MEDIEN 06 11.FEBRUAR2021 - GEMEINDE JETTINGEN

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MEDIEN 06 11.FEBRUAR2021 - GEMEINDE JETTINGEN
www.jettingen.de

                                                                    06       11. Februar 2021

                               Medien

1 Million Euro Zuschüsse für   Der DRK Ortsverein Mötzingen      Kostenlose Schnelltests für
Jettingen                      - Oberes Gäu stellt ein Helfer-   Einwohner des Landkreises
                               vor-Ort Fahrzeug in den Dienst    Böblingen
                          7                              13                                14
MEDIEN 06 11.FEBRUAR2021 - GEMEINDE JETTINGEN
2         11. Februar 2021

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Notdienste                                                                Albstr. 2, 71131 Jettingen, Tel. (0 74 52) 7 44-0, Telefax (0 74 52) 7 44-44
                                                                          E-Mail: info@jettingen.de ∙ Internet www.jettingen.de
Ärztlicher Wochenenddienst                                                Unsere Öffnungszeiten:
Notfallpraxis Herrenberg                                                  Bürgerbüro           Montag und Freitag                   7.30 bis 12.30 Uhr
                                                                                               Dienstag                             9.00 bis 12.30 Uhr
am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25                                                                                         14.00 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 bis 22.00 Uhr, Sams-                                         Donnerstag                           9.00 bis 12.30 Uhr
                                                                                                                                   15.30 bis 19.00 Uhr
tag, Sonn- und Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr. Ruf-                      Übrige Ämter         Montag und Freitag                   9.00 bis 12.00 Uhr
nummer für medizinische notwendige Hausbesuche                                                 Dienstag                             9.00 bis 12.00 Uhr
(0 18 03) 11 00 30.                                                                                                                14.00 bis 17.00 Uhr
                                                                                               Donnerstag                           9.00 bis 12.00 Uhr
Notfallpraxis Nagold                                                                                                               15.30 bis 19.00 Uhr
                                                                          Öffnungszeiten der Postservicefliale im Rathaus:
am Krankenhaus Nagold, Röntgenstraße 20
                                                                          Vormittag            Montag bis Freitag                   9.00 bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8.00 bis                  Nachmittag           Dienstag                            14.00 bis 17.00 Uhr
22.00 Uhr. Rufnummer für medizinische notwendige Haus-                                         Donnerstag                          15.30 bis 19.00 Uhr
besuche (0 18 05) 19 29 21 58.                                            Damit Sie ihr Anliegen möglichst direkt mit dem/der zuständigen Mitarbei-
                                                                          terIn besprechen können bitten wir darum, möglichst die direkte Durch-
Die Patienten können direkt ohne Voranmeldung in eine der                 wahl oder die E-Mail-Adresse des einzelnen Mitarbeiters zu verwenden:
Praxen kommen. Rufnummer für den ärztlichen Bereit-
                                                                          Hans Michael Burkhardt, Bürgermeister
schaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis              Telefon (0 74 52) 7 44-10 ∙ E-Mail: burkhardt@jettingen.de
und für medizinisch notwenige Hausbesuche des Bereit-                     Andrea Österle, Vorzimmer Bürgermeister
schaftsdienstes: 11 61 17                                                 Telefon (0 74 52) 7 44-11 ∙ E-Mail: oesterle@jettingen.de
                                                                          Jochen Hasenburger, Amtsleiter Hauptamt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst                                       Telefon (0 74 52) 7 44-30 ∙ E-Mail: hasenburger@jettingen.de
für den Landkreis Böblingen: Notfallpraxis am Klinikum                    Simone Wagner, Bauamt
Böblingen, Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen                              Telefon (0 74 52) 7 44-13 ∙ E-Mail: s.wagner@jettingen.de
                                                                          Sarah Tutzauer, Amtsleiterin Bau- und Ordnungsamt
Öffnungszeiten:                                                           Telefon: (0 74 52) 7 44-14 · E-Mail: tutzauer@jettingen.de
Montag bis Freitag:    19.30 bis 23.30 Uhr
                                                                          Damaris Maulbetsch, Melde- und Passwesen
Samstag und Feiertage: 9.00 bis 22.30 Uhr                                 Telefon (0 74 52) 7 44-34 ∙ E-Mail: maulbetsch@jettingen.de
Sonntag:                9.00 bis 22.00 Uhr                                Bettina Hörsch, Melde- und Passwesen
Zentrale Rufnummer: (01 80) 11 61 17.                                     Telefon (0 74 52) 7 44-33 ∙ E-Mail: hoersch@jettingen.de
                                                                          Evi Rink, Rente und Soziales
Zahnärztlicher Wochenenddienst                                            Telefon (0 74 52) 7 44-35 ∙ E-Mail: rink@jettingen.de
Auskunft erteilt die Kassenärztliche Vereinigung Stuttgart                Andrea Schöllkopf, Standesamt
                                                                          Telefon (0 74 52) 7 44-31 ∙ E-Mail: schoellkopf@jettingen.de
unter der Rufnummer (07 11) 7 87 77 22
                                                                          Monika Notter, Personalwesen
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst                                       Telefon (0 74 52) 7 44-12 ∙ E-Mail: notter@jettingen.de
                                                                          Tamara Hartmann, Personalwesen
Zentrale Rufnummer: (01 80) 11 61 17.                                     Telefon (0 74 52) 7 44-17 ∙ E-Mail: hartmann@jettingen.de
                                                                          Franziska Haupt, Amtsleitung Technisches Ortsbauamt
HNO-Bereitschaftsdienst                                                   Telefon (0 74 52) 7 44-16 ∙ E-Mail: haupt@jettingen.de
Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Tübingen                          Ulrike Pladek, Technisches Ortsbauamt
Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag, 8.00 bis 22.00 Uhr                 Telefon (0 74 52) 7 44-15 ∙ E-Mail: pladek@jettingen.de
                                                                          Matthias Baumann, Amtsleitung Kämmerei
Zentrale Rufnummer: (01 80) 11 61 17.                                     Telefon (0 74 52) 7 44-20 ∙ E-Mail: baumann@jettingen.de
Apotheken                                                                 Ingrid Bareither, Gemeindekasse
                                                                          Telefon (0 74 52) 7 44-23 ∙ E-Mail: bareither@jettingen.de
Der Notdienst beginnt und endet stets um 8.30 Uhr. Die Veröffentlichung
                                                                          Marina Widmaier, Finanzverwaltung
ist ohne Gewähr, auf den Aushang an den Apotheken wird hingewiesen.
                                                                          Telefon (0 74 52) 7 44-22 ∙ E-Mail: widmaier@jettingen.de
Alle Notdienste können online unter www.lakbw.notdienst-portal.de
oder unter der Rufnummer (0 18 05) 00 29 63 erfragt werden.               Andrea Schäfer, Finanzverwaltung
                                                                          Telefon (0 74 52) 7 44-24 ∙ E-Mail: schaefer@jettingen.de
Samstag, 13. Februar 2021                                                 Timo Walter, Gebäudemanagement
Central-Apotheke Nagold                                                   Telefon (0 74 52) 7 44-28 ∙ E-Mail: walter@jettingen.de
Freudenstädter Str. 25, 72202 Nagold                                      Birgit Haag, Finanzverwaltung
                                                                          Telefon (0 74 52) 7 44-25 ∙ E-Mail: haag@jettingen.de
Telefon (0 74 52) 8 97 98 80
                                                                          Sonja Marion, Flüchtlingsbetreuung,
Sonntag, 14. Februar 2021                                                 Telefon (0 74 52) 7 44 21 · E-Mail: marion@jettingen.de
Apotheke am Schloss Mötzingen                                             Anna-Lisa Kellner, Stabstelle Projektmanagment
Bondorfer Str. 4/1, 71159 Mötzingen                                       Telefon (0 74 52) 7 44-36 · E-Mail: kellner@jettingen.de
                                                                          Stefan Häring, Poststelle
Telefon (0 74 52) 8 96 51 74                                              Telefon (0 74 52) 7 44-41 ∙ E-Mail: haering@jettingen.de
Schwarzwald-Apotheke Herrenberg                                           Bauhof                                          Telefon (0 74 52) 88 95-6 54
Nagolder Str. 27, 71083 Herrenberg im Gäu                                 Rufbereitschaft Bauhof                          Telefon (0 74 52) 88 95-6 55
Telefon (0 70 32) 2 61 11                                                 Wichtige Notrufnummern
                                                                          Polizeiposten Gäu                                         (0 70 32) 9 54 91-0
                                                                          Polizei                                                                   110
Tierärztlicher Wochenenddienst                                            Feuerwehr/Rettungsdienst                                                  112
Samstag/Sonntag, 13./14. Februar 2021                                     Störungsnummern
                                                                          ∙ bei Gasstörungen oder Gasgeruch ist folgende Telefonnummer 24 Std.
TAP Dr. Rupp und Dr. Schube, Daimlerstraße 13, Herrenberg                   geschaltet: Netze BW, Telefon (08 00) 3 62 94 47
Telefon (0 70 32) 92 92 00                                                ∙ Bei Stromstörungen: EnBW, Herrenberg, Telefon (08 00) 3 62 94 77
                                                                          ∙ Bei Störungen im Kabelnetz, Service-Nr.            (08 00) 8 88 81 12
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11. Februar 2021   3

