Alles gut? - DPolG Bremen

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Alles gut? - DPolG Bremen
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                                                                        Oktober 2016 / 50. Jahrgang

                                                            POLIZEISPIEGEL

                                                          Mehr Personal –
                                                            alles gut?
Postvertriebsstück • Deutsche Post AG „Entgelt bezahlt“

                                                                                                         Seite 6 <

                                                                                                         EPU-Tagung in
                                                                                                         Warschau –
                                                                                                         Europäische
                                                                                                         Sicherheitspolitik
                                                                                                         auf dem Prüfstand

                                                                            Seite 19 <

                                                                            Fachteil:
                                                                            Praktische Fragen des
                                                                            ­Rotlichtverstoßes, Teil 1
Alles gut? - DPolG Bremen
Leichte sportliche Damen-                                                                                                                   DBB MaSie als
                                                                                                                                                                                                                     Für

                                                                                                                                                                                                                                                             ANZEIGE
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                                                                                                                                                                                                   nen undazin
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                                                                                                                                                                                                   89,– Pre                    s
                                                                                                                                                                                                                       isvorte er
      zu Bestpreisen

                                                                                                                                                                                                                              il
                                                                                                                  schwarz/
                                                                                                                  pink
                                                                                                                                                                                                                                                      rot/
                                                                                                                                                                                                                                                  schwarz
   grün/pink

                                                                                                                                                                                                           blau/grün

                                                                                                                          Tailliert                                                                            Markenqualität mit €
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                                                                                                                         feminine
                                                                                                                                                                                                               Durch ihre Daunenoptik
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                                                                                                                                                  UVP*-Preis 129,- ,99
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                                                                                                                                              Personalshop-Preis                                         kalten Temperaturen hält sie
                                                                                                                                                   BESTPREIS

                                                                                                                                                   39.
                                                                                                                                                                                                         angenehm warm. Sie ist sehr

                                                                                                   68%                                                                     99
                                                                                                                                                                                                         leicht und besonders bequem.
                                                                                                                                                                                                         Ob beim Autofahren oder im

                                                                                                                                             €                                                           Zug – sie sitzt komfortabel oh-
                                                                                                                                                                                                         ne unangenehm aufzutragen.
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                                                                              Bearbeitungs- und Versandkostenanteil € 5,90            Handels- und Verlags-GmbH schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an A-6020 Innsbruck, Gärberbach 9,
Absender (Bitte deutlich ausfüllen):  Frau  Herr                                                                                    Tel: 069 / 92 10 110, Fax: 069 / 92 10 11 800, office@personalshop.com, zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab
                                                                                                                                      dem Tag an dem Sie die Waren in Besitz genommen haben. Senden Sie uns die Ware spätestens 14 Tage nach Ihrem
                                                                                                                                      Widerruf zurück. Wir gewähren Ihnen neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht eine freiwillige Rückgabegarantie von
 Name, Vorname:                                                                                                                       insgesamt 30 Tagen ab Erhalt der Ware, sofern die Ware sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet.
                                                                                                                                      Impressum: Servus Handels- und Verlags-GmbH, Gärberbach 9, A-6020 Innsbruck.

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 Geburtsdatum:                                                                    DBB Magazin      9487                                                                                                      H   30-tägiges Umtausch- und Rückgaberecht**
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Alles gut? - DPolG Bremen
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen!
Bundesinnenminister stellt fest: Bundespolizei fehlen aktuell 7 000 Polizisten

Es ist wohl nicht die Antwort                                                                                          Polizeispiegel | Oktober 2016
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                     DPolG im Internet: www.dpolg.de
                     Ihre Meinung interessiert uns: dpolg@dbb.de
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DPolG bewertet aktuelle Lageübersicht des BKA

Kriminalität im Kontext von Zuwanderung
Das Bundeskriminalamt erstellt die Lageübersicht „Kriminalität im Kontext
von Zuwanderung“ gemeinsam mit den Polizeien der Länder. Sie enthält
Tendenzaussagen zur Kriminalität durch Zuwanderer, Straftaten zum Nach­
teil von Zuwanderern, Straftaten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sam­
melunterkünften sowie politisch motivierte Straftaten gegen Zuwanderer.

Die DPolG hält es für richtig,      blemen zu tun haben. Schaut            Polizeispiegel | Oktober 2016
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            Europäische Sicherheitspolitik
            auf dem Prüfstand
            Die aktuelle europäische Sicherheitspolitik, der                        Gefahr nicht unterschätzt wer-         können damit nationale ge-
            ­internationale Erfahrungsaustausch zur aktuel-                         den, dass sich immer wieder            werkschaftspolitische Aktivi­
                                                                                    einzelne Terroristen darunter-         täten entfalten.
             len Flüchtlingssituation und die soziale Situation                     mischen. Deshalb müssen alle
             der Polizeikräfte in den EU-Ländern standen im                         europäischen Staaten die Iden-
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                                                       1) Dieser Mitgliedsvorteil ist in den Allgemeinen Bedingungen für
niedrigen Darlehenszinsen.                                Bausparverträge (ABB) für sämtliche Wüstenrot „Wohnspartarife“
                                                          verbrieft; jedes Mitglied hat somit Anspruch auf Ersparnis der halben
                                                          Abschlussgebühr.
Alles gut? - DPolG Bremen
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

            Soll die Bundeswehr im Inland
            eingesetzt werden?
            Diskussionsforum auf dem 12. Europäischen Katastrophenschutzkongress

                                                                                                                                 ländern Stellenzuwächse bei

                                                                                                                       © DPolG
                                                                                                                                 der Polizei geplant, aber bis die
                                                                                                                                 neuen Polizisten voll ausgebil­
                                                                                                                                 det sind, vergehen bis zu vier
                                                                                                                                 Jahre. Auf personelle und ma­
                                                                                                                                 terielle Ressourcen der Streit­
                                                                                                                                 kräfte müsse man deshalb im
                                                                                                                                 Notfall zurückgreifen können.
                                                                                                                                 Überdies verfügen potenzielle
                                                                                                                                 Terroristen heutzutage oft über
                                                                                                                                 eine militärische Ausbildung.
                                                                                                                                 Ein Streifenpolizist ohne gepan­
                                                                                                                                 zertes Fahrzeug und entspre­
                                                                                                                                 chende Schutzausstattung
                                                                                                                                 könne dem nur wenig entge­
                                                                                                                                 gensetzen.
Alles gut? - DPolG Bremen
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
Alles gut? - DPolG Bremen
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

                Gefragt

                Behinderten­rechtliche Fachkompetenz
                Jahrestagung der DPolG-Fachkommission                                                                             as und Jörg Sättele, machten
                                                                                                                                  ihren Part, „Rollstühle – High
                ­Behindertenangelegenheiten an der Hochschule                                                                     Tech – Inklusion“, zu einem
                 für ­Polizei Baden-Württemberg.                                                                                  einmaligen Erlebnis. Motto: In
                                                                                                                                  25 Jahren von den Anfängen
                                                                                                                                  einer „kleinen schwäbischen
                Nach Hamburg und Nürnberg           absolute behindertenrechtliche                                                4-Personen-Tüftler-Firma“ bis
                tagte die DPolG-Fachkommissi-       Fachkompetenz notwendig                                                       hin zu einem höchst individu-
                on Behindertenangelegenhei-         war, zeigte diese bis ins Jahr                                                alisierten Hightech-Hilfsmit-
                ten zum dritten Mal – diesmal       1988 zurückreichende versor-                                                  tel-Anbieter! Die Palette reicht
                in der Zeit vom 14. bis 16. Sep-    gungs- und verwaltungsrecht­                                                  mittlerweile von mitwachsen-
                tember 2016 an der Hochschule       liche Geschichte eines Wege-                                                  den, höhenverstellbaren und
                für Polizei Baden-Württemberg       dienstunfalls, bei welchem der                                                faltbaren Aktivrollstühlen

                                                                                                                        © DPolG
                in Villingen-Schwenningen.          damalige Hauptwachtmeister                                                    nebst behinderungsbedingten
                                                    unverschuldet zum Versor-                                                     Einzelanfertigungen, Sport­
                Das fachlich anspruchsvolle         gungsunfall zusammengefah-          <
                                                                                        < Mitglieder der Fachkommission:          rollis fürs Rennfahren oder
                                                                                          Dietrich Magunia, Wolfgang E.
                Programm sah auch ausrei-           ren worden war. Mit Dietrich          Mallach, Dieter Christ und Frank        Basketball, Zug- und Vorsatz-
                chend Raum vor zum fachli-          Magunia (LV Hamburg), Dieter          Richter (von links)                     geräte sowie eigenen E-Moun-
                chen Erfahrungsaustausch.           Christ (LV Bayern), Frank Richter                                             tain-Pedelecs. Aber auch schon
                Dass die bundesweit von allen       (Bundespolizei) und Wolfgang        on zu einem sehr lebendigen               der „E-Zweiradmarkt-4.0“ mit
                Vertrauenspersonen geforder-        Mallach (LV Baden-Württem-          „Hochschul-Kolloquium“.                   E-Motor-Bikes und E-Motor-
 10             te allgemeine Stärkung der Po-      berg) kam man gemeinsam zu                                                    Rollern stehen schon den Hal-
                sition der Schwerbehinderten-       neuen Lösungsvorschlägen.            Polizeispiegel | Oktober 2016
itGliEd                     ER
                                                                                       NEU füR dBB-M
                                                                                                                  ts sc h u tz
                                                                                            V e rk e h rs -R e ch
                                                                                                                   OBURG
                                                                                              b e i d e r H U K -C
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DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

