Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Owingen, Billafingen, Hohenbodman und Taisersdorf, Gemeinde ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
47. Jahrgang • Nr. 17 Samstag, 01. Mai 2021 Die Angst vor einer Zukunft, die wir fürchten, können wir nur überwinden durch Bilder einer Zukunft, die wir wollen. Barkhoff, Wilhelm Ernst Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Owingen, Billafingen, Hohenbodman und Taisersdorf, unsere aktuelle Situation ist außergewöhnlich. Die Corona-Krise Um dies zu ermöglichen traten und treten auf Landes- und Bun- zwingt uns allen Verhaltensweisen auf, die in Deutschland seit desebene strikte Regelungen in Kraft. Diese sollen dazu beitra- dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr zu erleben waren. Wir erleben gen, unsere sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken tiefe Einschnitte in die persönlichen Freiheiten des Einzelnen. und dadurch die Verbreitung des Corona-Virus so gut wie mög- Über Schulen und Kindertagesstätten hängt je nach Sieben-Ta- lich zu verlangsamen. Denn kommen zu viele Patientinnen und ges-Inzidenz das Damoklesschwert der Schließung. Zahllose Patienten mit schweren Symptomen gleichzeitig in die Kliniken, Veranstaltungen mussten abgesagt werden. dann hilft es auch nicht, dass Deutschland über eines der welt- besten Gesundheitssystem verfügt. Selbst das beste System Dinge, die wir bisher für eine Selbstverständlichkeit gehalten bricht bei Überlastung zusammen. haben, gehen nicht mehr. Reisen, Stadtbummel, der Besuch im Restaurant. All das ist für eine unbestimmte Zeit vorbei. Das öf- Wir erleben aber auch, dass die Menschen zusammenrücken. fentliche Leben steht still. Solidarität wird gelebt. So melden sich an Universitätskliniken zahlreiche Medizinstudentinnen und -studenten freiwillig zum Verständlicherweise führt das zu Verunsicherung, Sorge und Dienst um das Pflegepersonal während der Corona-Epidemie zu Angst. Wir alle hoffen, dass keiner aus unseren Familien, aus unterstützen. Übungsleiter von Vereinen bieten ihre Kurse per unseren Freundeskreisen oder niemand von anderen uns na- Live-Stream zu den gewohnten Zeiten an. Kirchengemeinden hestehenden Menschen am Corona-Virus erkrankt. Und wenn kommen virtuell zu festen Uhrzeiten zu einem gemeinsamen doch, dann wünschen wir uns für die Patienten die bestmögliche Gebet zusammen. Mancherorts stellen die Menschen während Behandlung. dieser Zeit Kerzen in ihre Fenster. Fortsetzung siehe Seite 3
2 | SAMSTAG, 01. MAI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen GEMEINDEVERWALTUNG VERGIFTUNGSNOTDIENST Abteilung Billafingen: Michael Dreher Tel.: 07557/820778, mobil: 0162/7306362 Hauptstr. 35, 88696 Owingen Giftnotruf München - Abteilung für Klinische Abteilung Hohenbodman: Volker Feiler Bürgermeister Toxikologie Klinikum rechts der Isar - Techni- Tel.: 07557/929803, mobil: 0170/9393632 Henrik Wengert 07551 8094-21 sche Universität München Abteilung Taisersdorf: Roland Kohler Sekretariat 07551 8094-21 www.toxinfo.med.turn.de 089 19240 Tel.: 0175 2079990 Meldeamt 07551 8094-42 Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg Standesamt 07551 8094-28 (VIZ) Universitätsklinikum Freiburg Hauptamt 07551 8094-27 www.uniklinik-freiburg.de/giftberatung.html SONSTIGE RUFNUMMERN Grundbucheinsichtsstelle 07551 8094-36 0761 2704361 Bevollm. Bezirksschornsteinfeger Ortsbauamt 07551 8094-35 Laurent Brielmaier, mobil: 0178/9823697 Gemeindekasse 07551 8094-24 ÄRZTE UND SOZIALES Finanzverwaltung 07551 8094-22 Thüga Energienetze GmbH Zentrale: Ärztl. und zahnärztl. Notdienst Störungsrufnummer 0800 7750007 Tel.: 07551 8094-0 / Fax: 07551 8094-29 Kann rund um die Uhr unter der 116117 EnBW Energie Baden-Württemberg AG E-Mail: info@owingen.de, www.owingen.de erfragt werden. Störungsrufnummer 0800 3629477 Service Büro im Rathaus Owingen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Nachbarschaftshilfeverein Wasserversorgung Mo, Di, Mi u. Fr jeweils von 8.00 - 12.00 Uhr „GEMEINSAM STATT EINSAM“ 24-Stunden Störungs- und Bereitschaftsdienst Mo 14.00 - 18.00 Uhr mobil: 0151/52320276 Stadtwerk am See 0800/5053333 Do durchgehend von 8.00 - 16.00 Uhr – donnerstags von 9.30 – 11.30 Uhr Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte und nach Vereinbarung Pflegeberatung Ganal zu den üblichen Dienstzeiten an das Ortsbau- – dienstags von 10 – 12 Uhr amt 07551/8094-35 Bauhof 07551/8094-35 Pflegeberatung Sozialstation Bodensee e.V. – Hausmeister donnerstags von 14 – 16 Uhr (Klaus Waldbüßer) 0160 1820278 Tel.: 07551/8094-11 SONSTIGES Auentalschule Altglas, Kunststoffannahme, Grünmüll Sekretariat 07551 8094-39 Soziales Sozialstation Bodensee 07551 95320 Recyclinghof in der Kreuzstraße Kindergärten Öffnungszeiten: St. Nikolaus 07551 8094 -70 Dorfhelferinnenstation Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr Am Guggenbühl 07551 60494 Frau Heike Senger 07771/8759177 Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr Billafingen 07557 3 49 Hospizgruppe Überlingen 07551/60863 Containerstandorte: Psychosoziale Beratungs- und Owingen: EV. Kirche, Parkplatz Sporthalle ORTSVERWALTUNGEN ambulante Behandlungsstelle für Billafingen: Sportplatz Suchtkranke (PSB) 07541 950180 Hohenbodman: altes Feuerwehrhaus BILLAFINGEN: Diakonisches Werk Fax: 07541 9501820 Taisersdorf: Feuerwehrhaus Ortsvorsteher Markus Veit 0170/3579499 AWO Frauen- und Kinderschutzhaus E-Mail: mveit@billafingen.de Altbatterien Beschützendes Haus Bodenseekreis Sprechstunden: Mo. 19.30 - 21.00 Uhr Behälter im Rathaus Owingen 07541 4893626 Allgemeiner Sozialer Dienst: HOHENBODMAN: (im Jugendamt Bodenseekreis) 07541 204 5627 Ortsvorsteher Vathana.Thavendrandathan@bodenseekreis.de Jörg Nesensohn 07557 820399 Malteser Hilfsdienst e.V 07551-970970 Sprechstunden: nach Vereinbarung Familientreff Owingen 07551 9485259 Tagespflegevermittlung Bodenseekreis TAISERSDORF: Heike Langer, Tel.: 015904204243 Ortsvorsteherin Samstag, 08. Mai 2021 SKM – Bodenseekreis e.V. –Betreuungsverein- Ruth Steindl 07557 929569 Pflummern-Apotheke, Münsterstraße 37, Rechtliche Betreuungen und individuelle In- Sprechstunden: nach Vereinbarung formationen zur persönlichen und rechtlichen Überlingen, Tel.: 07551/63864 Vorsorge und Patientenverfügung Schloss-Apotheke, Postplatz 3, rentschler@skm-bodensee.de 07544/9679960 Heiligenberg, Tel.: 07554/250 NOTRUFNUMMERN Sonntag, 09. Mai 2021 Notruf 1 10 FREIWILLIGE FEUERWEHR Central-Apotheke, Hauptstraße 40, Feuerwehr 1 12 Gesamtkommandant und Pfullendorf, Tel.: 07552/5212 Polizeirevier Überlingen 07551 80 40 Abteilung Owingen: Markus Endres Kloster-Apotheke, Aachstraße 29, Tel.: 0151 61422371 Oberuhldingen, Tel.: 07556/5356 Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt KW 18/2021 ist am Mittwoch, 05. Mai 2021 um 12:00 Uhr im Rathaus Owingen. Bitte senden Sie alle Texte in digitaler Form im word-Format (docx) an blaettle@owingen.de und die Fotos bzw. Graphiken als separaten Anhang im jpg-Format (nicht in die Textdatei integrieren). IMPRESSUM: Veröffentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine Gewähr Herausgeber: Bürgermeisteramt 88696 Owingen, Bodenseekreis übernommen. Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Für den Anzeigenteil/ Druck: Bürgermeister Henrik Wengert oder der/die von ihm Beauftragte/n Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen: Stockach, Telefon: 07771 9317-11, Telefax: 9317-40 Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 01. MAI 2021 | 3 Gemeinsam werden wir als Gesellschaft diese schwere Zeit Lage – ein gutes Zeichen. Menschlichkeit first – das muss unser überstehen. Jeder und jedem, die sich zum Wohle ihrer Mitmen- Motto werden, sein und bleiben. schen engagieren danke ich aus ganzem Herzen. Allen voran den vielen Menschen bei den Rettungsdiensten, in den Kliniken Ich glaube, wenn die Krise vorbei ist, werden wir eine enorme und Arztpraxen sowie den kommunalen Testzentren. Sie sind Wiederkehr von Lebensfreude und Lust am Wiederaufbau erle- eine unverzichtbare Stütze für uns alle. ben. Ähnlich wie am Ende des Krieges wird es eine unglaubliche Explosion an Lebensfreude geben. Es wird eine große Lust da Mein Dank geht auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im sein, wieder loszulegen. Zu arbeiten und zu feiern. Das Jahr wird Einzelhandel, die derzeit im wahrsten Sinn des Wortes für uns wieder voll sein mit beruflichen Terminen, mit sozialen Ereignis- Berge versetzen. Warenberge nämlich. So schnell, wie manche sen, mit Konzerten mit Treffen im Familien- und Freundeskreis. Artikel aus den Regalen verschwinden, so schnell kann niemand Darauf freue ich mich schon. nachlegen. Wenn die Produkte überhaupt in ausreichender Zahl in die Läden kommen. Allen, die Sie nach wie vor in Bereichen Zum Schluss noch ein Tipp zu Corona: mit unvermeidbaren zwischenmenschlichen Kontakten arbeiten, rufe ich zu: Achten Sie auf sich – Sie werden gebraucht. Ganz C - ool bleiben besonders von Ihren Familienangehörigen. O - rdentlich die Hände waschen R - ücksichtsvoll bleiben Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, an dieser Stelle will ich Ih- O - hne Panik nen Mut machen. Mut durchzuhalten und daran zu denken, dass N - ur Kontakte, die unbedingt nötig sind die Corona-Epidemie irgendwann vorbei sein wird. Die derzeitige A - uch das geht vorbei! Krisenerfahrung, davon bin ich überzeugt, führt dazu, dass unse- re Gesellschaft enger zusammenrückt. Und dass wir alle aus die- Bleiben Sie gesund und zuversichtlich! ser Phase neue Kraft schöpfen - ungeachtet aller wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Wir sind in der Coronavirus-Krise dabei, die Gren- Herzlichst, zen unseres extremen Individualismus zu erkennen und den Wert der Solidarität wiederzuentdecken. Das ist – Angesichts der ernsten Ihr Henrik Wengert einem Schwellenwert von 100 je 100.000 Einwohner zahlreiche unsere Maßnahmen unmittelbar und bundeseinheitlich. Den Ländern steht ausschließlich eine Verschärfung, nicht jedoch eine Lo- jubILare ckerung der beschlossenen Maßnahmen zu. Zudem werden die erforderlichen Anpassungen aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung der „Notbremse“ in § 28 b Infektionsschutzgesetz Folgende Jubilare können in der kommenden vorgenommen. Dieser regelt die Maßnahmen zur Bekämpfung Woche ihre Geburtstage feiern: der Corona-Pandemie ab einer seit drei Tagen in Folge beste- henden Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen Frau Gisela Böhler, Owingen, mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner in einem Stadt- oder wird am 03.05.2021 85 Jahre alt, Landkreis. Frau Gerlinde Wissmann, Owingen, feiert am 03.05.2021 ihren 75. Geburtstag Somit gelten seit dem 24. April 2021 im Wesentlich die folgen- und den Maßnahmen: Herr Klaus Winkler, Owingen, wird am 03.05.2021 ebenfalls 85 Jahre alt. 1. Ausgangsbeschränkung Es gelten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr des Folgetages Ausgangs- Zu diesen runden Geburtstagen gratulieren beschränkungen. Hiervon gibt es Ausnahmen wie z. B. Berufs- wir ganz herzlich und wünschen alles Gute, ausübung, Arztbesuch. vor allem Gesundheit. 2. Schul- und Kitabetrieb Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Ein- richtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrich- tungen sowie Kindertagesstätten müssen ab einem Inziden- aktueLLes zwert von 165 den Präsenzunterricht bzw. den Präsenzbetrieb einstellen. Die Untersagung gilt gegebenenfalls auch für die kommunalen Betreuungsangebote. Es wird eine Notbetreu- aus dem rathaus ung eingerichtet. Corona News Owingen – Lockdown durch die 3. Betrieb von Einrichtungen 3. Änderung der Corona-Verordnung vorerst bis Untersagt ist die Öffnung von Freizeiteinrichtungen wie insbe- sondere Freizeitparks, Indoorspielplätze, von Einrichtungen wie einschließlich 22. Mai 2021 verlängert Badeanstalten, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Thermen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Owingen, Billafin- und Wellnesszentren sowie Saunen, Solarien und Fitnessstudios. gen, Hohenbodman und Taisersdorf, Weiterhin Einrichtungen wie insbesondere Diskotheken, Clubs, der Bundestag hat am 21 April 2021 das vierte Bevölkerungs- Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutions- schutzgesetz und die Landesregierung von Baden-Württemberg stätten und Bordellbetrieben, gewerblichen Freizeitaktivitäten, am 23. April 2021 die dritte Änderung der siebten Corona-Ver- Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art, Seilbahnen, Fluss- ordnung beschlossen. und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bahn- und Busverkehren und Flusskreuzfahrten. Die neuen Regelungen gelten seit dem 24. April 2021 und sehen eine bundesweit einheitliche Notbremse gegen steigende Coro- 4. Ladengeschäfte und Märkte na-Infektionszahlen vor. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes Die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenver- regelt nunmehr bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie ab kehr für Handelsangebote ist untersagt.
