TAMMAKTUELL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 58. JAHRGANG NR. 13 WWW.TAMM.ORG
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TAMMAKTUELL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM DONNERSTAG, 01. APRIL 2021 • 58. JAHRGANG • NR. 13 • WWW.TAMM.ORG Die Gemeinde Tamm Tammer Testzentrum wünscht frohe Ostern im Infos der Kirchen auch an Ostern geöffnet engsten Kreis! zu Gottesdiensten
2 Nummer 13 Donnerstag, 01. April 2021 Not- und Wochenenddienste MONTAG, 05.04.2021 Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 44/2, Löchgau, Tel. 07143-870307 Park-Apotheke, Geisinger Straße 15, LB-Eglosheim, Tel. 07141-380223 Ärztlicher Notdienst Apotheke Hochberg, Waldallee 35, Remseck-Hochberg, Tel. 07146-41888 Die Notfallpraxis in Bietigheim ist wie folgt geöffnet: Mo. - Do. 18.00 Uhr - 07.00 Uhr Fr. - Mo. 16.00 Uhr - 07.00 Uhr Wichtige Telefonnummern Feiertage durchgehend Tel. 116 117 Polizeiposten Tamm 601014 Unter dieser Nummer können Patienten bundesweit kos- Polizeirevier Bietigheim-Bissingen 07142 4050 tenlos anrufen. Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte Krankentransport 19222 bringen Sie die Versichertenkarte mit. Sozialstation des Krankenpflegevereins 697714 Bereitschaftsdienst der Notfallpraxis nördlicher Landkreis Lbg., Bietigheim-Bissingen, Riedstraße 12 (die Praxis ist im Ökumenische Nachbarschaftshilfe 2998998 Krankenhaus Bietigheim) Bestattungsunternehmen Meyle 207000 Gas Stadtwerke Ludwigsburg 910-2393 Strom-Notdienst erfragen unter 220353 Augenärztlicher Notdienst Strom EnBW Störungshotline 0800 3629-477 Wasserrohrbrüche-Bereitschaftsdienst 0172 7333917 Telefonnummer: 116 117 Kanal Hoffmann Mundelsheim 07143 405790 Giftnotzentrale 0761 19240 HNO-Ärzte Notdienst Soziale Dienste Telefonnummer: 116 117 Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises Ludwigsburg Kinder- und Ambulante Beratung und Betreuung psychisch kranker Men- schen und ihrer Angehörigen. Telefon 144-2029 Jugendärztlicher Notdienst IBB-Stelle - Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen. Tel. 144-2355 Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpra- xis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Kontaktstelle des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag (Jugendamt) - Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 08.00 Uhr; Orientierungsberatung des Teams Ludwigsburg West/ Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 08.00 Tamm im Landratsamt. Uhr bis am nächsten Morgen um 08.00 Uhr. Aufgabe ist es, in allen Fragen der Sozial-Jugendhilfe zu beraten Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte und zu vermitteln. Sie können gerne anrufen und einen Termin bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist vereinbaren, auch Hausbesuche sind möglich. Telefon 144-2040 Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Frauen für Frauen e.V. Beratung für Frauen in den Bereichen: Krisen/Beziehungs- probleme/Trennung, sexualisierte Gewalt, Ess-Störungen, Tierärztlicher Notdienst Mobbing. Kontakttelefon 901170 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Den Notdienst erfahren Sie über die Telefonnummer Ihres Kontakttelefon 649443 Haustierarztes. Pflegestützpunkt Landratsamt Ludwigsburg - Außenstelle Vaihingen/Enz Zahnärztlicher Notdienst Der Pflegestützpunkt (PSP) bietet Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege - kostenlos und vertraulich, so- Telefonnummer 0711 7877733 wohl telefonisch als auch nach Terminvereinbarung im PSP oder bei Ihnen zu Hause. Franckstraße 20 / 3.OG, Zimmer 98 und 99 Apotheken-Notdienst 71665 Vaihingen/Enz, Telefon 07141/144-2467, Fax: 07141/144-59410 Mail psp-vai@landkreis-ludwigsburg.de Internet https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/soziales- FREITAG, 02.04.2021 jugend-familie/pflege-senioren/pflegestuetzpunkte/ Apotheke im Enztal-Center, Riedstr. 4, Besigheim, Tel. 07143-801853 Sprechzeiten Mylius-Apotheke, Schillerplatz 7, Mo - Fr 08.30 - 12.00 Uhr Ludwigsburg (Mitte),Tel. 07141-918230 Mo 13.30 - 15.30 Uhr Johannes-Apotheke, Johannesstr. 37, Do 13.30 - 18.00 Uhr Kornwestheim, Tel. 07154-3506 SAMSTAG, 03.04.2021 Rats-Apotheke, Kirchstr. 15, Wir sind für Sie da! Bönnigheim, Tel. 07143-2044 Gemeindeverwaltung 606-0 Burg-Apotheke, Wilhelm-Nagel-Str. 61, E-Mail info@tamm.org Ludwigsburg (Hoheneck), Tel. 07141-51521 Amtsblatt E-Mail amtsblatt@tamm.org Rathaus Apotheke, Hauptstr. 104, Tamm, Tel. 07141-601160 Internet http://www.tamm.org Schloss-Apotheke, Hauptstr. 9, Hemmingen, Tel. 07150-916791 Bürgersaal www.bs-tamm.de SONNTAG, 04.04.2021 Kindertageseinrichtungen Enz-Apotheke im Zentrum, Kreuzstraße 12, Alleenstr. 56 2981642 Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142-920013 Bismarckstr. 10 297357 Sontags Apotheke im Kaufland, Schwieberdinger Str. 94, Häldenstr. 8 297361 Ludwigsburg, Tel. 07141-4889690 Hauptstr. 101 2981681 Apotheke am Löwenplatz, Kornwestheimer Straße 7, Heilbronner Str. 22 297356 Remseck-Aldingen, Tel. 07146-881411 Heilbronner Str. 92 297355
Nummer 13 Donnerstag, 01. April 2021 3 Heilbronner Str. 118 297354 Silcherstr. 297353 Wochenmärkte Schulen Hohenstange - bei den Wassertürmen Grundschule Hohenstange 68890911 Dienstag, 14.00 - 18.00 Uhr Gustav-Sieber-Schule 68895100 Bitte beachten Sie, dass eine Maskenpflicht für beide Realschule 68895200 Wochenmärkte gilt! Kommunale Schülerbetreuung Grundschule Hohenstange 688909-19 Gustav-Sieber-Schule 68895-130 Bücherei 688919-0 Achtung Terminänderung! Rathausvorplatz Auf Grund des Feiertags - KARFREITAG - wird der Wo- chenmarkt auf dem Rathausvorplatz auf DONNERSTAG, 01.04.2021 von 14.00 - 18.00 Uhr vorverlegt. Gemeinde Tamm AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Wir trauern um unsere frühere langjährige Mitarbeiterin Barbara Rockenbauch Bekanntmachung über die Billigung und Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Sie ist am 14.03.2021 im Alter von 72 Jahren verstorben. „Asperger Weg“ beschleunigtes Verfah- ren nach § 13 a BauGB und Offenlegung Barbara Rockenbauch war über 35 Jahre bei der Gemeinde Tamm beschäftigt. In dieser Zeit war sie 7 Jahre als pädagogische Fachkraft nach § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) und 29 Jahre als Leitung in unserer Tammer Kindertageseinrichtung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Silcherstraße 2 beschäftigt. Durch ihre liebenswerte und zuverlässige März 2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Asperger Art wurde Frau Rockenbauch bei den Kindern und Kolleginnen/Kollegen sehr geschätzt. Weg“ gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlos- sen. Der Bebauungsplanentwurf besteht aus zwei selbstän- Unser ganzes Mitgefühl gilt ihren Angehörigen, digen Satzungen, nämlich vor allem ihrem Ehemann. a) Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß Tamm, den 30.03.2021 § 10 BauGB b) Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO Für Gemeindeverwaltung, Gemeinderat der Gemeinde Tamm Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Büro KMB Martin Bernhard vom 29. März 2021 - A mit der Artenschutzrechtlichen Bürgermeister Relevanzprüfung des Büro Planbar Güthler vom 27. Februar 2020 und Faunistische Untersuchung mit spezieller arten- schutzrechtlicher Prüfung des Büro Planbar Güthler vom 26. Oktober 2020. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Asperger Weg“ umfasst folgende Flurstücke: Liebe Bürgerinnen und Bürger, Flurstücke 1312/3, 1312/4, 1314/1, 1314/2, 1315, 1405/3, aus gegebenem Anlass ist das Rathaus bis auf Wei- 1405/4 und eine Teilfläche des Asperger Wegs Flurstück Nr. teres geschlossen und der Zutritt erfolgt nur nach Ter- 1310. minvereinbarung. Die Verwaltung ist allerdings weiterhin Der Entwurf des Bebauungsplans (Satzung über planungs- vollständig erreichbar. Wenden Sie sich gerne direkt an rechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und Satzung den jeweiligen Mitarbeiter und vereinbaren Sie telefonisch über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Text- oder per E-Mail einen Termin im Rathaus. Die jeweiligen teil, Begründung und umweltbezogenen Informationen wird Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter gemäß § 3 PlanSiG vom 20.05.2020 www.tamm.org in der Zeit vom Für alle Besucher des Rathauses gilt weiterhin die Mas- 9. April 2021 bis 10. Mai 2021 kenpflicht, das Abstandsgebot, das Desinfizieren der Hände sowie das Ausfüllen eines Besucher-Formulars, im Internet auf der Homepage der Gemeinde Tamm unter das direkt an der Infothek ausgefüllt und abgegeben https://www.tamm.org/de/gemeinde-daten/bau-strassen/ werden muss. Die Formulare werden für vier Wochen bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren digital bereitge- verwahrt und dann vernichtet. stellt. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Während der Veröffentlichung wird jedermann Gelegenheit Ihre Gemeindeverwaltung zur Information über die allgemeinen Planungsziele sowie zur Äußerung und Erörterung beim Bauamt per E-Mail: e.buehler@tamm.org oder telefonisch 07141/6060 gegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stel- lungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen können in elektro- nischer Form abgegeben werden. Die Abgaben von Erklä- rungen zur Niederschrift werden ausgeschlossen (§ 4 Abs. 2 PlanSiG). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, auch per E-Mail, können bei der Beschlussfassung über den Bebau- ungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB). In begründeten Fällen können die Unterlagen postalisch ver- sandt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte schriftlich an die Gemeinde Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Tamm.
4 Nummer 13 Donnerstag, 01. April 2021 Ziel und Zweck der Planung Öffentliche Bekanntmachung Für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungs- plans „Asperger Weg“ existiert der Baulinienplan „Südlich Erneute, verkürzte öffentliche Auslegung gemäß der Hauptstraße“. In diesem Plan werden lediglich Rege- § 4a Abs. 3 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans lungen zu den überbaubaren und nichtüberbaubaren Grund- „Nördlich Calwer Straße“ stücksflächen getroffen. Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise bestehen nicht. Offenlegung nach § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) Die Bebaubarkeit und Nutzung der Grundstücke richtet sich Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. daher nach § 34 BauGB. März 2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich Cal- Für zwei Grundstücke in diesem Bereich wurden bereits wer Straße“ gebilligt und dessen erneute, verkürzte öffent- Bauvoranfragen für eine Wohnbebauung gestellt. Ziel und liche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Zweck des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Der Bebauungsplanentwurf besteht aus zwei selbständigen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine geordne- Satzungen, nämlich te städtebauliche Entwicklung zu schaffen. Bei der Planung a) Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß soll auch das städtebauliche Konzept für den Bereich „Ker- § 10 BauGB näcker-Süd II“ Berücksichtigung finden. Die Festsetzungen b) Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO orientieren sich an der bestehenden Bebauung und berück- Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Büro Wick & sichtigen die Anforderungen, die sich durch die vorliegenden Partner vom 29.03.2021 mit Umweltbericht und integriertem Bauvoranfragen ergeben. Grünordnungsplan vom 29.03.2021, die faunistische Unter- Neben der planungsrechtlichen Grundlage für die Bebauung suchungen und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung auf drei Grundstücken soll in dem Bebauungsplan angren- Büro planbar Güthler vom 10.08.2018/09.04.2020 und die zend an den Asperger Weg eine Verkehrsgrünfläche aus- schalltechnische Untersuchung Büro ISIS vom August 2019. gewiesen werden, um hier die Möglichkeit einer späteren Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlich Calwer Erweiterung der bestehenden Straße zu schaffen. Straße“ umfasst folgende Flurstücke: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist derzeit im Flä- Flst.-Nr. 2974/18, 2974/19, 2991, 2992, 2993, 2994, 2995, chennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. 2996, 2998, 2999, 3000, 3001, 3002, 3003, 5894, 5895/1, Der Bebauungsplanentwurf „Asperger Weg“ ist ab dem eine Teilfläche des Flurstücks 5893 (Calwer Straße), 5894/2 1. April 2021 auf der Homepage der Gemeinde Tamm ver- und 5895 (Stuttgarter Straße) sowie das Feldwegflurstück fügbar. 