"S'Limmi" JAHRHEFT 2018 - KOMMISSION ORTSGESCHICHTE - Stadt Schlieren

 
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"S'Limmi" JAHRHEFT 2018 - KOMMISSION ORTSGESCHICHTE - Stadt Schlieren
„S‘Limmi“
JAHRHEFT 2018

                   Unser Spital Limmattal
                          1970 und 2018

  KOMMISSION
  ORTSGESCHICHTE
"S'Limmi" JAHRHEFT 2018 - KOMMISSION ORTSGESCHICHTE - Stadt Schlieren
IMPRESSUM
HERAUSGEBER		       Stadt Schlieren, Kommission Ortsgeschichte
AUTOR			Peter Voser
LEKTORAT		          Peter Hubmann, Marianne Bühler
SATZ/GESTALTUNG		   Charly Mettier
PRODUKTION		        Steinemann Print AG, Schlieren
AUFLAGE			600 Exemplare
"S'Limmi" JAHRHEFT 2018 - KOMMISSION ORTSGESCHICHTE - Stadt Schlieren
Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser

Einmal mehr - so hoffe ich - halten
Sie ein Jahrheft der Kommission Orts-
geschichte Schlieren in der Hand.
Diese Ausgabe liegt mir nicht nur als
Stadtpräsident, sondern auch als Prä-
sident des Spitals Limmattal sehr am
Herzen. Ich hoffe deshalb, dass auch
Ihnen das Entdecken dieser Schrift so
viel Spass macht, wie es mir Spass
gemacht hat.

Diese Ausgabe wurde von einem pro-
funden Kenner des Spitals Limmattal
verfasst. Peter Voser war, was er in
seiner Einleitung in aller Bescheiden-
heit verheimlicht, von 1998 bis 2004
Spitalpräsident. Er hat sich nicht nur    Markus Bärtschiger, Stadtpräsident
in verdankenswerter Weise durch di-       Schlieren und Spitalpräsident
verse Akten gewühlt, um das vorlie-
gende Jahrheft verfassen zu können,
sondern er hat auch tief in seinen
Hirnwindungen geforscht, um das
in den Akten gefundene mit seinem
„Limmi-Wissen“ zu verknüpfen.

48 Jahre liegen nun zwischen der
Ersteröffnung des Spitals und der Er-
öffnung des Neubaus. Anlass genug,
einen Zwischenhalt zu machen und
die spannende Geschichte des Spitals
Limmattal anhand eines Vergleichs
von Gestern und Heute zu erkunden.
Ich hoffe, wir können diese Erkun-
dung in 50 Jahren fortführen, denn
das Spital war und ist für Schlieren
und seine BewohnerInnen eine be-
deutsame Gesundheitseinrichtung.
Auch die kulturelle und wirtschaftli-
che Wichtigkeit des Spitals für Schlie-
ren bleibt unbestritten.

Nun denn: Viel Spass bei der Lektüre!

Markus Bärtschiger

                                                                  1
"S'Limmi" JAHRHEFT 2018 - KOMMISSION ORTSGESCHICHTE - Stadt Schlieren
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Inhaltsverzeichnis

       Vorwort		                                                              1
       Inhaltsverzeichnis                                                     3
       Einleitung		                                                           4
       Gründe für den Bau des Spitals Limmattal                               5
       Akutspital und Pflegezentrum                                           6
       Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Spitäler im Kanton Zürich        8
       Trägerschaft des Akutspitals                                          10
       Statuten		                                                            12
       Organisation und Führung                                              14
       Wirtschaftliche Bedeutung des Spitals für das Limmattal               17
       Finanzierung der Bauten und des Betriebs                              18
       Spitalbauten		                                                        22
       Personal allgemein                                                    26
       Ärztinnen und Ärzte                                                   28
       Pflegepersonen                                                        30
       Verwaltung – Logistik, Hotellerie, Finanzen, Administration           34
       Spitalverwalter – Spitaldirektor                                      38
       Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärzte                               40
       Aus- und Weiterbildung der Pflegepersonen                             42
       Patienten und Leistungen                                              46
       Chirurgische Klinik                                                   50
       Urologische Klinik                                                    54
       Orthopädische Klinik                                                  56
       Frauenklinik		                                                        58
       Anästhesie und Intensivmedizin                                        60
       Medizinische Klinik                                                   62
       Radiologie		                                                          64
       Institut für klinische Notfälle                                       66
       Spitalapotheke                                                        68
       Therapien 		                                                          70
       Rettungsdienst                                                        72
       Institut für Labordiagnostik                                          74
       Blick in die Zukunft – Eine Annäherung                                75
       Amtsträger		                                                          76
       Quellenverzeichnis                                                    77
       Bisher erschienene Jahrhefte                                          78

       Bild links: Spital und Pflegezentrum, ca. 1987

                                                                         3
"S'Limmi" JAHRHEFT 2018 - KOMMISSION ORTSGESCHICHTE - Stadt Schlieren
Einleitung
 Das Limmattal Spital „S‘Limmi“ von 1970 bis 2018

Am 1. Mai 1970 hat das Spital Limmat-        men Patienten über den Notfall und
tal, von der Bevölkerung schon bald          den Rettungsdienst ins Spital. Erst seit
liebevoll „S‘Limmi“ genannt, den Be-         wenigen Jahren muss sich ein Spital
trieb aufgenommen. 1958 schlossen            bei steigendem Konkurrenzdruck ak-
sich zehn Limmattaler-Gemeinden              tiv um Patienten bemühen.
zum Bau und Betrieb des Spitals zu-
sammen. Der Wille der Gemeinden              Dieses Jahrheft wird aus Anlass der
war es, der Bevölkerung der Region           Eröffnung des neuen Akutspitals er-
qualitativ hochwertige Gesundheits-          stellt. Es werden die Verhältnisse im
dienste in der Nähe zur Verfügung zu         Akutspital Limmattal in den Jahren
stellen. In den vielen Jahren seit der Er-   1970 und 2018 einander gegenüber-
öffnung sind grosse Bevölkerungsteile        gestellt. Dabei zeigen sich die mar-
direkt oder indirekt mit den Ärztinnen       kanten Veränderungen. Bei einzelnen
und Ärzten, den Pflegenden und den           Themen werden zum besseren Ver-
Mitarbeitenden der Verwaltung in Be-         ständnis auch Entscheide aus der Zeit
rührung gekommen. Vielleicht waren           vor 1970 oder in der Zeit von 1970 bis
es längere stationäre Aufenthalte oder       2018 berücksichtigt (kursive Texte).       Peter Voser, Kommission Ortsgeschichte
nur kurze ambulante Abklärungen
oder Besuche bei hospitalisierten An-        Wer sich vertieft mit der Geschichte
gehörigen und Bekannten. Die Bevöl-          des Spitals Limmattal auseinanderset-
kerung schätzt das Spital und hat im         zen will, kann diese im Neujahrsblatt
Jahre 2013 an den Abstimmungen in            von Dietikon 2001 der Autoren Paul
den Trägergemeinden den Kredit für           Stiefel, erster Verwaltungsdirektor,
das neue Akutspital mit 91 Prozent JA-       und Professor Dr. Hansjörg Kistler,
Stimmenden angenommen.                       erster Chefarzt der Inneren Medizin,
                                             nachlesen.
Die Patientinnen und Patienten ste-
hen im Mittelpunkt eines Spitals. Sein       Das Grundgerüst für den Inhalt dieses
primäres Ziel ist es, kranke Menschen        Heftes bildeten die Geschäftsberichte
wieder gesund zu machen. Alle Ein-           des Spitals. Bei der Erstellung habe
richtungen sind darauf ausgerichtet –        ich die grosse Unterstützung vom Ka-
das Spital soll die beste medizinische       der im Spital Limmattal und ehemals
Hilfe, die besten Pflegenden und die         im Spital Limmattal tätigen Ärzten er-
zweckmässigsten Räume und Einrich-           halten. Ihnen allen möchte ich herz-
tungen haben. Die Spezialisierung in         lich für die Hilfe danken. Hervorhe-
den medizinischen Fachgebieten hat           ben und speziell verdanken möchte
in den vergangenen 48 Jahren stark           ich die Unterstützung durch Dr. Basil
zugenommen. Die medizinischen und            Caduff, Chefarzt Medizin, Susanne Va-
technischen Fortschritte waren in            nini, Pflegedirektorin, Thomas Brack,
dieser Zeit bedeutend, sie haben den         Spitaldirektor, und Reinhard Vogel,
Patientinnen und Patienten viele Er-         Kommunikationsverantwortlicher und
leichterungen gebracht und die Le-           Medienstelle des Spitals.
bensqualität deutlich verbessert.
                                             Damit dieses Heft gefällig wirkt, war
In unserem Gesundheitssystem geht            die Arbeit von Charly Mettier beim
der Patient oder die Patientin in der        Layout entscheidend. Für die sprach-
Regel zum Hausarzt und wird von              liche Korrektheit haben Peter Hub-
diesem, wenn er oder sie ihn nicht           mann und Marianne Bühler gesorgt.
selbst behandeln kann oder ihm die           Auch Ihnen beiden danke ich herzlich
Geräte zum Analysieren einer Krank-          für Ihre Mithilfe.
heit fehlen, an die Fachärzte in einem
Spital überwiesen. Zusätzlich kom-           Peter Voser

