POLIZEISPIEGEL - Deutsche Polizeigewerkschaft

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              April 2020 / 54. Jahrgang

  POLIZEISPIEGEL

Nie dagewesene
Herausforderung

                                                 Seite 10 <

                                                 Die Bundesfrauen­
                                                 vertretung trifft sich
                                                 in Königswinter
                                                 Jede Menge
                                                 DPolG-Frauenpower

               Seite 16 <

               Fachteil:
               – Nachlese zum Arbeitskreis
                  „Elektrokleinst­fahrzeuge“
                  des 58. Deutschen Verkehrs-
                 gerichtstages in Goslar
               – Zur Nachfüll- und Austausch-
                  pflicht bei Verbandkästen
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DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

Polizeiarbeit muss attraktiver werden
Nachwuchsgewinnung gestaltet sich immer schwieriger
Von Wolfgang Ladebeck,

                                                                                                                                             © Windmüller
stellvertretender Bundesvorsitzender

Die innere Sicherheit und Ord-        Sicherheit und Ordnung in
nung bei Bund und Ländern             Bund und Ländern zu entspre-
wird durch die professionelle         chen und so auch den aktuellen
Arbeit der Polizistinnen und          Altersabgängen entgegenzu-
­Polizisten vor Ort gewährleis-       wirken. Das allein reicht jedoch
 tet. Dabei ist ausreichend           nicht aus, um junge Menschen
 ­Personal eine wesentliche           für den Polizeiberuf zu gewin-
  Grundvoraussetzung für die          nen, zu binden und dauerhaft
  Gewährleistung der inneren          zu motivieren. Der Polizeiberuf
  Sicherheit in Deutschland. Die      muss für die Personalgewin-
  Kolleginnen und Kollegen brin-      nung und Personalbindung
  gen in Deutschland, rund um         ­attraktiver gestaltet werden.
  die Uhr, Höchstleistungen und                                          <
                                                                         < Wolfgang Ladebeck
  das sehr oft bis an die Belas-      Eine Umfrage des Bundesmi-
  tungsgrenzen. Sie schaffen es       nisteriums für Bildung und For-    Polizei zum Handeln verpflich-      zwar im Bund und in allen Bun-
  nur mit großen Kraftanstren-        schung unter Studenten zeigt,      tet, muss die Politik die perso-    desländern. Die Bediensteten
  gungen, die täglichen polizeili-    dass nur jeder Zehnte im öf-       nellen, rechtlichen und sachli-     in der Polizei wollen nicht nur
  chen Aufgaben zu bewältigen.        fentlichen Dienst arbeiten         chen Voraussetzungen schaffen       eine konkurrenzfähige Vergü-                      3
  Aufgabenzuwachs und Arbeits-        möchte. Im Gegensatz dazu          und erhalten, die für die Erfül-    tung ihrer Arbeit, sondern auch
  verdichtungen durch veränder-       entscheidet sich jeder vierte      lung des gesetzlichen Auftrages     eine ausgewogene Work-Life-

                                                                                                                                                            Leitartikel
  te gesellschaftliche Rahmen­        Student für eine Beschäftigung     notwendig sind.                     Balance. Dazu gehören flexible
  bedingungen, Auswirkungen           in der Privatwirtschaft. Viele                                         Arbeitszeitmodelle und da, wo
  internationaler Krisen und Kon-     junge Menschen erwarten eine       Zur Attraktivitätssteigerung        möglich, auch die Einführung
  flikte, explodierende Zuwan­        angemessene Bezahlung und          müssen Polizeibeamtinnen und        von Telearbeit und Homeoffice.
  derungsströme und die wach-         dass sie Familie und Beruf un-     -beamte in Bund und Ländern
  sende Terrorgefahr bringen die      ter einen Hut bekommen. Erst       angemessen und leistungs­           Dem klaren Bekenntnis von
  Polizei an die Grenzen ihrer        danach folgt die Sicherheit des    gerecht bezahlt und sozial ab-      ­Politikern, Dienstherren und
  Handlungsfähigkeit.                 Arbeitsplatzes, womit der öf-      gesichert sein. Wir sehen es         Bürgern zu Null Toleranz bei Ge-
                                      fentliche Dienst punkten kann.     hierbei für notwendig an, dass       walt gegen Beschäftigte im öf-
Durch Aufgabenzuwächse                                                   Entscheidungen der Vergangen-        fentlichen Dienst müssen Taten
und die ständigen Personal­            Polizeispiegel | April 2020
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                                                                                                                                                                                                                                                 Corona-Krise

                                                                                                                                                                                                                                                 Was sagt die DPolG?
                     DPolG im Internet: www.dpolg.de                                                                                                                                                                                             Die Corona-Krise ist eine beson-    Heiko Teggatz: „Die Einsatzkräfte
                     Ihre Meinung interessiert uns: dpolg@dbb.de                                                                                                                                                                                 dere Herausforderung für die        der Bundespolizei werden alles
                                                                                                                                                                                                                                                 Polizei und damit auch für die      nach ihren Möglichkeiten tun,
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                              Öffentlicher Gesundheitsdienst

                              In der Krise rächt sich das Defizit
                              Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland rückt immer dann verstärkt in den Blickpunkt der
© Colourbox.de/Astrid Gast

                              Öffentlichkeit, wenn große Teile der Bevölkerung mit gesundheitlichen Gefahren konfrontiert sind.
                              Das Coronavirus bringt die Gesundheitsämter in eine prekäre Lage. Es gibt nur knapp 2 500 Amts­
                              ärztinnen und Amtsärzte. Hunderte Stellen sind unbesetzt, medizinischer Nachwuchs geht wegen
                              des deutlich schlechteren Einkommens im öffentlichen Dienst lieber in Praxen und Kliniken.

                             Amtsärztinnen und Amtsärzte       setzter Stellen bei den Gesund-        „Wir bezahlen einfach zu                    dorf, Spandau und Tempelhof-
                             überwachen die Infektionshy-      heitsämtern.                           schlecht“, so Liecke. Mit knapp             Schöneberg – Amtsärzte geben,
                             giene in Krankenhäusern und                                              über 4 000 Euro im Monat ver-               in den anderen neun Stadttei-
                             Arztpraxen, führen Schulein-
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            größten Gesundheitsämter in                                                                                                          che Klinik.“ Von mangelnder
            Deutschland – und sucht, wer                                                                                                         Patientenversorgung könne
            wollte sich da wundern, eben-                                                                                                        also keinesfalls die Rede sein.
            falls händeringend Ärztinnen
            und Ärzte für den Staatsdienst.
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© Alex Tihonov / stock.adobe              DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

                                <
                                < Überall in Europa steht die Polizei
                                  vor besonderen Herausforderungen
                                  aufgrund der Corona-Krise.

                                Corona-Krise

                                Europäische Polizei Union appelliert:
                                Polizeibeschäftigte optimal schützen
                                In einem Schreiben der Europä-          Polizei wird erwartet, dass sie       ne Maßnahmen ergreifen müs-          Die Arbeitsbelastung von Poli-
     8                          ischen Polizei Union (EPU) an           ihre Pflicht effektiv erfüllt. Dar-   sen, um alle Polizeibeamten in       zeibeamten ist in den letzten
                                die europäischen Regierungen            über hinaus ist sie gesetzlich        ganz Europa optimal zu schüt-        Jahren aufgrund von Notfällen
                                und Institutionen verweist die          dazu verpflichtet.                    zen. Wir empfehlen, dies auf         in der Gesellschaft, einschließ-
Aktuelles

                                EPU auf die enormen Heraus-                                                   europäischer Ebene abzubil-          lich der Bedrohung durch Ter-
                                forderungen und Auswirkun-              An der EPU sind wir über die-         den, zu koordinieren, zu er-         rorismus, Migrantenströme,
                                gen der Corona-Krise. In dem            sen Punkt besonders besorgt.          leichtern und anschließend           Untergrabung, Polizeikapazi-
                                Schreiben vom 19. März 2020             Schließlich sind Polizeibeamte        durchzusetzen.                       tät, Arbeitsbelastung, Corona
                                heißt es: „Die volle Wirkung            nicht immun und gehören zu                                                 und so weiter, bereits auf ein
                                des Coronavirus ist jetzt in            einer Hochrisikogruppe, die ein       Insbesondere glauben wir, dass       nicht zu rechtfertigendes Ni-
                                ganz Europa zu spüren. Derzeit          erhöhtes Risiko hat, sich wäh-        die Europäische Kommission da-       veau gestiegen. Dies erfordert
                                ist es nicht möglich, die Kon­          rend der Wahrnehmung ihrer            bei eine führende Rolle spielen      eine rasche Reform des euro-
                                sequenzen oder die Dauer zu             Aufgaben mit dem Corona­-             sollte. Die EPU hat seit einiger     päischen Polizeisystems.
                                bestimmen.“                             virus zu infizieren und es zu         Zeit argumentiert, dass der Fä-
                                                                        verbreiten.                           higkeit der Polizeikräfte, in Kri-   Die EPU fordert alle europäi-
                                Jedes Land scheint seine eigene                                               senzeiten Sicherheit zu gewähr-      schen Regierungschefs und eu-
                                Strategie zu haben, wie es re-          Kürzlich von der EPU erhaltene        leisten, mehr Aufmerksamkeit         ropäischen Institutionen auf,
                                agieren soll, von der Reduzie-          Informationen haben gezeigt,          geschenkt werden sollte. Aber        jetzt über die Zeit nach der Co-
                                rung des sozialen Kontakts (so-         dass in einigen europäischen          auch der geeigneten Ausrüs-          rona-Epidemie und die wichti-
                                ziale Distanzierung) bis hin zu         Ländern ein akuter Mangel an          tung, den Uniformen und dem          gen Schritte nachzudenken, die
                                einer vollständigen Sperrung.           Schutzausrüstung für Polizei-         Training. Dies ist ebenso rele-      unternommen werden müs-
                                Es ist jetzt klar, dass dies erheb-     beamte besteht. Während die           vant wie die Gewissheit, dass        sen, um sicherzustellen, dass
                                liche Auswirkungen auf die ge-          Zahl der mit dem Coronavirus          die in der Europäischen Sozial-      die Polizeikräfte in Europa auf
                                samte Gesellschaft haben wird.          infizierten Polizeibeamten in         charta festgelegten verfassungs-     einem angemessenen Niveau
                                                                        Europa ebenfalls zunimmt.             mäßigen (sozialen) Rechte ein-       operieren können. Die Europäi-
                                Tatsache ist, dass von Mitglie-         Dies ist sehr beunruhigend            gehalten werden.                     sche Polizeiunion ist bereit, ei-
                                dern einer Reihe lebenswichti-          und kann zu einer gefährlichen                                             nen wertvollen Beitrag zu die-
                                ger Berufe erwartet wird, dass          Situation mit schwerwiegen-           Die Ankunft des Coronavirus          sem Prozess zu leisten.
                                sie ihre tägliche Arbeit wie ge-        den Folgen führen.                    hat erneut gezeigt, dass es in-
                                wohnt fortsetzen oder dass sie                                                nerhalb der europäischen Poli-
                                aufgefordert werden, noch här-           Polizeispiegel | April 2020
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Die Bundesfrauenvertretung trifft sich in Königswinter                                                         <
                                                                                                                        < Die DPolG-Frauen
                                                                                                                          erabeiteten viele

         Jede Menge DPolG-Frauenpower

                                                                                                                                                    © DPolG (2)
                                                                                                                          gute und weitrei-
                                                                                                                          chende Ideen für die
                                                                                                                          zukünftige Arbeit.

