SemeSterblick - "Paralleluniversum" - Sommer 2019 - Humboldt-Universität zu Berlin
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Semesterblick Sommer 2019 Humboldts Juristischer Freundeskreis Neuigkeiten aus der Juristischen Fakultät Fotografie: Claudia Haarmann „Paralleluniversum“
Impressum: Herausgeber: Der Semesterblick erscheint halbjährlich, Humboldts Juristischer Freundeskreis e.V. jeweils zu Semesterbeginn. Juristische Fakultät Humboldt-Universität zu Berlin Auflagenhöhe: 1000 Exemplare Unter den Linden 6 10099 Berlin 4-Farb-Druck auf Bilderdruckpapier: 135g/m2, glänzend. http://bg.rewi.hu-berlin.de Der Semesterblick ist kostenlos und wird an Erst- https://www.rewi.hu-berlin.de semestler, Absolventen, Studenten, Mitarbeiter und juristischer.freundeskreis@rewi.hu-berlin.de Gäste der Juristischen Fakultät verteilt. Er ist zudem online auf der Fakultätshomepage zum Download Verantwortlich für den Inhalt: verfügbar. Eine Versendung erfolgt an Newsletter- Prof. Dr. Martin Heger Abonnenten und Mitglieder des Alumnivereins der Dekan der Juristischen Fakultät Fakultät, teilweise Rechtanwaltskanzleien; außerdem Redaktion: Monika Becker an die Dekanate der Universität sowie die juristischen monika.becker@hu-berlin.de Dekanate in Deutschland. Print & Layout: Monika Becker http://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/sb
Liebe Studierende, liebe Fakultätsmitglieder, liebe alle, die sich der Juristischen Fakultät verbunden fühlen, Prof. Dr. Martin Heger, Foto: Jan Kulke Fotografie herzlich Willkommen zum Sommersemester 2019. mittlungsbemühungen soll dieses Heft wieder ein- Der vorliegende „Semesterblick“ ist weiter gewach- mal Zeugnis ablegen. sen. Vor Ihnen liegen 56 Seiten pralles Leben unse- Die schiere Fülle der Beiträge macht es völlig un- rer Juristenfakultät über den letzten Winter. Schon möglich, diese hier auch nur ansatzweise einzeln zu das Titelbild weist den Weg: Unsere Fakultät und würdigen. Lesen Sie einfach weiter! Am Ende des ihre Angehörigen kreisen um viele (Schwer-)Punk- Heftes ist Ihr Bild unserer Fakultät sicherlich so bunt te, markieren Felder, besetzen (Stand-)Punkte, und wie das Foto von Claudia Haarmann auf dem Titel, am Ende entsteht ein buntes Bild einer vielfältig das Monika Becker, der ich wie stets für ihr großar- aktiven, bunten Fakultät, die intradisziplinär immer tiges Engagement bei der Erstellung dieses Heftes wieder neue Ideen hervorbringt, aber eben auch in- zu großem Dank verpflichtet bin, für uns alle einer terdisziplinär anschlussfähig für Entwicklungen auf ersten Interpretation unterzogen hat. Freilich gilt allen möglichen Felder auch außerhalb der Juriste- insoweit auch hier, dass es neben einer – vielleicht rei ist. Das Ziel ist klar: Wir wollen Juristinnen und herrschenden – Meinung zu etwas (wie dem Foto) in Juristen aus- und weiterbilden, damit sie in ihrem einer Juristenfakultät stets auch abweichende An- Metier Erfolg haben, weil sie neben den juristischen sichten zum gleichem Gegenstand geben können Instrumenten auch den Blick über den Tellerrand kann (wenngleich natürlich nicht muss). In diesem eingeübt haben. So lernt man bekanntlich das ei- Sinne wünsche ich allen Leserinnen und Lesern viel gene Recht regelmäßig besser kennen, wenn man Spaß bei der Lektüre und allen Mitgliedern der Fa- international-vergleichend einmal in einer anderen kultät ein wiederum vielfältiges, spannendes und Rechtsordnung nach den Lösungswegen und Lösun- erfolgreiches Sommersemesters 2019! gen in einem vergleichbaren Fall gesucht hat. Und ebenso versteht man vielleicht einen juristischen Laien, dem man als Fachfrau oder Fachmann Hilfe im scheinbar undurchsichtigen Labyrinth voller ju- ristischer Fallstricke leisten soll, sicherlich besser, wenn man einen Blick auf die Rechtswirklichkeit und ihre sozialen, wirtschaftlichen etc. Folgen in der Ge- sellschaft geworfen hat. Dies alles soll und will un- Prof. Dr. Martin Heger sere Fakultät ihren Mitgliedern und Absolventinnen Dekan und Absolventen vermitteln. Und von diesen Ver-
Inhalt Vorwort������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 3 Humboldt-Reden zu Europa Wintersemester 2018/19����������������������������������������������������������������������� 6 Forschungsplattform Recht: Rede der Bundesumweltministerin��������������������������������������������������������� 8 Konferenz über Recht und Religion in Singapur�������������������������������������������������������������������������������� 9 Internal Investigations im Spannungsfeld von Straf-und Unternehmensrecht������������������������������������� 10 Das „Wunder von Madrid“ soll wieder scheinen: eine deutsch-spanische Debatte anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der spanischen Verfassung�������������������������������������������������������������������� 12 Gewaltschutz als Menschenrecht: Fachtag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland������ 14 Zukunft aktiv gestalten: die Forschungsstelle Legal Tech���������������������������������������������������������������� 16 Die Berliner Justizverwaltung nach 1945��������������������������������������������������������������������������������������� 17 Humboldt-Forschungsinstitut Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie������������������������������������� 18 Rechtsfragen der Beschlussfassung im Gesellschaftsrecht�������������������������������������������������������������� 19 „Constitutionalism“, Verfassungsgerichte und Demokratie – oder gegen die Demokratie?�������������������� 21 Bericht zum Seminar der strategischen Partnerschaft zwischen der Humboldt-Universität und der Universität Princeton������������������������������������������������������������������ 21 DFG Kolleg-Forschungsgruppe „The International Rule of Law – Rise or Decline?“ ����������������������������� 23 Christoph G. Paulus – Abschied von der Universität������������������������������������������������������������������������ 24 Neues von der Humboldt European Law School����������������������������������������������������������������������������� 26 Auftaktveranstaltung der Humboldt Consumer Law Clinic Digitalisierung der Verbraucherrechtsdurchsetzung������������������������������������������������������������������������ 29 Die Humboldt Consumer Law Clinic - ein (digitales) Herz für Verbraucherrecht���������������������������������� 30 Legal Tech-Team der HU gewinnt dritten Platz beim Berlin Legal Tech Hackathon������������������������������� 32 Auf innovativen Wegen: Die Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte feiert den Abschluss ihres neunten Zyklus mit dem Schwerpunkt Postcolonial Justice������������������������������������������������������ 34 Der IDR LL.M. Moot Court – Das Jurastudium trifft die Praxis���������������������������������������������������������� 36 Zwischen Drittwiderklagen, Drama und Dunstabzugshauben����������������������������������������������������������� 37 Pressebericht MEUC������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 