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"S'Limmi" JAHRHEFT 2018 - KOMMISSION ORTSGESCHICHTE - Stadt Schlieren
Gründe für den Bau des Spitals Limmattal

Die Patientinnen und Patienten des          in Zürich entlasten. Schon 1957 ant-
Limmattals waren früher gezwungen,          wortete der Regierungsrat auf eine
Spitäler in Zürich und zum Teil auch        im Kantonsrat eingegangene Kleine
die benachbarten Bezirksspitäler Af-        Anfrage von Kantonsrat Ernst Kessler,
foltern am Albis und Dielsdorf auf-         Schlieren, dass sich die Errichtung ei-
zusuchen. Die stark überlasteten Spi-       nes eigenen Spitals für diese Region
täler in Zürich waren jedoch immer          rechtfertigen würde, dass die Initia-
weniger in der Lage, Patientinnen           tive aber von den interessierten Ge-
und Patienten aus anderen Gemein-           meinden auszugehen habe.
den aufzunehmen. Grund dafür war
das starke Wachstum der Bevölke-            Am 30. September 1958 wurden mit
rung in Zürich und in den Gemeinden         Ausnahme der Gemeinde Uitikon
im Limmattal.                               durch die übrigen Gemeinden des
                                            heutigen Bezirks Dietikon unter der
Die Bevölkerung des Limmattals hat          Bezeichnung „Spitalverband Limmat-        Luftaufnahme 1963 des Gebietes zwi-
sich von 1950 bis 1963 mehr als ver-        tal“ der Zweckverband gegründet           schen Schlieren und Urdorf. Unten der
doppelt, wie die Aufstellung unten          (siehe dazu Seite 10).                    Limmatlauf, oben links das Bahnhofge-
zeigt.                                                                                biet Urdorf. Im rot eingerahmten Feld
                                            Bezüglich der Gründung des Zweck-         wurde das Spital erstellt.
Das Bedürfnis für die Schaffung ei-         verbandes wird auf die vertieften
nes Kreisspitals für die Limmattalge-       Ausführungen „Das Spital Limmattal
meinden wurde in den 1950er-Jahren          und seine Geschichte“ von Paul Stie-
aufgrund der Bevölkerungsentwick-           fel und Prof. Dr. Hansjörg Kistler im
lung als ausgewiesen betrachtet. Ein        Neujahrs-Blatt von Dietikon 2001 ver-
Spital im Limmattal sollte zudem das        wiesen.
Kantonsspital und die Stadtspitäler

Gemeinde                    Einwohner             Einwohner           Einwohner
                          Im Jahr 1950          Im Jahr 1960        Am 01.01.1964

Aesch                               323                  318                   340
Birmensdorf                       1’480                1’893                 2’401
Dietikon                          7’132               14’920                19’175
Geroldswil                          441                  844                 1’903
Oberengstringen                   1’242                4’088                 5’091
Oetwil                              258                  530                   541
Schlieren                         6’074               10’043                10’725
Uitikon                           1’012                1’625                 2’112
Unterengstringen                    933                1’123                 1’200
Urdorf                            1’929                3’809                 4’404
Weiningen                           976                1’633                 1’685

Total Limmattal                 21’800                40’826               49’577

Stadt Zürich		                 390‘020               440’170              439’983

Quelle: Beschluss Kantonsrat vom 4.5.1964

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"S'Limmi" JAHRHEFT 2018 - KOMMISSION ORTSGESCHICHTE - Stadt Schlieren
Akutspital und Pflegezentrum

                                1970                                     nes Krankenheims an. Am 1. Juni 1987
                                                                         nahm das Krankenheim mit 143 Bet-
                                                                         ten seinen Betrieb auf, womit die von
                                Das Pflegezentrum bestand 1970           Langzeitpatientinnen und -patienten
                                noch nicht. Ein Pflegezentrum hat        belegten Betten in der medizinischen
                                die Aufgabe, pflegebedürftige chro-      Abteilung wieder für Akutpatientin-
                                nisch Kranke bzw. Langzeitpatientin-     nen und -patienten zur Verfügung
                                nen und -patienten aufzunehmen,          standen und die schweren Pflegefälle
                                zu pflegen, medizinisch zu versorgen     aus den regionalen Altersheimen ins
                                und ihnen ein „wohnliches“ Umfeld        Krankenheim verlegt werden konn-
                                mit Beschäftigungsmöglichkeiten zu       ten. Zum Krankenheim gehört eine
                                bieten. Dies im Gegensatz zum Akut-      Tagesklinik mit heute zehn Plätzen
                                spital mit dem Ziele, Heilung oder zu-   für Patientinnen und Patienten zur
                                mindest Linderung des Leidens kran-      Pflege, Aktivierung, Überwachung,
                                ker Menschen zu erreichen, die nach      für therapeutische Massnahmen wie
Tagesklinik                     der Behandlung wieder nach Hause         auch Räume für gesellige Kontakte
                                zurückkehren können. Chronisch           und Ergotherapien.
                                kranke Patientinnen und Patienten
                                sind in der Regel ältere Menschen        Aufgrund der demografischen Ent-
                                oder Menschen mit speziellen Krank-      wicklung wurden in den kommunalen
                                heitsbildern wie Hirnverletzungen,       Altersheimen immer mehr Plätze für
                                Demenz mit Unruhezuständen oder          Pflegefälle geschaffen. Das Angebot
                                Krebs ohne Heilungschance.               im Krankenheim wurde im Laufe der
                                                                         Zeit auf spezielle Fälle von Langzeit-
                                Schon bald nach der Eröffnung des        pflege wie Demenz und Palliative Care
                                Akutspitals im Jahre 1970 wurden in      angepasst. 2012 erhielt das Pflegezen-
                                der medizinischen Abteilung viele Bet-   trum des Spitals Limmattal als erste
                                ten von chronisch kranken Patientin-     Langzeitinstitution in der Schweiz das
                                nen und Patienten belegt. Der Mangel     Qualitätslabel „Qualität in Palliative
                                an speziellen Plätzen für chronisch      Care“.
                                Kranke wurde zu einem der Haupt-
                                probleme. Eine Umfrage bei den Trä-      Im Jahre 2000 wurde der Name Kran-
Einzelzimmer                    gergemeinden zeigte schon 1971 das       kenheim durch Pflegezentrum er-
                                Bedürfnis nach der Erstellung eines      setzt.
                                Chronisch-Krankenheimes, das dem
                                Akutspital angegliedert werden soll-     Das Pflegezentrum wird vom Zweck-
                                te. 1974 wurde in der medizinischen      verband betrieben. An das Pflegezen-
                                Abteilung des Akutspitals eine Thera-    trum müssen die 2003 aufgenom-
                                peutisch-Geriatrische Station mit 15     menen Gemeinden aus dem Furttal
                                Betten eingerichtet, die später auf      keine Beiträge leisten. Die Statuten
                                total 29 Betten vergrössert wurde. Im    2002 ermöglichten es diesen Gemein-
                                Hinblick auf das für den Betrieb eines   den, nur dem Akutspital beizutreten.
                                Chronisch-Krankenheims       erforder-
                                liche Pflegepersonal wurde 1975 die
                                Schule für Praktische Krankenpflege
                                gegründet.

                                Die Zürcher Krankenhausplanung sah
                                als Ergänzung zum Akutspital erst
Ergotherapieraum                1978 ein Krankenheim mit 150 Betten
(alle Bilder aus Einweihungs-   vor. 1983 nahmen alle Gemeinden die
broschüre Krankenheim)          Vorlage für den Bau und Betrieb ei-

