"S'Limmi" JAHRHEFT 2018 - KOMMISSION ORTSGESCHICHTE - Stadt Schlieren
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IMPRESSUM HERAUSGEBER Stadt Schlieren, Kommission Ortsgeschichte AUTOR Peter Voser LEKTORAT Peter Hubmann, Marianne Bühler SATZ/GESTALTUNG Charly Mettier PRODUKTION Steinemann Print AG, Schlieren AUFLAGE 600 Exemplare
Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser Einmal mehr - so hoffe ich - halten Sie ein Jahrheft der Kommission Orts- geschichte Schlieren in der Hand. Diese Ausgabe liegt mir nicht nur als Stadtpräsident, sondern auch als Prä- sident des Spitals Limmattal sehr am Herzen. Ich hoffe deshalb, dass auch Ihnen das Entdecken dieser Schrift so viel Spass macht, wie es mir Spass gemacht hat. Diese Ausgabe wurde von einem pro- funden Kenner des Spitals Limmattal verfasst. Peter Voser war, was er in seiner Einleitung in aller Bescheiden- heit verheimlicht, von 1998 bis 2004 Spitalpräsident. Er hat sich nicht nur Markus Bärtschiger, Stadtpräsident in verdankenswerter Weise durch di- Schlieren und Spitalpräsident verse Akten gewühlt, um das vorlie- gende Jahrheft verfassen zu können, sondern er hat auch tief in seinen Hirnwindungen geforscht, um das in den Akten gefundene mit seinem „Limmi-Wissen“ zu verknüpfen. 48 Jahre liegen nun zwischen der Ersteröffnung des Spitals und der Er- öffnung des Neubaus. Anlass genug, einen Zwischenhalt zu machen und die spannende Geschichte des Spitals Limmattal anhand eines Vergleichs von Gestern und Heute zu erkunden. Ich hoffe, wir können diese Erkun- dung in 50 Jahren fortführen, denn das Spital war und ist für Schlieren und seine BewohnerInnen eine be- deutsame Gesundheitseinrichtung. Auch die kulturelle und wirtschaftli- che Wichtigkeit des Spitals für Schlie- ren bleibt unbestritten. Nun denn: Viel Spass bei der Lektüre! Markus Bärtschiger 1
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Inhaltsverzeichnis 3 Einleitung 4 Gründe für den Bau des Spitals Limmattal 5 Akutspital und Pflegezentrum 6 Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Spitäler im Kanton Zürich 8 Trägerschaft des Akutspitals 10 Statuten 12 Organisation und Führung 14 Wirtschaftliche Bedeutung des Spitals für das Limmattal 17 Finanzierung der Bauten und des Betriebs 18 Spitalbauten 22 Personal allgemein 26 Ärztinnen und Ärzte 28 Pflegepersonen 30 Verwaltung – Logistik, Hotellerie, Finanzen, Administration 34 Spitalverwalter – Spitaldirektor 38 Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärzte 40 Aus- und Weiterbildung der Pflegepersonen 42 Patienten und Leistungen 46 Chirurgische Klinik 50 Urologische Klinik 54 Orthopädische Klinik 56 Frauenklinik 58 Anästhesie und Intensivmedizin 60 Medizinische Klinik 62 Radiologie 64 Institut für klinische Notfälle 66 Spitalapotheke 68 Therapien 70 Rettungsdienst 72 Institut für Labordiagnostik 74 Blick in die Zukunft – Eine Annäherung 75 Amtsträger 76 Quellenverzeichnis 77 Bisher erschienene Jahrhefte 78 Bild links: Spital und Pflegezentrum, ca. 1987 3
Einleitung Das Limmattal Spital „S‘Limmi“ von 1970 bis 2018 Am 1. Mai 1970 hat das Spital Limmat- men Patienten über den Notfall und tal, von der Bevölkerung schon bald den Rettungsdienst ins Spital. Erst seit liebevoll „S‘Limmi“ genannt, den Be- wenigen Jahren muss sich ein Spital trieb aufgenommen. 1958 schlossen bei steigendem Konkurrenzdruck ak- sich zehn Limmattaler-Gemeinden tiv um Patienten bemühen. zum Bau und Betrieb des Spitals zu- sammen. Der Wille der Gemeinden Dieses Jahrheft wird aus Anlass der war es, der Bevölkerung der Region Eröffnung des neuen Akutspitals er- qualitativ hochwertige Gesundheits- stellt. Es werden die Verhältnisse im dienste in der Nähe zur Verfügung zu Akutspital Limmattal in den Jahren stellen. In den vielen Jahren seit der Er- 1970 und 2018 einander gegenüber- öffnung sind grosse Bevölkerungsteile gestellt. Dabei zeigen sich die mar- direkt oder indirekt mit den Ärztinnen kanten Veränderungen. Bei einzelnen und Ärzten, den Pflegenden und den Themen werden zum besseren Ver- Mitarbeitenden der Verwaltung in Be- ständnis auch Entscheide aus der Zeit rührung gekommen. Vielleicht waren vor 1970 oder in der Zeit von 1970 bis es längere stationäre Aufenthalte oder 2018 berücksichtigt (kursive Texte). Peter Voser, Kommission Ortsgeschichte nur kurze ambulante Abklärungen oder Besuche bei hospitalisierten An- Wer sich vertieft mit der Geschichte gehörigen und Bekannten. Die Bevöl- des Spitals Limmattal auseinanderset- kerung schätzt das Spital und hat im zen will, kann diese im Neujahrsblatt Jahre 2013 an den Abstimmungen in von Dietikon 2001 der Autoren Paul den Trägergemeinden den Kredit für Stiefel, erster Verwaltungsdirektor, das neue Akutspital mit 91 Prozent JA- und Professor Dr. Hansjörg Kistler, Stimmenden angenommen. erster Chefarzt der Inneren Medizin, nachlesen. Die Patientinnen und Patienten ste- hen im Mittelpunkt eines Spitals. Sein Das Grundgerüst für den Inhalt dieses primäres Ziel ist es, kranke Menschen Heftes bildeten die Geschäftsberichte wieder gesund zu machen. Alle Ein- des Spitals. Bei der Erstellung habe richtungen sind darauf ausgerichtet – ich die grosse Unterstützung vom Ka- das Spital soll die beste medizinische der im Spital Limmattal und ehemals Hilfe, die besten Pflegenden und die im Spital Limmattal tätigen Ärzten er- zweckmässigsten Räume und Einrich- halten. Ihnen allen möchte ich herz- tungen haben. Die Spezialisierung in lich für die Hilfe danken. Hervorhe- den medizinischen Fachgebieten hat ben und speziell verdanken möchte in den vergangenen 48 Jahren stark ich die Unterstützung durch Dr. Basil zugenommen. Die medizinischen und Caduff, Chefarzt Medizin, Susanne Va- technischen Fortschritte waren in nini, Pflegedirektorin, Thomas Brack, dieser Zeit bedeutend, sie haben den Spitaldirektor, und Reinhard Vogel, Patientinnen und Patienten viele Er- Kommunikationsverantwortlicher und leichterungen gebracht und die Le- Medienstelle des Spitals. bensqualität deutlich verbessert. Damit dieses Heft gefällig wirkt, war In unserem Gesundheitssystem geht die Arbeit von Charly Mettier beim der Patient oder die Patientin in der Layout entscheidend. Für die sprach- Regel zum Hausarzt und wird von liche Korrektheit haben Peter Hub- diesem, wenn er oder sie ihn nicht mann und Marianne Bühler gesorgt. selbst behandeln kann oder ihm die Auch Ihnen beiden danke ich herzlich Geräte zum Analysieren einer Krank- für Ihre Mithilfe. heit fehlen, an die Fachärzte in einem Spital überwiesen. Zusätzlich kom- Peter Voser 4
