INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL

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INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL
JUNI 2022 · AUSGABE 3/2022

       INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL:
BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL
               Künstliche Intelligenz in der Kanzlei: ein Guide des CCBE
Berufsausübungsgesellschaften: neues beA und neue Versicherungspflicht
                Ein Bremer Anwalt auf dem roten Teppich der Berlinale

                                                                       Bild: Ra Boe / Wikipedia (CC BY-SA 3.0 DE)
INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL
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INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL
EDITORIAL

          WIRD DIE ANWALTSCHAFT
          WEIBLICHER?
          Ein Blick auf die Entwicklung der Anwaltschaft

          Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ.,
          BRAK, Berlin

          Der Frauenanteil in der Anwaltschaft steigt seit                   bei eine Rolle spielen können, liefert Ulrike Schultz

                                                                                                                                       Bild: Oliver Hurst
          vielen Jahren. Auch die jüngst von der BRAK veröf-                 (BRAK-Mitt. 2018, 223, 228 ff.), die sich u.a. mit
          fentlichte Statistik über die Mitglieder der Rechts-               verschiedenen Studien zur Berufszufriedenheit von
          anwaltskammern belegt das (näher dazu Nitsch-                      Anwältinnen auseinandergesetzt hat:
          ke/Franke, BRAK-Mitt. 2022, 133). Zum 1.1.2022                         Die Arbeitszeiten in Kanzleien sind relativ lang
          waren über 36 % der zur Rechtsanwaltschaft Zu-                     und oft kaum kalkulierbar. Das lässt sich schwer mit
          gelassenen Frauen, knapp 45 % derjenigen mit                       familiären Aufgaben und dem Wunsch vereinbaren,
          Doppelzulassung und sogar fast 58 % derer mit                      neben der Arbeit auch ein Sozialleben zu pflegen.
          Syndikuszulassung.                                                 Die Vergütung ist im Vergleich zu männlichen Kol-
              Wird also nach und nach alles gut in Sachen                    legen durchschnittlich schlechter; dies zeigt regel-
          ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der An-                     mäßig die STAR-Untersuchung der BRAK. Die kanz-
          waltschaft?                                                        leiinternen Aufstiegschancen sind für Anwältinnen
              Jein. Denn sieht man sich die Zahlen genauer                   nach wie vor schlechter als für Anwälte, besonders
          an, werfen einige Punkte Fragen auf.                               wenn sie familienbedingt in Teilzeit arbeiten. Glei-
              Der wachsende Frauenanteil resultiert nicht                    ches gilt zwar auch für die Justiz, in die viele Anwäl-
          allein daraus, dass zahlenmäßig mehr Frauen die                    tinnen abwandern; doch scheinen dort zumindest
          Zulassung beantragen. Ein Faktor ist auch, dass die                die übrigen Bedingungen (eher) zu stimmen.
          geburtenstarken Jahrgänge, die strukturell einen                       Ein weiterer Umstand lässt aufhorchen: Einen
          großen Teil der Anwaltschaft ausmachen, nach und                   zahlenmäßigen Zuwachs erfährt tatsächlich nur
          nach aus dem Berufsleben ausscheiden – und dies                    die in Unternehmen tätige Anwältinnenschaft, also
          sind überwiegend Männer. Aus der Zunahme des                       diejenigen, die auch oder ausschließlich als Syndi-
          Frauenanteils lässt sich daher nicht ohne weiteres                 kusrechtsanwältin zugelassen sind. Die klassischen
          schließen, dass Frauen den Anwaltsberuf attrakti-                  Rechtsanwältinnen werden hingegen seit einigen
          ver finden.                                                        Jahren weniger.
              Eher vom Gegenteil zeugt ein weiterer Befund:                      Die vorhin gestellte Frage muss man also ge-
          Frauen machen seit einigen Jahren zwischen 55                      naugenommen anders fassen: Warum wollen im-
          und 58 % derer aus, die Jurastudium und Referen-                   mer weniger Jura-Absolventinnen den klassischen
          dariat erfolgreich absolvieren. Ähnlich hoch lag                   Anwaltsberuf ergreifen und warum gelingt es so
          in den letzten Jahren der Frauenanteil unter den                   schlecht, diejenigen zu halten, die sich zunächst
          Neuzulassungen zur Anwaltschaft. Ein gewisser                      dafür entschieden haben? Liegt das eher am Be-
          Gleichlauf also, zumindest zu Beginn der anwaltli-                 rufsbild, an der Kanzleikultur oder an den Rahmen­
          chen Tätigkeit. Allerdings beobachten die Rechts-                  bedingungen der anwaltlichen Tätigkeit?
          anwaltskammern, dass Frauen im Durchschnitt                            Und vor allem: Was muss sich ändern, damit
          kürzer als Männer in der Anwaltschaft bleiben.                     sich diese Entwicklung umkehrt? Denn ein Blick auf
          Besonders viele Kolleginnen aus der Altersgruppe                   die Altersstruktur und andere besorgniserregende
          30 bis 39 Jahre geben ihre Zulassung zurück und                    Entwicklungen in der Anwaltschaft, auf die Wessels
          wechseln in andere juristische Berufe.                             im aktuellen Heft der BRAK-Mitteilungen (BRAK-
              Das ist die Lebensphase, in der viele eine Fa-                 Mitt. 2022, 121) hinweist, macht überdeutlich: Es
          milie gründen. Doch wieso wird der Anwaltsberuf                    braucht Frauen und Männer, um langfristig sicher-
          gerade dann unattraktiv für Frauen? Darüber, wes-                  zustellen, dass flächendeckend anwaltliche Bera-
          halb sie der Anwaltschaft den Rücken kehren, sollte                tung zur Verfügung steht. Und das ist elementar
          man nachdenken. Hinweise, welche Faktoren da-                      für unseren Rechtsstaat.

IMPRESSUM                                                                                                BR AK MAGA ZIN 04/2020
Bundesrechtsanwaltskammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin
Redaktion: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich)
Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
                                                                                                                                  3
(ausführliches Impressum unter www.brak.de/zeitschriften)
INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL
INTENSIVE BEGEGNUNGEN
                                                       Delegationsreise der jüngsten
                                                       Kammervorstände nach Israel