2990 und Teilflächen der Feldwegflurstücke Nr. 2938, 3055/2, Tamm, 30. März 2021 3055/3, 3057 (Holzweg) und 3510. gez. Gegenüber dem vom 04.01.2021 bis 05.02.2021 ausgelegten Martin Bernhard Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 14. Dezember 2020 Bürgermeister wurden nachstehende Änderungen vorgenommen: 1.1 Planteil • Verschiebung Nord-Westlichstes Baufeld nach Norden • Anpassung der Baugrenzen des Baufeldes 4 • Anpassung der Flächen für Nebenanlagen • Verschiebung eines öffentlichen Stellplatzes an der (künf- tigen) Althofener Straße nach Norden • Anpassung der Abgrenzung des Leitungsrechts LR2 • Ergänzung der Höhenangaben entlang der öffentlichen Flächen MF1 und ÖG Legende • Private Einzelpflanzgebote Pfg3 – Obstbäume entlang des Holzweges • Höhen der Ränder entlang der öffentlichen Flächen MF1 und ÖG • Nutzungsschablone Nr. 4 (Zahl der Vollgeschosse) 2.1 Textteil Textliche Festsetzungen • Ziff. A 2.1 Grundflächenzahl • Ziff. 4 Überbaubare Grundstücksfläche; zulässige Grund- fläche • Ziff. A 5 Nebenanlagen • Ziff. A 7 Verkehrsflächen • Ziff. A 8 Mit Leitungsrecht zu belastende Flächen • Ziff. A 9.1 Öffentliche Grünflächen • Ziff. 10.1 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität – CEF 1 Anlage von Blüh- streifen • Ziff. A 10.4 Maßnahmen für die Rückhaltung und Versi- ckerung von Niederschlagswasser • Ziff. A 10.6 Dachbegrünung • Ziff. A 10.10 Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag • Ziff. A 12.1 Flächen für die Abfallentsorgung • Ziff. A 13.3 Private Einzelpflanzgebote Pfg3 – Obstbäume entlang des Holzweges • Ziff. A 14 Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen • Ziff. B 1.3 Dachaufbauten • Ziff. B 2.5 Aufschüttungen und Abgrabungen MASKEN- • Ziff. D 12 Artenschutz - Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funkti- PFLICHT onalität • Ziff. D 13 Hochwasser/ Starkregen • Ziff. D 14 Kampfmittel Foto: taseffski/E+/Getty Images Plus • Ziff. E Artenverwendungsliste
Nummer 13 Donnerstag, 01. April 2021 5 Begründung - Das Plangebiet liegt nach Angaben des Regionalplans in • Ziff. 8.4 Höhenlage der baulichen Anlagen einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft und in einem • Ziff. 8.5 Höhe der baulichen Anlagen Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen. • Ziff. 8.7 Überbaubare Grundstücksfläche - Innerhalb des Plangebiets werden denkmalpflegerische • Ziff. 8.13 Maßnahmen sowie Flächen für Maßnahmen zum Belange berührt (Kulturdenkmale „Holzstraße“ und „Ei- Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur senzeitliche Siedlung“). und Landschaft - Empfehlung einer ingenieurgeologischen Übersichtsbegut- • Ziff. 8.17 Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen achtung mit Untersuchung der Baugrundverhältnisse. • Ziff. 9.1 Dachgestaltung - Aufnahme weiterer artenschutzrelevanter Vermeidungs- • Ziff. 9.2 Gestaltung, Bepflanzung und Nutzung der unbe- maßnahmen (Vogelschlag), Anpassung der Artenwen- bauten Flächen sowie die Art, Gestaltung und Höhe von dungsliste im Hinblick auf Standortbedingungen und Kli- Einfriedungen mawandel. Umweltbericht - Hinweis auf Starkregengefahrenkarte • Kap. 5 Besonderer Artenschutz - Empfehlung eines Bodenmanagements zur landwirtschaft- • Kap. 6.5.1 CEF-Maßnahme Feldlerche lichen Bodenverbesserung. • Kap. 9.2.6 Bilanz Maßnahme Oberbodenmanagement - Lärmthematik Parkplatz des angrenzenden geplanten Mu- • Kap. 9.2.7 Gesamtbilanz sikerheims ist im Bebauungsplan „Nahwärmeversorgung • Kap. 10 Vorschläge für planungsrechtliche Festsetzungen für das Wohngebiet nördlich Calwer Straße“ zu untersu- zur Übernahme in den Bebauungsplan chen. • Kap. 12 Vorschläge für Hinweise - Agrarstrukturelle Belange sind bei der Planung von Kom- • Kap. 17.1 Artenverwendungsliste pensationsmaßnahmen zu berücksichtigen. GOP Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stel- • Die Änderungen im GOP Maßnahmenplan erfolgten ana- lungnahmen zu den Planentwürfen abgegeben werden, log zu den Änderungen des zeichnerischen Teils des schriftlich an die Gemeinde Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Bebauungsplans. Tamm, per E-Mail: e.buehler@tamm.org. Da das Ergebnis Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben un- der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die verändert. Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellung- nahmen können in elektronischer Form abgegeben werden. Die Änderungen sind in den auszulegenden Unterlagen Die Abgaben von Erklärungen zur Niederschrift werden aus- kenntlich gemacht. geschlossen (§ 4 Abs. 2 PlanSiG). Der Entwurf des Bebauungsplans (Satzung über planungs- rechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und Satzung Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen gemäß § 4a über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Text- Abs. 3 Satz 2 nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen teil, Begründung, Gutachten und umweltbezogenen Infor- des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können. mationen wird gemäß § 3 PlanSiG Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, auch per E- Mail, können bei der Beschlussfassung über den Bebau- in der Zeit vom ungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB). 09.04.2021 bis 24.04.2021 In begründeten Fällen können die Unterlagen postalisch ver- im Internet auf der Homepage der Gemeinde Tamm unter sandt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte schriftlich an die https://www.tamm.org/de/gemeinde-daten/bau-strassen/ Gemeinde Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Tamm. bauleitplaene-im- beteiligungsverfahren digital bereitgestellt. Der Bebauungsplanentwurf „Nördlich Calwer Straße“ – er- neute, verkürzte Auslegung Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind ver- - ist ab dem 01. April 2021 auf der Homepage der Gemeinde fügbar: Tamm verfügbar. • Umweltbericht mit Grünordnungsplan, Büro Wick+Partner vom 29.03.2021 Tamm, 30. März 2021 • Faunistische Untersuchungen und spezielle ar- gez. tenschutzrechtliche Prüfung, Planbar Güthler vom Martin Bernhard 10.08.2018/09.04.2020 Bürgermeister • Schalltechnische Untersuchung Büro ISIS vom August 2019. Feststellung des Jahresabschlusses für • Zusammenstellung der Stellungnahmen der beteiligten Behörden und der Öffentlichkeit, Büro Wick+Partner vom das Haushaltsjahr 2019 29.03.2021 Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden- In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu Württemberg hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sit- folgenden Themenblöcken gegeben: zung am 29.03.2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten festgestellt: • Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanz mit Untersuchungen zu den EUR Schutzgütern Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Arten/ 1. Ergebnisrechnung Biotope/Biologische Vielfalt, Landschaftsbild/Erholung, 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 37.830.618,80 Mensch/Gesundheit, Kultur-/Sachgüter sowie die Wech- 1.2 Summe der ordentlichen selwirkungen unter ihnen, die Darstellung von Vermei- Aufwendungen -35.457.212,16 dungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen 1.3 Ordentliches Ergebnis sowie Überwachungsmaßnahmen (Monitoring). (Saldo aus 1.1 und 1.2) 2.373.406,64 • Artenschutzgutachten zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, 1.4 Außerordentliche Erträge 331.747,49 Schmetterlingen und Käfern. Kartierung mit Nachweisen 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -14.321,48 von Vogelarten (indirekte Betroffenheit 1 Brutpaar Feldler- 1.6 Sonderergebnis che). Benennung von Maßnahmen, die erforderlich sind, (Saldo aus 1.4 und 1.5) 317.426,01 um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestän- 1.7 Gesamtergebnis de zu verhindern (Bauzeitenregelung, CEF-Maßnahmen, (Summe aus 1.3 und 1.6) 2.690.832,65 Schutz angrenzender Gehölze). • Lärmschutzgutachten: Schalltechnische Untersuchung 2. Finanzrechnung zu Auswirkungen von Schienen-, Straßenverkehrs- und 2.1 Summe der Einzahlungen aus Sportlärmemissionen auf das Plangebiet. Benennung von laufender Verwaltungstätigkeit 36.985.888,98 Immissionsschutzmaßnahmen zum Schutz der Wohn-, 2.2 Summe der Auszahlungen aus Schlaf- und Aufenthaltsräume vor unzumutbaren Lärm- laufender Verwaltungstätigkeit -33.238.179,94 beeinträchtigungen. 