TAMMAKTUELL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 58. JAHRGANG NR. 13 WWW.TAMM.ORG

 
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TAMMAKTUELL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 58. JAHRGANG NR. 13 WWW.TAMM.ORG
TAMMAKTUELL
                          AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM

       DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 • 58. JAHRGANG • NR. 13 • WWW.TAMM.ORG

                             Die Gemeinde Tamm
Tammer Testzentrum           wünscht frohe Ostern im     Infos der Kirchen
auch an Ostern geöffnet      engsten Kreis!              zu Gottesdiensten
TAMMAKTUELL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 58. JAHRGANG NR. 13 WWW.TAMM.ORG
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                                                                                                    Donnerstag, 01. April 2021

Not- und Wochenenddienste                                      MONTAG, 05.04.2021
                                                               Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 44/2, Löchgau, Tel. 07143-870307
                                                               Park-Apotheke, Geisinger Straße 15,
                                                               LB-Eglosheim, Tel. 07141-380223
        Ärztlicher Notdienst                                   Apotheke Hochberg, Waldallee 35,
                                                               Remseck-Hochberg, Tel. 07146-41888
Die Notfallpraxis in Bietigheim ist wie folgt geöffnet:
Mo. - Do.                      18.00 Uhr - 07.00 Uhr
Fr. - Mo.                      16.00 Uhr - 07.00 Uhr                    Wichtige Telefonnummern
Feiertage durchgehend
Tel. 116 117                                                   Polizeiposten Tamm                                     601014
Unter dieser Nummer können Patienten bundesweit kos-           Polizeirevier Bietigheim-Bissingen                 07142 4050
tenlos anrufen.                                                Feuerwehr/Rettungsdienst                                  112
Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte      Krankentransport                                        19222
bringen Sie die Versichertenkarte mit.                         Sozialstation des Krankenpflegevereins                 697714
Bereitschaftsdienst der Notfallpraxis nördlicher Landkreis
Lbg., Bietigheim-Bissingen, Riedstraße 12 (die Praxis ist im   Ökumenische Nachbarschaftshilfe                       2998998
Krankenhaus Bietigheim)                                        Bestattungsunternehmen Meyle                           207000
                                                               Gas Stadtwerke Ludwigsburg                           910-2393
                                                               Strom-Notdienst erfragen unter                         220353
        Augenärztlicher Notdienst                              Strom EnBW Störungshotline                      0800 3629-477
                                                               Wasserrohrbrüche-Bereitschaftsdienst             0172 7333917
Telefonnummer: 116 117                                         Kanal Hoffmann Mundelsheim                       07143 405790
                                                               Giftnotzentrale                                    0761 19240
        HNO-Ärzte Notdienst
                                                                        Soziale Dienste
Telefonnummer: 116 117
                                                               Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises Ludwigsburg
        Kinder- und                                            Ambulante Beratung und Betreuung psychisch kranker Men-
                                                               schen und ihrer Angehörigen. Telefon 144-2029
        Jugendärztlicher Notdienst                             IBB-Stelle - Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für
                                                               psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen. Tel. 144-2355
Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpra-
xis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg,        Kontaktstelle des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie
Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag      (Jugendamt)
- Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 08.00 Uhr;       Orientierungsberatung des Teams Ludwigsburg West/
Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 08.00          Tamm im Landratsamt.
Uhr bis am nächsten Morgen um 08.00 Uhr.                       Aufgabe ist es, in allen Fragen der Sozial-Jugendhilfe zu beraten
Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte      und zu vermitteln. Sie können gerne anrufen und einen Termin
bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist   vereinbaren, auch Hausbesuche sind möglich. Telefon 144-2040
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen.    Frauen für Frauen e.V.
                                                               Beratung für Frauen in den Bereichen: Krisen/Beziehungs-
                                                               probleme/Trennung, sexualisierte Gewalt, Ess-Störungen,
        Tierärztlicher Notdienst                               Mobbing. Kontakttelefon 901170
                                                               Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
Den Notdienst erfahren Sie über die Telefonnummer Ihres        Kontakttelefon 649443
Haustierarztes.                                                Pflegestützpunkt Landratsamt Ludwigsburg - Außenstelle
                                                               Vaihingen/Enz
        Zahnärztlicher Notdienst                               Der Pflegestützpunkt (PSP) bietet Beratung zu allen Fragen
                                                               rund um das Thema Pflege - kostenlos und vertraulich, so-
Telefonnummer 0711 7877733                                     wohl telefonisch als auch nach Terminvereinbarung im PSP
                                                               oder bei Ihnen zu Hause.
                                                               Franckstraße 20 / 3.OG, Zimmer 98 und 99
        Apotheken-Notdienst                                    71665 Vaihingen/Enz, Telefon 07141/144-2467, Fax: 07141/144-59410
                                                               Mail psp-vai@landkreis-ludwigsburg.de
                                                               Internet     https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/soziales-
FREITAG, 02.04.2021                                            jugend-familie/pflege-senioren/pflegestuetzpunkte/
Apotheke im Enztal-Center, Riedstr. 4,
Besigheim, Tel. 07143-801853                                   Sprechzeiten
Mylius-Apotheke, Schillerplatz 7,                              Mo - Fr                         08.30 - 12.00 Uhr
Ludwigsburg (Mitte),Tel. 07141-918230                          Mo                              13.30 - 15.30 Uhr
Johannes-Apotheke, Johannesstr. 37,                            Do                              13.30 - 18.00 Uhr
Kornwestheim, Tel. 07154-3506
SAMSTAG, 03.04.2021
Rats-Apotheke, Kirchstr. 15,
                                                               Wir sind für Sie da!
Bönnigheim, Tel. 07143-2044                                    Gemeindeverwaltung                                        606-0
Burg-Apotheke, Wilhelm-Nagel-Str. 61,                          E-Mail                                            info@tamm.org
Ludwigsburg (Hoheneck), Tel. 07141-51521                       Amtsblatt E-Mail                           amtsblatt@tamm.org
Rathaus Apotheke, Hauptstr. 104, Tamm, Tel. 07141-601160       Internet                                   http://www.tamm.org
Schloss-Apotheke, Hauptstr. 9, Hemmingen, Tel. 07150-916791    Bürgersaal                                     www.bs-tamm.de
SONNTAG, 04.04.2021                                            Kindertageseinrichtungen
Enz-Apotheke im Zentrum, Kreuzstraße 12,                       Alleenstr. 56                                           2981642
Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142-920013                        Bismarckstr. 10                                          297357
Sontags Apotheke im Kaufland, Schwieberdinger Str. 94,         Häldenstr. 8                                             297361
Ludwigsburg, Tel. 07141-4889690                                Hauptstr. 101                                           2981681
Apotheke am Löwenplatz, Kornwestheimer Straße 7,               Heilbronner Str. 22                                      297356
Remseck-Aldingen, Tel. 07146-881411                            Heilbronner Str. 92                                      297355
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Nummer 13
Donnerstag, 01. April 2021                                                                                                          3
Heilbronner Str. 118                                            297354
Silcherstr.                                                     297353     Wochenmärkte
Schulen                                                                    Hohenstange - bei den Wassertürmen
Grundschule Hohenstange                                      68890911      Dienstag, 14.00 - 18.00 Uhr
Gustav-Sieber-Schule                                         68895100      Bitte beachten Sie, dass eine Maskenpflicht für beide
Realschule                                                   68895200      Wochenmärkte gilt!
