POLIZEISPIEGEL - Deutsche Polizeigewerkschaft
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4 April 2020 / 54. Jahrgang POLIZEISPIEGEL Nie dagewesene Herausforderung Seite 10 < Die Bundesfrauen vertretung trifft sich in Königswinter Jede Menge DPolG-Frauenpower Seite 16 < Fachteil: – Nachlese zum Arbeitskreis „Elektrokleinstfahrzeuge“ des 58. Deutschen Verkehrs- gerichtstages in Goslar – Zur Nachfüll- und Austausch- pflicht bei Verbandkästen
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Polizeiarbeit muss attraktiver werden Nachwuchsgewinnung gestaltet sich immer schwieriger Von Wolfgang Ladebeck, © Windmüller stellvertretender Bundesvorsitzender Die innere Sicherheit und Ord- Sicherheit und Ordnung in nung bei Bund und Ländern Bund und Ländern zu entspre- wird durch die professionelle chen und so auch den aktuellen Arbeit der Polizistinnen und Altersabgängen entgegenzu- Polizisten vor Ort gewährleis- wirken. Das allein reicht jedoch tet. Dabei ist ausreichend nicht aus, um junge Menschen Personal eine wesentliche für den Polizeiberuf zu gewin- Grundvoraussetzung für die nen, zu binden und dauerhaft Gewährleistung der inneren zu motivieren. Der Polizeiberuf Sicherheit in Deutschland. Die muss für die Personalgewin- Kolleginnen und Kollegen brin- nung und Personalbindung gen in Deutschland, rund um attraktiver gestaltet werden. die Uhr, Höchstleistungen und < < Wolfgang Ladebeck das sehr oft bis an die Belas- Eine Umfrage des Bundesmi- tungsgrenzen. Sie schaffen es nisteriums für Bildung und For- Polizei zum Handeln verpflich- zwar im Bund und in allen Bun- nur mit großen Kraftanstren- schung unter Studenten zeigt, tet, muss die Politik die perso- desländern. Die Bediensteten gungen, die täglichen polizeili- dass nur jeder Zehnte im öf- nellen, rechtlichen und sachli- in der Polizei wollen nicht nur chen Aufgaben zu bewältigen. fentlichen Dienst arbeiten chen Voraussetzungen schaffen eine konkurrenzfähige Vergü- 3 Aufgabenzuwachs und Arbeits- möchte. Im Gegensatz dazu und erhalten, die für die Erfül- tung ihrer Arbeit, sondern auch verdichtungen durch veränder- entscheidet sich jeder vierte lung des gesetzlichen Auftrages eine ausgewogene Work-Life- Leitartikel te gesellschaftliche Rahmen Student für eine Beschäftigung notwendig sind. Balance. Dazu gehören flexible bedingungen, Auswirkungen in der Privatwirtschaft. Viele Arbeitszeitmodelle und da, wo internationaler Krisen und Kon- junge Menschen erwarten eine Zur Attraktivitätssteigerung möglich, auch die Einführung flikte, explodierende Zuwan angemessene Bezahlung und müssen Polizeibeamtinnen und von Telearbeit und Homeoffice. derungsströme und die wach- dass sie Familie und Beruf un- -beamte in Bund und Ländern sende Terrorgefahr bringen die ter einen Hut bekommen. Erst angemessen und leistungs Dem klaren Bekenntnis von Polizei an die Grenzen ihrer danach folgt die Sicherheit des gerecht bezahlt und sozial ab- Politikern, Dienstherren und Handlungsfähigkeit. Arbeitsplatzes, womit der öf- gesichert sein. Wir sehen es Bürgern zu Null Toleranz bei Ge- fentliche Dienst punkten kann. hierbei für notwendig an, dass walt gegen Beschäftigte im öf- Durch Aufgabenzuwächse Entscheidungen der Vergangen- fentlichen Dienst müssen Taten und die ständigen Personal Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Corona-Krise Was sagt die DPolG? DPolG im Internet: www.dpolg.de Die Corona-Krise ist eine beson- Heiko Teggatz: „Die Einsatzkräfte Ihre Meinung interessiert uns: dpolg@dbb.de dere Herausforderung für die der Bundespolizei werden alles Polizei und damit auch für die nach ihren Möglichkeiten tun,
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Öffentlicher Gesundheitsdienst In der Krise rächt sich das Defizit Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland rückt immer dann verstärkt in den Blickpunkt der © Colourbox.de/Astrid Gast Öffentlichkeit, wenn große Teile der Bevölkerung mit gesundheitlichen Gefahren konfrontiert sind. Das Coronavirus bringt die Gesundheitsämter in eine prekäre Lage. Es gibt nur knapp 2 500 Amts ärztinnen und Amtsärzte. Hunderte Stellen sind unbesetzt, medizinischer Nachwuchs geht wegen des deutlich schlechteren Einkommens im öffentlichen Dienst lieber in Praxen und Kliniken. Amtsärztinnen und Amtsärzte setzter Stellen bei den Gesund- „Wir bezahlen einfach zu dorf, Spandau und Tempelhof- überwachen die Infektionshy- heitsämtern. schlecht“, so Liecke. Mit knapp Schöneberg – Amtsärzte geben, giene in Krankenhäusern und über 4 000 Euro im Monat ver- in den anderen neun Stadttei- Arztpraxen, führen Schulein-
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft größten Gesundheitsämter in che Klinik.“ Von mangelnder Deutschland – und sucht, wer Patientenversorgung könne wollte sich da wundern, eben- also keinesfalls die Rede sein. falls händeringend Ärztinnen und Ärzte für den Staatsdienst.
© Alex Tihonov / stock.adobe DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft < < Überall in Europa steht die Polizei vor besonderen Herausforderungen aufgrund der Corona-Krise. Corona-Krise Europäische Polizei Union appelliert: Polizeibeschäftigte optimal schützen In einem Schreiben der Europä- Polizei wird erwartet, dass sie ne Maßnahmen ergreifen müs- Die Arbeitsbelastung von Poli- 8 ischen Polizei Union (EPU) an ihre Pflicht effektiv erfüllt. Dar- sen, um alle Polizeibeamten in zeibeamten ist in den letzten die europäischen Regierungen über hinaus ist sie gesetzlich ganz Europa optimal zu schüt- Jahren aufgrund von Notfällen und Institutionen verweist die dazu verpflichtet. zen. Wir empfehlen, dies auf in der Gesellschaft, einschließ- Aktuelles EPU auf die enormen Heraus- europäischer Ebene abzubil- lich der Bedrohung durch Ter- forderungen und Auswirkun- An der EPU sind wir über die- den, zu koordinieren, zu er- rorismus, Migrantenströme, gen der Corona-Krise. In dem sen Punkt besonders besorgt. leichtern und anschließend Untergrabung, Polizeikapazi- Schreiben vom 19. März 2020 Schließlich sind Polizeibeamte durchzusetzen. tät, Arbeitsbelastung, Corona heißt es: „Die volle Wirkung nicht immun und gehören zu und so weiter, bereits auf ein des Coronavirus ist jetzt in einer Hochrisikogruppe, die ein Insbesondere glauben wir, dass nicht zu rechtfertigendes Ni- ganz Europa zu spüren. Derzeit erhöhtes Risiko hat, sich wäh- die Europäische Kommission da- veau gestiegen. Dies erfordert ist es nicht möglich, die Kon rend der Wahrnehmung ihrer bei eine führende Rolle spielen eine rasche Reform des euro- sequenzen oder die Dauer zu Aufgaben mit dem Corona- sollte. Die EPU hat seit einiger päischen Polizeisystems. bestimmen.