 Informationen zur Corona-Impfung im Landkreis Böblingen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vor einigen Tagen haben Sie eine umfangreiche Information des Landes zur Corona-Impfung bekommen. Ergänzend
möchte ich Sie heute noch auf Besonderheiten rund um die Impfung im Landkreis Böblingen aufmerksam machen.
Grundsätzlich kann jeder, der impfberechtigt ist, überall einen Termin machen. In den Zentralen Impfzentren (ZIZ)
und in allen Kreisimpfzentren im Land Baden-Württemberg. Impfzentren außerhalb des Landkreieses, jedoch räum-
lich in unserer Nähe, sind unter anderem in Tübingen, Stuttgart, Altensteig-Wart und Dornstetten.
Eine Übersicht über alle Standorte und viele wertvolle Informationen rund um das Virus und die Impfung fnden sich
auf der Homepage des Landkreises, www.lrabb.de unter „Informationen zur Corona-Impfung“.
Das Kreisimpfzentrum für unseren Landkreis ist in Sindenfngen in der Messehalle. Dort wird ab 14. Februar 2021
geimpft. Die Termine werden ab Freitag, 12. Februar 2021 buchbar sein. Aufgrund der (noch) geringen Impfstoffmen-
ge ist heute schon sicher, dass es nur wenige Termine pro Woche geben wird. Hier brauchen wir alle noch etwas
Geduld, bis genügend Impfstoff zur Verfügung steht.
Bei der Terminvergabe kann sich jeder selbst über die Tel.-Nr. 116 117 anmelden oder online unter www.impftermin-
service.de seinen Termin buchen. Es werden immer gleich zwei Termine gemacht – für die Erst- und für die Zweit-
impfung. Deshalb ist es aber leider nicht möglich, dass eine Gemeinde für ihre Bürger einen Sammeltermin macht.
Auch eine Anmeldung als Paar ist eher schwierig und klappt am ehesten über das Telefon, weil man dort dann gleich
sagen kann, dass man gern für zwei Personen Termine vereinbaren möchte. Über das Internet muss man immer neu
in die Anmeldemaske und kann so nicht unbedingt zeitlich zusammenhängend buchen.
Mittlerweile kann man sich bei der Anmeldung auch auf eine Warteliste setzen lassen und wird für einen Termin
zurückgerufen.
Wenn man dann einen Termin hat, stellt sich oft die Frage, wie man hinkommt. In jedem Fall lohnt es sich, bei der
eigenen Krankenversicherung nachzufragen, ob die Fahrtkosten übernommen werden.
Zudem hat das DRK im Landkreis Böblingen seine Unterstützung angeboten – und zwar sowohl was die Termin-
vereinbarungen angeht, als auch möglicherweise für einen Fahrdienst. Das DRK ist per Mail unter impfhilfe-team@
drkbb.org erreichbar. Die Telefon-Hotline „Corona-Impfhilfe“ mit der Rufnummer Telefon (0 70 31) 6 90 42 22 ist seit
dem 25. Januar 2021 von Montag bis Freitag, jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr geschaltet.
Auch in Jettingen gibt es ehrenamtliche Unterstützer für die telefonische Terminvereinbarung bzw. die Terminverein-
barung über das Internet. Hierfür können Sie sich gerne unter Telefon (0 74 52) 6 05 38 86 an das Netzwerk Nach-
barschaftshilfe Jettingen wenden.
Überlegt wird aktuell, ob es im Frühjahr auch Imfangebote vor Ort geben kann. Weiteres ist dazu allerdings noch
nicht bekannt.
Grundsätzlich ist die Situation für uns alle aktuell noch unbefriedigend. Der Impfstoff ist Mangelware und so ist auch
der Impfstart etwas holprig. Die Termine werden zentral über das Land vergeben und weder Landkreis noch die
Städte und Gemeinden haben Einfuss darauf.
Lassen Sie uns dennoch gemeinsam weiter durchhalten und noch etwas Geduld haben. Ich bin sicher, die Impfun-
gen werden noch an Fahrt aufnehmen, wenn mehr und mehr Impfstoff zur Verfügung steht.
Erfreulich ist zudem, dass der Inzidenzwert im Landkreis Böblingen kontinuierlich zurückgeht und unsere Anstren-
gungen beim Abstandhalten Wirkung zeigen. Herzlichen Dank, dass Sie in dieser ungewöhnlichen Zeit verantwor-
tungsvoll miteinander umgehen und wir so gewiss schneller wieder zu einem Leben ohne Einschränkungen durch
die Corona-Verordnung zurückkehren können.

                                                 Ihr

                                                 Hans Michael Burkhardt
                                                 Bürgermeister
MEDIEN 06 11.FEBRUAR2021 - GEMEINDE JETTINGEN
4        11. Februar 2021

                                                                     Verfügung steht. Geprüft wird auch, wie ein ausreichend großes
                                                                     Freigelände für die Kinder geschaffen werden kann.
                                                                     Da es aktuell wieder die Möglichkeit gibt Zuschussmittel für neue
                                                                     Kindergartengruppen mit rd. 264.000 € zu bekommen, soll auch
                                                                     diese Chance genutzt werden und ein Förderantrag bis zum
                                                                     31. März 2021 erstellt werden.
                                                                     Vorteilhaft für die Gemeinde ist auch, dass 2023 6 Auszubilden-
                                                                     de ihre Ausbildung in den Jettinger Kindergärten abschließen, so
Sitzungsbericht von der                                              dass dadurch auch das notwendige Fachpersonal zur Verfügung
                                                                     steht.
Gemeinderatssitzung am 9. Februar 2021
                                                                     Die Verwaltung schlägt vor, dem Architekturbüro Schrottwieser
Bürgermeister Hans Michael Burkhardt begrüßte die Gemein-            den Auftrag zur Erarbeitung eines Planungskonzeptes zu ertei-
deratsmitglieder per Videokonferenz, die von der interessierten      len, da das Architekturbüro auch vor 6 Jahren den Neubau des
Öffentlichkeit im Sitzungssaal verfolgt werden konnte, und stellte   Kindergartens Heubergring geplant hat. Entsprechend der Hono-
Beschlussfähigkeit fest.                                             rarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind die Pla-
                                                                     nungsleistungen für Kindertagesstätten in der Honorarzone 3
1. Bekanntgabe nicht-öffentliche Beschlüsse aus der letzten
                                                                     einzustufen. Architekt Schrottwieser hat die Einstufung in Stufe 3
   Sitzung
                                                                     unten angeboten. Zudem erfolgt eine Beauftragung und Abrech-
Es wurde bekanntgegeben, dass über die Vergabe eines Gewer-          nung in Höhe von 87 % des möglichen Honorarumfanges, die
bebauplatzes im Gewerbegebiet Unterjettingen-Ost beraten und         Nebenkosten wurden im Angebot anstelle der üblichen 5 % des
beschlossen wurde.                                                   Honorars auf 2 % reduziert.
2. Vergabe des Planungsauftrages zur Aufstockung des                 Sollte sich Rahmen der Planungen zeigen, dass eine Aufstockung
   Neubaus des Kindergartens Heubergring                             doch nicht umgesetzt wird, werden selbstverständlich nur die er-
                                                                     brachten Planungsleitungen abgerechnet. Die Planungskosten
Trotz dass die Gemeinde in den letzten 5 Jahren 7 neue Kinder-
                                                                     hängen von den tatsächlichen Baukosten ab.
gartengruppen gebaut und eingerichtet hat, sind in Folge der
vielen Kinder in Jettingen alle Kindergartenplätze belegt. Im Kin-   Der Gemeinderat stimmte dem Planungsauftrag an das Architek-
dergarten Heubergring wurde interimsweise schon eine zusätz-         turbüro Schrottwieser so einstimmig zu.
liche halbe Kindergartengruppe eingerichtet, was allerdings kei-
ne Dauerlösung sein soll. Der Jahrgang 2020 ist mit 90 Kindern       3. Vorstellung der Fassadensanierung des Gemeindezentrums
wieder ein außerordentlich starker Jahrgang. Zudem steht in den         und Erweiterung der Bürofächen im Eingangsbereich
nächsten Jahren die Aufsiedlung des Neubaugebiets Amsel an,          Nachdem eine Aufstockung des Feuerwehrgerätehauses aus
was zur Folge hat, dass die Nachfrage nach Kindergartenplätzen       statischen Gründen nicht möglich ist und eine angedachte Er-
weiter ansteigt.                                                     weiterung des Rathauses dort somit nicht zu realisieren ist, hat
                                                                     sich die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit Architekt Michael
                                                                     Schrottwieser Gedanken gemacht wie und wo ggf. im Rahmen
                                                                     der Fassadensanierung eine Erweiterung des Rathauses sinn-
                                                                     voll möglich ist. Dabei kam man auf die Idee die Erweiterung
                                                                     am Eingangsbereich unter dem Sitzungssaal umzusetzen, was
                                                                     verschiedene Vorteile hat. Zum einen können damit Flächen für
                                                                     die publikumsintensiven Bereiche nahe am Eingang ebenerdig
                                                                     geschaffen werden. Mit der Zugangstrennung zum Bürgerbüro
                                                                     kann man dann auch die unterschiedlichen Öffnungszeiten von
                                                                     Rathaus und Bürgerbüro baulich abbilden.