Gründe für den Bau des Spitals Limmattal Die Patientinnen und Patienten des in Zürich entlasten. Schon 1957 ant- Limmattals waren früher gezwungen, wortete der Regierungsrat auf eine Spitäler in Zürich und zum Teil auch im Kantonsrat eingegangene Kleine die benachbarten Bezirksspitäler Af- Anfrage von Kantonsrat Ernst Kessler, foltern am Albis und Dielsdorf auf- Schlieren, dass sich die Errichtung ei- zusuchen. Die stark überlasteten Spi- nes eigenen Spitals für diese Region täler in Zürich waren jedoch immer rechtfertigen würde, dass die Initia- weniger in der Lage, Patientinnen tive aber von den interessierten Ge- und Patienten aus anderen Gemein- meinden auszugehen habe. den aufzunehmen. Grund dafür war das starke Wachstum der Bevölke- Am 30. September 1958 wurden mit rung in Zürich und in den Gemeinden Ausnahme der Gemeinde Uitikon im Limmattal. durch die übrigen Gemeinden des heutigen Bezirks Dietikon unter der Die Bevölkerung des Limmattals hat Bezeichnung „Spitalverband Limmat- Luftaufnahme 1963 des Gebietes zwi- sich von 1950 bis 1963 mehr als ver- tal“ der Zweckverband gegründet schen Schlieren und Urdorf. Unten der doppelt, wie die Aufstellung unten (siehe dazu Seite 10). Limmatlauf, oben links das Bahnhofge- zeigt. biet Urdorf. Im rot eingerahmten Feld Bezüglich der Gründung des Zweck- wurde das Spital erstellt. Das Bedürfnis für die Schaffung ei- verbandes wird auf die vertieften nes Kreisspitals für die Limmattalge- Ausführungen „Das Spital Limmattal meinden wurde in den 1950er-Jahren und seine Geschichte“ von Paul Stie- aufgrund der Bevölkerungsentwick- fel und Prof. Dr. Hansjörg Kistler im lung als ausgewiesen betrachtet. Ein Neujahrs-Blatt von Dietikon 2001 ver- Spital im Limmattal sollte zudem das wiesen. Kantonsspital und die Stadtspitäler Gemeinde Einwohner Einwohner Einwohner Im Jahr 1950 Im Jahr 1960 Am 01.01.1964 Aesch 323 318 340 Birmensdorf 1’480 1’893 2’401 Dietikon 7’132 14’920 19’175 Geroldswil 441 844 1’903 Oberengstringen 1’242 4’088 5’091 Oetwil 258 530 541 Schlieren 6’074 10’043 10’725 Uitikon 1’012 1’625 2’112 Unterengstringen 933 1’123 1’200 Urdorf 1’929 3’809 4’404 Weiningen 976 1’633 1’685 Total Limmattal 21’800 40’826 49’577 Stadt Zürich 390‘020 440’170 439’983 Quelle: Beschluss Kantonsrat vom 4.5.1964 5
Akutspital und Pflegezentrum 1970 nes Krankenheims an. Am 1. Juni 1987 nahm das Krankenheim mit 143 Bet- ten seinen Betrieb auf, womit die von Das Pflegezentrum bestand 1970 Langzeitpatientinnen und -patienten noch nicht. Ein Pflegezentrum hat belegten Betten in der medizinischen die Aufgabe, pflegebedürftige chro- Abteilung wieder für Akutpatientin- nisch Kranke bzw. Langzeitpatientin- nen und -patienten zur Verfügung nen und -patienten aufzunehmen, standen und die schweren Pflegefälle zu pflegen, medizinisch zu versorgen aus den regionalen Altersheimen ins und ihnen ein „wohnliches“ Umfeld Krankenheim verlegt werden konn- mit Beschäftigungsmöglichkeiten zu ten. Zum Krankenheim gehört eine bieten. Dies im Gegensatz zum Akut- Tagesklinik mit heute zehn Plätzen spital mit dem Ziele, Heilung oder zu- für Patientinnen und Patienten zur mindest Linderung des Leidens kran- Pflege, Aktivierung, Überwachung, ker Menschen zu erreichen, die nach für therapeutische Massnahmen wie Tagesklinik der Behandlung wieder nach Hause auch Räume für gesellige Kontakte zurückkehren können. Chronisch und Ergotherapien. kranke Patientinnen und Patienten sind in der Regel ältere Menschen Aufgrund der demografischen Ent- oder Menschen mit speziellen Krank- wicklung wurden in den kommunalen heitsbildern wie Hirnverletzungen, Altersheimen immer mehr Plätze für Demenz mit Unruhezuständen oder Pflegefälle geschaffen. Das Angebot Krebs ohne Heilungschance. im Krankenheim wurde im Laufe der Zeit auf spezielle Fälle von Langzeit- Schon bald nach der Eröffnung des pflege wie Demenz und Palliative Care Akutspitals im Jahre 1970 wurden in angepasst. 2012 erhielt das Pflegezen- der medizinischen Abteilung viele Bet- trum des Spitals Limmattal als erste ten von chronisch kranken Patientin- Langzeitinstitution in der Schweiz das nen und Patienten belegt. Der Mangel Qualitätslabel „Qualität in Palliative an speziellen Plätzen für chronisch Care“. Kranke wurde zu einem der Haupt- probleme. Eine Umfrage bei den Trä- Im Jahre 2000 wurde der Name Kran- Einzelzimmer gergemeinden zeigte schon 1971 das kenheim durch Pflegezentrum er- Bedürfnis nach der Erstellung eines setzt. Chronisch-Krankenheimes, das dem Akutspital angegliedert werden soll- Das Pflegezentrum wird vom Zweck- te. 1974 wurde in der medizinischen verband betrieben. An das Pflegezen- Abteilung des Akutspitals eine Thera- trum müssen die 2003 aufgenom- peutisch-Geriatrische Station mit 15 menen Gemeinden aus dem Furttal Betten eingerichtet, die später auf keine Beiträge leisten. Die Statuten total 29 Betten vergrössert wurde. Im 2002 ermöglichten es diesen Gemein- Hinblick auf das für den Betrieb eines den, nur dem Akutspital beizutreten. Chronisch-Krankenheims erforder- liche Pflegepersonal wurde 1975 die Schule für Praktische Krankenpflege gegründet. Die Zürcher Krankenhausplanung sah als Ergänzung zum Akutspital erst Ergotherapieraum 1978 ein Krankenheim mit 150 Betten (alle Bilder aus Einweihungs- vor. 1983 nahmen alle Gemeinden die broschüre Krankenheim) Vorlage für den Bau und Betrieb ei- 6
2018 durch das Vorbeugen und Lindern von Schmerzen und anderen Krank- heitsbeschwerden. genutzt werden kann. Danach werde das Gebäude wegen der fehlenden baulichen Erdbebensicherung und in Das am 1. Juni 1987, damals noch un- • Hospiz: Patientinnen und Patien- technischen Belangen den Anforde- ter der Bezeichnung Krankenheim, er- ten in ihrem letzten Lebensabschnitt, rungen nicht mehr genügen. öffnete Pflegezentrum mit 143 Betten, welche durch eine unheilbare, fort- das dem Spital Limmattal angegliedert schreitende Krankheit pflegebedürf- Die Planung eines neuen Pflegezent- ist, umfasst stationäre und ambulante tig geworden sind. rums, das kein herkömmliches Pfle- Angebote für ältere Menschen und • Geschützte Demenzstation: Speziel- gezentrum mehr sein wird, sondern Langzeitpatienten verschiedenen Alters. le Station für weglaufgefährdete und nach Rücksprachen mit den Träger- verhaltensauffällige Menschen mit gemeinden ein Kompetenzzentrum An die Kosten des Pflegeheimes muss Demenz. für komplexe Pflegesituationen, ist im Dänikon, die letzte verbliebene Ge- • Tageszentrum und Aktivierungsthe- Gang. Das neue Pflegezentrum soll an meinde aus dem Furttal, keine Beiträ- rapie: Pflege und Betreuung erwach- die Stelle des bisherigen Akutspitals ge leisten. sener Menschen für einzelne Tage mit zu stehen kommen. Vorgesehen sind Ergotherapie, Logopädie, Musikthera- 153 Betten, die sich auf vier Betten- Durch die Nähe zum Akutspital ist pie, Mal- und Gestaltungstherapie so- stationen und zwei Demenzabteilun- eine ärztliche Betreuung rund um wie Physiotherapie. gen