“ virus zu infizieren und es zu Zeit argumentiert, dass der Fä- verbreiten. higkeit der Polizeikräfte, in Kri- Die EPU fordert alle europäi- Jedes Land scheint seine eigene senzeiten Sicherheit zu gewähr- schen Regierungschefs und eu- Strategie zu haben, wie es re- Kürzlich von der EPU erhaltene leisten, mehr Aufmerksamkeit ropäischen Institutionen auf, agieren soll, von der Reduzie- Informationen haben gezeigt, geschenkt werden sollte. Aber jetzt über die Zeit nach der Co- rung des sozialen Kontakts (so- dass in einigen europäischen auch der geeigneten Ausrüs- rona-Epidemie und die wichti- ziale Distanzierung) bis hin zu Ländern ein akuter Mangel an tung, den Uniformen und dem gen Schritte nachzudenken, die einer vollständigen Sperrung. Schutzausrüstung für Polizei- Training. Dies ist ebenso rele- unternommen werden müs- Es ist jetzt klar, dass dies erheb- beamte besteht. Während die vant wie die Gewissheit, dass sen, um sicherzustellen, dass liche Auswirkungen auf die ge- Zahl der mit dem Coronavirus die in der Europäischen Sozial- die Polizeikräfte in Europa auf samte Gesellschaft haben wird. infizierten Polizeibeamten in charta festgelegten verfassungs- einem angemessenen Niveau Europa ebenfalls zunimmt. mäßigen (sozialen) Rechte ein- operieren können. Die Europäi- Tatsache ist, dass von Mitglie- Dies ist sehr beunruhigend gehalten werden. sche Polizeiunion ist bereit, ei- dern einer Reihe lebenswichti- und kann zu einer gefährlichen nen wertvollen Beitrag zu die- ger Berufe erwartet wird, dass Situation mit schwerwiegen- Die Ankunft des Coronavirus sem Prozess zu leisten. sie ihre tägliche Arbeit wie ge- den Folgen führen. hat erneut gezeigt, dass es in- wohnt fortsetzen oder dass sie nerhalb der europäischen Poli- aufgefordert werden, noch här- Polizeispiegel | April 2020
Die Bundesfrauenvertretung trifft sich in Königswinter < < Die DPolG-Frauen erabeiteten viele Jede Menge DPolG-Frauenpower © DPolG (2) gute und weitrei- chende Ideen für die zukünftige Arbeit. Alle Jahre wieder, so beginnen eigentlich Jahres- und weitere Fragen zum The- „verkopfte“ Grundhaltung auf- ma zu stellen. zulösen. Sie ließ uns einzeln je rückblicke. Im Fall der Bundesfrauenvertretung an ein Flipchart stellen, und geht es aber um das Jahr 2020, da viele Anlässe Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Baustellensicherung im Straßenverkehr Von Wulf Hoffmann, Mitglied der DPolG-Kommission Verkehr und freier Dozent für Baustellensicherheit 12 © Polizei LSA < < Manchmal führen schwere Unfälle dazu, Berufspolitik schnell eine Baustelle einrichten zu müssen. Teil 1 summiert haben. Der ADAC gen nach Ortslage, 2.9 Nach schweren Personenschäden konstatiert für 2018 eine Erhö- Charakteristik und Besonder- insgesamt eine negative Ent- Bauarbeiten im Verkehrsraum hung der Anzahl der Staus in heiten der Unfallstelle aufge- wicklung auf (eine Steigerung erhöhen die vielfältigen allge- Deutschland um drei Prozent führt: um mehr als neun Prozent von meinen Gefahren und Risiken gegenüber 2017 auf rund des Straßenverkehrs. Die An- 745 000. Diese Zunahme der Unfälle Getötete Schwerverletzte forderungen für die Verkehrs- Staus könne ihre Ursache nicht führung nach den „Richtlinien zuletzt im Anstieg der Baustel- 2017 2018 2017 2018 2017 2018 für die Sicherung von Arbeits- lenzahl um ebenfalls circa drei Innerorts 1 593 1 780 13 11 309 332 stellen an Straßen“ (RSA, 1995) Prozent haben. wurden mit der im Dezember Außerorts 543 617 11 4 161 165 2018 veröffentlichten Arbeits- Wer Baustellen auf ihre vor- ohne BAB stättenregel – (ASR A5.2, „An- schriftsmäßige und sachge- forderungen an Arbeitsplätze rechte Sicherung prüft, wird BAB 1 689 1 829 17 20 332 389 und Verkehrswege auf Baustel- auf den meisten Baustellen Gesamt 3 771 4 226 41 35 802 886 len im Grenzbereich zum Stra- teilweise erhebliche Mängel ßenverkehr – Straßenbaustel- feststellen, schwerste Ver- len“) ergänzt, die die Polizei kehrsunfälle sind die Folge. Danach1starben Tabelle imDarstellung – Eigene Jahr 2018 842 auf 921), womit deutlich kennen sollte, um ihren Aufga- in Deutschland im Baustellen- wird, dass baustellenbedingte ben auf diesem Feld gerecht In den Jahresberichten des bereich bei Verkehrsunfällen Hindernisse im Verkehrsraum werden zu können. Bundesamtes für Statistik 35 Personen, 886 wurden Gefahrenstellen bedeuten, die (Destatis) werden die polizei- schwer verletzt. Im Vorjahr zu Verkehrsunfällen mit Der Investitionsstau auf bun- lich aufgenommenen Ver- waren es insgesamt 41 Getöte- schwersten Folgen führen. desdeutschen Straßen bewegt kehrsunfälle mit der Ursache te und 802 Schwerverletzte. sich auf Rekordniveau. Der „Nicht oder unzureichend ge- Wenn auch bei den statistisch Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Vor dem Hintergrund der © W.Hoffmann umfangreichen Rechtspre- chung zur Verkehrssicherungs- pflicht und der detaillierten rechtlichen Vorgaben verwun- dert, dass Sicherungsmaßnah- men an Baustellen von der Polizei häufig nicht so ernst genommen werden, wie dies aufgrund des hohen Gefähr- dungspotenzials selbstver- ständlich sein sollte. Für die mangelhafte und nicht vorschriftsmäßige Baustellen- sicherung der im nebenste- henden Bild dokumentierten Baustelle wurden die Ver kehrsbetriebe als Auftrag geber, der Bauunternehmer und das von diesem beauf- tragte Verkehrssicherungs unternehmen gesamtschuld- nerisch zu 100-prozentigem Schadenersatz verurteilt, da „die Betriebsgefahr … hinter der unzureichenden Absiche- rung der Baustelle und der < < Fehlende Querabsperrung bei ausgekoffertem Gleisbett
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft araus folgende Verstoß ge- d olizeilichen Belange einzu- p Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Nachlese zum Arbeitskreis „Elektrokleinstfahrzeuge“ des 58. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar 2. Kommentierung der © Privat (3) Empfehlungen 2.1 Intensivierung der Öffent- lichkeitsarbeit und Aufklärung Der Arbeitskreis stellt fest, dass in vielen Bereichen die für die Nutzung von Elektro kleinstfahrzeugen geltenden Regeln zu wenig bekannt sind beziehungsweise nicht hinrei- chend beachtet werden. Die- forde- ses gilt insbesondere für die rungen. Frage der geltenden Promille- Darüber grenzen, der zu nutzenden hinaus steht Verkehrsflächen und der zu- der vom Bun- lässigen Fahrzeuge. Der Ar- desministeri- beitskreis setzt sich daher um für Verkehr nachdrücklich für mehr Öf- und digitale fentlichkeitsarbeit, vor allem 16 Infrastruktur be- durch Information und Auf- schriebene Mehr- klärung auch durch Verleih wert solcher Fortbe- firmen, ein. Fachteil wegungsmittel zur „Verknüpfung unter- Unter Berücksichtigung der schiedlicher Transport- medialen Berichterstattung mittel“ und „Überbrü- und der gesamtgesellschaft ckung kurzer Distanzen“3 in lichen Wahrnehmungen be- der öffentlichen Kritik, da die stand einhelliger Konsens zwi- Elektro-Tretroller oftmals zu