            Eine unerwartete Einladung

                                                                                                                                                   © DPolG (3)
            9/11: DPolG gedenkt
            der Terroropfer
            in New York
            Der ursprüngliche Anlass unse-      dem Zeitpunkt gerade taten,
            rer Reise war eigentlich ein        als sie die Nachricht von den
            völlig anderer. Zu unserem          verheerenden Anschlägen in
            gemeinsamen 30-jährigen             New York erhielten. Unverges-
            Dienstjubiläum wollten meine        sen sind auch die Tage nach
            Lehrgangskollegen, Carsten          den Terrorattacken, als ich
            Balschat, Bernd Binnewies,          fast rund um die Uhr gebannt
            und ich unseren gemeinsamen         vor dem Fernseher saß und
            Start in das polizeiliche Berufs-   mich fragte, wie sich die Welt
            leben im August 1986 und die        nach den Anschlägen wohl
            daraus entstandene Freund-          verändern würde – was noch
            schaft mit einer besonderen         alles in der Folge passieren
            Reise feiern. Hatten wir doch in    könnte.
            diesen 30 Jahren einen Groß-
            teil der europäischen Haupt-        Für die Teilnahme an der Zere-
12          und Großstädte bereits ken-         monie in Uniform stellten wir
            nengelernt. New York – Big          einen entsprechenden Antrag         <
                                                                                    < Der Kranz der Deutschen Polizeigewerkschaft
            Apple – sollte es also sein, und    und ließen uns eine Genehmi-
Aktuelles

            im Zuge der Reiseplanung nah-       gung erteilen, ein besonderer
            men wir auch Kontakt zur In-        Dank hierfür geht an Polizeivi-     Perez behilflich, der in New        mitgenommen. Am Tag der Ze-
            ternational Police Association      zepräsident Wolfgang Brand          York einen Kranz für die DPolG      remonie war um 12 Uhr eine
            (IPA), Region New York City,        und den Leiter der Akademie,        und einen Kranz für die IPA         Parade des New York Police
            auf, um vor Ort mit amerikani-      Thomas Model, die uns die Teil-     Deutschland, Region Hamburg,        Departments durch Manhat-
            schen Kolleginnen und Kolle-        nahme in Uniform ermöglich-         bestellte und an das Ehrenmal       tan, vorbei am 9/11 Memorial
            gen in Verbindung zu treten,        ten. In der weiteren Planung        liefern ließ.                       zur NYPD-Gedenkstätte am
            sie, wenn möglich, kennenzu-        kam die Idee auf, im Rahmen                                             Hafen geplant. Bevor wir zum
            lernen und sich auszutauschen.      der Zeremonie einen Kranz der        Polizeispiegel | Oktober 2016
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

         einer Gruppe von „Bobbys“ ins                 Celsius, die an diesem Tag in
         Gespräch und lernten neben                    New York gemessen wurden.
         ihnen auch Kolleginnen und
         Kollegen aus Toronto, Quebec                        Als sich die Bands, die Reiter-
         und Holland kennen. Auch mit                        und Motorradstaffeln, Polizei-
         den Kollegen des NYPD kam                           fahrzeuge aus allen Jahrzehn-
         man sehr schnell ins Gespräch,                      ten, Polizistinnen und
         wurde gefragt „Where do you                         Polizisten zu Fuß und auch die
         come from?“ und hörte nahe-                         Hinterbliebenen zur Parade
         zu jedes Mal „Thank you for                         formiert hatten, zog diese über
         coming“ und „Take care“ zum                         knapp fünf Kilometer durch
         Abschied.                                           Manhattan, vorbei an Tausen-
                                                             den von Menschen rechts und
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

            Fälschungen erschweren – Sicherheit erhöhen

            Auf dem Vormarsch: Intelligente,
            funktionale Kfz-Kennzeichen

                                                                                                                                                            © Tönnjes
            Die Kfz-Kennzeichen in
            Deutschland haben sich von
            einfachen lackierten Kfz-Kenn-
            zeichen über reflektierende
            Nummernschilder hin zu den
            heute gesetzlich vorgeschrie-
            benen Euro-Kennzeichen mit
            fälschungserschwerter Schrift
            entwickelt. Darüber hinaus                                                                                        <
                                                                                                                              < Kennzeichen mit integriertem
            gibt es zusätzliche Varianten                                                                                       RFID-Chip
            wie Kurzzeitkennzeichen und
            Ausfuhrkennzeichen, die in der    Rückverfolgbarkeit technisch         Außerdem ist eine Personali­               serzeichen in besonderer Form
            Vergangenheit aus ordnungs-       erheblich weiterentwickelt bis       sierung des Hologramms mit                 (zum Beispiel Länderumriss et
            politischen Gründen oder zum      hin zu sogenannten intelligen-       Fahrzeugdaten oder maschi-                 cetera) eingearbeitet werden.
            Vorteil der Kfz-Halter entstan-   ten Kennzeichen. Die deutschen       nenlesbaren Se­riennummern                 Dieses Wasserzeichen wird
            den sind. Die Weiterentwick-      Hersteller der Kfz-Kennzeichen-      möglich.                                   ebenfalls unter der obersten
            lung von Kfz-Kennzeichen leis-    rohlinge sind Weltmarktführer                                                   Schicht der reflektierenden Fo-
            tet damit einen wichtigen         und liefern diese Kfz-Kennzei-
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

innen auf die Windschutz-
scheibe des Fahrzeuges ge-                     <
                                               < Militärfahrzeug
                                                 ausgestattet mit
klebt. Der Aufkleber lässt sich                  RFID-Kennzeichen
nicht zerstörungsfrei von der                    und Windschutz-
Windschutzscheibe entfernen.                     scheibenaufkleber
Bei Verwendung des dritten
Kennzeichens kann die Polizei
jederzeit die Übereinstimmung
der Kfz-Kennzeichen mit dem
dritten Kennzeichen überprü-
fen und Fälschungen ausschlie-
ßen. Das dritte Kennzeichen
kann auch zusätzlich noch mit
einem passiven RFID-Krypto­
chip ausgestattet werden.
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

            DPolG-Landeskongress Berlin

            DPolG-Bundesvorsitzender begrüßt
            Initiative der dbb bundesfrauenvertretung
            In einer leidenschaftlichen          ­ eurteilung gefordert und
                                                 B

                                                                                                                                                        © DPolG
            Rede beim Landeskongress des         mangelnde Vergleichbarkeiten
            Landesverbands Berlin hat der        kritisiert.
            DPolG-Bundesvorsitzende Rai­
            ner Wendt die Initiative der         Rainer Wendt unterstrich die
            dbb bundesfrauenvertretung           Initiative gegenüber hohen
            zum Thema Beurteilungen be­          Berliner Polizeiführerinnen und
            grüßt. In Anwesenheit des Re­        Polizeiführern mit konkreten
            gierenden Bürgermeisters von         Beispielen aus der polizeilichen
            Berlin, Michael Müller, und des      Praxis, die Kolleginnen immer
            Berliner Innensenators Frank         wieder berichteten: „Frauen­
            Henkel sowie Vertretern aus          förderpläne nutzen allein
            den Fraktionen des Abgeord­          nichts, wenn sich ihre Inhalte
            netenhauses unterstrich Rainer       nicht auch in den Köpfen von
            Wendt seine Bereitschaft, die        Beurteilern spiegeln. Unsere
            Initiative zu unterstützen.          Anwesenheitskultur ignoriert
            Die Vorsitzende der dbb bun­         die herausragenden Leistun­
            desfrauenvertretung Helene           gen unserer Kolleginnen, die
16          Wildfeuer hatte eine Moder­          oft genug die alleinige Verant­    von beruflicher Belastung und         sation des Familienlebens
            nisierung der dienstlichen           wortung für die Vereinbarkeit      Verantwortung für die Organi­         übernehmen müssen.“ 
Aktuelles