Kommunale Schülerbetreuung
Grundschule Hohenstange                                      688909-19
Gustav-Sieber-Schule                                         68895-130
Bücherei                                                      688919-0
                                                                           Achtung Terminänderung!
                                                                           Rathausvorplatz
                                                                           Auf Grund des Feiertags - KARFREITAG - wird der Wo-
                                                                           chenmarkt auf dem Rathausvorplatz auf DONNERSTAG,
                                                                           01.04.2021 von 14.00 - 18.00 Uhr vorverlegt.

                          Gemeinde Tamm
                                                                             AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
       Wir trauern um unsere frühere langjährige Mitarbeiterin

                 Barbara Rockenbauch                                      Bekanntmachung über die Billigung und
                                                                          Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
      Sie ist am 14.03.2021 im Alter von 72 Jahren verstorben.
                                                                          „Asperger Weg“ beschleunigtes Verfah-
                                                                          ren nach § 13 a BauGB und Offenlegung
  Barbara Rockenbauch war über 35 Jahre bei der Gemeinde Tamm
 beschäftigt. In dieser Zeit war sie 7 Jahre als pädagogische Fachkraft   nach § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)
 und 29 Jahre als Leitung in unserer Tammer Kindertageseinrichtung        Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.
 Silcherstraße 2 beschäftigt. Durch ihre liebenswerte und zuverlässige    März 2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Asperger
           Art wurde Frau Rockenbauch bei den Kindern und
                  Kolleginnen/Kollegen sehr geschätzt.
                                                                          Weg“ gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlos-
                                                                          sen. Der Bebauungsplanentwurf besteht aus zwei selbstän-
            Unser ganzes Mitgefühl gilt ihren Angehörigen,                digen Satzungen, nämlich
                     vor allem ihrem Ehemann.
                                                                          a) Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß
                        Tamm, den 30.03.2021                                  § 10 BauGB
                                                                          b) Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO
     Für Gemeindeverwaltung, Gemeinderat der Gemeinde Tamm                Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Büro KMB
                           Martin Bernhard
                                                                          vom 29. März 2021 - A mit der Artenschutzrechtlichen
                              Bürgermeister                               Relevanzprüfung des Büro Planbar Güthler vom 27. Februar
                                                                          2020 und Faunistische Untersuchung mit spezieller arten-
                                                                          schutzrechtlicher Prüfung des Büro Planbar Güthler vom 26.
                                                                          Oktober 2020.
                                                                          Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Asperger Weg“
                                                                          umfasst folgende Flurstücke:
 Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                            Flurstücke 1312/3, 1312/4, 1314/1, 1314/2, 1315, 1405/3,
 aus gegebenem Anlass ist das Rathaus bis auf Wei-                        1405/4 und eine Teilfläche des Asperger Wegs Flurstück Nr.
 teres geschlossen und der Zutritt erfolgt nur nach Ter-                  1310.
 minvereinbarung. Die Verwaltung ist allerdings weiterhin                 Der Entwurf des Bebauungsplans (Satzung über planungs-
 vollständig erreichbar. Wenden Sie sich gerne direkt an                  rechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und Satzung
 den jeweiligen Mitarbeiter und vereinbaren Sie telefonisch               über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Text-
 oder per E-Mail einen Termin im Rathaus. Die jeweiligen                  teil, Begründung und umweltbezogenen Informationen wird
 Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter
                                                                          gemäß § 3 PlanSiG vom 20.05.2020
 www.tamm.org
                                                                                                  in der Zeit vom
 Für alle Besucher des Rathauses gilt weiterhin die Mas-                                  9. April 2021 bis 10. Mai 2021
 kenpflicht, das Abstandsgebot, das Desinfizieren der
 Hände sowie das Ausfüllen eines Besucher-Formulars,                      im Internet auf der Homepage der Gemeinde Tamm unter
 das direkt an der Infothek ausgefüllt und abgegeben                      https://www.tamm.org/de/gemeinde-daten/bau-strassen/
 werden muss. Die Formulare werden für vier Wochen                        bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren digital bereitge-
 verwahrt und dann vernichtet.                                            stellt.
 Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                         Während der Veröffentlichung wird jedermann Gelegenheit
 Ihre Gemeindeverwaltung                                                  zur Information über die allgemeinen Planungsziele sowie zur
                                                                          Äußerung und Erörterung beim Bauamt per
                                                                          E-Mail: e.buehler@tamm.org oder telefonisch 07141/6060
                                                                          gegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stel-
                                                                          lungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des
                                                                          Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen können in elektro-
                                                                          nischer Form abgegeben werden. Die Abgaben von Erklä-
                                                                          rungen zur Niederschrift werden ausgeschlossen (§ 4 Abs.
                                                                          2 PlanSiG).
                                                                          Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, auch per
                                                                          E-Mail, können bei der Beschlussfassung über den Bebau-
                                                                          ungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
                                                                          In begründeten Fällen können die Unterlagen postalisch ver-
                                                                          sandt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte schriftlich an die
                                                                          Gemeinde Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Tamm.
TAMMAKTUELL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 58. JAHRGANG NR. 13 WWW.TAMM.ORG
4                                                                                                                            Nummer 13
                                                                                                               Donnerstag, 01. April 2021

Ziel und Zweck der Planung                                                   Öffentliche Bekanntmachung
Für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans „Asperger Weg“ existiert der Baulinienplan „Südlich                    Erneute, verkürzte öffentliche Auslegung gemäß
der Hauptstraße“. In diesem Plan werden lediglich Rege-                      § 4a Abs. 3 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans
lungen zu den überbaubaren und nichtüberbaubaren Grund-                      „Nördlich Calwer Straße“
stücksflächen getroffen. Festsetzungen zur Art und Maß der
baulichen Nutzung sowie der Bauweise bestehen nicht.                         Offenlegung nach § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Die Bebaubarkeit und Nutzung der Grundstücke richtet sich                    Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.
daher nach § 34 BauGB.                                                       März 2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich Cal-
Für zwei Grundstücke in diesem Bereich wurden bereits                        wer Straße“ gebilligt und dessen erneute, verkürzte öffent-
Bauvoranfragen für eine Wohnbebauung gestellt. Ziel und                      liche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Zweck des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen                     Der Bebauungsplanentwurf besteht aus zwei selbständigen
Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine geordne-                      Satzungen, nämlich
te städtebauliche Entwicklung zu schaffen. Bei der Planung                   a) Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß
soll auch das städtebauliche Konzept für den Bereich „Ker-                       § 10 BauGB
näcker-Süd II“ Berücksichtigung finden. Die Festsetzungen                    b) Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO
orientieren sich an der bestehenden Bebauung und berück-                     Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Büro Wick &
sichtigen die Anforderungen, die sich durch die vorliegenden                 Partner vom 29.03.2021 mit Umweltbericht und integriertem
Bauvoranfragen ergeben.                                                      Grünordnungsplan vom 29.03.2021, die faunistische Unter-
Neben der planungsrechtlichen Grundlage für die Bebauung                     suchungen und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
auf drei Grundstücken soll in dem Bebauungsplan angren-                      Büro planbar Güthler vom 10.08.2018/09.04.2020 und die
zend an den Asperger Weg eine Verkehrsgrünfläche aus-                        schalltechnische Untersuchung Büro ISIS vom August 2019.
