INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL
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JUNI 2022 · AUSGABE 3/2022 INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL Künstliche Intelligenz in der Kanzlei: ein Guide des CCBE Berufsausübungsgesellschaften: neues beA und neue Versicherungspflicht Ein Bremer Anwalt auf dem roten Teppich der Berlinale Bild: Ra Boe / Wikipedia (CC BY-SA 3.0 DE)
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EDITORIAL WIRD DIE ANWALTSCHAFT WEIBLICHER? Ein Blick auf die Entwicklung der Anwaltschaft Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Der Frauenanteil in der Anwaltschaft steigt seit bei eine Rolle spielen können, liefert Ulrike Schultz Bild: Oliver Hurst vielen Jahren. Auch die jüngst von der BRAK veröf- (BRAK-Mitt. 2018, 223, 228 ff.), die sich u.a. mit fentlichte Statistik über die Mitglieder der Rechts- verschiedenen Studien zur Berufszufriedenheit von anwaltskammern belegt das (näher dazu Nitsch- Anwältinnen auseinandergesetzt hat: ke/Franke, BRAK-Mitt. 2022, 133). Zum 1.1.2022 Die Arbeitszeiten in Kanzleien sind relativ lang waren über 36 % der zur Rechtsanwaltschaft Zu- und oft kaum kalkulierbar. Das lässt sich schwer mit gelassenen Frauen, knapp 45 % derjenigen mit familiären Aufgaben und dem Wunsch vereinbaren, Doppelzulassung und sogar fast 58 % derer mit neben der Arbeit auch ein Sozialleben zu pflegen. Syndikuszulassung. Die Vergütung ist im Vergleich zu männlichen Kol- Wird also nach und nach alles gut in Sachen legen durchschnittlich schlechter; dies zeigt regel- ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der An- mäßig die STAR-Untersuchung der BRAK. Die kanz- waltschaft? leiinternen Aufstiegschancen sind für Anwältinnen Jein. Denn sieht man sich die Zahlen genauer nach wie vor schlechter als für Anwälte, besonders an, werfen einige Punkte Fragen auf. wenn sie familienbedingt in Teilzeit arbeiten. Glei- Der wachsende Frauenanteil resultiert nicht ches gilt zwar auch für die Justiz, in die viele Anwäl- allein daraus, dass zahlenmäßig mehr Frauen die tinnen abwandern; doch scheinen dort zumindest Zulassung beantragen. Ein Faktor ist auch, dass die die übrigen Bedingungen (eher) zu stimmen. geburtenstarken Jahrgänge, die strukturell einen Ein weiterer Umstand lässt aufhorchen: Einen großen Teil der Anwaltschaft ausmachen, nach und zahlenmäßigen Zuwachs erfährt tatsächlich nur nach aus dem Berufsleben ausscheiden – und dies die in Unternehmen tätige Anwältinnenschaft, also sind überwiegend Männer. Aus der Zunahme des diejenigen, die auch oder ausschließlich als Syndi- Frauenanteils lässt sich daher nicht ohne weiteres kusrechtsanwältin zugelassen sind. Die klassischen schließen, dass Frauen den Anwaltsberuf attrakti- Rechtsanwältinnen werden hingegen seit einigen ver finden. Jahren weniger. Eher vom Gegenteil zeugt ein weiterer Befund: Die vorhin gestellte Frage muss man also ge- Frauen machen seit einigen Jahren zwischen 55 naugenommen anders fassen: Warum wollen im- und 58 % derer aus, die Jurastudium und Referen- mer weniger Jura-Absolventinnen den klassischen dariat erfolgreich absolvieren. Ähnlich hoch lag Anwaltsberuf ergreifen und warum gelingt es so in den letzten Jahren der Frauenanteil unter den schlecht, diejenigen zu halten, die sich zunächst Neuzulassungen zur Anwaltschaft. Ein gewisser dafür entschieden haben? Liegt das eher am Be- Gleichlauf also, zumindest zu Beginn der anwaltli- rufsbild, an der Kanzleikultur oder an den Rahmen chen Tätigkeit. Allerdings beobachten die Rechts- bedingungen der anwaltlichen Tätigkeit? anwaltskammern, dass Frauen im Durchschnitt Und vor allem: Was muss sich ändern, damit kürzer als Männer in der Anwaltschaft bleiben. sich diese Entwicklung umkehrt? Denn ein Blick auf Besonders viele Kolleginnen aus der Altersgruppe die Altersstruktur und andere besorgniserregende 30 bis 39 Jahre geben ihre Zulassung zurück und Entwicklungen in der Anwaltschaft, auf die Wessels wechseln in andere juristische Berufe. im aktuellen Heft der BRAK-Mitteilungen (BRAK- Das ist die Lebensphase, in der viele eine Fa- Mitt. 2022, 121) hinweist, macht überdeutlich: Es milie gründen. Doch wieso wird der Anwaltsberuf braucht Frauen und Männer, um langfristig sicher- gerade dann unattraktiv für Frauen? Darüber, wes- zustellen, dass flächendeckend anwaltliche Bera- halb sie der Anwaltschaft den Rücken kehren, sollte tung zur Verfügung steht. Und das ist elementar man nachdenken. Hinweise, welche Faktoren da- für unseren Rechtsstaat. IMPRESSUM BR AK MAGA ZIN 04/2020 Bundesrechtsanwaltskammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin Redaktion: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich) Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln 3 (ausführliches Impressum unter www.brak.de/zeitschriften)
INTENSIVE BEGEGNUNGEN Delegationsreise der jüngsten Kammervorstände nach Israel Rechtsanwalt Dr. Zoran Domić, M.I.Tax, Hamburg Auf der Grundlage des am 23.4.2006 unterzeich- Angela Garcia Zimmermann, die mittlerweile in Is- neten Freundschaftsvertrages zwischen der Israe- rael als Rechtsanwältin tätig ist. Sie berichtete von lischen Rechtsanwaltskammer und der BRAK nah- ihrer damaligen Entscheidung, nach Israel zu zie- men dieses Jahr erneut die zehn jüngsten Mitglieder hen und nach bereits bestandenem zweiten deut- der Vorstände der regionalen Rechtsanwaltskam- schen Staatsexamen auch in Israel die Rechtsan- mern an einer Delegationsreise nach Israel teil. Ne- waltsprüfung abzulegen. Auch besuchten wir ben mir als Vertreter der Hanseatischen Rechtsan- mehrere Rechtsanwaltskanzleien, so auch eine waltskammer (RAK) Hamburg nahmen Peter Dürr der größten Rechtsanwaltskanzleien in Tel Aviv, (RAK München), Klaus Hornung (RAK Karlsruhe), die Kanzlei Goldfarb Seligman im 38. Stockwerk Philipp Lange (RAK Sachsen), Henning Schneider eines sehr beeindruckenden Hochhauses. Dort (RAK Thüringen), Julius Schulze-Borges (RAK Celle), konnten wir uns gleich mit mehreren Anwaltskolle- Inken Stern (RAK Berlin) und Sebastian Tillmann ginnen und -kollegen austauschen und Parallelen (RAK Köln) teil. Hervorragend organisiert und be- sowie Unterschiede zu der Tätigkeit der deutschen gleitet wurde die Delegation von der Referentin der Rechtsanwälte feststellen. BRAK für internationale Angelegenheiten, Swetla- na