ZNSZNS - Zahnärztliche Nachrichten Schwaben
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ZNS Ausgabe 11-20 November 2020 Zahnärztliche Nachrichten Schwaben n 3 Editorial: Ich engagiere mich n 4 Leitartikel: Heilberufe im Fokus der Gerichte – Teil 2 n 10 Aufrechterhaltung der zahnmedizinischen Versorgung n 12 Keine Angst vor Infektionen in Zahnarztpraxen n 13 Landesversammlung 2020 des FVDZ: Mit „Abstand” einstimmig n 15 Abstand halten, Maske tragen n 17 „Marathon” statt „kurzer Sprint” n 18 Mitteilungen des ZBV Schwaben n 22 KZVB-Bezirksstelle Schwaben n 23 Referat Zahnärztliches Personal Schwabens Zahnärztinnen und Zahnärzte halten das Virus im Schach. Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts
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EDITORIAL Ich engagiere mich Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort „frei“ gewinnt wieder an Bedeutung in einer Zeit, die uns aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in unserer Bewegungsfrei- heit einschränkt. Ich bin Zahnärztin und Partnerin in der Praxis meines Vaters in Weißenhorn/ Bayern und erfahre gerade jetzt wieder, was es heißt, niedergelassene Zahnärztin zu sein. Es bedeutet Verantwortung zu übernehmen – nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern ebenso für das Praxisteam und für den Erhalt der Praxis. In Deutschland sind die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte in eigener Praxis tätig. Das bedeutet, sie sind auch Unternehmer/innen. Ich bin sehr stolz darauf, unternehmerisch zu entscheiden, wie unsere Praxis aufgestellt ist, welche Leistungen sie neben der allgemeinen Zahnheilkunde anbietet und trotz den Zwängen von Verordnungs-, Gesetzgeber und den Krankenkassen über Einkauf, Hygieneausstattung, Personal und letztlich über meine Arbeits- und Freizeit bestimmen zu können. Ich kenne viele junge Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich nach anfänglicher Zeit als angestellte Zahnärzte/innen auf den Weg machen, die eigene Praxis zu „verwirklichen“. Das ist heute schwerer denn je, denn die Kosten für Praxismiete, Ausstattung, Personal und Fortbildung sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, und leider fehlt uns die betriebswirtschaftliche Erfahrung. Das wird im Studium nicht vermittelt. Mein voller Respekt gilt all jenen, die sich – ob angestellt oder niedergelassen – heute für die Zahn- medizin entscheiden. Zahnärzte gehören zu den so genannten freien Berufen, die am Gemeinwohl orientiert sind und hohes Ansehen in der Bevölkerung genießen. Das ist nach wie vor so und das macht diesen Beruf auch so erfüllend. Wir müssen uns aber auch als relativ kleine Gruppe im Gesundheitswesen artikulieren. Tun wir das nicht, wird unsere Berufsgruppe benachteiligt und im schlimmsten Fall fremdbestimmt. Ich habe entschieden, mich zu artikulieren und mich dafür einzusetzen, dass unser Beruf mit all seinen Facetten eine Zukunft hat. Für mich persönlich ist die Zukunft eine freie Berufsausübung mit wenig Einfluss von außen – als Zahnärztin und Unternehmerin, die weitgehend frei entscheiden will. Ich engagiere mich deshalb auch standespolitisch. Der FVDZ Bayern hat sich in der Krise als Partner der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern erwiesen mit den sieben Unterstützerpaketen und Handlungsempfehlungen. Wir brauchen eine starke standespolitische Kraft, die frei von den Zwängen, denen unsere Selbst- verwaltungen ausgesetzt sind, agieren kann und den Mut hat, den Akteuren im Gesundheitswesen bei Entscheidungen, die dem Berufsstand schaden, entgegenzutreten. Je mehr wir sind, desto stärker werden wir – fachgruppenübergreifend und generationenübergreifend. Aufsplitterung hilft uns nicht weiter! Nur gemeinsam sind wir stark! Dr. Romana Krapf Vorstandsmitglied im ZBV Schwaben ZNS 11-20 3
LEITARTIKEL Heilberufe im Fokus der Gerichte Neue Entscheidungen zum Zahnarztrecht – eine Auswahl, Teil 2 „Es ist schon erstaunlich und wohl ein besonders ausdruckstarkes Zeichen der anhaltenden Verrechtlichung, wie sehr die Heilberufe im Fokus der Gerichte stehen“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Ratajczak aus Sindelfingen. Er hat eine Auswahl an neuen Entscheidungen zusammengestellt, die er auch in dieser Ausgabe der ZNS vorstellt. n GKV befasste sich das SG Koblenz und Lange galten die komplizierten Regelun- meinte: gen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 SGB V als eine probate Option, „§ 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V findet keine die Krankenkassen zu überlisten. Wenn Anwendung, wenn nach einer Tumorbe- die Krankenkassen nicht innerhalb der handlung die Versorgung mit Implanta- engen Fristen des § 13 Abs. 3a SGB V ten aufgrund von Strahlenschäden nicht reagierten, galt die Leistung als geneh- möglich ist. Die prothetische Versorgung migt. Davon profitierten viele Patienten mit Teleskopkronen stellt im Vergleich zur bei der sog. Liposuktion. Der 1. Senat des Versorgung mit Implantaten einschließ- BSG schiebt dem nun aber immer weite- lich Suprakonstruktion kein ‚Minus‘, son- re Riegel vor, so auch für die Regelversor- dern ein ‚Aliud‘ dar“ (SG Koblenz, gung übersteigenden Zahnersatz: 12.02.2020 – S 11 KR 448/19 –). 1. Der Antrag auf Versorgung mit einem Das Gericht verneinte deshalb den die Regelversorgung übersteigenden Anspruch des Patienten auf volle Kosten- Zahnersatz liegt offensichtlich außer- erstattung für die prothetische Versor- halb des Leistungskatalogs der gesetz- gung. n Hochschule lichen Krankenversicherung. Prof. Dr. Thomas Ratajczak Foto: BDIZ EDI 2. Entscheidet eine Krankenkasse nicht fristgerecht über einen Antrag auf Ver- entfiel die unter Gewährung des einfa- Vielleicht unter Kuriosum fällt auch diese sorgung mit einem die Regelversor- chen Festzuschuss erteilte Genehmigung interessante Entscheidung des OVG gung übersteigenden Zahnersatz, gilt der Beklagten allein bereits durch den Sachsen. Der eine oder andere wird die die Leistung dennoch nicht als geneh- Ablauf der sechsmonatigen Frist insge- Hintergründe kennen – so wie der eine migt. samt“ (SG Neuruppin, 20.05.2020 – oder andere wissen wird, von welchem S 20 KR 143/19 –, Rz. 17). Staatsanwalt eingangs in den Vorbemer- 3. Die Bewilligung von Zahnersatz auf- kungen die Rede war. grund eines Heil- und Kostenplans Mit einer besonderen Lage sah sich das erlischt auch dann mangels Eingliede- LSG Sachen-Anhalt konfrontiert: Vorlie- „Wer als Leiter der Poliklinik für Kieferor- rung des Zahnersatzes nach Ablauf gen einer Amelogenesis imperfecta, ske- thopädie von sechs Monaten, wenn sie fingiert letal-frontal-offenem Biss und lateraler war“ (BSG, 27.08.2019 – B 1 KR Okklusionsstörung. Es sieht darin offen- – die ihm obliegende Dienstaufgabe der 9/19 R –). bar hinsichtlich der Festbeträge ein Durchführung der fachzahnärztlichen