         Alle Jahre wieder, so beginnen eigentlich Jahres-                    und weitere Fragen zum The-       „verkopfte“ Grundhaltung auf-
                                                                              ma zu stellen.                    zulösen. Sie ließ uns einzeln je
         rückblicke. Im Fall der Bundesfrauenvertretung
                                                                                                                an ein Flipchart stellen, und
         geht es aber um das Jahr 2020, da viele Anlässe                       Polizeispiegel | April 2020
POLIZEISPIEGEL - Deutsche Polizeigewerkschaft
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

                Baustellensicherung
                im Straßenverkehr
                Von Wulf Hoffmann, Mitglied der DPolG-Kommission
                Verkehr und freier Dozent für Baustellensicherheit

12

                                                                                                                                                             © Polizei LSA
                                                                                                            <
                                                                                                            < Manchmal führen schwere Unfälle dazu,
Berufspolitik

                                                                                                              schnell eine Baustelle einrichten zu müssen.

                Teil 1                            summiert haben. Der ADAC           gen nach Ortslage, 2.9 Nach         schweren Personenschäden
                                                  konstatiert für 2018 eine Erhö-    Charakteristik und Besonder-        insgesamt eine negative Ent-
                Bauarbeiten im Verkehrsraum       hung der Anzahl der Staus in       heiten der Unfallstelle aufge-      wicklung auf (eine Steigerung
                erhöhen die vielfältigen allge-   Deutschland um drei Prozent        führt:                              um mehr als neun Prozent von
                meinen Gefahren und Risiken       ­gegenüber 2017 auf rund
                des Straßenverkehrs. Die An-       745 000. Diese Zunahme der                          Unfälle           Getötete       Schwerverletzte
                forderungen für die Verkehrs-      Staus könne ihre Ursache nicht
                führung nach den „Richtlinien      zuletzt im Anstieg der Baustel-                   2017    2018       2017    2018   2017       2018
                für die Sicherung von Arbeits-     lenzahl um ebenfalls circa drei
                                                                                      Innerorts     1 593    1 780      13       11     309        332
                stellen an Straßen“ (RSA, 1995)    Prozent haben.
                wurden mit der im Dezember                                            Außerorts
                                                                                                      543     617       11        4     161        165
                2018 veröffentlichten Arbeits-    Wer Baustellen auf ihre vor-        ohne BAB
                stättenregel – (ASR A5.2, „An-    schriftsmäßige und sachge-
                forderungen an Arbeitsplätze      rechte Sicherung prüft, wird        BAB           1 689    1 829      17       20     332        389
                und Verkehrswege auf Baustel-     auf den meisten Baustellen          Gesamt        3 771    4 226      41       35     802        886
                len im Grenzbereich zum Stra-     teilweise erhebliche Mängel
                ßenverkehr – Straßenbaustel-      feststellen, schwerste Ver-
                len“) ergänzt, die die Polizei    kehrsunfälle sind die Folge.       Danach1starben
                                                                                     Tabelle        imDarstellung
                                                                                             – Eigene  Jahr 2018         842 auf 921), womit deutlich
                kennen sollte, um ihren Aufga-                                       in Deutschland im Baustellen-       wird, dass baustellenbedingte
                ben auf diesem Feld gerecht       In den Jahresberichten des         bereich bei Verkehrsunfällen        Hindernisse im Verkehrsraum
                werden zu können.                 Bundesamtes für Statistik          35 Personen, 886 wurden             Gefahrenstellen bedeuten, die
                                                  ­(Destatis) werden die polizei-    schwer verletzt. Im Vorjahr         zu Verkehrsunfällen mit
                Der Investitionsstau auf bun-      lich aufgenommenen Ver-           ­waren es insgesamt 41 Getöte-      schwersten Folgen führen.
                desdeutschen Straßen bewegt        kehrsunfälle mit der Ursache       te und 802 Schwerverletzte.
                sich auf Rekordniveau. Der         „Nicht oder unzureichend ge-       Wenn auch bei den statistisch       Polizeispiegel | April 2020
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Vor dem Hintergrund der

                                                                                                                 © W.Hoffmann
­umfangreichen Rechtspre-
 chung zur Verkehrssicherungs-
 pflicht und der detaillierten
 rechtlichen Vorgaben verwun-
 dert, dass Sicherungsmaßnah-
 men an Baustellen von der
 ­Polizei häufig nicht so ernst
  genommen werden, wie dies
  aufgrund des hohen Gefähr-
  dungspotenzials selbstver-
  ständlich sein sollte.

Für die mangelhafte und nicht
vorschriftsmäßige Baustellen-
sicherung der im nebenste-
henden Bild dokumentierten
Baustelle wurden die Ver­
kehrs­betriebe als Auftrag­
geber, der Bauunternehmer
und das von diesem beauf-
tragte Verkehrssicherungs­
unternehmen gesamtschuld-
nerisch zu 100-prozentigem
Schaden­ersatz verurt­eilt, da
„die Betriebsgefahr … hinter
der unzureichenden Absiche-
rung der Baustelle und der        <
                                  < Fehlende Querabsperrung bei ausgekoffertem Gleisbett
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                ­ araus folgende Verstoß ge-
                d                                 ­ olizeilichen Belange einzu-
                                                  p                                   Polizeispiegel | April 2020
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           Nachlese zum Arbeitskreis „Elektrokleinst­fahrzeuge“
           des 58. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar
                                                                                                                                                              2. Kommentierung der

                                                                                                                                               © Privat (3)
                                                                                                                                                                 Empfehlungen

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                                                                                                                                                              lichkeitsarbeit und Aufklärung

                                                                                                                                                              Der Arbeitskreis stellt fest,
                                                                                                                                                              dass in vielen Bereichen die
                                                                                                                                                              für die Nutzung von Elektro­
                                                                                                                                                              kleinstfahrzeugen geltenden
                                                                                                                                                              Regeln zu wenig bekannt sind
                                                                                                                                                              beziehungsweise nicht hinrei-
                                                                                                                                                              chend beachtet werden. Die-
                                                                                                                                 forde-                       ses gilt insbesondere für die
                                                                                                                                rungen.                       Frage der geltenden Promille-
                                                                                                                              Darüber                         grenzen, der zu nutzenden
                                                                                                                             hinaus steht                     Verkehrsflächen und der zu-
                                                                                                                           der vom Bun-                       lässigen Fahrzeuge. Der Ar-
                                                                                                                          desministeri-                       beitskreis setzt sich daher
                                                                                                                         um für Verkehr                       nachdrücklich für mehr Öf-
                                                                                                                        und digitale                          fentlichkeitsarbeit, vor allem
16                                                                                                                   ­Infrastruktur be-                       durch Information und Auf-
                                                                                                                    schriebene Mehr-                          klärung auch durch Verleih­
                                                                                                                  wert solcher Fortbe-                        firmen, ein.
Fachteil

