Wohnen ist Menschenrecht - Mieterschutzbund Berlin

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Wohnen ist Menschenrecht - Mieterschutzbund Berlin
Heft 1/2021
                                                                     ORGAN DES
                                                                     MIETERSCHUTZBUNDES
                                                                     BERLIN E.V.

                                          Wohnen ist
                                          Menschenrecht
                                          Seite 3

Protokoll der Mitgliederversammlung    S. 6
                                                    Handlungsleitfaden
Aktuelle Urteile des BGH               S. 16        zum Umgang mit
                                                    Problemimmobilien
Mietrecht rund ums Heizen              S. 18
                                                    Seite 9
Ausflugstipp: Spaziergänge in Berlin   S. 22
Wohnen ist Menschenrecht - Mieterschutzbund Berlin
INHALT

                              3 __ Editorial
                              			  Wohnen ist Menschenrecht

                              6 __ Protokoll
                              			  Mitgliederversammlung vom
                              			 12. August 2020

                              9 __ Problemimmobilien
                              			  Und was die Verwaltung dagegen
                              			 unternehmen kann

                              12		__ Aktuelles aus Berlin
                                  		 Corona-Mieterschutz – Umfrage
                              			 zum Märkischen Viertel – Neue
                              			 Koordinatorin für Schillerhöhe

                              14 __ Impressum/Buchtipp
                              			   Das Haushaltsbuch –
                              			 Steuererklärung für Rentner und
                              			Pensionäre

                              15 __ Fragen und Antworten
                              			   Wohnungstausch – Belegeinsicht
                              			 bei Betriebskosten – hochwertiger
                              			Sanitärbereich

                              16 __ Aktuelle Rechtsprechung
                              			   Neues von den Roten Roben
                              			 u. a.: Kündigung (wirtschaftliche Ver-
                              			 wertung, Eigenbedarf, Schadens-
                              			 ersatz) – Mieterhöhung (Modernisie-
                              			 rung, Mietspiegel)

                              18 __ Miete und Mietrecht
                              		 Rechtsprechung zur Heizanlage –
                              			 Keller doppelt vermietet – Haus-
                              			friedensbruch

                              20 __ Berliner Rechtsprechung
                              		 Urteile u.a. zu: Miteigentum
                              			 (Vermieterstellung, Kündigungs-
                              			 sperrfrist) – Gewaltandrohung –
                              			 Informationspflicht Untermiete –
                              			 Minderung Aufzug

                              22 __ Ausflugstipp
                              			   Spaziergänge in Berlin

2   mieterschutz   1 / 2021
Wohnen ist Menschenrecht - Mieterschutzbund Berlin
Editorial

                                                    tern aufzugeben. Gerade durch die gewinnori-
                                                    entierten Wohnungsunternehmen werden diese
                                                    Möglichkeiten genutzt, um den Mieter, wenn
                                                    er total ausgequetscht ist, durch die Bildung
                                                    von Eigentumswohnungen bzw. durch deren
                                                    Verkauf an den Ersterwerber einer neueren Ver-
                                                    mietersituation auszusetzen. Natürlich hat der
                                                    Mieter Schutz vor den sogenannten Eigenbe-
                                                    darfskündigungen, aber wir alle wissen, was es
                                                    bedeutet, wenn ein Vermieterwechsel ansteht.
                                                    Häufig passiert es auch, dass der ehemalige Ver-
                                                    mieter oder auch die neuen Vermieter die Ge-
                                                    legenheit nutzen, um den Mieter durch über-
             Liebe Mitglieder,                      schaubare Zahlungen zur Aufgabe seines Miet-
                                                    rechtes zu bewegen. Wenn er dann dem Druck

W
W        ohnen ist Menschenrecht. Wenn dem
         so wäre, dann stellt sich schon die Fra-
ge, warum man nicht beizeiten die aktuelle
                                                    bzw. den finanziellen Anreizen nachgegeben
                                                    hat, stellt der Mieter aber erst fest, dass der
                                                    Wohnungsmarkt für ihn keine neue Lösung
Wohnungsnot verhindern konnte und natür-            bietet. Wohnen ist Menschenrecht. Man soll-
lich auch die Frage, wie man das Problem am         te meinen, dass der Staat diesen Satz verstan-
ehesten lösen kann. Kaum jemand kann es sich        den hat. Aber auch der Staat trägt sein Übriges
dauerhaft leisten jeden zweiten Euro fürs Woh-      dazu bei, wie zum Beispiel durch seine mieter-
nen auszugeben. Wer jetzt eine neue Wohnung         feindliche Steuergesetzgebung. Gemeint ist hier
sucht, der muss immer damit rechnen, dass die       nicht die zurzeit diskutierte Grundsteuererhö-
Mieten für Neubauten kaum noch zu stemmen           hung, die gegebenenfalls auch auf den Mieter
sind und dass man das Gefühl nicht los wird,        umgelegt werden wird. Durch die permanente
dass die Vermieterseite mit den angebotenen         Anhebung der Grunderwerbsteuer werden aber
Neubauwohnungen die Verluste aus den Be-            nicht nur die Immobilien teurer, sondern durch
standswohnungen ausgleichen will. Um die ak-        die verzögerten Baugenehmigungen und durch
tuelle Situation zu Gunsten der Mieter zu lösen,    das Treiben der Baukosten durch immer neue
muss man folgende Fakten wissen und verste-         Vorschriften parallel zum Zurückhalten von
hen: Zwei Drittel der 24 Millionen Mietwoh-         Bauland explodieren die Bodenpreise. Hinzu
nungen in Deutschland gehören meist klei-           kommt, dass der Staat – insbesondere der Ber-
nen Vermietern, die daran interessiert sind, ein    liner Senat – wiederholt Wohnungen zum Aus-
ausgeglichenes Verhältnis mit ihren Mietern         gleich des Haushaltes an private Unternehmen
zu haben. Dazu gehört dann auch immer eine          veräußert hat. Man muss nur an den Verkauf
Mietanpassung nach Augenmaß. Professionelle         der GSW an ein privates Immobilienkonsorti-
Wohnungsunternehmen erhöhen allein deshalb          um im Jahre 2004 denken. Aus diesem Kon-
häufiger die Miete, weil sie Gewinne – was für      sortium wurde dann das Immobilienunterneh-
eine überraschende Feststellung – erzielen müs-     men Deutsche Wohnen. Hiermit darf ruhig
sen, um den Aktionären eine Dividende zahlen        mal an den aktuellen regierenden Bürgermeis-
zu können. Sofern diese Gewinne nicht mitge-        ter die Frage gestellt werden, was haben Sie sich
nommen werden, können sie auch dafür genutzt        eigentlich seinerzeit dabei gedacht? Hier muss
werden, um die Wohnsituation qualitativ hoch-       man aber eigentlich gar nicht lange nachfor-
wertiger zu gestalten oder die Gewinne werden       schen. Mit diesem „Trick“ hat man den Haus-
gegebenenfalls in Vorbereitung der Umwand-          halt saniert und hat die Sanierung der Immo-
lung in Eigentumswohnungen verwandt und/            bilien an die privaten Investoren weitergereicht,
oder durch die Modernisierungen werden die          um dann im Nachhinein mit dem Mietende-
Mieten nach oben gezogen. Dazu gehört auch,         ckel die Vermieterseite endgültig auszutrick-
dass Reparaturen und Sanierungen gegebenen-         sen. Mit dem Mietendeckel wäre eine Anhe-
falls verzögert werden, um dann lieber teuer zu     bung der zum 18.6.2019 seinerzeit vereinbarten
modernisieren, um auch diese Kosten den Mie-        Mieten von ca. 340.000 Wohnungen in den

                                                                                                 1 / 2021   mieterschutz   3
Wohnen ist Menschenrecht - Mieterschutzbund Berlin
Editorial

                     nächsten 5 Jahren – bis auf einen Inflations-
                     ausgleich in Höhe von 1,3% – nicht möglich.
                     Jetzt bleibt nur abzuwarten, ob Karlsruhe die-
                                                                        W       ir reden von ca. 240.000 Wohnungen,
                                                                                die sich im Besitz diverser Immobilien-
                                                                        unternehmen befinden und reden nicht über
                     se Vorgehensweise absegnet. Das Verfassungs-       die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaf-
                     gericht in Karlsruhe könnte aber der Auffas-       ten oder den Bestand der Genossenschaften.
                     sung sein – wie viele Juristen – der Bund ha-      Der rechtliche Ausgangspunkt ist zunächst Art.
                     be das Problem der Regelung der Miethöhe           15 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Grund
                     – siehe Mietpreisbremse und Mieterhöhungen         und Boden, Naturschätze und Produktions-
                     unter Bezug auf den Mietenspiegel und mo-          mittel können zum Zwecke der Vergesellschaf-
                     dernisierungsbedingte Mietanpassung – ab-          tung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß
                     schließend geregelt, so dass das Land Berlin       der Entschädigung regelt, in Gemeineigen-
                     kompetenzrechtlich gehindert sei, hier weitere     tum oder in andere Formen der Gemeinwirt-
                     Einzelnormen zu erlassen. Auch wenn das Ge-        schaft überführt werden.“ Ähnliches ist auch in
                     richt in Karlsruhe einen Antrag einer Vermie-      Art. 14 vorgesehen. Danach ist eine Enteignung
                     tergesellschaft auf Aussetzung des Gesetzes        zum Wohle der Allgemeinheit möglich, wenn
                     – bis zur Klärung der verfassungsrechtlichen       zum Beispiel ein Stück Land benötigt wird, um
                     Zulässigkeit des Berliner Gesetzes – abgelehnt     Planungsziele des Bundes wie zum Beispiel im
                     hat, hat es zugleich doch deutlich darauf hin-     Bereich des Straßenbaus abzusichern. Das be-
                     gewiesen, dass die Frage der Kompetenzen des       deutet zunächst, dass das Grundgesetz – wenn
                     Berliner Gesetzgebers noch als offen bezeich-      auch der Art. 15 in den letzten 70 Jahren kei-
                     net werden muss und es bedarf einer nähe-          ne Anwendung gefunden hat – der Initiative ei-
                     ren Prüfung im Verfahren der Verfassungsbe-        ne Stütze bietet. Die Frage ist nur, ob die Stüt-
                     schwerde. Für einen Eilantrag hat es jedenfalls    ze sich als haltbar erweist. Kreise, die das freie
                     nicht gereicht. Man darf gespannt sein, ob der     Spiel der Marktkräfte betreiben, die werden
                     rot-rot-grüne Senat sich hier nicht zu weit aufs   schon wissen, wie man sich zu wehren hat. In-
                     Eis gewagt hat.                                    soweit gilt es mehrere Hürden zu nehmen. Die
                                                                        erste Phase des Volksbegehrens hat mit 77.000