verteilen. Die Kosten werden auf die Uhr gewährleistet. Die gesamte • Übergangspflege: Schliesst die Lü- 65 Millionen Franken geschätzt. Der Spitalinfrastruktur mit den entspre- cke zwischen Spitalaufenthalt und Entscheid über den Generalunterneh- chenden Spezialisten steht jederzeit der Betreuung zu Hause. Sie un- mer, der das neue Pflegezentrum er- für Abklärungen und Behandlungen terstützt die Bewohner dabei, nach stellen darf, ist bereits gefällt: Es wird zur Verfügung. Mitarbeitende mit ge- einer Krankheit oder Operation die dies, wie beim neuen Akutspital, die rontologischer, palliativer und geriat- Selbständigkeit wieder zu erlangen. Losinger Marazzi AG sein. Über den rischer Zusatzausbildung garantieren • Ferienbetten: Bis zu drei Wochen für den Bau notwendigen Kredit wird eine hohe Qualität in der Pflege und können Personen, welche auf Pflege Ende November 2018 in den Trägerge- in der ärztlichen Betreuung. angewiesen sind, im Pflegezentrum meinden abgestimmt. bleiben. Sie geniessen in dieser Zeit Zum Leistungsangebot gehören: das gesamte pflegerische und thera- Das Pflegezentrum, das ein wesent- peutische Angebot. licher Teil der Leistungen des Zweck- • Langzeitbetreuung mit Palliative verbandes erbringt, wird nicht wei- Care: Ausgerichtet auf Personen, Das Pflegezentrum ist nach rund 30 ter Gegenstand dieses Heftes sein. welche längere Zeit auf pflegerische Jahren Betrieb sanierungsbedürftig. Das Jahrheft beschränkt sich auf das Hilfe angewiesen sind und auf Ver- Die Prüfung durch externe Experten Akutspital. besserung der Lebensqualität hoffen hat gezeigt, dass es noch bis 2022 Visualisierung neues Spital (rechte Seite und vorne) und Projekt neues Pflegezentrum (linke Seite hinten) 7
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Spitäler im Kanton Zürich 1970 Die Spitäler waren zu einer wirtschaft- lichen Betriebsführung verpflichtet. Einwohner dieser Gemeinden nicht das Spital ihrer Spitalregion aufsuch- ten, sondern sich in Spitälern der Aufgabe und Pflicht zur Führung Spitalplanung Nachbarregionen behandeln liessen. eines Spitals oder Krankenheims Die erste Krankenhausplanung im So wurden Birmensdorf zu 4/10, § 39 des Gesundheitsgesetzes vom Kanton Zürich erfolgte 1947. Für das Aesch zu 3/10 und Regensdorf zu 4. November 1962: „Der Staat errich- Spital Limmattal war erst die Kran- 3/10 der Spitalregion Zürich zugeord- tet und betreibt zentrale Kantonsspi- kenhausplanung 1965 massgebend. net. Diese Gemeinden mussten sich täler, Heil- und Pflegeanstalten für Damals wurde aufgrund des prognos- an den Defiziten der Spitäler der Stadt psychisch Kranke und Spezialkran- tizierten hohen Einwohnerzuwachses Zürich beteiligen. kenhäuser, deren Einzugsgebiet sich im Kanton von einem Bedarf von über den ganzen Kanton erstreckt. 51 Akutbetten auf 10‘000 Einwohner Spitalwahl Die Errichtung und der Betrieb an- ausgegangen. Diese Spitalplanung Im Grundsatz bestand eine freie Wahl derer Spitäler und Krankenheime war vor allem darauf ausgerichtet, des Spitals zumindest für die Perso- sind Sache der Gemeinden. Als die nötigen Spitalbetten zu sichern nen, welche die Tarife selbst bezahlen Krankenheim gelten auch Pflege- und die knappe Gesundheitsversor- wollten und konnten. Krankenkassen abteilungen in Altersheimen. Der gung zu verbessern. konnten jedoch ihre Leistungen an Regierungsrat kann für die Umset- die Benutzung des Spitals am Wohn- zung der bedarfsgerechten Planung Der Kanton Zürich klassifizierte die sitz oder seiner Umgebung knüpfen. der Spital- und Pflegeheimversorgung Spitäler nach deren Aufgaben: Die Krankenhäuser waren verpflich- nach Massgabe der Bestimmungen • Universitätsspital tet, Personen aufzunehmen, die drin- über die Krankenversicherung einzel- • Zentralspital gend eine Krankenhausbehandlung ne Gemeinden zur Zusammenarbeit • Schwerpunktspital benötigten (§ 41 des Gesundheits- in einem Zweckverband verpflichten.“ • Regionalspital gesetzes vom 4. November 1962). • Ergänzungsspital In den Statuten des Spitalverbands Einfluss des Kantons Limmattal vom 30. September 1958 Das Spital Limmattal wurde als ist unter Art. 31 die Benutzung des Finanzierung eines Spitals Schwerpunktspital klassifiziert. Spitals geregelt: Es galt das Kostenabgeltungsprinzip. Die Leistungen des Spitals wurden Spitalregionen „Das Kreisspital Limmattal ist für den Patientinnen und Patienten nach Gestützt auf § 39 des Gesundheitsge- Kranke jeder Art bestimmt. Es soll die- Tarif in Rechnung gestellt. Versicher- setzes vom 4. November 1962 hatte sen gegen mässiges Entgelt Aufnah- te erhielten eine vollständige oder die kantonale Gesundheitsdirektion me, ärztliche Behandlung und Pflege teilweise Rückvergütung von ihrer die Einzugsbereiche der Grundversor- gewähren. Dem Spital können Spezi- Krankenversicherung. Die Gemeinden gungsspitäler (Spitalregionen) nach alabteilungen angegliedert werden. In hatten für das Defizit ihres Spitals Gemeinden festzulegen. Die Gesund- erster Linie sollen die Einwohner der aufzukommen. Bei Zweckverbänden heitsdirektion bestimmte die Einzugs- Verbandsgemeinden aufgenommen war dafür ein in den Statuten verein- bereiche nach der Lage der Gemein- werden.“ barter Verteilschlüssel massgebend den und der Herkunft der Patienten (Beispiel dazu auf Seite 19). des betreffenden Spitals (§ 27 der Aus- und Weiterbildungs- Verordnung über die Staatsbeiträge verpflichtung Der Kanton Zürich leistete Kostenbei- an die Krankenpflege vom 26. Feb- Mit der Betriebsbewilligung für ein träge an die Investitionen und an den ruar 1968). Diese Regelung war bis Spital war auch die Pflicht zur Aus- Betrieb für kommunale und regiona- 31. Dezember 2011 massgebend. und Weiterbildung für Medizin- und le Krankenhäuser. Der Beitragssatz Die Zuordnung zu einer Spitalregi- Pflegeberufe verbunden. richtete sich nach der Finanzkraft on konnte sich ganz oder auch nur der Gemeinden. Die Kostenanteile für teilweise ändern. 2008 hat die Ge- Spitäler betrugen zwischen 37 und sundheitsdirektion auf Begehren der 81 Prozent für Investitionen sowie Stadt Zürich die Neuzuteilung von zwischen 29 und 73 Prozent für den 17 Gemeinden zu den Spitalregionen Betrieb. Zürich, Sanitas und Zollikerberg ver- fügt, da viele Einwohnerinnen und 8
