VERTRAUENSVERLUST IST EIN "NO GO" - KZV Sachsen ...
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W W W.ZAEK-SA .DE W W W.KZV-LSA .DE JAHRGANG 28 // DEZEMBER 2018 12 / 2018 ZAHNÄRZTLICHE NACHRICHTEN S A C H S E N - A N H A LT THEMA S. 6 VERTRAUENSVERLUST IST EIN „NO GO“ 25 Jahre Straße der Romanik: Margaretenkirche Deutscher Zahnärztetag in Frankfurt/Main Steinbach
LESERPOST ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 DANK AN SPENDER FÜR an der Gesundheit, hier speziell der Zahngesundheit. Wir MAASAI-PROJEKT können in unserem Beruf, mit unserem Wissen und Können Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Menschen helfen. Mit unserer Aktion jedoch können das Jahr neigt sich dem Ende entgegen, es nahen die wir darüber hinaus sehr arme Menschen in Afrika in die Weihnachtsfeiertage und die Jahreswende und wir Lage versetzen, in den Genuss zahnmedizinischer freuen uns alle auf familiäre geruhsame Tage, Versorgung zu kommen. Das ist doch ein Ziel, um für das neue Jahr Kraft zu tanken. Das ist das aus unserem Herzen und unserem Berufs- bestimmt ein guter Zeitpunkt, eine Jahresbilanz ethos kommen muss. Vielleicht schließen wir über die Aktivitäten, um unsere Hilfsaktion die Maasai in Momella und Umgebung in un- „Zahngesundheit für die Maasai in Tansania“ zu sere weihnachtlichen Gedanken und Gebete mit ziehen. Seit dem 23. April 2018 haben zehn Praxen ein und schenken ihnen zum Weihnachtsfest, das 143 Gramm Altgold gleich 1.621 Euro gespendet, eine sie übrigens auch feiern, ein kleines Puzzleteil ihrer von diesen Praxen allein 65 Gramm. Fünf Praxen spende- zukünftigen Zahnbehandlungsstätte. Ich hoffe sehr, dass ten insgesamt 1.300 Euro. Somit beläuft sich das Konto unsere Aktion von Erfolg gekrönt sein wird. unseres Projektes momentan auf 2.921 Euro. Ich wünsche Ihnen allen ein recht frohes, gesegnetes und Allen Spendern danke ich an dieser Stelle sehr herzlich. gemeinsames Weihnachtsfest. Sie haben Herz und Empathie gezeigt für Menschen, denen es auf dieser Erde am Allernotwendigsten mangelt, Ihr Rainer Littinski aTmeN SiE eiNmal tIeF Ein UNd auS – entspannen Sie sich – gehen Sie auf eine kleine innere Reise – auf eine Reise in die Welt Ihrer Vorstellungskraft! 978-3-7408-0036-9 · 11,90 € 978-3-7408-0312-4 · 12,90 € 978-3-95451-776-3 · 12,90 € emons: www.emons-verlag.de 2
INHALT ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 LESERPOST Dank an Spender für Maasai-Projekt......................................... S. 2 SACHSEN-ANHALT Zum Titelbild: Margareten-Kirche zu Steinbach................S. 46 KULTOUR Termine/Service..................................................................................S. 47 Klimt in Halle!......................................................................................... S. 4 MITTEILUNGEN DES EDITORIAL FVDZ SACHSEN-ANHALT Licht und Schatten Demokratie – Ein hohes Gut.........................................................S. 49 von Dr. Carsten Hünecke.................................................................. S. 5 LAUDATIO BERUFSSTÄNDISCHES Prof. Dr. Dr. Walter Künzel..............................................................S. 50 Vertrauensverlust ist ein „No Go“/............................................... S. 6 Festakt zur Eröffnung des Deutschen Zahnärztetages 26. ZAHNÄRZTETAG DER ZÄK Delegierte senden klare Signale an die Politik/ Anmeldung.............................................................................................S. 51 Vertreterversammlung der KZBV................................................. S. 9 Programm...............................................................................................S. 52 Spahn erklärt MVZ zur Chefsache/ Bundesversammlung der BZÄK...................................................S. 12 „Heuschrecken“ müssen gefangen werden/ Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt..............S. 16 D a s Thema! Nachwuchs dringend gesucht Kammerversammlung der ZÄK Sachsen-Anhalt ..............S. 20 FORTBILDUNGSINSTITUT E. REICHENBACH Fortbildungsprogramm für Zahnärzte....................................S. 23 Fortbildungsprogramm für Praxismitarbeiterinnen........S. 26 BÜCHERSCHRANK Tote haben kein Zahnweh..............................................................S. 30 MITTEILUNGEN DER ZÄK SACHSEN-ANHALT Respekt für 23 neue ZFA.................................................................S. 32 Beschlüsse der KV/ Spende statt Weihnachtspost........................................................S.33 Gutachterschulung der Kammer................................................S. 34 Erwin-Reichenbach-Förderpreis/Neue Regularien..........S. 35 Aus der Vorstandssitzung................................................................S.36 Curriculum Kinderzahnheilkunde abgeschlossen.............S.37 Beitragsordnung für das Jahr 2019 ..........................................S. 38 Vorschau auf den 26. Zahnärztetag...........................................S.40 MITTEILUNGEN DER KZV SACHSEN-ANHALT Aus der Vorstandssitzung...............................................................S. 41 Abteilung Recht...................................................................................S. 42 SEMINARPROGRAMM DER KZV SACHSEN-ANHALT 25 Jahre Straße der Romanik: Seminarprogramm der KVZ Sachsen-Anhalt...................... S. 44 Margaretenkirche Steinbach Foto: Fredi Fröschki 3
KULTOUR ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 KLIMT IN HALLE! der großen Einzelgänger in der europäischen Kunstgeschich- te zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Mit seinem unverwechsel- baren Stil schuf er ein Werk von bleibender Bedeutung und höchster malerischer Qualität. Umso mehr überrascht es, Erste große Werkschau zum Schaffen dass er in der deutschen Ausstellungsgeschichte bis heute nur des Künstlers in Deutschland wenig präsent ist. Nur vier Ausstellungen hat es nach 1945 in Deutschland gegeben, die ausschließlich seinem Werk ge- Der österreichische Maler Gustav Klimt war für eine ganze widmet waren. Die Ausstellung geht in zwei Richtungen von kunstgeschichtliche Epoche stilprägend. Anlässlich des 100. Gustav Klimts Bildnis Marie Henneberg aus der Sammlung des Todestages des Wiener Jugendstilmeisters veranstaltet das Kunstmuseums Moritzburg Halle (Saale) aus. Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale) in diesem Jahr die einzige Klimt-Schau in Europa außerhalb Österreichs. Die Zum einen wird anhand von Zeichnungen und ausgewählten Ausstellung ist die erste große Werkschau zum Schaffen des Gemälden des Wiener Meisters dessen Werdegang als Künst- Künstlers in Deutschland. Sie vereint mehr als 60 Zeichnungen ler aufgezeigt. Das Besondere seiner künstlerischen Meis- und 10 Gemälde von den akademischen Anfängen des Malers terschaft sowie die herausragende Qualität seines Werkes und Grafikers in den 1880er Jahren bis in das Todesjahr 1918. belegen, warum Gustav Klimt heute zu den bedeutendsten Künstlern am Beginn des 20. Jahrhunderts zu zählen ist und Eine derart umfassende Präsentation außerhalb von Wien er als eine Art Brückenbauer zwischen der Salonkunst des und New York, wo sich die größten Bestände seiner Werke be- 19. Jahrhunderts und dem Aufbruch in die Moderne nach der finden, zusammenzutragen, ist heute aufgrund der Fragilität Jahrhundertwende gilt. der Arbeiten und der besonderen Rahmenbedingungen ihrer Ausleihe nur noch mit großen Anstrengungen möglich. Dem Zum anderen lenkt das Porträt der Marie Henneberg den Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale) ist diese Sensation ge- Blick auf den Standort, für den es Klimt malte: die Villa Hen- lungen: Noch bis 6. Januar 2019 ist hier die Sonderausstellung neberg. Damit führt der Weg in die Architekturgeschichte der zu sehen. Moderne, in die von Josef Hoffmann geplante Künstlerkolonie Gustav Klimt (1862–1918) ist nicht nur der bedeutendste Ver- auf der Hohen Warte in Wien. In den dort zwischen 1900 und treter des Wiener Jugendstils um 1900, sondern auch einer 1902 errichteten Bauten setzte Hoffmann sein avantgardisti- sches Raumkunst-Konzept um, in dem Innenausstattung und äußere Bauform einem gestalterischen Prinzip unterliegen. AUF EINEN BLICK Ausstellungsorte: Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale), Friede- mann-Bach-Platz 5, 06108 Halle (Saale) Öffnungszeiten zu sehen noch bis 6. Januar 2019 täglich außer mittwochs 10 bis 18 Uhr, Ausnahme Weihnachten und Silvester Vom 2. bis 4. bzw. 5. bis 6. Januar 2019 gibt es Sonderöffnungszeiten von 10 bis 20 bzw. 10 bis 22 Uhr Mehr Informationen unter http://klimt2018.de 4
EDITORIAL ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 LICHT UND SCHATTEN Liebe Kolleginnen und Kollegen, Dr. Carsten Hünecke „des Jahres letzte Stunde ertönt mit ernstem existieren, werden auch zukünftig Bestandsschutz genießen. Schlag…“ schrieb H. A. Hoffmann von Fallersle- Die Zeit rinnt wie feiner Sand durch die Finger! Etwas Hoffnung ben 1826 in einem Gedicht zum Jahresabschluss. geben die Ende November vom Bundesrat beschlossenen Emp- Es ist ein Gedicht, das vom Fortgang der Zeit und fehlungen zum TSVG. Einem Antrag aus Sachsen-Anhalt, der die Forderungen des Berufsstandes nach klaren Regulierungen der der Vergänglichkeit handelt. Auch am Ende des Gründungsbedingungen zahnärztlicher MVZ durch Kranken- Jahres 2018 stellen sich wieder die Fragen: „Was häuser aufnimmt, wurde durch die Länderkammer zugestimmt. hat das Jahr gebracht und was wird unser Tun Ich sehe das als einen gemeinsamen Erfolg der Arbeit der „drei Säulen“ im Land und als Ausdruck des Vertrauens, das wir uns in zukünftig bewirken? Was wird weiter Bestand der Vergangenheit bei der Landespolitik erarbeitet haben. Doch haben und nicht der Vergänglichkeit anheimfal- wo Licht ist, ist auch Schatten. Das Gesetz ist nicht zustimmungs- len?“ Da werden Ihnen jetzt sicher eine Vielzahl pflichtig, insofern sind die Empfehlungen des Bundesrates nicht bindend. von Dingen einfallen, die ganz persönlich und sehr unterschiedlich gewichtet sein werden. Eng mit dem Thema ZMVZ verbunden ist ein weiteres heißes Thema – der Berufsnachwuchs. Bei der Approbationsordnung ist Weniger philosophisch und mehr pragmatisch auf die Arbeit Ih- es uns nicht gelungen, die Landesregierung einmütig hinter den rer Kammer bezogen, standen und stehen die Rahmenbedingun- Entwurf zu bringen, bekanntermaßen wurde eine Entscheidung gen unserer täglichen Berufsausübung neben der Stärkung des im Bundesrat Ende Oktober erneut vertagt. So bekommt die Ansehens des Berufsstandes in der Gesellschaft und natürlich gemeinsam mit dem Department für ZMK der MLU vereinbarte der Berufsnachwuchs ganz oben auf der Agenda von Vorstand Möglichkeit einer Famulatur der Studierenden der Zahnmedizin und den engagierten Mitarbeitern der Geschäftsstelle, denen ich eine zusätzliche Bedeutung. Die positive Resonanz in der Kolle- einmal hier an dieser Stelle meinen Dank aussprechen möchte. genschaft ist sehr erfreulich. Dafür mein großer Dank. 2019 geht Mit der immerhin kleinsten Mannschaft aller Zahnärztekam- es nun in die Umsetzung. Eine Neuauflage wird es nach dem sehr mern wird eine sehr erfolgreiche Arbeit geleistet. Was im ver- positiven Feedback auch beim Kurzcurriculum zur Praxisgrün- gangenen Jahr alles dazu gehörte, können Sie in dieser Ausgabe dung geben. Zu erleben, mit welchen konkreten Vorstellungen beim Bericht aus der Kammerversammlung erfahren. und welchem Enthusiasmus die Teilnehmer bereits an ihrer Nie- derlassung arbeiten, bestätigte die Intention zur Entwicklung Doch lassen Sie mich einzelne Punkte herausheben, die in Zu- dieser Veranstaltungsreihe. Die wertvollen Hinweise der Teil- kunft weiter unsere ganze Aufmerksamkeit erfordern werden. nehmer werden die Neuauflage im Frühherbst 2019 sicher noch Galt es zu Beginn von 2018 die Bürgerversicherung, die im Rah- weiter nach vorn bringen. men der Koalitionsverhandlungen plötzlich wieder auftauchte, abzuwehren, gilt es nun im Gesetzgebungsverfahren zum TSVG Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Auf, Brüder, frohen Mutes… die ungezügelten Gründungen zahnärztlicher MVZ (ZMVZ) klingt an, und: Gut sein immerdar! Sei unser Wunsch zum neu- durch Kapitalgesellschaften erfolgreich einzudämmen. Nach en Jahr“, schließt Hoffmann von Fallersleben sein Gedicht mit Schätzungen der KZBV wird die Zahl aller ZMVZ am Ende des viel Zuversicht. Nicht jeder der guten Wünsche zum neuen Jahr Jahres die Marke von 600 geknackt haben. Bisher bleibt der wird in Erfüllung gehen, aber sicher doch viele. In diesem Sinne Kabinettsentwurf weit hinter den Forderungen der Zahnärzte- wünsche ich Ihnen, Ihren Familien und Ihren Mitarbeitern eine schaft zurück. Die Ausführungen des parlamentarischen Staats- besinnliche Adventszeit, gesegnete Weihnachten und ein gutes sekretärs Gebhardt aus dem BMG auf dem Deutschen Zahnärz- neues Jahr! tetag lassen eher die Alarmglocken schrillen, wenn von „genauer Beobachtung“ und „alle Beteiligten zu Wort kommen lassen zu Ihr Dr. Carsten Hünecke wollen“ die Rede ist. Das klingt nach Vertagen! Alle ZMVZ, die Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt 5
