorf.de                                          eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte unseren
    n „Villa Kunterbunt“ Ruppendorf
                                                                        Bekanntmachungstafeln.
      Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann,
      Tel. 035055 63039, Mobil 0151 29201956
      kinderhaus-ruppendorf@t-online.de                                   Friedensrichter/Schiedsstelle
    n Hort Ruppendorf
      Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann,                          n für die Gemeinde Klingenberg und
      Tel. 035055 694099, Mobil 0151 29201969                                die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau
      kinderhaus-ruppendorf@t-online.de                                      in der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                             Ansprechpartner:
                          Tagesmütter                                        Gerold Haufe
    n OT Borlas                                                              Stellv. Andrea Kretschmann
    • Susann Hallas – Hauptstraße 63, Tel. 035055 61728,
      Mobil: 0152 53392566, www.käferland.com,                            Sprechzeiten:
      susiskaeferkinderland@yahoo.de                                      Do: 14:30 – 16:30 Uhr in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde,
    • Heidi Brandt – Hauptstraße 53; Tel. 035055 69062,                   Markt 2, 3. OG, Zi: 301
      Mobil: 0152 37973462, h.brandt@rocketmail.com                       Postanschrift: Markt 2 , 01744 Dippoldiswalde
    n OT Höckendorf
    • Marina Flechsig – Dippoldiswalder Straße 11a,
      Tel. 035055 61190, m-knoepfchen@arcor.de                             Öffnungszeiten der Büchereien:
    • Anne Hofmann – Schenkberg 3c, Tel. 035055 69592
      www.schenkbergwichtel.de, anne@schenkbergwichtel.de               n Bücherei OT Höckendorf | Schulweg 6
    • Sandra Uhlemann – Dippoldiswalder Straße 32, Tel. 035055            Donnerstag, 15:00 bis 17:30 Uhr
       169633, Mobil: 0152 56065930, jule.uhlemann@googlemail.com
    n OT Pretzschendorf                                                 n Bücherei OT Borlas | Hauptstraße 54 a
    • Heike Friebel-Lange – Bachstraße 10, Tel. 035058 42177              jeden 1. und 3. Mittwoch, 16:00–18:00 Uhr
    • Brita Jordan – Erich-Weinert-Straße 54, Tel. 035058 424833,
                                                                        n Bücherei OT Beerwalde | Mühlenstraße 52
      maikbrita@gmx.de
    n OT Colmnitz                                                         jeden 1. und 3. Mittwoch 16:00 bis 18:00 Uhr
    • Marie Bormann – Untere Hauptstraße 37, Tel. 0162 3366016          n Bücherei OT Ruppendorf | Freiberger Straße 18
      www.tagesmutter-colmnitz.de; die-marienkaeferchen@web.de            Dienstag, 14:00–16:30 Uhr
    n OT Klingenberg
    • Steffi Vogel – An der Schäferei 5, Tel. 035202 4174               n Bücherei OT Pretzschendorf | Erich-Weinert-Straße 9
      tagesmutti.vogelnest@web.de                                         Mittwoch, 15:00–17:30 Uhr
    • Sylvia Albrecht – Straße des Friedens 6, Tel. 035202 50172
                                                                        n Bücherei OT Klingenberg | Bahnhofstraße 5 a
    • Claudia Albrecht – Siedlungsweg 12, Tel. 035202 559349,
      0172 8814020, claudia.albrecht.klgb@googlemail.com                  (Oberschule)
    n OT Ruppendorf                                                       Donnerstag, 14:00–16:00 Uhr
    • Kathrin Buhl – Freiberger Straße 51 f, Tel. 035055 69997,         n Bücherei OT Friedersdorf | Zur alten Schule 2
      0151 52562229, sonnenkaefer-5@web.de                                jeden 1. Mittwoch, 14:15–15:45 Uhr

                             Schulen
    n Oberschule „Hans Poelzig“ Klingenberg: Tel. 035202 2003,            Nächster Erscheinungstermin ist der
      Fax 035202 50782, kontakt@oberschule-klingenberg.de;
      schulleitung@oberschule-klingenberg.de
                                                                                     28. Juni 2019
    n Grundschule Pretzschendorf: Tel. 035058 4600,
      Fax 035058 46025, sekretariat@grundschule-pretzschendorf.de                  Redaktionsschluss ist der
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    n Grundschule Ruppendorf: Tel. 035055 61337,                                        17. Juni 2019
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      Fax 035055 62280, grundschule-ruppendorf@t-online.de
Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                              Seite 4                                                     4. Juni 2019

