MEDIEN 06 11.FEBRUAR2021 - GEMEINDE JETTINGEN
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www.jettingen.de 06 11. Februar 2021 Medien 1 Million Euro Zuschüsse für Der DRK Ortsverein Mötzingen Kostenlose Schnelltests für Jettingen - Oberes Gäu stellt ein Helfer- Einwohner des Landkreises vor-Ort Fahrzeug in den Dienst Böblingen 7 13 14
2 11. Februar 2021 Gemeinde Jettingen: Notdienste Albstr. 2, 71131 Jettingen, Tel. (0 74 52) 7 44-0, Telefax (0 74 52) 7 44-44 E-Mail: info@jettingen.de ∙ Internet www.jettingen.de Ärztlicher Wochenenddienst Unsere Öffnungszeiten: Notfallpraxis Herrenberg Bürgerbüro Montag und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.30 Uhr am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25 14.00 bis 17.00 Uhr Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 bis 22.00 Uhr, Sams- Donnerstag 9.00 bis 12.30 Uhr 15.30 bis 19.00 Uhr tag, Sonn- und Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr. Ruf- Übrige Ämter Montag und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr nummer für medizinische notwendige Hausbesuche Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr (0 18 03) 11 00 30. 14.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr Notfallpraxis Nagold 15.30 bis 19.00 Uhr Öffnungszeiten der Postservicefliale im Rathaus: am Krankenhaus Nagold, Röntgenstraße 20 Vormittag Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8.00 bis Nachmittag Dienstag 14.00 bis 17.00 Uhr 22.00 Uhr. Rufnummer für medizinische notwendige Haus- Donnerstag 15.30 bis 19.00 Uhr besuche (0 18 05) 19 29 21 58. Damit Sie ihr Anliegen möglichst direkt mit dem/der zuständigen Mitarbei- terIn besprechen können bitten wir darum, möglichst die direkte Durch- Die Patienten können direkt ohne Voranmeldung in eine der wahl oder die E-Mail-Adresse des einzelnen Mitarbeiters zu verwenden: Praxen kommen. Rufnummer für den ärztlichen Bereit- Hans Michael Burkhardt, Bürgermeister schaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis Telefon (0 74 52) 7 44-10 ∙ E-Mail: burkhardt@jettingen.de und für medizinisch notwenige Hausbesuche des Bereit- Andrea Österle, Vorzimmer Bürgermeister schaftsdienstes: 11 61 17 Telefon (0 74 52) 7 44-11 ∙ E-Mail: oesterle@jettingen.de Jochen Hasenburger, Amtsleiter Hauptamt Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Telefon (0 74 52) 7 44-30 ∙ E-Mail: hasenburger@jettingen.de für den Landkreis Böblingen: Notfallpraxis am Klinikum Simone Wagner, Bauamt Böblingen, Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen Telefon (0 74 52) 7 44-13 ∙ E-Mail: s.wagner@jettingen.de Sarah Tutzauer, Amtsleiterin Bau- und Ordnungsamt Öffnungszeiten: Telefon: (0 74 52) 7 44-14 · E-Mail: tutzauer@jettingen.de Montag bis Freitag: 19.30 bis 23.30 Uhr Damaris Maulbetsch, Melde- und Passwesen Samstag und Feiertage: 9.00 bis 22.30 Uhr Telefon (0 74 52) 7 44-34 ∙ E-Mail: maulbetsch@jettingen.de Sonntag: 9.00 bis 22.00 Uhr Bettina Hörsch, Melde- und Passwesen Zentrale Rufnummer: (01 80) 11 61 17. Telefon (0 74 52) 7 44-33 ∙ E-Mail: hoersch@jettingen.de Evi Rink, Rente und Soziales Zahnärztlicher Wochenenddienst Telefon (0 74 52) 7 44-35 ∙ E-Mail: rink@jettingen.de Auskunft erteilt die Kassenärztliche Vereinigung Stuttgart Andrea Schöllkopf, Standesamt Telefon (0 74 52) 7 44-31 ∙ E-Mail: schoellkopf@jettingen.de unter der Rufnummer (07 11) 7 87 77 22 Monika Notter, Personalwesen Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon (0 74 52) 7 44-12 ∙ E-Mail: notter@jettingen.de Tamara Hartmann, Personalwesen Zentrale Rufnummer: (01 80) 11 61 17. Telefon (0 74 52) 7 44-17 ∙ E-Mail: hartmann@jettingen.de Franziska Haupt, Amtsleitung Technisches Ortsbauamt HNO-Bereitschaftsdienst Telefon (0 74 52) 7 44-16 ∙ E-Mail: haupt@jettingen.de Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Tübingen Ulrike Pladek, Technisches Ortsbauamt Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag, 8.00 bis 22.00 Uhr Telefon (0 74 52) 7 44-15 ∙ E-Mail: pladek@jettingen.de Matthias Baumann, Amtsleitung Kämmerei Zentrale Rufnummer: (01 80) 11 61 17. Telefon (0 74 52) 7 44-20 ∙ E-Mail: baumann@jettingen.de Apotheken Ingrid Bareither, Gemeindekasse Telefon (0 74 52) 7 44-23 ∙ E-Mail: bareither@jettingen.de Der Notdienst beginnt und endet stets um 8.30 Uhr. Die Veröffentlichung Marina Widmaier, Finanzverwaltung ist ohne Gewähr, auf den Aushang an den Apotheken wird hingewiesen. Telefon (0 74 52) 7 44-22 ∙ E-Mail: widmaier@jettingen.de Alle Notdienste können online unter www.lakbw.notdienst-portal.de oder unter der Rufnummer (0 18 05) 00 29 63 erfragt werden. Andrea Schäfer, Finanzverwaltung Telefon (0 74 52) 7 44-24 ∙ E-Mail: schaefer@jettingen.de Samstag, 13. Februar 2021 Timo Walter, Gebäudemanagement Central-Apotheke Nagold Telefon (0 74 52) 7 44-28 ∙ E-Mail: walter@jettingen.de Freudenstädter Str. 25, 72202 Nagold Birgit Haag, Finanzverwaltung Telefon (0 74 52) 7 44-25 ∙ E-Mail: haag@jettingen.de Telefon (0 74 52) 8 97 98 80 Sonja Marion, Flüchtlingsbetreuung, Sonntag, 14. Februar 2021 Telefon (0 74 52) 7 44 21 · E-Mail: marion@jettingen.de Apotheke am Schloss Mötzingen Anna-Lisa Kellner, Stabstelle Projektmanagment Bondorfer Str. 4/1, 71159 Mötzingen Telefon (0 74 52) 7 44-36 · E-Mail: kellner@jettingen.de Stefan Häring, Poststelle Telefon (0 74 52) 8 96 51 74 Telefon (0 74 52) 7 44-41 ∙ E-Mail: haering@jettingen.de Schwarzwald-Apotheke Herrenberg Bauhof Telefon (0 74 52) 88 95-6 54 Nagolder Str. 27, 71083 Herrenberg im Gäu Rufbereitschaft Bauhof Telefon (0 74 52) 88 95-6 55 Telefon (0 70 32) 2 61 11 Wichtige Notrufnummern Polizeiposten Gäu (0 70 32) 9 54 91-0 Polizei 110 Tierärztlicher Wochenenddienst Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Samstag/Sonntag, 13./14. Februar 2021 Störungsnummern ∙ bei Gasstörungen oder Gasgeruch ist folgende Telefonnummer 24 Std. TAP Dr. Rupp und Dr. Schube, Daimlerstraße 13, Herrenberg geschaltet: Netze BW, Telefon (08 00) 3 62 94 47 Telefon (0 70 32) 92 92 00 ∙ Bei Stromstörungen: EnBW, Herrenberg, Telefon (08 00) 3 62 94 77 ∙ Bei Störungen im Kabelnetz, Service-Nr. (08 00) 8 88 81 12
