POLIZEISPIEGEL - DPolG Niedersachsen

 
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10
         Oktober 2020 / 54. Jahrgang

POLIZEISPIEGEL

    Polizei
    am Pranger
    Wer schützt
    den Rechtsstaat?

                                     Seite 6 <

                                     DPolG und dbb:
                                     Protestdemonstration
                                     in Berlin

          Seite 17 <

          Fachteil:
          – Aufzeichnen polizei­
             licher Amtshandlungen
          – Änderung des Waffen­
            gesetzes – Schalldämp­
            fer und Nachtsicht­
            geräte für Jäger
POLIZEISPIEGEL - DPolG Niedersachsen
Weinvielfalt aus Spanien
                                                                                                                                                                           SIE SPAREN

                                                                                                                                                                           49%

                                                                                                                                                      49
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DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

Trotz allem Ärger –
Was bleibt, sind Hoffnung und Zuversicht
Von Ernst G. Walter,                                                                                               Und das ist gut so und wird

                                                                                                         © DPolG
stellvertretender DPolG-Bundesvorsitzender                                                                         auch so bleiben, weil unsere
                                                                                                                   professionell ausgebildeten
                                                                                                                   ­Polizistinnen und Polizisten
Manchmal kann man sich in           Da applaudieren Abgeordnete                                                     in Deutschland weit mehr als
diesen Tagen schon fragen, ob       des Deutschen Bundestages                                                       andere Berufsgruppen zu
– zum Glück nur kleine – Teile      stehend den Polizisten, die                                                     99,9 Prozent über jeden Zwei-
unserer Bevölkerung wirklich        dem unwürdigen Bild von                                                         fel erhaben sind. Und es beru-
noch wissen, was sie da eigent-     Reichsflaggen auf den Stufen                                                    higt, dass die überwältigende
lich tun und anrichten ...          des Reichstages ein Ende ge-                                                    Mehrheit der Menschen in
                                    setzt haben, wobei einige Bun-                                                  Deutschland vernünftig und
Da laufen Menschen mit Alu-         destagsabgeordnete demons­                                                      rational geblieben ist, dass die
Hüten neben Verschwörungs-          trativ den Beifall dazu versagen.                                               Mehrheit der Bevölkerung
theoretikern unter Friedens-        Und dann gibt es noch Politi-                                                   nach wie vor ihrer Polizei ver-
flaggen in Regenbogenfarben         ker, oder solche, die sich dafür                                                traut und dass Deutschland
und Reichskriegsflaggen ge-         halten, die Polizistinnen und                                                   und dessen Gesellschaft des-
meinsam mit besorgten Bürgern       Polizisten am liebsten ganz                                                     halb keineswegs verloren sind.
durch deutsche Groß­städte und      ­abschaffen und durch Sozial­                                                   Die Bürger haben zudem selbst
demonstrieren Seite an Seite         arbeiter ersetzen wollen. Und                                                  in der Corona-Krise offenbar
mit Reichsbürgern, Rechtsradi-       ja, die in den letzten Wochen                                                  immer mehr Vertrauen in den
kalen und linken Chaoten ge-         nachgewiesenen Fälle von              <
                                                                           < Ernst G. Walter                        Staat. Das legen Zahlen nahe,          3
gen die Einschränkung ihrer          Fehlverhalten einiger Kollegin-                                                die das Meinungsforschung­
­demokratischen Grundrechte,         nen und Kollegen leisten pau-                                                  sinstitut Forsa im Auftrag des

                                                                                                                                                        Leitartikel
 wobei sie zugleich selbst vor-      schaler Kritik an der Polizei in      extremismus im öffentlichen              Deutschen Beamtenbundes
 sätzlich gegen Regeln und           Deutschland zusätzlich Vor-           Dienst erstellen zu lassen.              (dbb) erhoben hat. In der jähr­
 ­Auflagen verstoßen.                schub.                                Wir sind auch dafür, durch               lichen Bürgerbefragung ist
                                                                           ­Abfragen bei den Verfassungs-           der Anteil der Menschen um
Da vergleicht eine Journalistin      Polizeispiegel | Oktober 2020
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DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

                      DPolG im Internet: www.dpolg.de                                                                                                                                                                                             Einkommensrunde für Beschäftigte
                      Ihre Meinung interessiert uns: dpolg@dbb.de                                                                                                                                                                                 von Bund und Kommunen
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DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

Digitaler Staat online

„Defund the police“ –
hat die Polizei keinen Freund und Helfer?
Ständig erscheinen neue                                                                                                                        ten Rassismusvorwürfe gegen

                                                                                                               © Screenshot Behörden Spiegel
­Videos von Polizeieinsätzen                                                                                                                   sie von der politischen Ebene
 aus deutschen Städten wie                                                                                                                     aus gefallen lassen. Und, so kri-
 Frankfurt am Main, Hamburg                                                                                                                    tisierte Wendt: Gesellschaftli-
 oder Düsseldorf, die vermeint-                                                                                                                che Urteile über polizeiliches
 liche Polizeigewalt – also un-                                                                                                                Handeln, das sich selbstver-
 mittelbaren Zwang – zeigen.                                                                                                                   ständlich einer kritischen und
 Doch die Videos zeigen nur                                                                                                                    rechtsstaatlichen Überprüfung
 ­einen Ausschnitt, einen Teil der                                                                                                             aussetzen müsse, würden teil-
  Wahrheit. Es fehlt der Anfang                                                                                                                weise zu schnell gefällt. Diese
  des Konflikts. Die ausschnitt-     <
                                     < In Corona-Zeiten findet der digitale Staat online statt.                                                Aufgabe sei ausschließlich
  hafte Wiedergabe der Ereignis-                                                                                                               ­Gerichten und Staatsanwalt-
  se zielt auf eine Skandalisie-     ­ olizei. In Nordrhein-Westfalen
                                     P                                       Ansicht nach zudem mögli-                                          schaften vorbehalten. Deshalb
  rung der Tatsachen.                rangiert die Polizei weit vorn          cherweise Polizeibeauftragte                                       dürften Polizeibeauftragte
                                     bei den beliebtesten Arbeit­            oder ähnliche Institutionen                                        auch nur vermittelnd und nicht
Selbstverständlich wird nach         gebern.                                 sein.                                                              als Paralleljustiz tätig werden.
jedem Vorfall eine Untersu-                                                                                                                     Durch ihre Einrichtung dürfe
chung der Staatsanwaltschaft         Souad Lamroubal von der Be-
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DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

            Treffen zwischen stellvertretendem CDU/CSU-Fraktionschef und DPolG-Bundesvorsitzendem

            Die Polizei verdient die uneingeschränkte
            Unterstützung der Politik
            Mit Thorsten Frei, dem stellver-                                                                                          Thema des Treffens waren

                                                                                                                        © Büro Frei
            tretenden Vorsitzenden der                                                                                                auch die derzeitigen Angriffe
            CDU/CSU-Bundestagsfraktion,                                                                                               und Kampagnen gegen die Po-
            hat DPolG-Bundesvorsitzender                                                                                              lizei. „Es mag auch bei der Poli-
            Rainer Wendt im Bundestag am                                                                                              zei Fehlverhalten geben. Dem
            16. September ein Gespräch                                                                                                muss entschieden nachgegan-
            über zahlreiche sicherheitspoli-                                                                                          gen werden, so wie zuletzt in
            tische Themen geführt, auch                                                                                               Nordrhein-Westfalen. Einen
            über die aktuelle Debatte in                                                                                              strukturellen Rassismus in der
            der Migrationspolitik. Dabei                                                                                              Polizei gibt es jedoch nicht.
            stimmten beide überein, dass
            Deutschland nicht ohne Abstim-                                                                                             „Wir können die Arbeit unse-
            mung mit den anderen europäi-                                                                                             rer Polizistinnen und Polizisten
            schen Partnern handeln dürfe.                                                                                              nicht hoch genug schätzen.“
            Dabei komme dem Außen-              <
                                                < Gespräch im Bundestag: Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der             Thorsten Frei, stellvertretender
            grenzschutz eine hohe Bedeu-          CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Rainer Wendt, DPolG-Bundesvorsitzender                 Vorsitzender der CDU/CSU-
            tung zu. Frontex müsse weiter                                                                                                   Bundestagsfraktion
            gestärkt werden, so Frei. 10 000    despolizei seien ebenso zu            praxistaugliches Bindeglied.
  6         Mitarbeiter mehr in den nächs-      ­begrüßen wie neue Fahrzeuge,         Thorsten Frei sicherte zu, „im                  Die Polizei ist der Garant für
            ten Jahren reichen da nicht aus.     Wasserwerfer und Handfeuer-          parlamentarischen Raum alles                    Sicherheit und Ordnung. Statt
                                                 waffen. Besonders, betonte der       dafür zu tun, damit die Polizei                 Diffamierungskampagnen
Aktuelles