                                                 Amtliche Bekanntmachungen

   Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2019
Beschluss-Nr.: 56/2019                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An-
Bestellung der Ortsfeuerwehrleitung Höckendorf                        nahme des Angebotes der Firma Haenes Dach & Fassade
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Bestel-           GmbH, Tharandter Straße 37 in 01159 Dresden vom 01.05.2019
lung des Kameraden Rico Straßberger zum Ortswehrleiter und            zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Ruppendorf“ Los 7
der     Kameraden       Bastian      Schneider      sowie   Udo       - Dachdeckerarbeiten.
Hofmann als Stellvertreter zu.                                        Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen.        erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzu-
- einstimmig beschlossen –                                            nehmen.
                                                                      - einstimmig beschlossen -
Beschluss-Nr.: 57/2019
Bestellung der Ortsfeuerwehrleitung Ruppendorf                        Beschluss-Nr.: 63/2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Bestel-           Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in
lung des Kameraden Jens Glöckner zum Ortswehrleiter zu.               Ruppendorf“ Los 8 - Innenputzarbeiten
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen.        Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An-
- einstimmig beschlossen -                                            nahme des Angebotes der Firma Bauhandwerksbetrieb Heber,
                                                                      Inhaber Sven Geißler, Dorfstraße 61 in 01744 Dippoldiswalde
Beschluss-Nr.: 58/2019                                                vom 11.04.2019 zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in
Bestellung der Ortsfeuerwehrleitung Borlas                            Ruppendorf“ Los 8 - Innenputzarbeiten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Bestel-           Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu ertei-
lung des Kameraden Eckhart Bubel zum Ortswehrleiter und des           len und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen.
Kameraden Marco Teichler zum Stellvertreter des Ortswehrlei-          - einstimmig beschlossen -
ters zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen.        Beschluss-Nr.: 64/2019
- einstimmig beschlossen -                                            Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in
                                                                      Ruppendorf“ Los 9 – Trockenbau
Beschluss-Nr.: 59/2019                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An-
Entschädigungssatzung                                                 nahme des Angebotes der Firma Innenausbau und Montageser-
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Neu-          vice Maleck, Ruppendorf, Freiberger Straße 5 in 01774 Klingen-
fassung der Entschädigungssatzung in der vorliegenden Fassung.        berg vom 14.04.2019 zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrip-
- einstimmig beschlossen -                                            pe in Ruppendorf“ Los 9 – Trockenbau.
                                                                      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu ertei-
Beschluss-Nr.: 60/2019                                                len und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen.
Budget für die Ortsentwicklungs- und -kulturbeiräte                   - einstimmig beschlossen -
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt, dass ab
dem 01.06.2019 den Ortsentwicklungs- und -kulturbeiräten jährli-      Beschluss-Nr.: 65/2019
che Verfügungsmittel in Höhe von 1,00 EUR pro Einwohner der je-       Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in
weiligen Ortschaft zur Verfügung gestellt werden.                     Ruppendorf“ Los 10 - Estricharbeiten
- einstimmig beschlossen -                                            Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An-
                                                                      nahme des Angebotes der Firma Koebau, Köttewitzer Bau
Beschluss-Nr.: 61/2019                                                GmbH, Müglitztalstraße 66 in 01809 Dohna vom 10.04.2019
Erneute Änderung der Finanzierung der geplanten Maßnah-               zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Ruppendorf“ Los
me „Neubau einer Krippe am Hofweg im Ortsteil                         10 – Estricharbeiten.
Ruppendorf                                                            Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu ertei-
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt in Abän-          len und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen.
derung seines bisherigen Beschlusses Nr. 116/2018, dass ne-           - einstimmig beschlossen -
ben den bereits im Haushaltsplan 2018 für das Jahr 2019 einge-
stellten weiteren Eigenmitteln in Höhe von 795.500 EUR (Einzah-       Beschluss-Nr.: 66/2019
lung 376.500 EUR, Auszahlung 1.172.000 EUR) zur Durchfüh-             Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in
rung der Maßnahme „Neubau einer Krippe am Hofweg im Ortsteil          Ruppendorf“ Los 11 – Fliesenarbeiten
Ruppendorf“ nunmehr zusätzliche Eigenmittel im Jahr 2019 in           Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An-
Höhe von 236.205 EUR, mithin insgesamt 1.131.705 EUR (Ein-            nahme des Angebotes der Firma Raumwärme „Ofenbau & Flie-
zahlung 383.890 EUR, Auszahlung 1.415.595 EUR) vorgesehen             senleger“ Freital e.G., Zum Güterbahnhof 6 in 01705 Freital vom
werden.                                                               12.04.2019 zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Rup-
Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Entnahme aus der         pendorf“ Los 11 – Fliesenleger.
Liquiditätsreserve.                                                   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu
Die vorgenannten Positionen sind bei der Aufstellung der Haushalts-   erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzu-
satzung für das Haushaltsjahr 2019 mit zu berücksichtigen.            nehmen.
- einstimmig beschlossen -                                            - einstimmig beschlossen -

Beschluss-Nr.: 62/2019                                                Beschluss-Nr.: 67/2019
Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in                 Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in                   C
                                                                                                                                              M
Ruppendorf“ Los 7 - Dachdeckerarbeiten                                Ruppendorf“ Los 12 - Bodenbelagsarbeiten                                Y
                                                                                                                                              K
Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg
4. Juni 2019                                                    Seite 5                           Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                                      Amtliche Bekanntmachungen
    Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An-               zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Ruppendorf“ Los
    nahme des Angebotes der Firma Reichelt die Einrichter OHG,                15 HLS Technik.
    Ruppendorf, Am Mühlgraben 41a in 01774 Klingenberg vom                    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu
    16.04.2019 zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Rup-                erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzu-
    pendorf“ Los 12 - Bodenbelagsarbeiten.                                    nehmen.
    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu ertei-     - einstimmig beschlossen -
    len und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen.
    - einstimmig beschlossen -                                                Beschluss-Nr.: 70/2019
                                                                              Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in
    Beschluss-Nr.: 68/2019                                                    Ruppendorf“ Los 16 – Elektrotechnik
    Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in                     Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An-
    Ruppendorf“ Los 13 - Malerarbeiten                                        nahme des Angebotes der Firma Büttner Elektrotechnik GmbH,
    Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An-               Höckendorf, Mittelweg 21 in 01774 Klingenberg vom 12.04.2019
    nahme des Angebotes der Firma Malerei Grund, Pretzschendorf,              zum Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Ruppendorf“ Los
    Dresdner Straße 6a in 01774 Klingenberg vom 16.04.2019 zum                16 Elektrotechnik.
    Vorhaben „Neubau einer Kinderkrippe in Ruppendorf“ Los 13 -               Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu
    Malerarbeiten.                                                            erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzu-
    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu            nehmen.
    erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzu-                - einstimmig beschlossen -
    nehmen.
    - einstimmig beschlossen -                                                Beschluss-Nr.: 71/2019
                                                                              Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes für die
    Beschluss-Nr.: 69/2019                                                    Gemeinde Klingenberg – Ortsentwicklungskonzept
    Vergabe der Bauleistung „Neubau einer Kinderkrippe in                     Klingenberg 2030
    Ruppendorf“ Los 15 – HLS Technik                                          Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt das
    Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die An-               „Ortsentwicklungskonzept Klingenberg 2030“, in der Fassung
    nahme des Angebotes der Firma HSH Werner Oeser, Pretz-                    des überarbeiteten Entwurfes vom 30. April 2019.
    schendorf, Bachstraße 6a in 01774 Klingenberg vom 02.05.2019              - einstimmig beschlossen -