            Peter Hahne rezensiert:
            Rainer Wendt: Deutschland in Gefahr
             Klartext pur! Kein Süßholz­                                                                                  rieren, weil Politik sich nichts
                                                                                                                © DPolG

             raspeln politisch-korrekter                                                                                  mehr traut. Überforderte El­
            ­Bedenkenträger. Für dieses                                                                                   tern, marode Schulen, fremde
             Buch braucht man Nerven. Da                                                                                  Kulturen, zunehmende Gewalt
             schreibt kein Funktionär, son­                                                                               und abnehmender Respekt …
            dern ein besorgter Bürger, dem                                                                                „Diese Wahrnehmung von Rea­
            es um seinen Berufsstand und                                                                                  litäten anzusprechen“ verdrän­
            das Land geht. Polizist von der                                                                               gen viele Bürger resigniert, „sie
            Pike auf weiß Rainer Wendt,                                                                                   haben Angst, in die rechte Ecke
            wovon er redet. Der Chef der                                                                                  gestellt zu werden“. Wendt
            Deutschen Polizeigewerk­                                                                                      wagt sich unbeirrt an heißeste
            schaft, bekannt für klare Kan­                                                                                Eisen und beklagt zu Recht un­
            te, benennt das Elend von Poli­                                                                               sere „einigermaßen gruselige
            zei und Justiz, den politischen                                                                               Diskussionskultur“, in der
            Druck, die Respektlosigkeit aus                                                                               Mainstream das Maß ist. Er
            der Bevölkerung, das Kaputt­                                                                                  zeichnet ein düsteres Bild vom
            sparen unserer Sicherheit, die                                                                                Land, gewiss. Aber es ist der
            Angst, dem Mob schutzlos aus­                                                                                 Hilfeschrei eines Insiders, der
            geliefert zu sein. Kritiker halten                                                                            schonungslos informiert und
            ihm vor, mit seinem „gesell­         <
                                                 < Peter Hahne                                                            damit zum Umsteuern moti­
            schaftspolitischen Rundum­                                                                                    viert. Ohne Diagnose keine
            schlag“ Grenzüberschreitung          noch? Ausgerechnet ein Poli­       zum Schluss alles beim Hilferuf       Therapie!
            begangen zu haben. Ja, geht’s        zist soll schweigen, wo doch       110 landet?! Polizei soll repa­                Peter Hahne, Journalist

            > Polizeispiegel | Oktober 2016
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

        Vorbereitung der Einkommensrunde 2017
        Mit dem 31. Dezember 2016
        laufen die Entgelttarifverträge
        für die Beschäftigten bei den
        Ländern aus. Die Gewerkschaf-
        ten des öffentlichen Dienstes
        werden die Tarifverträge frist-
        gerecht kündigen, um Anfang
        2017 in Tarifverhandlungen zur
        Einkommensanpassung mit
        der Tarifgemeinschaft deut-

                                                                                                                                                       © Windmüller
        scher Länder (TdL) einzutreten.
        Erste Vorbereitungen sind dazu
        bereits angelaufen.
                                          <
                                          < Die nächste Einkommensrunde nach 2015 steht an. Als neuer Vorsitzender der TdL auf Arbeitgeberseite fungiert
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

          Praktische Fragen des Rotlichtverstoßes1                                                                                                                                     Teil 1
          Von Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a. D.2

          I. Einleitung                                  Wegen dieser besonderen                        Last gelegten Verkehrsverhal-                 spiel der Kreuzung, anhält3.
                                                         ­Bedeutung von Rotlichtverstö-                 ten überhaupt um einen Rot-                   Dann handelt es sich nur um
          Neben der Geschwindigkeits-                     ßen ist – wie bei der Geschwin-               lichtverstoß im Sinne des § 37                einen Verstoß gegen §§ 41
          überschreitung sind in der Pra-                 digkeitsüberschreitung – auf                  StVO handelt oder ob ein                      Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294), 49
          xis sicherlich Rotlichtverstöße                 „Schwach- beziehungsweise                     Grenzfall vorliegt, bei dem ein               Abs. 3 Nr. 4 StVO.
          mit die häufigsten Verkehrs-                    Angriffspunkte zu achten. Auf                 Rotlichtverstoß zu verneinen
          ordnungswidrigkeiten. Für die                   den ein oder anderen Punkt                    wäre. Dazu gilt:                              2. Spurwechsel
          Betroffenen sind sie ebenso                     will dieser Beitrag hinweisen.                                                              Ob es sich beim sogenannten
          wie Geschwindigkeitsüber-                       Zu unterscheiden sind der all-                  1. Allgemeines                              Spurwechsel um einen Rot-
          schreitungen deshalb von gro-                   gemeine Rotlichtverstoß, der                    Ein Rotlichtverstoß liegt nach              lichtverstoß handelt, war lange
          ßer Bedeutung, weil schnell                     nicht die Verhängung eines                      §§ 49 Abs. 3 Nr. 2, 37 Abs. 2               Zeit unter den OLG umstritten.
          durch eine „lange“ Rotlichtzeit                 Fahrverbots zur Folge hat (ver-                 Nr. 1 beziehungsweise 2 StVO                Diese vertraten teilweise die
          der Bereich des sogenannten                     gleiche dazu II.) und der soge-                 immer dann vor, wenn der
          qualifizierten Rotlichtversto-                  nannte Qualifi­zierte Rotlicht-                 Kraftfahrer das Rotlicht einer              1 Es handelt sich um die gekürzte Fassung
          ßes nach Nr. 132.3 der Verord-                  verstoß, der in der Regel zur                   Lichtzeichenanlage (im Folgen-                der Erstveröffentlichung, die in der ZAP –
                                                                                                                                                        Zeitschrift für die Anwaltspraxis, Heft
          nung über die Erteilung einer                   Verhängung eines Regelfahr-                     den: LZA), das nach der StVO                  8/2016 erfolgte (ZAP F. 9, S. 919 ff.).
                                                                                                                                                        Abdruck mit freundlicher Genehmigung
          Verwarnung, Regelsätze für                      verbots nach Nr. 132.3 BKatV                    „Halt“ bedeutet, missachtet                   des ZAP Verlags, Bonn.
          Geldbußen und die Anordnung                     führt (vergleiche dazu III.).                   hat. Ein Rotlichtverstoß ist hin-           2 Zur Legende des Autors und dessen Veröf-
          eines Fahrverbots wegen Ord-                                                                    gegen nicht gegeben, wenn                     fentlichungen siehe Homepage unter
                                                                                                                                                        www.burhoff.de
          nungswidrigkeiten im Stra-                         II. Grenzfälle                               der Betroffene die Ampel zwar
                                                                                                                                                      3 BGHSt 43, 285 = NZV 1998, 119, 120;
          ßenverkehr (BKatV) erreicht                                                                     bei Rotlicht passiert hat, er                 BayObLG NZV 1994, 200; OLG Bremen
          und damit ein Fahrverbot ver-                      Entscheidend ist zunächst die                aber noch vor dem eigentli­                   DAR 2002, 225; OLG Celle zfs 1997, 355;
                                                                                                                                                        OLG Hamm VRS 85, 464; OLG Köln NZV
          hängt
_12F74_Signal       werden kann.
              Iduna_dbb_10_2016.pdf; s1; (210.00 x 154.00 mm);Frage,   ob 12:26:24;
                                                               05.Sep 2016 es sichPDF-CMYK
                                                                                    bei dem   zur für Prinergy;
                                                                                           ab 150dpi      chen     Schutzbereich,
                                                                                                                L. N.                      zum Bei-
                                                                                                                      Schaffrath DruckMedien            1994, 330

                                                                                                                                                                             E xklusiv
                                                                                                                                                                                           e
                                                                                                                                                                        A ng e bo
                                                                                                                                                                                       te f ü r
                                                                                                                                                                     den Öf fe
                                                                                                                                                                                    ntlichen
                                                                                                                                                                       D i ens t
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DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