            Der Bundespolizei kommt dabei        DPolG-Bundesvorsitzende, dass        die notwendigen Befugnisse                      braucht es die uneingeschränk-
            eine zentrale Rolle zu. „Die mas-    nunmehr der sogenannte „Ta-          und Instrumente erhalte, um                     te politische Unterstützung für
            sive Stärkung, die die Bundes­       ser“ die bestehende Lücke zwi-       ihre Arbeit erledigen zu können.                unsere Polizisten, die jeden Tag
            polizei bislang erfahren hat, ist    schen Schlagstock beziehungs-        Es kann nicht sein, dass Straf­                 auch die Gefahr für Leib und
            positiv und muss verstetigt          weise Pfefferspray und dem           täter die neuesten technischen                  Leben auf sich laden, damit
            werden“, sagte Rainer Wendt.         Einsatz der Schusswaffe schlie-      Errungenschaften nutzen dür-                    die Bürger in Deutschland in
            5 000 Stellen mehr bei der Bun-      ßen könne. Er wäre damit ein         fen und die Polizei nicht.“                     Sicherheit leben können.“

            Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen

            DPolG und dbb: Protestdemonstration in Berlin
            Beschäftigte aus dem öffentli-      chen Dienst für Sicherheit und        ben, an konkreten Kompromis-                    den in der Krise unter schwe-
            chen Dienst haben mit einem         Verlässlichkeit einstehen. Ver-       sen zu arbeiten, und obwohl                     ren Bedingungen am Laufen
            Demonstrationszug und Kund-         lässlichkeit forderten sie daher      der Bund bereits ein milliar-                   gehalten haben, die kalte
            gebungen am 24. September           auch von den Arbeitgebern.            denschweres Unterstützungs-                     Schulter.“ Der dbb Chef forder-
            in Berlin auf ihre Forderungen      „Die zweite Verhandlungsrun-          paket für die Kommunen auf-                     te die Arbeitgeberseite auf,
            aufmerksam gemacht. Mit             de ohne Angebot zu bestrei-           gelegt hat, verweisen die                       endlich ein verhandlungsfähi-
            starker Beteiligung der DPolG       ten, ist wie auf einem Spielfeld      Arbeitgeber stur auf angeblich                  ges Angebot vorzulegen. „Das
            Bundespolizeigewerkschaft           ohne Ball auf ein Tor zu warten       leere Kassen und zeigen damit                   hat auch etwas mit Wertschät-
            protestierten sie vor dem Sitz      – hilflos. Wir werden uns auf         gerade denjenigen, die den La-                  zung und Respekt zu tun!“
            der Vereinigung der kommuna-        den Straßen der Republik so
                                                                                      <
                                                                                      < Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft
                                                                                                                                                                          © DPolG

            len Arbeitgeberverbände (VKA)       lange lautstark sehen lassen,
                                                                                        mit dem DPolG-Bundesvorsitzenden
            und dem Finanzministerium           bis wir ein anständiges Ergeb-          Rainer Wendt beim Protestzug in Berlin
            gegen die Verweigerungshal-         nis haben“, so Teggatz.
            tung der Arbeitgeberseite.
                                                Der dbb Bundesvorsitzende
            Der Vorsitzende der DPolG           ­Ulrich Silberbach kritisierte das
            Bundespolizeigewerkschaft,           Verharren der Arbeitgeber in
            Heiko Teggatz, unterstrich,          veralteten Ritualen: „Obwohl
            dass die Menschen im öffentli-       wir Bereitschaft signalisiert ha-

            > Polizeispiegel | Oktober 2020
POLIZEISPIEGEL - DPolG Niedersachsen
Energetische Sanierung

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POLIZEISPIEGEL - DPolG Niedersachsen
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

                           Regierungskommission legt Abschlussbericht vor

                           Mehr Sicherheit für Nordrhein-
                           Westfalen und Deutschland
                           Nach über zwei Jahren intensiver Arbeit hat die

                                                                                                                                                                      © DPolG
                           Regierungskommission „Mehr Sicherheit in Nord-
                           rhein-Westfalen“ unter der Leitung von Wolfgang
                           Bosbach (CDU) im August ihren 134 Seiten star-
                           ken Abschlussbericht vorgelegt.

                           16 unabhängige Experten             le Koordinierungsstelle auf
                           aus dem Bereich der Inneren         Bundesebene zu Deradikalisie-
                           Sicherheit, darunter der DPolG-     rungsaktivitäten auf Länder-
                           Landesvorsitzende Erich Ret-        und Bundesebene geschaffen
                           tinghaus, hatten seit 2018          werden und jede Polizeidienst-
                           ­regelmäßig getagt, weitere         stelle muss in die Lage versetzt
                            ­Experten eingeladen und Au-       werden, Cyberkriminalität zu
                             ßentermine wahrgenommen,          bekämpfen.
                             um die bestehenden Struktu-
                             ren und möglichen Defizite in     Überdies soll eine zentrale
      8                      der Sicherheitsarchitektur zu     Spurendatenbank eingerichtet
                             analysieren und Verbesse-         werden, die unter anderem
                             rungsvorschläge zu erarbeiten.    auch Ohrabdrücke aufnimmt.
Regierungskommission NRW

                             Dabei schaute die Kommission      Funkzellen sollen genauer ver-
                             nicht nur ins eigene Bundes-      messen werden ebenso wie
                             land, sondern formulierte         Straftäter ohne deutsche
                             auch Vorschläge zur Zusam-        Staatsbürgerschaft konse-
                             menarbeit der Sicherheitsbe-      quenter abgeschoben werden.
                             hörden auf kommunaler, Bun-                                          <
                                                                                                  < Die Regierungskommission legte im August den 140 Seiten starken
                                                                                                    Abschlussbericht vor.
                             des- und Europaebene. Das         An manchen Stellen nimmt
                             inhaltliche Spektrum war breit    sich die Kommission andere
                             gefächert – von der Alltagskri-   Bundesländer zum Vorbild.          Nordrhein-Westfalen einzu-          den europäischen Nachbarn
                             minalität über die Gefahren       So existiert in Bayern schon       richten, unter Einbeziehung         zweifelsfrei dazu.
                             durch Terrorismus und Extre-      länger ein Strategisches Inno-     der Staatsanwaltschaften.
                             mismus bis zur Organisierten      vationszentrum (SIZ), das neue                                         Der Bericht enthält zahlreiche
                             Kriminalität und Cyberkrimina-    Kriminalitätsszenarien prog-       Als ein Fazit konstatiert der       weitere Vorschläge für eine
                             lität. Besondere Täter- und Op-   nostiziert und analysiert sowie    ­Bericht, dass größere Komple-      bessere Sicherheitsarchitektur
                             fergruppen wurden analysiert      innovative Ermittlungsmetho-        xität nicht nur einen höheren      und optimierte Kriminalitäts-
                             und spezielle Empfehlungen        den entwickelt. Es besteht aus      Bedarf an Spezialisierung er-      bekämpfung, die hier aus
                             erarbeitet.                       einem gemischten Team aus           fordert, sondern auch mehr         Platzgründen nicht alle er-
                                                               Polizeibeamten und Wissen-          Zusammenarbeit. Im Zeitalter       wähnt werden können.
                           So sollen die Verfassungs-          schaftlern.                         der Vernetzung und Globalisie-
                           schutzämter gestärkt werden,                                            rung gehört die systematische      Der Abschlussbericht ist abruf-
                           die Öffentlichkeitsfahndung         Die Kommission schlägt vor,         Kooperation mit Behörden an-       bar unter www.land.nrw/de/
                           optimiert werden, eine zentra-      ein ähnliches Zentrum für           derer Bundesländer sowie mit       mehr-sicherheit.

                           „Ohne Spezialisten wird es nicht gehen“
                           Der POLIZEISPIEGEL sprach mit dem Vorsitzenden                         Als der Ministerpräsident von       Ihnen da als Erstes durch den
                                                                                                  Nordrhein-Westfalen, Armin          Kopf?
                           der Regierungskommission, Wolfgang Bosbach
                                                                                                  Laschet, 2017 an Sie heran-
                           (CDU), über die Arbeit und Empfehlungen der                            trat mit der Bitte, die Kom-        Diese Bitte ist Ehre und Freude
                           Regierungskommission.                                                  mission zu leiten, was ging         zugleich! Eine Ehre, weil mir

                           > Polizeispiegel | Oktober 2020
POLIZEISPIEGEL - DPolG Niedersachsen
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

Armin Laschet dadurch großes
Vertrauen entgegengebracht
hat. Aber auch Freude, weil es
nicht nur Arbeit, sondern auch
ein Vergnügen sein würde, mit
lauter Hochkarätern in Sachen
Sicherheit zusammenzuarbei-
ten.

Die Innere Sicherheit umfasst
sehr viele Einzelaspekte. Wo­
rin sehen Sie die größte Her­
ausforderung in diesem Be­
reich in den nächsten Jahren?