38 Workshop Report: Shaping Law. Shaping Gender - Experiences from India �������������������������������������� 39 The Future of Law: Technology, Innovation and Access to Justice������������������������������������������������������41 Wachstumsschub für die interdisziplinäre Rechtsforschung: LSI wird IRI������������������������������������������� 42 10 Jahre Frauenförderung an der Juristischen Fakultät������������������������������������������������������������������� 43 PARALLELUNIVERSUM���������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 44 Personen���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 48 Professoren-DJ-Nacht 2019 - Prof. Dr. Gregor Bachmann tritt für die HU an�������������������������������������� 49 Fakultätsfußball weiter auf Erfolgskurs����������������������������������������������������������������������������������������� 50 Die neue Fachschaft stellt sich vor:���������������������������������������������������������������������������������������������� 51 In Kürze����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 54 Abgeschlossene Promotionen an der Fakultät im Winter 2018/19����������������������������������������������������� 55
6 Semesterblick Sommer 2019 Humboldt-Reden Humboldt-Reden zu Europa Wintersemester 2018/19 des Liberalismus‘ durch die Jahrhunderte hinweg veränderten. Doch auch wenn liberaler, offener und globaler Handel Millionen Menschen aus der Armut befreite, so werde der Liberalismus jedoch oft für Herausforderungen verantwortlich gemacht – so Malmström. „Offenheit und Frieden werden für selbstverständlich gehalten, dadurch werden sie im Ergebnis aber auch bedroht. Also, wie reagieren wir darauf?“, fragte die Handelskommissarin. Ihre Ant- wort: die Europäische Handelspolitik transformie- ren. Die EU Handelspolitik sei nicht transparent genug, lautete die Kritik der letzten Jahre, also habe man versucht, sie transparenter zu gestalten. Nun wür- Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Handelsfragen den alle Verhandlungstexte seitens der Kommission veröffentlicht, und zwar in einer benutzerfreundli- Auch im Wintersemester wurden die Humboldt-Re- chen Art und Weise. Auch würde man die Verhand- den zu Europa mit großem Erfolg weitergeführt. Die lungen inklusiver gestalten, indem man mit der Zi- Vortragsreihe dient der perspektivischen Auseinan- vilgesellschaft stark zusammenarbeite. Als Beispiel dersetzung mit den Grundfragen der Europäischen wurde das jüngst abgeschlossene Abkommen mit Integration. Hier sprechen Staats- und Regierungs- Japan herangezogen. Kleine und mittlere Unter- chefs sowie hochrangige Vertreterinnen und Ver- nehmen hätten in den letzten fünf Jahren 85 % der treter nationaler, europäischer oder internationa- neuen Arbeitsplätze geschaffen. Um der Wichtigkeit ler Institutionen über ihre Vorstellung zur Zukunft der Klein- und Mittelständischen Unternehmen auch Europas. Die Humboldt-Reden wurden vom Walter Rechnung zu tragen, wurde in dem Abkommen extra Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht ein eigenes Kapitel für KMUs gewidmet. Auch wür- ins Leben gerufen und sind gegenwärtig Teil des de man versuchen, die Vorteile der Globalisierung Verbundprojekts „Wir sind Europa!“, das vom Walter zu verbreiten. Die Europäische Union sei der größte Hallstein-Institut, der Stiftung Zukunft Berlin und Händler der Welt, der größte Exporteur, Importeur dem Internationalen Journalistenprogrammen e.V. und Investor, sodass ihr auch eine besondere Ver- gestaltet und von der Stiftung Mercator gefördert antwortung zukomme. Man müsse in einer verant- wird. wortungsvollen Weise Handel betreiben. Um dem gerecht zu werden, würden alle Handelsabkommen nunmehr auch Kapitel zur nachhaltigen Entwick- Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Han- lung beinhalten, insbesondere Bestimmungen zu del, 15. Oktober 2018 Menschenrechten, sozialer Gerechtigkeit, hohen Arbeitsbedingungen und hohen Umweltstandards. Die EU Handelskommissarin Cecilia Malmström Diese und viele weitere Antworten auf die steigen- hielt im Oktober 2018 eine Humboldt-Rede zu Eu- den Herausforderungen seien Teil der langjährigen ropa: „Transforming Trade“. Mit einem historisch- Strategie „Trade for All“. Diese europäische Vision geisteswissenschaftlichen Einstieg erörterte Frau mache deutlich, dass die EU ein progressiver, of- Malmström, wie sich offener Handel und das Ideal fener, globaler und verantwortlicher Handelspartner sei. Man müsse zeigen, dass Handel, sofern er in ei- ner freien und offenen Art und Weise gestaltet wird, seine Versprechen hält und liefert. Mit Blick auf die Welthandelsorganisation (im folgen- den WTO) betonte die Handelskommissarin deutlich die Wichtigkeit eines „rules-based global system“. Dieses globale System sei nun „unter Beschuss ge- nommen“ von Seiten der Vereinigten Staaten. Bei- spielhaft sei hier das Blockieren von Neunominie- rungen von WTO-Richtern. Das Risiko bestünde, bald nicht mehr genug Richter zu haben, um über- haupt handelsfähig zu sein. Auch wenn die WTO nicht perfekt sei, so müsse man sie erneuern und die Blockade entfernen. Um den gegenwärtigen He- rausforderungen entgegenzukommen, würde man Die Kommissarin nahm sich viel Zeit zur Diskussion mit Studierenden mit den Vereinigten Staaten und Japan kooperieren.
Semesterblick Sommer 2019 Humboldt-Reden 7 Europa, einst in Schutt und Asche, sei nun ein wirt- man die Steuervermeidung durch ein internationales schaftliches Kraftpaket. Es sei wichtig zu wissen, Mindestniveau der Besteuerung bekämpfen. Auch woher diese Transformation komme. Nicht durch würde er die Vorschläge der Europäischen Kommis- Autoritarismus oder Protektionismus, sondern durch sion für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage regelbasierte Institutionen und das Verteidigen ge- für die Körperschaftsteuer unterstützen. Die fran- meinsamer Werte. zösische Version der Finanztransaktionssteuer eu- ropaweit einzuführen, würde auch er befürworten. Man brauche aber gleichzeitig ein soziales Europa. Olaf Scholz, Vizekanzler und Bundesminister Einen europäischen Rechtsrahmen für Mindestlöh- der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland, ne und Grundsicherungssysteme halte er unbedingt 28. November 2018 für nötig. Nach dem Brexit würde der Euro und so- mit auch die Europäische Zentralbank noch mehr an „Ein starkes, ein souveränes, ein gerechtes Europa Einfluss gewinnen. Daher müsse man den nächsten liegt in unserem ureigenen Interesse“, so schon der Schritt wagen und sie zu einer demokratisch legi- Titel der Humboldt-Rede zu Europa des Vizekanzlers timierten und parlamentarisch kontrollierten Ins- Olaf Scholz am 28. November 2018. In seiner Rede titution umformen. Die Bankenunion müsse man betonte Vizekanzler Scholz, dass die Politik Visionen durch einen gemeinsamen Abwicklungsfonds weiter brauche, gleichzeitig aber auch konkrete Antwor- stärken, den Europäischen Stabilitätsmechanismus ten liefern müsse auf die Frage, wie es weitergehen zu einem