Systemversagen und meinte: Weiterbildung nicht mehr wahrnimmt Das SG Neuruppin hilft der 6-Monatsfrist und damit seine Dienstpflichten ver- der Anlage 2 Nr. 5 Satz 3 zum BMV-Z zu „Soweit besondere medizinische Befun- letzt, besonderer Bedeutung. Im Regelfall ent- de vorliegen und diese eine aufwendige- fällt die Genehmigung des HKP, wenn re Versorgung mit Zahnersatz als die – sich nicht an das bei der Hochschule der Zahnersatz in der bewilligten Form Regelversorgung erzwingen, können die vorgegebene und rechtlich gebotene innerhalb von 6 Monaten eingegliedert Festbetragsregelungen nicht angewandt Prozedere der hauptberuflichen Be- wird: werden. Insoweit liegt eine Regelungs- schäftigung der Assistenzärzte in Wei- lücke vor, die entsprechend den allge- terbildung hält, obgleich er aufgrund „Da die Klägerin weder vorgetragen hat mein anerkannten Methoden der Rechts- eines Schriftwechsels mit dem noch sonst etwas dafür ersichtlich ist, wissenschaft durch eine analoge Anwen- Geschäftsbereich Personal der Hoch- dass sie sich nicht innerhalb von sechs dung zu schließen ist“ (LSG schule von der Notwendigkeit der tarif- Monaten nach Genehmigung des HKP Sachsen-Anhalt, 23.01.2020 – L 6 KR vertraglichen Anbindung der Weiterbil- durch die Beklagte die im HKP vorgese- 109/17 –). dungsassistenten weiß, hene Versorgung ihrer Zähne mit Zahner- satz eingliedern lassen hat oder sich Mit den implantologischen Ausnahmein- – ein unzutreffendes und inhaltlich fal- überhaupt mit Zahnersatz versorgen ließ, dikation des § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V sches Arbeitszeugnis und in weiteren 4 ZNS 11-20
LEITARTIKEL Fällen zweifelhafte oder unklare Zeug- nisse ausstellt, und – als Klinikleiter unter ausdrücklicher oder konkludenter Behauptung eines Zu- sammenhangs mit einer Weiterbildung in erheblichem Umfang und in zahlrei- chen Einzelfällen erfolgreich die Finan- zierung von Anschaffungen und Ausla- gen aus den Erlösen aus den Aufwands- entschädigungen der Weiterbildungs- teilnehmer beantragt hat, ohne dass diese Ausgaben in einem Zusammen- hang mit der Weiterbildung standen, kann im Rahmen einer Gesamtwürdi- gung aller Umstände als Direktor und Leiter der Poliklinik für Kieferorthopädie abberufen werden“ (OVG Sachsen, 25.05.2020 – 2 B 350/19 –, Rz. 20). n Hygiene Mit Anforderungen an die Praxishygiene hat sich der BGH in den letzten Jahren mehrfach im Zusammenhang mit Arzt- haftungsurteilen befasst. Sie treffen Kliniken und Niedergelassene gleicher- maßen. Der BGH hat nun in den Ent- scheidungen vom 16.08.2016 – VI ZR 634/15 –, vom 19.02.2019 – VI ZR 505/17 – und vom und vom 25.06.2019 – VI ZR 12/17 – die Möglichkeiten für In den Entscheidung vom 19.02.2019 den Anforderungen der KRINKO-Emp- Patienten, den Kausalzusammenhang und 25.06.2019 betont der BGH, dass an fehlung nicht genüge (Rz. 23) und das zwischen Hygienedefizit und eingetrete- den Vortrag des Patienten hinsichtlich vom Zahnarzt praktizierte manuelle Auf- ner Infektion nachzuweisen, deutlich des Hygienemangels nur maßvolle Anfor- bereitungsverfahren jedenfalls deshalb erleichtert. derungen zu stellen und der Patient sich nicht der KRINKO entspreche, weil er kei- deshalb auf Vortrag beschränken darf, ne hinreichende Validierung des Reini- Er verlangte in der Entscheidung vom der die Vermutung eines fehlerhaften gungsverfahrens vornehme (VG Neu- 16.08.2016 erstmals, dass das Kranken- Verhaltens der Behandlungsseite auf- stadt, 13.08.2019 – 5 K 57/19. haus darlegen muss, dass die vom Sach- grund der Folgen für den Patienten NW –, Rz. 25). verständigen (kein Arzthaftungsprozess gestattet. Insbesondere sei der Patient ohne Sachverständigen) als Vorausset- nicht verpflichtet, mögliche Entstehungs- Das SG Schwerin zeigt die abrechnungs- zung für ein behandlungsfehlerfreies ursachen einer Infektion zu ermitteln und rechtlichen Konsequenzen solcher hygie- Vorgehen aufgeführten Hygienebestim- vorzutragen. nerechtlicher Untersagungsverfügungen mungen auch eingehalten wurden. Vor- auf: aussetzung ist nur, dass der klagende Es ist daher nicht verwunderlich, dass Patient konkrete Anhaltspunkte für auch andere Gerichte immer genauer „Erbringt eine Vertragszahnärztin Leis- einen Hygienevorstoß vorgetragen hat. hinschauen. tungen unter Verwendung in ihrer Praxis In dem Fall von 2016 hatte der Patient aufbereiteten Instrumentariums, das „insbesondere darauf hingewiesen, dass Das VG Neustadt befasste sich im Urteil keimarm bzw. steril beim Patienten zur er als frisch operierter Patient neben vom 13.08.2019 mit den Voraussetzun- Anwendung gelangen muss, dessen Ver- einen Patienten gelegt worden war, der gen, unter denen die zuständige Behörde wendung ihr aber durch eine Verfügung unter einer offenen, mit einem Keim infi- dem Inhaber einer Zahnarztpraxis die der nach dem MPG und der MPBetreibV zierten Wunde im Kniebereich litt und Aufbereitung von Medizinprodukten der zuständigen Behörde untersagt worden sein „offenes Knie” allen Anwesenden Kategorie kritisch B wegen der Anwen- ist, darf die KZV die Honoraranforderun- zeigte“. Das reichte dem BGH aus, um dung eines manuellen Reinigungsverfah- gen richtigstellen und ihrer Entscheidung das Krankenhaus in die Pflicht zu neh- rens untersagen darf und führt dann u.a. die - für sofort vollziehbar erklärte - Ent- men, die Einhaltung der Hygienevorga- aus, dass die Reinigung als selbstständi- scheidung der zuständigen Behörde ben darzulegen und zu beweisen ger Teil der Aufbereitung der Hand- und zugrunde legen“ (SG Schwerin, (Rz. 14). Winkelstücke in der Praxis des Klägers 19.02.2020 – S 3 KA 35/18 –, Rz. 31). ZNS 11-20 5
n MVZ n Notdienst LEITARTIKEL recht zur Angemessenheit der Bezah- lung für eine noch zu erbringende Zu MVZ ist für Zahnärzte besonders diese Aus meiner eigenen Beratungstätigkeit Leistung einräumt. Entscheidung des BSG interessant: kenne ich nur Fälle, dass Ärzte und Zahn- ärzte nicht am Notdienst teilnehmen 3. Das Vorliegen Allgemeiner Ge- „Die Höchstzahl der Vorbereitungsassi- wollen. Es gibt aber auch das Gegenteil. schäftsbedingungen lässt sich nicht stenten, die ein zahnärztliches Medizini- Die Heranziehung zum Notfalldienst daraus herleiten, dass ein Zahnarzt sches Versorgungszentrum zeitgleich in setzt eine bereits bestehende aktive inhaltsgleiche Gebührenvereinbarun- Vollzeit beschäftigen darf, richtet sich zahnärztliche Tätigkeit voraus, die nicht gen mit einer Vielzahl von Patienten nach der Zahl der Versorgungsaufträge, allein in den Einsätzen zum Notfalldienst abgeschlossen haben soll. die es zu erfüllen hat“ (BSG, 12.02.2020 besteht. Danach haben nur aktiv tätige – B 6 KA 1/19 R –). Zahnärzte einen Anspruch, am zahnärzt- 4. Eine Berücksichtigung der Kriterien lichen Notfalldienst teilzunehmen (VG des § 5 Abs. 2 GOZ ist keine Wirk- n Neurolyse Gelsenkirchen, 19.08.2015 – 7 K