2018 kenversicherungsgesetz (KVG) und regelt die Vergütung der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen Ambulante Eingriffe Seit dem 1. Januar 2018 dürfen 14 chirurgische Eingriffe in den Zürcher Die Regulierungen haben zwischen schweizweit nach einheitlichen Kri- Spitälern in der Regel nur noch am- 1970 und 2018 stark zugenommen. terien. Die ambulanten Leistungen bulant durchgeführt werden (siehe eines Spitals werden nach dem Ta- Seite 53). Aufgabe und Pflicht zur Führung rifsystem TARMED auf den Einzelfall eines Spitals oder Krankenheims bezogen abgerechnet. Fallkostenpreisbestimmung § 3 des kantonalen Spitalplanungs- Die für den Preis einer stationären und Finanzierungsgesetzes vom 2. Mai Spitalwahl Behandlung massgebende Fallkos- 2011 lautet: „Der Kanton stellt die Seit dem 1. Januar 2012 ist die freie tenpauschale in Franken kann je nach notwendige Spitalversorgung sicher. Spitalwahl in Kraft. Alle Patienten Spital und Krankenversicherer variie- Private, Gemeinden und der Kanton können unter den auf einer kantona- ren, da Spitäler und Krankenversiche- können Spitäler und Geburtshäuser len Spitalliste aufgeführten Spitälern rer die Tarife verhandeln. Einigen sich errichten und betreiben.“ frei wählen (Art. 41 des Bundesge- die Tarifpartner nicht, setzt im Kanton setzes über die Krankenversicherung Zürich der Regierungsrat die Tarife Die Gemeinden sind von der Pflicht vom 18. März 1994). fest. Seit 2005 führt die Gesundheits- befreit, Spitäler zu führen. Der Kan- direktion einen Fallkostenvergleich ton Zürich hat die Versorgungsver- Einfluss des Kantons Zürich unter den Zürcher Spitälern durch. antwortung, aber nicht den Auftrag, Spitäler zu führen. Spitalplanung Mit den Fallkostenpauschalen müssen Die Gesundheitsdirektion plant die der Betrieb und die Investitionen des Einfluss des Bundes stationäre Spitalversorgung nach Spitals finanziert werden. den Vorgaben des KVG (§ 4 Abs. 1 Krankenkassenobligatorium des kantonalen Spitalplanungs- und Aus- und Weiterbildungs- Mit dem Bundesgesetz über die Kran- -finanzierungsgesetzes vom 2. Mai verpflichtung kenversicherung (KVG) vom 18. März 2011). Es werden die Anforderungen Seit dem 1. Januar 2013 sind alle Spi- 1994 wurde mit Wirkung ab 1. Januar und die Auswahlkriterien an die Spi- täler auf der Spitalliste zu Aus- und 1996 die obligatorische Krankenversi- täler definiert. Mit der Spitalplanung Weiterbildungen auch von nicht-uni- cherungspflicht für alle Einwohnerin- werden jene Spitäler und Kliniken versitären Gesundheitsberufen ver- nen und Einwohner eingeführt. evaluiert, die für eine bedarfsgerech- pflichtet (Beschluss des Regierungsra- te, gute und effiziente medizinische tes vom 3. Oktober 2012 als Anhang Spitalplanung Versorgung der Zürcher Bevölkerung zur Spitalliste). In Art. 39 des Bundesgesetzes über die notwendig sind. Krankenversicherung (KVG) vom 18. Spitäler, welche ihren Pflichten nicht März 1994 wurden die Kantone erst- Spitallisten und Leistungsaufträge vollumfänglich nachkommen, müs- mals zu einer bedarfsgerechten Spital- Auf der Spitalliste 2012 sind erstmals sen Kompensationen leisten. planung und zum Erlass einer darauf die Spitäler aufgeführt, die medizini- abgestützten Spitalliste verpflichtet. sche Dienstleistungen anbieten dür- Patienten Sie führte zur Schliessung (unter ande- fen, welche vom Kanton und von den Die Spitäler haben nach dem kanto- rem des Spitals Dielsdorf mit der Zutei- Krankenversicherern vergütet wer- nalen Patientinnen- und Patienten- lung der Gemeinden aus dem Furttal den. Diese Spitallisten sollen perio- gesetz vom 5. April 2004 gegenüber zur Spitalregion Limmattal) oder Fusio- disch angepasst werden. Auszug aus den Patientinnen und Patienten Ver- nierung von Regionalspitälern. der Spitalliste siehe Seite 53. pflichtungen zu Orientierungen und Gesprächen beim Eintritt und zur Finanzierung Mindestfallzahlen Gewährung von Besuchen, Aufklä- Die Finanzierung eines Spitals erfolgt Der Kanton Zürich gibt seit 1. Januar rung und Information, Anlegung von seit 1. Januar 2012 durch Fallpauscha- 2012 den Spitälern Mindestfallzahlen Dokumentation, Einwilligung zur Be- len, die leistungsbezogen sind und auf für die Behandlung von komplexen handlung. schweizweit einheitlichen Strukturen chirurgischen Eingriffen vor. Durch beruhen (Art. 49 des Bundesgesetzes Mindestfallzahlen sollen die Qualität Aber auch die Patientinnen und Pa- über die Krankenversicherung vom 18. der Leistungen steigen und die Kos- tienten haben Pflichten. Sie müssen März 1994). Der Kanton Zürich über- ten sinken. Nur wer die Mindestfall- zu einer erfolgreichen Behandlung nimmt 55 Prozent und die Kranken- zahl erreicht, wird für diese Leistun- beitragen und sind insbesondere kassen 45 Prozent der Fallpauschalen. gen auf die Spitalliste genommen. verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, Dazu besteht eine Liste der Operateu- Weisungen einzuhalten, Rücksicht zu SwissDRG (Swiss Diagnosis Related rinnen und Operateure, welche die nehmen und die Hausordnung einzu- Groups) ist das Tarifsystem für stati- Mindestfallzahlen erreichen. halten. onäre Spitalleistungen gemäss Kran- 9
Trägerschaft des Akutspitals Der Betrieb eines Spitals war 1970 eine öffentliche Aufgabe der Gemeinden. Spitäler wurden entweder von einer Gemeinde selbst geführt (Beispiel Stadt Zürich mit den Stadtspitälern Triemli und Waid) oder von einer eigenen Kör- perschaft des öffentlichen Rechts (wie Zweckverband oder Anstalt) beziehungsweise des privaten Rechts (Stiftung oder Aktiengesellschaft). Die Beteiligungsrechte von eigenen Rechtspersönlichkeiten befinden sich in der Regel bei den Gemeinden. Die Gemeinden und ihre Behörden sind an den Willensbildungen durch ihre Vertreter in den Spital- organen oder weitergehend mit Genehmigung von Geschäften gemäss Statuten durch Gemeindeorgane beteiligt. 1970 tikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat, Schlieren, Ui- tikon, Unterengstringen, Urdorf und Nachdem alle Gemeinden die Verein- barung genehmigt hatten, hiess der Regierungsrat am 30. Juli 1959 die Für das Spital Limmattal wählten die Weiningen über die Gründung und Gründung des Zweckverbandes gut, beteiligten Gemeinden die Rechts- Konstituierung einer Körperschaft für der damit auch Rechtspersönlichkeit form eines Zweckverbandes. Bei der ein Spital im Limmattal statt. erlangte. Betriebsaufnahme 1970 waren die Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Die- Uitikon schied aus, da an einer konsul- 1997 hat der Regierungsrat des tikon, Geroldswil, Oberengstringen, tativen Gemeindeversammlung vom Kantons Zürich die Schliessung des Oetwil an der Limmat, Schlieren, Un- 14. August 1958 grossmehrheitlich Bezirksspitals Dielsdorf erwirkt. Die terengstringen, Urdorf und Weinin- beschlossen wurde, sich nicht an ei- sieben Gemeinden aus dem Furttal, gen die Mitglieder des Zweckverban- nem Spital Limmattal zu beteiligen. Regensdorf, Buchs, Dällikon, Dänikon, des und damit die Trägergemeinden Hüttikon, Otelfingen und Boppelsen, des Spitals Limmattal. So haben die Gemeinden Aesch, Bir- wurden von der Gesundheitsdirektion mensdorf, Dietikon, Geroldswil, Ober- der Spitalregion Limmattal zugewie- Am 7. Januar 1958 fand auf Einladung engstringen, Oetwil an der Limmat, sen. des Gemeinderates Schlieren die erste Schlieren, Unterengstringen, Urdorf Versammlung mit den Gemeindever- und Weiningen am 30. September tretern von Aesch, Birmensdorf, Die- 1958 den Zweckverband gegründet. Boppelsen Otelfingen Buchs BEZIRK DIELSDORF Oetwil Dänikon an der Limmat Dällikon Hüttikon Regensdorf Oetwil Geroldswil Weiningen an der Limmat en ing gstr Geroldswil ren Weiningen Unte Oberengstringen Dietikon gen strin reng Unte Oberengstringen Schlieren Dietikon Urdorf Schlieren KANTON ZÜRICH KANTON Urdorf ZÜRICH Uitikon Uitikon KANTON AARGAU Birmensdorf KANTON AARGAU Birmensdorf Aesch BEZIRK AFFOLTERN Aesch BEZIRK AFFOLTERN Karte mit den Trägergemeinden aus dem Spital mit den Wappen aller Gemeinden Karte mit den Trägergemeinden aus dem Bezirk Dietikon (rot umrandet) 1970 bei der Spitaleröffnung 1970 Bezirk Dietikon (rot umrandet) 2001 10