Europäischen Währungsfonds weiterent- soll. Die EU und der „European Way of Life“ seien wickeln. Auch um den menschengemachten Klima- wandel aufzuhalten, müsse man international ko- operieren, betonte Scholz. So seien EU-Regelungen im Bereich des Umweltschutzes eine Frage „kluger Industriepolitik“. Mit Blick auf die stets wachsenden außenpolitischen Herausforderungen brauche man eine gemeinsame außenpolitische Richtung in Eu- ropa. Daher befürworte er nicht nur den Vorschlag des Außenministers Maas, das Einstimmigkeitsprin- zip im Außenministerrat stark einzuschränken, son- dern schlage auch vor, den Sitz Frankreichs im UN Sicherheitsrat in einen EU-Sitz umzuwandeln. Es mache ebenfalls wenig Sinn, im Bereich der Ver- teidigungsindustrie „ungefähr 180 unterschiedliche Waffensysteme zu haben“. Dies sei „ineffizient und überflüssig“, so der Vizekanzler. Daher müsse man Die Humboldt-Rede des Bundesfinanzministers Olaf Scholz war von ein einheitliches Design, einheitliche Anforderun- der Presse mit Spannung erwartet worden. gen und gemeinsame Herstellung fordern. Auch die Idee gemeinsamer europäischer Streitkräfte nannte mehr als nur ein gemeinsamer Binnenmarkt, denn Scholz als langjähriges Ziel. der „Sieg von Demokratie und Rechtstaat“ wie auch Gegen Ende seines Vortrages betonte Olaf Scholz die gemeinsamen Werte und Vorstellungen bildeten noch einmal die besondere Verantwortung, die das eigentliche Fundament Europas. Europa sei zu- Deutschland für das Gelingen des europäischen dem „das wichtigste nationale Anliegen“ Deutsch- Projektes zukomme. Es verbiete sich daher jede lands. Man muss daher die Europäische Union stär- belehrende Attitüde gegenüber den mittel- und ken, nach außen wie nach innen. „Die Europäische osteuropäischen genauso wie gegenüber den süd- Union muss politischer werden“, so Scholz, denn die europäischen Ländern. „Man müsse manchmal auch wesentlichen Herausforderungen, vor denen die EU etwas großzügiger sein als die anderen, denn kein und ihre Mitgliedstaaten stünden, setzten eine poli- Land profitiere so viel von diesem einheitlichen Eu- tische Debatte voraus. Viele Bürger jedoch trauten ropa wie Deutschland“. der EU solche politischen Debatten im Moment nicht Im Anschluss seiner Rede kam es während einer zu. „Sie empfinden die EU als zu schwach, um die kleineren Diskussionsrunde zu einem regen Aus- wirklich wichtigen Herausforderungen anzugehen“, tausch zwischen Studierenden der juristischen Fa- erörterte der Finanzminister. Er forderte daher, kultät und dem Vizekanzler. dass eine Streitkultur in einem politischen Europa entstünde. Die „27 nationalen Monologe“ müssten Text: Kalojan Hoffmeister durch eine europäische Öffentlichkeit ersetzt wer- Fotos: © Elke A. Jung-Wolff den. Im Anschluss wurde der Vizekanzler konkreter. Mit Blick auf die europäische Steuerpolitik müsse
8 Semesterblick Sommer 2019 Forschungsplattform Recht Forschungsplattform Recht: Rede der Bundesumweltministerin um die einseitige Fixierung auf kurzfristige wirt- schaftliche Interessen zu überwinden. Dabei identi- fizierte sie drei zentrale, für den „sozialökologischen Strukturwandel“ substanzielle Leitlinien und Grund- sätze: Anerkennung der ökologischen Grenzen des Planeten, Umweltschutz verstanden auch als Frage der sozialen Gerechtigkeit und die Innovationsoffen- heit von Umweltpolitik. Als Projekt, in dem sich diese Leitlinien widerspie- gelten, sprach die Bundesumweltministerin den sparsamen Umgang mit Ressourcen an. Es ginge bspw. nicht darum, Kunststoff und Plastik per se zu verteufeln. Allerdings müsse zwischen nützlicher Prof. Dr. Michael Kloepfer u. Bundesumweltministerin Svenja Schulze und unnützer Verwendung differenziert werden. Der Ansatz, den Einsatz dieser Stoffe dort zu ver- Am 7. November 2018 hielt Bundesumweltministerin meiden, wo er entbehrlich sei, sollte auch als An- Svenja Schulze auf Einladung des Forschungszent- lass und Chance für Innovationen gesehen werden. rums Umweltrecht in der Forschungsplattform Recht Ferner betonte die Bundesumweltministerin den eine Rede zur „Umweltpolitik der Bundesregierung Beitrag, den die Agrarwirtschaft zum Umwelt- und in der 19. Wahlperiode“ an der Humboldt-Universität Klimaschutz beitragen müsse, indem sie Umwelt- zu Berlin. Die umweltpolitische Vortragsreihe des schäden – sie nannte die hohe Nitratbelastung des Forschungszentrums dient dem umweltpolitischen Grundwassers und das Insektensterben aufgrund Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Dabei des Pestizideinsatzes – verhindere. In diesem Zuge konnte das Forschungszentrum Umweltrecht unter kritisierte sie auch die aktuelle Agrarförderung in- Leitung von Prof. Dr. Michael Kloepfer in den letzten nerhalb der EU. Eine Neuausrichtung der EU-Politik Jahren alle amtierenden Bundesumweltministerin- zu den Agrarsubventionen, über die zur Zeit intensiv nen und Bundesumweltminister als Rederinnen und verhandelt werde, sei ein effektives Instrument, mit Redner begrüßen. Mit Frau Schulze setzte die aktu- der die Politik auf nachhaltigere Prozesse hinwirken elle Bundesministerin diese Tradition fort. könne. Hier sehe sie gerade auch die Bundesregie- rung gefordert, sich für eine ökologische Trendwen- In ihrer Rede betonte Frau Schulze gleich zu Beginn de einzusetzen. das Erfordernis einer entschlosseneren Umweltpoli- tik, welches nicht nur für ihr Haus, sondern für die Mit Blick auf den Übergang in das postfossile Zeital- gesamte Bundesregierung gelte. Die Zeit der klas- ter und der notwendigen CO2-Reduktion stellte Bun- sischen Umweltpolitik, in der mit relativ geringem desumweltministerin Schulze die Verabschiedung Aufwand umweltpolitische Erfolge erzielt und die eines Klimaschutzgesetzes in Aussicht, welches die „low hanging fruits“ abgeerntet worden seien, sei gesamte Bundesregierung in die Pflicht nehme (aber vorbei. Das neue Kapitel der Umweltpolitik sei viel- nicht die schon erlassenen Klimaschutzgesetze der mehr geprägt durch eine Komplexität der Heraus- Länder verdränge). Jedes einzelne Ressort müsse forderungen, die ohne eine wissenschaftliche Ana- demnach konkrete Vorschläge zur CO2-Reduktion lyse nicht bewältigt werden könne. Sie verwies in machen und solle auch die Verantwortung für Ziel- diesem Zusammenhang auf den Weltklimarat IPCC, der einen weltweiten wissenschaftlichen Diskurs ei- ner Vielzahl von Forscherinnen und Forscher unter- schiedlicher Disziplinen ermögliche. Zwar gehöre das Hinterfragen wissenschaftlicher Ergebnisse zu den Grundlagen redlicher Wissenschaft. Verhindert werden müsse aber eine Negierung des wissen- schaftlichen Klimadiskurses. Es bedürfe ganzheitlicher Lösungsansätze, um die „tiefgreifenden Transformationsprozesse“ bewälti- gen zu können, die der aktuelle Umwelt- und Klima- schutz erfordere. Der Wille, allen Bürgerinnen und Bürgern ein „gutes Leben“ zu ermöglichen, klinge zwar pathetisch, sei als Vision jedoch unabdingbar, Bundesumweltministerin Svenja Schulze während ihrer Rede