gewiesen werden, um hier die Möglichkeit einer späteren                      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlich Calwer
Erweiterung der bestehenden Straße zu schaffen.                              Straße“ umfasst folgende Flurstücke:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist derzeit im Flä-                   Flst.-Nr. 2974/18, 2974/19, 2991, 2992, 2993, 2994, 2995,
chennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.                        2996, 2998, 2999, 3000, 3001, 3002, 3003, 5894, 5895/1,
Der Bebauungsplanentwurf „Asperger Weg“ ist ab dem                           eine Teilfläche des Flurstücks 5893 (Calwer Straße), 5894/2
1. April 2021 auf der Homepage der Gemeinde Tamm ver-                        und 5895 (Stuttgarter Straße) sowie das Feldwegflurstück
fügbar.                                                                      2990 und Teilflächen der Feldwegflurstücke Nr. 2938, 3055/2,
Tamm, 30. März 2021                                                          3055/3, 3057 (Holzweg) und 3510.
gez.                                                                         Gegenüber dem vom 04.01.2021 bis 05.02.2021 ausgelegten
Martin Bernhard                                                              Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 14. Dezember 2020
Bürgermeister
                                                                             wurden nachstehende Änderungen vorgenommen:
                                                                             1.1 Planteil
                                                                             • Verschiebung Nord-Westlichstes Baufeld nach Norden
                                                                             • Anpassung der Baugrenzen des Baufeldes 4
                                                                             • Anpassung der Flächen für Nebenanlagen
                                                                             • Verschiebung eines öffentlichen Stellplatzes an der (künf-
                                                                                 tigen) Althofener Straße nach Norden
                                                                             • Anpassung der Abgrenzung des Leitungsrechts LR2
                                                                             • Ergänzung der Höhenangaben entlang der öffentlichen
                                                                                 Flächen MF1 und ÖG
                                                                             Legende
                                                                             • Private Einzelpflanzgebote Pfg3 – Obstbäume entlang
                                                                                 des Holzweges
                                                                             • Höhen der Ränder entlang der öffentlichen Flächen MF1
                                                                                 und ÖG
                                                                             • Nutzungsschablone Nr. 4 (Zahl der Vollgeschosse)
                                                                             2.1 Textteil
                                                                             Textliche Festsetzungen
                                                                             • Ziff. A 2.1 Grundflächenzahl
                                                                             • Ziff. 4 Überbaubare Grundstücksfläche; zulässige Grund-
                                                                                 fläche
                                                                             • Ziff. A 5 Nebenanlagen
                                                                             • Ziff. A 7 Verkehrsflächen
                                                                             • Ziff. A 8 Mit Leitungsrecht zu belastende Flächen
                                                                             • Ziff. A 9.1 Öffentliche Grünflächen
                                                                             • Ziff. 10.1 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen
                                                                                 ökologischen Funktionalität – CEF 1 Anlage von Blüh-
                                                                                 streifen
                                                                             • Ziff. A 10.4 Maßnahmen für die Rückhaltung und Versi-
                                                                                 ckerung von Niederschlagswasser
                                                                             • Ziff. A 10.6 Dachbegrünung
                                                                             • Ziff. A 10.10 Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag
                                                                             • Ziff. A 12.1 Flächen für die Abfallentsorgung
                                                                             • Ziff. A 13.3 Private Einzelpflanzgebote Pfg3 – Obstbäume
                                                                                 entlang des Holzweges
                                                                             • Ziff. A 14 Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen
                                                                             • Ziff. B 1.3 Dachaufbauten
                                                                             • Ziff. B 2.5 Aufschüttungen und Abgrabungen
                     MASKEN-                                                 • Ziff. D 12 Artenschutz - Maßnahmen zur Vermeidung und
                                                                                 zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funkti-

                            PFLICHT
                                                                                 onalität
                                                                             • Ziff. D 13 Hochwasser/ Starkregen
                                                                             • Ziff. D 14 Kampfmittel
                                      Foto: taseffski/E+/Getty Images Plus
                                                                             • Ziff. E Artenverwendungsliste
TAMMAKTUELL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 58. JAHRGANG NR. 13 WWW.TAMM.ORG
Nummer 13
Donnerstag, 01. April 2021                                                                                                  5
Begründung                                                        -   Das Plangebiet liegt nach Angaben des Regionalplans in
• Ziff. 8.4 Höhenlage der baulichen Anlagen                           einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft und in einem
• Ziff. 8.5 Höhe der baulichen Anlagen                                Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen.
• Ziff. 8.7 Überbaubare Grundstücksfläche                         - Innerhalb des Plangebiets werden denkmalpflegerische
• Ziff. 8.13 Maßnahmen sowie Flächen für Maßnahmen zum                Belange berührt (Kulturdenkmale „Holzstraße“ und „Ei-
    Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur           senzeitliche Siedlung“).
    und Landschaft                                                - Empfehlung einer ingenieurgeologischen Übersichtsbegut-
• Ziff. 8.17 Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen                        achtung mit Untersuchung der Baugrundverhältnisse.
• Ziff. 9.1 Dachgestaltung                                        - Aufnahme weiterer artenschutzrelevanter Vermeidungs-
• Ziff. 9.2 Gestaltung, Bepflanzung und Nutzung der unbe-             maßnahmen (Vogelschlag), Anpassung der Artenwen-
    bauten Flächen sowie die Art, Gestaltung und Höhe von             dungsliste im Hinblick auf Standortbedingungen und Kli-
    Einfriedungen                                                     mawandel.
Umweltbericht                                                     - Hinweis auf Starkregengefahrenkarte
• Kap. 5 Besonderer Artenschutz                                   - Empfehlung eines Bodenmanagements zur landwirtschaft-
• Kap. 6.5.1 CEF-Maßnahme Feldlerche                                  lichen Bodenverbesserung.
• Kap. 9.2.6 Bilanz Maßnahme Oberbodenmanagement                  - Lärmthematik Parkplatz des angrenzenden geplanten Mu-
• Kap. 9.2.7 Gesamtbilanz                                             sikerheims ist im Bebauungsplan „Nahwärmeversorgung
• Kap. 10 Vorschläge für planungsrechtliche Festsetzungen             für das Wohngebiet nördlich Calwer Straße“ zu untersu-
    zur Übernahme in den Bebauungsplan                                chen.
• Kap. 12 Vorschläge für Hinweise                                 - Agrarstrukturelle Belange sind bei der Planung von Kom-
• Kap. 17.1 Artenverwendungsliste                                     pensationsmaßnahmen zu berücksichtigen.
GOP                                                               Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stel-
• Die Änderungen im GOP Maßnahmenplan erfolgten ana-              lungnahmen zu den Planentwürfen abgegeben werden,
    log zu den Änderungen des zeichnerischen Teils des            schriftlich an die Gemeinde Tamm, Hauptstraße 100, 71732
    Bebauungsplans.                                               Tamm, per E-Mail: e.buehler@tamm.org. Da das Ergebnis
Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben un-         der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die
verändert.                                                        Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellung-
                                                                  nahmen können in elektronischer Form abgegeben werden.
Die Änderungen sind in den auszulegenden Unterlagen               Die Abgaben von Erklärungen zur Niederschrift werden aus-
kenntlich gemacht.                                                geschlossen (§ 4 Abs. 2 PlanSiG).