4 | SAMSTAG, 01. MAI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen • Hiervon gibt es folgende Ausnahmen: Der Lebensmittelhandel negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inan- einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärk- spruchnahme der Dienstleistung mittels eines anerkannten te, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäu- Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Co- ser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des ronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt wird. Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Bitte beachten Sie, dass im Bodenseekreis die Sieben-Tages-In- Großhandel sind mit den unter § 28 b Infektionsschutzgesetz zidenz unverändert über dem Wert von 100 liegt und damit die genannten Einschränkungen zulässig. „Notbremse“ nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen greift. Somit gelten aktuell insbesondere die Ausgangsbeschränkun- Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass ab einem Inzi- gen von 22 Uhr bis 5 Uhr sowie die Kontaktbeschränkungen (ein denzschwellenwert von 100 je 100.000 Einwohner sich eben- Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum ei- falls die Verkaufsfläche pro Kunde ändert. So gilt nun nach genen Haushalt gehört). Infektionsschutzgesetz ab besagtem Schwellenwert für die ersten 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche eine Begren- Diese Ausführungen könnten aufgrund der durchaus dyna- zung von einer Kundin oder einem Kunden je 20 Quadratme- mischen Entwicklung bereits bei Veröffentlichung des Mittei- ter Verkaufsfläche und oberhalb einer Gesamtverkaufsfläche lungsblattes nicht mehr aktuell sein könnten. Insofern wird ein von 800 Quadratmetern eine Begrenzung von einer Kundin Abgleich mit den ausführlichen Informationen auf unserer Home- oder einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, wo- page unter bei es den Kundinnen und Kunden unter Berücksichtigung der konkreten Raumverhältnisse grundsätzlich möglich sein https://www.owingen.de/rathaus-service/coronanews-owingen muss, beständig einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten. empfohlen. • Click & Collect Herzliche Grüße Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist zu- lässig, wobei die Maßgaben des § 28 b Infektionsschutzgesetz Ihr Henrik Wengert entsprechend gelten und Maßnahmen vorzusehen sind, die eine Bürgermeister Ansammlung von Kunden vermeiden (z. B. gestaffelte Zeitfens- ter). Kommunale Teststrategie der Gemeinde • Click &Meet Bis zum Schwellenwert von 150 ist auch die Öffnung von La- Noch freie Termine im April dengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Termin- Am Freitag, 30. April 2021 gibt es buchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig, wenn noch freie Termine für einen Co- die Maßgaben unter 28 b Infektionsschutzgesetz beachtet rona-Schnelltest im Testzentrum werden, die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesen- in Owingen. Telefonische Anmel- den Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter dung ist erforderlich: Rathaus Verkaufsfläche, die Kundin oder der Kunde ein negatives Er- Owingen, Tel.: 07551/8094-21. gebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Fortsetzung des Testangebotes im Mai Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Die Gemeinde setzt ihr Testangebot im Mai fort. Hier die Termine vorgelegt hat und der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden, für die kommenden 14 Tage: mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Montag, 03. Mai und 10. Mai jeweils von 18.00 – 21.00 Uhr Zeitraum des Aufenthaltes, erhebt. Dienstag, 04. Mai und 11. Mai jeweils von 13.30 – 17.00 Uhr Mittwoch, 05. Mai und 12. Mai jeweils von 18.00 – 21.00 Uhr 5. Sport Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktlo- Freitag, 07. Mai und 14. Mai jeweils von 15.00 – 18.00 Uhr ser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Ob es am Donnerstag, 13. Mai 2021 (Christi Himmelfahrt) ein Weiterhin bei der Ausübung von Individual- und Mannschafts- Testangebot gibt, wird noch bekannt gegeben. sportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Das Corona-Testzentrum befindet sich im Bürgerhaus kultur|o, Landeskader unter den gesetzlich genannten Einschränkungen. Mühlenstraße 10, Eingang über das Foyer (Eingang ist ausge- schildert). • Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Aus- übung von Sport ferner in Form von kontaktloser Ausübung Eine telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich: Rathaus im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig. Owingen, Tel.: 07551/8094-21 an. Am Freitag, 14. Mai 2021 ist Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Lan- das Rathaus (Brückentag) geschlossen. Bitte denken Sie daher desrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer rechtzeitig an die Anmeldung. innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion Zum Termin selbst müssen Sie das Formular „Datenschutzer- mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. klärung“ und das Formular „Meldeblatt“ ausgefüllt mitbringen. Diese finden Sie auf unserer Homepage (www.owingen.de) als 6. Dienstleistungen download. Untersagt sind Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist. Hiervon sind Dienstleistun- Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie symptomfrei sind und gen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder 14 Tage keinen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hat- seelsorgerischen Zwecke sowie Friseurbetriebe und die Fußpfle- ten. ge jeweils, mit den nachfolgenden Maßgaben, ausgenommen: Außerdem können sich alle Owingerinnen und Owinger auch im • Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) und Testzentrum Überlingen testen lassen. Termine und online-An- vor Wahrnehmung von Dienstleistungen eines Friseurbetriebs meldung über die Stadtverwaltung Überlingen: oder der Fußpflege durch die Kundin oder den Kunden ein www.ueberlingen.de.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 01. MAI 2021 | 5 gelungen im Einzelhandel sowie auf die gemeindeeigene Test- Aktuelle Fallzahlen Corona strategie ein. Abschließend kam Herr Wengert auf die aktuelle Stand: Mittwoch, 28. April um 12.00 Uhr Lage in Owingen zu sprechen. b) Baumaßnahmen Corona infizierte Personen 111 (+ 4 Vorwoche) Ortsbaumeister Bernhard Widenhorn berichtete über den Stand seit März 2020 einzelner Baumaßnahmen im Gemeindegebiet und zeigte zu- Aktuell infizierte Personen (posi- 9 nächst anhand von Bildern auf, dass im Feuerwehrgerätehaus tiv getestete) und in Quarantäne aktuell die Fassade montiert wird und die sanitären Räumlichkei- ten sowie die Fahrzeughalle gefliest werden. Personen in Quarantäne 18 (8 enge Kontaktperso- (nicht positiv) nen, 8 Haushaltsangehöri- Im Baugebiet „Mehnewang, 3. Bauabschnitt“ sei der Straßen- ge, 2 Reiserückkehrer) feinbelag aufgebracht worden. Im Neubaugebiet „Hasenbühl 7-Tages-Inzidenz für Owingen: 109,89 Süd, Bauabschnitte B+C“ in Billafingen schreiten die Arbeiten ebenfalls voran, derzeit werde die Retentionsmulde ausgehoben. Abschließend zeigte Herr Widenhorn anhand zweier Fotos die aus dem vom Bauhof der Gemeinde selbst hergestellten Ruheliegen, von denen eine am Dorfplatz in Taisersdorf und die andere unterhalb GemeInderat des Spielplatzes in Hohenbodman aufgestellt wurde. Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung 3. Einwohnerfragestunde Seitens der anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer gab es kei- Am 21.04.2021 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates ne Wortmeldungen. im Bürgerhaus kultur|o in Owingen mit nachfolgender Tagesord- nung statt: 4. Breitbandversorgung in Owingen - Vorstellung der FT- TB-Masterplanung und der Kostenschätzung für den TOP Thema Ausbau erster unterversorgter Gebiete Owingens 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Be- Ausgangslage schlüsse Am 17. Juli 2019 hatte der Gemeinderat Owingen den Beitritt 2. Aktuelle Informationen zum Zweckverband Breitband Bodenseekreis beschlossen. 3. Einwohnerfragestunde 4. Breitbandversorgung in Owingen - Vorstellung der FT- Der Zweckverband hat damit die Aufgabe des Ausbaus einer flä- TB-Masterplanung und der Kostenschätzung für den Aus- chendeckenden, modernen und leistungsfähigen Breitbandver- bau erster unterversorgter Gebiete Owingens sorgung in Owingen und weiteren neun Städten und Gemeinden 5. Breitbandversorgung in Owingen - Beschluss zur Beteili- im Bodenseekreis übernommen. Zudem baut der Zweckverband gung der komm.pakt.net an der OEW Breitband GmbH für den Landkreis Bodenseekreis das überregionale Backbo- 6. Bauantrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf ne-Netz aus. dem Grundstück Flst. Nr. 945, Birkenweg 10, Owingen 7. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Aktueller Projektstand: Grundstück Flst. Nr. 579, Weidenweg 23a, Owingen Höchste Priorität hat der Ausbau der sogenannten „weißen Fle- 8. Bauvoranfrage auf Einbau einer Wohneinheit in die ehema- cken“ in den Verbandsgemeinden. An diesen unterversorgten lige Scheune auf dem Grundstück Flst. Nr. 287/1, Unterf- Adresspunkten steht heute ein Datenstrom von weniger als 30 rickhof 54, Billafingen Mbit/Sek. im Download zur Verfügung. 9. Beschluss über die Kindergartenbedarfsplanung 2021/2022 Der Zweckverband hat zeitgleich in allen zehn Verbandsgemein- 10. Beschluss über die Vergabe verschiedener Straßenbau- den dazu eine Markterkundung durchgeführt und eine Master- maßnahmen sowie der Sanierungsmaßnahmen für das planung zum Glasfaserausbau beauftragt. Die Kosten für diese Wirtschaftswege- und Straßensanierungsprogramm 2021 Beratungsleistung von maximal 50.000 Euro pro Gemeinde wer- 11. Beschlussfassung über die Vergabe der Tief- und Rohrlei- den zu 100% vom Bund gefördert. tungsbauarbeiten für die Neuverlegung der Wasserversor- gungsleitungen in der Kreuzstraße und im Schmidtengäss- Für die Gemeinde Owingen wurde seit Dezember 2020 die le in Owingen sowie im Panoramaweg in Taisersdorf Masterplanung durch die Firma MRK Media AG überarbeitet. 12. Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Im Ergebnis liegt nun eine Grobplanung zum FTTB Ausbau aller Bekanntmachung auszubauenden weißen Flecken mit zugehöriger Grobkosten- 13. Verschiedenes schätzung vor. In der Ausbauplanung enthalten sind bereits um- fangreiche vorbereitende Maßnahmen, auch zur Erschließung 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster der sogenannten „grauen Flecken“ (Adresspunkte mit weniger Beschlüsse als 100 Mbit/s im Download). Herr Bürgermeister Henrik Wengert gab den Beschluss bekannt, dass die Umsetzung der im Haushaltsplan für das Jahr 2021 vor- Für dieses Ausbauszenario wurde durch den Zweckverband bereits gesehenen investiven Maßnahme „Änderung der Zuleitung von am 1. März 2021 der Förderantrag beim BMVI (Bundesministerium den Quellfassungen in den HB Owingen - erster Bauabschnitt“ auf- für Verkehr und digitale Infrastruktur) gestellt, um kurz vor Beendi- grund von Schwierigkeiten bei der Einholung von Bauerlaubnissen gung des Förderprogramms noch die Zuschüsse zu sichern. in das Folgejahr 2022 verschoben wird. Das Jahr 2021 soll genutzt werden, um die Maßnahme komplett durchzuplanen und um alle Das Bundesprogramm sieht einen Zuschuss von 50% aller för- erforderlichen Bauerlaubnisse einzuholen. Die nicht in 2021 benö- derfähigen Bau- und Planungskosten sowie der technischen tigten Finanzierungsmittel stehen dann im Jahr 2022 zur Verfügung. Anlagen (POP, KvZ, ...) vor. Weitere 40% stellt das Land Ba- den-Württemberg in einem Co-Finanzierungsprogramm als Zu- 2. Aktuelle Informationen schuss zur Verfügung. a) Corona-Pandemie Der Eigenanteil für diese wichtige Infrastrukturmaßnahme in Herr Bürgermeister Henrik Wengert informierte über die aktuel- Höhe von ca. 10% wird durch den Zweckverband über kosten- len Entwicklungen in Sachen Corona-Pandemie und ging dabei günstige Darlehen fremdfinanziert und findet somit außerhalb u.a. auf die Unterrichtssituation in der Auentalschule, auf die Re- des Gemeindehaushalts statt.
6 | SAMSTAG, 01. MAI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen Kostenschätzung: Ergebnis sei es so, dass ein 100%iger Ausbau in Owingen vor FTTB Ausbau weiße Flecken Gemeinde Owingen (*gerundet auf Abzug einer möglichen Förderung gesamte Kosten in Höhe von 1.000 Euro) rund 11,4 Millionen Euro nach sich ziehen würde. Insgesamt 1.461 Hausanschlüsse und rund 56 Kilometer Leitungen wären Summe Investitionskosten (netto) 3.876.000 Euro dabei am Ende geschaffen bzw. entstanden. Zunächst gehe es Anteil Bundesförderung (50%) 1.938.000 Euro aber darum, die sogenannten „Weißen Flecken“ zu versorgen. Anteil Landesförderung (40%) 1.551.000 Euro Es sind also vorrangig insgesamt 109 Adresspunkte, die aktuell Eigenanteil 388.000 Euro mit weniger als 30 Mbit/Sek. versorgt sind, an ein Glasfasernetz zu bringen. Gesamte Kosten dafür in Höhe von rund 3,87 Milli- Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt über das KFW Darle- onen Euro abzüglich der Bundes- und Landesförderung führen hen 208 durch den Zweckverband. Die Gemeinde Owingen er- letztlich zu einem Kostenanteil der Gemeinde Owingen in Höhe stattet während der Laufzeit des Darlehens lediglich die Kapital- von rund 390.000 Euro. Neben diesen „Weißen Flecken“ gebe kosten (Zins + Tilgung) an den Zweckverband. es aber auch über 500 sogenannte „Graue Flecken“, denen man sich konkret widmen werde, sobald das neue Förderprogramm Die Zwischenfinanzierung der Zuschüsse wird über ein variables des Landes dafür aufgelegt ist. Die „Grauen Flecken haben be- Darlehen für alle Gemeinden realisiert, was sich u. a. auch positiv reits eine Breitbandversorgung, die über 30 Mbit/Sek liegen. auf die Bauzeiten auswirken sollte. Herr Schultes zeigte eine Zeitschiene auf, wonach der Baube- Weiteres Vorgehen: ginn der Breitbanderschließung Ende 2022, Anfang 2023 sein Die jeweiligen Ausbauplanungen werden im Laufe des Monats soll. Bauende für die Versorgung der „Weißen Flecken“ mit Glas- April 2021 in allen zehn Verbandsgemeinden vorgestellt. In der faser müsse spätestens Ende 2024 sein. Mit der Versorgung der Verbandsversammlung des Zweckverband Breitband Bodensee- „Weißen Flecken“ leiste man aber gleichzeitig schon viel Vorar- kreis am 6. Mai 2021 soll das weitere gemeinsame Vorgehen beit für die Versorgung der „Grauen Flecken“. beschlossen werden: Auf die Frage aus dem Gremium nach dem Umfang eines Glas- 1. EU-Ausschreibung der Planungsleistungen im Paket für alle faser-Hausanschlusses sagte Herr Schultes, dass ein solcher Verbandsgemeinden Hausanschluss nicht nur bis an die Grundstücksgrenze, sondern 2. Aufnahme der notwendigen Darlehen bis in den Keller des jeweiligen Hauses gehen werde. Grundsätz- 3. Ausschreibung des Netzbetreibervertrags zur späteren lich benötige man aber schon die Einwilligung des Grundstücks- Verpachtung der passiven Telekommunikationsinfrastruktur eigentümers bzw. einen entsprechenden Gestattungsvertrag. durch den Zweckverband Auf die Frage aus dem Gemeinderat, ob der Zweckverband bzw. Im Laufe des Sommers 2021 soll in den Gremien aller Verbands- die Gemeinden mit der Verpachtung des Netzes langfristig Geld mitglieder (Gemeinderäte, Kreistag) außerdem ein formaler Be- verdienen, sagte Herr Schultes, dass über die Pachteinnahmen trauungsakt zur rechtlichen Absicherung der Beihilfesituation eine gewisse Refinanzierung der vorangegangenen Investitions- beschlossen werden. Die Vorlage dazu wird aktuell vom Landrat- kosten gegeben sei, reich werde man dabei aber nicht. samt Bodenseekreis erarbeitet. Ein Gemeinderat wollte wissen, ob die Berücksichtigung eines Herr Bürgermeister Henrik Wengert begrüßte zu diesem Tages- Anwesens bei der Erschließung exakt von der Begrifflichkeit ordnungspunkt den Geschäftsführer des Zweckverband Breit- „Versorgung geringer als 30 Mbit/Sek.