Börsen-Zeitung SPEZIAL - Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 27. November 2019 I Nr. 228

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Börsen-Zeitung SPEZIAL - Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 27. November 2019 I Nr. 228
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            Börsen-Zeitung SPEZIAL
            Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 27. November 2019 I Nr. 228
                        Wirtschaftskanzleien

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Börsen-Zeitung SPEZIAL - Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 27. November 2019 I Nr. 228
WM Wirtschafts- und Bankrecht
           2          Verlagsbeilage 27. November 2019

                    WM- und WuB-Online-Datenbank
                 Auf der Hauptzeile
                 sdsdfsfasgasdef
                   Alle Inhalte der WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht sowie der
                 Unterzeile Unterzeile Unterzeile Unterzeile
                     WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht

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                                                                                                griffiges Zitat
                                                                                                oder einbe-
                                                                                               sonderer Fakt
                                                                                               stehen“

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                                          WM Wirtschafts- und Bankrecht, Postfach 110932, 60044 Frankfurt am Main,Tel.069 2732 553

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Börsen-Zeitung SPEZIAL - Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 27. November 2019 I Nr. 228
Verlagsbeilage 27. November 2019          3

          Inhalt
             4 Tech-Giganten:
                    Zähmen leicht gemacht?
                    Von Dr. Andrea Pomana | Debevoise & Plimpton

             6 Die Besonderheiten
                    der Unternehmer-Ehe
                    Von Dr. Christoph Philipp und Dr. Lisa Beck | P+P Pöllath + Partners

             8 Souverän
                    auf dem internationalen Parkett
                    Von Dr. Christian Schefold | Dentons

           10 Corporate-Kredite und
                    (High-Yield-)Anleihen
                    Von Dr. Sébastien Seele und Gernot Wagner | White & Case

           12 Quo vadis,
                    EU-Kartellrecht?
                    Von Dr. Markus Röhrig und Christoph Wilken | Hengeler Mueller

           14 Neue Regeln
                   für fliegende Autos
                   Von Dr. Thomas Voland | Clifford Chance

           16 Ein Instrument                                                               Impressum
                    für sonnige Zeiten?
                    Von Dr. Eva Reudelhuber | Gleiss Lutz                                  Redaktion: Martin Winkler
                                                                                           Anzeigen: Bernd Bernhardt (verantwortlich) und Andrea Wermann
                                                                                           Technik: Tom Maier
                                                                                           Gestaltung und typografische Umsetzung: Bernd Handreke

           18 Der Brexit und seine Folgen für                                              Fotos: Adobe Stock
                    deutsch-britische Vertragsbeziehungen                                  © aquar
                                                                                           © chesky
                    Von Dr. Boris Uphoff | McDermott Will & Emery
                                                                                           Druck: Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH,
                                                                                           Kurhessenstraße 4–6, 64546 Mörfelden-Walldorf

                                                                                           Verlag Börsen-Zeitung in der Herausgebergemeinschaft
                                                                                           WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG,
                                                                                           Düsseldorfer Straße 16, 60329 Frankfurt am Main
                                                                                           Tel.: 069/27 32-0
                                                                                           Anzeigen Tel.: 069/27 32-115, Fax: 069/23 37 02
                                                                                           Vertrieb Fax: 069/23 41 73
                                                                                           Geschäftsführung:
                                                                                           Axel Harms, Torsten Ulrich, Dr. Jens Zinke

                                                                                                                                  Börsen-Zeitung spezial

Wirtschaftskanzleien.indd 3                                                                                                                             20.11.2019 15:48:53
Börsen-Zeitung SPEZIAL - Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 27. November 2019 I Nr. 228
4          Verlagsbeilage 27. November 2019

                 Tech-Giganten:
                 Zähmen leicht gemacht?
                 Das Wettbewerbsrecht und die Herausforderungen des digitalen Zeitalters

                                           Dr. Andrea Pomana
                                           Rechtsanwältin bei
                                           Debevoise & Plimpton LLP

                 D     ie digitale Wirtschaft entwi-
                       ckelt sich mit rasanter Ge-
                 schwindigkeit. Tech-Giganten wie
                                                                      Dies gilt besonders im Verfahren ge-
                                                                      gen Facebook. Im Februar 2019 ent-
                                                                      schied das Bundeskartellamt, dass
                                                                                                                              forderungen durch Tech-Giganten
                                                                                                                              adäquat zu antworten.