                     N      och eine abschließende Anmerkung zur
                            Vergesellschaftung von Immobilienun-
                     ternehmen bzw. zur Enteignung von Gesell-
                                                                        Unterschriften den Start geschafft. Nun ist die
                                                                        zweite Stufe zu erklimmen. Damit eine Abstim-
                                                                        mung im Parlament überhaupt erreicht werden
                     schaften die mehr als 3000 Wohnungen im            kann, müssen nun 170.000 Unterschriften ge-
                     Bestand haben. Eine juristische und zielorien-     sammelt werden. Nur mit dem Erreichen von
                     tierte Betrachtung unter der weiteren Berück-      mindestens 170.000 Unterschriften werden die
                     sichtigung, dass es den Initiatoren der Kam-       7% der wahlberechtigten Bevölkerung in Ber-
                     pagne in erster Linie darum geht, den Mie-         lin nachgewiesen. Werden auch diese Stimmen,
                     tenwahnsinn in Berlin zu unterbrechen und/         d. h. Unterschriften, beigebracht, dann kommt
                     oder zu beenden. Die Frage ist also, ob der von    es zu einem Volksentscheid. Über diesen Volks-
                     der Initiative ins Auge gefasste Zweck mit der     entscheid soll im Zusammenhang mit den Ber-
                     Kampagne erreicht wird. Man kann sich dem          liner Wahlen im Herbst durch den Wähler ent-
                     Eindruck nicht entziehen, dass die Mietpreis-      schieden werden. Entscheiden sich mindestens
                     bremse, der Mietendeckel und nun auch die          25% der Wahlberechtigten (zur Zeit wären
                     jetzige Initiative, den Berliner Vermietermarkt    dies ca. 630.000 Wähler) für diesen Volksent-
                     erheblich verunsichert haben. Damit hat man        scheid, dann kann das Parlament „gezwungen“
                     gewissermaßen schon Einiges erreicht. Denn         werden, über den Volksentscheid abzustimmen
                     die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist        und muss geeignete Schritte einleiten, um das
                     extrem angespannt. Während man in der Ver-         Volksbegehren in einen Gesetzestext zu ver-
                     gangenheit davon ausging, dass ca. 30% des         packen, der dann auch eine weitere gerichtli-
                     Einkommens für die monatliche Miete einzu-         che Überprüfung überstehen muss. Unterstel-
                     setzen ist, muss man nach dem jetzigen Stand       len wir einmal, es kommt zu einer positiven
                     der Dinge wohl davon ausgehen, dass zwi-           Abstimmung und ignorieren wir einmal, dass
                     schenzeitlich fast 40 % des Einkommens für         selbst die Koalition, insbesondere der große Ko-
                     die Miete angesetzt werden müssen.                 alitionspartner SPD, sich mehr als wacklig ver-

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Wohnen ist Menschenrecht - Mieterschutzbund Berlin
Editorial

hält, dann muss man noch über die nächsten         gehört dann aber auch, dass man den priva-
Hürden reden. Das sind nicht nur die großen        ten Grundstückseigentümern, die Baugrund-
Anwaltsbüros von CDU und FDP – die ha-             stücke bewusst zurückhalten, steuerlich auf die
ben sich schon beim Mietendeckel in Karlsruhe      Füße tritt, damit ein langes Abwarten des Ver-
warm gelaufen – die eigentliche Hürde ist das      kaufes eines baureifen Grundstückes steuerlich
Gesetz selbst. Zur Feststellung der Höhe der       uninteressant wird. Nur so kann man verhin-
Entschädigung reiben sich schon jetzt die Gut-     dern, dass private Eigentümer eine Wertsteige-
achter die Hände. Während die Initiative einen     rung des Grundstückes bei einem späteren Ver-
Entschädigungsbetrag in Höhe von ca. 10 Mil-       kauf mitnehmen wollen, ohne selbst gebaut zu
liarden Euro errechnet hat, geht die Immobili-     haben. Berücksichtigt man weiter, dass Berlin
enwirtschaft von einem Entschädigungsbetrag        jetzt ein sogenanntes Erstzugriffsrecht für den
in Höhe von ca. 30 Milliarden Euro aus. Ein-       Fall hat, dass Bundesgrundstücke veräußert
mal angenommen diese Größenordnung wür-            werden sollen und berücksichtigt man des Wei-
de zutreffen, dann ergäbe sich eine ganz natür-    teren, dass auch Bundesmittel für die Förde-
liche Grenze. Das wäre der Berliner Haushalt.      rung des öffentlichen Wohnungsbaus über das
Dieser ist zurzeit mit ca. 60 Milliarden Euro      Jahr 2021 hinaus gewährt werden sollen, dann
belastet und kann es sich natürlich nicht leis-    sind auch in diesem Bereich die Weichen ge-
ten, mal locker den Schuldenberg um weitere        stellt, die notwendig sind, um eine Grundlage
30 Milliarden Euro anzuheben. Hier wird man        für ein umfangreiches Neubauprogramm abzu-
die auch in Berlin geltende Schuldenbremse         sichern. Ich bitte den Leser insoweit um Nach-
im Auge haben müssen. An dieser Stelle muss        sicht, aber auch bei diesem Thema muss es ge-
man auch über weitere Zahlen reden und nach-       stattet sein, die Vor- und Nachteile einer Akti-
denken. Wir haben in Berlin ca. 1,9 Millio-        on zu beleuchten.
nen Mietwohnungen. Mit der Vergesellschaf-
tung von ca. 230.000 Mietwohnungen wird
man wohl kaum von einer Vergesellschaftung
des Wohnungsbestandes reden können, auch
                                                   G     esund durch die Pandemie zu kommen
                                                         scheint mir demgegenüber wichtiger zu
                                                   sein, daher bitte nicht zu querdenken – es han-
wenn man ca. 200.000 Wohnungen, die schon          delt sich auch nicht um eine Verschwörung ge-
jetzt miet- und belegungsgebunden sind, hin-       gen die Demokratie. Es ist schlicht ein Virus,
zurechnet, ergibt sich noch keine Größenord-       dessen Übertragungswege wir aber zum Glück
nung, von der man annehmen könnte, dass der        kennen, daher können Sie auch ohne medizi-
Berliner Senat den Wohnungsmarkt im Griff          nische Vorbildung einen Beitrag zur Eindäm-
hätte, d.h. er könnte mit diesem Bestand noch      mung der Pandemie leisten. Nämlich Abstand
nicht Mieten dämpfend auf dem Berliner Woh-        halten, die hygienischen Grundbedingungen
nungsmarkt Einfluss nehmen. Wenn man ein-          beachten und wo es angezeigt ist, eine Maske
mal den schlechtesten Fall ins Auge fasst, müss-   für den eigenen Schutz bzw. für den Schutz des
te der Senat viel, sehr viel Geld in die Hand      Nachbarn tragen.
nehmen, um diese Initiative umzusetzen. Auch
ein weiteres Argument ist nicht von der Hand
zu weisen. Mit dieser Initiative entsteht kein
neuer Wohnraum. Wäre es da nicht besser,
                                                   L   assen Sie uns positiv gestimmt in dieses
                                                       Jahr gehen! Bleiben Sie im Übrigen aber
                                                   negativ! Ich bin ganz sicher, dass bald die Zeit
man nehme das Geld und finanziere den se-          kommen wird, wo man sagen wird: „Mensch
natseigenen Berliner Wohnungsunternehmen           Ede, ohne Maske hätte ich dich beinahe nicht
ein umfangreiches Bauprogramm bzw. las-            erkannt“.
se auch private Investoren im Rahmen des ge-
förderten (und damit preisgebundenen) Woh-
nungsbaus an einer umfangreichen Bauinitia­           Ihr Michael Müller-Degenhardt,
tive teilhaben. Dazu gehört natürlich auch, dass
der Berliner Senat baureife Grundstücke güns-
                                                           Vorstandsvorsitzender
tig bzw. im Rahmen eines Erbbauprogrammes            des Mieterschutzbundes Berlin e.V.
abgibt. Damit wäre schon der erste Schritt in
ein preisgünstiges Bauprogramm getan. Dazu

                                                                                               1 / 2021   mieterschutz   5
Wohnen ist Menschenrecht - Mieterschutzbund Berlin
Protokoll