schen den Teilnehmern des touristischen Zwecken oder als Arbeitskreises, dass die für die Von POK Marco Schäler, Koblenz1 „Spaßfahrzeuge“ genutzt wer- Nutzung von Elektrokleinst- den und in dieser Form keine fahrzeugen geltenden Rege- 1. Einführung in die Straßenverkehr (eKFV) zum Entlastung im Stadtverkehr lungen noch nicht flächen Thematik1 15. Juni 20192 hat der bundes- darstellen. deckend in der Bevölkerung deutsche Verordnungsgeber bekannt sind und teilweise Mit Inkrafttreten der Verord- auf die seit Jahren bestehende Vor diesem Hintergrund wid- bewusst missachtet werden. nung über die Teilnahme von Nachfrage in der sogenannten mete sich der 58. Deutsche Elektrokleinstfahrzeugen am „Mikromobilität“ reagiert und Verkehrsgerichtstag vom Im Schwerpunkt sind vor allem die bestehende Regelungslücke 30. bis 31. Januar 2020 der vor- Verstöße gegen die für Kraft- 1 Marco Schäler ist Polizeioberkommissar in zum europäischen Typgeneh- liegenden Thematik in einem fahrzeuge geltenden Promille- Rheinland-Pfalz. Er absolvierte erfolgreich sein Studium an der Hochschule der Polizei migungsrecht durchImple- eigenen Arbeitskreis und ar- grenzen des Gesetzgebers im Rheinland-Pfalz und hatte anschließende mentierung einer nationalen beitete unter der Leitung des Straßenverkehrsgesetz (§§ 24a, Verwendungen als Dienstgruppen- und Dienststellenleiter. Autor von zahlreichen Verordnung geschlossen. Präsidenten der Bundesanstalt 24c StVG) und die durch die Fachbeiträgen in Verkehrsrechtszeitschrif- für Straßenwesen (Prof. Stefan Rechtsprechung manifestier- ten und ständiger Referent im P olizei- und Verkehrsrecht. Mitglied in der DPolG-Kom- Seither prägen vor allem so Strick) nachfolgende Empfeh- ten Beweisgrenzwerte im mission Verkehr. genannte „Elektro-Tretroller“ lungen aus. Im Rahmen der Strafgesetzbuch (§§ 315 c, 316 den Verkehrsraum in zahlrei- Entscheidungsfindung gab es StGB) feststellbar. Darüber hin- Impressum: chen Städten und stellen die teilweise höchst konträre An- aus haben die Teilnehmer in Redaktion: mit der Wahrnehmung von sichten, die in den nachfolgen- dem Arbeitskreis festgestellt, Prof. Dr. jur. Dieter Müller Verkehrssicherheitsaufga- den Kommentierungen des dass die in der Elektrokleinst- Dr.-Peter-Jordan-Straße 42 ben betrauten Behörden Verfassers zu den einzelnen fahrzeuge-Verordnung (eKFV) D-02625 Bautzen Tel.: 03591.326250 und Einrichtungen vor bis- Empfehlungen beleuchtet vorgeschriebenen Verkehrs Mail: redaktion.polizeispiegel@ lang unbekannte Heraus werden. flächen oftmals nicht beachtet ivvbautzen.de 2 BGBl. 2019 I Nr. 21 vom 14. Juni 2019, 3 Bundesrat-Drucksache 158/19 vom 4. April werden und hierdurch Kon- S. 756 ff. 2019, S. 1. fliktstrukturen mit anderen > Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Verkehrsteilnehmenden ent- penorientierte sowie interdis henen Gehwege, wodurch es stehen (insbesondere mit ziplinäre Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig zu gefährlichen Zufußgehenden). Ursächlich zur Aufklärung der Bevölkerung Konfliktstrukturen kommt. hierfür dürften mitunter die über die zulässige Inbetrieb- Abrechnungsmodalitäten der nahme und Nutzung von Elek Hierbei muss jedoch berück- Verleihfirmen sein, da diese ihr trokleinstfahrzeugen erforder sichtigt werden, dass der Ver- Entgelt auf Grundlage der in lich. Dabei sollte auch ein kehrsraum in den meisten Anspruch genommenen Zeit Schwerpunkt auf etwaige Öf- Städten und Kommunen durch und nicht nach der zurückge- fentlichkeitskampagnen in den bauliche Gegebenheiten be- legten Strecke berechnen. neuen Medien gelegt werden, grenzt ist und ein Ausbau der um eine gewisse Regelkunde- für die Nutzung von Elektro Neben den in der öffentlichen vermittlung an Touristen und kleinstfahrzeugen erforderli- Diskussion befindlichen Fest- Jugendliche zu gewährleisten. chen Infrastruktur zu einem zu- stellungen zur Missachtung sätzlichen „Verteilungskampf“ von bestehenden Verkehrsre- 2.2 Ausbau der (Radverkehrs-) um Verkehrswege führen wird. geln erfolgte zudem auch eine Infrastruktur < < Marco Schäler Thematisierung der zunehmen- 2.3 Ausrüstung mit den Inbetriebnahme von „un- Der Arbeitskreis hält einen Fahrtrichtungsanzeigern echten“ Elektrokleinstfahrzeu- es hierzu bislang drei voneinan- Ausbau der für die Nutzung gen (zum Beispiel Hoverboards, der abweichende Rechtsauffas- der Elektrokleinstfahrzeuge Der Arbeitskreis fordert eine elektrische Einräder, E-Skate- sungen, die das Vorhandensein erforderlichen Infrastruktur verbindliche Ausrüstung boards und Elektro-Tretroller einer Prüfbescheinigung für für unabdingbar, insbeson künftiger einspuriger, im mit einer bauartbedingten Fahrzeuge bis 25 km/h4 und dere der Radverkehrsinfra- Stehen gefahrener Elektro Höchstgeschwindigkeit von eine Fahrerlaubnis der Klasse struktur. kleinstfahrzeuge mit Fahrt- mehr als 20 km/h) und die da- AM5, A1 oder B6 für Fahrzeuge richtungsanzeigern. mit verbundenen Probleme in mit einer bauartbedingten Auch in diesem Punkt waren der polizeilichen Verkehrsüber- Höchstgeschwindigkeit von sich die Teilnehmer des Arbeits- Die Ausstattung von Elektro wachungspraxis. Insbesondere bis zu 45 km/h begründen. kreises einig, da die bestehende kleinstfahrzeugen mit Fahrt- die in den Bundesländern hete- Radverkehrsinfrastruktur zu- richtungsanzeigern wurde rogene Rechtsauslegung zur Mit Blick auf die beschriebenen nehmend durch neue Mobili- bereits im Vorfeld des 58. fahrerlaubnis- und zulassungs- Problemkonstellationen ist tätsformen beansprucht wird Deutschen Verkehrsgerichtsta- rechtlichen Einordnung von auch zukünftig eine zielgrup- und in vielen Städten nur unzu- ges von zahlreichen Verbänden Elektro-Tretrollern mit einer reichend ausgebaut ist. Infolge- und Organisationen gefordert, von der eKFV abweichenden 4 Schäler: Manipulation bei Elektrokleinst- dessen weichen Elektrokleinst- da die bisherige Regelung in fahrzeugen, VD 12/19, S. 322; Ternig: Ver- Höchstgeschwindigkeit ver- ordnung für Elektrokleinstfahrzeuge im fahrzeugführende oftmals auf § 11 Abs. 3 eKFV zur Ankündi- deutschen Straßenverkehr, DAR 5/2019, deutlicht die Problematik und S. 286. die nachrangig vorgeschriebe- gung der Richtungsänderung stellt die Polizei vor bislang 5 Heßling: Kurzdarstellung: Elektrokleinst- nen Fahrbahnen für den schnel- mittels Handzeichen erhebli- fahrzeuge-Verordnung (eKFV), VD 7/19, unbekannte Handhabungs- S. 193; Schäler: Manipulation bei Elektro leren Kraftfahrzeugverkehr aus che Risiken in der sicheren Füh- schwierigkeiten. In der ein- kleinstfahrzeugen, VD 12/19, S. 322. 6 Huppertz: „Schnellere“ E-Tretroller erfor- oder nutzen regelwidrig die für rung eines in sich instabilen schlägigen Fachliteratur gibt dern Fahrerlaubnisklasse B, VD 01/20, S. 5 f. den Fußgängerverkehr vorgese- Fortbewegungsmittels birgt.