Semesterblick Sommer 2019 Forschungsplattform Recht 9 verfehlungen tragen. Außerdem schlug sie als eige- Die Veranstaltung wurde mit einer ebenso lebendi- nen Ansatz die mögliche Einführung eines CO2-Prei- gen wie fruchtbaren Diskussion mit dem Auditori- ses vor, um Anreize für den Ausbau erneuerbarer um, insbesondere mit Studierenden und Praktikern, Energien zu schaffen. abgeschlossen. Dabei wurden unter anderem die Themen Agrarsubventionierung, Tierschutz, Kon- Daneben erfordere der Klimaschutz insgesamt ei- flikte um Ressourcen und die von der Bundesum- nen Strukturwandel, nicht nur wegen des nahenden weltministerin eingebrachte Idee eines CO2-Preises Ausstiegs aus der Braunkohleförderung. Vor allem angesprochen. der Verkehr als das bislang „größte Sorgenkind“ müsse zum einen klimaneutral gestaltet, zum an- Ein schriftliche Version der Rede ist im Internet ab- deren an das Zeitalter der Digitalisierung angepasst rufbar unter: werden. Nur so ließe sich die Herausforderung der https://www.bmu.de/rede/rede-von-svenja-schul- Mobilität von morgen, insbesondere im urbanen ze-zur-umweltpolitik-der-bundesregierung-in-der- Raum, bewältigen. Dafür sei unerlässlich, „kluge In- 19-wahlperiode/ strumente und Anreize für menschengerechte Städ- Text: Sebastian Runschke te zu finden.“ Foto: BMU/Sascha Hilgers Konferenz über Recht und Religion in Singapur Gäste aus Singapur heißen Wetters einen sehr pro- duktiven und anregenden Austausch über die un- terschiedlichen staatlichen Konzepte zum Umgang mit einer sich immer weiter pluralisierenden Reli- gionslandschaft. Wurden in Berlin noch die ersten Forschungsergebnisse und Gedanken für künftige Paper vorgestellt und von den Konferenzteilnehme- rinnen und -teilnehmern intensiv aus den verschie- densten Perspektiven beleuchtet und diskutiert, so konnten die Diskussionen in Singapur bereits auf fortgeschrittenen Entwürfen der zukünftigen Paper aufbauen. Ein zentrales Ergebnis der Konferenz ist insbesondere die Herausarbeitung und Gegenüber- stellung der unterschiedlichen Herangehensweisen der beiden Staaten an religiöse Konflikte. Versucht Foto: Yvonne Lim Hui Hsien man in Singapur mit dem Konzept der „religiösen Harmonie“ – als politisches, wenn nicht sogar als Die internationale Ausrichtung der Humboldt-Uni- rechtliches Konzept – staatlicherseits ex ante Kon- versität zu Berlin mit ihren weltweiten Profilpart- flikte zu vermeiden, werden in Deutschland religiöse nerschaften ermöglicht es immer wieder, rechts- Konflikte primär über die Religionsfreiheit als Indivi- vergleichende Projekte zu veranstalten. So fand dualrecht gelöst. im vergangenen Wintersemester vom 2. bis zum 3. November 2018 in dem Stadtstaat Singapur die Prof. Kevin Tan von der NUS gab einen geschichtli- Fortsetzung der im Sommersemester 2018 bei uns chen Abriss des Umgangs Singapurs mit der histo- an der Juristischen Fakultät abgehaltenen Konfe- risch bedingten religiösen Pluralität. Demgegenüber renz zum Thema „Solidarity in Diversity: State re- beschäftigte sich Prof. Jaclyn L. Neos Beitrag mit sponses to religious diversity in Germany and Sin- dem der deutschem Rechtsordnung unbekannten gapore“ statt. Organisiert wurde die Konferenz von Konzept „religiöser Harmonie“ und der Möglichkeit, Matthias Roßbach, LL.M (Yale) von unserer Fakultät dieses als ein verfassungsrechtliches Konzept zu (Lehrstuhl Waldhoff) sowie von Prof. Jaclyn L. Neo, etablieren. Prof. Thio Liann von der NUS befasste LL.M. (Yale) von der National University of Singa- sich mit der Entstehung einer „konstitutionellen Zi- pore (NUS). Besetzt war die Konferenz mit hochka- vilreligion“, die dem Prinzip „religiöser Harmonie“ rätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Geltung verhelfe. Arif A. Jamal von der NUS beider Universitäten. Bereits der erste Teil der Kon- weitete den rechtsvergleichenden Blick auf die ka- ferenz in Berlin ermöglichte trotz des sogar für die nadische Herangehensweise an die Regulierung
10 Semesterblick Sommer 2019 Konferenz Recht und Religion lichen Ansatz zu lösen versuche. Am Beispiel der Einführung islamischen Religionsunterrichts warf der Beitrag von Fabius Wittmer (Lehrstuhl Wald- hoff) und Prof. Christian Waldhoff einen Blick auf die verfassungsrechtlichen Herausforderungen, die sich dem Staat angesichts der zunehmenden religiösen Pluralisierung stellen. Darüber hinaus erfolgte eine Analyse der Ausgestaltung von Religionsunterricht in den USA durch Amandine Barb. Für das gegenseitige Verständnis der unterschiedli- chen Ausgangskonflikte und der damit einhergehen- den unterschiedlichen staatlichen Lösungsansätze war es von großer Hilfe für die Konferenzteilnehmer, dass sie jeweils vor Ort die tatsächlichen Gege- Foto: Fabius Wittmer benheiten kennenlernen konnten. Der recht kleine Stadtstaat Singapur ist von vielen verschiedenen religiöser Pluralität. Noor Aisha Bte Abdul Rahman Ethnien – v.a. chinesischstämmige Buddhisten, ma- aus Singapur beschäftigte sich zudem mit in Sin- layischstämmige Muslime, indischstämmige Hindus gapur existierenden Sondergesetzen für die islami- sowie Christen verschiedener Ethnien – geprägt. sche Glaubensgemeinschaft, wonach Mitglieder der Das enge Beieinander von Tempeln, Moscheen und islamischen Glaubensgemeinschaft einer eigenen Kirchen auf relativ begrenztem Raum führt zwangs- staatlichen Verwaltung unterstehen und z.B. in Be- läufig zu anderen Konfliktlinien als in dem lange Zeit zug auf das Familien- und Erbrecht eigenen rechtli- vorwiegend allein von zwei Konfessionen gepräg- chen Regelungen unterliegen. ten Deutschland. Krönender Abschluss der Konfe- renz in Singapur war eine von Kevin Tan angebotene Von deutscher Seite aus beleuchtete Matthias Roß- rechtshistorische Führung durch den historischen bachs Beitrag die verschiedenen historischen Pha- Stadtkern Singapurs, u.a. mit Besuch des ehemali- sen des Verhältnisses von Staat und Religion in gen Supreme Court Gebäudes. Deutschland und schlussfolgerte, dass die aktuellen und zukünftigen Probleme primär über den indivi- Die Ergebnisse der zweiteiligen Konferenz sollen vo- dualrechtlichen Ansatz zu lösen seien. Alexander raussichtlich in einer Sonderausgabe des German Tischbirek (Lehrstuhl Möllers) erweiterte die Pers- Law Journal im Herbst veröffentlicht werden. pektive um die europäische Dimension, die religiöse Konflikte zunehmend über einen gleichheitsrecht- Text: Fabius Wittmer Internal Investigations im Spannungsfeld von Straf-und Unternehmensrecht Steht der Verdacht eines durch ein Unternehmen Einklang zu bringen und das Verhältnis von privater begangenen Compliance-Verstoßes im Raum, erfor- und staatlicher Ermittlungstätigkeit zu klären. dert dies im ersten Schritt gründliche Sachverhalts- Da es an einer abschließenden Lösung bislang fehlt, aufklärung. Als ein unabdingbares Instrumentarium widmeten sich am 7. November 2018 Repräsentanten hat sich dafür in der Praxis privates Ermittlungshan- diverser Rechtsgebiete unter der Überschrift „Inter- deln durchgesetzt. Dabei werden Nachforschungen nal Investigations im Spannungsfeld von Straf- und vornehmlich durch