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 In der Frankfurter Paulskirche wurde der Deutsche Zahnärztetag im Rahmen eines Festaktes am 8. November eröffnet. Foto: BZÄK/T. Koch VERTRAUENS- VERLUST IST EIN „NO GO“ immer wiederkehrendes Thema und schon deshalb keines, das man einfach aussitzen kann“. Es sei nachvollziehbar, dass Standespolitik und Wissenschaft hier nicht immer die glei- che Meinung vertreten. Aber es gibt auch Themen mit hoher Festakt zur Eröffnung des Deutschen Übereinstimmung, so sehe die DGZMK ebenso Gefahren für Zahnärztetages 2018 die Versorgung durch Finanzinvestoren und Kettenbildung. Aus wissenschaftlicher Sicht sollte man die anzunehmenden Vertrauen ... wie ein roter Faden durchzog dieses Wort, diese Nachteile aber mit Daten aus der Versorgungsforschung bele- Philosophie oder gar auch Ideologie den Festakt zum Deut- gen. „Das Thema Qualität zieht sich wie ein roter Faden durch schen Zahnärztetag 2018. Prof Dr. Michael Walter, Präsident unser Fach“, resümierte Prof. Walter. Der wissenschaftlichen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheil- Zahnheilkunde komme die Aufgabe zu, die Grundlagen für die kunde (DGZMK), Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Definition und Bewertung von Qualität zu liefern. Immer vor Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie Dr. dem Hintergrund, die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde vor- Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), anzubringen. Und das hat am Ende ja auch mit Vertrauen zu begrüßten 360 Gäste aus Politik, Verbänden und Medien in tun – mit Vertrauen in die Wissenschaft. der würdevollen, traditionsreichen Frankfurter Paulskirche und läuteten jeweils aus Ihrer Sicht den Deutschen Zahnärzte- Um Vertrauen als Basis für ein zuverlässiges Arzt-Pati- tag ein. So lag DGZMK-Präsident Prof. Dr. Michael Walter das enten-Verhältnis ging es in der nachfolgenden Rede von Thema Qualität am Herzen, „ein unbequemes, kontroverses, KZBV-Vorstand Dr. Wolfgang Eßer. Mit dem TSVG sei zu ei- 6
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 nem massiven Schlag gegen die Selbstverwaltung ausgeholt worden. Die von versorgungsfremden Investoren getragenen MVZ konterkarieren das, wofür zehntausende Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland stehen, so Dr. Eßer. Es sei alles dafür zu tun, die zahnmedizinische Versorgung in Deutsch- land auf ihrem hohen Niveau zu sichern, flächendeckend zu erhalten und zukunftsfest auszubauen. Die Politik müsse Stellung beziehen. Entscheide sie sich für eine gemeinwohl- orientierte zahnmedizinische Versorgung oder das Geld und die vagen Versprechungen der Investoren? „Unsere Patienten müssen sich auch zukünftig darauf verlassen können, dass ihr Zahnarzt seine Therapieentscheidung allein auf der Basis fachlicher und medizinischer Kriterien, frei von wirtschaftli- chen Interessen von Kapitalgesellschaften und frei von Rendi- tezielen von Private-Equity-Fonds trifft. Alles andere wird das Prof. Dr. Michael Walter (DGZMK), Dr. Peter Engel (BZÄK), Festredner vertrauensbasierte Arzt-Patienten-Verhältnis, auf dem das Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin und Dr. Wolfgang Eßer (KZBV) (v. l.). deutsche Gesundheitswesen basiert, nachhaltig zerstören“, so Dr. Eßer. Vertrauen sei der Grundpfeiler des Verhältnisses zwischen Arzt und Patient, betonte auch BZÄK-Präsident Dr. Peter En- gel. Anhand von Diagnosen, Präventions- und Therapievor- schlägen fällen Patienten ihre Entscheidungen. „Doch was würde es bedeuten, wenn das Vertrauen, die Exklusivität zwi- schen Arzt und Patient, plötzlich in Frage gestellt und schließ- lich zerstört wird? Und was würde es bedeuten, wenn nicht mehr das Vertrauen, sondern nur noch die Profitabilität in den Zahnarztpraxen zählt?“, gab der BZÄK-Präsident zu beden- ken. Dann würde nicht mehr die Gesundheit des Patienten im Vordergrund stehen, sondern Umsätze und Rendite zählen. „Vertrauensverlust ist ein ‚no go‘ in unserem Berufsstand“, be- kräftigte Dr. Engel. San.-Rat Dr. Michael Rumpf (l.), Rheinland-Pfalz, und San.-Rat Dr. Helmut Stein, Rheinland-Pfalz, wurden mit der Ehrenna- DREI PFEILER DES MITEINANDERS del der deutschen Zahnärzteschaft in Gold ausgezeichnet. Festredner Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin sprach über „Vertrau- en in Zeiten der Digitalisierung“. Eine Ideologie, die ganze Dis- ziplinen beschäftige. Dabei ginge es ebenso um Wahrhaftig- keit und Verlässlichkeit, gemeinsam mit Vertrauen, den drei Pfeilern gemeinsamen Miteinanders. Wenn die Bedingungen von Vertrauen nicht gegeben sind, so Prof. Nida-Rümelin, werde es extrem teuer. „Das System kooperativer Praxis ist dann zerstört. Jeder steht nur noch für sich.“ Damit dies nicht geschehe, müsse ökonomische Rationalität in Strukturen verlässlicher, vertrauensvoller Kommunikation eingebunden sein. Der Patient vertraue seinem Arzt, dies kann jener nur rechtfertigen, wenn er nicht ökonomisch optimiert agiere. Anlässlich der feierlichen Eröffnungsveranstaltung zeichne- ten BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel und DGZMK-Präsident Prof. Dr. Michael Walter vier engagierte Vertreter des zahn- Prof. Dr. Michael Walter von der DGZMK ehrte Dr. Roger Kolwes, ärztlichen Berufsstandes für ihre Verdienste aus. Wuppertal, und Dr. Bernd Reiss, Malsch (v. l.). Fotos: BZÄK/T. Koch 7
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 Die Vertreterversammlung (VV) der KZBV ist das oberste Beschlussorgan der 54.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Foto: KZBV/Spillner DELEGIERTE tische Landschaft, sondern auch im Hinblick auf die Zukunft der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung. Darüber SENDEN KLARE und über weitere zentrale Themen des Gesundheitswesens stimmten sich die Delegierten in zwei arbeitsreichen Ta- gen ab. Schwerpunktthema war, wie zu erwarten, die von SIGNALE AN DIE der Zahnärzteschaft befürchtete Bedrohung durch „versor- gungsfremde Groß- und Finanzinvestoren, die massiv in den POLITIK deutschen zahnärztlichen Markt drängen“, kritisierte Dr. Wolfgang Eßer. Bereits mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz seien die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt reinen Zahnarzt-MVZ und damit die Kettenbildung ermög- Abschaffung der Degression und licht worden. Der Eintritt in das Gesundheitssystem gesche- Erhöhung der Festzuschüsse he meist durch die Übernahme von Krankenhäusern, die berechtigt sind, MVZ zu gründen. Das Ziel der Investoren „Wir stehen in einem stürmischen Herbst“, begrüßte Dr. sei dabei auf eine schnelle und hohe Marktdurchdringung Wolfgang Eßer, der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahn- ausgerichtet und der Erwirtschaftung einer optimierten Ren- ärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die Mitglieder der dite. Die von der KZBV gesammelten Daten beweisen, so Dr. Vertreterversammlung (VV) am 7. und 8. November 2018 in Wolfgang Eßer, dass sich die investorenbetriebenen MVZ Frankfurt/Main. Stürmisch nicht nur im Hinblick auf die poli- überwiegend im städtischen Raum mit hoher Kaufkraft an- 8
