Weihnächtliches: | Haustiere als Weihnachtsgeschenk (S. 857) - HEV Zürich

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Weihnächtliches: | Haustiere als Weihnachtsgeschenk (S. 857) - HEV Zürich
12 | 2011
Der Zürcher Hauseigentümer

                                    Weihnächtliches:
                                    | Haustiere als
                                      Weihnachtsgeschenk (S. 857)
                                    | Zwei wunderschöne
  H E V Zürich                        Geschenke (S. 872)
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Die Seite des Geschäftsleiters

Neue Stadtzürcher Wohnpolitik?
    Die Stadtzürcher Stimmbürger haben                     Albert Leiser,
sich mit überdeutlicher Mehrheit dafür                    Direktor Haus­
ausgesprochen, dass bis 2040 ein Drittel            eigentümerverbände
aller Mietwohnungen in gemeinnützigen                  Stadt und Kanton
Händen sein soll. Der Stadtrat steht nun                           Zürich
vor der Schwierigkeit, das irgendwie zu
schaffen, denn wie dieses Ziel erreicht wer­
den soll, war nicht Bestandteil der Initia­
tive. Forderungen stellen ist halt einfach,
Lösungen finden schon etwas schwieri­
ger. Mit Spannung erwartete man daher
die entsprechende Medienkonferenz des
Stadtrates. Nun, ein Wundermittel hat er         sen sind.» Und besonders interessant wird
nicht aus dem Hut zaubern können: Ziel           es, wo der Stadtrat noch konkreter wird.
des Stadtrates ist es, «dass die sozialpoliti­   So will er sich verstärkt für Belegungsbe­
sche Stabilität und die hohe Lebensqualität      dingungen einsetzen und für Richtlinien
gewahrt werden und Zürich eine attraktive        bezüglich Einkommens­ und Vermögens­
Wohnstadt für alle Bevölkerungsschichten         situation der Mietenden. Die Wohnbauge­
bleibt». Das können wir selbstverständlich       nossenschaften sollen vermehrt subven­
voll und ganz unterstützen, bedeutet es          tionierte Wohnungen erstellen, und die
doch nichts anderes als eine Fortsetzung         Wiedereinführung der Möglichkeit für ei­
der bisherigen Stadtzürcher Wohnpolitik.         nen Mietzinszuschlag bei wirtschaftlich
Ein grundsätzlicher Wechsel würde denn           verbesserten Verhältnissen soll im subven­
auch das Erreichte, für das uns andere           tionierten Wohnungsbau geprüft werden.
Städte beneiden, gefährden. Der Stadtrat         Damit greift der Stadtrat ein Thema auf,
konkretisiert diesen Grundsatz sodann in         das unseres Erachtens in der Vergangen­
«vier Stossrichtungen», ohne allerdings          heit vernachlässigt bzw. immer wieder als
zu sagen, woher der Boden kommen soll,           unproblematisch ad acta gelegt worden ist:
auf dem all die zur Erreichung der Vorga­        die Belegung der Wohnungen in gemein­
be notwendigen Mietwohnungen gebaut              nützigen Händen. Denn eines ist klar, das
werden sollen.                                   gesetzte Ziel zu erreichen wird ein teurer
    Wirklich interessant ist eigentlich nur      Spass, und davon soll wirklich nur der pro­
die eine, nämlich die «klare Ausrichtung         fitieren, der es nötig hat.              ■
auf spezifische Zielgruppen». Hier spricht
der Stadtrat aus, was wir schon lange for­
dern: «Gemeinnützige Wohnungen sollen
in erster Linie denjenigen Bevölkerungstei­
len zur Verfügung stehen, die auf dem frei­
en Markt kaum Zugang zu Wohnungen
haben, die ihren Möglichkeiten angemes­                           Albert Leiser

                                                                                  HEV 12 | 2011   811
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Inhaltsverzeichnis

                                                                                                                                                                                                      Spezialist für alle
      Der Zürcher Hauseigentümer                   12/2011 | 70. Jahrgang
                                                                                                                                                   auch
                                                                                                                                                     im
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      Impressum                                                        823    Tel. 044 487 17 07                                                                           Exclusivité

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      Zum Titelbild
      Es leuchtet, glitzert und funkelt                                826    Tel. 044 487 17 17                                                                                                         Sie sparen                      Elektronische Temperaturregelung, exakt ablesbar

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      Formen der Beschlussfassung in der Stockwerkeigentümer-
                                                                              13.00– 17.00                                                          statt   3998.–
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      Verwaltungshandlungen und bauliche Massnahmen im                        Bauauskünfte
      Stockwerkeigentum                                                833    Tel. 044 487 18 18                                                                                                                                      Keine Eisbildung mehr
                                                                              Montag–Freitag                                                                                                                                                            TFN 22261-IB NoFrost
      Haftung                                                                                                                                                                                                                         • Nutzinhalt von 217 Liter • Grosse transparente
      Müssen Hauseigentümer für den Winterdienst aufkommen?            839     8.00 – 12.00                                                                                                                                           Schubladen • Mit Maxi-Box Art. Nr. 108512
                                                                                                                                                                                                      nur
                                                                              13.00– 17.30
                                                                                                                                                                                                       1099.–
                                                                                                                                                                          Exclusivité
      Seminar/Workshop                                                                                                                                                                                                                                     Tauschen Sie jetzt Ihre
      Erbschaftsregelung für Hauseigentümer                            843    Internet:
                                                                              www.hev-zuerich.ch                                                                                                      vorher   1999.–                                      Coop-Superpunkte in Fust-
      Sanierung einer vermieteten Liegenschaft                         849
                                                                              www.hev-zh.ch                                                                                                            Sie sparen                                          Einkaufsgutscheine ein!
      Liegenschaften in der Steuererklärung 2011                       855                                                                         Waschmaschine
      Die Wohnungsabnahme                                              859                                                                                                                              45%
                                                                                                                                                                    WAE 7720
                                                                                                                                                   • 7 kg Fassungsvermögen • Mit der beladungsabhängigen                                 5000 =                    50.-          oder ein Mehr-
                                                                                                       12 | 2011
                                                                               Der Zürcher Hauseigentümer

      Mietrecht                                                                                                                                    Sensorsteuerung sparen Sie Zeit • Programm für Misch- und Sportwäsche                 Superpunkte         Fr.
                                                                                                                                                                                                                                                             Einkaufsgut
                                                                                                                                                                                                                                                                        schein   faches davon!
      Die Mietzinsreduktion wegen Mängeln an der Mietsache             845                                                                         • Tiefe Restfeuchte dank Schleuderdrehzahl bis 1200 U/Min.
                                                                                                                                                   • EU Label A+AB Art. Nr. 126227                                                                   Nur gültig bis 24.12.2011
      Änderung des Verwendungszwecks eines Mietobjektes                850
      Aufteilung der Investitionskosten nach Kubatur                   852
      Haustiere als Weihnachtsgeschenk                                 857                                                                         Jetzt bis Fr. 600.– Förderbeitrag für EWZ-Stromkunden!
                                                                                                                                                        Fr. 600.– auf MFH- und Fr. 300.– auf EFH-Wärmepumpentrockner der Energieklasse A, 25% des
      Drucksachenverkauf                                                                                                                                      Kaufpreises (max. Fr. 400.–) auf Kühl- und Tiefkühlschränke der Energieklasse A++.
                                                                                                                                                                 Die subventionierten Modelle sind definiert. Ihr Fust-Kaufberater kennt alle Details.
      Übersetzung des Zürcher Mietvertrags für Wohnräume auf Englisch 861                                                                                                       • Occasionen / Vorführmodelle
                                                                                                                                                   • 5-Tage-Tiefpreisgarantie*
                                                                                                                   Weihnächtliches:
                                                                                                                   | Haustiere als
                                                                                                                                                   • 30-Tage-Umtauschrecht*     • Mieten statt kaufen
                                                                                                                                                                                                                *Details                                Sonntagsverkauf!
                                                                                                                                                                                                                www.fust.ch
                                                                                                                     Weihnachtsgeschenk (S. 857)