samkeitsvoraussetzung einer Gebüh- 3243/14 –; OVG Nordrhein-Westfa- renvereinbarung nach § 2 GOZ“ Die Abrechnung der Neurolyse nach len, 16.06.2016 – 13 A 2244/15 –). (OLG Köln, 14.01.2020 – 9 U 39/ GOÄ-Nr. 2584 ist ein Dauerthema. Nach- 19 –). n Praxisversicherung stehend ein Auszug aus einer dieses Richtig kurios ist der Sachverhalt der Ent- Thema betreffenden Entscheidung des scheidung des OLG Hamm vom SG Berlin, aus der man sehr gut die 29.01.2020. Ein Zahnarzt machte Scha- Anforderungen ersehen kann, wie sie idR densersatzansprüche aus Amtshaftung Der Austritt von Wasser aus der Zulei- die Rechtsprechung stellt: wegen seiner Nichtheranziehung zum tung eines Zahnarztstuhles ist ein versi- zahnärztlichen Notdienst in den Jahren cherter Leitungswasserschaden (OLG „Die Abrechnung der Neurolyse erfor- 2014 – 2017 geltend. Ihm war 1996 die Dresden, 12.05.2020 – 4 U 2047/19 –). n Praxisbewertung dert die Neueinbettung des Nervs in ein Zulassung entzogen worden. Erst im neues oder neu gestaltetes Bett. Dies Laufe des Jahre 2016 erhielt er sie wieder ergibt sich schon aus dem Wortlaut der zurück. Als Vertragszahnarzt gearbeitet Regelung, der keine Wieder- oder Rück- hat er wohl erst am März 2017. Bis dahin Es gibt Praxisbewertungen durch Kam- einbettung, sondern eine Neueinbettung hatte er nach seinen Erklärungen keine mern und K(Z)Ven und diese kosten vorsieht. Andernfalls hätte es des Leis- Praxis unterhalten, was nach der Not- überraschenderweise ab und an Geld. tungsinhalts „Neueinbettung“ neben dienstordnung aber Voraussetzung für Das OVG Bremen befasste sich mit einem der Nervverlagerung“ nicht bedurft. Eine eine Heranziehung war. Das OLG wies Gebührenbescheid der Zahnärztekam- bloße vorübergehende Umlagerung des die Klage ab (OLG Hamm, 29.01.2020 – mer für eine Praxisbewertung über Nervs mit einer späteren Wiedereinbet- 11 U 83/19 –). 3.760 € und hatte daran nichts auszu- tung in das alte Bett erfüllt die Anforde- setzen (OVG Bremen, 03.02.2020 – rungen der GOÄ 2548 deshalb nicht. n PKV 2 LA 170/19 –). Soweit von Seiten des Klägers und auch in der Kommentarliteratur (vgl. auch Es gibt immer wieder Entscheidungen, Man sollte vorher fragen, ob es sich um Liebold/Raff/Wissing, Kommentar GOZ die sich mit Gebührenvereinbarungen ein kostenloses oder ein kostenpflichti- Bd. 3, GOÄ 2583, 2584, S. 9, Stand nach § 2 GOZ und der medizinische Not- ges Angebot handelt. n Presserecht 08/2019) unter Bezugnahme auf die wendigkeit belassen. Durchaus erfreulich zivilgerichtliche Rechtsprechung die Auf- ist die nachstehende Entscheidung des fassung vertreten wird, eine permanente OLG Köln: Neuverlagerung sei nicht erforderlich, Strafverfahren gegen Heilberufe finden kann dem nur sehr eingeschränkt zuge- „1. Ein Versicherer erklärt mit der Wen- sehr viel häufiger statt, als den Angehöri- stimmt werden. Denn der zitierten Recht- dung „medizinisch notwendige Heil- gen der Heilberufe selbst bekannt. Das sprechung ist zu entnehmen, dass dort behandlung” keine Beschränkung erschwert in der anwaltlichen Beratungs- die Rückverlagerung in ein „neu gestal- seiner Leistungspflicht auf die praxis ab und zu die Überzeugungsbil- tetes Bett“ erfolgte (AG Erding, kostengünstigste Behandlung (vgl. dung. Kommt es zu Strafverfahren, inter- 26.11.2018 – C 1135/15 –). Es war also BGH, 12.03.2003 – IV ZR 278/01 –). essiert sich bei Heilberufeangehörigen eine Veränderung am ursprünglichen idR sehr die Presse dafür. Das LG Köln Bett vorgenommen worden und nicht 2. Eine Gebührenvereinbarung nach § 2 erschwert nun das Vorpreschen der nur eine bloße Rückverlegung des Nervs. GOZ kann nur durch eine Individual- Presse: Nach Auffassung der Kammer genügt es vereinbarung getroffen werden. Für für die Veränderung des Betts allerdings deren Vorliegen ist nicht erforderlich, „Nur weil der Beschuldigte / Angeschul- nicht, wenn diese nur in der Form erfolgt, dass ein Zahnarzt das Überschreiten digte / Angeklagte im Laufe eines Ermitt- als nach der erfolgten Operation das der Gebührenordnung ernsthaft zur lungs- / Zwischen- / Hauptverfahrens die Bett nunmehr ohne die Berührung Disposition stellt und dem Vertrags- Möglichkeit hat, sich zu den Vorwürfen durch die Wurzelspitze geformt ist“ (SG partner eine Gestaltungsmöglichkeit gegenüber den Strafverfolgungsbehör- Berlin, 23.10.2019 – S 83 KA 43/19 –, zur Wahrung der eigenen Interessen, den zu äußern, entbindet dies die Presse Rz. 16). dem Patienten also ein Mitsprache- nicht davon, dem Betroffenen grund- 6 ZNS 11-20
sität Freiburg mit der in der Zulas- LEITARTIKEL sätzlich die Möglichkeit einer Stellung- päden erfährt Unterstützung durch das nahme zu geben, damit dieser sich zu sungszahlenverordnung festgesetz- LG Kiel: den gegen ihn erhobenen Vorwürfen ten Zahl (85 Studierende/Jahr: 43 im äußern kann, sofern sich die Presse dazu WS 2019/20 und 42 im SS 2020) „1. Die Werbung einer Zahnärztin im entschließt, bereits vor einer Verurteilung erschöpft. Internet mit der in ihrem Profilbild über ein Strafverfahren zu berichten“ enthaltenden Bezeichnung ‚Kieferor- (LG Köln, 29.01.2020 – 28 O 221/19 –, 2. Unter den nach wie vor bestehenden thopädin‘ begründet die Verwechs- Rz. 28 ff.). Bedingungen einer räumlichen Man- lungsgefahr mit einer Facharztbe- gelkapazität und einer defizitären zeichnung sowie eine irreführende n Studium der Zahnmedizin personellen Ausbildungskapazität, geschäftliche Handlung i.S.v. § 5 Abs. die an sich rechnerisch nur die Zulas- 1 UWG, wenn die Zahnärztin zwar Es wird immer noch viel um Studienfra- sung von 71 Studierenden zuließe, ist den Titel eines Master of Science gen prozessiert, aber nicht mehr so viel eine Ausbildung mit einem Verhältnis erworben hat, jedoch an einer Wei- gewonnen. von 1 : 1 zwischen der Zahl der nach terbildung zur Fachärztin für Kieferor- wie vor nur vorhandenen 41 Phan- thopädie nicht teilgenommen hat. Mit Änderungen der zahnärztlichen Prü- tomarbeitsplätze und der Zahl der fungsordnung befasst sich das nachste- daran auszubildenden zugelassenen 2. Eine Zahnärztin verletzt ihre Ver- hend wiedergegebene Urteil des OVG Studierenden nach wie vor kapazi- pflichtung zur Unterlassung der Wer- Sachsen-Anhalt vom 19.06.20219: tätsrechtlich nicht zu beanstanden“ bung für ihre Tätigkeiten mit der (VG Freiburg, 04.12.2019 – NC 9 K Angabe ‚Kieferorthopädin‘ dadurch, „1. Es widerspricht den sich aus Art. 12 4575/19 –). dass nach Abgabe einer Unterlas- Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG sowie sungserklärung sie nicht alles ihr dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden „1. Eine Universität ist nicht verpflichtet, Mögliche und Zumutbare unternom- Grundsätzen der Verhältnismäßig- zur Ausbildung ungeeignete und tat- men hat, um die Werbung im Inter- keit und der Chancengleichheit, sächlich auch nicht zur Verfügung net zu löschen oder löschen zu