                 Google, Apple, Facebook oder                         Facebook durch die Ausgestaltung                        Wie hitzig die Diskussion geführt
                 Amazon schaffen durch ihre steti-                    seiner Vertragsbestimmungen seine                       wurde, zeigt sich allein am brisanten
                 ge innovative Entwicklung neuer,                     marktbeherrschende Stellung auf                         Beschluss des OLG Düsseldorf vom
                 komplexer Geschäftsmodelle einen                     dem Markt für soziale Netzwerke                         August 2019, der die Entscheidung
                 stetigen Zugzwang für das Wett-                      in Deutschland missbraucht. Diese                       des Bundeskartellamts „zerpflückte“
                 bewerbsrecht.      Netzwerkeffekte,                  Entscheidung prägte dieses Jahr fast                    (so in einigen Medien berichtet) und
                 Datenvorsprünge und damit ver-                       jede kartellrechtliche Debatte zur                      der Beschwerde von Facebook im
                 bundene Selbstverstärkungseffek-                     Digitalökonomie.                                        einstweiligen Rechtsschutz stattgab.
                 te führen in digitalen Märkten zu
                 starker und schneller Konzentration                  Das Amt untersagte dem Unterneh-                        Die Herausforderung des geltenden
                 von Marktstellungen auf wenige                       men im Wesentlichen, (i) perso-                         Kartellrechts, adäquat auf komplexe
                 Unternehmen, die mit den her-                        nenbezogene Daten, die von ande-                        digitalökonomische Sachverhalte zu
                 kömmlichen kartellrechtlichen Ins-                   ren konzerneigenen Diensten wie                         antworten, zeigt sich dabei an der
                 trumenten nur erschwert bekämpft                     Whatsapp und Instagram stammen,        Marktmacht-      „strengen“ Kausalität, die das OLG
                 werden können.                                       mit dem Facebook-Konto eines Nut-      kriterien sind   Düsseldorf zwischen dem Verhal-
                                                                      zers zu verknüpfen und (ii) Daten                       ten Facebooks und dem konkreten
                 Das Gesetz gegen Wettbewerbsbe-                      von Webseiten und Apps Dritter         in der Fallbe-   Wettbewerbsschaden für den Nut-
                 schränkungen (GWB) hat bereits                       (die z. B. eine Facebook-Anmeldung,                     zer fordert. Das Amt hatte nach-
                                                                                                             arbeitung von
                 vor zwei Jahren mit einer Reihe von                  ein „Gefällt mir“-Button oder ein                       weisen müssen, dass Facebook die
                 Maßnahmen auf die fortschreiten-                     „Teilen“-Button nutzen) zu erheben     entscheidender   Nutzungskonditionen gerade und
                 de Digitalisierung reagiert. Dazu                    und mit dem Facebook-Konto zu ver-                      allein wegen seiner Marktmacht so
                 gehörte die Einführung von Kri-                      knüpfen, ohne jeweils die ausdrück-    Bedeutung        ausgestalten konnte. Nicht ausrei-
                 terien, die auf digitalen Märkten                    liche Zustimmung des Nutzers zu                         chend sei, wenn sich das Verhalten
                 Marktmacht begründen können,                         erhalten.                                               aufgrund der Marktbeherrschung
                 darunter Netzwerkeffekte (also die                                                                           im Ergebnis als wettbewerbsschäd-
                 Attraktivität eines Netzwerks für                    Die Entscheidung fachte in Europa                       lich erweist. Letzteres war aber für
                 Nutzer), Zugang zu Daten oder der                    und darüber hinaus eine intensive                       das Bundeskartellamt ausreichend:
                 Wechselaufwand der Nutzer bei                        Diskussion darüber an, ob daten-                        Facebooks illegale Nutzungsbedin-
                 paralleler Nutzung mehrerer Diens-                   schutzrechtliche Verstöße bei der                       gungen seien gerade „Ausfluss“ sei-
                 te (sog. Multi-Homing). Diese und                    kartellrechtlichen Beurteilung be-                      ner Marktmacht.
                 andere Marktmachtkriterien sind                      rücksichtigt werden können oder
                 in der Fallbearbeitung digitalökono-                 sollen und ob die Kartellbehörden                       Was sich nach juristischer Haarspal-
                 mischer Sachverhalte von entschei-                   mit den richtigen Instrumenten aus-                     terei anhört, hat sehr praktische und
                 dender Bedeutung.                                    gestattet sind, um auf die Heraus-                      gravierende Konsequenzen. Denn es

