Newsline November 2018 - Bundessparte Bank und Versicherung - WKO
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Newsline November 2018 Bundessparte Bank und Versicherung _________________________________________________ _________________________________________________ INHALT TOPTHEMEN BANKENAUFSICHT KAPITALMARKT STEUERN ZAHLUNGSVERKEHR VERSICHERUNGSTHEMEN SONSTIGE THEMEN VERANSTALTUNGSHINWEISE 1 Änderungen/Neuerungen im Vergleich zur Newsline vom Oktober 2018 sind kursiv und blau unterlegt.
TOPTHEMEN INDIVIDUALBESCHWERDE BANKOMATENTGELTE / ERKENNTNIS DES VFGH Erfreulicherweise hat der österreichische Verfas- Die § 4a VZKG aufhebende Entscheidung des sungsgerichtshof (VfGH) die Bestimmung des im VfGH wurde am 25.10.2018 im BGBl veröffent- Herbst 2017 beschlossenen Gesetzes zur Weiter- licht. Die betreffende Bestimmung trat somit am verrechnung der Bankomatentgelte von so ge- 26.10.2018 außer Kraft. nannten Drittanbietern an heimische Banken (§ 4a VZKG) für verfassungswidrig befunden und er- entschärfte Wirkung des § 4 (2) VZKG satzlos aufgehoben. Damit wird unserem Haupt- Dem Mehrbegehren der Kreditwirtschaft, auch § anliegen Rechnung getragen. 4 (2) VZKG („im Einzelnen ausverhandeln“) auf- zuheben, ist der VfGH nicht gefolgt. Die Wirkung Aufgrund der aktuellen Entscheidung des VfGH ist von § 4 (2) VZKG ist jedoch aufgrund der § 4a es Drittanbietern nicht mehr möglich, ihre Ge- VZKG-Aufhebung wesentlich „entschärft“. bühren für Bargeldbehebungen auf österreichi- sche Banken überzuwälzen. Die formellen Vorgaben des § 4 (2) VZKG sind lediglich auf ab 13.1.2018 geschlossene Verein- Inkrafttreten der Aufhebung von § 4a barungen betreffend Herausgeberentgelte VZKG mit 26.10.2018 (kontoführende Bank verrechnet Kunden für Be- Mangels anderslautender Fristsetzung durch den hebung an Bankomaten ein Entgelt) anzuwen- VfGH trat die Aufhebung (auch für die antrag- den. stellenden Kreditinstitute) mit Veröffentlichung der Aufhebung im BGBl in Kraft (keine „Ergrei- ferprämie“). EBA-STRESSTEST 2018 In den heurigen Stresstest der EBA waren 48 Ban- Szenarien, insb. mit Bezug zum Brexit wurden si- ken aus 15 EU-Ländern und Norwegen (Abde- muliert. ckungsgrad 70% des EU-Bankensektors) einbe- zgoen. Aus Österreich waren die Erste Group Beim EBA-Stresstest wurden im wesentlichen Bank sowie die Raiffeisen Bank International da- Schockszenarien und deren Auswirkungen auf die bei. Erstmals wurden IFRS 9-Daten der Banken Kapitalquoten getestet. Das Stressszenario bein- dem Stresstest unterzogen (die Bildung von Risi- haltete u.a. einen Einbruch der Wirtschaftsleis- kovorsorge hat sich an erwarteten Verlusten und tung um 8,3% bis 2020, hohe Arbeitslosenquoten, nicht bereits an entstandenen Verlusten zu ori- Einbrüche bei den Aktien- und Anleihekursen, entieren). Die Stresstest-Ergebnisse wurden am Rückgänge am Immobilienmarkt und einen star- 2. November 2018 veröffentlicht. ken Währungsverfall. Darüber hinaus gab es auch länderspezifische Szenarien, die in Deutschland Der Zeitplan der EZB, der die Stresstestergeb- beispielsweise strenger waren (Einbruch der nisse für die SREP-Quoten berücksichtigt, wurde Wirtschaftsleistung um 10,1% im Vergleich zu laut EZB entsprechend angepasst. Parallel zum Italien mit 6,7%), um die deutschen Banken ei- EBA-Stresstest führte die EZB für weitere 65 sig- nem vergleichbaren Stress auszusetzen wie die nifikante Institute einen eigenen Stresstest italienischen Banken. Das erklärt auch teilweise durch. Die Ergebnisse werden in den SREP 2018 das vergleichsweise schlechte Abschneiden. einfließen. Auch mehrere makroökonomische NON PERFORMING LOANS (NPL) - LEGISLATIVVORSCHLÄGE DER KOMMISSION Ein Paket der EU-Kommission zum Abbau notlei- 1. Sicherstellung einer ausreichenden Kredit- dender Kredite sieht folgende Maßnahmen in vier verlustdeckung der Banken für künftige notlei- Schlüsselbereichen vor: dende Kredite (Prudential Backstop für zukünf- tige NPLs durch Änderung der CRR). 2
2. Ermöglichung der beschleunigten außerge- Sobald das Europäische Parlament Anfang De- richtlichen Realisierung von besicherten Kredi- zember seine Position festlegt, können die Tri- ten (Angleichen der nationalen Insolvenzrechte logverhandlungen starten. In Bezug auf den in diesem Bereich). Backstop in der CRR erscheint eine Einigung mit 3. Weiterentwicklung von Sekundärmärkten dem Parlament noch vor der EU-Wahl im Früh- für notleidende Kredite: Vereinfachung des jahr 2019 möglich und wahrscheinlich. Was die grenzüberschreitenden Handels mit NPLs. insolvenzrechtlichen Vorschläge anbelangt, ins- 4. Technische Blaupause für die Einrichtung na- besondere die vorgeschlagene außergerichtliche tionaler Asset-Management-Gesellschaften Verwertung von Sicherheiten ist eine Einigung (Bad Banks). vor der EU-Wahl unwahrscheinlich. Auch die EZB hat im März 2018 ihr Addendum zum EBA-Leitlinien zu NPE-Management NPL-Leitfaden veröffentlicht, das für signifikante Die EBA hat vor kurzem die finalen Guidelines on Banken gilt und basierend auf einem Säule-II-An- management of non-performing and forborne ex- satz teilweise strengere Vorgaben – in Form von posures veröffentlicht, die ab 30. Juni 2019 zur „unverbindlichen“ aufsichtsbehördlichen Erwar- Anwendung gelangen werden. tungshaltungen (ebenfalls nur für neue NPLs, je- Mit der Finalisierung der Leitlinien ist die EBA doch auch Altkredite, die erst kürzlich als NPL einer weiteren Maßnahme aus dem Aktionsplan klassifiziert wurden, fallen darunter) - normiert. des ECOFIN-Rat zum Abbau von NPLs nachgekom- men. Während der EZB-Leitfaden zu NPLs nur für Rats-Einigung zu NPL-CRR-Backstop bedeutende Institute gilt, weitet die EBA den Zum Prudential Backstop hat es Ende Oktober Anwendungsbereich durch diese ähnlichen Vor- eine finale Einigung gegeben: gaben auf weniger bedeutende Institute aus. - Die Definition von NPE (Non-performing Der Aufbau des Papiers hat sich im Vergleich zum Exposure) wird entsprechend der bereits Entwurf nicht verändert und orientiert sich wei- jetzt im Meldewesen gültigen Definition terhin am zeitlichen Ablauf der NPL-Steuerung. (Art. 178 CRR: 90 Tage Verzug mit we- Der Schwellenwert von 5 Prozent NPL-Quote, ab sentlicher Verbindlichkeit bzw. volle Be- dem die Entwicklung einer NPL-Strategie und der gleichung unwahrscheinlich) festge- entsprechenden Governance notwendig wird, schrieben. Beim Backstop werden – im wird nun näher spezifiziert. Es soll die Brutto- Gegensatz zum ursprünglichen KOM-Vor- NPL-Quote zum 31. Dezember 2018 herangezo- schlag – die NPEs gleich behandelt, auch gen werden. Darüber hinaus hat die EBA klarge- wenn sie durch unterschiedliche Trigger stellt, dass NPLs des Handelsbuchs von der An- zuvor zu NPEs wurden (90 Tage oder wendung der Leitlinien ausgeschlossen sind. Die gleich volle Begleichung unwahrschein- Leitlinien werden zunächst in alle offiziellen lich). Amtssprachen übersetzt und auf der Internet- - Vorgesehen ist eine