las- wenn ein Studierender der Zahnme- stehende Behandlungseinheiten in sen. Ist das entsprechende Profil noch dizin die erforderliche Mindestpunkt- ihrer Kapazitätsberechnung zu be- bei Google abrufbar, muss ein Antrag zahl für eine (Pflicht-)Lehrveranstal- rücksichtigen und auf diese Weise auf Löschung des wettbewerbswidri- tung mit Patientenbehandlung nur ihre Ausbildungskapazität zulasten gen Profils gestellt werden oder – deshalb nicht erreichen kann, weil einer ordnungsgemäßen Ausbildung wenn dort mit weiteren Verzögerun- ihm nicht die erforderliche Zahl von der Studierenden rechnerisch zu gen zu rechnen wäre – eine Fachfir- Patienten zur Verfügung steht. erhöhen. ma mit der unverzüglichen Löschung beauftragt werden“ (LG Kiel, 2. Erhöht eine Hochschule durch 2. Die JMU Würzburg setzt zu Recht als 30.07.2019 – 15 HK O 1/19 –). bestimmte Regelungen in einer Stu- Grenzwert für die Berechnung der dien- und Prüfungsordnung die Risi- jährlichen Aufnahmekapazität 0,67 Die nachstehende Entscheidung des LG ken für Studierende, ein Studium klinische Behandlungseinheiten für Koblenz zu Werbeaussagen sollte man nicht erfolgreich abschließen zu kön- die Zahnerhaltungs- und Zahnersatz- auch auf Homepages berücksichtigen: nen (hier: Ausschluss von Studieren- kunde je Studierendem oder Studie- den, die wiederholt oder in beson- render an“ (VGH Bayern, „Gesundheitsbezogene Werbung mit ders schwerwiegender Weise die 20.01.2020 – 7 ZB 18.20002 –). fachlichen Aussagen ist nur zulässig, Anweisungen der zugeordneten wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Kursassistenten nicht befolgen oder Mit gerade in Coronazeiten möglicher- Erkenntnis entspricht. Diese Vorausset- grob fahrlässige Behandlungsfehler weise besonders praktisch werdenden zung ist nicht gegeben, wenn dem Wer- begehen), ist dies grundsätzlich Teil Fragen beschäftigt sich ein Urteil des benden jegliche wissenschaftlich gesi- ihrer Entscheidung in wissenschafts- OVG Nordrhein-Westfalen. Wann müs- cherten Erkenntnisse fehlen, die seine relevanten Angelegenheiten, wenn sen Prüfer anwesend sein? Werbeaussagen stützen könnten“ (LG diese sachlich nachvollziehbar auf Koblenz, 22.11.2019 – 1 HK O 28/19 –). den Zweck ausgerichtet sind, die für „Im praktischen Teilbereich ‚Parodonto- Generell ist die Rechtsprechung zur den zahnärztlichen Beruf ungeeigne- logie‘ des Prüfungsabschnitts ‚Zahner- zulässigen Werbung wieder restriktiver ten Kandidatinnen und Kandidaten haltungskunde‘ der Zahnärztlichen Prü- geworden: zu ermitteln“ (OVG Sachsen-An- fung besteht eine Anwesenheitspflicht halt, 19.06.2019 – 3 M 106/19 –). des Prüfers insbesondere bei der prakti- „Eine Werbung einer zahnärztlichen schen Behandlung“ (OVG Nordrhein- Gemeinschaftspraxis auf einer Internet- Kapazitätsfragen bei Studienzugangskla- Westfalen, 18.10.2019 – 14 A 1383/ seite für einen eigenen Notdienst, durch gen behandeln die nachstehenden des 19 –, Rz. 3). die der falsche Eindruck vermittelt wird, VG Freiburg und des VGH Bayern: bei dem Angebot handele es sich einen n Wettbewerbsrecht von der kassenärztlichen Vereinigung „1. Im 1. Fachsemester im Studiengang organisierten Notdienst, ist irreführend“ Zahnmedizin ist zum Wintersemester Der Kampf der Fachzahnärzte für Kiefer- (OLG Köln, 06.03.2020 – 6 U 140/19 –, 2019/2020 die Kapazität der Univer- orthopäden gegen die MSc-Kieferortho- Rz. 62). ZNS 11-20 7
n Wirtschaftlichkeitsprüfung LEITARTIKEL dass eine vom Durchschnitt abwei- 3. Kostenintensive Fälle kommen auch chende Patientenverteilung einen in anderen Praxen vor. Deshalb ist es Nachstehend seien einige Entscheidun- Mehraufwand bei bestimmten Lei- rechtlich nicht zu beanstanden, gen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ohne stungen nach sich zieht. wenn diese Fälle nicht voll berück- zusätzliche Kommentierung wiederge- sichtigt werden, sondern nur in dem geben. 2. Findet im Rahmen einer Wirtschaft- Umfang, als die Anzahl der kostenin- lichkeitsprüfung eine Vorprüfung tensiven Fälle in der Praxis über die „1. Grundsätzlich ist der Vertragsarzt mit durch Sachverständige statt, handelt Anzahl der kostenintensiven Fälle in der Fachgruppe zu vergleichen, für es sich hierbei um verwaltungsinter- der Vergleichsgruppe hinausgeht“ die er zugelassen ist. Das bedeutet, ne Vorgänge, die sich unmittelbar (SG München, 25.10.2017 – S 38 dass ein MKG-Chirurg mit der Grup- nur im Innenbereich der Verwaltung KA 5022/17 –). pe der MKG-Chirurgen zu verglei- auswirken. Die Letztentscheidung chen ist und nicht mit der Gruppe der mit unmittelbarer Rechtswirkung „1. Sowohl die Lage der Praxis als auch Allgemeinzahnärzte, da er eine ent- nach außen ist den Gremien der der Patientenstamm, vorwiegend sprechende Zulassung beantragt hat Wirtschaftlichkeitsprüfung vorbehal- bestehend aus Ausländern/Migran- und auch besitzt. ten. Es besteht deshalb kein ten, rechtfertigen keinen erhöhten Anspruch auf Offenlegung der Behandlungsbedarf. Dies schließt 2. Mit der Prüfmethode „Prüfung nach Umstände der Vorprüfung, insbeson- jedoch nicht aus, dass aufgrund der Durchschnittswerten” ist es unver- dere der Einzelheiten der Vor- Herkunft der Patienten in Einzelfällen einbar, einen MKG-Chirurgen bei prüfung, des Prüfergebnisses und ein erhöhter Handlungsbedarf einzelnen Leistungen mit der Fach- dessen Protokollierung“ (SG Mün- besteht, der aber vom Zahnarzt gruppe der MKG-Chirurgen, bei chen, 06.11.2019 – S 38 KA genauer darzulegen ist (zum Beispiel anderen mit der Fachgruppe der All- 5038/19 –).“ Schilderung des vorgefundenen gemeinzahnärzte zu vergleichen. Ein Zahnstatus vor der Behandlung) solches Splitting wäre überdies nicht „1. Die zulässige Einzelfallprüfung mit nur unpraktikabel, sondern würde Hochrechnung setzt voraus, dass sich 2. Bei welcher Punktzahl bzw. bei wel- dem Kläger gegenüber anderen, bei bei der Überprüfung eine ständig chem Fallwert der kostenintensive denen nur eine Vergleichsgruppe wiederkehrende Verhaltensweise des Fall anfängt, ist eine Frage der Ausle- herangezogen wird, unangemessen Arztes feststellen lässt, die von den gung. Nachdem der durchschnittli- zum Vorteil gereichen. Prüfgremien als unwirtschaftlich che Fallwert der Vertragszahnärzte beurteilt wird. Dabei sind pro Quartal bei ca. € 100,– liegt, muss jedenfalls 3. Ist ein MKG-Chirurg schwerpunkt- mindestens 20 % der abgerechneten ein Fallwert von über € 500,– als mäßig allgemeinzahnärztlich tätig, Fälle zu überprüfen, die zugleich signifikant und außergewöhnlich ist dies als Praxisbesonderheit zu wer- mindestens 100 Behandlungsfälle und damit kostenintensiv angesehen ten und zu berücksichtigen. In dem umfassen müssen. werden (vgl. kzbv TRANSPARENT 15 Zusammenhang kann das Vorliegen +16/2015). dieser Praxisbesonderheit durch 2. Den Vertragszahnarzt trifft dabei einen Vergleich mit den Allgemein- eine besondere Mitwirkungspflicht. 