                 Börsen-Zeitung spezial

Wirtschaftskanzleien.indd 4                                                                                                                                  20.11.2019 15:49:00
Börsen-Zeitung SPEZIAL - Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 27. November 2019 I Nr. 228
Verlagsbeilage 27. November 2019          5

            stellt sich die Frage, wie viel Wett-    der Marktstellung u. a. die sog. In-                                     Bericht „Ein neuer Wettbewerbsrah-
            bewerbsschaden die Kartellbehörde        termediationsmacht von mehrsei-                                          men für die Digitalwirtschaft“ vom
            bei einem marktbeherrschenden            tigen digitalen Plattformen, die als                                     September 2019 konkrete Maßnah-
            Unternehmen in digitalen Märkten         Vermittler (Intermediäre) von Infor-                                     men vor, um das europäische Kar-
            nachweisen muss. Oder sollte umge-       mationen zwischen Nachfrager und                                         tellrecht anzupassen. Dahingehen-
            kehrt die marktbeherrschenden Un-        Anbieter fungieren (z. B. Buchungs-                                      de Pläne der EU-Kommission gibt es
            ternehmen die Beweislast treffen,        plattformen).                             Das europäi-                   allerdings konkret nicht.
            dass ihr Verhalten keine negativen                                                 sche Wettbe-
            Auswirkungen auf den Wettbewerb          Die 10. GWB-Novelle soll voraus-                                         Defizite bei der kartellrechtlichen
            hat, so wie jüngst von der Wettbe-       sichtlich 2020 in Kraft treten. Ob es     werbsrecht                     Durchsetzung im digitalen Umfeld
            werbskommissarin der EU-Kom-             damit in der Zukunft leichter sein                                       sind nicht zwingend auf rechtliche
                                                                                               muss sich für
            mission, Margrethe Vestager, vorge-      wird, Tech-Giganten zu zähmen,                                           Schutzlücken zurückzuführen. Oft
            schlagen?                                wird sich noch zeigen müssen. Je-         die Digitalisie-               sind aufgrund des schnellen Fort-
                                                     denfalls wird erwartet, dass das                                         schritts die Folgen für den Wettbe-
            Eine erste Antwort darauf entwi-         neue GWB die Debatte und Durch-           rung wappnen                   werb nicht absehbar. Daher können
            ckelt der neue Referentenentwurf         setzung in digitalen Märkten in der                                      gerade die herkömmlichen Normen
            zur 10. GWB-Novelle, der den             EU mitprägen wird.                                                       wegen ihrer bewährten Abstraktheit
            Maßstab der Kausalität für alle                                                                                   durchaus in der Lage sein, angemes-
            missbräuchlichen      Verhaltenswei-     Dies ist wichtig, denn auch das eu-                                      sen auf neue Sachverhalte zu ant-
            sen richtigerweise vereinheitlichen      ropäische Wettbewerbsrecht muss                                          worten. Ob dieser Spagat durch das
            und an die weniger strenge (Ergeb-       sich für die Herausforderungen der                                       neue GWB gelingen wird und das
            nis-)Kausalität anpassen will. Auch      Digitalisierung wappnen. Die vom                                         geltende europäische Kartellrecht
            andere Regeln der Missbrauchsauf-        Bundesministerium für Wirtschaft                                         weiterhin den Herausforderungen
            sicht sollen effektiver gestaltet wer-   einberufene Kommission Wettbe-                                           der Digitalökonomie gewachsen ist,
            den. Dazu gehört bei der Bewertung       werbsrecht 4.0. schlägt in ihrem                                         wird mit Spannung erwartet.