                      Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Ausschuss-Sitzungen
    n Verwaltungsausschuss am 16. April 2019                                  Höhe von 5.535 EUR im Produktkonto 36510100.431200 für
                                                                              die an andere Kommunen zu erstattenden Landeszuschüsse
    Beschluss-Nr.: 26/2019                                                    in den Kindertagesstätten.
    Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2018 für den                     -einstimmig beschlossen-
    Erwerb von beweglichen Gegenständen unter 800 EUR in
    der Oberschule Klingenberg                                                Beschluss-Nr.: 29/2019
    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg bestä-                  Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2018 für den
    tigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2018 in               Verbrauch von Vorräten im Kulturhaus Pretzschendorf
    Höhe von 7.745 EUR im Produktkonto 21510100.425300 für                    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg bestä-
    den Erwerb von beweglichen Gegenständen unter 800 EUR                     tigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2018 in
    in der Oberschule Klingenberg.                                            Höhe von 5.390 EUR im Produktkonto 57300100.428100 für
    -einstimmig beschlossen-                                                  den Verbrauch von Vorräten im Kulturhaus Pretzschendorf.
                                                                              -einstimmig beschlossen-
    Beschluss-Nr.: 27/2019
    Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2018 für die                     Beschluss-Nr.: 30/2019
    an andere Kommunen zu erstattenden Betriebskosten-                        Finanzierung der geplanten Maßnahme „Dingliche Siche-
    anteile in den Kindertagesstätten                                         rung für Teil des Heideweges in Richtung Tiergarten in
    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg bestä-                  Höckendorf“
    tigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2018 in               Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
    Höhe von 9.000 EUR im Produktkonto 36510100.445200 für                    schließt, dass für die Maßnahme „Dingliche Sicherung für Teil
    die an andere Kommunen zu erstattenden Betriebskostenan-                  des Heideweges in Richtung Tiergarten in Höckendorf“ (In-
    teile in den Kindertagesstätten.                                          vest-Nr. 5410010017203) im Haushaltsjahr 2019 Eigenmittel
    -einstimmig beschlossen-                                                  in Höhe von 7.000 EUR (Auszahlung in Höhe von 7.000 EUR
                                                                              unter 54100100.783100) vorgesehen werden.
    Beschluss-Nr.: 28/2019                                                    Die Finanzierung erfolgt aus dem Bestand an verfügbarer Li-
    Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2018 für die                     quidität.
    an andere Kommunen zu erstattenden Landeszuschüsse                        Die vorgenannte Position ist bei der Aufstellung der Haushalts-
    bei den Kindertagesstätten                                                satzung für das Haushaltsjahr 2019 mit zu berücksichtigen.
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M
    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg bestä-                  Mit der Umsetzung der Maßnahme kann begonnen werden.
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K   tigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2018 in               -einstimmig beschlossen-
Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                       Seite 6                                                  4. Juni 2019

                                            Amtliche Bekanntmachungen

                                Der Bau der Kinderkrippe kann beginnen
                                       Seit Jahrhunderten      Von der Baustelleneinrichtung, dem Rohbau, den Dachdek-
                                       ist es Brauch, sich     ker- und Elektroarbeiten bis hin zu der Heizungs-, Lüftungs-
                                       vor dem Beginn ei-      und Sanitärinstallation beauftragte der Gemeinderat mittler-
                                       nes Hausbaus ge-        weile Bauleistungen in Höhe von ca. 1.150.000 EUR. Mit der
                                       meinsam zu treffen      Vergabe von 15 Baulosen kann der Bau nun beginnen.
                                       und einen Grund-
                                       stein zu setzen.        Bis zur Beauftragung war es ein weiter Weg. Über die Anzahl
                                       Nun muss es nicht       der notwendigen Krippenplätze, der Suche nach einem ge-
                                       zwingend der erste      eigneten Standort, dem Abriss des Zentralhofes oder die Art
                                       Stein sein, der ge-     des Gebäudes wurde im Gemeinderat viel diskutiert. Es ist ei-
                                       mauert und auf ein      ne Investition in die Zukunft, in unsere Kinder. Ein Beitrag da-
                                       sicheres Funda-         für, dass diese behütet, umsorgt und glücklich aufwachsen.
                                       ment gestellt wird.
                                       Es soll vielmehr in     Wünschen wir uns, dass dieser Bau gelingen möge und nach
                                       dieser Symbolik         den Vorstellungen zum Erfolg geführt wird.
                                       der Willen gezeigt
                                       werden, gemein-
                                       sam, tatkräftig und     T. Schreckenbach
                                       erfolgreich diesen      Bürgermeister
                                       Bau durchzufüh-
ren. Das der Bau vom Glück der Tüchtigen begleitet wird.

Dieser Symbolkraft folgend trafen sich am Donnerstag, dem
16.05.2019 Vertreter des Gemeinderates, der Gemeindever-
waltung, Planer, Unternehmer, interessierte Einwohner sowie
die Kinder des Kindergarten Villa Kunterbunt, um dem Bau
der Kinderkrippe Glück beim Entstehen zu wünschen.

Feierlich wurde dazu eine Kapsel, mit den besten Grüßen der
Gemeinde an zukünftige Generationen in das Fundament
eingelassen. Inhalt waren unter anderem die Gemeindebro-
schüre, das aktuelle Amtsblatt, die Sächsische Tageszeitung,
Bilder von Schülern wie diese sich ihre Zukunft vorstellen,
Baupläne und ein wenig Kleingeld.

                  Einladung zur Vorstellung der Ergebnisse der Konzeptstudie
                                 „Kulturhaus Pretzschendorf“
  Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,                          Zur vorherigen Einsicht haben wir den Entwurf in der Ge-
                                                               meindeverwaltung Klingenberg, im OT Höckendorf, Schul-
  bereits im letzten Jahr beauftragte der Gemeinderat das      weg 1 und im Bauamt, OT Pretzschendorf, Bachstraße 6a
  Planungsbüro Basler & Hofmann mit der Erarbeitung einer      zu den üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Genauso steht
  Studie zur Machbarkeit und den Möglichkeiten der zukünf-     er Ihnen zur Ansicht auf der Homepage der Gemeinde
  tigen Nutzung des Kulturhauses Pretzschendorf. Seit dem      www.gemeinde-klingenberg.de im Bereich Bekanntma-
  gab es eine Vielzahl von Beratungen, Bürgerbefragungen       chungen/News zur Verfügung.
  und öffentlichen Versammlungen. Viele interessierte Ein-
                                                               Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre Hinweise oder An-
  wohner und Vereine haben sich daran beteiligt. Der Entwurf
                                                               merkungen an die Gemeindeverwaltung bis 17.06.2019
  der Studie liegt der Gemeinde nunmehr vor.                   unter der bekannten Anschrift bzw. Mailadresse schicken.

    Am 17.06.2019, 18:00 Uhr lade ich Sie, auch im Na-         Ihr
    men des Gemeinderates, ganz herzlich zu einer Ge-
    sprächsrunde, über diesen Entwurf in das Kultur-
    haus Pretzschendorf ein.
                                                               T. Schreckenbach , Bürgermeister                                   C
                                                                                                                                  M
                                                                                                                                  Y
                                                                                                                                  K
Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg
4. Juni 2019           Seite 7             Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                   Amtliche Bekanntmachungen

                     Informationen Hauptamt

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Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg            Seite 8            4. Juni 2019

                                     Amtliche Bekanntmachungen

                                                                                C
                                                                                M
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Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg
4. Juni 2019           Seite 9             Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                   Amtliche Bekanntmachungen

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Tag der offenen Tür-Einweihung Löschgruppenfahrzeug in Pretzschendorf - Gemeinde Klingenberg
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                        Seite 10                                                4. Juni 2019