vollständige ver- seite der EBA veröffentlicht. Ab diesem Zeit- pflichtende Mindestdeckung (100% Back- punkt hat die FMA zwei Monate Zeit, sich mittels stop) für alle notleidenden Kredite comply-or-explain zur Anwendung der Leitlinien (NPL), die ab In-Kraft-Treten der Verord- zu äußern. nung, mit der die CRR geändert wird, gelten wird, wobei nur Kredite, die nach POSITION der Bundessparte In-Kraft-Treten ausgereicht wurden, da- Die Bundessparte sieht die Einführung von „Pru- von umfasst sind. dential Backstops“ in der CRR kritisch. Regulato- - Für unbesicherte NPLs muss binnen 3 rische Regeln zur Bewertung von Krediten, die Jahren vollständig Rückstellung gebildet von den Rechnungslegungsstandards abweichen, werden; führen zu Unsicherheiten und Interpretations- - Für sonstige besicherte NPLs binnen 7 schwierigkeiten. Der Rechtsrahmen für Bewer- Jahren; tungen von Krediten und dessen praktische Um- - Für mit Immobiliensicherheiten besi- setzung ist in Österreich ausreichend, um die Bil- cherte NPLs binnen 9 Jahren. dung stiller Lasten zu verhindern. - Es gilt der sogen. Exposure-by-Exposure- Die anderen Teile der Legislativvorschläge ent- Approach, d.h. es reicht zukünftig nicht halten durchaus begrüßenswerte Elemente, ins- aus auf aggregierter Ebene Rückstellun- besondere die Vorschläge zu einer außergericht- gen zu bilden. lichen Realisierung von besicherten Krediten so- wie die Vorschläge zur Weiterentwicklung der Se- kundärmärkte für notleidende Kredite. 3
MAßNAHMEN ZUR BEGRENZUNG SYSTEMISCHER RISIKEN IN DER IMMOBILIEN- FINANZIERUNG (NEUE FMA-VERORDNUNGSKOMPETENZ) Seit 2017 sind in § 22b BWG zusätzliche aufsichts- Das FMSG hat sich daher […] dazu entschlossen, behördliche Maßnahmen zur Begrenzung systemi- näher zu spezifizieren, was es unter einer nach- scher Risiken im Immobilienbereich (u.a. Belei- haltigen Immobilienkreditvergabe versteht. Als hungsquote, Schuldenquote, Schuldendienst- nachhaltig erachtet das FMSG ein angemessenes quote) vorgesehen, die seit 1.7.2018 in Kraft Mindestmaß an Eigenmitteln der Kreditnehmer, sind. wobei Eigenmittelanteile unterhalb eines Richtwertes von 20% als kritisch angesehen Im Oktober war der Entwurf einer Änderung der werden. Kreditlaufzeiten sollten nicht unver- FMA-VERA-Meldeverordnung in Begutachtung, hältnismäßig lang ausfallen – Laufzeiten länger mit dem die Erhebung der Meldedaten basierend als 35 Jahre die Ausnahme bleiben – und die Ein- auf § 22b BWG geregelt wird. Davor gab es meh- kommensentwicklung der Kreditnehmer über rere Workshops mit der FMA und den Experten den Lebenszyklus berücksichtigen. Um eine adä- der Kreditwirtschaft. quate Begrenzung des Schuldendienstes (als Richtwert nicht mehr als 30 % bis 40 % im Ver- Die Vorgabe, dass entgegen der Position der Ban- hältnis zum Nettoeinkommen) zu gewährleisten, ken bereits der Ultimo Dezember 2019 als Melde- erwartet sich das FMSG eine konservative Be- stichtag vorgesehen ist (anstatt 2020), geht auf rechnung der Haushaltseinnahmen und -ausga- eine Entscheidung des FMSG zurück. ben im Zuge der Kreditvergabe. Dabei sollten le- diglich Einkommen, die verifiziert, regelmäßig FMSG-Konkretisierungen zur nachhaltigen Kre- und nachhaltig sind, berücksichtigt werden. ditvergabe bei Privatimmobilien Einzelne Indikatoren für sich betrachtet spiegeln Das Finanzmarktstabilitätsgremium, das aus Ver- das tatsächliche Kreditrisiko einer Immobilienfi- tretern von BMF, FMA und OeNB besteht, hat im nanzierung nicht vollständig wider, weshalb die Zusammenhang mit der Kreditvergabe bei Pri- oben genannten Indikatoren und zusätzliche zur vatimmobilien im Herbst auch seine Erwartungs- Verfügung stehende Informationen gesamthaft haltung auf seiner Homepage publiziert, die aus- zu beurteilen sind. zugsweise hier wiedergegeben wird: „Derzeit sind die systemischen Risiken aus der Finanzie- Das FMSG wird gemeinsam mit FMA und OeNB die rung von privaten Wohnimmobilien vor allem Entwicklungen am Wohnimmobilienmarkt wei- aufgrund der hohen Risikotragfähigkeit der Kre- terhin beobachten. Sollten systemische Risiken ditgeber und der vergleichsweise geringen Haus- aus der Immobilienkreditvergabe entstehen, haltsverschuldung begrenzt. Um dies auch für kann das FMSG der FMA Maßnahmen nach § 22b die Zukunft zu gewährleisten, sind nachhaltige BWG empfehlen.“ Kreditvergabestandards wesentlich. Allerdings ist in jüngerer Vergangenheit bei einzelnen Ban- ken eine Tendenz zu einer Aufweichung dieser Vergabestandards erkennbar. COVERED BONDS - LEGISLATIVVORSCHLÄGE DER KOMMISSION Die Kommission hat im März 2018 Legislativvor- Beschreibung, wie ein Covered Bond besichert schläge zu Covered Bonds (Pfandbriefe) veröf- sein muss, damit eine geringere Unterlegungs- fentlicht. Sie schlägt eine Vereinheitlichung des pflicht besteht. Künftig sollen zB Schuldver- Rechtsrahmens für Covered Bonds durch eine schreibungen, die durch bestimmte Formen hy- Richtlinie vor. Insbesondere soll dadurch eine pothekenbesicherter Wertpapiere gedeckt sind, einheitliche Definition von Covered Bonds vorge- keine aufsichtsrechtliche Vorzugsbehandlung geben werden. Des Weiteren wird die Bedingung mehr erhalten. Gedeckte Schuldverschreibun- eines doppelten Regresses – auf das ausgebende gen, die die Voraussetzungen der Richtlinie erfül- Institut und auf den Sicherungspool – sowie spe- len, können zukünftig mit dem Label „Europäi- zielle Liquiditätsanforderungen (180 Tage) vorge- sche gedeckte Schuldverschreibung“ versehen schlagen. Vorgesehen ist auch, durch eine Ver- werden. ordnung die CRR anzupassen, im Konkreten jene 4
Die Bundessparte hat eine umfangreiche Stel- Ratsarbeitsgruppen und im EP wenig kontrovers lungnahme zu den Legislativvorschlägen an die diskutiert wird. EU-Kommission, das BMF und das EU-Parlament übermittelt. POSITION der Bundessparte Sobald Rat und EP ihre Verhandlungspositionen Der Kommissionsentwurf wird grundsätzlich un- festgelegt haben, können die Trilogverhandlun- terstützt und es sollte darauf basierend eine Ver- gen starten. einheitlichung des Rechtsbestandes in Österreich möglichst schnell erfolgen, damit auch weiterhin Das Thema wird auf EU-Ebene prioritär vorange- die hohe Marktakzeptanz und das gute Rating der trieben, sodass man vorsichtig optimistisch sein österreichischen Pfandbriefe abgesichert werden kann, auch weil der Legislativvorschlag in den kann. MIFID II / WAG 2018 – AKTUELLE ENTWICKLUNGEN FMA – Organisationsrundschreiben WAG 2018 folioverwaltung gemäß WAG 2018“ („IKS-Rund- Das „Organisationsrundschreiben WAG 2018“ schreiben“) entgegen den Einwänden der Kredit- passt das bisherige auf Basis des WAG 2007 er- wirtschaft veröffentlicht. stellte Rundschreiben an die neue Rechtslage Infolge der konstruktiven Diskussion wurde in Be- (WAG 2018 sowie unmittelbar anwendbare EU- zug auf die Anwendbarkeit des Verhältnismä- Rechtsakte) an. ßigkeitsgrundsatzes zur Klarstellung nochmals der beispielhafte Charakter der genannten