das Unternehmen selbst oder Unternehmensrecht“ diesen Fragestellungen. Orga- größere Wirtschaftskanzleien durchgeführt. Die nisiert wurde die Tagung von Prof. Dr. Gregor Bach- praktische Bedeutung dieser viel diskutierten inter- mann gemeinsam mit der Kanzlei Krause & Kollegen nal investigations hat im Rahmen des so genannten im Senatssaal der Humboldt Universität zu Berlin. Dieselskandals einen neuen Höhepunkt erreicht. Al- In einem einleitenden Referat skizzierte Prof. Bach- lerdings treten damit einmal mehr die rechtlichen mann Grund und Grenzen von internal investiga- Unsicherheiten zu Tage, die interne Ermittlungen tions aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive. Sei- mit sich bringen: Kernproblem ist es, die unter- ne Analyse kam zu dem Ergebnis, dass das Gesetz schiedlichen Anforderungen diverser Rechtsgebiete zu internal investigations keinerlei Vorgaben treffe, bei internen Ermittlungen zu vereinbaren. So gilt es, sich aus der Legalitätskontrollpflicht aber durchaus gesellschaftsrechtliche Compliance-Anforderungen eine Pflicht zur Durchführung solcher Ermittlungen mit den Vorgaben des Arbeits-und Datenschutzes in ergeben könne. Grenzen werden ihr aber insbeson-
Semesterblick Sommer 2019 Internal Investigations 11 dere durch das Straf-, senden internen Untersuchung und Offenlegung Datenschutz- und Ar- aller Untersuchungsergebnisse seitens des Unter- beitsrecht gesetzt. nehmens realisiert. Friedmann verstand es weiter, Im Anschluss an die transnationale Untersuchungen aus amerikanischer Erarbeitung der wis- Perspektive anschaulich darzustellen und die recht- senschaftlichen Grund- lichen Problemstellungen herauszuarbeiten, die sich lage nahm sich Dr. durch Kollision beider Rechtssysteme im Rahmen Konrad Wartenberg, grenzüberschreitender Ermittlungen, so genannter General Counsel bei der cross-border investigations, ergeben. Axel Springer SE, der Anknüpfend an diese transnationalen Sachverhalte Darstellung der Proble- befasste sich Prof. Dr. Carsten Momsen von der FU matiken rund um inter- Berlin mit den Zusammenhängen von strafprozessu- nal investigations aus alen Fragen und Datenschutz vor dem Hintergrund Unternehmenssicht an. interner Ermittlungen. Dabei wurde schnell deutlich, Prof. Dr. Gregor Bachmann Auch Wartenberg sieht dass sich international agierende Unternehmen oft- eröffnet die Tagung internal investigations mals mit sich widersprechenden Regelungen von als eine Notwendigkeit CLOUD Act. und DSGVO konfrontiert sehen, wes- an. Um aber dem Unternehmensinteresse gerecht halb bei dem einen oder anderen wohl das Gefühl werden zu können, müsse die in der Praxis inten- aufkeimen konnte, datenschutzkonformes Verhalten siv diskutierte Frage nach Ziel, Umfang und Verant- sei in diesem Kontext ein Ding der Unmöglichkeit. wortlichkeit der internen Ermittlung vor jeder Unter- Geschlossen wurde die Vortragsrunde durch ei- suchung neu geklärt werden. Als zentrales Problem nen – vom Publikum gespannt erwarteten - Bericht der Praxis machte er die Frage nach der Einbezie- über den Gesetzgebungsentwurf zu internal inves- hung der Staatsanwaltschaft aus und brachte in tigations von Dr. Matthias Korte, Ministerialdirigent diesem Zusammenhang den Wunsch nach einer im Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- Begrenzung des Zugriffs durch die Staatsanwalt- cherschutz. Für den Gesetzgeber sei, so Korte, die schaft auf private Untersuchungsergebnisse zum Effektivität der Strafverfolgung besonders wichtig, Ausdruck. Letztere seien aufgrund der Kapazität der der insbesondere durch Klarstellung der §§ 97, 103 Unternehmen oftmals aus wirkungsvolleren Ermitt- und 160a StPO gedient werden solle. Vorbild hier- lungen hervorgegangen und daher für die Strafver- für könne die wesentlich effektivere Unternehmens- folgungsbehörden besonders reizvoll. strafverfolgung in den USA sein, wobei der deutsche Im Folgenden erörterte Dr. Philipp Gehrmann, Gesetzgeber zur Durchsetzung der Kooperation mit Rechtanwalt und Partner der Sozietät Krause & Kol- den Strafverfolgungsbehörden vor allem auf Anreize legen, das Verhältnis von internen Ermittlungen und durch eine flexible Sanktionszumessung setze. Unternehmensverteidigung anhand von 5 Thesen. Die in den Vorträgen bereits angeklungene Kri- Ausgehend von der unterschiedlichen Interessenla- tik an der ausufernden Untersuchungspraxis kam ge von Strafverfolgungsbehörden und Unternehmen auch während der anschließenden Diskussionsrun- bei der Ermittlung und Aufklärung von Pflichtverstö- de deutlich zum Ausdruck. Darüber hinaus richte- ßen folgte die Feststellung, internal investigations ten sich Fragen und Anmerkungen im besonderen seien selbst Verteidigungsmaßnahmen, mit der Fol- Maße an Matthias Korte, wie etwa die Besorgnis ge, Beschlagnahmeschutz i.S.v. § 97 StPO genießen über eine „Privatisierung des Strafrechts“ oder die zu müssen. Die dagegen vom Gesetzgeber geäußer- Befürchtung über steigenden Druck auf Arbeitneh- ten Bedenken, unter dem Mantel des Beschlagnah- mer. Ebenfalls trat der alle Beteiligten vereinigende meverbots könne es zu Beweismittelverlust oder gar Wunsch nach einer zeitnahen gesetzlichen Regelung zu Missbrauch des Schutzes kommen, hielt Gehr- zu Tage. mann für unbegründet. Übereinstimmend mit Prof. Auch wenn die in wohl jeder Hinsicht gelungene Bachmann sieht auch er das Arbeitsrecht als Grenze Tagung gegen 19:00 Uhr ihr offizielles Ende fand, interner Ermittlungen, weshalb Inhalte aus Mitarbei- wurden bereits begonnene Debatten und noch nicht terinterviews einem Verwertungsverbot unterfallen beendete Gedankengänge in lockerer Atmosphäre müssen. bei einem kleinen Imbiss vor dem Senatssaal fort- Nach der Kaffeepause, die für angeregte Diskussio- gesetzt. nen über das bisher Referierte genutzt wurde, ge- Wie sich dieses Spannungsfeld rund um internal lang mit Gabrielle Friedmann, Partnerin bei Lank- investigations künftig entwickeln wird, bleibt abzu- ler Siffert Wohl LLP in New York, ein Blick über den warten – der finale Zug liegt in jedem Falle beim nationalen Tellerrand hinaus. Bei vergleichender Gesetzgeber. Betrachtung der europäischen und amerikanischen Unternehmensstrafverfolgung werde deutlich, dass Text: Sandrine Schlegel der entscheidende Unterschied in der ausgepräg- Foto: Tobias Ponßen ten Kooperationskultur zwischen Unternehmen und Staatsanwaltschaft liege, die sich in einer umfas-