Der Entwurf des Bebauungsplans (Satzung über planungs-
rechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und Satzung             Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen gemäß § 4a
über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Text-          Abs. 3 Satz 2 nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen
teil, Begründung, Gutachten und umweltbezogenen Infor-            des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können.
mationen wird gemäß § 3 PlanSiG                                   Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, auch per E-
                                                                  Mail, können bei der Beschlussfassung über den Bebau-
                         in der Zeit vom                          ungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
                   09.04.2021 bis 24.04.2021
                                                                  In begründeten Fällen können die Unterlagen postalisch ver-
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Tamm unter              sandt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte schriftlich an die
https://www.tamm.org/de/gemeinde-daten/bau-strassen/              Gemeinde Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Tamm.
bauleitplaene-im- beteiligungsverfahren
digital bereitgestellt.                                           Der Bebauungsplanentwurf „Nördlich Calwer Straße“ – er-
                                                                  neute, verkürzte Auslegung
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind ver-            - ist ab dem 01. April 2021 auf der Homepage der Gemeinde
fügbar:                                                           Tamm verfügbar.
• Umweltbericht mit Grünordnungsplan, Büro Wick+Partner
    vom 29.03.2021                                                Tamm, 30. März 2021
• Faunistische       Untersuchungen      und    spezielle   ar-   gez.
    tenschutzrechtliche Prüfung, Planbar Güthler vom              Martin Bernhard
    10.08.2018/09.04.2020                                         Bürgermeister
• Schalltechnische Untersuchung Büro ISIS vom August
    2019.                                                         Feststellung des Jahresabschlusses für
• Zusammenstellung der Stellungnahmen der beteiligten
    Behörden und der Öffentlichkeit, Büro Wick+Partner vom        das Haushaltsjahr 2019
    29.03.2021                                                    Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu            Württemberg hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sit-
folgenden Themenblöcken gegeben:                                  zung am 29.03.2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2019
                                                                  mit folgenden Werten festgestellt:
• Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung und
    Eingriffs-/Ausgleichsbilanz mit Untersuchungen zu den                                                                 EUR
    Schutzgütern Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Arten/         1.    Ergebnisrechnung
    Biotope/Biologische Vielfalt, Landschaftsbild/Erholung,       1.1   Summe der ordentlichen Erträge           37.830.618,80
    Mensch/Gesundheit, Kultur-/Sachgüter sowie die Wech-          1.2   Summe der ordentlichen
    selwirkungen unter ihnen, die Darstellung von Vermei-               Aufwendungen                            -35.457.212,16
    dungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen              1.3   Ordentliches Ergebnis
    sowie Überwachungsmaßnahmen (Monitoring).                           (Saldo aus 1.1 und 1.2)                   2.373.406,64
• Artenschutzgutachten zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien,        1.4   Außerordentliche Erträge                    331.747,49
    Schmetterlingen und Käfern. Kartierung mit Nachweisen         1.5   Außerordentliche Aufwendungen               -14.321,48
    von Vogelarten (indirekte Betroffenheit 1 Brutpaar Feldler-   1.6   Sonderergebnis
    che). Benennung von Maßnahmen, die erforderlich sind,               (Saldo aus 1.4 und 1.5)                     317.426,01
    um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestän-     1.7   Gesamtergebnis
    de zu verhindern (Bauzeitenregelung, CEF-Maßnahmen,                 (Summe aus 1.3 und 1.6)                   2.690.832,65
    Schutz angrenzender Gehölze).
• Lärmschutzgutachten: Schalltechnische Untersuchung              2.    Finanzrechnung
    zu Auswirkungen von Schienen-, Straßenverkehrs- und           2.1   Summe der Einzahlungen aus
    Sportlärmemissionen auf das Plangebiet. Benennung von               laufender Verwaltungstätigkeit           36.985.888,98
    Immissionsschutzmaßnahmen zum Schutz der Wohn-,               2.2   Summe der Auszahlungen aus
    Schlaf- und Aufenthaltsräume vor unzumutbaren Lärm-                 laufender Verwaltungstätigkeit          -33.238.179,94
    beeinträchtigungen.                                           2.3   Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
• Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen                    der Ergebnisrechnung
    der Behörden und Träger öffentlicher Belange:                       (Saldo aus 2.1 und 2.2)                   3.747.709,04
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                                                                                                   Donnerstag, 01. April 2021

2.4    Summe der Einzahlungen aus                               Die notwendigen Mittel werden außerplanmäßig finanziert.
       Investitionstätigkeit                   1.555.768,35     Bebauungsplan für das Gebiet "Mittlerer Weg" - Billigung
 2.5 Summe der Auszahlungen aus                                 des Städtebaulichen Entwurfs und Beschluss über das wei-
       Investitionstätigkeit                  -3.911.779,78     tere Vorgehen
 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-be-                         Der Gemeinderat lehnt mit 7 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen
       darf aus Investitionstätigkeit                           und einer Enthaltung den folgenden Antrag ab:
       (Saldo aus 2.4 und 2.5)                -2.356.011,43
 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-                            Die 4 zusätzlichen Bauplätze werden in die Bebauungspla-
       bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)          1.391.697,61     nung aufgenommen.
 2.8 Summe der Einzahlungen aus                                 Danach fasst der Gemeinderat mit 14 Ja-Stimmen und
       Finanzierungstätigkeit                             0     einer Enthaltung folgenden Beschluss:
 2.9 Summe der Auszahlungen aus                                 1) Dem städtebaulichen Entwurf mit Ausnahme der westli-
       Finanzierungstätigkeit                   -980.737,42
                                                                   chen 4 Gebäude wird zugestimmt.
 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-
                                                                2) Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des
       bedarf aus Finanzierungstätigkeit
       (Saldo aus 2.8 und 2.9)                  -980.737,42        städtebaulichen Entwurfes das Bebauungsplanverfahren
 2.11 Änderung des Finanzierungsmittel-                            einzuleiten.
       bestands zum Ende des Haushalts-                         Bebauungsplan „Asperger Weg“ nach § 13a BauGB - Billi-
       jahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)           410.960,19     gung des Bebauungsplanentwurfs und Beschluss über die
 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf                          Planoffenlage
       aus haushaltsunwirksamen Einzah-                         Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
       lungen und Auszahlungen                   122.635,54     1. Zum Bebauungsplan „Asperger Weg“ werden als Entwurf
 2.13 Anfangsbestand an                                            beschlossen:
       Zahlungsmitteln                       19.155.033,54
                                                                   a) Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen
 2.14 Veränderung des Bestands an
       Zahlungsmitteln                                                (§ 10 BauGB)
       (Saldo aus 2.11 und 2.12)                 533.595,73        b) Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO)
 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am                          Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Büros KMB,
       Ende des Haushaltsjahres                                 Ludwigsburg vom 29.03.2021.