Den ständigen und teilweise           <
                                      < Zu einem Gespräch über den Bericht und die Lage der Sicherheitsbehörden in Deutschland trafen sich Wolfgang
                                        Bosbach und DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt am 10. September in der DPolG-Bundesgeschäftsstelle in Berlin.
immer neuen Aufgaben und
Anforderungen in möglichst
optimaler Weise gerecht zu            wechselnden Themen. So et-                          Nichts gegen Generalisten,         (lacht) Mit 23-jähriger parla-
werden.                               was könnte ich mir auch beim                        aber ohne Spezialisten wird        mentarischer Erfahrung! Volle
                                      Thema Prävention vorstellen.                        es in vielen Bereichen nicht ge-   Konzentration auf die Themen,
Personell, technisch, aber            Die Sensibilisierung der Bevöl-                     hen, das gilt nicht nur für die    nur Sachargumente zählen, ab
auch in puncto Gesetzgebung.          kerung vor Gefahren wird ga-                        Bereiche IT-Kriminalität oder      und zu auch mal etwas über-
Beispielhaft erwähnen möch-           rantiert auf großes Interesse                       Geldwäsche.                        hören – und einer guten Prise
te ich nur die Themen Aus-            stoßen.                                                                                Humor. Es durfte auch ruhig
und Fortbildung, technische                                                               In den letzten Jahren werden       mal gelacht werden.
Ausstattung und die nationale         Zukünftig sollte es bei den                         gesellschaftliche Diskussionen
und internationale Zusam-             Sicherheitsbehörden mehr                            und Spannungen immer öfter         Der Bericht kann letztlich als            9
menarbeit.                            berufliche Spezialisierungen                        auch auf der Straße ausgetra­      Blaupause für andere Bundes­
                                      geben. Allein der Bereich                           gen. Die Polizei muss Demons­      länder gelesen werden. Inwie­

                                                                                                                                                                 Regierungskommission NRW
Im Bericht heißt es, in der Ver­      ­Cyberkriminalität, die zahlrei­                    trationen und Versammlungen        weit lassen sich Ihre Vorschlä­
gangenheit blieb der Präventi­         chen Straftaten im Netz, ma­                       schützen. Dabei gerät sie re­      ge auf andere übertragen?
onsgedanke häufig eine hohle           chen das notwendig. Spezia­­                       gelmäßig selbst in die Kritik      Und wäre eine einheitlichere
Phrase. Dabei sollte die Prä­         lisierung birgt aber auch die                       und muss sich für ihr Handeln      Linie in Bezug auf Polizei- und
ventionsidee im Mittelpunkt           Gefahr, den Überblick zu ver­                       rechtfertigen. Wie kann die        Sicherheitsgesetze bundes­
staatlichen Handelns stehen.          lieren, das Gespür für die gro­                     Politik die Polizei stärker un­    weit wünschenswert?
Wo kann der Staat noch besser          ßen Zusammenhänge. Wie                             terstützen?
Prävention betreiben? Wie              kann man dem entgegen-                                                                Leider muss ich hier die klassi-
sieht diese konkret aus?               wirken?                                            Wenn der Staat für sich – aus      sche Juristenantwort geben:
                                                                                          guten Gründen – das Gewalt-        ja und nein! Einiges, was wir
In welchem Bereich nicht? Ein         Die Sorge teile ich nicht, wenn                     monopol in Anspruch nimmt          NRW empfehlen, ist ja schon
konkreter Vorschlag: Früher           die gewonnenen Erkenntnisse                         und die Polizei beauftragt, dies   Praxis in anderen Ländern, an-
gab es zum Thema Prävention           und Ermittlungsansätze mit                          durchzusetzen, und wenn diese      deres dürfte auch in vielen an-
im Straßenverkehr den be-             anderen Stellen und Ermittlern                      Polizeikräfte ihre Uniform mit     deren Ländern auf großes In-
rühmten „7. Sinn“. Kurze Filme        geteilt werden, die dann ihrer-                     Hoheitsabzeichen tragen, dann      teresse stoßen.
von etwa fünf Minuten mit             seits davon profitieren.                            repräsentieren sie unseren
                                                                                          Staat und haben die vorbehalt-     Beim Thema „Musterpolizei­
                                                                                          lose Rückendeckung von Politik     gesetz“ bin ich mittlerweile
                                                                       © Windmüller (2)

                                                                                          und Gesellschaft verdient. Das     im Stadium zwischen Ernüch-
                                                                                          bedeutet nicht, etwaiges Fehl-     terung und Kapitulation an­
                                                                                          verhalten zu ignorieren oder zu    genommen.
                                                                                          tabuisieren – aber wer die Poli-
                                                                                          zei unterstützen will, fällt ihr   Im Grunde ist es doch so:
                                                                                          nicht in den Rücken, sondern       Kein Land hat explizit etwas
                                                                                          stärkt ihr den Rücken.             gegen Vereinheitlichung, so-
                                                                                                                             lange die anderen 15 Länder
                                                                                          Die Kommission bestand aus         auf dessen Linie einschwenkt.
                                                                                          verschiedenen renommierten         Und da alle Länder so denken,
                                                                                          Köpfen. Wie haben Sie es ge­       bin ich sehr, sehr skeptisch.
                                                                                          schafft, unterschiedliche Sicht­   Wenigstens StGB und StPO
                                                                                          weisen zusammenzubringen           sind bundesweit einheitlich.
                                                                                          und daraus gemeinsame Ziele        Das beruhigt.
<
< „Unsere Vorschläge sollen die Sicherheitslage spürbar verbessern.“                      zu formulieren?                    

                                                                                                                               > Polizeispiegel | Oktober 2020
POLIZEISPIEGEL - DPolG Niedersachsen
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

        Einkommensrunde 2020 geht unter
        schwierigen Bedingungen weiter
        „Die Kolleginnen und Kollegen       destens 150 Euro, bei einer           lumens auf den Bereich der                  handlungen für den öffent­
        der Bundespolizei genießen ho-      Laufzeit von 12 Monaten               Bundesbeamten sowie eine                    lichen Dienst.
        hes Ansehen und leisten her-      >>Erhöhung der Ausbildungs-             Reduzierung der 41-Stunden-
        vorragende Arbeit!“, so der dbb     und Praktikantenentgelte              Woche im Bereich der Bun-                   >Einbeziehung der praxisinte-         flikt im öffentlichen Dienst                 und Kommunen (TVöD) sind
        Bundespolizeigewerkschaft.          grierten Dualstudiengänge in         warnt der Verhandlungsführer                 insgesamt etwa 2,5 Millionen
                                            den TVSöD                            der Arbeitgeber vor überzoge-                Beschäftigte direkt oder indi-
        Peter Poysel, Bundestarifbe-                                                                                          rekt betroffen: rund 2,3 Mil­
        auftragter der DPolG Bund, er-                                                                                        lionen Arbeitnehmende des
        klärte: „Der öffentliche Dienst                                                                                       Bundes und der Kommunen
        muss, gerade für den Nach-                                                                                            und weiterer Bereiche, für die
        wuchs, attraktiv bleiben.“ Da-                                                                                        der TVöD direkte Auswirkun-
        bei gehe der erste Blick vieler                                                                                       gen hat, sowie rund 225 000
        junger Leute auf die Arbeitsbe-                                                                                       Bundesbeamtinnen und Bun-
        dingungen und die Bezahlung.                                                                                          desbeamte sowie Anwärterin-
                                                                                                                              nen und Anwärter beim Bund,
        Mehrere Anträge wurden sei-                                                                                           auf die der Tarifabschluss na-
10      tens der DPolG Bund beim dbb                                                                                          türlich ebenfalls zeit- und in-
        schriftlich eingereicht, um an                                                                                        haltsgleich übertragen wer-
        den Branchentagen intensiv                                                                                            den soll.
Tarif

        diskutiert zu werden und damit
        möglichst viele Anliegen der                                                                                          Nach dem digitalen Branchen-
        Bundespolizei in der gemeinsa-                                                                                        tag der DPolG am 17. August
        men Forderungsfindung aller                                                                                           2020 begannen am 1. Septem-
                                                                                                               © Windmüller

        Fachgewerkschaften des dbb                                                                                            ber 2020 die Verhandlungen in
        Berücksichtigung finden.                                                                                              Potsdam. Die Beschäftigten
                                                                                                                              der Bundespolizei sind system-
        „Mut, Fantasie und Willem um                                                                                          relevant und haben mehr ver-
        Kompromiss – ohne das geht        <
                                          < Der Vorsitzende der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz,               dient als warme Worte. Auf je-
                                            beim Tarifauftakt in Potsdam
        es nicht, ohne das werden wir                                                                                         den Fall mehr als den von den
        kein Ergebnis hinbekommen“,                                                                                           Kommunen angebotenen In-
        resümierte dbb Chef Ulrich        >Angleichung der Arbeitszeit          burgs OB Ulrich Mädge. Die                   te Einkommensrunde ein.
                                             Ost an West im kommunalen           Vereinigung der kommunalen
        >Einrichtung eines „Verhand-          die Forderungen als „völlig                  ­Auftaktveranstaltung war die
        Die gemeinsame Sitzung von           lungstisches Pflege“ zur Ver-       überzogen“ zurück.                            deutlich restriktivere Haltung
        Bundestarifkommission, Bun-          besserung der Arbeits- und                                                        der Vertreter der Kommunen
        desvorstand und Bundesbeam-          Entgeltbedingungen im Pfle-         Die DPolG erwartet schwierige                 im Gegensatz zu den Vertre-
        tenkommission im Rahmen der          gebereich                           Tarifverhandlungen angesichts                 tern des Bundes wahrnehmbar.
        Forderungsfindung am 25. Au-      >>Verlängerung und Verbesse-           der Umstände. Die Forderung                   Bei den Verhandlungsführern
        gust 2020 musste wiederum            rung des Tarifvertrags zur          nach 4,8 Prozent, mindestens                  der Kommunen müssen noch
        als Videokonferenz abgehalten        Gewährung von Altersteilzeit        150 Euro mehr Einkommen, sei                  dicke Bretter gebohrt werden.
        werden. Mit großer Mehrheit       >> Der öffentliche Dienst braucht      „bescheiden“, so der dbb Chef
        wurden folgende Forderungen          Entlastung. Das gilt nicht erst     Ulrich Silberbach.                           Nahverkehrsticket für alle           burg und seit März 2019 als                  dam, die am 19./20. September
                                             Azubis                              Präsident der VKA im Amt. Er                 dort fortgesetzt worden sind,
        >>Erhöhung der Tabellenent-       >>Zeitgleiche und systemge-            ist damit Verhandlungsführer                 um am 22./23. Oktober eben-
          gelte um 4,8 Prozent, min-         rechte Übertragung des Vo-          der Kommunen in den Tarifver-                falls in Potsdam zu enden. 

