Ärzteblatt Baden-Württemberg - 08 | 2012 - Landesärztekammer Baden
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www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 67. Jahrgang | Gentner Verlag 08 | 2012 Foto: © Milan Klima, Neu-Isenburg
Faszination der Reise und das Reiserisiko. B. Rieke – Th. Küpper – C. M. Muth (Hrsg.) Moderne Reisemedizin ■ Handbuch für Ärzte 1. Auflage 2010 Apotheker Gentner Verlag, Stuttgart Reisende ISBN 978-3-87247-708-8 Gebunden, 544 Seiten, vierfarbig Ladenpreis: € 59,–; sFr 100,– Kompaktwissen. Professioneller Anspruch. Verhaltens-Checkliste Bestellcoupon Fax-Hotline: 0711 / 6 36 72-735 ▶ Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) Name, Vorname der Neuerscheinung B. Rieke et al. (Hrsg.), „Moderne Reisemedizin“ Firma/Institution (Best.-Nr. 70800), 1. Auflg. 2010, zum Preis von € 59,– zzgl. MEHR Versandkosten gegen Rechnung zu. I N FO R M ATI O N Beruf/Abteilung/Funktion U N D O N LI N E B E STE LLE N: Gentner Verlag Straße / Postfach Nr. Buchservice Medizin - Postfach 101742 Land PLZ Ort 70015 Stuttgart Telefon Telefax Gentner Verlag • Buchservice Medizin Postfach 101742 • 70015 Stuttgart E-Mail Tel. 0711/63672-857 • Fax 0711/63672-735 E-mail: buch@gentner.de • www.gentner.de Datum Unterschrift med_238
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Anzeige Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften 08 | 2012 Editorial Rechtsfragen 328 Streikrecht für alle Ärztinnen 336 Ärzte und Geschenke Die BW-Bank präsentiert auf und Ärzte der Pharmaindustrie? der Titelseite „Fantastische Anatomie“ von Prof. Dr. med. Milan Klima: Kammern und KV Ethik Wolkenkratzer 329 Paradigmenwechsel 337 Neues Transplantationsgesetz: im Notfalldienst Dienst oder Bärendienst? Das Hüftgelenk-Ende eines Oberschenkel- knochens spannt sich im weiten Bogen über 330 Die Alten gehen, die Jungen flüchten eine Stadtlandschaft. Die langen Röhren Wirtschaft knochen bestehen in der Mitte aus einem kompakten druckfesten Mantel, an ihren 340 Neues aus der Finanzwelt Enden aus einem porösen Schwammwerk- knochen, der die Biegungskräfte abfängt. Vermischtes Die anatomische Struktur zeigt in ihrer stren- gen Anordnung deutliche Parallelen zu den 339 Weltweit größte Transplantations-Studie mechanischen Konstruktionsprinzipien der Architektur, wie man sie beispielsweise in 341 Erster Lehrstuhl Türmen, Brücken oder Gewölben verwirk- für Gefäßchirurgie licht. Die Natur wie auch der Mensch bedie- 331 Vertreterversammlung nen sich der gleichen physikalischen Gesetze. der Landesärztekammer Baden-Württembergische Bank (BW- 332 LÄK-Tätigkeitsbericht erschienen Bank) ermöglicht auf der Titelseite des 332 Hohe Auszeichnung für Dr. Nick Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder 341 Zwei runde Jubiläen: entstammen dem beruflichen Umfeld von MB-BW und BWVA Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank ver deutlicht damit ihre enge Beziehung zur 341 DFG-Vizepräsidentin Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht aus Freiburg zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für 342 Pädiater produziert Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Ärztliche Hörbücher Unterstützung und Beratung in allen wirt- 333 Clever rügt Beschneidungs-Urteil 342 Prof. Zips neuer schaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Ärztlicher Direktor Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in 333 Warnung vor Ärzteverzeichnissen 334 Labormediziner und 343 Förderprogramm für Landärzte allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Tübingen berät Sie Ihr Vermögens Mikrobiologen gesucht 343 Zwangsmedikation Manager Heilberufe Thomas Schams 334 Landesärztekammer empfiehlt 344 Neue Bücher (Tel. 0 70 71 / 1 58-2 00, Fax -1 11) kom Notfall-Lineal 344 Die Herz-Docs petent und umfassend. Mehr Informationen zum Angebot für Heil- Veranstaltungsübersicht berufler oder zu Beratungsspezialisten in 345 Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefo- Bekanntmachungen nisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95. 347 Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der 335 KVBW-Vorstand on Tour Impressum Privatärztlichen Verrechnungsstelle Baden-Württem- 335 Substitutionsausweis 364 berg e. V., Stuttgart, bei. ÄBW 08 • 2012 327
Editorial Europaweite Harmonisierung von Privilegien der Freien Berufe Streikrecht für alle Ärztinnen und Ärzte W ollen Ärzte streiken und ren uns einig, dass der Kollektivvertrag Ich bin der Überzeugung, dass das dürfen sie das überhaupt? mittlerweile so durchlöchert ist, dass nur mit einem Streikrecht geht, das Diese Frage ist für angestell- wir deswegen nicht mehr auf ein auch für Niedergelassene gilt. Dass te Ärztinnen und Ärzte beantwortet: Streikrecht verzichten müssen. Der wir angeblich nicht streiken dürfen, Sie dürfen und tun es mit Erfolg. An- zweite Anlass, dieses Thema auf die ist durch Juristen der politisch Verant- ders sieht es für die Niedergelassenen Tagesordnung von MEDI Baden- wortlichen und der Körperschaften aus, die das Streikrecht für den Sicher- Württemberg und MEDI Deutschland abgeleitet und sie alle werden hart stellungsauftrag aufgegeben haben zu nehmen, war einer Einladung der gegen ein Streikrecht kämpfen. Den- sollen. Wir haben einen Juristen nach CDU-Fraktion nach Berlin geschuldet. noch macht eine juristische Prüfung Dr. Werner Baumgärtner Quellen dafür suchen lassen. Er hat Dort wurde über die Stellung der Sinn: Warum dürfen beispielsweise in nichts gefunden. Freien Berufe in Deutschland und Eu- Deutschland eine angestellte Ärztin Ich bin auf das Thema Streikrecht ropa diskutiert. Angeblich gibt es Ak- oder ein angestellter Arzt in der Klinik von zwei Seiten gestoßen: zuerst in tivitäten der Europäischen Kommis streiken, in der ambulanten Praxis einem Gespräch mit dem früheren sion die „Privilegien der Freien Berufe oder dem Medizinischen Versor- Vorsitzenden des Bayerischen Haus in Europa zu harmonisieren“. gungszentren aber nicht? ärzteverbands, Dr. Wolfgang Hoppen Als niedergelassener Arzt und MEDI wird deshalb das Streikrecht thaller, vor circa zwei Jahren. Wir wa- deren gewählter Vertreter fragte ich für Niedergelassene juristisch prüfen Anzeige mich ernsthaft, worin diese angeb- lassen. Dazu werden wir in der zweiten lichen Privilegien bestehen sollen. In Jahreshälfte den ersten offiziellen den Körperschaften? Die hängen am Warnstreik in Baden-Württemberg Veranstaltungshinweise Haken des Sozialgesetzbuches V, organisieren. Unser Streikgrund wird dessen Regelungsdichte stetig zu- der geplante Online-Datenabgleich in Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet nimmt. In der guten Bezahlung? Je- den Praxen sein, der politische und ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. der weiß, dass Ärzte in Ländern mit bürokratische GAU für Praxen und Seminartitel: staatlichen Gesundheitssystemen