                                                       Protokoll
                                       der ordentlichen Mitgliederversammlung
                                           des Mieterschutzbund Berlin e.V.
                                                 vom 12. August 2020
                     Am 12. August 2020 fand im Logen-        dem Vorstandsmitglied, Rechts-            Berlin geführt hat. Die Mietpreis-
                     haus Berlin, Emser Straße 12 - 13,       anwalt Schirmacher, durch die Ta-         bremse hat eine Stärkung dadurch
                     Berlin-Wilmersdorf die satzungsge-       gesordnung. Er leitet die Versamm-        erfahren, dass das Bundesverfas-
                     mäß einberufene und durchgeführ-         lung. Er teilt mit, dass zu der mit der   sungsgericht die Beschwerde ei-
                     te Mitgliederversammlung des Jah-        Einladung mitgeteilten Tagesord-          ner Berliner Vermieterin gegen das
                     res 2020 statt.                          nung keine Änderungs- und Ergän-          Gesetz nicht zur Entscheidung an-
                                                              zungsanträge vorliegen.                   genommen hat, nach Einschätzung
                     Beginn der Veranstaltung 19.00 Uhr.                                                des Bundesverfassungsgerichts
                     Die Sitzung endete um 19.45 Uhr.         TOP 3                                     sind die Vorschriften zur Regulie-
                     Anwesende Teilnehmer:                                                              rung der Miethöhe bei Mietbeginn
                     27 stimmberechtigte Mitglieder           Herr Müller-Degenhardt stellt die         im nicht preisgebundenen Wohn-
                                                              Genehmigung des Protokolls der            raum (sogenannte „Mietpreisbrem-
                     TOP 1                                    Mitgliederversammlung 2019, ab-           se“) nicht verfassungswidrig.
                                                              gedruckt in der Ausgabe 3/2019 der
                     Der Vorsitzende des Vereins,             Vereinszeitschrift „Mieterschutz“         Rechtsanwalt Schirmacher ergänzt
                     Rechtsanwalt Müller-Degenhardt,          zur Abstimmung. Das Protokoll lag         die Ausführungen mit Hinweis dar-
                     begrüßt alle erschienenen Mitglie-       für gewünschte nochmalige Ein-            auf, dass die auf der Grundlage die-
                     der und dankt für das Erscheinen,        sichtnahme auch in der Versamm-           ses Gesetzes erlassene Mietenbe-
                     trotz der in Berlin aktuell wieder an-   lung aus. Die Abstimmung erfolgt mit      grenzungsverordnung Berlin nach
                     gewachsenen Ausbreitung der Co-          offener Wahl durch Handzeichen,           überwiegender Auffassung des
                     rona-Virus-Pandemie und der hohen        nachdem auf dahingehende Frage            Landgerichts Berlin den gesetz-
                     Temperaturen dieses Hitzetages.          von Herrn Müller-Degenhardt nie-          lichen Anforderungen des § 556d
                                                              mand der Anwesenden eine gehei-           Abs. 2 BGB genügt. Er erläutert die
                     Herr Müller-Degenhardt verweist          me Abstimmung beantragt. Das Pro-         hier nicht einheitliche Rechtspre-
                     auf die zunächst für den 30. März        tokoll wird durch die Mitgliederver-      chung verschiedener Mietberu-
                     2020 einberufene ordentliche Mit-        sammlung einstimmig genehmigt.            fungskammern des Landgerichts.
                     gliederversammlung und erklärt
                     bedauernd die Notwendigkeit der          TOP 4                                     Die Arbeitsgruppe Mietspiegel​
                     kurzfristig erfolgten Absetzung                                                    hat zur Erstellung eines neuen
                     des Versammlungstermins in Fol-          Herr Müller-Degenhardt erläutert          Mietspiegels, trotz des seit dem
                     ge der Corona-Virus-Pandemie.            der Versammlung, dass er sich aus         23.2.2020 in Kraft getretenen Ge-
                     Die Absage erfolgte zum einen zum        gesundheitlichen Gründen ent-             setzes zur „Neuregelung gesetz-
                     Schutz der Gesundheit von teil-          schlossen hat seinen vorbereite-          licher Vorschriften zur Mieten-
                     nahmewilligen Mitgliedern, war           ten längeren Bericht zu diesem Ta-        begrenzung“ (sogenannter Mie-
                     aber aufgrund der zum Zeitpunkt          gesordnungspunkt nicht zu halten.         tendeckel) ihre Arbeit wieder
                     der Absage geltenden SARS-CoV-           Mit besonderer Rücksicht auf sei-         aufgenommen. Der Mieterschutz-
                     2-EindmaßnV vom 22. und 24. März         ne persönliche Disposition sieht er       bund Berlin e.V. ist an der Arbeits-
                     2020 ohnehin zwingend.                   sich gezwungen während der ge-            gruppe beteiligt. Rechtsanwalt
                                                              samten Versammlung den Mund-              Schirmacher erläutert die Unum-
                     TOP 2                                    Nasen-Schutz zu tragen, was ihm           gänglichkeit der Erarbeitung eines
                                                              einen längeren zusammenhän-               neuen Mietspiegels trotz der der-
                     Herr Müller-Degenhardt stellt die        genden Vortrag unmöglich macht.           zeit bestehenden Gesetzes- und
                     ordnungsgemäße Einberufung der           Nur kurz berichtet er darüber, dass       Verordnungslage und stellt dar,
                     Mitgliederversammlung und die            die sogenannte Mietpreisbremse            dass sich der neue Mietspiegel als
                     Beschlussfähigkeit der Mitglie-          wenn auch im nicht ausreichenden          Fortführung des Mietspielgels 2019
                     derversammlung fest und führt im         Maß zu einer gewissen Dämpfung            darstellen wird, durch Erarbeitung
                     weiteren Verlauf im Wechsel mit          in der Mietpreisentwicklung in            von Index-Mieten. Er erläutert wei-

6   mieterschutz   1 / 2021
Wohnen ist Menschenrecht - Mieterschutzbund Berlin
Protokoll

ter, die seit dem 1.1.2019 wie seit      gesetzlicher Vorschriften zur Mie-         Die Gesamterlöse          betrugen
dem 1.4.2020 in Kraft getretenen je-     tenbegrenzung waren alle angebo-           1.861.000,00 €.
weiligen Verschärfungen der Miet-        tenen Beratungszeiten immer voll-
preisbremse zum Vorteil der Mieter.      ständig ausgebucht.                        Die Ausgaben des Vereins sind durch
Herr Schirmacher berichtet über                                                     den stetigen Mitgliederzuwachs und
die derzeit beim Landes- und Bun-        Der Anstieg der Mitgliederzahl hat         die steigende Inanspruchnahme der
desverfassungsgericht anhängigen         auch zu einem Anstieg der Erlö-            Rechtsberatung entsprechend an-
Normenkontrollverfahren zur Über-        se gegenüber dem Vorjahr um ca.            gestiegen. Nunmehr berät der Ver-
prüfung der Verfassungsmäßigkeit         61.000,00 € geführt.                       ein in allen Filialen überwiegend mit
des „Mietendeckel-Gesetzes“.                                                        doppelter Besetzung und mit stark
                                         Die Erlöse betrugen im Jahr 2019           ausgeweiteten Beratungsstunden.
TOP 5                                    1.861.000,00 €.                            Auch die regelmäßigen Beratungs-
                                                                                    zeiten am Samstag zwischen 10.00
Rechtsanwalt Müller-Degenhardt           Sie setzen sich überwiegend aus            und 14.00 Uhr sind regelmäßig aus-
erteilt Frau Rechtsanwältin Rönn-        den Mitgliedschaftsbeiträgen zu-           gebucht. Dennoch bestehen zurzeit
beck das Wort für den Jahresbe-          sammen, die Beitragshöhe blieb             für die Mitglieder im Regelfall zehn
richt über das abgelaufene Ge-           trotz gleichzeitiger Kostensteige-         bis vierzehn Tage Wartezeit für ei-
schäftsjahr 2019.                        rung unverändert. Die einzelnen Fi-        nen Beratungstermin. Die in Folge
                                         lialen generierten ein unterschiedli-      der Corona-Krise seit Februar 2020
Auch im Jahre 2019 hat sich die          ches Beitragsaufkommen. Es lag in          erfolgten notwendigen Anpassun-
Mitgliederzahl weiter gut entwi-         der Hauptgeschäftsstelle Konstan-          gen im Beratungsangebot stehen
ckelt. Im Dezember 2018 hatte der        zer Straße bei 627.000,00 €, in der Fi-    der angestrebten Verkürzung der
Verein ca. 37.000 Mitglieder (An-        liale Mitte bei 463.000,00 €, in der Fi-   Wartezeiten derzeit entgegen.
merkung: insofern sind die Anga-         liale Neukölln 455.000,00 € und in der
ben aus dem Protokoll des Vorjah-        Filiale Wedding bei 220.000,00 €.          Die täglich angebotenen Telefon­
res um ca. 3.000 Mitglieder nach                                                    sprechstunden sind meistens mit
unten zu korrigieren). Im Dezem-         An Aufnahmegebühren sind                   drei Rechtsberatern besetzt.
ber 2019 war die Mitgliederzahl          21.000,00 € angefallen. Die nicht
auf 38.200 Mitglieder angestie-          kostendeckenden Schriftwech-               Aufgrund geführter Statistiken über
gen. Trotz der Corona-Krise hat          selgebühren erbrachten Einnah-             die durchgeführten Beratungen ist
sich dieser Trend auch im laufen-        men in Höhe von ca. 47.000,00 €.           ersichtlich, dass derzeit die Themen
den Jahr fortgesetzt. Die aktuelle                                                  Mietendeckel, Mietmängel und Be-
Mitgliederzahl liegt bei 39.041 Mit-     Sonstige andere Erlöse ergaben             triebskosten die hauptsächlichen Be­
gliedern. Frau Rönnbeck hebt her-        sich aus Wohnungsbegehungen                ratungsgegenstände darstellen.
vor, dass sich diese Mitglieder-         und Belegeinsichten in Höhe von ca.
entwicklung trotz der schwieri-          5.000,00 €.                                Die Kosten für die Rechtsberatung
gen Beratungssituation durch die                                                    inklusive der Kosten für die Telefon-
Corona-Krise ergeben hat. Mitte          Neu sind Erlöse aus einer Koopera-         beratung belaufen sich auf insge-
März bis Anfang Juli 2020 konn-          tionsvereinbarung mit den Bezirks-         samt ca. 575.000,00 €.
ten zunächst nur telefonische Be-        ämtern. Auch der Mieterschutz-
ratungen angeboten werden und            bund Berlin e.V. beteiligt sich an         Gerichtskosten sind im Jahr 2019 in
seit Mitte Juli wird in allen Filialen   den Rechtsberatungen, die seit dem         Höhe von 51.000,00 € angefallen so-
wieder eine Beratungsschiene ne-         Sommer 2018 aus den Bezirksäm-             wie Rechts- und Beratungskosten
ben einer parallel laufenden telefo-     tern ausgelagert wurden. Der Mie-          in Höhe von 2.731,05 €. Diese Kos-
nischen Beratungsschiene ange-           terschutzbund Berlin e.V. führt ein-       ten ergaben sich aus Rechtstrei-
boten. Hierdurch wird dem von der        mal wöchentlich außerhalb der Ge-          tigkeiten zur Durchsetzung von Ge-
Geschäftsleitung des Vereins ent-        schäftsräume des Vereins für das           bührenansprüchen des Vereins ge-
wickelten Hygienekonzept gemäß           Bezirksamt Tiergarten anwaltliche          gen säumige Mitglieder, bzw. einem
verhindert, dass wartende Mit-           Rechtsberatung durch. Hieraus er-          Rechtsstreit, der die Anfechtung der
glieder in den Wartezimmern auf-         gaben sich im Geschäftsjahr Erlöse         Vorstandswahl im Jahr 2015 zum Ge-
einander treffen. Die telefonische       von ca. 9.000,00 €.                        genstand hatte. Dieser Rechtsstreit
Beratung wurde in dem genannten                                                     ist kürzlich vor dem Kammergericht
Zeitraum sehr rege in Anspruch           Weitere Erlöse verteilen sich auf          beendet worden. Das Kammerge-
genommen. Das ging einher mit ei-        Mahngebühren, Zahlungen durch              richt vertrat, wie der Mieterschutz-
nem Anstieg der neu begründeten          die Allrecht-Rechtsschutzversiche-         bund Berlin e.V., die Auffassung,
Mitgliedschaften. Seit in Krafttre-      rung für das vom Verein übernom-           dass ein etwaiges Rechtsschutzin-
ten des Gesetzes zur Neuregelung         mene Inkasso.                              teresse der den Prozess betreiben-