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 siedeln und nicht wie vom Gesetzgeber erhofft in den struk- turschwachen ländlichen Regionen. Deshalb hätten die MVZ die Problematik der Praxisnachfolge auf dem Land eher verschärft und bewirken stattdessen eine Über- bzw. Fehl- versorgung in ohnehin schon gut versorgten Regionen. Die Delegierten forderten den Gesetzgeber deshalb mit einem Beschluss auf, dem ungebremsten Eintritt von versorgungs- fremden Investoren in den Dentalmarkt konsequent entge- genzusteuern. Dazu müsse unter anderem die Gründungs- berechtigung von Krankenhäusern für reine Zahnarzt-MVZ auf räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge beschränkt werden. Von Seiten der Politik käme, so Dr. Wolfgang Eßer, immer wieder das Argument, dass die Strukturen der MVZ dem Delegation der KZV Sachsen-Anhalt: Dr. Jochen Schmidt, Dr. Bernd Wunsch der jungen Generation entgegenkommen würden, Hübenthal und Dr. Frank Büchner (v.l.) Foto: M. Gerhardt ihren Beruf in größeren Gemeinschaften ausüben zu kön- nen – als Angestellte ohne das Risiko einer Niederlassung. „Aber“, bekäftigte Dr. Eßer, „die Niederlassung ist nach wie vor die beliebteste Tätigkeitsform.“ Dies habe die IDZ-Studie „Generation Y – Berufsbild angehender und junger Zahnärz- te“ eindeutig bewiesen. Die Delegierten kamen mit einem Beschluss dem Wunsch der jungen Generation nach. Um die Nachteile gegenüber den Z-MVZ zu reduzieren, sollen An- stellungsgrenzen in den Praxen geöffnet werden und die An- zahl von angestellten Zahnärzten je Vertragszahnarzt von zwei auf höchstens vier Vollzeitbeschäftigte erhöht werden. Natürlich sollte die Standespoltik auch darüber hinaus wirk- sam werden. „Es reicht nicht aus, nur Appelle an die Jungen zu richten“, beschwor Dr. Eßer die Mitglieder der Vertreter- versammlung: „Wir müssen erkennen, dass wir verantwort- lich sind und die Rahmenbedingungen schaffen, damit sie sich engagieren.“ Das TSVG wird bis März noch in der Schwebe sein. Dr. Eßer: „Es wird unsere Herausforderung sein, das Thema nicht aus dem Be- Einen herzlichen Dank für die Teilnahme am Zahnärzte-Pra- wusstsein der Öffentlichkeit und Politik geraten zu lassen!“ xis-Panel (ZäPP) richtete der Stellvertretende Vorsitzen- de des Vorstandes Zahnarzt Martin Hendges an die VV. Er dankte allen 17 KZVen des Landes für ihre Unterstützung. Die Erhebung der Daten und die Ergebnisse der fortlaufen- den ZäPP-Untersuchung sind insbesondere für künftige Ver- handlungen mit Krankenkassen zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen und der Gebührenordnung von mitent- scheidender Bedeutung. Auch zum vertraglichen Gutachterwesen gab es Abstimmun- gen. Grundsätzlich sind die Begutachtungen im Rahmen des bundesmantelvertraglich geregelten Begutachtungsver- fahrens und die Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst im BMVZ gleichberechtigt nebeneinander gestellt worden. Für die Krankenkassen besteht grundsätzlich kei- Über viele Anträge herrschte trotz reger Diskussionen Einigkeit. ne Verpflichtung, sich für ein Verfahren zu entscheiden, sie Fotos: KZBV/Spillner kann das Gutachterverfahren von Fall zu Fall wechseln. 9
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 Die Stellvertreter des KZBV-Vorstandes (v. l.): ZA Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer. Foto: KZBV/Spillner Mit einem gemeinsamen Beschluss forderten die Mitglieder Debatten befürworteten die Delegierten die geplante Be- der VV die Regierung auf, im TSVG eine einheitliche Regel- seitigung der Degression durch den Gesetzgeber. Dadurch ung zum vertragszahnärztlichen Gutachterverfahren zu ver- werde einer jahrzehntelangen Forderung des Berufsstandes ankern. „Es muss regional die Möglichkeit geben, sich auf ein endlich Rechnung getragen. Bisher würden die Zahnärzte Verfahren zu verständigen“, begründete Martin Hendges. bestraft werden, die Versorgungsengpässe auffangen. Insbe- Diese Regelung sei dringend erforderlich, um künftig das sondere Vertragszahnärzte, die in strukturschwachen Regi- ungeregelte Nebeneinander von Gutachterverfahren und so onen tätig sind, entlaste diese Regelung. Ein positives Signal genannten „MDK-Verfahren“ zu vermeiden. aus den Reihen der Zahnärzteschaft gab es auch zur im Ent- wurf des TSVG vorgesehene Erhöhung der Festzuschüsse für SACHSEN-ANHALT AUF Zahnersatz. Ein Vorteil vorgesehen für die Versicherten. Das ermögliche ihnen eine bedarfsgerechte Teilhabe am medi- BUNDESEBENE VERTRETEN zinischen Fortschritt und stärke die präventionsorientierte Auch die Digitalisierung wurde mehrfach während der zwei- Versorgung. tägigen Vertreterversammlung thematisiert. „Die Ausgestal- tung muss in den Händen der Selbstverwaltung liegen. Jede Aus Sachsen-Anhalt-Sicht gab es auf der Vertreterversamm- digitale Lösung muss einen nachhaltigen und erkennbaren lung einen weiteren Erfolg. Bei der Nachbesetzung einer Stel- Nutzen für Patienten, aber vor allem für unsere Praxen ha- le im Haushaltsausschuss der KZBV konnte sich Dr. Jochen ben. Das ist für uns die Richtschnur für alle weiteren Projek- Schmidt gegen einen zweiten Kandidaten durchsetzen und te“, verkündete Dr. Karl-Georg Pochhammer gegenüber der erhielt die Mehrheit der Stimmen der Delegierten. VV. Papiergebundene Prozesse wie das Antrags- und Geneh- migungsverfahren oder auch das Bonusheft sollen deshalb in die elektronische Form umgesetzt werden. Begrüßt wurde das Vorhaben der Regierung, bei der Anbin- dung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) die Frist BESCHLÜSSE DER für die Umsetzung des Versichertenstammdatenmanage- VERTRETERVERSAMMLUNG ments bis zum 30. Juni 2019 zu verlängern. „Wir fordern aber nach wie vor die Verlängerung der Frist um ein Jahr und damit bis zum 31.12.2019 ohne jede Bedingung“, erklärte Alle Beschlüsse der Vertre- Dr. Karl-Georg Pochhammer. Inzwischen seien rund 10.000 terversammlung finden Sie Zahnarztpraxen an die TI angebunden. Die Zahl der ausge- am schnellsten, indem Sie mit gebenen Praxisausweise liege bei rund 25.000. In weitereren Ihrem Smartphone den QR- Code rechts scannen. 10