           Auffassung, dass bei einer Am-                    grundsätzlich nur die Fahrzeu-                   >>die LZA durch Benutzung ei-              kehrs ausgeschlossen ist/war,
           pelanlage mit unterschiedli-                      ge im Kreuzungs- oder Einmün­                      nes Tankstellengeländes um-              weil das Licht­zeichen für den
           chen Lichtzeichen für Gerade-                     dungsbereich. Deshalb begeht                       gangen wurde und bei fort-               nicht berechtigt benutzten
           aus- und Abbiegeverkehr ein                       zum Beispiel derjenige, der die                    dauerndem Rotlicht wieder                Sonderstreifen die Fahrt frei-
           Rotlichtverstoß dann nicht vor-                   LZA innerhalb des durch sie ge-                    in den geschützten Bereich               gibt, eine Unterschrei­tung der
           liegt, wenn der Betroffene zwar                   schützten Bereichs durch Be-                       eingefahren wird (BayObLG                Regelbuße des BKatV und ein
           in der durch Rot gesperrten                       nutzung des Gehwegs umfährt,                       NZV 1994, 80; aber siehe un-             Absehen vom Fahrverbot ge-
           Spur die Ampel passierte, dann                    einen Rotlichtverstoß, wenn er                     ten.                                     boten sein (KG a.a.O.).
           aber auf eine durch Grün frei-                    unmittelbar nach Umfahren
           geschaltete andere Spur wech-                     der LZA auf die Fahrbahn zu-                     Die Rechtsprechung hat einen               III. Tatsächliche Feststellungen
           selte und dort weiterfuhr4. Der                   rückkehrt9. Ein Umfahren der                     Rotlichtverstoß verneint, wenn             beim einfachen Rotlichtver-
           BGH hat diesen Streit inzwi-                      Ampel außerhalb des durch die                                                               stoß
           schen jedoch entschieden: Da-                     LZA geschützten Bereichs stellt                  >>die LZA durch Benutzung ei-
           nach liegt ein Rotlichtverstoß                    aber keinen Verstoß gegen                          nes Tankstellengeländes um-              Liegt ein Rotlichtverstoß vor,
           bereits dann vor, wenn der                        § 37 StVO dar, sondern mögli-                      gangen und anschließend in               stellt sich als nächstes die Fra-
           Kraftfahrer auch nur ein kurzes                   cherweise (nur) gegen andere                       eine Querstraße abgebogen                ge, welche Anforderungen an
           Stück auf der durch Rotlicht                      Vorschriften der StVO. Das                         wurde (OLG Köln DAR 1985,                die tatsächlichen Feststellun-
           gesperrten Spur fährt5. Ent-                      kann zum Beispiel § 2 StVO                         229; OLG Karlsruhe NZV                   gen zu stellen sind13. Für den
           sprechendes gilt, wenn der Be-                    sein10. Zu dem durch die LZA                       1989, 158; aber siehe oben),             einfachen Rotlichtverstoß gilt
           troffene auf einer mit einem                      geschützten Bereich der Ampel                    >>die LZA dadurch umgangen                 Folgendes:
           Linksabbiegerpfeil versehenen                     gehören aber nicht nur die ei-                     wurde, dass der Betroffene
           Fahrspur bei Grün in eine Kreu-                   gentliche Fahrbahn, sondern                        über ein seitlich gelegenes              1. Umstände des
           zung eingefahren ist, diese                       auch parallel dazu verlaufende                     Grundstück fährt, um die                 Verkehrsverstoßes
           dann aber geradeaus­fahrend                       Randstreifen oder Parkstreifen                     kreuzende Straße zu errei-               Welche Feststellungen sind
           passiert hat, obwohl das für                      sowie gegebenenfalls Gehwe-                        chen (OLG Düsseldorf NZV                 beim Rotlichtverstoß im Übri-
           Geradeausfahrer geltende                          ge und Radwege11.                                  1998, 41; OLG Hamm VA                    gen zu treffen? Grundsätzlich
           Lichtzeichen beim Erreichen                                                                          2013, 195 = NZV 2013, 508 =              sind beim (allgemeinen) Rot-
20         der Haltelinie Rotlicht zeigte6.                  Daraus folgt: Die Rechtspre-                       VRR 2013, 433 – Tankstellen-             lichtverstoß Feststellungen nö-
           Das gilt auch dann, wenn der                      chung hat einen Rotlichtver-                       gelände),                                tig, wo sich der Betroffene
           Entschluss zum Geradeausfah-                      stoß bejaht, wenn                                >>der Einmündungsbereich ei-               beim Um­springen der LZA auf
Fachteil

           ren erst nach Passieren der                                                                          ner Straße über den Gehweg               Rot befand, und ob er unter
           Haltelinie gefasst wird7.                         >>die LZA durch Benutzung von                      vor der Ampel, eine daran an-            Berücksichtigung der zulässi-
                                                               Parkstreifen umgangen wur-                       schließende Fläche umfahren              gen Geschwin­digkeit und der
            3. Umfahren der                                    de (OLG Düsseldorf NZV 1998,                     und anschließend in die ein-             Dauer der Gelbphase noch ge-
           ­Lichtzeichenanlage                                 41; BayObLG NZV 1994, 80;                        mündende Straße über deren               fahrlos vor der LZA halten
            Ein Rotlichtverstoß ist dann                       OLG Karlsruhe NZV 1989, 158),                    Gehweg abgebogen wurde                   konnte14. Früher verlangte die
            nicht gegeben, wenn der                          >>die LZA wird durch Benut-                        (OLG Düsseldorf DAR 1984,                Rechtsprechung darüber hin-
            ­Kraftfahrer die Rot zeigende                      zung eines Gehwegs umgan-                        156),                                    aus auch beim innerörtlichen
             LZA dadurch umgeht, dass er                       gen wurde (OLG Düsseldorf                      >>die LZA durch zulässiges Ab-             Verstoß Feststellungen zur
             zum Beispiel über ein seitlich                    VRS 63, 75; OLG Hamm VRS                         biegen vor der LZA, Wenden               Dauer der Gelbphase, der zu-
             gelegenes Grundstück fährt,                       65, 158; OLG Karlsruhe NZV                       und Einbiegen in die zuvor               lässigen und der vom Betroffe-
             um die kreuzende Straße zu                        89, 158; a. A. OLG Düsseldorf                    befahrene Straße umfahren                nen eingehaltenen Geschwin­
             erreichen8. Entscheidend ist in                   DAR 1994, 247; siehe auch                        wurde (OLG Düsseldorf NZV                dig­keit sowie Angaben dazu,
            diesen sogenannten Umge-                           OLG Hamm NStZ-RR 2002,                           1993, 243).                              wie weit er noch von der Am-
            hungsfällen, ob der Verkehrs-                      250 = VRS 113, 135 = NZV                                                                  pel entfernt war, als diese von
            teilnehmer den durch die LZA                       2002, 408 – jedenfalls dann,                    4. Benutzung eines                        Grün auf Gelb umsprang15.
            geschützten Kreuzungsbereich                       wenn der Betroffene unmittel-                  ­Sonderfahrstreifens                       Nachdem der BGH inzwischen
            berührt oder nicht. Denn die                       bar nach Umfahren der LZA                       Um einen Rotlichtverstoß han-             aber bei den Ge­schwindigkeits­
            Signale der LZA betreffen                          auf die Fahrbahn zurückkehrt),                  delt es sich schließlich, wenn            überschreitun­gen vom Tatrich-
                                                             >>die LZA durch Benutzung ei-                     der Betroffene unbefugt einen             ter grundsätzlich keine detail-
           4 Vgl. dazu unter anderem den Vorlagebe-
                                                               nes Radwegs umgangen                            Sonderfahrstreifen mit eige-              lierten Feststellungen zur
             schluss des OLG Hamm in NZV 1997, 86              wurde (OLG Düsseldorf VRS                       nen Lichtzeichen benutzt hat.             Messmethode mehr ver­langt16,
             [Ls.] = VRS 93, 210 m. w. N.; a. A. unter an-
             derem OLG Köln VRS 56, 472                        68, 377),                                       Es gelten dann nämlich für ihn            verzichtet der überwiegende
           5 BGHSt 43, 285 = NZV 1998, 119                                                                                                               Teil der OLG-Rechtsprechung
           6 OLG Hamm NZV 1998, 255 = DAR 1998,
                                                                                                               nicht die Lichtzeichen für den
             244 = VRS 95, 134; VA 2005, 193 = VRR            9 OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250 = VRS 113,          Sonderfahrstreifen, sondern               jetzt bei Rotlichtverstößen hie-
             2005, 391; ähnlich OLG Zweibrücken NZV             135 = NZV 2002, 408, für den Führer eines
             1997, 324; zuletzt OLG Köln VA 2015, 208 =         Leichtkraftrads, der vor der LZA auf den       die, die für den allgemeinen
             VRR 11/2015, S. 12 = NStZ-RR 2015, 253;            Gehweg gefahren und hinter der LZA wie-        Verkehr auf den übrigen Fahr-
             zum Spurwechsel, insbesondere zur Frage,           der auf die kreuzende Straße aufgefahren
             was zum geschützten Kreuzungsbereich               war.                                           streifen vorgesehen sind12. Al-           13 Eingehend dazu auch Burhoff/Burhoff,
             gehört vergleiche AG Celle VM 2006, 39          10 Vgl. dazu OLG Düsseldorf DAR 1984, 156;                                                     OWi, Rn. 3608 ff.
             [Nr. 40]                                           NZV 1998, 41; OLG Hamm VA 2013, 195 =
                                                                                                               lerdings kann, wenn trotz Miss-           14 OLG Köln VM 1984, 83; OLG Jena NZV
           7 OLG Köln a. a. O.                                  NZV 2013, 508 = VRR 2013, 433; OLG Köln        achtung des dortigen Rotlichts               1999, 304
           8 OLG Düsseldorf NZV 1998, 41; OLG Hamm              DAR 1985, 229                                                                            15 Vgl. die Nachweise bei Hentschel/König,
             VA 2013, 195 = NZV 2013, 508 = VRR 2013,        11 Vgl. König in: Hentschel/König/Dauer, Stra-    eine Gefährdung des Querver-                 StVR, § 37 StVO Rn. 61
             433 [Tankstellengelände]; vergleiche aber          ßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 37                                                 16 Vgl. BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 308; siehe
             auch zur a. A. BayObLG NZV 1994, 80;               Rn. 50 m. w. N. aus der Rechtsprechung [im                                                  wegen der Einzelheiten Burhoff ZAP F. 9,
             OLG Düsseldorf NZV 1993, 243                       Folgenden kurz: Hentschel/Bearbeiter, StVR    12 KG VA 2010, 209 = VRR 2010, 283 [Ls.]      S. 877, 881 m. w. N.