Um- Die FMA hat im Zuge der Überarbeitung des WAG setzungsmöglichkeiten hervorgehoben (RZ 7) – 2018-Organisationsrundschreibens in weiten Tei- „ein Weg von vielen“. len der Stellungnahme der Bundessparte Rech- nung getragen. Das finale Rundschreiben wurde – Des Weiteren wurde eine Definition des Begriffs um einen formellen Gleichklang mit dem Fit & "plausibilisieren" (RZ 16: „Erkennen von offen- Proper-Rundschreiben herstellen zu können – erst sichtlichen Unrichtigkeiten“) sowie eine Konkre- Mitte September 2018 veröffentlicht. tisierung im Hinblick auf die Berichtspflicht bei Kapitalmaßnahmen (RZ 28) vorgenommen. FMA-IKS-Rundschreiben WAG 2018 Die FMA hat Ende Oktober 2018 das finale Rund- Das im Entwurf noch zusätzlich vorgesehene Ver- schreiben zur „Konkretisierung der Anforderun- lustschwellen-Reporting für einzelne Positionen gen an interne Kontrollmechanismen zur Über- innerhalb eines Portfolios (gemäß Art 62 (2) wachung der Systeme und Verfahren zur Erfül- DelVO) wurden - den Anliegen der Kreditwirt- lung der Berichtspflichten im Rahmen der Port- schaft Rechnung tragend - gestrichen. BANKENAUFSICHT BASEL III / CRR / CRD IV – PROPORTIONALITÄT CRR / CRD IV – Änderungen Standards zum Marktrisiko und zu Großkredi- Die Kommission hat Ende 2016 das sogen. CRR- ten, Pillar-2 Add-ons, Liquidity and Capital Review-Package veröffentlicht mit Änderungen Waivers), von CRR, CRD IV und BRRD. Die Vorschläge be- - im Abwicklungsbereich (TLAC, MREL, neue treffen (teilweise bedingt durch umzusetzende Asset-Klasse für bail-in fähige vorrangige Basler Dokumente) Änderungen der Bankanleihen) und - Eigenkapitalvorschriften (verbindliche Le- - Proportionalität. verage Ratio iHv 3%, Umsetzung der langfris- tigen Liquiditätskennzahl Net Stable Funding Neue Regelungen zu IFRS 9 und eine neue Gläu- Ratio (NSFR), Übernahme der neuen Basler bigerkategorie in der BRRD sind bereits in einem Fast-Track-Verfahren beschlossen. 5
Trilogverhandlungen seit Juli eine monatliche Meldung anstatt einer täglichen Die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Meldung vorsehen kann. Es gibt aber nach wie CRR / CRD IV und BRRD, insb. zu mehr Proportio- vor Diskussionen, ob eine tägliche Meldung der nalität für kleinere und mittlere Banken, werden Leverage Ratio nicht für alle signifikanten Insti- von der österreichischen Ratspräsidentschaft in tute (über 30 Mrd. € BS) eingeführt werden soll. den Trilogverhandlungen zwischen Rat, EU-Par- lament und Kommission vorangetrieben, sodass Auch das Parlament hat Voraussetzungen für eine Einigung noch vor den EU-Wahlen im Mai eine Einigung festgelegt. Dazu zählen die Er- 2019 erreichbar erscheint. leichterung der KMU-Finanzierung und die stär- kere Berücksichtigung der Proportionalität. Zu gewissen Themen konnten vorläufige Einigun- gen in den Trilogverhandlungen erzielt werden, Proportionalität wie zB bei der Proportionalität beim SREP, sowie Sowohl Rat als auch EU-Parlament haben sich be- dass unter gewissen Schwellenwerten (unter 500 reits für Vereinfachungen für kleinere und mitt- Mio € Handelsvolumen) ein vereinfachter Stan- lere Banken bis zu einem Bilanzsummenschwel- dardansatz für das Marktrisiko zur Anwendung lenwert von EUR 5 Mrd. ausgesprochen, wenn das kommt und darunter bei niedrigeren Schwellen betreffende Institut keinen IRB-Ansatz verwen- (unter 50 Mio € Handelsvolumen) nur ein kleines det, nur ein kleines Handelsbuch hat und über ein Handelsbuch zu führen ist, wodurch es möglich geringes Derivategeschäft verfügt. Ausnahmen ist, das betreffende Exposure nach den Regeln sollen für IRB-Banken unter EUR 5 Mrd. Bilanz- für das Bankbuch zu unterlegen. summe bestehen, wenn das Modell auf Gruppen- ebene entwickelt wurde. Die nationale Aufsicht Übereinstimmung besteht auch bei der Genehmi- kann allerdings den Schwellenwert von EUR 5 gung von neuen CET1-Instrumenten, wonach Mrd. auch absenken. keine neuen aufsichtlichen Genehmigungen, son- dern nur eine Notifizierung erforderlich ist, wenn Erleichterungen sind für diese Banken in den Be- die CET 1 Instrumente den bereits vorhandenen, reichen Vergütung, Säule 2, Meldewesen, Offen- genehmigten Instrumenten der Bank entspre- legung und bei der langfristigen Liquiditätsquote chen. (NSFR) geplant. Inhaltlich besteht auch Einvernehmen zur Einfüh- rung eines Moratoriums nach erfolgter „failing or Waiver für Kapital bei grenzüberschreitenden likely to fail“-Feststellung der Aufsichtsbehörde. Gruppen Die Dauer des Moratoriums soll zwei Geschäfts- Derzeit gibt es in der CRR die Möglichkeit für Ban- tage nicht überschreiten. kengruppen, dass Tochterbanken im selben Mit- gliedsstaat von den Kapital- und Liquiditätsvorga- Gewisse Ratspositionen wurden als wesentlich ben befreit werden, und das Kapital und die Li- definiert, ohne die eine Einigung mit dem EP quidität nur auf konsolidierter Konzernebene ge- nicht möglich erscheint. Dazu zählen die Themen halten werden muss. Nur bei der Liquidität gibt Verhältnis der Aufsichtsbehörden (Home/Host), es jetzt schon unter gewissen Voraussetzungen kein Kapitalwaiver bei grenzüberschreitend täti- die Möglichkeit, dass ein sogen. Liquiditäts-Wai- gen Institutsgruppen, eine neue Top Tier Banken- ver auch für grenzüberschreitend tätige Banken kategorie, wonach ab 100 Mrd. EUR Bilanzsumme in der EU gewährt wird. Im Zusammenhang mit in der Abwicklungsgruppe MREL als Säule 1 Vor- der Übernahme der Bankenaufsicht durch die EZB gabe gelten soll, sowie generell eine ausrei- hat die Kommission in ihren Legislativvorschlägen chende Flexibilität in der makroprudenziellen zur CRR die Möglichkeit vorgesehen, dass für Ban- Aufsicht. kentöchter, die innerhalb des SSM tätig sind, ein Waiver auch für Kapital möglich sein soll. In den Auch gibt es Diskussionen, ob die Leverage Ratio jetzigen Trilogverhandlungen hat sich der Rat ex- nicht – anstatt vierteljährlich zum Quartalsul- plizit gegen einen Kapitalwaiver bei grenzüber- timo – täglich berechnet werden muss, um ein schreitenden Bankengruppen ausgesprochen, das sogen. Window-Dressing zu vermeiden. Hier gab EP will die Möglichkeit nur für Tochterbanken, es bis dato eine vorübergehende Einigung, dass die nicht signifikant sind, vorsehen. eine tägliche Meldung der Leverarge Ratio nur für Global System-relevante Institute kommen soll, wobei auch hier die zuständige Behörde 6