Um auch zukünftig ausreichend Plätze in den Kindergärten und
Krippen anbieten zu können, schlägt deshalb die Verwaltung vor
frühzeitig und vorausschauend weitere Kindergartenplätze zu
planen.
Nachdem an allen Kindergärten in Jettingen in den letzten Jahren
Erweiterungen stattfanden, ist bis auf den neuen Kindergarten
Heubergring keine Erweiterung mehr möglich. Beim neuen Kin-
dergarten Heubergring wurde bereits beim Bau vor 6 Jahren eine
mögliche Aufstockung technisch vorbereitet. Die Gemeindever-
waltung schlägt in Abstimmung mit dem Kindergartenausschuss
vor, dass nun diese Aufstockung planerisch untersucht wird.          Energetisch ist von Vorteil, wenn die bisher nicht unterbauten Be-
Dabei sollen 2 Kindergartengruppen und ein Bewegungsraum             reiche des Gemeindezentrums (Sitzungssaal) zukünftig unterbaut
entstehen, der dann dem ganzen Kindergarten Heubergring zur          sind. Die Erweiterung mit geschätzten Kosten von rd. 400.000 €
MEDIEN 06 11.FEBRUAR2021 - GEMEINDE JETTINGEN
11. Februar 2021     5

kann nachdem das Land jüngst eine Aufstockung unserer Sa-           Hauptleitung in der Brunnenstraße. Die Anzahl an Wasserrohr-
nierungsmittel im Sanierungsgebiet Ortsdurchfahrt Oberjettingen     brüchen ist schon seit Jahren bezogen auf die Netzgröße erfreu-
gewährt hat, mit 36 % aus Mitteln des Landessanierungspro-          licherweise sehr gering. Hier zahlt sich aus, dass die Gemeinde
gramms bezuschusst werden.                                          seit vielen Jahren kontinuierlich in das Wassernetz durch Die Er-
Das Rathaus wurde seit seiner Erbauung vor 40 Jahren nicht er-      neuerung alter Leitungen investiert.
weitert, obwohl die Gemeinde seither stark gewachsen ist (60 %      Der Wasserverlust erhöht sich gegenüber dem Vorjahr minimal
Einwohnerwachstum seit 1982) und der Aufgabenumfang in allen        und liegt mit 10,16 % in einem vergleichsweise guten Bereich
Bereichen insbesondere im Bereich Bildung und Betreuung aber        (Landesdurchschnitt in Baden-Württemberg lt. statistischem
auch in allen anderen Verwaltungsbereichen wie z.B. der Bauver-     Landesamt 16 %). Beim Wasserverlust ist zu berücksichtigen,
waltung, dem Ordnungsamt, dem technischen Ortsbauamt, der           dass hierbei neben Wasserverlusten in Folge schadhafter Lei-
Personalverwaltung sowie in der Kämmerei, deutlich gestiegen        tungen und Hausanschlüssen auch die Wasserentnahme für die
ist und stetig weiter zunimmt.                                      Bewässerung von öffentlichen Grünanlagen, Kanalspülungen,
Bezogen auf die Größe der Gemeinde verfügt Jettingen über           Feuerwehreinsätzen und –übungen und ggf. nicht genehmigte
vergleichsweise wenig Verwaltungspersonal. Es zeigt sich aber       private Entnahmen enthalten sind. Die guten Arbeitsergebnis-
zunehmend, dass mit dieser schlanken Personalausstattung die        se des gemeindlichen Bauhofes und des Ortsbauamts bei der
                                                                    Rohrbruchsuche und -behebung tragen dazu bei, keinen höheren
wachsenden und neuen Aufgaben kaum mehr zu bewältigen
                                                                    Wasserverlust zu verzeichnen.
sind, weshalb seitens der Gemeindeverwaltung eine organisato-
rische Weiterentwicklung geprüft wird. Es ist davon auszugehen,     Der Jahresabschluss wurde einstimmig beschlossen.
dass in absehbarer Zeit neue Stellen geschaffen werden müssen,
für die dann auch die entsprechenden Arbeitsplätze zur Verfü-       5. Abrechnung des neuen Parkplatzes mit Außenbereich
gung zu stellen sind.                                                  Mehrzweckraum beim Gemeindezentrum
Die Kupfer-Fassade muss im Zuge der Fenstererneuerung aus           Die Abrechnung des im letzten Jahr fertiggestellten Außenbe-
energetischen Gründen aber auch aus technischer Sicht erneuert      reichs beim Mehrzweckraum und die Anlegung von Parkplätzen
werden.                                                             sind abgeschlossen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen
                                                                    sich auf 266.480,37 € und liegen damit um 17.734,33 € unter der
Bei der Fassadengestaltung, gibt es verschiedene Varianten von      Kostenschätzung von 284.214,70 € aus dem März 2019.
Mineralputz über Trespa-Platten oder metallischen Fassadenele-
                                                                    Das Projekt wurde mit Fördermitteln aus dem Landessanierungs-
menten bis zu Klinker mit verschiedenen Vor- und Nachteilen, die
                                                                    programm mit 159.888,22 € (60 % der Gesamtkosten) bezu-
von Architekt Michael Schrottwieser vorgestellt wurden.
                                                                    schusst.
In der Voruntersuchung hat sich gezeigt, dass Klinker eine mög-
                                                                    Der Gemeinderat nahm die erfreuliche Abrechnung zur Kenntnis.
liche Variante für die Fassade des Gemeindezentrums darstellt,
da es sich um eine zeitlose, nachhaltige, witterungsbeständige,     6. Spendenannahme
gut umsetzbare und wirtschaftliche Möglichkeit handelt, die viele
Gestaltungsmöglichkeiten bietet.                                    Die Gemeinschaftsschule erhält für die Anschaffung von Materia-
                                                                    lien oder Spielgeräten einen Betrag von 250,00 €.
Der Gemeinderat stimmte den vorgestellten Planungen nach kur-
                                                                    Bei einer Projekt-Spendenaktion einer Versicherung gewinnt die
zer Diskussion einstimmig zu wobei nochmals auf die Zusam-
                                                                    Grundschule Unterjettingen einen Spendenbetrag von 10.000 €.
menhänge mit der Zukunft des Feuerwehrgebäudes hingewiesen
wurde, so dass das Baugesuch für die Erweiterung erfolgen kann      Des Weiteren haben die Gemeindekindergärten Albstraße, Breite
und die Fassadenneugestaltung auf Klinkerbasis geprüft wird.        und Heubergring, sowie die Grundschulen Ober- und Unterjettin-
                                                                    gen im Jahr 2020 am Schulfrucht- und Schulmilchprogramm teil-
4. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des                      genommen und wurden von einem regionalen Landwirtschafts-
   Eigenbetriebs Wasserversorgung                                   betrieb mit Obst, Gemüse und Milch beliefert. Der Spendenwert
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung kann das Jahr 2019 mit ei-        beläuft sich auf 252,21 €.
nem Gewinn von 49.041,00 Euro (Vorjahr: 50.735,00 Euro) ab-         Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig
schließen. Dieses gute Ergebnis der Wasserversorgung lässt wie      zu.
bereits im Jahr 2018 die Ausschüttung einer Konzessionsabgabe
an den Gemeindehaushalt zu, weil die vorgeschriebene Grenze
des Mindesthandelsbilanzgewinns überschritten wird.                 7. Bildung von Ermächtigungsübertragungen im
Der Gewinn 2019 von 49.041,00 Euro wird mit den aufgelaufenen          Haushaltsjahr 2019 (Jahresabschluss 2019)
Verlusten verrechnet, sodass das bestehende Defzit aus Vorjah-      Im Rahmen der Arbeiten am Jahresabschluss der Gemeinde Jet-
ren in Höhe von 5.622,35 Euro ausgeglichen werden kann und          tingen ist über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen zu
+ 43.418,65 Euro auf neue Rechnung vorgetragen wird.                entscheiden. Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht
Der Wasserverkauf betrug 2019 354.000 cbm und lag damit ge-         verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO per Ermächti-
ringfügig unter den Zahlen aus 2018 und stellt somit den zweit-     gungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden.
höchsten Wasserverkauf in den letzten 15 Jahren dar.
Der Betrieb der Wasserversorgung verlief im Jahr 2019 unterbre-     Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2019 Ermächtigungsübertra-
chungsfrei ohne Störungen. Insgesamt wurden zwei Rohrbrüche         gungen in Höhe von 5.227.603,08 Euro gebildet. Diese teilen sich
an Hausanschlussleitungen behoben und ein Rohrbruch an der          wie folgt auf:
MEDIEN 06 11.FEBRUAR2021 - GEMEINDE JETTINGEN
6       11. Februar 2021