11. Februar 2021 3 Informationen zur Corona-Impfung im Landkreis Böblingen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, vor einigen Tagen haben Sie eine umfangreiche Information des Landes zur Corona-Impfung bekommen. Ergänzend möchte ich Sie heute noch auf Besonderheiten rund um die Impfung im Landkreis Böblingen aufmerksam machen. Grundsätzlich kann jeder, der impfberechtigt ist, überall einen Termin machen. In den Zentralen Impfzentren (ZIZ) und in allen Kreisimpfzentren im Land Baden-Württemberg. Impfzentren außerhalb des Landkreieses, jedoch räum- lich in unserer Nähe, sind unter anderem in Tübingen, Stuttgart, Altensteig-Wart und Dornstetten. Eine Übersicht über alle Standorte und viele wertvolle Informationen rund um das Virus und die Impfung fnden sich auf der Homepage des Landkreises, www.lrabb.de unter „Informationen zur Corona-Impfung“. Das Kreisimpfzentrum für unseren Landkreis ist in Sindenfngen in der Messehalle. Dort wird ab 14. Februar 2021 geimpft. Die Termine werden ab Freitag, 12. Februar 2021 buchbar sein. Aufgrund der (noch) geringen Impfstoffmen- ge ist heute schon sicher, dass es nur wenige Termine pro Woche geben wird. Hier brauchen wir alle noch etwas Geduld, bis genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Bei der Terminvergabe kann sich jeder selbst über die Tel.-Nr. 116 117 anmelden oder online unter www.impftermin- service.de seinen Termin buchen. Es werden immer gleich zwei Termine gemacht – für die Erst- und für die Zweit- impfung. Deshalb ist es aber leider nicht möglich, dass eine Gemeinde für ihre Bürger einen Sammeltermin macht. Auch eine Anmeldung als Paar ist eher schwierig und klappt am ehesten über das Telefon, weil man dort dann gleich sagen kann, dass man gern für zwei Personen Termine vereinbaren möchte. Über das Internet muss man immer neu in die Anmeldemaske und kann so nicht unbedingt zeitlich zusammenhängend buchen. Mittlerweile kann man sich bei der Anmeldung auch auf eine Warteliste setzen lassen und wird für einen Termin zurückgerufen. Wenn man dann einen Termin hat, stellt sich oft die Frage, wie man hinkommt. In jedem Fall lohnt es sich, bei der eigenen Krankenversicherung nachzufragen, ob die Fahrtkosten übernommen werden. Zudem hat das DRK im Landkreis Böblingen seine Unterstützung angeboten – und zwar sowohl was die Termin- vereinbarungen angeht, als auch möglicherweise für einen Fahrdienst. Das DRK ist per Mail unter impfhilfe-team@ drkbb.org erreichbar. Die Telefon-Hotline „Corona-Impfhilfe“ mit der Rufnummer Telefon (0 70 31) 6 90 42 22 ist seit dem 25. Januar 2021 von Montag bis Freitag, jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr geschaltet. Auch in Jettingen gibt es ehrenamtliche Unterstützer für die telefonische Terminvereinbarung bzw. die Terminverein- barung über das Internet. Hierfür können Sie sich gerne unter Telefon (0 74 52) 6 05 38 86 an das Netzwerk Nach- barschaftshilfe Jettingen wenden. Überlegt wird aktuell, ob es im Frühjahr auch Imfangebote vor Ort geben kann. Weiteres ist dazu allerdings noch nicht bekannt. Grundsätzlich ist die Situation für uns alle aktuell noch unbefriedigend. Der Impfstoff ist Mangelware und so ist auch der Impfstart etwas holprig. Die Termine werden zentral über das Land vergeben und weder Landkreis noch die Städte und Gemeinden haben Einfuss darauf. Lassen Sie uns dennoch gemeinsam weiter durchhalten und noch etwas Geduld haben. Ich bin sicher, die Impfun- gen werden noch an Fahrt aufnehmen, wenn mehr und mehr Impfstoff zur Verfügung steht. Erfreulich ist zudem, dass der Inzidenzwert im Landkreis Böblingen kontinuierlich zurückgeht und unsere Anstren- gungen beim Abstandhalten Wirkung zeigen. Herzlichen Dank, dass Sie in dieser ungewöhnlichen Zeit verantwor- tungsvoll miteinander umgehen und wir so gewiss schneller wieder zu einem Leben ohne Einschränkungen durch die Corona-Verordnung zurückkehren können. Ihr Hans Michael Burkhardt Bürgermeister
4 11. Februar 2021 Verfügung steht. Geprüft wird auch, wie ein ausreichend großes Freigelände für die Kinder geschaffen werden kann. Da es aktuell wieder die Möglichkeit gibt Zuschussmittel für neue Kindergartengruppen mit rd. 264.000 € zu bekommen, soll auch diese Chance genutzt werden und ein Förderantrag bis zum 31. März 2021 erstellt werden. Vorteilhaft für die Gemeinde ist auch, dass 2023 6 Auszubilden- de ihre Ausbildung in den Jettinger Kindergärten abschließen, so Sitzungsbericht von der dass dadurch auch das notwendige Fachpersonal zur Verfügung steht. Gemeinderatssitzung am 9. Februar 2021 Die Verwaltung schlägt vor, dem Architekturbüro Schrottwieser Bürgermeister Hans Michael Burkhardt begrüßte die Gemein- den Auftrag zur Erarbeitung eines Planungskonzeptes zu ertei- deratsmitglieder per Videokonferenz, die von der interessierten len, da das Architekturbüro auch vor 6 Jahren den Neubau des Öffentlichkeit im Sitzungssaal verfolgt werden konnte, und stellte Kindergartens Heubergring geplant hat. Entsprechend der Hono- Beschlussfähigkeit fest. rarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind die Pla- nungsleistungen für Kindertagesstätten in der Honorarzone 3 1. Bekanntgabe nicht-öffentliche Beschlüsse aus der letzten einzustufen. Architekt Schrottwieser hat die Einstufung in Stufe 3 Sitzung unten angeboten. Zudem erfolgt eine Beauftragung und Abrech- Es wurde bekanntgegeben, dass über die Vergabe eines Gewer- nung in Höhe von 87 % des möglichen Honorarumfanges, die bebauplatzes im Gewerbegebiet Unterjettingen-Ost beraten und Nebenkosten wurden im Angebot anstelle der üblichen 5 % des beschlossen wurde. Honorars auf 2 % reduziert. 