           > Polizeispiegel | Oktober 2016
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

          rauf17. Allgemein wird davon                        Dann ist die konkrete Mitteilung                    dorf NZV 1992, 201), der Be-                       Entscheidend für die Annah-
          ausgegangen werden, dass                            der Dauer der Gelbphase un-                         troffene eine neben ihm hal-                       me eines qualifizierten Rot-
          nach der Verwaltungsvor-                            verzichtbar (OLG Jena a. a. O.).                    tende Polizeizivilstreife nicht                    lichtverstoßes nach Nr. 132.3
          schrift zur StVO (VwV-StVO zu                       Auf nicht normale Fahrbahn-                         als solche erkennt, sich von                       BKatV ist die festgestellte
          § 37 Abs. 2; abgedruckt bei                         bedingungen, wie zum Beispiel                       dieser bedroht fühlt und des-                     ­Rotlichtzeit. Deshalb muss
          Hentschel/König, § 37 StVO                          Schnee, Glätte und so weiter,                       halb bei Rot anfährt23. Keine                      ein besonderes Augenmerk
          Rn 14 ff.; Bundesanzeiger vom                       muss sich der Betroffene ein-                       Auswirkungen haben hingegen                        darauf gerichtet wer­den, ob
          3. April 1992, S. 2 885 = VkBl.                     stellen, indem er seine Ge-                         zu dichtes Auffahren auf ein                       diese richtig ermittelt ist. Die
          1992, 189) innerorts die Gelb-                      schwindigkeit so wählt, dass er                     voraus­fahrendes Fahrzeug bei                      mit den Messverfahren zu-
          phase zwischen dem Ende des                         während der Gelbphase sein                          Annäherung an eine Ampel24                         sammenhängenden Fragen
          Grünlichts und Beginn von Rot-                      Fahrzeug noch vor der Halte­                        oder eine plötzliche Kolik25.                      werden hier aus Platzgrün-
          licht bei der in der regelzulässi-                  linie anhalten kann21.                              Auch Schwierigkeiten mit der                       den nicht dargestellt. Inso-
          gen Höchstgeschwin­digkeit                                                                              Ladung, die (schlechten) Stra-                     weit wird verwiesen auf Bur-
          von 50 km/h bei drei Sekunden                       Nach der VwV-StVO zu § 37                           ßenverhältnisse und zu hohe                        hoff/Grün, Messungen im
          liegt18. Dass es sich um einen                      StVO muss bei einer zulässigen                      Geschwin­digkeit rechtfertigen                     Stra­ßenverkehr, 3. Auflage
          innerörtlichen Verstoß ge­                          Höchstgeschwindigkeit von                           das Durchfahren nicht26.                           2013, Teil 1 Rn. 1354 ff.; Bur-
          handelt hat, muss sich aber                         60 km/h die Gelbphase vier                                                                             hoff/Böttger/Groß, OWi,
          aus dem Urteil ergeben19.                           ­Sekunden, bei einer Geschwin-                      IV. Qualifizierter Rotlichtver-                    Rn. 3576 ff.; Schmedding in:
                                                               digkeit von 70 km/h fünf Se-                       stoß nach Nr. 132.3 BKatV                          Ludovisy/Eggert/Burhoff,
          Diese Gelbphase reicht norma-                        kunden be­tragen. Bei einer                                                                           ­Praxis des Straßenverkehrs-
          lerweise aus, um unter norma-                        zulässigen Geschwindigkeit                         Ein sogenannter qualifizierter                      rechts, 5. Auflage 2015, § 6
          len Fahrbahnbedingungen bei                          von mehr als 70 km/h sollen                        Rotlichtverstoß liegt vor, wenn                     Rn. 1219 ff.).
          Auf­leuchten des Gelblichts                          LZA nicht eingerich­tet werden.                    die LZA bereits länger als eine
          rechtszeitig vor der Kreuzung                        Der Kraftfahrer darf sich auf                      Sekunde Rotlicht zeigt oder der                   1. Tatsächliche Feststellungen
          anhalten oder aber die Kreu-                         diese Zeiten einstellen22.                         Rotlichtverstoß unter Gefähr-                     a) Allgemeines
          zung bei Gelblicht noch passie-                                                                         dung anderer begangen wird.                       Für einen qualifizierten Rot-
          ren zu können20. Führt das Ur-                      2. Rechtfertigung/Entschuldi-                       In diesen Fällen ist neben der                    lichtverstoß gelten die für ei-
          teil aber etwa aus, dass die LZA                    gung des Rotlichtverstoßes                          Regelgeldbuße von 200 Euro in                     nen einfachen Rotlichtverstoß
          eine „kurze Gelbphase“ hat,                         Bei bestimmten Fallkonstellati-                     der Regel dann auch ein Fahr-                     geltenden Einschränkungen
          kann dies für eine abweichen-                       onen kann der Rotlichtverstoß                       verbot zu verhängen. In der                       hinsichtlich des Umfangs der
          de Ampelschaltung sprechen.                         gegebenfalls gerechtfertigt                         Praxis am häufigsten ist der                      tatsächlichen Feststellungen
                                                              beziehungsweise ent­schuldigt                       Verstoß mit einer Rotlichtzeit                    nicht (vergleiche dazu II.). Dem
                                                              sein. Das hat die Rechtspre-                        von mehr als ein Sekunde, auf                     OLG ist nämlich bei so gerin-
         17 KG, Beschluss vom 24. 2. 2016 – 3 Ws (B)          chung bisher angenommen,                            den sich die Darstellung hier                     gen/knappen Feststellungen
            649/15 – 122 Ss 183/15; OLG Hamburg
            DAR 1995, 500; OLG Düsseldorf NZV 1996,           wenn der nachfahrende Pkw                           deshalb beschränkt.                               nicht die Möglichkeit eröffnet
            81 und VRS 95, 439; OLG Hamm VRS 85,
            464 = NZV 1993, 492 und 91, 67
                                                              zu dicht auffährt (OLG Düssel-                                                                        zu prüfen, ob wegen der be-
         18 Zuletzt KG, Beschluss vom 24. Februar                                                                23 OLG Hamm NZV 1996, 503 = zfs 1996, 474          sonderen Verkehrssituation
            2016 – 3 Ws (B) 649/15 – 122 Ss 183/15                                                                  = VRS 92, 230
         19 Zuletzt OLG Bamberg DAR 2014, 277 = VA             21 Löhle/Beck DAR 2000, 1, 6; OLG Oldenburg       24 OLG Köln VRS 61, 152                            nicht lediglich ein „einfacher“
            2014, 83 = VRR 2014, 271 = zfs 2014, 411;
            OLG Hamm VA 2011, 34
                                                                  VA 2008, 154 = VRR 2008, 354 =
                                                                  NZV 2008, 471 für Gefahrguttransporter
                                                                                                                 25 OLG Hamm VRS 53, 365
                                                                                                                 26 OLG Düsseldorf DAR 1992, 109; vergleiche
                                                                                                                                                                    Rotlichtverstoß, bei dem ein
         20 OLG Jena DAR 2006, 164 = VRS 110, 38               22 OLG Bremen VRS 79, 38                             i. Ü. Burhoff/Burhoff, OWi, Rn. 3666 m. w. N.
_12LAI_Debeka_Polizeispiegel_10_2016.pdf; s1; (210.00 x 109.00 mm); 08.Sep 2016 12:31:17; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
                                                                                                                                                                    Fahrverbot nicht verhängt wer-