                                             Amtliche Bekanntmachungen

                                                                    Würdigung der Arbeit der Ortsvor-
            Dank an die Wahlhelfer!
                                                                steherinnen von Beerwalde und Colmnitz
  Sehr geehrte ehrenamtliche Wahlhelferinnen und
  Wahlhelfer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im          Bürgermeister Torsten Schreckenbach würdigte in der Sit-
  Wahlamt,                                                      zung des Gemeinderates am 14.05.2019 die langjährige Ar-
                                                                beit der beiden Ortsvorsteherinnen von Beerwalde und
  Sie haben durch Ihren Einsatz in einem                        Colmnitz, Frau Anke Hertl und Frau Christina Seewald. Er be-
  der 10 allgemeinen Wahlvorstände bzw.                         dankte sich für das große Engagement für die jeweiligen Orte
  im Briefwahlvorstand oder im Wahlamt                          und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeinde-
  dazu beigetragen, dass das diesjährige                        verwaltung.
  Mammutprogramm zur Ergebnisermitt-
  lung der Europawahl, der Gemeinderats-                        Neuber
  wahl und der Kreistagswahl 2019 in unserer Gemeinde           Hauptamtsleiterin
  reibungslos erfolgte. Vielen Dank für Ihre Einsatzbereit-
  schaft und Ihr Engagement!
  Ohne dieses wäre es nicht möglich, unserer gesetzlichen
  Verpflichtung zur Vorbereitung und Durchführung von
  Wahlen, gleich welcher Ebene, nachzukommen.

  Ein Dank geht auch an die Mitarbeiterin und Mitarbeiter
  des Bauhofes für die Einrichtung der Wahllokale und die
  Kurierdienste.

  Schreckenbach                   Neuber
  Bürgermeister                   Hauptamtsleiterin

                  Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
                          (Entschädigungssatzung) vom 15.05.2019
Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 und 2 der             von mehr als 3 bis zu 6 Stunden               25,00 EUR
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)                von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)      35,00 EUR
i. g. F. hat der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg in sei-
ner öffentlichen Sitzung am 14.05.2019 folgende Satzung be-           § 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme
schlossen:                                                      (1) Die für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigte Zeit wird je
                                                                    eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Been-
Inhaltverzeichnis                                                   digung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Be-
§1     Entschädigung nach Durchschnittssätzen                       trägt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tä-
§2     Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme                    tigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsäch-
§3     Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte,                      liche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und
       Ortsentwicklungs- und -kultur und Bürgermeisterstell-        Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden.
       vertreter                                                (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächli-
§4     Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit bei Wahlen            chen, notwendigerweise für die Verrichtung der ehrenamt-
       und Entscheiden                                              lichen Tätigkeit entstandenen Zeitaufwand berechnet. Die
§5     Entschädigung ehrenamtlicher Seniorenbetreuung               Auszahlung der Entschädigung erfolgt nach Vorlage eines
§6     Entschädigung ehrenamtlicher Ortschronisten                  entsprechenden Zeitnachweises.
§7     Entschädigung ehrenamtliche Bibliotheksbetreuung         (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei
§8     Entschädigung Wanderwegewart                                 Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die
§9     Reisekostenvergütung                                         Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßge-
§ 10 Sprachliche Gleichstellung                                     bend. Die Vorschriften des Abs. 1 bleiben unberührt. Be-
§ 11 Inkrafttreten / Außerkrafttreten                               sichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung
                                                                    stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet.
       § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen               (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen          selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchst-
    und ihres Verdienstausfalles nach einheitlichen Durch-          satz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen.
    schnittssätzen.                                             (5) Das Sitzungsgeld wird gewährt, wenn die Teilnahme
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer                         durch Unterschrift in der Anwesenheitsliste nachgewiesen      C
                                                                                                                                  M
    zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden 15,00 EUR           wurde.                                                        Y
                                                                                                                                  K
4. Juni 2019                                              Seite 11                       Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                                  Amtliche Bekanntmachungen
          § 3 Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte,                    gung richtet sich nach der Art der Verantwortung der aus-
              Beiräte und Bürgermeisterstellvertreter                    zuführenden Tätigkeit.
    (1) Gemeinderäte, Beiräte und sonstige Mitglieder der Aus-
                                                                         Vorsteher                                            35 €
        schüsse erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Auf-
                                                                         Stellvertreter                                       30 €
        wandsentschädigung. Diese wird gezahlt
                                                                         Schriftführer                                        25 €
       an Gemeinderäte:                                                  Beisitzer                                            20 €
       1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von      30,00 EUR         Hilfskraft                                           15 €
       2. als Sitzungsgeld je Teilnahme an den                           Mitarbeiter Wahlzentrale                             25 €
          • Gemeinderatssitzungen in Höhe von          40,00 EUR         Vorsitzender Gemeindewahlausschuss                   35 €
          • Ausschusssitzungen in Höhe von             30,00 EUR         Stellvertreter Gemeindewahlausschuss                 30 €
          • Beiratssitzungen in Höhe von               15,00 EUR         Schriftführer Gemeindewahlausschuss                  25 €
                                                                         Beisitzer Gemeindewahlausschuss                      20 €
       an Beiräte:                                                       Vorsteher Briefwahlvorstand                          25 €
       als Sitzungsgeld je Teilnahme an den
                                                                         Stellvertreter Briefwahlvorstand                     20 €
       Beiratssitzungen in Höhe von                    15,00 EUR
                                                                         Schriftführer Briefwahlvorstand                      20 €
       an Beiratsvorsitzende:                                            Beisitzer Briefwahlvorstand                          15 €
       1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von      25,00 EUR
       2. als Sitzungsgeld je Teilnahme an den                        (4) Der Betrag nach Abs. 3 wird unabhängig von der Anzahl
          • Gemeinderatssitzungen in Höhe von          15,00 EUR          der Wahlen bzw. Entscheide pro Wahltag bzw. Abstim-
          • Beiratssitzungen in Höhe von               15,00 EUR          mungstag gezahlt.
       Bei täglich mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden         (5) Der Betrag nach Abs. 3 bezieht sich auf die gesamte, im
       Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld             Zusammenhang mit der Wahl bzw. dem Entscheid durch-
       gezahlt.                                                           zuführende Tätigkeit.
                                                                      (6) Sind nach Bundes- oder Landesrecht gesetzlich geregelte
    (2) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters er-          Zahlungen zu leisten (Erfrischungsgeld) werden diese auf
        halten zusätzlich als einen monatlichen Grundbetrag fol-          die Entschädigung nach Abs. 3 angerechnet.
        gende Aufwandsentschädigung.                                  (7) Für die Fahrten zur Schulung der Wahlvorstände und zur
        a) der erste Stellvertreter:                     20,00 EUR        Abgabe der Wahlunterlagen am Wahltag erhalten die eh-
        b) der zweite Stellvertreter:                    15,00 EUR        renamtlich Tätigen neben der Entschädigung eine Reise-
    (3) Für eine länger dauernde, nicht vorhersehbare Vertretung          kostenvergütung in entsprechender Anwendung der Be-
        des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertre-         stimmungen des Sächsischen Gesetzes über die Reise-
        ter des Bürgermeisters neben dem Grundbetrag der Auf-             kostenvergütung der Beamten und Richter (SächsRKG)
        wandsentschädigung nach Abs. 3 eine Entschädigung             (8) Die Entschädigung nach Abs. 3 wird am Wahl- bzw. Ab-
        nach § 1.                                                         stimmungstag ausgezahlt. Die Reisekosten werden nach
    (4) Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach Ab-               Einreichung der Reisekostenabrechnung an die ehren-
        satz 1 und 3 werden vierteljährlich gezahlt. Die Aufwands-        amtlich Tätigen überwiesen.
        entschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte         (9) Werden ehrenamtlich Tätige am Wahl bzw. Abstimmungs-
        sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsäch-           tag über 8 Stunden hinaus in Anspruch genommen, erhal-
        lich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende         ten Sie eine bezahlte Freistellung am nächsten Tag von
        Zeit.                                                             4 Stunden. Dauert die Tätigkeit über 10 Stunden an, wird
    (5) Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, so wird              eine Freistellung von 6 Stunden am nächsten Tag gewährt.
        höchstens der Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 2 gezahlt.
                                                                        § 5 Entschädigung ehrenamtlicher Seniorenbetreuung
            § 4 Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit
                                                                      (1) Der ehrenamtliche Seniorenbetreuer erhält eine monatli-
                    bei Wahlen und Entscheiden
                                                                          che Entschädigung in Höhe von 10,00 EUR. Mit der Ent-
    (1) Die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit bezieht sich
                                                                          schädigung sind alle Aufwendungen, die im Zusammen-
        auf folgende Wahlen: Kommunalwahlen, Landtagswah-
        len, Bundestagswahlen und Europawahlen für alle Wahl-             hang mit der Ausübung der Tätigkeit anfallen, abgedeckt.
        bezirke der Gemeinde Klingenberg sowie bei Volksent-          (2) Die Entschädigung wird vierteljährlich gezahlt. Die Ent-
        scheiden und Bürgerentscheiden für alle Stimmbezirke              schädigung entfällt, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit
        der Gemeinde Klingenberg.                                         nicht mehr ausgeübt wird.
    (2) Ehrenamtlich tätige Personen zu Wahlen und Entscheiden
        sind die Vorsteher, Stellvertreter und sonstigen Mitglieder        § 6 Entschädigung ehrenamtlicher Ortschronisten
        der Wahlvorstände bzw. Stimmbezirksvorstände, der Vor-        (1) Der ehrenamtliche Ortschronist erhält eine jährliche Ent-
        sitzende, Stellvertreter und sonstige Mitglieder des Ge-          schädigung in Höhe von 60,00 EUR. Mit der Entschädi-
        meindewahlausschusses sowie die Mitarbeiter in der                gung sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit
        Wahlzentrale.                                                     der Ausübung der Tätigkeit anfallen, abgedeckt.
    (3) Abweichend von den Regelungen nach § 1 erhalten eh-           (2) Die Entschädigung wird vierteljährlich gezahlt. Die Ent-
C       renamtlich tätige Personen bei Wahlen und Entscheiden             schädigung entfällt, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit
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        nachfolgende Entschädigung. Die Höhe der Entschädi-               nicht mehr ausgeübt wird.
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                         Seite 12                                                  4. Juni 2019