In der Zeit vom 1. November 1999 bis 31. Dezember 2002 wurde für die medizinische Grundversorgung dieser 2018 Gemeinden können als Folge davon aus der Zwangsmitgliedschaft eines Spitals austreten. Denkbar sind Spi- Gemeinden mit dem Zweckverband Es besteht für die Führung des Spitals täler ohne Beteiligung einer Gemein- Spital Dielsdorf ein Kollektivanschluss- Limmattal immer noch der Zweck- de. Da nunmehr eine freie Wahl des vertrag als Übergangslösung abge- verband. 2018 sind die folgenden Spitals besteht, hat dies auch für die schlossen. Gemeinden Träger des Spitals Lim- Patienten keine Nachteile. Die zuletzt mattal: Aesch, Birmensdorf, Dänikon, durch die Schliessung des Spitals Auf den 1. Januar 2001 traten die sie- Dietikon, Geroldswil, Oberengstrin- Dielsdorf zum Spital Limmattal ge- ben Furttal-Gemeinden dem Spital- gen, Oetwil an der Limmat, Schlie- kommenen Furttaler Gemeinden wur- verband als Vollmitglieder bei. ren, Unterengstringen, Urdorf und den aufgrund der damals geltenden Weiningen. gesetzlichen Bestimmungen zu die- sem Beitritt gezwungen und beschäf- Bis 31. Dezember 2011 war die Spi- tigten sich daher sehr schnell mit der talgrundversorgung eine öffentliche Frage eines Austritts. Bis auf Dänikon Aufgabe der politischen Gemeinden, sind alle Gemeinden des Furttals aus und jede Gemeinde musste zwingend dem Zweckverband Spital Limmattal einem Spital zugeordnet sein und ausgetreten. Kostenbeiträge leisten. Im Limmattal hat der Gemeinderat Auf den 1. Januar 2012 wurde die Si- Urdorf der Gemeindeversammlung cherung der Spitalversorgung Aufga- vom 19. September 2012 den Austritt be des Kantons Zürich. Die Mitglied- aus dem Zweckverband beantragt. schaft in einem Spitalverband ist für Die Gemeindeversammlung hat die- die Gemeinden nicht mehr zwingend. sen Austritt aber deutlich abgelehnt. Am 25. November 2018 werden die BEZIRK Stimmberechtigten von Birmensdorf Dänikon DIELSDORF über einen Austritt abstimmen. Oetwil an der Limmat Geroldswil Weiningen gen strin reng Unte Oberengstringen Dietikon Schlieren KANTON Urdorf ZÜRICH Uitikon KANTON AARGAU Birmensdorf Aesch BEZIRK AFFOLTERN Wappenstele nach dem Beitritt der Karte mit den Trägergemeinden aus dem Bezirk Dietikon Gemeinden aus dem Furttal 2003 (rot umrandet) 2018 11
Statuten Die Statuten eines Zweckverbandes sind sozusagen die „Verfassung“ dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaft, ver- gleichbar mit der Gemeindeordnung einer Gemeinde. Darin werden der Zweck, die Organe, die Kompetenzen der einzelnen Organe, die Finanzierung der Investitionen und des Betriebes, der Haushalt und das Rechnungswesen, die Aufsicht und der Rechtsschutz sowie schlussendlich die Auflösung und Liquidation geregelt. 1970 werden (Art. 31). Das Kreisspital stand unter der ärztlichen Leitung eines fest angestellten Chefarztes. Ihm konnten durch Beschluss der Delegierten- versammlung weitere Gemeinden aufgenommen werden. Die Auf- Es galten die am 30. September 1958 Assistenzärzte beigegeben werden. Es nahme konnte beschränkt wer- unter den Gemeinden vereinbarten bestand keine freie Arztwahl (Art. 34). den auf das Akutspital oder auf Statuten mit Ergänzungen von 1963. Die Bau- und Betriebskosten wurden das Pflegezentrum (Art. 5). Anstel- unter die beteiligten Gemeinden auf- le eines Beitritts wurden auch An- Die ersten Statuten hatten den Titel geteilt, und zwar zur Hälfte nach der schlussverträge ermöglicht (Art. 6). „Vereinbarung über die Bildung eines Einwohnerzahl und zur Hälfte nach Damit wurde insbesondere die Vor- Gemeindeverbandes für den gemein- der Steuerkraft. aussetzungen für einen Beitritt der samen Bau und Betrieb eines Spi- 1963 wurde die Vereinbarung mit Furttalgemeinden geschaffen. tals im Limmattal“ und wurden am einer Ausdehnung der Aufgabe zur • Die Spitalkommission hiess neu 30. September 1958 vereinbart. Lösung gemeinsamer Fragen auf Delegiertenversammlung und wurde Zweck war der Bau und Betrieb dem Gebiet des Gesundheitswesens als lenkendes Organ des Verbandes eines Kreisspitals in Schlieren. Orga- (Art. 3), mit einer geänderten Sitzver- definiert. Sie umfasste im Hinblick auf ne waren die Spitalkommission mit teilung der Spitalkommission (Art. 7), den Beitritt von sieben Furttalgemein- 15 Mitgliedern (Art. 4 und 7), der Be- der Möglichkeit eine Baukommission den neu 25 Mitglieder (Art. 7, 12-18). triebsausschuss mit fünf Mitgliedern zu bestellen (Art. 12), mit der Regelung • Neu ist die periodische Orientierung (Art. 4 und 13), der Spitalverwalter der Vertretung der Rechnungsprü- der Bevölkerung stipuliert (Art. 9). (Art. 4), die Rechnungsprüfungs- fungskommission (Art. 18) und Regeln • Die Finanzkompetenzen der Organe kommission mit sieben Mitgliedern für die Berechnung der Gemeindean- auf allen Stufen wurden der seit 1959 (Art. 18-20), die Vorsteherschaften teile beim Bau (Art. 25) ergänzt. eingetretenen Kostenentwicklung an- (Gemeinderat bzw. Stadtrat) der Ver- gepasst (Art. 11, 18, 22 und 25). bandsgemeinden (Art. 4 und 21) und Statutenänderungen: • Es besteht keine ständige Baukom- die Gemeindeversammlungen oder 2002: Die 1958 abgeschlossene und mission mehr. Für grössere Bauvor- Gemeindeparlamente bzw. die Urnen- 1963 geänderte Vereinbarung war haben wird eine Baukommission abstimmungen (Art. 4 und 22). in wesentlichen Punkten überholt. durch die Delegiertenversammlung Die Mitglieder der Spitalkommission Bezweckt wurde die Schaffung von eingesetzt (Art. 17). wurden von den Gemeinderäten der schlanken und flexiblen Organisati- • Der Betriebsausschuss heisst neu Verbandsgemeinden gewählt, wobei onsstrukturen. Die Entwicklung im Verwaltungsrat und wird wie bisher mindestens ein Vertreter jeder Gemein- Gesundheitswesen verlangte Struktu- als geschäftsführendes Organ des de dem Gemeinderat bzw. Stadtrat an- ren, die das zeitgerechte, patienten- Verbandes bezeichnet. Er hat weiter zugehören