Der Gemeinderat stimmte der Übertragung der Mittel einstimmig     Beeinträchtigung öffentlicher Belange – vorliegen. Dadurch, dass
zu.                                                               in der Umgebung bereits ein Stall besteht, wird auch kein Prä-
                                                                  zedenzfall geschaffen. Das Landratsamt als Baurechtsbehörde
8. Bausache                                                       hat mitgeteilt, dass im Falle eines Versagens des Einvernehmens
Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung,    durch die Gemeinde, das fehlende Einvernehmen der Gemeinde
einem Stall und einer Führanlage auf Grundstück Flst Nr. 1535/1   ersetzt wird, da das Landratsamt keine Versagungsgründe sieht.
und 1535/2, Nagolder Straße in Oberjettingen                      Der östliche Angrenzer, der bereits beim letzten Baugesuch Ein-
Der Bauantragsteller beabsichtigt auf den Grundstücken Flst.Nr.   spruch erhoben hat, erhebt Einwendungen gegen das Bauvorha-
1535/1 und 1535/2 in Oberjettingen die Errichtung eines Einfa-    ben. Es wird noch einmal angeführt, dass das Vorhaben in einem
milienhauses mit einer Einliegerwohnung, einem Stall und einer    Bereich liegt, der im Flächennutzungsplan als Mischgebiet aus-
Führanlage.                                                       gewiesen wird. Aus Sicht des Angrenzers wirkt sich die Errich-
Bereits am 29.09.2020 war dieser Tagesordnungspunkt durch         tung des Stalls mit Reitplatz in diesem Gebiet sehr störend aus.
das Gremium behandelt worden. Aufgrund dem damals versag-         Neben dem baurechtlichen Einvernehmen hat der Gemeinderat
ten Einvernehmen der Gemeinde hat der Planverfasser die Pla-      auch über die Sanierungsgenehmigung zu entscheiden, da das
nungen überarbeitet.                                              Bauvorhaben im Sanierungsgebiet Ortsdurchfahrt Oberjettingen
Der bisherige Pferdestall (Grundfäche 183 qm) soll abgebrochen    liegt. Zum einen kann man die vorliegenden Sanierungsziele so
werden und mit einer Grundfäche mit 230 qm wieder an gleicher     auslegen, dass man dem Vorhaben zustimmt, da es sich bei dem
Stelle aufgebaut werden. Bei dem Baugesuch im September war       Projekt um eine Form des dorfgerechten Wohnen und Arbeitens
vorgesehen den Stall auf dem Grundstück in östliche Richtung      handelt, dass man im Sanierungsgebiet fördern möchte. Zumal
zu verschieben. Das Landratsamt Böblingen, Baurechtsbehörde,      fraglich ist, wo ein solches Vorhaben überhaupt möglich ist, wenn
teilt mit, dass durch die angehörten Fachbehörden keine Beden-    nicht an dem geplanten Standort, der in einem faktischen dörfich
ken gegen das Bauvorhaben bestehen. Nach § 35 Abs. 2 BauGB        geprägten Mischgebiet liegt und an den Außenbereich angrenzt
ist aus Sicht des Landratsamtes das Bauvorhaben zu genehmi-       und bisher schon für die Pferdehaltung genutzt wird.
gen, da die Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 BauGB – keine         Andererseits kann man in dem Wiederaufbau des Pferdestalls mit
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der Führanlage einen Widerspruch zur Stärkung der Wohnfunkti-           m x 10,056 m errichtet werden. Die übrigen Festsetzungen im
on sehen bzw. eine Vermischung von störenden Gemengelagen               Bebauungsplan sind eingehalten und beachtet. Nachbarschafts-
(Wohnen und Tierhaltung). Dabei ist auch zu berücksichtigen,            rechtlichen Belange sind durch das Vorhaben nicht berührt oder
dass durch die beiden neuen Mehrfamilienhäuser im südlichen             tangiert.
Bereich des Grundstücks an der Nagolder Straße in unmittelbarer         Einwendungen aus den Angrenzerbenachrichtigungen sind keine
Nähe gerade mehr Wohnraum entsteht und damit möglicherwei-              eingegangen.
se ein Konfiktpotenzial mit der Pferdehaltung.
                                                                        Die Überschreitung der Traufhöhe von 3,9 m auf 5,0 m also um
Der Gemeinderat diskutierte das Bauvorhaben ausführlich und             1,1 m ist gravierend. Bisher wurde in dem Baugebiet lediglich
intensiv und stimmte baurechtlich mit 13 Ja-Stimmen, einer              eine Überschreitung der Traufhöhe bei einem Doppelhaus auf 4,2
Enthaltung und drei Gegenstimmen mehrheitlich zu. Die sanie-            m zugelassen, wobei das Doppelhaus mitten im Baugebiet liegt
rungsrechtliche Genehmigung wurde bei 14 Ja-Stimmen und 4               und nicht wie das nun geplante Gebäude unmittelbar am Orts-
Nein-Stimme mehrheitlich erteilt. Die Zustimmung wurde aller-           rand.
dings mit der Maßgabe erteilt, dass die Pferde-Führanlage nur           Am Ortsrand wirkt die Traufhöhe mit 5,0 m sehr massiv.
werktags von 8-18 Uhr genutzt werden darf.
                                                                        In anderen Fällen wurde bei einer vergleichbaren Lage ebenfalls
9. Bausache                                                             die massive Überschreitung der Traufhöhe versagt.
   Errichtung eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens                Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist maximal eine Überschrei-
   auf Grundstück Flst.Nr. 2507 im Schuppengebiet                       tung der Traufhöhe um 0,3 m auf 4,2 m wie bei dem Doppelhaus
   Herrenäcker in Unterjettingen                                        in dem Baugebiet vorstellbar.
Die Bauantragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Flst.             Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben nicht zu und stellte
Nr. 2507 im Schuppengebiet „Herrenäcker“ die Errichtung eines           max. eine Überschreitung der maximal zulässigen Traufhöhe um
landwirtschaftlichen Geräteschuppens.                                   0,3m in Aussicht.
Das geplante Vorhaben befndet sich im Bereich des qualifzier-
ten Bebauungsplanes „Herrenäcker“ vom 31.01.1992. Hiernach              12. Bausache
dürfen die Schuppen mit einer Traufhöhe von 3,50 m und einer                Neubau eines Doppelhauses mit Carport, Garage, Stell-
Fristhöhe von 6,00 m und einem Satteldach mir einer Neigung                 platz auf den Flst.Nr. 6919, 6919/1 und 6919/2, Mirabel-
von 25° bis 35° errichtet werden. Das hält die Planung hier ein.            lenstraße im Baugebiet Amsel in Oberjettingen
Abweichend wäre allerdings die vorgeschriebene Firstrichtung.           Die Bauantragsteller beabsichtigen auf den Grundstücken Flst.
Da aber bereits der Nachbarschuppen dieselbe Firstrichtung hat,         Nr. 6919, 6919/1 und 6919/2 in Oberjettingen den Neubau eines
kann hier die Befreiung erteilt werden.                                 Doppelhauses mit einer Garage, einem Carport und einem Stell-
Dem Bauvorhaben wird vom Gemeinderat einstimmig zuge-                   platz.
stimmt.                                                                 Bauplanungsrechtlich liegt das geplante Vorhaben innerhalb des
                                                                        rechtsverbindlichen und qualifzierten Bebauungsplanes „Amsel
10. Bausache
                                                                        I“ vom 16.08.2018 in einem „Allgemeinem Wohngebiet“ nach der
    Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle                Baunutzungsverordnung.
    auf Grundstück Flst.Nr. 5087, Franziska von Hohenheim-
    str. auf Gemarkung Unterjettingen                                   In der nichtöffentlichen Sitzung am 30.06.2020 wurde bereits
                                                                        über die Vorentwürfe der Bauherren entschieden. Der Errichtung
Der Bauantragsteller beabsichtigt auf seinem Grundstück Flst.Nr.        eines Doppelhauses entsprechend dem damaligen Entwurf 1
5087 auf Gemarkung Unterjettingen, die Errichtung einer land-           wurde zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde das ursprüngli-
wirtschaftlichen Mehrzweckhalle.                                        che Grundstück Flst.Nr. 6919 geteilt.
Das geplante Vorhaben liegt teilweise noch in der Entwicklungs-         Das Doppelhaus soll mit Ausmaßen von 15 m auf 11 m, einer
satzung von Sindlingen, 172,20 qm der Mehrzweckhalle liegen             Traufhöhe von 5,80 m, einer Firsthöhe von 7,39 m und einem
im Außenbereich.                                                        Pultdach mit 10° Neigung errichtet werden.
Die geplante Halle soll in den Ausmaßen von 24,60 m x 20,00 m           Die Dachform soll anders ausgeführt werden als im Bebauungs-
errichtet werden. Die Traufhöhe beträgt 5,80 m und die Firsthö-         plan vorgegeben, da das untere Dach nicht als Flachdach son-
he beträgt 7,93 m. Die Halle soll mit einem 12° geneigtem Sat-          dern ebenfalls als Pultdach ausgeführt wird. Über diese Befrei-
teldach errichtet werden.                                               ung muss das Landratsamt entscheiden.
Da der Bauantragssteller Landwirt ist, liegt hier die geforderte Pri-   Auf dem Flst.Nr. 6919 überschreitet die Garage teilweise das
vilegierung (Bauen im Außenbereich § 35 BauGB) vor.                     Baufenster im Nordosten und auch die erlaubten 25 m³ einer Ne-
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu.                   benanlage um ca. 8 m³. Hierfür ist die Erteilung einer Befreiung
                                                                        nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Desweiteren überschreitet
11. Bausache                                                            die Terrasse leicht das Baufenster.
    Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf                    Auf Flst.Nr. 6919/1 wird mit der Doppelhaushälfte (mit ca. 20 m²
    Grundstück Flst.Nr. 449/1, Roggenäcker Gemarkung                    bzw. 149 m³), entsprechend dem Vorentwurf, sowie mit dem Car-
    Unterjettingen                                                      port in der Flucht des Haupthauses das Baufenster überschritten.
Die Bauantragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Wohn-           Gleichzeitig wird dadurch der Bebauungsplanrand von 5 m nicht
hauses mit östlich angebauter Pkw-Doppelgarage auf dem                  eingehalten. Hierfür ist die Erteilung einer Befreiung erforderlich.
Grundstück Flst.Nr. 449/1 auf Gemarkung Unterjettingen zu er-           Der vorgelegte Bauantrag entspricht der Anfrage, der bereits in
richten.                                                                der Sitzung vom 30.06.2020 zugestimmt wurde.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindli-              Einwendungen von Nachbarn sind keine eingegangen.
chen und qualifzierten Bebauungsplanes „Roggenäcker“ vom
                                                                        Dem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt, wobei das Staf-
21.09.1988. Zulässig ist auf dem Baugrundstück ein Wohnge-
                                                                        felgeschoss mit dem Pultdach wie im Bebauungsplan vorge-
bäude mit 1 Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss.
                                                                        schrieben auszubilden ist.
Die zulässige Traufhöhe ist in diesem Bereich auf 3,90 m und die
Firsthöhe auf 8,20 m festgelegt. Zulässig ist ein Satteldach mit
einer Dachneigung von 35°.                                              13. Bausache
Nach den eingereichten Baugesuchsunterlagen beträgt die Trauf-              Errichtung eines Geräteschuppens auf Grundstück Flst.
höhe 5,00 m, die Firsthöhe 7,33 m und die Dachneigung des Sat-              Nr. 6927 im Ortsteil Oberjettingen
teldaches 25°. Das Wohngebäude soll in den Ausmaßen von 9,42            Der Bauantragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Flst.
MEDIEN 06 11.FEBRUAR2021 - GEMEINDE JETTINGEN
8        11. Februar 2021