Schaworonkowa, und dem Vizepräsidenten der AUSTAUSCH MIT DER ISRAELISCHEN BRAK, André Haug. Weitere Teilnehmerinnen und KAMMER Teilnehmer aus Deutschland organisierten eine ei- Einen wichtigen Teil unserer Reise nahm eine ge- gene Anreise und nahmen ebenfalls an den meis- meinsame Veranstaltung mit der israelischen ten Veranstaltungen teil. Rechtsanwaltskammer ein. Zunächst wurden wir von deren Präsidenten Avi Himi sowie weite- EINE UNGLAUBLICH INTENSIVE REISE ren Mitgliedern des Kammervorstands herzlich Die Delegationsreise hätte schon vor zwei Jah- begrüßt und Herr Himi hob in seiner Rede noch ren stattfinden sollen, wurde jedoch wegen der einmal die engen freundschaftlichen Beziehungen Corona-Pandemie verschoben. Auch dieses Jahr zwischen den Rechtsanwaltskammern beider Län- hatte niemand wirklich daran geglaubt, dass die der hervor. Anschließend hielten die deutschen Reise stattfinden wird, da zu Beginn des Jahres Delegierten zusammen mit den israelischen Kol- die Corona-Situation in Deutschland weiterhin leginnen und Kollegen Vorträge zum Gerichts- schlecht war, die Einreisebeschränkungen in Israel system in beiden Ländern; außerdem ging es um sehr streng waren und es in Israel wieder zu Un- Fragen zum Migrationsrecht der beiden Länder im ruhen und Anschlägen kam. Umso überraschter Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingskrise waren wir, als es dann plötzlich hieß, dass wir in in der Ukraine. Anschließend trafen wir uns noch die konkrete Planung der Reise einsteigen würden. mit den israelischen Kolleginnen und Kollegen zu Innerhalb von wenigen Wochen wurden die zahl- einem gemeinsamen Abendessen. reichen Veranstaltungen und Treffen in Israel ge- plant und organisiert, die Aufgaben zwischen den PARADIESISCH UND BEDRÜCKEND: Mitgliedern der Delegation verteilt und schließlich ASCHKELON die Flüge und Unterkünfte gebucht. Sehr beeindruckend war der Besuch des Sapir Es war eine unglaublich intensive Reise! Dies College in Aschkelon in unmittelbarer Nähe zum hing unter anderem damit zusammen, dass wir Gazastreifen. Der Besuch des Sapir College zeigte in den fünf Tagen viele spannende Veranstaltun- sehr deutlich das Spannungsfeld auf, in dem die gen und Gesprächspartner hatten. Am ersten Tag Studierenden und Lehrenden praktizieren und trafen wir uns mit der deutschen Rechtsanwältin leben. Bei dem Rundgang mit dem Dekan und BR AK MAGA ZIN 03/2022 4
einem rechtswissenschaftlichen Professor des tonisch sehr ansprechende Gerichtsgebäude, um Colleges nahm man zunächst die sehr moderne uns dann in einem längeren Gespräch einen Ein- und hochwertige Ausstattung des Colleges wahr. druck von ihrer Arbeit zu geben. Erkennbar war auch die vorherrschende Toleranz, Am selben Abend besuchten wir die Shoah-Ge- da vor Ort Studierende aller Glaubensrichtungen denkstätte Yad Vashem und nahmen an der offizi- eingeschrieben sind. Auch genoss man den fast ellen Gedenkfeier zusammen mit dem israelischen paradiesischen Campus mit vielen Palmen und Präsidenten Jitzchak Herzog und dem Premiermi- schöner Vegetation. nister Naftali Bennett teil. Spätestens an diesem Als der Dekan uns jedoch darauf hinwies, dass Abend wurde einem nach den sechs persönlichen Berichten der Holocaustüberlenden die immer- währende Verantwortung für die Vergangenheit sehr bewusst. Am nächsten Morgen legten wir ne- ben weiteren Delegationen aus der ganzen Welt einen Kranz in der Gedenkstätte nieder und be- suchten das Yad Vashem Museum. PERSÖNLICHE BANDE Trotz des Besuchs dieses beeindruckenden Landes und der sehr geschichtsträchtigen Orte lebt die Delegationsreise vor allem von den vielen persön- lichen Kontakten zwischen den Anwältinnen und Anwälten beider Länder und der Förderung der Beziehung zwischen Israel und Deutschland. Mit dem bereits erwähnten Freundschaftsvertrag wur- den die langjährigen und intensiven Beziehungen zwischen den Rechtsanwaltskammern der beiden Länder besiegelt. Und dies hat man an jedem Tag der Reise gespürt. Wir wurden bei den verschiedenen Veranstaltun- Die Delegation der BRAK in der „Halle der Namen“ der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem gen nicht nur freundschaftlich behandelt, sondern wir wurden jeden Tag von mehreren israelischen uns im Falle eines Raketenangriffs aus dem Gaza- Rechtsanwaltskolleginnen und -kollegen begleitet, streifen nur etwa zehn Sekunden bleiben würden, die sehr engagiert waren und alles dafür getan ha- um uns in einen Bunker in Sicherheit zu bringen, ben, dass wir uns während der Reise wohlfühlten. erschien uns die Situation plötzlich sehr belas- Mein ganz besonderer Dank gilt daher dem lang- tend. Erst dann erkannte man neben den schönen jährigen Partner der BRAK, Michael Kempinski, Gebäuden und Palmen viele kleine Bunker, die den seiner Ehefrau Ainat Kempinski, sowie den Rechts- Studierenden zum Schutz dienen. anwälten Yoav Zatorski und Guy Segalovitch! Ich hatte den Eindruck, dass diese israelischen Freunde JERUSALEM: SUPREME COURT allesamt ihre Rechtsanwaltskanzleien für die Dauer UND YAD VASHEM unserer Delegationsreise geschlossen hatten. Die Krönung der Delegationsreise war aus mei- ner Sicht die Etappe nach Jerusalem. Zu Beginn RESÜMEE unseres Aufenthalts erhielten wir eine Führung Die Delegationsreise füllt den Freundschaftsver- durch die Altstadt Jerusalems. Dabei war leider trag zwischen den Rechtsanwaltskammern bei- bei unserer Anreise nach Israel noch nicht klar, der Länder mit Leben, das lässt sich zusammen- ob wir wegen der aktuellen Unruhen überhaupt in fassend festhalten. Sie fördert den Austausch die Altstadt fahren würden. Erfreulicherweise hat der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, zeigt man sich jedoch entschieden, die Altstadt zu besu- die Vielfalt und die Schwierigkeiten der Länder chen. Im Rahmen unserer Führung sind wir auch auf, aber vor allem ermöglicht sie die Entstehung über den Markt gegangen, haben die Grabeskir- neuer persönlicher Kontakte zwischen den Teil- che besucht und die Klagemauer aus gebotener nehmenden der Delegationsreise und den israe- Entfernung besichtigt. lischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Anschließend wurden wir von einer der fünf- sowie Richterinnen und Richtern. Es überrascht zehn Richterinnen und Richter des Supreme daher nicht, dass wir uns schon sehr auf den Be- Courts Israels, Prof. Dafna Barak-Erez, empfan- such der israelischen Kolleginnen und Kollegen in gen. Zunächst führte sie uns durch das architek- Deutschland freuen. BR AK MAGA ZIN 03/2022 5