hatte (Art. 8). Der Betriebs- dienliche und kostengünstige Handeln fünf Mitglieder (Art. 19-22). ausschuss war das geschäftsführende fördern. Auch war die Sprache und • Neu wird die Spitalleitung als Organ Organ des Verbandes (Art. 15). Der Spi- die rechtlichen Bezeichnungen nicht bestimmt. Ihr obliegt die operative Füh- talverwalter wurde von der Spitalkom- mehr zeitgemäss. rung. Sie handelt im Rahmen der Vor- mission gewählt. Er war Aktuar des Be- gaben des Verwaltungsrates und hat triebsausschusses. Dem Spitalverwalter Schwerpunkte der neuen Statuten eigene Finanzkompetenzen (Art. 25). oblag die ökonomische und administra- 2002: Die Spitalleitung besteht aus dem Ver- tive Leitung des Spitals (Art. 17). • Der Zweckartikel wurde präzisiert, waltungsdirektor/der Verwaltungsdi- In diesen Statuten wurde auch umfasst neben dem Akutspital auch rektorin, dem Ärztlichen Direktor/der speziell der Bau und Betrieb des Spi- das Pflegezentrum und verweist auf Ärztlichen Direktorin und dem Pfle- talneubaus geregelt (Art. 23-29). In den Bildungsauftrag (Art. 4). gedirektor/der Pflegedirektorin. Der erster Linie sollten Einwohner der • In den Zweckverband konnten nach Verwaltungsdirektor/die Verwaltungs- Verbandsgemeinden aufgenommen Anhörung der Verbandsgemeinden direktorin führt den Vorsitz (Art. 23-25). 12
2018 Die in Kraft getretenen Statuten 2012 sind heute noch unverändert gültig. Auf den 1. Januar 2012 wurden die Spitäler gestützt auf das Krankenver- sicherungsgesetz in den sogenannten regulierten Wettbewerb entlassen. Auch wurde die Grundversorgungs- und Finanzierungspflicht der Gemein- den für die Spitäler aufgehoben. Die Spitäler müssen neu mit den Fallpau- schalen ihren Betrieb und die Investi- tionen finanzieren. Diese neuen Rah- menbedingungen führten zu einer Totalrevision der Statuten. Im Wesentlichen erfolgten folgende Änderungen: • Schaffung eines eigenen Finanz- haushaltes mit eigener Bilanz • Weglassen der Baukommission als Organ • Weglassen der Spitalleitung als Organ und neu Bezeichnung des Spitaldirektors als Organ • Anstellung des Spitaldirektors durch den Verwaltungsrat • Präzisierungen beim Stimmrecht Ausschnitt aus der Vereinbarung der Trägergemeinden vom 30. September 1958. der Stimmberechtigten und bei der In Art. 3 war schon die Absicht für ein Spital auf der rechten Limmatseite enthalten. Delegiertenversammlung • Erweiterung der Ausgabenbewilli- gungsbefugnisse • Ursprünglich war vorgesehen, die das Initiativ- und Referendumsrecht • Regelung der Finanz- und weiteren Mitglieder der Rechnungsprüfungs- einzuführen. Diskutiert wurde im Kompetenzen des Spitaldirektors kommission aus der Mitte der Dele- Verwaltungsrat auch über die Um- • Modalitäten der Haftung gierten zu wählen. Nach den zustim- wandlung der Rechtsform des Zweck- menden Abstimmungen durch die verbandes in eine Aktiengesellschaft Nach der Annahme der Totalrevision der Verbandsgemeinden wurde dagegen oder eine interkommunale Anstalt. Statuten durch sämtliche Verbandsge- Beschwerde erhoben. Das lenkende Da die Verbandsgemeinden zu die- meinden in der Zeit vom 19. Septem- Organ sollte nicht zusätzlich auch ser Frage unterschiedliche Ansichten ber bis 13. Dezember 2012 hat sie der noch die Kontrolle wahrnehmen. Der hatten, wurde von einer Änderung Regierungsrat am 25. September 2013 Bezirksrat hat die Beschwerde gutge- der Rechtsform vorläufig abgese- genehmigt. Die geänderten Statuten heissen und die angenommenen Sta- hen. Daneben wurden noch weitere treten per 1. Januar 2012 rückwirkend tuten in dem Sinne angepasst, dass Anpassungen bei den Statuten vor- in Kraft (Art. 61 der Statuten). er die drei Worte „aus ihrer Mitte“ aus genommen, nämlich: Nennung der den Statuten gestrichen hat. Trägergemeinden aus dem Furttal, Ende September 2018 haben die De- Regelung der Kompetenzen der Bau- legierten einer erneuten Totalrevision Der Regierungsrat des Kantons Zürich kommission, personelle Aufstockung der Statuten zugestimmt. Im Frühjahr hat die Statuten am 20. März 2002 des Verwaltungsrates von fünf auf 2019 werden die Stimmberechtigten genehmigt. neun Mitglieder, Wahlorgan für die über die Annahme abstimmen. Grund Spitalleitung und Flexibilisierung ihrer für diese Totalrevision sind die Anpas- 2010: Mit der am 1. Januar 2006 in Zusammensetzung mit der Möglich- sung an die Rahmenbedingungen des Kraft getretenen neuen Kantons- keit, neben Vertretern der Verbands- neuen Gemeindegesetzes, die Prä- verfassung mussten sich auch die gemeinden auch externe Fachper- zisierung des Zwecks und eine neue Zweckverbände demokratisch neu sonen zu wählen, Anpassung der Regelung über die Gewinn- und Ver- organisieren. Unter anderem waren Finanzkompetenzen. lustverteilung im Pflegezentrum. 13
Organisation und Führung Damit ein Spitalbetrieb im Alltag funktioniert, braucht es Organisationsregeln und dafür zuständige und verant- wortliche Führungspersonen. Spitäler sind komplexe Organisationen. Es kommen Ärzte, Pflegende und Manager mit unterschiedlichen Ausbildungen und Werthaltungen zusammen. Sie alle haben die Pflicht, als Kadermitarbeiter, ein Spital als „Unternehmen“ zu führen. Damit dies gelingt, werden auf verschiedenen Ebenen Spielregeln definiert. Wie in jeder grossen Organisation gibt es Gremien, die für die strategische und die operative Führung des Spitals zuständig sind. Das Spital ist als Zweckverband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit demokratischen Abläufen und einer staatlichen Aufsicht. In der Ausgestaltung der Organisation eines Zweckverbandes ist dieser im Rahmen des übergeordneten Gemeinde- rechtes grundsätzlich frei. Für Fragen, die in den Zweckverbandvereinbarungen bzw. Statuten nicht geregelt sind, wird subsidiär das Gemeinderecht des Kantons Zürich angewendet. Die Organisation des Spitals wurde laufend den veränderten Herausforderungen angepasst. Gesamtorganigramm 1992 (entspricht in den Grundzügen – ohne Krankenheim – immer noch der Organisation von 1970) 14