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 DIE BESCHLÜSSE DER KZBV-VERTRETERVERSAMMLUNG 1 Resolution: Funktionierende flächendeckende zahnmedizinische Versorgung braucht Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung. Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, bene einräumen. Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, im Regierungsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auch den Gesamtvertragspartnern die Einschränkung der Handlungs- und Gestaltungsspielräume der auf Landesebene die Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Selbstverwaltung zu beenden und dem mit dem Eintritt von ver- regelhaft einheitlichen Durchführung des vertragszahnärztlichen sorgungsfremden Investoren in die zahnmedizinische Versorgung Gutachterverfahrens einzuräumen. eingeläuteten Systemumbau entgegenzuwirken. 2 Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für zahnmedizi- nische MVZ beschränken! Die Vertreterversammlung der KZBV 8 Ablehnung der mit dem TSVG vorgesehenen gesetzlichen Rege- lungen zu Vorstandsdienstverträgen. Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, im Regierungsentwurf des fordert den Gesetzgeber auf, gesetzlich im Rahmen des TSVG aus- Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auch den Gesamt- drücklich zu regeln, dass die Gründungsberechtigung von Kranken- vertragspartnern auf Landesebene die Entscheidungsbefugnisse häusern für zahnmedizinische MVZ (Z-MVZ) auf räumlich-regionale hinsichtlich der regelhaft einheitlichen Durchführung des vertrags- sowie medizinisch-fachliche Bezüge beschränkt wird. zahnärztlichen Gutachterverfahrens einzuräumen. 3 Fristverlängerung für die Ausstattung der Praxen zwecks Durch- führung des VSDM. Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt das grundsätzliche Ansinnen, die Frist für die Ausstattung der 9 Zukunft aktiv gestalten – Versorgung. Die Vertreterversamm- lung der KZBV unterstützt die Aktivitäten des KZBV-Vorstandes zur öffentlichen Wahrnehmung der negativen Besonderheiten der Praxen zwecks Durchführung des Versichertenstammdatenmanage- investorengesteuerten Z-MVZ im öffentlichen Diskurs. ments (VSDM) zu verlängern. Sie fordert den Gesetzgeber auf, diese Fristverlängerung nicht von der vertraglichen Vereinbarung einer Anschaffung der Ausstattung abhängig zu machen. Eine weitere Fristverlängerung zur Durchführung des VSDM bis zum 31. Dezem- 10 Zukunft der Selbstverwaltung aktiv gestalten. Die Vertreter- versammlung der KZBV erwartet von allen standespolitischen Organisationen eine aktive Förderung des professions-politischen ber 2019 ist zwingend notwendig, um den ursprünglich mit dem Nachwuchses zur Vorbereitung auf die Arbeit in den zahnärztlichen e-Health-Gesetz intendierten realistischen Ausstattungszeitraum Körperschaften, Gremien und in Berufsverbänden. wiederherzustellen. 4 Richtlinienkompetenz für die Festlegung zahnmedizinischer Inhalte der ePA. Die Vertreterversammlung der KZBV erneuert 11 Telematikinfrastruktur - Erstattung der TI-Kosten sicherstel- len. Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Vor- stand der KZBV auf, dafür Sorge zu tragen, dass in den Verhandlun- den Gestaltungsanspruch der Selbstverwaltung für eine Digitali- gen mit dem GKV-Spitzenverband die nicht ausreichende Erstattung sierungsstrategie und fordert den Gesetzgeber auf, ausdrücklich der PVS-Integrationsmodule und die Nachfinanzierung der SMC-B gesetzlich klarzustellen, dass der KZBV mit der BZÄK gemeinsam Karten für alle Mitgliedspraxen berücksichtigt wird. für die Festlegung zahnmedizinischer Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) eine Richtlinienkompetenz innerhalb der gema- tik zukommt. Diesbezügliche gemeinsame Festlegungen der KZBV und der BZÄK müssen durch die Krankenkassen bei der Erstellung 12 Telematikinfrastruktur - Erstattungsregelung der Finanzie- rungsvereinbarung. Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Vorstand der KZBV auf, dass in den Verhandlungen mit einer ePA berücksichtigt werden, selbst wenn diese (noch) nicht zum dem GKV-Spitzenverband über die Finanzierung der TI-Ausstattung Gegenstand einer ePA-Zulassung in der gematik gemacht wurden. darauf hingewirkt wird, dass die Erstattungsregelungen auf das Kriterium des Bestelldatums abzielen und nicht auf das Datum der 5 Beseitigung der Degressionsregelung. Durch die vorgesehene Streichung des § 85 Abs. 4b bis 4f SGB V wird einer jahrzehnte- Inbetriebnahme. langen Forderung der Vertragszahnärzteschaft nun vollständig Rechnung getragen. Endlich werden insbesondere diejenigen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte entlastet, die sich 13 Benachteiligung von Praxen gegenüber Z-MVZ reduzieren Anzahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte je Vertragszahnärztin bzw. Vertragszahnarzt erhöhen. Die Vertreter- in strukturschwachen Regionen durch einen entsprechenden versammlung der KZBV befürwortet eine Änderung der bundes- Mehreinsatz für eine lückenlose vertragszahnärztliche Versorgung mantelvertraglichen Regelungen bezüglich der Anstellungsgrenzen einsetzen. Mit der Beseitigung der Degressionsregelung werden die in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften. Um die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende und wohnortnahe Nachteile gegenüber den immer stärker auf den Versorgungsmarkt Versorgung gestärkt und für den zahnärztlichen Nachwuchs attrak- drängenden Z-MVZ zu reduzieren, soll die Anzahl von angestell- tiver gestaltet. ten Zahnärztinnen und Zahnärzten je Vertragszahnärztin bzw. je Vertragszahnarzt von zwei auf höchstens vier Vollzeitbeschäftigte 6 Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz entlastet Versicher- te und stärkt präventionsorientierte Versorgung. Die Vertreter- erhöht werden. versammlung der KZBV begrüßt die im Regierungsentwurf des Ter- minservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehene Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz. Diese entlastet die Versicherten, 14 Optionale Anwendung der Förderungs- und Steuerungsins- trumente des § 105 SGB V im vertragszahnärztlichen Bereich. Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, ermöglicht ihnen weiterhin die Teilhabe am medizinischen Fort- den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen im Falle einer Unter- schritt und stärkt die präventionsorientierte Versorgung. versorgung, einer drohenden Unterversorgung oder eines lokalen Versorgungsbedarfs oder vorsorglich zu deren Vermeidung eine 7 Entscheidung über vereinbartes vertragszahnärztliches Gut- achterverfahren auch Gesamtvertragspartnern auf Landese- optionale Anwendungsmöglichkeit der Förderungs- und Steuerungs- instrumente des § 105 Abs. 1a bis 4 SGB V einzuräumen. 11