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ IN DER ANWALTSKANZLEI Dar AI4Lawyers-Guide des CCBE Rechtsanwältin Astrid Gamisch, LL.M., BRAK, Brüssel Autonom rechtsprechende Robo-Richter und Min- Schließlich werden derheiten diskriminierende Strafzumessungsan- künftige Einsatzsze- wendungen – wenn künstliche Intelligenz (KI) und narios beschrieben, das Justizsystem aufeinandertreffen, kann dies zu von bilateralen Ver- Kontroversen führen oder gar den Rechtsstaat bis tragsverhandlungen über ins Mark erschüttern. Schon heute leisten aber eine Plattform bis hin zum in- zahlreiche KI-basierte Anwendungen wertvolle telligenten Einsatz von Fallmanagementsystemen. Unterstützung im Kanzleialltag, ohne dabei ver- gleichbar grundlegende Fragen zur Vertretbarkeit TECHNISCHE RISIKEN ihrer Anwendung aufzuwerfen. Nichtsdestotrotz Das letzte Kapitel widmet sich ausführlich den Ri- bergen sie Risiken, derer sich Anwältinnen und siken des KI-Einsatzes, sowohl technischer Natur Anwälte bewusst sein müssen. Andererseits gilt als auch hinsichtlich der anwaltlichen Grundpflich- es gerade für kleinere und mittlere Kanzleien, die ten. Cloud-Dienste z.B. sind höchst problematisch, Chancen dieser Technologien nutzbar zu machen. zumal erfolgreiche Anbieter gegenüber ihren an- waltlichen Nutzern eine gewisse Machtposition DAS PROJEKT erlangen. Mangelhafte Transparenz und Erklär- Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) barkeit von Algorithmen kann dazu führen, dass hat am 31.3.2022 seinen gemeinsam mit der Eu- Anwender auf Ergebnisse vertrauen, ohne den ropean Lawyers Foundation (ELF) erarbeiteten Prozess zu begreifen. Dazu kommen Gefahren der Leitfaden „AI4Lawyers“ in Brüssel präsentiert. Diskriminierung, Risiken für die Privatsphäre und Der Guide gibt einen Überblick über genau diese das Problem der Brüchigkeit von Trainingsdaten. Chancen und Risiken der Anwendung von KI-Tech- nologien – insbesondere in kleineren und mittle- RISIKEN FÜR DIE CORE VALUES ren Kanzleien. Die anwaltlichen Grundpflichten können durch Im CCBE widmen sich mehrere Ausschüsse seit KI-Einsatz auf vielerlei Weise bröckeln. Vermeint- Jahren unterschiedlichen Aspekten von Digitali- licher Druck, neue Technologien zu nutzen, verlei- sierung und neuen Technologien. Dieses Wissen tet zu nicht hinreichend erprobten Anwendungen. wurde nun im Guide gebündelt. Daran mitgear- Anwältinnen und Anwälte dürfen sich nicht über- beitet hat unter anderem BRAK-Vizepräsident Dr. promoten oder übercommitten, auch wenn man- Christian Lemke, durchgeführt wurde das Projekt che Technologien die Leistungsfähigkeit der Kanz- gemeinsam mit der EU-Kommission. lei enorm ausbauen. Letztlich muss die Anwältin bzw. der Anwalt ein menschliches Verständnis der KI IM KANZLEI-ALLTAG tatsächlichen Bedürfnisse jedes einzelnen Man- Warum muss sich die Anwaltschaft mit dem Ein- danten erlangen, auch wenn sie/er eine große satz von KI auseinandersetzen und was ist das Zahl ähnlich gelagerter Fälle bearbeitet. Schließ- überhaupt? Diese Fragen behandelt der Guide lich bergen KI-Tools auch diverse Risiken für die eingangs, bevor er sich den gängigsten sechs anwaltliche Vertraulichkeit. Und für manche Man- Kategorien heutiger Anwendungen widmet: Un- danten ist ein möglichst „offline“ organisiertes Bild: Alexander Limbach/shutterstock.com terstützung beim Verfassen von Entwürfen, Do- Umfeld das sicherste. kumentenanalyse sowie Analyse von Rechtspre- Ob rechtsprechende Roboter in Deutschland chung und Gesetzen, Chatbots, Sprachtools sowie jemals Wirklichkeit werden, muss sich zeigen. Ge- Unterstützung in den Kanzleiabläufen. rade auch kleine und mittlere Anwaltskanzleien Der Guide geht daneben auch auf die Rolle ein, sollten sich jedenfalls dafür rüsten, mit den der- die Anwaltsorganisationen in diesem Kontext spie- zeit verbreiteten Anwendungen zu arbeiten und len können. Ein Schwerpunkt könnte im Einsatz da- sich an das sich stets wandelnde Umfeld anpas- für liegen, sicherzustellen, dass KI-Technologien sen. Schließlich spielen gerade sie eine wesentli- nicht die anwaltlichen Core Values untergraben. che Rolle in der Unterstützung des Rechtsstaates. BR AK MAGA ZIN 03/2022 6
Neu im DAI: Ihre komplette Fortbildung complete nach FAO als Paket zum Festpreis Stellen Sie bis zu 30 Stunden eLearning-Fortbildung in Ihrem Fachgebiet individuell und flexibel zusammen Kombinieren Sie ganz nach Ihren Vorstellungen Teilnahmen an Online-Live-Übertragungen und Selbststudiumsangeboten Verfügbar für alle Fachgebiete der FAO Ihre Vorteile mit FAOcomplete Freie Auswahl aus einem vielfältigen Angebot plus einfache Buchung: Dafür steht das neue eLearning-Paket FAOcomplete. Sie buchen nur einmal Ihr FAOcomplete für ein Fachinstitut zum attraktiven Einführungspreis von 699,– € (ermäßigt 589,– €*) und können dann jederzeit innerhalb des laufenden Kalenderjahres einzelne Ver- anstaltungen bis zu einem Umfang von insgesamt 30 Zeitstunden ohne weitere Kosten und Einzelrechnungen abrufen. Bequem und gleichzeitig flexibel in gewohnter DAI-Qualität! Haben Sie Fragen zu FAOcomplete? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an support@anwaltsinstitut.de Alle Informationen und Buchung unter www.anwaltsinstitut.de/faocomplete
BERUFSRECHT MODERN GESTALTEN Die 3. Sitzung der 7. Satzungsversammlung Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, BRAK, Berlin Alles war dabei in der Sitzung der Satzungsver- Bundesfinanz- und -justizministerium, der BaFin sammlung am 29. und 30.4.2022: von weitgehen- und der Bankenseite; erste Schritte zu einer Lö- der Einmütigkeit – in Sachen Anderkonten etwa sung konnten inzwischen erreicht werden (s. dazu oder bei der sonst oft polarisierenden Frage nach Nitschke, BRAK-Mitt. 2022, 88 und BRAK-Mitt. geschlechtergerechter Formulierung (hier: von 2022, 146). BORA und FAO) – bis zu engagiert ausgetrage- Vor dem Hintergrund der Kündigungen von nem Dissens, vor allem darüber, ob eine Fachan- Sammelanderkonten steht auch der gemeinsame waltschaft für Opferrechte eingeführt werden soll. Antrag der Ausschüsse 2 (Allgemeine Berufs- und Genau so stellt man sich ein gewähltes Gesetz Grundpflichten und Werbung) und 3 (Geld, Ver- gebungsorgan