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Nicht zuletzt die Untersuchun- ne der Verkehrssicherheit mit fahrdynamischen Untersu- die Durchführung einer konse- gen der Bundesanstalt für Stra- Fahrtrichtungsanzeigern aus- chungen9 haben gezeigt, dass quenten und professionellen ßenwesen (BASt) im Rahmen gestattet werden, um eben die eine sichere Handhabung von Verkehrsüberwachung, um der Fahrtests von Elektro von der BASt beschriebene In- selbstbalancierenden Fahrzeu- delinquentes Verhalten zu be- kleinstfahrzeugen zum Abbie- stabilität durch die stehende ge ohne Lenk- und Haltestange kämpfen und generalpräventi- gen haben gezeigt, dass das Ge- Fahrweise kompensieren zu nur sehr schwer möglich ist ve Wirkung durch gleichzeitige ben von Handzeichen sehr viel können. Etwaige Bedenken und hierdurch kaum kalkulier- Aufklärung zu entfalten. kritischer anzusehen ist, wenn vereinzelter Arbeitskreisteil- bare Konfliktstrukturen mit das Fahrzeug im Stehen und nehmer über die technischen anderen Verkehrsteilnehmern Im Verlauf der fachlichen Teil- nicht im Sitzen gefahren wird. und vor allem rechtlichen Mög- entstehen können. nehmerdiskussion zu diesem Die fehlende Ankopplung an lichkeiten zur Anbringung von Thema monierten polizeiliche das Fahrzeug mit der zweiten Fahrtrichtungsanzeigern an Letztendlich muss unter Be- Vertreter, dass die Verleihfir- Hand und die dadurch verur- beweglichen Fahrzeugteilen rücksichtigung der aktuellen men nur selten oder unter er- sachten Freiheitsgrade bewir- sowie zur Einhaltung der Min- Erkenntnislage festgehalten heblichem Ermittlungsauf- ken eine instabile Fahrweise, destabstandsvorgaben dürften weil das Fahrzeug nur mit einer mit Blick in die nationale Vor- Hand an der Lenkeinrichtung schriftenlage unbegründet gefahren wird, die zweite Hand sein. Dementsprechend sollten die Richtungsänderung anzeigt die bislang fakultativen Vorga- und der zusätzliche Kontakt des ben in § 5 Abs. 4 Satz 2 eKFV Fahrers zum Fahrzeug über den als verbindliche Ausrüstungs- Sitz fehlt. Aus diesem Grund vorschrift formuliert werden. hat die Bundesanstalt für Stra- ßenwesen die Verwendung von 2.4 Noch keine Ausweitung Fahrtrichtungsanzeigern für im auf Elektrokleinstfahrzeuge < < Verbotenes Fahren Stehen gefahrene Fahrzeuge in ohne Lenkstange auf dem E-Scooter ihrem Untersuchungsbericht zu zweit in Berlin (vorderes Kfz) 18 empfohlen.7 Der Arbeitskreis hält zum ge- genwärtigen Zeitpunkt eine Vor diesem Hintergrund ist es Legalisierung weiterer Elek werden, dass es sich bei den wand die für die Bearbeitung Fachteil dem Verfasser unerklärlich, wa- trokleinstfahrzeuge, insbe- einschlägigen Elektrokleinst- von Verkehrsverstößen (zum rum sich ausgerechnet ein Ver- sondere ohne Lenkstange, für fahrzeugen ohne Lenk- und Beispiel unerlaubtes Entfernen treter der Bundesanstalt für nicht sinnvoll. Er empfiehlt Haltestange um „Spaßfahrzeu- vom Unfallort) erforderlichen Straßenwesen im Rahmen der eine weitere Beobachtung ge“ handelt, die im Gesamt- Nutzerdaten zur Verfügung im Arbeitskreis geführten Dis- unter Berücksichtigung der kontext des ohnehin stark be- stellen. Hinzu kommt die Prob- kussion lediglich für eine ver- Erfahrungen im Ausland. lasteten Straßenverkehrsraums lematik, dass die registrierten bindliche Ausrüstung von ein- keinen nennenswerten Vorteil Nutzerdaten nicht zwangsläu- spurigen, im Stehen gefahrenen Auch die vom Arbeitskreis for- versprechen und derzeit noch fig Echtpersonalien enthalten Elektrokleinstfahrzeugen (so- mulierte Empfehlung zur ge- erhebliche Sicherheitsrisiken müssen, da sie ohne Identifi- mit lediglich Elektro-Tretroller) genwärtigen Vernachlässigung mit sich bringen. zierungsnachweis (zum Bei- ausgesprochen und in letzter einer Legalisierung weiterer spiel durch Personalausweis Konsequenz durchgesetzt hat. Formen von Elektrokleinstfahr- 2.5 Bereitstellung von Nutzer- oder Reisepass) und gesicherte Darüber hinausgehende Elek zeugen (insbesondere ohne daten durch die Verleihfirmen Beweiskette erfasst werden. trokleinstfahrzeuge (zum Bei- Lenk- und Haltestange) fand spiel Segways mit oder ohne regen Zuspruch bei den Ar- Der Arbeitskreis stellt fest, 2.6 Verbindliche Vorgaben Sitz) werden somit nicht von beitskreisteilnehmern und ist dass für die Verkehrssicher- für Abstellplätze dieser Empfehlung erfasst, ob- ein konsequenter Schulter- heit eine effektive Verfolgung wohl die Bundesanstalt für schluss zur gleichlautenden von Verkehrsverstößen erfor- Der Arbeitskreis hält die der- Straßenwesen in ihrem Unter Ablehnung des Bundesrates im derlich ist. Zu diesem Zweck zeitige Abstellpraxis der Leih- suchungsbericht eine Verwen- Rahmen der Beschlussfassung muss auch gewährleistet E-Scooter für nicht akzepta- dung von Fahrtrichtungsanzei- zur Elektrokleinstfahrzeuge- sein, dass die Verleihfirmen bel. Er ist der Auffassung, gern für jedwede Form für im Verordnung in seiner Sitzung die dazu notwendigen Nut- dass es verbindlicher Vorga- Stehen gefahrene Fahrzeuge vom 17. Mai 2019.8 zerdaten erfassen und den ben für Abstellplätze bedarf. empfohlen und dabei keine Verfolgungsbehörden zur Der Arbeitskreis fordert, eine Unterscheidung zwischen der Insbesondere die Erfahrungen Verfügung stellen. bundeseinheitliche Regelung Ein- oder Mehrspurigkeit des mit regelwidrig in Betrieb zu schaffen. Fahrzeugs gemacht hat. genommenen Elektrokleinst- Wesentlicher Aspekt einer fahrzeugen im öffentlichen erfolgreichen Verkehrssicher- Im Rahmen der öffentlichen Insoweit sollten sämtliche Verkehrsraum und die Erkennt- heitsarbeit ist zweifelsfrei auch Diskussion zur Nutzung von Elektrokleinstfahrzeuge im Sin- nisse der Bundesanstalt für Elektrokleinstfahrzeugen wird Straßenwesen im Rahmen von 9 Bundesanstalt für Straßenwesen: Unter- regelmäßig auch die bestehen- 7 Bundesanstalt für Straßenwesen: Untersu- chung zu Elektrokleinstfahrzeugen, Berichte 8 BR-Drucksache 158/19 vom 17. Mai 2019, suchung zu Elektrokleinstfahrzeugen, Berichte der BASt, Fahrzeugtechnik, Heft de Abstellpraxis von Leih-Elek der BASt, Fahrzeugtechnik, Heft F 125, S. 25. S. 11. F 125, S. 88. tro-Tretrollern bemängelt. In > Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft den meisten Bundesländern Den nachfolgenden Ausführun- unterfällt der gewerbliche Ver- gen zur Empfehlung einer Prüf- leih solcher Kraftfahrzeuge bescheinigungspflicht muss dem straßenverkehrsrechtli- vorweggenommen werden, chen Gemeingebrauch und dass dieses Thema höchst kon- ist somit von dem Erforder- trovers in dem Arbeitskreis dis- nis einer Sondernutzungser- kutiert wurde und im Rahmen laubnis befreit. Hierdurch wird einer Abstimmung lediglich zwar die individuelle Mobilität eine Mehrheit von circa 60 Pro- durch sogenannte „Free-Floa- zent der Stimmen erfahren hat. ting-Konzepte“ begünstigt, allerdings führt diese Praxis Die Argumentationsketten ge- letztendlich auch zu einer un- gen die Einführung eines ent- kontrollierten und teilweise sprechenden Nachweises über behindernden Abstellpraxis die Vorschriften- und Handha- durch die Nutzenden. bungskenntnisse waren vielfäl- tig und reichten von einer nied- Vor diesem Hintergrund for- rigen Unfallbilanz jugendlicher dert der Arbeitskreis berechtig- Elektrokleinstfahrzeug-Führen- terweise die Schaffung einer der über einen Vergleich mit bundeseinheitlichen Regelung, den ebenfalls vom Fahrerlaub- um den betroffenen Städten nisrecht befreiten Fahrrädern eine gewisse Handlungs- und mit Trethilfe (Pedelecs) bis hin Rechtssicherheit zu geben. In zu Bedenken über die rechtli- diesem Zusammenhang wur- che Einordnung von ausländi- den jedoch Bedenken