Nr. 6927, im Ortsteil Oberjettingen, die Errichtung eines Geräte-                                            1 Million Euro Zuschüsse fürs Sanierungsge-
schuppens.
                                                                                                             biet Oberjettingen und erstmals für die
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
und qualifzierten Bebauungsplanes „Amsel“ vom 23.10.2018. Es
                                                                                                             Renovierung der Turnhalle Oberjettingen
sind in diesem Gebiet nur Geräteschuppen zulässig bis zu 25                                                  Wie in der letzten Woche bekannt gegeben wurde, unterstützt
cbm mit einer Höhe von 2,50 m, wenn diese Größe überschritten                                                das Land Baden-Württemberg das laufende Sanierungsverfah-
wird, ist die Erteilung einer Befreiung durch den Gemeinderat und                                            ren Ortsdurchfahrt Oberjettingen mit weiteren 800.000 Euro. Seit
das Landratsamt erforderlich.                                                                                2019 wurden bereits 1,4 Mio. Euro hierfür bewilligt, wovon 1 Mio.
Dieser Geräteschuppen liegt knapp unter 40 cbm, deshalb ist                                                  Euro schon ausgegeben wurden.
dieser nach der Landesbauordnung verfahrensfrei, muss aber                                                   Mit der Mittelaufstockung ist nun u.a. die Förderung der geplan-
durch einen Antrag auf Befreiung von den bauplanungsrechtli-                                                 ten Erneuerung der Fenster und Fassade im Gemeindezentrum
chen Vorschriften befreit werden.                                                                            sowie die Erweiterung um weitere Bürofächen möglich.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Amsel würde die ma-                                                  Desweiteren werden private Modernisierungsmaßnahmen im Sa-
ximale zulässige Größe für Geräteschuppen, außerhalb des Bau-                                                nierungsgebiet unterstützt (Ansprechpartnerin im Rathaus Sarah
fensters, bei einer maximalen Größe von 25 cbm festgesetzt,                                                  Tutzauer, Telefon 7 44-14 oder per Mail tutzauer@jettingen.de).
da das Baugebiet unmittelbar in den Naherholungsbereich hin-                                                 Ebenso fießen Mittel in die Erneuerung von Straßen, wie z.B. in
einragt und deshalb nur kleiner Schuppen bis 25 cbm möglich                                                  der Lettenstraße, den Erlenweg, In den Streuobstwiesen oder zu-
sein sollen. Das Baugrundstück ragt unmittelbar in den Naherho-                                              künftig in die Brunnenstraße. Auch die Gestaltung des Parkplat-
lungsbereich hinein, weshalb aus Sicht der Gemeindeverwaltung                                                zes bei der Vereinskapelle proftiert von den Landesmitteln.
hier nach den Planungsfestsetzungen im Bebauungsplan keine
Ausnahme bzw. Befreiung möglich ist                                                                          Für die Renovierung der Turnhalle Oberjettingen mit neuen Fens-
                                                                                                             tern, neuer Heizung und Lüftung, Erneuerung der Duschen und
Sofern man in diesem Fall die Ausnahme zulässt wurde dies auch                                               Wasserleitungen sowie einem neuen Hallenboden werden wei-
für allen anderen folgenden Fälle in dem Baugebiet gelten.                                                   tere 195.000 Euro Zuschussmittel gewährt. Der Zeitplan für die
Der Gemeinderat lehnte das Bauvorhaben einstimmig ab.                                                        Baumaßnahmen wird noch festgelegt und mit den Nutzern ab-
                                                                                                             gestimmt.
14. Verschiedenes und Bekanntgaben
                                                                                                             „Die Gemeinde ist dankbar für die fnanzielle Unterstützung sei-
Bürgermeister Hans Michael Burkhardt informierte darüber, dass                                               tens des Landes. In den letzten 16 Jahren sind rd. 9 Mio. Euro
am vergangenen Sonntag die BewohnerInnen und Mitarbeiten-                                                    im Rahmen der Städtebauförderung nach Jettingen gefossen,
den des Franziska von Hohenheimstifts gegen Corona geimpft                                                   das ist nicht selbstverständlich“, so Bürgermeister Hans Michael
wurden.                                                                                                      Burkhardt.
Die Gemeinde Jettingen beteiligt sich an dem Projekt Inklusions-
vermittler des Landkreises Böblingen, bei dem vor Ort eine eh-
renamtliche Person ausgebildet wird und Ansprechpartner und
Berater für die Gemeinde in Sachen Inklusion ist, d.h. Verbesse-                                             Grababräumungen
rung der allgemeinen Situation in der Gemeinde für Menschen
mit Behinderungen, z.B. Barrierefreiheit. Sabine Lüth übernimmt                                              Sofern Sie die Abräumung Ihres Grabes durch den Bauhof der
dankenswerterweise die Aufgabe des ehrenamtlichen Inklusions-                                                Gemeinde Jettingen wünschen, bieten wir Ihnen zwei Abräum-
vermittlers in Jettingen.                                                                                    zeiträume an:
Der Gemeinderat wurde bereits über die erfreuliche Mitteilung                                                • Abräumung im Frühjahr (März/April) – bitte melden Sie sich hier
aus dem Wirtschaftsministerium informiert, wonach die Sanie-                                                   bis zum 28. Februar des entsprechenden Jahres
rungsmittel im Sanierungsgebiet Ortsdurchfahrt Oberjettingen                                                 • Abräumung im Herbst (Oktober – vor Allerheiligen) – bitte mel-
um 800.000 € aufgestockt werden. Zudem erhält die Gemeinde                                                     den Sie sich hier bis zum 30. September des entsprechenden
für die Renovierung der Turnhalle Oberjettingen 195.000 €.                                                     Jahres
Als weiteren Finanzbaustein bei der Digitalisierung der Schulen                                              Die Kosten für die Abräumung eines Einzelgrabes betragen
bekommt Jettingen für seine Schulen 26.809 € für die Anschaf-                                                120,00 Euro, die Kosten für die Abräumung eines Doppelgrabes
fung von Leihgeräten für Lehrkräfte. Die Mittelverwendung wird                                               betragen 175,00 Euro.
mit den Schulen geklärt.
                                                                                                             Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne im Bürgerbüro bei
Bürgermeister Hans Michael Burkhardt gibt die Genehmigung                                                    Frau Schöllkopf, Telefon 7 44-31 oder E-Mail: schoellkopf@jet-
des Haushaltsplanes 2021 durch das Landratsamt bekannt. Die                                                  tingen.de, melden.
Haushalts-und Finanzplanung der Gemeinde wird vom Landrat-
samt als verantwortungsvoll und vorausschauend gelobt.