                                                                                                                 wegungsmittel zur
                                                                                                               „Verknüpfung unter-                            Unter Berücksichtigung der
                                                                                                              schiedlicher Transport-                         medialen Berichterstattung
                                                                                                            mittel“ und „Überbrü-                             und der gesamtgesellschaft­
                                                                                                           ckung kurzer Distanzen“3 in                        lichen Wahrnehmungen be-
                                                                                                          der öffentlichen Kritik, da die                     stand einhelliger Konsens zwi-
                                                                                                        Elektro-Tretroller oftmals zu                         schen den Teilnehmern des
                                                                                                        touristischen Zwecken oder als                        Arbeitskreises, dass die für die
           Von POK Marco Schäler, Koblenz1                                                              „Spaßfahrzeuge“ genutzt wer-                          Nutzung von Elektrokleinst-
                                                                                                        den und in dieser Form keine                          fahrzeugen geltenden Rege-
           1. Einführung in die                              Straßenverkehr (eKFV) zum                  Entlastung im Stadtverkehr                            lungen noch nicht flächen­
              ­Thematik1                                     15. Juni 20192 hat der bundes-             darstellen.                                           deckend in der Bevölkerung
                                                             deutsche Verordnungsgeber                                                                        bekannt sind und teilweise
           Mit Inkrafttreten der Verord-                     auf die seit Jahren bestehende             Vor diesem Hintergrund wid-                           ­bewusst missachtet werden.
           nung über die Teilnahme von                       Nachfrage in der sogenannten               mete sich der 58. Deutsche
           Elektrokleinstfahrzeugen am                       „Mikromobilität“ reagiert und              Verkehrsgerichtstag vom                               Im Schwerpunkt sind vor allem
                                                             die ­bestehende Regelungs­lücke            30. bis 31. Januar 2020 der vor-                      Verstöße gegen die für Kraft-
           1 Marco Schäler ist Polizeioberkommissar in       zum europäischen Typgeneh-                 liegenden Thematik in einem                           fahrzeuge geltenden Promille-
             Rheinland-Pfalz. Er absolvierte erfolgreich
             sein Studium an der Hochschule der Polizei
                                                             migungsrecht durch­Imple-                  eigenen Arbeitskreis und ar-                          grenzen des Gesetzgebers im
             Rheinland-Pfalz und hatte anschließende         mentierung einer nationalen                beitete unter der Leitung des                         Straßenverkehrsgesetz (§§ 24a,
             Verwendungen als Dienstgruppen- und
             Dienststellenleiter. Autor von zahlreichen      Verordnung geschlossen.                    Präsidenten der Bundesanstalt                         24c StVG) und die durch die
             Fachbeiträgen in Verkehrsrechtszeitschrif-                                                 für Straßenwesen (Prof. Stefan                        Rechtsprechung manifestier-
             ten und ständiger Referent im P ­ olizei- und
             Verkehrsrecht. Mitglied in der DPolG-Kom-       Seither prägen vor allem so­               Strick) nachfolgende Empfeh-                          ten Beweisgrenzwerte im
             mission Verkehr.
                                                             genannte „Elektro-Tretroller“              lungen aus. Im Rahmen der                             Strafgesetzbuch (§§ 315 c, 316
                                                             den Verkehrsraum in zahlrei-               Entscheidungsfindung gab es                           StGB) feststellbar. Darüber hin-
             Impressum:                                      chen Städten und stellen die               teilweise höchst konträre An-                         aus haben die Teilnehmer in
             Redaktion:                                      mit der Wahrnehmung von                    sichten, die in den nachfolgen-                       dem Arbeitskreis festgestellt,
             Prof. Dr. jur. Dieter Müller                    Verkehrssicherheitsaufga-                  den Kommentierungen des                               dass die in der Elektrokleinst-
             Dr.-Peter-Jordan-Straße 42                      ben betrauten Behörden                     Verfassers zu den einzelnen                           fahrzeuge-Verordnung (eKFV)
             D-02625 Bautzen
             Tel.: 03591.326250
                                                             und Einrichtungen vor bis-                 Empfehlungen beleuchtet                               vorgeschriebenen Verkehrs­
             Mail: redaktion.polizeispiegel@                 lang un­bekannte Heraus­                   ­werden.                                              flächen oftmals nicht beachtet
             ivvbautzen.de
                                                             2 BGBl. 2019 I Nr. 21 vom 14. Juni 2019,   3 Bundesrat-Drucksache 158/19 vom 4. April
                                                                                                                                                              werden und hierdurch Kon-
                                                               S. 756 ff.                                 2019, S. 1.                                         fliktstrukturen mit anderen

           > Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

Verkehrsteilnehmenden ent-                                                            penorientierte sowie interdis­     henen Gehwege, wodurch es
stehen (insbesondere mit                                                              ziplinäre Öffentlichkeitsarbeit    regelmäßig zu gefährlichen
­Zufußgehenden). Ursächlich                                                           zur Aufklärung der Bevölkerung     Konfliktstrukturen kommt.
 hierfür dürften mitunter die                                                         über die zulässige Inbetrieb-
 Abrechnungsmodalitäten der                                                           nahme und Nutzung von Elek­        Hierbei muss jedoch berück-
 Verleihfirmen sein, da diese ihr                                                     tro­kleinstfahrzeugen er­forder­   sichtigt werden, dass der Ver-
 Entgelt auf Grundlage der in                                                         lich. Dabei sollte auch ein        kehrsraum in den meisten
 Anspruch genommenen Zeit                                                             Schwerpunkt auf etwaige Öf-        Städten und Kommunen durch
 und nicht nach der zurückge-                                                         fentlichkeitskampagnen in den      bauliche Gegebenheiten be-
 legten Strecke berechnen.                                                            neuen Medien gelegt werden,        grenzt ist und ein Ausbau der
                                                                                      um eine gewisse Regelkunde-        für die Nutzung von Elektro­
Neben den in der öffentlichen                                                         vermittlung an Touristen und       kleinstfahrzeugen erforderli-
Diskussion befindlichen Fest-                                                         Jugendliche zu gewährleisten.      chen Infrastruktur zu einem zu-
stellungen zur Missachtung                                                                                               sätzlichen „Verteilungskampf“
von bestehenden Verkehrsre-                                                           2.2 Ausbau der (Radverkehrs-)      um Verkehrswege führen wird.
geln erfolgte zudem auch eine                                                         Infrastruktur
                                    <
                                    < Marco Schäler
Thematisierung der zunehmen-                                                                                             2.3 Ausrüstung mit
den Inbetriebnahme von „un-                                                           Der Arbeitskreis hält einen        ­Fahrtrichtungsanzeigern
echten“ Elektrokleinstfahrzeu-      es hierzu bislang drei voneinan-                  Ausbau der für die Nutzung
gen (zum Beispiel Hoverboards,      der abweichende Rechtsauffas-                     der Elektrokleinstfahrzeuge        Der Arbeitskreis fordert eine
elektrische Einräder, E-Skate-      sungen, die das Vorhandensein                     erforderlichen Infrastruktur       verbindliche Ausrüstung
boards und Elektro-Tretroller       einer Prüfbescheinigung für                       für unabdingbar, insbeson­         künftiger einspuriger, im
mit einer bauartbedingten           Fahrzeuge bis 25 km/h4 und                        dere der Radverkehrsinfra-         ­Stehen gefahrener Elektro­
Höchstgeschwindigkeit von           eine Fahrerlaubnis der Klasse                     struktur.                           kleinstfahrzeuge mit Fahrt-
mehr als 20 km/h) und die da-       AM5, A1 oder B6 für Fahrzeuge                                                         richtungsanzeigern.
mit verbundenen Probleme in         mit einer bauartbedingten                         Auch in diesem Punkt waren
der polizeilichen Verkehrsüber-     Höchstgeschwindigkeit von                         sich die Teilnehmer des Arbeits-   Die Ausstattung von Elektro­
wachungspraxis. ­Insbesondere       bis zu 45 km/h begründen.                         kreises einig, da die bestehende   kleinstfahrzeugen mit Fahrt-
die in den Bundesländern hete-                                                        Radverkehrsinfrastruktur zu-       richtungsanzeigern wurde
rogene Rechtsauslegung zur          Mit Blick auf die beschriebenen                   nehmend durch neue Mobili-         ­bereits im Vorfeld des 58.
fahrerlaubnis- und zulassungs-      Problemkonstellationen ist                        tätsformen beansprucht wird         Deutschen Verkehrsgerichtsta-
rechtlichen Einordnung von          auch zukünftig eine zielgrup-                     und in vielen Städten nur unzu-     ges von zahlreichen Verbänden
Elektro-Tretrollern mit einer                                                         reichend ausgebaut ist. Infolge-    und Organisationen gefordert,
von der eKFV abweichenden           4 Schäler: Manipulation bei Elektrokleinst-       dessen weichen Elektrokleinst-      da die bisherige Regelung in
                                      fahrzeugen, VD 12/19, S. 322; Ternig: Ver-
Höchstgeschwindigkeit ver-            ordnung für Elektrokleinstfahrzeuge im          fahrzeugführende oftmals auf        § 11 Abs. 3 eKFV zur Ankündi-
                                      deutschen Straßenverkehr, DAR 5/2019,
deutlicht die Problematik und         S. 286.
                                                                                      die nachrangig vorgeschriebe-       gung der Richtungsänderung
stellt die Polizei vor bislang      5 Heßling: Kurzdarstellung: Elektrokleinst-       nen Fahrbahnen für den schnel-      mittels Handzeichen erhebli-
                                      fahrzeuge-Verordnung (eKFV), VD 7/19,
­unbekannte Handhabungs-              S. 193; Schäler: Manipulation bei Elektro­      leren Kraftfahrzeugverkehr aus      che Risiken in der sicheren Füh-
 schwierigkeiten. In der ein-         kleinstfahrzeugen, VD 12/19, S. 322.
                                    6 Huppertz: „Schnellere“ E-Tretroller erfor-
                                                                                      oder nutzen regelwidrig die für     rung eines in sich instabilen
 schlägigen Fachliteratur gibt        dern Fahrerlaubnisklasse B, VD 01/20, S. 5 f.   den Fußgängerverkehr vorgese-       Fortbewegungsmittels birgt.
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

           Nicht zuletzt die Untersuchun-                    ne der Verkehrssicherheit mit              fahrdynamischen Untersu-                      die Durchführung einer konse-
           gen der Bundesanstalt für Stra-                   Fahrtrichtungsanzeigern aus-               chungen9 haben gezeigt, dass                  quenten und professionellen
           ßenwesen (BASt) im Rahmen                         gestattet werden, um eben die              eine sichere Handhabung von                   Verkehrsüberwachung, um
           der Fahrtests von Elektro­                        von der BASt beschriebene In-              selbstbalancierenden Fahrzeu-                 ­delinquentes Verhalten zu be-
           kleinstfahrzeugen zum Abbie-                      stabilität durch die stehende              ge ohne Lenk- und Haltestange                  kämpfen und generalpräventi-
           gen haben gezeigt, dass das Ge-                   Fahrweise kompensieren zu                  nur sehr schwer möglich ist                    ve Wirkung durch gleichzeitige
           ben von Handzeichen sehr viel                     können. Etwaige Bedenken                   und hierdurch kaum kalkulier-                  Aufklärung zu entfalten.
           kritischer anzusehen ist, wenn                    vereinzelter Arbeitskreisteil-             bare Konfliktstrukturen mit
           das Fahrzeug im Stehen und                        nehmer über die technischen                anderen Verkehrsteilnehmern                   Im Verlauf der fachlichen Teil-
           nicht im Sitzen gefahren wird.                    und vor allem rechtlichen Mög-             entstehen können.                             nehmerdiskussion zu diesem
           Die fehlende Ankopplung an                        lichkeiten zur Anbringung von                                                            Thema monierten polizeiliche
           das Fahrzeug mit der zweiten                      Fahrtrichtungsanzeigern an                 Letztendlich muss unter Be-                   Vertreter, dass die Verleihfir-
           Hand und die dadurch verur-                       beweglichen Fahrzeugteilen                 rücksichtigung der aktuellen                  men nur selten oder unter er-
           sachten Freiheitsgrade bewir-                     sowie zur Einhaltung der Min-              Erkenntnislage festgehalten                   heblichem Ermittlungsauf-
           ken eine instabile Fahrweise,                     destabstandsvorgaben dürften
           weil das Fahrzeug nur mit einer                   mit Blick in die nationale Vor-
           Hand an der Lenkeinrichtung                       schriftenlage unbegründet
           gefahren wird, die zweite Hand                    sein. Dementsprechend sollten
           die Richtungsänderung anzeigt                     die bislang fakultativen Vorga-
           und der zusätzliche Kontakt des                   ben in § 5 Abs. 4 Satz 2 eKFV
           Fahrers zum Fahrzeug über den                     als verbindliche Ausrüstungs-
           Sitz fehlt. Aus diesem Grund                      vorschrift formuliert werden.
           hat die Bundesanstalt für Stra-
           ßenwesen die Verwendung von                       2.4 Noch keine Ausweitung
           Fahrtrichtungsanzeigern für im                    auf Elektrokleinstfahrzeuge                                                                       <
                                                                                                                                                               < Verbotenes Fahren
           Stehen gefahrene Fahrzeuge in                     ohne Lenkstange                                                                                     auf dem E-Scooter
           ihrem Untersuchungsbericht                                                                                                                            zu zweit in Berlin
                                                                                                                                                                 (vorderes Kfz)
18         empfohlen.7                                       Der Arbeitskreis hält zum ge-
                                                             genwärtigen Zeitpunkt eine
           Vor diesem Hintergrund ist es                     Legalisierung weiterer Elek­               werden, dass es sich bei den                  wand die für die Bearbeitung
Fachteil