vor: mit lebhaften, in der Sache mögensinteressen, Honorar): § 4 I BORA, wonach aber konstruktiven Diskussionen. der Anwalt ein Anderkonto einzurichten hat, soll Dass das Anwaltsparlament erst zur zweiten gestrichen werden. Sitzung in Präsenz in seiner 7. Amtsperiode zu- sammenkam, ist der Corona-Pandemie geschul- det, die Absagen und eine Online-Sitzung mit sich brachte. Angesichts der zahlreichen Änderungen im Berufsrecht zum 1.8.2022 war eine Doppelsit- zung anberaumt; entsprechend gut gefüllt war die Tagesordnung. EIN NEUER AUSSCHUSS Vor der eigentlichen Sacharbeit beschloss die Satzungsversammlung – ebenfalls ein Resultat der Corona-Pandemie – eine Ergänzung ihrer Ge- schäftsordnung v.a. um Regelungen für virtuelle Sitzungen. Ein neuer Ausschuss 8 hat das Ziel, BORA und FAO zu modernisieren. Seine Hauptaufgabe ist, die Regelungen geschlechtergerecht zu formulie- ren und redaktionelle Anpassungen einzuarbei- ten. Ein Unterausschuss soll die aus der großen BRAO-Reform folgenden Änderungen im Recht der Berufsausübungsgesellschaften integrieren. Die Regelung in § 4 I BORA sorgte bislang für Unklarheiten: In der Literatur wird sie überwie- DIE DISKUSSION UM ANDERKONTEN gend als Pflicht verstanden, stets ein Sammelan- Einen wichtigen Platz nahm auch in der Satzungs- derkonto „auf Vorrat“ zu führen. § 43a V BRAO versammlung die aktuelle Diskussion um banksei- lässt Anwältinnen und Anwälten jedoch die Wahl, tige Kündigungen von Sammelanderkonten ein. Fremdgelder entweder unverzüglich an die be- Darüber berichtete zuletzt BRAK-Vizepräsidentin rechtigte Person weiterzuleiten oder auf ein An- Ulrike Paul (s. ihr Editorial im BRAK-Magazin derkonto einzuzahlen. Zudem kann von Anwältin- 2/2022, 3). Anlass für die Banken, zahlreichen nen und Anwälten in einer Sozietät nicht verlangt Anwältinnen und Anwälten die (Sammel-)Ander- werden, zusätzlich zum Sozietätskonto persön- konten zu kündigen, war eine Änderung der Aus- liche Anderkonten zu führen. Die Streichung soll legungs- und Anwendungshinweise der BaFin, hier Klarheit schaffen. nach der anwaltliche Sammelanderkonten nicht Der gemeinsame Antrag überzeugte das Ple- mehr generell als „risikoarm“ eingestuft werden. num; die Streichung von § 4 I BORA wurde ein- Die BRAK führte daraufhin Gespräche mit dem stimmig beschlossen. BR AK MAGA ZIN 03/2022 8
NEUE PFLICHT ZUR FORTBILDUNG IM Eine „Hausaufgabe“ aus der letzten Sitzung BERUFSRECHT stand noch offen: Im Rahmen der Neufassung von Mit klarer Mehrheit angenommen wurde ein neu- § 3 BORA, der u.a. das ab dem 1.8.2022 gelten- er § 5a BORA. Die vom Ausschuss 5 – Aus- und de Tätigkeitsverbot bei beruflicher Vorbefassung Fortbildung – erarbeitete Regelung konkretisiert in widerstreitendem Interesse nach § 45 I Nr. 3 die mit der großen BRAO-Reform zum 1.8.2022 BRAO n.F. konkretisiert (dazu Deckenbrock, BRAK- eingeführte Pflicht gem. § 43f BRAO n.F., in- Mitt. 2022, 6), war nach kontroverser Diskussion nerhalb des ersten Jahres ab der Zulassung zur die Frage ausgenommen worden, ob das Verbot Rechtsanwaltschaft Kenntnisse im Berufsrecht auch auf Referendarinnen und Referendare in nachzuweisen. Die nähere Ausgestaltung dieser Nebentätigkeit bzw. auf wissenschaftliche Mit- neuen Berufspflicht übertrug der Gesetzgeber der arbeiter erstreckt werden soll. Hierzu berichtete Satzungsversammlung (vgl. § 59 II Nr. 1 h) BRAO eine als Gast anwesende Vertreterin des Bundes- n.F.). ministeriums der Justiz, eine Nachbesserung auf § 5a BORA-E sieht vor, dass die Organisati- der Ebene der BRAO sei bereits auf dem Weg – on des Berufs und der Selbstverwaltung, berufs- und tatsächlich: Mitte Mai legte das Ministerium rechtliche Sanktionen, allgemeine und besondere einen Referentenentwurf u.a. zur Anpassung von Berufspflichten und berufsrechtliche Bezüge zum § 45 BRAO n.F. vor. Haftungsrecht behandelt werden müssen. Mit dem knapp gehaltenen Themenkatalog soll eine KÜNFTIGE THEMEN für die Rechtsanwaltskammern gut zu handha- Die Ausschüsse berichteten ferner aus ihrer Ar- bende Regelung geschaffen werden, die zugleich beit und gaben Ausblicke auf anstehende Themen. Lehrenden eine gewisse Gestaltungsfreiheit lässt. Hierzu zählen etwa eine Modernisierung der in § 24 BORA geregelten Meldepflichten gegenüber DOCH KEINE FACHANWALTSCHAFT den Rechtsanwaltskammern oder die Ausgestal- FÜR OPFERRECHTE tung der ab dem 1.8.2022 geltenden Pflicht von Der kontroverseste Tagesordnungspunkt war die Berufsausübungsgesellschaften nach § 59e II vom Ausschuss 1 – Fachanwaltschaften – bean- BRAO, sicherzustellen, dass berufsrechtliche Ver- tragte Einführung einer neuen Fachanwaltschaft stöße frühzeitig erkannt und abgestellt werden. für Opferrechte. Bereits 2018 lag der Satzungsver- Auch mit der Ausgestaltung der Bürogemein- sammlung ein entsprechender Antrag vor. Er ver- schaft nach dem neuen § 59q BRAO wird die fehlte damals nur knapp die notwendige satzungs- Satzungsversammlung sich befassen, ebenso ändernde Mehrheit (dazu Dahns, BRAK-Magazin mit der Frage, wie Anwältinnen und Anwälte im 3/2018, 12). elektronischen Rechtsverkehr untereinander kom- Über das Für und Wider wurde auch jetzt in- munizieren; denn anders als gegenüber der Justiz tensiv und unter sehr unterschiedlichen Blickwin- gilt innerhalb der Anwaltschaft keine aktive Nut- keln diskutiert. Zur Sprache kam dabei u.a. die zungspflicht. vom Weißer Ring e.V. im Herbst 2021 eingeführte In ihrer nächsten Sitzung am 5.12.2022 wird Zertifizierung als „Opferanwalt“ ebenso wie inter- die Satzungsversammlung also wieder eine breite nationale Bestrebungen zur Stärkung des Opfer- Palette an Themen zu bearbeiten haben. schutzes. Diskutiert wurde auch, ob der Begriff „Opferrechte“ eher hilfreich oder reviktimisierend für Betroffene wirkt, ob kleine Fachanwaltschaf- Die Satzungsversammlung ist ein unabhängi- ten aus anwaltlicher, aber auch Mandantenper ges Beschlussorgan, das aus direkt gewählten spektive sinnvoll sind, und viele weitere Aspekte. Delegierten der Rechtsanwaltskammern und Der Antrag, eine Fachanwaltschaft für Opfer- den Kammerpräsidentinnen und -präsidenten rechte einzuführen, wurde zwar mehrheitlich be- fürwortet, verfehlte aber erneut das für eine Sat- besteht. Sie beschließt die Regelungen der zungsänderung erforderliche Quorum. BORA und der FAO. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung wer- BEREINIGUNGEN UND EINE HAUSAUFGABE den vom Bundesministerium der Justiz geprüft. Beschlossen wurden außerdem einige redakti- Erfolgt keine Beanstandung, treten sie mit dem onelle Änderungen, mit denen u.a. die §§ 8 und ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf 32 BORA an die geänderten Regelungen der die Veröffentlichung auf der Website der BRAK BRAO für Berufsausübungsgesellschaften ab dem folgt (vgl. § 191e BRAO). 1.8.2022 angepasst werden sollen. BR AK MAGA ZIN 03/2022 9