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                                                                                     Interessen zu wahren.
                                                                                     Menschen, die sie
                                                                                     im Auge behalten.

                                                                                                                                                   Börsen-Zeitung spezial

                                                                                       D R. O L I V ER G LÜ C K, REC H T S A N WA LT

Wirtschaftskanzleien.indd 5                                                                                                                                               20.11.2019 15:49:09
Börsen-Zeitung SPEZIAL - Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 27. November 2019 I Nr. 228
6          Verlagsbeilage 27. November 2019

                 Die Besonderheiten
                 der Unternehmer-Ehe
                 Im Spannungsverhältnis zwischen Beruflichem und Privatem

                                           Dr. Christoph Philipp, LL.M.                                   Dr. Lisa Beck
                                           Partner bei                                                    Associate bei
                                           P+P Pöllath + Partners                                         P+P Pöllath + Partners

                 N     ach allgemeiner Meinung trü-
                       ben sich die Konjunkturaussich-
                 ten in Deutschland langsam ein. Vie-
                                                                                     gen, sich bereits vor ihrer Hochzeit
                                                                                     Gedanken über das etwaige Schei-
                                                                                     tern ihrer Ehe zu machen. Das er-
                                                                                                                                   nachdenken, um die zur Begleichung
                                                                                                                                   des Zugewinnausgleichsanspruchs
                                                                                                                                   erforderliche Liquidität herzustellen.
                 le Unternehmer bereiten sich daher                                  scheint auf den ersten Blick abgeklärt
                 nach mehr als zehn guten Jahren auf                                 und unromantisch, ist aber schlicht-          Vor diesem Hintergrund erscheint es
                 härtere Zeiten vor. In welchem Aus-                                 weg der besonderen Situation des              in den meisten Fällen sachgerecht,
                 maß die Vorhersagen über eine Re-                                   Unternehmers geschuldet. Und ange-            das Unternehmen durch Ehevertrag
                 zession am Ende wirklich zutreffen                                  sichts der Scheidungswirklichkeit in          aus dem Vermögensausgleich zwi-
                 werden und was das für die deutsche                                 Deutschland sollte auch niemand die           schen den Ehegatten herauszuneh-
                 Wirtschaft bedeutet, lässt sich der-                                Augen vor diesem Thema verschlie-             men und eine Versorgung des ande-
                 zeit noch nicht absehen. Bekannt ist                                ßen. Oftmals bringt der andere Ehe-           ren Ehegatten vielmehr auf andere
                 jedoch, dass sich wirtschaftlich harte                              gatte sogar Verständnis dafür auf,            Weise (z. B. Unterhalt) sicherzustel-
                 Zeiten oftmals auch auf das Privatle-                               dass der Unternehmer dieses Thema             len. Auch maßgeschneiderte Rege-
                 ben von Unternehmern auswirken, da                                  geklärt haben möchte. Daher sollte            lungen, wonach eine Begleichung des
                 sich der wirtschaftliche Druck häufig                               jeder Unternehmer über den eigenen            Zugewinnausgleichsanspruchs in be-
                 auf das Familiäre überträgt. Dement-                                Schatten springen und das Thema               stimmten Sachwerten oder in Raten
                 sprechend ist es nicht überraschend,                                Ehevertrag offen mit seinem (künfti-          zulässig ist oder der Zugewinnaus-