EBA RISK DASHBOARD Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat Anfang 3,6%, und ist somit am niedrigsten seitdem die Oktober ihr regelmäßiges Update zu den wirt- Definition von NPLs in der EU harmonisiert schaftlichen Kennzahlen der europäischen Ban- wurde. Zu beachten ist jedoch, dass nach wie vor kenindustrie im 2. Quartal 2018 veröffentlicht. gravierende regionale Unterschiede bestehen. So Die Daten des sogen. Risk Dashboard basieren auf beträgt die NPL-Ratio in Griechenland 44%, in Zy- einem Sample von 150 Banken, die ca. 80% der pern 33%, in Portugal 13%, Italien 9,5% und Bel- Assets des EU-Bankenmarktes abdecken. Laut gien 9%. In Österreich liegt die NPL-Ratio bei EBA beträgt die durchschnittliche Harte Kernka- 3,4%. Nach wie vor wird die mangelhafte Profita- pitalquote (CET 1) 14,5%, die leicht angestiegen bilität des europäischen Bankensektors als prob- ist; ebenso ist das gesamte Risk Exposure leicht lematisch gesehen. Der durchschnittliche Return angestiegen. Die CET 1 Quote liegt in allen Staa- on Equity (RoE) ist im 2. Quartal 2018 von 6,8% ten, die im Sample vertreten waren, über 12%. auf 7,2% angestiegen. Darüber hinaus hat sich die Kreditqualität im 2. Quartal 2018 weiter verbessert. Die durchschnitt- liche Non-performing Loan (NPL) Ratio beträgt BASEL IV Basel IV QIS Gruppe 1 - Banken 18,7% (für G-SIIs 25,4%), für Die EU-Kommission hat die EBA mit einer umfas- Gruppe 2 - Banken 3,8 % betragen. Der zusätzli- senden Impact Study zu den Auswirkungen von che Kapitalbedarf bei den Gruppe-1-Banken ist Basel IV beauftragt, die speziell auch auf die Aus- iHv 6,1% auf Marktrisiko und CVA zurückzuführen. wirkungen auf kleinere und mittlere Banken und Insgesamt wären die zusätzlichen Kapitalanfor- auf die Wirtschaft eingeht. An der QIS nehmen derungen ohne die Miteinberechnung der Le- auch österreichische Banken teil. Wesentlich ist verage Ratio deutlich höher. Die vorliegende Stu- auch, dass durch die jetzt laufende EBA-QIS, die die bezieht die Leverage Ratio (obwohl sie erst auf der tourlichen QIS des Basler Ausschusses auf- durch den derzeit im Trilog verhandelten CRR- setzt, gleichzeitig von der EBA auch die Templa- Review als verbindliche Vorgabe in die CRR Ein- tes der Basler QIS, die im 2. Halbjahr 2018 durch- gang finden wird) bereits mit ein. Nachdem die geführt wird, befüllt werden. Somit werden die Leverage Ratio nach dieser Berechnung bereits Banken in 2018 nicht nochmals für Zwecke einer jetzt eine deutliche Beschränkung der RWAs dar- Basel III QIS von der OeNB belastet. stellt, wird dieser Effekt bei der Erhöhung der Kapitalvorgaben durch Basel IV berücksichtigt, Die umfangreiche Datenerhebung wird die Basis was von Seiten der Bundessparte kritisch gesehen für die Empfehlungen der EBA an die Kommission wird, weil diese Miteinberechnung der LR den zu- sein, die bis Mitte 2019 von EBA zu übermitteln sätzlichen Kapitalbedarf, der sich durch Basel IV sind, d.h. wie Basel IV konkret in der EU umge- ergeben wird, als kleiner erscheinen lässt, als er setzt werden soll. tatsächlich ist. EBA Report zu Auswirkungen von Basel IV vom Ohne Leverage Ratio wäre somit der Kapitalbe- Oktober 2018 darf für Gruppe 1-Banken nach Basel IV 23% und Die EBA hat Anfang Oktober einen Report zu den bei Gruppe 2-Banken 14,4 %. Auswirkungen von Basel IV in der EU veröffent- licht. Die Impact Study hat die Auswirkungen ge- Der Capital Shortfall nach Basel III-Implementie- samthaft (Kreditrisiko SA, OpRisk, Leverage Ra- rung wird in der Studie mit 6 Mrd. € (5 Mrd. € für tio, Output Floor für Modellbanken sowie Markt- G-SIIs) für CET 1 Kapital und für Tier 1 Kapital mit risiko und Credit Valuation Adjustment - CVA) an- insgesamt 14,6 Mrd. € angegeben. Nachdem aber hand eines Samples von 101 EU-Banken auf Basis die Kapitalvorgaben für Banken auch Säule 2 Vor- von Dezember 2017-Daten geprüft. Aus Öster- gaben und Puffer beinhalten, wäre der Gesamt- reich haben 9 Banken teilgenommen. Die Banken Capital Shortfall eigentlich höher. wurden in Gruppe 1 (38 Banken mit AT 1 Kapital über 3 Mrd. €) und Gruppe 2 (alle übrigen 63 In- Laut EBA ist der vorliegende Report eine erste In- stitute) gegliedert. Bei bereits jetzt vollständiger dikation. EBA arbeitet gerade an einer umfassen- Implementierung von Basel IV in der EU (inkl. deren QIS, basierend auf Juni 2018-Daten (siehe Output-Floor, der bis 2027 zu erreichen ist) oben). würde der zusätzliche Tier 1 Kapitalbedarf bei 7
Basel IV – geplante Änderungen Input-Parametern für die Ausfallswahrscheinlich- Die Einigung vom Dezember 2017 bringt erhebli- keit (PD) und für die Verlustquote bei Ausfall che Änderungen sowohl beim Kreditrisiko-Stan- (LGD) eingeführt werden und der Anwendungsbe- dardansatz als auch beim IRB-Ansatz. Weiters reich des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes redu- wird durch Basel IV die Eigenkapitalunterlegung ziert wird. für operationelle Risiken neu geregelt und für IRB-Banken ein sogenannter Outputfloor basie- POSITION der Bundessparte rend auf dem Standardansatz in Höhe von 72,5% Im Rahmen der Übernahme in europäisches Recht vorgeschrieben. muss darauf geachtet werden, dass Kredite an Unternehmen, insb. KMU, nicht erschwert wer- Basel IV ist grundsätzlich bis 1.1.2022 auch in der den (auch nicht indirekt durch zu strikte Granula- EU umzusetzen. Für den Output-Floor für IRB- ritätserfordernisse und Anhebung der Risikoge- Banken wird es jedenfalls eine Übergangsfrist bis wichte für Immobilienfinanzierungen). Die vorge- 1.1.2027 geben. Darüber hinaus ist beim Marktri- sehenen Risikogewichte für Beteiligungen ent- siko (Fundamental Review of the Trading Book), sprechen nicht den Gegebenheiten des österrei- die Umsetzungsfrist von 2019 auf 1.1.2022 ver- chischen Marktes, weshalb in der EU eine Unter- längert worden. legung mit 100% ermöglicht werden muss. Diese Thematik wird auch auf Europäischer Ebene von Wesentliche Änderungen durch Basel IV bei den der Bundessparte massiv verfolgt. Internen Modellen Der Einsatz von IRB-Modellen wird eingeschränkt, in dem spezifische, niedrigere Grenzen bei den EBA-FIT & PROPER GUIDELINES / FMA-RUNDSCHREIBEN Die FMA hat Ende August das finale Fit & Proper- ● Bei der Aufzählung der Kriterien, wonach Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Ge- ein AR-Mitglied nach § 28a Abs. 5b BWG jeden- schäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und In- falls als nicht unabhängig gilt, ist es gelungen für habern von Schlüsselfunktionen veröffentlicht, das zweite unabhängige AR-Mitglied die Möglich- mit dem die Vorgaben der EBA Fit & Proper Leit- keit eines Freibeweises vorzusehen. linien und der EBA Internal Governance Leitlinien ● Weiters legt eine Ausschussfeststellung umgesetzt werden. Das Rundschreiben richtet fest, dass bei der Erreichung der ausreichenden sich laut FMA prinzipiell an die sogen. nicht sig- Anzahl an Unabhängigen im Risikoausschuss und nifikanten Institute (d.h. die nicht von der EZB im Vergütungsausschuss die Arbeitnehmervertre- direkt beaufsichtigten Institute). Für die signifi- ter als Unabhängige (anders als im Gesamtauf- kanten Institute wird es laut Frau Nouy (im Rah- sichtsrat) mitgezählt werden dürfen. men der FMA-Aufsichtskonferenz) keine weite- ● Darüber hinaus wurde die Unabhängigkeits- ren, über den ECB Fit & Proper Guide hinausge- definition der EBA-Fit & Proper – Guidelines in henden schriftlichen Vorgaben geben. das BWG übernommen. ● Zu § 63 a (4) BWG wird in den EB festge- Das Rundschreiben ist zusammen mit den Mitte stellt, dass