Das beA für Berufs ausübungsgesellschaften Wann kommt es, wer bekommt es und was ist daran besonders? Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin Mit dem Inkrafttreten der großen BRAO-Reform am eines beA beantragen. Die Einrichtung erfolgt nur 1.8.2022 kommt auch das besondere elektronische über den Weg der (freiwilligen) Zulassung. Anwaltspostfach (beA) für Berufsausübungsgesellschaf- ten. Im Folgenden werden die Voraussetzungen für des- Der Automatismus zwischen Zulassung und Einrich- sen Einrichtung erläutert. Außerdem erklärt der Beitrag tung des beA ist konsequent. Denn gem. § 59l die wesentlichen Unterschiede zwischen den persönli- BRAO n.F. können Berufsausübungsgesellschaften chen beA und denen für Berufsausübungsgesellschaften als Prozess- und Verfahrensbevollmächtigte beauf- und gibt Hinweise, was es zu beachten gilt. tragt werden. Sie haben in diesem Fall die Rechte und Pflichten einer Rechtsanwältin bzw. eines Am 1.8.2022 tritt § 31b BRAO in Kraft. Damit hat Rechtsanwalts. der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage für die BRAK geschaffen, für jede zugelassene Berufsausübungs- Da sie also als sog. professionelle Einreicher i.S.d. gesellschaft ein beA empfangsbereit einzurichten. § 130d ZPO und der Parallelvorschriften in den Gemäß § 59f I BRAO n.F. bedürfen alle Berufsaus- übrigen Verfahrensordnungen am (elektronischen) übungsgesellschaften der Zulassung durch die Rechtsverkehr teilnehmen, ist es richtig, dass sie Rechtsanwaltskammer, es sei denn, es handelt sich Einreichungen über ein eigenes beA vornehmen und um Personengesellschaften, bei denen keine Be- nicht auf den Umweg über die Nutzung des beA schränkung der Haftung der natürlichen Personen eines Gesellschafters oder Vertreters angewiesen vorliegt und denen als Gesellschafter und Mitglie- sind. der der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Pro Standort ein beA? oder sonstige Mitglieder einer Rechtsanwaltskam- Es wäre im Kanzleialltag organisatorisch mer, Mitglieder einer Patentanwaltskammer, Steuer- sehr aufwändig, wenn auch überörtliche beraterinnen/Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Berufsausübungsgesellschaften über nur ein beA Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer oder ihre gesamte Korrespondenz abwickeln müssten. Aus vereidigte Buchprüferinnen/Buchprüfer angehören. diesem Grund sieht § 31b IV BRAO n.F. vor, dass die Für die letztgenannten Personengesellschaften BRAK für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene besteht aber die Möglichkeit, freiwillig die Zulassung Zweigstelle einer Berufsausübungsgesellschaft auf zu beantragen. deren Antrag hin ein weiteres beA einrichtet. Der Antrag ist an die jeweilige Rechtsanwaltskammer Verpflichtendes beA für zugelassene zu richten, bei der die Berufsausübungsgesellschaft Berufsausübungsgesellschaften zugelassen ist. Für alle zugelassenen Berufsausübungsgesellschaf- ten richtet die BRAK zwingend ein beA ein. Aus- Mit dieser Regelung wird pro Standort einer Berufs- nahmen sieht das Gesetz nicht vor. Es können also ausübungsgesellschaft ein gesondertes beA zur weder zugelassene Berufsausübungsgesellschaften Verfügung stehen können. Es ist indes zu erwarten, der Einrichtung ihres beA widersprechen noch nicht dass es in der Praxis zu „Fehlzustellungen“ kommen zugelassene Personengesellschaften die Einrichtung wird. BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
Praxistipp: Es empfiehlt sich deshalb, im ersten bringt in diesem Fall den sog. Vertrauenswürdigen Schriftsatz jeweils anzugeben, an welchem Stand- Herkunftsnachweis (VHN) an. ort das Mandat bearbeitet wird und über welches Postfach die Korrespondenz geführt werden soll. Für das beA der Berufsausübungsgesellschaften Aufgrund der Pflicht, Posteingänge zur Kenntnis hat der Gesetzgeber eine etwas großzügigere zu nehmen (§ 31b V i.V.m. § 31a VI BRAO), dürfte Lösung gewählt: Die Berufsausübungsgesellschaften das Argument nicht verfangen, das Dokument bestimmen selbst diejenigen Personen, die über den sei nicht zugegangen, wenn es im „falschen“ beA sicheren Übermittlungsweg elektronische Dokumente eingegangen ist. Es bleibt zu hoffen, dass die einreichen können. Der Personenkreis ist nicht auf Gerichte die richtige Korrespondenzadresse in die Gesellschafter/-innen und/oder Vertreter/-innen ihren Fachverfahren hinterlegen. Trotzdem sollte beschränkt. Auch andere in der Berufsausübungs- jede Berufsausübungsgesellschaft rein vorsorg- gesellschaft tätige Rechtsanwältinnen und Rechts- lich organisatorische Maßnahmen treffen, damit anwälte können sog. VHN-Bereichtigte sein. Einzige „Irrläufer“ unverzüglich und zuverlässig an den Voraussetzung ist, dass sie als Rechtsanwältin oder Standort weitergeleitet werden, an dem sie bear- Rechtsanwalt zugelassen sind. Eine Meldung an die beitet werden. Ein Hinweis an das Gericht, welches Rechtsanwaltskammer wird nicht erforderlich sein. Postfach richtigerweise zu adressieren ist, dürfte Eine entsprechende Änderung des § 31b II BRAO n.F. sicherlich ebenfalls hilfreich sein. ist bereits auf den Weg gebracht. Das Vorgehen ist denkbar einfach: Ein Gesellschafter beA für Berufsausübungsgesellschaften oder Vertreter, der für die Berufsausübungsgesell- ersetzt nicht persönliches beA schaft handelt, vergibt im Postfach der Berufsaus- Zu beachten ist, dass das beA für zugelassene übungsgesellschaft das neue VHN-Recht für eine Berufsausübungsgesellschaften neben das oder mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. persönliche beA einer Rechtsanwältin oder eines Das beA-System prüft die Berufsträgereigenschaft Rechtsanwalts treten wird. Es wird es nicht ersetzen. bei jeder Rechtevergabe. Sobald sich der oder die „VHN-Berechtigte“ anmeldet und eine Nachricht Das bedeutet für die Praxis, dass besondere Sorgfalt versendet, prüft das System, ob