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                                                                                                                                                                                        Debeka-Vorsorge-
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DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

           den kann, vorliegt27. Ein qualifi­                 schleife von der Haltelinie ent­               fene mit seinem Fahrzeug die                    (1) Rotlichtüberwachung durch
           zierter Rotlichtverstoß erfor­                     fernt ist, gegebenenfalls – so-                Haltelinie passiert32.                          Polizeibeamte
           dert die Feststellung, dass der                    weit vorhanden – sogar die Mit­                                                                Für den Nachweis eines qua­
           Fahrzeugführer das Rotlicht                        teilung der Entfernung einer                   Oft wird nur ausgeführt, die                    lifizierten Rotlichtverstoßes
           nach einer Rotlichtphase von                       zweiten Induktionsschleife von                 Ampel sei auf Rot umgesprun­                    ist grundsätzlich eine exakte
           mehr als einer Sekunde miss­                       der ersten und der jeweils auf                 gen, als der Betroffene die LZA                 Messung erforderlich. Das be­
           achtet hat. Um dem OLG die                         den zwei Messfotos eingeblen­                  passierte oder als er den Kreu­                 deutet, dass die bloße gefühls­
           erforderliche Überprüfung zu                       deten Messzeiten. Diese Anga­                  zungsbereich erreichte. Das ist                 mäßige Schätzung eines Poli­
           ermöglichen, setzt dies aber                       ben sind nicht aufgrund des                    für die Feststellung eines quali­               zeibeamten in der Regel nicht
           nähere Feststellungen zu den                       standardisierten Messverfah­                   fizierten Rotlichtverstoßes                     genügt35, es sei denn, das
           örtlichen Verhältnissen und                        rens überflüssig, sondern dienen               nicht ausreichend33. Neben                      amtsgerichtliche Urteil enthält
           zum Ablauf des Rotlichtversto-                     gerade der Berechnung der tat­                 dem Passieren der Haltelinie                    zusätzliche Ausführungen dar­
           ßes voraus.                                        sächlichen Rotlichtdauer beim                  kann aber auch das Einfahren                    über, wie der Polizeibeamte die
                                                              Überfahren der Haltelinie30.                   in den gesicherten Kreuzungs­                   Feststellung einer bestimmten,
           Zusätzlich bedarf es auch bei                                                                     bereich ausreichen (OLG                         im Urteil genannten Rotlicht­
           Anwendung standardisierter                         b) Zeitberechnung/­                            Hamm a. a. O.).                                 zeit getroffen hat und diese
           Messverfahren neben der ge­                        Zeitmessung/Fehlerquellen                                                                      Messmethode hinsichtlich ih­
            nauen Bezeichnung des ver­                        aa) Allgemeines                                Die Feststellung, dass zum                      rer Beweiskraft bewertet36.
            wendeten Gerätetyps28 zumin­                      Entscheidend für die Annahme                   Zeitpunkt des Überfahrens der                   Entsprechendes gilt im Übri­
            dest der Angabe etwaiger                          eines qualifizierten Rotlicht­                 Haltelinie die Ampel Rotlicht                   gen für sonstige zufällig an­
            be­rücksichtigter Messtoleran­                    verstoßes nach Nr. 132.3 BKatV                 gezeigt hat, muss vom Tatrich­                  wesende Zeugen37.
            zen, um dem OLG die Nachprü­                      ist die festgestellte Rotlicht-                ter auch nachvollziehbar aus
            fung zu ermöglichen, ob die                       zeit. Deshalb muss ein beson­                  dem Beweisergebnis herge­                       Wenn der Amtsrichter seine
            Fest­stellungen rechtsfehlerfrei                  deres Augenmerk darauf ge­                     leitet werden. Dazu ist in der                  Überzeugung vom Vorliegen
            getroffen sind29. Insbesondere                    richtet wer­den, ob diese richtig              Regel erforderlich, dass die                    eines qualifizierten Rotlichtver­
           im Bereich der Rotlichtüberwa­                     ermittelt ist. Das AG muss                     Schaltphasen der Ampelanlage                    stoßes auf die Entfernungs­
           chung mit stationären Messan­                      Feststellungen zum exakten                     mitgeteilt werden. Allein aus                   schätzungen von Zeugen, wie
22         lagen stehen nämlich zahlrei­                      Ablauf des Rot­lichtverstoßes                  dem Umstand, dass für den                       zum Beispiel Polizeibeamte,
           che Geräte verschiedener                           sowie zu dessen Messung tref­                  Querverkehr Grünlicht ange­                     stützt, bedarf es in der Regel
           Hersteller zur Verfügung, bei                      fen. Das ist auch nicht etwa                   zeigt worden ist, als der Betrof­               einer wertenden Auseinander­
Fachteil

           denen es teilweise eines zeitli­                   deshalb entbehrlich, weil der                  fene in den Kreuzungsbereich                    setzung mit Grundlagen und
           chen Abzugs für die nach dem                       Betroffene eine „geständige                    hineingefahren ist, kann nicht                  Beweiswert dieser Schät­
           Überfahren der Haltelinie bis                      Einlassung“ abgegeben hat.                     auf einen Rotlichtverstoß eines                 zung38. Die Rechtsprechung
           zur Kontaktschleife zurückge­                      Das bloße Geständnis des Be­                   Betrof­f enen geschlossen wer­                  geht davon aus, dass zwar an
           legten Strecke nicht mehr be­                      troffenen, bei Rot über die Am­                den (OLG Hamm DAR 1999,                         die Feststellung von qualifizier­
           darf, teilweise – unter ande­                      pel gefahren zu sein, da er das                417 [Ls.]). Etwas anderes kann                  ten Rotlichtver­stößen durch
           rem bei Geräten des Typs                           rote Licht zu spät gesehen                     allerdings gelten, wenn die                     Polizeibeamte gerade bei län­
           „Traffipax TraffiPhot III“ –                       habe, erlaubt nämlich keine                    Ordnungswidrigkeit nach den                     geren Beobachtungszeiten
           allerdings weitere Abschläge                       Feststellung zur Zeitdauer, die                Urteilsfeststellungen innerhalb                 nicht zu hohe Anforde­rungen
           von bis zu 0,2 Sekunden für                        seit Umspringen der Ampel auf                  einer geschlos­senen Ortschaft                  zu stellen sind, bei einer nicht
           ­gerätespezifische Messunge­                       Rot vergangen ist31.                           begangen wurde34.                               gezielten Feststellung eines
            nauigkeiten vorzunehmen                                                                                                                          Rotlichtverstoßes bei einfa­
            sind. Es muss aber nicht aus­                     bb) Überfahren der Haltelinie                  cc) Ermittlung der Rotlichtzeit                 chen Zeitschätzungen muss
            drücklich mitgeteilt werden,                      Entscheidend ist, dass bei der                 Auch bei der Zeitmessung gibt                   das Gericht aber weitere Indizi­
            ob das angewandte Verfahren                       Zeitberechnung von den richti­                 es häufig Probleme. Insoweit                    en feststellen können, anhand
            als standardisiert anzusehen                      gen Grundlagen ausgegangen                     handelt es sich um eine Frage                   derer sich die Schätzung der
            ist (KG VRS 129, 155).                            wird, insbesondere die richtige                der Beweiswürdigung. Die er­                    bereits verstrichenen Rotlicht­
                                                              Stelle zugrunde gelegt wird.                   forderlichen Feststellungen                     zeit zurzeit des Verstoßes ab­
           Bei der – automatischen – Rot-                     Insoweit ist es jetzt einhellige               richten sich danach, ob es sich                 schätzen oder zumindest plau­
           lichtüberwachung bedarf es                         Meinung der Obergerichte,                      um die Rotlichtüberwachung                      sibel abgleichen lässt39.
           darüber hinaus der Feststel­                       dass für die Berechnung der                    durch Polizeibeamte oder
           lung, wie weit die Induktions­                     Rotlichtzeit von mehr als einer                durch eine automatische Ka­
                                                                                                                                                             35 KG NZV 2002, 50; OLG Celle NZV 1994, 40;
                                                              Sekunde der Zeitpunkt maß­                     mera handelt. Im Einzelnen                         OLG Düsseldorf DAR 1997, 322; 2003, 85;
                                                              geblich ist, an dem der Betrof­                gilt Folgendes:                                    OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar
           27 Grundlegend OLG Hamm NJW 2004, 172 =                                                                                                              1996 – 1 Ss OWi 103/96; siehe aber
              NStZ-RR 2004, 92 = DAR 2004, 102;                                                                                                                 ­BayObLG NZV 2002, 518
              zu den Feststellungen siehe auch noch                                                                                                          36 BayObLG NZV 2002, 518, OLG Hamm
              OLG Hamm NZV 2008, 309 = zfs 2008,                                                             32 BGHSt 45, 135 = NJW 1999, 2978; verglei­         DAR 2008, 35 = VRR 2008, 112 =; weiter
              410 = VA 2008, 100; VA 2002, 169; VRS 85,       30 OLG Hamm VA 2006, 175 = VRR 2007,              che unter anderem auch KG NStZ-RR 2014,          OLG Hamm VRR 2009, 272 = VA 2009, 156;
              464                                                33; OLG Karlsruhe VA 2009, 65 =                385 = NZV 2015, OLG Bremen NZV 2010, 42;         vergleiche auch noch OLG Celle VRR 2012,
           28 OLG Braunschweig NJW 2007, 391 =                   DAR 2009, 157 = NZV 2009, 201; ähnlich         OLG Düsseldorf NZV 2000, 134; OLG Hamm           34 = DAR 2012, 34 = NZV 2012, 403;
              VA 2006, 196 = VRR 2006, 471; OLG Hamm             VRR 2007, 316; OLG Schleswig VRR 2014,         NStZ-RR 1996, 216 = VRS 91, 394; DAR 1997,       OLG Köln VA 2012, 103 = zfs 2012, 292 =
              VRR 2007, 316                                      270 = zfs 2014, 413 = NZV 2015, 45; so im      454 = VRS 94, 309; OLG Köln VRS 100, 140;        DAR 2012, 271 = VRR 2012, 123 [Ls.]; AG
           29 Vgl. BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081;               Ergebnis auch OLG Dresden DAR 2002, 82         siehe auch weitere Nachweise bei Burhoff/        Landstuhl VD 2011, 145
              grds. auch OLG Bremen NZV 2010, 42              31 OLG Hamm, Beschluss vom 3. August 1999         Burhoff, OWi, Rn. 3545                       37 OLG Hamm VRR 2010, 72 m. Anm. Deut­
              [für Traffipax Traffiphot III]; OLG Frankfurt      – 4 Ss OWi 790/99; zu den Feststellungen    33 Zuletzt OLG Bremen NZV 2010, 42; OLG             scher = VA 2010, 17
              NZV 2008, 588 = VRS 2008, 363 =                    beim Geständnis einer Geschwindigkeits­        Hamm a. a. O.; VA 2001, 33 = zfs 2001, 232   38 OLG Köln zfs 2012, 292 = DAR 2012, 271
              VA 2008, 313; OLG Karlsruhe VA 2009, 65 =          überschreitung siehe Burhoff/Burhoff,       34 Vgl. dazu schon OLG Hamm VRS 85, 464,        39 AG Lüdinghausen VRR 2014, 475 = VA
              DAR 2009, 157 = NZV 2009, 201                      OWi, Rn. 2283 ff.                              465; VRS 91, 67, 68                              2015, 46 = NZV 2015, 255