      Drucksachen                                                                H E V Zürich
                                                                                                                   | Zwei wunderschöne
                                                                                                                     Geschenke (S. 872)
                                                                                                                                                   • Riesenauswahl aller Marken Bestellen Sie unter www.fust.ch                                Infos unter 0848 559 111oder www.fust.ch
      Bestellformular                                                  863    Weihnachten ist da                                                   Affoltern a.A., im Ex-Jelmoli, 044 762 40 20 • Bülach, im Ex-Jelmoli, Marktgasse 1, 044 864 10 80 • Bülach, Migros Center Bülach Süd, Felds-
                                                                                                                                                   trasse 85, 043 411 42 60 • Dübendorf, Wilstr. 2, 044 801 10 60 • Dielsdorf, Einkaufszentrum „CD“ Baholz, Niederhaslistrasse 5, 044 854 70 10
                                                                              und damit Lichter,                                                   • Dietikon, 50 m vor Media Markt, 044 745 90 10 • Frauenfeld, Zürcherstrasse 305, beim Jumbo, 052 725 01 40 • Glattzentrum, Obere Ver-
      Unser Garten                                                            wohin das Auge reicht,                                               kaufsebene, 044 839 50 80 • Schaffhausen, Unterstadt 15-17, Moserstr. 14, 052 633 02 60 • Schaffhausen, Shopping-Center Herblingermarkt,
      Rätselhafter Garten                                              867    und falsche Sterne
                                                                                                                                                   052 644 01 20 • Uster, im Ex-Jelmoli, Poststr. 14, 044 905 29 00 • Winterthur, Obergasse 20, 052 269 22 60 • Winterthur-Grüze, Rudolf-
                                                                                                                                                   Dieselstrasse 10, vis a vis Coop Grüzemarkt, 052 235 15 60 • Winterthur-Töss, Zürcherstr. 184, 052 269 22 70 • Volketswil, im Top Tip (Ex Waro),
      Zwei wunderschöne Geschenke                                      872    zum Greifen nah. Mehr                                                Brunnenstr. 10, 044 908 31 41 • Volketswil, beim Volkiland, in der Höh 36, 044 908 39 60 • Volketswil, im Coop-Center, Ex WARO, 044 908 31 4
                                                                                                                                                   • Zürich, im Jelmoli (Untergeschoss), Bahnhofstrasse, 044 225 77 11 • Zürich, Badenerstr.109, 044 295 60 70 • Zürich, beim Stauffacher,
                                                                              dazu ab der Seite 826.                                               Birmensdorferstr. 20, Eschenmoser, 044 296 66 63 • Zürich, Seefeldstr. 8, 044 267 99 55 • Zürich, Hottingerstr. 52, 044 269 50 70 • Zürich,
      Aus dem Kantonalverband                                                                                                                      Letzipark, Baslerstrasse, 044 495 80 75 • Zürich, Sihl City, 044 205 94 84 • ZH-Oerlikon, (Ex-Jelmoli/ABM) beim «Sternen Oerlikon», 044 315 50 30
      Aus den Sektionen                                                875    Foto:                                                                • Schnellreparaturdienst und Sofort-Geräteersatz 0848 559 111. Bestellmöglichkeiten per Fax 071 955 52 44, Standorte unserer
                                                                              Elisabeth Meier-Solfrian                                             161 Filialen: 0848 559 111 oder www.fust.ch
      Sektionen-Info                                                   876

812    HEV 12 | 2011
Weihnächtliches: | Haustiere als Weihnachtsgeschenk (S. 857) - HEV Zürich
Stadt Zürich

                                                                             Neue Anlaufstelle für Vermieter mit
                                                                             schwierigen Mietverhältnissen
                                                                             Am 1. November wurde ein neues Angebot der Sozialen Dienste der
                                                                             Stadt Zürich eröffnet: Die Anlaufstelle für Vermieter hilft, Wohnungs-
                                                                             kündigungen und -ausweisungen zu vermeiden.

                                                                                Menschen mit bescheidenem Einkom­
                                                                                                                             Die Büros der Anlaufstelle für Vermieter an
                                                                             men oder schwieriger Vorgeschichte finden
                                                                                                                             der Strassburgstrasse 5 sind von Montag bis
                                                                             in der Stadt Zürich oft nur schwer geeigne­
                                                                                                                             Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von
                                                                             ten Wohnraum. Vermieterinnen und Ver­
                                                                                                                             13.30–17.00 Uhr geöffnet. Die Stelle kann
                                                                             mieter, die ein solches Mietverhältnis einge­
                                                                                                                             auch telefonisch unter 044 412 65 80 oder
                                                                             gangen sind, sind auf eine kompetente
                                                                                                                             per Kontaktformular www.stadt­zuerich.ch/
                                                                             Ansprechstelle im Sozialdepartement ange­
                                                                                                                             vermieter kontaktiert werden.
                                                                             wiesen, an die sie sich wenden können,
                                                                             wenn es einmal Schwierigkeiten gibt.
                                                                                Die neue Anlaufstelle steht Vermietern          Das kostenlose Angebot reicht von
                                                                             in der Stadt Zürich offen, die in einem         Lösungen, welche sicherstellen, dass die
                                                                             Mietverhältnis mit Problemen konfrontiert       Miete regelmässig bezahlt wird, über
DIE «ALL-IN-ONE»-VERWALTUNG                                                  sind, welche zu einer Wohnungskündigung
                                                                             führen können – wie etwa Mietrückstände,
                                                                                                                             die Schlichtung von Konflikten zwischen
                                                                                                                             Vermieter und Mietern bis zur Vermitt­
                                                                             wiederholte Verletzung der Hausordnung          lung externer Leistungen wie etwa der
Ein Generalunternehmer für das kaufmännische, technische und                 oder schwere Nachbarschaftskonflikte.           Spitex.                               ■
infrastrukturelle Gebäude-Management mit hoher Kompetenz und
Kostenverantwortung ist die beste Voraussetzung für den optimierten
Betrieb von Miet- und Stockwerkeigentümer-Liegenschaften.                    Wir sprachen darüber mit Stadtrat Martin Waser und
                                                                             Direktor Albert Leiser
Oeconomic Service übernimmt diese Dienstleistung als alleiniger
Vertragspartner in der Funktion des Generalunternehmers.                        Was bietet die neue Anlaufstelle Ver-        Kontakt zu anderen Stellen, die Hilfe bie­
Für technische und infrastrukturelle Bereiche werden ausschliesslich         mietern für Leistungen an?                      ten könnten.
Partner mit einem optimalen Preis-/ Leistungsverhältnis eingesetzt.             Stadtrat Waser: Vermieter, die in einem
Rahmenverträge mit ausgewiesenen Fachfirmen ermöglichen                      Mietverhältnis mit Schwierigkeiten kon­            Was nützt das den Vermietern?
                                                                             frontiert sind – z.B. mit Mietzinsausstän­         Stadtrat Waser: Vermieter kennen den
Verwaltungs- und Nebenkosten-Einsparungen von 15 – 25%.
                                                                             den oder schweren Verstössen gegen die          grossen Aufwand und die hohen Kosten
                                                                             Hausordnung –, können sich telefonisch,         gut, mit denen jeder Wohnungswechsel
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                                                                             schriftlich oder persönlich an die Stelle       verbunden ist – für eine Wohnungsaus­
                                                                             wenden. Die beiden Mitarbeiterinnen             weisung gilt dies natürlich verschärft. Den
                                                                             nehmen das Anliegen entgegen, schauen,          Mietern droht in einer solchen Situation
                                     Hardhofstrasse 17, 8424 Embrach         ob die Person bereits vom Sozialdeparte­        die Wohnungslosigkeit. Kündigungen zu
                                     Tel. 043 266 40 66, Fax 043 266 40 60   ment unterstützt wird, oder vermitteln den      vermeiden, nützt deshalb allen Beteiligten
                                     info@oeconomic.ch, www.oeconomic.ch

                                     Niederlassung Bern/Solothurn
                                     Bernstrasse 25, 3052 Zollikofen                                                                                     HEV 12 | 2011     815
                                     Tel. 031 911 60 60
                                     ti@oeconomic.ch
Weihnächtliches: | Haustiere als Weihnachtsgeschenk (S. 857) - HEV Zürich
Stadt Zürich                                                                                                                                                                     Stadt Zürich