2. Vergabe des Planungsauftrages zur Aufstockung des Sollte sich Rahmen der Planungen zeigen, dass eine Aufstockung Neubaus des Kindergartens Heubergring doch nicht umgesetzt wird, werden selbstverständlich nur die er- brachten Planungsleitungen abgerechnet. Die Planungskosten Trotz dass die Gemeinde in den letzten 5 Jahren 7 neue Kinder- hängen von den tatsächlichen Baukosten ab. gartengruppen gebaut und eingerichtet hat, sind in Folge der vielen Kinder in Jettingen alle Kindergartenplätze belegt. Im Kin- Der Gemeinderat stimmte dem Planungsauftrag an das Architek- dergarten Heubergring wurde interimsweise schon eine zusätz- turbüro Schrottwieser so einstimmig zu. liche halbe Kindergartengruppe eingerichtet, was allerdings kei- ne Dauerlösung sein soll. Der Jahrgang 2020 ist mit 90 Kindern 3. Vorstellung der Fassadensanierung des Gemeindezentrums wieder ein außerordentlich starker Jahrgang. Zudem steht in den und Erweiterung der Bürofächen im Eingangsbereich nächsten Jahren die Aufsiedlung des Neubaugebiets Amsel an, Nachdem eine Aufstockung des Feuerwehrgerätehauses aus was zur Folge hat, dass die Nachfrage nach Kindergartenplätzen statischen Gründen nicht möglich ist und eine angedachte Er- weiter ansteigt. weiterung des Rathauses dort somit nicht zu realisieren ist, hat sich die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit Architekt Michael Schrottwieser Gedanken gemacht wie und wo ggf. im Rahmen der Fassadensanierung eine Erweiterung des Rathauses sinn- voll möglich ist. Dabei kam man auf die Idee die Erweiterung am Eingangsbereich unter dem Sitzungssaal umzusetzen, was verschiedene Vorteile hat. Zum einen können damit Flächen für die publikumsintensiven Bereiche nahe am Eingang ebenerdig geschaffen werden. Mit der Zugangstrennung zum Bürgerbüro kann man dann auch die unterschiedlichen Öffnungszeiten von Rathaus und Bürgerbüro baulich abbilden. Um auch zukünftig ausreichend Plätze in den Kindergärten und Krippen anbieten zu können, schlägt deshalb die Verwaltung vor frühzeitig und vorausschauend weitere Kindergartenplätze zu planen. Nachdem an allen Kindergärten in Jettingen in den letzten Jahren Erweiterungen stattfanden, ist bis auf den neuen Kindergarten Heubergring keine Erweiterung mehr möglich. Beim neuen Kin- dergarten Heubergring wurde bereits beim Bau vor 6 Jahren eine mögliche Aufstockung technisch vorbereitet. Die Gemeindever- waltung schlägt in Abstimmung mit dem Kindergartenausschuss vor, dass nun diese Aufstockung planerisch untersucht wird. Energetisch ist von Vorteil, wenn die bisher nicht unterbauten Be- Dabei sollen 2 Kindergartengruppen und ein Bewegungsraum reiche des Gemeindezentrums (Sitzungssaal) zukünftig unterbaut entstehen, der dann dem ganzen Kindergarten Heubergring zur sind. Die Erweiterung mit geschätzten Kosten von rd. 400.000 €
11. Februar 2021 5 kann nachdem das Land jüngst eine Aufstockung unserer Sa- Hauptleitung in der Brunnenstraße. Die Anzahl an Wasserrohr- nierungsmittel im Sanierungsgebiet Ortsdurchfahrt Oberjettingen brüchen ist schon seit Jahren bezogen auf die Netzgröße erfreu- gewährt hat, mit 36 % aus Mitteln des Landessanierungspro- licherweise sehr gering. Hier zahlt sich aus, dass die Gemeinde gramms bezuschusst werden. seit vielen Jahren kontinuierlich in das Wassernetz durch Die Er- Das Rathaus wurde seit seiner Erbauung vor 40 Jahren nicht er- neuerung alter Leitungen investiert. weitert, obwohl die Gemeinde seither stark gewachsen ist (60 % Der Wasserverlust erhöht sich gegenüber dem Vorjahr minimal Einwohnerwachstum seit 1982) und der Aufgabenumfang in allen und liegt mit 10,16 % in einem vergleichsweise guten Bereich Bereichen insbesondere im Bereich Bildung und Betreuung aber (Landesdurchschnitt in Baden-Württemberg lt. statistischem auch in allen anderen Verwaltungsbereichen wie z.B. der Bauver- Landesamt 16 %). Beim Wasserverlust ist zu berücksichtigen, waltung, dem Ordnungsamt, dem technischen Ortsbauamt, der dass hierbei neben Wasserverlusten in Folge schadhafter Lei- Personalverwaltung sowie in der Kämmerei, deutlich gestiegen tungen und Hausanschlüssen auch die Wasserentnahme für die ist und stetig weiter zunimmt. Bewässerung von öffentlichen Grünanlagen, Kanalspülungen, Bezogen auf die Größe der Gemeinde verfügt Jettingen über Feuerwehreinsätzen und –übungen und ggf. nicht genehmigte vergleichsweise wenig Verwaltungspersonal. Es zeigt sich aber private Entnahmen enthalten sind. Die guten Arbeitsergebnis- zunehmend, dass mit dieser schlanken Personalausstattung die se des gemeindlichen Bauhofes und des Ortsbauamts bei der Rohrbruchsuche und -behebung tragen dazu bei, keinen höheren wachsenden und neuen Aufgaben kaum mehr zu bewältigen Wasserverlust zu verzeichnen. sind, weshalb seitens der Gemeindeverwaltung eine organisato- rische Weiterentwicklung geprüft wird. Es ist davon auszugehen, Der Jahresabschluss wurde einstimmig beschlossen. dass in absehbarer Zeit neue Stellen geschaffen werden müssen, für die dann auch die entsprechenden Arbeitsplätze zur Verfü- 5. Abrechnung des neuen Parkplatzes mit Außenbereich gung zu stellen sind. Mehrzweckraum beim Gemeindezentrum Die Kupfer-Fassade muss im Zuge der Fenstererneuerung aus Die Abrechnung des im letzten Jahr fertiggestellten Außenbe- energetischen Gründen aber auch aus technischer Sicht erneuert reichs beim Mehrzweckraum und die Anlegung von Parkplätzen werden. sind abgeschlossen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 266.480,37 € und liegen damit um 17.734,33 € unter der Bei der Fassadengestaltung, gibt es verschiedene Varianten von Kostenschätzung von 284.214,70 € aus dem März 2019. Mineralputz über Trespa-Platten oder metallischen Fassadenele- Das Projekt wurde mit Fördermitteln aus dem Landessanierungs- menten bis zu Klinker mit verschiedenen Vor- und Nachteilen, die programm mit 159.888,22 € (60 % der Gesamtkosten) bezu- von Architekt Michael Schrottwieser vorgestellt wurden. schusst. In der Voruntersuchung hat sich gezeigt, dass Klinker eine mög- Der Gemeinderat nahm die erfreuliche Abrechnung zur Kenntnis. liche Variante für die Fassade des Gemeindezentrums darstellt, da es sich um eine zeitlose, nachhaltige, witterungsbeständige, 6. Spendenannahme gut umsetzbare und wirtschaftliche Möglichkeit handelt, die viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Die Gemeinschaftsschule erhält für die Anschaffung von Materia- lien