Börsen-Zeitung SPEZIAL - Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 27. November 2019 I Nr. 228
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
www.boersen-zeitung.de Börsen-Zeitung SPEZIAL Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 27. November 2019 I Nr. 228 Wirtschaftskanzleien Wirtschaftskanzleien.indd 1 20.11.2019 15:48:32
WM Wirtschafts- und Bankrecht 2 Verlagsbeilage 27. November 2019 WM- und WuB-Online-Datenbank Auf der Hauptzeile sdsdfsfasgasdef Alle Inhalte der WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht sowie der Unterzeile Unterzeile Unterzeile Unterzeile WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht xxx xxxxxxx Suchmaske Trefferliste Volltextanzeige Text „Hier soll ein griffiges Zitat oder einbe- sonderer Fakt stehen“ Alle Informationen zum Wirtschafts- und Bankrecht für Ihre Entscheidungen Testen Sie WM-/WuB-Online jetzt 3 Wochen kostenlos! Test-Zugang unter: r.becker@wmrecht.de oder www.wmrecht.de/wub-online/probeabonnement Börsen-Zeitung spezial WM Wirtschafts- und Bankrecht, Postfach 110932, 60044 Frankfurt am Main,Tel.069 2732 553 Wirtschaftskanzleien.indd 2 20.11.2019 15:48:45
Verlagsbeilage 27. November 2019 3 Inhalt 4 Tech-Giganten: Zähmen leicht gemacht? Von Dr. Andrea Pomana | Debevoise & Plimpton 6 Die Besonderheiten der Unternehmer-Ehe Von Dr. Christoph Philipp und Dr. Lisa Beck | P+P Pöllath + Partners 8 Souverän auf dem internationalen Parkett Von Dr. Christian Schefold | Dentons 10 Corporate-Kredite und (High-Yield-)Anleihen Von Dr. Sébastien Seele und Gernot Wagner | White & Case 12 Quo vadis, EU-Kartellrecht? Von Dr. Markus Röhrig und Christoph Wilken | Hengeler Mueller 14 Neue Regeln für fliegende Autos Von Dr. Thomas Voland | Clifford Chance 16 Ein Instrument Impressum für sonnige Zeiten? Von Dr. Eva Reudelhuber | Gleiss Lutz Redaktion: Martin Winkler Anzeigen: Bernd Bernhardt (verantwortlich) und Andrea Wermann Technik: Tom Maier Gestaltung und typografische Umsetzung: Bernd Handreke 18 Der Brexit und seine Folgen für Fotos: Adobe Stock deutsch-britische Vertragsbeziehungen © aquar © chesky Von Dr. Boris Uphoff | McDermott Will & Emery Druck: Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH, Kurhessenstraße 4–6, 64546 Mörfelden-Walldorf Verlag Börsen-Zeitung in der Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG, Düsseldorfer Straße 16, 60329 Frankfurt am Main Tel.: 069/27 32-0 Anzeigen Tel.: 069/27 32-115, Fax: 069/23 37 02 Vertrieb Fax: 069/23 41 73 Geschäftsführung: Axel Harms, Torsten Ulrich, Dr. Jens Zinke Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 3 20.11.2019 15:48:53
4 Verlagsbeilage 27. November 2019 Tech-Giganten: Zähmen leicht gemacht? Das Wettbewerbsrecht und die Herausforderungen des digitalen Zeitalters Dr. Andrea Pomana Rechtsanwältin bei Debevoise & Plimpton LLP D ie digitale Wirtschaft entwi- ckelt sich mit rasanter Ge- schwindigkeit. Tech-Giganten wie Dies gilt besonders im Verfahren ge- gen Facebook. Im Februar 2019 ent- schied das Bundeskartellamt, dass forderungen durch Tech-Giganten adäquat zu antworten. Google, Apple, Facebook oder Facebook durch die Ausgestaltung Wie hitzig die Diskussion geführt Amazon schaffen durch ihre steti- seiner Vertragsbestimmungen seine wurde, zeigt sich allein am brisanten ge innovative Entwicklung neuer, marktbeherrschende Stellung auf Beschluss des OLG Düsseldorf vom komplexer Geschäftsmodelle einen dem Markt für soziale Netzwerke August 2019, der die Entscheidung stetigen Zugzwang für das Wett- in Deutschland missbraucht. Diese des Bundeskartellamts „zerpflückte“ bewerbsrecht. Netzwerkeffekte, Entscheidung prägte dieses Jahr fast (so in einigen Medien berichtet) und Datenvorsprünge und damit ver- jede kartellrechtliche Debatte zur der Beschwerde von Facebook im bundene Selbstverstärkungseffek- Digitalökonomie. einstweiligen Rechtsschutz stattgab. te führen in digitalen Märkten zu starker und schneller Konzentration Das Amt untersagte dem Unterneh- Die Herausforderung des geltenden von Marktstellungen auf wenige men im Wesentlichen, (i) perso- Kartellrechts, adäquat auf komplexe Unternehmen, die mit den her- nenbezogene Daten, die von ande- digitalökonomische Sachverhalte zu kömmlichen kartellrechtlichen Ins- ren konzerneigenen Diensten wie antworten, zeigt sich dabei an der trumenten nur erschwert bekämpft Whatsapp und Instagram stammen, Marktmacht- „strengen“ Kausalität, die das OLG werden können. mit dem Facebook-Konto eines Nut- kriterien sind Düsseldorf zwischen dem Verhal- zers zu verknüpfen und (ii) Daten ten Facebooks und dem konkreten Das Gesetz gegen Wettbewerbsbe- von Webseiten und Apps Dritter in der Fallbe- Wettbewerbsschaden für den Nut- schränkungen (GWB) hat bereits (die z. B. eine Facebook-Anmeldung, zer fordert. Das Amt hatte nach- arbeitung von vor zwei Jahren mit einer Reihe von ein „Gefällt mir“-Button oder ein weisen müssen, dass Facebook die Maßnahmen auf die fortschreiten- „Teilen“-Button nutzen) zu erheben entscheidender Nutzungskonditionen gerade und de Digitalisierung reagiert. Dazu und mit dem Facebook-Konto zu ver- allein wegen seiner Marktmacht so gehörte die Einführung von Kri- knüpfen, ohne jeweils die ausdrück- Bedeutung ausgestalten konnte. Nicht ausrei- terien, die auf digitalen Märkten liche Zustimmung des Nutzers zu chend sei, wenn sich das Verhalten Marktmacht begründen können, erhalten. aufgrund der Marktbeherrschung darunter Netzwerkeffekte (also die im Ergebnis als wettbewerbsschäd- Attraktivität eines Netzwerks für Die Entscheidung fachte in Europa lich erweist. Letzteres war aber für Nutzer), Zugang zu Daten oder der und darüber hinaus eine intensive das Bundeskartellamt ausreichend: Wechselaufwand der Nutzer bei Diskussion darüber an, ob daten- Facebooks illegale Nutzungsbedin- paralleler Nutzung mehrerer Diens- schutzrechtliche Verstöße bei der gungen seien gerade „Ausfluss“ sei- te (sog. Multi-Homing). Diese und kartellrechtlichen Beurteilung be- ner Marktmacht. andere Marktmachtkriterien sind rücksichtigt werden können oder in der Fallbearbeitung digitalökono- sollen und ob die Kartellbehörden Was sich nach juristischer Haarspal- mischer Sachverhalte von entschei- mit den richtigen Instrumenten aus- terei anhört, hat sehr praktische und dender Bedeutung. gestattet sind, um auf die Heraus- gravierende Konsequenzen. Denn es Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 4 20.11.2019 15:49:00