                                                                                                                     1 / 2021   mieterschutz   7
Wohnen ist Menschenrecht - Mieterschutzbund Berlin
Protokoll

                     den Klägerin in jedem Falle seit den    rung und Ertüchtigung der einzelnen    doch bis zur Neuwahl des Vorstands
                     turnusmäßigen Wahlen des Jahres         Arbeitsplätze.                         im Amt.
                     2018, durch welche alle Vorstands-
                     mitglieder in ihren Ämtern bestä-       TOP 6                                  Der Vorstand vertritt den Verein
                     tigt wurden, nicht mehr bestand. Der                                           durch seinen Vorsitzenden als ge-
                     Rechtsstreit wurde sodann von der       Die Rechnungsprüferin, Frau Schulz,    setzlichen Vertreter gerichtlich und
                     Klägerin für erledigt erklärt und die   verliest den Bericht über die am 11.   außergerichtlich (§ 26 BGB).
                     Berufung auf Anraten des Gerichts       März 2020 durchgeführte jährliche
                     zurückgenommen. Die Streitigkei-        Rechnungsprüfung beim Verein und       In seiner konstituierenden Sitzung
                     ten, die im Zusammenhang mit den        teilt mit, dass sich keine Beanstan-   nach der Wahl gibt sich der Vor-
                     Vorstandswahlen 2015 standen, sind      dungen ergeben hatten.                 stand für die Dauer seiner Amtszeit
                     nunmehr alle beendet und auch kos-                                             eine Geschäftsordnung zur Vertei-
                     tentechnisch erledigt.                  TOP 7                                  lung der Geschäftsbereiche der ein-
                                                                                                    zelnen Vorstandsmitglieder.
                     Die Personaldecke musste in Folge       Auf der Grundlage des Geschäftsbe-
                     des Mitgliederzuwachses verstärkt       richts und des Rechnungsprüfungs-      Der Vorstandsvorsitzende kann Vor-
                     werden. Die Personalkosten inklusi-     berichts wird der Vorstand durch die   standsmitgliedern rechtgeschäftli-
                     ve der Sozialaufwendungen beliefen      Mitgliederversammlung, bei Stimm-      che Vollmachten erteilen.
                     sich auf ca. 500.000,00 €. Hinzu kom-   enthaltung der Mitglieder des Vor-
                     men die Kosten für Fremdleistungen      stands und zwei weiteren Enthaltun-    Im Falle des vorzeitigen Ausschei-
                     in Höhe von 54.000,00 €.                gen ohne Gegenstimme durch die         dens eines Vorstandsmitgliedes
                                                             Mitgliederversammlung entlastet. Die   wählen die verbliebenen Vorstands-
                     Die Erstellung der Mitgliederzeitung    Entlastung erfolgt durch Handzeichen   mitglieder für die Restdauer der
                     bewirkte Gesamtkosten in Höhe von       in offener Abstimmung, nachdem auf     Amtsperiode des Ausgeschiedenen
                     133.000,00 €. Mietkosten und das        die Frage des Sitzungsleiters durch    das fehlende Vorstandsmitglied (Ko-
                     Wohngeld für die Hauptgeschäfts-        kein Mitglied der Versammlung gehei-   optation).
                     stelle betrugen 90.000,00 €. Die Kos-   me Abstimmung beantragt wurde.
                     ten für den Bürobedarf aller Filialen                                          Vorstandsmitglieder haften gegen-
                     inklusive Porto, Telefon- und Steu-     TOP 8                                  über dem Verein nur für grob fahr-
                     erberatungskosten betrugen ca.                                                 lässige und vorsätzlich fehlerhafte
                     123.000,00 €, Miet- und Raumkosten      Rechtsanwalt Zuther gibt den An-       Leistungen.
                     32.000,00 €.                            trag des Vorstandes zu TOP 8 be-
                                                             kannt und begründet die mit der        Im Anschluss beantwortet der Vor-
                     Für Miet- und Wartungsverträ-           Einladung zur Mitgliederversamm-       stand Fragen aus der Mitte der Mit-
                     ge wurden 45.000,00 € gezahlt,          lung mitgeteilte Satzungsänderung.     gliederversammlung zu diesem Ta-
                     Versicherungskosten sind mit ca.        Danach soll § 14 der Vereinssatzung    gesordnungspunkt. Ein Antrag auf
                     6.000,00 € angefallen.                  wie folgt lauten:                      geheime Abstimmung wird auf Frage
                                                                                                    des Vorstandes nicht gestellt. Die Ab-
                     Die Aufstockung des Bibliothekbe-       § 14 Der Vorstand                      stimmung erfolgt offen durch Hand-
                     standes sowie des Zeitschriftenan-                                             zeichen. Die Satzungsergänzung wird
                     gebotes hat weitere Kosten in Höhe      Der Vorstand setzt sich zusammen       von der Mitgliederversammlung ein-
                     von ca. 4.000,00 € verursacht.          aus:                                   stimmig beschlossen. Es wird festge-
                                                                                                    stellt, dass der Antrag des Vorstan-
                     Für Instandhaltung und Reparaturen      a) dem Vorsitzenden sowie              des damit angenommen ist.
                     sind etwa 10.000,00 € angefallen.       b) vier Beisitzern.
                                                                                                    TOP 9
                     Der Gesamtaufwand betrug ca.            Zum Mitglied des Vorstandes kann
                     1.682.000,00 €.                         nur das Vereinsmitglied gewählt        Der Versammlung liegen keine wei-
                                                             werden, welches dem Verein zum         teren Anträge vor.
                     Der Jahresüberschuss in Höhe von        Zeitpunkt der Wahl mindestens zwei
                     etwa 180.500,00 € soll im laufenden     Jahre ununterbrochen angehört hat.     TOP 10
                     Geschäftsjahr für die Instandset-
                     zung und Modernisierung der Filiale     Die Amtszeit des Vorstandes beträgt    Die Versammlung schließt um 19.45
                     in Mitte fließen sowie in die Erneue-   drei Jahre. Der Vorstand bleibt je-    Uhr ohne weitere Aussprache.