ein VHN-Berechtigter geboten ist und in der Berufsausübungsgesellschaft im Zeitpunkt des Nachrichtenversands am Postfach laufend alle beA von Berufsträgern und Gesellschaft angemeldet war. Trifft dies zu, wird der VHN auf Posteingänge hin überprüft werden müssen. systemseitig angebracht. Der Empfänger kann so Das heißt aber auch, dass nicht zulassungspflichtige feststellen, dass die Nachricht schriftformersetzend Personengesellschaften genau überlegen sollten, über den sicheren Übermittlungsweg versandt ob ihre Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft wurde. Zu beachten ist aber, dass – ebenso wie allein wegen der Einrichtung eines beAs sinnvoll ist. bei den persönlichen beA – die Nachricht von der Die zusätzlichen Kosten und Verpflichtungen sollten verantwortenden Person einfach signiert wird. sorgfältig gegen den Nutzen abgewogen werden. Der Name unter dem Schriftsatz muss immer der Möglicherweise reichen das Rollen- und Rechtema- Name der Person sein, die das Schriftstück über den nagement und die Einstellung von Sichten in der sicheren Übermittlungsweg versendet. Postfachübersicht der beA-Webanwendung aus, um Posteingang und -versand zentral zu verwalten. In allen anderen Fällen ist eine qualifizierte elektronische Signatur weiterhin möglich und auch erforderlich. Hinweis: Informationen und Anleitungen zum Rechtemanagement und zu Sichten sind im beA- Technische Voraussetzungen Supportportal zusammengestellt. und beAKarten Die BRAK wird die technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Die be-Karten Sicherer Übermittlungsweg für für Berufsausübungsgesellschaften werden bei der Berufsausübungsgesellschaften Zer tifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter Für die persönlichen beA ist geregelt, dass elektroni- Angabe des Namens der Berufsausübungsgesell- sche Dokumente ohne qualifizierte Signatur schrift- schaft und der für sie gemäß § 57l II BRAO n.F. formersetzend eingereicht werden können, wenn sie handelnden Person bestellbar sein. Das Bestellportal von der verantwortenden Person einfach signiert wird dazu noch überarbeitet werden. und über ihr beA bei eigener Anmeldung versandt werden. Das System prüft, ob die Postfachinhaberin VHN-Berechtigte benötigen keine neue beA-Karte, bzw. der Postfachinhaber selbst angemeldet ist und sie können ihre persönlichen beA-Karten nutzen. BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
RECHTFERTIGUNG EINER GEBÜHRENRECHNUNG ALLEIN AUS BILLIGKEIT? Exemplarisches aus der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft – Folge 3 Schlichterin Elisabeth Mette, Berlin DER STREITFALL der Immobilie nur die Hälfte des geforderten Be- Die Antragsgegnerin, eine Rechtsanwältin, hatte trags verlangt werden konnte. die Antragstellerin in ihren familienrechtlichen Dennoch schlug die Schlichtungsstelle vor, dass Bild: Shawn Hempel/shutterstock.com Angelegenheiten vertreten. Im Scheidungsverfah- die Antragstellerin die geforderten Gebühren voll- ren waren von beiden Parteien auch Zugewinn- ständig bezahlt. Sie machte die Beteiligten darauf ausgleichsansprüche anhängig gemacht worden. aufmerksam, dass die Gebühren, die die Anwältin Die Parteien verständigten sich schließlich darauf, in Sachen Ehescheidung und Zugewinn bei korrek- dass der Ehemann zur Abgeltung der Zugewinn- ter gerichtlicher Wertfestsetzung zusätzlich hätte ausgleichsansprüche einen Betrag in Höhe von abrechnen können, deutlich höher gewesen wären 40.000 Euro an die Antragstellerin zahlt. Das und den in Sachen Nutzungsentschädigung zu viel Gericht hat die Ehe geschieden und den Verfah- abgerechneten Betrag sogar überstiegen hätten. renswert für den Zugewinnausgleich auf 8.000 Das Gericht hatte bei der Wertfestsetzung des Euro festgesetzt. Die von der Anwältin in Sachen Zugewinnverfahrens nicht berücksichtigt, dass Ehescheidung gestellte Rechnung, die sich an den im Wege der Stufenklage von der Antragstellerin vom Gericht festgesetzten Verfahrenswerten ori- 40.000 Euro und vom Ehemann über 50.000 Euro entierte, wurde von der Antragstellerin bezahlt. Zugewinnausgleichsansprüche geltend gemacht Die Eheleute waren gemeinsam Eigentümer wurden, die gem. § 33 I 1 FamGKG zu addieren einer Immobilie, die der Ehemann bewohnte. Be- gewesen wären. mühungen der Rechtsanwältin um den Verkauf In der Summe hatte die Rechtsanwältin in Sa- des Anteils der Antragstellerin an den Ehemann chen Ehescheidung, Immobilie und Nutzungsent- blieben erfolglos. schädigung nicht überhöht abgerechnet, so dass es Die Antragstellerin wandte sich an die Schlich- aus Billigkeitserwägungen gerechtfertigt erschien, tungsstelle, weil sie die Rechnungen der Rechts- dass die Antragstellerin die von ihr beanstandete anwältin in Sachen Immobilie und Nutzungsent- Gebührenforderungen vollständig bezahlt. schädigung für überzogen hielt. Diese hatte vom Der Schlichtungsvorschlag wurde von beiden geschiedenen Ehemann auftragsgemäß Nut- Seiten angenommen. So konnte der Streit um ein- zungsentschädigung in Höhe des objektiven zelne Gebühren unter Einbeziehung aller gebüh- Wohnwerts der Immobilie gefordert und schließ- renrechtlichen Aspekte des gesamten Mandats- lich Klage erhoben. Sie stellte für diese Tätigkeit verhältnisses interessengerecht gelöst werden. auf der Grundlage des gerichtlich festgesetzten Verfahrenswerts Gebühren in Rechnung und for- derte für die Auseinandersetzung des gemeinsa- men Hausgrundstücks von der Antragstellerin eine Geschäftsgebühr. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt unbürokratisch und schnell bei vermögensrechtlichen Strei- SCHLICHTUNG: UMSICHTIG UND FAIR tigkeiten zwischen Mandant:innen und Rechtsanwält:innen, Die Schlichtungsstelle kam zu dem Ergebnis, d.h. bei Gebühren – und/oder Schadensersatzforderungen. dass die Rechtsanwältin für die eigenständige Wie es in dem ausschließlich schriftlichen Verfahren gelin- Angelegenheit in Sachen Immobilie zu Recht eine gen kann, auf der Grundlage des Gesetzes einvernehmliche Geschäftsgebühr abgerechnet hat. In Sachen Lösungen zwischen den Streitenden zu erzielen, wird in sechs Nutzungsvergütung war ihre Rechnung jedoch Folgen anhand kurzer Beispiele aus der Praxis dargestellt. überhöht, da vom Ehemann als Miteigentümer BR AK MAGA ZIN 03/2022 12