                                                                                                             Jetzt Kinder zur Kita-Betreuung für das neue
                                                                                                             Kindergartenjahr anmelden
                                                                                                             Alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 1. August 2021 bis 31.

    Der schnelle Draht zu Ihrer                                                                              Juli 2022 erstmals eine Jettinger Kindertagesstätte besuchen
                                                                                                             wollen, können bis zum 20. Februar 2021 bei der Gemeinde-
                                                                                                             verwaltung, Frau Schöllkopf (Bürgerbüro) oder online über die
   Kleinanzeige: 07031 6200-20                                                                               Homepage der Gemeinde Jettingen angemeldet werden. Reicht
                                                                                                             die Zahl freier Plätze in einer Einrichtung nicht aus, wird eine War-
                                                                                                             teliste nach den Vergabekriterien der Gemeinde erstellt.
                                                                                                             Anfang April erhalten die Eltern einen Aufnahmebescheid oder
                                                                                                             eine Mitteilung, bis wann mit einer Aufnahme gerechnet werden
                                                                                                             kann (Wartelisten-Bescheid). Anmeldungen, die nach dem 20.Fe-
                                      Amtsblatt für den Kreis Böblingen
                                                                                                             bruar 2021 für das neue Kindergartenjahr eingehen, werden der
                     Heimatzeitung für Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg,   Schönbuch und Gäu
                                                                                                             Warteliste am Ende hinzugefügt.
                                                                                                             Bitte beachten Sie, dass auch die Anmeldungen für den
                                                                                                  krzbb.de   Waldkindergarten künftig über die Gemeinde erfolgt.
MEDIEN 06 11.FEBRUAR2021 - GEMEINDE JETTINGEN
11. Februar 2021     9