        > Polizeispiegel | Oktober 2020
B U N D ES W EI T E G ED EN
                             ENKA
                                KA N KÜ N D I G U N G

                              1948                       2002

   DIE DEUTSCHE MARK
   EDLE GEDENK-ARMBANDUHR

                            Zifferblatt mit detaillier-
                            tem, goldakzentuiertem
                            Replikat der 1-DM-
                            Münze in Silber aus
                            dem Jahr 1954

                            Persönliche Ausgabe-
                            nummer und rücksei-
                            tiges Motiv der 1-DM-
                            Münze

    Ausgabenummer

  Vom Euro schon seit 2002 abgelöst, erfreut
  sich die Deutsche Mark unter Sammlern nach                                                                                                                                   Armband: ca. 2 cm breit,
                                                                                                                                                                                 für Handgelenkumfang
  wie vor einer großen Beliebtheit. Dabei gilt die                                                                                                                                 von 17,5 bis 22,5 cm
  1-DM-Münze aus dem Jahr 1954 mit dem Präge-                                                                                                                                           Ø Uhrengehäuse:
  zeichen „G“ als teuerste 1-DM-Münze. In der Qualität                                                                                                                               4,2 cm (ohne Krone)
                                                                                                                                                                                     Gehäusehöhe: 1 cm,
  „Stempelglanz“ ist sie mit 1.200 € bewertet.                                                                                                                                       Ø Replikat: 23,5 mm

                                                                                                                                                                       Produkt-Nr.: 522-WAT02.01
                                                                                                                                                                             Produktpreis: € 149,85
        Elegante Erinnerung an die Deutsche Mark!                                                                                                                         (zahlbar auch in 3 Monats-
                                                                                                                                                                                 raten zu je € 49,95)
Wohl kaum ein Symbol ist mehr mit der Gründung der Bundes-                                                                                                                      zzgl. € 8,95 Versand
republik und dem anschließenden Wirtschaftswunder der 50er Jah-
re verknüpft als die Deutsche Mark. Bis 1958 entwickelte sich die                                                        Das Angebot ist limitiert – Reservieren Sie noch heute!
D-Mark zu einer der härtesten und stabilsten Währungen der Welt                                                                                                                                                ✂
sowie zur inoffiziellen Leitwährung innerhalb Europas. Tragen Sie                                                 PERSÖNLICHE REFERENZ-NUMMER: 92608
deshalb nun eine glanzvolle Erinnerung an ein starkes Deutschland                                                                Mit 120-TAGE-Rückgabe-Garantie
– in Form einer eleganten Armbanduhr!                                                                             Zeitlich begrenztes Angebot: Antworten Sie bis 16. November 2020
       Kostbares Meisterwerk der Uhrmacherkunst                                                                       Ja, ich reserviere die Armbanduhr
Das Edelstahlgehäuse der Uhr ist kostbar mit Gold plattiert. Die Mitte                                                         „Die Deutsche Mark“
                                                                                                                 Bitte gewünschte Zahlungsart ankreuzen (✘)
des Zifferblattes besteht aus einer originalgetreuen Nachbildung                                                    Ich zahle den Gesamtbetrag nach Erhalt der Rechnung
der 1-DM-Münze von 1954. Für einen edlen Glanz sorgen die feine                                                     Ich zahle in drei bequemen Monatsraten
Goldakzentuierung des numerischen Wertes und der Bezeichnung
„Deutsche Mark“. Ein zuverlässiges Quarzuhrwerk sowie das Echt-
lederarmband runden das einzigartige Erscheinungsbild perfekt ab.                                                Name/Vorname                                               Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen

             Exklusiv bei The Bradford Exchange
                                                                                                                 Straße/Nummer
Die Uhr erscheint exklusiv bei The Bradford Exchange und ist nicht
                                                                                                WEEE: 97075536

im Handel erhältlich. Die Auflage ist auf 90 Fertigungstage limitiert.                                            PLZ/Ort
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Mark“ am besten noch heute!
                                                                                                                 Geburtsdatum                             E-Mail (nur für Bestellabwicklung)

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                                                                                                                 Telefon (nur für Rückfragen)

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               Bitte einsenden an: The Bradford Exchange Ltd.                                                    Datenschutz: Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.bradford.de/
                                                                                                                 datenschutz. Wir werden Ihnen keine Angebote von The Bradford Exchange per E-Mail, Telefon
Johann-Friedrich-Böttger-Str. 1–3 • 63317 Rödermark • kundenbetreuung@bradford.de                                oder SMS-Nachricht zukommen lassen. Sie können Ihre Kontaktpräferenzen jederzeit ändern,
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                                                                                                                 indem Sie uns unter nebenstehender Adresse bzw. Telefonnummer kontaktieren. Bitte teilen Sie
          Österreich: Senderstr. 10 • A-6960 Wolfurt/V • Schweiz: Jöchlerweg 2 • CH-6340 Baar                    uns per Telefon, E-Mail oder schriftlich mit, falls Sie keine brieflichen Angebote erhalten möchten.
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

                                                                                                                                                      © Schäler
            6. Fachtagung „Optimierte Kommunale Verkehrssicherheitsarbeit“

                                                                                                                                                                  © Scharfsinn86 / Adobe Stock
            Der Straßenverkehr als
            komplexe Herausforderung
            Auch in diesem Jahr fanden        wurf zur Effektivierung des       Nach einer kurzen Pause be­
            sich wieder zahlreiche Exper­     Bußgeldverfahrens in Form         leuchtete Professor Dr. André
            ten und Interessierte auf der     von Zahlungs­erleichterungen,     Bresges vom Institut für Physik
                                                                                                                   <
                                                                                                                   < DPolG-Bundesvorsitzender
            Fachtagung „Optimierte Kom­       um die Verwaltungen und Ge­       und ihre Didaktik der Univer­         ­Rainer Wendt referierte über
            munale Verkehrssicherheits­       richte zu entlasten.              sität zu Köln die bislang er­          aktuelle Entwicklungen im
            arbeit“ am 9. September 2020                                        forschten Möglichkeiten und          ­Verkehrsbereich.
12
            im Hotel Königshof in Bonn        Im Anschluss führte Ute Ham­      Grenzen des menschlichen Ge­
            ­zusammen und folgten dabei       mer, Geschäftsführerin des        hirns im komplexen Straßen­        Zum Abschluss der geladenen
Aktuelles