oder Spielgeräten einen Betrag von 250,00 €. Der Gemeinderat stimmte den vorgestellten Planungen nach kur- Bei einer Projekt-Spendenaktion einer Versicherung gewinnt die zer Diskussion einstimmig zu wobei nochmals auf die Zusam- Grundschule Unterjettingen einen Spendenbetrag von 10.000 €. menhänge mit der Zukunft des Feuerwehrgebäudes hingewiesen wurde, so dass das Baugesuch für die Erweiterung erfolgen kann Des Weiteren haben die Gemeindekindergärten Albstraße, Breite und die Fassadenneugestaltung auf Klinkerbasis geprüft wird. und Heubergring, sowie die Grundschulen Ober- und Unterjettin- gen im Jahr 2020 am Schulfrucht- und Schulmilchprogramm teil- 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des genommen und wurden von einem regionalen Landwirtschafts- Eigenbetriebs Wasserversorgung betrieb mit Obst, Gemüse und Milch beliefert. Der Spendenwert Der Eigenbetrieb Wasserversorgung kann das Jahr 2019 mit ei- beläuft sich auf 252,21 €. nem Gewinn von 49.041,00 Euro (Vorjahr: 50.735,00 Euro) ab- Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig schließen. Dieses gute Ergebnis der Wasserversorgung lässt wie zu. bereits im Jahr 2018 die Ausschüttung einer Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt zu, weil die vorgeschriebene Grenze des Mindesthandelsbilanzgewinns überschritten wird. 7. Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Der Gewinn 2019 von 49.041,00 Euro wird mit den aufgelaufenen Haushaltsjahr 2019 (Jahresabschluss 2019) Verlusten verrechnet, sodass das bestehende Defzit aus Vorjah- Im Rahmen der Arbeiten am Jahresabschluss der Gemeinde Jet- ren in Höhe von 5.622,35 Euro ausgeglichen werden kann und tingen ist über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen zu + 43.418,65 Euro auf neue Rechnung vorgetragen wird. entscheiden. Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht Der Wasserverkauf betrug 2019 354.000 cbm und lag damit ge- verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO per Ermächti- ringfügig unter den Zahlen aus 2018 und stellt somit den zweit- gungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden. höchsten Wasserverkauf in den letzten 15 Jahren dar. Der Betrieb der Wasserversorgung verlief im Jahr 2019 unterbre- Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2019 Ermächtigungsübertra- chungsfrei ohne Störungen. Insgesamt wurden zwei Rohrbrüche gungen in Höhe von 5.227.603,08 Euro gebildet. Diese teilen sich an Hausanschlussleitungen behoben und ein Rohrbruch an der wie folgt auf:
6 11. Februar 2021 Der Gemeinderat stimmte der Übertragung der Mittel einstimmig Beeinträchtigung öffentlicher Belange – vorliegen. Dadurch, dass zu. in der Umgebung bereits ein Stall besteht, wird auch kein Prä- zedenzfall geschaffen. Das Landratsamt als Baurechtsbehörde 8. Bausache hat mitgeteilt, dass im Falle eines Versagens des Einvernehmens Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung, durch die Gemeinde, das fehlende Einvernehmen der Gemeinde einem Stall und einer Führanlage auf Grundstück Flst Nr. 1535/1 ersetzt wird, da das Landratsamt keine Versagungsgründe sieht. und 1535/2, Nagolder Straße in Oberjettingen Der östliche Angrenzer, der bereits beim letzten Baugesuch Ein- Der Bauantragsteller beabsichtigt auf den Grundstücken Flst.Nr. spruch erhoben hat, erhebt Einwendungen gegen das Bauvorha- 1535/1 und 1535/2 in Oberjettingen die Errichtung eines Einfa- ben. Es wird noch einmal angeführt, dass das Vorhaben in einem milienhauses mit einer Einliegerwohnung, einem Stall und einer Bereich liegt, der im Flächennutzungsplan als Mischgebiet aus- Führanlage. gewiesen wird. Aus Sicht des Angrenzers wirkt sich die Errich- Bereits am 29.09.2020 war dieser Tagesordnungspunkt durch tung des Stalls mit Reitplatz in diesem Gebiet sehr störend aus. das Gremium behandelt worden. Aufgrund dem damals versag- Neben dem baurechtlichen Einvernehmen hat der Gemeinderat ten Einvernehmen der Gemeinde hat der Planverfasser die Pla- auch über die Sanierungsgenehmigung zu entscheiden, da das nungen überarbeitet. Bauvorhaben im Sanierungsgebiet Ortsdurchfahrt Oberjettingen Der bisherige Pferdestall (Grundfäche 183 qm) soll abgebrochen liegt. Zum einen kann man die vorliegenden Sanierungsziele so werden und mit einer Grundfäche mit 230 qm wieder an gleicher auslegen, dass man dem Vorhaben zustimmt, da es sich bei dem Stelle aufgebaut werden. Bei dem Baugesuch im September war Projekt um eine Form des dorfgerechten Wohnen und Arbeitens vorgesehen den Stall auf dem Grundstück in östliche Richtung handelt, dass man im Sanierungsgebiet fördern möchte. Zumal zu verschieben. Das Landratsamt Böblingen, Baurechtsbehörde, fraglich ist, wo ein solches Vorhaben überhaupt möglich ist, wenn teilt mit, dass durch die angehörten Fachbehörden keine Beden- nicht an dem geplanten Standort, der in einem faktischen dörfich ken gegen das Bauvorhaben bestehen. Nach § 35 Abs. 2 BauGB geprägten Mischgebiet liegt und an den Außenbereich angrenzt ist aus Sicht des Landratsamtes das Bauvorhaben zu genehmi- und bisher schon für die Pferdehaltung genutzt wird. gen, da die Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 BauGB – keine Andererseits kann man in dem Wiederaufbau des Pferdestalls mit