für den Prüfungsausschuss (KI über 1 2018 erfolgten Änderungen des BWG zu lesen. Mrd. € Bilanzsumme) nach wie vor eine weniger restriktive, aus der EU-Abschlussprüfer-RL her- BWG-Änderungen rührende Unabhängigkeitsdefinition gilt. ● Banken unter 5 Mrd. € Bilanzsumme müssen ● Klargestellt wurde in den EBs auch, dass mindestens 1 unabhängiges Aufsichtsratsmitglied die Vorgabe, dass der Nominierungsausschuss bei haben; 6 Großbanken (sogen. O-SIIs) mehrheitlich unab- ● Banken über 5 Mrd. € Bilanzsumme oder hängig zu besetzen sei, in Österreich nicht zur jene die übertragbare Wertpapiere ausgegeben Anwendung gelangt. Auch der Vorsitzende muss haben, die zum Handel an einem geregelten hier nicht unabhängig sein. Markt zugelassen sind, müssen zukünftig 2 unab- ● Der Risikoausschuss von O-SIIs ist zukünftig hängige Aufsichtsräte haben. Dies gilt nicht für mehrheitlich unabhängig zu besetzen, auch der 100%-Töchter im Inland, die weder von erhebli- Vorsitzende. cher Bedeutung iSd § 5 Abs. 4 BWG sind noch ● Zum Vergütungsausschuss wird keine Re- übertragbare Wertpapiere an einem geregelten gelung getroffen, weil sich die FMA schon 2015 zu Markt ausgegeben haben. den diesbezüglichen EBA Leitlinien compliant er- klärt hat und keine Änderung für notwendig hält. 8
● Weiters wird in § 39 Abs. 6 BWG eine neue ● Rz 78: Streichung der kollektiven Eignung umfassende Compliance-Funktion für Institute als Voraussetzung für die Zusammensetzung der mit Bilanzsumme über 5 Mrd. € geschaffen. Ausschüsse, da auch die Guidelines nur die kol- ● Die Bestimmungen traten an sich am 1. lektive Eignung des Gesamtaufsichtsrates verlan- September 2018 in Kraft, die Vorgaben hinsicht- gen. In diesem Zusammenhang ist auch die Vor- lich der Mindestanzahl an Unabhängigen im Auf- gabe in Rz 160 einschränkend zu lesen: „Institute sichtsrat (§ 28a Abs. 5a, 5b und 5c) sowie die Vor- führen laufend eine Überwachung der individuel- gaben bezüglich neuem Compliance-Verantwort- len oder kollektiven Eignung der Geschäftsleiter lichem für Banken über 5 Mrd. € Bilanzsumme und und Aufsichtsräte (sowie deren Ausschüsse) die Bestimmung des § 39d (mehrheitlich unab- durch.“ Die kollektive Eignung kann sich demge- hängige Besetzung des Risikoausschusses für O- mäß nicht auf die Ausschüsse beziehen, nachdem SIIs) treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Darüber diese Anforderung explizit in Rz 78 wieder gestri- hinaus ist in § 103w eine Übergangsfrist vorgese- chen wurde. hen: Auf Aufsichtsräte, deren personelle Zusam- ● Klarstellung in Rz 90, dass Arbeitnehmer- mensetzung seit dem Tag der Kundmachung der vertreter – anders als im Gesamtaufsichtsrat – in BWG-Änderung unverändert geblieben ist, ist § den Ausschüssen als unabhängige Mitglieder ge- 28a Abs. 5a erst ab dem 1. Juli 2019 oder dem zählt werden dürfen. Zeitpunkt einer Änderung der personellen Zusam- ● In Rz 141-144 wurden die im Begutach- mensetzung des Aufsichtsorgans, falls eine solche tungsentwurf enthaltenen überschießenden An- Änderung noch vor dem 1. Juli 2019 stattfindet, forderungen an die Compliance-Funktion gem. § anzuwenden. Die Änderung der personellen Zu- 39 Abs. 6 BWG gestrichen, insb. wurde die Vor- sammensetzung des Aufsichtsorgans betrifft laut gabe, wonach der Leiter der Compliance-Funk- FMA nur die Kapitalvertreter, die in einer HV neu tion die Einhaltung aller in § 69 BWG genannten bestellt werden. Eine allfällige Neunominierung Geschäfte sicherzustellen habe, deutlich abge- eines Arbeitnehmervertreters für das Aufsichts- schwächt. Nunmehr hat die BWG-Compliance- organ durch den Betriebsrat führt hier zu keiner Funktion „die ständige Überwachung und regel- Vorverlegung der Frist 1. Juli 2019. mäßige Bewertung der Angemessenheit und Wirk- samkeit der Grundsätze und Verfahren gem. § 39 Änderungen durch das FMA-Fit & Proper-Rund- Abs. 6 Z 1 BWG sowie der Maßnahmen, die zur schreiben Behebung etwaiger Mängel unternommen wur- Folgende Verbesserungen konnten u.a. noch er- den“ zur Aufgabe. reicht werden: Folgende kritische Punkte sind nach wie vor im ● Rz 69: Unter Berücksichtigung der Größe Rundschreiben enthalten: des Aufsichtsorgans ist bei der Besetzung zu be- ● Rz 33 (Meldung von allen tatsächlichen achten, dass die Ausschüsse nicht aus der glei- und auch potenziellen Interessenkonflikten): chen Gruppe von Mitgliedern bestehen, die be- Wir hatten für eine Einschränkung auf wesentli- reits einen anderen Ausschuss bilden und dass che und nicht-steuerbare tatsächliche Interes- nicht eine Person den Vorsitz aller Ausschüsse senkonflikte plädiert. übernimmt. Hier war das Wording im Begutach- ● Rz 96 (2 unabhängige Mitglieder im Risi- tungsentwurf noch wesentlich restriktiver, d.h. koausschuss und die Vorgabe, dass der Vorsit- dass nunmehr beispielsweise eine Person sehr zende unabhängig sein muss): laut EBA Leitli- wohl weiterhin den Nominierungs- und den Ver- nien sollte der Vorsitzende nur „wenn möglich“ gütungsausschuss leiten darf. unabhängig sein; auch werden nicht explizit 2 un- ● Rz 70: Entfall der Vorgabe der Rotation der abhängige Mitglieder verlangt. Mitglieder in den Ausschüssen und der Ausschuss- vorsitzenden. EBA-LEITLINIEN ZU AUSLAGERUNGEN Die Guidelines beinhalten eine Definition, wann Aufsichtsbehörden. In den Leitlinien wird das Er- Auslagerung vorliegt und ob diese wesentlich ist. fordernis eines Auslagerungsverzeichnisses und Die Guidelines umfassen in ihrem Anwendungsbe- einer Due-Diligence-Prüfung vor Vertragsab- reich Kreditinstitute, Investmentfirmen, Zah- schluss vorgeschlagen. Darüber hinaus wurde die lungsinstitute und E-Money-Provider. Sie enthal- EBA-Empfehlung zu Cloud Service Providern vom ten auch Ausführungen zum Inhalt von Auslage- Dezember 2017 in die Guidelines integriert. Die rungsvereinbarungen und zur Aufsicht durch die Leitlinien sollen bis Ende 2018 fertig gestellt wer- den. 9
POSITION der Bundessparte auch gutgeheißen. Man sollte Auslagerungen auch Für Bankengruppen, insbesondere dezentrale weiterhin nicht übergebührlich erschweren. Vor Strukturen braucht es praktikable Ausnahmen. allem sollte man gruppeninterne Auslagerungen Gerade kleinere Banken haben nicht zuletzt nicht mit externen gleichstellen, da die Risiken durch den Profitabilitätsdruck in den vergange- nicht vergleichbar sind. nen Jahren Bereiche ausgelagert und dies wurde unter Effizienzgesichtspunkten von der Aufsicht AUFSICHTSREFORM UND VERWALTUNGSSTRAFREFORM Die Bundesregierung arbeitet an einer Aufsichts- Verantwortliche nachweist, dass er eine quali- reform, wobei über gewisse Details bereits in den tätsgesicherte Organisation eingerichtet und ge- Medien berichtet wurde. Absehbar ist jedenfalls, führt hat, die durch externe Prüfung oder durch dass zumindest die Enforcement-Kompetenzen interne Überwachung (zB durch Betrauung geeig- hinsichtlich Rechnungslegung (sogen. Bilanzpoli- neter Mitarbeiter mit Kontrollaufgaben, fortlau- zei) aus der FMA