             hochinteressanten Vorträgen      Deutschen Verkehrssicher­         verkehr und ging anschließend      Referenten ging Marco Schäler
             zu aktuellen Themen in der       heitsrates, die Teilnehmenden     auf die Herausforderungen im       (Mitglied der DPolG-Kommis­
             Verkehrssicherheitsarbeit.       in die Grundlagen der „Vision     Zusammenhang mit dem Ein­            sion Verkehr) auf die ersten
                                              Zero“ ein und ging anschlie­      satz von künstlicher Intelligenz     ­Erfahrungen im Umgang mit
            Die in diesem Jahr unter be­      ßend auf einige ausgewählte       beim autonomen Fahren ein.            Elektrokleinstfahrzeugen seit
            sonderen hygienischen Vorkeh­     Forderungen des DVR im Be­                                              Einführung der Elektrokleinst­
            rungen durchgeführte Veran­       reich „Geschwindigkeit“ und       Silke von Beesten (ebenfalls       fahrzeuge-Verordnung (eKFV)
            staltung wurde zunächst mit       „Sicherheit für den Fuß- und      von der Universität zu Köln)       ein. Neben einer kurzen Skizzie­
            einer prägnanten Rede des         Radverkehr“ ein. Abschließend     stellte anschließend das Projekt   rung des Regelungsinhaltes
            Bundesvorsitzenden der Deut­      informierte Ute Hammer die        „Crash Kurs NRW“ als interdis­     thematisierte er dabei die aktu­
            schen Polizeigewerkschaft,        Zuhörenden über die Neugrün­      ziplinäre Verkehrsunfallpräven­    elle Verkehrsunfallstatistik so­
            ­Rainer Wendt, eröffnet. Dabei    dung der Straßenverkehrsaka­      tionskampagne vor und hob          wie die verbundstrategischen
             betonte er, dass sich die mit    demie beim Bundesamt für          dabei die positiven Erfahrun­      Herausforderungen in der Ver­
             Verkehrssicherheitsaufgaben      Güterverkehr und warb ein­        gen und gewinnbringenden Er­       kehrssicherheitsarbeit. Im Fazit
             betrauten Organisationen an­     dringlich für eine Inanspruch­    kenntnisse hervor, die sie im      konnte dabei festgehalten wer­
             gesichts der noch immer ho­      nahme der dort angesiedelten      Rahmen der Kursdurchführun­        den, dass Elektrokleinstfahr­
             hen Anzahl von Verkehrsunfall­   Expertise im Bereich der Infra­   gen machen konnte.                 zeuge derzeit noch überwie­
             toten weiterhin mit großen       strukturplanung durch die                                            gend in gut erschlossenen
             Herausforderungen konfron­       Städte und Kommunen.              In einem weiteren Vortrag re­      Innenstadtgebieten angeboten
             tiert sehen, die nicht zuletzt                                     ferierte Dr. Dirk Teßmer (Rich­    werden und dort in Konkurrenz
             durch die aktuelle Debatte im    Im weiteren Verlauf präsentier­   ter am OLG Frankfurt am Main)      zum ÖPNV stehen. Darüber
             Zusammenhang mit der Miss­       te Peter Schlanstein (Fachhoch­   über die juristische Nutzung       ­hinaus führen Verkehrsunfälle
             achtung des Zitiergebotes in     schule für öffentliche Verwal­    von Autodaten zum Nachweis          unter Beteiligung von Elektro­
             der aktuellen Ausgabe der        tung Münster) die aktuellen       von Verkehrsvergehen und            kleinstfahrzeugen fast immer
             BKatV erschwert werden. Be­      Verkehrsunfallstatistiken im      ging dabei insbesondere auf         zu Verletzungen und sind häu­
             sonders interessant sind aus     Zusammenhang mit der Unfall­      die Frage ein, ob die Autodaten     fig auf ein Fehlverhalten des
             Sicht von Rainer Wendt hinge­    ursache „Geschwindigkeit“ und     dem Fahrer oder dem jeweili­        Elektrokleinstfahrzeugführen­
             gen die aktuellen Entwicklun­    betonte dabei eindrucksvoll,      gen Hersteller gehören und          den zurückzuführen. Vor die­
             gen zur sogenannten Halter­      dass die Wahrscheinlichkeit, an   welche Ermittlungsmöglich­          sem Hintergrund ist es von
             haftung im Rahmen der im         einem Verkehrsunfall zu ster­     keiten sich im Hinblick auf die     ­ele­mentarer Bedeutung, dass
             März formulierten Empfehlun­     ben, wesentlich höher ist als     Vorsatzbegründung bei tödli­         die zumeist noch unbekannte
             gen der Verkehrsministerkon­     ­einem Tötungsdelikt zum          chen beziehungsweise schwe­          Regelungslage öffentlichkeits­
             ferenz und der Gesetzesent­       ­Opfer zu fallen.                ren Verkehrsunfällen ergeben.        wirksam kommuniziert wird.

            > Polizeispiegel | Oktober 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

          Digitale Barrierefreiheit
          Bilder sprechen lassen
          Wer hat noch nicht besondere
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

            Extremismus als
            Bedrohung für die
            Innere Sicherheit –
            Eine aktuelle Analyse

                                                                                                                                                         © Bastian Ott / Adobe Stock
            Von Professor Dr. Stefan Goertz, Bundespolizei,                                                            <
                                                                                                                       < Gewalttätige Antifa-Demo
            ­Hochschule des Bundes, Lübeck                                                                               in Dresden

14          Dieser Beitrag untersucht         den im Jahr 2019 781 verübt,          die Gruppe Oldschool Society
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

                                                                                                                                                                      warnte. Die „Intensität der Ge­
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                                                                                                                                                                      walttaten“ habe sich erhöht.
                                                                                                                                                                      „Scheinbare ,rote Linien‘ wür­
                                                                                                                                                                      den überschritten“. Daher er­
                                                                                                                                                                      scheine „auch der Schritt zur
                                                                                                                                                                      gezielten Tötung eines politi­
                                                                                                                                                                      schen Gegners nicht mehr völ­
                                                                                                                                                                      lig undenkbar“. So gebe es in
                                                                                                                                                                      mehreren Bundesländern Hin­
                                                                                                                                                                      weise darauf, dass sich Klein­
                                                                                                                                                                      gruppen herausbildeten, „eige­
                                                                                                                                                                      ne Tatserien begehen und sich
                                                                                                                                                                      aufgrund steigender Gewaltbe­
                                                                                                                                                                      reitschaft bei ihren Taten vom
                                                                                                                                                                      Rest der Szene abspalten“.
                                                                                                                                                                      Das Bundesamt für Verfas­
<
< Polizeieinsatz bei                                                                                                                                                  sungsschutz warnt vor einer
  ­einem rechtsextremen                                                                                                                                               „Radikalisierungsspirale“ eines
   Aufmarsch                                                                                                                                                          abgeschotteten „harten Kerns“.
                                                                                                                                                                      Das Bundesamt beobachtet
chische Struktur. Die Erfahrun­                                 den“ zugerechnet. Das links­                       waltorientierten Linksextre­                       entsprechende Tendenzen in
gen rechtsterroristischer Orga­                                 extremistische Personen­                           misten gegenüber Polizisten.                       Sachsen, Hamburg und Berlin,
nisationen in den USA lehren,                                   potenzial ist im Jahr 2019 um                      Polizisten stellen nach Anga­                      diese Bundesländer gelten
dass je größer und zentraler                                    rund 4,7 Prozent auf insgesamt                     ben der deutschen Sicherheits­                     schon länger als Hotspots, vor
geführt gewaltbereite Neo­                                      33 500 Personen gestiegen, die                     behörden für gewaltorientier­                      allem die Stadt Leipzig. Der Ver­
nazigruppen waren, desto                                        Zahl der gewaltorientierten                        te Linksextremisten „personifi-                    fassungsschutz sieht aber auch
schneller und leichter diese                                    Linksextremisten stieg auf                         zierte Hauptfeindbilder“ und                       in Thüringen, Bayern, Nord­
von US-Sicherheitsbehörden                                      9 200 Personen, damit wird je­                     zum Teil sogar „entmenschlich­                     rhein-Westfalen und ­Bremen         15
detektiert und bekämpft wer­                                    der vierte Linksextremist von                      te“ Hassobjekte dar. Diese                         Anhaltspunkte, „dass sich ein
den konnten.                                                    den Sicherheitsbehörden als                        ­entmenschlichende Wahrneh­                        kleiner Teil der gewaltorientier­

                                                                                                                                                                                                          Aktuelles
                                                                gewaltorientiert eingeschätzt.                      mung von Linksextremismus                         ten linksextremistischen Szene
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

                                                                                                                                                               © ake1150
                                                             In Kooperation mit der dbb akademie veranstaltet die

                                                             DPolG-Bundesseniorenvertretung
                                                              vom 26. bis 28. November 2020
                                                        im dbb forum siebengebirge in Königswinter-Thomasberg ihr

                                                                        Senioren-Seminar
                                                                                    zum Thema:

                                                „Rund um die Pflege“
                                              Die Teilnahme ist auf 20 Personen begrenzt. Anmeldung erbeten bis 9. November 2020.
                                Die Berücksichtigung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Meldung mit Angaben zu Namen,
                              ­Privatadresse, Geburtsjahr (1960 und älter), E-Mail-Anschrift und DPolG-Landes- beziehungsweise Mitgliedsverband.
                                            Näheres zur Programmfolge, zum Anmeldeformular und anderem siehe unter
                                                              www.dpolg.de>senioren>Termine/Veranstaltungen
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                                                                                           Kosten?
Urlaubsangebote/Senioren

                                                  Die Seminarkosten übernimmt die DPolG-Bundesseniorenvertretung.
                                                     Unterkunft und Verpflegung im dbb bildungszentrum sind frei!
                                                                     Es wird ein Fahrtkostenzuschuss gezahlt.
                                                                                      Seminarleitung:
                                                                                      Gerhard Vogler
                                                                                        Referenten:
                                                                                    Oliver Krzywaneck
                                                                                         Uta Weise
                                                                                     Gerhard Vogler
                                                   Anmeldung an die DEUTSCHE POLIZEIGEWERKSCHAFT – Bundesgeschäftsstelle –
                                                      Friedrichstr. 169, 10117 Berlin, Fax: 030.47378125, E-Mail: dpolg@dbb.de