11. Februar 2021 7 der Führanlage einen Widerspruch zur Stärkung der Wohnfunkti- m x 10,056 m errichtet werden. Die übrigen Festsetzungen im on sehen bzw. eine Vermischung von störenden Gemengelagen Bebauungsplan sind eingehalten und beachtet. Nachbarschafts- (Wohnen und Tierhaltung). Dabei ist auch zu berücksichtigen, rechtlichen Belange sind durch das Vorhaben nicht berührt oder dass durch die beiden neuen Mehrfamilienhäuser im südlichen tangiert. Bereich des Grundstücks an der Nagolder Straße in unmittelbarer Einwendungen aus den Angrenzerbenachrichtigungen sind keine Nähe gerade mehr Wohnraum entsteht und damit möglicherwei- eingegangen. se ein Konfiktpotenzial mit der Pferdehaltung. Die Überschreitung der Traufhöhe von 3,9 m auf 5,0 m also um Der Gemeinderat diskutierte das Bauvorhaben ausführlich und 1,1 m ist gravierend. Bisher wurde in dem Baugebiet lediglich intensiv und stimmte baurechtlich mit 13 Ja-Stimmen, einer eine Überschreitung der Traufhöhe bei einem Doppelhaus auf 4,2 Enthaltung und drei Gegenstimmen mehrheitlich zu. Die sanie- m zugelassen, wobei das Doppelhaus mitten im Baugebiet liegt rungsrechtliche Genehmigung wurde bei 14 Ja-Stimmen und 4 und nicht wie das nun geplante Gebäude unmittelbar am Orts- Nein-Stimme mehrheitlich erteilt. Die Zustimmung wurde aller- rand. dings mit der Maßgabe erteilt, dass die Pferde-Führanlage nur Am Ortsrand wirkt die Traufhöhe mit 5,0 m sehr massiv. werktags von 8-18 Uhr genutzt werden darf. In anderen Fällen wurde bei einer vergleichbaren Lage ebenfalls 9. Bausache die massive Überschreitung der Traufhöhe versagt. Errichtung eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist maximal eine Überschrei- auf Grundstück Flst.Nr. 2507 im Schuppengebiet tung der Traufhöhe um 0,3 m auf 4,2 m wie bei dem Doppelhaus Herrenäcker in Unterjettingen in dem Baugebiet vorstellbar. Die Bauantragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Flst. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben nicht zu und stellte Nr. 2507 im Schuppengebiet „Herrenäcker“ die Errichtung eines max. eine Überschreitung der maximal zulässigen Traufhöhe um landwirtschaftlichen Geräteschuppens. 0,3m in Aussicht. Das geplante Vorhaben befndet sich im Bereich des qualifzier- ten Bebauungsplanes „Herrenäcker“ vom 31.01.1992. Hiernach 12. Bausache dürfen die Schuppen mit einer Traufhöhe von 3,50 m und einer Neubau eines Doppelhauses mit Carport, Garage, Stell- Fristhöhe von 6,00 m und einem Satteldach mir einer Neigung platz auf den Flst.Nr. 6919, 6919/1 und 6919/2, Mirabel- von 25° bis 35° errichtet werden. Das hält die Planung hier ein. lenstraße im Baugebiet Amsel in Oberjettingen Abweichend wäre allerdings die vorgeschriebene Firstrichtung. Die Bauantragsteller beabsichtigen auf den Grundstücken Flst. Da aber bereits der Nachbarschuppen dieselbe Firstrichtung hat, Nr. 6919, 6919/1 und 6919/2 in Oberjettingen den Neubau eines kann hier die Befreiung erteilt werden. Doppelhauses mit einer Garage, einem Carport und einem Stell- Dem Bauvorhaben wird vom Gemeinderat einstimmig zuge- platz. stimmt. Bauplanungsrechtlich liegt das geplante Vorhaben innerhalb des rechtsverbindlichen und qualifzierten Bebauungsplanes „Amsel 10. Bausache I“ vom 16.08.2018 in einem „Allgemeinem Wohngebiet“ nach der Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle Baunutzungsverordnung. auf Grundstück Flst.Nr. 5087, Franziska von Hohenheim- str. auf Gemarkung Unterjettingen In der nichtöffentlichen Sitzung am 30.06.2020 wurde bereits über die Vorentwürfe der Bauherren entschieden. Der Errichtung Der Bauantragsteller beabsichtigt auf seinem Grundstück Flst.Nr. eines Doppelhauses entsprechend dem damaligen Entwurf 1 5087 auf Gemarkung Unterjettingen, die Errichtung einer land- wurde zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde das ursprüngli- wirtschaftlichen Mehrzweckhalle. che Grundstück Flst.Nr. 6919 geteilt. Das geplante Vorhaben liegt teilweise noch in der Entwicklungs- Das Doppelhaus soll mit Ausmaßen von 15 m auf 11 m, einer satzung von Sindlingen, 172,20 qm der Mehrzweckhalle liegen Traufhöhe von 5,80 m, einer Firsthöhe von 7,39 m und einem im Außenbereich. Pultdach mit 10° Neigung errichtet werden. Die geplante Halle soll in den Ausmaßen von 24,60 m x 20,00 m Die Dachform soll anders ausgeführt werden als im Bebauungs- errichtet werden. Die Traufhöhe beträgt 5,80 m und die Firsthö- plan vorgegeben, da das untere Dach nicht als Flachdach son- he beträgt 7,93 m. Die Halle soll mit einem 12° geneigtem Sat- dern ebenfalls als Pultdach ausgeführt wird. Über diese Befrei- teldach errichtet werden. ung muss das Landratsamt entscheiden. Da der Bauantragssteller Landwirt ist, liegt hier die geforderte Pri- Auf dem Flst.Nr. 6919 überschreitet die Garage teilweise das vilegierung (Bauen im Außenbereich § 35 BauGB) vor. Baufenster im Nordosten und auch die erlaubten 25 m³ einer Ne- Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu. benanlage um ca. 8 m³. Hierfür ist die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Desweiteren überschreitet 11. Bausache die Terrasse leicht das Baufenster. Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Auf Flst.Nr. 6919/1 wird mit der Doppelhaushälfte (mit ca. 20 m² Grundstück Flst.Nr. 449/1, Roggenäcker Gemarkung bzw. 149 m³), entsprechend dem Vorentwurf, sowie mit dem Car- Unterjettingen port in der Flucht des Haupthauses das Baufenster überschritten. Die Bauantragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Wohn- Gleichzeitig wird dadurch der Bebauungsplanrand von 5 m nicht hauses mit östlich angebauter Pkw-Doppelgarage auf dem eingehalten. Hierfür ist die Erteilung einer Befreiung erforderlich. Grundstück Flst.Nr. 449/1 auf Gemarkung Unterjettingen zu er- Der vorgelegte Bauantrag entspricht der Anfrage, der bereits in richten. der Sitzung vom 30.06.2020 zugestimmt wurde. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindli- Einwendungen von Nachbarn sind keine eingegangen. chen und qualifzierten Bebauungsplanes „Roggenäcker“ vom Dem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt, wobei das Staf- 21.09.1988. Zulässig ist auf dem Baugrundstück ein Wohnge- felgeschoss mit dem Pultdach wie im Bebauungsplan vorge- bäude mit 1 Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. schrieben auszubilden ist. Die zulässige Traufhöhe ist in diesem Bereich auf 3,90 m und die Firsthöhe auf 8,20 m festgelegt. Zulässig ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35°. 13. Bausache Nach den eingereichten Baugesuchsunterlagen beträgt die Trauf- Errichtung eines Geräteschuppens auf Grundstück Flst. höhe 5,00 m, die Firsthöhe 7,33 m und die Dachneigung des Sat- Nr. 6927 im Ortsteil Oberjettingen teldaches 25°. Das Wohngebäude soll in den Ausmaßen von 9,42 Der Bauantragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Flst.