herausgelöst und der Abschluss- fende Schulungen, den Einsatz automatisierter prüferaufsichtsbehörde (APAB) übertragen wer- Überwachungsinstrumente etc.) regelmäßig kon- den. Auch soll eine stärkere Trennung von Regu- trolliert wird. lierung (Rechtssetzung) und direkter Aufsicht dergestalt erfolgen, dass für die Regulierung wie- Die neuen Bestimmungen treten mit 1. Jänner der verstärkt das BMF zuständig ist. 2019 in Kraft. Im Zuge der laufenden Aufsichtsreform wurden Die generelle Entschärfung des Kumulationsprin- von der Bundessparte auch weitergehendere Re- zips im VStG wurde letztlich – entgegen den Ent- formvorschläge im Verwaltungsstrafrecht einge- würfen – nicht im Nationalrat beschlossen. bracht, insbesondere im Hinblick auf die Veröf- fentlichung von noch nicht-rechtskräftigen Straf- Auch wenn die Abschaffung des Kumulationsprin- bescheiden durch die FMA. Auch wurden Konkre- zips im Anwendungsbereich der FMA bereits tisierungen bei schwerwiegenden Gesetzesver- durch die „kleine“ Aufsichtsreform vom Oktober letzungen (hohe Strafdrohungen) und bei dem 2017 umgesetzt wurde, wären für Banken und Rechtsinstitut des Auskunftsbescheides gefor- Versicherungen diese Erleichterungen in all den dert. Verwaltungsrechtsmaterien, deren Vollziehung nicht in der Kompetenz der FMA liegen, positiv. Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz (VStG) Besonders erfreulich ist auch, dass eine Umkehr In der Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz (VStG) der Verschuldensvermutung bei Strafdrohung sind folgende grundsätzlich positive Maßnahmen über 50.000 € beschlossen wurde, weil gerade vorgesehen: in FMA-Strafverfahren oft eine sehr hohe Straf- drohung gegeben ist. „Beraten statt Strafen“ (§ 33a VStG) Durch die Verankerung des Grundsatzes „Beraten POSITION der Bundessparte zur Aufsichtsre- statt Strafen“ im Verwaltungsstrafgesetz werden form Beschuldigte bei geringfügigen Verwaltungsüber- ● Zur im Regierungsprogramm geplanten Zu- tretungen künftig zunächst von der Behörde be- sammenführung der bankenaufsichtsbehördli- raten. chen Agenden in einer Institution ist es beson- ders wichtig, dass Kosteneffizienz, Proportio- Um den Grundsatz „Beraten statt strafen“ auch nalität und die Einbindung der Beaufsichtigten in den Materiengesetzen zu forcieren, hat der Na- allein schon zur Kostenkontrolle im Aufsichts- tionalrat einen Entschließungsantrag verabschie- rat sichergestellt ist. det: Im Rahmen eines Sammelgesetzes soll eine ● Im Zuge der kommenden Aufsichtsreform koordinierte Verankerung von „Beraten statt sollte – wie auch schon im Regierungspro- strafen“ in den Materiengesetzen vorgesehen gramm verankert – eine weitergehende Re- werden. form des Verwaltungsstrafrechts geprüft werden. Die hohen Strafdrohungen für juristi- Anmerkungen zum Kontrollsystem sche und natürliche Personen im gesamten Fi- In den Erläuterungen zu § 5 VStG finden sich auch nanzmarktrecht sind nicht angemessen, insbe- Anmerkungen zum Kontrollsystem: In Abkehr von sondere betreffend Doppelbestrafung. Klare der strengen Rechtsprechung des VwGH soll ein Kriterien für die Strafzumessung (insb. bei § Verschulden nicht anzunehmen sein, wenn der 10
99d BWG) und die Stärkung der Rechte des Be- sparte wiederholt an die Bundesregierung her- schuldigten im Verfahren iZm dem Verbot des angetragen wurden. Auch ist die Veröffentli- Zwangs zur Selbstbezichtigung sind weitere chung von noch nicht-rechtskräftigen Strafbe- notwendige Schritte, die seitens der Bundes- scheiden auf der FMA-Homepage nicht akzep- tabel. EINHEITLICHER AUFSICHTSMECHANISMUS (SSM) EBA-Chef Andrea Enria wird neuer SSM-Vorsit- Guide über On-Site-Inspections und Modell- zender überprüfungen Die EZB hat Ende September einen Leitfaden über Der derzeitige Chef der Europäischen Bankenauf- Vor-Ort-Prüfungen veröffentlicht, der im Sinne sicht (EBA) wurde Anfang November vom EZB-Rat einer verbesserten Transparenz Erklärungen für als neuer Leiter der EZB-Bankenaufsicht vorge- schlagen. Die endgültige Bestätigung erfolgt nach Zustimmung des EU-Parlaments durch den geprüfte Banken enthält, wie Vor-Ort-Prüfungen Rat. ablaufen. Herr Enria wird somit Danièle Nouy am 1.1.2019 Ergänzung des NPL-Guide an der Spitze des Aufsichtsgremiums ablösen. Die EZB hat im März 2018 ein Addendum ihres Die Amtszeit ist auf fünf Jahre beschränkt und NPL-Leitfadens veröffentlicht, das sich – wie der kann nicht verlängert werden. Leitfaden – an die direkt-beaufsichtigten Insti- tute richtet. Ziel ist, dass künftig strengere Vor- EZB veröffentlicht Leitfäden für Banken zur Ka- gaben für die Bildung von Rückstellungen für pital- und Liquiditätssteuerung neue NPLs gelten. Die EZB betont, dass der NPL- Guide unverbindlich sei und als Basis für die Dis- Die EZB hat ihre an signifikante Institute gerich- kussion mit der jeweiligen Bank diene. Die stren- teten finalen Leitfäden hinsichtlich der bankin- geren Regeln gelten nur für neue NPLs, d.h. Kre- ternen Kapital- und Liquiditätssteuerung veröf- dite, die ab dem 1. April 2018 als NPL eingestuft fentlicht. Die EZB wird die neuen ICAAP- und werden. ILAAP-Leitfäden ab 1.1.2019 für die Bewertung der bankinternen Prozesse zur Sicherstellung ei- Darüber hinaus arbeitet die EZB an einem Leitfa- ner angemessenen Kapital- bzw. Liquiditätsaus- den zu Auslagerungen (Outsourcing) betreffend stattung verwenden. Sie ersetzen die im Jänner signifikante Banken, der in den nächsten Monaten 2016 veröffentlichten aufsichtlichen Erwartun- konsultiert werden soll. gen. Sie sollen die Banken bei der Stärkung ihrer Die Prüfung der Internen Modelle (TRIM) soll bis ICAAPs und ILAAPs unterstützen und die Verwen- Ende 2019 abgeschlossen sein. dung von Best Practices fördern. Neue Cyber-Attacken Plattform (TIBER) Die Qualitätsprüfung des ICAAP und des ILAAP Die EZB hat zusammen mit den nationalen Behör- von Instituten durch die EZB ist ein wesentlicher den eine sogen. Threat Intelligence-based Ethical Bestandteil des aufsichtlichen Überprüfungs- Redteaming (TIBER) Plattform aufgesetzt, mit und Bewertungsprozesses (Supervisory Review der Cyber-Attacken auf Banken simuliert werden and Evaluation Process – SREP). Die ICAAPs und können. Diese Simulationen geben den beaufsich- ILAAPs werden vom gemeinsamen Aufsichtsteam tigten Banken einen Überblick über ihre Stärken (JST) jährlich auf den Prüfstand gestellt und flie- und Schwächen hinsichtlich ihrer IT-Infrastruk- ßen in die Bewertung aller SREP-Elemente ein. tur. Die EZB möchte für die Banken Anreize schaffen, ihre ICAAPs und ILAAPs zu verbessern. Vor die- Im Laufe der nächsten Monate soll die EZB auch sem Hintergrund wird sie ihre aufsichtlichen Be- Anforderungen an die IT von Banken und das wertungen intensivieren und den Stellenwert, Management von IT-Risiken publizieren, die sich den ICAAP und ILAAP im Rahmen des SREP ein- in erster Linie an signifikante Banken richten nehmen, weiter erhöhen. Beispielsweise wird werden. Darüber hinaus sind auch entsprechende der ICAAP eine größere Rolle spielen, wenn nach EBA Leitlinien, die für alle Banken gelten wer- einer Einzelbeurteilung der jeweiligen Banken, den, geplant. die Säule-2-Eigenmittelanforderungen auf Ein- zelrisikobasis festgelegt werden. 11