Patienten. Auf der Basis der Reaktion Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. besser bezahlt werden. Dort würde von Kassenärztlicher Vereinigung und Seminarinhalte: kein Arzt für 50 Euro oder weniger gegebenenfalls einzelner Krankenkas- • Neugründung oder Übernahme pro Stunde Nachtdienst leisten. Ganz sen werden wir auf nationaler Ebene • Kooperationsformen zu schweigen von rund 50 Euro vor den Sozialgerichten klagen. Je • Praxiswertermittlung floatende Regelleistungsvolumina, nachdem, wie die Entscheidungen • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten die es im Kollektivvertrag im Quartal ausfallen, werden wir das auch auf • Öffentliche Fördermittel gibt. In der Therapiefreiheit? Ange- europäischer Ebene tun. Das Mandat Termine und Veranstaltungsorte: sichts von Richtgrößen für Arznei- dazu haben wir in unserer MEDI 19. September 2012 (18.30 Uhr), Tübingen und Heilmittel, deren Prüfung und Deutschland-Umfrage erhalten, bei 10. Oktober 2012 (18.00 Uhr), Stuttgart Regressierung, scheidet auch sie als der sich 98 Prozent der Befragten für Information und Anmeldung: „Privileg“ aus. diesen Weg ausgesprochen haben. BW Bank Tübingen, Melanie Spörl, Deswegen lautet meine Position Mit dem Streikrecht hätten wir Telefon (0 70 71) 1 58-1 66, E-Mail: melanie.spoerl@bw-bank.de zur geplanten „Harmonisierung der endlich ein Instrument, um gegen BW Bank Stuttgart, Oxana Melnikova, Privilegien der Freien Berufe in Euro- viele Fehlentwicklungen im ambu- Telefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail: oxana.melnikova@bw-bank.de pa“: Die Kommission soll die angeb- lanten System vorzugehen. Ein Big Teilnahmegebühr: kostenfrei lichen Privilegien ruhig harmonisie- Point wäre für mich endlich feste Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm ren, der Staat dominiert sowieso in Preise im Kollektivvertrag. Denn die veranstaltet mit dem Referenten Hans Baumstark allen Ländern die Gesundheitssy- floatenden Regelleistungsvolumina (Vorsorgemanager, Franfurt School of Finance & Management) steme, und im Gegenzug erhalten wir und Fallzahlbegrenzungen sind ein einen Informationsvortrag für niedergelassene Ärzte.. in Deutschland Streikrecht wie bei- Anachronismus und haben mit Frei- Titel der Veranstaltung: spielsweise die niedergelassenen beruflichkeit definitiv nichts zu tun! Besonderheiten der Altersvorsorge von Heilberuflern Ärzte in Frankreich. Dabei hoffe ich auch auf breite Unter- Vortragsinhalte: Für mich und viele aktive und stützung seitens der Ärztekammern, • Optimale Nutzung des 3-Schichten-Modells der Altersvorsorge kritische Kolleginnen und Kollegen in denen der Marburger Bund ja nicht • Besonderheiten der Rentenbesteuerung stellt sich seit den Reformen von Horst nur in Baden-Württemberg federfüh- • Vorteile der nachgelagerten Besteuerung • Versorgungswerke und Demographie in Deutschland Seehofer die Frage, wie wir uns besser rend ist. Er hat sich das Streikrecht • Möglichkeiten zur individuellen Vorsorgeoptimierung und nachhaltig gegen die ganzen erkämpft und wir haben ihn bei Termin: Fehlentwicklungen sogenannter Ge- seinen Streikaktionen bisher immer 10. Oktober 2012 (19.00 Uhr) sundheitsreformen wehren können, tatkräftig unterstützt. Veranstaltungsort: die heute noch allenfalls einen klei- BW-Bank Ulm, Neue Straße 70, 89073 Ulm nen Rest von Freiberuflichkeit übrig Dr. med. Werner Baumgärtner Information und Anmeldung: gelassen haben. Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg BW-Bank Ulm, Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-1 21, E-Mail: kathrin.russ@bw-bank.de Teilnahmegebühr: kostenfrei
Kammern und KV Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Paradigmenwechsel im Notfalldienst S chon seit längerer Zeit diskutiert den Auftrag, bis Ende 2013 die Sicher- „Vater“ der die Vertreterversammlung der stellung des organisierten Notfall- neuen Notfall Kassenärztlichen Vereinigung dienstes grundsätzlich durch (circa dienstordnung: Baden-Württemberg (KVBW) die 70) Notfallpraxen zu gewährleisten, Dr. med. Neuordnung des Ärztlichen Notfall- die in der Regel als Eigeneinrich- J. Fechner dienstes. Ursprünglich ging es dabei tungen der KVBW betrieben werden um die Konzentration von rund 380 und nach Möglichkeit an Kranken- auf 70 Bezirke, um den Dienst effizi- hausambulanzen angebunden sein enter zu machen und die Sicherstel- sollen. In erster Linie wird es sich um lung der Notfallversorgung auch in einen allgemeinen ärztlichen Notfall- Zeiten des Ärztemangels gewährlei- dienst handeln, der allerdings – unter durch eine bessere Verzahnung ge- sten zu können. Der Zusammenle- bestimmten Voraussetzungen – zielter Informationen und einer gene- gung von Notfalldienstbereichen so- durch gebietsärztliche bzw. pädiat- rellen Verbesserung der Informations- wie der Etablierung zusätzlicher rische Notfalldienste ergänzt werden medien eine Steuerung des ärztlichen Notfallpraxen hatte die Vertreterver- kann. Für Besuchstätigkeiten sollen Verordnungsverhaltens erzielt wer- sammlung bereits zugestimmt (das daneben Fahrdienste eingerichtet den. Ziel sind die verbesserte Versor- ÄBW berichtete). werden, die mehrere Notfalldienstbe- gung der Versicherten und eine Ver- Doch neben zahlreichen Anre- reiche umfassen können. Die grund- minderung der Regressgefahr. Beim gungen zur künftigen Ausgestaltung sätzliche Verpflichtung zur Teilnahme Erreichen vereinbarter Zielgrößen des Bereitschaftsdienstes von Mitglie- aller Ärztinnen und Ärzte am Notfall- sollen den Ärztinnen und Ärzten Boni dern der Vertreterversammlung mel- dienst bleibt bestehen, wird jedoch ausgezahlt werden. deten sich auch die Notfalldienstkom- organisatorisch faktisch ausgesetzt. Ergänzt wurde die Vertreterver- mission der KVBW sowie die vor Ort Die Vergütung der Teilnahme am sammlung durch einen Bericht von den Notfalldienst Organisierenden und Notfalldienst soll künftig einheitlich Dr. Peter Schwoerer, Vorsitzender des viele weitere Ärztinnen und Ärzte zu geregelt werden und mindestens Gemeinsamen Beschwerdeausschus- Wort. Zudem kündigten die Kranken- einem ärztlichen Honorar von 50,00 ses Baden-Württemberg, über die Prüft die Arznei- und kassenverbände an, sich an der Finan- Euro pro Stunde entsprechen. Zur Fi- Wirtschaftlichkeitsprüfung der Arz- Heilmitteltherapie: zierung eines organisierten Notfall- nanzierung der Mehrkosten wird eine nei- und Heilmitteltherapie. Er erläu- Dr. med. P. Schwoerer dienstes ausschließlich dann weiterhin einheitliche Umlage erhoben. Zudem terte, dass das Regress-Risiko nach zu beteiligen, wenn klare Strukturen in forderte die Vertreterversammlung, Richtgrößenprüfung in Baden-Württ- der Zukunft erkennbar seien. Darauf- dass sich die Krankenkassen an der emberg vergleichsweise klein ist: hin sah sich der KVBW-Vorstand veran- Finanzierung substanziell beteiligen. Durch ein ausgefeiltes „Filter“-System