verein- schen Fahrerlaubnissen als zelter Arbeitskreisteilnehmer Fahrberechtigungsnachweis vorgetragen, dass eine bundes- für prüfbescheinigungspflich weit einheitliche Regelung wo- tige Elektrokleinstfahrzeuge. möglich lokale Besonderheiten oder Erfordernisse verkennen Demgegenüber wurde argu- und in der Folge ungewollte mentiert, dass es sich bei Konsequenzen mit sich bringen Elektrokleinstfahrzeugen um könnte. Auf Konfrontation mit Kraftfahrzeuge im straßenver- diesem Einwand wurde jedoch kehrsrechtlichen Sinne handele einhellig entgegnet, dass eine und sich daher ein Vergleich bundeseinheitliche Regelung mit den im Rahmen einer ge- nicht zwangsläufig auch die setzlichen Fiktion vom Kraft- Möglichkeit einer landesinter- fahrzeugbegriff ausgenomme- nen Ausführungsvorschrift nen Pedelecs erübrige. Darüber verbieten muss. hinaus berechtigen ausländi- sche Fahrerlaubnisse nach § 5 Nach Auffassung des Verfas- Abs. 1 Satz 2 FeV derzeit auch sers zeigen insbesondere die zum Führen von prüfbescheini- positiven Erfahrungen aus an- gungspflichtigen Kraftfahrzeu- deren Ländern (zum Beispiel gen im Inland, sodass hier kei- Bulgarien), dass die Festlegung ne abweichende Rechtslage im und Markierung von Auf- und Fall der Einführung einer Prüf- Abstellplätzen für Elektro bescheinigungspflicht für Elek- kleinstfahrzeuge als erfolgskri- trokleinstfahrzeuge zu erwar- tischer Faktor in der Ordnung ten sein dürfte. des Verkehrsraums verstanden werden muss. Erschreckend war jedoch die Argumentation, dass jugendli- 2.7 Einführung einer che Fahrer von Elektrokleinst- Prüfbescheinigungspflicht fahrzeugen keinen nennens- werten Anteil in der aktuellen Der Arbeitskreis setzt sich Unfallbilanz abbilden und mehrheitlich für die Einfüh- Trunkenheitsdelikte im Zusam- rung einer Prüfbescheinigung menhang mit Elektro-Tretrol- zum Führen eines Elektro lern nahezu ausschließlich kleinstfahrzeuges als Kraft- durch erwachsene Personen fahrzeug ein. begangen werden. Nach Auf- > Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft fassung des Verfassers spre- heit für die besonderen fahr Alternativ zu einer Prüfbe- lungen und Berücksichtigung chen die vorgenannten Gegen- dynamischen Eigenschaften scheinigungspflicht bietet der im Rahmen des Arbeits- argumente aber eben genau von Elektrokleinstfahrzeugen sich aus Sicht des Verfassers kreises geführten Diskus für eine Prüfbescheinigungs- im Zuge einer praktischen Aus- höchstens eine Thematisie- sionen kann festgehalten pflicht, da bereits erwachsene bildung erlangen. rung der Handhabungs- und werden, dass es in vielen The- Personen mit einer im Regelfall Vorschriftenkenntnis im Rah- menbereichen einen breiten absolvierten Fahrschulausbil- Auch die Bundesanstalt für men eines verpflichtenden Konsens zwischen den Teil dung offensichtlich nicht über Straßenwesen hat sich in ihrem Schulunterrichts in Form der nehmern gab, der sich in den die erforderlichen Fähigkeiten Untersuchungsbericht für die noch in einigen Bundeslän- durchaus sinnvollen und vor und Kenntnisse zum Führen Einführung einer Prüfbescheini- dern praktizierten „Mofa- allem der Verkehrssicherheit von Elektrokleinstfahrzeugen gung und dem Mindestalter Ausbildung“ an.11 dienenden Empfehlungen verfügen. Es muss also im Inte- von 15 Jahren als Zugangskrite- widerspiegelt. Mit Blick auf resse der Verkehrssicherheit rium für das erlaubte Führen 3. Fazit die Auswahl der geladenen liegen, dass die „Erwachsenen von Elektrokleinstfahrzeugen Referenten wäre jedoch die von morgen“ im Rahmen der im öffentlichen Verkehrsraum Nach eingehender Betrach- Berücksichtigung eines Ver theoretischen Ausbildung die ausgesprochen.10 tung der formulierten Empfeh- treters aus der polizeilichen einschlägigen Vorschriften zur Verkehrsüberwachungspraxis Teilnahme am Straßenverkehr 10 Bundesanstalt für Straßenwesen: Unter- 11 Schäler: Einführung einer Verordnung über durch das Gremium des Deut- vermittelt bekommen und eine suchung zu Elektrokleinstfahrzeugen, Berichte der BASt, Fahrzeugtechnik, Heft die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeu- gen am Straßenverkehr (eKFV), 8/2019, schen Verkehrsgerichtstages gewisse Handhabungssicher- F 125, S. 79 f. S. 294. wünschenswert gewesen. Zur Nachfüll- und Austauschpflicht bei Verbandkästen Von Dr. Adolf Rebler, Maxhütte-Haidhof1 omnibussen verpflichtet, Ver- Der Inhalt eines Kfz-Verband- bandkästen mitzuführen.3 kastens nach DIN 13164 be- 20 Nach der amtlichen Begrün- steht aus: § 35 h StVZO schreibt vor, dass Kraftomnibussen Verbandkäs- dung sollten ausgenommen > 1 Heftpflaster DIN 13019, Kraftfahrzeuge Erste-Hilfe-Ma- ten, die selbst und deren Inhalt nun nur noch Fahrzeuge sein, 5 m x 2,5 cm Fachteil terial mitzuführen haben. Zur an Erste-Hilfe-Material dem bei denen die Unterbringung > 14-teiliges Pflasterset beste- Art, Menge und Beschaffenheit Normblatt DIN 13164, Ausga- schwierig wäre oder die nur hend aus: verweist die Vorschrift auf die be Januar 1998 oder Ausgabe mit einem geringen Anteil – 4 Wundschnellverbände DIN 13164. Was ist vom Fahr- Januar 2014, entsprechen, mit- am Unfallgeschehen beteiligt DIN 13019, 10 cm x 6 cm zeughalter zu veranlassen, zuführen. Für andere Kfz sieht sind (zum Beispiel Zweirad- – 2 Fingerkuppenverbände wenn Material verbraucht oder § 35 h Abs. 2 nur vor, dass ent- fahrzeuge, Krankenfahrstühle, – 2 Fingerverbände, das Haltbarkeitsdatum abge- sprechendes Erste-Hilfe-Mate- Anhänger, Zug- und Arbeits 12 cm x 2 cm laufen ist? Eine Nachfüllpflicht rial vorhanden sein muss; als maschinen in der Land- oder – 2 Pflasterstrips, wird allgemein bejaht. Doch Behälter dafür ist kein Ver- Forstwirtschaft). Art, Menge 1,9 cm x 7,2 cm gibt es auch eine Austausch bandkasten vorgeschrieben, und Beschaffenheit sollten sich – 4 Pflasterstrips, pflicht?1 es genügt ein „Behältnis, das „nach DIN 13164 Blatt 1“4 rich- 2,5 cm x 7,2 cm so beschaffen ist, dass es den ten. Die Anforderungen in die- > 2 Hautreinigungstücher 1. Die gesetzliche Regelung Inhalt vor Staub und Feuchtig- se Norm seien das Ergebnis (nicht für offene Wunden) zur Ausrüstung von Kfz keit sowie vor Kraft- und intensiver Beratungen aller in > 1 Verbandpäckchen mit Erste-Hilfe-Material Schmierstoffen ausreichend „Fragen der Erstversorgung DIN 13151, 6 cm x 8 cm schützt“. Unfallverletzter im Straßen > 2 Verbandpäckchen § 35 h StVZO regelt die Aus verkehr fachlich kompetenten DIN 13151, 8 cm x 10 cm rüstung von Kraftfahrzeugen Mit Änderungsverordnung Stellen“; sie entsprächen den > 1 Verbandpäckchen mit Erste-Hilfe-Material. Nach vom 21. Juli 19692 wurde die modernen Erkenntnissen der DIN 13151, 10 cm x 12 cm Abs. 1 der Vorschrift sind in Mitführpflicht auf alle Kfz, de- Verkehrsmedizin und seien da- > 1 Verbandtuch DIN 13152 ren durch die Bauart bedingte rauf abgestellt, die Erstversor- (für Brandwunden), 1 Adolf Rebler ist Referent für Straßenver- kehrsrecht bei der Regierung der Ober- Höchstgeschwindigkeit 6 km/h gung bei einem schwereren 40 cm x 60 cm pfalz in Regensburg und neben Werner übersteigt, erstreckt. Bis dahin Straßenverkehrsunfall durch > 1 Verbandtuch DIN 13152, Bachmeier und Dieter Müller Mitheraus- geber des Großkommentars zum Straßen- waren nur die Halter von Kraft- einen potenziellen Helfer zu 60 cm x 80 cm verkehrsrecht im Luchterhand Verlag gewährleisten. Hinsichtlich des > 6 Wundkompressen, ( Verlagshaus Wolters Kluwer). 2 BGBl. I, 845; VkBl. 1969, 372. Behältnisses sollte nicht aus- 10 cm x 10 cm schließlich nur der Verband > 2 Fixierbinden DIN 61634, kasten (wie bei Omnibussen) 6 cm x 4 m zugelassen sein, sondern auch > 3 Fixierbinden DIN 61634, Taschen oder Kissen. 