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf • Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Ergebnisrechnung der Behörden und Träger öffentlicher Belange: (Saldo aus 2.1 und 2.2) 3.747.709,04
6 Nummer 13 Donnerstag, 01. April 2021 2.4 Summe der Einzahlungen aus Die notwendigen Mittel werden außerplanmäßig finanziert. Investitionstätigkeit 1.555.768,35 Bebauungsplan für das Gebiet "Mittlerer Weg" - Billigung 2.5 Summe der Auszahlungen aus des Städtebaulichen Entwurfs und Beschluss über das wei- Investitionstätigkeit -3.911.779,78 tere Vorgehen 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-be- Der Gemeinderat lehnt mit 7 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen darf aus Investitionstätigkeit und einer Enthaltung den folgenden Antrag ab: (Saldo aus 2.4 und 2.5) -2.356.011,43 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/- Die 4 zusätzlichen Bauplätze werden in die Bebauungspla- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 1.391.697,61 nung aufgenommen. 2.8 Summe der Einzahlungen aus Danach fasst der Gemeinderat mit 14 Ja-Stimmen und Finanzierungstätigkeit 0 einer Enthaltung folgenden Beschluss: 2.9 Summe der Auszahlungen aus 1) Dem städtebaulichen Entwurf mit Ausnahme der westli- Finanzierungstätigkeit -980.737,42 chen 4 Gebäude wird zugestimmt. 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/- 2) Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) -980.737,42 städtebaulichen Entwurfes das Bebauungsplanverfahren 2.11 Änderung des Finanzierungsmittel- einzuleiten. bestands zum Ende des Haushalts- Bebauungsplan „Asperger Weg“ nach § 13a BauGB - Billi- jahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 410.960,19 gung des Bebauungsplanentwurfs und Beschluss über die 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf Planoffenlage aus haushaltsunwirksamen Einzah- Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: lungen und Auszahlungen 122.635,54 1. Zum Bebauungsplan „Asperger Weg“ werden als Entwurf 2.13 Anfangsbestand an beschlossen: Zahlungsmitteln 19.155.033,54 a) Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (§ 10 BauGB) (Saldo aus 2.11 und 2.12) 533.595,73 b) Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO) 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Büros KMB, Ende des Haushaltsjahres Ludwigsburg vom 29.03.2021. (Saldo aus 2.13 und 2.14) 19.688.629,27 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Be- 3. Bilanz hörden und die öffentliche Auslegung durchzuführen. 3.1 Immaterielles Vermögen 18.053,40 Bebauungsplanentwurf „Nördlich Calwer Straße“ - Behand- 3.2 Sachvermögen 62.098.066,25 lung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss 3.3 Finanzvermögen 23.715.157,18 über die erneute, verkürzte Planoffenlage des Bebauungs- 3.4 Abgrenzungsposten 314.479,72 planentwurfs 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite Der Gemeinderat fasst mit 2 Gegenstimmen folgenden Be- (Summe aus 3.1 bis 3.5) 86.145.756,55 schluss: 3.7 Basiskapital 56.442.192,20 1. Die vorgetragenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis 3.8 Rücklagen 13.215.588,50 genommen oder berücksichtigt bzw. finden nach Ab- 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen wägung der öffentlichen und privaten Belange unterein- Ergebnisses 0,00 ander und gegeneinander Berücksichtigung oder keine 3.10 Sonderposten 8.225.531,74 Berücksichtigung. 3.11 Rückstellungen 0,00 2. Zum Bebauungsplan „Nördlich der Calwer Straße“ wer- 3.12 Verbindlichkeiten 7.147.061,01 den als Entwurf beschlossen 3.13 Passive a. Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen Rechnungsabgrenzungsposten 1.115.383,10 nach § 10 BauGB 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite b. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO) (Summe aus 3.7 bis 3.13) 86.145.756,55 Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Bü- Der festgestellte Jahresabschluss der Gemeinde Tamm für ros Wick & Partner vom 29. März 2021 mit Um- das Rechnungsjahr 2019 liegt mit Rechenschaftsbericht von weltbericht und integriertem Grünordnungsplan vom Dienstag, den 06.04.2021 bis Mittwoch, den 14.04.2021 je 29. März 2021, die faunistischen Untersuchungen einschließlich an 7 Tagen während der üblichen Öffnungs- und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Büro zeiten im Rathaus, Hauptstraße 100, Zimmer 107, öffentlich planbar Güthler vom 10.08.2018/09.04.2020 und die aus. schalltechnische Untersuchung Büro ISIS vom Au- Aus gegebenem Anlass ist das Rathaus derzeit geschlossen. gust 2019 und nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut, Während der Schließzeiten haben Sie dennoch die Möglich- mit verkürzter Frist (2 Wochen) öffentlich ausgelegt. keit den Jahresabschluss einzusehen. Hierzu klingeln Sie bit- Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten te zu den sonst üblichen Öffnungszeiten am Haupteingang. Bitte beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften und oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes füllen Sie das Besucherformular aus. vorgebracht werden. Bürgermeisteramt 3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der verkürzten Tamm, den 29.03.2021 Planoffenlage beauftragt. Inklusives Wohnprojekt im geplanten Neubaugebiet „Nörd- Gemeinderat lich Calwer Straße“ Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Bericht über die Sitzung des 1. Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Konzeption der Gemeinderats am 29.03.2021 Habila GmbH zu, im geplanten Neubaugebiet „Nördlich Calwer Straße“ ein inklusives Wohnprojekt umzusetzen. In der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2021 wurden folgen- 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit der Ha- de Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst: bila GmbH in die Grundstücksverhandlungen einzutreten. E-Mobilität Tamm - Einrichten einer Car-Sharing Station für zwei Elektrofahrzeuge in Tamm Jahresabschluss 2019 mit Rechenschaftsbericht Der Gemeinderat lehnt mit 7 Ja-Stimmen und 11 Nein- Der Gemeinderat fasst mit einer Enthaltung folgenden Be- Stimmen folgenden Beschlussvorschlag ab: schluss: Der Gemeinderat stimmt der Installation einer E-Car-Sharing Der Jahresabschluss 2019 wird festgestellt. Eine Veröffentli- Station für zwei E-Fahrzeuge am Bahnhof zu. chung erfolgt in diesem Amtsblatt.