lasst, über eine umfangreichere Reform Der Paradigmenwechsel im ärzt- werden Praxen, die zunächst wegen nachzudenken und mit den Mitglie- lichen Bereitschaftsdienst in Baden- einer Richtgrößen-Überschreitung dern zu diskutieren. Württemberg ist damit eingeläutet. In von mehr als 25 Prozent auffällig er- KVBW-Chef Dr. Norbert Metke den kommenden Monaten wird das scheinen, nach und nach über defi- fasste vor der Vertreterversammlung Modell des KVBW-Vorstands mit Le- nierte Kriterien „aussortiert“, bevor es Anfang Juli das Pro und Kontra einer ben erfüllt werden müssen. überhaupt zur Einleitung eines Re- Reform des Ärztlichen Notfalldienstes Weitere Beratungs- und Berichts- gressverfahrens kommt. So waren zusammen: „Falls die Kassenärztliche punkte der Vertreterversammlung beispielsweise im Hinblick auf Arz Vereinigung ihren Sicherstellungsauf- waren unter anderem die aktuelle neimittelregresse im Jahr 2009 von trag nicht erfüllt, stirbt das Primat der Standespolitik, die Sprechstundenbe- 11 894 verordnenden Praxen zunächst Niedergelassenen in der ambulanten darfs-Vereinbarung, die HVM-Ergeb- 1819 auffällig. Nach Filterung wurden Versorgung.“ Die Freiberuflichkeit sei nisse oder die Liberalisierung der aber nur 349 Regressverfahren einge- jedoch auch weiterhin ein unverzicht- Assistenten- und Vertreterrichtlinien. leitet, und am Ende blieben 139 Re- barer Machtfaktor, so der Vorstandsvor- Ferner stellte der Vorstand eine neue gresse übrig. Mit diesem und anderen sitzende. KVBW-Vize Dr. Johannes Bonus-gestützte rationelle Pharma- Beispielen gelang es Dr. Schwoerer Fechner berichtete über eine umfas- kotherapie vor, die unter dem Motto eindrucksvoll, die Delegierten davon sende Analyse des Status quo und kam „K6“ im ersten Quartal 2013 starten zu überzeugen, dass von seiner Prüf- zu dem Schluss: „Der Notfalldienst ist und sechs Komponenten beinhalten stelle zwar einerseits die gesetzlichen selbst ein Patient.“ Daher stellte der wird: Mitgliederportal, Frühinformati- Vorgaben des § 106 SGB V beachtet Vorstand den Delegierten einen on Arzneimittel, Verordnungsforum, werden, andererseits aber auch der 10-Punkte-Plan vor, wie sich der Not- ARV-Schnittstelle, Beratungsangebot Versorgungswirklichkeit der Nieder- falldienst komplett umkrempeln ließe. und Qualitätszirkel. Mit diesen „Werk- gelassenen in Baden-Württemberg Mit großer Mehrheit folgte die zeugen“ sollen evidenzbasierte Effek- Rechnung getragen wird. Vertreterversammlung den Vorschlä- tivität und Einsparpotenziale im Arz- gen und erteilte dem KVBW-Vorstand neimittelbereich realisiert sowie OE ÄBW 08 • 2012 329
Kammern und KV Baden-Württembergischer Ärztetag diskutierte angeregt über den Mangel im Gesundheitswesen Die Alten gehen, die Jungen flüchten Prof. Dr. Thomas Zeltner E nde Juli zog der baden-württ- heitssysteme zu vergleichen. In Bundesstaat sei – ärztlich gesehen – embergische Ärztetag über 200 Skandinavien sei die Wertschätzung ein Immigrationsland; noch immer Interessierte aus Ärzteschaft, für Ärzte deutlich ausgeprägter. Am würden viel zu wenige Inländer zu Politik, von Krankenkassen und wei- hiesigen System störten ihn hinge- Ärzten ausgebildet. Die Schweizer teren Unternehmen und Organisati- gen die ausgeprägten Hierarchien, Sogwirkung sei nicht zuletzt der dor- Dr. Harald Kamps onen im Gesundheitswesen nach die Unvereinbarkeit von Familie und tigen besonderen Wertschätzung für Stuttgart. Kammerpräsident Dr. Ulrich Beruf sowie die ausufernde Bürokra- die Ärzteschaft geschuldet. Clever hatte ein volles Haus zu begrü- tie. Seine Therapieempfehlung: man Das interdisziplinär besetzte Audi- ßen, denn das Thema des Ärztetags solle nicht etwa die Ärzteschaft nach torium des Ärztetags diskutierte sehr hatte genau ins Schwarze getroffen. Norwegen locken, sondern man engagiert mit dem Podium und iden- Franz Knieps, Jurist und Kranken- müsse versuchen, unser Gesund- tifizierte neben der Wertschätzung für versicherungsexperte, moderierte heitssystem ein wenig norwegischer die Health Professionals zahlreiche gekonnt und mit großem Sachver- zu machen. weitere Faktoren, die unsere Ärzte stand. Nach seiner Analyse nehme der Prof. Dr. Thomas Zeltner, früherer künftig dazu bringen könnten, nicht in Mangel im Gesundheitswesen die Leiter des Schweizerischen Bundes- fremde Berufsfelder oder gar ins Aus- humanen Ressourcen nicht aus. Die amtes für Gesundheit und Honorar- land abzuwandern: Darunter Verläss- Leistungsempfänger müssten sich professor in Harvard, wusste seine lichkeit und Planbarkeit für Ärztinnen folgerichtig damit abfinden, dass das Zuhörer mit entwaffnender Ehrlich- und Ärzte, Vertrauen und Kooperation Gesundheitssystem künftig nicht keit zu verblüffen: Deutschland löse der Gesundheitsberufe untereinander, mehr so leicht zugänglich sein werde eines der Schweizer Probleme, indem Respekt und Achtung aller Beteiligten. wie bisher gewohnt. viele Mediziner dorthin auswan- Derlei Soft Skills müssten das gemein- Dr. Martina Wenker Drei ärztliche Referenten be- derten. Denn der eidgenössische same Ziel von Politik, Gesellschaft und leuchteten aus ganz unterschied- Ärzteschaft sein, dann würde sich im lichen Perspektiven den Ärztemangel: System etwas bewegen, so der kleins- Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin te gemeinsame Nenner. der Bundesärztekammer, verdeutlich- Kammerpräsident Dr. Clever te anhand ihrer eigenen Biografie, brachte am Ende zum Ausdruck, was dass sich insbesondere aus fehlender die meisten im Saal dachten: Die Zeit Wertschätzung für den Arztberuf des Jammerns über die vorherrschen- Frustrationen entwickeln. Jeder Ein- den Zustände ist vorbei. Die Ärzte zelne sei aufgerufen, sein berufliches müssen vielmehr ihre Forderungen Umfeld mitzugestalten. Die ärztlichen klar formulieren und dürfen nicht Körperschaften müssten zudem die nachlassen, eigenen Gestaltungswil- richtigen Rahmenbedingungen von len zu zeigen. Nicht das übereinander Politik und Gesellschaft fordern. Sprechen, sondern der gemeinsame Dr. Harald Kamps, Allgemeinarzt Dialog sind dabei essenziell. aus Berlin, war zuvor in Norwegen Zahlreiche Diskussionsbeiträge Franz Knieps tätig und wusste die beiden Gesund- aus dem Auditorium OE 330 ÄBW 08 • 2012