                                             Amtliche Bekanntmachungen
§ 7 Entschädigung ehrenamtliche Bibliotheksbetreuung             Klingenberg, 15.05.2019
(1) Der ehrenamtlich Tätige erhält eine wöchentliche Ent-
    schädigung in Höhe von 10,00 EUR. Mit der Entschädi-
    gung sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit
    der Ausübung der Tätigkeit anfallen, abgedeckt.
(2) Die Entschädigung wird vierteljährlich nach Vorlage des      Schreckenbach
    Zeitnachweises gezahlt. Die Entschädigung entfällt, wenn     Bürgermeister
    die ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird.

            § 8 Entschädigung Wanderwegewart
(1) Der vom Gemeinderat berufene ehrenamtlich Tätige erhält      Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den
    eine monatliche Entschädigung in Höhe von 15,00 EUR je       Freistaat Sachsen (Sächs-GemO)
    Gemarkung. Mit der Entschädigung sind alle Aufwendun-        Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die un-
    gen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätig-         ter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
    keit anfallen, abgedeckt.                                    SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be-
(2) Die Entschädigung wird vierteljährlich gezahlt. Die Ent-     kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
    schädigung entfällt, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit        Dieses gilt nicht, wenn
    nicht ausgeübt wird.                                         1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
                                                                 2. Vorschriften über Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh-
                  § 9 Reisekostenvergütung                           migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
(1) Bei genehmigten Dienstreisen erhalten ehrenamtlich Täti-         worden sind,
    ge neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 eine Reise-       3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-
    kostenvergütung in entsprechender Anwendung der Be-              GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    stimmungen des Sächsischen Gesetzes über die Reise-          4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten
    kostenvergütung der Beamten und Richter (SächsRKG).              Frist
(2) Dienstreisen im Sinne des Absatz 1 sind Reisen zur Erledi-       a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-
    gung der ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb der Gemein-              det hat oder
    de Klingenberg. Die Genehmigung zur Durchführung von             b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften
    Dienstreisen erteilt der Bürgermeister.                              gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
                                                                         Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
             § 10 Sprachliche Gleichstellung                             schriftlich geltend gemacht worden ist.
Wenn in dieser Satzung für Personen- oder Amtsbezeichnun-        Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht
gen die männliche Form gewählt wurde, so sind damit stets        worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
auch die Angehörigen des weiblichen Geschlechts gemeint.         SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung
Wird ein Amt von einer Frau wahrgenommen, so ist die weib-       geltend machen.
liche Form der Amtsbezeichnung zu verwenden.
                                                                 Klingenberg, den 15.05.2019
            § 11 Inkrafttreten / Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.06.2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für
    ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) der Ge-
    meinde Klingenberg in der Fassung vom 11.01.2017 au-         Schreckenbach
    ßer Kraft.                                                   Bürgermeister

 Impressum: Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg • Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klingenberg – Verantwortlich für
 den amtlichen Teil: Torsten Schreckenbach, Bürgermeister, Telefon: 035055 680-0, E-Mail: post@gemeinde-
 klingenberg.de, verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen; Leser-
 briefe, Vereins-, Verbands-, o. ä. inhaltliche Aussagen und Wertungen von Texten außerhalb der Verwaltung widerspiegeln
 nicht die Auffassung der Ämter bzw. des Gemeinderates. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Vereine über-
 geben Text- und Bildbeiträge (möglichst digital) an amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de. Ein Anspruch auf Veröffentli-
 chung besteht nicht. • Satz, Druck und Anzeigen: RiEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen
 Mitteldeutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf Tel: 037208 876100, Fax: 037208 876299,
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 Klingenberg erscheint monatlich und kann zum Preis von 0,50 Euro pro Exemplar über ABO erworben werden.