NEUES VERFAHRENSRECHT IN INTERNATIONALEN FAMILIENSACHEN Expertinnen und Experten blicken auf die Brüssel IIb-Verordnung Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens (li.) und Martina Erb-Klünemann in der Diskussion „Was bringt die Brüssel IIb-Verordnung?“ fragte le Behörde“. Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung die von der BRAK im Rahmen der „Konferenz zur für internationales Zivilrecht, erläuterte, wie das Zukunft Europas“ organisierte Online-Veranstal- BfJ bei der Ermittlung des Aufenthaltsorts eines tung am 9.5.2022. Die Antwort: Es ist kompliziert. entführten Kindes hilft und betroffene Elternteile Kompliziert sind schon die betroffenen Sachver- u.a. zu Verfahren und Prozesskostenhilfe berät; es halte: Ehescheidung, Sorge- und Umgangsrecht, unterstützt auch beim Umgang mit dem entführ- Kindesentführung mit internationalem Bezug. Die ten Kind während des HKÜ-Verfahrens – und zwar Brüssel IIa-Verordnung (VO (EG) 2201/2003) re- kostenfrei. gelt insofern die internationale Zuständigkeit und Die Brüssel IIb-VO stärkt die Rolle der zentra- die Anerkennung und Vollstreckung von Entschei- len Behörden. Sie sind obligatorisch in Verfahren dungen. Sie ergänzt in der EU (außer Dänemark) einzubeziehen, erhalten Antragsrechte und ein die Regeln des Haager Übereinkommens über die Informationsrecht bei Verfahrensverzögerungen. zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesent- führung (HKÜ). Nach über 15 Jahren könne man DIE SICHT DER PRAXIS definitiv sagen: „Brüssel IIa“ hilft bei der Lösung Wie sehen internationale Kindesentführungsver- familiärer Konflikte, attestierte Ruth Schröder, Lei- fahren unter „Brüssel IIb“ aus? Darüber disku- terin der Abteilung Bürgerliches Recht im Bundes- tierten im letzten Teil der Veranstaltung Martina ministerium der Justiz (BMJ), in ihrem Grußwort. Erb-Klünemann, Richterin am AG Hamm und Ab dem 1.8.2022 wird „Brüssel IIa“ durch die Vorsitzende der deutschen HKÜ-Richterseminare, Brüssel IIb-Verordnung (VO (EU) 2019/1111) ab- und die Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Fami- gelöst. Voran ging eine umfassende Evaluation, lien- und Erbrecht, Dr. Kerstin Niethammer-Jür- in die sich die BRAK engagiert einbrachte (Stn.- gens. In der lebhaften Diskussion wurde deutlich, Nr. 28/2016). wie sehr der Teufel im Detail steckt. Gerichte können künftig selbst Schutzmaßnah- DIE NEUE VERORDNUNG men erlassen; unklar ist aber, ob die Partei sich auf Die wesentlichen Neuerungen erläuterte Dr. An- eine Schutzmaßnahme einlassen muss, von der sie drea Schulz, Verbindungsbeamtin des BMJ im in der mündlichen Verhandlung überrumpelt wird. französischen Justizministerium, quasi aus erster Erb-Klünemann ist skeptisch, ob die Gerichte da- Hand: Sie war zuvor bei der EU-Kommission mit von viel Gebrauch machen werden. Einig sind sich der Überarbeitung von „Brüssel IIa“ befasst. beide: Verfahren drohen sich so zu verlängern. 105 statt bisher 72 Artikel, knapp 100 Erwä- Die Stärkung außergerichtlicher Streitbeile- gungsgründe und stolze 115 Seiten im Amtsblatt gung begrüßt Niethammer-Jürgens. Schwierig umfasst „Brüssel IIb“. Vieles wurde klarer gefasst, werde es aber, wenn z.B. das Jugendamt zu betei- Gerichtsstandsvereinbarungen erleichtert, Kin- ligen, aber im Termin nicht anwesend sei – denn desanhörungen nunmehr in allen Verfahren vor- Vergleiche scheitern nach Erb-Klünemanns Erfah- gesehen. Die Rückführung bei Kindesentführun- rung oft, wenn sie nicht direkt im Termin zustande gen wird beschleunigt, die Kooperation zwischen kommen. Gerichten und Behörden verstärkt, die Vollstreck- Eine gewisse Skepsis, wie die Praxis mit „Brüs- barerklärung für Vereinbarungen entfällt. sel IIb“ zurechtkommt, äußerten beide Expertin- Schulz‘ Fazit: Mehr Rechtssicherheit und Spiel- nen; denn diese sei zwar klarer strukturiert, aber raum für alle Beteiligten – aber viel Spezialwissen schwer erschließbar, intensive Schulungen seien und Erfahrung sind nötig. nötig. So sieht es auch BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels, der die Veranstaltung moderierte: In der DIE ROLLE DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ Praxis muss sich „Brüssel IIb“ erst noch bewähren. In internationalen Kindesentführungsverfahren fungiert das Bundesamt für Justiz (BfJ) als „zentra- BR AK MAGA ZIN 03/2022 13
NEUE VERSICHERUNGS- PFLICHTEN FÜR BERUFSAUSÜBUNGS GESELLSCHAFTEN Rechtsanwalt Christian Dahns, BRAK, Berlin Am 1.8.2022 wird eine umfassende Reform des 1 Mio. Euro. Zu beachten gilt, dass der Gesetzge- anwaltlichen Berufsrechts in Kraft treten, die auch ber nicht auf die Zahl der Partner/innen, Gesell- wichtige Änderungen bezüglich der Berufshaft- schafter/innen bzw. Sozien abstellt, sondern auch pflichtversicherung für Berufsausübungsgesell- angestellte Berufsträger sowie frei Mitarbeitende schaften (BAG) enthält. Die nachfolgenden Fragen mitgezählt werden müssen. und Antworten geben einen Überblick über wich- Für alle BAGen, die keinen rechtsformbeding- tige Aspekte. ten Ausschluss der Haftung und keine Beschrän- kung der Haftung der natürlichen Personen Müssen sich neben den einzelnen Anwältinnen und vorsehen, beträgt nach § 59o III BRAO n.F. die Anwälten auch alle Berufsausübungsgesellschaf- Mindestversicherungssumme 500.000 Euro für ten versichern? jeden Versicherungsfall. Ab dem 1.8.2022 muss ausnahmslos jede BAG – Ist eine einfache Partnerschaftsgesellschaft eine unabhängig von ihrer konkreten Rechtsform – eine haftungsbeschränkte Gesellschaft? Was gilt für eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen Sozietäten, die standardmäßig von der Möglich- und während der Dauer ihrer Betätigung aufrecht- keit der Haftungskonzentration auf die handelnden erhalten (§ 59n I BRAO n.F.). Diese Pflicht gilt auch Partner in AGB Gebrauch machen? für BAGen, für die zukünftig nach § 59f I 2 BRAO Die einfache Partnerschaftsgesellschaft unterfällt n.F. keine Zulassungspflicht besteht. nicht § 59o I BRAO n.F., weil dort die Haftung In welcher Höhe müssen BAGen zukünftig eine Be- nicht bei allen natürlichen Personen beschränkt rufshaftpflichtversicherung abschließen? ist, sondern nur bei den jeweils handelnden Be- Insofern unterscheidet das Gesetz danach, ob in rufsträgern. einer BAG eine Haftungsbeschränkung besteht Auch auf Sozietäten, die standardmäßig von oder die Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Möglichkeit der Haftungskonzentration auf die