Kammern und KV Novellierte Berufsordnung und eingehende Diskussion über ärztliche Weiterbildung Vertreterversammlung der Landesärztekammer I m Vorfeld des Baden-Württember- gischen Ärztetags traf sich die Ver- treterversammlung (VV) der Lan desärztekammer Baden-Württemberg zur Arbeitssitzung. Präsident Dr. Clever ging in seinem Bericht unter anderem auf die aktuelle gesundheitspolitische Großwetterlage ein, auch im Hinblick auf das Landeskrebsregistergesetz, das Krankenhaussterben im Südwe- sten oder die Bonus-Anreize in Chef- arztverträgen. Anhand dieser Beispiele stellte Dr. Clever unmissverständlich klar, dass Ärztinnen und Ärzte - nach den Patienten - die wichtigsten Per- sonen im Gesundheitswesen sind, wofür ihm die Vertreterversammlung einhelligen Beifall zollte. Die Delegierten verabschiedeten mehrere gesundheits- und berufspoli- Dabei wurden nahezu alle Vorgaben aus tische Entschließungen (siehe Kasten). der MBO unverändert übernommen Entschließungen Dabei forderten sie unter anderem eine Die wichtigsten Abweichungen: ausreichende Finanzierung des Ge- Bei § 16 „Beistand für Sterbende“ Finanzierung: Der GKV-Spitzenverband wird aufgefordert, sich sundheitswesens und sie missbilligten, übernimmt die Landesärztekammer mit einer ausreichenden Finanzierung des Gesundheitswesens dass Tarifabschlüsse auf dem Kranken- nur den ersten Satz, nämlich die Rege- zu beschäftigen, statt unbewiesene Behauptungen (wie im Mai haussektor zum Anlass für Kündi- lung, dass Ärztinnen und Ärzte Ster- zur Mengenausweitung von Operationen) zu verlautbaren. gungen und Abteilungsschließungen benden unter Wahrung ihrer Würde Tarifabschlüsse: Es wird missbilligt, dass Tarifabschlüsse auf genommen werden. Alle Entschlie- und Achtung ihres Willens beizustehen dem Krankenhaussektor seitens der kommunalen Krankenhaus- ßungen im Volltext sind auf der Web- haben. Die Sätze 2 und 3 der Muster- träger zum Anlass für Kündigungen und Abteilungsschlie- site der Landesärztekammer (www. fassung, nämlich dass es verboten ist, ßungen genommen werden. Die Gestaltung der Krankenhaus- aerztekammer-bw.de) zu finden. Patientinnen und Patienten auf deren struktur sollte sich ausschließlich am medizinischen Bedarf Verlangen zu töten und Ärzte keine orientieren. Berufsordnungs-Novelle Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen, Gesundheitsfonds: Der Gesetzgeber soll ausreichend finanzi- wurden nicht übernommen. Durch die elle Mittel für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung Nachdem der Deutsche Ärztetag in Streichung des Verbots einer ärzt- zur Verfügung zu stellen. Kiel vor einem Jahr zahlreiche Ände- lichen Beihilfe zur Selbsttötung soll Notarztvergütung: Die Kostenträger des Rettungsdienstes rungen in der Muster-Berufsordnung eine Verschärfung durch das Berufs- werden aufgefordert, den Notarztdienst auf eine solide finan (MBO) beschlossen hatte, war es jetzt recht über die strafrechtliche Regelung zielle Basis zu stellen. Aufgabe der Delegierten, die Beschluss hinaus vermieden werden. Elektronische Gesundheitskarte: Die Beschlüsse des 115. empfehlungen des Ärztetages in ver- Deutschen Ärztetags zur eGK müssen konsequent umgesetzt bindliches Satzungsrecht umzusetzen. Fortsetzung auf Seite 332 werden. Gläserner Krebspatient: Die im Nationalen Krebsplan vorge sehene Schaffung des „Gläsernen Krebspatienten“ wird ab gelehnt. Deutschkenntnisse: Ausländische Ärzte sollen ausreichende Deutschkenntnisse durch eine persönliche Vorsprache bzw. durch einen Sprachtest „Patientenkommunikation“ nach- weisen. Datenaustausch: Mit der dringend notwendigen Novellierung des Heilberufe-Kammergesetzes soll u.a. auch der Datenaus- tausch zwischen den ärztlichen Körperschaften ermöglicht werden. Alle Entschließungen einschließlich Begründungen sind auf im Internetauftritt der Landesärztekammer Baden-Württem- berg verfügbar: www.aerztekammer-bw.de C ÄBW 08 • 2012 331
Kammern und KV tekammer-VV verabschiedete Fassung regelt bis auf Weiteres die Notfall- dienstverpflichtung aller Kammermit- glieder (privatärztlich tätige Ärzte und Vertragsärzte) und harmonisiert die Befreiungsgründe der Notfalldienst- ordnungen der Bezirksärztekammern. Weiterbildung Mit zwei Runden der Evaluation der Weiterbildung hatten die Ärztekam- mern Impulse erhalten, um Strukturen und Prozesse in der Weiterbildung zu überdenken und zu optimieren. Vor diesem Hintergrund diskutierte die VV über die Schaffung eines Weiterbil- dungskatasters, die Befristung bzw. Aufgrund gesetzlicher Vorgabe im Regelüberprüfung von Weiterbildungs- die Einführung einer Zusatzweiterbil- Heilberufekammergesetz ist es erfor- befugnissen, die Flexibilisierung der dung „Kardio-MRT“ beinhaltet, deren derlich, in der Berufsordnung selbst Weiterbildung in Teilzeit sowie die Mindesweiterbildungszeit zwölf Mo- die wesentlichen Grundpflichten für Frage einer Pflicht-Weiterbildung im nate beträgt. den ärztlichen Notfalldienst zu regeln. ambulanten Bereich. Der Kammervor- Die jetzt verabschiedete Fassung des stand wurde beauftragt, ein Konzept Inkrafttreten § 26 Berufsordnung ist eng an die zur Verbesserung der Strukturqualität geltende Notfalldienstordnung der der ärztlichen Weiterbildung zu erar- Die novellierte Berufsordnung Kassenärztlichen Vereinigung Baden- beiten, über das sich die VV eine Mei- wird – nach aufsichtsrechtlicher Ge- Württemberg angelehnt. Zur näheren nung bilden will. Im Hinblick auf eine nehmigung – voraussichtlich im Ausgestaltung der Bestimmungen Überprüfung der Weiterbildungsbefug- Herbst im ÄBW veröffentlicht und tritt über den ärztlichen Notfalldienst exi- nis sollen andere Lösungen als die danach in Kraft. stieren darüber hinaus auf Bezirksebe- zeitliche Befristung gefunden werden. ne noch spezielle Notfalldienstord- Ferner verabschiedeten die Dele- OE nungen. Die jetzt von der Landesärz- gierten eine Änderungssatzung, die Ehrenzeichen der Deutschen Ärzteschaft für Stuttgarter Jurist Landesärztekammer Baden-Württemberg informiert über ihre Arbeit Hohe Auszeichnung für Dr. Nick LÄK-Tätigkeitsbericht I m Auftrag des Präsidenten der Bundesärztekammer verliehen Präsident und Vizepräsident das Ehrenzeichen der Deutschen Ärzteschaft an Dr. jur. erschienen 16. Tätigkeitsbericht 2011 - 2012 Karl-Eberhard Nick aus Stuttgart, ehemals Vorsitzender Richter eines Zivilse- nats am Oberlandesgericht in Stuttgart. Dr. Nick ist seit über 25 Jahren Vorsit- zender der „Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht“ bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg ● 16. Tätigkeitsbericht 2011-2012 D er neue Tätigkeits- Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Bewundernswert und ganz entschei- bericht der Landes dend für seine nicht hoch genug einzuschätzende Arbeit war, so die Laudatoren, ärztekammer Ba- wie weit und differenziert Dr. Nick in die nicht immer einfache Materie der den-Württemberg ist er- Verfahren vor der Gutachterkommission eingedrungen sei. Bei all seiner juri- schienen. Auf 192 Seiten stisch klaren Linie habe er es nie versäumt, die ärztliche Sicht über die vermeint- Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. Matthias Fabian, Dr. Norbert Fischer, Dr. Michael Schulze, Dr. Stefan Bilger, Präsident Dr. Ulrich Clever, Dr. Christoph von Ascheraden, informiert er ausführlich Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger, Vizepräsident Dr. Josef Ungemach, Dr. Klaus Baier, PD Dr. Christian Benninger, Dr. Michael Deeg (v.l.n.r.) lichen Behandlungsfehler über die Arbeit der Kam- in seine Beurteilung des mer und ihrer Gremien. Sachverhalts einzubezie- Dr. Clever, Dr. Nick und Dr. Ungemach Der Band kann kostenlos Landesärztekammer hen und für die Entschei- bei der Ärztlichen Presse- Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de Körperschaft des öffentlichen Rechts dung zu berücksichtigen. stelle bezogen werden: Mit seinem weder Zeit Telefon (07 11) 7 69 89 99, noch Arbeit scheuenden Telefax (0711) 76 45 23, E-Mail presse@aerztekammer-bw.de. Wirken habe sich Dr. Nick Außerdem kann der Tätigkeitsbericht auch im Internet- besondere Verdienste um auftritt der Kammer eingesehen beziehungsweise herunter den ärztlichen Berufs- geladen werden. stand und die Ärzteschaft Weitere Infos: in Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de C erworben, betonte das Präsidium. 332 ÄBW 08 • 2012