                            Polizeispiegel | Oktober 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

Aufzeichnen polizeilicher Amtshandlungen
Von Martin Maibach, Wiesbaden1                                                                breitung oder Veröffent­lichung    liegt ein solcher Fall in der
                                                                                              des Materials eine Strafanzeige    ­Regel nicht vor. Somit ist der
In der Ausgabe 6/2016 des 1                     Strafvorschrift dürfte der                    gegen den Täter fertigen zu         § 201 a StGB ebenfalls kein
 POLIZEISPIEGELS (Fachteil,                     § 33 Kunsturhebergesetz                       können beziehungs­weise diese       probates Mittel, um im Polizei-
S. 22 ff.) veröffentlichte der                  (KunstUrhG)3 sein.                            somit im Vorfeld zu verhindern.     dienst gegen unerwünschte
­Autor einen Artikel über die                                                                 Eine solche Identitätsfeststel-     Aufnahmen vorzugehen.
 Strafbarkeit des Aufzeichnens                  § 33 Abs. 1 KunstUrhG: „Mit                   lung sei erst dann zulässig,
 polizei­licher Amtshandlungen                  Freiheitsstrafe bis zu einem                  wenn konkrete Anhaltspunkte        3 Verletzung der Vertrau-
 nach § 201 StGB2 (Verletzung                   Jahr oder mit Geldstrafe wird                 für eine Veröffentlichungs- oder     lichkeit des Wortes
 der Vertraulichkeit des Wor-                   bestraft, wer entgegen den                    Verbreitungsabsicht vorliegen,       ­gemäß § 201 StGB
 tes). Zum damaligen Zeitpunkt                  §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet              was in der Praxis nur schwierig
 war zu diesem konkreten Spe-                   oder öffentlich zur Schau                     zu begründen sein dürfte (Aus-     § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB: „Mit
 zialfall noch keine Rechtspre-                 stellt.“                                      nahme: Der Filmende kündigt        Freiheitsstrafe bis zu drei Jah-
 chung recherchierbar. Dies war                                                               an, das Material veröffentlichen   ren oder mit Geldstrafe wird
 wahrscheinlich dem Umstand                     Es ist also strafbar, das Bildnis             zu wollen). In der Regel, so die   bestraft, wer unbefugt das
 geschuldet, dass aufgrund der                  einer Person zu verbreiten oder               Richter, sei davon auszugehen,     nichtöffentlich gesprochene
 Nichtkenntnis der Anwendbar-                   zu veröffentlichen, wenn nicht                dass der Filmende das Material     Wort eines anderen auf einen
 keit des § 201 StGB in solchen                 eine Ausnahme nach § 22                       nicht verbreiten oder veröffent-   Tonträger aufnimmt.“
 Fällen keine Anzeigen gefertigt                KunstUrhG (Einverständnis des                 lichen wird. Daraus folgt, dass
 worden waren. Dies hat sich                    Aufgenommenen) oder nach                      schwerwiegendere Maßnah-           Im Gegensatz zu § 33 Kunst-
 mittlerweile geändert und es                   § 23 KunstUrhG (zum Beispiel                  men als eine Personalienfest-      UrhG und zu § 201 a StGB stellt
 besteht nun sogar landesge-                    bei Personen der Zeitgeschich-                stellung (zum Beispiel präven­     der Gesetzgeber hier das ge-
 richtliche Rechtsprechung,                     te oder wenn diese nur „Bei-                  tive Sicherstellung des Smart-     sprochene Wort unter besonde-
 welche die Strafbarkeit der                    werk“ zum eigentlichen Foto-                  phones) ebenfalls unzulässig       ren Schutz gegen das unbefug-       17
 Tonaufzeichnung polizeilichen                  motiv sind) vorliegt.                         sind. Der § 33 KunstUrhG eröff-    te Aufzeichnen. Bildaufnahmen
 Handelns gemäß § 201 StGB                                                                    net somit in der polizeilichen     erfasst diese Norm nicht. Den-

                                                                                                                                                                     Fachteil
 bestätigt. Allerdings wird in                  Fertigt nun eine Person (Video-)              Kontrolle wenig bis gar keinen     noch eröffnet diese Strafvor-
 den Urteilsgründen deutlich,                   Bilder einer regulären Polizei­               Handlungsspielraum.                schrift den Beamten weitrei-
 wie wichtig die Abgrenzung                     kontrolle, liegt in der Regel kei-                                               chende Möglichkeiten bei
 zwischen „öffentlichem“ und                    ne der oben genannten Aus-                    2 Verletzung des höchst-           unbefugtem Aufzeichnen.
 „nichtöffentlichem“ Wort ist.                  nahmen (Einverständnis des                      persönlichen Lebensbe-
 Daher wird nun eine aktuali-                   Aufgenommenen oder Perso-                       reichs durch Bildaufnah-         Die einzelnen Tatbestands-
 sierte Version des Artikels mit                nen der Zeitgeschichte) vor                     men gemäß § 201 a StGB           merkmale:
 besonderem Blickpunkt auf die                  und eine Verbreitung bezie-
 Rechtsprechung veröffentlicht.                 hungsweise Veröffentlichung                   Im Gegensatz zu § 33 Kunst-         3.1 Das nichtöffentlich
                                                wäre strafbar. Dennoch be-                    UrhG stellt § 201 a StGB schon     ­gesprochene Wort
1 § 33 Kunsturhebergesetz                       steht zum Zeitpunkt der Auf-                  das alleinige Anfertigen von
                                                zeichnung noch kein Anfangs-                  bestimmten Bildaufnahmen           Nur weil ein Polizeibeamter
Die im Zusammenhang mit                         verdacht des § 33 KunstUrhG,                  unter Strafe, eine Veröffent­      in der Öffentlichkeit handelt,
dem Aufzeichnen polizeilicher                   weil dieser ausdrücklich eine                 lichung oder Verbreitung ist       heißt das nicht, dass automa-
Amtshandlungen bekannteste                      Verbreitung oder Veröffentli-                 nicht erforderlich. Allerdings     tisch jedes von ihm gesproche-
                                                chung (zum Beispiel durch das                 sind damit nur solche Bildauf-     ne Wort auch öffentlich ist. Öf-
1 Martin Maibach ist als Polizeioberkommis-
  sar auf der Polizeiautobahnstation Wiesba-    Hochladen auf eine Internet-                  nahmen gemeint, durch die die      fentlich ist es nämlich nur dann,
  den im Vollzugsdienst tätig. Nach Absol-      Videoplattform) fordert. Straf-               Intimsphäre einer Person ver-      wenn es einem unbestimmten,
  vierung des Studiums für den gehobenen
  Polizeivollzugsdienst, welches er im Febru-   prozessuale Maßnahmen                         letzt wird, indem der Täter den    nicht eingrenzbaren Personen-
  ar 2013 mit dem akademischen Titel „Di­
  plom-Verwaltungswirt (Fachhochschule)“        scheiden somit in diesem                      Geschädigten zum Beispiel in       kreis gilt oder der Sprechende in
  abschloss, erfolgten verschiedene Verwen-     ­Stadium aus.                                 hilflosem Zustand oder in des-     Kauf nimmt beziehungsweise
  dung im polizeilichen Vollzugsdienst des
  Landes Hessen. Regelmäßig veröffentlicht                                                    sen privater Wohnung auf-          es nicht verhindern kann, dass
  er im Rahmen einer Nebentätigkeit Fach­
  artikel zu polizeispezifischen Themen.
                                                Nach abschließender Recht-                    nimmt. Fertigt jemand un­          ein unbestimmter, größerer
2 Strafgesetzbuch (StGB), Gesetz vom            sprechung des Bundesverfas-                   befugt Bildaufnahmen von           Personenkreis davon Kenntnis
  13. November 1998 (BGBl. I, 3322)
                                                sungsgerichts4 ist in einem sol-              Polizeibeamten im Dienst,          erlangt. Auf eine besondere
                                                chen Fall noch nicht einmal eine
  Impressum:                                    präventive, polizeirechtliche
  Redaktion:
  Prof. Dr. jur. Dieter Müller
                                                Personalienfeststellung zuläs-
                                                sig, um bei einer späteren Ver-
                                                                                               www.      P r i v at k l i n i k - n o r d s e e . d e
  Ulmenweg 20
  06231 Bad Dürrenberg                          3 Gesetz betreffend das Urheberrecht an
                                                                                                                 Privatklinik Psychosomatik
  E-Mail: redaktion.                              Werken der bildenden Künste und der Pho-
                                                  tographie – Kunsturhebersetz (KunstUrhG),
                                                                                               26434 Wangerland-Horumersiel • Tel. (0 44 26) 9 48 80
  polizeispiegel@ivvbautzen.de                    Gesetz vom 9. Januar 1907 (RGBl. 1907, 7)
                                                4 BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2015
                                                                                                                 beihilfefähig

                                                                                                                                   > Polizeispiegel | Oktober 2020
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