           dem Verfasser unerklärlich, wa-                   trokleinstfahrzeuge, insbe-                einschlägigen Elektrokleinst-                 von Verkehrsverstößen (zum
           rum sich ausgerechnet ein Ver-                    sondere ohne Lenkstange, für               fahrzeugen ohne Lenk- und                     Beispiel unerlaubtes Entfernen
           treter der Bundesanstalt für                      nicht sinnvoll. Er empfiehlt               Haltestange um „Spaßfahrzeu-                  vom Unfallort) erforderlichen
           Straßenwesen im Rahmen der                        eine weitere Beobachtung                   ge“ handelt, die im Gesamt-                   Nutzerdaten zur Verfügung
           im Arbeitskreis geführten Dis-                    unter Berücksichtigung der                 kontext des ohnehin stark be-                 stellen. Hinzu kommt die Prob-
           kussion lediglich für eine ver-                   Erfahrungen im Ausland.                    lasteten Straßenverkehrsraums                 lematik, dass die registrierten
           bindliche Ausrüstung von ein-                                                                keinen nennenswerten Vorteil                  Nutzerdaten nicht zwangsläu-
           spurigen, im Stehen gefahrenen                    Auch die vom Arbeitskreis for-             versprechen und derzeit noch                  fig Echtpersonalien enthalten
           Elektrokleinstfahrzeugen (so-                     mulierte Empfehlung zur ge-                erhebliche Sicherheitsrisiken                 müssen, da sie ohne Identifi-
           mit lediglich Elektro-Tretroller)                 genwärtigen Vernachlässigung               mit sich bringen.                             zierungsnachweis (zum Bei-
           ausgespro­chen und in letzter                     einer Legalisierung weiterer                                                             spiel durch Personalausweis
           Konsequenz durchgesetzt hat.                      Formen von Elektrokleinstfahr-             2.5 Bereitstellung von Nutzer-                oder Reisepass) und gesicherte
           Darüber hinausgehende Elek­                       zeugen (insbesondere ohne                  daten durch die Verleihfirmen                 Beweiskette erfasst werden.
           trokleinstfahrzeuge (zum Bei-                     Lenk- und Haltestange) fand
           spiel Segways mit oder ohne                       regen Zuspruch bei den Ar-                  Der Arbeitskreis stellt fest,                2.6 Verbindliche Vorgaben
           Sitz) werden somit nicht von                      beitskreisteilnehmern und ist               dass für die Verkehrssicher-                 für Abstellplätze
           dieser Empfehlung erfasst, ob-                    ein konsequenter Schulter-                  heit eine effektive Verfolgung
           wohl die Bundesanstalt für                        schluss zur gleichlautenden                 von Verkehrsverstößen erfor-                 Der Arbeitskreis hält die der-
           Straßenwesen in ihrem Unter­                      Ablehnung des Bundesrates im                derlich ist. Zu diesem Zweck                 zeitige Abstellpraxis der Leih-
           suchungs­bericht eine Verwen-                     Rahmen der Beschlussfassung                 muss auch gewährleistet                      E-Scooter für nicht akzepta-
           dung von Fahrtrichtungsanzei-                     zur Elektrokleinstfahrzeuge-                sein, dass die Verleihfirmen                 bel. Er ist der Auffassung,
           gern für jedwede Form für im                      Verordnung in seiner Sitzung                die dazu notwendigen Nut-                    dass es verbindlicher Vorga-
           Stehen gefahrene Fahrzeuge                        vom 17. Mai 2019.8                          zerdaten erfassen und den                    ben für Abstellplätze bedarf.
           empfohlen und dabei keine                                                                     Verfolgungsbehörden zur                      Der Arbeitskreis fordert, eine
           ­Unterscheidung zwischen der                      Insbesondere die Erfahrungen                Verfügung stellen.                           bundeseinheitliche Regelung
            Ein- oder Mehrspurigkeit des                     mit regelwidrig in Betrieb                                                               zu schaffen.
            Fahrzeugs gemacht hat.                           ­genommenen Elektrokleinst-                Wesentlicher Aspekt einer
                                                              fahrzeugen im öffentlichen                ­erfolgreichen Verkehrssicher-                Im Rahmen der öffentlichen
           Insoweit sollten sämtliche                         Verkehrsraum und die Erkennt-              heitsarbeit ist zweifelsfrei auch            Diskussion zur Nutzung von
           Elektrokleinstfahrzeuge im Sin-                    nisse der Bundesanstalt für                                                             Elektrokleinstfahrzeugen wird
                                                              Straßenwesen im Rahmen von                9 Bundesanstalt für Straßenwesen: Unter-      regelmäßig auch die bestehen-
           7 Bundesanstalt für Straßenwesen: Untersu-
             chung zu Elektrokleinstfahrzeugen, Berichte     8 BR-Drucksache 158/19 vom 17. Mai 2019,
                                                                                                          suchung zu Elektrokleinstfahrzeugen,
                                                                                                          ­Berichte der BASt, Fahrzeugtechnik, Heft
                                                                                                                                                      de Abstellpraxis von Leih-Elek­
             der BASt, Fahrzeugtechnik, Heft F 125, S. 25.     S. 11.                                      F 125, S. 88.                              tro-Tretrollern bemängelt. In

           > Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

den meisten Bundesländern          Den nachfolgenden Ausführun-
unterfällt der gewerbliche Ver-    gen zur Empfehlung einer Prüf-
leih solcher Kraftfahrzeuge        bescheinigungspflicht muss
dem straßenverkehrsrechtli-        vorweggenommen werden,
chen Gemeingebrauch und            dass dieses Thema höchst kon-
ist somit von dem Erforder-        trovers in dem Arbeitskreis dis-
nis einer Sondernutzungser-        kutiert wurde und im Rahmen
laubnis befreit. Hierdurch wird    einer Abstimmung lediglich
zwar die individuelle Mobilität    eine Mehrheit von circa 60 Pro-
durch sogenannte „Free-Floa-       zent der Stimmen erfahren hat.
ting-Konzepte“ begünstigt,
­allerdings führt diese Praxis     Die Argumentationsketten ge-
 letztendlich auch zu einer un-    gen die Einführung eines ent-
 kontrollierten und teilweise      sprechenden Nachweises über
 ­behindernden Abstellpraxis       die Vorschriften- und Handha-
  durch die Nutzenden.             bungskenntnisse waren vielfäl-
                                   tig und reichten von einer nied-
Vor diesem Hintergrund for-        rigen Unfallbilanz jugendlicher
dert der Arbeitskreis berechtig-   Elektrokleinstfahrzeug-Führen-
terweise die Schaffung einer       der über einen Vergleich mit
bundeseinheitlichen Regelung,      den ebenfalls vom Fahrerlaub-
um den betroffenen Städten         nisrecht befreiten Fahrrädern
eine gewisse Handlungs- und        mit Trethilfe (Pedelecs) bis hin
Rechtssicherheit zu geben. In      zu Bedenken über die rechtli-
diesem Zusammenhang wur-           che Einordnung von ausländi-
den jedoch Bedenken verein-        schen Fahrerlaubnissen als
zelter Arbeitskreisteilnehmer      Fahrberechtigungsnachweis
vorgetragen, dass eine bundes-     für prüfbescheinigungspflich­
weit einheitliche Regelung wo-     tige Elektrokleinstfahrzeuge.
möglich lokale Besonderheiten
oder Erfordernisse verkennen       Demgegenüber wurde argu-
und in der Folge ungewollte        mentiert, dass es sich bei
Konsequenzen mit sich bringen      ­Elektrokleinstfahrzeugen um
könnte. Auf Konfrontation mit       Kraftfahrzeuge im straßenver-
diesem Einwand wurde jedoch         kehrsrechtlichen Sinne handele
einhellig entgegnet, dass eine      und sich daher ein Vergleich
bundeseinheitliche Regelung         mit den im Rahmen einer ge-
nicht zwangsläufig auch die         setzlichen Fiktion vom Kraft-
Möglichkeit einer landesinter-      fahrzeugbegriff ausgenomme-
nen Ausführungsvorschrift           nen Pedelecs erübrige. Darüber
­verbieten muss.                    hinaus berechtigen ausländi-
                                    sche Fahrerlaubnisse nach § 5
Nach Auffassung des Verfas-         Abs. 1 Satz 2 FeV derzeit auch
sers zeigen insbesondere die        zum Führen von prüfbescheini-
positiven Erfahrungen aus an-       gungspflichtigen Kraftfahrzeu-
deren Ländern (zum Beispiel         gen im Inland, sodass hier kei-
Bulgarien), dass die Festlegung     ne abweichende Rechtslage im
und Markierung von Auf- und         Fall der Einführung einer Prüf-
Abstellplätzen für Elektro­         bescheinigungspflicht für Elek-
kleinstfahrzeuge als erfolgskri-    trokleinstfahrzeuge zu erwar-
tischer Faktor in der Ordnung       ten sein dürfte.
des Verkehrsraums verstanden
werden muss.                       Erschreckend war jedoch die
                                   Argumentation, dass jugendli-
2.7 Einführung einer               che Fahrer von Elektrokleinst-
­Prüfbescheinigungspflicht         fahrzeugen keinen nennens-
                                   werten Anteil in der aktuellen
Der Arbeitskreis setzt sich        Unfallbilanz abbilden und
mehrheitlich für die Einfüh-       Trunkenheitsdelikte im Zusam-
rung einer Prüfbescheinigung       menhang mit Elektro-Tretrol-
zum Führen eines Elektro­          lern nahezu ausschließlich
kleinstfahrzeuges als Kraft-       durch erwachsene Personen
fahrzeug ein.                      begangen werden. Nach Auf-