Kammern und KV Anzeige DE G Fehlende Kultursensibilität bei Gericht Clever rügt Beschneidungs-Urteil DEGERLOCHER MED AKADEMIE MEDIZIN FÜR DIE ZUKUNFT A nfang Juli hatte das Kölner Land- lrich Clever, Ärztinnen und Ärzte seien U gericht erstmals in Deutschland gut beraten, wenn sie die rituelle Be- die Beschneidung eines vier Jahre schneidung von Jungen künftig mög- HERZLICH WILLKOMMEN alten Jungen aus religiösen Gründen lichst hinauszögerten, bis diese in zur nächsten DEGMED 2012 als Körperverletzung gewertet und für einem entscheidungsfähigen Alter seien. am 14. und 15. September strafbar erklärt. Das Recht auf kör Darüber hinaus bestehe aktuell die perliche Unversehrtheit wurde dem- Gefahr, dass derartige Eingriffe künftig nach höher als die Religionsfreiheit von Laien vorgenommen würden. We- Freitag, 14. September 2012 der Eltern gewertet. Der Bundesverband gen der unter solchen Umständen oft __09:30 bis 17:30 Uhr der niedergelassenen Kinderchirurgen unzureichenden hygienischen Umstän- Die wirksame Kunst des Führens Deutschlands empfahl daraufhin seinen de sei mit erheblichen Komplikationen Für Ärzte in Praxis und Krankenhaus, Mitgliedern, von rituellen Beschnei- zu rechnen. Das Urteil selbst lehnte Dr. Netzwerken und Gesundheitsindustrie dungen abzusehen. Clever entschieden ab und beklagte Prof. Dr. Dr. Manfred Zehender, Freiburg Für die Landesärztekammer Baden- eine fehlende Kultursensibilität beim Jürgen Kraak, Praxis für Beratung und Württemberg erklärte Präsident Dr. Gericht. Supervision, Stuttgart __14:00 bis 17:30 Uhr Der unklare Tod und seine Aufklärung durch Arzt, Polizei, und Gerichtsmedizin Scheinbar offizielle und seriöse Angebote häufig dubios Michael Gerg, Kriminaloberrat, Esslingen Dr. Frank J. Reuther, Gerichtsarzt, Ulm Warnung vor Ärzteverzeichnissen __14:00 bis 17:30 Uhr Der febrile Patient Dr. Andrej Zeyfang, Stuttgart Dr. Barbara Kraft, Stuttgart I Dr. Ingomar Lorenz, Stuttgart mmer wieder wenden sich Firmen mit senen Eintragung um eine amtliche Dr. Christoph Manegold, Stuttgart Angeboten zur Aufnahme in Verzeich- Eintragung handeln“, als Täuschung kri- Dr. Johannes Müller, Stuttgart nisse an Ärztinnen und Ärzte. Neben tisiert (AG Düsseldorf vom 21. 11. 2011 dem Angebot eines kostenpflichtigen – 42 C 11568/11). Eintrags wird bisweilen auch zur Korrek- Obwohl die auf Basis der entspre- Samstag, 15. September 2012 tur und/oder Ergänzung der – vorgeblich chenden Anschreiben abgeschlossenen __09:30 bis 13:00 Uhr – kostenfrei veröffentlichten „Grund- Verträge meist ungültig sind – insbeson- Würden Sie diesen Patienten daten“ aufgefordert. Zumeist ist mit der dere, weil die Vertragsbedingungen Auto fahren lassen? Rücksendung des irreführend gestalteten häufig so gestaltet sind, dass bewusst Prof. Dr. Udo Sechtem, Stuttgart Korrekturformulars ebenfalls ein kosten- versucht wird, Ärztinnen und Ärzte durch Prof. Dr. Hansjörg Bäzner, Stuttgart pflichtiger Vertragsabschluss verbunden. irreführende Angaben zum Vertragsab- Begleiterscheinungen wie „Aktenzei- schluss zu verleiten –, sollten derartige Weitere Informationen unter: chen“, eine entsprechende Formularge- Offerten von vornherein ignoriert wer- www.degmed .de staltung oder die Verwendung einschlä- den. Im Falle eines versehentlichen, un- giger Symbole sollen dabei zusätzlich beabsichtigten Abschlusses, auf den einen offiziellen und seriösen Eindruck häufig drastisch formulierte Mahnungen Veranstalter vermitteln. und Zahlungsaufforderungen folgen, Hinter solchen Angeboten stehen empfiehlt sich die schriftliche Anfech- BEZIRKS ÄRZTEKAMMER N O R DW Ü R T T E M B E R G zumeist dubiose, häufig im Ausland an- tung des Vertrages wegen arglistiger sässige Unternehmen. Gerade dies er- Täuschung. Falls die Firma einen gericht- schwert die Rechtsverfolgung sehr. lichen Mahnbescheid erlässt oder Zah- in Kooperation mit Gleichwohl hat etwa das Oberlandesge- lungsklage erhebt, sollte mit anwaltlicher MEDICA richt Frankfurt am Main in einem Urteil Hilfe gerichtlich gegen die Firma vorge- Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V. vom 26.03.2009 (Az. 6 U 242/08) in gangen werden. einem solchen Fall, in dem scheinbar zur Weitere Informationen zum Thema „Datenkorrektur“ aufgefordert, tatsäch- bietet beispielsweise der Deutsche Veranstaltungsort lich aber ein kostenpflichtiger Vertrag Schutzverband gegen Wirtschaftskrimi- Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5 | 70597 Stuttgart geschlossen wurde, ein irreführendes nalität auf seiner Internetseite unter und wettbewerbswidriges Verhalten er- dem Stichwort „Adressbuchschwindel“ kannt. Auch das AG Düsseldorf hat sol- (www.dsw-schutzverband.de). Organisation und Information cherart Offerten, die „den Anschein er- MedCongress GmbH weckten, es würde sich bei der angeprie- Bezirksärztekammer Südwürttemberg Tel. +49 711 72 07 12-0 info@medcongress.de ÄBW 08 • 2012
management akademie Veranstaltungshinweis der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen KVBW akkreditiert Netzwerkkonferenzen Labormediziner und Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Der Weg in die eigene Praxis – Ihr Zukunftsplan für mehr Freude im Beruf Mikrobiologen gesucht Ziele: Bei der Gründung einer eigenen Praxis ist neben der medizi- I nischen Qualifikation auch unternehmerisches Know-how ge- n Baden-Württemberg sind in den fragt. Durch die neue Gesetzgebung hat sich der Gestaltungs- letzten Jahren sehr viele MRE- spielraum für junge Unternehmer enorm erweitert. In diesem Se- Netzwerke gegründet worden. Die minar zeigen wir, worin die Chancen einer Praxisgründung be- freiwilligen Zusammenschlüsse von stehen. Dabei gehen wir hauptsächlich auf die verschiedenen Vertretern des Gesundheitsdienstes, Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit ein und erläutern von Krankenhäusern, Pflegeeinrich- die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Veranstaltung bildet den Auftakt zu unserem mehrteiligen „Arbeitskreis Praxisgrün- tungen und niedergelassenen Ärz- dung/Praxisführung“. In insgesamt fünf Modulen erhalten Sie tinnen und Ärzten sind in der