      – auch der öffentlichen Hand, für die oft             Wie kam das Sozialdepartement auf               brauchen. Mir gefällt die neue Stelle be­       entbehrlichen Beitrag, dass in unserer
      ebenfalls Folgekosten entstehen, wenn je­          die Idee, eine Anlaufstelle für Vermieter          sonders gut, weil sie etwas ganz Wichtiges      Stadt auch Leute mit wenig Geld oder ei­
      mand mehr Miete bezahlen muss.                     aufzubauen?                                        aufzeigt, das in der politischen Diskussion     ner schwierigen Vorgeschichte Wohnraum
         Zudem erzählen Vermieter immer wie­                Stadtrat Waser: Der Wohnungsmarkt               oft zu wenig gewürdigt wird: Die Leistun­       finden.
      der von der mühsamen und oft vergebli­             in Zürich ist bekanntlich angespannt. Leu­         gen des Sozialstaats nützen allen – nicht           Leiser: Die Konkurrenz bei der Bewer­
      chen Suche nach einer Ansprechperson in            te mit tiefen Einkommen oder einer                 nur denen, die von ihm finanzielle Unter­       bung um eine freie Wohnung ist bekannt­
      einem Sozialzentrum. Solche Erlebnisse             schwierigen Vorgeschichte haben es sehr            stützung erhalten.                              lich sehr gross. Wirtschaftlich Schwache
      ersparen wir ihnen nun. Die neue Stelle            schwer. Umso wichtiger ist es, den durch               Leiser: 2007 bat ich den Stadtrat zu­       haben natürlich schlechtere Karten. Wer
      verweist sie nicht weiter, sondern sagt:           sozial Benachteiligte belegten Wohnraum            sammen mit Gemeinderätin Hedy Schlat­           wollte das bestreiten. Darum unterstützt
      Wir sind zuständig und bearbeiten das              zu sichern. Wenn es zu einer Kündigung             ter in einem Postulat, zu prüfen, mit wel­      der HEV Zürich ja auch grundsätzlich die
      Anliegen.                                          kommt, ist diese Wohnung meistens ver­             chen Massnahmen bei der Fallführung der         Wohnungspolitik der Stadt. Auf das Er­
         Gemeinderat Leiser: In den letzten Jah­         loren – viele Vermieter ziehen sich nach           Sozialhilfe vermieden werden könne, dass        gebnis der neuesten Abstimmung möchte
      ren kam es leider immer wieder vor, dass           einer schlechten Erfahrung ganz aus                die für die Bezahlung der Miete oder Kran­      ich an dieser Stelle allerdings nicht ein­
      Sozialhilfebeziehende Beträge, welche sie          diesem Segment zurück. Wir überlegten              kenkassenprämien vorgesehenen Beträge           gehen. Auf alle Fälle wird die neue An­
      zur Begleichung der Miete erhalten hatten,         uns deshalb, wie wir Wohnraum für sozial           durch Sozialhilfebezüger zweckfremd ver­        laufstelle, wenn sie so funktioniert, wie
      für andere Zwecke ausgaben. Die Stadt              Benachteiligte sichern und Kündigungen             wendet werden können. Als Stadtrat              wir hoffen, dazu beitragen, die Bedenken
      hatte also die Miete eigentlich bezahlt,           vermeiden können. Ursprünglich gingen              Waser als Vorsteher des Sozialdeparte­          der Vermieter zu verkleinern. Das würde
      der Vermieter sie aber nicht erhalten.             unsere Gedanken in Richtung sozialarbei­           mentes sich bereit erklärte, das Postulat       den Wohnungssuchenden ganz direkt
      Dass das zu Verstimmungen führte, kann             terisches Angebot für die Mieterinnen und          zur Prüfung entgegenzunehmen, sofern            helfen.
      nicht überraschen. Die Bereitschaft, sozial        Mieter. In den Diskussionen merkten wir            die Massnahmen ausdrücklich saldoneut­
      Schwachen eine Wohnung zu vermieten,               aber, dass wir eher eine zentrale Stelle für       ral ausgestaltet würden, sah ich als libera­        Was sind die ersten Erfahrungen der
      wurde jedenfalls dadurch nicht grösser.            die andere Seite des Mietverhältnisses             ler Politiker darin natürlich kein Hindernis.   Stelle, und wie geht es weiter?
                                                                                                                                                                Stadtrat Waser: Wir machen die Stelle
                                                                                                               Was sind Sozialhilfebeziehende für           nun bekannt, und das Angebot wird be­
                                                                                                            Mieter?                                         reits rege genutzt: In den ersten Wochen
                                                                                                               Stadtrat Waser: Es sind ganz unter­          haben uns ein paar Dutzend Anfragen
                                                                                                            schiedliche Leute, und viele von ihnen sind     zur ganzen Breite möglicher Themen er­
                                                                                                            überhaupt nicht «schwierig», sondern be­        reicht. Am häufigsten melden sich kleinere
                                                                                                            wohnen unauffällig eine Wohnung und             Vermieter, weniger die grossen Immobili­
                                                                                                            bezahlen pünktlich ihre Miete. Bezüglich        enverwaltungen. Wir nehmen die Anfra­
                                                                                                            Letzterem sind sie sicher nicht die schlech­    gen entgegen, loten unsere Handlungs­
                                                                                                            testen Mieter, sie erhalten ja von der Sozi­    möglichkeiten aus, spielen die Abläufe
                                                                                                            alhilfe Geld für die Miete. Leute in sehr       ein. Es ist wichtig, dass wir mit Offen­
                                                                                                            bescheidenen finanziellen Verhältnissen,        heit und Lernfähigkeit ans Werk gehen –
                                                                                                            die keine Sozialhilfe beziehen, sind diesbe­    das Angebot ist neu, und wir müssen es
                                                                                                            züglich fast das grössere Risiko – aber auch    nun optimal auf die Bedürfnisse ausrich­
                                                                                                            dort wird unsere neue Stelle im Einzelfall      ten, die an uns herangetragen werden.
                                                                                                            Lösungen finden. Trotzdem beinhaltet ein            Leiser: Wir sind natürlich gespannt, wie
                                                                                                            solches Mietverhältnis für den Vermieter        sich die neue Anlaufstelle einspielt. Es wäre
                                                                                                            natürlich immer ein gewisses Risiko – des­      schön, wenn dank ihr die Hauseigentümer
                                                                                                            halb ist es uns ja so wichtig, für ihn da zu    es eher wagen würden, bei der Vermie­
      Gemeinderat Albert Leiser und Stadtrat Martin Waser im Gespräch über die neue Anlaufstelle für Ver­   sein, wenn es einmal Schwierigkeiten gibt.      tung auch Menschen zu berücksichtigen,
      mieter mit schwierigen Mietverhältnissen in der Stadt Zürich.                                         Denn solche Vermieter leisten einen un­         die nicht auf der Sonnenseite leben.       ■

816    HEV 12 | 2011                                                                                                                                                                     HEV 12 | 2011      817
Weihnächtliches: | Haustiere als Weihnachtsgeschenk (S. 857) - HEV Zürich
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Weihnächtliches: | Haustiere als Weihnachtsgeschenk (S. 857) - HEV Zürich
Energie

      Gas- und                                                                                                    wünscht Ihnen
      Fernwärmeversorgung Zürich-Nord                                                                             besinnliche Festtage!
          Wie in HEV 10/11 berichtet, werden die        auch Kochen buchstäblich im Regen stehen
      Erdgasleitungen in Schwamendingen, See-           gelassen.
      bach, Oerlikon, Unteraffoltern und Unter-             Gemeinderat Albert Leiser, Direktor HEV
      strass etappenweise bis Juli 2019 stillgelegt.    Zürich, hat daher zusammen mit Gemeinde-
      Hintergrund ist die Tatsache, dass ein Gross-     rat Roger Tognella im November in einer In-                  Bewirtschaftung
      teil von Zürich-Nord sowohl mit Erdgas-           terpellation den Stadtrat gebeten, folgende
      wie mit Fernwärmeleitungen erschlossen ist,       Fragen zu beantworten:                                       Handel und Verkauf
      weswegen der Stadtrat von Zürich bereits          1. Was unternimmt ERZ, um die bald vom
      1992 aus wirtschaftlichen Gründen be-                 Erdgasnetz abgehängten und – auch                        Erstvermietung
      schlossen hatte, nicht mehr gleichzeitig zwei         unter gelockerten Wirtschaftlichkeitsan-
      parallele Leitungsnetze zu betreiben, sondern         forderungen – nicht ans Fernwärmenetz
      im Fernwärmegebiet Zürich-Nord längerfristig          angehängten Liegenschaften zu unter-                  wehntalerstrasse 190 · 8105 regensdorf
      nur noch Wärme von ERZ Entsorgung + Recy-             stüt-zen? Welche Massnahmen sind schon                tel. 043 343 70 00 · www.immocorner.ch
      cling Zürich als leitungsgebundenen Energie-          vorgesehen bzw. werden noch geprüft?
      träger zum Einsatz kommen zu lassen.              2. In welchem Umfang werden in absehba-
          Insgesamt werden daher rund 500 Lie-              rer Zeit auch in anderen Fernwärmegebie-
      genschaften von der Erdgasleitung abge-               ten in der Stadt bei einem Rückzug der
      hängt. Von diesen können aber nur 150 wirt-           Erdgasversorgung ähnliche Problemfälle
      schaftlich und rund 50 knapp unter der                resultieren, für die keine sinnvolle Versor-
      Wirtschaftlichkeitsgrenze an die Fernwärme            gungsalternative gefunden werden kann?
      angeschlossen werden. Damit bleiben rund              Welche Konzepte, Prozesse und Mass-
      300 Liegenschaften, welche über kurz oder             nahmen sind hierfür geplant?
      lang von Erdgasnetz abgehängt werden,             3. Wieso können nicht Gelder aus den an die
      ohne dass eine Alternative angeboten wird.            Stadt Zürich rückverteilten Mitteln der
      Die Eigentümer und Mieter dieser Liegen-              CO2-Abgabe dafür verwendet werden,
      schaften werden bezüglich Heizung, aber               um Härtefälle abzufedern?                 ■