              Mehr Informationen unter: www.gemeinde-klingenberg.de                                                                   C
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4. Juni 2019                                            Seite 13                       Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                                Amtliche Bekanntmachungen

                                                 Stellenausschreibung
      In der Gemeinde Klingenberg, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die
      Stelle als

                                              Mitarbeiter Bauhof (m/w/d)
                                                 in Vollzeit (40 Stunden/Woche)

      unbefristet neu zu besetzen.

      Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere
      • Pflege der Außen- und Grünanlagen,
      • Baumpflegearbeiten,
      • Rasenmahd,
      • Straßenreinigungs- und Straßenpflegearbeiten,
      • Reparaturarbeiten an Außenanlagen,
      • Winterdienst auf kommunalen Straßen und Plätzen,
      • Einsatz als Rettungsschwimmer im Freibad des Ortsteils Pretzschendorf.

      Anforderungen:
      • Abschluss als Gärtner/in (Garten- und Landschaftsbau oder Baumschule), Baumpfleger/in, Betriebsgärtner/in,
         Helfer/in Gartenbau, Wirtschafter/in Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestalter/in oder eine ähnliche Qualifikation,
         die zur Ausübung der Tätigkeit geeignet ist
      • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten mit Übernahme von dazugehörigen Bereitschaftsdiensten, u. a. auch an
         Wochenenden (z. B. Winterdienst, Rettungsschwimmer: Einsatz von Mai bis September im Freibad im Ortsteil
         Pretzschendorf)
      • Führerschein der Klasse BE
      • Mitgliedschaft in der Feuerwehr oder verbindliche Bereitschaft zur Ableistung einer Feuerwehrausbildung
      • engagierte, selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
      • aufgeschlossenes, zuvorkommendes und verbindliches Auftreten

      Erforderlich sind weiterhin der Führerschein der Klasse C/CE, das Zertifikat über die Ausbildung von Arbeiten mit Motor-
      kettensägen sowie das Deutsches Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Silber. Ansonsten ist die verbindliche Be-
      reitschaft zum Erwerb dieser Weiterbildungen/Qualifikationen Voraussetzung.

      Der Bauhof befindet sich in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung im Ortsteil Pretzschendorf.

      Die Bewertung und Vergütung der Stelle richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
      Frauen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen wer-
      den bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist
      der Bewerbung beizufügen.

      Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Berufsabschlüsse und berufliche
      Qualifikationen, Referenzen, Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum 7. Juni 2019 an die:

                          Gemeinde Klingenberg, Personalabteilung, Schulweg 1, 01774 Klingenberg
                                                          oder
                                        nicole.koehler@gemeinde-klingenberg.de.

      Wir weisen darauf hin, dass mit der Bewerbung gleichzeitig das Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung der
      persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilt wird.
      Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (z.B. Reisekosten) werden nicht erstattet.

      Klingenberg, 20.05.2019

C     Schreckenbach, Bürgermeister
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Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                        Seite 14                                                4. Juni 2019

                                            Amtliche Bekanntmachungen

                                              Stellenausschreibung
  In der Gemeinde Klingenberg, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die
  Stelle als

                      Sachbearbeiter (m/w/d) in der Immobilienverwaltung
                     (Teilzeitbeschäftigung mit 30, maximal 35 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit)

  unbefristet neu zu besetzen.

  Hauptaufgabe ist die Verwaltung der Immobilien der Gemeinde Klingenberg. Dazu gehört die Vermietung und Verpach-
  tung der kommunalen Wohngebäude, Grundstücke und Gewerbeobjekte sowie die Betreuung von Sanierungs- und
  Modernisierungsvorhaben. Weiterhin ist der/die Stelleninhaber/in verantwortlich für das technische Gebäudemanage-
  ment und die kommunale Friedhofsverwaltung.

  Anforderungen:
  • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Immobilienkaufmann/-frau, Immobilienfachwirt/in,
    Betriebswirt/in für Immobilienwirtschaft, Immobilienassistent/in, Technisch-kaufmännische/r Assistent/in für Gebäu-
    deservice, Immobiliensachverständige/r
  • Kenntnisse im Grundstücksrecht, Bau- und Mietrecht, Steuer- und Bauvertragsrecht
  • routinierter Umgang mit digitaler Informations- und Kommunikationstechnik, z. B. MS-Office
  • strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Verhandlungsgeschick und hohes persönliches Engagement
  • PKW Führerschein, Klasse B oder 3
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
  • Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr mit entsprechender Einsatzbereitschaft erwünscht.

  Das Bauamt, welchem die Immobilienverwaltung zugeordnet ist, befindet sich in der Außenstelle der Gemeindeverwal-
  tung im Ortsteil Pretzschendorf.

  Die Bewertung und Vergütung der Stelle richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
  Die zu besetzende Stelle ist in die Entgeltgruppe 6 eingeordnet.

  Frauen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen wer-
  den bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist
  der Bewerbung beizufügen.

  Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Berufsabschlüsse und berufliche
  Qualifikationen, Referenzen, Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum 7. Juni 2019 an die:

                      Gemeinde Klingenberg, Personalabteilung, Schulweg 1, 01774 Klingenberg
                                                      oder
                                    nicole.koehler@gemeinde-klingenberg.de.

  Wir weisen darauf hin, dass mit der Bewerbung gleichzeitig das Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung der
  persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilt wird.

  Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (z.B. Reisekosten) werden nicht erstattet.