Verlagsbeilage 27. November 2019 5 stellt sich die Frage, wie viel Wett- der Marktstellung u. a. die sog. In- Bericht „Ein neuer Wettbewerbsrah- bewerbsschaden die Kartellbehörde termediationsmacht von mehrsei- men für die Digitalwirtschaft“ vom bei einem marktbeherrschenden tigen digitalen Plattformen, die als September 2019 konkrete Maßnah- Unternehmen in digitalen Märkten Vermittler (Intermediäre) von Infor- men vor, um das europäische Kar- nachweisen muss. Oder sollte umge- mationen zwischen Nachfrager und tellrecht anzupassen. Dahingehen- kehrt die marktbeherrschenden Un- Anbieter fungieren (z. B. Buchungs- de Pläne der EU-Kommission gibt es ternehmen die Beweislast treffen, plattformen). Das europäi- allerdings konkret nicht. dass ihr Verhalten keine negativen sche Wettbe- Auswirkungen auf den Wettbewerb Die 10. GWB-Novelle soll voraus- Defizite bei der kartellrechtlichen hat, so wie jüngst von der Wettbe- sichtlich 2020 in Kraft treten. Ob es werbsrecht Durchsetzung im digitalen Umfeld werbskommissarin der EU-Kom- damit in der Zukunft leichter sein sind nicht zwingend auf rechtliche muss sich für mission, Margrethe Vestager, vorge- wird, Tech-Giganten zu zähmen, Schutzlücken zurückzuführen. Oft schlagen? wird sich noch zeigen müssen. Je- die Digitalisie- sind aufgrund des schnellen Fort- denfalls wird erwartet, dass das schritts die Folgen für den Wettbe- Eine erste Antwort darauf entwi- neue GWB die Debatte und Durch- rung wappnen werb nicht absehbar. Daher können ckelt der neue Referentenentwurf setzung in digitalen Märkten in der gerade die herkömmlichen Normen zur 10. GWB-Novelle, der den EU mitprägen wird. wegen ihrer bewährten Abstraktheit Maßstab der Kausalität für alle durchaus in der Lage sein, angemes- missbräuchlichen Verhaltenswei- Dies ist wichtig, denn auch das eu- sen auf neue Sachverhalte zu ant- sen richtigerweise vereinheitlichen ropäische Wettbewerbsrecht muss worten. Ob dieser Spagat durch das und an die weniger strenge (Ergeb- sich für die Herausforderungen der neue GWB gelingen wird und das nis-)Kausalität anpassen will. Auch Digitalisierung wappnen. Die vom geltende europäische Kartellrecht andere Regeln der Missbrauchsauf- Bundesministerium für Wirtschaft weiterhin den Herausforderungen sicht sollen effektiver gestaltet wer- einberufene Kommission Wettbe- der Digitalökonomie gewachsen ist, den. Dazu gehört bei der Bewertung werbsrecht 4.0. schlägt in ihrem wird mit Spannung erwartet. Anzeige Der klügste Weg, Ihre Interessen zu wahren. Menschen, die sie im Auge behalten. Börsen-Zeitung spezial D R. O L I V ER G LÜ C K, REC H T S A N WA LT Wirtschaftskanzleien.indd 5 20.11.2019 15:49:09
6 Verlagsbeilage 27. November 2019 Die Besonderheiten der Unternehmer-Ehe Im Spannungsverhältnis zwischen Beruflichem und Privatem Dr. Christoph Philipp, LL.M. Dr. Lisa Beck Partner bei Associate bei P+P Pöllath + Partners P+P Pöllath + Partners N ach allgemeiner Meinung trü- ben sich die Konjunkturaussich- ten in Deutschland langsam ein. Vie- gen, sich bereits vor ihrer Hochzeit Gedanken über das etwaige Schei- tern ihrer Ehe zu machen. Das er- nachdenken, um die zur Begleichung des Zugewinnausgleichsanspruchs erforderliche Liquidität herzustellen. le Unternehmer bereiten sich daher scheint auf den ersten Blick abgeklärt nach mehr als zehn guten Jahren auf und unromantisch, ist aber schlicht- Vor diesem Hintergrund erscheint es härtere Zeiten vor. In welchem Aus- weg der besonderen Situation des in den meisten Fällen sachgerecht, maß die Vorhersagen über eine Re- Unternehmers geschuldet. Und ange- das Unternehmen durch Ehevertrag zession am Ende wirklich zutreffen sichts der Scheidungswirklichkeit in aus dem Vermögensausgleich zwi- werden und was das für die deutsche Deutschland sollte auch niemand die schen den Ehegatten herauszuneh- Wirtschaft bedeutet, lässt sich der- Augen vor diesem Thema verschlie- men und eine Versorgung des ande- zeit noch nicht absehen. Bekannt ist ßen. Oftmals bringt der andere Ehe- ren Ehegatten vielmehr auf andere jedoch, dass sich wirtschaftlich harte gatte sogar Verständnis dafür auf, Weise (z. B. Unterhalt) sicherzustel- Zeiten oftmals auch auf das Privatle- dass der Unternehmer dieses Thema len. Auch maßgeschneiderte Rege- ben von Unternehmern auswirken, da geklärt haben möchte. Daher sollte lungen, wonach eine Begleichung des sich der wirtschaftliche Druck häufig jeder Unternehmer über den eigenen Zugewinnausgleichsanspruchs in be- auf das Familiäre überträgt. Dement- Schatten springen und das Thema stimmten Sachwerten oder in Raten sprechend ist es nicht überraschend, Ehevertrag offen mit seinem (künfti- zulässig ist oder der Zugewinnaus- Beim Thema dass die Scheidungsrate in Krisenzei- gen) Ehegatten diskutieren. gleichsanspruch der Höhe nach auf ten sprunghaft ansteigt. Insbeson- „Ehe und Schei- einen bestimmten Betrag beschränkt dere vor diesem Hintergrund sollten Ein Unternehmer ist aus familien- wird, sind denkbar. Dabei kann für sich Unternehmer – egal ob sie noch dung“ haben es rechtlicher Sicht deutlich angreif- den Todesfall auch etwas anderes vor der Eheschließung stehen oder Unternehmer barer als ein Angestellter. So droht geregelt werden als für den Schei- bereits verheiratet sind – ganz ehrlich im Scheidungsfall nach dem Gesetz dungsfall. und sachlich mit der Frage auseinan- schwerer als ein Ausgleich des während der Ehe dersetzen, ob sie für den Fall einer et- angestellte entstandenen Wertzuwachses eines Hat ein Unternehmer die Ehe ge- waigen Scheidung wirtschaftlich gut Unternehmens in bar (!). Das kann schlossen, ohne sich um das Thema aufgestellt sind. Manager für den Unternehmer ganz erhebli- Ehevertrag zu kümmern, kann das che Liquiditätsprobleme zur Folge Thema auch später noch aufgegriffen Beim Thema „Ehe und Scheidung“ haben, da sein Vermögen üblicher- werden. Der Abschluss eines Ehe- haben es Unternehmer deutlich weise überwiegend im Unternehmen vertrages ist jederzeit möglich, auch schwerer als angestellte Manager. gebunden ist. Insbesondere wenn in noch nach Eingehung der Ehe. Dabei Schließlich leben Unternehmer in ei- Krisenzeiten die Liquidität abnimmt, sei jedoch darauf hingewiesen, dass nem dauerhaften Spannungsverhält- kann die Begleichung des Zugewinn- der nachträgliche Wunsch nach Ab- nis zwischen dem Beruflichen und ausgleichsanspruchs den Unterneh- schluss eines Ehevertrages psycho- dem Privaten. Sie sind nicht zuletzt mer wirtschaftlich in die Ecke drän- logisch regelmäßig schwieriger zu aus Verantwortung für ihre Mitarbei- gen. Im schlimmsten Fall muss er kommunizieren sein wird. Denn der ter und deren Familien dazu gezwun- womöglich sogar über Notverkäufe andere Ehegatte mag sich in dieser Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 6 20.11.2019 15:49:18