                                      Vorstandsvorsitzender                                        Protokollführer
                              Rechtsanwalt Michael Müller-Degenhardt                        Rechtsanwalt Bernhard Zuther

8   mieterschutz   1 / 2021
Wohnen ist Menschenrecht - Mieterschutzbund Berlin
problemimmobilien

Problemimmobilien
Und was die Verwaltung dagegen unternehmen kann

In der Beratung werden immer wie-
der schwierige Sachverhalte im Zu-
sammenhang mit sogenannten Pro-
blemimmobilien geschildert. In Zei-
ten von Homeoffice und Lockdown
haben vor allem die in direktem Um-
feld Betroffenen Schwierigkeiten im
nachbarschaftlichen Zusammenle-
ben. Andere Objekte verwahrlosen,
der Vermieter kommt weder seiner
rechtlichen Pflicht zur Instandhal-
tung noch seiner Verantwortung für
sein Eigentum nach. Wiederum Drit-
te lassen Wohnungen aus spekulati-
ven Gründen leer stehen.

Nach Schätzungen der Senatsver-
waltung für Stadtentwicklung gibt
es in Berlin aktuell etwa 20 leerste-
hende und verfallene Wohnhäuser.        Als Problemimmobilien gelten da-      die Senatsverwaltung für Stadt-
Allerdings dürfte die Dunkelziffer      her Objekte, in denen zu viele Men-   entwicklung bereits im Jahr 2016
deutlich darüber liegen. Wie viele      schen in prekären Wohnverhält-        den Arbeitskreis Problemimmobi-
Objekte deshalb dem Wohnungs-           nissen, auf zu engem Raum oder        lien ein­gerichtet.
markt in Berlin nicht zur Verfügung     auch in zum Wohnen ungeeigne-
stehen, bleibt daher offen.             ten Räumlichkeiten leben, z.B. im
                                        Keller oder auf Dachböden. Aber       Wohnungskataster
                                        auch leerstehende Gebäude oder
 Definition                             Gebäudeteile, deren Bausubs-          Ein vorrangiges Anliegen des Ar-
                                        tanz verwahrlost, rücken in den       beitskreises besteht darin, ver-
 Unter einer Problemimmobilie wird      Fokus. Vor allem das Problem der      wahrloste bewohnte oder unbe-
 ein nicht angemessen genutz-           Überbelegung, das sich auf ein-       wohnte Objekte zunächst in einem
 tes und/oder bauliche Missstän-        zelne Stadtteile zu konzentrieren     Verzeichnis zu erfassen. Denn
 de (Verwahrlosung) aufweisen-          scheint, hat sehr deutliche nega-     häufig ist der schlechte bauliche
 des Wohngebäude ver­     standen,      tive Auswirkungen auf die Nach-       Zustand von außen kaum wahr-
 das negative Ausstrahlungseffek-       barschaft. Wer Mieter in einer sol-   nehmbar und bezieht sich auf Um-
 te auf sein Umfeld verursachen         chen Problemimmobilie ist, hat        stände im Gebäudeinnern. Hier
 kann und das eine Gefahr für die       sehr häufig Erfahrungen mit Ver-      gilt es, die problematischen Ob-
 öffentliche Sicherheit und Ord-        müllung, Lärm, Sachbeschädigung,      jekte zunächst zu listen, um dann
 nung darstellt oder den geltenden      auch Alkohol, Drogen und Körper-      gezielt einschreiten zu können.
 Vorschriften zu Umgang, Nutzung        verletzungen.                         Vorbild ist dabei die Stadt Ams-
 und Bewirtschaftung nicht ent-                                               terdam, in der es bereits ein sol-
 spricht oder städtebaulichen Ent-      Um diese Objekte für den Woh-         ches Wohnungskataster gibt. Die
 wicklungszielen bzw. wohnungs-         nungsmarkt zurückzugewinnen           Berliner Regierungskoalition erar-
 politischen Zielsetzungen nicht        und auch um eine fortschreiten-       beitet derzeit einen entsprechen-
 entspricht.                            de Verwahrlosung bestehender          den Gesetzentwurf für ein Woh-
                                        Mietwohnungen aufzuhalten hat         nungskataster.

                                                                                                            1 / 2021   mieterschutz   9
Wohnen ist Menschenrecht - Mieterschutzbund Berlin
problemimmobilien

                    Handlungsleitfaden                      pflichtet, das Wohngebäude in-       Wohnungen dürfen nach § 8 Abs. 1
                                                            stand zu halten.                     und Abs. 2 WoAufG Bln nur so ge-
                    Darüber hinaus ist im Auftrag der                                            nutzt werden, dass andere nicht
                    Senatsverwaltung für Wohnen ein         Anordnung zur Herstellung der        gefährdet oder unzumutbar beläs-
                    „Handlungsleitfaden für Problemim-      Mindestanforderungen gemäß           tigt werden.
                    mobilien“ erstellt worden. Er richtet   § 4 WoAufG Bln
                    sich an die Mitarbeiter der Verwal-
                    tungen in den Bezirken und erläu-       Bleibt die Ausstattung einer Woh-    Zweckentfremdungsrecht
                    tert, wie rechtlich mit verwahrlos-     nung hinter den in § 4 Abs. 2 Wo-
                    ten und leerstehenden Häusern um-       AufG Bln beschriebenen Merk-         Aber auch das Zweckentfrem-
                    gegangen werden soll und kann. Er       malen zurück, kann das Woh-          dungsrecht kann bei Problemim-
                    zeigt auf, welche konkreten Schrit-     nungsaufsichtsamt nach § 4 Abs. 1    mobilien eine wichtige Rolle spie-
                    te unternommen werden können,           WoAufG Bln anordnen, dass diese      len. Die Regelungen des Zweck-
                    um vorhandenen baulichen, hygie-        Mindestanforderungen hergestellt     ent fremdungsverbot-Geset zes
                    nischen oder grundstücksbezoge-         werden.                              (ZwVbG), die durch die Zweck-
                    nen Missständen entgegenzuwir-                                               entfremdungsverbot-Verordnung
                    ken oder drohenden Missständen          Unbewohnbarkeitserklärung            (ZwVbVO) und die Ausführungs-
                    präventiv vorzubeugen.                  gemäß § 6 WoAufG Bln                 vorschriften zum ZwVbG (AV
                                                                                                 ZwVbG) konkretisiert werden, se-
                    Unabhängig von den miet-, zivil-        Kann eine Maßnahme nach § 3 oder     hen ein Verbot der Zweckentfrem-
                    oder strafrechtlichen Möglichkeiten     § 4 WoAufG Bln nicht angeordnet      dung von Wohnraum vor, solange
                    des einzelnen Betroffenen sind auch     werden, weil ein Fall der Ausnah-    die Versorgung der Bevölkerung
                    die Verwaltungen im Hinblick darauf,    meregelung nach § 5 WoAufG Bln       mit ausreichendem Wohnraum be-
                    was gegen Problemimmobilien un-         vorliegt, dann muss eine Wohnung     sonders gefährdet ist. Eine Zweck-
                    ternommen werden kann und soll,         oder ein Gebäude nach § 6 WoAufG     entfremdung ist unter anderem
                    nicht ohne rechtliche Handhabe.         Bln für unbewohnbar erklärt wer-     bei einem mehr als dreimonatigen
                                                            den, wenn von den Mängeln in der     Leerstand von Wohnraum gege-
                                                            Instandsetzung Gefahren für die      ben. Ferner kann auf der Grundla-
                    Wohnungsaufsichtsrecht                  Gesundheit der Bewohnerschaft        ge des ZwVbG bei baulichen Män-
                                                            ausgehen oder die Mindestanfor-      geln des Wohnraums, die Wieder-
                    Insbesondere das Wohnungsauf-           derung an erträgliche Wohnver-       herstellung eines bewohnbaren
                    sichtsrecht bietet diverse rechtliche   hältnisse nicht erfüllt werden.      Zustandes angeordnet werden,
                    Möglichkeiten, um einen Mindest-                                             um diesen wieder Wohnzwecken
                    standard der Ausstattung und die Be-    Räumung bei Überbelegung             zuführen zu können. Zuständig für
                    seitigung von Missständen an Wohn-      gemäß § 7 WoAufG Bln                 die Feststellung und Ahndung von
                    raum zu gewährleisten; die ordnungs-                                         Verstößen gegen das Zweckent-
                    gemäße Nutzung von Wohnraum soll        § 7 Abs. 1 und Abs. 2 WoAufG Bln     fremdungsverbot sind in den Ber-
                    sichergestellt werden.                  enthalten Angaben, wieviel Platz     liner Bezirken die Wohnungsämter.
                                                            jeder Bewohnerin und jedem Be-
                    Das Berliner Wohnungsaufsichtsge-       wohner einer Wohnung mindes-
                    setz (WoAufG Bln) ist auf Wohnraum      tens zur Verfügung stehen muss.      Bauordnungsrecht
                    und Wohngebäude anwendbar – ob          Werden diese Grenzwerte nicht
                    ungenutzt oder leerstehend. Es bie-     erreicht, liegt eine Überbelegung    Die Bauordnung für Berlin (BauO
                    tet den Wohnungsaufsichtsämtern         im Sinn von § 7 WoAufG Bln vor. In   Bln) ermöglicht im Umgang mit Pro-
                    zum Beispiel folgende rechtliche In-    diesem Fall kann das Wohnungs-       blemimmobilien unter anderem fol-
                    strumente:                              aufsichtsamt die (teilweise) Räu-    gende Anordnungen:
                                                            mung der betroffenen Wohnung
                    Anordnung zur Instandsetzung            anordnen.                            Anordnung von Sicherungsmaß-
                    gemäß § 3 WoAufG Bln                                                         nahmen gemäß § 58 BauO Bln
                                                            Anordnung zur Sicherstellung
                    Der Eigentümer eines Wohngebäu-         ordnungsgemäßer Nutzung ge-          (z.B. Anlage eines geschlossenen
                    des ist nach § 2 WoAufG Bln ver-        mäß § 8 WoAufG Bln                   Zauns, Schließung von Fenstern