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820    HEV 12 | 2011
Weihnächtliches: | Haustiere als Weihnachtsgeschenk (S. 857) - HEV Zürich
Impressum

                                 Tankrevision                                                H E V Kanton Zürich                       Herausgeber:
                                                                                                                                       Hauseigentümerverband Zürich (HEV Zürich)
                                 ■ Obligatorisch für Tankanlagen aller Grössen,
                                                                                                                                       In Zusammenarbeit mit:
                                   auch ohne amtliches Aufgebot                              Geschäftsstelle
Gebr. Knabenhans AG              ■ Gesetzeskonforme Ausführung                               Hauseigentümerverband Kanton Zürich
                                                                                                                                       Hauseigentümerverband Kanton Zürich
                                                                                                                                       (HEV Kanton Zürich)
  Hardstrasse 67 / 8004 Zürich     durch eidg. dipl. Tankrevisoren
                                                                                             Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich
                                 ■ Empfehlung: Mit Innenreinigung und                                                                  Direktor HEV Kanton Zürich und HEV Zürich:
                                   Schutzanstrich, auch bei vollem Tank
                                                                                             Telefon 044 487 18 00                     Albert Leiser (al)
    Kaminfegerei                 ■ Ihr Vorteil: Betriebssicherheit und Werterhaltung
                                                                                             Fax      044 487 18 88
                                                                                                                                       Redaktion:
                                                                                             info@hev­zh.ch | www.hev­zh.ch
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                                   – alles aus einer Hand
                                                                                                                                       Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich,
                                                                                                                                       hev@hev­zuerich.ch,
    Dachdeckerei                                                                                                                       Tel. 044 487 17 73, Fax 044 487 17 72
                                                     Bis 31.12.11:                                                                     www.hev­zuerich.ch, www.hev­zh.ch
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                                                                     Jan. bis März 2012.
                                                                                                                                       lic. iur. Paco Oliver (po)
                                                                                                                                       Autoren dieser Ausgabe:
                                                                                                                                       lic. iur. Sandra Heinemann, HEV Zürich
  Telefon 044 493 30 10
       Fax 044 493 30 14
                                 Jetzt
                                 anrufen   044 495 13 33            www.migrol.ch
                                                                                                                                       Barbara Scalabrin­Laube, Cottage­Garten, Alten
                                                                                                                                       lic. iur. Kathrin Spühler, HEV Zürich
    info@knabenhans-ag.ch                                                                                                              lic. iur. Cornel Tanno, Rechtsanwalt, HEV Zürich
    www.knabenhans-ag.ch                                                                                                               lic. iur. Tizianio Winiger, MAS REM, HEV Zürich/
                                                                                                                                       HEV Ticino

                                                                                                                                       Auflage: 57 891 (WEMF-bestätigt)
                                                                                                                                       Nachdruck nur mit Quellenangabe
                                                                                                                                       (z.B. HEV Zürich 5/2010) gestattet.

                                                                                             Drucksachenverkauf                        Abonnemente:
                                                                                                                                       HEV Zürich, Claudia Neeracher, Postfach,
                                                                                             Montag bis Freitag, 8.00–17.30 Uhr
                                                                                                                                       8038 Zürich, claudia.neeracher@hev­zuerich.ch,
                                                                                             Telefon 044 487 17 07                     Tel. 044 487 17 75, Fax 044 487 17 72
                                                                                             Online­Bestellungen: www.hev­zuerich.ch   www.hev­zuerich.ch
                                                                                             Telefonische Rechtsberatung               Inseratenverwaltung:
                                                                                             Für Mitglieder unentgeltlich              Der Zürcher Hauseigentümer, Postfach,
                                                                                             Montag bis Freitag,                       8021 Zürich, Markus Turani
                                                                                                                                       Tel. 044 487 18 08, Fax 044 487 18 09,
                                                                                             8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
                                                                                                                                       inserate@hev­zuerich.ch
                                                                                             Telefon 044 487 17 17
                                                                                                                                       Der Inserateteil dient der Information unserer Mitglieder
                                                                                             Telefonische Bauberatung                  über Produkte und Dienstleistungen und stellt keine
                                                                                             Für Mitglieder unentgeltlich              Empfehlung des Herausgebers dar.
                                                                                             Montag bis Freitag,                       Produktebesprechungen können nicht aufgenommen
                                                                                             8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr        werden.
                                                                                             Telefon 044 487 18 18                     Erscheint monatlich einmal.
                                                                                                                                       Verkaufspreis CHF 2.–, Jahresabonnement CHF 20.–
                                                                                                                                       (für Mitglieder im Jahresbeitrag inbegriffen).
                                                                                             Bitte beachten Sie: Die Geschäftsstelle
                                                                                                                                       Über nicht bestellte Manuskripte kann keine
                                                                                             des HEV Zürich ist vom 23. Dezember
                                                                                                                                       Korrespondenz geführt werden.
                                                                                             2011 bis 2. Januar 2012 geschlossen.
                                                                                                                                       Druck: Swissprinters Zürich AG

                                                                                                                                                                            HEV 12 | 2011          823
Weihnächtliches: | Haustiere als Weihnachtsgeschenk (S. 857) - HEV Zürich
Die echte Schweizer Küche

BRUNNER KÜCHEN AG 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 www.brunner-kuechen.ch
Grosse Ausstellung mit über 30 Küchen in Bettwil und in der Baumesse Emmenbrücke
Weihnächtliches: | Haustiere als Weihnachtsgeschenk (S. 857) - HEV Zürich
Zum Titelbild                                                                              Zum Titelbild

                      Es leuchtet, glitzert und funkelt
                      Fotos: Elisabeth Meier­Solfrian

                      Viele Religionen kannten und kennen ein Fest des Lichts als Symbol
                      für Leben, Hoffnung, göttliche Energie. Das Christentum bezeichnet
                      zwar keines seiner Feste ausdrücklich als solches des Lichts, doch wird
                      Weihnachten heute unübersehbar als solches gefeiert.

                          po. Spätestens ab dem 1. Adventssonn­        kommerzielle Stossrichtung hat. In all ihrer
                      tag gibt es kein Entrinnen mehr vor der          Bescheidenheit strahlt die Kerze immer noch
                      Weihnachtsbeleuchtung. Jedenfalls nicht in       konkurrenzlos das weihnächtlichste Licht
                      unseren Breitengraden, wenn man sich nicht       aus. Allerdings muss es gestattet sein, eine
                      gänzlich aus der Zivilisation zurückziehen       kurze Zeit lang puristische Ansichten über
                      will. Ersparen wir es uns, darüber zu lamen­     Bord zu werfen und sich hemmungslos
                      tieren, dass der illuminatorische Overkill si­   Glanz und Gloria, Kitsch und Krempel hin­
                      cher nicht Leben oder göttliche Energie          zugeben. Das Licht bringt halt auch falsches
                      symbolisiert. Immerhin vermag festliche Be­      Silber und Glasperlen so schön zum Funkeln.
                      leuchtung in dieser Zeit der langen Nächte       Im neuen Jahr räumen wir dann alles wieder
                      manchmal unsere Stimmung zu heben,               weg und bemühen uns wieder um guten
                      selbst wenn ihr Zweck eine ganz andere,          Geschmack.                                 ■

826   HEV 12 | 2011                                                                                HEV 12 | 2011      827
Die Eigentumswohnung
Mit Biogas heizen –
für unsere Umwelt                                           Formen der Beschlussfassung in der
                                                            Stockwerkeigentümergemeinschaft
                                                            Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist zuständig für die
                                                            Organisation des betreffenden Stockwerkeigentums. Ihr kommt
                                                            daher eine weitgehende Beschlusskompetenz zu. Diese wird
                                                            normalerweise anlässlich der Stockwerkeigentümerversammlung
                                                            ausgeübt. Eine weitere Form der Beschlussfassung ist diejenige
                                                            auf dem Schriftweg, der sogenannte Zirkularbeschluss.