Sommerferienprogramm 2021                                              Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit
                                                                       der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-
Zum 27. Mal beginnt die Arbeit für das Ferienprogramm im Som-          ten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten
mer 2021.                                                              von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen
Allen Vereine, Firmen und Privatpersonen die beim bisherigen           können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen
Ferienprogramm mitgewirkt haben, haben die Programmfrage-              glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit
bögen für das Sommerferienprogramm 2021 erhalten. Wir bitten           oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
um Rückgabe der komplett ausgefüllten Programmfragebögen               kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
an die Gemeinde Jettingen bis zum 28. Februar 2021, damit die-         der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine
se terminlich abgestimmt werden können.                                Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen
Die Gemeinde Jettingen ist immer wieder erstaunt über die              ist.
Vielzahl der unterschiedlichsten Hobbys und Fähigkeiten der            Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-
Einwohner und Einwohnerinnen in Jettingen und möchte an                führt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.
dieser Stelle alle Vereine, Firmen und Privatpersonen ermun-           Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra-
tern, sich am Sommerferienprogramm zu beteiligen.                      gen ist oder einen Wahlschein hat.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Haag unter der Tel.-   2.   Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
Nr. 744-25 gerne zur Verfügung.                                        hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor
                                                                       der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 12.00 Uhr im
                                                                       Rathaus Jettingen, Bürgerbüro, Albstraße 2, 71131 Jettingen,
Veröffentlichung standesamtliche Nachrichten                           Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch
                                                                       Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Geburten                                                          3.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
Januar                                                                 sind, erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahl-
Colin Hauser, geb. am 4. Januar 2021 in Tübingen,                      benachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Ertei-
Sohn von Christopher und Michaela Jaenette Hauser,                     lung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung
geb. Baumgärtner, In der Breite 63                                     erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss
                                                                       Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn
Deniz Melik Cengiz, geb. am 6. Januar 2021 in Herrenberg,              er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht
Sohn von Enver und Karolin Karin Cengiz, geb. Fischer,                 ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das
Kohlplatte 4                                                           Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen
Rosalie Elise Haag, geb. am 22. Januar 2021 in Herrenberg,             Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhal-
Tochter von Thomas Traugott und Julia Sylvia Haag, geb. Wolfer,        ten keine Wahlbenachrichtigung.
Hauptstraße 12                                                    4.   Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 06
Luis Strohäker, geb. am 28. Januar 2021 in Herrenberg,                 Leonberg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
Sohn von Philipp und Lena Strohäker, geb. Maier,                       (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilneh-
Schmiedegasse 23                                                       men. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit
                                                                       dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die
Sollten Sie die Veröffentlichung Ihrer Eheschließung, der Ge-          angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätes-
burt Ihres Kindes oder des Todes eines Angehörigen wün-                tens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
schen, erklären Sie dies bitte gegenüber dem Standesamt
Jettingen (Frau Schöllkopf, Telefon (0 74 52) 7 44-31, E-Mail:    5.   Einen Wahlschein erhält auf Antrag
schoellkopf@jettingen.de).                                             5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech-
                                                                            tigte Person.
                                                                       5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl-
VHS-Programmhefte                                                           berechtigte Person, wenn
                                                                            a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An-
Da das Rathaus momentan keine offzielle Sprechstunden hat,                     tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach
liegen die Programmhefte der VHS Herrenberg und Nagold in der                  § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahlordnung (bis zum
Postservicefliale zur Abholung bereit.                                         21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das
                                                                               Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des
                                                                               Landtagswahlgesetzes versäumt hat,
Amtliche Bekanntmachungen                                                   b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
                                                                               der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlord-
    Bekanntmachung über das Recht auf                                          nung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1
                                                                               und 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist,
  Einsicht in das Wählerverzeichnis und die
                                                                            c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfah-
Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum                                    ren festgestellt worden und die Feststellung erst nach
          Landtag am 14. März 2021                                             Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeis-
                                                                               ter bekannt geworden ist.
1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemein-
   de Jettingen wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Fe-           Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18.00 Uhr
   bruar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im                im Rathaus Jettingen, Bürgerbüro, Albstraße 2, 71131 Jet-
   Rathaus, Bürgerbüro, Albstraße 2, 71131 Jettingen für               tingen schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber
   Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Der Zugang             telefonisch) beantragt werden.
   zum Bürgerbüro ist barrierefrei. Auch während der aktuellen,        Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder auf-
   pandemiebedingten Schließung des Rathauses ist das Bür-             grund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infek-
   gerbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten besetzt.             tionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzu-
   Wer von seinem Recht zur Einsichtnahme in das Wählerver-            mutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der
   zeichnis Gebrauch machen möchte wird gebeten, hierfür vor-          Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
   ab telefonisch einen Termin zu vereinbaren                          Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be-
   (Telefon (0 74 52) 7 44-0).
MEDIEN 06 11.FEBRUAR2021 - GEMEINDE JETTINGEN
10          11. Februar 2021

     antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum        Es ist keine Verlängerungsanfrage ihrerseits notwendig.
     Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt        Da der nächste Corona-Gipfel erst nach Redaktionsschluss
     werden.                                                           stattfndet und danach die neuen Beschlüsse bekannt gegeben
     Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte       werden, können wir noch nicht sagen, wann die Bücherei wieder
     können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen            öffnet.
     Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch          Wir halten Sie auf unserer Homepage:
     bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
                                                                       https://www.jettingen.de/de/Fuer-Jung-und-Alt/Bildung-und-Be-
6.   Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage       treuung/Buecherei und im Findus Internet-OPAC auf dem Laufen-
     einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be-        den.
     rechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich
     bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedie-      „MEDIEN AUF WANDERSCHAFT“
     nen.                                                              – Kontaktlose Haustür-Ausleihe
7.   Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person              Alternativ bieten wir Ihnen zu folgenden Zeiten eine Haustür-Aus-
     7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,                 leihe an:
     7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die           Montag, Dienstag und Donnerstag,
           Briefwahl und                                                                                 jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr
     7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem         Freitag von                                   10.00 bis 13.00 Uhr
           die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu über-    • Schreiben Sie uns eine E-Mail (buecherei@jettingen.de) oder
           senden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der         rufen Sie uns im Rahmen der Abholzeiten (74450) an und
           Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabe-         teilen Sie uns Ihren Medienwunsch, Ihren Namen und die Aus-
           stelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk          weisnummer sowie die gewünschte Abholzeit mit.
           angegeben sind.                                                Für die Abholung der Medien wird ein konkreter Termin mit
8.   Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den             Ihnen vereinbart.
     Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine ande-        • Verfügbare Medien können Sie in unserem elektronischen
     re Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden,           Katalog nachsehen:
     wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage ei-             https://www.jettingen.de/de/Fuer-Jung-und-Alt/Bil-
     ner schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.                       dung-und-Betreuung/Buecherei, Findus Internet-OPAC
9.   Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen          • Gerne können Sie auch Ihre Medien zum Abgeben mitbringen.
     einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert           • Bitte vereinbaren Sie sowohl für die Ausleihe als auch für die
     ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Per-          Rückgabe einen Termin.
     son bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr voll-
     endet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der                          ONLINEBIBLIOTHEKBB
     Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen
                                                                                              Mit einem gültigen Leseausweis in Ver-
     und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist
                                                                                              bindung mit der Jahresgebühr können
     eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einfussnahme
                                                                                              Sie auch während der Coronakrise in der
     erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei-
                                                                                              OnlinebibliothekBB digitale Medien wie
     dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn
                                                                       eBooks, ePaper und eAudios bequem von zuhause aus entleihen
     ein Interessenkonfikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson
                                                                       und herunterladen.
     ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpfichtet, die sie bei
     der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt       Die Onlinebibliothek BB ist rund um die Uhr für Sie da.
     hat.                                                              Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Situation zum wei-
                                                                       teren Umgang der Gemeinde mit Corona auf folgender Seite:
Jettingen, 11. Februar 2021
                                                                       www.jettingen.de
Bürgermeisteramt/Hauptamt
gez. Hasenburger, Gemeindewahlleiter

                  Gemeindebücherei Jettingen                                                Jugendsozialarbeit
                  Albstraße 2, 71131 Jettingen
                  Tel.: 0 74 52 / 7 44-50, Fax: 0 74 52 / 7 44-52
                  buecherei@jettingen.de, www.jettingen.de             Gemeindejugendreferat Jettingen
                                                                       Samuel Brenner
                                                                       Hauptstraße 11 (Bürger- und Jugendtreff, 1. Stock)
 Öffnungszeiten:                                                       Telefon: (0 74 52) 79 05 59, Mobil: (01 73) 6 94 53 78
                                                                       E-Mail: info@jugendreferat-jettingen.de
 Montag             10.00 Uhr bis 13.00 Uhr                            Homepage: www.jugendreferat-jettingen.de
 Dienstag           15.00 Uhr bis 18.00 Uhr                             bei allen Fragen zur Jugendarbeit
                                                                        Offenes Gesprächsangebot für Jugendliche & Eltern
 Donnerstag         15.00 Uhr bis 19.00 Uhr                               Sprechzeit: Donnerstag 16–18 Uhr (und nach Vereinbarung)
 Freitag            15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                       Schulsozialarbeit & Girls Club
                                                                       Katharina Fuchs
VORLESESTUNDEN                                                         Oberjettinger Straße 30
                                                                       Mobil: (01 51) 57 59 65 15
Aufgrund der aktuellen Lage fnden bis auf Weiteres keine Vorle-        E-Mail: schulsozialfuchs@gms-jettingen.de
                                                                       Homepage: www.gms-jettingen.de
sestunden statt.                                                        Offenes Gesprächsangebot für Eltern
                                                                         Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 8.30–12 Uhr
BÜCHEREI GESCHLOSSEN                                                                     Montag 14–16 Uhr (und nach Vereinbarung)

Aufgrund der neuesten Beschlüsse zur Eindämmung der Coro-
na-Pandemie bleibt die Gemeindebücherei vorerst bis 14. Fe-
bruar 2021, abhängig von den dann stattfndenden neuen Be-
schlüssen, geschlossen                                                                  Telefonische Anzeigen-Annahme 07031 6200-20
Ihre Medien werden verlängert.                                                                                                        krzbb.de
11. Februar 2021     11