           Vertraulichkeit des Inhalts                    3.2 Aufnahme auf einen                        Die Beamten fordern den Kon­         können bei Feststellen dieser
           kommt es dabei nicht an.5, 6                  ­Tonträger                                     trollierten auf, die Aufzeich-       Straftat nun getroffen werden?
                                                                                                        nung zu unterlassen. Davon           Es folgt eine Übersicht:
           Beispiel A: Der Beamte fordert                 § 201 StGB erfasst nicht nur                  unbeeindruckt fährt er damit
           eine Person lauthals rufend auf,               altmodische Diktiergeräte,                    fort. Spätestens jetzt handelt       7.1 Strafprozessuale
           stehen zu bleiben. Hier ist das                sondern auch moderne Smart-                   der Kontrollierte „unbefugt“.        ­Maßnahmen
           gesprochene Wort öffentlich,                   phones8, die beim Filmen in al-
           weil durch die Lautstärke Unbe-               ler Regel gleichzeitig Tonauf-                 4 Versuch                            Hat sich der Geschädigte zur
           teiligte ohne Weiteres Kenntnis               nahmen anfertigen. Wichtig                                                          Erstattung einer Anzeige ge-
           des gesprochenen Wortes er-                   ist, dass der Täter auch tat-                  Nach Abs. 4 der Vorschrift ist       mäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB
           langen können. Sollte dies je-                sächlich Tonaufnahmen anfer-                   auch der Versuch strafbar.           und Stellung eines Strafantrags
           mand aufzeichnen, scheidet                    tigt. Das reine Aufnehmen von                                                       entschlossen, dient das Auf-
           eine Strafbarkeit gemäß § 201                 Bildmaterial erfüllt den § 201                 Beispiel: Bei einer Fahrzeug-        zeichnungsgerät (in der Regel
           Abs. 1 Nr. 1 StGB aus.                        Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht. Aller-                kontrolle zückt der Kontrollier-     das Smartphone) als Beweis-
                                                         dings ist davon auszugehen,                    te sein Smartphone und will          mittel. Die Polizei kann das Ge-
           Beispiel B: Der Beamte fordert                dass beim heutigen Stand der                   die Situation in Bild und Ton        rät somit gemäß § 94 Abs. 1
           bei einer abgeschiedenen Fahr-                Technik kaum noch jemand                       aufzeichnen, drückt aber aus         StPO11 sicherstellen bezie-
           zeugkontrolle den Fahrer auf,                 ­reine Videoaufnahmen ohne                     Versehen die falsche Schaltflä-      hungsweise gemäß § 94 Abs. 2
           Führerschein und Fahrzeug-                     Ton fertigt. Ein entsprechender               che des Geräts. Zwecks Gefah-        StPO auch gegen den Willen
           schein auszuhändigen. Hier ist                 Anfangsverdacht besteht also                  renabwehr entnehmen die Be-          des Inhabers beschlagnahmen.
           das gesprochene Wort nicht öf-                 grundsätzlich. Selbst wenn                    amten ihm das Handy und              Im weiteren Verfahren kann
           fentlich, weil es nur ein klar ab-             spätere Ermittlungen ergeben                  verhindern so in letzter Sekun-      die Staatsanwaltschaft somit
           grenzbarer Personenkreis hö-                   sollten, dass doch kein Ton auf-              de die Aufzeichnung. Hier liegt      beweisen, dass das nichtöffent-
           ren soll und kann, nämlich die                 gezeichnet wurde, wäre von                    möglicherweise ein strafbarer        liche Wort des Geschädigten
           Fahrzeuginsassen. Bei einer                    einer Rechtmäßigkeit der Be-                  Versuch vor.                         darauf aufgezeichnet wurde.
           Aufzeichnung käme eine Straf-                  schlagnahme des Geräts zum
           barkeit gemäß § 201 Abs. 1 Nr.                 Tatzeitpunkt auszugehen.                      Die Nachweisbarkeit einer sol-       Darüber hinaus ist das Smart-
18         1 StGB infrage.                                                                              chen versuchten Tathandlung          phone nach §§ 201 Abs. 5, 74 a
                                                         3.3 Unbefugt                                   dürfte in der Praxis aber schwer     StGB i. V. m. § 111 b StPO Ein-
           Das Tatbestandsmerkmal des                                                                   zu erbringen sein, da der Täter      ziehungsgegenstand und kann
Fachteil

           „nichtöffentlich gesprochenen                 Viele gehen davon aus, nur das                 schließlich behaupten könnte,        als solcher beschlagnahmt
           Wortes“ und dessen konkrete                   heimliche Aufnehmen des ge-                    er habe eine völlig andere Funk-     werden. Somit erhält der Be-
           Begründung im Einzelfall sind                 sprochenen Wortes sei straf-                   tion (zum Beispiel Überprüfung       schuldigte sein Gerät auch
           bei der Anwendung dieser Vor-                 bar, weil der Sprechende durch                 der Uhrzeit) nutzen wollen.          nach Abschluss des Verfahrens
           schrift Dreh- und Angelpunkt!                 das Erkennen der Aufzeich-                                                          nicht mehr zurück.
           Es reicht für die Tatbestands-                nung und das weitere Spre-                     5 Anstiftung
           mäßigkeit keinesfalls aus, dass               chen seine Zustimmung dazu                                                          7.2 Polizeirechtliche
           jemand irgendeine polizeiliche                erteile. Er könnte ja schließlich              Fordert eine Person eine ande-       ­Maßnahmen
           Wortäußerung aufnimmt. Viel-                  einfach aufhören zu sprechen.                  re auf, die polizeiliche Kontrolle
           mehr muss genau dargelegt                     Das ist aber falsch: Auch bei                  aufzuzeichnen (zum Beispiel          Entscheidet sich der geschädig-
           werden, welchem konkreten                     offener und für den Geschädig-                 der Fahrer den Beifahrer wäh-        te Beamte, keinen Strafantrag
           eingrenzbaren Personenkreis                   ten erkennbarer Tonaufzeich-                   rend einer Kontrolle), so kommt      zu stellen, scheiden aufgrund
           das gesprochene Wort galt                     nung gilt diese als „unbefugt“,                eine Strafbarkeit wegen Anstif-      der Eigenschaft als absolutes
           und warum es nach den Um-                     wenn die einzige Möglichkeit,                  tung zur Verletzung der Ver-         Antragsdelikt des § 201 Abs. 1
           ständen einer Vielzahl Unbe-                  die Aufzeichnung zu umgehen,                   traulichkeit des Wortes gemäß        Nr. 1 StGB strafprozessuale
           teiligter nicht möglich war,                  das Nichtsprechen wäre. Spä-                   §§ 201, 26 StGB in Betracht.         Maßnahmen aus. Allerdings
           ebenfalls Kenntnis davon zu                   testens, wenn der Geschädigte                                                       können Maßnahmen zur Gefah-
           erlangen, der Beamte also eine                den Aufzeichnenden auffor-                     6 Strafantrag                        renabwehr getroffen werden.
           Kontrollmöglichkeit über die                  dert, das Aufnehmen zu unter-
           Reichweite des Wortes hatte.                  lassen, dieser aber weiterhin                  Gemäß § 205 Abs. 1 Satz 1            Die einfachste ist die bloße An-
           Denn nur dann ist das Wort                    aufzeichnet, liegt ein unbefug-                StGB verfolgt die Staatsan-          ordnung gemäß polizeirechtli-
           „nichtöffentlich“. Auch durch                 tes Handeln vor.9, 10                          waltschaft die Tat nur auf An-       cher Generalklausel (zum Bei-
           eine „faktische Öffentlichkeit“7                                                             trag, es handelt sich also um        spiel in Hessen gemäß § 11
           (zum Beispiel in einer großen                 Beispiel: Bei einer Personen-                  ein absolutes Antragsdelikt.         Hessisches Gesetz über die öf-
           Menschenmenge, welche                         kontrolle im verrufenen Frank-                 Eine Strafverfolgungspflicht         fentliche Sicherheit und Ord-
           Kenntnis von dem gesproche-                   furter Bahnhofsgebiet zückt                    besteht hier für geschädigte         nung [HSOG]12), das strafbare
           nen Wort erlangt) wird das                    der Kontrollierte sein Smart-                  Polizeibeamte somit nicht.           Aufzeichnen zu unterlassen.
           Wort „öffentlich“ und eine                    phone und fängt an, die Kon­                                                        Auch ein Abnehmen des Auf-
           Strafbarkeit scheidet aus.                    trollsituation aufzuzeichnen.                  7 Maßnahmen                          zeichnungsgeräts für die Dauer
           5 Vgl. zu diesem Absatz: Polizei-Fach-Hand-   8 Fischer, § 201 Rdnr. 5                                                            11 Strafprozessordnung (StPO), Gesetz vom
             buch, § 201 Rdnr. 2.1                       9 Vgl. zu diesem Absatz: Fischer, § 201        Welche speziellen Maßnahmen             7. April 1987 (BGBl. I, 1074, 1319)­
           6 Vgl. zu diesem Absatz: Fischer, § 201
             Rdnr. 4
                                                            Rdnr. 10
                                                         10 Vgl. zu diesem Absatz: Eisele in Schönke/
                                                                                                        (außer Personalienfeststellung,      12 Hessisches Gesetz über die öffentliche
                                                                                                                                                ­Sicherheit und Ordnung (HSOG), Gesetz
           7 Siehe unter Punkt 8.3                          Schröder, § 201 Rdnr. 14                    Belehrung, Vernehmung ...)               vom 14. Januar 2005 (GVBl. I 2005, 14)

           > Polizeispiegel | Oktober 2020
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duelle qualifizierte Steuerberatung. Dieses Dokument wurde von der BBBank eG mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernehmen BBBank eG
und Union Investment keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.                                                   Stand Juni 2020