Nummer 13 Donnerstag, 01. April 2021 7 Zweckverband Gemeinsames Industrie-Gewerbegebiet Weiteres Vorgehen hinsichtlich des geplanten Neubaus ei- Laiern - Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr ner Kindertageseinrichtung im Erlenweg 2021 Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde 1. Der Baubeschluss (SV 014/2020) wird aufgehoben und Tamm, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu gegebener Zeit neu gefasst. 2. Das Baugesuch wird gemäß der vorgestellten Genehmi- Laiern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das gungsplanung eingereicht. Haushaltsjahr 2021 zu beschließen. 3. Die Fachingenieure werden, wie in der Vorlage darge- Zweckverband Gemeinsames Industrie-Gewerbegebiet stellt, beauftragt Laiern – Feststellung der Jahresrechnung 2019 4. Die außerplanmäßigen Kosten im Haushalt 2021 in Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Höhe von 195.000 € werden finanziert. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Festlegung des Standortes für die geplante Heizzentrale Tamm, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hohenstange in der neu zu errichtenden Grundschule Ho- Gemeinsames Industrie- und Gewerbegebiet Laiern, folgen- henstange des zu beschließen: Der Antrag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, anhand eines Die Jahresrechnung 2019 ist seit dem 02.12.2020 aufgestellt Flächenlayouts die möglichen Standorte einer Heizzentrale und wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bietig- an anderer Stelle darzustellen, wird mit 2 Ja-Stimmen, 4 heim-Bissingen geprüft. Gemäß § 95 Abs. 2 GemO i.V. mit Enthaltungen und 12 Gegenstimmen abgelehnt. dem § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenar- beit und § 13 der Satzung über den Zweckverband Gemein- Danach fasst der Gemeinderat mit 2 Enthaltungen folgen- sames Industrie- und Gewerbegebiet Laiern wird festgestellt: den Beschluss: Das Ergebnis 2019 stellt sich wie folgt dar: 1. Der Standort für die Heizzentrale unter dem Neubau des Vereinsheims der Musikgemeinschaft Harmonie, wird Ergebnisrechnung nicht weiter verfolgt. Plan 2019 RE 2019 Abweichung € Friedhof – Abbruch Bestandsüberdachung – Neubau Über- Ordentliche 338.300 274.885 € -63.415 € dachung, Auftragsvergabe Erträge Ordentliche 338.300 € 318.784 € -19.516 € Der Gemeinderat fasst mit 3 Enthaltungen folgenden Be- Aufwendungen schluss: Ordentliches 0 € -43.899 € -43.899 € 1. Mit den Rückbau-, Kanal-, und Gründungsarbeiten wird Ergebnis die Fa. Walter Schmidt GmbH, Marbacher Straße 46 in 71691 Freiberg-Beihingen zum Bruttoangebotspreis von Finanzrechnung 64.827,63 € beauftragt. Plan 2019 RE 2019 Abweichung 2. Mit den Stahl- und Holzbauarbeiten wird die Fa. Stem- Veranschlagte -31.500 € -176.977 € 145.477€ mer GmbH, Gleiwitzer Straße 12 in 74613 Öhringen zum Änderung des Bruttoangebotspreis von 113.354,88 € beauftragt. Finanzierungsmittel- 3. Mit den Edelstahldach- und Flaschnerarbeiten wird die bestandes Fa. Schweizer Metallbedachungen GmbH, Teinacher Vermögensrechnung / Bilanz Straße 31 in 71634 Ludwigsburg zum Bruttoangebots- 31.12.2018 31.12.2019 Veränderung preis von 41.078,69 € beauftragt. Bilanzsumme 10.045.358 € 9.847.052 € -198.306 € 4. Mit den Arbeiten an den Außenanlagen wird die Fa. Zweckverband Gemeinsames Industrie- und Gewerbege- Bietigheimer Gartengestaltung GmbH, Bauhofring 19 in biet Laiern - Ausschüttung der Ergebnisrücklage 71732 Tamm zum Bruttoangebotspreis von 41.321,39 € Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: beauftragt. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde 5. Mit den Arbeiten an der Stark- und Schwachstroman- Tamm, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes lage wird die Fa. Sever, Stuttgart zum Bruttoangebots- Gemeinsames Industrie- und Gewerbegebiet Laiern, der preis von 28.546,66 € beauftragt. Auszahlung von Ergebnisrücklagen in Höhe von insgesamt 6. Mit den Arbeiten zum Blitzschutz wird die Fa. Hintert- 6 Mio. € je hälftig an die Verbandskommunen zuzustimmen. hür, Talheim zum Bruttoangebotspreis von 1.478,46 € Zweckverband Gemeinsames Industrie- und Gewerbege- beauftragt. biet Laiern – Gebührenkalkulation Abwasser 7. Zur Finanzierung der Maßnahme wird die Kostenstelle Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: 711117000001 (Möblierung Sitzungssaal) herangezogen. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Hauptsatzung der Gemeinde Tamm – Neufassung Tamm in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Gemeinsames Industrie- und Gewerbegebiet Laiern wie folgt Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- zu beschließen: berg - GemO – beschließt der Gemeinderat am 29.03.2021 1. Beschluss zur Gebührenkalkulation nachfolgende Hauptsatzung. Der Verbandsversammlung liegt die Gebührenkalkulation Die Hauptsatzung tritt am 01.04.2021 in Kraft. Zum gleichen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Kal- Zeitpunkt tritt die bisherige Hauptsatzung vom 01.02.2020 kulationsjahr 2021 (einjähriger Kalkulationszeitraum) vollstän- außer Kraft. dig (siehe Anlage 2) vor. Die Hauptsatzung wird in diesem Amtsblatt veröffentlicht. Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen: a.) In der Gebührenkalkulation wird keine kalkulatorische Gewährung eines Investitionszuschusses zum Bau einer Verzinsung angesetzt, da die Anlagen vollständig bei- Leichtbauhalle für das DRK OV Tamm tragsfinanziert sind. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Gemeinde Tamm gewährt dem DRK, Ortsverein Tamm b.) Die Verbandsversammlung beschließt den Ausgleich gemäß den Förderrichtlinien einen Zuschuss zur Errichtung von Überdeckungen aus dem Jahr 2019 in Höhe von einer Leichtbauhalle in Höhe von 25% des verbleibenden 8.062,06 €. Dies entspricht 50 % der Gebührenrückstel- Eigenanteils. Somit ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von lungen aus dem Jahr 2019. 2.250 Euro. c.) Die Verbandsversammlung setzt für 2021 folgende Ge- bühr fest: Spendenbericht 2020 Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: I. Schmutzwasserbeseitigung 0,67 €/m³ Die aufgeführten Spenden für das Jahr 2020 werden für die II. Niederschlagswasserbeseitigung 0,17 €/m² genannten Zwecke angenommen.