Regel bei hier weitergehende Informationen zu allen wichtigen Fragen der den Gesundheitsämtern angesiedelt. Neuniederlassung – angefangen bei der Finanzierung bis hin zur Die Netzwerke erhalten durch die mäßige Teilnahme von Laborärzten Abrechnung. Einführung von Abrechnungsziffern oder Mikrobiologen. Es konnten je- Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie für Diagnostik und Therapie multire- doch bislang in Baden-Württemberg im Internet unter www.mak-bw.de. sistenter Erreger in den Einheitlichen nur sieben Netzwerkkonferenzen ak- Bewertungsmaßstab (EBM) weiteren kreditiert werden. Bei den anderen Referent: Auftrieb. Es wurde speziell eine Abre- besteht laut Auskunft des Sozialmini- • Theo Sander, Rechtsanwalt, Diplom-Betriebswirt, Fachanwalt chungsposition für die Teilnahme an steriums das Problem, dass es dort an für Steuerrecht, Tätigkeitsschwerpunkt Arzt- und Zahnarztrecht einer MRSA-Fall- und/oder regionalen der Mitwirkung eines Laborarztes Termin und Veranstaltungsort: Netzwerkkonferenz eingeführt, da oder Mikrobiologen fehlt. • 22. September 2012 (10.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr) eine weitere Ausbreitung der Infekti- Es werden daher Laborärzte oder • KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg onen nur durch vernetztes Handeln Mikrobiologen gesucht, die bereit Information und Anmeldung: verhindert werden kann. sind, in diesen Netzwerken mitzuar- • Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Die Regelungen des EBM sehen beiten. Eine Kassenzulassung ist Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, eine Akkreditierung der Netzwerk- hierfür nicht erforderlich. Weitere In- E-Mail: info@mak-bw.de konferenzen durch die Kassenärzt- formationen sind bei der KVBW, Frau • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de liche Vereinigung Baden-Württem- Jasmin Niebergall, Telefon (0 71 21) Teilnahmegebühr: berg (KVBW) vor. Voraussetzung 9 17-23 80, E-Mail jasmin.niebergall@ Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus. hierfür ist unter anderem die regel- kvbawue.de, erhältlich. Anzeige Landesärztekammer empfiehlt Hilfsmittel für Kindernotfälle Notfall-Lineal R und 12 000 Kinder müssen pro Jahr in Baden-Württemberg von Notärzten und Rettungsas- sistenten medizinisch versorgt wer- den. In rund der Hälfte der Einsätze muss der Notarzt den Kindern Medi- kamente verabreichen. In Baden- Württemberg ist das rund 16 Mal pro ative gestartet, um die Notfallversor- Die Landesärztekammer Baden- Tag der Fall. Insgesamt sind aber nur gung der Kinder in Baden-Württemberg Württemberg begrüßt, dass alle bei etwa fünf Prozent der Einsätze sicherer zu machen. Alle rund 600 Ein- notarztbesetzten Rettungsmittel in Kinder betroffen. Deshalb haben die satzfahrzeuge im Land und Hubschrau- Baden-Württemberg mit Notfall- Notärzte und Rettungsassistenten ber werden mit einem Notfall-Lineal für Linealen ausgestattet werden und weniger Erfahrungen mit Kindern, die Kinder ausgerüstet. Dieses Lineal wird empfiehlt den Ärztinnen und Ärzten, Medikamente benötigen. an das Kind angelegt, um die Größe zu dieses Lineal bei allen Einsätzen mit Die Notärzte im Südwesten, die ermitteln. Zu der jeweiligen Größe ste- Kindern zu nutzen. Techniker Krankenkasse sowie die Hilfs hen auf dem Lineal die Dosierungsemp- organisationen DRK, Johanniter, ASB fehlungen für die am häufigsten bei Weitere Infos: und Malteser haben deshalb eine Initi- Notfällen eingesetzten Medikamente. www.notfalllineal.de C 334 ÄBW 08 • 2012
Kammern und KV Stimmungsbarometer und Impulsgeber für die KVBW Vorstand on Tour M it strittigen Themen in der Durchweg herrschte eine positive Tasche suchten die Vorsitzen- Grundstimmung vor. Das war vor dem den der Kassenärztlichen Ver- Hintergrund der jüngsten bahnbre- einigung Baden-Württemberg (KVBW), chenden Änderungen der Honorarver- Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes teilung und des Notfalldienstes bei Fechner, als „Vorstand on Tour“ auch Weitem keine Selbstverständlichkeit. 2012 die Mitgliedernähe. Das Tourmot- Einer brachte das Erfolgsrezept auf den to „Raus aus dem Hamsterrad“ war eng Punkt: Immer wieder verstehe es der Blick in die Veranstal- verknüpft mit dem neuen Honorarver- Vorstand meisterhaft, trotz eigener Li- Verständnis für die Notwendigkeit der tung in Schwäbisch Hall teilungsmaßstab und der Reform des nie, alle Beteiligten mitzunehmen. Reform als Maßnahme gegen den Notfalldienstes. Die Veranstaltungen Viel spontanen Applaus gab es für Ärztemangel zu werben. waren gut besucht. die geplante bundesweite Image- Vorstand on Tour wurde 2011 Ausnahmezustand herrschte in kampagne der Kassenärztlichen Bun- als Instrument der Mitgliederkom- Schwäbisch Hall: Hier kamen so viele desvereinigung. Sie soll dem Arztbe- munikation eingeführt. Für 2013 Kurzentschlossene, dass nicht alle ruf auch vor dem Hintergrund des schmiedet der Vorstand schon wieder Gäste im Saal Platz fanden. Unter den Nachwuchsmangels neuen Glanz Fortsetzungspläne. Auf den Veran- Gästen waren auch die regionalen verleihen, schwindende Reputation staltungen gewinnen Dr. Metke und Repräsentanten aus den Bezirksbeirä- und Attraktivität zurückgeben. Dr. Fechner ein Meinungsbild, wo- ten und der Vertreterversammlung Während der Tour hatte sich die ran sie die Wertschätzung ihrer zahlreich vertreten. Der jeweilige Be- Reform des Notfalldienstes revolutio- Arbeit messen können. Die Ge- zirksbeirat führte durch den Abend när weiterentwickelt und gab überall spräche am Rande liefern wichtige und moderierte die abschließende Anlass zu kritischer Diskussion. Dr. Impulse für die Weiterentwicklung Frage- und Diskussionsrunde. Fechner gelang es, überzeugend um der KVBW. Einheitliches Dokument schützt Patientinnen und Patienten in Notfällen Substitutionsausweis Substitutionsmittel / Erstausgabe Vorsicht! Substitutionsmittel äußerst vorsichtig aufbewahren! Nicht-Opiatabhängige unbedingt vor der Einnahme schützen! Lebensgefahr! Substitutionsausweis Die Vorlage dieses Ausweises berechtigt nicht zur Abgabe von Substitutionsmitteln Tagesdosis Tagesdosis mg Datum mg Datum Wichtige Hinweise / Begleitmedikation Name M U S T E R D FOTO as Sozialministerium, die Kas- Vorname senärztliche Vereinigung und BADEN– geboren am die Landesärztekammer ge- WÜRTTEMBERG Straße ben seit Juli erstmals einen landes- Mit Unterstützung der PLZ Ort weit einheitlichen Substitutionsaus- Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW), der Landesärzte- kammer und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, weis für Baden-Württemberg heraus. Familie, Frauen und Senioren. Damit soll der Schutz von substituier- ten Patientinnen und Patienten deut- zeilichen Kontrollen. Sie können sich tekammer und Sozialministerium ist lich verbessert werden. In dem Aus- mit dem Ausweis als Substitutions der erstmals einheitliche Substituti- weis