                                                            Gesetzliche Regelung                                       dass eine (ordentliche) Versamm­
                                                                Für die Beschlussfassung im                            lung jährlich stattfinden muss. Reg­
                                                            Stockwerkeigentum sind die ent­                            lementarisch können sowohl die
                                                            sprechenden Normen im schweize­                            Anzahl wie auch die Abstände der
                                                            rischen Recht in Art. 712n ff. ZGB                         Versammlungen festgehalten wer­
                                                            zu finden. Über den Verweis in                             den. Themen, über die anlässlich
                                                            den Bestimmungen des Stockwerk­                            der Stockwerkeigentümerversamm­
                                                            eigentums (Art. 712m Abs. 2 ZGB)                           lung gültig Beschluss gefasst wer­
                                                            ist geregelt, dass auch die Vorschrif­ lic. iur.           den soll, sind vorab als Traktanden
                                                            ten des Vereinsrechts zu beach­ Sandra Heinemann,          den einzelnen Stockwerkeigentü­
                                                            ten sind.                              tel. Rechtsberatung mern mitzuteilen.
                                                                                                  HEV Zürich               Die Beschlussfassung anläss­
                                                            Stockwerkeigentümerversammlung                             lich der Stockwerkeigentümerver­
                                                               Gesetzlich ist grundsätzlich nicht gere­      sammlung hat den Vorteil, dass die verschie­
                                                            gelt, wann und wie oft eine Stockwerkeigen­      denen Meinungen zu einer Sachlage diskutiert
Jetzt Biogas auch online bestellen                          tümerversammlung durchzuführen ist. Da die
                                                            Einberufung der Versammlung Sache des
                                                                                                             und gegeneinander abgewogen werden kön­
                                                                                                             nen. Ausserdem kann erklärt, dargestellt und
                                                            Verwalters ist (Art. 712n Abs. 1 ZGB), be­       können damit Missverständnisse oder Un­
Unser CO2-neutrales Biogas ist in 3 Varianten erhältlich:   stimmt er in der Regel den Zeitpunkt. Das        klarheiten beseitigt werden, was die Be­
Erdgas mit einem Anteil von                                 Recht, ein Begehren zur Einberufung einer        schlussfassung vereinfacht. Darüber hinaus
                                                            Stockwerkeigentümerversammlung zu stel­          ist gesetzlich vorgeschrieben, dass an der
•   5% und 20% oder                                         len, ist gesetzlich zwingend auch dann vorge­    Stockwerkeigentümerversammlung gefasste
                                                            sehen, wenn ein Fünftel aller Eigentümer dies    Beschlüsse zu protokollieren sind und diese
•   100% Biogas                                             verlangt.                                        Protokolle aufbewahrt werden müssen (siehe
                                                               Bezüglich der Häufigkeit leitet man aus       HEV 03/07).
www.erdgaszuerich.ch/online-shop                            der Bestimmung Art. 712m Abs. 1 Ziff. 4 ZGB          Damit kann jeder Stockwerkeigentümer
                                                            (Befugnis, jährlich den Kostenvoranschlag,       (sowie auch Rechtsnachfolger und Erwerber
                                                            die Rechnung und die Verteilung der Kosten       dinglicher Rechte am Stockwerkeigentum)
                                                            unter den Eigentümern zu genehmigen) ab,         die Gemeinschaftsordnung nachvollziehen.

                                                                                                                                          HEV 12 | 2011       829
Die Eigentumswohnung

      Daher ist die Form der Beschlussfassung an­        ten Traktanden an der ordentlichen Stock­
      lässlich der Stockwerkeigentümerversamm­           werkeigentümerversammlung getroffen. Da
      lung auch die übliche und zu präferierende.        diese aber in der Praxis in der Regel nur        Direktion und Mitarbeitende des HEV Zürich
                                                         einmal pro Jahr stattfindet und nicht selten
      Zirkularbeschluss
          Für Stockwerkeigentümerbeschlüsse, die
                                                         auch während des Jahres das Bedürfnis be­
                                                         steht, über (z.T. unvorhersehbare) dringliche    wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten
      nicht an einer Stockwerkeigentümerver­             Anliegen zu beschliessen, ist es erforderlich,
      sammlung getroffen werden, gilt via Art.
      712m Abs. 2 i.V.m. Art. 66 Abs. 2 ZGB, dass
                                                         bei Bedarf weitere Versammlungen durch­
                                                         führen zu können. Dies gilt auch für den
                                                                                                          und einen guten Start ins neue Jahr.
      diese nur dann gültig sind, wenn die einstim­      Fall eines gescheiterten Zirkularbeschlus­
      mige schriftliche Zustimmung aller Mitglieder      ses, dessen Begehren keinen Aufschub bis
      vorliegt. Ein gültig gefasster Zirkularbeschluss   zur nächsten ordentlichen Stockwerkeigentü­
      ist rechtlich dem an einer Stockwerkeigentü­       merversammlung duldet. Dann muss eine
      merversammlung gültig gefassten Beschluss          (ausserordentliche) Stockwerkeigentümerver­
      gleichgestellt. Da diese Regelung bereits im       sammlung einberufen werden. Anlässlich
      Gesetz verankert ist, braucht diesbezüglich        dieser Versammlung kann dann mit dem für
      keine ausdrückliche Verankerung im Regle­          das vorliegende Begehren notwendigen
      ment der jeweiligen Stockwerkeigentümer­           Quorum abgestimmt werden (vgl. dazu u.a.
      gemeinschaft vorgenommen zu werden.                HEV 10/10).

      Konsequenzen respektive Probleme beim              Ausschluss des Zirkularbeschlusses
      Zirkularbeschluss                                     An sich kann die Stockwerkeigentümerge­
          Nur ein einziger Stockwerkeigentümer           meinschaft mittels einstimmig gefassten Be­
      kann mit der Verweigerung seiner schriftli­        schlusses die Möglichkeit eines Zirkularbe­
      chen Zustimmung verhindern, dass ein Zirku­        schlusses ausschliessen und damit dafür
      larbeschluss zustande kommt.                       sorgen, dass sämtliche Beschlüsse für diese
                                                         Gemeinschaft anlässlich einer Versammlung
      Lösung                                             erfolgen müssen. Gleiches kann auch bereits
          Im Normalfall werden Beschlüsse, wie be­       im Begründungsakt der Stockwerkeigentü­
      reits erwähnt, aufgrund von vorab bekann­          mergemeinschaft erfolgen.                ■

                                                                                                                                   Luca Roncoroni                         Bruno Hotz                             Hans Barandun
                                                                                                                                   Leiter Kommunikation                   Leiter Finanzen                        Leiter Verwaltung/
                                                                                                                                                                          und EDV                                Bewirtschaftung
                                                                                                          Cornel Tanno                                    Albert Leiser                     Rita Eichenberger                      Giorgio Giani
                                                                                                          Leiter Rechtsberatung/                          Direktor                          Leiterin Verkauf/                       Leiter Baumanagement
                                                                                                          Prozessführung                                                                    Vermittlung und
                                                                                                                                                                                            Bewertung/Expertisen

                                                                                                          Bitte beachten Sie: Die Geschäftsstelle schliesst am Donnerstag, 22. Dezember 2011,
                                                                                                          und ist ab Dienstag, 3. Januar 2012, gerne wieder für Sie da.

830    HEV 12 | 2011                                                                                      Ihre Immobilien. Unser Zuhause.
                                                                                                          Die Eigentumswohnung

                                                        Verwaltungshandlungen und bauliche
                                              Massnahmen im Stockwerkeigentum

  
                                                        In der telefonischen Rechtsauskunft werden im Zusammenhang mit
                                                        Stockwerkeigentum überwiegend Fragen betreffend Beschlussfassungen
                                                        für Entscheide der Eigentümergemeinschaft gestellt. Meist geht es
                                                        darum, mit welchem Quorum welche Sache entschieden werden kann.

 
                                                        Um diese Fragen zu beantworten, muss das System der verschiedenen
                                                        Normen über die Verwaltungsordnung nach dem Gesetz (und Reglement)
                                                        analysiert werden. Vorliegender Überblick soll dabei helfen und aufzei-
                                                        gen, dass eine Zuordnung nicht einfach und eine eindeutige Antwort
                                                        oft nicht möglich ist.