Verlagsbeilage 27. November 2019 7 Situation durchaus die Frage stellen, samt kann der Abschluss einer Schei- lagerten Fällen einen wesentlichen wieso das Thema nun angesprochen dungsfolgenvereinbarung dazu bei- Pfeiler der Scheidungsberatung dar. wird. Das kann eine gewisse Unruhe tragen, den Druck aus dem emotional hervorrufen und womöglich Arg- belastenden Scheidungsverfahren zu Fazit: Eine Scheidung bedeutet für wohn schüren. In diesem Stadium ist nehmen. Der grundsätzlich obligato- beide Ehegatten einen erheblichen daher besonders viel Fingerspitzen- rische Gerichtstermin der Ehegatten Umbruch und eine große emotionale gefühl gefragt, wenn sich der andere wird durch die Vereinbarung zur blo- Eine Schei- Belastung. Ein jahrelanger Rosen- Ehegatte durch die Forderung nach ßen Formalität. dungsfolgen- krieg ist – auch für etwa vorhandene Abschluss eines Ehevertrages nicht gemeinsame Kinder – höchst belas- verletzt fühlen soll. Besondere Komplexität bekommt vereinbarung tend und kostet darüber hinaus viel die Scheidung, wenn die Familie in- Geld. Das Ziel einer wirtschaftlichen kann Druck In Fällen, in denen die Ehe nach dem ternational aufgestellt ist. In diesem Scheidungsberatung und -begleitung Gefühl der Ehegatten bereits emoti- Fall stellt sich etwa die Frage, in wel- aus dem Schei- liegt daher im Regelfall in der struk- onal gescheitert und die Scheidung chem Staat der Scheidungsantrag turierten Erarbeitung einer wirt- daher über kurz oder lang unaus- gestellt werden sollte. Dabei ist zu dungsverfah- schaftlich verkraftbaren und mög- weichlich ist, kann der Abschluss berücksichtigen, dass die ausländi- ren nehmen lichst einvernehmlichen Lösung. Auf eines Ehevertrages in Form einer schen Regelungen zu Unterhalt, Zu- diese Weise kann womöglich sogar sogenannten „Scheidungsfolgenver- gewinnausgleich und Wirksamkeit die Basis für ein friedliches Mitein- einbarung“ sinnvoll sein. So können von Eheverträgen womöglich anders ander nach der Scheidung geschaf- die wirtschaftlichen Eckpunkte der ausfallen – hier bestehen teils große fen werden. Im Idealfall sollten die Scheidung wie in einer wirtschaftli- Unterschiede zwischen den verschie- wirtschaftlichen Themen bereits zu chen Transaktion systematisch abge- denen Rechtsordnungen. Diese As- Beginn der Ehe durch Ehevertrag ge- arbeitet werden. Dies betrifft insbe- pekte im Einzelfall zu ermitteln und regelt werden, um sodann unbelastet sondere gesellschaftsrechtliche und die prozessualen Möglichkeiten zu in die gemeinsame Zukunft starten steuerliche Sonderthemen. Insge- bewerten, stellt in international ge- zu können. Anzeige 70 Jahre Exzellenz „ Ich stelle nur Anwälte ein, die besser sind als ich. Prof. Dr. Alfred Gleiss w w w.g l e i s s l u t z .c o m B E R L I N • D Ü S S E L D O R F • F R A N K F U R T • H A M B U R G • M Ü N C H E N • S T U T T G A R T • B R Ü S S E LBörsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 7 20.11.2019 15:49:26
8 Verlagsbeilage 27. November 2019 Souverän auf dem internationalen Parkett Herausforderungen bei multijurisdiktionalen Projekten in Wirtschaftskanzleien Dr. Christian Schefold, LL.M. Partner bei Dentons W arum loggen sich unsere Mit- arbeiter aus Mexiko nicht in unser Konzerntool zum Personalma- Nicht nur die Europäische Union schützt die personenbezogenen Da- ten ihrer Bürger und schottet sich Tool auf dem Laptop oder gar auf dem Mobiltelefon verfügbar? Wo sind die Datenserver? Wo gelangen nagement ein? Die nutzen ja immer gegen Märkte mit anderen Daten- personenbezogene Daten hin – nur noch Papierformulare!“ Dieser oder schutzvorgaben ab. Mittlerweile tun in die EU oder auch in das Werk in ähnliche Ausrufe verzweifelter Füh- dies viele Staaten und verlangen von den USA? Gibt es besondere Zustim- rungskräfte sind oft ein Kick-off für internationalen Konzernen die strik- mungen – etwa für Datentransfers multijurisdiktionale Herausforde- te Compliance mit ihren jeweiligen außerhalb der Europäischen Uni- rungen in einer disruptiven IT-Welt, Vorgaben. Es sollen ja nicht nur die on? Liegt ein Selbstzertifikat nach die auch das Personalmanagement deutschen oder europäischen Anfor- EU-U.S.-Privacy-Shield-Anforderun- nicht verschonen. Der Konzern mit derungen erfüllt sein, ein Weltunter- gen beim US-Provider vor? Nicht zu- Sitz in einer bekannten deutschen In- nehmen will und soll sich auch an letzt: Wie steht der Konzernbetriebs- dustrieregion hat sich für eine Perso- die Standards in anderen Erdteilen rat in Deutschland zu dem neuen nalverwaltungssoftware begeistert, halten. Der deutsche Personalverwaltungs-Tool? Das will die den strengen Anforderungen Mittelstand ist der Datenschutzbeauftragte im Werk der Datenschutz-Grundverordnung Hier helfen international ausgerich- in Mexico City unbedingt wissen. entspricht – aber auf dem internatio- tete Wirtschaftsanwälte, idealerwei- außerhalb der Gut, wenn Anwaltsteams weltweit nalen Parkett außerhalb der EU nicht se mit einem Team von Kolleginnen häufig zusammenarbeiten und auch Europäischen mehr so recht begeistert. und Kollegen, die in all den Staaten in einer Kanzlei verbunden sind. präsent sind, in denen ein Mandant Union ge- Hier sind keine mühsamen „Kon- Selbst der deutsche Mittelstand ist mit Tochtergesellschaften, Zweig- fliktchecks“ mehr nötig. Mandats- außerhalb der Europäischen Union niederlassungen oder auch nur schäftlich sehr vereinbarungen liegen vor und auch geschäftlich sehr aktiv: China, Russ- Mitarbeitern präsent ist. Gut, wenn aktiv das Profil des Mandanten sowie das land sind bereits bekannte Märkte schnell, einfach und auch zu ver- Wissen um die Bedeutung bestimm- – aber auch Australien und einige la- nünftigen Kosten Rechtsrat aus den ter Fragen ist vorhanden. teinamerikanische Staaten wie eben entferntesten Teilen der Welt zusam- Mexiko, Brasilien aber auch Kolum- mengetragen werden kann. Rechts- In Zeiten von abflauender Konjunk- bien sind attraktiv. Derzeit kommt kulturen sind so unterschiedlich wie tur und Unsicherheit durch globale auch Afrika wieder in den Fokus und Landessprachen: Hier bedarf es Er- Handelskonflikte sind Kostenaspek- damit Zweigniederlassungen und fahrung sowie auch Übersetzungs- te wieder in den Vordergrund ge- Mitarbeiter in Marokko, Senegal und kunst – nicht nur hinsichtlich der rückt. Effizienz im Unternehmen, ein Südafrika. Was haben diese Staa- Sprache, sondern auch des Rechts- Shared-Services-Konzept, Arbeits- ten gemeinsam? Auch diese Länder verständnisses. teilung im Konzern, Zentrierung haben ein mittlerweile weit entwi- einheitlicher Aufgabenbereiche von ckeltes Datenschutzrecht sowie hohe Der Ausruf des Personalchefs muss Compliance bis Zeitwirtschaft füh- rechtliche Anforderungen an Arbeit- zunächst für die Kollegen in Me- ren zu innerbetrieblichen Maßnah- geber. xiko konkretisiert werden: Ist das men, die weltweite Kooperation er- Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 8 20.11.2019 15:49:33