1970 das Spital mehrere Chefärzte. Einer dieser Chefärzte wurde als leitender Chefarzt ernannt. 2018 Die Statuten vom 30. September 1958 Die Organe des Verbandes: hatten in Art. 4 die folgenden Organe In der internen Organisation bildeten festgelegt: der Spitalverwalter und der leitende a) Die Stimmberechtigten des Ver- Chefarzt die Spitalleitung. Die beiden bandsgebietes. Sie können Initiativen a) Die Spitalkommission mit 15 Mit- mussten sich bei den operativen Ge- einreichen, das fakultative Referen- gliedern, welche von den Trägerge- schäften finden, wobei die Schluss- dum ergreifen, über Initiativ- und meinden abgeordnet wurden. Präsidi- verantwortung bei ökonomischen Referendumsbegehren abstimmen, um und Vizepräsidium waren Vertre- und administrativen Fragen beim Spi- Beschlüsse über neue einmalige Aus- tern der Stadt Schlieren zu übertragen. talverwalter und bei ärztlichen Fra- gaben für einen bestimmten Zweck Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. gen beim leitenden Chefarzt lag. Der von mehr als 5 Millionen Franken und Spitalleitung wurden als beratende jährlich wiederkehrende Ausgaben b) Der Betriebsausschuss als ge- Organe die Hauskommission und die von mehr als 1.5 Millionen Franken schäftsführendes Organ mit fünf Mit- Hospitalismusbekämpfungskommis- fassen. Ein den Gemeinden unterbrei- gliedern. Präsident war von Amtes sion beigegeben. Ab 1976 wechselte teter Antrag gilt als angenommen, wegen der Vorsitzende der Spital- der leitende Chefarzt im Turnus von wenn er die Zustimmung der Mehr- kommission, und vier Mitglieder wur- zwei Jahren. heit der Verbandsgemeinden, darun- den aus den übrigen Mitgliedern der ter zwei der drei bevölkerungsmässig Spitalkommission gewählt. Der Spital- Die Spitalkommission hatte für den grössten, erhalten hat. verwalter und der leitende Chefarzt Bau des Spitals eine Baukommission nahmen an den Sitzungen teil und gebildet. b) Die nach den jeweiligen Gemein- hatten beratende Stimme. Der Be- deordnungen zuständigen Organe triebsausschuss war das geschäfts- 2010 hatte der Verwaltungsrat des der Verbandsgemeinden. Diesen führende Organ des Spitalverbandes. Spitals die Absicht, die operative Füh- stehen zu: Wahl der Delegierten, Ent- rung des Spitals einer aussenstehen- scheid bezüglich Übernahme neuer c) Dem Spitalverwalter oblag die den und nicht die Spitalorganisation Aufgaben im Rahmen des Verbands- ökonomische und administrative Lei- eingegliederten Person zu übertra- zweckes, Änderung der Statuten, tung des Spitals. Er hatte dazu Einzel- gen. Dagegen gab es massive Pro- Kündigung der Mitgliedschaft im Ver- unterschrift. teste, und es wurden beim Bezirksrat band und Auflösung des Verbandes. acht Beschwerden eingereicht. Auch d) Die Rechnungsprüfungskommis- der Regierungsrat hatte Einwände. c) Die Delegiertenversammlung. Sie sion mit sieben Mitgliedern Der Verwaltungsrat stoppte die Ma- ist das lenkende Organ des Ver- nagement-Auslagerung. bandes. Jede Gemeinde delegiert e) Die Stadt- bzw. Gemeinderäte mindestens einen Vertreter in die der Verbandsgemeinden Delegiertenversammlung. Ab einer Bevölkerungszahl von 7‘000 steht f) Die Gemeindeversammlungen oder jeder Gemeinde pro je weitere 7‘000 das Gemeindeparlament bezie- Personen ein weiterer Delegierter zu. hungsweise die Urnenabstimmun- Zu den Aufgaben der Delegiertenver- gen in den Verbandsgemeinden sammlung gehört unter anderem die Wahl der Präsidentin oder des Präsi- Die Aufgaben und Kompetenzen die- denten bzw. der Vizepräsidentin oder ser Organe sind in den Statuten um- des Vizepräsidenten sowie der weite- schrieben. ren Mitglieder des Verwaltungsrates. Die Verhandlungen der Delegierten- Nicht zu den Organen gehörte der versammlung sind öffentlich. Der Spi- fest angestellte leitende Chefarzt. Ihm taldirektor/die Spitaldirektorin nimmt oblag die ärztliche Leitung des Spitals als ständiges beratendes Mitglied an (Art. 34 der Statuten). Schon bei der der Delegiertenversammlung teil. Aufnahme des Spitalbetriebes hatte 15
Spital Limmattal Leitungsorganisation Spital Limmattal ab dem 15.10.2018 Urdorferstrasse 100 CH-8952 Schlieren Telefon 044 733 11 11 www.spital-limmattal.ch Spitaldirektor Thomas Brack Delegierte der Spitalleitung Unternehmens- Susanne Vanini entwicklung Sekretariat Direktion Dr. Philippe Widmer Pflege- und Personalabteilung Marketing / Tageszentrum Matthias Gehring Kommunikation Astrid Hunter Change-Koordinatorin Informatik / Projekte Neubau Roman Plattner Claudia Bossart Neubauprojekt Klinik Support LimmiViva Simone Hruschka Caroline Feldmann Ärztliches Departement I Ärztliches Departement II Departement III Departement IV Departement V Prof. Dr. med. Urs Zingg Dr. med. Basil Caduff Pflege/Therapien Logistik/Hotellerie Finanzen/Administration Susanne Vanini Claudia Bossart Oliver Kopp Aus- / Chirurgische Klinik Medizinische Klinik Finanzen Weiterbildung Hotellerie Institut Urologische Klinik Therapien Controlling für Radiologie Technik Institut für Patienten- Orthopädische Klinik Rettungsdienst klinische NF-Medizin administration Einkauf Institut für Spital Bereichsleitung Pflege Frauenklinik Pharmazie Medizin/IPS/NF Hausdienst Institut für Bereichsleitung Pflege Brustzentrum Labordiagnostik OPK/FK Dienste Institut für Anästhesie/ Beleg-/Konsiliarärzte Intensivmedizin Operative Beleg-/Konsiliarärzte OP-Management Wissenschaftliches Sekretariat Organigramm der internen Leitungsorganisation (Departementsystem) ab dem 15.10.2018 d) Der Verwaltungsrat. Er ist für die e) Die Rechnungsprüfungskommis- strategische Leitung und für den ord- sion. Sie besteht aus fünf Mitgliedern. nungsgemässen Betrieb verantwort- Die Aufgabe wird in Art. 43 der Statu- lich. Mitglieder des siebenköpfigen ten bestimmt. Verwaltungsrates sind von Amtes wegen die Präsidentin oder der Prä- Nicht zu den Organen zählt die Spi- sident bzw. die Vizepräsidentin oder taldirektorin bzw. der Spitaldirek- der Vizepräsident und fünf weitere tor. Der Status wird in Art. 37 der nicht aus der Delegiertenversamm- Statuten wie folgt umschrieben: Der lung gewählte Mitglieder. Die Aufga- Spitaldirektor/die Spitaldirektorin ist ben und Kompetenzen sind in Art. 33 verantwortlich für eine zielgerichtete und 34 der Statuten geregelt. Der Spi- und wirtschaftliche Unternehmens- taldirektor/die Spitaldirektorin nimmt führung im Rahmen der Vorgaben an den Sitzungen mit beratender der übergeordneten Verbandsorgane. Stimme teil. Der Verwaltungsrat kann In Art. 38 der Statuten ist bestimmt, auch Kommissionen einsetzen. Er hat dass er/sie die Spitalleitung führt und eine Baukommission bestellt. den Betrieb gegenüber den Verbands- organen und gegen aussen vertritt. Der Verwaltungsrat ist zuständig für den Erlass von Grundsätzen und Wei- sungen zur Betriebsführung wie auch zum Erlass von Reglementen zur Or- ganisation von Spitalbetrieb und Pfle- gezentrum. 16