                                                            Die    Verwaltungshandlungen                             oder nichtbaulicher Natur sein. Ob
                                                        sind in Art. 647 ZGB geregelt. Es                            die Kriterien der Dringlichkeit er­
                                                        werden dort grundsätzlich soge­                              füllt sind, muss nach der individuell­
                                                        nannt dringliche, notwendige, bau­                           konkreten Situation objektiv beur­
                                                        liche (darunter wird differenziert                           teilt werden. Abzustützen ist dabei
                                                        zwischen notwendigen, nützlichen                             wie üblich auf den sogenannt ver­
                                                        oder luxuriösen) oder nichtbauliche,                         nünftigen Stockwerkeigentümer in
                                                        gewöhnliche oder wichtigere Ver­                             den gleichen konkreten Umstän­
                                                        waltungshandlungen unterschie­         lic. iur.             den. Sind die Voraussetzungen der
                                                        den. Diese können sich aber unter­     Kathrin Spühler,      Dringlichkeit erfüllt, hat jeder Ge­
                                                        einander teilweise auch über­          tel. Rechtsberatung, meinschafter die Befugnis, die erfor­
                                                        schneiden.                             HEV Zürich            derlichen Massnahmen selbständig
                                                                                                                     zu ergreifen, solange diese nur den
                                                        Notwendige und dringliche Verwaltungs-             Schadenseintritt oder eine Vergrösserung des
                                                        handlungen                                         Schadens verhindern. Nur in diesem Umfang
                                                           Klar abzugrenzen sollten die dringlichen ist der Miteigentümer in der Regel gesetzlicher
                                                        Massnahmen sein, denn hier ist das zeitliche Vertreter der Gemeinschaft und sind die Ge­
                                                        Element wichtig. Es sind solche, die sofort ge­ meinschafter zum Ersatz seiner Auslagen ver­
                                                        troffen werden müssen, um die Sache vor dro­ pflichtet.
                                                        hendem oder wachsendem Schaden zu be­                  Ausserhalb seiner Kompetenzen würde er
                                                        wahren. Dringliche Massnahmen sind also sich rechtsgeschäftlich nur selber verpflichten
                                                        auch immer notwendige Massnahmen, wie und die Kosten selber tragen müssen, es sei
                                                        etwa die Reparatur einer defekten Heizung. denn, das Geschäft würde nachträglich von
           Dringlich wird sie, wenn der Defekt im Winter der Gemeinschaft genehmigt. Die Handlungs­
           auftritt und daher keinen Aufschub duldet. befugnis kann umso weitreichender sein, als
         Dringliche Massnahmen können baulicher die Einberufung einer Versammlung zum Be­
      
                                                                                               HEV 12 | 2011       833
Die Eigentumswohnung                                                                                                                                              Die Eigentumswohnung

      schluss der Gemeinschaft lange dauern kann.           Auch für die wichtigeren Verwaltungs­        Durchführungsrecht, resp. Anordnungsrecht         zu beachten: Je höher die Kosten im Verhält­
      Nach der herrschenden Lehre hat der gemein­       handlungen fehlt eine gesetzliche Definition.    steht dem einzelnen Miteigentümer nicht zu,       nis zur Wertsteigerung oder Wirtschaftlichkeit
      schaftliche Eigentümer übrigens nicht nur ein     Aufgrund der beispielhaften Aufzählung kann      ausser die Massnahme sei derart unterge­          sind, desto eher geht es um eine luxuriöse
      Recht zur Vornahme von dringlichen Hand­          angenommen werden, dass sie tiefgreifender       ordnet, dass sie unter die vorher erwähnten       Massnahme. Die Abgrenzung ist schwierig.
      lungen, sondern gar auch eine positive Hand­      sind. Sie können so auch nur beschlossen         gewöhnlichen/dringlichen Verwaltungshand­         Zwecks Weichenstellung können die Eigen­
      lungspflicht.                                     werden, wenn eine Mehrheit der Eigentümer        lungen fällt.                                     tümer auch reglementarisch festhalten, wel­
         Insofern es sich nicht um dringliche Hand­     die auch die Mehrheit der Quoten besitzt,           Bauliche Massnahmen sind dann nützlich,        che Massnahmen als luxuriös gelten sollen,
      lungen handelt, hat jeder Eigentümer die Be­      zustimmen. Zu beurteilen sind sie unter den      wenn sie gemäss Gesetz eine Wertsteigerung        also im Wortlaut des Gesetzes der Verschöne­
      fugnis, die Durchführung von notwendigen          Gesichtspunkten Kosten, Auswirkungen auf         oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder     rung, Ansehnlichkeit oder Bequemlichkeit im
      Verwaltungshandlungen zu verlangen, nicht         Nutzung und Gebrauch der Sache oder              der Gebrauchsfähigkeit der Sache bezwecken.       Gebrauch dienen.
      aber sie selber auszuführen bzw. in Auftrag zu    Aussergewöhnlichkeit der Massnahme. Sie          Dabei ist mit «Sache» immer die Gesamt­               Diese Ausführungen – sie mögen für eini­
      geben. In der Praxis wird dies allerdings bei     haben in der Regel nicht nur mehr eine alltäg­   sache und nicht der Sonderrechtsbereich des       ge Eigentümerinnen und Eigentümer schwer
      Vorhandensein eines Verwalters von diesem         liche Bedeutung, sind nicht selbstverständlich   einzelnen Stockwerkeigentümers gemeint,           verständlich oder unpraktikabel erscheinen –
      zu erledigen sein. Dessen Kompetenz geht          und sind weder gewöhnlicher noch baulicher       und es genügt, wenn nur eine der drei Vor­        sollen einmal mehr aufzeigen, dass es für das
      dann derjenigen des Einzelnen vor. Nur falls      noch ausserordentlicher Natur. Für die not­      aussetzungen erfüllt ist. Für die Qualifikation   praktische Zusammenleben in einer Eigentü­
      ein Verwalter seinen Pflichten nicht nach­        wendigen baulichen Massnahmen wird denn          der Massnahme ist wie üblich im individuellen     mergemeinschaft nicht immer eine Patentlö­
      kommt, kann gemäss Gesetzeswortlaut die           auch ein entsprechender Vorbehalt aufge­         Einzelfall ein objektiver Massstab anzuwen­       sung oder eindeutige Antwort gibt. Vieles
      Durchführung der Massnahme falls nötig            führt, denn dieselben können mit einem ein­      den. In Bezug auf eine Wertsteigerung ist so­     basiert auf Annahmen, Vermutungen, Kom­
      vom Richter angeordnet werden. Somit hat          fachen Stimmenmehr beschlossen werden.           mit auf den Verkehrswert und nicht auf einen      mentaren von Rechtsexperten, Praxis und
      jeder einzelne Eigentümer das Recht, den                                                           (subjektiven) Affektionswert abzustützen. Re­     Rechtsprechung und überlässt dem Richter
      Richter anzurufen. Sowohl dieses Recht wie        Die baulichen Massnahmen                         levant ist auch, dass ein sinnvolles Kosten­      für die Entscheidfindung im Einzelfall oft er­
      auch das zur (eigenmächtigen) Durchführung            Bauliche Massnahmen werden im ZGB ge­        Nutzen­Verhältnis der Massnahme/Investi­          heblichen Ermessensspielraum.
      von dringlichen Massnahmen sind unentzieh­        mäss Art. 647 lit. c, d und e in notwendige,     tion bejaht werden kann. Umstritten ist, ob           In der Praxis sollte denn auch vorab immer
      bar und zwingend.                                 nützliche und sogenannt luxuriöse Massnah­       eine Wiederherstellung oder der Wiederauf­        eine gütliche Einigung angestrebt werden.
                                                        men unterteilt. Damit soll grundsätzlich si­     bau einer zerstörten Sache eine notwendige        Unterstützung bietet dabei für Vorabklärun­
      Gewöhnliche und wichtigere                        chergestellt werden, dass Bestand und Erhalt     oder nützliche Massnahme darstellt. In der        gen die unentgeltliche telefonische Rechts­
      Verwaltungshandlungen                             der Sache gewährleistet sind, aber auch darü­    Praxis hat sie ja wahrscheinlich meistens auch    auskunft, für vertiefte Abklärungen – auch im
          Auch gewöhnliche Verwaltungshandlun­          ber hinausgehende Veränderungen ermög­           eine Wertsteigerung zur Folge.                    Hinblick auf ein gerichtliches Verfahren – die
      gen werden vom Gesetz (Art. 647 lit. a ZGB)       licht werden. Bauliche Massnahmen sind              Bei der Abgrenzung zwischen den luxuriö­       persönliche und kostenpflichtige Rechtsbera­
      nicht näher definiert, es findet sich aber im­    dann notwendig, wenn sie zur Erhaltung des       sen und nützlichen Massnahmen ist ebenfalls       tung des HEV Zürich.                        ■
      merhin eine nicht abschliessende Aufzählung       Wertes und Gebrauchsfähigkeit der Sache
      von Beispielen. Im konkreten Fall ist es allen­   erforderlich sind oder wenn ohne die Mass­
      falls möglich, denselben unter diese Beispiele    nahme die Sache Schaden erleiden würde.
      zu subsumieren. Zur Vornahme solcher Hand­        Die Voraussetzungen müssen aber nicht ku­
      lungen ist grundsätzlich jeder Eigentümer be­     mulativ erfüllt sein.
      rechtigt. Durch einfachen Mehrheitsbeschluss          Wichtig ist zu wissen, dass eine notwendi­
      kann aber diese Befugnis entzogen werden.         ge bauliche Massnahme immer auch eine
      Bei Einsetzung eines Verwalters geht die Kom­     notwendige Verwaltungshandlung im Allge­
      petenz auf diesen über. Unentziehbar ist aber     meinen ist, was bedeutet, dass jeder Eigen­
      das Recht, für gewöhnliche notwendige Mass­       tümer notfalls die Durchführung derselben
      nahmen eine gerichtliche Anordnung zu ver­        zwingend beim Gericht verlangen kann, z.B.
      langen, oder die Befugnis, gewöhnliche dring­     wenn ein Mehrheitsbeschluss nicht zustande
      liche Massnahmen selbständig zu erledigen.        kommt. Ein selbständiges und individuelles

834    HEV 12 | 2011                                                                                                                                                                    HEV 12 | 2011       835
Haftung

Müssen Hauseigentümer
für den Winterdienst aufkommen?
Tiziano Winiger, MAS REM, Direktor HEV Ticino

Ob in den Bergen oder im Unterland, in der Nord- oder in der
Südschweiz macht hinsichtlich der Schneemenge einen grossen Unter-
schied, in Bezug auf die Schneeräumung haben aber alle Hauseigen-
tümer grundsätzlich dieselben Pflichten – auch bei ihrem Ferienhaus.