                                                       Rechtsanwalt Dr. Zoran Domić, M.I.Tax, Hamburg

Auf der Grundlage des am 23.4.2006 unterzeich-         Angela Garcia Zimmermann, die mittlerweile in Is-
neten Freundschaftsvertrages zwischen der Israe-       rael als Rechtsanwältin tätig ist. Sie berichtete von
lischen Rechtsanwaltskammer und der BRAK nah-          ihrer damaligen Entscheidung, nach Israel zu zie-
men dieses Jahr erneut die zehn jüngsten Mitglieder    hen und nach bereits bestandenem zweiten deut-
der Vorstände der regionalen Rechtsanwaltskam-         schen Staatsexamen auch in Israel die Rechtsan-
mern an einer Delegationsreise nach Israel teil. Ne-   waltsprüfung abzulegen. Auch besuchten wir
ben mir als Vertreter der Hanseatischen Rechtsan-      mehrere Rechtsanwaltskanzleien, so auch eine
waltskammer (RAK) Hamburg nahmen Peter Dürr            der größten Rechtsanwaltskanzleien in Tel Aviv,
(RAK München), Klaus Hornung (RAK Karlsruhe),          die Kanzlei Goldfarb Seligman im 38. Stockwerk
Philipp Lange (RAK Sachsen), Henning Schneider         eines sehr beeindruckenden Hochhauses. Dort
(RAK Thüringen), Julius Schulze-Borges (RAK Celle),    konnten wir uns gleich mit mehreren Anwaltskolle-
Inken Stern (RAK Berlin) und Sebastian Tillmann        ginnen und -kollegen austauschen und Parallelen
(RAK Köln) teil. Hervorragend organisiert und be-      sowie Unterschiede zu der Tätigkeit der deutschen
gleitet wurde die Delegation von der Referentin der    Rechtsanwälte feststellen.
BRAK für internationale Angelegenheiten, Swetla-
na Schaworonkowa, und dem Vizepräsidenten der          AUSTAUSCH MIT DER ISRAELISCHEN
BRAK, André Haug. Weitere Teilnehmerinnen und          KAMMER
Teilnehmer aus Deutschland organisierten eine ei-      Einen wichtigen Teil unserer Reise nahm eine ge-
gene Anreise und nahmen ebenfalls an den meis-         meinsame Veranstaltung mit der israelischen
ten Veranstaltungen teil.                              Rechtsanwaltskammer ein. Zunächst wurden
                                                       wir von deren Präsidenten Avi Himi sowie weite-
EINE UNGLAUBLICH INTENSIVE REISE                       ren Mitgliedern des Kammervorstands herzlich
Die Delegationsreise hätte schon vor zwei Jah-         begrüßt und Herr Himi hob in seiner Rede noch
ren stattfinden sollen, wurde jedoch wegen der         einmal die engen freundschaftlichen Beziehungen
Corona-Pandemie verschoben. Auch dieses Jahr           zwischen den Rechtsanwaltskammern beider Län-
hatte niemand wirklich daran geglaubt, dass die        der hervor. Anschließend hielten die deutschen
Reise stattfinden wird, da zu Beginn des Jahres        Delegierten zusammen mit den israelischen Kol-
die Corona-Situation in Deutschland weiterhin          leginnen und Kollegen Vorträge zum Gerichts-
schlecht war, die Einreisebeschränkungen in Israel     system in beiden Ländern; außerdem ging es um
sehr streng waren und es in Israel wieder zu Un-       Fragen zum Migrationsrecht der beiden Länder im
ruhen und Anschlägen kam. Umso überraschter            Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingskrise
waren wir, als es dann plötzlich hieß, dass wir in     in der Ukraine. Anschließend trafen wir uns noch
die konkrete Planung der Reise einsteigen würden.      mit den israelischen Kolleginnen und Kollegen zu
Innerhalb von wenigen Wochen wurden die zahl-          einem gemeinsamen Abendessen.
reichen Veranstaltungen und Treffen in Israel ge-
plant und organisiert, die Aufgaben zwischen den       PARADIESISCH UND BEDRÜCKEND:
Mitgliedern der Delegation verteilt und schließlich    ASCHKELON
die Flüge und Unterkünfte gebucht.                     Sehr beeindruckend war der Besuch des Sapir
    Es war eine unglaublich intensive Reise! Dies      College in Aschkelon in unmittelbarer Nähe zum
hing unter anderem damit zusammen, dass wir            Gazastreifen. Der Besuch des Sapir College zeigte
in den fünf Tagen viele spannende Veranstaltun-        sehr deutlich das Spannungsfeld auf, in dem die
gen und Gesprächspartner hatten. Am ersten Tag         Studierenden und Lehrenden praktizieren und
trafen wir uns mit der deutschen Rechtsanwältin        leben. Bei dem Rundgang mit dem Dekan und

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einem rechtswissenschaftlichen Professor des                            tonisch sehr ansprechende Gerichtsgebäude, um
                 Colleges nahm man zunächst die sehr moderne                             uns dann in einem längeren Gespräch einen Ein-
                 und hochwertige Ausstattung des Colleges wahr.                          druck von ihrer Arbeit zu geben.
                 Erkennbar war auch die vorherrschende Toleranz,                             Am selben Abend besuchten wir die Shoah-Ge-
                 da vor Ort Studierende aller Glaubensrichtungen                         denkstätte Yad Vashem und nahmen an der offizi-
                 eingeschrieben sind. Auch genoss man den fast                           ellen Gedenkfeier zusammen mit dem israelischen
                 paradiesischen Campus mit vielen Palmen und                             Präsidenten Jitzchak Herzog und dem Premiermi-
                 schöner Vegetation.                                                     nister Naftali Bennett teil. Spätestens an diesem
                    Als der Dekan uns jedoch darauf hinwies, dass                        Abend wurde einem nach den sechs persönlichen
                                                                                         Berichten der Holocaustüberlenden die immer-
                                                                                         währende Verantwortung für die Vergangenheit
                                                                                         sehr bewusst. Am nächsten Morgen legten wir ne-
                                                                                         ben weiteren Delegationen aus der ganzen Welt
                                                                                         einen Kranz in der Gedenkstätte nieder und be-
                                                                                         suchten das Yad Vashem Museum.

                                                                                         PERSÖNLICHE BANDE
                                                                                         Trotz des Besuchs dieses beeindruckenden Landes
                                                                                         und der sehr geschichtsträchtigen Orte lebt die
                                                                                         Delegationsreise vor allem von den vielen persön-
                                                                                         lichen Kontakten zwischen den Anwältinnen und
                                                                                         Anwälten beider Länder und der Förderung der
                                                                                         Beziehung zwischen Israel und Deutschland. Mit
                                                                                         dem bereits erwähnten Freundschaftsvertrag wur-
                                                                                         den die langjährigen und intensiven Beziehungen
                                                                                         zwischen den Rechtsanwaltskammern der beiden
                                                                                         Länder besiegelt. Und dies hat man an jedem Tag
                                                                                         der Reise gespürt.
                                                                                             Wir wurden bei den verschiedenen Veranstaltun-
Die Delegation der BRAK in der „Halle der Namen“ der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem   gen nicht nur freundschaftlich behandelt, sondern
                                                                                         wir wurden jeden Tag von mehreren israelischen
                 uns im Falle eines Raketenangriffs aus dem Gaza-                        Rechtsanwaltskolleginnen und -kollegen begleitet,
                 streifen nur etwa zehn Sekunden bleiben würden,                         die sehr engagiert waren und alles dafür getan ha-
                 um uns in einen Bunker in Sicherheit zu bringen,                        ben, dass wir uns während der Reise wohlfühlten.
                 erschien uns die Situation plötzlich sehr belas-                        Mein ganz besonderer Dank gilt daher dem lang-
                 tend. Erst dann erkannte man neben den schönen                          jährigen Partner der BRAK, Michael Kempinski,
                 Gebäuden und Palmen viele kleine Bunker, die den                        seiner Ehefrau Ainat Kempinski, sowie den Rechts-
                 Studierenden zum Schutz dienen.                                         anwälten Yoav Zatorski und Guy Segalovitch! Ich
                                                                                         hatte den Eindruck, dass diese israelischen Freunde
                 JERUSALEM: SUPREME COURT                                                allesamt ihre Rechtsanwaltskanzleien für die Dauer
                 UND YAD VASHEM                                                          unserer Delegationsreise geschlossen hatten.
                 Die Krönung der Delegationsreise war aus mei-
                 ner Sicht die Etappe nach Jerusalem. Zu Beginn                          RESÜMEE
                 unseres Aufenthalts erhielten wir eine Führung                          Die Delegationsreise füllt den Freundschaftsver-
                 durch die Altstadt Jerusalems. Dabei war leider                         trag zwischen den Rechtsanwaltskammern bei-
                 bei unserer Anreise nach Israel noch nicht klar,                        der Länder mit Leben, das lässt sich zusammen-
                 ob wir wegen der aktuellen Unruhen überhaupt in                         fassend festhalten. Sie fördert den Austausch
                 die Altstadt fahren würden. Erfreulicherweise hat                       der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, zeigt
                 man sich jedoch entschieden, die Altstadt zu besu-                      die Vielfalt und die Schwierigkeiten der Länder
                 chen. Im Rahmen unserer Führung sind wir auch                           auf, aber vor allem ermöglicht sie die Entstehung
                 über den Markt gegangen, haben die Grabeskir-                           neuer persönlicher Kontakte zwischen den Teil-
                 che besucht und die Klagemauer aus gebotener                            nehmenden der Delegationsreise und den israe-
                 Entfernung besichtigt.                                                  lischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
                    Anschließend wurden wir von einer der fünf-                          sowie Richterinnen und Richtern. Es überrascht
                 zehn Richterinnen und Richter des Supreme                               daher nicht, dass wir uns schon sehr auf den Be-
                 Courts Israels, Prof. Dafna Barak-Erez, empfan-                         such der israelischen Kolleginnen und Kollegen in
                 gen. Zunächst führte sie uns durch das architek-                        Deutschland freuen.