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 Die Bundesversammlung trifft sich als oberstes Beschlussorgan der Bundeszahnärztekammer einmal pro Jahr. Die Delegierten kommen aus den 17 Landeszahnärztekammern, aus Sachsen-Anhalt sind es vier Delegierte. Fotos: BZÄK/Tobias Koch SPAHN ERKLÄRT „vor dem tiefgreifenden Strukturwandel“. Verursacht durch demografische Veränderungen, Digitalisierung, zögerliche Politik, Bürokratie, Einschränkungen der Freiberuflichkeit, MVZ ZUR ideologische Anfeindungen, Quantensprünge in der Wissen- schaft und technologische Innovationsschübe, Datenschutz, CHEFSACHE missverstandene Deregulierung und zu guter Letzt durch ein höheres Anspruchsverhalten der Patienten und neue Bedürf- nisse der Gesellschaft. Diese Veränderungen stellen die Zu- kunft der Zahnmedizin auf den Kopf, so Dr. Peter Engel: „Wir Delegierte fordern: Zahnmedizinische müssen nicht nur umdenken, sondern auch vorausdenken, wir Versorgung gehört nicht in die müssen ausmachen, wohin die Reise geht.“ Hände von Investoren! Trifft sich die Standespolitik, dann darf ein Thema derzeit nicht Die weitgehend heile Welt der Zahnmedizin ist im Begriff fehlen: die von Fremdinvestoren gesteuerten MVZ. Jedoch sich nachhaltig zu verändern. Dies waren eindringliche Worte seien nicht alle Formen von zahnärztlichen MVZ zu verteu- von Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, feln. Was die Zahnärzteschaft störe, seien solche zahnärztli- in seiner Eröffnungsrede zur Bundesversammlung der BZÄK, chen Zentren, die von ihren Geldgebern zu ungezügeltem die am 9. und 10. November 2018 in Frankfurt/Main statt- Gewinnstreben getrieben werden – Internationale Investoren, fand. Eine Aussage von nachfolgend vielen, mit denen er den Family Offices, Private Equity-Gesellschaften. „Spekulanten mehr als 150 Delegierten – darunter die Delegation aus Sach- und Heuschrecken, die den deutschen Dental-Markt als ei- sen-Anhalt – ans Herz legte, nicht die Augen zu verschließen nes der letzten lukrativen Anlageobjekte ausgemacht haben. 12
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 Mit standesfremden Managern an der Spitze haben diese Geldmagnaten nur ein Ziel vor Augen – die höchstmögliche Verzinsung ihres Kapitals“, so Dr. Peter Engel. Ein Appell an die Politik wurde bereits gerichtet. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten BZÄK und KZBV im Verlaufe des Ge- setzgebungsverfahrens verdeutlicht, dass dieses Einfallstor für Fremdinvestoren wieder geschlossen werden müsse. Mit einer Überarbeitung der entsprechenden Gesetze als Voraus- setzung für eine weiterhin gute zahnmedizinische Versorgung und natürlich zum Schutz der Patienten. BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich rückte den „Klebstoff in unserer Gesellschaft“ in den Fokus: Ver- trauen. „Und ich meine, der zahnärztliche Berufsstand hat in den letzten Jahrzehnten nachhaltig unterlegt, dass er Das Präsidium der BZÄK: Die Vizes Prof. Dr. Christoph Benz und dieses Vertrauen verdient.“ Das beste Beispiel sei der Er- Prof. Dr. Dietmar Oesterreich sowie Präsident Dr. Peter Engel sowie folg der zahnmedizinischen Prävention. Aufgabe sei es auch Geschäftsführer Florian Lemor (v. l.) weiterhin, öffentliche Aufklärung zum Erkennen einer Pa- rodontitis aber auch deren möglichen Folgen zu leisten. Eine Evaluation des Krankheitserlebens durch Patienten wurde beim Institut für Deutsche Zahnärzte (IDZ) beauf- tragt. Ebenfalls im Mittelpunkt stünde die Eindämmung der übermäßigen Zuckerzufuhr, einer wesentlichen Ursache z. B. für frühkindliche Karies. Auch die Aktivitäten des Berufs- standes für die Patienten mit Unterstützungsbedarf hob Prof. Oesterreich hervor, die Festlegung im § 22 a seien ein jüngs- tes Beispiel dafür oder das neu aufgelegte Handbuch der Mundhygiene sowie Erklärvideos mit Tipps zur Mundhygiene bei Hochbetagten und Pflegebedürftigen. Prof. Dr. Christoph Benz, BZÄK-Vizepräsident, kam in seinem Bericht auf die Digitalisierung zu sprechen. Die Zahnmedizin Sachsen-Anhalts Kammerpräsident Dr. Carsten Hünecke kritisierte sei eine der digitalsten Arztgruppen – Röntgen, CAD/CAM, die unterschiedlichen Länderregelungen zur Gleichwertigkeit und computergestützte Restaurationen würden seit Jahren in den einem damit verbundenen „Prüfungstourismus“. Praxen genutzt. Das lebenslange Lernen hätten die Zahnärz- te per se verinnerlicht – hochwertige Fortbildungen, Quali- tätsbewertungen sowie das Berichts- und Lernsystem „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ seien nur einige Beispiele, die da- für sprechen würden. Insbesondere die Praxisteams leisten hier wertvolle Arbeit, denn erfolgreich sei die Zahnmedizin nur im Verbund. 217.000 ZFA sind derzeit im Beruf beschäf- tigt, zehn Prozent hätten eine Aufstiegsfortbildung absolviert. Prof. Benz „warb“ außerdem für die Akademie für freiberufli- che Selbstverwaltung und Praxismanagement (AS Akademie), deren wissenschaftlicher Leiter er ist. Das berufsbegleitende Fortbildungsangebot richtet sich an junge Zahnmediziner, die sich in der Berufspolitik und Selbstverwaltung engagieren wollen. „Es ist harte Kost“, so Prof. Benz, aber ich sehe, dass die jungen Kollegen mit Engagement und Ideen am Ball bleiben“. Die Delegation der ZÄK Sachsen-Anhalt: Dr. Carsten Hünecke, zn-Redakteurin Jana Halbritter, Geschäftsführerin Christina Glaser, Dr. Thomas Gebhardt (CDU), Parlamentarischer Staatsse- Dr. Nicole Primas, Dipl.-Stom. Maik Pietsch und Dr. Mario Dietze kretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) richtete (v. l.) Fotos: BZÄK/Tobias Koch 13
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 Dr. Thomas Gebhardt (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär Stoff für Diskussionen gab es einige auf der Bundesversammlung, im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) richtete herzliche ob über die Punktwertanpassung, Weiterentwicklung der GOZ Grüße von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aus. oder den Bürokratieabbau. BZÄK/Tobias Koch herzliche Grüße von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn system nicht in Frage zu stellen. Beschlüsse wurden u. a. ge- (CDU) aus und lobte die enge Zusammenarbeit zwischen dem fasst zu gesundheits- und sozialpolitischen Themen wie Büro- BMG und der Zahnärzteschaft. Wegmarken waren aus seiner kratieabbau, Gleichwertigkeitsprüfung, zum besseren Schutz Sicht u. a. die Neujustierung der vertragszahnärztlichen Ge- von medizinischem Personal, zur Richtlinienkompetenz für samtvergütung an der Grundlohnsumme. Auch das Terminser- die Festlegung zahnmedizinischer Inhalte ePA, zur Ausbil- vice- und Versorgungsgesetz (TSVG) biete in einigen Punkten dungsverordnung der Pflegeberufe, zur Approbationsordnung Verbesserungen für die Patienten und Zahnärzte, etwa die Si- für Zahnärzte, zur Punktwertanpassung sowie Weiterentwick- cherstellung der flächendeckenden Versorgung vor allem in lung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), zum Thema ländlichen Regionen. Das Thema MVZ, so Dr. Gebhardt, „treibt Ernährung im Rahmen (zahn)medizinischer Erkrankungen so- uns um“. Einerseits gelte es, eine gute zahnmedizinische Ver- wie zum Thema Gründungsberechtigung von Krankenhäusern sorgung sicherzustellen. Dies setze aber gewisse Strukturen für zahnmedizinische MVZ. voraus und darüber gebe es eben unterschiedliche Vorstel- lungen. „MVZ haben sich als Bestandteil etabliert und stellen eine Alternative für zahnärztlichen Nachwuchs dar“. Es sei eine Ergänzung – nicht mehr und nicht weniger. MVZ sollen niedergelassene Praxen nicht ersetzen, sondern ergänzen. „Den Punkt Übernahme durch Finanzinvestoren haben wir dabei ganz genau im Blick“, versprach der Parlamentarische BESCHLÜSSE DER Staatssekretär der Bundesversammlung. Gesundheitsminister Jens Spahn habe das Thema zur Chefsache erklärt. BUNDESVERSAMMLUNG Zur Sprache brachte Dr. Gebhardt auch die Approbations- Alle Beschlüsse der Bun- ordnung, die längst überfällig wäre. Leider sei es noch nicht desversammlung finden Sie gelungen, sie im Bundesrat „über die Schwelle zu heben“. Er unter www.bzaek.de/deut- versprach: „Wir werden nicht locker lassen und dran bleiben.“ scher-zahnaerztetag.html oder am schnellsten, indem Sie mit Ihrem Smartphone BESCHLÜSSE den QR-Code rechts scannen. Die Bundesversammlung der BZÄK forderte in einer Resolu- tion den Gesetzgeber auf, die Strukturen einer erfolgreichen zahnmedizinischen Versorgung im deutschen Gesundheits- 14