                                         > Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

           fassung des Verfassers spre-                  heit für die besonderen fahr­                  Alternativ zu einer Prüfbe-                    lungen und Berücksichtigung
           chen die vorgenannten Gegen-                  dynamischen Eigenschaften                      scheinigungspflicht bietet                     der im Rahmen des Arbeits-
           argumente aber eben genau                     von Elektrokleinstfahrzeugen                   sich aus Sicht des Verfassers                  kreises geführten Diskus­
           für eine Prüfbescheinigungs-                  im Zuge einer praktischen Aus-                 höchstens eine Thematisie-                     sionen kann festgehalten
           pflicht, da bereits erwachsene                bildung erlangen.                              rung der Handhabungs- und                      ­werden, dass es in vielen The-
           Personen mit einer im Regelfall                                                              Vorschriftenkenntnis im Rah-                    menbereichen einen breiten
           absolvierten Fahrschulausbil-                 Auch die Bundesanstalt für                     men eines verpflichtenden                       Konsens zwischen den Teil­
           dung offensichtlich nicht über                Straßenwesen hat sich in ihrem                 Schulunterrichts in Form der                    nehmern gab, der sich in den
           die erforderlichen Fähigkeiten                Untersuchungsbericht für die                   noch in einigen Bundeslän-                      durchaus sinnvollen und vor
           und Kenntnisse zum Führen                     Einführung einer Prüfbescheini-                dern praktizierten „Mofa-­                      allem der Verkehrssicherheit
           von Elektrokleinstfahrzeugen                  gung und dem Mindestalter                      Ausbildung“ an.11                               dienenden Empfehlungen
           verfügen. Es muss also im Inte-               von 15 Jahren als Zugangskrite-                                                                ­widerspiegelt. Mit Blick auf
           resse der Verkehrssicherheit                  rium für das erlaubte Führen                   3. Fazit                                         die Auswahl der geladenen
           liegen, dass die „Erwachsenen                 von Elektrokleinstfahrzeugen                                                                    ­Referenten wäre jedoch die
           von morgen“ im Rahmen der                     im öffentlichen Verkehrsraum                   Nach eingehender Betrach-                         Berücksichtigung eines Ver­
           theoretischen Ausbildung die                  ausgesprochen.10                               tung der formulierten Empfeh-                     treters aus der polizeilichen
           einschlägigen Vorschriften zur                                                                                                                 Verkehrsüberwachungspraxis
           Teilnahme am Straßenverkehr                   10 Bundesanstalt für Straßenwesen: Unter-      11 Schäler: Einführung einer Verordnung über      durch das Gremium des Deut-
           vermittelt bekommen und eine                     suchung zu Elektrokleinstfahrzeugen,
                                                            ­Berichte der BASt, Fahrzeugtechnik, Heft
                                                                                                           die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeu-
                                                                                                           gen am Straßenverkehr (eKFV), 8/2019,
                                                                                                                                                          schen Verkehrsgerichtstages
           gewisse Handhabungssicher-                        F 125, S. 79 f.                               S. 294.                                        wünschenswert gewesen.

           Zur Nachfüll- und Austauschpflicht bei Verbandkästen
           Von Dr. Adolf Rebler, Maxhütte-Haidhof1                                                       omnibussen verpflichtet, Ver-                 Der Inhalt eines Kfz-Verband-
                                                                                                         bandkästen mitzuführen.3                      kastens nach DIN 13164 be-
20                                                                                                       Nach der amtlichen Begrün-                    steht aus:
           § 35 h StVZO schreibt vor, dass               Kraftomnibussen Verbandkäs-                     dung sollten ausgenommen                      > 1 Heftpflaster DIN 13019,
           Kraftfahrzeuge Erste-Hilfe-Ma-                ten, die selbst und deren Inhalt                nun nur noch Fahrzeuge sein,                    5 m x 2,5 cm
Fachteil

           terial mitzuführen haben. Zur                 an Erste-Hilfe-Material dem                     bei denen die Unterbringung                   > 14-teiliges Pflasterset beste-
           Art, Menge und Beschaffenheit                 Normblatt DIN 13164, Ausga-                     schwierig wäre oder die nur                     hend aus:
           verweist die Vorschrift auf die               be Januar 1998 oder Ausgabe                     mit einem geringen Anteil                       – 4 Wundschnellverbände
           DIN 13164. Was ist vom Fahr-                  Januar 2014, entsprechen, mit-                  am Unfallgeschehen beteiligt                      DIN 13019, 10 cm x 6 cm
           zeughalter zu veranlassen,                    zuführen. Für andere Kfz sieht                  sind (zum Beispiel Zweirad-                     – 2 Fingerkuppenverbände
           wenn Material verbraucht oder                 § 35 h Abs. 2 nur vor, dass ent-                fahrzeuge, Krankenfahrstühle,                   – 2 Fingerverbände,
           das Haltbarkeitsdatum abge-                   sprechendes Erste-Hilfe-Mate-                   Anhänger, Zug- und Arbeits­                       12 cm x 2 cm
           laufen ist? Eine Nachfüllpflicht              rial vorhanden sein muss; als                   maschinen in der Land- oder                     – 2 Pflasterstrips,
           wird allgemein bejaht. Doch                   Behälter dafür ist kein Ver-                    Forstwirtschaft). Art, Menge                      1,9 cm x 7,2 cm
           gibt es auch eine Austausch­                  bandkasten vorgeschrieben,                      und Beschaffenheit sollten sich                 – 4 Pflasterstrips,
           pflicht?1                                     es genügt ein „Behältnis, das                   „nach DIN 13164 Blatt 1“4 rich-                   2,5 cm x 7,2 cm
                                                         so beschaffen ist, dass es den                 ten. Die Anforderungen in die-                 > 2 Hautreinigungstücher
           1. Die gesetzliche Regelung                   Inhalt vor Staub und Feuchtig-                 se Norm seien das Ergebnis                       (nicht für offene Wunden)
              zur Ausrüstung von Kfz                     keit sowie vor Kraft- und                      ­intensiver Beratungen aller in                > 1 Verbandpäckchen
              mit Erste-Hilfe-Material                   Schmierstoffen ausreichend                      „Fragen der Erstversorgung                      DIN 13151, 6 cm x 8 cm
                                                         schützt“.                                       Unfallverletzter im Straßen­                  > 2 Verbandpäckchen
           § 35 h StVZO regelt die Aus­                                                                  verkehr fachlich kompetenten                    DIN 13151, 8 cm x 10 cm
           rüstung von Kraftfahrzeugen                   Mit Änderungsverordnung                         Stellen“; sie entsprächen den                 > 1 Verbandpäckchen
           mit Erste-Hilfe-Material. Nach                vom 21. Juli 19692 wurde die                    modernen Erkenntnissen der                      DIN 13151, 10 cm x 12 cm
           Abs. 1 der Vorschrift sind in                 Mitführpflicht auf alle Kfz, de-                Verkehrsmedizin und seien da-                 > 1 Verbandtuch DIN 13152
                                                         ren durch die Bauart bedingte                   rauf abgestellt, die Erstversor-                (für Brandwunden),
           1 Adolf Rebler ist Referent für Straßenver-
             kehrsrecht bei der Regierung der Ober-
                                                         Höchstgeschwindigkeit 6 km/h                    gung bei einem schwereren                       40 cm x 60 cm
             pfalz in Regensburg und neben Werner        übersteigt, erstreckt. Bis dahin                Straßenverkehrsunfall durch                   > 1 Verbandtuch DIN 13152,
             Bachmeier und Dieter Müller Mitheraus-
             geber des Großkommentars zum Straßen-       waren nur die Halter von Kraft-                 einen potenziellen Helfer zu                    60 cm x 80 cm
             verkehrsrecht im Luchterhand Verlag                                                         gewährleisten. Hinsichtlich des               > 6 Wundkompressen,
             ­( Verlagshaus Wolters Kluwer).             2 BGBl. I, 845; VkBl. 1969, 372.
                                                                                                         Behältnisses sollte nicht aus-                  10 cm x 10 cm
                                                                                                         schließlich nur der Verband­                  > 2 Fixierbinden DIN 61634,
                                                                                                         kasten (wie bei Omnibussen)                     6 cm x 4 m
                                                                                                         zugelassen sein, sondern auch                 > 3 Fixierbinden DIN 61634,
                                                                                                         Taschen oder Kissen.                            8 cm x 4 m
                                                                                                                                                       > 2 Dreiecktücher DIN 13168
                                                                                                        3 Amtl. Begr. VkBl. 1969, 394/ 399.
                                                                                                                                                       > 1 Rettungsdecke, Mindest-
                                                                                                        4 Damals Ausgabe April 1968.                     maße 210 cm x 160 cm

           > Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

> 1 Schere DIN 58279                                                                                                2.2 Die Verweisung auf außer-

                                            © Privat (2)
> 4 Einmalhandschuhe                                                                                                rechtliche Regelwerke
  DIN EN 455
> 1 Erste-Hilfe-Broschüre                                                                                           2.2.1 Der Charakter von DIN-
> 1 Inhaltsverzeichnis                                                                                              Normen