3. Ist in einer Praxis eine relativ hohe zahnärzten festgestellt werden. Liegt Die zur Begründung seines An- Anzahl von kostenintensiven Fällen ein MKG-Chirurg aber auch deutlich spruchs dienenden Tatsachen hat er vorhanden, kann das sowohl auf über den Werten der Allgemeinzahn- so genau wie möglich anzugeben unwirtschaftliches Behandlungsver- ärzte, besteht keine Veranlassung, und zu belegen. halten zurückzuführen sein, als auch seine Praxisausrichtung als Praxisbe- auf einen hohen Behandlungsbedarf sonderheit anzuerkennen. 3. Einwände, die der Zahnarzt erst im hindeuten. Ob darin eine Praxisbe- gerichtlichen Verfahren vorbringt, sonderheit zu sehen ist, bleibt einer 4. Es gibt keinen Erfahrungssatz des bleiben als verspätet unberücksich- Prüfung exemplarischer, aufwändi- Inhalts, dass eine vom Durchschnitt tigt“ (LSG Hessen, 12.06.2019 – L 4 ger Fälle vorbehalten, deren Anzahl abweichende Patientenverteilung KA 63/16 –). so groß zu bemessen ist, dass der (Mitgliederversicherte, Familienversi- Beurteilung eine hinreichende Aussa- cherte, Rentnerversicherte) einen „1. Kostenintensive Fälle sind aus sich gekraft zukommt“ (SG München, Mehraufwand bei bestimmten Leis- heraus nicht automatisch wirtschaft- 10.03.2020 – S 38 KA 5087/19 –). lich oder unwirtschaftlich. n Zahnarzthaftung tungen nach sich zieht“ (SG Mün- chen, 24.07.2019 – S 38 KA 5036/19 u.a. –). 2. Die Berücksichtigung kostenintensi- ver Fälle als Praxisbesonderheit Das OLG Karlsruhe verneint eine Aufklä- „1. Eine andere, vom Durchschnitt der kommt nur bei einer signifikanten rungspflicht des Zahnarztes über ver- Fachgruppe (MKG) abweichende und außergewöhnlichen Abwei- schiedene Präparationsmethoden (hier: Patientenverteilung rechtfertigt nicht chung in Betracht. Davon ist im Stufenpräparation gegenüber Hohl- automatisch die Anerkennung als Bereich der Zahnheilkunde bei einem kehlpräparation) (OLG Karlsruhe, Praxisbesonderheit. Es gibt nämlich Fallwert von über 400 – 500 € und 31.07.2019 – 7 U 118/18 –, Rz. 23). keinen Erfahrungssatz des Inhalts, mehr auszugehen. 8 ZNS 11-20
und hierdurch begründete Gefahren für LEITARTIKEL Mit – aus der Sicht der Implantologen im lung auf Übermittlung der Daten der FORUM Grundsatz erfreulicher Akzentuierung – Dritte, ist er verpflichtet, weiß er von Wahlberechtigten zum Zweck der Wahl- der Alternativenaufklärung befasst sich einer Behandlungsabsicht durch den werbung gibt (OVG Niedersachsen, auch das LG Frankfurt/Oder: Nichtarzt, einen Patienten zu warnen 15.04.2020 – 8 ME 36/20 –, Rz. 11). und eine Behandlung im Rahmen des „1. Es ist behandlungsfehlerhaft, wenn Möglichen zu verhindern“ (OLG Köln, n Nachbemerkung der Zahnarzt den Patienten vor 13.05.2020 – 5 U 126/18 –, Rz. 89). Durchführung einer prothetischen Es ist immer wieder erstaunlich, wie spät Versorgung (hier: teleskopierende Sehr moderate Konsequenzen für den Anwälte in gebührenrechtlichen Streitig- Brücke) nicht über mögliche Alterna- Fall des Verlusts und der Neueinsetzung keiten eingeschaltet werden und dass tivbehandlungen (hier: Einbringung von zwei Implantaten zieht das OLG kein Gefühl dafür besteht, dass der Kum- von zwei Implantaten als weitere Dresden in einem Urteil vom 14.01.2020: pel vom Golf- oder Rotaryklub mögli- Stützpfeiler) aufklärt. cherweise dafür nicht kompetent ist. „1. Für die infolge eines Behandlungs- Man sollte nicht am falschen Ende spa- 2. Aufgrund einer Häufung von fehlers notwendige Entfernung und ren. Behandlungsfehlern (hier: Verlet- Neueinsetzung zweier Zahnimplan- zung der Alternativenaufklärungs- tate ist ein Schmerzensgeld von Prof. Dr. Thomas Ratajczak pflicht, Vorbehandlung mit ungenü- 3.000,00 € ausreichend. Rechtsanwalt, Fachanwalt für gender Röntgen- und Parodontaldia- Medizinrecht, Fachanwalt für gnostik, Unterlassen notwendiger 2. Dem Zahnarzt steht grundsätzlich Sozialrecht endodontischer Maßnahmen, un- nach der fehlerhaften Eingliederung Justiziar des BDIZ EDI zureichende Teleskoparbeit und von Zahnersatz ein Nachbesserungs- Kanzlei RATAJCZAK & PARTNER Schmerztherapie) ist von einem gro- recht zu, dass Ansprüche auf mate- Rechtsanwälte ben Behandlungsfehler auszugehen. riellen oder immateriellen Schadener- Berlin ∙ Duisburg ∙ Essen ∙ Freiburg i. Br. satz ausschließt. Jena ∙ Meißen ∙ München ∙ Sindelfingen 3. In Anbetracht der Länge und Intensi- Posener Str. 1, 71065 Sindelfingen tät der Behandlung (hier: ca. 5 Jahre), 3. Eine solche Nachbesserung ist aller- Tel.: 07031-9505-27 des notwendigen Ziehens mehrerer dings unzumutbar, wenn die zahn- (Frau Sybill Ratajczak) Zähne, äußerst schmerzhafter Ent- ärztliche Leistung vollständig Fax: 07031-9505-99 zündungen und diverser Anschluss- unbrauchbar ist; dies ist auch dann E-Mail: ratajczak@bdizedi.org behandlungen sowie der über das der Fall, wenn ihr Verbleib mit einem Verfahren fortbestehenden man- dauerhaft deutlich erhöhten Entzün- gelnden Unrechtseinsicht des Zahn- dungsrisikos verbunden wäre“ arztes rechtfertigt sich ein Schmer- (OLG Dresden, 14.01.2020 – 4 U zensgeld in Höhe von 10.000 €“ (LG 1562/19 –). Frankfurt/Oder, 01.12.2019 – 11 O 309/11 –). n Zulassung Einen umfangreichen Schadensersatzer- Auch eher einen kuriosen Fall behandelt satzfall wegen zur Überzeugung der die Entscheidung des BSG vom Gerichte durch eine fehlerhaften funktio- 11.09.2019. Der Vorgang betrifft die nellen Vorbehandlung verursachten KZV Rheinland-Pfalz: CMD befasste sich das OLG Köln im „Ein Vertragszahnarzt, der über Jahre Urteil vom 08.04.2020 – 5 U 64/16 –. hinweg Vorstandsmitglieder und Es sprach ein Schmerzensgeld von Beschäftigte seiner Kassenzahnärztlichen 10.000 € und Schadensersatz (Nach- Vereinigung durch Vergleiche ihrer Tätig- behandlungskosten) in Höhe von keit mit Maßnahmen der nationalsoziali- 24.806,81 € zu. stischen Gewaltherrschaft gegenüber Juden beleidigt und davon entgegen Auf eine Entscheidung des OLG Köln einer in einem gerichtlichen Vergleich vom 13.05.2020 sei besonders hinge- abgegebenen Unterlassungsverpflich- wiesen, weil wir immer wieder mal Fall- tung nicht ablässt, verletzt seine ver- konstellationen sehen, in denen vielleicht tragszahnärztlichen Pflichten gröblich“ in ihrem Heimatland approbierte Zahn- (BSG, 11.09.2019 – B 6 KA 14/19 B –). ärzte, die aber hier nur als Helfer beschäftigt werden können, leider den- n Sonstiges noch zahnärztlich behandeln: Zu guter Letzt sei darauf hingewiesen, „Beschäftigt ein Arzt rechtswidrig einen dass es nach Auffassung des OVG Nichtarzt und schafft er hierdurch einen Niedersachsen keinen Anspruch eines Anschein von dessen Arzteigenschaft Wahlbewerbers zur Kammerversamm- ZNS 11-20 9