Verlagsbeilage 27. November 2019 9 fordern. Wehe, wenn ein Betriebsteil zeichnet, auch Lösungen für kom- ist ähnlich wie bei der Mehrspra- nicht mitspielen kann oder gar will. plexe Vorgänge und Anforderungen chigkeit auch die Kenntnis weiterer zu finden. Es ist die Königsdisziplin Rechtsordnungen hilfreich. Das Hindernisse im rechtlichen Bereich globaler Anwaltsteams, einheitliche kann ein Zusatzstudium bewerk- kann ein multijurisdiktional arbei- Konzernlösungen mit lokaler An- stelligen oder ein längerer, beruflich tendes Team aus Wirtschaftsjuristen wendbarkeit zu finden und dann mit orientierter Auslandsaufenthalt. Ein ausgleichen. Es gelingt aber oft noch dem Mandanten auch gemeinsam erster Schritt ist die enge Zusam- mehr. Häufig werden die Besonder- weltweit umzusetzen. Nur globale menarbeit mit ausländischen Kolle- heiten des lokalen Rechts auch dazu Kanzleien schaffen hier die idealen gen zu Fachthemen. Oft kann so be- genutzt, in der Unternehmensgruppe Voraussetzungen für diese Erfolge, reits durch Erfahrung und Übung ein auch andere Positionen durchzuset- die ihren Mandanten effiziente und Grundwissen über fremde Rechts- zen. Die Personalabteilung in Mexi- effektive Einheitslösungen im Kon- ordnungen erreicht werden. ko-Stadt soll reduziert werden? Das zernverbund sichern helfen. So kann neue mexikanische Datenschutz- das Lokalisationsgebot erfolgreich Ferner hilft ein Gespür für die Sen- recht könnte einen Grund dazu durch eine Umgestaltung der Pro- sibilitäten fremder Kulturen. Dazu liefern, dass die Aufgaben nicht in zesse der Personalverwaltung erfüllt müssen Rechtskulturen nicht exo- das zentrale Shared-Service-Center und das Tool uneingeschränkt ge- tisch sein; auch innerhalb der Euro- nach Deutschland ausgelagert wer- nutzt werden. päischen Union ist häufig ein inter- den. Wenn Mitarbeiterdaten nur in Überset- kulturelles Fingerspitzengefühl für Mexiko verarbeitet werden dürfen, Die Zusammenarbeit in Teams ist zungskunst den Mandatserfolg unabdingbar. dann muss die Funktion dort erhal- Grundvoraussetzung für die optima- ten bleiben. Nun können Rechtsnor- le Betreuung globaler Mandanten. – nicht nur Kenntnisse des internationalen Kol- men strikt oder eher liberal ausge- Dabei kann der Schwerpunkt nicht lisionsrechts führen einmal zu Pro- hinsichtlich legt werden. Wenn eine Kanzlei hier auf einer Rechtsordnung liegen: Die blembewusstsein, dann aber auch keine verlässlichen Kollegen vor Ort Welt ist weder allein deutsch noch der Sprache, zu gut anwendbaren Beratungser- in Mexiko hat, können übertriebene amerikanisch oder chinesisch. Mul- gebnissen. Was hilft eine sorgfältige rechtliche Argumente erhebliche tijurisdiktionalität lässt sich nur bei sondern auch Analyse mit Blick auf die eine Rechts- Auswirkungen auf das Effizienzpro- gegenseitiger Achtung und Anerken- des Rechtsver- ordnung, wenn zwar die Rechts- gramm des Konzerns haben. nung leben: Inklusion wird großge- beratung stimmig ist, das Ergebnis schrieben. Somit kann ein optima- ständnisses im Ausland aber nicht durchgesetzt Nicht nur die Mexikaner haben Vor- ler und dabei auch kostengünstiger werden kann? Gerade in Zeiten eher behalte gegen das neue Tool. Es mel- Erfolg nicht von einer Fachkraft aus national orientierter Politik erfolgt det sich die Vertriebsniederlassung einer bestimmten Rechtsordnung eine Gesetzgebung häufig nach den aus St. Petersburg: „Russische per- heraus betrieben werden. Es sind An- eigenen Maßstäben. Dabei wird die sonenbezogene Daten dürfen nur in wälte aus allen betroffenen Rechts- hohe Integration der Weltwirtschaft Russland verarbeitet werden!“ Loka- ordnungen erforderlich, die im missachtet. Das jeweilige Recht kann lisationsanforderungen werden ge- gemeinsamen Austausch und auch oft schon in der Nachbarjurisdiktion rade im internationalen Datenschutz mit Respekt für die unterschiedli- nicht mehr angewandt werden; jegli- immer häufiger. Der Datenschutz chen Rechtsordnungen Lösungen cher Wirtschaftsaustausch wird von könnte bald eine neue Dimension erarbeiten. Gerade der gleichbe- Unsicherheiten überschattet. Zwar von Handelshemmnissen darstellen, rechtigte Austausch ermöglicht Lö- wird ein multijurisdiktionales An- die gerade die moderne Welt der IT sungsfindungen, die mit dem Blick waltsteam gewiss sichere Lösungen immer weniger global erscheinen auf nur eine Hauptrechtsordnung finden – hätte aber ein rechtsverglei- lässt. Was früher einfache Export- ausgeschlossen bleiben. Hier liegt chender und -integrierender Ansatz oder Importverbote, dann übermä- der Vorteil polyzentrischer, globaler des lokalen Gesetzgebers hier nicht ßige Zölle und später Produkt- oder Kanzleien. von vornherein Probleme vermeiden Serviceanforderungen bewerkstel- können? ligten, kann heute ein übermäßiger Sprachkenntnisse sind unabding- Datenschutz darstellen, der Schutz- bar. Oft reicht das Beherrschen einer Der Erfolg global agierender Unter- anstrengungen anderer Länder als Weltsprache alleine nicht mehr aus. nehmen wird von multijurisdiktional ungleichwertig diskreditiert oder Es erleichtert die Kommunikation ausgerichteten Wirtschaftskanzlei- gleich eine Verortung von Daten ver- innerhalb der Kanzlei und mit den en unterstützt – im stärkeren Maße langt. Mandanten, wenn Anwaltsteams ist aber auch eine lokale Politik mit mehrsprachig kommunizieren und Blick auf globale Wirtschaftsgege- Es bedarf profunder Kenntnisse des auch handeln können. Sprachen er- benheiten erforderlich. Der multiju- lokalen Rechts, verbunden mit ei- öffnen zudem Kulturen – und auch risdiktionale Ansatz sollte sich nicht nem regen Austausch über Anwen- das Verständnis für fremde Rechts- allein auf Beratung beschränken, er dungsbeispiele und Methoden sowie ordnungen. ist bereits bei der Gesetzgebung zu einer globalen Erfahrung an Tipps beachten. Nur so kann ein globaler und Tricks, die eine multijurisdikti- Neben der Rechtsordnung, in der die Erfolg der lokalen Wirtschaft ermög- onale Kanzlei mit der Fähigkeit aus- juristische Erstausbildung erfolgte, licht und gesichert werden. Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 9 20.11.2019 15:49:41