                6
"S'Limmi" JAHRHEFT 2018 - KOMMISSION ORTSGESCHICHTE - Stadt Schlieren
2018                                      durch das Vorbeugen und Lindern
                                          von Schmerzen und anderen Krank-
                                          heitsbeschwerden.
                                                                                  genutzt werden kann. Danach werde
                                                                                  das Gebäude wegen der fehlenden
                                                                                  baulichen Erdbebensicherung und in
Das am 1. Juni 1987, damals noch un-      • Hospiz: Patientinnen und Patien-      technischen Belangen den Anforde-
ter der Bezeichnung Krankenheim, er-      ten in ihrem letzten Lebensabschnitt,   rungen nicht mehr genügen.
öffnete Pflegezentrum mit 143 Betten,     welche durch eine unheilbare, fort-
das dem Spital Limmattal angegliedert     schreitende Krankheit pflegebedürf-     Die Planung eines neuen Pflegezent-
ist, umfasst stationäre und ambulante     tig geworden sind.                      rums, das kein herkömmliches Pfle-
Angebote für ältere Menschen und          • Geschützte Demenzstation: Speziel-    gezentrum mehr sein wird, sondern
Langzeitpatienten verschiedenen Alters.   le Station für weglaufgefährdete und    nach Rücksprachen mit den Träger-
                                          verhaltensauffällige Menschen mit       gemeinden ein Kompetenzzentrum
An die Kosten des Pflegeheimes muss       Demenz.                                 für komplexe Pflegesituationen, ist im
Dänikon, die letzte verbliebene Ge-       • Tageszentrum und Aktivierungsthe-     Gang. Das neue Pflegezentrum soll an
meinde aus dem Furttal, keine Beiträ-     rapie: Pflege und Betreuung erwach-     die Stelle des bisherigen Akutspitals
ge leisten.                               sener Menschen für einzelne Tage mit    zu stehen kommen. Vorgesehen sind
                                          Ergotherapie, Logopädie, Musikthera-    153 Betten, die sich auf vier Betten-
Durch die Nähe zum Akutspital ist         pie, Mal- und Gestaltungstherapie so-   stationen und zwei Demenzabteilun-
eine ärztliche Betreuung rund um          wie Physiotherapie.                     gen verteilen. Die Kosten werden auf
die Uhr gewährleistet. Die gesamte        • Übergangspflege: Schliesst die Lü-    65 Millionen Franken geschätzt. Der
Spitalinfrastruktur mit den entspre-      cke zwischen Spitalaufenthalt und       Entscheid über den Generalunterneh-
chenden Spezialisten steht jederzeit      der Betreuung zu Hause. Sie un-         mer, der das neue Pflegezentrum er-
für Abklärungen und Behandlungen          terstützt die Bewohner dabei, nach      stellen darf, ist bereits gefällt: Es wird
zur Verfügung. Mitarbeitende mit ge-      einer Krankheit oder Operation die      dies, wie beim neuen Akutspital, die
rontologischer, palliativer und geriat-   Selbständigkeit wieder zu erlangen.     Losinger Marazzi AG sein. Über den
rischer Zusatzausbildung garantieren      • Ferienbetten: Bis zu drei Wochen      für den Bau notwendigen Kredit wird
eine hohe Qualität in der Pflege und      können Personen, welche auf Pflege      Ende November 2018 in den Trägerge-
in der ärztlichen Betreuung.              angewiesen sind, im Pflegezentrum       meinden abgestimmt.
                                          bleiben. Sie geniessen in dieser Zeit
Zum Leistungsangebot gehören:             das gesamte pflegerische und thera-     Das Pflegezentrum, das ein wesent-
                                          peutische Angebot.                      licher Teil der Leistungen des Zweck-
• Langzeitbetreuung mit Palliative                                                verbandes erbringt, wird nicht wei-
Care: Ausgerichtet auf Personen,          Das Pflegezentrum ist nach rund 30      ter Gegenstand dieses Heftes sein.
welche längere Zeit auf pflegerische      Jahren Betrieb sanierungsbedürftig.     Das Jahrheft beschränkt sich auf das
Hilfe angewiesen sind und auf Ver-        Die Prüfung durch externe Experten      Akutspital.
besserung der Lebensqualität hoffen       hat gezeigt, dass es noch bis 2022

                                                                                  Visualisierung neues Spital
                                                                                  (rechte Seite und vorne)
                                                                                  und Projekt neues Pflegezentrum
                                                                                  (linke Seite hinten)

                                                                                                           7
"S'Limmi" JAHRHEFT 2018 - KOMMISSION ORTSGESCHICHTE - Stadt Schlieren
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die
Spitäler im Kanton Zürich
1970                                     Die Spitäler waren zu einer wirtschaft-
                                         lichen Betriebsführung verpflichtet.
                                                                                   Einwohner dieser Gemeinden nicht
                                                                                   das Spital ihrer Spitalregion aufsuch-
                                                                                   ten, sondern sich in Spitälern der
Aufgabe und Pflicht zur Führung          Spitalplanung                             Nachbarregionen behandeln liessen.
eines Spitals oder Krankenheims          Die erste Krankenhausplanung im           So wurden Birmensdorf zu 4/10,
§ 39 des Gesundheitsgesetzes vom         Kanton Zürich erfolgte 1947. Für das      Aesch zu 3/10 und Regensdorf zu
4. November 1962: „Der Staat errich-     Spital Limmattal war erst die Kran-       3/10 der Spitalregion Zürich zugeord-
tet und betreibt zentrale Kantonsspi-    kenhausplanung 1965 massgebend.           net. Diese Gemeinden mussten sich
täler, Heil- und Pflegeanstalten für     Damals wurde aufgrund des prognos-        an den Defiziten der Spitäler der Stadt
psychisch Kranke und Spezialkran-        tizierten hohen Einwohnerzuwachses        Zürich beteiligen.
kenhäuser, deren Einzugsgebiet sich      im Kanton von einem Bedarf von
über den ganzen Kanton erstreckt.        51 Akutbetten auf 10‘000 Einwohner        Spitalwahl
Die Errichtung und der Betrieb an-       ausgegangen. Diese Spitalplanung          Im Grundsatz bestand eine freie Wahl
derer Spitäler und Krankenheime          war vor allem darauf ausgerichtet,        des Spitals zumindest für die Perso-
sind Sache der Gemeinden. Als            die nötigen Spitalbetten zu sichern       nen, welche die Tarife selbst bezahlen
Krankenheim gelten auch Pflege-          und die knappe Gesundheitsversor-         wollten und konnten. Krankenkassen
abteilungen in Altersheimen. Der         gung zu verbessern.                       konnten jedoch ihre Leistungen an
Regierungsrat kann für die Umset-                                                  die Benutzung des Spitals am Wohn-
zung der bedarfsgerechten Planung        Der Kanton Zürich klassifizierte die      sitz oder seiner Umgebung knüpfen.
der Spital- und Pflegeheimversorgung     Spitäler nach deren Aufgaben:             Die Krankenhäuser waren verpflich-
nach Massgabe der Bestimmungen           • Universitätsspital                      tet, Personen aufzunehmen, die drin-
über die Krankenversicherung einzel-     • Zentralspital                           gend eine Krankenhausbehandlung
ne Gemeinden zur Zusammenarbeit          • Schwerpunktspital                       benötigten (§ 41 des Gesundheits-
in einem Zweckverband verpflichten.“     • Regionalspital                          gesetzes vom 4. November 1962).
                                         • Ergänzungsspital                        In den Statuten des Spitalverbands
Einfluss des Kantons                                                               Limmattal vom 30. September 1958
                                         Das Spital Limmattal wurde als            ist unter Art. 31 die Benutzung des
Finanzierung eines Spitals               Schwerpunktspital klassifiziert.          Spitals geregelt:
Es galt das Kostenabgeltungsprinzip.
Die Leistungen des Spitals wurden        Spitalregionen                            „Das Kreisspital Limmattal ist für
den Patientinnen und Patienten nach      Gestützt auf § 39 des Gesundheitsge-      Kranke jeder Art bestimmt. Es soll die-
Tarif in Rechnung gestellt. Versicher-   setzes vom 4. November 1962 hatte         sen gegen mässiges Entgelt Aufnah-
te erhielten eine vollständige oder      die kantonale Gesundheitsdirektion        me, ärztliche Behandlung und Pflege
teilweise Rückvergütung von ihrer        die Einzugsbereiche der Grundversor-      gewähren. Dem Spital können Spezi-
Krankenversicherung. Die Gemeinden       gungsspitäler (Spitalregionen) nach       alabteilungen angegliedert werden. In
hatten für das Defizit ihres Spitals     Gemeinden festzulegen. Die Gesund-        erster Linie sollen die Einwohner der
aufzukommen. Bei Zweckverbänden          heitsdirektion bestimmte die Einzugs-     Verbandsgemeinden aufgenommen
war dafür ein in den Statuten verein-    bereiche nach der Lage der Gemein-        werden.“
barter Verteilschlüssel massgebend       den und der Herkunft der Patienten
(Beispiel dazu auf Seite 19).            des betreffenden Spitals (§ 27 der        Aus- und Weiterbildungs-
                                         Verordnung über die Staatsbeiträge        verpflichtung
Der Kanton Zürich leistete Kostenbei-    an die Krankenpflege vom 26. Feb-         Mit der Betriebsbewilligung für ein
träge an die Investitionen und an den    ruar 1968). Diese Regelung war bis        Spital war auch die Pflicht zur Aus-
Betrieb für kommunale und regiona-       31. Dezember 2011 massgebend.             und Weiterbildung für Medizin- und
le Krankenhäuser. Der Beitragssatz       Die Zuordnung zu einer Spitalregi-        Pflegeberufe verbunden.
richtete sich nach der Finanzkraft       on konnte sich ganz oder auch nur
der Gemeinden. Die Kostenanteile für     teilweise ändern. 2008 hat die Ge-
Spitäler betrugen zwischen 37 und        sundheitsdirektion auf Begehren der
81 Prozent für Investitionen sowie       Stadt Zürich die Neuzuteilung von
zwischen 29 und 73 Prozent für den       17 Gemeinden zu den Spitalregionen
Betrieb.                                 Zürich, Sanitas und Zollikerberg ver-
                                         fügt, da viele Einwohnerinnen und