  Klingenberg, 20.05.2019

  Schreckenbach
  Bürgermeister                                                                                                                  C
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                                                  Amtliche Bekanntmachungen

                     Informationen Bauamt                                             Ortschaftsrat Beerwalde

                   Vermietungsangebote                                Liebe Beerwalderinnen und Beerwalder,
    Die aktuellen Vermietungsangebote für Wohnungen in der            am 26.05.2019 finden Gemeinderatswahlen statt, diesmal
    Gemeinde Klingenberg finden Sie auf unserer                       ohne Wahlen zum Ortschaftsrat.
    Homepage www.gemeinde-klingenberg.de                              Der Gemeinderat hat ja in seiner Sitzung im November be-
                                                                      schlossen, Ortschaftsräte in der Gemeinde Klingenberg ab-
    OT Klingenberg           Am Sachenhof 2 a-c                       zuschaffen. Der Widerspruch dagegen wird im Moment in der
                             Am Sachsenhof 7a-c                       Landesdirektion Sachsen bearbeitet. Unser Ortschaftsrat ist
    OT Höckendorf            Am Gäßchen 4                             derzeit also auf „Eis“ gelegt.
                             Tharandter Straße 24                     Das bedeutet für Sie, wenn Sie ein Anliegen an die Gemeinde
    OT Pretzschendorf        Schulgasse 2/2b                          haben, irgendwo kaputte Wegweiser entdecken, das Gras
                                                                      auf Gemeideflächen zum Himmel sprießt, auf dem Sport-
    Bei Interesse sowie zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen    platz, der Schule, der Turnhalle usw. etwas nicht in Ordnung
    steht Ihnen die Immobilienabteilung Frau Poddig, Tel: 035055/     ist, dann müssten Sie sich bitte direkt an die zuständigen
    680 - 67 oder Frau Kempe, Tel.: 035055/ 680 - 63 zur Verfügung.   Stellen im Gemeindeamt wenden, um das zu melden.
                                                                      Wir würden die Arbeit für Beerwalde gern fortsetzen, müssen
                                                                      aber nun die Entscheidung der zuständigen Behörden abwarten.
                   Aufzug im                                          Unser Dorffest anlässlich 125 Jahre Schule Beerwalde wird
          Mehrzweckgebäude Klingenberg                                natürlich stattfinden. Dass der Ortschaftsrat im Moment nicht
                                                                      aktiv sein kann, bedeutet nicht, dass das gesellschaftliche
    Auf vielseitigen Wunsch der                                       Leben in unserem Dorf nun auch lahm gelegt ist.
    Mieter und Nutzer des Objek-                                      Wir hoffen, dass dies nur eine Übergangszeit ist, und bald ei-
    tes Mehrzweckgebäude Klin-                                        ne Entscheidung getroffen wird, damit der Einsatz für die Ge-
    genberg, Bahnhofstraße 3a                                         staltung und Entwicklung unseres Ortes weiter gehen kann.
    beantragte die Gemeindever-                                       Was für ein Gremium das dann sein wird, muss dann ent-
    waltung nach der Förderricht-                                     schieden werden.
    linie Leader/2014 Zuwendun-                                       Wir Ortschaftsräte bedanken uns für das bisherige Vertrauen
    gen für den Einbau eines Per-                                     und hoffen auf eine gute Zukunft unseres Ortes.
    sonenaufzuges.
    Das Vorhaben wird mit 70 %                                        Mit freundlichen Grüßen
    der zuwendungsfähigen Aus-                                        der Ortschaftsrat Beerwalde
    gaben bezuschusst, das sind
    35.000,00 €. Insgesamt be-
    tragen die Kosten inklusive der bauseitig zu erbringenden
    Elektro- und Malerleistungen ca. 55.000,00 €.                          Wir laden herzlich zur Sonnenwendfeier
    Mitte Mai 2019 erfolgte die technische Abnahme durch den                2019 auf dem Sportplatz Beerwalde
    TÜV und damit die Freigabe zur Betreibung der Anlage.
    Bei dem Fahrstuhl handelt es sich um einen Plattformaufzug                 am 22.06.2019 um 20.00 Uhr ein.
    HiRo Typ A 5. Wesentliches Merkmal hierfür ist, dass eine
    Plattform mit einem Handlauf sowie einem Tableau mit gro-                            Das Organisationsteam
    ßen, leicht zugänglichen Bedientasten innerhalb eines ge-
    schlossenen Bereiches vom Erd- in das Obergeschoss fährt.
    Um den Fahrstuhl bewegen zu können, ist der entsprechen-
    de Etagenknopf während der gesamten Fahrt dauerhaft ge-
    drückt zu halten bis der Lift selbstständig anhält. Danach           Zum Fest der Konfirmation
    kann die Etagentür geöffnet und der Aufzug verlassen wer-            gratuliere ich allen Konfirmanden recht
    den. Die Benutzung des Aufzuges ist einfach und die ent-             herzlich und verbinde die Gratulation mit
    sprechenden Schilder geben nochmals Hinweise. Für Notsi-             den besten Wünschen für den neuen Le-
    tuationen, z. B im Falle eines plötzlichen Stromausfalls bzw.        bensabschnitt.
    einer Funktionsstörung des Aufzuges oder einer erforderli-
    chen Personenbefreiung gibt es ein Notrufsystem. Dieses              Zum Fest der Jugendweihe
    darf allerdings nur im Ausnahmefall ausgelöst werden.
    Wir hoffen, dass mit der Benutzung des Aufzuges, der für             gratuliere ich allen Jugendlichen ganz herzlich und wün-
    manche Besucher teilweise erschwerte Zugang zu den im                sche ihnen auf ihrem weiteren Lebensweg alles Gute.
    Obergeschoss befindlichen Arztpraxen und sonstigen Ein-
    richtungen wesentlich erleichtert wird.                              Torsten Schreckenbach
C                                                                        Bürgermeister
M
Y
K   gez. Martina Fleischer, Bauamt
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                       Seite 16                                              4. Juni 2019