10 Verlagsbeilage 27. November 2019 Corporate-Kredite und (High-Yield-)Anleihen Paradigmenwechsel bei der Finanzierung von Immobilienunternehmen Dr. Sébastien Seele Gernot Wagner Local Partner bei White & Case LLP Partner bei White & Case LLP T raditionellerweise hebeln Im- mobilienunternehmen bei der Finanzierung von Immobilien- Kapitalaufwendungsprogramme zur Aufwertung der Immobilie durch- zuführen. Schließlich müssen regel- finanzierung geht die enge rechtliche Verzahnung von grundpfandrecht- lich besicherten Immobilienkrediten investitionen ihr Eigenkapital mit mäßig Restriktionen hinsichtlich des mit den durch sie finanzierten indi- grundpfandrechtlich besicherten Abschlusses und der Änderung von viduellen Immobilieninvestitionen (Bank-)Immobilienkrediten und er- Mietverträgen beachtet und perio- nicht nur mit operativen Beschrän- gänzen diese zum Teil mit Mezzani- disch die Einhaltung von immobili- kungen in der Bewirtschaftung der ne-Fremdkapital. Die so geschaffene enspezifischen Finanzkennzahlen betroffenen Immobilien einher. Wei- Kapitalstruktur erlaubt es in der nachgewiesen werden. terhin bedeutet diese Verzahnung Regel, den Einsatz von Eigenkapital auch, dass das Schicksal der indivi- auf ca. 20 bis 40 % des Investitions- Mit einem Investment-Grade-Rating duellen Bankfinanzierung untrenn- aufwands zu beschränken. versehene, meist börsennotierte Im- bar mit dem Investmentzyklus der mobilienunternehmen haben bereits individuellen Immobilie verbunden Wie in den meisten europäischen länger die Möglichkeit, zur Erweite- ist. Solche Finanzierungen sehen Märkten stellen auch in Deutschland Eine Reihe rung der Finanzierungsmöglichkei- deshalb so gut wie immer vor, dass erstrangig besicherte (Bank-)Kredite von Vorteilen ten ihrer Immobilieninvestitionen eine Veräußerung der Immobilie zu eine bislang kostengünstige Form auf den Kapitalmarkt und auf klas- einer Sondertilgungsverpflichtung der Teilfinanzierung von Immobi- gegenüber sische Corporate-Kredite zurückzu- der Finanzierung führt. lieninvestitionen dar, da sie für die klassischen greifen. kreditgebende Bank vergleichsweise Im Gegensatz hierzu erlaubt die risikoarm sind. Immobilien- Eine neuere zu beobachtende Ent- eher ganzheitliche Betrachtung der wicklung ist indes, dass zunehmend finanzierten Unternehmensgruppe finanzierungen Dieser Kostenvorteil wird jedoch Unternehmen ohne Rating oder mit mit der Gesamtheit ihrer Investiti- in der Praxis mit der Auflage ein- einem Rating unterhalb von Invest- onen und anderer Vermögenswerte schränkender vertraglicher Vorga- ment Grade ebenfalls Zugriff auf die- im Rahmen einer (High-Yield-)An- ben der finanzierenden Bank bei se Möglichkeiten (in Form der Emis- leihe oder eines Corporate-Kredits der Handhabung des jeweiligen In- sion von High-Yield-Anleihen und eine Entkopplung von individuellen vestments erkauft. Hierzu gehören der Aufnahme von „Leveraged“-Cor- Immobilieninvestitionen und mithin beispielsweise detaillierte Infor- porate-Krediten) erhalten und sich eine Flexibilisierung im Hinblick auf mationspflichten hinsichtlich der somit für sie alternative Möglich- den Immobilienbestand der Gruppe. Immobilie und der Mieterstruktur keiten der Strukturierung ihrer Ge- sowie regelmäßig Beschränkungen samtfinanzierung eröffnen. Eine weitere Vereinfachung stellt die im Hinblick auf die Zahlungsströme Besicherung von (High-Yield-)An- innerhalb der immobilienhaltenden Diese Finanzierungsformen bieten leihen und Corporate-Krediten dar. Zweckgesellschaft. Zudem kann die gegenüber klassischen Immobilienfi- Diese erfolgt nach den Usancen des finanzierende Bank den Kreditneh- nanzierungen eine Reihe von Vortei- Marktes – wenn überhaupt – häufig mer dazu verpflichten, komplexe len. Bei der klassischen Immobilien- lediglich durch die Verpfändung von Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 10 20.11.2019 15:49:50
Verlagsbeilage 27. November 2019 11 Anteilen an Holdinggesellschaften periodisch nachgewiesen werden samten Laufzeit Tilgungsleistungen und die Sicherungsabtretung von müssen. erbracht werden müssen. konzerninternen Kreditforderun- gen. Demgegenüber müssen klas- Die Finanzierung über den Kapital- Für mit Investment Grade bewerte- sische Immobilienkredite regel- markt ist für Immobilienunterneh- te Anleiheemittenten und Corpo- mäßig u. a. durch Grundschulden, men auch deshalb besonders attrak- rate-Kreditnehmer ersetzen diese Geschäftskontenverpfändungen und tiv, da sie es ermöglicht, Kupons auf alternativen Finanzierungsformen die Sicherungsabtretung von Miet- Basis der historisch niedrigen Markt- Klassische bereits zum Teil vollständig klas- und anderen Forderungen besichert zinssätze mit zudem vergleichsweise Immobilien- sische Immobilienfinanzierungen. werden. langen Laufzeiten zu sichern. Die so Aufgrund ihres attraktiven Preises begebenen Anleihen sind nicht an finanzierungen und der anderweitig regelmäßig nur Die Anleihebedingungen bzw. die bestimmte Immobilienvermögens- höher realisierbaren Finanzierungs- weiterhin ein Verträge entsprechender Corporate- werte gebunden, sodass die Emitten- kosten für nicht bewertete und unter Kredite sehen zudem häufig kaum ten einen Teil ihres (wechselnden) wichtiger Teil Investment Grade bewertete Unter- operative Beschränkungen für das Immobilienbestands zu stabilen und nehmen werden klassische Immobi- Halten und das Bewirtschaften der vorhersehbaren langfristigen Fi- der Gesamt- lienfinanzierungen indes weiterhin gehaltenen Immobilien vor. Der nanzierungskosten (teil)finanzieren finanzierung einen wichtigen Bestandteil der Ge- Überwachungs- und Reporting- können. Zudem erlaubt die Finan- samtfinanzierung von Immobilien- Aufwand ist mithin gegenüber der zierung über den Kapitalmarkt, das investitionen für solche Unterneh- klassischen Immobilienfinanzierung eingesammelte Fremdkapital erst men bilden. Gleichwohl stellen die deutlich reduziert. Zusätzlicher, ent- bei Fälligkeit der Anleihe zu tilgen. alternativen Finanzierungsformen scheidender Vorteil ist, dass relevan- Auch das bietet einen entscheiden- eine attraktive Möglichkeit dar, die te Finanzkennzahlen häufig nur an- den Vorteil gegenüber der klassi- Gesamtfinanzierungsstruktur zu lassbezogen (z. B. bei der Aufnahme schen Immobilienfinanzierung, bei vereinfachen und den Einsatz von weiteren Fremdkapitals) und nicht welcher zuweilen während der ge- Mezzanine-Kapital zu beschränken. Anzeige Wir sind eine der führenden internationalen Anwaltskanzleien mit über 700 Anwältinnen und Anwälten weltweit. Debevoise verfügt über einen Beratungsschwerpunkt in den Bereichen Kartellrecht, Compliance, Corporate Governance und Corporate Defence unter Einschluss von unternehmensinternen Untersuchungen. Unser Beratungsspektrum umfasst transaktionsbezogene Prüfungen wie umfangreiche Untersuchungen in mitbestimmten Unternehmen, in Deutschland wie auch im Ausland. Darüber hinaus beraten wir bei der Einführung und der Verbesserung von Compliance-Maßnahmen, unter Einschluss kartellrechtlicher Anforderungen. Debevoise & Plimpton LLP Taunustor 1 (TaunusTurm) | 60310 Frankfurt am Main Tel: +49 69 2097 5000 | www.debevoise.com New York | Washington, D.C. | London | Paris | Frankfurt | Moscow | Hong Kong | Shanghai | Tokyo Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 11 20.11.2019 15:49:59