               8
2018                                       kenversicherungsgesetz (KVG) und
                                           regelt die Vergütung der stationären
                                           Spitalleistungen nach Fallpauschalen
                                                                                    Ambulante Eingriffe
                                                                                    Seit dem 1. Januar 2018 dürfen 14
                                                                                    chirurgische Eingriffe in den Zürcher
Die Regulierungen haben zwischen           schweizweit nach einheitlichen Kri-      Spitälern in der Regel nur noch am-
1970 und 2018 stark zugenommen.            terien. Die ambulanten Leistungen        bulant durchgeführt werden (siehe
                                           eines Spitals werden nach dem Ta-        Seite 53).
Aufgabe und Pflicht zur Führung            rifsystem TARMED auf den Einzelfall
eines Spitals oder Krankenheims            bezogen abgerechnet.                     Fallkostenpreisbestimmung
§ 3 des kantonalen Spitalplanungs-                                                  Die für den Preis einer stationären
und Finanzierungsgesetzes vom 2. Mai       Spitalwahl                               Behandlung massgebende Fallkos-
2011 lautet: „Der Kanton stellt die        Seit dem 1. Januar 2012 ist die freie    tenpauschale in Franken kann je nach
notwendige Spitalversorgung sicher.        Spitalwahl in Kraft. Alle Patienten      Spital und Krankenversicherer variie-
Private, Gemeinden und der Kanton          können unter den auf einer kantona-      ren, da Spitäler und Krankenversiche-
können Spitäler und Geburtshäuser          len Spitalliste aufgeführten Spitälern   rer die Tarife verhandeln. Einigen sich
errichten und betreiben.“                  frei wählen (Art. 41 des Bundesge-       die Tarifpartner nicht, setzt im Kanton
                                           setzes über die Krankenversicherung      Zürich der Regierungsrat die Tarife
Die Gemeinden sind von der Pflicht         vom 18. März 1994).                      fest. Seit 2005 führt die Gesundheits-
befreit, Spitäler zu führen. Der Kan-                                               direktion einen Fallkostenvergleich
ton Zürich hat die Versorgungsver-         Einfluss des Kantons Zürich              unter den Zürcher Spitälern durch.
antwortung, aber nicht den Auftrag,
Spitäler zu führen.                        Spitalplanung                            Mit den Fallkostenpauschalen müssen
                                           Die Gesundheitsdirektion plant die       der Betrieb und die Investitionen des
Einfluss des Bundes                        stationäre Spitalversorgung nach         Spitals finanziert werden.
                                           den Vorgaben des KVG (§ 4 Abs. 1
Krankenkassenobligatorium                  des kantonalen Spitalplanungs- und       Aus- und Weiterbildungs-
Mit dem Bundesgesetz über die Kran-        -finanzierungsgesetzes vom 2. Mai        verpflichtung
kenversicherung (KVG) vom 18. März         2011). Es werden die Anforderungen       Seit dem 1. Januar 2013 sind alle Spi-
1994 wurde mit Wirkung ab 1. Januar        und die Auswahlkriterien an die Spi-     täler auf der Spitalliste zu Aus- und
1996 die obligatorische Krankenversi-      täler definiert. Mit der Spitalplanung   Weiterbildungen auch von nicht-uni-
cherungspflicht für alle Einwohnerin-      werden jene Spitäler und Kliniken        versitären Gesundheitsberufen ver-
nen und Einwohner eingeführt.              evaluiert, die für eine bedarfsgerech-   pflichtet (Beschluss des Regierungsra-
                                           te, gute und effiziente medizinische     tes vom 3. Oktober 2012 als Anhang
Spitalplanung                              Versorgung der Zürcher Bevölkerung       zur Spitalliste).
In Art. 39 des Bundesgesetzes über die     notwendig sind.
Krankenversicherung (KVG) vom 18.                                                   Spitäler, welche ihren Pflichten nicht
März 1994 wurden die Kantone erst-         Spitallisten und Leistungsaufträge       vollumfänglich nachkommen, müs-
mals zu einer bedarfsgerechten Spital-     Auf der Spitalliste 2012 sind erstmals   sen Kompensationen leisten.
planung und zum Erlass einer darauf        die Spitäler aufgeführt, die medizini-
abgestützten Spitalliste verpflichtet.     sche Dienstleistungen anbieten dür-      Patienten
Sie führte zur Schliessung (unter ande-    fen, welche vom Kanton und von den       Die Spitäler haben nach dem kanto-
rem des Spitals Dielsdorf mit der Zutei-   Krankenversicherern vergütet wer-        nalen Patientinnen- und Patienten-
lung der Gemeinden aus dem Furttal         den. Diese Spitallisten sollen perio-    gesetz vom 5. April 2004 gegenüber
zur Spitalregion Limmattal) oder Fusio-    disch angepasst werden. Auszug aus       den Patientinnen und Patienten Ver-
nierung von Regionalspitälern.             der Spitalliste siehe Seite 53.          pflichtungen zu Orientierungen und
                                                                                    Gesprächen beim Eintritt und zur
Finanzierung                               Mindestfallzahlen                        Gewährung von Besuchen, Aufklä-
Die Finanzierung eines Spitals erfolgt     Der Kanton Zürich gibt seit 1. Januar    rung und Information, Anlegung von
seit 1. Januar 2012 durch Fallpauscha-     2012 den Spitälern Mindestfallzahlen     Dokumentation, Einwilligung zur Be-
len, die leistungsbezogen sind und auf     für die Behandlung von komplexen         handlung.
schweizweit einheitlichen Strukturen       chirurgischen Eingriffen vor. Durch
beruhen (Art. 49 des Bundesgesetzes        Mindestfallzahlen sollen die Qualität    Aber auch die Patientinnen und Pa-
über die Krankenversicherung vom 18.       der Leistungen steigen und die Kos-      tienten haben Pflichten. Sie müssen
März 1994). Der Kanton Zürich über-        ten sinken. Nur wer die Mindestfall-     zu einer erfolgreichen Behandlung
nimmt 55 Prozent und die Kranken-          zahl erreicht, wird für diese Leistun-   beitragen und sind insbesondere
kassen 45 Prozent der Fallpauschalen.      gen auf die Spitalliste genommen.        verpflichtet, Auskünfte zu erteilen,
                                           Dazu besteht eine Liste der Operateu-    Weisungen einzuhalten, Rücksicht zu
SwissDRG (Swiss Diagnosis Related          rinnen und Operateure, welche die        nehmen und die Hausordnung einzu-
Groups) ist das Tarifsystem für stati-     Mindestfallzahlen erreichen.             halten.
onäre Spitalleistungen gemäss Kran-

                                                                                                           9
Trägerschaft des Akutspitals

Der Betrieb eines Spitals war 1970 eine öffentliche Aufgabe der Gemeinden. Spitäler wurden entweder von einer
Gemeinde selbst geführt (Beispiel Stadt Zürich mit den Stadtspitälern Triemli und Waid) oder von einer eigenen Kör-
perschaft des öffentlichen Rechts (wie Zweckverband oder Anstalt) beziehungsweise des privaten Rechts (Stiftung
oder Aktiengesellschaft). Die Beteiligungsrechte von eigenen Rechtspersönlichkeiten befinden sich in der Regel bei
den Gemeinden. Die Gemeinden und ihre Behörden sind an den Willensbildungen durch ihre Vertreter in den Spital-
organen oder weitergehend mit Genehmigung von Geschäften gemäss Statuten durch Gemeindeorgane beteiligt.

1970                                                                       tikon, Geroldswil, Oberengstringen,
                                                                           Oetwil an der Limmat, Schlieren, Ui-
                                                                           tikon, Unterengstringen, Urdorf und
                                                                                                                     Nachdem alle Gemeinden die Verein-
                                                                                                                     barung genehmigt hatten, hiess der
                                                                                                                     Regierungsrat am 30. Juli 1959 die
Für das Spital Limmattal wählten die                                       Weiningen über die Gründung und           Gründung des Zweckverbandes gut,
beteiligten Gemeinden die Rechts-                                          Konstituierung einer Körperschaft für     der damit auch Rechtspersönlichkeit
form eines Zweckverbandes. Bei der                                         ein Spital im Limmattal statt.            erlangte.
Betriebsaufnahme 1970 waren die
Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Die-                                         Uitikon schied aus, da an einer konsul-   1997 hat der Regierungsrat des
tikon, Geroldswil, Oberengstringen,                                        tativen Gemeindeversammlung vom           Kantons Zürich die Schliessung des
Oetwil an der Limmat, Schlieren, Un-                                       14. August 1958 grossmehrheitlich         Bezirksspitals Dielsdorf erwirkt. Die
terengstringen, Urdorf und Weinin-                                         beschlossen wurde, sich nicht an ei-      sieben Gemeinden aus dem Furttal,
gen die Mitglieder des Zweckverban-                                        nem Spital Limmattal zu beteiligen.       Regensdorf, Buchs, Dällikon, Dänikon,
des und damit die Trägergemeinden                                                                                    Hüttikon, Otelfingen und Boppelsen,
des Spitals Limmattal.                                                     So haben die Gemeinden Aesch, Bir-        wurden von der Gesundheitsdirektion
                                                                           mensdorf, Dietikon, Geroldswil, Ober-     der Spitalregion Limmattal zugewie-
Am 7. Januar 1958 fand auf Einladung                                       engstringen, Oetwil an der Limmat,        sen.
des Gemeinderates Schlieren die erste                                      Schlieren, Unterengstringen, Urdorf
Versammlung mit den Gemeindever-                                           und Weiningen am 30. September
tretern von Aesch, Birmensdorf, Die-                                       1958 den Zweckverband gegründet.                         Boppelsen

                                                                                                                            Otelfingen
                                                                                                                                                            Buchs