                                                                                                                   BR AK MAGA ZIN 03/2022

                                                                                                                                          5
INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ IN DER
ANWALTSKANZLEI
Dar AI4Lawyers-Guide des CCBE

Rechtsanwältin Astrid Gamisch, LL.M., BRAK, Brüssel

Autonom rechtsprechende Robo-Richter und Min-         Schließlich werden
derheiten diskriminierende Strafzumessungsan-         künftige Einsatzsze-
wendungen – wenn künstliche Intelligenz (KI) und      narios beschrieben,
das Justizsystem aufeinandertreffen, kann dies zu     von bilateralen Ver-
Kontroversen führen oder gar den Rechtsstaat bis      tragsverhandlungen über
ins Mark erschüttern. Schon heute leisten aber        eine Plattform bis hin zum in-
zahlreiche KI-basierte Anwendungen wertvolle          telligenten Einsatz von Fallmanagementsystemen.
Unterstützung im Kanzleialltag, ohne dabei ver-
gleichbar grundlegende Fragen zur Vertretbarkeit      TECHNISCHE RISIKEN
ihrer Anwendung aufzuwerfen. Nichtsdestotrotz         Das letzte Kapitel widmet sich ausführlich den Ri-
bergen sie Risiken, derer sich Anwältinnen und        siken des KI-Einsatzes, sowohl technischer Natur
Anwälte bewusst sein müssen. Andererseits gilt        als auch hinsichtlich der anwaltlichen Grundpflich-
es gerade für kleinere und mittlere Kanzleien, die    ten. Cloud-Dienste z.B. sind höchst problematisch,
Chancen dieser Technologien nutzbar zu machen.        zumal erfolgreiche Anbieter gegenüber ihren an-
                                                      waltlichen Nutzern eine gewisse Machtposition
DAS PROJEKT                                           erlangen. Mangelhafte Transparenz und Erklär-
Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE)        barkeit von Algorithmen kann dazu führen, dass
hat am 31.3.2022 seinen gemeinsam mit der Eu-         Anwender auf Ergebnisse vertrauen, ohne den
ropean Lawyers Foundation (ELF) erarbeiteten          Prozess zu begreifen. Dazu kommen Gefahren der
Leitfaden „AI4Lawyers“ in Brüssel präsentiert.        Diskriminierung, Risiken für die Privatsphäre und
Der Guide gibt einen Überblick über genau diese       das Problem der Brüchigkeit von Trainingsdaten.
Chancen und Risiken der Anwendung von KI-Tech-
nologien – insbesondere in kleineren und mittle-      RISIKEN FÜR DIE CORE VALUES
ren Kanzleien.                                        Die anwaltlichen Grundpflichten können durch
    Im CCBE widmen sich mehrere Ausschüsse seit       KI-Einsatz auf vielerlei Weise bröckeln. Vermeint-
Jahren unterschiedlichen Aspekten von Digitali-       licher Druck, neue Technologien zu nutzen, verlei-
sierung und neuen Technologien. Dieses Wissen         tet zu nicht hinreichend erprobten Anwendungen.
wurde nun im Guide gebündelt. Daran mitgear-          Anwältinnen und Anwälte dürfen sich nicht über-
beitet hat unter anderem BRAK-Vizepräsident Dr.       promoten oder übercommitten, auch wenn man-
Christian Lemke, durchgeführt wurde das Projekt       che Technologien die Leistungsfähigkeit der Kanz-
gemeinsam mit der EU-Kommission.                      lei enorm ausbauen. Letztlich muss die Anwältin
                                                      bzw. der Anwalt ein menschliches Verständnis der
KI IM KANZLEI-ALLTAG                                  tatsächlichen Bedürfnisse jedes einzelnen Man-
Warum muss sich die Anwaltschaft mit dem Ein-         danten erlangen, auch wenn sie/er eine große
satz von KI auseinandersetzen und was ist das         Zahl ähnlich gelagerter Fälle bearbeitet. Schließ-
überhaupt? Diese Fragen behandelt der Guide           lich bergen KI-Tools auch diverse Risiken für die
eingangs, bevor er sich den gängigsten sechs          anwaltliche Vertraulichkeit. Und für manche Man-
Kategorien heutiger Anwendungen widmet: Un-           danten ist ein möglichst „offline“ organisiertes
                                                                                                            Bild: Alexander Limbach/shutterstock.com

terstützung beim Verfassen von Entwürfen, Do-         Umfeld das sicherste.
kumentenanalyse sowie Analyse von Rechtspre-              Ob rechtsprechende Roboter in Deutschland
chung und Gesetzen, Chatbots, Sprachtools sowie       jemals Wirklichkeit werden, muss sich zeigen. Ge-
Unterstützung in den Kanzleiabläufen.                 rade auch kleine und mittlere Anwaltskanzleien
    Der Guide geht daneben auch auf die Rolle ein,    sollten sich jedenfalls dafür rüsten, mit den der-
die Anwaltsorganisationen in diesem Kontext spie-     zeit verbreiteten Anwendungen zu arbeiten und
len können. Ein Schwerpunkt könnte im Einsatz da-     sich an das sich stets wandelnde Umfeld anpas-
für liegen, sicherzustellen, dass KI-Technologien     sen. Schließlich spielen gerade sie eine wesentli-
nicht die anwaltlichen Core Values untergraben.       che Rolle in der Unterstützung des Rechtsstaates.

BR AK MAGA ZIN 03/2022

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INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL
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INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL
BERUFSRECHT MODERN GESTALTEN
    Die 3. Sitzung der 7. Satzungsversammlung

    Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, BRAK, Berlin

    Alles war dabei in der Sitzung der Satzungsver-      Bundesfinanz- und -justizministerium, der BaFin
    sammlung am 29. und 30.4.2022: von weitgehen-        und der Bankenseite; erste Schritte zu einer Lö-
    der Einmütigkeit – in Sachen Anderkonten etwa        sung konnten inzwischen erreicht werden (s. dazu
    oder bei der sonst oft polarisierenden Frage nach    Nitschke, BRAK-Mitt. 2022, 88 und BRAK-Mitt.
    geschlechtergerechter Formulierung (hier: von        2022, 146).
    BORA und FAO) – bis zu engagiert ausgetrage-            Vor dem Hintergrund der Kündigungen von
    nem Dissens, vor allem darüber, ob eine Fachan-      Sammelanderkonten steht auch der gemeinsame
    waltschaft für Opferrechte eingeführt werden soll.   Antrag der Ausschüsse 2 (Allgemeine Berufs- und
    Genau so stellt man sich ein gewähltes Gesetz­       Grundpflichten und Werbung) und 3 (Geld, Ver-
    gebungsorgan vor: mit lebhaften, in der Sache        mögensinteressen, Honorar): § 4 I BORA, wonach
    aber konstruktiven Diskussionen.                     der Anwalt ein Anderkonto einzurichten hat, soll
        Dass das Anwaltsparlament erst zur zweiten       gestrichen werden.
    Sitzung in Präsenz in seiner 7. Amtsperiode zu-
    sammenkam, ist der Corona-Pandemie geschul-
    det, die Absagen und eine Online-Sitzung mit sich
    brachte. Angesichts der zahlreichen Änderungen
    im Berufsrecht zum 1.8.2022 war eine Doppelsit-
    zung anberaumt; entsprechend gut gefüllt war die
    Tagesordnung.