Wirtschaftliche Bedeutung des Spitals für das Limmattal Für die Bevölkerung der Gemein- sundheit. Im Weiteren werden Aus- tel, Bekleidung, Gesundheitspflege, den im Limmattal wurde es mit dem bildungen angeboten: Kauffrau/Kauf- Unterhaltung, Erholung, Bildung und Wachstum in der Region Zürich im- mann, Köchin/Koch, Diätköchin/Diät- Kultur. mer schwieriger, eine ärztliche Be- koch, Medizinische Praxisassistentin/ treuung in den Stadtspitälern von Zü- Praxisassistent, Rettungssanitäterin/ • Arzthonorare rich zu erhalten (siehe Gründe für das Rettungssanitäter, Pflegefachfrau/ Ärztinnen und Ärzte des Spitals, die Spital Limmattal auf Seiten 5). Pflegefachmann OP, Fachfrau/Fach- eine Praxis führen, oder Konsiliar- mann Operationstechnik, biomedizini- und Belegärztinnen und -ärzte, haben Mit dem Spital Limmattal sind für die scher Analytiker, Fachfrau/Fachmann die Honorareinnahmen am Standort Patientinnen und Patienten wie auch für medizinisch-technische Radiolo- der Praxis zu versteuern. die Gemeinden der Region Limmattal gie. Auch Praktikumsplätze für Pflege, viele Vorteile verbunden: Hebammen, Physiotherapie, Ergo- • Einkäufe und Bauinvestitionen therapeutin/Ergotherapeut, Ernäh- Nach den Lohnzahlungen sind die • Nähe zum Krankenhaus rungsberaterin/Ernährungsberater, Einkäufe und Bauinvestitionen des Ein Spital in der Nähe zu haben, Bachelor of Science ZFH in Facility Spitals die grössten Ausgabepositio- bringt ein Gefühl von Sicherheit. Die Management gehören zum Angebot. nen. Das Spital Limmattal ist bestrebt, Notfallstation ist immer besetzt. Bei möglichst viele Aufträge an Unterneh- Unfällen oder Erkrankungen sind die • Löhne an das Personal mer, Handwerker oder Lieferanten in Anfahrtswege minimal. Rettungsfahr- 2017 sind Löhne an das Personal im den Trägergemeinden zu erteilen. zeuge des Spitals mit ausgebildeten Betrag von total rund Fr. 122‘361‘000 Rettungssanitätern können in we- ausbezahlt worden. Etwa 33 Prozent nigen Minuten am Einsatzort sein – der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sekunden können über Leben oder wohnen in den Trägergemeinden. Die Tod entscheiden. Rund 70 Prozent der Trägergemeinden profitieren durch Patienten des Spitals kommen aus Einkommenssteuern der bei ihnen den Verbandsgemeinden (siehe Grafi- wohnhaften Mitarbeiter. Ein Teil die- ken auf den Seiten 10/11). Dies ist ein ser Lohnauszahlungen führt auch Plus für die Attraktivität der Region. zu Konsumausgaben in der Region wie Wohnmietzinsen, Nahrungsmit- • Angebot von Arbeitsplätzen Das Spital bietet ein attraktives und vielfältiges Angebot für rund 1‘400 Mitarbeitende (Ärztliches Personal, Pflegepersonal, Medizinisches Fach- personal, Verwaltungspersonal, Tech- nisches Personal, Hotelleriepersonal, Rettungspersonal), wovon fast die Hälfte in einem Teilzeitpensum arbei- tet. Das Spital ist damit der grösste Arbeitgeber in der Region. Ein Nut- zen für die Region entsteht durch die Wohnsitznahme von Mitarbeitern in den Gemeinden. Eine Zusammenstel- lung der Beschäftigten im Spital fin- det sich auf Seite 27 hinten. • Angebot von Ausbildungsplätzen Das Spital bietet in allen Bereichen Ausbildungsplätze an. Zum medizi- nischen Leistungsauftrag gehört die Ausbildung von Ärztinnen/Ärzten und Fachfrauen/Fachmännern Ge- Die Nähe zum Spital bringt der Bevölkerung viele Vorteile. 17
Finanzierung der Bauten und des Betriebs Von 1950 bis 1974 befand sich die Schweiz in einem starken Bevölkerungswachstum und in einem Wirtschaftsboom. In dieser euphorischen Zeit wurden viele neue Spitalbauten erstellt. Schon im Geschäftsbericht 1972 wurde der Kos- tenanstieg im Spitalsektor durch den Präsidenten des Spitals thematisiert. Hinweise über stark gestiegene Spitalkos- ten (auch von Kostenexplosionen ist die Rede) finden sich in den Geschäftsberichten immer wieder. Auf der anderen Seite waren beim Kanton Zürich und bei den Gemeinden die finanziellen Mittel knapper geworden, und die immer höheren Beträge aus den Defiziten bereiteten den Verbandsgemeinden grosse Sorge. Sparen war eine Daueraufgabe. 1970 Art. 25: An die Brutto-Baukosten tra- gen die beteiligten Verbandsgemein- den mindestens einen Viertel bei. Die- Betriebs- und Investitionsbeiträge der Verbandsgemeinden vollständig auszugleichen. Der Zweckverband Die Baukosten und die Kosten des ser Beitrag ist unter den beteiligten durfte weder ein Eigenkapital noch Betriebes hatten die Gemeinden zu Gemeinden aufzuteilen. Der Verteiler einen Bilanzfehlbetrag aufweisen. Die finanzieren. Der Kanton leistete dar- richtet sich zur Hälfte nach der Ein- Investitionsbeiträge wurden bei den an Beiträge. Bei der Gesuchstellung wohnerzahl und zur Hälfte nach der Gemeinden in ihren Rechnungen ab- der Staatsbeiträge für das Spital Steuerkraft der einzelnen Verbands- geschrieben. war noch die Verordnung betreffend gemeinden. Staatsbeiträge an Krankenanstalten Betrieb des Spitals vom 3. Dezember 1934 in Kraft. Spä- Art. 26: Für den nicht durch Staats- ter waren das Gesetz über das Ge- beiträge und die Verpflichtungen der Der Spitalbetrieb wurde finanziert sundheitswesen vom 4. November Verbandsgemeinden gedeckten Teil durch: 1962 und die Verordnung über die der Bauschuld beschafft der Verband Staatsbeiträge an die Krankenpflege die Mittel auf dem Darlehenswege. a) Die Zahlungen der Patientinnen vom 26. Februar 1968 die Grundlagen Amortisationen und Zinsendienst ge- und Patienten gestützt auf die Tax- für die Staatsbeiträge an den Bau und hen zulasten der Betriebsrechnung. ordnung für die allgemeinen Abtei- den Betrieb des Spitals. lungen und die Privatabteilungen Der Haushalt von Zweckverbänden Bau des Spitals war nach den gleichen Grundsätzen Die im April 1970 erlassene Taxord- aufgebaut wie derjenige der Ge- nung setzte die Tarife gemäss unten- Nach dem Gesetz über das Gesund- meinden. Hingegen waren sowohl stehenden Tabelle fest (Auszug davon heitswesen vom 4. November 1962 die Betriebsrechnung wie auch die siehe unten). unterstützte der Kanton Zürich den Investitionsrechnung Ende Jahr durch Bau von öffentlichen und privaten Krankenhäusern gemeinnützigen Cha- rakters, die den Bedürfnissen seiner Allgemeine Abteilung* Patient mit Wohnort Im Kanton Zürich In anderen Kantonen Im Ausland Bevölkerung dienten. Der Rahmen 1. bis 10. Tag 36.00 54.00 72.00 betrug damals 10-50 Prozent der an- 11. bis 20. Tag 30.00 42.00 54.00 erkannten Bausumme. Da sämtliche 21. bis 30.Tag 24.00 30.00 42.00 ab 31. Tag 18.00 24.00 30.00 Landspitäler mit einem Baubeitrag Gesunde, im Spital 4.80 7.20 9.60 von 50 Prozent unterstützt wurden, geborene Säuglinge gewährten die Stimmberechtigten Private Abteilung 1. bis 10. Tag 60.00 78.00 96.00 auf Antrag von Regierungsrat und 11. bis 20. Tag 48.00 66.00 84.00 Kantonsrat am 5. Juli 1964 auch dem ab 21. Tag 42.00 60.00 72.00 Spitalverband Limmattal einen Bau- Gesunde, im Spital 9.60 12.00 14.40 geborene Säuglinge beitrag von 50 Prozent. * Die Tagestaxe in der allgemeinen Abteilung umfasste Unterkunft, Verpflegung, Krankenpflege, ärztliche Be- handlung, diagnostische und therapeutische Leistungen sowie Arzneimittel. Patienten mit Wohnort ausserhalb In den Statuten des Spitalverbandes des Kantons Zürich konnten ausnehmend aufwendige Leistungen zusätzlich verrechnet werden. vom 30. September 1958 war der Kostenverteiler für den Spitalneubau wie folgt geregelt: 18
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