12 Verlagsbeilage 27. November 2019 Quo vadis, EU-Kartellrecht? Aktuelle Entwicklungen in Brüssel Dr. Markus Röhrig Christoph Wilken Partner bei Senior Associate bei Hengeler Mueller Hengeler Mueller A m 1. Dezember 2019 soll die neue EU-Kommission, mit der Dänin Margrethe Vestager als Vize- Insbesondere Google, Apple, Ama- zon & Co. werden dies mit Argus- augen beobachten. dem Europäischen Parlament hat sie deutlich gemacht, dass Regulierung aus ihrer Sicht das absolut letzte Mit- präsidentin und Kommissarin für tel sein sollte. Andererseits scheut sie Wettbewerb und Digitalisierung, ihre Für die zweite Amtszeit von Marg- regulatorische Eingriffe nicht, wenn Arbeit beginnen. Anlass genug, einen rethe Vestager hat Ursula von der sie sie für erforderlich hält. Denkbar, Blick auf aktuelle Entwicklungen im Leyen in ihrem „Mission Statement“ dass die Bundesregierung die deut- EU-Kartellrecht zu werfen. Die künf- das Hauptanliegen formuliert, Eu- sche Präsidentschaft 2020 nutzt, tige Kommissionspräsidentin Ursula ropa fit für das Digitalzeitalter zu um eigene Impulse im Bereich der von der Leyen hat Margrethe Vesta- machen. Im Kartellrecht ergeben Digitalwirtschaft zu setzen. Die von ger, die bereits seit 2014 im Amt ist, sich hier vor allem Fragen im Zu- Peter Altmaier beauftragte „Kom- mit zusätzlichen Verantwortlichkei- sammenhang mit der Behandlung mission Wettbewerbsrecht 4.0“ hat ten ausgestattet. In ihrer neuen Rolle neuartiger Geschäftsstrategien wie hierzu kürzlich weitgehende Emp- soll sie nicht nur die Durchsetzung Plattformen oder Preisalgorith- fehlungen formuliert, etwa für eine der Wettbewerbsregeln überwachen, men. Kurz gefasst: Ist das geltende spezifische Regulierung von markt- sondern auch die digitale Agenda der EU-Kartellrecht noch zeitgemäß, mächtigen Plattformen. Nicht alles EU-Kommission vorantreiben. Zuzu- Die neue um potenziell wettbewerbsschädli- davon wird in Brüssel auf einhellige trauen ist ihr die neue Mammutauf- „Doppelzustän- che Praktiken in der digitalen Wirt- Zustimmung stoßen. gabe. Allerdings ist die neue „Dop- schaft effektiv zu verfolgen? Einige pelzuständigkeit“ für Wettbewerb digkeit“ für meinen eine gewisse Überforderung Große Herausforderungen erwarten und Digitalisierung auf Kritik gesto- des Kartellrechts zu erkennen und Margrethe Vestager auch in ande- ßen. Einerseits solle Margrethe Ves- Wettbewerb sehen den Gesetzgeber aufgerufen, ren Bereichen. Kürzlich etwa hat die tager die Wettbewerbsregeln gegen und Digitali- durch spezifische Regulierung tätig EU-Kommission die Ermittlungen die Tech-Giganten durchsetzen. An- zu werden. Andere weisen auf die gegen die deutschen Autokonzer- derseits könne nur im kooperativen sierung ist auf Risiken einer Überregulierung hin, ne verschärft. Der Verdacht lautet, Austausch mit ebendiesen Unterneh- Kritik gestoßen die wichtige Innovationsanreize von dass BMW, Daimler und VW bei der men eine Digitalisierungsstrategie Unternehmen hemmen könnte. Die Entwicklung und Einführung von für Europa entstehen. Das beiße sich. Digitalwirtschaft möge Behörden Technologien zur Verringerung der Margrethe Vestager betonte in ihrer und Gerichte mit neuen Themen Schadstoffemissionen von Benzin- Anhörung vor dem Europäischen konfrontieren, etwa beim Zugang zu und Diesel-Pkw in kartellrechtlich Parlament, dass die Unabhängigkeit Daten als Wettbewerbsfaktor. Dar- unzulässiger Weise miteinander der kartellrechtlichen Fallbearbei- aus ein Versagen der bestehenden kooperiert hätten. Der Fall wirft tung nicht „verhandelbar“ sei. Ein Instrumentarien des EU-Kartell- schwierige Abgrenzungsfragen auf: etwaiges Konfliktpotenzial bestehe rechts zu folgern, gehe hingegen zu Wo verläuft die Grenze zwischen aufgrund unparteilicher und trans- weit. Margrethe Vestager wird wohl legitimer Forschungskooperation parenter Entscheidungsstrukturen einen vermittelnden Ansatz verfol- und unzulässigen Absprachen? Ab- innerhalb der EU-Kommission nicht. gen. Im Rahmen ihrer Anhörung vor hilfe könnte eine Reform der Ende Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 12 21.11.2019 14:13:54
Verlagsbeilage 27. November 2019 13 2022 auslaufenden „horizontalen“ ren eingeleitet. Zuletzt hat sie Milli- dass der Online-Vertrieb als „eigene“ Gruppenfreistellungsverordnungen onen-Bußgelder etwa gegen Guess Regelungsmaterie, für die bestimmte schaffen, die bestimmte Kooperati- (40 Mill. Euro) und Sanrio/Hello Kernbeschränkungen samt Rückaus- onen zwischen Wettbewerbern im Kitty (6,2 Mill. Euro) erlassen, weil nahmen definiert werden, Eingang Bereich R & D bzw. Spezialisierung die mit Händlern abgeschlossenen in die Vertikal-GVO selbst findet. Es legitimieren. Den öffentlichen Kon- Vertriebs- und Lizenzverträge unter bleibt aus Sicht der Unternehmen zu sultationsprozess zur Reform hat die anderem den grenzüberschreitenden hoffen, dass die neue Vertikal-GVO EU-Kommission gerade angestoßen. Verkauf von Produkten an Verbrau- mehr Klarheit zu (vielen) derzeit Margrethe Vestager wird sich auch cher in anderen EU-Mitgliedstaaten streitigen Fragen des Kartellver- mit dem immer spürbarer werden- beschränkten. Weitere Verfahren we- triebsrechts – insbesondere im On- den Rückgang neuer Kronzeugen- gen des Verdachts vertikaler Verstöße line-Bereich – bringt. anträge auseinandersetzen müssen. laufen derzeit noch. Es ist zu erwar- Hier droht die EU-Kommission Op- ten, dass auch die „neue“ EU-Kom- Interessant wird schließlich sein, wie fer ihres eigenen Erfolgs zu werden. mission weiterhin einen Schwer- In den letzten sich Margrethe Vestager zu Forderun- Über Jahre hat sie das Ziel verfolgt, punkt bei der Verfolgung solcher Jahren hat die gen nach einer Reform der europäi- Opfern von Kartellabsprachen die Praktiken setzen wird. Aktuell steht schen Fusionskontrolle positionieren Durchsetzung von Schadenersatzan- zudem die Reform der sogenannten EU-Kommis- wird. Die Untersagung der Siemens/ sprüchen zu erleichtern. Die Kehrsei- Vertikal-Gruppenfreistellungsver- sion einen stär- Alstom-Fusion hat der EU-Kom- te: Unternehmen realisieren das mit ordnung („Vertikal-GVO“) sowie der mission scharfe Kritik eingebracht, Schadenersatzklagen verbundene ihr begleitenden „Vertikal-Leitlinien“ keren Fokus nicht zuletzt von Peter Altmaier. Der Risiko und schrecken davor zurück, auf dem Programm der EU-Kommis- Vorwurf: Die Fusion sei erforderlich auf vertikale sich der EU-Kommission zu offenba- sion. Die Vertikal-GVO regelt, unter gewesen, um die Wettbewerbsfähig- ren. Hier wird die EU-Kommission welchen Voraussetzungen Vertriebs- Themen gelegt keit der europäischen Unternehmen über neue Wege nachdenken müs- vereinbarungen, z. B. zwischen ei- Siemens und Alstom im globalen sen, um ihr Kronzeugenprogramm nem Hersteller und seinen Händlern, Wettbewerb mit dem chinesischen nicht zu gefährden, etwa durch einen vom Kartellverbot freigestellt und Hersteller CRRC sicherzustellen. erweiterten Schutz von Kronzeugen somit zulässig sind. Zwar ist