    EIN NEUER AUSSCHUSS
    Vor der eigentlichen Sacharbeit beschloss die
    Satzungsversammlung – ebenfalls ein Resultat
    der Corona-Pandemie – eine Ergänzung ihrer Ge-
    schäftsordnung v.a. um Regelungen für virtuelle
    Sitzungen.
        Ein neuer Ausschuss 8 hat das Ziel, BORA und
    FAO zu modernisieren. Seine Hauptaufgabe ist,
    die Regelungen geschlechtergerecht zu formulie-
    ren und redaktionelle Anpassungen einzuarbei-
    ten. Ein Unterausschuss soll die aus der großen
    BRAO-Reform folgenden Änderungen im Recht
    der Berufsausübungsgesellschaften integrieren.           Die Regelung in § 4 I BORA sorgte bislang für
                                                         Unklarheiten: In der Literatur wird sie überwie-
    DIE DISKUSSION UM ANDERKONTEN                        gend als Pflicht verstanden, stets ein Sammelan-
    Einen wichtigen Platz nahm auch in der Satzungs-     derkonto „auf Vorrat“ zu führen. § 43a V BRAO
    versammlung die aktuelle Diskussion um banksei-      lässt Anwältinnen und Anwälten jedoch die Wahl,
    tige Kündigungen von Sammelanderkonten ein.          Fremdgelder entweder unverzüglich an die be-
    Darüber berichtete zuletzt BRAK-Vizepräsidentin      rechtigte Person weiterzuleiten oder auf ein An-
    Ulrike Paul (s. ihr Editorial im BRAK-Magazin        derkonto einzuzahlen. Zudem kann von Anwältin-
    2/2022, 3). Anlass für die Banken, zahlreichen       nen und Anwälten in einer Sozietät nicht verlangt
    Anwältinnen und Anwälten die (Sammel-)Ander-         werden, zusätzlich zum Sozietätskonto persön-
    konten zu kündigen, war eine Änderung der Aus-       liche Anderkonten zu führen. Die Streichung soll
    legungs- und Anwendungshinweise der BaFin,           hier Klarheit schaffen.
    nach der anwaltliche Sammelanderkonten nicht             Der gemeinsame Antrag überzeugte das Ple-
    mehr generell als „risikoarm“ eingestuft werden.     num; die Streichung von § 4 I BORA wurde ein-
    Die BRAK führte daraufhin Gespräche mit dem          stimmig beschlossen.

BR AK MAGA ZIN 03/2022

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INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL
NEUE PFLICHT ZUR FORTBILDUNG IM                         Eine „Hausaufgabe“ aus der letzten Sitzung
BERUFSRECHT                                          stand noch offen: Im Rahmen der Neufassung von
Mit klarer Mehrheit angenommen wurde ein neu-        § 3 BORA, der u.a. das ab dem 1.8.2022 gelten-
er § 5a BORA. Die vom Ausschuss 5 – Aus- und         de Tätigkeitsverbot bei beruflicher Vorbefassung
Fortbildung – erarbeitete Regelung konkretisiert     in widerstreitendem Interesse nach § 45 I Nr. 3
die mit der großen BRAO-Reform zum 1.8.2022          BRAO n.F. konkretisiert (dazu Deckenbrock, BRAK-
eingeführte Pflicht gem. § 43f BRAO n.F., in-        Mitt. 2022, 6), war nach kontroverser Diskussion
nerhalb des ersten Jahres ab der Zulassung zur       die Frage ausgenommen worden, ob das Verbot
Rechtsanwaltschaft Kenntnisse im Berufsrecht         auch auf Referendarinnen und Referendare in
nachzuweisen. Die nähere Ausgestaltung dieser        Nebentätigkeit bzw. auf wissenschaftliche Mit-
neuen Berufspflicht übertrug der Gesetzgeber der     arbeiter erstreckt werden soll. Hierzu berichtete
Satzungsversammlung (vgl. § 59 II Nr. 1 h) BRAO      eine als Gast anwesende Vertreterin des Bundes-
n.F.).                                               ministeriums der Justiz, eine Nachbesserung auf
    § 5a BORA-E sieht vor, dass die Organisati-      der Ebene der BRAO sei bereits auf dem Weg –
on des Berufs und der Selbstverwaltung, berufs-      und tatsächlich: Mitte Mai legte das Ministerium
rechtliche Sanktionen, allgemeine und besondere      einen Referentenentwurf u.a. zur Anpassung von
Berufspflichten und berufsrechtliche Bezüge zum      § 45 BRAO n.F. vor.
Haftungsrecht behandelt werden müssen. Mit
dem knapp gehaltenen Themenkatalog soll eine         KÜNFTIGE THEMEN
für die Rechtsanwaltskammern gut zu handha-          Die Ausschüsse berichteten ferner aus ihrer Ar-
bende Regelung geschaffen werden, die zugleich       beit und gaben Ausblicke auf anstehende Themen.
Lehrenden eine gewisse Gestaltungsfreiheit lässt.    Hierzu zählen etwa eine Modernisierung der in
                                                     § 24 BORA geregelten Meldepflichten gegenüber
DOCH KEINE FACHANWALTSCHAFT                          den Rechtsanwaltskammern oder die Ausgestal-
FÜR OPFERRECHTE                                      tung der ab dem 1.8.2022 geltenden Pflicht von
Der kontroverseste Tagesordnungspunkt war die        Berufsausübungsgesellschaften nach § 59e II
vom Ausschuss 1 – Fachanwaltschaften – bean-         BRAO, sicherzustellen, dass berufsrechtliche Ver-
tragte Einführung einer neuen Fachanwaltschaft       stöße frühzeitig erkannt und abgestellt werden.
für Opferrechte. Bereits 2018 lag der Satzungsver-       Auch mit der Ausgestaltung der Bürogemein-
sammlung ein entsprechender Antrag vor. Er ver-      schaft nach dem neuen § 59q BRAO wird die
fehlte damals nur knapp die notwendige satzungs-     Satzungsversammlung sich befassen, ebenso
ändernde Mehrheit (dazu Dahns, BRAK-Magazin          mit der Frage, wie Anwältinnen und Anwälte im
3/2018, 12).                                         elektronischen Rechtsverkehr untereinander kom-
    Über das Für und Wider wurde auch jetzt in-      munizieren; denn anders als gegenüber der Justiz
tensiv und unter sehr unterschiedlichen Blickwin-    gilt innerhalb der Anwaltschaft keine aktive Nut-
keln diskutiert. Zur Sprache kam dabei u.a. die      zungspflicht.
vom Weißer Ring e.V. im Herbst 2021 eingeführte          In ihrer nächsten Sitzung am 5.12.2022 wird
Zertifizierung als „Opferanwalt“ ebenso wie inter-   die Satzungsversammlung also wieder eine breite
nationale Bestrebungen zur Stärkung des Opfer-       Palette an Themen zu bearbeiten haben.
schutzes. Diskutiert wurde auch, ob der Begriff
„Opferrechte“ eher hilfreich oder reviktimisierend
für Betroffene wirkt, ob kleine Fachanwaltschaf-       Die Satzungsversammlung ist ein unabhängi-
ten aus anwaltlicher, aber auch Mandantenper­          ges Beschlussorgan, das aus direkt gewählten
spektive sinnvoll sind, und viele weitere Aspekte.
                                                       Delegierten der Rechtsanwaltskammern und
    Der Antrag, eine Fachanwaltschaft für Opfer-
                                                       den Kammerpräsidentinnen und -präsidenten
rechte einzuführen, wurde zwar mehrheitlich be-
fürwortet, verfehlte aber erneut das für eine Sat-     besteht. Sie beschließt die Regelungen der
zungsänderung erforderliche Quorum.                    BORA und der FAO.
                                                       Die Beschlüsse der Satzungsversammlung wer-
BEREINIGUNGEN UND EINE HAUSAUFGABE                     den vom Bundesministerium der Justiz geprüft.
Beschlossen wurden außerdem einige redakti-            Erfolgt keine Beanstandung, treten sie mit dem
onelle Änderungen, mit denen u.a. die §§ 8 und         ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf
32 BORA an die geänderten Regelungen der               die Veröffentlichung auf der Website der BRAK
BRAO für Berufsausübungsgesellschaften ab dem          folgt (vgl. § 191e BRAO).
1.8.2022 angepasst werden sollen.