“ abhängig gemacht wird band Bodenseekreis (ZVBB), Herrn Bernhard Schultes, sowie oder ob da ein gewisser Spielraum besteht. Herr Riedel erklärte, Herrn Ralph Riedl vom Planungsbüro MRK Media AG. dass von den Versorgern je Adresse eine exakte Versorgungs- geschwindigkeit gemeldet wurde. Diese Rückmeldung sei maß- Zunächst stellte Herr Schultes die gemeinsame Vorgehensweise geblich und verbindlich. zum Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur anhand einer Präsenta- tion vor. Er verdeutlichte die zunehmende Bedeutung von Glas- Aus dem Gemeinderat kam die Frage, ob die Leitungsinfrastruk- faser als Datentransportmedium, schließlich wachse die Anzahl tur durchgehend neu verlegt wird oder ob gegebenenfalls schon der vernetzten Geräte genauso wie der Datenverbrauch, den vorhandene Breitbandleerrohre bzw. Glasfaserkabel Berück- eine Person in Deutschland hat. Gleichzeitig liege Deutschland sichtigung finden. Herr Riegel sagte, dass in der Masterplanung im Vergleich zu den anderen 36 Ländern der OECD aber nach alle Leerrohre, die die Gemeinde Owingen zuletzt im Zuge von wie vor weit abgeschlagen auf den hinteren Plätzen, was den Tiefbaumaßnahmen vorsorglich mitverlegen ließ, berücksichtigt Ausbau bzw. den Anteil von Glasfaseranschlüssen betrifft. An- wurden. Hingegen seien die von bereits aktiven Versorgern ver- schließend zeigte Herr Schultes auf, dass der Zweckverband legten Leitungen erst einmal nicht in die Planung eingearbeitet Breitband Bodenseekreis für seine Mitgliedsgemeinden jeweils worden. Letztlich werde aber in der Ausführungsplanung, die die Breitbandinfrastruktur errichtet, das dafür notwendige För- ja nächster Schritt sein wird, auch danach geschaut, so dass dermittelmanagement betreibt, die geschaffene Infrastruktur in- eine unnötige Doppelerschließung möglichst vermieden werden standgehalten wird und letztlich auch für die Ausschreibung des kann. Netzbetriebs bzw. die Verpachtung der Infrastruktur zuständig ist. Schließlich wurden folgende einstimmigen Beschlüsse gefasst: 1. Der Gemeinderat stimmte den vorgestellten Plänen zum Am Ende seines Vortrags ging Herr Schultes noch kurz auf die Ausbau der Breitband-Infrastruktur zu. geplante Gründung der OEW Breitband GmbH ein, an der sich 2. Der Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZVBB) wurde die Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net - bei dieser ist die Gemein- beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Planungen und de Owingen Mitglied - beteiligen soll. Genaueres bzw. eine Ab- Ausschreibungen im Paket zusammen mit den weiteren Ver- stimmung darüber sieht der nächste Tagesordnungspunkt dieser bandsgemeinden durchzuführen. Gemeinderatssitzung vor. 3. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt per Kreditaufnah- me durch den Zweckverband. Die Gemeinde erstattet dem Daran anschließend stellte Herr Ralph Riedl vom beauftragten Zweckverband die Finanzierungskosten (Zins + Tilgung). Planungsbüro MRK Media AG die Ergebnisse des Markterkun- dungsverfahrens, die erarbeitete FTTB Ausbauplanung sowie 5. Breitbandversorgung in Owingen - Beschluss zur Betei- die Kostenermittlung vor. Ziel sei die Versorgung von 100% aller ligung der komm.pakt.net an der OEW Breitband GmbH Owinger Adresspunkte mit Glasfaseranschlüssen. Der erarbeite- Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) te „Masterplan“ diene dabei als Grundlage für die Kostenberech- plant derzeit die Gründung einer OEW Breitband GmbH. Ziel ist nung, die Ausbauplanung sowie die Fördermittelberechnung. Im die Beschleunigung des kommunalen Breitbandausbaus.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 01. MAI 2021 | 7 Bereits vor Gründung der Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net im Breitband GmbH gefasst. Somit kommt es nun auf die Beteiligten Jahr 2013 wurden von der OEW im Bereich des heutigen Ver- von Komm.Pakt.Net an, um die OEW Breitband GmbH gemein- bundgebiets verschiedene Überlegungen angestellt, eine Breit- sam zu gründen. bandgesellschaft zu gründen. Diese Gesellschaft sollte den Breitbandnetzausbau und den Betrieb übernehmen. Aufgrund Mithilfe der Finanzierung der OEW Breitband GmbH wäre der der damaligen beihilferechtlichen Vorgaben und Förderrichtli- Glasfaserausbau in den Kommunen in den „grauen Flecken“ in nien war dies jedoch nicht möglich. Bau und Betrieb mussten einer Geschwindigkeit möglich, die mit der aktuellen Konstellati- zwingend getrennt werden. Unternehmen in privatrechtlicher on nicht erreicht werden kann. Der Ausbau erfolgt im Betreiber- Form waren außerdem nicht förderfähig. Dies führte in der Fol- modell und die Infrastruktur verbleibt in kommunaler Hand, der ge zur Gründung von Komm.Pakt.Net, um die kommunale Seite OEW. Damit hat die kommunale Seite Einfluss auf die Gestaltung zu bündeln, Synergien zu gewinnen, eine stärkere Position der der Netzbetriebsverträge einschließlich der Endkundenpreise. kommunalen Seite zu erhalten und schließlich große attraktive Netze an den Markt zu bringen. Über Komm.Pakt.Net konnten In einer zweiten Stufe könnte die OEW Breitband GmbH mit- viele dieser Ziele erfolgreich umgesetzt werden. Einige Städte, telfristig mit einem Investor oder Netzbetreiber eine Betreiber- Gemeinden und Landkreise haben gemeinsam und mit Unter- gesellschaft für den Ausbau und Betrieb gründen. Über die stützung von Komm.Pakt.Net Backbone-Netze errichtet und die Betreibergesellschaft könnten dann auch Bereiche von soge- weißen Flecken weitestgehend erschlossen. Vielerorts beginnt nannten „schwarzen Flecken“ ohne Glasfaserinfrastruktur er- der FTTB-Flächenausbau. Für die Netze konnten Betreiber zu schlossen werden, allerdings ohne Bezug von Fördergeldern. guten Konditionen gewonnen werden. Und auf Bundes- und Lan- Damit wäre es möglich, ein komplett „eigenes“ kommunales desebene ist Komm.Pakt.Net zentraler Ansprechpartner in den Netz im Bereich der weißen, grauen und schwarzen Flecken Fragen der Breitbanderschließung. zu errichten. Seit der Gründung von Komm.Pakt.Net im Jahr 2016 haben sich Klar ist, dass die geplante Gesellschaft keine Auswirkung auf das einige Weiterentwicklungen ergeben. Die neuen Bundes- und bisherige Betreibermodell von Komm.Pakt.Net haben wird. Die Landesförderprogramme im Breitbandausbau sind seit 2019 Wirkungsbereiche der Gesellschaften werden entsprechend der kompatibel. Seit diesem Zeitpunkt ist nun auch die Förderung beihilferechtlichen Vorgaben und Aufgreifschwellen voneinander von 100 % kommunalen Unternehmen möglich, die