noch Am 4. Juli 2019 haben der deutsche, vor Schadenersatzansprüchen. ungewiss, wie die EU-Kommission der französische und der polnische die neuen Regeln konkret ausgestal- Wirtschaftsminister eine klare Bot- In den letzten Jahren hat die ten wird. Man kann aber schon jetzt schaft an Brüssel gesendet. In einem EU-Kommission einen stärkeren Fo- die Prognose wagen, dass neue Re- Papier mit dem Titel „Modernising kus auf vertikale Themen gelegt, ein geln zum Online-Vertrieb das Kern- EU Competition Policy“ fordern sie Feld, das sie bislang eher nationalen stück der Reform bilden werden. mehr Flexibilität in der europäischen Behörden – allen voran dem Bundes- Die EU-Kommission wird wohl die Fusionskontrolle, um gemeinsame kartellamt – überlassen hat. Infolge neuere Rechtsprechung des EuGH europäische Interessen zu schützen. ihrer Sektoruntersuchung im Bereich – etwa zu Drittplattformverboten – Übersetzt heißt das: laxere Regeln E-Commerce aus dem Jahr 2017 hat rezipieren und gegebenenfalls wei- für „European Champions“. Es bleibt die EU-Kommission mehrere Verfah- terentwickeln. Denkbar ist auch, spannend in Brüssel. Anzeige Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 13 20.11.2019 15:50:14
14 Verlagsbeilage 27. November 2019 Neue Regeln für fliegende Autos Der europäische Rechtsrahmen für die Nutzung ziviler Drohnen Dr. Thomas Voland LL.M., Partner bei Clifford Chance A ls Bruce Willis 1997 im Film „Das fünfte Element“ mit ei- nem Taxi durch die Luft flog, war das nen und Fahrzeugen anknüpfen, um Luft- und Straßenverkehr mit einer einzigen Kapsel zu ermöglichen. Förderprogramm im Umfang von 15 Mill. Euro legte die Bundesre- gierung im Februar 2019 vor. Über Science Fiction und in der Realität Da sich dieses Vorhaben jedoch als einen Zeitraum von vier Jahren noch nicht vorstellbar. Zwar sind in technisch zu komplex erwiesen hat, unterstützt das Bundesministeri- den letzten Jahren bereits kleinere, wird es derzeit nicht weiterverfolgt. um für Verkehr und digitale Infra- unbemannte Fluggeräte, auch Droh- struktur unter dem Titel „Vom Labor nen oder UA (Unmanned Aircrafts) In wenigen Jahren sollen also zivi- in die Luft“ die Entwicklung und genannt, entwickelt worden. Diese le Drohnen Personen ferngesteuert Erprobung unbemannter Luftfahrt- dienten aber bislang nicht dem Per- oder autonom über kürzere Stre- anwendungen und individueller sonentransport, sondern vor allem cken befördern und damit einen Luftmobilitätslösungen. Die Erpro- militärischen Zwecken. Inzwischen weiteren Baustein der urbanen Mo- bung erfolgt in fünf ausgewählten kommen indes zunehmend auch bilität bilden. Forscher gehen davon Testregionen: Aachen, Hamburg, zivile Einsatzbereiche in Betracht, aus, dass erste nichtautonome Pas- Ingolstadt, Nordhessen und Müns- etwa in der Landwirtschaft, bei der sagierdrohnen schon um 2022 mit ter-Enschede. Schwerpunkte sollen Kontrolle von Infrastrukturen oder Passagieren abheben können. Auto- Steuerung/Vernetzung, Betrieb von zum Warentransport. Der nächste nome Flüge könnten dann rund fünf UAS/Flugtaxis bei Start und Lan- Immer mehr Schritt ist nunmehr auch die Nut- Jahre später folgen. Vielerorts, etwa dung, Management-Systeme, Ein- zung durch Passagiere, also tat- in Japan, wird bereits mit Hoch- etablierte satz von UAS/Flugtaxis für medizi- sächlich in Gestalt von fliegenden druck an der rechtlichen Zulassung nische Zwecke und Drohnenabwehr Taxen. Dabei arbeiten immer mehr der Passagierdrohne als Transport- Flugzeug- und sein. etablierte Flugzeug- und Automo- mittel gearbeitet. Automobilher- bilhersteller an zivilen Drohnen. So Die wichtigste Voraussetzung für zeigen Prototypen verschiedener Auch die Politik hat das Thema steller arbei- einen Betrieb von Flugtaxis ist die privater Unternehmen, darunter erkannt. So führte die Bundesre- ten an zivilen Gewährleistung der Sicherheit von die medienwirksamen Testflüge des gierung unlängst in ihrer Antwort Menschen an Bord wie auch am Modells Volocopter über der Stutt- auf eine parlamentarische Anfrage Drohnen Boden. Ein einheitlicher regulatori- garter Innenstadt oder des Boeing- aus, dass auf dem Markt für unbe- scher Rahmen in Europa spielt hier Airtaxis nahe Washington, D.C., manntes Fliegen bis 2024 weltweit eine Schlüsselrolle für die weitere dass derartige Flugtaxis technisch 11,5 Mrd. US-Dollar pro Jahr inves- Entwicklung und die gesellschaft- machbar sind. Die Nasa forscht tiert werden und in Europa bis 2050 liche Akzeptanz der Technologie ebenfalls an der technischen Um- etwa 150 000 neue Arbeitsplätze sowie ihres Marktes. Dieser einheit- setzbarkeit von Passagierdrohnen. entstehen könnten. Zugleich beton- liche Rechtsrahmen fehlte bis vor Airbus und Audi wollten gemeinsam te sie, im ständigen Dialog mit den einigen Monaten, da die Regulie- noch einen Schritt weitergehen und relevanten Akteuren zu stehen und rung ziviler Drohnen zum Teil auf mit dem Pop-up Next an der Schnitt- diesen unter anderem mit Förder- europäischer, zum Teil auf nationa- stelle zwischen autonomen Droh- programmen zu helfen. Ein solches ler Ebene erfolgte. Die betreffenden Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 14 21.11.2019 14:14:07
Verlagsbeilage 27. November 2019 15 und Herausforderungen zurück- gegriffen werden kann. Allerdings fehlen in wesentlichen Bereichen angepasste Regelungen, etwa für den Einsatz von Fernpiloten oder autonomen Steuerungssystemen. So ist bislang unklar, welche konkreten Anforderungen diese – abweichend von Piloten an Bord – erfüllen müs- sen, um eine Lizenz für die Steue- rung von Flugtaxis zu erhalten. Über den Betrieb hinaus regeln die EU-Verordnungen auch technische Anforderungen an das Material. So bedürfen Passagierdrohnen einer Zertifizierung, die unter anderem eine dauerhafte Lufttüchtigkeit vo- raussetzt. Diese richtet sich wieder- um nach Vorschriften der bemann- ten Luftfahrt, zieht also Parallelen zu Flugzeugen und Hubschraubern. Über die genannten Regelungs- Regeln erfassten allerdings primär technischen Voraussetzungen un- erfordernisse hinaus sind für den kleinere Drohnen, die häufig für bemannter Flugsysteme entwickelt. Einsatz von unbemannten Luftfahr- Freizeitzwecke genutzt und in Sicht- Die betreffenden Vorschriften teilen zeugen noch weitere Punkte zu klä- weite von einem Piloten gesteuert die Systeme primär anhand ihrer ren. Dazu gehören unter anderem wurden. Hingegen gab es für Passa- Betriebsarten und des damit ein- Vorschriften zur Nutzung des Luft- gierdrohnen keine Vorschriften. Das hergehenden Risikopotenzials ein raums, Anforderungen an Start- hat sich inzwischen grundlegend und sehen hierfür drei Kategorien und Landestellen, Haftungsfragen, geändert: Vor etwa einem Jahr trat vor: offen, speziell und zulassungs- Austausch und