                                                                                BR AK MAGA ZIN 03/2022

                                                                                                         9
INTENSIV UND EINDRUCKSVOLL: BRAK-DELEGATION ZU BESUCH IN ISRAEL
Das beA für Berufs­
ausübungsgesellschaften
Wann kommt es, wer bekommt es und
was ist daran besonders?
Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin

Mit dem Inkrafttreten der großen BRAO-Reform am           eines beA beantragen. Die Einrichtung erfolgt nur
1.8.2022 kommt auch das besondere elektronische           über den Weg der (freiwilligen) Zulassung.
Anwaltspostfach (beA) für Berufsausübungsgesellschaf-
ten. Im Folgenden werden die Voraussetzungen für des-     Der Automatismus zwischen Zulassung und Einrich-
sen Einrichtung erläutert. Außerdem erklärt der Beitrag   tung des beA ist konsequent. Denn gem. § 59l
die wesentlichen Unterschiede zwischen den persönli-      BRAO n.F. können Berufsausübungsgesellschaften
chen beA und denen für Berufsausübungsgesellschaften      als Prozess- und Verfahrensbevollmächtigte beauf-
und gibt Hinweise, was es zu beachten gilt.               tragt werden. Sie haben in diesem Fall die Rechte
                                                          und Pflichten einer Rechtsanwältin bzw. eines
Am 1.8.2022 tritt § 31b BRAO in Kraft. Damit hat          Rechtsanwalts.
der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage für die BRAK
geschaffen, für jede zugelassene Berufsausübungs-         Da sie also als sog. professionelle Einreicher i.S.d.
gesellschaft ein beA empfangsbereit einzurichten.         § 130d ZPO und der Parallelvorschriften in den
Gemäß § 59f I BRAO n.F. bedürfen alle Berufsaus-          übrigen Verfahrensordnungen am (elektronischen)
übungsgesellschaften der Zulassung durch die              Rechtsverkehr teilnehmen, ist es richtig, dass sie
Rechtsanwaltskammer, es sei denn, es handelt sich         Einreichungen über ein eigenes beA vornehmen und
um Personengesellschaften, bei denen keine Be-            nicht auf den Umweg über die Nutzung des beA
schränkung der Haftung der natürlichen Personen           eines Gesellschafters oder Vertreters angewiesen
vorliegt und denen als Gesellschafter und Mitglie-        sind.
der der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte        Pro Standort ein beA?
oder sonstige Mitglieder einer Rechtsanwaltskam-          Es wäre im Kanzleialltag organisatorisch
mer, Mitglieder einer Patentanwaltskammer, Steuer-        sehr aufwändig, wenn auch überörtliche
beraterinnen/Steuerberater, Steuerbevollmächtigte,        Berufsausübungsgesellschaften über nur ein beA
Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer oder             ihre gesamte Korrespondenz abwickeln müssten. Aus
vereidigte Buchprüferinnen/Buchprüfer angehören.          diesem Grund sieht § 31b IV BRAO n.F. vor, dass die
Für die letztgenannten Personengesellschaften             BRAK für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene
besteht aber die Möglichkeit, freiwillig die Zulassung    Zweigstelle einer Berufsausübungsgesellschaft auf
zu beantragen.                                            deren Antrag hin ein weiteres beA einrichtet. Der
                                                          Antrag ist an die jeweilige Rechtsanwaltskammer
Verpflichtendes beA für zugelassene                       zu richten, bei der die Berufsausübungsgesellschaft
Berufsausübungsgesellschaften                             zugelassen ist.
Für alle zugelassenen Berufsausübungsgesellschaf-
ten richtet die BRAK zwingend ein beA ein. Aus-           Mit dieser Regelung wird pro Standort einer Berufs-
nahmen sieht das Gesetz nicht vor. Es können also         ausübungsgesellschaft ein gesondertes beA zur
weder zugelassene Berufsausübungsgesellschaften           Verfügung stehen können. Es ist indes zu erwarten,
der Einrichtung ihres beA widersprechen noch nicht        dass es in der Praxis zu „Fehlzustellungen“ kommen
zugelassene Personengesellschaften die Einrichtung        wird.

BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
Praxistipp: Es empfiehlt sich deshalb, im ersten        bringt in diesem Fall den sog. Vertrauenswürdigen
 Schriftsatz jeweils anzugeben, an welchem Stand-        Herkunftsnachweis (VHN) an.
 ort das Mandat bearbeitet wird und über welches
 Postfach die Korrespondenz geführt werden soll.         Für das beA der Berufsausübungsgesellschaften
 Aufgrund der Pflicht, Posteingänge zur Kenntnis         hat der Gesetzgeber eine etwas großzügigere
 zu nehmen (§ 31b V i.V.m. § 31a VI BRAO), dürfte        Lösung gewählt: Die Berufsausübungsgesellschaften
 das Argument nicht verfangen, das Dokument              bestimmen selbst diejenigen Personen, die über den
 sei nicht zugegangen, wenn es im „falschen“ beA         sicheren Übermittlungsweg elektronische Dokumente
 eingegangen ist. Es bleibt zu hoffen, dass die          einreichen können. Der Personenkreis ist nicht auf
 Gerichte die richtige Korrespondenzadresse in           die Gesellschafter/-innen und/oder Vertreter/-innen
 ihren Fachverfahren hinterlegen. Trotzdem sollte        beschränkt. Auch andere in der Berufsausübungs-
 jede Berufsausübungsgesellschaft rein vorsorg-          gesellschaft tätige Rechtsanwältinnen und Rechts-
 lich organisatorische Maßnahmen treffen, damit          anwälte können sog. VHN-Bereichtigte sein. Einzige
 „Irrläufer“ unverzüglich und zuverlässig an den         Voraussetzung ist, dass sie als Rechtsanwältin oder
 Standort weitergeleitet werden, an dem sie bear-        Rechtsanwalt zugelassen sind. Eine Meldung an die
 beitet werden. Ein Hinweis an das Gericht, welches      Rechtsanwaltskammer wird nicht erforderlich sein.
 Postfach richtigerweise zu adressieren ist, dürfte      Eine entsprechende Änderung des § 31b II BRAO n.F.
 sicherlich ebenfalls hilfreich sein.                    ist bereits auf den Weg gebracht.