2. Die Problematik der Ver-                                                                                         DIN-Normen sind keine Ge­
   weisung auf DIN-Normen                                                                                           setze, Rechtsverordnungen,
                                                                                                                    amtlichen Erlasse oder Bekannt-
2.1 Technik und Zulässigkeit                                                                                        machungen. Denn für die An-
der Verweisung                                                                                                      nahme einer Rechtsnorm fehlt
                                                                                            <
                                                                                            < Erste Hilfe-­         es an der notwendigen Allge-
                                                                                              Material gemäß
Die Vorschrift des § 35 h StVZO                                                               § 35 h StVZO
                                                                                                                    meinverbindlichkeit, für die ei-
legt nicht selbst fest, welchen                                                                                     nes amtlichen Erlasses oder ei-
Inhalt der Verbandkasten ha-                                                                                        ner Bekanntmachung an dem
ben muss, sondern verweist                                                                                          Erfordernis der Herkunft aus
hierzu auf die DIN 13164. Die                                                                                       einem Amt. Die in den Fach-
Verweisung dient der Gesetzes-                                                                                      ausschüssen des Deutschen
ökonomie5: Der Verordnungs-                 sung nimmt der Normgeber           lich erachtet; er hat darin ledig-   Institutes für Normung e. V.
geber muss nicht detailliert in             lediglich diejenige Fassung der    lich einen technischen Behelf        erarbeiteten DIN-Normen sind
der StVZO all die Ausrüstungs-              anderen Vorschrift in Bezug,       gesehen, dessen sich der             als private Normenwerke zu
gegenstände selbst aufführen,               die bei Erlass seiner Verwei-      Normgeber bedienen kann.             beurteilen.7 Eine Verweisung
die in anderen – „fachlich dafür            sungsregelung gilt. Er weiß in                                          auf DIN-Normen dient dazu,
ohnehin besser geeigneten“ –                diesem Fall genau, welchen In-     Das BVerfG hat die Gesetzge-         technischen Standards unmit-
Regelwerken bereits aufgezählt              halt seine Regelung durch die      bungstechnik der Verweisung          telbare Rechtsverbindlichkeit
werden.                                     Bezugnahme auf die andere          ebenfalls grundsätzlich gebil-       zukommen zu lassen.8
                                            Bestimmung enthält und so          ligt, allerdings bei dynamischen
Es ist nicht ungewöhnlich, dass             lange behält, bis er selbst eine   Verweisungen unter strengeren        2.3 Die aktuelle gesetzliche                      21
eine gesetzliche Vorschrift eine            andere normative Entschei-         verfassungsrecht­lichen Voraus-      Regelung als Konkretisierung
Regelung nicht selbst ausfor-               dung trifft. Eine Änderung der     setzungen als bei statischen.        rechtsstaatlicher Anforderun-

                                                                                                                                                                      Fachteil
muliert, sondern im Text Bezug              in Bezug genommenen Vor-                                                gen
nimmt auf die Regelung einer                schrift hat bei einer statischen   Die Literatur nimmt einen dif-
insoweit zitierten anderen Ge-              Verweisung keinen Einfluss auf     ferenzierten Standpunkt ein;         Auch Verweisungen auf pri­-
setzesvorschrift. In einer Ent-             den Inhalt der verweisenden        die dynamische Verweisung            vate Regelwerke werden als
scheidung vom 31. Januar 1989               Norm. Demgegenüber bezieht         wird teilweise als verfassungs-      grundsätzlich zulässig erach-
führt der Bayerische Verfas-                sich eine dynamische Verwei-       widrig oder als verfassungs-         tet, wenn auf es sich um eine
sungsgerichtshof6 dazu aus:                 sung auf die jeweils geltende      rechtlich bedenklich angese-         statische Verweisung handelt.9
                                            Fassung der Bestimmung, auf        hen …“                               Voraussetzung ist, dass sich
„Die … Gesetzgebungstechnik                 die verwiesen wird. Ändert sich                                         der Betroffene bei der Bezug-
der Verweisung von einer                    diese, so erhält dadurch zu-       Da in § 35 h StVZO die jeweili-      nahme auf DIN-Normen in Ge-
Rechtsvorschrift auf eine an­               gleich die verweisende Rechts-     ge Fassung der DIN genannt           setzen verlässlich und ohne
dere Regelung desselben oder                vorschrift einen anderen Inhalt    wird, handelt es sich um eine        ­erhebliche Schwierigkeiten
eines anderen Normgebers ist                als denjenigen, den der Norm-      statische Verweisung; die Re-         Kenntnis vom Inhalt der Rege-
weit verbreitet. Solche Verwei-             geber bei ihrem Erlass kannte.     gelung ist also als Verweisung        lungen verschaffen kann.10 Bei
sungen können sowohl sta-                                                      unter dem Aspekt der Be-             einer Verweisung auf Veröf-
tisch als auch dynamisch sein.              Der BayVerfGH hat in seiner        stimmtheit der Norm „akzep-
                                                                                                                    7 BGH, Urt. v. 26. April 1990 – I ZR 79/88 (KG)
Bei einer statischen Verwei-                bisherigen Rechtsprechung          tabel“. Allerdings wird nicht           – NJW-RR 1990, 1452.
                                            weder statische noch dynami-       auf eine Rechtsnorm verwie-          8 BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 –
                                                                                                                       BVerwGE 147, 100.
5 BayVerfGH, Entsch. v. 31. Januar 1989 –   sche Verweisungen von Lan-         sen, sondern auf ein privates        9 OVG Lüneburg, Urt. v. 27. Juli 1990 – 6 OVG
  Vf.1-VII/88 – BayVBl. 1989, 267.
6 BayVerfGH, Entsch. v. 31. Januar 1989 –
                                            desrecht auf Bundesrecht für       Regelwerk. Damit ergibt sich            A 60/88 – NVwZ-RR 1991, 106.
                                                                                                                    10 BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 –
  Vf.1-VII/88 – BayVBl. 1989, 267.          verfassungsrechtlich bedenk-       ein – weiteres – Problem.               BVerwGE 147. 100.

                                                                                                                            > Polizeispiegel | April 2020
§
                         DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

           fentlichungen privater Stellen                   der Bekanntgabe und der Be-        „§ 73 – Technische Festlegun-                    lichte Inhalt so lange gilt, wie
           müssen diese nach Titel, Da-                     zugsquelle, Zugänglichkeit und     gen: Soweit in dieser Verord-                    der Text der Vorschrift nicht
           tum, Fundstelle und Bezugs-                      so weiter – erfüllt wurden.        nung auf DIN- oder ISO-Normen                    formgerecht geändert wird.17
           quelle in dem verweisenden                       Nach der Rechtsprechung des        Bezug genommen wird, sind                       Dabei muss die Rechtsnorm
           Gesetz aufgeführt werden; au-                    BVerwG (NJW 1962, 506) sind        diese im Beuth Verlag GmbH,                     ­diesen Anforderungen in all ih-
           ßerdem ist die archivmäßige                      folgende Mindestvoraussetzun-      Burggrafenstraße 6, 10787 Ber-                   ren Teilen entsprechen.18 Die
           Aufbewahrung der in Bezug                        gen erforderlich:                  lin, VDE-Bestimmungen auch                      hinlängliche ­Publizität von all-
           genommenen Texte bei einer                                                          im VDE-Verlag, Bismarckstr. 33,                  gemeinverbindlichen, mit Au-
           amtlichen Stelle erforderlich.11                 ,Den Erfordernissen der Recht-     10625 Berlin, erschienen. Sie                    ßenwirkung ausgestatteten
                                                            setzung muss eine Rechtsnorm       sind beim Deutschen Patent-                      Rechtsregeln ist ein für alle
            Zumindest seit 1984 genügt                      in allen ihren Teilen entspre-     und Markenamt in München                         Normsetzungsakte geltendes
            § 35 h StVZO diesen Erforder-                   chen. Das ist zu beachten, wenn    archivmäßig gesichert nieder­                    rechtsstaatliches (Wirksam-
            nissen. Mit Änderungsver­                       eine Anordnung, die nicht          gelegt.“                                         keits-)Erfordernis.19 Dieses Pub-
            ordnung vom 16. November                        schon an sich Rechtsnorm ist, in                                                    lizitätserfordernis gilt ebenso
            198412 wurde dem § 35 h näm-                    den Inhalt einer Rechtsnorm        Die amtliche Begründung dazu                     für im Verweisungswege inkor-
           lich folgender Abs. 4 angefügt:                  einbezogen werden soll. Wird       sagt: „Sofern in dieser Verord-                  porierte Regelungen; auch sie
           „(4) Die Normen sind im Beuth                    sie nicht wörtlich in den Text     nung auf Normen hingewiesen                      müssen für den Betroffenen
           Verlag GmbH, Postfach 11 45,                     der Rechtsnorm aufgenommen         wurde, ist in den einzelnen Pa-                  verlässlich und ohne unzumut-
           1000 Berlin 30 erschienen und                    oder als Anlage mit ihr verkün-    ragraphen in einem gesonder-                     bare Erschwernis zugänglich
           beim Deutschen Patentamt                         det, kann sie der Rechtsnorm-      ten Absatz darauf hingewiesen                    sein.20 Dies ist zu bedenken,
           ­archivmäßig gesichert nieder-                   qualität als ergänzender Be-       worden, wo diese Normen zu                       wenn der Gesetz- oder Verord-
            gelegt.“                                        standteil der Rechtsnorm nur       beziehen sind und wo sie ar-                     nungsgeber in einer Norm auf
                                                            dann teilhaftig werden, wenn       chivmäßig gesichert niederge-                    Regelungen verweist, denen an
           Die amtliche Begründung13                        die Erfordernisse der Rechtset-    legt werden. Nunmehr soll dies                   sich keine Rechtsnormqualität
           sagt dazu aus: „Technische Re-                   zung anderweitig gewahrt sind.     gesondert in § 73 geregelt wer-                  zukommt.21 Eine Verkündung in
           geln nichtstaatlicher Verbände,                  Dafür sind folgende Mindest-       den. Aus diesen Gründen kön-                     den für Rechtsnormen üblichen
           auf die in einer Rechtsvorschrift                forderungen herzuleiten: Die       nen die entsprechenden Hin-                      Verkündungsorganen wäre aber
22         verwiesen wird, werden durch                     Rechtsnorm muss erkennbar          weise in § 35h Abs. 4 (alt), …                   in vielen Fällen unpraktikabel
           die Verweisung zum Bestandteil                   zum Ausdruck bringen dass sie      gestrichen werden.“                              und widerspräche dem Sinn der
           der verweisenden Norm. Diese                     die außenstehende Anordnung                                                         Verweisung: nämlich das Gesetz
Fachteil