Bulgarien will der Bankenunion beitreten Banken vornehmen. Parallel dazu wird die EZB Im Juli 2018 haben die Finanzminister der Euro- den geplanten Beitritt zum ERM II evaluieren, der zone den geplanten Beitritt Bulgariens zum eine Vorstufe zum Euro-Beitritt ist. Bulgarien Exchange Rate Mechanism (ERM II) der Eurozone wird damit das erste Land sein, das als Nicht- und zur Bankenunion (SSM und SRB) positiv auf- Euro-Mitgliedstaat dem SSM und dem SRB bei- genommen. Bulgarien wird nun demnächst einen tritt. Beitrittsantrag der EZB für eine sogen. „Close Cooperation“ übermitteln. Infolgedessen wird die EZB eine vertiefte Prüfung der bulgarischen EINHEITLICHE EINLAGENSICHERUNG Die WKÖ hatte aufgrund des ESAEG eine Siche- rungen des Fachverbandes der Banken und Banki- rungseinrichtung in der Form einer Haftungsge- ers, der Volksbanken, der Landes-Hypotheken- sellschaft als juristische Person eingerichtet, die banken und der Raiffeisenbanken umfasst. ab 1.1.2019 als Einlagensicherung Austria GmbH Die Vorbereitungen zum operativen Start verlau- (ESA) operativ sein wird und die Einlagensiche- fen plangemäß. KAPITALMARKTRECHT SUSTAINABLE FINANCE Zur Sustainable Finance-Initiative hat der ECON- Sustainability-Faktoren in Level 2-Rechts- Ausschuss des Europäischen Parlaments am akten von UCITS, Solvency II, AIFMD, MiFID 5.11.2018 einen Berichtsentwurf zur Offenle- II und IDD ersucht. gung der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken Standards für Benchmarks, die CO2-arme und Nachhaltigkeit von Finanzprodukten verab- Investitionen und Investitionen mit positi- schiedet. ver CO2-Bilanz abbilden Demnach sollen Finanzmarktakteure darlegen, Nationale Initiative wie sie Nachhaltigkeitsziele in ihrer Anlagestra- Die Bundessparte beteiligt sich auch aktiv an der tegie berücksichtigen und welche konkreten nationalen Weichenstellung Anreize für die Fi- Nachhaltigkeitskriterien die von ihnen beworbe- nanzierung von nachhaltigem Wandel zu schaf- nen Finanzprodukte erfüllen (letzteres soll ge- fen. Gemeinsam mit der Bundesregierung sollen mäß EP-Entwurf für alle Finanzprodukte gelten). Konzepte zur Incentivierung nachhaltiger Finan- Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken definiert. zierung erarbeitet werden. Der Einsatz von marktwirtschaftlichen/fiskalpolitischen Incenti- Gemäß dem Entwurf sind kleine Banken aus Pro- ves (im Sinne einer ökosozialen Marktwirt- portionalitätsgründen von den Verpflichtungen schaft) sollen im Vordergrund stehen, wobei un- ausgenommen. ter anderem Steuerbegünstigungen für Green Bonds (Fonds) vorgesehen werden könnten. Die weiteren Sustainable-Vorschläge sehen vor: eine Taxonomie-Verordnung, in der defi- Weiterer Zeitplan niert wird, unter welchen Voraussetzungen Insbesondere die Kommission und das Europäi- eine wirtschaftliche Tätigkeit „environ- sche Parlament forcieren eine zügige Finalisie- mentally sustainable“ ist. rung des Sustainability-Pakets. Eine Verabschie- verpflichtende Berücksichtigung der ESG dung im Zuge der aktuellen EU-Legislaturperiode (Environmental, Social, Governance)-Fak- erscheint jedoch zeitlich schwierig. toren im Rahmen der Anlageberatung – Die Kommission hat hierbei ESMA/EIOPA um technischen Input zur Integration der 12
ÖFFNUNG DRITTER MARKT – ÄNDERUNG DES AKTG Mitte Oktober 2018 wurde das STS-Verbrie- Handelssystem gehandelt werden. Damit können fungsvollzugsgesetz, das die notwendige haupt- entsprechend einer langjährigen Forderung der sächlich verfahrensrechtliche Umsetzung der Wirtschaft künftig auch am Dritten Markt der STS-Verbriefungsverordnung („Standardised, Wiener Börse Inhaberaktien mittelgroßer öster- Transparent, Simple“) vorsieht, im Parlament reichischer AGs gelistet werden. verabschiedet. Daneben sieht das beschlossene Gesetz auch eine Änderung des Aktiengesetzes Die Wiener Börse wird daher ab 2018 derartige vor, die auf eine Öffnung des Dritten Markts ab- Segmente anbieten. zielt. Die Bundessparte begrüßt die geplante Gesetzes- Als positive kapitalmarktpolitische Maßnahme änderung, die bereits am 1. Jänner 2019 in Kraft sind Aktiengesellschaften von der Verpflichtung tritt. der Ausgabe von Namensaktien nicht nur dann befreit, wenn diese an einem geregelten Markt notieren, sondern auch über ein multilaterales PRIIPS-VERORDNUNG – VORSCHLAG ZUR ÄNDERUNG DER DELVO ZU KIDS Das KID (Key Information Document) für PRIIPs ist Vorschläge zur Unterstützung gesetzlicher Ände- ein zweiseitiges A4-Informationsblatt, das den rungen zu unterbreiten. Dadurch Verbrauchern vor dem Kauf eines PRIIP zur Ver- soll vermieden werden, dass die Informa- fügung gestellt werden muss. Zu PRIIPs zählen tionsanforderungen für Investmentfonds beispielsweise Fonds, strukturierte Produkte, ab dem 1.1.2020 doppelt vorhanden sind fondsgebundene und gewinnorientierte Lebens- (da ein gesondertes UCITS-KIID bereitzu- versicherungsverträge sowie strukturierte Einla- stellen ist) und gen. sollen die in der Praxis aufgetretenen Probleme insbesondere im Zusammenhang Darstellung und Inhalt der KID ist einer Delegier- mit Performanceszenarien (die Vorgaben ten Verordnung festgelegt. führten zu teilweise nicht aussagekräfti- gen Ergebnissen) gelöst werden. Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ha- ben bereits Anfang Oktober 2018 in einem Die ESAs haben nunmehr ein Konsultationspapier Schreiben – infolge der intensiven Bemühungen veröffentlicht, das gezielte Änderungen der De- der Kredit- und Versicherungswirtschaft - an die legierten Verordnung vorschlägt. Europäische Kommission ihre Absicht bekundet, BENCHMARK-VERORDNUNG ESMA-Q&A zu „Notfallplänen“ dass die schriftlichen Pläne gegenüber Kunden Die ESMA hat Anfang Oktober 2018 die Q&As zur kommuniziert wurden und „legally effective“ Benchmark-Verordnung aktualisiert. Im Rahmen sind. dieses Updates hat die ESMA unter anderem eine Klarstellung zu den Notfallplänen gemäß Art 28 Nachfolge für Euribor/EONIA (2) Benchmark-Verordnung (Fragen 8.2 und 8.3) Bekanntlich sind die derzeitigen Benchmarks Eu- veröffentlicht. Einerseits wird spezifiziert wann ribor sowie EONIA in der gegenwärtigen Form schriftliche Pläne „robust“ sind. nicht Benchmark-VO-konform und dürfen daher ab Anfang 2020 nicht mehr verwendet werden. Andererseits wird hinsichtlich der Berücksichti- gung in der vertraglichen Beziehung mit dem Das EMMI (European Money Markets Institute), Kunden anerkannt, dass das zugrundeliegende das sowohl Euribor als auch EONIA publiziert, nationale Vertragsrecht unterschiedlich ausge- hat vor Kurzem eine Konsultation zu einer staltet sein kann. Den nationalen Aufsichtsbehör- Benchmark-VO-konformen Euribor-Hybrid-Me- den soll jedoch demonstriert werden können, thodik veröffentlicht. Die Methodik nutzt, wann 13