privatrecht- abgegrenzt. Komm.Pakt.Net wird weiterhin für die Erschließung lich organisiert sind. Zudem können kommunale und privatwirt- von „weißen Flecken“ und künftig auch zum Teil der „grauen Fle- schaftliche Unternehmen gemeinsamen ebenfalls eine Breit- cken“ sorgen. Die OEW Breitband GmbH als kommunales Un- bandgesellschaft gründen, erhalten aber keine Förderung. Damit ternehmen soll den Ausbau der „grauen Flecken“ additiv und kann die OEW den Ursprungsgedanken zum Breitbandausbau unterstützend dort vorantreiben, wo die Kommunen nicht selbst aus dem Jahr 2013 wieder aufgreifen. tätig werden und es die Gebiets- und Ausbaukulisse der Gesell- schaft sinnvoll ergänzt. Der flächendeckende Breitbandausbau erfordert enorme In- vestitionen, die erst nach langer Laufzeit rentabel werden. Es Zudem muss sichergestellt werden, dass kommunale Vertrags- gibt aber Investoren, die an dieser Art sicherer, langfristiger In- partner von Komm.Pakt.Net wie z.B. Netzbetreiber durch die vestitionen (25 bis 30 Jahre) sehr interessiert sind. Aus diesen spätere Betreibergesellschaft nicht benachteiligt werden. Die Grundüberlegungen beabsichtig die OEW, eine OEW Breitband grundsätzliche Vorgehensweise im Hinblick auf die Konkur- GmbH für den Breitbandausbau zu gründen, an der sich Komm. renzsituation der Betreibergesellschaft gegenüber privaten Te- Pakt.Net beteiligen kann und soll. lekommunikations-Unternehmen in „schwarzen Flecken“ muss deshalb so gestaltet werden, dass die Refinanzierung der herge- Der Ausbau über die OEW Breitband GmbH soll additiv zum stellten Infrastruktur möglichst wenig gefährdet wird. Ausbau der Städte und Gemeinden mit Komm.Pakt.Net erfolgen. Er kann und soll diesen nicht ersetzen. Gemeinsam mit einem Weiteres Ziel ist es, wo immer es möglich ist, die privaten Un- weiteren starken kommunalen Partner besteht für die beteilig- ternehmen durch Konkurrenz zu einem Glasfaser-Ausbau zu ten Kommunen von Komm.Pakt.Net die Chance, den Ausbau der ermuntern und die verbleibenden Gebiete selbst lukrativ zu ver- passiven glasfaserbasierten Breitbandinfrastruktur deutlich zu sorgen. beschleunigen. Gleichzeitig können die Kommunen im Komm. Pakt.Net-Gebiet beim Ausbau der gesamten Fläche durch den In Zusammenarbeit mit Beratungsbüros wurden Berechnungen ergänzenden Ausbau über die OEW Breitband GmbH bei dieser vorgenommen, um den Business Case in den potenziellen Aus- enorm kostenintensiven Aufgabe entlastet werden. Die Förder- baugebieten der geplanten Breitband GmbH zu prüfen. Die bis- mittel von Bund und Land können auf diesem Wege in beson- herigen Ergebnisse legen nahe, dass selbst in einem Worst-Ca- derem Maße in das Verbundgebiet gelenkt und ausgeschöpft se-Szenario die Wirtschaftlichkeit gegeben sein wird. werden. Die OEW Breitband GmbH wäre ein 100% kommunales privatrechtliches Unternehmen und damit förderfähig. Damit wird die Entscheidung über die Gründung der geplanten Beteiligungsgesellschaft insofern vereinfacht, dass sich für die Konkret ist ein Zusammenschluss der bestehenden kommuna- Beteiligten von Komm.Pakt.Net die Chance für einen beschleu- len Breitbandverbünde in und um das Komm.Pakt.Net-Gebiet mit nigten Breitbandausbau bietet, ohne ein dem gegenüber stehen- der OEW Breitband GmbH geplant. Neben Komm.Pakt.Net sind des erhebliches wirtschaftliches Risiko einzugehen. Durch den die BLS-Breitbandversorgung Landkreis Sigmaringen mbH, der zusätzlichen Ausbau in dem geplanten Einzugsgebiet der Region Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Baden-Württemberg können Gewinne realisiert werden. und der Zweckverband Breitband Bodenseekreis bereits in die Verhandlungen eingebunden. Die Geschäftsbesorgung für die Es ist vorgesehen, dass sich Komm.Pakt.Net mit 25.000 Euro an OEW Breitband GmbH soll durch die bestehenden Verbünde der OEW Breitband GmbH beteiligt. Dies entspricht ungefähr ei- erfolgen, konkret bei uns in den bewährten Strukturen durch ner Beteiligung von einem Prozent an der Gesellschaft und somit Komm.Pakt.Net, koordiniert über die Breitbandkoordinatoren im nur einem sehr geringen Anteil. Dieser Betrag wird von Komm. Landratsamt Bodenseekreis. Pakt.Net aufgebracht. Das Satzungsgebiet der OEW Breitband GmbH umfasst ganz Viele Details zum Aufbau und der Funktionsweise der OEW Baden-Württemberg, wobei die Gebiete der teilhabenden Breit- Breitband GmbH sowie der später geplanten Betreibergesell- bandverbände vorrangig im Focus sein werden. schaft sind noch mit den teilhabenden Verbänden und der OEW abzustimmen. Ein Großteil der Vorarbeit ist aber bereits geleis- Der Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung der OEW ha- tet, weshalb wir davon ausgehen können, dass die Gründung der ben bereits einen Grundsatzbeschluss zur Gründung der OEW OEW Breitband GmbH sehr bald erfolgen kann.
8 | SAMSTAG, 01. MAI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen Der Beschluss der Gründung muss für Komm.Pakt.Net im Ver- nordwestlichen Grundstückshälfte, im Schnitt ca. 37,0 m von der waltungsrat gefasst werden. Vorab müssen die Beteiligten dieser Erschließungsstraße entfernt. Das Grundstück mit einer Größe geplanten Beteiligung von Komm.Pakt.Net mehrheitlich zustim- von 2.789 m² steigt vom Weidenweg in nordwestlicher Richtung men. von 526,69 NN auf 529,00 NN (2,31 m) an. Die Corona-Krise hat deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Das Grundstück kann mit zwei Einfamilienhäusern bebaut wer- Glasfaserinfrastruktur ist. Mit diesem Engagement würden die den. Bei dem jetzt beantragten Wohngebäude in der nordwest- Beteiligten von Komm.Pakt.Net nicht nur ihren ursprünglichen lichen Grundstückshälfte würde nach den Festsetzungen des Gründungsgedanken verfolgen. Sie könnten damit auch noch Bebauungsplans die Zufahrt zur Garage mindestens 1,80 m und schlagkräftiger für gleiche Lebensverhältnisse im ländlichen der eigentliche Hauszugang im Erdgeschoss noch 1,50 m unter Raum sorgen und damit zur Steigerung der Attraktivität und Geländeniveau liegen. Das Erdgeschoss würde allseitig in das Wettbewerbsfähigkeit der Raumschaft beitragen. Gelände einschneiden. Es müsste ein hohes Maß an Aushub ab- gefahren werden (ca. 500 m³). Die Gemeinde Owingen als Beteiligte der gemeinsamen Kom- munalanstalt Komm.Pakt.Net muss über diese geplante Beteili- Insofern wird für die Anhebung der Erdgeschoss-Fussbodenhö- gung im Gemeinderat beraten und beschließen. he auf Geländeniveau - geplante Erdgeschoss-Rohfussboden- höhe 528,50 NN (+1,31 m) – eine Befreiung beantragt. Dieser Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat der Beteiligung Befreiung hat der Gemeinderat im Rahmen der Bauvoranfrage in der Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net an der geplanten OEW der Sitzung am 22. September 2021 bereits zugestimmt. Breitband GmbH, vorbehaltlich deren Gründung, zu und erteilte Herrn Bürgermeister Henrik Wengert eine entsprechende Wei- 3. Errichtung von Dachaufbauten sung zur Abstimmung in der Verwaltungsratssitzung von Komm. Die Errichtung von Dachaufbauten ist laut Bebauungsplan erst Pakt.Net. ab einer Dachneigung von 32° zulässig. Zur Verringerung der Firsthöhe ist eine Dachneigung von 30° beantragt. Städtebaulich 6. Bauantrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung tritt dies nicht in Erscheinung auf dem Grundstück Flst. Nr. 945, Birkenweg 10, Owingen Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die beantragten Be- „Mehnewang, 3. Bauabschnitt“ in Owingen. Bei dem geplanten freiungen insgesamt