           > Polizeispiegel | Oktober 2016
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

Die Obergerichte sind auch ge-                    wenn die Zahl „22“ vollständig                     Die Schätzung muss für das                             kann für die Feststellung der
genüber Zeitmessungen mit                         ausgesprochen oder – bei stil-                     Rechtsbeschwerdegericht über-                          Rotlichtzeit die Zählung von
dem Sekundenzeiger einer han-                     lem Zählen – genannt ist                           prüfbar sein, nämlich durch An-                        nur „21, 22“, die sonst in der
delsüblichen Armbanduhr und                       (OLG Köln VRS 106, 214). Auch                      gaben im tatrichterlichen Urteil                       Regel nicht ausreicht, gegebe-
dem Messen der Rotphase durch                     muss gegebenenfalls ein aus-                       zur Messmethode, zum Ablauf                            nenfalls aber dann ausreichen,
Mitzählen, also „21, 22 ...“, we-                 reichender Sicherheitsabschlag                     des Rotlichtverstoßes sowie zur                        wenn andere Umstände die
gen der darin liegenden erheb-                    gemacht werden (OLG Düssel-                        Entfernung des Fahrzeugs von                           Richtigkeit dieser Zählung er-
lichen Fehlermöglichkeiten kri-                   dorf DAR 2003, 234; OLG Köln                       der LZA beziehungsweise ge-                            härten43. In dem vom OLG
tisch40. In der Regel wird auch                   NJW 2004, 3439).                                   gebenenfalls von der Haltlinie.                        Hamm dazu entschiedenen
eine solche Zeitmessung als                                                                                                                                 Fall waren im Urteil zusätz-
nicht ausreichend angesehen.                      In einer neueren Entscheidung                      Etwas anderes kann allerdings                          lich noch Entfernungsangaben
Das gilt insbesondere, wenn es                    hat das OLG Hamm (VRR 2009,                        bei einer gezielten Rotlichtüber-                      enthalten, die eine „Rückrech-
sich nur um die zufällige Fest-                   271 = VA 2009, 156 = NZV 2010,                     wachung gelten. Dann kann die                          nung“ der Fahr­strecke und -zeit
stellung eines Rotlichtversto-                    41) die Verwertbarkeit einer                       auf der Zählung „21, 22, 23“ be-                       erlaubten (OLG Hamm a. a. O.).
ßes handelt und bei der Fest-                     Schätzung von Polizeibeamten                       ruhende Schätzung ausreichen,
                                                                                                                                                                        >> Der Beitrag wird im
stellung einer Rotlichtzeit von                   an drei Voraus­setzungen ge-                       um einen Verstoß nach Nr. 132.3
                                                                                                                                                                     nächsten Heft fortgesetzt
sogar zwei Sekunden41. Jeden-                     knüpft:                                            BKatV festzustellen, da das Au-
falls soll die Messung durch                                                                         genmerk des Überwachenden
                                                                                                                                                            43 OLG Brandenburg DAR 1999, 512; OLG
Zählen nur verwertbar sein,                       Der polizeiliche Zeuge muss                        dann einzig auf die LZA gerich-                           Düsseldorf NZV 2000, 134; OLG Hamm
                                                  zumindest in Gedanken ge-                          tet ist, sodass von einem gerin-                          DAR 1997, 77 = NZV 1997, 130 = VRS 92,
                                                                                                                                                               441; NZV 2002, 577; DAR 2008, 35 =
                                                  zählt haben („21, 22 …“).                          geren Fehlerrisiko ausgegan-                              VRR 2008, 112
40 BayObLG DAR 1995, 496 = NZV 1995, 497
   für einen „zufällig“ beobachteten Rotlicht-                                                       gen werden kann42. Bei einer
   verstoß; KG NZV 1995, 240; OLG Hamm                                                                                                                         Impressum:
   NZV 2001, 177 = zfs 2000, 513 =
                                                  Die Rotlichtphase muss nach                        gezielten Rotlichtüberwachung
   VA 2001, 29 m. w. N.; siehe aber OLG           der auf diese Weise gewonne-                                                                                 Redaktion: Jürgen Roos
   Hamm NZV 2010, 42 = VRR 2009, 271 =
   VA 2009, 156; zur Messung mit geeichter        nen Schätzung zumindest be-                        42 OLG Düsseldorf NZV 2000, 134; OLG                      53547 Roßbach
   Stoppuhr KG NZV 2002, 334                      reits zwei Sekunden angedau-                          Hamm NStZ-RR 1996, 216 = VRS 91, 394;                  Tel. + Fax: 02638.1463
41 OLG Hamm zfs 2000, 513 = VA 2001, 29 =                                                               siehe aber OLG Hamm NZV 2010, 42 –                     roos-j@t-online.de
   NZV 2001, 177                                  ert haben.                                            21, 22 genügt

  _12FEH_EA_S_23_dbb_10_2016.pdf; s1; (185.00 x 135.00 mm); 05.Sep 2016 15:04:54; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien                                                                     23

                                                                                                                                                                                                                    Fachteil
          M e h r         w i s s e n            a l s      a n d e r e .           B e s t e l l e n              s i e     j e t z t.

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          hier finden sie die antworten!                                                                                                                       und arBeItnehmer