                                      BEZIRK
                                      DIELSDORF

    Oetwil                                                                                                                              Dänikon
    an der Limmat                                                                                                                                        Dällikon
                                                                                                                             Hüttikon
                                                                                                                                                                                    Regensdorf
                                                                                                                             Oetwil
             Geroldswil     Weiningen                                                                                        an der Limmat

                                               en
                                          ing
                                      gstr                                                                                                Geroldswil
                                   ren                                                                                                                   Weiningen
                               Unte                 Oberengstringen
      Dietikon
                                                                                                                                                                          gen
                                                                                                                                                                     strin
                                                                                                                                                                reng
                                                                                                                                                            Unte                Oberengstringen
                                         Schlieren                                                                             Dietikon

                      Urdorf                                                                                                                                           Schlieren
                                                                  KANTON
                                                                  ZÜRICH
                                                                                                                                                                                              KANTON
                                                                                                                                                   Urdorf                                     ZÜRICH
                                             Uitikon

                                                                                                                                                                        Uitikon
  KANTON
  AARGAU
                          Birmensdorf                                                                                     KANTON
                                                                                                                          AARGAU

                                                                                                                                                       Birmensdorf

                            Aesch

                                                              BEZIRK
                                                              AFFOLTERN
                                                                                                                                                         Aesch                            BEZIRK
                                                                                                                                                                                          AFFOLTERN

Karte mit den Trägergemeinden aus dem                                      Spital mit den Wappen aller Gemeinden     Karte mit den Trägergemeinden aus dem
Bezirk Dietikon (rot umrandet) 1970                                        bei der Spitaleröffnung 1970              Bezirk Dietikon (rot umrandet) 2001

                     10
In der Zeit vom 1. November 1999
bis 31. Dezember 2002 wurde für die
medizinische Grundversorgung dieser
                                           2018                                                                   Gemeinden können als Folge davon
                                                                                                                  aus der Zwangsmitgliedschaft eines
                                                                                                                  Spitals austreten. Denkbar sind Spi-
Gemeinden mit dem Zweckverband             Es besteht für die Führung des Spitals                                 täler ohne Beteiligung einer Gemein-
Spital Dielsdorf ein Kollektivanschluss-   Limmattal immer noch der Zweck-                                        de. Da nunmehr eine freie Wahl des
vertrag als Übergangslösung abge-          verband. 2018 sind die folgenden                                       Spitals besteht, hat dies auch für die
schlossen.                                 Gemeinden Träger des Spitals Lim-                                      Patienten keine Nachteile. Die zuletzt
                                           mattal: Aesch, Birmensdorf, Dänikon,                                   durch die Schliessung des Spitals
Auf den 1. Januar 2001 traten die sie-     Dietikon, Geroldswil, Oberengstrin-                                    Dielsdorf zum Spital Limmattal ge-
ben Furttal-Gemeinden dem Spital-          gen, Oetwil an der Limmat, Schlie-                                     kommenen Furttaler Gemeinden wur-
verband als Vollmitglieder bei.            ren, Unterengstringen, Urdorf und                                      den aufgrund der damals geltenden
                                           Weiningen.                                                             gesetzlichen Bestimmungen zu die-
                                                                                                                  sem Beitritt gezwungen und beschäf-
                                           Bis 31. Dezember 2011 war die Spi-                                     tigten sich daher sehr schnell mit der
                                           talgrundversorgung eine öffentliche                                    Frage eines Austritts. Bis auf Dänikon
                                           Aufgabe der politischen Gemeinden,                                     sind alle Gemeinden des Furttals aus
                                           und jede Gemeinde musste zwingend                                      dem Zweckverband Spital Limmattal
                                           einem Spital zugeordnet sein und                                       ausgetreten.
                                           Kostenbeiträge leisten.
                                                                                                                  Im Limmattal hat der Gemeinderat
                                           Auf den 1. Januar 2012 wurde die Si-                                   Urdorf der Gemeindeversammlung
                                           cherung der Spitalversorgung Aufga-                                    vom 19. September 2012 den Austritt
                                           be des Kantons Zürich. Die Mitglied-                                   aus dem Zweckverband beantragt.
                                           schaft in einem Spitalverband ist für                                  Die Gemeindeversammlung hat die-
                                           die Gemeinden nicht mehr zwingend.                                     sen Austritt aber deutlich abgelehnt.

                                                                                                                  Am 25. November 2018 werden die
                                                                                            BEZIRK
                                                                                                                  Stimmberechtigten von Birmensdorf
                                                            Dänikon                         DIELSDORF             über einen Austritt abstimmen.
                                                     Oetwil
                                                     an der Limmat

                                                                 Geroldswil     Weiningen

                                                                                                  gen
                                                                                            strin
                                                                                        reng
                                                                                   Unte                 Oberengstringen
                                                      Dietikon

                                                                                               Schlieren

                                                                                                                      KANTON
                                                                          Urdorf                                      ZÜRICH

                                                                                                Uitikon

                                                  KANTON
                                                  AARGAU

                                                                              Birmensdorf

                                                                                Aesch                             BEZIRK
                                                                                                                  AFFOLTERN

Wappenstele nach dem Beitritt der          Karte mit den Trägergemeinden aus dem Bezirk Dietikon
Gemeinden aus dem Furttal 2003             (rot umrandet) 2018

                                                                                                                                       11
Statuten

Die Statuten eines Zweckverbandes sind sozusagen die „Verfassung“ dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaft, ver-
gleichbar mit der Gemeindeordnung einer Gemeinde. Darin werden der Zweck, die Organe, die Kompetenzen der
einzelnen Organe, die Finanzierung der Investitionen und des Betriebes, der Haushalt und das Rechnungswesen, die
Aufsicht und der Rechtsschutz sowie schlussendlich die Auflösung und Liquidation geregelt.

1970                                      werden (Art. 31). Das Kreisspital stand
                                          unter der ärztlichen Leitung eines fest
                                          angestellten Chefarztes. Ihm konnten
                                                                                     durch Beschluss der Delegierten-
                                                                                     versammlung weitere Gemeinden
                                                                                     aufgenommen werden. Die Auf-
Es galten die am 30. September 1958       Assistenzärzte beigegeben werden. Es       nahme konnte beschränkt wer-
unter den Gemeinden vereinbarten          bestand keine freie Arztwahl (Art. 34).    den auf das Akutspital oder auf
Statuten mit Ergänzungen von 1963.        Die Bau- und Betriebskosten wurden         das Pflegezentrum (Art. 5). Anstel-
                                          unter die beteiligten Gemeinden auf-       le eines Beitritts wurden auch An-
Die ersten Statuten hatten den Titel      geteilt, und zwar zur Hälfte nach der      schlussverträge ermöglicht (Art. 6).
„Vereinbarung über die Bildung eines      Einwohnerzahl und zur Hälfte nach          Damit wurde insbesondere die Vor-
Gemeindeverbandes für den gemein-         der Steuerkraft.                           aussetzungen für einen Beitritt der
samen Bau und Betrieb eines Spi-            1963 wurde die Vereinbarung mit          Furttalgemeinden geschaffen.
tals im Limmattal“ und wurden am          einer Ausdehnung der Aufgabe zur           • Die Spitalkommission hiess neu
30. September 1958 vereinbart.		          Lösung gemeinsamer Fragen auf              Delegiertenversammlung und wurde
   Zweck war der Bau und Betrieb          dem Gebiet des Gesundheitswesens           als lenkendes Organ des Verbandes
eines Kreisspitals in Schlieren. Orga-    (Art. 3), mit einer geänderten Sitzver-    definiert. Sie umfasste im Hinblick auf
ne waren die Spitalkommission mit         teilung der Spitalkommission (Art. 7),     den Beitritt von sieben Furttalgemein-
15 Mitgliedern (Art. 4 und 7), der Be-    der Möglichkeit eine Baukommission         den neu 25 Mitglieder (Art. 7, 12-18).
triebsausschuss mit fünf Mitgliedern      zu bestellen (Art. 12), mit der Regelung   • Neu ist die periodische Orientierung
(Art. 4 und 13), der Spitalverwalter      der Vertretung der Rechnungsprü-           der Bevölkerung stipuliert (Art. 9).
(Art. 4), die Rechnungsprüfungs-          fungskommission (Art. 18) und Regeln       • Die Finanzkompetenzen der Organe
kommission mit sieben Mitgliedern         für die Berechnung der Gemeindean-         auf allen Stufen wurden der seit 1959
(Art. 18-20), die Vorsteherschaften       teile beim Bau (Art. 25) ergänzt.          eingetretenen Kostenentwicklung an-
(Gemeinderat bzw. Stadtrat) der Ver-                                                 gepasst (Art. 11, 18, 22 und 25).
bandsgemeinden (Art. 4 und 21) und        Statutenänderungen:                        • Es besteht keine ständige Baukom-
die Gemeindeversammlungen oder            2002: Die 1958 abgeschlossene und          mission mehr. Für grössere Bauvor-
Gemeindeparlamente bzw. die Urnen-        1963 geänderte Vereinbarung war            haben wird eine Baukommission
abstimmungen (Art. 4 und 22).             in wesentlichen Punkten überholt.          durch die Delegiertenversammlung
   Die Mitglieder der Spitalkommission    Bezweckt wurde die Schaffung von           eingesetzt (Art. 17).
wurden von den Gemeinderäten der          schlanken und flexiblen Organisati-        • Der Betriebsausschuss heisst neu
Verbandsgemeinden gewählt, wobei          onsstrukturen. Die Entwicklung im          Verwaltungsrat und wird wie bisher
mindestens ein Vertreter jeder Gemein-    Gesundheitswesen verlangte Struktu-        als geschäftsführendes Organ des
de dem Gemeinderat bzw. Stadtrat an-      ren, die das zeitgerechte, patienten-      Verbandes bezeichnet. Er hat weiter
zugehören hatte (Art. 8). Der Betriebs-   dienliche und kostengünstige Handeln       fünf Mitglieder (Art. 19-22).
ausschuss war das geschäftsführende       fördern. Auch war die Sprache und          • Neu wird die Spitalleitung als Organ
Organ des Verbandes (Art. 15). Der Spi-   die rechtlichen Bezeichnungen nicht        bestimmt. Ihr obliegt die operative Füh-
talverwalter wurde von der Spitalkom-     mehr zeitgemäss.                           rung. Sie handelt im Rahmen der Vor-
mission gewählt. Er war Aktuar des Be-                                               gaben des Verwaltungsrates und hat
triebsausschusses. Dem Spitalverwalter    Schwerpunkte der neuen Statuten            eigene Finanzkompetenzen (Art. 25).
oblag die ökonomische und administra-     2002:                                      Die Spitalleitung besteht aus dem Ver-
tive Leitung des Spitals (Art. 17).       • Der Zweckartikel wurde präzisiert,       waltungsdirektor/der Verwaltungsdi-
   In diesen Statuten wurde auch          umfasst neben dem Akutspital auch          rektorin, dem Ärztlichen Direktor/der
speziell der Bau und Betrieb des Spi-     das Pflegezentrum und verweist auf         Ärztlichen Direktorin und dem Pfle-
talneubaus geregelt (Art. 23-29). In      den Bildungsauftrag (Art. 4).              gedirektor/der Pflegedirektorin. Der
erster Linie sollten Einwohner der        • In den Zweckverband konnten nach         Verwaltungsdirektor/die Verwaltungs-
Verbandsgemeinden aufgenommen             Anhörung der Verbandsgemeinden             direktorin führt den Vorsitz (Art. 23-25).