   Schneebedeckte Strassen, Dächer, Bäu­      herabfallenden Eiszapfen erschlagen wird.
me und in der kalten Wintersonne glitzern­    Das bedeutet indirekt, dass der Eigentümer
de Eiszapfen lassen die Landschaft in einem   grundsätzlich dafür verantwortlich ist, den
märchenhaften Kleid erscheinen. Hinter        Winterdienst durchführen zu lassen, um
diesen malerischen Bildern können sich in­    Schäden an Dritten zu vermeiden.
dessen gefährliche Risiken verstecken.           Der Eigentümer ist demnach verpflichtet,
   Grundsätzlich sind Hauseigentümer von      die Zugangswege und das Dach von Schnee
Gesetzes wegen gehalten, das Grundstück       und Eis frei zu halten. Auch das Anbringen
so zu unterhalten, dass keine Mängel Scha­    von Warnschildern könnte von ihm verlangt
den zufügen können. Unterlässt
der Hauseigentümer, den ihm zu­
mutbaren und verhältnismässigen
Winterdienst vorzunehmen, dann
könnte er zur Kasse gebeten wer­
den. In der Regel können solche
Risiken einer Haftpflichtversiche­
rung übertragen werden.
   Nach Art. 58 OR hat der Ei­
gentümer eines Gebäudes oder
eines andern Werkes den Scha­
den zu ersetzen, den diese infolge
von fehlerhafter Anlage oder Her­
stellung oder von mangelhaftem
Unterhalt verursachen.
   Eine Haftung könnte zum Bei­
spiel entstehen, wenn der Post­
bote, zwar mit wintertauglichem
Schuhwerk, auf der vereisten Ein­
gangstreppe ausrutscht und sich
dabei verletzt oder durch einen

                                                                         HEV 12 | 2011      839
Haftung

      werden. Das Mass der Schneeräumungsar­                        vertraglich übertragen werden. Dafür gibt
      beiten und der dafür aufgebrachte Aufwand                     es den geeigneten Hauswartdienst, der
      bemessen sich nach dem Prinzip der Zumut­                     für den Hauseigentümer den Winterdienst
      barkeit und der Verhältnismässigkeit, insbe­                  übernehmen kann.
      sondere:                                                         Die Pflicht, den Winterdienst durchzu­
      – Beim Unterhalt und den Schneeräu­                           führen, untersteht grundsätzlich nicht nur
         mungsarbeiten kann nicht mehr verlangt                     dem Grundsatz der Zumutbarkeit, sondern
         werden als technisch möglich.                              auch der Eigenverantwortung der Fussgän­
      – Es kann vom Hauseigentümer nicht er­                        ger.
         wartet werden, dass er rund um die Uhr                        Immer wieder betonen die Gerichte, dass
         Schnee räumt, sondern nur tagsüber,                        der Hauseigentümer davon ausgehen darf,
         wenn die Zufahrten durch Fussgänger                        dass Mieter und Besucher auch ein gewisses
         meistens betreten werden.                                  Mass an Sorgfalt walten lassen müssen.
      – Der Aufwand für die Schneeräumung
         muss verhältnismässig sein.
                                                                       Werden die Zufahrten von speziell ge­
                                                                    fährdeten Personen, wie älteren und gehbe­
                                                                                                                   Neu- und Umbauprojekt in Glattfelden
                                                                    hinderten Menschen, benutzt, dann müss­        Projekt für mindestens 17 Wohnungen in 3 Gebäudekörpern. Ein bestehendes Gebäude wird kernsaniert, zwei Neu-
                                                                                                                   bauten und eine Tiefgarage mit 25 Parkplätzen können erstellt werden. Die mögliche Ertragsberechnung wurde für
         Die Pflicht zur Durchführung des Win­                      ten auch spezielle Räumungsmassnahmen
                                                                                                                   die Vermietung und den Verkauf von Stockwerkeinheiten erstellt.
      terdienstes kann durch den Hauseigentü­                       vorgesehen werden.
      mer auch einem Mieter oder einem Dritten                         Allgemein kann auch bemerkt werden,         Lage               An gut erschlossener Lage im Dorfkern von Glattfelden nur wenige Gehminuten von den Ein-
                                                                    dass für den Winterdienst bei öffentlichen                        kaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf entfernt. Glattfelden verfügt über einen S-Bahn-
                                                                    Gebäuden strengere Voraussetzungen gel­                           anschluss mit direkter Verbindung zum Zürcher Hauptbahnhof und dem Flughafen Kloten.
                                                                                                                   Raumprogramm       Hauptgebäude            1 x 21/2-Zimmer Wohnung, ca. 92 m2 NWF
                                                                    ten als für private Häuser.
                                                                                                                                                              6 x 41/2-Zimmer Wohung, ca. 121 bis 214 m2 NWF
                                                                       Zusammenfassend sieht das Obligatio­                           Ersatzbaute             3 x 41/2-Zimmer Wohnung, ca. 153 bis 172 m2 NWF
                                                                    nenrecht eine Kausalhaftung für den Werk­                         Neubau                  1 x 41/2-Zimmer Wohnung, ca. 185 m2 NWF
                                                                    eigentümer vor, welche dem Hauseigen­                                                     6 x 51/2-Zimmer Wohnung à ca. 153 m2 NWF
  Werterhalt durch clevere Prävention:                              tümer eine mittelbare Pflicht zum Winter­                         Parkplätze              25 Einstellplätze und 10 Aussenparkplätze
  Für Hauseigentümer ist bei RohrMax die Vorsorge-Rohrkon-          dienst auferlegt.                              Gesamtwohnfläche    ca. 2’614 m2
  trolle stets kostenlos und unverbindlich. Informieren Sie sich.      Kommt jemand zu Schaden, weil der zu­       Baukostenschätzung ca. CHF 9’700’000.– (gemäss Überbauungsstudie – keine Architekturverpflichtung)
                                                                    mutbare und verhältnismässige Winter­          Verkaufspreis      CHF 2’800’000.– für die bestehende Liegenschaft
  Wichtig: Nur offene Rohre führen das Wasser vom Haus weg!
                                                                    dienst ungenügend organisiert und durch­
            n,
  Vorbeucghe beim Rohr! 856
                                                                    geführt wurde, dann, könnte dies für den       Oder möchten Sie Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen?
                                                                    Eigentümer eine Haftpflicht zur Folge ha­
      au                2
              0848 h8r5max.ch
                                                                                                                   Bei jeder Vermittlung eines Mehrfamilienhauses kommt das grosse Know-how, die langjährige Erfahrung und das
                                                                    ben, insbesondere dann wenn die verunfall­     weitreichende Beziehungsnetz der Intercity Gruppe zum Einsatz. Als ganzheitlicher Immobiliendienstleister stehen
                                                                    te Person die von ihr zu erwartende Sorgfalt

            www.ro
                                                                                                                   wir unseren Kunden bei jedem Immobilienschritt zur Seite. Wir bewirtschaften unternehmerisch, verkaufen engagiert,
                                                                    hat walten lassen.                             vermieten effizient und beraten umfassend mit unseren regionalen Spezialistenteams: www.intercity.ch
                                                                       Hat der Hauseigentümer den Winter­
                                                                    dienst einem Mieter oder Dritten übertra­
                                                                    gen und führt dieser ihn nicht korrekt aus,                                 Claudia Spalinger                                                               Eliane J. Saxena
                                                                    dann stellt sich möglicherweise die Frage                                   Leiterin Anlageimmobilien                                                       Beraterin
                                                                    des Regresses.                                                              eidg. dipl. Immobilientreuhänderin                                              dipl. Architektin AAM
                                                                                                                                                Direktwahl 044 388 58 80                                                        Direktwahl 044 388 58 44
                                                                       Dies zum Thema Winterdienst, sofern
                                                                                                                                                claudia.spalinger@intercity.ch                                                  eliane.saxena@intercity.ch
  Rohrreinigung · 24h-Ablaufnotdienst · Kanal-TV                    die Klimaerwärmung Schnee und Eis im
  kostenlose Rohrkontrolle · Lüftungsreinigung                      Winter nicht definitiv vertrieben hat.    ■    Die Intercity Group ist ein unabhängiges Immobiliendienstleistungsunternehmen mit Gruppengesellschaften in Zürich, Luzern, Bern,
                                                                                                                   Basel, St. Gallen, Olten und Zug. Hugo Steiner AG in St. Gallen. Wüst und Wüst für exklusives Wohneigentum in Zürich, Luzern und Zug
                                                                                                                   (exclusive affiliate of Christie’s International Real Estate). SPG Intercity für kommerzielle Liegenschaften in Zürich, Basel und Genf
840    HEV 12 | 2011                                                                                               (alliance partner of Cushman & Wakefield). Inova Intercity für Bautreuhand in Zürich, Uster und Basel. alaCasa.ch für Wohneigentum.
Seminar/Workshop