wird dokumentiert, dass sich die patient ausweisen und belegen, dass onsausweis für Baden-Württemberg Patientin/der Patient in einer Substi- sie ihr Substitutionsmittel legal mit ein entscheidender Schritt zu mehr tutionsbehandlung befindet, mit wel- sich führen. Transparenz in der Substitutionsbe- chem Präparat und bei welchem Arzt Bei einem akuten Krankenhaus- handlung und damit auch zur Sicher- die Behandlung durchgeführt wird aufenthalt kann der Ausweis überle- heit und Akzeptanz dieser Therapie. und wer die psychosoziale Begleitung benswichtig sein, um die Therapie In Baden-Württemberg werden übernimmt. Der Ausweis löst die bis- lückenlos fortzuführen und zu verhin- derzeit rund 10 000 Opiatabhängige herigen regional unterschiedlichen dern, dass eine unter Umständen mit Drogenersatzstoffen wie Metha- Modelle ab und steht den Arztpraxen bedrohliche Entzugssymptomatik don bzw. Subutex ärztlich behandelt. ab sofort zur Verfügung. auftritt. Der Ausweis dokumentiert Im Rahmen eines durchgängigen Der Ausweis schützt die Substitu- auch die Verschreibungspraxis des Therapiekonzepts soll den Abhängigen tionspatienten, die im Rahmen eines Arztes und ist so auch für den Arzt mit der Substitutionsbehandlung die umfassenden Therapiekonzepts mit ein wichtiger Nachweis. Perspektive auf Suchtmittelfreiheit und Drogenersatzstoffen ärztlich behan- Nach Überzeugung von Kas- damit auch auf soziale und berufliche delt werden, beispielsweise bei poli- senärztlicher Vereinigung, Landesärz- Teilhabe vermittelt werden. ÄBW 08 • 2012 335
Rechtsfragen Keine Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Bestechlichkeit Ärzte und Geschenke von Pharmafirmen? S eit Jahren ist es rechtlich umstrit- wegen Bestechung im geschäftlichen tungsausübung. Dies entspricht auch ten, ob der Bestechungsparagraf Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt der zivilrechtlichen Betrachtungsweise. des Strafgesetzbuchs auf Ärzte worden. Der Übergabe des Schecks Dem Kassenarzt fehlt es bei der anwendbar ist. Bestochen werden kann hatte ein als „Verordnungsmanage- Verordnung eines Arzneimittels auch an demnach nur ein „Angestellter oder ment“ bezeichnetes Prämiensystem der Beauftragteneigenschaft im Sinne Beauftragter eines geschäftlichen Be- des Pharmaunternehmens zugrunde von § 299 Abs. 1 StGB. Gemäß § 72 Abs. triebes“. Und Angestellte sind freiberuf- gelegen. Dieses sah vor, dass Ärzte als 1 Satz 1 SGB V wirken die Leistungser- liche Vertragsärzte nun mal nicht. Prämie für die Verordnung von Arznei- bringer, also auch die Kassenärzte, mit Dennoch kam eine Anzahl Ge- mitteln des betreffenden Unterneh- den gesetzlichen Krankenkassen zur Rechtsanwalt und richte, allen voran das Oberlandesge- mens 5 Prozent des Herstellerabgabe- Sicherstellung der kassenärztlichen Fachanwalt richt (OLG) Braunschweig, wiederholt preises erhalten sollten. Versorgung zusammen, begegnen sich für Medizinrecht zu dem Schluss, dass Ärzte, zumindest Die Entscheidung des Großen Se- nach der darin zum Ausdruck kommen- Dr. Thomas K. Heinz wenn sie Arzneimittel verordnen, als nats beruht im Wesentlichen auf fol- den gesetzgeberischen Wertung also Cronstettenstraße 66 „Beauftragte“ der Krankenkassen tätig genden Erwägungen: Die gesetzlichen auf einer Ebene der Gleichordnung. 60322 Frankfurt werden. Diesen Auftrag begründeten Krankenkassen sind zwar Stellen öffent- Von wenigen Ausnahmen abgese- www.mmw-law.de die Richter mit dem sogenannten Sach- licher Verwaltung im Sinne der Amtsträ- hen sind unmittelbare Rechtsbezie- leistungsanspruch der gesetzlich Versi- gerdefinition in § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. hungen zwischen den Kassenärzten cherten gegenüber der Krankenkasse. c StGB. Auch erfüllt das System der und den Krankenkassen gesetzlich Um diesen Anspruch durchzusetzen, gesetzlichen Krankenversicherung als ausgeschlossen. Dem Begriff des Beauf- § 11 Abs. 1 Nr. 1 brauchen die Patienten aber eine ärzt- Ganzes eine aus dem Sozialstaatsgrund- tragten ist aber schon vom Wortsinn Buchst. c StGB lautet: liche Verordnung. Mit dem Rezept- satz folgende, in hohem Maße der All- her die Übernahme einer Aufgabe im (1) Im Sinne des Gesetzes block, so folgerte das OLG, löse der Arzt gemeinheit dienende Aufgabe. Die Interesse des Auftraggebers immanent, ist daher einen Kaufvertrag zwischen Kassenärzte sind aber nicht dazu be- der sich den Beauftragten frei auswählt Kasse und Apotheke aus. Der Große stellt, Aufgaben der öffentlichen Ver- und ihn bei der Ausübung seiner Tätig- 1. … Senat für Strafsachen des Bundesge- waltung wahrzunehmen. Der freiberuf- keit anleitet. Es kommt hinzu, dass die 2. Amtsträger: richtshofs hat mit Beschluss vom 29. lich tätige Kassenarzt ist weder Ange- Krankenkasse den vom Versicherten wer nach deutschem März 2012 – GSSt 2/11 – nun klarge- stellter noch Funktionsträger einer öf- frei gewählten Arzt akzeptieren muss. Recht stellt, dass er das anders sieht. fentlichen Behörde. Er wird aufgrund Dieser wird vom Versicherten als „sein“ – b) … Kassenärzte, die von einem Phar- der individuellen, freien Auswahl des Arzt wahrgenommen, den er beauf- c) sonst dazu bestellt ist, ma-Unternehmen Vorteile als Gegenlei- gesetzlich Versicherten tätig. Sein Ver- tragt hat und dem er sein Vertrauen bei einer Behörde oder stung für die Verordnung von Arznei- hältnis zu dem Versicherten, der ihn schenkt. Eine sachgerechte Bewertung bei einer sonstigen Stelle mitteln dieses Unternehmens entge- regelmäßig individuell auswählt, wird der ärztlichen Verordnung vor dem oder in deren Auftrag gennehmen, machen sich nicht wegen – ungeachtet der mit der Zulassung Hintergrund des sozialrechtlichen Re- Aufgaben der öffentli- Bestechlichkeit nach § 332 StGB straf- verbundenen Verpflichtung zur Teil gelungsgefüges führt ebenfalls zu dem chen Verwaltung unbe- bar. Auch eine Strafbarkeit wegen Be- nahme an der vertragsärztlichen Ver Ergebnis, dass der Kassenarzt kein Be- schadet der zur Aufga- stechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sorgung – wesentlich von persönlichem auftragter der Krankenkassen ist. Dass benerfüllung gewählten nach § 299 Abs. 1 StGB scheidet aus. Vertrauen und einer Gestaltungsfreiheit die Verordnung von Medikamenten Organisationsform wahr- Entsprechend sind auch Mitarbeiter von gekennzeichnet, die der Bestimmung (und Hilfsmitteln) dabei auch Relevanz zunehmen, Pharmaunternehmen, die Ärzten solche durch die gesetzlichen Krankenkassen für die Krankenkasse hat, rechtfertigt § 299 Abs. 1 StGB lautet: Vorteile zuwenden, nicht wegen Beste- weitgehend entzogen ist. keine andere Beurteilung. (1) Wer als Angestellter chung (§ 334 StGB) oder Bestechung im Innerhalb des Behandlungsverhält- Der Senat hatte nur zu entschei- oder Beauftragter eines geschäftlichen Verkehr (§ 299 Abs. 2 nisses konkretisiert die Verordnung den, ob korruptives Verhalten von geschäftlichen