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FORUM Keine Angst vor Infektionen in Zahnarztpraxen Vertreterversammlung der Bundes-KZV Die Bewältigung der Corona-Pandemie dominiert weiter die politische Arbeit der Kassenzahnärztlichen Bundesverei- nigung (KZBV). Vor dem Hintergrund der aktuellen Dynamik des Infektionsgeschehens berät die Vertreterversamm- lung der KZBV seit heute Lehren und Handlungsbedarfe aus der Pandemie und weitere wichtige Themen der Sicher- stellung und Ausgestaltung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Insbesondere Nachwuchsförderung, die Eßer einmal mehr Rahmenbedingungen reagieren und in Not geratene Praxen Regulierung von Investoren-MVZ, Digita- ein, um der Zahnärzteschaft die Bewälti- zielgerichtet zu unterstützen. Wir schla- lisierung sowie der Kampf gegen die gung der Krise zu erleichtern. „Wir gen vor – in Anlehnung an den bestehen- Volkskrankheit Parodontitis stehen haben den bisherigen Verlauf der Pande- den Schutzschirm für Ärzte – einen dau- neben weiteren versorgungspolitischen mie umfassend analysiert und daraus erhaften Rechtsmechanismus zu schaf- Themen auf der Tagesordnung des wich- Lehren gezogen. Zur Stärkung und Wei- fen, der Liquidität sichert und unter tigsten Beschlussgremiums der Vertrags- terentwicklung der Krisenreaktionsfähig- angemessener Mitwirkung der Kosten- zahnärzteschaft auf Bundesebene. Aus keit des Versorgungssystems hat die träger Ausgleichszahlungen an Praxen Gründen des Gesundheitsschutzes fand Zahnärzteschaft ein Lessons-Learned- ermöglicht, die durch Pandemiefolgen die Sitzung als Videokonferenz statt. Papier vorgelegt, welches Schwerpunkt existenziell bedroht sind“, sagte Eßer. politischer Gespräche auf allen Ebenen Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vor- ist.“ „Wenn die Politik auch nach der Krise auf stands der KZBV betonte in seiner Rede, eine funktionierende flächendeckende die er unter das Motto „Strukturen erhal- Während des Lockdowns seien extreme und wohnortnahe Versorgung bauen ten und Zukunft gestalten“ gesetzt hat- und abrupte Einbrüche im Leistungsge- will, dann darf sie diese jetzt nicht aufs te, dass die Vertragszahnärzteschaft wei- schehen aufgetreten, die die Praxen zum Spiel setzen!“ Dass Deutschland bislang terhin alle Kräfte mobilisiere, um Patien- Teil vor große wirtschaftliche Probleme vergleichsweise gut durch die Pandemie ten, Praxen und Berufsstand gut durch gestellt haben. Aufgrund des Wiederer- gekommen sei, liege nicht zuletzt an der die Pandemie zu bringen. „Auf das zahn- starkens der Pandemie müsse in Hot- Stärke des freiberuflichen und selbstver- ärztliche Versorgungssystem ist immer spots mit ähnlichen, möglicherweise län- walteten Gesundheitssystems. „Verge- und besonders in Krisenzeiten Verlass. ger anhaltenden Einbrüchen gerechnet werblichung und Kommerzialisierung, Als wichtiger Bestandteil der Daseinsvor- werden, die zum Verlust von dringend wie sie von Investoren-MVZ forciert wird, sorge gehen wir Herausforderungen für erforderlichen Versorgungsstrukturen sind nachweislich der falsche Weg. die Sicherstellung der Versorgung zielge- führen könnten. „Der mit der COVID- Dieser fatalen Entwicklung müssen wir richtet an und leisten damit unseren Bei- 19-Versorgungsstrukturen-Schutzverord- entschieden entgegentreten!“, mahnte trag zur erfolgreichen Krisenbewälti- nung eingeführte Pauschalansatz eines Eßer. Die Einschränkung der Gründungs- gung.“ Liquiditätskredits in 2020 reicht zur befugnis für zahnärztliche MVZ sei ein Sicherung dieser Strukturen nicht aus. richtiger Schritt gewesen, dem jedoch Primäres Ziel bleibe es, weiterhin die Diese Regelung muss zeitnah durch weitere folgen müssten. Versorgung aller Patienten bei maxima- einen echten Schutzschirm abgelöst wer- lem Infektionsschutz aufrechtzuerhalten. den, der es den KZVen ermöglicht, auf „Die Ausbreitung von Investoren-betrie- „Patienten sind bei ihren Zahnärztinnen regional unterschiedliches Infektionsge- benen zahnmedizinischen Versorgungs- und Zahnärzten sicher und brauchen schehen in Hotspots angemessen zu zentren und damit verbundene, negative aufgrund hochqualifizierter Hygiene- maßnahmen keine Angst vor Infektionen im Rahmen von Behandlungen zu haben. Mit dem von uns errichteten bundeswei- ten Netz von Behandlungszentren und Schwerpunktpraxen für die Akut- und Notfallbehandlung von Infizierten und Verdachtsfällen sind wir gut aufgestellt.“ Wer infiziert sei, unter Quarantäne stehe, Kontakt zu Infizierten gehabt habe oder Infektionssymptome zeige, solle sich wie bisher vor einer Behandlung telefonisch mit der Zahnarztpraxis oder der jeweili- gen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) in Verbindung setzen, um zu erfah- ren, wo und wann eine Behandlung erfolgen kann. Von der Politik forderte 12 ZNS 11-20
Auswirkungen auf die Versorgung sind sen Behandlung sie sich begeben.“ Zwei zahnmedizinischer Erkenntnisse ange- FORUM nicht gestoppt. Wir sehen dringenden von der KZBV beauftragte Gutachten, passte Versorgungsstrecke entscheiden Handlungsbedarf für eine gezielte Fort- die die Gefahren von iMVZ für die Versor- werde. “Diese Volkskrankheit lässt sich entwicklung der Regelung im Terminser- gung belegen, werden in Kürze veröf- mit den Mitteln der existierenden vice- und Versorgungsgesetz. Konkret fentlicht. Behandlungsrichtlinie nicht erfolgreich muss die Gründung von iMVZ in gut und bekämpfen. Sie ist veraltet und berück- überversorgten Regionen begrenzt wer- n Überarbeitung der sichtigt nicht den aktuellen wissenschaft- den, also vor allem in Großstädten und Parodontitis-Behandlung lichen Erkenntnisstand. Patientinnen und Ballungsräumen. Zudem sollte mehr bis Jahresende Patienten haben jedoch Anspruch auf Transparenz über die Besitzstrukturen im eine zeitgemäße Parodontitis-Behand- Sinne eines verpflichtenden MVZ-Regi- Für die Behandlung der Volkskrankheit lung. Bei dem Thema sind wir inzwischen sters in Anlehnung an das bestehende Parodontitis kündigte Eßer an, dass der auf der Zielgeraden.“ Zahnarztregister geschaffen werden. Gemeinsame Bundesausschuss voraus- Patienten haben ein Recht darauf, schon sichtlich zum Jahresende über eine pra- auf dem Praxisschild zu erfahren, in wes- xistaugliche, an den aktuellen Stand Quelle: PM der KZBV Mit „Abstand“ einstimmig Landesversammlung 2020 des FVDZ Bayern in Fürth Mit „Abstand“ war diese Landesversammlung 2020 des FVDZ Bayern in der Stadthalle von Fürth fokussiert und einig wie selten zuvor. Beschlüsse zu den wichtigen Themen wurden einstimmig gefasst, der Landesvorstand mit Dr. Reiner Zajitschek an der Spitze wurde mit einem überwältigenden Votum bestätigt. In ihrem Leitantrag hoben die rd. 50 rischen Bevölkerung wurde und wird ad absurdum zu führen, der Selbstver- Delegierten aus allen bayerischen Bezir- uneingeschränkt sichergestellt. Wir sind waltung den notwendigen Spielraum zu ken einschließlich München die System- für unsere Patienten/innen da!“ Gleich- lassen sowie den jahrzehntelangen relevanz der Zahnärzte hervor. „Die zeitig ging die Forderung an die politisch Honorarstillstand bei der GOZ zu been- bayerische Zahnärzteschaft hat in den Verantwortlichen auf Bundesebene, den den. schweren Zeiten der Covid-19-Pandemie Zahnärzten für die funktionierende flä- eindrucksvoll bewiesen, dass auf uns frei- chendeckende Versorgung Respekt zu Die Landesversammlung zeigte auch bei beruflich tätige Zahnärztinnen und Zahn- zollen, die Freiberuflichkeit für den den folgenden, vom Landesvorstand vor- ärzte Verlass ist. Die flächendeckende Berufsstand zu stärken, statt sie durch bereiteten Themen Einigkeit. Es ging um zahnmedizinische Versorgung der baye- Vorschriften und Sanktionsandrohungen die Forderungen: Der neue Vorstand des FVDZ Bayern 2020 bis 2022. ZNS 11-20 13