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DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

           der Kontrolle wäre zur Verhin­                7.4 Anschließende Maßnahmen                      te bei der Vornahme einer                     ihrem Smartphone die polizei­
           derung der Straftat nach dieser                                                                Personalienfeststellung eines                 liche Kontrolle ihres Freundes
           Ermächtigungsgrundlage zu­                    Sollte ein Beamter das Vergnü­                   anderen Demonstrationsteil­                   auf. Die Polizei beschlagnahm­
           lässig.                                       gen haben, sich einige Tage                      nehmers in Bild und Ton aufge­                te das Gerät als Beweismittel,
                                                         oder Wochen nach einer Kon­                      zeichnet und auch dann damit                  wogegen die Beschuldigte aus­
           Hat der Täter bereits angekün­                trolle auf einem Videoportal                     nicht aufgehört, als die Beam­                drücklich Widerspruch einleg­
           digt, das aufgezeichnete Mate­                wie „Youtube“ wiederzufinden,                    ten sie aufgefordert hatten,                  te, und fertigte eine Strafanzei­
           rial zum Beispiel im Internet zu              kommen aufgrund der Veröf­                       dies zu unterlassen. Es folgten               ge gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1
           veröffentlichen oder zu verbrei­              fentlichung Straftaten nach                      eine Strafanzeige gemäß § 201                 StGB. Gegen die Beschlagnah­
           ten, kommt eine polizeirechtli­               § 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Zugäng­                 Abs. 1 Nr. 1 StGB sowie die                   me ging die Beschuldigte
           che Sicherstellung (zum Beispiel              lichmachen von unter Verlet­                     ­Beschlagnahme des Mobil­                     rechtlich vor.
           in Hessen gemäß § 40 Nr. 4                    zung der Vertraulichkeit des                      telefons der Täterin, dessen
           HSOG) in Betracht, um Strafta­                Wortes angefertigten Aufnah­                      Aufnahme in den späteren                     Während das Amtsgericht die­
           ten nach § 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB              men) sowie gemäß § 33 Kunst­                      ­Gerichtsverhandlungen als                   se als rechtmäßig einstufte,
           (Zugänglichmachen von unter                   UrhG (siehe oben) infrage. Auch                    ­Beweismittel diente.                       kam das Landgericht Kassel in
           Verletzung der Vertraulichkeit                wenn der Beamte bereits direkt                                                                 seinem Beschluss17 zu dem Er­
           des Wortes angefertigten Auf­                 nach der Kontrolle Anzeige we­                   Das Landgericht bestätigte die                gebnis, dass die Beschlagnah­
           nahmen) sowie nach § 33                       gen des bloßen Aufzeichnens                      bereits in der Vorinstanz fest­               me rechtswidrig war. Das Ge­
           KunstUrhG (siehe oben) von                    unter Verletzung der Vertrau­                    gestellte Strafbarkeit der Ange­              richt sah die Verwirklichung
           vornherein zu verhindern.                     lichkeit des Wortes (§ 201 Abs. 1                klagten gemäß § 201 Abs. 1                    des § 201 StGB in diesem einen
                                                         Nr. 1 StGB) erstattet hat, kann                  Nr. 1 StGB, milderte die Strafe               konkreten Einzelfall nicht als
           Selbstverständlich kann die Po­               in einem solchen Fall eine wei­                  jedoch ab (von ursprünglich                   gegeben an, da eine „faktische
           lizei die genannten Maßnah­                   tere Strafanzeige gefertigt wer­                 3 600 Euro auf eine Verwar­                   Öffentlichkeit“ bestanden
           men auch mit Zwang durchset­                  den, da eine neue, davon unab­                   nung mit Strafvorbehalt in                    habe:
           zen (zum Beispiel in Hessen                   hängige Tathandlung vorliegt.                    Höhe von 1 000 Euro).
           gemäß § 3 Abs. 3 beziehungs­                                                                                                                 „Allerdings kann das Vorhan-
           weise gemäß §§ 47 ff. HSOG).                  8 Rechtsprechung                                 8.2 Urteil des Amtsgerichts                   densein einer sogenannten [sic!]
20                                                                                                        München                                       ,faktischen Öffentlichkeit‘ der
           Möglicherweise ist der Täter                  Offenbar wurde der § 201 StGB                                                                  Nichtöffentlichkeit des gespro-
           aber auch bereit, die Aufnah­                 im Zusammenhang mit dem                          In einem anderen Sachverhalt                  chenen Wortes entgegenstehen;
Fachteil

           men freiwillig zu löschen, nach­              Aufzeichnen polizeilicher Amts­                  verurteilte16 das Amtsgericht                 dies ist namentlich dann der
           dem ihn die Polizei über die                  handlungen in der Vergangen­                     München einen zum Tatzeit­                    Fall, wenn die Äußerung unter
           rechtlichen Möglichkeiten –                   heit nur selten oder gar nicht                   punkt Heranwachsenden nach                    Umständen erfolgt, nach denen
           insbesondere über die Beschlag­               zur Anzeige gebracht, jeden­                     Jugendstrafrecht zu einer Kurs­               mit einer Kenntnisnahme durch
           nahme des Smartphones –                       falls fand sich bis vor einigen                  teilnahme („Korrekt im Web“)                  Dritte gerechnet werden müsse
           aufgeklärt hat. Aber Vorsicht:                Jahren keine Rechtsprechung                      ebenfalls wegen Verletzung der                (vgl. Fischer a. a. O. Rn. 4, Graf
           Gelöscht ist nicht gleich ge­                 dazu. Dies könnte auch damit                     Vertraulichkeit des Wortes.                   in: MüKo-StGB, 3. Aufl., § 201
           löscht; eventuell hat der Täter               zusammenhängen, dass die                         Während einer allgemeinen                     Rn. 18). Denn entscheidend ist,
           die Daten bereits auf einen                   Verbreitung von Smartphones                      Verkehrskontrolle zeichnete                   worauf die Beschwerdeführerin
           Server („Cloud“) geladen.                     und die somit jederzeit zur Ver­                 er das gesprochene Wort                       zu Recht hinweist, die Abge-
                                                         fügung stehende Möglichkeit,                     ­zwischen sich, einem Freund                  schlossenheit des Zuhörerkreises
           7.3 Maßnahmen nach dem                        Tonaufnahmen zu fertigen, in                      und den Beamten mit seinem                   und die Kontrollmöglichkeit
           StVG                                          früheren Jahren nicht in dem                      iPhone auf, obwohl die Beam­                 über die Reichweite der Äuße-
                                                         Umfang vorhanden waren, wie                       ten den Täter mehrfach aufge­                rung (vgl. Fischer a. a. O. Rn. 4).“
           Sollte ein Verkehrsteilnehmer                 es heutzutage der Fall ist.                       fordert hatten, dies zu unterlas­
           eine Polizeikontrolle als Anlass                                                                sen. Es folgten Strafanzeige und             Gleichwohl kommt das Gericht
           sehen, unter Begehung einer                   8.1 Urteil des LG München I                       die Sicherstellung des Smart­                aber zu dem Schluss, dass eine
           Straftat Aufzeichnungen der                                                                     phones als Beweismittel.                     Strafbarkeit gemäß § 201 StGB
           kontrollierenden Beamten an­                  Umso erwähnenswerter ist da­                                                                   bei der Aufzeichnung polizeili­
           zufertigen, ist eine Mitteilung               her ein Urteil des Landgerichts                  Da die Beamten es versäumt                    cher Amtshandlungen grund­
           an die Führerscheinstelle nach                München I14, welches großes                      hatten, das Gerät auch als Ein­               sätzlich möglich sei:
           § 2 Abs. 12 StVG13 in Erwägung                mediales Echo15 erfuhr. Die Tä­                  ziehungsgegenstand gemäß
           zu ziehen; Verkehrskontrollen                 terin hatte während einer De­                    § 111 b StPO zu beschlagnah­                  „Grundsätzlich unterfallen poli-
           gehören zum normalen Stra­                    monstration zwei Polizeibeam­                    men, wurde dieses wieder aus­                 zeiliche Personenkontrollen also
           ßenverkehrsgeschehen und                                                                       gehändigt.                                    durchaus dem Schutzbereich
           bieten keine Rechtfertigung                   14 LG München I, Urteil vom 11. Februar 2019                                                   des § 201 StGB.“
           zur Begehung von Straftaten.                     – 25 Ns 116 Js 165870/17                      8.3 Beschluss des Landgerichts
                                                         15 Siehe auch: focus.de vom 11. Februar 2019:
           Daher könnte die Führerschein­                   „Brisantes Urteil: Privatleute dürfen Poli­   Kassel                                        9 Zusammenfassung
                                                            zisten nicht einfach so aus der Nähe fil­
           stelle ein Interesse daran ha­                   men“, https://www.focus.de/politik/
           ben, die Fahreignung des Tä­                     gerichte-in-deutschland/prozess-am-           Auf einer Großdemonstration                   >>Bei der reinen Aufzeichnung
                                                            landgericht-muenchen-polizisten-illegal-
           ters zu überprüfen.                              bei-einsatz-gefilmt-gericht-spricht-klare-    zeichnete die Beschuldigte mit                  polizeilicher Amtshandlun­
                                                            warnung-an-linke-demonstrantin-aus_
           13 Straßenverkehrsgesetz (StVG), Gesetz vom      id_10308788.html (Zugriff am 23. Mai          16 AG München, Urteil vom 20. Januar 2020 –   17 LG Kassel, Beschluss vom 23. September
              5. März 2003 (BGBl. I, 310, 919)              2019)                                            1034 Ls 458 Js 197562/19 jug –                2019 – 2 Qs 111/19 –

           > Polizeispiegel | Oktober 2020
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