uneingeschränkt persönlich haften. Maßgeblich handelnden Partnerinnen bzw. Partner in allgemei- ist § 59o BRAO n.F., der wie folgt differenziert: nen Geschäftsbedingungen Gebrauch machen, fin- Für BAGen, bei denen für Verbindlichkeiten der det diese Norm deshalb keine Anwendung. BAG aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsaus- Was passiert zukünftig, wenn die Berufsausübungs- übung rechtsformbedingt keine natürliche Person gesellschaft unterversichert ist? haftet oder bei denen die Haftung der natürlichen § 59n III BRAO n.F. ordnet an, dass in Fällen, in de- Personen beschränkt wird, beträgt die Mindest- nen die Versicherung nicht oder nicht in dem vor- versicherungssumme der Berufshaftpflichtversi- geschriebenen Umfang unterhalten wird, neben Bild: Gustavo Frazao/shutterstock.com cherung 2,5 Mio. Euro. Dies sind insb. Kapitalge- der BAG die Gesellschafterinnen und Gesellschaf- sellschaften, die PartGmbB sowie die GmbH & Co. ter und die Mitglieder des Geschäftsführungsor- KG. Diese Mindestversicherungssumme gilt nach gans persönlich in Höhe des fehlenden Versiche- § 59o I BRAO n.F. für alle Sozietäten, in denen min- rungsschutzes haften. Eine Unterversicherung destens elf Personen tätig sind. kann z.B. eintreten, wenn in einer BAG übersehen Für haftungsbeschränkte Sozietäten, in denen wird, dass sie in der Zwischenzeit mehr als zehn nicht mehr als zehn Personen tätig sind, kommt Berufsträgern umfasst und daher eine Mindest- § 59o II BRAO n.F. zur Anwendung. Für diese BA- versicherung von 2,5 Mio. Euro (statt 1 Mio. Euro Gen beträgt die Mindestversicherungssumme für bis zu zehn Berufsträger) benötigt. BR AK MAGA ZIN 03/2022 14
Was gilt im Zusammenhang mit der Jahres rung. An diesem Grundsatz ändert sich durch die höchstleistung? neue Versicherungspflicht der BAG nichts. Dies Bei einer Einzelversicherung verbleibt es bei dem setzt aber auch weiterhin nicht das Bestehen ge- Grundsatz nach § 51 IV BRAO, dass die Leistun- trennter Versicherungspolicen voraus. Die Versi- gen des Versicherers für alle innerhalb eines Ver- cherung der Sozietät und die jeweils persönlichen sicherungsjahres verursachten Schäden auf den Versicherungen der in ihr tätigen Berufsträger vierfachen Betrag der Mindestversicherungssum- können in einer einheitlichen Police zusammen- me begrenzt werden können. Für Sozietäten, un- gefasst werden. In diesem Fall muss aber stets abhängig ob haftungsbeschränkt oder nicht, sieht gewährleistet sein, dass die persönliche Versiche- § 59o IV BRAO n.F. zukünftig vor, dass die Maxi- rung gem. § 51 BRAO für Tätigkeiten außerhalb mierung nicht geringer sein darf als die Zahl der der Sozietät zur Verfügung steht, weil nicht ausge- Gesellschafter/innen und Geschäftsführer/innen, schlossen werden kann, dass Sozien auch außer- die nicht dem Gesellschafterkreis angehören. So- halb der Sozietät anwaltlich beraten (selbst dann, weit in einer Sozietät weniger als vier Gesellschaf- wenn ihnen dies möglicherweise aufgrund des So- ter tätig sind, muss jedoch immer mindestens eine zietätsvertrags nicht gestattet ist). vierfache Maximierung versichert sein. Was gilt für Scheinsozietäten? Was gilt bei der Versicherung einer interprofessio- Auch nach Inkrafttreten der Reform wird es für nellen BAG? die Annahme einer BAG allein darauf ankom- Die neuen Möglichkeiten der beruflichen Zusam- men, ob für Rechtsuchende nach außen hin eine menarbeit nach § 59c BRAO n.F. führen zu neuen gemeinschaftliche Berufstätigkeit erkennbar ist. Haftungsszenarien innerhalb einer interprofessio- Nicht entscheidend ist daher, was sich konkret nellen BAG und zu neuen Anforderungen an den aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt, d.h. wer in Versicherungsschutz. Bei Personengesellschaften Wahrheit Gesellschafterin oder Gesellschafter und Personenhandelsgesellschaften führt die be- ist. Liegt nach den Rechtsscheingrundsätzen eine rufliche Zusammenarbeit zu einer gegenseitigen Scheinsozietät vor, hat sich diese Gesellschaft zu akzessorischen Haftung der einzelnen Gesellschaf- versichern. Ferner muss davon ausgegangen wer- ter/innen für Pflichtverletzungen berufsangehöri- den, dass der Begriff des Gesellschafters auch die ger und berufsfremder Gesellschafter/innen. Scheingesellschafter nach §§ 59n, 59o BRAO n.F. Zur Absicherung dieser neuen Haftungs umfasst. Alle Gesellschafter/innen und Schein szenarien hat der GDV eine unverbindliche Mus- gesellschafter/innen sind daher für die Maximie- terklausel zur Versicherung der interprofessio- rung (Jahreshöchstleistung) zu berücksichtigen. nellen BAG bekannt gegeben: „Versichert ist die Ist bei einer BAG ein Ausschluss der Versicherung gesetzliche Haftpflicht auch eines berufsfremden wegen wissentlicher Pflichtverletzung möglich? Gesellschafters, soweit dieser für einen Versi- Wie schon bisher bei der Rechtsanwaltsgesell- cherungsfall des in diesem Vertrag versicher- schaft und der PartGmbB vorgesehen, ist der ten berufsangehörigen Versicherungsnehmers Ausschluss der Versicherung wegen wissentlicher in Anspruch genommen wird.“ Damit wird insb. Pflichtverletzung in Höhe der Pflichtversicherungs- die sich aus Berufsfehlern einer Gesellschafterin summe zukünftig bei allen haftungsbeschränkten oder eines Gesellschafters für die jeweils anderen Gesellschaften gem. § 59n II 2 i.V.m. § 51 II, III berufsfremden Gesellschafter/innen ergebende Nr. 2–5 BRAO nicht möglich. akzessorische gesellschaftsrechtliche Haftung versichert. Die Klausel geht davon aus, dass die BAG – und nicht der einzelne Gesellschafter bzw. die einzelne Gesellschafterin – Versicherungsneh- mer ist. Werden in einer BAG verschiedene Berufe gemeinschaftlich ausgeübt, kann die BAG sepa- rate Versicherungsverträge für die verschiedenen Berufe abschließen. Versicherungsschutz besteht nach der Musterklausel jeweils im Umfang des- jenigen Versicherungsvertrages, den die BAG für die jeweilige Berufsgruppe abgeschlossen hat. Die vollständigen FAQ sind hier abrufbar Benötigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte S. auch den Beitrag von Zimmermann/ auch weiterhin eine persönliche Versicherung? Dörne, BRAK-Mitt. 2022, 74 (zur Versiche- Jeder anwaltliche Berufsträger benötigt gem. § 51 rung von LLPs). BRAO auch zukünftig eine persönliche Versiche- BR AK MAGA ZIN 03/2022 15
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