FORUM Die schwäbischen Delegierten in der Landesversammlung • nach Datenhoheit für Patienten bei n Wahlen Jahre im Landesvorstand tätig und wurde allen Anwendungen der Telematikin- mit Standing Ovations verabschiedet. frastruktur (TI), z.B. elektronische Mit überwältigendem Votum stärkte die Gewählte Beisitzer: Dr. Andrea Albert Patientenakte etc.; gleichzeitig werden Landesversammlung dem bisherigen und (Eichstätt/Oberbayern), Dr. Andrea Jehle die TI-Zwangsanbindung sowie die künftigen Landesvorstand den Rücken (Illertissen/Schwaben), Dr. Jürgen Welsch Sanktionierungsmaßnahmen bei Nich- und zeigte sich mit dessen Arbeit wäh- (Hofheim/Unterfranken), Dr. Ingo Lang tanbindung als staatliche Einmischung rend der Corona-Pandemie und in den (Schwandorf/Oberpfalz) und Dr. Fabian in das (Zahn)Arzt-Patientenverhältnis – vergangenen zwei Jahren hochzufrieden. Fleischmann. Der Landesvorstand wird wie in vergangenen Landesversamm- Dr. Reiner Zajitschek (Döhlau/Oberfran- ergänzt durch die jeweiligen acht Vorsit- lungen – abgelehnt; ken) wurde einstimmig zum zweiten Mal zenden der FVDZ-Bezirksgruppen in Bay- in Folge zum Landesvorsitzenden ern, die als geborene Mitglieder gelten • nach Erstattung des Aufwands für die gewählt. Seine Stellvertreter bleiben Dr. und in ihren jeweiligen Bezirksgruppen TI-Anbindung an die Zahnarztpraxen; Thomas Sommerer (Marktredwitz/Ober- gewählt werden. Die Versammlungsleiter franken) und Dr. Jens Kober (München). wurden im Amt bestätigt: Dr. Horst • den pandemiebedingten Mehrauf- Einzige Änderung im Vorstand: Dr. Dieter Wendel aus Bayreuth, Dr. Hans wand für die Praxen rechtssicher zu Fabian Fleischmann aus Deggendorf/ Huber aus Illertissen und Dr. Cosima honorieren. Niederbayern setzte sich gegen Dr. Rücker aus Amberg. n Appell an die Bevölkerung: Manfred Albrecht aus Schillingsfürst/ Mittelfranken durch. Letzterer war viele Quelle: FVDZ Bayern Zum Zahnarzt gehen! Der Beschluss „Zahnärzte können Hygie- ne – Patienten sind sicher“ richtet sich an die bayerische Bevölkerung, weiterhin wie gewohnt zum Zahnarzt zu gehen und auch die Vorsorgeuntersuchungen nicht zu verschieben, um die Mundge- sundheit zu erhalten. „Zahnärzte stehen an vorderster Front bei der Bekämpfung von Infektionen im Mund- und Rachen- bereich – und wissen damit umzu- gehen.“ Beschlüsse Alle Beschlüsse können auf der Internetseite des FVDZ Bayern: www.fvdz-bayern.de eingesehen werden. Impressionen der Landesversammlung in der Fürther Stadthalle: Abstand, Abstand, Abstand 14 ZNS 11-20
Abstand halten, Maske tragen FORUM Aktuelles zu COVID-19, HIV und Hepatitis AIDS-Arbeit in Schwaben und dem ZBV Schwaben In diesen Zeiten ist das Verständnis für und der Schutz vor Infektionskrankheiten besonders wichtig. HIV, Hepatitis und Corona in der zahnärztlichen Praxis lautete die gemeinsame Veranstaltung des Zentrums für AIDS-Arbeit Schwaben und dem ZBV Schwaben, das unter höchsten Hygienebestimmungen in Augsburg stattfand. Wie notwendig nach wie vor die Aufklä- rung ist, darauf wies Dipl.-Päd. Ulrike Alban vom Zentrum für AIDS-Arbeit in Schwaben. Derzeit gebe es 10.000 nicht identifizierte HIV-Infizierte in Deutsch- land. Das Zentrum für AIDS-Arbeit Schwaben arbeitet im Bereich der Prä- vention und Fortbildung, Beratung und Begleitung und bietet natürlich auch Schnelltestungen anonym und vertrau- lich an. Jeden 2. Und 4. Dienstag im Monat wir getestet auf HIV, Hepatitis B und C, Chlamydien, Syphilis und Tripper. n Routinevorschriften beachten ZBV-Vorsitzender Christian Berger erin- nerte an die Vorgänger-Veranstaltung mit dem Zentrum für AIDS-Arbeit Schwa- ben, die 2014 stattgefunden hatte. Damals ging es in erster Linie um die Ver- meidung einer Ansteckung mit Hepatitis B und C. Er, Berger, habe darauf hinge- wiesen, dass es wichtig sei, die Hygiene- kette in der Zahnarztpraxis einzuhalten, um Infektionen generell auszuschließen. Die für die Zahnarztpraxis geltenden Hygienevorschriften sollten unabhängig vom Patienten Routine sein. Relevant sei das Übertragungsrisiko für HIV lediglich bei Kontakt mit infiziertem Blut. Generell gelte es, Nadelstichverletzungen mit Priv.-Doz. Dr. Christoph D. Spinner referierte über COVID-19. Hohlraumnadeln zu vermeiden. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie und In der Hochphase der ersten Welle hätte Insgesamt 650.000 weniger 01-Untersu- damit einhergehend die Gefahr, an man 16 Behandlungszentren eingerich- chungen als im Vorjahreszeitraum seien COVID-19 zu erkranken, habe sich vieles tet, um COVID-Patienten zu behandeln. durchgeführt worden – allerdings wäre verändert. Die Übertragung erfolge Die sog. Schwerpunktpraxen seien die Zahl der 01-Untersuchungn in den anders als beispielsweise bei Hepatitis Anlaufstation für Infizierte und unter Sommermonaten gestiegen und sogar durch Tröpfcheninfektion und Aerosolin- Quarantäne stehende Schmerzpatienten höher gewesen als im Vorjahreszeitraum. fektion, und auch der Spraynebel-Rück- gewesen. Die KZVB habe zudem einen Berger: „Wir haben keine Meldungen, prall müsse berücksichtigt werden. Ber- zahnärztlichen Notdienst unter der die darauf hinweisen, dass sich Patienten ger verwies auf die S1-Leitlinie: Umgang Woche eingerichtet. Von den 8.000 in Zahnarztpraxen angesteckt hätten – mit zahnmedizinischen Patienten bei bayerischen Praxen hätten 300 aus auch keine ZFA oder Zahnärzte.“ Belastung mit Aerosol-übertragbaren verschiedenen Gründen schließen müs- Erregern, die praxisnahe Empfehlungen sen, 2.000 Praxen hätten sich spontan n Verlauf von HIV zur Infektionsprävention und zum für den Notdienst unter der Woche Arbeitsschutz in Zahnarztpraxen wäh- gemeldet, teilte er als KZVB-Vorsitzender Über die Fortschritte in der Therapie der rend der Corona-Pandemie liefere. mit. HIV- und Hepatitisinfektion referierte ZNS 11-20 15