       (Saldo aus 2.13 und 2.14)             19.688.629,27      2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Be-
 3.    Bilanz                                                      hörden und die öffentliche Auslegung durchzuführen.
 3.1 Immaterielles Vermögen                       18.053,40     Bebauungsplanentwurf „Nördlich Calwer Straße“ - Behand-
 3.2 Sachvermögen                            62.098.066,25      lung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss
 3.3 Finanzvermögen                          23.715.157,18      über die erneute, verkürzte Planoffenlage des Bebauungs-
 3.4 Abgrenzungsposten                           314.479,72     planentwurfs
 3.5 Nettoposition                                     0,00
 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite                            Der Gemeinderat fasst mit 2 Gegenstimmen folgenden Be-
       (Summe aus 3.1 bis 3.5)               86.145.756,55      schluss:
 3.7 Basiskapital                            56.442.192,20      1. Die vorgetragenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis
 3.8 Rücklagen                               13.215.588,50          genommen oder berücksichtigt bzw. finden nach Ab-
 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen                                   wägung der öffentlichen und privaten Belange unterein-
       Ergebnisses                                     0,00         ander und gegeneinander Berücksichtigung oder keine
 3.10 Sonderposten                             8.225.531,74         Berücksichtigung.
 3.11 Rückstellungen                                   0,00     2. Zum Bebauungsplan „Nördlich der Calwer Straße“ wer-
 3.12 Verbindlichkeiten                        7.147.061,01         den als Entwurf beschlossen
 3.13 Passive                                                       a. Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen
       Rechnungsabgrenzungsposten              1.115.383,10              nach § 10 BauGB
 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite                              b. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO)
       (Summe aus 3.7 bis 3.13)              86.145.756,55               Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Bü-
Der festgestellte Jahresabschluss der Gemeinde Tamm für                  ros Wick & Partner vom 29. März 2021 mit Um-
das Rechnungsjahr 2019 liegt mit Rechenschaftsbericht von                weltbericht und integriertem Grünordnungsplan vom
Dienstag, den 06.04.2021 bis Mittwoch, den 14.04.2021 je                 29. März 2021, die faunistischen Untersuchungen
einschließlich an 7 Tagen während der üblichen Öffnungs-                 und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Büro
zeiten im Rathaus, Hauptstraße 100, Zimmer 107, öffentlich               planbar Güthler vom 10.08.2018/09.04.2020 und die
aus.                                                                     schalltechnische Untersuchung Büro ISIS vom Au-
Aus gegebenem Anlass ist das Rathaus derzeit geschlossen.                gust 2019 und nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut,
Während der Schließzeiten haben Sie dennoch die Möglich-                 mit verkürzter Frist (2 Wochen) öffentlich ausgelegt.
keit den Jahresabschluss einzusehen. Hierzu klingeln Sie bit-
                                                                         Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten
te zu den sonst üblichen Öffnungszeiten am Haupteingang.
Bitte beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften und                 oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes
füllen Sie das Besucherformular aus.                                     vorgebracht werden.
Bürgermeisteramt                                                3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der verkürzten
Tamm, den 29.03.2021                                                Planoffenlage beauftragt.
                                                                Inklusives Wohnprojekt im geplanten Neubaugebiet „Nörd-
Gemeinderat                                                     lich Calwer Straße“
                                                                Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Bericht über die Sitzung des                                    1. Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Konzeption der
Gemeinderats am 29.03.2021                                          Habila GmbH zu, im geplanten Neubaugebiet „Nördlich
                                                                    Calwer Straße“ ein inklusives Wohnprojekt umzusetzen.
In der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2021 wurden folgen-        2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit der Ha-
de Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:                      bila GmbH in die Grundstücksverhandlungen einzutreten.
E-Mobilität Tamm - Einrichten einer Car-Sharing Station für
zwei Elektrofahrzeuge in Tamm                                   Jahresabschluss 2019 mit Rechenschaftsbericht
Der Gemeinderat lehnt mit 7 Ja-Stimmen und 11 Nein-             Der Gemeinderat fasst mit einer Enthaltung folgenden Be-
Stimmen folgenden Beschlussvorschlag ab:                        schluss:
Der Gemeinderat stimmt der Installation einer E-Car-Sharing     Der Jahresabschluss 2019 wird festgestellt. Eine Veröffentli-
Station für zwei E-Fahrzeuge am Bahnhof zu.                     chung erfolgt in diesem Amtsblatt.
TAMMAKTUELL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 58. JAHRGANG NR. 13 WWW.TAMM.ORG
Nummer 13
Donnerstag, 01. April 2021                                                                                               7
Zweckverband Gemeinsames Industrie-Gewerbegebiet                  Weiteres Vorgehen hinsichtlich des geplanten Neubaus ei-
Laiern - Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr          ner Kindertageseinrichtung im Erlenweg
2021                                                              Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde             1. Der Baubeschluss (SV 014/2020) wird aufgehoben und
Tamm, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes                   zu gegebener Zeit neu gefasst.
                                                                  2. Das Baugesuch wird gemäß der vorgestellten Genehmi-
Laiern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das
                                                                      gungsplanung eingereicht.
Haushaltsjahr 2021 zu beschließen.
                                                                  3. Die Fachingenieure werden, wie in der Vorlage darge-
Zweckverband Gemeinsames Industrie-Gewerbegebiet                      stellt, beauftragt
Laiern – Feststellung der Jahresrechnung 2019                     4. Die außerplanmäßigen Kosten im Haushalt     2021 in
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:                 Höhe von 195.000 € werden finanziert.
Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde
                                                                  Festlegung des Standortes für die geplante Heizzentrale
Tamm, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands
                                                                  Hohenstange in der neu zu errichtenden Grundschule Ho-
Gemeinsames Industrie- und Gewerbegebiet Laiern, folgen-
                                                                  henstange
des zu beschließen:
                                                                  Der Antrag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, anhand eines
Die Jahresrechnung 2019 ist seit dem 02.12.2020 aufgestellt
                                                                  Flächenlayouts die möglichen Standorte einer Heizzentrale
und wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bietig-
                                                                  an anderer Stelle darzustellen, wird mit 2 Ja-Stimmen, 4
heim-Bissingen geprüft. Gemäß § 95 Abs. 2 GemO i.V. mit
                                                                  Enthaltungen und 12 Gegenstimmen abgelehnt.
dem § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenar-
beit und § 13 der Satzung über den Zweckverband Gemein-           Danach fasst der Gemeinderat mit 2 Enthaltungen folgen-
sames Industrie- und Gewerbegebiet Laiern wird festgestellt:      den Beschluss:
Das Ergebnis 2019 stellt sich wie folgt dar:                      1. Der Standort für die Heizzentrale unter dem Neubau des
                                                                      Vereinsheims der Musikgemeinschaft Harmonie, wird
Ergebnisrechnung                                                      nicht weiter verfolgt.
                 Plan 2019 RE 2019 Abweichung
                           €                                      Friedhof – Abbruch Bestandsüberdachung – Neubau Über-
Ordentliche      338.300           274.885 € -63.415 €
                                                                  dachung, Auftragsvergabe
Erträge
Ordentliche      338.300     €        318.784 €    -19.516 €      Der Gemeinderat fasst mit 3 Enthaltungen folgenden Be-
Aufwendungen                                                      schluss:
Ordentliches     0           €        -43.899 €    -43.899 €      1. Mit den Rückbau-, Kanal-, und Gründungsarbeiten wird
Ergebnis                                                              die Fa. Walter Schmidt GmbH, Marbacher Straße 46 in
                                                                      71691 Freiberg-Beihingen zum Bruttoangebotspreis von
Finanzrechnung                                                        64.827,63 € beauftragt.
                     Plan 2019 RE 2019      Abweichung            2. Mit den Stahl- und Holzbauarbeiten wird die Fa. Stem-
Veranschlagte        -31.500 € -176.977 € 145.477€                    mer GmbH, Gleiwitzer Straße 12 in 74613 Öhringen zum
Änderung des                                                          Bruttoangebotspreis von 113.354,88 € beauftragt.
Finanzierungsmittel-                                              3. Mit den Edelstahldach- und Flaschnerarbeiten wird die
bestandes                                                             Fa. Schweizer Metallbedachungen GmbH, Teinacher
Vermögensrechnung / Bilanz                                            Straße 31 in 71634 Ludwigsburg zum Bruttoangebots-
              31.12.2018     31.12.2019  Veränderung                  preis von 41.078,69 € beauftragt.