8 Nummer 13 Donnerstag, 01. April 2021 Satzungen 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan- mäßigen Ausgaben von mehr als 20.000 Euro, aber Hauptsatzung der Gemeinde Tamm nicht mehr als 30.000 Euro im Einzelfall. (4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Aus- Landkreis Ludwigsburg vom 20.01.2020 schüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese Inhaltsübersicht auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zer- Abschnitt I Form der Gemeindeverfassung § 1 legung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Be- Abschnitt II Gemeinderat §§ 2, 3, 3a gründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Abschnitt III Ausschüsse des Gemeinderats §§ 4 – 9 Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht Abschnitt IV Bürgermeister §§ 10, 11 sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. Abschnitt V Stellvertretung des Bürgermeisters § 12 § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließen- Abschnitt VI Ältestenrat § 13 den Ausschüssen Abschnitt VII Schlussbestimmungen § 14 (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von beson- Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- derer Bedeutung ist, können die Ausschüsse die Ange- temberg - GemO - hat der Gemeinderat am 29.03.2021 legenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder folgende Hauptsatzung beschlossen: dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. I. Form der Gemeindeverfassung (2) Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede An- § 1 Gemeinderatsverfassung gelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse der beschlie- Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und ßenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen der Bürgermeister. sind, ändern oder aufheben. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat II. Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf An- Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das trag des Vorsitzenden oder einer Fraktion oder eines Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemein- zu überweisen. derat den Ausschüssen oder dem Bürgermeister bestimm- (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die die Aufga- te Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürgermeister bengebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzu- Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von nehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseiti- Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder gung durch den Bürgermeister. zu der eines beschließenden Ausschusses gehört. (5) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüs- § 3 Zusammensetzung se zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister den Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsit- Vollzug der Beschlüsse auszusetzen und die Entschei- zendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). dung des Gemeinderats herbeizuführen. Für die Zahl der Gemeinderäte ist jeweils die nächstniedri- gere Gemeindegrößengruppe maßgebend. § 7 Verwaltungsausschuss (1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses umfasst § 3a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwe- folgende Aufgabengebiete: senheit der Mitglieder im Sitzungsraum 1.1 Personalangelegenheiten, Allgemeine Verwaltungsan- Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne gelegenheiten, persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in 1.2 Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abga- Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen benangelegenheiten, für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen 1.3 Schulangelegenheiten, Kindergartenangelegenheiten, richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 1.4 Soziale und kulturelle Angelegenheiten, und 2 Gemeindeordnung. Für Sitzungen der beschließenden 1.5 Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten, Ausschüsse des Gemeinderats gelten diese Regelungen ent- 1.6 Offene Jugendarbeit, sprechend. 1.7 Marktangelegenheiten, III. Ausschüsse des Gemeinderats 1.8 Verwaltung der Liegenschaften der Gemeinde ein- schließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei § 4 Beschließende Ausschüsse und Weide. (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Verwaltungs- 1.1 der Verwaltungsausschuss, ausschuss über: 1.2 der Technische Ausschuss. 2.1 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige (2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister personalrechtliche Entscheidungen von als Vorsitzendem und weiteren Mitgliedern des Gemein- a) Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 11, derats. Ihre Zahl beträgt jeweils die Hälfte der nach § 3 b) Angestellten der Entgeltgruppe EG 9a – EG 12, maßgebenden Zahl der Gemeinderäte. c) Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der (3) Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse werden Stell- Entgeltgruppe S 12 – S 15, vertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinde- d) Beschäftigten in der Pflege ab P 10, rungsfall vertreten. 2.2 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln § 5 Allgemeine Zuständigkeiten der beschließenden Aus- ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen von mehr als schüsse 3.000 Euro, aber nicht mehr als 8.000 Euro im Ein- (1) Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen zelfall, ihrer Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinde- 2.3 die Stundung von Forderungen, rats. 2.3.1 von mehr als 3 Monaten bis zu 6 Monaten für (2) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ einen Betrag ab 6.000 Euro, 7 bis 8 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden 2.3.2 von mehr als 6 Monaten bis zu einem Betrag von Erledigung übertragen. Ist zweifelhaft, welcher Ausschuss 50.000 Euro, im Einzelfall zuständig ist, ist die Zuständigkeit des Ver- 2.4 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde oder die waltungsausschusses gegeben. Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von (3) Die beschließenden Ausschüsse sind innerhalb ihres Ge- Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, schäftskreises zuständig für: wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushalts- Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der plan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 50.000 Gemeinde im Einzelfall mehr als 5.000 Euro, aber Euro, aber nicht mehr als 150.000 Euro beträgt, nicht mehr als 15.000 Euro beträgt,