              12
2018
                                                                                         Die in Kraft getretenen Statuten 2012
                                                                                         sind heute noch unverändert gültig.

                                                                                         Auf den 1. Januar 2012 wurden die
                                                                                         Spitäler gestützt auf das Krankenver-
                                                                                         sicherungsgesetz in den sogenannten
                                                                                         regulierten Wettbewerb entlassen.
                                                                                         Auch wurde die Grundversorgungs-
                                                                                         und Finanzierungspflicht der Gemein-
                                                                                         den für die Spitäler aufgehoben. Die
                                                                                         Spitäler müssen neu mit den Fallpau-
                                                                                         schalen ihren Betrieb und die Investi-
                                                                                         tionen finanzieren. Diese neuen Rah-
                                                                                         menbedingungen führten zu einer
                                                                                         Totalrevision der Statuten.

                                                                                         Im Wesentlichen erfolgten folgende
                                                                                         Änderungen:
                                                                                         • Schaffung eines eigenen Finanz-
                                                                                           haushaltes mit eigener Bilanz
                                                                                         • Weglassen der Baukommission als
                                                                                           Organ
                                                                                         • Weglassen der Spitalleitung als
                                                                                           Organ und neu Bezeichnung des
                                                                                           Spitaldirektors als Organ
                                                                                         • Anstellung des Spitaldirektors durch
                                                                                           den Verwaltungsrat
                                                                                         • Präzisierungen beim Stimmrecht
Ausschnitt aus der Vereinbarung der Trägergemeinden vom 30. September 1958.                der Stimmberechtigten und bei der
In Art. 3 war schon die Absicht für ein Spital auf der rechten Limmatseite enthalten.      Delegiertenversammlung
                                                                                         • Erweiterung der Ausgabenbewilli-
                                                                                           gungsbefugnisse
• Ursprünglich war vorgesehen, die            das Initiativ- und Referendumsrecht        • Regelung der Finanz- und weiteren
Mitglieder der Rechnungsprüfungs-             einzuführen. Diskutiert wurde im             Kompetenzen des Spitaldirektors
kommission aus der Mitte der Dele-            Verwaltungsrat auch über die Um-           • Modalitäten der Haftung
gierten zu wählen. Nach den zustim-           wandlung der Rechtsform des Zweck-
menden Abstimmungen durch die                 verbandes in eine Aktiengesellschaft       Nach der Annahme der Totalrevision der
Verbandsgemeinden wurde dagegen               oder eine interkommunale Anstalt.          Statuten durch sämtliche Verbandsge-
Beschwerde erhoben. Das lenkende              Da die Verbandsgemeinden zu die-           meinden in der Zeit vom 19. Septem-
Organ sollte nicht zusätzlich auch            ser Frage unterschiedliche Ansichten       ber bis 13. Dezember 2012 hat sie der
noch die Kontrolle wahrnehmen. Der            hatten, wurde von einer Änderung           Regierungsrat am 25. September 2013
Bezirksrat hat die Beschwerde gutge-          der Rechtsform vorläufig abgese-           genehmigt. Die geänderten Statuten
heissen und die angenommenen Sta-             hen. Daneben wurden noch weitere           treten per 1. Januar 2012 rückwirkend
tuten in dem Sinne angepasst, dass            Anpassungen bei den Statuten vor-          in Kraft (Art. 61 der Statuten).
er die drei Worte „aus ihrer Mitte“ aus       genommen, nämlich: Nennung der
den Statuten gestrichen hat.                  Trägergemeinden aus dem Furttal,           Ende September 2018 haben die De-
                                              Regelung der Kompetenzen der Bau-          legierten einer erneuten Totalrevision
Der Regierungsrat des Kantons Zürich          kommission, personelle Aufstockung         der Statuten zugestimmt. Im Frühjahr
hat die Statuten am 20. März 2002             des Verwaltungsrates von fünf auf          2019 werden die Stimmberechtigten
genehmigt.                                    neun Mitglieder, Wahlorgan für die         über die Annahme abstimmen. Grund
                                              Spitalleitung und Flexibilisierung ihrer   für diese Totalrevision sind die Anpas-
2010: Mit der am 1. Januar 2006 in            Zusammensetzung mit der Möglich-           sung an die Rahmenbedingungen des
Kraft getretenen neuen Kantons-               keit, neben Vertretern der Verbands-       neuen Gemeindegesetzes, die Prä-
verfassung mussten sich auch die              gemeinden auch externe Fachper-            zisierung des Zwecks und eine neue
Zweckverbände demokratisch neu                sonen zu wählen, Anpassung der             Regelung über die Gewinn- und Ver-
organisieren. Unter anderem waren             Finanzkompetenzen.                         lustverteilung im Pflegezentrum.

                                                                                                               13
Organisation und Führung

Damit ein Spitalbetrieb im Alltag funktioniert, braucht es Organisationsregeln und dafür zuständige und verant-
wortliche Führungspersonen. Spitäler sind komplexe Organisationen. Es kommen Ärzte, Pflegende und Manager
mit unterschiedlichen Ausbildungen und Werthaltungen zusammen. Sie alle haben die Pflicht, als Kadermitarbeiter,
ein Spital als „Unternehmen“ zu führen. Damit dies gelingt, werden auf verschiedenen Ebenen Spielregeln definiert.
Wie in jeder grossen Organisation gibt es Gremien, die für die strategische und die operative Führung des Spitals
zuständig sind. Das Spital ist als Zweckverband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit demokratischen Abläufen
und einer staatlichen Aufsicht.

In der Ausgestaltung der Organisation eines Zweckverbandes ist dieser im Rahmen des übergeordneten Gemeinde-
rechtes grundsätzlich frei. Für Fragen, die in den Zweckverbandvereinbarungen bzw. Statuten nicht geregelt sind,
wird subsidiär das Gemeinderecht des Kantons Zürich angewendet.

Die Organisation des Spitals wurde laufend den veränderten Herausforderungen angepasst.