Bilanzsumme 10.045.358 € 9.847.052 €     -198.306 €               4. Mit den Arbeiten an den Außenanlagen wird die Fa.
Zweckverband Gemeinsames Industrie- und Gewerbege-                    Bietigheimer Gartengestaltung GmbH, Bauhofring 19 in
biet Laiern - Ausschüttung der Ergebnisrücklage                       71732 Tamm zum Bruttoangebotspreis von 41.321,39 €
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:                 beauftragt.
Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde             5. Mit den Arbeiten an der Stark- und Schwachstroman-
Tamm, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes                   lage wird die Fa. Sever, Stuttgart zum Bruttoangebots-
Gemeinsames Industrie- und Gewerbegebiet Laiern, der                  preis von 28.546,66 € beauftragt.
Auszahlung von Ergebnisrücklagen in Höhe von insgesamt            6. Mit den Arbeiten zum Blitzschutz wird die Fa. Hintert-
6 Mio. € je hälftig an die Verbandskommunen zuzustimmen.              hür, Talheim zum Bruttoangebotspreis von 1.478,46 €
Zweckverband Gemeinsames Industrie- und Gewerbege-                    beauftragt.
biet Laiern – Gebührenkalkulation Abwasser                        7. Zur Finanzierung der Maßnahme wird die Kostenstelle
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:                 711117000001 (Möblierung Sitzungssaal) herangezogen.
Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde             Hauptsatzung der Gemeinde Tamm – Neufassung
Tamm in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes                Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Gemeinsames Industrie- und Gewerbegebiet Laiern wie folgt         Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
zu beschließen:                                                   berg - GemO – beschließt der Gemeinderat am 29.03.2021
1. Beschluss zur Gebührenkalkulation                              nachfolgende Hauptsatzung.
Der Verbandsversammlung liegt die Gebührenkalkulation             Die Hauptsatzung tritt am 01.04.2021 in Kraft. Zum gleichen
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Kal-          Zeitpunkt tritt die bisherige Hauptsatzung vom 01.02.2020
kulationsjahr 2021 (einjähriger Kalkulationszeitraum) vollstän-   außer Kraft.
dig (siehe Anlage 2) vor.                                         Die Hauptsatzung wird in diesem Amtsblatt veröffentlicht.
Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen:
a.) In der Gebührenkalkulation wird keine kalkulatorische         Gewährung eines Investitionszuschusses zum Bau einer
    Verzinsung angesetzt, da die Anlagen vollständig bei-         Leichtbauhalle für das DRK OV Tamm
    tragsfinanziert sind.                                         Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
                                                                  Die Gemeinde Tamm gewährt dem DRK, Ortsverein Tamm
b.) Die Verbandsversammlung beschließt den Ausgleich              gemäß den Förderrichtlinien einen Zuschuss zur Errichtung
    von Überdeckungen aus dem Jahr 2019 in Höhe von               einer Leichtbauhalle in Höhe von 25% des verbleibenden
    8.062,06 €. Dies entspricht 50 % der Gebührenrückstel-        Eigenanteils. Somit ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von
    lungen aus dem Jahr 2019.                                     2.250 Euro.
c.) Die Verbandsversammlung setzt für 2021 folgende Ge-
    bühr fest:                                                    Spendenbericht 2020
                                                                  Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Schmutzwasserbeseitigung 0,67 €/m³                             Die aufgeführten Spenden für das Jahr 2020 werden für die
II. Niederschlagswasserbeseitigung 0,17 €/m²                      genannten Zwecke angenommen.
TAMMAKTUELL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 58. JAHRGANG NR. 13 WWW.TAMM.ORG
8                                                                                                                  Nummer 13
                                                                                                     Donnerstag, 01. April 2021

Satzungen                                                             3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan-
                                                                          mäßigen Ausgaben von mehr als 20.000 Euro, aber
Hauptsatzung der Gemeinde Tamm                                            nicht mehr als 30.000 Euro im Einzelfall.
                                                                  (4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Aus-
Landkreis Ludwigsburg vom 20.01.2020                                  schüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese
Inhaltsübersicht                                                      auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zer-
Abschnitt I      Form der Gemeindeverfassung § 1                      legung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Be-
Abschnitt II     Gemeinderat §§ 2, 3, 3a                              gründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig.
Abschnitt III    Ausschüsse des Gemeinderats §§ 4 – 9                 Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht
Abschnitt IV     Bürgermeister §§ 10, 11                              sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.
Abschnitt V      Stellvertretung des Bürgermeisters § 12          § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließen-
Abschnitt VI     Ältestenrat § 13                                 den Ausschüssen
Abschnitt VII Schlussbestimmungen § 14                            (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von beson-
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-                  derer Bedeutung ist, können die Ausschüsse die Ange-
temberg - GemO - hat der Gemeinderat am 29.03.2021                    legenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder
folgende Hauptsatzung beschlossen:                                    dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten.
I. Form der Gemeindeverfassung                                    (2) Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen
                                                                      allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede An-
§ 1 Gemeinderatsverfassung                                            gelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse der beschlie-
Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und               ßenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen
der Bürgermeister.                                                    sind, ändern oder aufheben.
                                                                  (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat
II. Gemeinderat                                                       vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden
§ 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten                      Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf An-
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das                 trag des Vorsitzenden oder einer Fraktion oder eines
Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die               Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem
Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle                zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung
Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemein-                zu überweisen.
derat den Ausschüssen oder dem Bürgermeister bestimm-             (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die die Aufga-
te Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürgermeister              bengebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst
kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die           erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzu-
Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von             nehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer
Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseiti-              Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder
gung durch den Bürgermeister.                                         zu der eines beschließenden Ausschusses gehört.
                                                                  (5) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüs-
§ 3 Zusammensetzung                                                   se zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister den
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsit-             Vollzug der Beschlüsse auszusetzen und die Entschei-
zendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte).             dung des Gemeinderats herbeizuführen.
Für die Zahl der Gemeinderäte ist jeweils die nächstniedri-
gere Gemeindegrößengruppe maßgebend.                              § 7 Verwaltungsausschuss
                                                                  (1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses umfasst
§ 3a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwe-                folgende Aufgabengebiete:
senheit der Mitglieder im Sitzungsraum                                1.1 Personalangelegenheiten, Allgemeine Verwaltungsan-
Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne                    gelegenheiten,
persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in             1.2 Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abga-
Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen                 benangelegenheiten,
für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen             1.3 Schulangelegenheiten, Kindergartenangelegenheiten,
richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1                   1.4 Soziale und kulturelle Angelegenheiten,
und 2 Gemeindeordnung. Für Sitzungen der beschließenden
                                                                      1.5 Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten,
Ausschüsse des Gemeinderats gelten diese Regelungen ent-
                                                                      1.6 Offene Jugendarbeit,
sprechend.
                                                                      1.7 Marktangelegenheiten,
III. Ausschüsse des Gemeinderats                                      1.8 Verwaltung der Liegenschaften der Gemeinde ein-
                                                                          schließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei
§ 4 Beschließende Ausschüsse                                              und Weide.