10   mieterschutz   1 / 2021
problemimmobilien

und Zugängen, Entfernung loser         Vollstreckung
Dachziegel, Beseitigung schadhaf-
ter Stellen an Mauern und Dach-        Ist eine entsprechende Anordnung
ziegeln) sowie Anordnung weite-        der Verwaltung ergangen, stellt
rer Maßnahmen (z.B. Entfernung         sich häufig die Frage der Um- bzw.
von Bauschutt oder anderen Ge-         Durchsetzung. Leistet der Eigentü-
genständen) auf der Grundlage          mer nicht „freiwillig“ Folge, muss
der bauordnungsrechtlichen Ge-         eine Vollstreckung gemäß Verwal-
neralermächtigung (§ 58 Absatz 1       tungsvollstreckungsgesetz (§ 14
BauO Bln).                             VwVG) in die Wege geleitet wer-
                                       den. Hierbei kommen dann Zwangs-
Anordnung von Instandsetzungs-         mittel zur Anwendung – Ersatzvor-
maßnahmen gemäß § 3 BauO Bln           nahme, Zwangsgeld, unmittelbarer
                                       Zwang. Ein besonderes Zwangs-
Nach § 3 Abs. 1 BauO Bln sind bau-     mittel, das sowohl das WoAufG Bln
liche Anlagen u.a. so instand zu       als auch das ZwVbG regeln, ist die
halten, dass die öffentliche Sicher-   Einsetzung eines Treuhänders (§ 9b
heit und Ordnung, insbesondere         WoAufG Bln; § 4a und § 4b ZwVbG).
Leben, Gesundheit und die natürli-     Dies ist ein besonderes Instrument
chen Lebensgrundlagen, nicht ge-       der Verwaltungsvollstreckung.
fährdet werden.
                                       Ganz offensichtlich steht die Berli-
Vorkaufsrecht nach §§ 24               ner Verwaltung solchen sogenann-
und 25 BauGB                           ten Problemimmobilien nicht ohn-
                                       mächtig gegenüber. Handlungsins-
Die öffentliche Hand kann bei Vor-     trumente bieten sich durchaus. So
liegen bestimmter Voraussetzun-        können unmittelbar Beeinträch-
gen das Vorkaufsrecht ausüben,         tigte geschützt, aber auch „neu-
also in einen eingeleiteten Ver-       er“ Wohnraum gewonnen werden.
kaufsvorgang einsteigen. Dies gilt     Und diesen braucht die Stadt be-
beispielsweise in förmlich fest-       kanntermaßen sehr dringend. Das
gelegten Sanierungs- oder Erhal-       frühzeitige Erkennen der Entste-
tungsgebieten.                         hung einer Problemimmobilie ist
                                       dabei essentiell. Und so sind auch
                                       Mieter, Nachbarn und Betroffene
Andere rechtliche                      aufgerufen, die jeweiligen Woh-
                                       nungsaufsichtsämter bei Miss-
Möglichkeiten                          ständen in Kenntnis zu setzen.

Aber auch andere gesetzli-
che Grundlagen geben der Ver-
waltung      Handlungsmöglichkei-
ten. Dies kann das Hygienerecht
(z.B. Infek tionsschutzgesetz),
Ab­ fallrecht (z.B. Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetz Ber-         Quelle:
lin), das Denkmalrecht (z.B. Denk-     Handlungsleitfaden zum
malschutzgesetz Berlin) oder gar       Umgang mit Problemimmobilien
das Polizei- und Ordnungsrecht         in Berlin, Senatsverwaltung
(z.B. zur Gefahrenabwehr) sein.        für Stadtentwicklung und
Die Möglichkeiten müssen nur ge-       Wohnen, Oberste Bauaufsicht,
nutzt werden.                          10/2020

                                                                                1 / 2021   mieterschutz   11
AKTUELLES AUS BERLIN

                    Aktuelles aus Berlin
                    Corona-Mieterschutz – Zusammenleben im Märkischen Viertel –
                    Meldebescheinigung online – Stübbenstraße 5 geschützt – Koor-
                    dinatorin für Schillerhöhe

                    Corona-Mieterschutz                     Online-Befragung:                    lung. Die Teilnahme an der Umfra-
                                                                                                 ge erfolgt anonym, dauert ca. 15-25
                         verlängert                         Wie lebt es sich im                  Minuten und ist vom 1. Februar bis
                                                                                                 Ende März in neun Sprachen unter
                    Auf Vorlage der Senatsverwaltung        Märkischen Viertel?                  folgendem Link möglich: www.t1p.
                    für Stadtentwicklung und Woh-                                                de/2mhb.
                    nen und der Senatsverwaltung
                    für Justiz, Verbraucherschutz und
                    Antidiskriminierung hat der Se-                                              Antrag auf einfache
                    nat von Berlin die Geltungsdauer
                    der im März 2020 beschlossenen                                                gebührenpflichtige
                    „Maßnahmen zur Verbesserung
                    des Mieterschutzes und zur Ver-                                              Meldebescheinigung
                    meidung von Wohnungsverlusten“
                    bis Ende des Monats März 2021                                                     ist online
                    verlängert.
                                                                                                 Häufig müssen Bürger Melde­
                    Der Senat von Berlin wird bei den                                            bescheinigungen bei Umzügen,
                    städtischen Wohnungsbaugesell-                                               Hochzeiten oder Scheidungen vor-
                    schaften und bei der berlinovo da-                                           legen. Auch Banken benötigen
                    für Sorge tragen, dass diese ihre      Im Rahmen des gemeinsamen For-        diesen Nachweis des Öfteren.
                    bisherigen solidarischen Schutz-       schungsprojekts „StraInQ“ (Strate-    Bisher musste man dafür persön-
                    maßnahmen unverändert aufrecht-        gien und Instrumente des sozialen     lich in der Behörde erscheinen,
                    erhalten. So werden weiterhin bei      Zusammenlebens im Quartier zur        denn eine Onlinebeantragung war
                    Mietrückständen individuelle und       Integration besonders benachtei-      nicht möglich.
                    kulante Lösungen vereinbart, kei-      ligter Bevölkerungsgruppen) haben
                    ne Kündigungen wegen Zahlungs-         das Integrationsbüro des Bezirk-      Nun haben Berliner die Möglich-
                    rückständen ausgesprochen und          samts Reinickendorf und das Insti-    keit, eine einfache, gebühren-
                    auch keine Räumungen bewohnter         tut für Stadtforschung, Planung und   pflichtige Meldebescheinigung für
                    Wohnungen veranlasst.                  Kommunikation (ISP) der FH Erfurt     die aktuelle Anschrift online zu be-
                                                           in Kooperation mit der GESOBAU        antragen. Der Gang zum Amt ent-
                    Die für die Wohnmietverhältnisse       AG eine Online-Befragung gestar-      fällt komplett, dank des digitalen
                    beschriebenen Maßnahmen gel-           tet, um herauszufinden, wie es sich   Antrags mit einer elektronischen
                    ten gleichfalls für die Gewerbemiet-   im Märkischen Viertel leben lässt.    Zahlmöglichkeit. Die Bescheini-
                    verhältnisse der städtischen Woh-      Die Ergebnisse der Studie dienen      gung wird am Ende per Post zuge-
                    nungsunternehmen. Gerade für den       als Datengrundlage für die Entwick-   sandt.
                    Gewerbevermietungsbereich sind,        lung von Handlungsempfehlungen
                    über die beschlossenen Hilfsan-        für eine künftige Quartiersentwick-   Im Service-Portal Berlin kann un-
                    gebote des Landes Berlin und des                                             ter der Dienstleistung „Meldebe-
                    Bundes hinaus, partnerschaftlich                                             scheinigung beantragen“ seit dem
                    orientierte Lösungen zwischen den                                            01.02.2021 die Auswahl getroffen
                    Wohnungsunternehmen und den                                                  werden, diese Dienstleistung auch
                    Mietern existentiell.                                                        online zu beantragen. Hier finden
                                                                                                 Sie den Antrag und alle weiteren
                                                                                                 Informationen: https://service.ber-
                                                                                                 lin.de/dienstleistung/120702/