8 11. Februar 2021 Nr. 6927, im Ortsteil Oberjettingen, die Errichtung eines Geräte- 1 Million Euro Zuschüsse fürs Sanierungsge- schuppens. biet Oberjettingen und erstmals für die Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen und qualifzierten Bebauungsplanes „Amsel“ vom 23.10.2018. Es Renovierung der Turnhalle Oberjettingen sind in diesem Gebiet nur Geräteschuppen zulässig bis zu 25 Wie in der letzten Woche bekannt gegeben wurde, unterstützt cbm mit einer Höhe von 2,50 m, wenn diese Größe überschritten das Land Baden-Württemberg das laufende Sanierungsverfah- wird, ist die Erteilung einer Befreiung durch den Gemeinderat und ren Ortsdurchfahrt Oberjettingen mit weiteren 800.000 Euro. Seit das Landratsamt erforderlich. 2019 wurden bereits 1,4 Mio. Euro hierfür bewilligt, wovon 1 Mio. Dieser Geräteschuppen liegt knapp unter 40 cbm, deshalb ist Euro schon ausgegeben wurden. dieser nach der Landesbauordnung verfahrensfrei, muss aber Mit der Mittelaufstockung ist nun u.a. die Förderung der geplan- durch einen Antrag auf Befreiung von den bauplanungsrechtli- ten Erneuerung der Fenster und Fassade im Gemeindezentrum chen Vorschriften befreit werden. sowie die Erweiterung um weitere Bürofächen möglich. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Amsel würde die ma- Desweiteren werden private Modernisierungsmaßnahmen im Sa- ximale zulässige Größe für Geräteschuppen, außerhalb des Bau- nierungsgebiet unterstützt (Ansprechpartnerin im Rathaus Sarah fensters, bei einer maximalen Größe von 25 cbm festgesetzt, Tutzauer, Telefon 7 44-14 oder per Mail tutzauer@jettingen.de). da das Baugebiet unmittelbar in den Naherholungsbereich hin- Ebenso fießen Mittel in die Erneuerung von Straßen, wie z.B. in einragt und deshalb nur kleiner Schuppen bis 25 cbm möglich der Lettenstraße, den Erlenweg, In den Streuobstwiesen oder zu- sein sollen. Das Baugrundstück ragt unmittelbar in den Naherho- künftig in die Brunnenstraße. Auch die Gestaltung des Parkplat- lungsbereich hinein, weshalb aus Sicht der Gemeindeverwaltung zes bei der Vereinskapelle proftiert von den Landesmitteln. hier nach den Planungsfestsetzungen im Bebauungsplan keine Ausnahme bzw. Befreiung möglich ist Für die Renovierung der Turnhalle Oberjettingen mit neuen Fens- tern, neuer Heizung und Lüftung, Erneuerung der Duschen und Sofern man in diesem Fall die Ausnahme zulässt wurde dies auch Wasserleitungen sowie einem neuen Hallenboden werden wei- für allen anderen folgenden Fälle in dem Baugebiet gelten. tere 195.000 Euro Zuschussmittel gewährt. Der Zeitplan für die Der Gemeinderat lehnte das Bauvorhaben einstimmig ab. Baumaßnahmen wird noch festgelegt und mit den Nutzern ab- gestimmt. 14. Verschiedenes und Bekanntgaben „Die Gemeinde ist dankbar für die fnanzielle Unterstützung sei- Bürgermeister Hans Michael Burkhardt informierte darüber, dass tens des Landes. In den letzten 16 Jahren sind rd. 9 Mio. Euro am vergangenen Sonntag die BewohnerInnen und Mitarbeiten- im Rahmen der Städtebauförderung nach Jettingen gefossen, den des Franziska von Hohenheimstifts gegen Corona geimpft das ist nicht selbstverständlich“, so Bürgermeister Hans Michael wurden. Burkhardt. Die Gemeinde Jettingen beteiligt sich an dem Projekt Inklusions- vermittler des Landkreises Böblingen, bei dem vor Ort eine eh- renamtliche Person ausgebildet wird und Ansprechpartner und Berater für die Gemeinde in Sachen Inklusion ist, d.h. Verbesse- Grababräumungen rung der allgemeinen Situation in der Gemeinde für Menschen mit Behinderungen, z.B. Barrierefreiheit. Sabine Lüth übernimmt Sofern Sie die Abräumung Ihres Grabes durch den Bauhof der dankenswerterweise die Aufgabe des ehrenamtlichen Inklusions- Gemeinde Jettingen wünschen, bieten wir Ihnen zwei Abräum- vermittlers in Jettingen. zeiträume an: Der Gemeinderat wurde bereits über die erfreuliche Mitteilung • Abräumung im Frühjahr (März/April) – bitte melden Sie sich hier aus dem Wirtschaftsministerium informiert, wonach die Sanie- bis zum 28. Februar des entsprechenden Jahres rungsmittel im Sanierungsgebiet Ortsdurchfahrt Oberjettingen • Abräumung im Herbst (Oktober – vor Allerheiligen) – bitte mel- um 800.000 € aufgestockt werden. Zudem erhält die Gemeinde den Sie sich hier bis zum 30. September des entsprechenden für die Renovierung der Turnhalle Oberjettingen 195.000 €. Jahres Als weiteren Finanzbaustein bei der Digitalisierung der Schulen Die Kosten für die Abräumung eines Einzelgrabes betragen bekommt Jettingen für seine Schulen 26.809 € für die Anschaf- 120,00 Euro, die Kosten für die Abräumung eines Doppelgrabes fung von Leihgeräten für Lehrkräfte. Die Mittelverwendung wird betragen 175,00 Euro. mit den Schulen geklärt. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne im Bürgerbüro bei Bürgermeister Hans Michael Burkhardt gibt die Genehmigung Frau Schöllkopf, Telefon 7 44-31 oder E-Mail: schoellkopf@jet- des Haushaltsplanes 2021 durch das Landratsamt bekannt. Die tingen.de, melden. Haushalts-und Finanzplanung der Gemeinde wird vom Landrat- samt als verantwortungsvoll und vorausschauend gelobt. Jetzt Kinder zur Kita-Betreuung für das neue Kindergartenjahr anmelden Alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 1. August 2021 bis 31. Der schnelle Draht zu Ihrer Juli 2022 erstmals eine Jettinger Kindertagesstätte besuchen wollen, können bis zum 20. Februar 2021 bei der Gemeinde- verwaltung, Frau Schöllkopf (Bürgerbüro) oder online über die Kleinanzeige: 07031 6200-20 Homepage der Gemeinde Jettingen angemeldet werden. Reicht die Zahl freier Plätze in einer Einrichtung nicht aus, wird eine War- teliste nach den Vergabekriterien der Gemeinde erstellt. Anfang April erhalten die Eltern einen Aufnahmebescheid oder eine Mitteilung, bis wann mit einer Aufnahme gerechnet werden kann (Wartelisten-Bescheid). Anmeldungen, die nach dem 20.Fe- Amtsblatt für den Kreis Böblingen bruar 2021 für das neue Kindergartenjahr eingehen, werden der Heimatzeitung für Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg, Schönbuch und Gäu Warteliste am Ende hinzugefügt. Bitte beachten Sie, dass auch die Anmeldungen für den krzbb.de Waldkindergarten künftig über die Gemeinde erfolgt.