8 cm x 4 m > 2 Dreiecktücher DIN 13168 3 Amtl. Begr. VkBl. 1969, 394/ 399. > 1 Rettungsdecke, Mindest- 4 Damals Ausgabe April 1968. maße 210 cm x 160 cm > Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft > 1 Schere DIN 58279 2.2 Die Verweisung auf außer- © Privat (2) > 4 Einmalhandschuhe rechtliche Regelwerke DIN EN 455 > 1 Erste-Hilfe-Broschüre 2.2.1 Der Charakter von DIN- > 1 Inhaltsverzeichnis Normen 2. Die Problematik der Ver- DIN-Normen sind keine Ge weisung auf DIN-Normen setze, Rechtsverordnungen, amtlichen Erlasse oder Bekannt- 2.1 Technik und Zulässigkeit machungen. Denn für die An- der Verweisung nahme einer Rechtsnorm fehlt < < Erste Hilfe- es an der notwendigen Allge- Material gemäß Die Vorschrift des § 35 h StVZO § 35 h StVZO meinverbindlichkeit, für die ei- legt nicht selbst fest, welchen nes amtlichen Erlasses oder ei- Inhalt der Verbandkasten ha- ner Bekanntmachung an dem ben muss, sondern verweist Erfordernis der Herkunft aus hierzu auf die DIN 13164. Die einem Amt. Die in den Fach- Verweisung dient der Gesetzes- ausschüssen des Deutschen ökonomie5: Der Verordnungs- sung nimmt der Normgeber lich erachtet; er hat darin ledig- Institutes für Normung e. V. geber muss nicht detailliert in lediglich diejenige Fassung der lich einen technischen Behelf erarbeiteten DIN-Normen sind der StVZO all die Ausrüstungs- anderen Vorschrift in Bezug, gesehen, dessen sich der als private Normenwerke zu gegenstände selbst aufführen, die bei Erlass seiner Verwei- Normgeber bedienen kann. beurteilen.7 Eine Verweisung die in anderen – „fachlich dafür sungsregelung gilt. Er weiß in auf DIN-Normen dient dazu, ohnehin besser geeigneten“ – diesem Fall genau, welchen In- Das BVerfG hat die Gesetzge- technischen Standards unmit- Regelwerken bereits aufgezählt halt seine Regelung durch die bungstechnik der Verweisung telbare Rechtsverbindlichkeit werden. Bezugnahme auf die andere ebenfalls grundsätzlich gebil- zukommen zu lassen.8 Bestimmung enthält und so ligt, allerdings bei dynamischen Es ist nicht ungewöhnlich, dass lange behält, bis er selbst eine Verweisungen unter strengeren 2.3 Die aktuelle gesetzliche 21 eine gesetzliche Vorschrift eine andere normative Entschei- verfassungsrechtlichen Voraus- Regelung als Konkretisierung Regelung nicht selbst ausfor- dung trifft. Eine Änderung der setzungen als bei statischen. rechtsstaatlicher Anforderun- Fachteil muliert, sondern im Text Bezug in Bezug genommenen Vor- gen nimmt auf die Regelung einer schrift hat bei einer statischen Die Literatur nimmt einen dif- insoweit zitierten anderen Ge- Verweisung keinen Einfluss auf ferenzierten Standpunkt ein; Auch Verweisungen auf pri- setzesvorschrift. In einer Ent- den Inhalt der verweisenden die dynamische Verweisung vate Regelwerke werden als scheidung vom 31. Januar 1989 Norm. Demgegenüber bezieht wird teilweise als verfassungs- grundsätzlich zulässig erach- führt der Bayerische Verfas- sich eine dynamische Verwei- widrig oder als verfassungs- tet, wenn auf es sich um eine sungsgerichtshof6 dazu aus: sung auf die jeweils geltende rechtlich bedenklich angese- statische Verweisung handelt.9 Fassung der Bestimmung, auf hen …“ Voraussetzung ist, dass sich „Die … Gesetzgebungstechnik die verwiesen wird. Ändert sich der Betroffene bei der Bezug- der Verweisung von einer diese, so erhält dadurch zu- Da in § 35 h StVZO die jeweili- nahme auf DIN-Normen in Ge- Rechtsvorschrift auf eine an gleich die verweisende Rechts- ge Fassung der DIN genannt setzen verlässlich und ohne dere Regelung desselben oder vorschrift einen anderen Inhalt wird, handelt es sich um eine erhebliche Schwierigkeiten eines anderen Normgebers ist als denjenigen, den der Norm- statische Verweisung; die Re- Kenntnis vom Inhalt der Rege- weit verbreitet. Solche Verwei- geber bei ihrem Erlass kannte. gelung ist also als Verweisung lungen verschaffen kann.10 Bei sungen können sowohl sta- unter dem Aspekt der Be- einer Verweisung auf Veröf- tisch als auch dynamisch sein. Der BayVerfGH hat in seiner stimmtheit der Norm „akzep- 7 BGH, Urt. v. 26. April 1990 – I ZR 79/88 (KG) Bei einer statischen Verwei- bisherigen Rechtsprechung tabel“. Allerdings wird nicht – NJW-RR 1990, 1452. weder statische noch dynami- auf eine Rechtsnorm verwie- 8 BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 – BVerwGE 147, 100. 5 BayVerfGH, Entsch. v. 31. Januar 1989 – sche Verweisungen von Lan- sen, sondern auf ein privates 9 OVG Lüneburg, Urt. v. 27. Juli 1990 – 6 OVG Vf.1-VII/88 – BayVBl. 1989, 267. 6 BayVerfGH, Entsch. v. 31. Januar 1989 – desrecht auf Bundesrecht für Regelwerk. Damit ergibt sich A 60/88 – NVwZ-RR 1991, 106. 10 BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 – Vf.1-VII/88 – BayVBl. 1989, 267. verfassungsrechtlich bedenk- ein – weiteres – Problem. BVerwGE 147. 100. > Polizeispiegel | April 2020
§ DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft fentlichungen privater Stellen der Bekanntgabe und der Be- „§ 73 – Technische Festlegun- lichte Inhalt so lange gilt, wie müssen diese nach Titel, Da- zugsquelle, Zugänglichkeit und gen: Soweit in dieser Verord- der Text der Vorschrift nicht tum, Fundstelle und Bezugs- so weiter – erfüllt wurden. nung auf DIN- oder ISO-Normen formgerecht geändert wird.17 quelle in dem verweisenden Nach der Rechtsprechung des Bezug genommen wird, sind Dabei muss die Rechtsnorm Gesetz aufgeführt werden; au- BVerwG (NJW 1962, 506) sind diese im Beuth Verlag GmbH, diesen Anforderungen in all ih- ßerdem ist die archivmäßige folgende Mindestvoraussetzun- Burggrafenstraße 6, 10787 Ber- ren Teilen entsprechen.18 Die Aufbewahrung der in Bezug gen erforderlich: lin, VDE-Bestimmungen auch hinlängliche Publizität von all- genommenen Texte bei einer im VDE-Verlag, Bismarckstr. 33, gemeinverbindlichen, mit Au- amtlichen Stelle erforderlich.11 ,Den Erfordernissen der Recht- 10625 Berlin, erschienen. Sie ßenwirkung ausgestatteten setzung muss eine Rechtsnorm sind beim Deutschen Patent- Rechtsregeln ist ein für alle Zumindest seit 1984 genügt in allen ihren Teilen entspre- und Markenamt in München Normsetzungsakte geltendes § 35 h StVZO diesen Erforder- chen. Das ist zu beachten, wenn archivmäßig gesichert nieder rechtsstaatliches (Wirksam- nissen. Mit Änderungsver eine Anordnung, die nicht gelegt.“ keits-)Erfordernis.19 Dieses Pub- ordnung vom 16. November schon an sich Rechtsnorm ist, in lizitätserfordernis gilt ebenso 198412 wurde dem § 35 h näm- den Inhalt einer Rechtsnorm Die amtliche Begründung dazu für im Verweisungswege inkor- lich folgender Abs. 4 angefügt: einbezogen werden soll. Wird sagt: „Sofern in dieser Verord- porierte Regelungen; auch sie „(4) Die Normen sind im Beuth sie nicht wörtlich in den Text nung auf Normen hingewiesen müssen für den Betroffenen Verlag GmbH, Postfach 11 45, der Rechtsnorm aufgenommen wurde, ist in den einzelnen Pa- verlässlich und ohne unzumut- 1000 Berlin 30 erschienen und oder als Anlage mit ihr verkün- ragraphen in einem gesonder- bare Erschwernis zugänglich beim Deutschen Patentamt det, kann sie der Rechtsnorm- ten Absatz darauf hingewiesen sein.20 Dies ist zu bedenken, archivmäßig gesichert nieder- qualität als ergänzender Be- worden, wo diese Normen zu wenn der Gesetz- oder Verord- gelegt.