12   mieterschutz   1 / 2021
AKTUELLES AUS BERLIN

 Weitere 11 Wohn-
  einheiten vor Ver-
drängung geschützt –
   Stübbenstraße 5
Die Mieter der Stübbenstraße 5 sind
besser vor Verdrängung durch ener-
getische Luxussanierungen und Um-
wandlung in Wohnungseigentum
geschützt. Nach Verhandlungen mit
dem Bezirksamt hat der Käufer eine
Abwendungserklärung abgegeben.
Hierdurch können die Lücken im so-
zialen Erhaltungsrecht zumindest zu
einem Teil geschlossen werden. Der
Schutz vor Verdrängung, insbeson-
dere durch Umwandlung in Woh-
nungseigentum, konnte dadurch
deutlich über das gesetzliche Maß        rauf, die Menschen im Kiez zu akti-    rung unterzeichnet werden. Damit
hinaus verbessert werden. Für die        vieren, zu vernetzen und bei Projek-   sind Mieter von 82 Häusern mit ins-
Dauer von 20 Jahren verzichtet der       ten und Aktionen zu unterstützen.      gesamt mehr als 2.200 Wohnungen
Käufer der Immobilien auf die Um-        Alle Ideen der Anwohner*innen,         vor Verdrängung geschützt.
wandlung in Wohnungseigentum.            um die Nachbarschaft aufleben
                                         zu lassen und zu verbinden, sind       In der Abwendungsvereinbarung
                                         herzlich willkommen! Eigene Pro-       mit den Bezirken verpflichtet sich
    Großsiedlung                         jekte befinden sich in Kooperati-      Heimstaden u.a., auf die Umwand-
                                         on mit der GESOBAU AG bereits          lung der Mietshäuser in Eigentums-
Schillerhöhe hat eige-                   in der Anfangsplanung. Auch hier       wohnungen für die Dauer von 20 Jah-
                                         ist der Wunsch groß, dass sich die     ren zu verzichten. Zudem sichert
  ne Koordinatorin                       Bewohner*innen mit Ihren Bedürf-       Heimstaden zu, möblierte Wohnun-
                                         nissen ebenfalls stark einbringen.     gen mit befristeten Mietverträgen in
Unter dem Motto „Aktive Nachbar-                                                reguläre Mietverhältnisse auf unbe-
schaft! Neue Bewegung in die Schil-      Zu finden ist Claudia Liebscher im     stimmte Zeit umzuwandeln. Im Rah-
lerhöhe!“ hat Claudia Liebscher ih-      Zukunftshaus Wedding im Paul           men einer Härtefallregelung sollen
re Tätigkeit als Koordinatorin für die   Gerhardt Stift, Müllerstraße 56-58,    Modernisierungskosten außerdem
Großsiedlung Schillerhöhe aufge-         13349 Berlin, Tel. 450 05 106, Mail:   nur in dem Umfang auf die Mieter
nommen. Sie ist daneben bereits          stk-parkviertel@berlin.de .            umgelegt werden, dass deren Netto-
als Stadtteilkoordinatorin für die                                              kaltmiete 30 Prozent des Haushalts-
Bezirksregion Parkviertel, in der die                                           einkommens nicht übersteigt. Diese
Großsiedlung liegt, tätig, so dass         Heimstaden unter-                    Zusagen gelten für 10 Jahre.
sich hier gute Synergien ergeben.
                                            zeichnet Abwen-                     Heimstaden hatte zuletzt 130 Häu-
Durch das Programm der Senats-                                                  ser in Berlin gekauft, von denen
verwaltung für Stadtentwicklung            dungsvereinbarung                    78 Objekte in sogenannten Mili-
und Wohnen zur „Stärkung Berli-                                                 euschutzgebieten in den Bezirken
ner Großsiedlungen“ wird auch ei-        Nach erfolgreichen Verhandlun-         Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg,
ne Siedlung in Wedding unterstützt:      gen zwischen dem schwedischen          Pankow, Charlottenburg-Wilmers-
Die Schillerhöhe! Die Attraktivität      Immobilienunternehmen Heimsta-         dorf, Tempelhof-Schöneberg, Neu-
des öffentlichen Raumes, das nach-       den und Vertretern der Berliner Be-    kölln, Treptow-Köpenick, Spandau,
barschaftliche Miteinander, die In-      zirke sowie der Senatsverwaltung       Reinickendorf und Lichtenberg lie-
tegration und die Vernetzung sol-        für Stadtentwicklung und Wohnen        gen. In Milieuschutzgebieten ha-
len in den 24 ausgewählten Berliner      und der Senatsverwaltung für Fi-       ben die Bezirke ein Vorkaufsrecht,
Großsiedlungen gestärkt werden.          nanzen konnte am 20.11.2020, eine      das mit einer Abwendungsverein-
So freut sich die Koordinatorin da-      umfassende Abwendungsvereinba-         barung abgewendet werden kann.

                                                                                                              1 / 2021   mieterschutz   13
IMPRESSUM / buchtipp

                                               Ratgeber der Verbraucherzentrale
IMPRESSUM                                      Das Haushaltsbuch – Alle Finanzen im Griff
Mieterschutz                                                                                            25. Auflage 2020,
Organ des Mieterschutzbundes Berlin e.V.
                                                                                                        Buch: 9,90 Euro (zzgl. Versand-
Herausgeber:
Mieterschutzbund Berlin e.V.                                                                            kosten), 100 Seiten
Konstanzer Straße 61, 10707 Berlin
Tel.: (030) 921 02 30 -10
zentrale@mieterschutzbund.berlin
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                                                                                                           12 Monatsübersichten für
Die Zeitschrift Mieterschutz erscheint
zweimonatlich.                                                                                             Einnahmen und Ausgaben
                                                                                                           54 Wochenübersichten für
V.i.S.d.P.:                                                                                                die täglichen Ausgaben
Rechtsanwalt und Notar a.D.                                                                                eine Jahresübersicht für die
Michael Müller-Degenhardt                                                                                  Gesamtbilanz
Redaktionsleitung:
Rechtsanwältin Kati Selle
k.selle@mieterschutzbund.berlin
Redaktionelle Mitarbeit:
                                               Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate – Erleichterte Haushaltsführung
Susanne Böttcher
Rechtsanwältin und Notarin                     Auch wenn Sie Ihr Einkommen mit dem Haushaltsbuch nicht vergrößern können, hilft es,
Gisela Rönnbeck                                einen genauen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben zu bekommen. Das Haus-
Titelgestaltung, Satz und Layout:              haltsbuch erleichtert die Haushaltsführung und ermöglicht Ihnen, Ihre Ausgaben genau zu
Mieterschutzbund                               planen und kontrollieren, sodass am Ende des Geldes nicht noch „viel Monat übrig bleibt“.

                                               Steuererklärung für Rentner u. Pensionäre 2020/21
Bildnachweis:
© Karikaturen:
S. 18, 19: Tomicek/LBS
© Grafiken:                                                                                1. Auflage 2021, Buch: 14,90 Euro
S. 12: berlin.de, S. 14: Verbraucherzentrale                                               (zzgl. Versandkosten), 240 Seiten
© Fotos:                                                                                   E-Book: 11,99 Euro, PDF (6,67 MB)
Titelseite: Kerstin Riemer (Pixabay)
Hundertwasserhaus
S. 2: PeterH, S. 22: Auto1234, Jochen Teufel
S. 23: Assenmacher, Jan Frontzek                                                              Schritt für Schritt durch alle aktuellen For-
fotolia/Adobe Stock:                                                                          mulare 2020/2021
S. 2: Christopher Jones, S. 12: JiSign,                                                       Einfache Erklärungen und viele Beispiele
S. 13: Berlinpictures, S. 16/17: Blackosaka                                                   Das zu versteuernde Einkommen berechnen
                                                                                              Zahlreiche Steuer-Spartipps
                                                                                              Umfangreiches Glossar
Druck: MEDIALIS Offsetdruck GmbH                                                              Online-Steuererklärung mit Elster
Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag                                                       Mit den Auswirkungen der Corona-Krise für
enthalten.                                                                                    die Steuererklärung: Kurzarbeitergeld, Home
           ®
Papier: FSC ,                                                                                 Office, außergewöhnliche Belastungen etc.
100% chlorfrei gebleichter Zellstoff.                                                         Neu: steuerliche Förderung der energeti-
                                                                                              schen Sanierung im Eigenheim

                                               Praxiswissen für Ihre Steuererklärung – Viele Rentner müssen Steuern zahlen – dank stei-
                                               gender Renten und Alterseinkünftegesetz. Und zu viele Rentner verschenken jedes Jahr Geld
                                               ans Finanzamt, das sie sich per Steuererklärung zurückholen könnten. Der aktuelle Ratgeber
                                               führt leicht verständlich durch die verschiedenen Einkunftsarten und erläutert alle notwen-
                                               digen Steuerformulare, zum Beispiel die Formulare „Sonderausgaben“, „Außergewöhnliche
                                               Belastungen“ und „Haushaltsnahe Aufwendungen“. So können Sie die Abgabe der Steuerer-
                                               klärung einfach, korrekt und schnell erledigen. Nutzen Sie dabei alle Steuer-Sparpotenziale.

Redaktionsschluss: 15.02.2021                  www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder Bestell-Telefon: 0211-38 09 555

14      mieterschutz       1 / 2021
fRAGEN / aNTWORTEN

Sie fragen, wir antworten ...
In dieser Rubrik beantworten wir kurz allgemeine Fragen, die Sie an
uns gerichtet haben. Selbstverständlich kann dies keine Rechtsbe-
ratung ersetzen. Jedoch kann die Beantwortung der Fragen Anlass
bieten, die Angelegenheit rechtlich tiefgreifender zu betrachten.
Manchmal ist sie auch Indiz dafür, dass ein weiteres Vorgehen nicht
geboten erscheint.