Schutz von Daten Wichtigste eine neue Verordnung für die Zi- pflichtig. Diese Differenzierung ba- sowie die Flug- und Passagiersicher- villuftfahrt und zur Errichtung der siert also gerade nicht – wie unter Voraussetzung heit. Weitere relevante Fragen be- EASA, der europäischen Agentur für früherer Rechtslage – allein auf der treffen etwa die Implementierung Flugsicherheit, in Kraft. Diese sog. Größe oder dem Typus der Drohne, für den Betrieb von Datenschutz und Cybersecurity, Grundverordnung bildet die Basis wenngleich beide Faktoren wei- von Flugtaxis Umwelt- (insbesondere Immissio- für die Regulierung unbemannter terhin eine Rolle für die Risikobe- nen) sowie Vernetzungsstandards. Luftfahrzeuge. messung spielen. In die Kategorie ist die Gewähr- Der Rückgriff auf bestehende Re- „offen“ fallen etwa Fotodrohnen leistung der gelungen erscheint auch bei diesen Der Vorstoß der Europäischen Uni- mit einem Gewicht von bis zu 25 Ki- Themen nachvollziehbar, solange on führt zu einem völlig neuen re- logramm und einer Flughöhe von Sicherheit Flugtaxis in den Kinderschuhen gulatorischen Rahmen, der deut- maximal 120 Metern, die stets im stecken und ihre Sicherheit im täg- lich umfassendere Vorschriften auf Blickfeld des Piloten am Boden sind. lichen Einsatz erst noch bewiesen europäischer Ebene vorsieht. Insbe- Die Kategorien „speziell“ und „zu- werden muss. Mit zunehmenden sondere ist bemerkenswert, dass der lassungspflichtig“ erfassen hinge- Erfahrungen und steigender Akzep- Gesetzgeber auch die gewerbliche gen Drohnen mit einem höheren Ge- tanz sollte es aber Ziel des Gesetz- Drohnennutzung und Beförderung fahrenpotenzial. Flugtaxis müssen gebers sein, möglichst zeitnah ein von Personen gezielt in den Blick aufgrund der hohen Sicherheitsan- spezifisches, auf den unbemannten nimmt. Damit weist der neue regu- sprüche die strengsten Vorgaben er- Einsatz zugeschnittenes Regime zu latorische Rahmen für Zivildrohnen füllen, weshalb Fluggerät, Betreiber entwickeln. Dabei wird eine enge bereits in seinen Grundlagen den und Flugpersonal bei ihnen einer Abstimmung zwischen der EU und Weg zu einer deutlich anwendungs- Zertifizierungspflicht unterliegen. den Mitgliedstaaten erforderlich und innovationsfreundlicheren Re- sein, weil einige dieser Themen wei- gulierung. Die Anforderungen an den Betrieb terhin in die nationale Kompetenz von Flugtaxis orientieren sich der- fallen. Diese Anstrengung ist jedoch Zur Ausgestaltung der Einzelhei- zeit noch weitgehend an der be- erforderlich, damit Europa eine si- ten hat die EU-Kommission in der mannten Passagierluftfahrt. Das ist chere Nutzung innovativer Mobili- ersten Hälfte dieses Jahres in zwei in einigen Bereichen auch sinnvoll, tätskonzepte ermöglicht und nicht ergänzenden Verordnungen Re- weil damit auf bestehende Erfah- den Anschluss an die technische gelungen für den Betrieb und die rungen für vergleichbare Risiken Entwicklung verliert. Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 15 20.11.2019 15:50:33
16 Verlagsbeilage 27. November 2019 Ein Instrument für sonnige Zeiten? Schuldscheine als wichtiger Bestandteil der Unternehmensfinanzierung Dr. Eva Reudelhuber Partnerin bei Gleiss Lutz S chuldscheine sind ein wichtiger Bestandteil einer Konzern- oder Unternehmensfinanzierung. Viele Schuldschein ist kein Wertpapier und unterliegt nicht den Regelungen des Schuldverschreibungsgesetzes auf Seiten des Emittenten. Die Zahl- stelle sieht sich von ihrer Aufgabe her auch nicht als Koordinator oder Unternehmen haben neben einem (SchVG). Vertreter der Investoren. Konsortialkredit oder einer Anleihe, zum Teil in Kombination mit bila- Die Investoren sind nicht durch eine Da es sich bei Schuldscheinen um teralen Kreditlinien, Schuldschei- Gläubigervereinbarung oder einen bilaterale Darlehen handelt, besteht ne begeben. Der große Vorteil der gemeinsamen Kreditvertrag mitei- anders als im Konsortialkredit kein Begebung eines Schuldscheins ist, nander verbunden und es bestehen Mehrheitsprinzip bei der Zustim- dass er den Unternehmen Zugang auch keine Verpflichtungen der In- mung zur Aussetzung einer Finanz- zu einem größeren Investorenkreis vestoren untereinander. kennzahl oder einer möglichen ermöglicht. Eine Prospektpflicht be- Vertragsverletzung. Der Emittent ist steht nicht und somit keine Markt- Aufgrund seiner besonderen Struk- daher zwingend darauf angewiesen, publizität. Auch ist kein Rating er- tur wird der Schuldschein im Falle die Zustimmung einzelner Investo- forderlich und die Dokumentation einer Unternehmenskrise als eines Der Schuld- ren im Fall einer Vertragsänderung erlaubt flexiblere Regelungen. derjenigen Finanzierungsinstru- schein kann oder einer Zustimmung z. B. zur mente angesehen, die eine konsen- Aussetzung einer Finanzkennzahl All diese Punkte machen den suale Restrukturierung, die in der im Falle einer einzuholen. Schuldschein zu einem attraktiven Regel einer Insolvenz vorzuziehen Unternehmens- Instrument der mittel- und langfris- ist, erschweren können. Insbesondere bei großen Platzie- tigen Finanzierung eines Unterneh- krise die Re- rungen, die auch 80 bis 100 Inves- mens. Der Schuldscheinmarkt ist in Anders als in einem Konsortialkre- toren haben können, kann dies sehr den letzten zehn Jahren kontinu- dit besteht für den Schuldner bei ei- strukturierung mühsam, wenn nicht gar unmög- ierlich gewachsen und erreichte im ner Vertragsverletzung, z. B. Nicht- erschweren lich sein. Gerade Investoren, die Jahr 2018 ein Volumen von 23 Mrd. einhaltung von Finanzkennzahlen, nicht an einer Restrukturierung Euro und im ersten Halbjahr 2019 keine Möglichkeit, über einen ge- mitwirken wollen, sehen in der Ver- ein Volumen von 15 Mrd. Euro, meinsamen Agenten die Investoren weigerung der Zustimmung durch- wobei der Anteil an ausländischen anzusprechen und gar eine Mehr- aus die Möglichkeit, über den soge- Emittenten in den letzten Jahren heitsentscheidung zur Zustimmung nannten „Nuisance Factor“ durch stets gestiegen ist. der Aussetzung der Finanzkenn- eine Verweigerung der Zustim- zahl oder anderer Vertragsver- mung eine vorzeitige Rückzahlung Die Schuldscheine werden von einer pflichtungen zu erwirken. In einem zu erlangen. Bank arrangiert und bei den Inves- Schuldschein ist die Zahlstelle ge- toren platziert. Rechtlich handelt rade nicht der Agent der Investoren Die marktüblichen Dokumentatio- es sich um bilaterale Darlehen zwi- und handelt nicht im Namen und nen enthalten für einen solchen Fall schen dem jeweiligen Kreditnehmer im Auftrag der Investoren, sondern keine Regelung. In Konsortialkre- und den einzelnen Investoren. Der steht vertraglich und strukturell ditverträgen sieht man bisweilen Börsen-Zeitung spezial Wirtschaftskanzleien.indd 16 20.11.2019 15:51:01
Sie können auch lesen