           Inkorporationswirkung legt den                   zu ihrem Bestandteil macht; in     2.4 Überprüfung des § 35 h                       zu „entfrachten“. Da es sich bei
           Gedanken nahe, an die Verkün-                    der ergänzten Rechtsnorm muss      StVZO anhand rechtsstaat­                        DIN-Normen nicht um Verord-
           dung der technischen Regeln                      die ergänzende Anordnung hin-      licher Anforderungen                             nungen handelt, sind die maß-
           dieselben Anforderungen zu                       reichend bestimmt bezeichnet                                                        geblichen Anforderungen an die
           stellen, wie an die Verkündung                   sein; die Verlautbarung der er-    Rechtsverordnungen sind in Ge-                   Verkündung nicht Art. 82 GG zu
           der Verweisungsnorm selbst.                      gänzenden Anordnung muss           setz- und Verordnungsblättern                    entnehmen; sie ergeben sich
           Bei Verweisungen in Rechtsver-                   für den Betroffenen zugänglich     zu verkünden. Ist eine Verord-                   stattdessen ­(direkt) aus dem
           ordnungen würde dies gemäß                       und ihrer Art nach für amtliche    nung nicht in dieser Form ver-                   Rechtsstaatsprinzip.22 Notwen-
           Artikel 82 Abs. 1 Satz 2 GG be-                  Anordnungen geeignet sein.‘        kündet worden, so ist sie nicht                  dig ist aber immer, dass dem Be-
           deuten, dass das Verweisungs-                                                       ordnungsgemäß bekannt gege-                      stimmtheitsgrundsatz genügt
           objekt im Bundesgesetzblatt                      §§ 35, 55 und 59 erfüllen die      ben und damit nicht existent.15                  wird und die alternativ gewähl-
           oder in einem der in dem Ge-                     ersten beiden Mindestforderun-     Denn die verfassungsrechtlich                    te Form der Veröffentlichung
           setz über die Verkündung von                     gen. DIN-Blätter beziehungs-       vorgeschriebene Verkündung ist                   der für die verweisende Norm
           Rechtsverordnungen zugelasse-                    weise VDE-Bestimmungen sind        nicht bloßer Selbstzweck, son-                   geltenden Form so nahe wie
           nen anderen Verkündungsblät-                     jedoch ihrer Art nach für amtli-   dern integrierender Teil des                     möglich kommt.
           ter zu veröffentlichen wäre,                     che Anordnungen keine geeig-       Rechtsetzungsaktes.16 Sie dient
           wenn nicht durch spezialgesetz-                  nete Verlautbarung. Um aber        außer ihrem Zweck, die Norm­                    Bei einer Verweisung auf Ver-
           liche Ermächtigungen (Beispiel                   den Betroffenen zumindest          unterworfenen von der für sie                   öffentlichungen privater Stel-
           § 7 Abs. 2 BImSchG) weitere Pu-                  nicht unzumutbare Nachfor-         geltenden Rechtslage zu unter-                  len müssen diese deshalb nach
           blikationsformen zugelassen                      schungen aufzuerlegen und          richten, vor allem der Rechts­
           sind. Dennoch wurde es bisher                    die Auffindung des jeweiligen      sicherheit und Rechtsklarheit.                  17 BVerwG, Urt. v. 28. November 1963 – I C
           allgemein für zulässig gehalten,                 Normblatts zu erleichtern, sind    Die Veröffentlichung einer Vor-                    74.61 – BVerwGE 17,192; OVG Niedersach-
                                                                                                                                                  sen, Urt. v. 27. Juli 1990 – 6 OVG A 60/88 –
           in Rechtsverordnungen auch                       Hinweise auf die Fundstellen       schrift in dem für ihre Verkün-                    NVwZ-RR 1991, 106.
           ohne eine entsprechende ge-                      aufgenommen worden.“               dung bestimmten amtlichen                       18 BVerwG, Urt. v. 29. August 1961 – I C 14.61
                                                                                                                                                  – DVBl. 1962, 137; OVG Niedersachsen,
           setzliche Ermächtigung auf                                                          Publikationsorgan gewährleis-                      Urt. v. 27. Juli 1990 – 6 OVG A 60/88 –
                                                                                                                                                  ­NVwZ-RR 1991, 106.
           technische Regeln nichtstaatli-                  Mit Änderungsverordnung            tet kraft staatlichen Rechtset-                 19 BVerfG, Urt. v. 22. November 1983 – 2 BvL
           cher Verbände zu verweisen,                      vom 14. Juni 198814 wurde          zungsakts, dass der veröffent-                      25/81 – BVerfGE 65, 283; BVerwG, Urt. v.
                                                                                                                                                   27. Juni 2013 – 3 C 21.12 – BVerwGE 147,
           sofern bestimmte Vorausset-                      § 35 h Abs. 4 geändert und ein                                                         100.
                                                                                                                                               20 BVerfG, Urt. v. 22. November 1983 – 2 BvL
           zungen – Angabe des Datums                       neuer § 73 in die StVZO einge-     15 OVG Niedersachsen, Urt. v. 27. Juli 1990 –       25/81 – BVerfGE 65, 283; BVerwG, Urt. v.
                                                            fügt, der in der aktuellen Fas-       6 OVG A 60/88 – NVwZ-RR 1991, 106 dage-          27. Juni 2013 – 3 C 21.12 – BVerwGE 147,
                                                                                                  gen: Nichtigkeit als Rechtsfolge.                100.
           11 OVG Lüneburg, Urt. v. 27. Juli 1990 – 6 OVG   sung wie folgt lautet:             16 OVG Niedersachsen, Urt. v. 27. Juli 1990 –   21 OVG Niedersachsen, Urt. v. 27. Juli 1990 –
              A 60/88 – NVwZ-RR 1991, 106.                                                        6 OVG A 60/88 – NVwZ-RR 1991, 106 unter          6 OVG A 60/88 – NVwZ-RR 1991, 106.
           12 VkBl. 1985, 53.                                                                     Berufung auf BVerwG, Urt. v. 28. Novem-      22 BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 –
           13 VkBl. 1985, 77.                               14 VkBl. 1988, 450.                   ber 1963 – I C 74.61 – BVerwGE 17,192            BVerwGE 147, 100.

           > Polizeispiegel | April 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

Titel, Datum, Fundstelle und                     Bei der Vorschrift des § 35 h      pflicht besteht, kann sich nur                  grunde liegenden Interessen-
Bezugsquelle im verweisenden                     StVZO ergibt sich der genaue       aus der Vorschrift des § 35 h                   lage und ihrer Bewertung
Gesetz aufgeführt werden; au-                    Inhalt der Norm erst durch         StVZO ergeben. Dazu ist die                     durch den Gesetzgeber er-
ßerdem notwendig ist die ar-                     Kenntnis der DIN 13164. Wie        Vorschrift auszulegen, ihr In-                  gibt und der bei der Ausle-
chivmäßige Aufbewahrung der                      man an die Vorschrift „ran-        halt ist festzustellen.                         gung und Anwendung der
Texte, auf die Bezug genom-                      kommt“, ergibt sich allerdings                                                     Norm zu berücksichtigen ist.
men wird. Dass darüber hinaus                    aus § 73 StVZO. Nach dem           Grundsätzlich gibt es folgende
der Erwerb des privaten Regel-                   oben Gesagten ist damit die        Auslegungsmethoden26:                          3.1 Nachfüllpflicht
werks kostenfrei möglich ist                     Bestimmung, dass und wie
(die DIN 13164 kostet immer-                     Fahrzeuge mit Erste-Hilfe-Ma-      >>Auslegung nach dem Wort-                     Eine Nachfüllpflicht kann
hin rund 50 Euro), ist nicht not-                terial auszurüsten sind, hinrei-     laut (grammatische Interpre-                 § 35 h StVZO danach entnom-
wendig. Hier ist vielmehr auf                    chend bestimmt und damit             tation): Es ist vom Wortlaut                 men werden: Wurde Erste-­
den konkreten Adressatenkreis                    verbindlich.                         des in der Vorschrift enthal-                Hilfe-Material verbraucht
der Regelung abzustellen23,                                                           tenen Begriffes auszugehen                   und nicht wieder ersetzt, ent-
wobei einem Fahrzeughalter                       3. Ergibt sich darüber hinaus        und der Wortsinn zu ermit-                   spricht der Inhalt nicht (mehr)
– ähnlich wie bei einem Fahrer-                     aber auch eine Nachfüll-          teln                                         der DIN-Norm. Eine Nachfüll-
laubnisinhaber für die Beibrin-                     und Austauschpflicht?           >>Systematische Auslegung:                     pflicht ergibt sich damit unpro-
gung eines Fahreignungsgut-                                                           ­Auslegung nach dem Kon-                     blematisch aus dem Wortlaut
achtens24 – grundsätzlich wohl                   Immer wieder diskutiert wird          text einer Vorschrift, nach                 der Vorschrift.
zugemutet würde, hier eventu-                    in Literatur und Praxis die Fra-      ihrem Regelungs- und Be­
ell auch die Kosten zu tragen.25                 ge, ob verbrauchtes Erste-Hil-        deutungszusammenhang                        3.2 Austauschpflicht
                                                 fe-Material nachzufüllen ist       >>Auslegung nach dem Zweck
23 BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 –
   BVerwGE 147, 100.
                                                 und ob Material, das mit einem        (teleologische Auslegung):                  3.2.1 Meinung in der Literatur
24 Siehe hierzu BVerwG, Urt, v. 12. März         Ablaufdatum versehen ist, mit         Jede Norm verfolgt einen
   1985 – 7 C 26/83 – BVerwGE 71, 93-99.
25 Notwendig ist dies nicht, da der Inhalt ei-   Überschreiten dieses „Verfalls-       Zweck, der sich aus der zu-                 Weiter wird die Meinung ver-
   nes Verbandkastens leicht im Internet zu
   recherchieren ist und der Handel „genorm-
                                                 datums“ auszutauschen ist. Ob      26 Siehe hierzu zum Beispiel Schmalz, Metho-
                                                                                                                                   treten, aus § 35 h StVZO ergä-
   te“ Produkte anbietet.                        eine Nachfüll- und Austausch-         denlehre, 4. Auflage 1998, RN 230 ff.       be sich auch eine Pflicht, veral-
                                                                                                                                                                         23