“ standteil der Rechtsnorm nur beziehen sind und wo sie ar- nungsgeber in einer Norm auf dann teilhaftig werden, wenn chivmäßig gesichert niederge- Regelungen verweist, denen an Die amtliche Begründung13 die Erfordernisse der Rechtset- legt werden. Nunmehr soll dies sich keine Rechtsnormqualität sagt dazu aus: „Technische Re- zung anderweitig gewahrt sind. gesondert in § 73 geregelt wer- zukommt.21 Eine Verkündung in geln nichtstaatlicher Verbände, Dafür sind folgende Mindest- den. Aus diesen Gründen kön- den für Rechtsnormen üblichen auf die in einer Rechtsvorschrift forderungen herzuleiten: Die nen die entsprechenden Hin- Verkündungsorganen wäre aber 22 verwiesen wird, werden durch Rechtsnorm muss erkennbar weise in § 35h Abs. 4 (alt), … in vielen Fällen unpraktikabel die Verweisung zum Bestandteil zum Ausdruck bringen dass sie gestrichen werden.“ und widerspräche dem Sinn der der verweisenden Norm. Diese die außenstehende Anordnung Verweisung: nämlich das Gesetz Fachteil Inkorporationswirkung legt den zu ihrem Bestandteil macht; in 2.4 Überprüfung des § 35 h zu „entfrachten“. Da es sich bei Gedanken nahe, an die Verkün- der ergänzten Rechtsnorm muss StVZO anhand rechtsstaat DIN-Normen nicht um Verord- dung der technischen Regeln die ergänzende Anordnung hin- licher Anforderungen nungen handelt, sind die maß- dieselben Anforderungen zu reichend bestimmt bezeichnet geblichen Anforderungen an die stellen, wie an die Verkündung sein; die Verlautbarung der er- Rechtsverordnungen sind in Ge- Verkündung nicht Art. 82 GG zu der Verweisungsnorm selbst. gänzenden Anordnung muss setz- und Verordnungsblättern entnehmen; sie ergeben sich Bei Verweisungen in Rechtsver- für den Betroffenen zugänglich zu verkünden. Ist eine Verord- stattdessen (direkt) aus dem ordnungen würde dies gemäß und ihrer Art nach für amtliche nung nicht in dieser Form ver- Rechtsstaatsprinzip.22 Notwen- Artikel 82 Abs. 1 Satz 2 GG be- Anordnungen geeignet sein.‘ kündet worden, so ist sie nicht dig ist aber immer, dass dem Be- deuten, dass das Verweisungs- ordnungsgemäß bekannt gege- stimmtheitsgrundsatz genügt objekt im Bundesgesetzblatt §§ 35, 55 und 59 erfüllen die ben und damit nicht existent.15 wird und die alternativ gewähl- oder in einem der in dem Ge- ersten beiden Mindestforderun- Denn die verfassungsrechtlich te Form der Veröffentlichung setz über die Verkündung von gen. DIN-Blätter beziehungs- vorgeschriebene Verkündung ist der für die verweisende Norm Rechtsverordnungen zugelasse- weise VDE-Bestimmungen sind nicht bloßer Selbstzweck, son- geltenden Form so nahe wie nen anderen Verkündungsblät- jedoch ihrer Art nach für amtli- dern integrierender Teil des möglich kommt. ter zu veröffentlichen wäre, che Anordnungen keine geeig- Rechtsetzungsaktes.16 Sie dient wenn nicht durch spezialgesetz- nete Verlautbarung. Um aber außer ihrem Zweck, die Norm Bei einer Verweisung auf Ver- liche Ermächtigungen (Beispiel den Betroffenen zumindest unterworfenen von der für sie öffentlichungen privater Stel- § 7 Abs. 2 BImSchG) weitere Pu- nicht unzumutbare Nachfor- geltenden Rechtslage zu unter- len müssen diese deshalb nach blikationsformen zugelassen schungen aufzuerlegen und richten, vor allem der Rechts sind. Dennoch wurde es bisher die Auffindung des jeweiligen sicherheit und Rechtsklarheit. 17 BVerwG, Urt. v. 28. November 1963 – I C allgemein für zulässig gehalten, Normblatts zu erleichtern, sind Die Veröffentlichung einer Vor- 74.61 – BVerwGE 17,192; OVG Niedersach- sen, Urt. v. 27. Juli 1990 – 6 OVG A 60/88 – in Rechtsverordnungen auch Hinweise auf die Fundstellen schrift in dem für ihre Verkün- NVwZ-RR 1991, 106. ohne eine entsprechende ge- aufgenommen worden.“ dung bestimmten amtlichen 18 BVerwG, Urt. v. 29. August 1961 – I C 14.61 – DVBl. 1962, 137; OVG Niedersachsen, setzliche Ermächtigung auf Publikationsorgan gewährleis- Urt. v. 27. Juli 1990 – 6 OVG A 60/88 – NVwZ-RR 1991, 106. technische Regeln nichtstaatli- Mit Änderungsverordnung tet kraft staatlichen Rechtset- 19 BVerfG, Urt. v. 22. November 1983 – 2 BvL cher Verbände zu verweisen, vom 14. Juni 198814 wurde zungsakts, dass der veröffent- 25/81 – BVerfGE 65, 283; BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 – BVerwGE 147, sofern bestimmte Vorausset- § 35 h Abs. 4 geändert und ein 100. 20 BVerfG, Urt. v. 22. November 1983 – 2 BvL zungen – Angabe des Datums neuer § 73 in die StVZO einge- 15 OVG Niedersachsen, Urt. v. 27. Juli 1990 – 25/81 – BVerfGE 65, 283; BVerwG, Urt. v. fügt, der in der aktuellen Fas- 6 OVG A 60/88 – NVwZ-RR 1991, 106 dage- 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 – BVerwGE 147, gen: Nichtigkeit als Rechtsfolge. 100. 11 OVG Lüneburg, Urt. v. 27. Juli 1990 – 6 OVG sung wie folgt lautet: 16 OVG Niedersachsen, Urt. v. 27. Juli 1990 – 21 OVG Niedersachsen, Urt. v. 27. Juli 1990 – A 60/88 – NVwZ-RR 1991, 106. 6 OVG A 60/88 – NVwZ-RR 1991, 106 unter 6 OVG A 60/88 – NVwZ-RR 1991, 106. 12 VkBl. 1985, 53. Berufung auf BVerwG, Urt. v. 28. Novem- 22 BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 – 13 VkBl. 1985, 77. 14 VkBl. 1988, 450. ber 1963 – I C 74.61 – BVerwGE 17,192 BVerwGE 147, 100. > Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Titel, Datum, Fundstelle und Bei der Vorschrift des § 35 h pflicht besteht, kann sich nur grunde liegenden Interessen- Bezugsquelle im verweisenden StVZO ergibt sich der genaue aus der Vorschrift des § 35 h lage und ihrer Bewertung Gesetz aufgeführt werden; au- Inhalt der Norm erst durch StVZO ergeben. Dazu ist die durch den Gesetzgeber er- ßerdem notwendig ist die ar- Kenntnis der DIN 13164. Wie Vorschrift auszulegen, ihr In- gibt und der bei der Ausle- chivmäßige Aufbewahrung der man an die Vorschrift „ran- halt ist festzustellen. gung und Anwendung der Texte, auf die Bezug genom- kommt“, ergibt sich allerdings Norm zu berücksichtigen ist. men wird. Dass darüber hinaus aus § 73 StVZO. Nach dem Grundsätzlich gibt es folgende der Erwerb des privaten Regel- oben Gesagten ist damit die Auslegungsmethoden26: 3.1 Nachfüllpflicht werks kostenfrei möglich ist Bestimmung, dass und wie (die DIN 13164 kostet immer- Fahrzeuge mit Erste-Hilfe-Ma- >>Auslegung nach dem Wort- Eine Nachfüllpflicht kann hin rund 50 Euro), ist nicht not- terial auszurüsten sind, hinrei- laut (grammatische Interpre- § 35 h StVZO danach entnom- wendig. Hier ist vielmehr auf chend bestimmt und damit tation): Es ist vom Wortlaut men werden: Wurde Erste- den konkreten Adressatenkreis verbindlich. des in der Vorschrift enthal- Hilfe-Material verbraucht der Regelung abzustellen23, tenen Begriffes auszugehen und nicht wieder ersetzt, ent- wobei einem Fahrzeughalter 3. Ergibt sich darüber hinaus und der Wortsinn zu ermit- spricht der Inhalt nicht (mehr) – ähnlich wie bei einem Fahrer- aber auch eine Nachfüll- teln der DIN-Norm. Eine Nachfüll- laubnisinhaber für die Beibrin- und Austauschpflicht? >>Systematische Auslegung: pflicht ergibt sich damit unpro- gung eines Fahreignungsgut- Auslegung nach dem Kon- blematisch aus dem Wortlaut achtens24 – grundsätzlich wohl Immer wieder diskutiert wird text einer Vorschrift, nach der Vorschrift. zugemutet würde, hier eventu- in Literatur und Praxis die Fra- ihrem Regelungs- und Be ell auch die Kosten zu tragen.25 ge, ob verbrauchtes Erste-Hil- deutungszusammenhang 3.2 Austauschpflicht fe-Material nachzufüllen ist >>Auslegung nach dem Zweck 23 BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 – BVerwGE 147, 100. und ob Material, das mit einem (teleologische Auslegung): 3.2.1 Meinung in der Literatur 24 Siehe hierzu BVerwG, Urt, v. 12. März Ablaufdatum versehen ist, mit Jede Norm verfolgt einen 1985 – 7 C 26/83 – BVerwGE 71, 93-99. 