12 Semesterblick Sommer 2019 40 Jahre spanische Verfassung Das „Wunder von Madrid“ soll wieder scheinen: eine deutsch-spanische Debatte anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der spanischen Verfassung „Noch heute bin ich ein wenig stolz darauf, dass ich nicht in die gängigen Typologien und Transforma- zum ‚Wunder von Madrid‘ einen kleinen, beschei- tionsmuster einfügen lasse, so der Berliner Jurist denen Beitrag leisten durfte.“ Anlässlich des vier- Christian Waldhoff. zigjährigen Jubiläums der spanischen Verfassung erinnerte sich Hans-Peter Schneider am 13. Dezem- Bezeichnenderweise sahen gerade die deutschen ber 2018 in der Botschaft von Spanien in Berlin leb- Tagungsteilnehmer den Prozess der Verfassungs- haft an seine Zeit als Berater der Kommission, die gebung in Spanien durchweg positiver als die spa- in den Jahren 1977 und 1978 mit der Erarbeitung nischen, die in ihren Urteilen stärker divergierten. eines Verfassungsentwurfs beauftragt war. Unmit- Priesen die Deutschen den seinerzeitigen Innovati- telbar nach dem Ende der Franco-Diktatur hatte die onscharakter der Verfassung, hoben viele Spanier erste demokratisch gewählte Regierung in Madrid deren Reformbedürftigkeit hervor. Um aber Refor- auch ausländische Rechtsexperten zu Konsultatio- men durchzusetzen, bedarf es einer breiten par- nen eingeladen. Für die Bundesrepublik reiste außer teiübergreifenden Konsensbereitschaft. Die ist der Juristen, die der CDU und FDP nahestanden, auch spanischen Gesellschaft in den Dekaden nach der der Sozialdemokrat Schneider nach Madrid. Vierzig Transition abhanden gekommen. Das Ergebnis ist Jahre später war er unter den Wissenschaftlern aus ein „Totalausfall an Anpassungen“ (Karl-Peter Som- Deutschland und Spanien, die auf Einladung des In- mermann, Speyer). So wurde die spanische Verfas- stituts für Geschichtswissenschaften (Prof. Dr. Birgit sung in den 40 Jahren ihrer Existenz nur zwei Mal Aschmann) und der Juristischen Fakultät der Hum- verändert. Das Grundgesetz wurde in derselben boldt-Universität (Prof. Dr. Christian Waldhoff) so- Zeit sechzig Mal an neue Bedingungen angepasst. wie der Botschaft von Spanien in Berlin während ei- nes zweitägigen Symposiums über die Entstehung, In der Praxis haben sich vor allem diejenigen Passa- die Wirkungsgeschichte und die Reformbedürftigkeit gen als problematisch erwiesen, die die territoriale der spanischen Verfassung diskutierten. Gliederung des Landes betreffen. Um die Zustim- mung nicht zu gefährden, waren im Verfassungstext Mit dem „Wunder“ einer Verfassung, welche die Spa- des Jahres 1978 offene Formulierungen gewählt nierinnen und Spanier in einer Volksabstimmung mit worden. Die konkrete Ausgestaltung des Systems 88 Prozent gutgeheißen hatten, besiegelte Spanien der autonomen Gemeinschaften wurde der Zukunft den Übergang von der Diktatur zur Demokratie – die überlassen. Waldhoff sah darin die späteren Bruchli- sogenannte Transition. nien im Verhältnis des Baskenlandes und aktuell Ka- taloniens mit dem Zentralstaat angelegt: Die Aus- Verständlich wird das „Wunder“ nur, wenn man die gestaltung von Inhalten könne man verschieben, die vorangegangenen Verfassungsgebungsprozesse Regelung von Kompetenzen nicht. Letzteres aber ist Spaniens in Rechnung stellt. Dies tat die Berliner in der spanischen Verfassung geschehen, weil das Historikerin Birgit Aschmann in ihrem Eröffnungs- Ausmaß der Kompetenzen der Autonomen Gemein- vortrag, mit dem sie die Geschichte der spanischen schaften nicht festgelegt wurde. Verfassungen seit der Verfassung von Cádiz aus dem Jahr 1812, der ersten spanischen Verfassung, Diese wie andere unklare Bestimmungen führten nachzeichnete. Die Verfassung von 1978 ist seit Cá- schon bald dazu, dass regelmäßig das Verfassungs- diz bereits die achte für das Land, da in Spanien gericht angerufen wurde, um die Rechtmäßigkeit nicht nur System-, sondern auch Regierungswechsel von Gesetzen zu beurteilen. Diese Institution war in zu neuen Verfassungen führten. Somit repräsentier- Analogie zum deutschen Bundesverfassungsgericht ten sie in der Regel lediglich die Vorstellungen eines eingerichtet worden. Arbeitsweisen, Grundprinzi- einzelnen politischen Lagers. Niemals zuvor aber, so pien und Probleme des deutschen und spanischen Aschmann, habe es einen solchen parteiübergrei- Verfassungsgerichts wurden einerseits von dem fenden Konsens und eine so breite gesellschaftliche Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus, ander- Akzeptanz für eine Verfassung in Spanien gegeben seits von dem EGMR-Richter Luis López Guerra vor- wie 1978. Schließlich sollte sich nicht nur die Pola- gestellt. Konnte sich das Karlsruher Gericht im Lauf risierungserfahrung aus dem 19. Jahrhundert, son- der Jahrzehnte als nahezu unhinterfragte Autorität dern vor allem auch der Bürgerkrieg der dreißiger etablieren, steht die spanische Institution aktuell in Jahre nicht wiederholen. Das Wissen um diese Ver- der Kritik – vor allem bei denjenigen, die mit dem gangenheit und der allgemeine Wunsch, die Dikta- Urteil über das katalanische Autonomiestatut aus tur hinter sich zu lassen, motivierte nach dem Tod dem Jahr 2010 hadern. Francos Politiker aller Lager, sich auf Kompromis- se einzulassen. Diese Konsensbereitschaft sei einer Die Ansicht, dass die Verfassung einer Reform be- der Gründe, weshalb sich die spanische Verfassung dürfe, wurde von den Anwesenden allgemein ge-
Semesterblick Sommer 2019 40 Jahre spanische Verfassung 13 Botschaft von Spanien, Foto: Patricia Sevilla Ciordia teilt. Unklar blieb deren Ausmaß. Eine Totalrevision breiten Konsens voraussetzt, ist unklar. Käme er hielt letztlich niemand für nötig oder möglich. Dabei zustande, wäre dies ein starkes Zeichen innerhalb erinnerte der ehemalige Präsident des spanischen eines Europas, das allgemein mit der Einhegung so- Verfassungsgerichts Pedro Cruz Villalón daran, dass zialer Spannungen und dem Vertrauensverlust de- auch in der Bundesrepublik in den 1960er Jahren mokratischer Institutionen zu kämpfen hat. Doch einmal über eine Totalrevision des Grundgesetzes die aktuellen Spaltungen innerhalb der spanischen diskutiert worden war. Sein deutscher Kollege, der und katalanischen Gesellschaft machen einen sol- ehemalige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm chen Konsens alles andere als wahrscheinlich. Er (heute Wissenschaftskolleg zu Berlin) hatte wenige wäre wohl ein weiteres Wunder. Tage zuvor in der FAZ darüber berichtet (10.12.2018). Text: Lea Frese-Renner und Britt Schlünz Schon wegen der extrem hohen Hürden für eine Institut für Geschichtswissenschaften Totalrevision seien Veränderungen einzelner Passa- Humboldt-Universität zu Berlin gen vorzuziehen, so Cruz Villalón. Unstrittig ist of- fenbar die Reformbedürftigkeit der Thronfolge, die nach wie vor männliche Nachkommen präferiert und Frauen diskriminiert, wie des Senats. Dieser wird seiner Aufgabe, die autonomen Gemeinschaften zu repräsentieren, nicht gerecht. Ob aber mit diesen Reformen das gravierendste Problem der spani- schen Gegenwart gelöst werden kann, ist mehr als fraglich. Der katalanische Historiker Jordi Canal be- richtete von der Vehemenz des katalanischen Nati- onalismus. Ein gesamtspanischer Verfassungspatri- otismus hatte demgegenüber nie eine Chance (Xosé M. Nuñez Seixas). Schneider gestand ein, dass der nationalistische Konflikt von den Verfassungsvätern „dramatisch unterschätzt“ worden sei. Inwiefern es gelingen kann, diesem Problem mit einer Verfas- sungsänderung abzuhelfen, die doch gerade einen