                                                                                                                                                                         Fachteil

                                                                                                                                         > Polizeispiegel | April 2020
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           tetes Material auszutauschen.                und die Verweisungen müss-                        der Auslegung ermitteln lässt.                   Austauschpflicht nicht abge-
           Hentschel/König/Dauer27                      ten zulässig sein. Das Bundes-                    Dabei kommt aber im Straf-                       leitet werden.
           ­schreiben dazu: „Wenn bei ein-              verwaltungsgericht sieht zwei-                    und Ordnungswidrigkeiten-
            zelnen oder allen Materialien               fache Verweisungen, also die                      recht der grammatikalischen                      3.2.5 (Weitere) Spezialität bei
            des Erste-Hilfe-Materials das               Verweisung auf eine Norm, die                     Auslegung eine herausgehobe-                     Verbandkästen
            Mindesthaltbarkeitsdatum                    wiederum auf eine weitere                         ne Bedeutung zu; hier zieht der
            überschritten ist, liegt ein Ver-           Norm verweist, jedenfalls nicht                   Wortsinn einer Vorschrift die                    Verbandkästen werden vom
            stoß gegen § 35 h vor. Die Norm             grundsätzlich als unzulässig                      unübersteigbare Grenze.32 Un-                    Handel darüber hinaus als
            fordert zwar nicht ausdrücklich,            an.28 Die (vermeintliche) Gel-                    ter diesem Gesichtspunkt ist                     „Komplettlösung“ zum Kauf
            dass Erste-Hilfe-Material nur               tung des MPG ergibt sich aller-                   für die Bestimmtheit der Straf-                  angeboten. Sie werden be-
            dann mitgeführt werden darf,                dings nicht aus einer Verwei-                     vorschrift in erster Linie der                   schrieben als „Verbandkasten
            wenn das Mindesthaltbarkeits-               sung, da die DIN eben gerade                      verstehbare Wortlaut des ge-                     gem. DIN 13164“. Wer einen
            datum nicht überschritten ist.              das MPG nicht erwähnt. Wie                        setzlichen Tatbestandes, also                    solchen Verbandkasten kauft,
            Auch das Normblatt DIN 13164                soll der „Otto Normalverbrau-                     die Sicht des Bürgers, maßge-                    genügt damit seiner gesetzli-
            besagt nichts über das Verfalls-            cher“ auf das MPG kommen?                         bend.33 Eine Auslegung „nach                     chen Pflicht – so scheint es für
            datum. Aus der StVZO ergibt                 Weisen „Sinn und Zwecke“ des                      Sinn und Zweck (des MPG)“ –                      den Käufer jedenfalls. Ein Ver-
            sich auch keine ausdrückliche               § 35 h StVZO den Weg?                             wie es die Literatur vorschlägt                  bandkasten nach „DIN“ – das
            Verpflichtung zur Überprüfung                                                                 – ist hier damit nicht zulässig.                 klingt wie eine Bauartgeneh-
            des Erste-Hilfe-Materials auf               3.2.3 Auslegung und Verwei-                                                                        migung nach § 22 a StVZO.
            Verfallsdaten. Aber § 4 Medizin-            sungen im Falle bußgeld­                          3.2.4 Grundsätzliche Anwend-                     Wer etwas kauft, das der DIN
            produktgesetz legt fest, dass               bewehrter Vorschriften                            barkeit des MPG                                  entspricht, braucht sich weiter
            Medizinprodukte nicht mehr                                                                                                                     um nichts mehr zu kümmern
            anzuwenden sind, wenn das                   Ein Verstoß gegen § 35 h StVZO                    Damit der Fahrzeughalter vom                     – das ist wohl die weitverbrei-
            Datum abgelaufen ist, bis zu                ist eine Ordnungswidrigkeit.                      Verwendungsverbot des MPG                        tete Ansicht in der Bevölkerung
            dem eine gefahrlose Anwen-                  Ordnungswidrig handelt nach                       betroffen wäre, müsste er „An-                   und das dürfte auch dem Ver-
            dung nachweislich möglich ist;              § 24 StVG, § 69 a Abs. 3 Nr. 7 c                  wender“ im Sinne des MPG                         ordnungsgeber klar sein. Den-
            Verstoß ist ordnungswidrig. Da              StVZO, wer vorsätzlich oder                       sein. Bereits das ist aber frag-                 noch legt er keine unmittelba-
24          das Mitführen von Erste-Hilfe-              fahrlässig ein Kraftfahrzeug                      lich. Zum Teil wird in der Kom-                  re Austauschpflicht fest.
            Material, das im Ernstfall nicht            unter Verstoß gegen die Vor-                      mentarliteratur34 zu § 4 MPG
            ohne Verstoß gegen § 4 Medi-                schrift des § 35 h Abs. 1 bis 3                   bei diesem Begriff eine Ein-                     4. Zusammenfassung
Fachteil

            zinproduktgesetz eingesetzt                 über Erste-Hilfe-Material in                      schränkung auf die Verwen-
            werden könnte, sinnlos wäre, ist            Kraftfahrzeugen in Betrieb                        dung zu gewerblichen oder                        § 35 h StVZO verlangt die
            aus Sinn und Zweck von § 35 h               nimmt.                                            wissenschaftlichen Zwecken                       ­(erstmalige) Ausrüstung mit
            abzuleiten, dass die Verpflich-                                                               vorgenommen. Rehmann/                             Erste-Hilfe-Material. Was un-
            tung zum Mitführen von Erste-               Für Strafnormen gebietet                          Wagner, die diese enge Ausle-                     ter diesem Material zu verste-
            Hilfe-Material nur erfüllt wird,            Art. 103 Abs. 2 GG als spezielle                  gung ablehnen, führen auch                        hen ist, regelt die Norm nicht
            wenn die Verfallsdaten der ein-             Ausprägung des rechtsstaatli-                     das Beispiel des „Kfz-Verband-                    selbst, sondern verweist hier-
            zelnen Materialien noch nicht               chen Bestimmtheitsgebotes                         kastens“ an, das in dieser Hin-                   zu auf die DIN 13164, ein pri-
            abgelaufen sind.“                           die gesetzliche Bestimmtheit                      sicht als „Problem“ angesehen                     vates ­Regelwerk. Es handelt
                                                        der Strafbarkeit und stellt in­                   werde; sie lösen den Fall über                    sich um eine zulässige stati-
           § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes                soweit besonders hohe Anfor-                      die Rechtfertigung nach § 116                     sche Verweisung, also die Ein-
           über Medizinprodukte (Medi-                  derungen.29 Auch Bußgeld­                         OWiG.                                             beziehung einer Regelung mit
           zinproduktegesetz – MPG)                     tatbestände sind an diesem                                                                          einem bestimmten Geltungs-
           „Verbote zum Schutz von                      Maßstab zu messen.30 Art. 103                     Was bei der Diskussion aber                       stand. Zusammen mit der
           ­Patienten, Anwendern und                    Abs. 2 GG verpflichtet den Ge-                    immer übersehen wird: § 35 h                      Bestimmung, wo die DIN-­
            Dritten“ lautet: „Es ist verbo-             setzgeber, die Voraussetzun-                      StVZO ist eine Ausrüstungs­                       Normen zu finden sind, ist die
            ten, Medizinprodukte in den                 gen der Strafbarkeit so genau                     vorschrift: Es geht hier also                     Regelung auch unter rechts-
            Verkehr zu bringen, zu errich-              zu umschreiben, dass Tragwei-                     nicht darum, ob jemand tat-                       staatlichen Gesichtspunkten
            ten, in Betrieb zu nehmen, zu               te und Anwendungsbereich                          sächlich Erste Hilfe leistet,                     akzeptabel. Auch eine Nach-
            betreiben oder anzuwenden,                  der Straftatbestände schon                        ­sondern rein um das Vorhal-                      füllpflicht kann § 35 h StVZO
            wenn das Datum abgelaufen                   aus dem Gesetz selbst zu er-                       ten des dazu nötigen Materi-                     entnommen werden, da nicht
            ist, bis zu dem eine gefahrlose             kennen sind.31 Zwar ist es                         als. Die „Anwendung“ erfolgt                     vollständiges Erste-Hilfe-­
            Anwendung nachweislich                      grundsätzlich zulässig, dass                       nicht bei der Ausstattung des                    Material nicht mehr der DIN
            möglich ist.“                               sich der Inhalt erst im Wege                       Fahrzeugs, sondern bei der                       13164 entspricht. Eine Aus-
                                                                                                           Hilfeleistung am Unfallort.                      tauschpflicht für „abgelaufe-
                                                        28 BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 – 3 C 21.12 –
           3.2.2 Verweisungsketten                         BVerwGE 147, 100.                               Aus dem MPG kann also eine                       nes“ Material dagegen be-
                                                        29 BVerfG, Urt. v. 26. September 1978 – 1 BvR                                                       steht nicht: Bei einer – wie
                                                           525/77 - BVerfGE 49, 168; Schmahl in:
           Um zum Medizinproduktege-                       Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke              32 BVerfG, Beschl. v. 23. Oktober 1985 – 1 BvR    § 35 h StVZO – bußgeldbe-
                                                           GG, 13. Auflage 2014, Art. 103 RN 53.             1053/82; BVerwG, Urt. v. 29. Februar 2012
           setz zu kommen, müsste eine                  30 BVerfG, Urt. v. 4. Februar 1975 – 2 BvL 5/74      – 9 C 8/11 – BVerwGE 142, 84.
                                                                                                                                                            wehrten Norm zieht der Wort-
           Verweisungskette vorliegen                      – NJW 1974, 664; BVerfG, Beschl. v. 23. Ok-    33 Schmahl, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/        laut die Grenze der zulässigen
                                                           tober 1985 – 1 BvR 1053/82 – NJW 1986,            Henneke GG, 13. Auflage 2014, Art. 103
                                                           1671.                                             RN 53.                                         Auslegung – und eine Aus-
           27 Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrs-
              recht, 45. Auflage 2019, § 35 h StVZO
                                                        31 Schmahl in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/
                                                           Henneke GG, 13. Auflage 2014, Art. 103
                                                                                                          34 Siehe die angeführten Fundstellen in Reh-
                                                                                                             mann/Wagner, MPG, 2. Auflage 2010, § 4
                                                                                                                                                            tauschpflicht erwähnt die
              RN 14.                                       RN 53.                                            RN 19 ff.                                      StVZO nicht.

           > Polizeispiegel | April 2020
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