keine Bedenken, weshalb der Gemeinderat Vorhaben handelt es sich grundsätzlich um ein verfahrensfreies dem Bauantrag zustimmte und die erforderlichen Befreiungen Vorhaben, zumal nach der Landesbauordnung (LBO) Terrassen- erteilte. überdachungen bis zu 30 m² verfahrensfrei sind. Die im Rahmen der Nachbaranhörung eingegangenen Einwen- Im vorliegenden Fall hat die geplante Überdachung eine Fläche dungen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von 28,9 m² (inklusive Dachvorsprünge). Dieses untergeordnete von der Baurechtsbehörde geprüft. Bauteil überschreitet das Baufenster nach Norden um 1,20 m und nach Osten um 0,20 m. Deshalb ist dafür eine Befreiung für 8. Bauvoranfrage auf Einbau einer Wohneinheit in die ehe- die Überschreitung des Baufensters erforderlich. Aus städtebau- malige Scheune auf dem Grundstück Flst. Nr. 287/1, Un- licher Sicht bestehen keine Bedenken. terfrickhof 54, Billafingen Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. Auf die Durchführung einer Nachbaranhörung wurde verzichtet, 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB (sonstige Vorhaben im Außenbereich) zu weil offensichtlich keine nachbarschützenden Belange betroffen beurteilen. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich sind. bei der Änderung oder Nutzungsänderung um ein erhaltenswer- tes, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäude handelt Der Gemeinderat erteilte die erforderliche Befreiung für die und das Vorhaben der zweckmäßigen Verwendung des Gebäu- Überschreitung des Baufensters. des und der Erhaltung des Gestaltwerts dient (Erhaltung einer denkmalgeschützten Hofstelle). 7. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 579, Weidenweg 23a, Owingen Die denkmalschutzrechtlichen Belange werden im Rahmen des Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Verfahrens von der Baurechtsbehörde und der Denkmalschutz- „Priel-Nikolauskapelle, 1. Teiländerung“ in Owingen. behörde geprüft. Im Herbst letzten Jahres wurde hierfür bereits eine Bauvoranfra- Der Erhalt und eine sinnvolle Nutzung von Außenbereichshöfen ge eingereicht, über welche der Gemeinderat in seiner Sitzung ist generell wünschenswert. Aus städtebaulicher Sicht bestehen vom 22. September 2020 beraten hatte. Die Bauvoranfrage wur- keine Bedenken. Die Nachbaranhörung wird momentan durch- de zwischenzeitlich mit Bauvorbescheid vom 8. Dezember 2020 geführt. Bedenken und Einwendungen wurden bislang nicht vor- positiv beschieden. getragen. Der nun eingereichte Bauantrag hält sich größtenteils an die Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 14. April 2021 über Bauvoranfrage. Insgesamt sind folgende Befreiungen beantragt: den Bauantrag beraten und diesem zugestimmt. Dem schloss sich der Gemeidnerat einstimmig an. 1. Überschreitung der maximalen Wandhöhe Die maximal zulässige Wandhöhe gemäß Bebauungsplan be- 9. Beschluss über die Kindergartenbedarfsplanung trägt 4,50 m. Beantragt wird die Überschreitung der Wandhöhe 2021/2022 im Bereich der Widerkehre (5,725 m), der Gauben (5,245 m) und Einleitung im Bereich Rücksprung Dachgeschoss nach Südwesten (5,11 Rechtzeitig vor Beginn des neuen Kindergartenjahres erfolgt tra- m). Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. Insbe- ditionell ein Abgleich der vorhandenen Betreuungsplätze mit den sondere, weil auf dem Nachbargrundstück ebenfalls eine Befrei- laut der erfolgten Anmeldungen benötigten Plätze in den Kin- ung für die Überschreitung der Wandhöhe erteilt wurde. dertageseinrichtungen der Gemeinde. Diese Planung dient auch als Grundlage für die vorzuhaltenden personellen Ressourcen. 2. Überschreitung der Erdgeschoss-Fussbodenhöhe (EFH) Die persönliche Anmeldung in den Einrichtungen war in diesem Gemäß Bebauungsplan darf die EFH nicht höher als 0,50 m über Jahr aufgrund der Corona-Pandemie wiederum nicht möglich. dem Bezugspunkt liegen. Der Bezugspunkt liegt in der Mitte der Die Anmeldung konnte stattdessen per E-Mail eingereicht wer- straßenseitigen Grundstücksgrenze, von der aus das Grund- den. Außerdem wurden viele Kinder schon vor dem eigentlichen stück seine Zufahrt erhält. Das geplante Bauvorhaben liegt in der Startschuss angemeldet.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 01. MAI 2021 | 9 Insgesamt werden im kommenden Kindergartenjahr 49 neue Kinder in den Einrichtungen Krippe, Kindergarten und Hort aufgenom- men werden. 16 Krippenkinder dürfen während des kommenden Kindergartenjahres in den Kindergarten, also in den Ü3-Bereich wechseln. Einige Kinder sind zum kommenden Schuljahr wieder grundschulfähig und so wechseln voraussichtlich 34 Kinder aus dem Kindergarten in die Grundschule. Aktuell stellt sich die Situation der vorhandenen Plätze U3 und Ü3 sowie Hort in den Owinger Kindertageseinrichtungen wie folgt dar: Vorhandene Plätze laut Betriebserlaubnis Kindergarten / Gruppenzahl Gruppenform (gemischt) maximale Kapazität Kinderhaus St. Nikolaus 1 Regelgruppe 3 – 6 Jahre 28 7 Gruppen 1 Regelgruppe 2,5 – 6 Jah. 25 2 Ganztag/VÖ 50 3 Krippengruppen 25 Hort an der Schule 1 Gruppe bis 17 Uhr 25 1 Gruppe bis 14 Uhr 15-20 Kinderhaus „Guggenbühl“ 1,5 Gruppen 1 VÖ 25 ½ Altersmischung 12 Kindergarten billabü 2 Gruppen 1 Regelgruppe 28 1 Kleinkind (2-3-jährig) 10 Gesamt 13 Gruppen Aktuelle Belegung 2020/2021 und voraussichtliche Belegung 2021/2022 Kinderhaus Bisherige Plätze aktuell belegt Abgänge Anmeldungen Belegte Plätze Freie Plätze St. Nikolaus Kiga 100 100 22 29 107 -7 Krippe 25 24 16 18 25 0 Hort 45 40 7 5 38 7 Guggenbühl 37 38 8 7 37 0 Billafingen 38 28 4 6 30 8 Ein Blick auf die Geburtenentwicklung in Owingen Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Owingen 25 23 23 31 23 32 34 34 9 Billafingen 8 4 7 5 8 7 5 6 1 Hohenbodman 1 3 2 1 2 0 0 4 0 Taisersdorf 2 2 1 3 1 3 4 3 0 Gesamt 36 32 33 40 34 42 43 47 10 Seit 2018 hat sich die Geburtenzahl wieder stabil über der 40er Marke eingependelt. 2020 hat den Rekordwert von 47 Kindern er- reicht. Dies erklärt auch den stabilen Zuspruch auf die 3 Krippengruppen. Es sind aber auch im Kalenderjahr 2020 wieder einige Kinder in auswärtigen Einrichtungen gemeldet worden. Nach den bisher vor- liegenden bekannten Abrechnungen der Nachbargemeinde aus dem Vorjahr 2020 sind es 27 Kinder, wobei diese Zahl noch höher ausfallen kann. Es haben noch nicht alle Nachbarkommunen abgerechnet. Auswirkungen auf die einzelnen Einrichtungen infolge der paar freie Plätze sind deshalb auch beruhigend, weil durch das Anmeldungen Neubaugebiet „Hasenbühl-Süd, Bauabschnitte B + C“ durchaus noch weitere Kinder dazu kommen können. Kindergarten billabü Der Kindergarten billabü kann mit unveränderter Betriebser- Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 14. April 2021 eben- laubnis ins neue Kindergartenjahr starten, dort sind laut der falls auf diese Zahlen geblickt und die Bedarfsplanung vorbera- Anmeldungen 30 Plätze belegt. In Billafingen starten die Kinder ten. zunächst in der Biber-Gruppe (ab 2 Jahren) und wechseln dann mit 3 bis 4 Jahren (je nach Entwicklungsstand) in die Fuchs- Kinderhaus St. Nikolaus bau-Gruppe (3 bis 6 Jahre). In der Biber-Gruppe sind alle Plätze Die Krippe kann im kommenden Kindergartenjahr dank der im im neuen Kindergarten-Jahr belegt. Bei den Füchsen könnten letzten Jahr ausgebauten 25 Krippenplätze alle Anmeldungen noch Kinder aufgenommen werden. Aber die Einrichtung be- aufnehmen. Eine Änderung der Betriebserlaubnis ist nicht erfor- nötigt laut Betriebserlaubnis in jedem Falle beide Gruppen. Ein derlich.