                                                                                     Im Rahmen der Berech-
                                                                               nung der Mietobergrenze nach
                                                                               Mietendeckel streite ich mit mei-
                                               Ich bin mit meiner Be-          nem Vermieter darüber, ob meine
      Mein Mann und ich mieten          triebskostenabrechnung nicht ein-      Wohnung mit einem hochwerti-
eine 4-Zimmer-Wohnung. Nach-            verstanden. Deshalb möchte ich         gen Sanitärbereich ausgestattet ist.
dem unsere Kinder aus dem Haus          Einsicht in die Abrechnungsbele-       Können Sie mir sagen, was man
sind, möchten wir uns verklei-          ge nehmen. Der Vermieter möch-         darunter versteht?
nern. Wir haben auch eine ande-         te mir die Belege nicht schicken.
re Wohnung gefunden, in der eine        Er möchte wegen der Corona-Lage        Carla H., Berlin
Familie lebt, die sich vergrößern       aber auch nicht, dass ich ins Büro
möchte. So dachten wir an einen         komme. Ich solle mich gedulden.        In den Ausführungsvorschriften
Wohnungstausch, mit dem bei-            Er würde sich bei mir melden.          zum Gesetz zur Mietenbegrenzung
de Vermieter auch einverstanden         Kann da etwas passieren?               im Wohnungswesen in Berlin (AV-
sind. Allerdings sollen neue Miet-                                             MietenWoG Bln) heißt es dazu wie
verträge mit deutlich höheren Net-      Torsten Sch., Berlin                   folgt:
tokaltmieten gemacht werden. Ist
das rechtens?                           Hier ist zu beachten, dass substan-
                                        tiierte Einwendungen gegen eine
Waltraud und Manfred K.,                Betriebskostenabrechnung binnen
Berlin                                  zwölf Monaten ab Erhalt der Ab-
                                        rechnung durch den Mieter geltend
Ein Anspruch auf Wohnungstausch         gemacht werden müssen. Es ist ei-
bzw. – so wie von Ihnen angedacht       ne Ausschlussfrist. Zur Substanti-
– auf Tausch der Mietverträge ist       ierung der Einwendungen kann ei-
gesetzlich nicht geregelt. Sie kön-     ne Belegeinsicht erforderlich sein.
nen dies vom Vermieter nicht ver-       Deshalb sollte die Belegprüfung vor
langen. Somit kann der jeweilige        Ablauf der Einwendungsfrist erfol-
Vermieter frei entscheiden, ob er ei-   gen. Darauf sollte man als Mieter
nem Tausch zu den jeweils bisheri-      auch drängen.
gen mietvertraglichen Konditionen                                              „Die Sanitärausstattung in Bad
zustimmt oder seine Zustimmung          Liegen überwiegend berechtigende       und WC (Badewanne, Dusche und
an die Bedingung des Abschlusses        Interessen auf Seiten des Mieters      Waschbecken einschließlich Ar-
eines neuen Mietvertrages knüpft.       vor, kann im Übrigen ein Anspruch      maturen, Toilette) muss hochwer-
                                        auf Übersendung der Abrechnungs-       tig sein. Hochwertig bezieht sich
Etwas anderes kann gelten, so-          belege nach den Grundsätzen von        auf die Qualität des Materials und
fern Sie und auch Ihr Tauschpart-       Treu und Glauben bestehen. Das ist     dessen aufwändige Verarbeitung
ner Mieter bei einer der sechs lan-     der Fall, wenn der Mieter sein Be-     sowie den Preis. Auch besonde-
deseigenen Wohnungsunterneh-            legprüfungsrecht überhaupt nicht       re Ausführungen (z.B. Rund- oder
men sind. Seit Ende 2018 gibt es        ausüben könnte oder ihm die Ein-       Eckbadewanne, Whirlpool) deu-
unter www.inberlinwohnen.de das         sichtnahme in die Abrechnungsun-       ten auf Hochwertigkeit hin.“ Mit-
Wohnungstauschportal der lan-           terlagen in den Räumen des Ver-        hin dürfte ein modernes Stan-
deseigenen Wohnungsbaugesell-           mieters nicht zugemutet werden         dard-Bad ohne besondere Aus-
schaften. Kommt es tatsächlich zu       kann. Beide Voraussetzungen dürf-      führungen die Voraussetzungen
einem Wohnungstausch sollen die         ten angesichts der aktuellen gesell-   für die Annahme der Hochwertig-
jeweiligen Nettokaltmieten grund-       schaftlichen Krisensituation gege-     keit im Sinne des MietenWoG Bln
sätzlich unverändert bleiben.           ben sein.                              nicht erfüllen.

                                                                                                             1 / 2021   mieterschutz   15
DIE ROTEN ROBEN

                     Neues von den Roten Roben                                                       Eigenbedarfs bis zum Ablauf der
                                                                                                     Kündigungsfrist hinzuweisen. Die-
In dieser Rubrik                                                                                     ser Zeitpunkt ist für das Bestehen
                                                                                                     einer Hinweispflicht grundsätzlich
  berichten wir                                                                                      auch dann maßgebend, wenn die
                                                                                                     Parteien in einem (gerichtlichen)
  über aktuelle

     Urteile des
                       +                                     Modernisierungszuschlag der Höhe
                                                             nach begrenzt auf die Differenz zwi-
                                                             schen dem allein nach § 559 Abs. 1
                                                                                                     Räumungsvergleich einen späteren
                                                                                                     Auszugstermin des Mieters verein-
                                                                                                     baren.
                                                             BGB [aF] möglichen Erhöhungsbe-
       Bundes-       Kündigung, wirtschaft-                  trag und dem Betrag, um den die         b) Der ersatzfähige (Kündigungsfol-
                                                             Miete bereits zuvor nach §§ 558 ff.     ge-)Schaden eines Mieters nach ei-
   gerichtshofs      liche Verwertung                        BGB heraufgesetzt wurde, so dass        ner unberechtigten Eigenbedarfs-
                                                             die beiden Mieterhöhungen in der        kündigung durch den Vermieter
  in Karlsruhe.      Leitsätze:                              Summe den Betrag, den der Ver-          umfasst nicht die zum Zwecke des
                                                             mieter bei einer allein auf § 559 BGB   Eigentumserwerbs einer Wohnung
   Die Symbole       a) Der ersatzlose Abriss eines Ge-      [aF] gestützten Mieterhöhung ver-       angefallenen Maklerkosten.
                     bäudes ist keine wirtschaftliche Ver-   langen könnte, nicht übersteigen.
     zeigen an,      wertung im Sinne des § 573 Abs. 2                                               BGH, Urteil vom 9.12.2020 –
                     Nr. 3 BGB.                              BGH, Urteil vom 16.12.2020 –            VIII ZR 238/18
     ob sie sich                                             VIII ZR 367/18
                     b) Zu den Anforderungen an eine zu
   positiv oder

negativ auf die
                     dem vorgenannten Zweck ausge-
                     sprochene Kündigung eines Wohn-
                     raummietvertrags nach Maßgabe            +                                        –
                     des generalklauselartigen Kündi-
 Mieterinteres-      gungstatbestands des § 573 Abs. 1                                               Betriebskosten, Kaution
                     Satz 1 BGB.                             Betriebskosten,
sen auswirken.                                                                                       Leitsätze:
                     BGH, Urteil vom 16.12.2020 –            Belegeinsicht
                     VIII ZR 70/19                                                                   a) Die Regelungen in § 556 Abs. 3,
                                                             Leitsatz:                               4 BGB hindern die Mietvertrags-
                                                                                                     parteien nicht, nach Zugang ei-

                       ±                                     Das Recht des Mieters auf Einsicht
                                                             in die Belege einer Betriebskosten-
                                                             abrechnung erstreckt sich auch auf
                                                                                                     ner Betriebskostenabrechnung an
                                                                                                     den Mieter eine Vereinbarung da-
                                                                                                     rüber zu treffen, dass der Mieter
                                                             die zugrundeliegenden Zahlungs-         den ausgewiesenen Saldo als ver-
                     Mieterhöhung,                           belege.                                 bindlich anerkennt. Weder formel-
                                                                                                     le Mängel der Abrechnung noch
                     Modernisierung                          BGH, Urteil vom 9.12.2020 –             die mit einer solchen Vereinba-
                                                             VIII ZR 118/19                          rung etwa verbundene Verkürzung
                     Leitsätze:                                                                      der dem Mieter zustehenden Ein-
                                                                                                     wendungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz
                     a) Die Möglichkeit einer (weiteren)
                     Erhöhung der Miete auf Grundlage
                     der umlegbaren Modernisierungs-
                                                              ±                                      5 BGB) stehen der Wirksamkeit ei-
                                                                                                     ner derartigen Vereinbarung ent-
                                                                                                     gegen.
                     kosten nach § 559 BGB [aF] ist ei-
                     nem Vermieter, der im Anschluss an      Kündigung, Eigenbedarf                  b) Der Vermieter ist berechtigt,
                     die Durchführung einer Modernisie-                                              sich nach Beendigung des Miet-
                     rungsmaßnahme die Miete zunächst        Leitsätze:                              verhältnisses aus einer gewährten
                     auf Grundlage der ortsüblichen Ver-                                             Barkaution durch Aufrechnung mit
                     gleichsmiete für den modernisierten     a) Hat der Vermieter das Mietver-       streitigen aus dem Mietverhältnis
                     Wohnraum nach §§ 558 ff. BGB er-        hältnis wegen Eigenbedarfs (§ 573       stammenden Forderungen zu be-
                     höht hat, nicht verwehrt.               Abs. 2 Nr. 2 BGB) gekündigt, hat er     friedigen.
                                                             – zur Vermeidung eines rechtsmiss-
                     b) Allerdings ist in diesem Fall der    bräuchlichen Verhaltens – den Mie-      BGH, Urteil vom 28.10.2020 –
                     – nachfolgend geltend gemachte –        ter auf einen späteren Wegfall des      VIII ZR 230/19

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