Betriebes StGB) strafbar. Der niedergelassene, für eines Arzneimittels zwar den gesetz- Kassenärzten und Mitarbeitern von im geschäftlichen Verkehr die vertragsärztliche Versorgung zuge lichen Leistungsanspruch des Versicher- Pharmaunternehmen nach dem gel- einen Vorteil für sich oder lassene Arzt handelt nämlich bei der ten auf Sachleistungen; sie ist aber un- tenden Strafrecht strafbar ist. Das war einen Dritten als Gegen- Wahrnehmung der ihm gemäß § 73 trennbarer Bestandteil der ärztlichen zu verneinen. Zu bedenken ist aber, leistung dafür fordert, Abs. 2 SGB V übertragenen Aufgaben, Behandlung und vollzieht sich inner- dass für das Handeln eines Arztes sich versprechen lässt insbesondere bei der Verordnung von halb des personal geprägten Vertrau- schließlich nicht nur das Strafrecht, oder annimmt, dass er Arzneimitteln, weder als Amtsträger im ensverhältnisses zwischen dem Versi- sondern auch Berufsrecht gilt: Die einen anderen bei dem Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB noch cherten und seinem Arzt, der die Ver- Annahme von Geschenken und ande- Bezug von Waren oder als Beauftragter der gesetzlichen Kran- ordnung nach seiner aus § 1 BÄO fol- ren Zuwendungen ist Ärzten bereits gewerblichen Leistungen kenkassen im Sinne des § 299 StGB. genden Verpflichtung auszurichten hat. per Berufsrecht verboten. Ebenso im Wettbewerb in unlau- In dem der Entscheidung zugrun- Die Einbindung des Vertragsarztes in verbietet das Sozialrecht die unzuläs- terer Weise bevorzuge, de liegenden Ausgangsverfahren war das System öffentlich gelenkter Da- sige Zusammenarbeit von Ärzten mit wird mit Freiheitsstrafe eine Pharmareferentin, die Kassenärz- seinsfürsorge verleiht der vertragsärzt- anderen Leistungserbringern. bis zu drei Jahren oder ten Schecks über einen Gesamtbetrag lichen Tätigkeit danach nicht den Cha- mit Geldstrafe bestraft. von etwa 18 000 Euro übergeben hatte, rakter hoheitlich gesteuerter Verwal- Dr. Thomas K. Heinz 336 ÄBW 08 • 2012
Ethik Wird das neue Transplantationsgesetz dem Anliegen der Transplantationsmedizin wirklich gerecht? 113 Dienst oder Bärendienst? N aturwissenschaften befassen sich bekanntlich mit bei äußere Umstände, vor allem soziale Kontexte spielen. dem, was ist. Das Geschäft der Ethik handelt dem- Tatsächlich wird unser Zentralorgan bei seinen ethischen gegenüber von dem, was sein sollte. Zwei fein Einschätzungen von vielen Faktoren beeinflusst und geht säuberlich zu trennende Welten sollte man denken. Doch keineswegs nach einem a priori festgelegten moralischen die Grenzlinie begann unscharf zu werden, seit Neurowis- Kodex vor. Dies zeigen zwei Experimente, die zugleich senschaftler und Philosophen vor einem Jahrzehnt ein helfen können, auch ein zentrales Dilemma der Transplan- noch junges, als „Neuroethik“ bezeichnetes Forschungsge- tationsmedizin zu verstehen. Beide Experimente, „Trolley biet entstehen ließen. Ihre Protagonisten sehen die Fähig- Dilemma“ (Waggon-Dilemma) und „Footbridge-Dilemma“ keit des Menschen zur Moral als Teil seiner natürlichen, von (Fußgängerbrücken-Dilemma) genannt, sind „Klassiker“ der Evolution mitgegebenen Ausstattung. „Naturwissen- der neuroethischen Forschung. Prof. Dr. med. schaft und das Feld der Ethik“, so der Neurowissenschaftler Im Waggon-Dilemma („Trolley Dilemma“) wird die Joachim Bauer und Philosoph Joshua Green von der Princeton University, Testperson mit folgender Situation konfrontiert: Sie steht „bilden heute ein Kontinuum. Was wir heute Ethik nennen“, zufällig an einer Weiche, an der sich ein abschüssig verlau- so Greene, „wird in nicht allzu ferner Zeit eine Art Natur- fendes Bahngleis verzweigt. Die Weiche ist auf das rechte wissenschaft unseres sozialen Verhaltens sein“. Doch was der beiden sich verzweigenden Gleise gestellt. Da rollt hat das alles mit den Dilemmasituationen zu tun, vor die plötzlich ein führerloser, leerer Waggon heran, der sich uns derzeit die moderne Transplantationsmedizin stellt irgendwo gelöst haben muss und bereits kräftig Fahrt und von denen nachfolgend die Rede sein soll? aufgenommen hat. Weiter abwärts auf dem rechten Gleis, Die Analyse moralischer Dilemmasituationen bildet also dort, wohin der Waggon aufgrund der Weichenstel- einen der Forschungsschwerpunkte der „Neuroethik“. In lung hinfahren wird, sind fünf Gleisarbeiter beschäftigt. trickreich arrangierten experimentellen Situationen wer- Auf dem linken Gleis arbeitet nur ein Gleisarbeiter. Die den Testpersonen mit der Notwendigkeit konfrontiert, Testperson wird darauf hingewiesen, dass die Situation, ethische Entscheidungen zu treffen. Bei vielen dieser Ex- wenn sie nicht eingreift, den fünf Arbeitern das Leben perimente befinden sich die Akteure im Scanner. So lässt kosten wird. Wegen des Lärms einer angrenzenden Fabrik sich, mit oder ohne begleitende Analyse der Hirnaktivi- können die Arbeiter nicht gewarnt werden. Alles, was täten, untersuchen, warum Menschen sich in moralischen die Testperson tun kann, ist die Weiche umzustellen, um Entscheidungssituationen wie entscheiden. Neuroethiker so – anstatt der fünf – „nur“ einen Menschen zu opfern. wollen nicht nur wissen, wie unser Gehirn mit ethischen Sie wird aufgefordert, sich zügig zu entscheiden. Fragestellungen umgeht, sondern auch, welche Rolle da- Eine im Endergebnis identische Dilemmasituation, nämlich ein Menschenleben zugunsten von fünf Geret- teten zu opfern, begegnet uns auch im sogenannten Fußgängerbrücken-Dilemma („Footbridge-Dilemma“). Doch befindet sich die Testperson, die auch hier eine Entscheidung fällen muss, in einer anderen Situation. Der führerlose Waggon rollt heran, ungebremst wird auch er fünf weiter abwärts tätige Gleisarbeiter töten. Doch eine Weiche gibt es nicht. Die Testperson steht stattdessen auf einer die Gleise überquerenden Fußgänger-Überführung. Neben ihr steht ein enorm übergewichtiger Mann. Selbst herabzuspringen würde den Waggon nicht aufhalten, da sie selbst, so wird der Testperson mitgeteilt, zu wenig Körpergewicht auf die Waage bringe. Die einzige Möglich- keit, die fünf Menschen zu retten, bestehe darin, den übergewichtigen Fremden auf die Gleise, vor den heran- nahenden Waggon hinabzustoßen. Waggon-Dilemma und Fußgängerbrücken-Dilemma haben das gleiche „Kosten- Nutzen-Verhältnis“: Fünf werden gerettet, einer geopfert. Der Unterschied besteht allein darin, dass die ethische Entscheidung im einen Fall (Waggon-Dilemma) aus einer gewissen Entfernung, im anderen Fall aber in nächster Nähe zu jenem Menschen entschieden werden muss, der sein Leben lassen soll. Genau auf diesen Unterschied scheint es unserem Gehirn – und unserer ethischen Ein- schätzung – aber anzukommen. Denn über 90 Prozent aller Menschen entscheiden sich zwar für das Umstellen der Weiche, aber gegen das Herabstoßen des neben ihnen stehenden Schwergewichts. ÄBW 08 • 2012 337
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