14 Semesterblick Sommer 2019 Gewaltschutz als Menschenrecht Gewaltschutz als Menschenrecht: Fachtag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland Implementation in der Rechtsanwendung, Aktions- programme auf allen staatlichen Ebenen uvm. In ihrem Grußwort betonte Staatssekretärin Juliane Seifert die Bedeutung der Istanbul-Konvention und die Verantwortung aller staatlichen Ebenen für ihre Umsetzung. Verantwortung aller staatlichen Akteur*innen für die Umsetzung Die Bundestagsabgeordneten Alexander Hoffmann (CDU), Josephine Ortleb (SPD) und Ulle Schauws (Grüne) bestätigten die Verantwortung aller staat- Juliana Seifert (Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, lichen Ebenen und – da die konkrete Umsetzung Frauen, Senioren und Jugend) Foto: © DIMR/Stelzer weitgehend auf Länder- oder kommunaler Ebene er- folge – die insbesondere finanzielle Verantwortung In Kooperation mit dem Deutschen Institut für Men- des Bundes für effektiven Opferschutz und Unter- schenrechte (DIMR), dem Deutschen Juristinnen- stützung der Betroffenen. Doch auch strukturelle bund (djb) und dem Bundesministerium für Familie, Maßnahmen sind auf Bundesebene zu ergreifen. Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veranstal- Dr. Birgit Schweikert (BMFSFJ) hob die Bedeutung tete der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Ge- einer unabhängigen Monitoringstelle sowie einer schlechterstudien (Prof. Dr. Ulrike Lembke) am staatlichen Koordinierungsstelle auf Regierungs- 1. Februar einen Fachtag zur Umsetzung der Istan- ebene hervor. Susanne Bunke (BMJV) wies auf die bul-Konvention in Deutschland unter reger Beteili- bereits bestehende geschlechtsspezifische Datener- gung von Parlamenten, Ministerien, Wissenschaft, hebung hin und Jennifer Musil (BMAS) erläuterte die Rechtspflege und Zivilgesellschaft. geplante Reform des Opferentschädigungsrechts. Von Vertreterinnen der Zivilgesellschaft Dr. Bahar Haghanipour (DF), Katja Grieger (bff), Heike Herold Ein Menschenrechtsvertrag gegen ge- (FHK), Britta Schlichting (ZIF) und Dr. Delal Atmaca schlechtsspezifische Gewalt (DaMigra) wurden Forderungen bezüglich Monito- ring, Koordinierung und Datenerhebung/Forschung Am 1. Februar 2019 beanspruchte das Übereinkom- teils unterstützt, aber auch wesentliche strukturelle men des Europarats zur Verhütung und Bekämp- Handlungsbedarfe in Bezug auf eine angemessene fung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Ge- und hinreichend finanzierte Unterstützungsstruktur, walt (kurz: Istanbul-Konvention) durch Ratifizierung den Schutz von Frauen mit Kindern, die Berück- seit genau einem Jahr auch innerstaatliche Geltung. sichtigung ökonomischer Zwänge, den Schutz von Die Istanbul-Konvention wurde in Deutschland ins- Frauen mit Behinderungen und von geflüchteten besondere im Zusammenhang mit der Reform des Frauen sowie die Rücknahme der von Deutschland Sexualstrafrechts 2016 bekannt, da sie die Staaten eingelegten Vorbehalte. Kritisiert wurde auch, dass zur Einführung der sog. Nein-heißt-Nein-Lösung ver- die Verantwortung zu häufig zwischen staatlichen pflichtet. Ihr Anwendungsbereich geht aber weit über Ebenen und Akteur*innen hin und her geschoben das Sexualstrafrecht hinaus: Die Konvention regelt werde. Auch Dr. Leonie Steinl (djb) hob hervor, dass umfassend staatliche Pflichten zur Prävention, Be- Gewaltschutz als staatliche Pflichtaufgabe zu be- kämpfung und Verfolgung geschlechtsspezifischer greifen sei und nicht von finanziellen Überlegungen Gewalt, effektiven Opferschutz und umfassende Un- abhängen dürfe. Oberstaatsanwältin Sabine Kräu- terstützung der Betroffenen, Sorgfaltspflichten und ter-Stockton (Mitglied des Überwachungsgremiums staatliche Haftung. Für die Umsetzung in Rechts- GREVIO) erläuterte das Überprüfungsverfahren und und Verwaltungspraxis sowie politischem Alltag und forderte die Zivilgesellschaft nachdrücklich auf, sich Lebenswirklichkeit in Deutschland ist noch ein wei- hierbei kritisch einzubringen. Modelle und vorbildli- ter Weg zu gehen. Neben konkreten Umsetzungsbe- che Praktiken aus anderen Staaten wurden von Jo- darfen, von denen der djb in seiner Stellungnahme hanna Nelles (Europarat) vorgestellt, welche über- vom 29. Januar 2018 einige exemplarisch benannt dies eine konsistente und Rechte-basierte staatliche hat, bedarf es auch der notwendigen Strukturen wie Strategie forderte. Die Direktorin des DIMR, Prof. Koordinierung staatlicher Akteur*innen, unabhän- Dr. Beate Rudolf, wies auf strukturelle Vorausset- giges Monitoring, Datenerhebung und Forschung, zungen wie Monitoring und Koordinierung hin, aber
Semesterblick Sommer 2019 Gewaltschutz als Menschenrecht 15 Bedeutung der Istanbul-Konvention in der Rechts- anwendung, in welcher bislang eher große Zurück- haltung bei der Inbezugnahme menschenrechtlicher Regelwerke, auch wenn sie innerstaatlich gelten, konstatiert werden kann. Dagegen betonte Richter am Bundesgerichtshof Marc Wenske die Potentiale der Konvention für eine effektive Strafverfolgung geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere durch ein entsprechendes Verständnis strafprozessualer Regelungen. Hierbei nannte er explizit die Möglich- keit oder vielmehr Pflicht, Opferzeug*innen insbe- sondere bei häuslicher oder sexualisierter Gewalt RiBGH Marc Wenske, Prof. Dr. Ulrike Lembke, Moderatorin PräsAG grundsätzlich durch Ermittlungsrichter*innen zu Christiane Abel, RAin Christina Clemm (v.l.n.r.). © DIMR/Datz. vernehmen. Rechtsanwältin Christina Clemm kont- rastierte diese (noch sehr selten genutzte) Strategie mahnte auch die stete Überprüfung an, ob rechtli- mit den vielfältigen Behinderungen der Nebenkla- che Vorgaben und geplante Maßnahmen eigentlich ge sowie opferfeindlichen Einstellungen und Prakti- bei den betroffenen Frauen ankommen, insbeson- ken, die sie durch Strafgerichte erlebt, und forder- dere da diese ganz unterschiedliche Schutzbedarfe te grundlegende strukturelle Verbesserungen beim und Lebenssituationen aufweisen können. Opferschutz, gerade auch unter Berücksichtigung der jeweiligen ökonomischen Situation. Professorin Ulrike Lembke präsentierte eine kompakte Analyse Betroffene zwischen Schutzbedarf und der Rezeptionssperren gegenüber internationalen Selbstbestimmung Menschenrechten in der deutschen Rechtspraxis und beleuchtete diesbezüglich auch die juristische Ein von Annelie Kaufmann (Legal Tribune Online) Ausbildung, in der sie noch einigen Verbesserungs- moderiertes Podium mit Prof. Dr. Dorothee Frings bedarf identifizierte, aber auch positive didaktische (Expertin für Migrations- und Sozialrecht), Heike Praktiken aus der Humboldt-Universität benannte. Herold (Frauenhauskoordinierung) und Werena Ro- In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, senke (BAG Wohnungslosenhilfe) widmete sich der wie wichtig der Austausch zwischen verschiedenen bislang wenig beachteten Gruppe der wohnungs- juristischen Professionen einerseits, aber auch der losen Frauen als besonders von geschlechtsspezi- Jurist*innen mit Kolleg*innen aus sozialen Berufen fischer Gewalt betroffen. Nicht selten ist häusliche und der Beratungspraxis andererseits ist. Gewalt der