Nummer 13 Donnerstag, 01. April 2021 9 2.5 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb tion der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister erledigt und Tausch von Grundeigentum oder grundstücks- in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden gleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Verwaltung und Vorkaufsrechten im Wert von mehr als 40.000 Euro, die ihm sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat über- aber nicht mehr als 150.000 Euro im Einzelfall, tragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt der Bür- 2.6 Verträge über die Nutzung germeister in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich a) von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die einem jährlichen Mietwert oder Pachtwert von mehr Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die auf- als 3.000 Euro, aber nicht mehr als 6.000 Euro, grund einer Anordnung der zuständigen Behörde geheim b) bei der Vermietung gemeindeeigener Wohnungen bei zu halten ist. einem jährlichen Mietzins von mehr als 7.000 Euro, (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erle- jeweils im Einzelfall, digung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits 2.7 die Veräußerung von beweglichem Vermögen im um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: Wert von mehr als 50.000 Euro, aber nicht mehr als 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushalts- 150.000 Euro im Einzelfall, plan bis zum Betrag von 50.000 Euro im Einzelfall, 2.8 kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde, die allge- 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan- meine Förderung von Kunst, Musik, Literatur und mäßigen Ausgaben bis zu 20.000 Euro im Einzelfall, Volksbildung sowie die Förderung kultureller Bezie- 2.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sons- hungen. tige personalrechtliche Entscheidungen von § 8 Technischer Ausschuss a) Angestellten bis Entgeltgruppe EG 8 TVöD, (1) Der Geschäftskreis des Technischen Ausschusses um- b) Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bis fasst folgende Aufgabengebiete: Entgeltgruppe S 11b TVöD, 1.1 Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, c) Beschäftigten in der Pflege bis P 9, Vermessung), d) Inspektoranwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und 1.2 Versorgung und Entsorgung, anderen in der Ausbildung stehenden Personen, 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Stra- e) Aushilfskräften, ßen, Bauhof, Fuhrpark, 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Ge- 1.4 Verkehrswesen, haltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Ar- 1.5 Feuerlöschwesen und Zivilschutz, beitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien, 1.6 Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln 1.7 technische Verwaltung gemeindeeigener/städtischer ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 3.000 Euro im Einzelfall, Gebäude, 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall, 1.8 Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe, Gartenanlagen, 2.6.2 über 3 Monate bis zu 6 Monaten bis zu einem 1.9 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerun- Betrag von 6.000 Euro, terhaltung. 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Technische Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Ausschuss über: Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, 2.1 die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der der Entscheidung über Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der 2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen von der Verände- Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 5.000 Euro rungssperre (§ 14 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB), beträgt, 2.1.2 die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb von Befreiungen von den Festsetzungen des Be- und Tausch von Grundeigentum oder grundstücks- bauungsplans (§ 31 BauGB), gleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von 2.1.3 die Zulassung von Vorhaben während der Aufstel- Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 40.000 Euro im lung eines Bebauungsplans (§ 33 BauGB), Einzelfall, 2.1.4 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zu- 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder sammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- 2.1.5 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 oder Pachtwert von 3.000 Euro im Einzelfall, BauGB), 2.10 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu wenn in den Fällen 2.1.1 bis 2.1.5 die jeweilige 50.000 Euro im Einzelfall, Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung 2.11 die Aufnahme von Krediten und Kassenkrediten im der Gemeinde nicht von grundsätzlicher Bedeu- Rahmen der Haushaltssatzung, tung oder besonderer Wichtigkeit ist, 2.12 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mit- 2.2 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorha- wirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein bens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss) und wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt, der Lieferungen und Leistungen für die Bauausfüh- 2.13 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sach- rung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung der verständiger zu den Beratungen einzelner Angele- Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei vor- genheiten im Gemeinderat und in beschließenden aussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten Ausschüssen, von nicht mehr als 150.000 Euro im Einzelfall, 2.14 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in 2.3 planerische Leistungen und Gutachten bei voraus- Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung sichtlichen Honorarkosten von nicht mehr als 60.000 im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz, Euro im Einzelfall, soweit nicht Nr. 2.4 Anträge auf 2.15 die Erteilung von Genehmigungen und die Entschei- Zurückstellung der Entscheidung über die Zulässig- dung über allgemein erteilte Genehmigungen nach keit von Vorhaben und auf vorläufige Untersagung § 144 BauGB. gemäß § 15 BauGB. V. Stellvertretung des Bürgermeisters IV. Bürgermeister § 11 Stellvertreter des Bürgermeisters § 9 Rechtsstellung Als Stellvertreter des Bürgermeisters werden ehrenamtliche Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Stellvertreter bestellt. VI. Ältestenrat § 10 Zuständigkeiten (1) Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und § 12 Aufgaben und Zusammensetzung vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledi- (1) Es wir ein Ältestenrat gebildet, der den Bürgermeister in gung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Fragen der Tagesordnung des Gangs der Verhandlungen Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisa- des Gemeinderats berät.