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 DIE BESCHLÜSSE DER BUNDESVERSAMMLUNG IN AUSZÜGEN 1 Resolution: Die Bundesversammlung fordert den Gesetzgeber auf, die Strukturen einer erfolgreichen zahnmedizinischen Versorgung im deutschen Gesundheitssystem nicht in Frage zu teile und ungünstiger Fettsäuren. 2. Lebensmittel für Kleinkinder sollten deutlich zuckerreduziert mit einer klaren Kennzeichnung speziell für Zucker versehen sein. Zuckerhaltige Lebensmittel für stellen. Neue Praxisformen dürfen die zahnärztliche Autonomie Kleinkinder sollten Beschränkungen bei der Lebensmittelwer- nicht gefährden, wie es die Interessen von Kapitalinvestoren bung unterliegen. 3. Auf stark zuckerhaltige Softdrinks sollte der derzeit tun und damit das Patientenwohl gefährden. Die Fortent- Gesetzgeber Sonderabgaben vorsehen. Maßnahmen für gesunde wicklung der Zahnärztlichen Berufsausübung auf der Grundlage Ernährung sollten auch durch steuerliche Anreize gefördert wer- fachlicher Selbstverantwortung und ethischer Verantwortlichkeit den (z. B. reduzierte Mehrwertsteuer) 4. Standards für die gesunde hat das Ziel, den Beruf des Zahnarztes als Vertrauensberuf in Schul- und Kitaverpflegung werden benötigt und sollten verbind- gesellschaftlicher Verantwortung weiter zu stärken. lich umgesetzt werden. 2 Gesundheitsstrategie Zahnmedizinische Gesundheitsversor- gung. Die Bundesversammlung fordert die Bundesregierung auf, eine langfristige Strategie der Gesundheitsversorgung der 8 Qualifizierte Gleichwertigkeitsprüfung als Garant für Patien- tenschutz und Qualitätssicherung. Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, die Rege- Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Hinsicht auf das lungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüs- System der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung darzu- sen aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU) in den Heilberufen legen, die den erreichten hohen qualitativen Standard sichert. zu ändern. Um die Qualität der Behandlung im Sinne des Patien- tenschutzes zu sichern, sind unverzüglich folgende Regelungen 3 Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung (Approbations- ordnung für Zahnärzte, ZApprO). Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung und die zu treffen und/oder anzupassen: 1. Keine Entscheidung nur nach Aktenlage, sondern Kenntnisprüfung auf der Basis der im Entwurf der Approbationsordnung festgelegten Ausbildungskriterien. 2. Landesregierungen der Bundesländer dazu auf, endlich ihrer Ver- Fachsprachprüfungen vor Feststellung der Gleichwertigkeit und antwortung gerecht zu werden und umgehend eine neue Approba- Erteilung der Berufserlaubnis nach § 13 ZHK. 3. Sofortige Rechts- tionsordnung für Zahnärzte auf der Grundlage des Kabinettsent- sicherheit durch Einführung bundesweit einheitlicher Regelungen. wurfes vom August 2017 zu beschließen und die finanziellen Mittel 4. Begrenzung der Möglichkeit von Wiederholungsprüfungen auf in den Länderhaushalten zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen, maximal zwei, wie im Entwurf der neuen Approbationsordnung um die seit Jahrzehnten überfällige und dringend notwendige vorgesehen. Anpassung der Lehre im Fach Zahnmedizin vorzunehmen. 4 Ausbildungsverordnung der Pflegeberufe: Mundpflege Lernfeldinhalte in Rahmenlehr- und ausbildungsplänen zur 9 Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für zahnmedzini- sche MVZ beschränken! Die Bundesversammlung fordert den Gesetzgeber auf, gesetzlich im Rahmen des TSVG ausdrücklich Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann berücksichtigen. Die Bun- zu regeln, dass die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern desversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert, dass die für zahnmedizinische MVZ (Z-MVZ) auf räumlich-regionale sowie Vermittlung von Mundhygieneinhalten in der Pflegeausbildung medizinisch-fachliche Bezüge beschränkt wird. zukünftig einen größeren Raum einnimmt. 5 Weiterentwicklung der GOZ. Die Bundesregierung wird auf- gefordert, unabhängig von der Novellierung der ärztlichen 10 Bürokratieabbau jetzt. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017 haben Politiker aus allen Parteien Bürokratieabbau versprochen, wir fordern jetzt ein Einlösen dieses Versprechens. Gebührenordnung die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Wir fordern eine konzertierte Aktion von zahnärztlichen Körper- zukünftig weiterzuentwickeln und dabei folgende Gesichtspunkte schaften und Berufsverbänden, Bundesregierung und Landesregie- zu beachten: Es ist eine grundlegende Modernisierung der Ge- rungen, die echten und nachhaltigen Bürokratieabbau durchsetzen bührenordnung erforderlich. Dabei müssen der zahnmedizinische soll. Fortschritt, eine Neurelationierung der Leistungen untereinander sowie die Kostenentwicklung berücksichtigt werden. 11 Medizinisches Personal besser schützen. Die Bundesver- sammlung der Bundeszahnärztekammer fordert die Bun- 6 Regelmäßige Anpassung des GOZ-Punktwertes. Die Bundes- versammlung fordert den Verordnungsgeber auf, den seit 1988 unveränderten GOZ-Punktwert an die wirtschaftliche Entwicklung desregierung dazu auf, Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten und deren Angestellte durch einen verschärften Straftatbestand besser zu schützen. anzupassen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der Gebüh- renordnung für Zahnärzte (GOZ) den Punktwert unter Nachholung der Steigerungen der Kosten seit 1988 sofort auf 14 Cent anzuhe- ben, den Punktwert jährlich unter Berücksichtigung der Kosten- 12 Richtlinienkompetenz für die Festlegung zahnmedizini- scher Inhalte der ePA. Die Bundesversammlung der BZÄK fordert den Gesetzgeber auf, ausdrücklich gesetzlich klarzustel- steigerungen in den Zahnarztpraxen anzupassen. len, dass BZÄK und KZBV gemeinsam eine Richtlinienkompetenz für die Festlegung zahnmedizinischer Inhalte der elektronischen 7 Positionierung der Zahnärzteschaft zur Ernährung im Rahmen (zahn)medizinischer Erkrankungen. Die Bundesversammlung stellt fest: 1. Der Verbraucher hat ein Recht auf eine leicht ver- Patientenakte (ePA) innerhalb der gematik zukommt. Diesbezüg- liche gemeinsame Festlegungen der KZBV und der BZÄK müssen durch die Krankenkassen bei der Erstellung einer ePA berücksich- ständliche und gut lesbare Lebensmittelkennzeichnung, insbeson- tigt werden, selbst wenn diese (noch) nicht zum Gegenstand einer dere im Hinblick auf die Menge zuckerhaltiger Nahrungsbestand- ePA-Zulassung in der gematik gemacht wurden. 15