                          Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr

    Aus ALT mach NEU, Feuerwehr Pretzschendorf bekommt neues Einsatzfahrzeug
Am 18.04.2019 war es endlich soweit, wir durften unser na-
gelneues Löschgruppenfahrzeug in Empfang nehmen und
nach Hause bringen. Doch bevor es dazu kam, waren viele
Stunden Vorbereitung, Kopfzerbrechen und natürlich auch
eine gehörige Summe an finanziellen Mitteln nötig. Bereits
vor einigen Jahren wuchs in uns der Gedanke, aus zwei alt-
gedienten Löschfahrzeugen - ein TLF W50 Baujahr 1982 so-
wie ein Iveco LF16TS Baujahr 1994 – ein neues und kompak-
tes Löschgruppenfahrzeug zu machen. Dies sollte auf mo-
dernem technischen Stand sein, vor allem aber wollten wir
erreichen, dass nur ein Fahrzeug nötig ist um möglichst alle
Einsatzarten – wie zum Beispiel Brandbekämpfung und tech-
nische Hilfeleistung – damit abarbeiten zu können. Denn un-
sere zwei „Alten“ waren vom Fahrzeugtyp sowie der feuer-       altes Einsatzfahrzeug
wehrtechnischen Beladung eigentlich nur zusammen richtig
                                                               durchzuführen sowie eine Einweisung in Fahrzeug und Tech-
sinnvoll einsetzbar. Zudem haben die beiden Altfahrzeuge
                                                               nik zu erhalten. Vor Ort gab es für unsere mitgereisten Ma-
schon viele Dienstjahre und entsprechend viele Einsätze „auf   schinisten noch eine Überraschung, denn wir konnten die
dem Buckel“ – der W50 fährt bei uns nun auch bereits 20 Jah-   Heimreise mit Löschgruppenfahrzeug antreten. Das war so
re nachdem er in Colmnitz außer Dienst gestellt wurde.         nicht ganz geplant. So aber durfte jeder mal ein Stück Auto-
                                                               bahn fahren, um den LKW zu testen. In Pretzschendorf ange-
Nach erfolgter – europaweiter – Ausschreibung wurde das        kommen, drehten wir eine Runde mit Blaulicht und Martinhorn
Löschgruppenfahrzeug noch vor Jahresende 2017 bestellt.        im Ort und wurden vorm Gerätehaus herzlich in Empfang ge-
Anfang 2018 nahmen wir Kontakt mit der Firma Ziegler auf,      nommen, inklusive einer Taufe aus dem Schlauch unserer
welche den Zuschlag bekommen hatte. Im Juli 2018 ging es       Blaulicht-Freunde aus Röthenbach. Derzeit werden alle Ka-
für einige Kameraden nach Giengen an der Brenz, wo wir eine    meraden intensiv in Zusatzausbildungen geschult, um die ge-
Bauberatung mit dem Projektleiter von Ziegler hatten. Auf      samte neue Technik schnell und sicher bedienen zu können.
Grund einer gesetzlichen Änderung, welche uns unverhofft in
die Karten spielte, konnten wir die zulässige Gesamtmasse      Unser Dank gilt der Gemeindeverwaltung sowie dem Ge-
unseres Fahrzeuges erhöhen und statt der normbedingten         meinderat für die Bereitstellung der – nicht unerheblichen –
1200l nun 2000l Löschwasser einplanen. Des Weiteren konnte     finanziellen Mittel sowie der organisatorischen Durchführung.
ein Rettungssatz mit Kombirettungsgerät und Teleskopzylin-     Des Weiteren danken wir der Firma Ziegler für die tolle Zu-
der verlastet werden. Damit ist die Gemeindefeuerwehr Klin-    sammenarbeit und die zügige Projektabwicklung. Besonders
genberg in der Lage im kompletten Gemeindegebiet die ge-       danken wir all unseren Kameraden aus Pretzschendorf, aber
setzlich vorgeschriebenen Hilfeleistungszeiten einzuhalten.    auch aus den benachbarten Ortsteilen, welche intensiv an
Viele Emails, Telefonate und Abstimmungen später erfolgte      der Planung und Realisierung dieses Großauftrages beteiligt
im März 2019 die Rohbauabnahme des Fahrzeuges durch            waren.
uns. Bereits wenige Wochen später waren der Aufbau und die
Beladung des neuen Fahrzeuges abgeschlossen. Wieder            Thomas Schaeffer, BM
fuhren einige Kameraden zu Ziegler um die Endabnahme           Stellv. Ortswehrleiter FF Pretzschendorf

                                                                 Technische Daten und Spezialbeladung :

                                                                 • Löschgruppenfahrzeug LF10 auf MAN - Fahrgestell
                                                                 • Motorleistung: 290 PS
                                                                 • Gesamtmasse: 14000kg
                                                                 • Löschwasservorrat: 2000l
                                                                 • Besatzung: 1:8
                                                                 • Beschaffungskosten: ca. 326000€, davon 126000€
                                                                   Fördermittel
                                                                 • Hilfeleistungssatz mit Kombirettungsgerät
                                                                 • Hochleistungslüfter
                                                                 • Wärmebildkamera für gemeindeweiten Einsatz                  C
                                                                                                                               M
                                                                                                                               Y
                                                                                                                               K
4. Juni 2019                                            Seite 17                      Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                              Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr

                                    Ausbildungstag der Gemeindefeuerwehr
                               Am Morgen des 11. Mai trafen        treute darüber hinaus eine Station zum Thema Atemschutz
                               sich rund 65 Wehrleute aus allen    und die Handhabung von Hohlstrahlrohren. Das Schlauch-
                               Ortsfeuerwehren der Gemeinde        management wurden durch die Ofw Röthenbach organisiert.
                               zum 2. gemeinsamen Ausbil-          Nach gut zwei Drittel des Aufgabenpensums gab es eine kur-
                               dungstag in Pretzschendorf. An 9    ze Pause für alle und im Gerätehaus konnte ein kleiner Imbiss
                               Stationen waren unterschiedliche    eingenommen werden. In dieser halben Stunde machte auch
                               Themen aus dem Bereich der          der Regen eine kurze Ruhezeit, um dann gemeinsam mit den
                               Feuerwehrausbildung vorberei-       Blauröcken wieder mit vollem Elan ans Werk zu gehen. Trotz
                               tet, die im halbstündigen Wechsel   des Dauerregens konnte auch der 2. Ausbildungstag der Ge-
                               zu absolvieren waren. Nach der      meindefeuerwehr Klingenberg als Erfolg verbucht werden.
                               Begrüßung wurden dafür 9 ge-        Ein großes Dankeschön geht an alle Teilnehmer, die sich ei-
                               mischte Gruppen gebildet. Der       nen ganzen Samstag für den Dienst im Ehrenamt „freige-
                               Parcours führte vom Gerätehaus      schaufelt“ haben, an die Gastgeber und Verpfleger, den Bau-
                               über den Bauhof und die Grund-      hof für die Unterstützung sowie natürlich an alle Ausbilder
                               schule bis zur Turnhalle und zu-    und Stationsbetreuer!
                               rück. Bei den Übungsstationen
    ging es zum Einen um das Trainieren allgemeiner feuerwehr-
    technischer Handgriffe wie das Aufbauen einer Saugleitung      Rico Menzer
    zur Wasserentnahme (betreut durch Ofw Obercunnersdorf),
    die Vornahme von Steckleitern (Ofw Borlas), das Verlegen
    von Sandsäcken (Ofw Ruppendorf) oder die Erste Hilfe (Ofw
    Höckendorf/DRK) aber auch um das Arbeiten mit der Son-
    dertechnik einzelner Ortswehren, wie zum Beispiel der Schie-
    beleiter (Ofw Pretzschendorf), dem hydraulischen Rettungs-
    gerät (Ofw Höckendorf) oder der Schmutzwasserpumpe
    (Ofw Ruppendorf). Auch die neu beschaffte Wärmebildkame-
    ra wurde durch Pretzschendorfer Kameraden vorgestellt und
    alle Teilnehmer konnten einen Blick in einen Rettungswagen
    des DRK Dippoldiswalde werfen. Die Ofw Klingenberg be-

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