Erbschaftsregelung für Hauseigentümer
Datum:      Freitag, 10. Februar 2012, 8.30 bis 12.00 Uhr
Referenten: lic. iur. Cornel Tanno, Rechtsanwalt, HEV Zürich | lic. iur. Reto Ziegler, Rechtsanwalt,
            HEV Zürich | lic. iur. Martin Byland, Rechtsanwalt, TBO Treuhand AG
Seminarort: HEV Zürich, Albisstrasse 28, 8038 Zürich­Wollishofen

Aus dem Seminarinhalt:                              Anmeldeschluss:
Grundlagen                                          14 Tage vor Kursbeginn. Bei Annullierungen
Erbengemeinschaft | Erbanspruch | Verfügbare        nach Anmeldeschluss ist eine Bearbeitungs­
Quote | Testament | Erbvertrag | Schenkung |        gebühr von 50% der Seminarkosten zu ent­
Enterbung | Willensvollstreckung                    richten. Bei Absage am Seminartag und unent­
                                                    schuldigtem Nichterscheinen bleiben die vollen
Immobilien                                          Seminarkosten geschuldet. Eine Vertretung ist
                                                    selbstverständlich willkommen.
                                                                                                             ✁
Miete | Pacht | Nutzniessung | Wohnrecht |
Kauf | Schenkung | Erbvorbezug | Gewinn­
anteilsrecht | Stockwerkeigentum | Miteigen­         Anmeldung für Seminar/Workshop
tum | Gesamteigentum                                 «Erbschaftsregelung für Hauseigentümer»
                                                     vom 10. Februar 2012
Steuern und Steuerplanung
Erbschafts­ und Schenkungssteuer | Grundstück­
gewinnsteuer | Einkommens­ und Vermögens­
                                                     Parkplatz, Autonummer
steuer | Inventarverfahren inkl. Schwarzgeld |
Erbteilung | Steuerfallen | Immobiliengesell­
schaft | Steuerplanungsgrundmöglichkeiten            mit Ehepartner

Anschliessend Apéro
                                                     Name                             Vorname

Seminarkosten inkl. Dokumentation:
Mitglieder*         Einzel:     CHF       260.–      Firma (falls Rechnung über Firma läuft)
                    Ehepaar:** CHF        420.–
Nichtmitglieder     Einzel:     CHF       300.–
                                                     Strasse
                    Ehepaar:** CHF        500.–

                                                     PLZ und Ort
Bitte beachten Sie:
Es sind wenige Parkplätze vorhanden.
                                                     E­Mail
Gebühr CHF 10.–, zahlbar am Empfang.

                                                     Telefon privat                   Telefon Geschäft

* Mitgliedervergünstigung kann nur bei
  Angabe der Mitgliedernummer gewährt                Mitgliedernummer (siehe Adressfeld auf letzter Seite)
  werden (vgl. Adressfeld auf letzter Seite).
  Mitglieder­ und Rechnungsadresse müssen
                                                     Datum                            Unterschrift
  übereinstimmen.
**Nur 1 Dokumentation                                Bitte Angaben in Blockschrift

                                                     Einsenden an: HEV Zürich, Sekretariat Seminare,
                                                     Albisstrasse 28/Postfach, 8038 Zürich,
                                                     per Fax 044 487 17 77, Telefon 044 487 17 03 oder per
                                                     E­Mail: mitgliederdienste@hev­zuerich.ch
Mietrecht

                                                     Die Mietzinsreduktion
                                                     wegen Mängeln an der Mietsache
                                                     Immer wieder sehen sich Vermieter mit Begehren um Reduktion
                                                     des Mietzinses aufgrund von Mängeln an der Mietsache konfrontiert.
                                                     Sie sind dann oft unsicher, ob sie einem solchen Begehren statt-
                                                     geben müssen und wenn ja, in welchem Umfang.

                                                        Ursachen von «Mängeln» sind                               es sich nicht um einen Mangel
                                                     vielgestaltig, selbstverständlich ist                        handelt, den er von Gesetzes we­
                                                     etwas mangelhaft, wenn es ka­                                gen selber zu beheben hat. Der
                                                     putt ist oder nicht richtig funk­                            Anspruch kann erst entstehen,
                                                     tioniert, aber auch Immissionen –                            wenn der Vermieter vom Mangel
                                                     insbesondere Lärm oder Gerü­                                 weiss; woher die Kenntnis rührt,
                                                     che – können Mängel darstellen,                              ist unbedeutend, sie kann auf sei­
                                                     die den Gebrauch der Mietsache                               ner eigenen Wahrnehmung beru­
                                                     einschränken und unter Umstän­ lic. iur.                     hen oder auf der Anzeige des Mie­
                                                     den zu einer Mietzinsreduktion be­ Kathrin Spühler,          ters. Nicht ganz einig ist sich die
                                                     rechtigen.                             tel. Rechtsberatung, Lehre darüber, ob es sich beim An­
                                                        Juristisch und theoretisch sinkt HEV Zürich               spruch des Mieters um ein soge­

Mit EVVA kommt                                       bei einem Mangel der objektive                               nanntes Gestaltungsrecht handelt
                                                     Wert der Mietsache, weshalb eine Mietzins­ (eine eher theoretische Frage) und, wann

die Sicherheit.
                                                     reduktion eine Art Wertausgleich darstellt: und wie der Mieter ebendiesen Anspruch
                                                     Ein Mieter soll nicht den vereinbarten Miet­ geltend machen kann. Teilweise wird die
                                                     zins zahlen müssen, wenn er dafür nicht die Ansicht vertreten, dass der Mieter die Re­
Auch in Ihr Unternehmen.                             volle Gegenleistung erhält. Erklärungsbe­ duktion jederzeit geltend machen kann,
EVVA ist ein führender Hersteller von Sicherheits-   dürftig für viele Vermieter ist dennoch, auch nach Behebung des Mangels und gar
technik in Europa und erster Ansprechpartner         dass auch Mängel, auf die sie selber keinen nach Beendigung des Mietverhältnisses im
für die Absicherung Ihres Unternehmens. Unsere       Einfluss haben, die somit verschuldensun­ Sinne einer Rückforderungsklage. In jedem
mechanischen Schliess- und elektronischen
                                                     abhängig entstehen, zu einer Reduktion Fall jedoch sind die Ansprüche des Mieters
Zutrittssysteme haben sich tausendfach bewährt!
                                                     berechtigen, so etwa Lärmimmissionen vom zeitlich begrenzt auf die Zeitspanne zwi­
www.evva.ch
                                                     Nachbargrundstück. Im Gegensatz zum schen Kenntnis des Vermieters und Wegfall
 Schliesssysteme            Zutrittssysteme          nachbarrechtlichen Immissionsschutz, wo des Mangels, sei dies für die Zukunft oder
                                                     nur übermässige Immissionen unzulässig sind für die Vergangenheit. Neuerdings wird die
                                                     (und Entschädigungsfolgen haben), schuldet Meinung vertreten, der Mieter sei grund­
                                                     nämlich der Vermieter dem Mieter eine ver­ sätzlich berechtigt, die Reduktion von sich
                                                     tragliche Leistung, die nur bei vollständiger aus vorzunehmen. In jedem strittigen Fall,
                                                     Erfüllung das volle Entgelt rechtfertigt.           insbesondere auch über die Höhe der allfäl­
                                                        Grundsätzlich hat der Mieter bei jedem ligen Reduktion, sei es im Falle einer Rück­
                                                     Mangel Anspruch auf Mietreduktion, sofern forderung (bereits) zu viel bezahlter Miet­

                                                                                                                                    HEV 12 | 2011       845
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