10 | SAMSTAG, 01. MAI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen Allerdings besteht im Bereich des Kindergartens nach den Bedingt durch diese Aufstockung ist nach Abzug von Elternbei- vorliegenden Anmeldungen eine Problematik. Es liegen mehr trägen und Landeszuweisungen mit einem zusätzlichen Abman- Anmeldungen als Plätze vorhanden sind vor. Hinzu kommt die gel im Bereich Kinderbetreuung in Höhe von ca. 30.000 EUR zu Tatsache, dass einige Kinder die Ganztagsbetreuung benötigen. rechnen. Je mehr Kinder eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen, desto geringer wird die maximale Gruppengröße laut Betriebser- Nach ausführlichen Erläuterungen durch Hauptamtsleiterin Regi- laubnis. Die Wichtel und Elfen sind bspw. als Mischgruppe VÖ na Holzhofer beschloss der Gemeinderat im Rahmen der Kinder- und GT genehmigt. Die maximale Platzzahl beträgt 25 Kinder. gartenbedarfsplanung 2021/2022 folgendes einstimmig: Sind jedoch 10 Ganztagskinder in der Gruppe, reduziert sich die 1. Im Kinderhaus St. Nikolaus, im Kindergarten billabü und im Gruppengröße auf 20 Kinder. Es fallen also je nach konkreter Hort bleiben die Betriebserlaubnisse bestehen. Inanspruchnahme der Ganztagsplätze pro Gruppe 5 Plätze weg. 2. Im Kinderhaus Guggenbühl werden im neuen Kindergar- Im Kinderhaus St. Nikolaus sind die vier Gruppenräume im Kin- tenjahr zwei Gruppen geführt: davon eine altersgemischte dergarten (Altbau) belegt und voll besetzt. Im Neubau (Krippe) Regelgruppe im Alter von 2 – 6 Jahren mit 25 Plätzen, sowie sind auch alle drei Gruppenräume in Betrieb und damit belegt. eine Mischgruppe Ganztag/Verlängerte Öffnungszeit im Al- Eine Erweiterung der Gruppen ist im Kinderhaus St. Nikolaus ter von 3 – 6 Jahren mit 25 Plätzen. nicht möglich. 3. Der Personalmehrbedarf ist durch Aufstockung vorhandener Teilzeitarbeitsverhältnisse sowie wenn möglich durch Anstel- Es ist daher unumgänglich, dass einige Anmeldungen, die ei- lung eines Anerkennungspraktikanten aufzufangen. gentlich auf das Kinderhaus St. Nikolaus lauten, in einer anderen Einrichtung der Gemeinde Owingen bedient werden. Um den 10. Beschluss über die Vergabe verschiedener Straßenbau- Rechtsanspruch dieser Kinder zu erfüllen, besteht glücklicher- maßnahmen sowie der Sanierungsmaßnahmen für das weise die Möglichkeit, im Kinderhaus Guggenbühl die zweite Wirtschaftswege- und Straßensanierungsprogramm Gruppe von einer halben in eine ganze Gruppe umzuwandeln. 2021 Aufgrund der Nachfrage nach Ganztagsbetreuung ist diese Am 23. März 2021 hat der Gemeinderat das Straßen- und Wirt- Gruppe jedoch dann auch im Betrieb bis 17 Uhr zu öffnen. Bei schaftswegesanierungsprogramm 2021 beschlossen und die der Umverteilung der Kinder wird der konkrete Wohnort eine Verwaltung beauftragt, die Arbeiten gemeinsam mit dem Ingeni- entscheidende Rolle spielen oder aber die Tatsache, ob schon eurbüro Reckmann aus Owingen beschränkt auszuschreiben. ein Geschwisterkind im Kinderhaus St. Nikolaus betreut wird. Auch die Kinder, die aus der Krippe in den Kindergarten wech- Die Submission fand am Donnerstag, 15. April 2021, im Rathaus seln, werden in diesem Platzzuteilungsverfahren neu beurteilt. Owingen statt. Ein automatischer Übergang ins Kinderhaus St. Nikolaus ist da- mit nicht verbunden. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Ingenieurbüro Reckmann aus Owingen ergab sich fol- Kinderhaus Guggenbühl gender Preisspiegel: Das Kinderhaus „Guggenbühl“ wird aktuell mit 1,5 Gruppen be- trieben, einer VÖ-Gruppe mit 25 Plätze für 3 - 6-jährige Kinder Firma Angebotspreis brutto in EUR und einer halben altersgemischten Gruppe mit 12 Plätzen für Kinder von 2 bis 6 Jahren. Nach den vorliegenden Anmeldungen Meier Straßen- und 67.961,35 EUR für das Kinderhaus Guggenbühl sind dort schon jetzt für weitere Tiefbau, Stockach Aufnahmen aus Owingen keine freien Plätze mehr vorhanden. Es Bieter 2 69.116,45 EUR ist daher erforderlich, die Betriebserlaubnis zu ändern und die Bieter 3 75.297,65 EUR zweite Gruppe als volle Gruppe mit GT-Öffnungszeit zu führen. Bieter 4 84.781,79 EUR Die Gruppe verfügt sodann über bis zu 25 Plätze und kann den Bieter 5 87.113,75 EUR angemeldeten Bedarf abdecken. In diesem Zuge wird vorge- schlagen, im Kinderhaus Guggenbühl dieselben Öffnungszeiten Bieter 6 122.581,53 EUR wie im Kinderhaus St. Nikolaus vorzuhalten: Regelzeit, Verlän- gerte Öffnungszeit und Ganztag. Die Kostenberechnung für die Straßensanierungsarbeiten lag bei ca. 75.000 EUR. Das Ausschreibungsergebnis liegt somit ca. Im Kinderhaus Guggenbühl steht außerdem ein Wechsel in der 7.000,00 EUR darunter. Die Verwaltung schlug vor, den Auftrag Leitung an. Frau Angela Gorber wird das Kinderhaus künftig als an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, was dann auch ein- Leiterin übernehmen, die Gesamtleitung durch Frau Lindenau stimmig erfolgte. entfällt. Frau Gorber fungiert dann auch nicht mehr als stellver- tretende Leiterin im Kinderhaus St. Nikolaus. Im Rahmen einer 11. Beschlussfassung über die Vergabe der Tief- und Rohr- Vollzeitstelle wird sie dann im Kinderhaus Guggenbühl tätig sein leitungsbauarbeiten für die Neuverlegung der Was- und die 2-gruppige Einrichtung leiten. serversorgungsleitungen in der Kreuzstraße und im Schmidtengässle in Owingen sowie im Panoramaweg in Hort an der Schule Taisersdorf Im Hort besteht laut der aktuellen Anmeldungen keine Proble- Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 wurde die Neuverlegung matik. Die Betreuung kann mit einer Hortgruppe bis 17 Uhr und der Wasserleitungen in Owingen im Bereich der Kreuzstraße einer Gruppe der flexiblen Nachmittagsbetreuung bis 14 Uhr und vom Schmidtengässle sowie in Taisersdorf im Panorama- bewerkstelligt werden. Personal und Betriebserlaubnis können weg beschlossen. Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich durch bestehend fortgeführt werden. das Stadtwerk am See beschränkt ausgeschrieben. Personaleinsatz Die Submission fand am Donnerstag, 8. April 2021, im Rathaus Im Kinderhaus Guggenbühl sind durch die Änderung der Be- Owingen statt. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung triebserlaubnis und die Erweiterung der Öffnungszeiten weitere durch das Stadtwerk am See ergab sich folgender Preisspiegel: 1,7 Stellen nötig. Wovon allerdings schon 0,5 Stellen durch den Wechsel der stv. Leitung aus dem Kinderhaus St. Nikolaus ins Los 1: Tiefbauarbeiten Kinderhaus Guggenbühl aufgefangen sind. Bleiben also noch 1,2 Villieber Erde Abbruch Stein GmbH, 69.902,96 EUR Stellen übrig. Davon können weitere 0,4 Stellen durch vorhande- Owingen nes Personal aufgestockt werden, für die verbleibende 0,8 Stelle Bieter 2 81.919,08 EUR kann ein Platz im Anerkennungspraktikum besetzt werden.
Sie können auch lesen