                                                         Das Vorgehen ist denkbar einfach: Ein Gesellschafter
beA für Berufsausübungsgesellschaften                    oder Vertreter, der für die Berufsausübungsgesell-
ersetzt nicht persönliches beA                           schaft handelt, vergibt im Postfach der Berufsaus-
Zu beachten ist, dass das beA für zugelassene            übungsgesellschaft das neue VHN-Recht für eine
Berufsausübungsgesellschaften neben das                  oder mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
persönliche beA einer Rechtsanwältin oder eines          Das beA-System prüft die Berufsträgereigenschaft
Rechtsanwalts treten wird. Es wird es nicht ersetzen.    bei jeder Rechtevergabe. Sobald sich der oder die
                                                         „VHN-Berechtigte“ anmeldet und eine Nachricht
Das bedeutet für die Praxis, dass besondere Sorgfalt     versendet, prüft das System, ob ein VHN-Berechtigter
geboten ist und in der Berufsausübungsgesellschaft       im Zeitpunkt des Nachrichtenversands am Postfach
laufend alle beA von Berufsträgern und Gesellschaft      angemeldet war. Trifft dies zu, wird der VHN
auf Posteingänge hin überprüft werden müssen.            systemseitig angebracht. Der Empfänger kann so
Das heißt aber auch, dass nicht zulassungspflichtige     feststellen, dass die Nachricht schriftformersetzend
Personengesellschaften genau überlegen sollten,          über den sicheren Übermittlungsweg versandt
ob ihre Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft        wurde. Zu beachten ist aber, dass – ebenso wie
allein wegen der Einrichtung eines beAs sinnvoll ist.    bei den persönlichen beA – die Nachricht von der
Die zusätzlichen Kosten und Verpflichtungen sollten      verantwortenden Person einfach signiert wird.
sorgfältig gegen den Nutzen abgewogen werden.            Der Name unter dem Schriftsatz muss immer der
Möglicherweise reichen das Rollen- und Rechtema-         Name der Person sein, die das Schriftstück über den
nagement und die Einstellung von Sichten in der          sicheren Übermittlungsweg versendet.
Postfachübersicht der beA-Webanwendung aus, um
Posteingang und -versand zentral zu verwalten.           In allen anderen Fällen ist eine qualifizierte
                                                         elektronische Signatur weiterhin möglich und auch
                                                         erforderlich.
 Hinweis: Informationen und Anleitungen zum
 Rechtemanagement und zu Sichten sind im beA-            Technische Voraussetzungen
 Supportportal zusammengestellt.                         und beA­Karten
                                                         Die BRAK wird die technischen Voraussetzungen
                                                         rechtzeitig zur Verfügung stellen. Die be-Karten
Sicherer Übermittlungsweg für                            für Berufsausübungsgesellschaften werden bei der
Berufsausübungsgesellschaften                            Zer tifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter
Für die persönlichen beA ist geregelt, dass elektroni-   Angabe des Namens der Berufsausübungsgesell-
sche Dokumente ohne qualifizierte Signatur schrift-      schaft und der für sie gemäß § 57l II BRAO n.F.
formersetzend eingereicht werden können, wenn sie        handelnden Person bestellbar sein. Das Bestellportal
von der verantwortenden Person einfach signiert          wird dazu noch überarbeitet werden.
und über ihr beA bei eigener Anmeldung versandt
werden. Das System prüft, ob die Postfachinhaberin       VHN-Berechtigte benötigen keine neue beA-Karte,
bzw. der Postfachinhaber selbst angemeldet ist und       sie können ihre persönlichen beA-Karten nutzen.

BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
RECHTFERTIGUNG EINER
GEBÜHRENRECHNUNG
ALLEIN AUS BILLIGKEIT?
Exemplarisches aus der Schlichtungsstelle
der Rechtsanwaltschaft – Folge 3

Schlichterin Elisabeth Mette, Berlin

DER STREITFALL                                        der Immobilie nur die Hälfte des geforderten Be-
Die Antragsgegnerin, eine Rechtsanwältin, hatte       trags verlangt werden konnte.
die Antragstellerin in ihren familienrechtlichen          Dennoch schlug die Schlichtungsstelle vor, dass

                                                                                                            Bild: Shawn Hempel/shutterstock.com
Angelegenheiten vertreten. Im Scheidungsverfah-       die Antragstellerin die geforderten Gebühren voll-
ren waren von beiden Parteien auch Zugewinn-          ständig bezahlt. Sie machte die Beteiligten darauf
ausgleichsansprüche anhängig gemacht worden.          aufmerksam, dass die Gebühren, die die Anwältin
Die Parteien verständigten sich schließlich darauf,   in Sachen Ehescheidung und Zugewinn bei korrek-
dass der Ehemann zur Abgeltung der Zugewinn-          ter gerichtlicher Wertfestsetzung zusätzlich hätte
ausgleichsansprüche einen Betrag in Höhe von          abrechnen können, deutlich höher gewesen wären
40.000 Euro an die Antragstellerin zahlt. Das         und den in Sachen Nutzungsentschädigung zu viel
Gericht hat die Ehe geschieden und den Verfah-        abgerechneten Betrag sogar überstiegen hätten.
renswert für den Zugewinnausgleich auf 8.000          Das Gericht hatte bei der Wertfestsetzung des
Euro festgesetzt. Die von der Anwältin in Sachen      Zugewinnverfahrens nicht berücksichtigt, dass
Ehescheidung gestellte Rechnung, die sich an den      im Wege der Stufenklage von der Antragstellerin
vom Gericht festgesetzten Verfahrenswerten ori-       40.000 Euro und vom Ehemann über 50.000 Euro
entierte, wurde von der Antragstellerin bezahlt.      Zugewinnausgleichsansprüche geltend gemacht
    Die Eheleute waren gemeinsam Eigentümer           wurden, die gem. § 33 I 1 FamGKG zu addieren
einer Immobilie, die der Ehemann bewohnte. Be-        gewesen wären.
mühungen der Rechtsanwältin um den Verkauf                In der Summe hatte die Rechtsanwältin in Sa-
des Anteils der Antragstellerin an den Ehemann        chen Ehescheidung, Immobilie und Nutzungsent-
blieben erfolglos.                                    schädigung nicht überhöht abgerechnet, so dass es
    Die Antragstellerin wandte sich an die Schlich-   aus Billigkeitserwägungen gerechtfertigt erschien,
tungsstelle, weil sie die Rechnungen der Rechts-      dass die Antragstellerin die von ihr beanstandete
anwältin in Sachen Immobilie und Nutzungsent-         Gebührenforderungen vollständig bezahlt.
schädigung für überzogen hielt. Diese hatte vom           Der Schlichtungsvorschlag wurde von beiden
geschiedenen Ehemann auftragsgemäß Nut-               Seiten angenommen. So konnte der Streit um ein-
zungsentschädigung in Höhe des objektiven             zelne Gebühren unter Einbeziehung aller gebüh-
Wohnwerts der Immobilie gefordert und schließ-        renrechtlichen Aspekte des gesamten Mandats-
lich Klage erhoben. Sie stellte für diese Tätigkeit   verhältnisses interessengerecht gelöst werden.
auf der Grundlage des gerichtlich festgesetzten
Verfahrenswerts Gebühren in Rechnung und for-
derte für die Auseinandersetzung des gemeinsa-
men Hausgrundstücks von der Antragstellerin
eine Geschäftsgebühr.                                   Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt
                                                        unbürokratisch und schnell bei vermögensrechtlichen Strei-
SCHLICHTUNG: UMSICHTIG UND FAIR                         tigkeiten zwischen Mandant:innen und Rechtsanwält:innen,
Die Schlichtungsstelle kam zu dem Ergebnis,             d.h. bei Gebühren – und/oder Schadensersatzforderungen.
dass die Rechtsanwältin für die eigenständige           Wie es in dem ausschließlich schriftlichen Verfahren gelin-
Angelegenheit in Sachen Immobilie zu Recht eine         gen kann, auf der Grundlage des Gesetzes einvernehmliche
Geschäftsgebühr abgerechnet hat. In Sachen              Lösungen zwischen den Streitenden zu erzielen, wird in sechs
Nutzungsvergütung war ihre Rechnung jedoch              Folgen anhand kurzer Beispiele aus der Praxis dargestellt.
überhöht, da vom Ehemann als Miteigentümer

BR AK MAGA ZIN 03/2022

12
NEUES VERFAHRENSRECHT
IN INTERNATIONALEN
FAMILIENSACHEN

Expertinnen und Experten blicken auf die
Brüssel IIb-Verordnung

Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke,
Mag. rer. publ., BRAK, Berlin                                     Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens (li.) und Martina Erb-Klünemann in der Diskussion