FORUM Infektionen bringe mit sich, dass nicht mehr jede Infektionskette wirklich nach- vollziehbar sei, was zur unkontrollierten Verbreitung führe. Mit der deutlichen Zunahme der Infektionszahlen käme es auch wieder zur Zunahme der Infektion bei älteren Menschen, was bedeute, dass das Durchschnittsalter der Infektion stei- ge. Das sei deshalb medizinisch proble- matisch, weil Menschen mit höherem Lebensalter häufig Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und andere Begleiterkrankungen haben, die einen schwereren Verlauf der Infektionserkran- kung zeigten. Die Teststationen aller Orten sieht er nicht unkritisch, weil der Test selbst bei Ansteckung zunächst durchaus negativ ausfallen könne. Die Inkubationszeit beträgt laut Spinner bis zu 14 Tagen, während die Latenzzeit lediglich 48 Stunden dauere. Das bundesweite Kontaktverbot wäh- Kennen sich aus Vorgänger-Veranstaltungen: Dipl-Päd. Ulrike Alban vom Zentrum für AIDS-Arbeit Schwaben und Christian Berger, 1. Vorsitzender des ZBV Schwaben. rend der ersten Welle hat für den Infek- tiologen den größten Einfluss auf die im n COVID-19 Vergleich mit anderen EU-Ländern niedri- Priv.-Doz. Dr. Christoph D. Spinner, Ober- gen Infektionszahlen ausgeübt. Als Maß- arzt Infektiologie am Klinikum rechts der regel gab er den Teilnehmer mit auf den Isar, TU München. Bevor er auf die Infek- Ähnlich gute Prognosen gibt es bei der Weg: Je größer der Abstand, desto gerin- tion durch COVID-19 einging, streifte er COVID-19-Infektion nicht. Dr. Spinner rät ger das Risiko. die vor 40 Jahren aufgetauchte HIV- zu Abstand und zum Tragen von Mas- Infektion, die zur AIDS-Erkrankung führt. ken, dabei sei die normale MMS-Maske Wie sieht es mit Impfstoffen aus? Für ein Die hohe Welle habe es in den 90-er Jah- mit ihren drei Schichten nur unwesent- bis zwei mRNA-Impfstoffe könnten im ren gegeben. Unbehandelt führe die lich schlechter als FFP2- oder FFP3-Mas- Dezember die Zulassungsdaten vorhan- Infektion nach vier bis fünf Jahren zum ken. Nachdenklich mache ihn allerdings den sein (Quelle: Pharmazeutische Zei- Ausbruch von AIDS und zwischen 10 und der rapide Anstieg der Neuinfektionen, tung vom 20.10.2020). 12 Jahren zum Tod. Größte Sorge berei- denn er zeige, dass es vermehrt zu teten aktuell die Late Presenter – der unkontrollierten Infektionsausbreitun- Anteil der neu Diagnostizierten läge in gen gekommen sei. Diese Vielzahl der Anita Wuttke Europa bei 54 Prozent. Das wichtigste Statement: Die HIV-Therapie sei heute nicht nur gut verträglich, sie führe auch zu einer völlig normalen Lebenserwar- tung. Eine erfolgreiche HIV-Therapie führt laut Spinner zu einer nicht mehr nachweisbaren HI-Viruslast im Körper – und das sei neben der Verhinderung der Erkrankung der beste Schutz vor Ansteckung und vor der weiteren Ver- breitung der Erkrankung! n Hepatitis C heilbar Heptitis C gehört laut Dr. Spinner zu den Viren, die relativ umweltresistent sind und damit am aggressivsten Umweltbe- dingungen trotzen. Die gute Nachricht: Hepatitis C könne man heute heilen. Die Ausheilungsrate läge deutlich über 99 Prozent – und: jegliche Standardaus- rüstung schütze vor Ansteckung! Abstand halten und Maske tragen bei der Präsenzveranstaltung über Infektionskrankheiten in Augsburg. 16 ZNS 11-20
„Marathon“ statt „kurzer Sprint“ FORUM Anti-Corona-Strategie von Ärzteverbänden und Wissenschaftlern Die von Ärzteverbänden und Wissenschaftlern ausgearbeitete Anti-Corona-Strategie kommt in weiten Teilen der Ärz- teschaft gut an. Virologen betonen: Mit einem begrenzten Lockdown bekommt man das Coronavirus nicht in den Griff. Das Positionspapier der Kassenärztlichen eingelassen habe, sagte Gassen. Er wisse Risikogruppen zu konzentrieren, also auf Bundesvereinigung und Vertretern aus aber, dass viele auf ein Papier dieser Art ältere Menschen und solche mit Vorer- der Wissenschaft zu einer Anti-Corona- gewartet haben. krankungen. Strategie erfährt breite Zustimmung aus der Ärzteschaft. Viele Ärzteverbände und „Die ärztliche Position ist sehr lange nicht Er rechne nicht damit, dass Angela Mer- Fachgesellschaften hätten sich hinter die gehört worden“, betonte der KBV-Chef. kel und die Regierungs-Chefs der Länder Argumente der Autoren gestellt. „Wir werden die Pandemie nicht am das Konzept bereits aktuell aufgreifen Rechenschieber besiegen“, sagte Gassen würden. Aber: „Nach der Konferenz ist Die Zahl der Unterstützer des Papiers mit mit Blick auf die Fixierung vieler politi- vor der Konferenz“, sagte Streeck. Bald dem Titel „Evidenz-und Erfahrungsge- scher Entscheidungsträger auf den würden die politisch Verantwortlichen winn im weiteren Management der Anstieg der Infiziertenzahlen. „Das wer- wieder zusammensitzen. COVID-19-Pandemie berücksichtigen“ den die Ärzte mit den Patienten hinbe- erreiche 200.000, berichtete KBV-Chef kommen“, prognostizierte Gassen. Wir können nicht das ganze Land in ein Dr. Andreas Gassen 28. Oktober 2020. „künstliches Koma“ versetzen, warnte Am Mittwochnachmittag verteidigten Gassen. Er verwies auf die Nachbarlän- Unterzeichnet haben unter anderen der die Autoren ihre Positionen vor der Pres- der, in denen trotz harter Einschränkun- Deutsche Hausärzteverband, die Deut- se. „Es geht nicht darum, die Lage zu ver- gen des Alltagslebens die Zahlen durch sche Gesellschaft für Allgemeinmedizin, harmlosen“, sagte der Virologe Professor die Decke gingen. Er würde den politisch der NAV-Virchowbund, der Spitzenver- Hendrik Streeck von der Universität Verantwortlichen daher von allzu tiefen band Fachärzte Deutschland mit 35 Mit- Bonn. Es gehe aber darum, dass sich das Alltagsbeschränkungen abraten. Da das gliedsverbänden, der Spitzenverband Virus mit einem „kurzen Sprint“, wie ihn Virus Teil der Lebensrealität bleiben wer- ZNS, die Bundespsychotherapeutenkam- ein begrenzter Lockdown darstelle, nicht de, könne man nicht alle vier Wochen mer und die Kassenzahnärztliche Bun- in den Griff bekommen lasse. „Wir müs- mal eben das ganze Land herunter- desvereinigung, um nur einige zu nen- sen uns auf einen Marathon vorberei- fahren. nen. ten“, forderte Streeck. Das bedeute, die Er sei überrascht, wie schnell sich diese zur Verfügung stehenden Ressourcen große Zahl an Verbänden auf das Papier zum Beispiel an Tests vor allem auf die Quelle: Ärzte-Zeitung Vorstandswahlen verschoben Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer online Vor dem Hintergrund der aktuellen auf Anfrage per Livestream die Bundes- Dynamik des Infektionsgeschehens und versammlung verfolgen. der rechtlichen Einschränkungen für die Die Neuwahl des Geschäftsführenden Durchführung von Veranstaltungen hat Vorstands soll in einer Wahl-Bundesver- der BZÄK-Vorstand einstimmig beschlos- sammlung als Präsenzveranstaltung sen, die Bundesversammlung der BZÄK stattfinden, sobald die Pandemie es Anfang November nicht als Präsenzver- zulässt. anstaltung durchzuführen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes findet die Bun- Quelle: BZÄK desversammlung online und mit redu- zierter Tagesordnung am 19. Dezember 2020 statt. Gäste und Medien können ZNS 11-20 17
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