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:         (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Verwaltungs-
    1.1 der Verwaltungsausschuss,                                     ausschuss über:
    1.2 der Technische Ausschuss.                                     2.1 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige
(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister                 personalrechtliche Entscheidungen von
    als Vorsitzendem und weiteren Mitgliedern des Gemein-             a) Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 11,
    derats. Ihre Zahl beträgt jeweils die Hälfte der nach § 3         b) Angestellten der Entgeltgruppe EG 9a – EG 12,
    maßgebenden Zahl der Gemeinderäte.                                c) Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der
(3) Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse werden Stell-             Entgeltgruppe S 12 – S 15,
    vertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinde-          d) Beschäftigten in der Pflege ab P 10,
    rungsfall vertreten.                                              2.2 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln
§ 5 Allgemeine Zuständigkeiten der beschließenden Aus-                    ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen von mehr als
schüsse                                                                   3.000 Euro, aber nicht mehr als 8.000 Euro im Ein-
(1) Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen                   zelfall,
    ihrer Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinde-           2.3 die Stundung von Forderungen,
    rats.                                                             2.3.1 von mehr als 3 Monaten bis zu 6 Monaten für
(2) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§                     einen Betrag ab 6.000 Euro,
    7 bis 8 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden                2.3.2 von mehr als 6 Monaten bis zu einem Betrag von
    Erledigung übertragen. Ist zweifelhaft, welcher Ausschuss               50.000 Euro,
    im Einzelfall zuständig ist, ist die Zuständigkeit des Ver-       2.4 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde oder die
    waltungsausschusses gegeben.                                          Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von
(3) Die beschließenden Ausschüsse sind innerhalb ihres Ge-                Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen,
    schäftskreises zuständig für:                                         wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der
    3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushalts-                Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der
         plan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 50.000            Gemeinde im Einzelfall mehr als 5.000 Euro, aber
         Euro, aber nicht mehr als 150.000 Euro beträgt,                  nicht mehr als 15.000 Euro beträgt,
TAMMAKTUELL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 58. JAHRGANG NR. 13 WWW.TAMM.ORG
Nummer 13
Donnerstag, 01. April 2021                                                                                                 9
   2.5 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb            tion der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister erledigt
        und Tausch von Grundeigentum oder grundstücks-                in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden
        gleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von             Verwaltung und
        Vorkaufsrechten im Wert von mehr als 40.000 Euro,             die ihm sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat über-
        aber nicht mehr als 150.000 Euro im Einzelfall,               tragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt der Bür-
   2.6 Verträge über die Nutzung                                      germeister in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich
   a) von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei                  nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die
      einem jährlichen Mietwert oder Pachtwert von mehr               Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die auf-
      als 3.000 Euro, aber nicht mehr als 6.000 Euro,                 grund einer Anordnung der zuständigen Behörde geheim
   b) bei der Vermietung gemeindeeigener Wohnungen bei                zu halten ist.
      einem jährlichen Mietzins von mehr als 7.000 Euro,          (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erle-
      jeweils im Einzelfall,                                          digung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits
   2.7 die Veräußerung von beweglichem Vermögen im                    um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:
        Wert von mehr als 50.000 Euro, aber nicht mehr als            2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushalts-
        150.000 Euro im Einzelfall,                                        plan bis zum Betrag von 50.000 Euro im Einzelfall,
   2.8 kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde, die allge-            2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan-
        meine Förderung von Kunst, Musik, Literatur und                    mäßigen Ausgaben bis zu 20.000 Euro im Einzelfall,
        Volksbildung sowie die Förderung kultureller Bezie-           2.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sons-
        hungen.                                                            tige personalrechtliche Entscheidungen von
§ 8 Technischer Ausschuss                                             a) Angestellten bis Entgeltgruppe EG 8 TVöD,
(1) Der Geschäftskreis des Technischen Ausschusses um-                b) Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bis
    fasst folgende Aufgabengebiete:                                      Entgeltgruppe S 11b TVöD,
    1.1 Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau,               c) Beschäftigten in der Pflege bis P 9,
        Vermessung),                                                  d) Inspektoranwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und
    1.2 Versorgung und Entsorgung,                                       anderen in der Ausbildung stehenden Personen,
    1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Stra-           e) Aushilfskräften,
        ßen, Bauhof, Fuhrpark,                                        2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Ge-
    1.4 Verkehrswesen,                                                     haltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Ar-
    1.5 Feuerlöschwesen und Zivilschutz,                                   beitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien,
    1.6 Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,                    2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln
    1.7 technische Verwaltung gemeindeeigener/städtischer                  ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 3.000
                                                                           Euro im Einzelfall,
        Gebäude,
                                                                      2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall,
    1.8 Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und
                                                                      2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe,
        Gartenanlagen,
                                                                      2.6.2 über 3 Monate bis zu 6 Monaten bis zu einem
    1.9 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerun-
                                                                              Betrag von 6.000 Euro,
        terhaltung.
                                                                      2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die
(2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Technische
                                                                           Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von
    Ausschuss über:
                                                                           Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen,
    2.1 die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei
                                                                           wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der
        der Entscheidung über
                                                                           Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der
    2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen von der Verände-
                                                                           Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 5.000 Euro
          rungssperre (§ 14 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB),                 beträgt,
    2.1.2 die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung               2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb
          von Befreiungen von den Festsetzungen des Be-                    und Tausch von Grundeigentum oder grundstücks-
          bauungsplans (§ 31 BauGB),                                       gleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von
    2.1.3 die Zulassung von Vorhaben während der Aufstel-                  Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 40.000 Euro im
          lung eines Bebauungsplans (§ 33 BauGB),                          Einzelfall,
    2.1.4 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zu-             2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder
          sammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB),                      beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet-
    2.1.5 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich (§ 35                 oder Pachtwert von 3.000 Euro im Einzelfall,
          BauGB),                                                     2.10 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu
           wenn in den Fällen 2.1.1 bis 2.1.5 die jeweilige                  50.000 Euro im Einzelfall,
           Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung           2.11 die Aufnahme von Krediten und Kassenkrediten im
           der Gemeinde nicht von grundsätzlicher Bedeu-                     Rahmen der Haushaltssatzung,
           tung oder besonderer Wichtigkeit ist,                      2.12 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mit-
    2.2 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorha-                    wirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein
        bens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss) und                       wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen
        die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe                       ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt,
        der Lieferungen und Leistungen für die Bauausfüh-             2.13 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sach-
        rung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung der                    verständiger zu den Beratungen einzelner Angele-
        Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei vor-                    genheiten im Gemeinderat und in beschließenden
        aussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten                    Ausschüssen,
        von nicht mehr als 150.000 Euro im Einzelfall,                2.14 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in
    2.3 planerische Leistungen und Gutachten bei voraus-                     Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung
        sichtlichen Honorarkosten von nicht mehr als 60.000                  im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz,
        Euro im Einzelfall, soweit nicht Nr. 2.4 Anträge auf          2.15 die Erteilung von Genehmigungen und die Entschei-
        Zurückstellung der Entscheidung über die Zulässig-                   dung über allgemein erteilte Genehmigungen nach
        keit von Vorhaben und auf vorläufige Untersagung                     § 144 BauGB.
        gemäß § 15 BauGB.
                                                                  V. Stellvertretung des Bürgermeisters
IV. Bürgermeister
                                                                  § 11 Stellvertreter des Bürgermeisters
§ 9 Rechtsstellung                                                Als Stellvertreter des Bürgermeisters werden ehrenamtliche
Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit.            Stellvertreter bestellt.
                                                                  VI. Ältestenrat
§ 10 Zuständigkeiten
(1) Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und           § 12 Aufgaben und Zusammensetzung
    vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledi-      (1) Es wir ein Ältestenrat gebildet, der den Bürgermeister in
    gung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der                Fragen der Tagesordnung des Gangs der Verhandlungen
    Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisa-         des Gemeinderats berät.