10 Nummer 13 Donnerstag, 01. April 2021 (2) Das Nähere über die Zusammensetzung, den Geschäfts- Mitteilungen gang und die Aufgaben des Ältestenrats ist in der Ge- schäftsordnung des Gemeinderats zu regeln. Mehr als 400 durchgeführte Tests - VII. Schlussbestimmungen Testzentrum auch an Ostern geöffnet § 13 Inkrafttreten Die Gemeinde Tamm hat gemeinsam mit der Palm'schen Diese Hauptsatzung tritt am 01.04.2021 in Kraft. Zum Apotheke Freiberg, dem DRK-Ortsverband Tamm und der gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Hauptsatzung vom Sozialstation des Krankenpflegevereins ein Testzentrum in 01.02.2020 mit ihren Änderungen außer Kraft. Tamm aufgebaut, das ergänzend zu den Testungen des pä- dagogischen Personals auch allen weiteren Bürgerinnen und Hinweis: Bürgern aus Tamm und umliegenden Kommunen zur Verfü- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- gung steht. Alleine in der ersten Woche wurden bereits mehr ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als 300 Tests durchgeführt - alle mit negativem Ergebnis. oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor- Auch in der Osterwoche stehen alle Termine wie gewohnt schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach zur Verfügung am Montag, Mittwoch, Karfreitag, Karsamstag, § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich Ostersonntag und Ostermontag. innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat- Wann kann ich mich testen lassen? zung gegenüber der Gemeinde/Stadt geltend gemacht wor- Die Testungen finden im Vereinsheim des DRK Ortsverbandes den ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, Tamm (Anschrift: Lehenfeld 25, 71679 Asperg) statt. Die Tests ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über werden jeweils am Montag von 17 bis 19 Uhr, Mittwoch von die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die 13 bis 15 Uhr, Freitag von 16 bis 19 Uhr, Samstag von 9 Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. bis 12 Uhr und Sonntag von 9 bis 12 Uhr durchgeführt. Alle Ausgefertigt! verfügbaren Termine können in den genannten Zeiträumen Tamm, den 29.03.2021 online vereinbart werden auf der Website der Testzentren Martin Bernhard unter www.apo-schnelltest.de/testzentren-neckar. Nach der er- Bürgermeister folgreichen Terminvereinbarung erhalten die Bürgerinnen und Bürger per E-Mail eine Terminbestätigung, die sie dann per Smartphone oder ausgedruckt bei ihrem Termin mitbringen GEMEINDEVERWALTUNG und so einchecken. Nach erfolgtem Test erhalten Sie das Er- gebnis per E-Mail passwortgeschützt als Zertifikat zugesandt. Ein Hinweis zum Testen im Tammer DRK-Vereinsheim: Bitte par- ken Sie nicht direkt im Hof des DRK-Heimes, so dass diese bei Stellenangebote etwaigen Einsätzen jederzeit ausrücken können. Wer ist berechtigt, sich testen zu lassen? Es handelt sich im Tammer Testzentrum um die kostenfreie Testung gemäß Testverordnung des Bundes und Teststrate- gie des Landes. PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 werden hier ausschließlich bei asymptomatischen Personen durchge- Gemeinsam mit dem Krankenpflegeverein Tamm suchen führt. Dies bedeutet, dass Personen, die Corona-Positiv sind wir zum 01.05.2021 oder nach Vereinbarung eine exa- oder Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder sonstige minierte Erkältungssymptome aufweisen, die auf eine SARS-CoV- 2-Infektion hindeuten, in unserem Testcenter nicht getestet Pflegefachkraft (m/w/d) werden können. In diesen Fällen sind die Arztpraxen und in Teilzeit bis zu 50 % das Gesundheitsamt die richtigen Ansprechpartner. zur Verstärkung des Teams der Sozialstation und als Abwesenheitsvertretung für die Pflegedienst- und Einsatz- Neugestaltung der Eglosheimer Straße in leitung Hauswirtschaft. Asperg Wir erwarten: • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Altenpflegerin/- Die Stadt Asperg gestaltet ihre Hauptverkehrsader, die Eg- pfleger, oder zur/zum Krankenschwester/-pfleger mit losheimer Straße, neu. Die Baumaßnahme wird im Rahmen Berufserfahrung der Fahrbahnsanierungsmaßnahme der Landesstraße (L1138) • Organisationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und durch das Land Baden-Württemberg durchgeführt. Die ein- Eigeninitiative hergehenden Sanierungsmaßnahmen aller beteiligten Gewer- • sicherer Umgang mit Office-Anwendungen ke starten am 6. April 2021 und dauern bis voraussichtlich Ende August 2023. Wir bieten: Die Arbeiten werden in sieben Bauabschnitte eingeteilt, die • eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit in Eglosheimer Straße wird in Teilbereichen voll gesperrt. Eine einem motivierten Team entsprechende Umleitung, die bereits außerhalb des Stadt- • eine Freistellung von pflegerischen Tätigkeiten gebiets ausgewiesen wird, wird auch für den innerörtlichen • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Verkehr eingerichtet. Auf der Seite der Stadt Asperg wird • die Aussicht die Tätigkeiten als Einsatzleitung der fortwährend über diese Maßnahme informiert. Unterlagen Hauswirtschaft zu übernehmen stehen digital zum Download auf der Startseite www.asperg. • eine Vergütung nach dem TVöD und den im öffentli- de unter dem Link „Neugestaltung Eglosheimer Straße“ be- chen Dienst üblichen Sozialleistungen reit. Wenn Sie Freude am Umgang mit Menschen haben, mit Engagement Ihre Aufgaben für die Pflege erbringen und einen PKW-Führerschein besitzen, dann würden wir uns Bauarbeiten Vordach Haupteingang freuen Sie kennenzulernen. Friedhof Sie sind interessiert? Liebe Tammer Bürgerinnen und Bürger, Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung ab dem 07. April 2021 bis voraussichtlich zum 28. Juli bis zum 04.04.2021 an das Bürgermeisteramt Tamm, 2021 muss der Haupteingang des Tammer Friedhofs wegen Hauptstraße 100, 71732 Tamm oder bewerbung@tamm. Bauarbeiten am Vordach gesperrt werden. Während dieser org, Stichwort: Sozialstation. Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung keine Originale bei, da Zeit steht Ihnen der untere Eingang, zwischen Steinmetz und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens keine Rück- Aussegnungshalle, zur Verfügung. sendung erfolgt. Wir bitten, die dadurch entstehenden Umwege zu entschul- digen.
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