„Was bringt die Brüssel IIb-Verordnung?“ fragte         le Behörde“. Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung
die von der BRAK im Rahmen der „Konferenz zur           für internationales Zivilrecht, erläuterte, wie das
Zukunft Europas“ organisierte Online-Veranstal-         BfJ bei der Ermittlung des Aufenthaltsorts eines
tung am 9.5.2022. Die Antwort: Es ist kompliziert.      entführten Kindes hilft und betroffene Elternteile
    Kompliziert sind schon die betroffenen Sachver-     u.a. zu Verfahren und Prozesskostenhilfe berät; es
halte: Ehescheidung, Sorge- und Umgangsrecht,           unterstützt auch beim Umgang mit dem entführ-
Kindesentführung mit internationalem Bezug. Die         ten Kind während des HKÜ-Verfahrens – und zwar
Brüssel IIa-Verordnung (VO (EG) 2201/2003) re-          kostenfrei.
gelt insofern die internationale Zuständigkeit und          Die Brüssel IIb-VO stärkt die Rolle der zentra-
die Anerkennung und Vollstreckung von Entschei-         len Behörden. Sie sind obligatorisch in Verfahren
dungen. Sie ergänzt in der EU (außer Dänemark)          einzubeziehen, erhalten Antragsrechte und ein
die Regeln des Haager Übereinkommens über die           Informationsrecht bei Verfahrensverzögerungen.
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesent-
führung (HKÜ). Nach über 15 Jahren könne man            DIE SICHT DER PRAXIS
definitiv sagen: „Brüssel IIa“ hilft bei der Lösung     Wie sehen internationale Kindesentführungsver-
familiärer Konflikte, attestierte Ruth Schröder, Lei-   fahren unter „Brüssel IIb“ aus? Darüber disku-
terin der Abteilung Bürgerliches Recht im Bundes-       tierten im letzten Teil der Veranstaltung Martina
ministerium der Justiz (BMJ), in ihrem Grußwort.        Erb-Klünemann, Richterin am AG Hamm und
    Ab dem 1.8.2022 wird „Brüssel IIa“ durch die        Vorsitzende der deutschen HKÜ-Richterseminare,
Brüssel IIb-Verordnung (VO (EU) 2019/1111) ab-          und die Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Fami-
gelöst. Voran ging eine umfassende Evaluation,          lien- und Erbrecht, Dr. Kerstin Niethammer-Jür-
in die sich die BRAK engagiert einbrachte (Stn.-        gens. In der lebhaften Diskussion wurde deutlich,
Nr. 28/2016).                                           wie sehr der Teufel im Detail steckt.
                                                            Gerichte können künftig selbst Schutzmaßnah-
DIE NEUE VERORDNUNG                                     men erlassen; unklar ist aber, ob die Partei sich auf
Die wesentlichen Neuerungen erläuterte Dr. An-          eine Schutzmaßnahme einlassen muss, von der sie
drea Schulz, Verbindungsbeamtin des BMJ im              in der mündlichen Verhandlung überrumpelt wird.
französischen Justizministerium, quasi aus erster       Erb-Klünemann ist skeptisch, ob die Gerichte da-
Hand: Sie war zuvor bei der EU-Kommission mit           von viel Gebrauch machen werden. Einig sind sich
der Überarbeitung von „Brüssel IIa“ befasst.            beide: Verfahren drohen sich so zu verlängern.
   105 statt bisher 72 Artikel, knapp 100 Erwä-             Die Stärkung außergerichtlicher Streitbeile-
gungsgründe und stolze 115 Seiten im Amtsblatt          gung begrüßt Niethammer-Jürgens. Schwierig
umfasst „Brüssel IIb“. Vieles wurde klarer gefasst,     werde es aber, wenn z.B. das Jugendamt zu betei-
Gerichtsstandsvereinbarungen erleichtert, Kin-          ligen, aber im Termin nicht anwesend sei – denn
desanhörungen nunmehr in allen Verfahren vor-           Vergleiche scheitern nach Erb-Klünemanns Erfah-
gesehen. Die Rückführung bei Kindesentführun-           rung oft, wenn sie nicht direkt im Termin zustande
gen wird beschleunigt, die Kooperation zwischen         kommen.
Gerichten und Behörden verstärkt, die Vollstreck-           Eine gewisse Skepsis, wie die Praxis mit „Brüs-
barerklärung für Vereinbarungen entfällt.               sel IIb“ zurechtkommt, äußerten beide Expertin-
   Schulz‘ Fazit: Mehr Rechtssicherheit und Spiel-      nen; denn diese sei zwar klarer strukturiert, aber
raum für alle Beteiligten – aber viel Spezialwissen     schwer erschließbar, intensive Schulungen seien
und Erfahrung sind nötig.                               nötig. So sieht es auch BRAK-Präsident Dr. Ulrich
                                                        Wessels, der die Veranstaltung moderierte: In der
DIE ROLLE DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ                     Praxis muss sich „Brüssel IIb“ erst noch bewähren.
In internationalen Kindesentführungsverfahren
fungiert das Bundesamt für Justiz (BfJ) als „zentra-

                                                                                              BR AK MAGA ZIN 03/2022

                                                                                                                                    13
NEUE VERSICHERUNGS-
PFLICHTEN FÜR
BERUFSAUSÜBUNGS­
GESELLSCHAFTEN

Rechtsanwalt Christian Dahns, BRAK, Berlin

Am 1.8.2022 wird eine umfassende Reform des             1 Mio. Euro. Zu beachten gilt, dass der Gesetzge-
anwaltlichen Berufsrechts in Kraft treten, die auch     ber nicht auf die Zahl der Partner/innen, Gesell-
wichtige Änderungen bezüglich der Berufshaft-           schafter/innen bzw. Sozien abstellt, sondern auch
pflichtversicherung für Berufsausübungsgesell-          angestellte Berufsträger sowie frei Mitarbeitende
schaften (BAG) enthält. Die nachfolgenden Fragen        mitgezählt werden müssen.
und Antworten geben einen Überblick über wich-              Für alle BAGen, die keinen rechtsformbeding-
tige Aspekte.                                           ten Ausschluss der Haftung und keine Beschrän-
                                                        kung der Haftung der natürlichen Personen
Müssen sich neben den einzelnen Anwältinnen und         vorsehen, beträgt nach § 59o III BRAO n.F. die
Anwälten auch alle Berufsausübungsgesellschaf-          Mindestversicherungssumme 500.000 Euro für
ten versichern?                                         jeden Versicherungsfall.
Ab dem 1.8.2022 muss ausnahmslos jede BAG –             Ist eine einfache Partnerschaftsgesellschaft eine
unabhängig von ihrer konkreten Rechtsform – eine        haftungsbeschränkte Gesellschaft? Was gilt für
eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen        Sozietäten, die standardmäßig von der Möglich-
und während der Dauer ihrer Betätigung aufrecht-        keit der Haftungskonzentration auf die handelnden
erhalten (§ 59n I BRAO n.F.). Diese Pflicht gilt auch   Partner in AGB Gebrauch machen?
für BAGen, für die zukünftig nach § 59f I 2 BRAO        Die einfache Partnerschaftsgesellschaft unterfällt
n.F. keine Zulassungspflicht besteht.                   nicht § 59o I BRAO n.F., weil dort die Haftung
In welcher Höhe müssen BAGen zukünftig eine Be-         nicht bei allen natürlichen Personen beschränkt
rufshaftpflichtversicherung abschließen?                ist, sondern nur bei den jeweils handelnden Be-
Insofern unterscheidet das Gesetz danach, ob in         rufsträgern.
einer BAG eine Haftungsbeschränkung besteht                 Auch auf Sozietäten, die standardmäßig von
oder die Gesellschafterinnen und Gesellschafter         der Möglichkeit der Haftungskonzentration auf die
uneingeschränkt persönlich haften. Maßgeblich           handelnden Partnerinnen bzw. Partner in allgemei-
ist § 59o BRAO n.F., der wie folgt differenziert:       nen Geschäftsbedingungen Gebrauch machen, fin-
    Für BAGen, bei denen für Verbindlichkeiten der      det diese Norm deshalb keine Anwendung.
BAG aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsaus-           Was passiert zukünftig, wenn die Berufsausübungs-
übung rechtsformbedingt keine natürliche Person         gesellschaft unterversichert ist?
haftet oder bei denen die Haftung der natürlichen       § 59n III BRAO n.F. ordnet an, dass in Fällen, in de-
Personen beschränkt wird, beträgt die Mindest-          nen die Versicherung nicht oder nicht in dem vor-
versicherungssumme der Berufshaftpflichtversi-          geschriebenen Umfang unterhalten wird, neben
                                                                                                                Bild: Gustavo Frazao/shutterstock.com