                                                                                                                                                                         dbb verlag gmbh
          der inhalt im Überblick:                               was sie davon haben:
                                                                                                                                                                       friedrichstraße 165
          • Grundzüge des Personalvertretungs-                   Die 17. Auflage wurde nicht nur inhaltlich
                                                                                                                                                                              10117 Berlin
            rechts auf aktuellem Stand                           aktualisiert, sondern auch als Arbeits-
          • Gesetzestexte mit aktuellen                          mittel weiter entwickelt: Begriffsbestim-                                               telefon: 0 30/7 26 19 17-0
            Erläuterungen                                        mungen, Kurzerläuterungen und                                                          telefax: 0 30/7 26 19 17-40
          • Mustervorlagen und Formbriefe                        Hinweise auf die neueste Rechts-                                                    e-mail: Kontakt@dbbverlag.de
          • Kurzerläuterung der Wahlordnung                      sprechung geben klar, prägnant und                                                    Internet: www.dbbverlag.de
                                                                 praxisorientiert Hilfen für Personalräte
                                                                 (Bund/Länder). Nicht lange suchen,
                                                                 sondern finden, das erlaubt die klare
                                                                 Gliederung und ein wesentlich erweiter-                      Bestellcoupon                                       Zuschicken oder faxen
                                                                 tes Stichwortregister. Unabdingbar für
                                                                 jeden Personalrat – ob erstmals gewählt                             __ exemplar/e „Personalvertretungsrecht des Bundes
                                                                                                                                        und der Länder – 17. auflage“
                                                                 oder bereits erfahren!
                                                                                                                                     Verlagsprogramm
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                                                                 coupon per Post oder Fax bestellen.
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                                                                 ISBn 978-3-87863-194-1                                      diesen Vertrag zu widerrufen. die frist beginnt mit absendung dieser Bestellung. Zur
                                                                                                                             einhaltung der frist genügt die rechtzeitige absendung des Widerrufs an: dbb verlag
                                                                 * inkl. mwSt.
                                                                                                                             gmbh, friedrichstr. 165, 10117 Berlin, tel.: 030.726 19 17-0, fax: 030.726 19 17-40,
                                                                  zuzügl. Porto und Verpackung
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                                                                                                                                                                                                                 International: Taktung pro angefangene 10kB. Die
                                                                                                                                                                                                                 Datennutzung gilt nur für paketvermittelte
                                                                                                                                                                                                                 Datennutzung in der Weltzone 1 in allen UMTS-,
                                                                                                                                                                                                                 GPRS-Roamingpartnernetzen (außer Deutschland)
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                                                                                                                                                                                                                 Sprach-,          Videotelefoniediensten         oder
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                                                                                                                                                                                                                 unentgeltliche Überlassung des Dienstes an Dritte und
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                                                                    UNSERE
                                                                                                                                                                                                                 Nutzung für kommerzielle Dienste sind unzulässig. Im
                                                                                                                                                                                                                 Tarif DPolG O2 M sind 60 Inklusivminuten für
   Flat Internet 10 GB inkl.                                                                    Flat Internet 5 GB inkl.                                   Flat Internet 2 GB inkl.                              Standardgespräche in die Türkei, USA, Kanada sowie in
                                                                    EMPFEHLUNG                                                                                                                                   die Weltzone 1 inkl. Ab einer Datennutzung von 300
   bis zu 50 Mbit/s                                                     Bester                  bis zu 50 Mbit/s                                           bis zu 50 Mbit/s                                      MB pro Kalendermonat wird die Surfgeschwindigkeit
                                                                     Mobilfunktarif                                                                                                                              auf bis zu 64 Kbit/s, ab einer Datennutzung von 456
   LTE inkusive                                                                                 LTE inkusive                                               LTE inkusive                                          MB/Kalendermonat auf 2 Kbit/s reduziert. Im Tarif
                                                                                                                                                                                                                 DPolG O2 L sind 90 Inklusivminuten für
   Multicard inklusive                                                                          Multicard inklusive                                                                                              Standardgespräche in die Türkei, USA, Kanada sowie in
                                                                                                                                                                                                                 die Weltzone 1 inkl. Ab einer Datennutzung von 400
                                                                                                                                                                                                                 MB pro Kalendermonat wird die Surfgeschwindigkeit
  Ihr Auslandsvorteil:                                                                          Ihr Auslandsvorteil:                                      Ihr Auslandsvorteil:                                   auf bis zu 64 Kbit/s, ab einer Datennutzung von 556
                                                                                                                                                                                                                 MB/Kalendermonat auf 2 Kbit/s reduziert. Im Tarif
                                                                                                                                                                                                                 DPolG O2 XL sind 1000 Inklusivminuten für
   1000 Inklusiv-Minuten (mtl.)                                                                 90 Inklusiv-Minuten (mtl.)                                 60 Inklusiv-Minuten (mtl.)                            Standardgespräche in die Türkei, USA, Kanada sowie in
                                                                                                                                                                                                                 die Weltzone 1 inkl. Ab einer Datennutzung von 500
   In Europäische Länder, Schweiz, USA, Kanada, Russland & Türkei                               In Europäische Länder, Schweiz, USA, Kanada,               In Europäische Länder, Schweiz, USA, Kanada,
                                                                                                Russland & Türkei                                          Russland & Türkei                                     MB pro Kalendermonat wird die Surfgeschwindigkeit

   500 MB Datenflat (mtl.)                                                            Polizei

                                                                                                400 MB Datenflat (mtl.)                                    300 MB Datenflat (mtl.)
                                                                                                                                                                                                                 auf bis zu 64 Kbit/s, ab einer Datennutzung von 656
                                                                                                                                                                                                                 MB/Kalendermonat auf 2 Kbit/s reduziert. Mehr unter
   Innerhalb der EU, Schweiz, USA, Kanada & Norwegen                                            Innerhalb der EU, Schweiz, USA, Kanada & Norwegen          Innerhalb der EU, Schweiz, USA, Kanada & Norwegen     www.o2business.de/international. Ausgenommen ist

   Telefonie und SMS Flatrate                                                                   Telefonie Flatrate                                         Telefonie Flatrate                                    Bulgarien, Estland, Französisch-Guayana, Guadeloupe,
                                                                                                                                                                                                                 Island, La Reunion, Lichtenstein und Martinique,
                                                                                                Nur 0,48 € Verbindungsgebühren je Gespräch + 1000          Nur 0,48 € Verbindungsgebühren je Gespräch
   Nur 0,24 € Verbindungsgebühren je Gespräch + 1000                                                                                                                                                             Rufumleitungen und Mailbox-Weiterverbindungen.
                                                                                                Innerhalb der EU, Schweiz, USA & Kanada                    Innerhalb der EU, Schweiz, USA & Kanada
   SMS Innerhalb der EU, Schweiz, USA & Kanada
                                                                                                                                                                                                                 ² Der Preis gilt nur in Verbindung mit einem DPolG O2
                                                                                                                                                                                                                 XL Mobilfunktarif mit einer Grundgebühr von 45,99 €
                                                                                                                                                                                                                 mtl. und einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

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                                                                                                                                                                                                                 ³ Im Vergleich zu den regulären Konditionen von O2.

                                                                                                                                                                                                                 ** iPhone 7 128 GB mit DPolG O2 XL Mobilfunktarif nur

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iPhone 7 & iPhone 7 Plus - das beste, fortschrittlichste iPhone aller Zeiten                                                                                                       Galaxy Note 7 - The smartphone that thinks big

 Sparen Sie rechnerisch ca. 140€ beim iPhone 7 128 GB gegenüber Einzelkauf in unserem DPolG O2 XL**

                                                                                                                                                                                                                                  Samsung
                                                 iPhone 7                                                                         iPhone 7 Plus                                                                                   Galaxy Note 7
                                                 12     Megapixel      Kamera,                                                    12 Megapixel Kamera mit                                                                         12 Megapixel Hauptkamera
                                                 FaceTime HD Kamera, 4K                                                           Weitwinkel- und Teleobjektiv,                                                                   mit Dual Pixel und rasantem
                                                 Videoaufnahme mit 30 fps,                                                        FaceTime HD Kamera, 4K                                                                          Autofokus, 4 GB RAM, 14,39
                                                 A10 Fusion Chip mit 64‑Bit                                                       Videoaufnahme mit 30 fps,                                                                       cm (5,7 Zoll) QuadHD
                                                 Architektur,      4,7      Zoll                                                  A10 Fusion Chip mit 64‑Bit                                                                      AMOLED-Display, Prozessor:
                                                 Widescreen Display mit LED                                                       Architektur,      5,5       Zoll                                                                Exynos 8890, Octa Core,
                                                 Hintergrund-Beleuchtung                                                          Widescreen Display mit LED                                                                      Wasserdicht nach IP68-Stan-
                                                 (1334 x 750 Pixel bei 326 ppi),                                                  Hintergrund-Beleuchtung                                                                         dard, 64 GB int. Speicher
                                                 3D Touch, iOS 10, IP67-Zerti-                                                    (1920 x 1080 Pixel bei 401 ppi),                                                                (erweiterbar bis zu 256 GB),
                                                 fizierung, WLAN und GPS                                                          3D Touch, iOS 10, IP67-Zertifi-                                                                 Android 6.0 Marshmallow,
                                                                                                                                  zierung, WLAN und GPS                                                                           WLAN und GPS

                                                 Einmalig                                                                         Einmalig                                                                                        Einmalig

                                                 ab     117,81€²                                                                  ab     213,01€²                                                                                 229,95€²
                                                 ab UVP       759 €
                                                                                                                                  ab UVP       759 €                                                                              UVP 849€

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Sie senden uns alle relevanten Daten bei der Onlinebestellung und erhalten automatisch eine Vollmacht per E-Mail (Die Vollmacht erleichtert Ihnen den ansonsten aufwändigen
Prozess der Antragsstellung!). Füllen sie die Vollmacht aus und senden uns diese mit der Kopie des Personalausweises / Reisepasses + Mitgliedsausweis / Dienstausweis oder
einen anderen Nachweis für die Beschäftigung im Ö.D. Dann dauert es nur noch wenige Tage bis Sie die SIM-Karten von uns erhalten. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen
vorbehalten. Abbildungen ähnlich.

Telefon-Hotline: 07161 - 964 100 • Fax: 07161 - 964 1040
                                                           (Mo-Do: 9 - 12 & 13 - 17 Uhr, Fr: 9 - 12 & 13 - 16 Uhr)
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