                                   Die Jettinger Wundertüte         Der ehrenamtliche Fahrdienst ist immer dienstags (außer an Fei-
                                   Liebe Jettinger Kids,            ertagen) zwischen 13.00 und 17.00 Uhr unterwegs.
                                   ständig zu Hause zu sein, sich   Das Fahrzeug ist mit einer Hebeeinrichtung für Rollstühle ausge-
                                   nicht mit Freunden treffen, im   stattet, so dass auch Rollstuhlfahrer transportiert werden können.
                                   Verein nicht aktiv sein kön-     Damit alle Beteiligten gesund bleiben, gibt es folgende Hygiene-
                                   nen...da kommt schnell Lan-      regeln zu beachten:
                                   geweile auf.                     • Es gilt die Maskenpficht
                                   Damit ist jetzt Schluss!!!       • Es darf nur eine Person gefahren werden
                                   Ab sofort gibt es für euch die   • Nach Möglichkeit soll immer ein Abstand von 1,5 bis 2 m
                                   Jettinger Wundertüte gegen         eingehalten werden
                                   Langeweile, zum Spielen,
                                                                    • Nach jeder Fahrt werden häufg berührte Stellen im Fahrzeug
                                   Basteln, Rätseln und Bewe-
                                                                      (z. B. Türgriffe) vom Fahrer desinfziert
                                   gen.
                                                                    Für den Fahrdienst wird 1,00 Euro pro Fahrt verlangt.
                                   Abholen könnt ihr eure Wun-
                                   dertüte im Jugendreferat         Es handelt sich um ein ehrenamtliches Angebot der Gemeinde
                                   (Hauptstraße 11). Die genauen    und des Deutschen Roten Kreuzes.
Abholzeiten erfahrt ihr auf dem Plakat am Eingang des Jugendre-
ferats.
„Wundert“ euch nicht- regelmäßig tauschen wir den Inhalt der
Wundertüten durch neue kreative und kniffige Ideen aus. Also
schaut am Besten immer wieder im Jugendreferat vorbei.

Vortrag Smartphone

                         Medien                                     Geburtstage

                                                                    Wir gratulieren:
                                                                    am 12. Februar 2021:
                                                                    Herrn Georg Seeger,
                                                                    Schauinslandstraße 20                        zum 70. Geburtstag

                                                                    am 14. Februar 2021:
                                                                    Herrn Horst Rinderknecht,
                                                                    Baumäckerstraße 1                            zum 70. Geburtstag

                                                                    am 16. Februar 2021:
                                                                    Herrn Niels-Torsten Amtrup
                                                                    Leintelstraße 51                             zum 70. Geburtstag

                                                                    am 17. Februar 2021:
                                                                    Frau Ingeborg Kirn
                                                                    Aischbachstraße 1                            zum 85. Geburtstag

                                                                    Goldene Hochzeit
                                                                    am 12. Februar 2021 feiert das Ehepaar Zlatko und Zora Vukasic,
                                                                    Gärtlesweg 3/1, das Fest der Goldenen Hochzeit.

                                                                    Diamantene Hochzeit
                                                                    am 18. Februar 2021 feiert das Ehepaar Heinz und Gerda
                                                                    Benesch, Urdorfstraße 1, das Fest der Diamantenen Hochzeit.
                                                                    Hierzu herzlichen Glückwunsch!

  SENIORINNEN UND SENIOREN                                                                                Ihr CARE-Paket
                                                                      FLÜCHTLINGS-                        rettet Leben.
Seniorenbürgerbus
                                                                      DRAMA                               Jede Spende hilft:
Der Jettinger Seniorenbürgerbus                                       BANGLADESCH                         www.care.de
Wenn Sie zum Einkaufen, Arzt/Apotheke, Friseur, Rathaus müs-
sen oder auch einen Bekannten besuchen möchten und selbst
nicht mehr hinkommen, können Sie sich bei der Gemeinde Jettin-
gen am Montag- und Dienstagvormittag bis 11.00 Uhr, unter der
Telefon (0 74 52) 7 44-11 melden.
12         11. Februar 2021

                                                                   Waldkindergarten Jettingen e.V.
                                                                   Vakante Stelle zu besetzen
                                                                   Liebe Eltern, Naturfreunde und interessierte ErzieherInnen,
                                                                   der Waldkindergarten Jettingen ist immer auf der Suche nach
                                                                   neuen Mitarbeitern. Deshalb haben wir auf der Webseite einen
                                                                   neuen Bereich für unsere vakanten Stellen eingerichtet. Aktuell
                                                                   ist dort die Stelle einer „pädagogischen Fachkraft (m/w/d)“ aus-
                                                                   geschrieben.
Volkshochschule Jettingen, Marktplatz 3                            Sind Sie auf der Suche oder kennen Sie jemand passendes?
Tel. (0 74 52) 7 87 88, Telefax (0 74 52) 7 40 60 72               Dann fnden Sie alles Wissenswerte auf dieser Seite: https://
E-mail: info@vhs-jettingen.de, Homepage www.vhs-jettingen.de       www.waki-jettingen.de/offene-stellen/
Geschäftszeiten:                       Di 9.00 bis 12.00 Uhr /     Waldrallye „den Wald mit allen Sinne erleben“
                                       Do 15.00 bis 18.00 Uhr
                                                                   Unsere blau umrandete Waldameise zeigt Euch weiterhin den
Leitung:                               Sabine Protschka            Weg zu den 10 Stationen der Waldrallye „den Wald mit allen Sin-
                                                                   nen genießen“. 1,9 km lang ist der Kinderwagen geeignete Rund-
In den Ferien ist die Geschäftsstelle geschlossen.                 weg. Alle Informationen stehen zum Download bereit:
Bei Online-Anmeldungen über neue Homepage erhalten Sie eine        www.waki-jettingen/rallye
direkte Anmeldebestätigung. Anmeldungen sind außerdem in
schriftlicher Form oder per Fax möglich. Hier erhalten Sie keine   Ihr Kontakt zu uns
Bestätigung, werden aber benachrichtigt, wenn ein Kurs ausge-      Das Waldameisen Team:
bucht ist oder nicht zustande kommt.                               Timo Walter (1. Vorstand)
                                                                   Telefon (01 76) 93 58 94 60
Aktuelle Kursangebote der Volkshochschule                          E-Mail: vorstand1@waki-jettingen.de
                                                                   Bettina Bürkle (Waldkindergarten-Leiterin)
Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen fnden bis 14. Fe-          E-Mail: Leitung@waki-jettingen.de
bruar 2021 KEINE Kurse statt! Wenn Sie für einen Kurs an-          oder auch: info@waki-jettingen.de
gemeldet sind werden Sie rechtzeitig über den Kursstart in-
formiert.                                                          Webseite: www.waki-jettingen.de

Das neue Programm Frühjahr/Sommer 2021 ist da!
Sie fnden alle Kursangebote im neuen Programmheft oder unter:
www.vhs-jettingen.de

Onlinekurse:
Fit bleiben während der Corona-Unterbrechnung!
Buchung unter: www.vhs-jettingen.de
- JE47W Bodystyling mit Nicole Reichart
  dienstags, ab 2. Februar 2021, 20.00 bis 21.00 Uhr,
  9 Termine, 31,50 Euro / Einstieg möglich                                        Der erste Eindruck ist wichtig,
- JE 43W Zumba mit Madita Götz                                                   ein Kennenlernen entscheidend!
  mittwochs, ab 3. Februar 2021, 18.00 bis 19.00 Uhr,
  9 Termine, 38,00 Euro / Einstieg möglich
- JE 48W Powerftness mit Bergit Müller-Höfer
  mittwochs, ab 03.02, 20.15 bis 21.15 Uhr,
  9 Termine, 31,50 Euro / Einstieg möglich
- JE 54W Wirbelsäulengymnastik mit Rebekka Ebner
  montags, ab 22. Februar 2021, 17.30 bis 18.30 Uhr,
  6 Termine, 24,00 Euro
- JE 51W Rückenftness mit Sabine Henneberger
  dienstags, ab 23. Februar 2021, 18.00 bis 19.00 Uhr,
  6 Termine, 24,00 Euro
- JE 45W Workout-Klassiker „Bauch-Beine-Po“ -Gymnastik
  im Wohnzimmer mit Rebekka Ebner
  donnerstags, ab 25. Februar 2021, 17.30 bis 18.30 Uhr,
  8 Termine 32,00 Euro
Bitte melden Sie sich bei Interesse per mail:
info@vhs-jettingen.de

Neues Kursangebot:
YogaPilates-Mix – mit Entspannung
Yvonne Kremer, donnerstags,
9.15 bis 10.30 Uhr, ab 4. März 2021, Vereinskapelle,
15 Termine, 92,00 Euro (bei 7 + 8 Teiln.)
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