cherung 2,5 Mio. Euro. Dies sind insb. Kapitalge-       der BAG die Gesellschafterinnen und Gesellschaf-
sellschaften, die PartGmbB sowie die GmbH & Co.         ter und die Mitglieder des Geschäftsführungsor-
KG. Diese Mindestversicherungssumme gilt nach           gans persönlich in Höhe des fehlenden Versiche-
§ 59o I BRAO n.F. für alle Sozietäten, in denen min-    rungsschutzes haften. Eine Unterversicherung
destens elf Personen tätig sind.                        kann z.B. eintreten, wenn in einer BAG übersehen
    Für haftungsbeschränkte Sozietäten, in denen        wird, dass sie in der Zwischenzeit mehr als zehn
nicht mehr als zehn Personen tätig sind, kommt          Berufsträgern umfasst und daher eine Mindest-
§ 59o II BRAO n.F. zur Anwendung. Für diese BA-         versicherung von 2,5 Mio. Euro (statt 1 Mio. Euro
Gen beträgt die Mindestversicherungssumme               für bis zu zehn Berufsträger) benötigt.

BR AK MAGA ZIN 03/2022

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Was gilt im Zusammenhang mit der Jahres­               rung. An diesem Grundsatz ändert sich durch die
höchstleistung?                                        neue Versicherungspflicht der BAG nichts. Dies
Bei einer Einzelversicherung verbleibt es bei dem      setzt aber auch weiterhin nicht das Bestehen ge-
Grundsatz nach § 51 IV BRAO, dass die Leistun-         trennter Versicherungspolicen voraus. Die Versi-
gen des Versicherers für alle innerhalb eines Ver-     cherung der Sozietät und die jeweils persönlichen
sicherungsjahres verursachten Schäden auf den          Versicherungen der in ihr tätigen Berufsträger
vierfachen Betrag der Mindestversicherungssum-         können in einer einheitlichen Police zusammen-
me begrenzt werden können. Für Sozietäten, un-         gefasst werden. In diesem Fall muss aber stets
abhängig ob haftungsbeschränkt oder nicht, sieht       gewährleistet sein, dass die persönliche Versiche-
§ 59o IV BRAO n.F. zukünftig vor, dass die Maxi-       rung gem. § 51 BRAO für Tätigkeiten außerhalb
mierung nicht geringer sein darf als die Zahl der      der Sozietät zur Verfügung steht, weil nicht ausge-
Gesellschafter/innen und Geschäftsführer/innen,        schlossen werden kann, dass Sozien auch außer-
die nicht dem Gesellschafterkreis angehören. So-       halb der Sozietät anwaltlich beraten (selbst dann,
weit in einer Sozietät weniger als vier Gesellschaf-   wenn ihnen dies möglicherweise aufgrund des So-
ter tätig sind, muss jedoch immer mindestens eine      zietätsvertrags nicht gestattet ist).
vierfache Maximierung versichert sein.                 Was gilt für Scheinsozietäten?
Was gilt bei der Versicherung einer interprofessio-    Auch nach Inkrafttreten der Reform wird es für
nellen BAG?                                            die Annahme einer BAG allein darauf ankom-
Die neuen Möglichkeiten der beruflichen Zusam-         men, ob für Rechtsuchende nach außen hin eine
menarbeit nach § 59c BRAO n.F. führen zu neuen         gemeinschaftliche Berufstätigkeit erkennbar ist.
Haftungsszenarien innerhalb einer interprofessio-      Nicht entscheidend ist daher, was sich konkret
nellen BAG und zu neuen Anforderungen an den           aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt, d.h. wer in
Versicherungsschutz. Bei Personengesellschaften        Wahrheit Gesellschafterin oder Gesellschafter
und Personenhandelsgesellschaften führt die be-        ist. Liegt nach den Rechtsscheingrundsätzen eine
rufliche Zusammenarbeit zu einer gegenseitigen         Scheinsozietät vor, hat sich diese Gesellschaft zu
akzessorischen Haftung der einzelnen Gesellschaf-      versichern. Ferner muss davon ausgegangen wer-
ter/innen für Pflichtverletzungen berufsangehöri-      den, dass der Begriff des Gesellschafters auch die
ger und berufsfremder Gesellschafter/innen.            Scheingesellschafter nach §§ 59n, 59o BRAO n.F.
    Zur Absicherung dieser neuen Haftungs­             umfasst. Alle Gesellschafter/innen und Schein­
szenarien hat der GDV eine unverbindliche Mus-         gesellschafter/innen sind daher für die Maximie-
terklausel zur Versicherung der interprofessio-        rung (Jahreshöchstleistung) zu berücksichtigen.
nellen BAG bekannt gegeben: „Versichert ist die        Ist bei einer BAG ein Ausschluss der Versicherung
gesetzliche Haftpflicht auch eines berufsfremden       wegen wissentlicher Pflichtverletzung möglich?
Gesellschafters, soweit dieser für einen Versi-        Wie schon bisher bei der Rechtsanwaltsgesell-
cherungsfall des in diesem Vertrag versicher-          schaft und der PartGmbB vorgesehen, ist der
ten berufsangehörigen Versicherungsnehmers             Ausschluss der Versicherung wegen wissentlicher
in Anspruch genommen wird.“ Damit wird insb.           Pflichtverletzung in Höhe der Pflichtversicherungs-
die sich aus Berufsfehlern einer Gesellschafterin      summe zukünftig bei allen haftungsbeschränkten
oder eines Gesellschafters für die jeweils anderen     Gesellschaften gem. § 59n II 2 i.V.m. § 51 II, III
berufsfremden Gesellschafter/innen ergebende           Nr. 2–5 BRAO nicht möglich.
akzessorische gesellschaftsrechtliche Haftung
versichert. Die Klausel geht davon aus, dass die
BAG – und nicht der einzelne Gesellschafter bzw.
die einzelne Gesellschafterin – Versicherungsneh-
mer ist. Werden in einer BAG verschiedene Berufe
gemeinschaftlich ausgeübt, kann die BAG sepa-
rate Versicherungsverträge für die verschiedenen
Berufe abschließen. Versicherungsschutz besteht
nach der Musterklausel jeweils im Umfang des-
jenigen Versicherungsvertrages, den die BAG für
die jeweilige Berufsgruppe abgeschlossen hat.            Die vollständigen FAQ sind hier abrufbar
Benötigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte            S. auch den Beitrag von Zimmermann/
auch weiterhin eine persönliche Versicherung?            Dörne, BRAK-Mitt. 2022, 74 (zur Versiche-
Jeder anwaltliche Berufsträger benötigt gem. § 51        rung von LLPs).
BRAO auch zukünftig eine persönliche Versiche-

                                                                                 BR AK MAGA ZIN 03/2022

                                                                                                       15
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