TAMMAKTUELL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 58. JAHRGANG NR. 13 WWW.TAMM.ORG
10                                                                                                                Nummer 13
                                                                                                    Donnerstag, 01. April 2021

(2) Das Nähere über die Zusammensetzung, den Geschäfts-          Mitteilungen
    gang und die Aufgaben des Ältestenrats ist in der Ge-
    schäftsordnung des Gemeinderats zu regeln.
                                                                 Mehr als 400 durchgeführte Tests -
VII. Schlussbestimmungen                                         Testzentrum auch an Ostern geöffnet
§ 13 Inkrafttreten                                               Die Gemeinde Tamm hat gemeinsam mit der Palm'schen
Diese Hauptsatzung tritt am 01.04.2021 in Kraft. Zum             Apotheke Freiberg, dem DRK-Ortsverband Tamm und der
gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Hauptsatzung vom          Sozialstation des Krankenpflegevereins ein Testzentrum in
01.02.2020 mit ihren Änderungen außer Kraft.                     Tamm aufgebaut, das ergänzend zu den Testungen des pä-
                                                                 dagogischen Personals auch allen weiteren Bürgerinnen und
Hinweis:                                                         Bürgern aus Tamm und umliegenden Kommunen zur Verfü-
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-      gung steht. Alleine in der ersten Woche wurden bereits mehr
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)             als 300 Tests durchgeführt - alle mit negativem Ergebnis.
oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor-            Auch in der Osterwoche stehen alle Termine wie gewohnt
schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach           zur Verfügung am Montag, Mittwoch, Karfreitag, Karsamstag,
§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich         Ostersonntag und Ostermontag.
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat-
                                                                 Wann kann ich mich testen lassen?
zung gegenüber der Gemeinde/Stadt geltend gemacht wor-
                                                                 Die Testungen finden im Vereinsheim des DRK Ortsverbandes
den ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,
                                                                 Tamm (Anschrift: Lehenfeld 25, 71679 Asperg) statt. Die Tests
ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über   werden jeweils am Montag von 17 bis 19 Uhr, Mittwoch von
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die         13 bis 15 Uhr, Freitag von 16 bis 19 Uhr, Samstag von 9
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.                 bis 12 Uhr und Sonntag von 9 bis 12 Uhr durchgeführt. Alle
Ausgefertigt!                                                    verfügbaren Termine können in den genannten Zeiträumen
Tamm, den 29.03.2021                                             online vereinbart werden auf der Website der Testzentren
Martin Bernhard                                                  unter www.apo-schnelltest.de/testzentren-neckar. Nach der er-
Bürgermeister                                                    folgreichen Terminvereinbarung erhalten die Bürgerinnen und
                                                                 Bürger per E-Mail eine Terminbestätigung, die sie dann per
                                                                 Smartphone oder ausgedruckt bei ihrem Termin mitbringen
           GEMEINDEVERWALTUNG                                    und so einchecken. Nach erfolgtem Test erhalten Sie das Er-
                                                                 gebnis per E-Mail passwortgeschützt als Zertifikat zugesandt.
                                                                 Ein Hinweis zum Testen im Tammer DRK-Vereinsheim: Bitte par-
                                                                 ken Sie nicht direkt im Hof des DRK-Heimes, so dass diese bei
Stellenangebote                                                  etwaigen Einsätzen jederzeit ausrücken können.
                                                                 Wer ist berechtigt, sich testen zu lassen?
                                                                 Es handelt sich im Tammer Testzentrum um die kostenfreie
                                                                 Testung gemäß Testverordnung des Bundes und Teststrate-
                                                                 gie des Landes. PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 werden
                                                                 hier ausschließlich bei asymptomatischen Personen durchge-
 Gemeinsam mit dem Krankenpflegeverein Tamm suchen               führt. Dies bedeutet, dass Personen, die Corona-Positiv sind
 wir zum 01.05.2021 oder nach Vereinbarung eine exa-             oder Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder sonstige
 minierte                                                        Erkältungssymptome aufweisen, die auf eine SARS-CoV-
                                                                 2-Infektion hindeuten, in unserem Testcenter nicht getestet
             Pflegefachkraft (m/w/d)                             werden können. In diesen Fällen sind die Arztpraxen und
 in Teilzeit bis zu 50 %                                         das Gesundheitsamt die richtigen Ansprechpartner.
 zur Verstärkung des Teams der Sozialstation und als
 Abwesenheitsvertretung für die Pflegedienst- und Einsatz-       Neugestaltung der Eglosheimer Straße in
 leitung Hauswirtschaft.
                                                                 Asperg
 Wir erwarten:
 • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Altenpflegerin/-       Die Stadt Asperg gestaltet ihre Hauptverkehrsader, die Eg-
    pfleger, oder zur/zum Krankenschwester/-pfleger mit          losheimer Straße, neu. Die Baumaßnahme wird im Rahmen
    Berufserfahrung                                              der Fahrbahnsanierungsmaßnahme der Landesstraße (L1138)
 • Organisationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und              durch das Land Baden-Württemberg durchgeführt. Die ein-
    Eigeninitiative                                              hergehenden Sanierungsmaßnahmen aller beteiligten Gewer-
 • sicherer Umgang mit Office-Anwendungen                        ke starten am 6. April 2021 und dauern bis voraussichtlich
                                                                 Ende August 2023.
 Wir bieten:                                                     Die Arbeiten werden in sieben Bauabschnitte eingeteilt, die
 • eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit in        Eglosheimer Straße wird in Teilbereichen voll gesperrt. Eine
     einem motivierten Team                                      entsprechende Umleitung, die bereits außerhalb des Stadt-
 • eine Freistellung von pflegerischen Tätigkeiten               gebiets ausgewiesen wird, wird auch für den innerörtlichen
 • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis                           Verkehr eingerichtet. Auf der Seite der Stadt Asperg wird
 • die Aussicht die Tätigkeiten als Einsatzleitung der           fortwährend über diese Maßnahme informiert. Unterlagen
     Hauswirtschaft zu übernehmen                                stehen digital zum Download auf der Startseite www.asperg.
 • eine Vergütung nach dem TVöD und den im öffentli-             de unter dem Link „Neugestaltung Eglosheimer Straße“ be-
     chen Dienst üblichen Sozialleistungen                       reit.
 Wenn Sie Freude am Umgang mit Menschen haben, mit
 Engagement Ihre Aufgaben für die Pflege erbringen und
 einen PKW-Führerschein besitzen, dann würden wir uns            Bauarbeiten Vordach Haupteingang
 freuen Sie kennenzulernen.
                                                                 Friedhof
 Sie sind interessiert?                                          Liebe Tammer Bürgerinnen und Bürger,
 Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung         ab dem 07. April 2021 bis voraussichtlich zum 28. Juli
 bis zum 04.04.2021 an das Bürgermeisteramt Tamm,
                                                                 2021 muss der Haupteingang des Tammer Friedhofs wegen
 Hauptstraße 100, 71732 Tamm oder bewerbung@tamm.
                                                                 Bauarbeiten am Vordach gesperrt werden. Während dieser
 org, Stichwort: Sozialstation.
 Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung keine Originale bei, da         Zeit steht Ihnen der untere Eingang, zwischen Steinmetz und
 nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens keine Rück-             Aussegnungshalle, zur Verfügung.
 sendung erfolgt.                                                Wir bitten, die dadurch entstehenden Umwege zu entschul-
                                                                 digen.
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