Auslöser für Wohnungslosigkeit. Um die- ser zu entgehen, begeben sich betroffene Frauen in prekäre und gefährliche Wohnverhältnisse, in denen Ausblick ihnen wiederum Gewalt droht. Die Verweildauer im Frauenhaus, welches eigentlich nur Hilfe in einer Die Veranstaltung im BMFSFJ war bis auf den letzten akuten Notsituation bieten soll, wird immer länger, Platz gefüllt mit Teilnehmer*innen aus Landesregie- weil betroffene Frauen keine Wohnung finden, wo- rungen, NGOs, Justiz, Kommunen, Beratungspraxis, durch die Plätze für andere Gewaltbetroffene nicht Wissenschaft, Rechtspolitik, sozialen Berufen uvm. zur Verfügung stehen. Eine eigene Wohnung ist eine Für viele Interessierte blieb nur ein Platz auf der lan- wesentliche Basis für ein selbstbestimmtes Leben gen Warteliste. In den Diskussionen wurde immer und gesellschaftliche Teilhabe, weshalb die anders- wieder deutlich, dass dieser Fachtag als ein Auftakt wo geführten Auseinandersetzungen um bezahlba- begriffen wird, die Verständigung, aber auch der ak- ren Wohnraum auch vor diesem Hintergrund ge- tive Einsatz für effektive Maßnahmen weitergehen sehen werden sollten. Auch Prof. Dr. Beate Rudolf müssen. Dabei werden auch Hoffnungen auf die Ju- betonte, dass Gewaltschutz und Selbstbestimmung ristische Fakultät der Humboldt-Universität gesetzt, der Betroffenen immer zusammengedacht werden denn auch rechtswissenschaftliche Expertise ist im müssen und die vielfältigen Lebenssituationen und Austausch auf Augenhöhe sehr gefragt. Mit der Ver- Diskriminierungen von gewaltbetroffenen Frauen zu anstaltung zu Opferschutz in Strafverfahren konnte berücksichtigen seien, wenn ein wirksamer, umfas- der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlech- sender Gewaltschutz gelingen soll. terstudien in Kooperation mit dem djb am 22. No- vember 2018 bereits ein großes Publikum anregen und ins Gespräch bringen und wird diesen Aus- Die Istanbul-Konvention in der tausch zwischen Rechtswissenschaft, Rechtspraxis, Rechtsanwendung Politik und Zivilgesellschaft weiter fortsetzen. Das letzte Panel des Tages, moderiert von Amtsge- Text: Prof. Dr Ulrike Lembke richtspräsidentin Christiane Abel, widmete sich der Fotos: © Deutsches Institut für Menschenrechte
16 Semesterblick Sommer 2019 Forschungsstelle Legal Tech Zukunft aktiv gestalten: die Forschungsstelle Legal Tech Der technische Wandel schaftsrecht werden zunehmend auch Legal Tech wird von Informatikern Geschäftsmodelle in den Blick genommen. Eine entwickelt und Ökono- Kernfrage ist, ob neben dem anwaltlichen Berufsbild men vermarktet – Ju- ein eigenständiges Legal Tech-Berufsbild normiert risten nehmen zumeist werden sollte. Damit einher gehen die Fragen der die Rolle des passiven Notwendigkeit eines Legal Tech-Stammgesetzes und Beobachters ein. Die einer übergeordneten Digitalagentur (ähnlich der im Frühling 2018 von BaFin). Datenschutzrechtlich untersuchen wir Legal Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski ins Leben geru- Tech spezifische Fragestellungen, beispielsweise in fene Forschungsstelle Legal Tech sondiert proak- Bezug auf den Zweckbindungsgrundsatz von Daten- tive Regulierungsmöglichkeiten für verschiedene verarbeitungen. Dies ist besonders eine Herausfor- Herausforderungen. Für die Untersuchung, ob Le- derung für Legal Tech Anwendungen, die Big-Data- gal Tech nicht nur Informatik, sondern auch Recht Analysen durchführen. In diesem Zusammenhang ist, werden technische und juristische Grundlagen stellt sich die Frage nach der datenschutzrechtlichen vereint. Missverständnisse zwischen Informatikern Zulässigkeit von Analyseverfahren wie z.B. predic- und Juristen resultieren oftmals aus abweichenden tive analytics und data mining. Vorgaben für die Begriffsverständnissen, beispielsweise dem Begriff elektronische Kommunikation bringt die ePrivacy- der „Künstlichen Intelligenz“. Zur Ermöglichung Verordnung, welche insbesondere das Webtracking aufgeklärter Entscheidungsfindungen möchte die und die Verwendung von Cookies regulieren soll. Forschungsstelle hier für Wissenschaft, Politik, An- Neben der Zulässigkeit der Datenverarbeitungspro- waltschaft, Justiz und Wirtschaft eine Brücke zwi- zesse stellt sich auch die Frage, wer zwischen den schen den Komponenten Recht und Technik bieten. verschiedenen Akteuren den Datenbestand für sich Die Forschungsstelle ist auf nahezu allen Legal Tech in welcher Weise beanspruchen darf. Der Umgang Veranstaltungen in Berlin vertreten. mit Daten wirft neben den verbraucher- und daten- schutzrechtlichen Aspekten aber auch Fragen des Wettbewerbsrechts auf. § 18 Abs. 2a, 3a GWB ist Veranstaltungen hierfür ein erstes zartes regulatorisches Pflänzchen. Die Datenschutzpolitik von Unternehmen kann einen Für und mit Studierenden und anderen Interessier- Wettbewerbsfaktor darstellen und damit Auswir- ten haben wir im Wintersemester ein Legal Tech kungen auf den Wettbewerb entfalten. In der Mai- Kolloquium realisiert, bei dem eine Vielzahl öko- Ausgabe des Anwaltsblatt erscheint unser Aufsatz nomischer Geschäftsmodelle, technischer Abläufe „Legal Tech – eine Schärfung der Konturen“, welcher und – daraus resultierender – juristischer Frage- sich den Begriffen Legal Tech, Smart Contract und stellungen aufgezeigt und angeregt diskutiert wur- Blockchain annimmt. den. Zusammenfassungen stehen auf unserer Web- site bereit. Auch im anstehenden Sommersemester werden wir Legal Tech Abendveranstaltungen an Kooperationen und Finanzierung der Humboldt Universität zu Berlin anbieten. Juris- tische, technische und ökonomische Vorkenntnisse Die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen von sind nützlich aber nicht erforderlich. Primäres Ziel Valeria Podmogilnij und Daniel Timmermann werden der Veranstaltungen ist es, einen bescheidenen Bei- durch Zuwendungen des Prozessfinanzierers Codu- trag zu leisten, die Studierenden mit dem Arbeits- ka ermöglicht. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit markt bekannt zu machen. Die Termine und weitere der Forschungsstelle wird durch eine Zuwendungs- Informationen finden Sie auf unserer Homepage: vereinbarung gewährleistet; auf Themenstellungen, forschungsstelle-legal-tech.de den Ablauf der Forschung und die Ergebnisse wird kein Einfluss genommen. Der Autor dieses Textes kann das bestätigen. Die Forschungsstelle ist in Forschung das Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. (EWeRK) integriert Rechtswissenschaftlich tangiert Legal Tech zuvör- und arbeitet insbesondere mit dem EWeRK-Kollegen derst das (anwaltliche) Berufs- und Datenschutz- Nikolas Klausmann, der zur Blockchaintechnologie recht. Viel diskutiert und hoch umstritten ist, ob forscht, eng zusammen. bestimmte Algorithmen Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes erbringen Kontakt info@forschungsstelle-legal-tech.de und folglich dem präventiven Verbot mit Erlaubnis- Text: Daniel Timmermann vorbehalt unterfallen. Bei den aktuellen politischen Reformüberlegungen zum anwaltlichen Gesell-
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