11. Februar 2021 9 Sommerferienprogramm 2021 Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da- Zum 27. Mal beginnt die Arbeit für das Ferienprogramm im Som- ten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten mer 2021. von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen Allen Vereine, Firmen und Privatpersonen die beim bisherigen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen Ferienprogramm mitgewirkt haben, haben die Programmfrage- glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit bögen für das Sommerferienprogramm 2021 erhalten. Wir bitten oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben um Rückgabe der komplett ausgefüllten Programmfragebögen kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich an die Gemeinde Jettingen bis zum 28. Februar 2021, damit die- der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine se terminlich abgestimmt werden können. Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen Die Gemeinde Jettingen ist immer wieder erstaunt über die ist. Vielzahl der unterschiedlichsten Hobbys und Fähigkeiten der Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- Einwohner und Einwohnerinnen in Jettingen und möchte an führt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. dieser Stelle alle Vereine, Firmen und Privatpersonen ermun- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra- tern, sich am Sommerferienprogramm zu beteiligen. gen ist oder einen Wahlschein hat. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Haag unter der Tel.- 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig Nr. 744-25 gerne zur Verfügung. hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 12.00 Uhr im Rathaus Jettingen, Bürgerbüro, Albstraße 2, 71131 Jettingen, Veröffentlichung standesamtliche Nachrichten Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Geburten 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen Januar sind, erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahl- Colin Hauser, geb. am 4. Januar 2021 in Tübingen, benachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Ertei- Sohn von Christopher und Michaela Jaenette Hauser, lung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung geb. Baumgärtner, In der Breite 63 erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn Deniz Melik Cengiz, geb. am 6. Januar 2021 in Herrenberg, er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht Sohn von Enver und Karolin Karin Cengiz, geb. Fischer, ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Kohlplatte 4 Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Rosalie Elise Haag, geb. am 22. Januar 2021 in Herrenberg, Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhal- Tochter von Thomas Traugott und Julia Sylvia Haag, geb. Wolfer, ten keine Wahlbenachrichtigung. Hauptstraße 12 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 06 Luis Strohäker, geb. am 28. Januar 2021 in Herrenberg, Leonberg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum Sohn von Philipp und Lena Strohäker, geb. Maier, (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilneh- Schmiedegasse 23 men. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Sollten Sie die Veröffentlichung Ihrer Eheschließung, der Ge- angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätes- burt Ihres Kindes oder des Todes eines Angehörigen wün- tens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. schen, erklären Sie dies bitte gegenüber dem Standesamt Jettingen (Frau Schöllkopf, Telefon (0 74 52) 7 44-31, E-Mail: 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag schoellkopf@jettingen.de). 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech- tigte Person. 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl- VHS-Programmhefte berechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An- Da das Rathaus momentan keine offzielle Sprechstunden hat, tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach liegen die Programmhefte der VHS Herrenberg und Nagold in der § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahlordnung (bis zum Postservicefliale zur Abholung bereit. 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat, Amtliche Bekanntmachungen b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlord- Bekanntmachung über das Recht auf nung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist, Einsicht in das Wählerverzeichnis und die c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfah- Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum ren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Landtag am 14. März 2021 Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeis- ter bekannt geworden ist. 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemein- de Jettingen wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Fe- Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18.00 Uhr bruar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im im Rathaus Jettingen, Bürgerbüro, Albstraße 2, 71131 Jet- Rathaus, Bürgerbüro, Albstraße 2, 71131 Jettingen für tingen schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Der Zugang telefonisch) beantragt werden. zum Bürgerbüro ist barrierefrei. Auch während der aktuellen, Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder auf- pandemiebedingten Schließung des Rathauses ist das Bür- grund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infek- gerbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten besetzt. tionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzu- Wer von seinem Recht zur Einsichtnahme in das Wählerver- mutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der zeichnis Gebrauch machen möchte wird gebeten, hierfür vor- Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. ab telefonisch einen Termin zu vereinbaren Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be- (Telefon (0 74 52) 7 44-0).
10 11. Februar 2021 antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Es ist keine Verlängerungsanfrage ihrerseits notwendig. Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt Da der nächste Corona-Gipfel erst nach Redaktionsschluss werden. stattfndet und danach die neuen Beschlüsse bekannt gegeben Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte werden, können wir noch nicht sagen, wann die Bücherei wieder können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen öffnet. Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch Wir halten Sie auf unserer Homepage: bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. https://www.jettingen.de/de/Fuer-Jung-und-Alt/Bildung-und-Be- 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage treuung/Buecherei und im Findus Internet-OPAC auf dem Laufen- einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be- den. rechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedie- „MEDIEN AUF WANDERSCHAFT“ nen. – Kontaktlose Haustür-Ausleihe 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person Alternativ bieten wir Ihnen zu folgenden Zeiten eine Haustür-Aus- 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, leihe an: 7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Montag, Dienstag und Donnerstag, Briefwahl und jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr 7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu über- • Schreiben Sie uns eine E-Mail (buecherei@jettingen.de) oder senden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der rufen Sie uns im Rahmen der Abholzeiten (74450) an und Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabe- teilen Sie uns Ihren Medienwunsch, Ihren Namen und die Aus- stelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk weisnummer sowie die gewünschte Abholzeit mit. angegeben sind. Für die Abholung der Medien wird ein konkreter Termin mit 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Ihnen vereinbart. Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine ande- • Verfügbare Medien können Sie in unserem elektronischen re Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, Katalog nachsehen: wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage ei- https://www.jettingen.de/de/Fuer-Jung-und-Alt/Bil- ner schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. dung-und-Betreuung/Buecherei, Findus Internet-OPAC 9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen • Gerne können Sie auch Ihre Medien zum Abgeben mitbringen. einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert • Bitte vereinbaren Sie sowohl für die Ausleihe als auch für die ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Per- Rückgabe einen Termin. son bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr voll- endet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der ONLINEBIBLIOTHEKBB Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen Mit einem gültigen Leseausweis in Ver- und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist bindung mit der Jahresgebühr können eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einfussnahme Sie auch während der Coronakrise in der erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei- OnlinebibliothekBB digitale Medien wie dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn eBooks, ePaper und eAudios bequem von zuhause aus entleihen ein Interessenkonfikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson und herunterladen. ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpfichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt Die Onlinebibliothek BB ist rund um die Uhr für Sie da. hat. Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Situation zum wei- teren Umgang der Gemeinde mit Corona auf folgender Seite: Jettingen, 11. Februar 2021 www.jettingen.de Bürgermeisteramt/Hauptamt gez. Hasenburger, Gemeindewahlleiter Gemeindebücherei Jettingen Jugendsozialarbeit Albstraße 2, 71131 Jettingen Tel.: 0 74 52 / 7 44-50, Fax: 0 74 52 / 7 44-52 buecherei@jettingen.de, www.jettingen.de Gemeindejugendreferat Jettingen Samuel Brenner Hauptstraße 11 (Bürger- und Jugendtreff, 1. Stock) Öffnungszeiten: Telefon: (0 74 52) 79 05 59, Mobil: (01 73) 6 94 53 78 E-Mail: info@jugendreferat-jettingen.de Montag 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr Homepage: www.jugendreferat-jettingen.de Dienstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei allen Fragen zur Jugendarbeit Offenes Gesprächsangebot für Jugendliche & Eltern Donnerstag 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Sprechzeit: Donnerstag 16–18 Uhr (und nach Vereinbarung) Freitag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Schulsozialarbeit & Girls Club Katharina Fuchs VORLESESTUNDEN Oberjettinger Straße 30 Mobil: (01 51) 57 59 65 15 Aufgrund der aktuellen Lage fnden bis auf Weiteres keine Vorle- E-Mail: schulsozialfuchs@gms-jettingen.de Homepage: www.gms-jettingen.de sestunden statt. Offenes Gesprächsangebot für Eltern Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 8.30–12 Uhr BÜCHEREI GESCHLOSSEN Montag 14–16 Uhr (und nach Vereinbarung) Aufgrund der neuesten Beschlüsse zur Eindämmung der Coro- na-Pandemie bleibt die Gemeindebücherei vorerst bis 14. Fe- bruar 2021, abhängig von den dann stattfndenden neuen Be- schlüssen, geschlossen Telefonische Anzeigen-Annahme 07031 6200-20 Ihre Medien werden verlängert. krzbb.de
11. Februar 2021 11 Die Jettinger Wundertüte Der ehrenamtliche Fahrdienst ist immer dienstags (außer an Fei- Liebe Jettinger Kids, ertagen) zwischen 13.00 und 17.00 Uhr unterwegs. ständig zu Hause zu sein, sich Das Fahrzeug ist mit einer Hebeeinrichtung für Rollstühle ausge- nicht mit Freunden treffen, im stattet, so dass auch Rollstuhlfahrer transportiert werden können. Verein nicht aktiv sein kön- Damit alle Beteiligten gesund bleiben, gibt es folgende Hygiene- nen...da kommt schnell Lan- regeln zu beachten: geweile auf. • Es gilt die Maskenpficht Damit ist jetzt Schluss!!! • Es darf nur eine Person gefahren werden Ab sofort gibt es für euch die • Nach Möglichkeit soll immer ein Abstand von 1,5 bis 2 m Jettinger Wundertüte gegen eingehalten werden Langeweile, zum Spielen, • Nach jeder Fahrt werden häufg berührte Stellen im Fahrzeug Basteln, Rätseln und Bewe- (z. B. Türgriffe) vom Fahrer desinfziert gen. Für den Fahrdienst wird 1,00 Euro pro Fahrt verlangt. Abholen könnt ihr eure Wun- dertüte im Jugendreferat Es handelt sich um ein ehrenamtliches Angebot der Gemeinde (Hauptstraße 11). Die genauen und des Deutschen Roten Kreuzes. Abholzeiten erfahrt ihr auf dem Plakat am Eingang des Jugendre- ferats. „Wundert“ euch nicht- regelmäßig tauschen wir den Inhalt der Wundertüten durch neue kreative und kniffige Ideen aus. Also schaut am Besten immer wieder im Jugendreferat vorbei. Vortrag Smartphone Medien Geburtstage Wir gratulieren: am 12. Februar 2021: Herrn Georg Seeger, Schauinslandstraße 20 zum 70. Geburtstag am 14. Februar 2021: Herrn Horst Rinderknecht, Baumäckerstraße 1 zum 70. Geburtstag am 16. Februar 2021: Herrn Niels-Torsten Amtrup Leintelstraße 51 zum 70. Geburtstag am 17. Februar 2021: Frau Ingeborg Kirn Aischbachstraße 1 zum 85. Geburtstag Goldene Hochzeit am 12. Februar 2021 feiert das Ehepaar Zlatko und Zora Vukasic, Gärtlesweg 3/1, das Fest der Goldenen Hochzeit. Diamantene Hochzeit am 18. Februar 2021 feiert das Ehepaar Heinz und Gerda Benesch, Urdorfstraße 1, das Fest der Diamantenen Hochzeit. Hierzu herzlichen Glückwunsch! SENIORINNEN UND SENIOREN Ihr CARE-Paket FLÜCHTLINGS- rettet Leben. Seniorenbürgerbus DRAMA Jede Spende hilft: Der Jettinger Seniorenbürgerbus BANGLADESCH www.care.de Wenn Sie zum Einkaufen, Arzt/Apotheke, Friseur, Rathaus müs- sen oder auch einen Bekannten besuchen möchten und selbst nicht mehr hinkommen, können Sie sich bei der Gemeinde Jettin- gen am Montag- und Dienstagvormittag bis 11.00 Uhr, unter der Telefon (0 74 52) 7 44-11 melden.
12 11. Februar 2021 Waldkindergarten Jettingen e.V. Vakante Stelle zu besetzen Liebe Eltern, Naturfreunde und interessierte ErzieherInnen, der Waldkindergarten Jettingen ist immer auf der Suche nach neuen Mitarbeitern. Deshalb haben wir auf der Webseite einen neuen Bereich für unsere vakanten Stellen eingerichtet. Aktuell ist dort die Stelle einer „pädagogischen Fachkraft (m/w/d)“ aus- geschrieben. Volkshochschule Jettingen, Marktplatz 3 Sind Sie auf der Suche oder kennen Sie jemand passendes? Tel. (0 74 52) 7 87 88, Telefax (0 74 52) 7 40 60 72 Dann fnden Sie alles Wissenswerte auf dieser Seite: https:// E-mail: info@vhs-jettingen.de, Homepage www.vhs-jettingen.de www.waki-jettingen.de/offene-stellen/ Geschäftszeiten: Di 9.00 bis 12.00 Uhr / Waldrallye „den Wald mit allen Sinne erleben“ Do 15.00 bis 18.00 Uhr Unsere blau umrandete Waldameise zeigt Euch weiterhin den Leitung: Sabine Protschka Weg zu den 10 Stationen der Waldrallye „den Wald mit allen Sin- nen genießen“. 1,9 km lang ist der Kinderwagen geeignete Rund- In den Ferien ist die Geschäftsstelle geschlossen. weg. Alle Informationen stehen zum Download bereit: Bei Online-Anmeldungen über neue Homepage erhalten Sie eine www.waki-jettingen/rallye direkte Anmeldebestätigung. Anmeldungen sind außerdem in schriftlicher Form oder per Fax möglich. Hier erhalten Sie keine Ihr Kontakt zu uns Bestätigung, werden aber benachrichtigt, wenn ein Kurs ausge- Das Waldameisen Team: bucht ist oder nicht zustande kommt. Timo Walter (1. Vorstand) Telefon (01 76) 93 58 94 60 Aktuelle Kursangebote der Volkshochschule E-Mail: vorstand1@waki-jettingen.de Bettina Bürkle (Waldkindergarten-Leiterin) Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen fnden bis 14. Fe- E-Mail: Leitung@waki-jettingen.de bruar 2021 KEINE Kurse statt! Wenn Sie für einen Kurs an- oder auch: info@waki-jettingen.de gemeldet sind werden Sie rechtzeitig über den Kursstart in- formiert. Webseite: www.waki-jettingen.de Das neue Programm Frühjahr/Sommer 2021 ist da! Sie fnden alle Kursangebote im neuen Programmheft oder unter: www.vhs-jettingen.de Onlinekurse: Fit bleiben während der Corona-Unterbrechnung! Buchung unter: www.vhs-jettingen.de - JE47W Bodystyling mit Nicole Reichart dienstags, ab 2. Februar 2021, 20.00 bis 21.00 Uhr, 9 Termine, 31,50 Euro / Einstieg möglich Der erste Eindruck ist wichtig, - JE 43W Zumba mit Madita Götz ein Kennenlernen entscheidend! mittwochs, ab 3. Februar 2021, 18.00 bis 19.00 Uhr, 9 Termine, 38,00 Euro / Einstieg möglich - JE 48W Powerftness mit Bergit Müller-Höfer mittwochs, ab 03.02, 20.15 bis 21.15 Uhr, 9 Termine, 31,50 Euro / Einstieg möglich - JE 54W Wirbelsäulengymnastik mit Rebekka Ebner montags, ab 22. Februar 2021, 17.30 bis 18.30 Uhr, 6 Termine, 24,00 Euro - JE 51W Rückenftness mit Sabine Henneberger dienstags, ab 23. Februar 2021, 18.00 bis 19.00 Uhr, 6 Termine, 24,00 Euro - JE 45W Workout-Klassiker „Bauch-Beine-Po“ -Gymnastik im Wohnzimmer mit Rebekka Ebner donnerstags, ab 25. Februar 2021, 17.30 bis 18.30 Uhr, 8 Termine 32,00 Euro Bitte melden Sie sich bei Interesse per mail: info@vhs-jettingen.de Neues Kursangebot: YogaPilates-Mix – mit Entspannung Yvonne Kremer, donnerstags, 9.15 bis 10.30 Uhr, ab 4. März 2021, Vereinskapelle, 15 Termine, 92,00 Euro (bei 7 + 8 Teiln.)
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