immer verfügbar, Markttransaktionen entspre- gewinnen eine konforme Adaptierung im Markt chend den regulatorischen Anforderungen und zu implementieren. setzt sich aus einem dreistufigen „Wasserfall- modell“ zusammen. Das EMMI plant den Prozess Um zur gegebenen Zeit einen friktionsfreien noch vor Ende 2019 abzuschließen. Übergang auf die neuen Benchmarks zu gewähr- leisten, haben FMA/OeNB im Sinne der Finanz- Gemäß aktuellen Informationen könnte auch die marktstabilität ihre Unterstützung für eine ge- Übergangsperiode verlängert werden, um Zeit zu setzliche Nachfolgeregelung zugesagt. STEUERRECHT ZUSAMMENSCHLUSSBEFREIUNG GEM ART 132 ABS 1 LIT F MWST-RL Art 132 Abs 1 lit f Mehrwertsteuer-Systemrichtli- ten Sofortmaßnahmen (sogenannte „Quick Fi- nie („MwSt-RL“) sieht die Möglichkeit vor, steu- xes“) erzielt. Das europäische Parlament ist nun- erbefreite Zusammenschlüsse von Unternehmen mehr am Zug seine Stellungnahme abzugeben, bilden zu können. Nach mehreren EuGH -Verfah- damit der Rat den Text endgültig annehmen ren sind nun die Mehrwertsteuerbefreiungen kann. Zu dem von mehreren Mitgliedstaaten ge- nach Art 132 (1) f MwSt-RL nur auf Tätigkeiten, forderten fünften Quick Fix zur Mehrwertsteuer- die dem Gemeinwohl dienen, anwendbar. Die befreiung von Zusammenschlüssen wurde eine Steuerbefreiung kann daher nicht für Zusammen- gemeinsame Stellungnahme von Rat und Kommis- schlüsse von Banken, Versicherungen und Pensi- sion angefügt, in der sich die Kommission dazu onskassen angewandt werden (EuGH C-326/15 verpflichtet, das Problem mit einer Studie zu DNB Banka, C-605/15 Aviva, C-616/15 Kommis- analysieren und gegebenenfalls einen Legislativ- sion gegen Deutschland). Die richtlinienkonforme vorschlag vorzulegen. Interpretation durch nationale Gerichte ist laut EuGH durch die allgemeinen Rechtsgrundsätze Nationale UStRL („Wartungserlass“) und insbesondere durch den Grundsatz der Mit Beginn 2019 läuft die Verwaltungsvereinfa- Rechtssicherheit und das Rückwirkungsverbot be- chung, wonach nicht nachgewiesen werden muss, grenzt. Das heißt, solange nationale Gesetze wie dass die diesbezüglichen Leistungen unmittelbar in Österreich bestehen, darf die Steuerbefreiung zum Zweck von steuerbefreiten Tätigkeiten der nicht verwehrt werden. leistungsempfangenden Banken erbracht wer- den, aus. Aufbauend auf die Rz 1014 UStRL Quick Fixes konnte in konstruktiver Abstimmung mit dem Der Rat der Finanzminister (ECOFIN) hat am 2.Ok- BMF eine neue vereinfachende Praxisregelung tober 2018 eine Einigung zu den im Rahmen des entwickelt werden. ersten Teils des großen Mehrwertsteuerpaketes von der Kommission letzten Oktober vorgestell- Der neue Wartungserlass soll bis spätestens Ende November verfügbar sein. ZAHLUNGSVERKEHR EUGH – „ONLINE-SPARKONTO“, AUSLEGUNG / ZAHLUNGSKONTO ISD PSD (PAYMENT SERVICES DIRECTIVE) Im Zuge einer Entscheidung (C-191/17) vom 4. und einer österreichischen Bank zugrunde. Die Oktober 2018 hat der EuGH Kriterien zur Ausle- Bank bietet täglich fällige „Online-Sparkonten“ gung von Art 4 Z 14 PSD 1 („Zahlungskonto“) spe- an, auf die bzw. von denen Kunden per Online- zifiziert. Banking Einzahlungen/Abhebungen vornehmen können, wobei das Referenz-Girokonto auf den Dem Verfahren liegt ein österreichischer Rechts- Kunden lauten muss (dieses kann auch bei einer streit zwischen der Bundesarbeiterkammer (BAK) Fremdbank unterhalten werden). Nach Ansicht 14
der BAK verstoßen einige AGB-Klauseln gegen das bzw. von Dritten auszuführen und zu empfan- ZaDiG. Als Vorfrage war zu beurteilen, ob das Za- gen, ein konstitutives Merkmal des Begriffs DiG anwendbar ist. „Zahlungskonto“. Ein Konto, das für solche Zah- lungsvorgänge nicht unmittelbar, sondern nur Die Bezeichnung „Sparkonto“ sei nach Ansicht über ein Zwischenkonto genutzt werden könne, des EuGH grundsätzlich unerheblich, vielmehr sei sei daher nicht als Zahlungskonto im Sinne von die Funktionalität nach systematischer Auslegung PSD/PAD einzustufen. von PSD und PAD (Payments Account Directive) für die Einstufung als Zahlungskonto entschei- Im gegenständlichen Verfahren wurde die Vorla- dend, nämlich ob das Konto auf täglicher Basis gefrage derart beantwortet, dass Art 4 Z 14 PSD für Zahlungsvorgänge genutzt werden kann. dahin auszulegen ist, dass ein Sparkonto mit täg- licher Fälligkeit, auf das bzw. von dem Einzah- Nach Auffassung des EuGH ist die Möglichkeit, lungen und Abhebungen nur über ein Girokonto von einem Konto Zahlungsvorgänge an Dritte vorgenommen werden können, nicht unter den Begriff „Zahlungskonto“ fällt. BANKENRECHNER DER BUNDESARBEITERKAMMER Die Bestimmungen der §§ 6 und 8 bis 13 VZKG zur Die Bundessparte hat den diesbezüglichen Ände- Entgeltinformation, -aufstellung und zur Ver- rungsprozess gemeinsam mit BMASGK sowie FMA gleichswebsite der Bundesarbeiterkammer (BAK) begleitet, um pragmatische und umsetzbare Lö- traten gemäß § 36 (1) VZKG am 31.10.2018 in sungen sicherzustellen, die KundInnen einen ein- Kraft (9 Monate nach Inkrafttreten der Delegier- fachen Überblick ermöglichen und gleichzeitig ten Verordnung der EU-Kommission). den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die BAK hatte gemäß §§ 10f VZKG Änderungen am Die Teilnahme der Kreditinstitute am Banken- bereits bestehenden Bankenrechner rechner ist auch künftig freiwillig. (https://www.bankenrechner.at/) vorzuneh- men. ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE II (PSD II) - GUIDELINES ZUM „FRAUD REPORT- ING“ Gemäß den bereits final vorliegenden EBA-Guide- komplexen Meldevorgaben wurden offene Frage- lines zum Fraud Reporting sind Betrugsfälle im stellungen im Expertenkreis der Bundessparte Zahlungsverkehr an die FMA (in weiterer Folge an rechtlich erörtert und rechtliche Umsetzungsfra- die EBA) zu melden. Die Guidelines treten grund- gen an die FMA herangetragen. sätzlich mit Jänner 2019 in Kraft, wobei Meldun- gen erst später zu erfolgen haben. Aufgrund der ÄNDERUNG DER ÜBERWEISUNGSVO Die Europäische Kommission hat im April einen Vorschlag für eine Änderung der ÜberweisungsVO Im ECON-Ausschuss (Europäisches Parlament) vorgestellt, der folgende zwei Maßnahmen vor- wurde am 5.11.2018 ein Berichtsentwurf verab- sieht: schiedet, der unter anderem eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der ÜberweisungsVO 1. Für grenzüberschreitende EUR-Über- auf alle EU-Währungen vorsieht. weisungen aus Nicht-EUR-Staaten (zB Euro- Überweisungen aus Ungarn nach Österreich) sol- Die Kommission hatte sich bewusst gegen eine len keine höheren Entgelte als für Inlandsüber- Ausweitung auf EWR-Währungen entschieden. weisungen in nationaler Währung (zB HUF-Über- weisung innerhalb Ungarn) verlangt werden dür- Der Rat unterstützt – gemäß der Position der fen. Kreditwirtschaft – diesen von der Kommission vorgeschlagenen Anwendungsbereich. 15
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