25 Notwendig ist dies nicht, da der Inhalt ei- Überschreiten dieses „Verfalls- Zweck, der sich aus der zu- Weiter wird die Meinung ver- nes Verbandkastens leicht im Internet zu recherchieren ist und der Handel „genorm- datums“ auszutauschen ist. Ob 26 Siehe hierzu zum Beispiel Schmalz, Metho- treten, aus § 35 h StVZO ergä- te“ Produkte anbietet. eine Nachfüll- und Austausch- denlehre, 4. Auflage 1998, RN 230 ff. be sich auch eine Pflicht, veral- 23 Fachteil > Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft tetes Material auszutauschen. und die Verweisungen müss- der Auslegung ermitteln lässt. Austauschpflicht nicht abge- Hentschel/König/Dauer27 ten zulässig sein. Das Bundes- Dabei kommt aber im Straf- leitet werden. schreiben dazu: „Wenn bei ein- verwaltungsgericht sieht zwei- und Ordnungswidrigkeiten- zelnen oder allen Materialien fache Verweisungen, also die recht der grammatikalischen 3.2.5 (Weitere) Spezialität bei des Erste-Hilfe-Materials das Verweisung auf eine Norm, die Auslegung eine herausgehobe- Verbandkästen Mindesthaltbarkeitsdatum wiederum auf eine weitere ne Bedeutung zu; hier zieht der überschritten ist, liegt ein Ver- Norm verweist, jedenfalls nicht Wortsinn einer Vorschrift die Verbandkästen werden vom stoß gegen § 35 h vor. Die Norm grundsätzlich als unzulässig unübersteigbare Grenze.32 Un- Handel darüber hinaus als fordert zwar nicht ausdrücklich, an.28 Die (vermeintliche) Gel- ter diesem Gesichtspunkt ist „Komplettlösung“ zum Kauf dass Erste-Hilfe-Material nur tung des MPG ergibt sich aller- für die Bestimmtheit der Straf- angeboten. Sie werden be- dann mitgeführt werden darf, dings nicht aus einer Verwei- vorschrift in erster Linie der schrieben als „Verbandkasten wenn das Mindesthaltbarkeits- sung, da die DIN eben gerade verstehbare Wortlaut des ge- gem. DIN 13164“. Wer einen datum nicht überschritten ist. das MPG nicht erwähnt. Wie setzlichen Tatbestandes, also solchen Verbandkasten kauft, Auch das Normblatt DIN 13164 soll der „Otto Normalverbrau- die Sicht des Bürgers, maßge- genügt damit seiner gesetzli- besagt nichts über das Verfalls- cher“ auf das MPG kommen? bend.33 Eine Auslegung „nach chen Pflicht – so scheint es für datum. Aus der StVZO ergibt Weisen „Sinn und Zwecke“ des Sinn und Zweck (des MPG)“ – den Käufer jedenfalls. Ein Ver- sich auch keine ausdrückliche § 35 h StVZO den Weg? wie es die Literatur vorschlägt bandkasten nach „DIN“ – das Verpflichtung zur Überprüfung – ist hier damit nicht zulässig. klingt wie eine Bauartgeneh- des Erste-Hilfe-Materials auf 3.2.3 Auslegung und Verwei- migung nach § 22 a StVZO. Verfallsdaten. Aber § 4 Medizin- sungen im Falle bußgeld 3.2.4 Grundsätzliche Anwend- Wer etwas kauft, das der DIN produktgesetz legt fest, dass bewehrter Vorschriften barkeit des MPG entspricht, braucht sich weiter Medizinprodukte nicht mehr um nichts mehr zu kümmern anzuwenden sind, wenn das Ein Verstoß gegen § 35 h StVZO Damit der Fahrzeughalter vom – das ist wohl die weitverbrei- Datum abgelaufen ist, bis zu ist eine Ordnungswidrigkeit. Verwendungsverbot des MPG tete Ansicht in der Bevölkerung dem eine gefahrlose Anwen- Ordnungswidrig handelt nach betroffen wäre, müsste er „An- und das dürfte auch dem Ver- dung nachweislich möglich ist; § 24 StVG, § 69 a Abs. 3 Nr. 7 c wender“ im Sinne des MPG ordnungsgeber klar sein. Den- Verstoß ist ordnungswidrig. Da StVZO, wer vorsätzlich oder sein. Bereits das ist aber frag- noch legt er keine unmittelba- 24 das Mitführen von Erste-Hilfe- fahrlässig ein Kraftfahrzeug lich. Zum Teil wird in der Kom- re Austauschpflicht fest. Material, das im Ernstfall nicht unter Verstoß gegen die Vor- mentarliteratur34 zu § 4 MPG ohne Verstoß gegen § 4 Medi- schrift des § 35 h Abs. 1 bis 3 bei diesem Begriff eine Ein- 4. Zusammenfassung Fachteil zinproduktgesetz eingesetzt über Erste-Hilfe-Material in schränkung auf die Verwen- werden könnte, sinnlos wäre, ist Kraftfahrzeugen in Betrieb dung zu gewerblichen oder § 35 h StVZO verlangt die aus Sinn und Zweck von § 35 h nimmt. wissenschaftlichen Zwecken (erstmalige) Ausrüstung mit abzuleiten, dass die Verpflich- vorgenommen. Rehmann/ Erste-Hilfe-Material. Was un- tung zum Mitführen von Erste- Für Strafnormen gebietet Wagner, die diese enge Ausle- ter diesem Material zu verste- Hilfe-Material nur erfüllt wird, Art. 103 Abs. 2 GG als spezielle gung ablehnen, führen auch hen ist, regelt die Norm nicht wenn die Verfallsdaten der ein- Ausprägung des rechtsstaatli- das Beispiel des „Kfz-Verband- selbst, sondern verweist hier- zelnen Materialien noch nicht chen Bestimmtheitsgebotes kastens“ an, das in dieser Hin- zu auf die DIN 13164, ein pri- abgelaufen sind.“ die gesetzliche Bestimmtheit sicht als „Problem“ angesehen vates Regelwerk. Es handelt der Strafbarkeit und stellt in werde; sie lösen den Fall über sich um eine zulässige stati- § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes soweit besonders hohe Anfor- die Rechtfertigung nach § 116 sche Verweisung, also die Ein- über Medizinprodukte (Medi- derungen.29 Auch Bußgeld OWiG. beziehung einer Regelung mit zinproduktegesetz – MPG) tatbestände sind an diesem einem bestimmten Geltungs- „Verbote zum Schutz von Maßstab zu messen.30 Art. 103 Was bei der Diskussion aber stand. Zusammen mit der Patienten, Anwendern und Abs. 2 GG verpflichtet den Ge- immer übersehen wird: § 35 h Bestimmung, wo die DIN- Dritten“ lautet: „Es ist verbo- setzgeber, die Voraussetzun- StVZO ist eine Ausrüstungs Normen zu finden sind, ist die ten, Medizinprodukte in den gen der Strafbarkeit so genau vorschrift: Es geht hier also Regelung auch unter rechts- Verkehr zu bringen, zu errich- zu umschreiben, dass Tragwei- nicht darum, ob jemand tat- staatlichen Gesichtspunkten ten, in Betrieb zu nehmen, zu te und Anwendungsbereich sächlich Erste Hilfe leistet, akzeptabel. Auch eine Nach- betreiben oder anzuwenden, der Straftatbestände schon sondern rein um das Vorhal- füllpflicht kann § 35 h StVZO wenn das Datum abgelaufen aus dem Gesetz selbst zu er- ten des dazu nötigen Materi- entnommen werden, da nicht ist, bis zu dem eine gefahrlose kennen sind.31 Zwar ist es als. Die „Anwendung“ erfolgt vollständiges Erste-Hilfe- Anwendung nachweislich grundsätzlich zulässig, dass nicht bei der Ausstattung des Material nicht mehr der DIN möglich ist.“ sich der Inhalt erst im Wege Fahrzeugs, sondern bei der 13164 entspricht. Eine Aus- Hilfeleistung am Unfallort. tauschpflicht für „abgelaufe- 28 BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 – 3.2.2 Verweisungsketten BVerwGE 147, 100. Aus dem MPG kann also eine nes“ Material dagegen be- 29 BVerfG, Urt. v. 26. September 1978 – 1 BvR steht nicht: Bei einer – wie 525/77 - BVerfGE 49, 168; Schmahl in: Um zum Medizinproduktege- Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke 32 BVerfG, Beschl. v. 23. Oktober 1985 – 1 BvR § 35 h StVZO – bußgeldbe- GG, 13. Auflage 2014, Art. 103 RN 53. 1053/82; BVerwG, Urt. v. 29. Februar 2012 setz zu kommen, müsste eine 30 BVerfG, Urt. v. 4. Februar 1975 – 2 BvL 5/74 – 9 C 8/11 – BVerwGE 142, 84. wehrten Norm zieht der Wort- Verweisungskette vorliegen – NJW 1974, 664; BVerfG, Beschl. v. 23. Ok- 33 Schmahl, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/ laut die Grenze der zulässigen tober 1985 – 1 BvR 1053/82 – NJW 1986, Henneke GG, 13. Auflage 2014, Art. 103 1671. RN 53. Auslegung – und eine Aus- 27 Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrs- recht, 45. Auflage 2019, § 35 h StVZO 31 Schmahl in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/ Henneke GG, 13. Auflage 2014, Art. 103 34 Siehe die angeführten Fundstellen in Reh- mann/Wagner, MPG, 2. Auflage 2010, § 4 tauschpflicht erwähnt die RN 14. RN 53. RN 19 ff. StVZO nicht. > Polizeispiegel | April 2020
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