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 Die Vetreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt beschloss u. a. die Resolution „Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für zahn- medizinische MVZ beschränken“. Foto: Jana Halbritter „HEUSCHRECKEN“ rungenschaften zu verzeichnen hat. So begrüße die Zahn- ärzteschaft neben der Erhöhung der Festzuschüsse ab 2021 MÜSSEN GEFAN- von 50 auf 60 Prozent, auch die Abschaffung der Degression oder die Regelungen zur kieferorthopädischen Behandlung, GEN WERDEN die für mehr Transparenz sorgen werden. Ebenso geschätzt werde, dass für das zahnärztliche Gutachterwesen jetzt eine gesetzliche Regelung getroffen wurde (siehe Seite 9, unten). Vertreterversammlung verabschiedet Richtet sich der Blick auf die Ansiedlung der MVZ, wer- Resolution, die Gründungsberechtigung von de deutlich, dass diese sich vorrangig in Großstädten und Krankenhäusern für Z-MVZ zu beschränken einkommensstarken Regionen ansiedeln und nicht wie ur- sprünglich gedacht in den ländlichen Gebieten. „Die neuen 28 Delegierte der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sach- Bundesländer“, so Dr. Schmidt, „spielen dabei keine große sen-Anhalt haben am 23. November 2018 ein weiteres Ka- Rolle.“ In Sachsen-Anhalt haben sich lediglich zwei MVZ pitel KZV-Geschichte aufgeschlagen. Mit jeder Vertreter- gegründet und über zwei Anträge wird der Zulassungsaus- versammlung dreht sich das Rad der Geschichte weiter, wird schuss noch beschließen. Sorgen bereiten die Standespolitik Bilanz gezogen, werden Weichen gestellt, und das Flagschiff in diesem Kontext die sogenannten „Heuschrecken“, berich- KZV durch die standespolitische Flußlandschaft gesteuert. tete Dr. Schmidt. Private Equity Gesellschaften, die mit ihrer Großes Thema auf Landesebene war natürlich auch das Ter- „Buy-und-Build“-Strategie nur ein Ziel verfolgen. Die Groß- minservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und die damit und Finanzinvestoren kaufen finanzschwache Krankenhäu- verbundenen Auswirkungen auf die Zahnärzteschaft. In sei- ser auf, gründen eine MVZ-Trägergesellschaft, trimmen die- ner Bilanz warf Vorstandsvorsitzender Dr. Jochen Schmidt se binnen kurzer Zeit auf Rendite und verkaufen sie dann einen detaillierten Blick auf das TSVG, das voraussichtlich mit einer hohen Gewinnmarge weiter. „Mit am Gemeinwohl im Frühjahr 2019 in Kraft treten soll und viele positive Er- orientierter Patientenversorgung hat das nichts zu tun!“, kri- 16
BERUFSSTÄNDISCHES ZN SACHSEN-ANHALT I AUSGABE 12 I Dezember 2018 tisierte Dr. Schmidt. Zum Schutz der Patienten und der Vor- beugung einer Fehlversorgung fordere die Standespolitik den Gesetzgeber auf, den Einfluss von renditeorientierten Großinvestoren auf das Gesundheitswesen zu unterbinden. Die Vertreterversammlung verabschiedete dazu eine Re- solution (siehe Seite 19), die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für zahnmedizinische MVZ zu beschränken. Diese wurde sowohl vom Vorstand der KZV als auch vom Vorstand der Zahnärztekammer eingereicht. In diesem Zusammenhang verwies Dr. Schmidt auch auf die Risiken, die die Standespolitik bei der Gründung von Zahn- heilkunde-GmbHs sieht. „Diese unterliegen der Aufsicht der Industrie- und Handelskammern“, so Dr. Schmidt, „und nicht den Berufsordnungen der Kammern.“ Letztere regeln für je- Dr. Hans-Jörg Willer (2.v.l.) leitete die VV als Vorsitzender, unter- den Zahnarzt verbindlich dessen Verhalten und sichern da- stützt durch seinen Stellvertreter Dr. Frank Hofmann (l.). Zu sehen mit auch die Qualität der zahnärztlichen Tätigkeit im Sinne sind auf dem Foto auch die beide KZV-Vorstände Dr. Jochen Schmidt der Patienten ab. Erfolge die Ausübung der zahnärztlichen und Dr. Bernd Hübenthal. Fotos: Jana Halbritter Tätigkeit aber in der Rechtsform einer juristischen Person, kann die Einhaltung des patientenschützenden Berufsrechts nicht durch die jeweilige Kammer überwacht werden. GUTE RESONANZ BEI ZÄPP Der Vorstandsvorsitzende würdigte in seinem Bericht ganz besonders die Zahnärzte des Landes, die sich am Zahnärz- te-Praxispanel („ZäPP“) beteiligt haben. Damit bei künfti- gen Vertragsverhandlungen auch relevante Daten aus den Bundesländern zur Verfügung stehen, wurde dieses Projekt seitens der KZBV Anfang 2018 gestartet. Rund 38.000 Praxen waren deutschlandweit zur Teilnahme aufgerufen. Die Ziel- größe war 10 Prozent in den Bundesländern. Sachsen-Anhalt hat diese Sollgröße sogar überschritten. Bis dato, verkünde- te Dr. Schmidt, haben sich 129 Praxen (10,5 %) beteiligt. Noch bis zum 7. Januar können engagierte Praxen bei der Umfrage mitmachen. Bekannte Gesichter in der KZV: Die ehemaligen Vorstände Dipl.-Stomat. Dieter Hanisch (r.) und Dr. Klaus Brauner. Wie ist der Stand zur TI? In Sachsen-Anhalt sind bereits 585 Praxen an die TI angebunden, rund 43,10 % aller ZAP im Land. Im Bundesvergleich steht Sachsen-Anhalt damit an habe den Vorschlag des Schiedsamtes abgelehnt. „Insofern erster Stelle, so Dr. Jochen Schmidt. Bis 30.06.2019 müssen müssen wir abwarten, wann und wie das Gericht nun weiter die Praxen per Gesetz an die TI angeschlossen sein. Ande- entscheidet“, berichtete Dr. Schmidt den Delegierten. renfalls sind Honorarkürzungen rückwirkend in Höhe von einem Prozent ab 1.1.2019 vorgesehen. Derweil kämpfe die KZBV auf Bundesebene für eine Erhöhung der Erstattungs- VERSORGUNGSGRAD IM LAND pauschalen zur Finanzierung der Anbindung an die TI. In Wie sieht es nun mit der Versorgung in Sachsen-Anhalt aus? seinem Rechenschaftsbericht ging Dr. Schmidt ebenso auf Dr. Bernd Hübenthal, der stellvertretende Vorsitzende des die laufenden Vergütungsverhandlungen mit den Primär- KZV-Vorstandes, hatte die Zahlen in der Übersicht parat. und Ersatzkassen ein, zu denen bis dato noch kein entgül- 1.683 Zahnärzte, einschließlich 56 Kieferorthopäden, 200 tiges Ergebnis verkündet werden könne. „Leider“, bedauerte angestellte Zahnärzte und zwei Zahnärzte im Krankenhäu- Dr. Schmidt, „besteht auch dieses Jahr Uneinigkeit mit dem sern sind derzeit zugelassen. Zunehmende Sorgen bereitet Verband der Ersatzkassen (vdek).“ Der vdek-Bundesverband den Delegierten der KZV-Vertreterversammlung der Blick 17
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