                                                                                        Gesamtorganigramm 1992
                                                                                        (entspricht in den Grundzügen
                                                                                        – ohne Krankenheim – immer
                                                                                        noch der Organisation von
                                                                                        1970)

             14
1970                                      das Spital mehrere Chefärzte. Einer
                                          dieser Chefärzte wurde als leitender
                                          Chefarzt ernannt.
                                                                                    2018
Die Statuten vom 30. September 1958                                                 Die Organe des Verbandes:
hatten in Art. 4 die folgenden Organe     In der internen Organisation bildeten
festgelegt:                               der Spitalverwalter und der leitende      a) Die Stimmberechtigten des Ver-
                                          Chefarzt die Spitalleitung. Die beiden    bandsgebietes. Sie können Initiativen
a) Die Spitalkommission mit 15 Mit-       mussten sich bei den operativen Ge-       einreichen, das fakultative Referen-
gliedern, welche von den Trägerge-        schäften finden, wobei die Schluss-       dum ergreifen, über Initiativ- und
meinden abgeordnet wurden. Präsidi-       verantwortung bei ökonomischen            Referendumsbegehren abstimmen,
um und Vizepräsidium waren Vertre-        und administrativen Fragen beim Spi-      Beschlüsse über neue einmalige Aus-
tern der Stadt Schlieren zu übertragen.   talverwalter und bei ärztlichen Fra-      gaben für einen bestimmten Zweck
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.         gen beim leitenden Chefarzt lag. Der      von mehr als 5 Millionen Franken und
                                          Spitalleitung wurden als beratende        jährlich wiederkehrende Ausgaben
b) Der Betriebsausschuss als ge-          Organe die Hauskommission und die         von mehr als 1.5 Millionen Franken
schäftsführendes Organ mit fünf Mit-      Hospitalismusbekämpfungskommis-           fassen. Ein den Gemeinden unterbrei-
gliedern. Präsident war von Amtes         sion beigegeben. Ab 1976 wechselte        teter Antrag gilt als angenommen,
wegen der Vorsitzende der Spital-         der leitende Chefarzt im Turnus von       wenn er die Zustimmung der Mehr-
kommission, und vier Mitglieder wur-      zwei Jahren.                              heit der Verbandsgemeinden, darun-
den aus den übrigen Mitgliedern der                                                 ter zwei der drei bevölkerungsmässig
Spitalkommission gewählt. Der Spital-     Die Spitalkommission hatte für den        grössten, erhalten hat.
verwalter und der leitende Chefarzt       Bau des Spitals eine Baukommission
nahmen an den Sitzungen teil und          gebildet.                                 b) Die nach den jeweiligen Gemein-
hatten beratende Stimme. Der Be-                                                    deordnungen zuständigen Organe
triebsausschuss war das geschäfts-        2010 hatte der Verwaltungsrat des         der Verbandsgemeinden. Diesen
führende Organ des Spitalverbandes.       Spitals die Absicht, die operative Füh-   stehen zu: Wahl der Delegierten, Ent-
                                          rung des Spitals einer aussenstehen-      scheid bezüglich Übernahme neuer
c) Dem Spitalverwalter oblag die          den und nicht die Spitalorganisation      Aufgaben im Rahmen des Verbands-
ökonomische und administrative Lei-       eingegliederten Person zu übertra-        zweckes, Änderung der Statuten,
tung des Spitals. Er hatte dazu Einzel-   gen. Dagegen gab es massive Pro-          Kündigung der Mitgliedschaft im Ver-
unterschrift.                             teste, und es wurden beim Bezirksrat      band und Auflösung des Verbandes.
                                          acht Beschwerden eingereicht. Auch
d) Die Rechnungsprüfungskommis-           der Regierungsrat hatte Einwände.         c) Die Delegiertenversammlung. Sie
sion mit sieben Mitgliedern               Der Verwaltungsrat stoppte die Ma-        ist das lenkende Organ des Ver-
                                          nagement-Auslagerung.                     bandes. Jede Gemeinde delegiert
e) Die Stadt- bzw. Gemeinderäte                                                     mindestens einen Vertreter in die
der Verbandsgemeinden                                                               Delegiertenversammlung. Ab einer
                                                                                    Bevölkerungszahl von 7‘000 steht
f) Die Gemeindeversammlungen oder                                                   jeder Gemeinde pro je weitere 7‘000
das Gemeindeparlament bezie-                                                        Personen ein weiterer Delegierter zu.
hungsweise die Urnenabstimmun-                                                      Zu den Aufgaben der Delegiertenver-
gen in den Verbandsgemeinden                                                        sammlung gehört unter anderem die
                                                                                    Wahl der Präsidentin oder des Präsi-
Die Aufgaben und Kompetenzen die-                                                   denten bzw. der Vizepräsidentin oder
ser Organe sind in den Statuten um-                                                 des Vizepräsidenten sowie der weite-
schrieben.                                                                          ren Mitglieder des Verwaltungsrates.
                                                                                    Die Verhandlungen der Delegierten-
Nicht zu den Organen gehörte der                                                    versammlung sind öffentlich. Der Spi-
fest angestellte leitende Chefarzt. Ihm                                             taldirektor/die Spitaldirektorin nimmt
oblag die ärztliche Leitung des Spitals                                             als ständiges beratendes Mitglied an
(Art. 34 der Statuten). Schon bei der                                               der Delegiertenversammlung teil.
Aufnahme des Spitalbetriebes hatte

                                                                                                         15
Spital Limmattal
                                                               Leitungsorganisation Spital Limmattal ab dem 15.10.2018                                                                  Urdorferstrasse 100
                                                                                                                                                                                        CH-8952 Schlieren
                                                                                                                                                                                        Telefon 044 733 11 11
                                                                                                                                                                                        www.spital-limmattal.ch

                                                                                 Spitaldirektor
                                                                                   Thomas Brack

                                                                                                                                             Delegierte der
                                                                                                                                              Spitalleitung
                                               Unternehmens-                                                                                 Susanne Vanini
                                                  entwicklung                                             Sekretariat Direktion
                                              Dr. Philippe Widmer

                                                                                                                                              Pflege- und
                                              Personalabteilung                                               Marketing /                    Tageszentrum
                                               Matthias Gehring                                             Kommunikation                     Astrid Hunter

                                                                                                          Change-Koordinatorin
                                              Informatik / Projekte
                                                                                                                Neubau
                                                 Roman Plattner
                                                                                                             Claudia Bossart

                                                                                                             Neubauprojekt
                                                Klinik Support
                                                                                                               LimmiViva
                                               Simone Hruschka
                                                                                                            Caroline Feldmann

                Ärztliches Departement I      Ärztliches Departement II            Departement III                      Departement IV                             Departement V
                 Prof. Dr. med. Urs Zingg       Dr. med. Basil Caduff             Pflege/Therapien                     Logistik/Hotellerie                    Finanzen/Administration
                                                                                   Susanne Vanini                       Claudia Bossart                             Oliver Kopp

                                                                                         Aus- /
                     Chirurgische Klinik           Medizinische Klinik                                                                                                Finanzen
                                                                                     Weiterbildung
                                                                                                               Hotellerie

                                                         Institut
                     Urologische Klinik                                                Therapien                                                                     Controlling
                                                     für Radiologie
                                                                                                                Technik

                                                        Institut für                                                                                                  Patienten-
                    Orthopädische Klinik                                            Rettungsdienst
                                                  klinische NF-Medizin                                                                                              administration
                                                                                                                Einkauf

                                                    Institut für Spital          Bereichsleitung Pflege
                        Frauenklinik
                                                       Pharmazie                    Medizin/IPS/NF
                                                                                                              Hausdienst

                                                      Institut für               Bereichsleitung Pflege
                       Brustzentrum
                                                    Labordiagnostik                     OPK/FK
                                                                                                                Dienste

                   Institut für Anästhesie/
                                                  Beleg-/Konsiliarärzte
                       Intensivmedizin

                        Operative
                   Beleg-/Konsiliarärzte

                      OP-Management

                    Wissenschaftliches
                       Sekretariat

Organigramm der internen Leitungsorganisation (Departementsystem) ab dem 15.10.2018

d) Der Verwaltungsrat. Er ist für die                                     e) Die Rechnungsprüfungskommis-
strategische Leitung und für den ord-                                     sion. Sie besteht aus fünf Mitgliedern.
nungsgemässen Betrieb verantwort-                                         Die Aufgabe wird in Art. 43 der Statu-
lich. Mitglieder des siebenköpfigen                                       ten bestimmt.
Verwaltungsrates sind von Amtes
wegen die Präsidentin oder der Prä-                                       Nicht zu den Organen zählt die Spi-
sident bzw. die Vizepräsidentin oder                                      taldirektorin bzw. der Spitaldirek-
der Vizepräsident und fünf weitere                                        tor. Der Status wird in Art. 37 der
nicht aus der Delegiertenversamm-                                         Statuten wie folgt umschrieben: Der
lung gewählte Mitglieder. Die Aufga-                                      Spitaldirektor/die Spitaldirektorin ist
ben und Kompetenzen sind in Art. 33                                       verantwortlich für eine zielgerichtete
und 34 der Statuten geregelt. Der Spi-                                    und wirtschaftliche Unternehmens-
taldirektor/die Spitaldirektorin nimmt                                    führung im Rahmen der Vorgaben
an den Sitzungen mit beratender                                           der übergeordneten Verbandsorgane.
Stimme teil. Der Verwaltungsrat kann                                      In Art. 38 der Statuten ist bestimmt,
auch Kommissionen einsetzen. Er hat                                       dass er/sie die Spitalleitung führt und
eine Baukommission bestellt.                                              den Betrieb gegenüber den Verbands-
                                                                          organen und gegen aussen vertritt.
Der Verwaltungsrat ist zuständig für
den Erlass von Grundsätzen und Wei-
sungen zur Betriebsführung wie auch
zum Erlass von Reglementen zur Or-
ganisation von Spitalbetrieb und Pfle-
gezentrum.

              16
Wirtschaftliche Bedeutung des Spitals
für das Limmattal
Für die Bevölkerung der Gemein-           sundheit. Im Weiteren werden Aus-            tel, Bekleidung, Gesundheitspflege,
den im Limmattal wurde es mit dem         bildungen angeboten: Kauffrau/Kauf-          Unterhaltung, Erholung, Bildung und
Wachstum in der Region Zürich im-         mann, Köchin/Koch, Diätköchin/Diät-          Kultur.
mer schwieriger, eine ärztliche Be-       koch, Medizinische Praxisassistentin/
treuung in den Stadtspitälern von Zü-     Praxisassistent, Rettungssanitäterin/        • Arzthonorare
rich zu erhalten (siehe Gründe für das    Rettungssanitäter,    Pflegefachfrau/        Ärztinnen und Ärzte des Spitals, die
Spital Limmattal auf Seiten 5).           Pflegefachmann OP, Fachfrau/Fach-            eine Praxis führen, oder Konsiliar-
                                          mann Operationstechnik, biomedizini-         und Belegärztinnen und -ärzte, haben
Mit dem Spital Limmattal sind für die     scher Analytiker, Fachfrau/Fachmann          die Honorareinnahmen am Standort
Patientinnen und Patienten wie auch       für medizinisch-technische Radiolo-          der Praxis zu versteuern.
die Gemeinden der Region Limmattal        gie. Auch Praktikumsplätze für Pflege,
viele Vorteile verbunden:                 Hebammen, Physiotherapie, Ergo-              • Einkäufe und Bauinvestitionen
                                          therapeutin/Ergotherapeut, Ernäh-            Nach den Lohnzahlungen sind die
• Nähe zum Krankenhaus                    rungsberaterin/Ernährungsberater,            Einkäufe und Bauinvestitionen des
Ein Spital in der Nähe zu haben,          Bachelor of Science ZFH in Facility          Spitals die grössten Ausgabepositio-
bringt ein Gefühl von Sicherheit. Die     Management gehören zum Angebot.              nen. Das Spital Limmattal ist bestrebt,
Notfallstation ist immer besetzt. Bei                                                  möglichst viele Aufträge an Unterneh-
Unfällen oder Erkrankungen sind die       • Löhne an das Personal                      mer, Handwerker oder Lieferanten in
Anfahrtswege minimal. Rettungsfahr-       2017 sind Löhne an das Personal im           den Trägergemeinden zu erteilen.
zeuge des Spitals mit ausgebildeten       Betrag von total rund Fr. 122‘361‘000
Rettungssanitätern können in we-          ausbezahlt worden. Etwa 33 Prozent
nigen Minuten am Einsatzort sein –        der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sekunden können über Leben oder           wohnen in den Trägergemeinden. Die
Tod entscheiden. Rund 70 Prozent der      Trägergemeinden profitieren durch
Patienten des Spitals kommen aus          Einkommenssteuern der bei ihnen
den Verbandsgemeinden (siehe Grafi-       wohnhaften Mitarbeiter. Ein Teil die-
ken auf den Seiten 10/11). Dies ist ein   ser Lohnauszahlungen führt auch
Plus für die Attraktivität der Region.    zu Konsumausgaben in der Region
                                          wie Wohnmietzinsen, Nahrungsmit-
• Angebot von Arbeitsplätzen
Das Spital bietet ein attraktives und
vielfältiges Angebot für rund 1‘400
Mitarbeitende (Ärztliches Personal,
Pflegepersonal, Medizinisches Fach-
personal, Verwaltungspersonal, Tech-
nisches Personal, Hotelleriepersonal,
Rettungspersonal), wovon fast die
Hälfte in einem Teilzeitpensum arbei-
tet. Das Spital ist damit der grösste
Arbeitgeber in der Region. Ein Nut-
zen für die Region entsteht durch die
Wohnsitznahme von Mitarbeitern in
den Gemeinden. Eine Zusammenstel-
lung der Beschäftigten im Spital fin-
det sich auf Seite 27 hinten.

• Angebot von Ausbildungsplätzen
Das Spital bietet in allen Bereichen
Ausbildungsplätze an. Zum medizi-
nischen Leistungsauftrag gehört die
Ausbildung von Ärztinnen/Ärzten
und Fachfrauen/Fachmännern Ge-            Die Nähe zum Spital bringt der Bevölkerung viele Vorteile.

                                                                                                             17
Finanzierung der Bauten und
des Betriebs
Von 1950 bis 1974 befand sich die Schweiz in einem starken Bevölkerungswachstum und in einem Wirtschaftsboom.
In dieser euphorischen Zeit wurden viele neue Spitalbauten erstellt. Schon im Geschäftsbericht 1972 wurde der Kos-
tenanstieg im Spitalsektor durch den Präsidenten des Spitals thematisiert. Hinweise über stark gestiegene Spitalkos-
ten (auch von Kostenexplosionen ist die Rede) finden sich in den Geschäftsberichten immer wieder. Auf der anderen
Seite waren beim Kanton Zürich und bei den Gemeinden die finanziellen Mittel knapper geworden, und die immer
höheren Beträge aus den Defiziten bereiteten den Verbandsgemeinden grosse Sorge. Sparen war eine Daueraufgabe.

1970                                    Art. 25: An die Brutto-Baukosten tra-
                                        gen die beteiligten Verbandsgemein-
                                        den mindestens einen Viertel bei. Die-
                                                                                               Betriebs- und Investitionsbeiträge
                                                                                               der Verbandsgemeinden vollständig
                                                                                               auszugleichen. Der Zweckverband
Die Baukosten und die Kosten des        ser Beitrag ist unter den beteiligten                  durfte weder ein Eigenkapital noch
Betriebes hatten die Gemeinden zu       Gemeinden aufzuteilen. Der Verteiler                   einen Bilanzfehlbetrag aufweisen. Die
finanzieren. Der Kanton leistete dar-   richtet sich zur Hälfte nach der Ein-                  Investitionsbeiträge wurden bei den
an Beiträge. Bei der Gesuchstellung     wohnerzahl und zur Hälfte nach der                     Gemeinden in ihren Rechnungen ab-
der Staatsbeiträge für das Spital       Steuerkraft der einzelnen Verbands-                    geschrieben.
war noch die Verordnung betreffend      gemeinden.
Staatsbeiträge an Krankenanstalten                                                             Betrieb des Spitals
vom 3. Dezember 1934 in Kraft. Spä-     Art. 26: Für den nicht durch Staats-
ter waren das Gesetz über das Ge-       beiträge und die Verpflichtungen der                   Der Spitalbetrieb wurde finanziert
sundheitswesen vom 4. November          Verbandsgemeinden gedeckten Teil                       durch:
1962 und die Verordnung über die        der Bauschuld beschafft der Verband
Staatsbeiträge an die Krankenpflege     die Mittel auf dem Darlehenswege.                      a) Die Zahlungen der Patientinnen
vom 26. Februar 1968 die Grundlagen     Amortisationen und Zinsendienst ge-                    und Patienten gestützt auf die Tax-
für die Staatsbeiträge an den Bau und   hen zulasten der Betriebsrechnung.                     ordnung für die allgemeinen Abtei-
den Betrieb des Spitals.                                                                       lungen und die Privatabteilungen
                                        Der Haushalt von Zweckverbänden
Bau des Spitals                         war nach den gleichen Grundsätzen                      Die im April 1970 erlassene Taxord-
                                        aufgebaut wie derjenige der Ge-                        nung setzte die Tarife gemäss unten-
Nach dem Gesetz über das Gesund-        meinden. Hingegen waren sowohl                         stehenden Tabelle fest (Auszug davon
heitswesen vom 4. November 1962         die Betriebsrechnung wie auch die                      siehe unten).
unterstützte der Kanton Zürich den      Investitionsrechnung Ende Jahr durch
Bau von öffentlichen und privaten
Krankenhäusern gemeinnützigen Cha-
rakters, die den Bedürfnissen seiner     Allgemeine Abteilung*
                                         Patient mit Wohnort   Im Kanton Zürich                 In anderen Kantonen                   Im Ausland
Bevölkerung dienten. Der Rahmen          1. bis 10. Tag                   36.00                               54.00                        72.00
betrug damals 10-50 Prozent der an-      11. bis 20. Tag                  30.00                               42.00                        54.00
erkannten Bausumme. Da sämtliche         21. bis 30.Tag                   24.00                               30.00                        42.00
                                         ab 31. Tag                       18.00                               24.00                        30.00
Landspitäler mit einem Baubeitrag        Gesunde, im Spital                4.80                                 7.20                        9.60
von 50 Prozent unterstützt wurden,       geborene Säuglinge
gewährten die Stimmberechtigten          Private Abteilung
                                         1. bis 10. Tag                   60.00                                78.00                        96.00
auf Antrag von Regierungsrat und         11. bis 20. Tag                  48.00                                66.00                        84.00
Kantonsrat am 5. Juli 1964 auch dem      ab 21. Tag                       42.00                                60.00                        72.00
Spitalverband Limmattal einen Bau-       Gesunde, im Spital                9.60                                12.00                        14.40
                                         geborene Säuglinge
beitrag von 50 Prozent.
                                        * Die Tagestaxe in der allgemeinen Abteilung umfasste Unterkunft, Verpflegung, Krankenpflege, ärztliche Be-
                                        handlung, diagnostische und therapeutische Leistungen sowie Arzneimittel. Patienten mit Wohnort ausserhalb
In den Statuten des Spitalverbandes
                                        des Kantons Zürich konnten ausnehmend aufwendige Leistungen zusätzlich verrechnet werden.
vom 30. September 1958 war der
Kostenverteiler für den Spitalneubau
wie folgt geregelt:

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