                                                                    Beim Thema
                 dass die Scheidungsrate in Krisenzei-                               gen) Ehegatten diskutieren.                   gleichsanspruch der Höhe nach auf
                 ten sprunghaft ansteigt. Insbeson-                „Ehe und Schei-                                                 einen bestimmten Betrag beschränkt
                 dere vor diesem Hintergrund sollten                                 Ein Unternehmer ist aus familien-             wird, sind denkbar. Dabei kann für
                 sich Unternehmer – egal ob sie noch
                                                                    dung“ haben es   rechtlicher Sicht deutlich angreif-           den Todesfall auch etwas anderes
                 vor der Eheschließung stehen oder                  Unternehmer      barer als ein Angestellter. So droht          geregelt werden als für den Schei-
                 bereits verheiratet sind – ganz ehrlich                             im Scheidungsfall nach dem Gesetz             dungsfall.
                 und sachlich mit der Frage auseinan-               schwerer als     ein Ausgleich des während der Ehe
                 dersetzen, ob sie für den Fall einer et-           angestellte      entstandenen Wertzuwachses eines              Hat ein Unternehmer die Ehe ge-
                 waigen Scheidung wirtschaftlich gut                                 Unternehmens in bar (!). Das kann             schlossen, ohne sich um das Thema
                 aufgestellt sind.                                  Manager          für den Unternehmer ganz erhebli-             Ehevertrag zu kümmern, kann das
                                                                                     che Liquiditätsprobleme zur Folge             Thema auch später noch aufgegriffen
                 Beim Thema „Ehe und Scheidung“                                      haben, da sein Vermögen üblicher-             werden. Der Abschluss eines Ehe-
                 haben es Unternehmer deutlich                                       weise überwiegend im Unternehmen              vertrages ist jederzeit möglich, auch
                 schwerer als angestellte Manager.                                   gebunden ist. Insbesondere wenn in            noch nach Eingehung der Ehe. Dabei
                 Schließlich leben Unternehmer in ei-                                Krisenzeiten die Liquidität abnimmt,          sei jedoch darauf hingewiesen, dass
                 nem dauerhaften Spannungsverhält-                                   kann die Begleichung des Zugewinn-            der nachträgliche Wunsch nach Ab-
                 nis zwischen dem Beruflichen und                                    ausgleichsanspruchs den Unterneh-             schluss eines Ehevertrages psycho-
                 dem Privaten. Sie sind nicht zuletzt                                mer wirtschaftlich in die Ecke drän-          logisch regelmäßig schwieriger zu
                 aus Verantwortung für ihre Mitarbei-                                gen. Im schlimmsten Fall muss er              kommunizieren sein wird. Denn der
                 ter und deren Familien dazu gezwun-                                 womöglich sogar über Notverkäufe              andere Ehegatte mag sich in dieser

                 Börsen-Zeitung spezial

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Verlagsbeilage 27. November 2019          7

            Situation durchaus die Frage stellen,       samt kann der Abschluss einer Schei-                                         lagerten Fällen einen wesentlichen
            wieso das Thema nun angesprochen            dungsfolgenvereinbarung dazu bei-                                            Pfeiler der Scheidungsberatung dar.
            wird. Das kann eine gewisse Unruhe          tragen, den Druck aus dem emotional
            hervorrufen und womöglich Arg-              belastenden Scheidungsverfahren zu                                           Fazit: Eine Scheidung bedeutet für
            wohn schüren. In diesem Stadium ist         nehmen. Der grundsätzlich obligato-                                          beide Ehegatten einen erheblichen
            daher besonders viel Fingerspitzen-         rische Gerichtstermin der Ehegatten                                          Umbruch und eine große emotionale
            gefühl gefragt, wenn sich der andere        wird durch die Vereinbarung zur blo-             Eine Schei-                 Belastung. Ein jahrelanger Rosen-
            Ehegatte durch die Forderung nach           ßen Formalität.                                  dungsfolgen-                krieg ist – auch für etwa vorhandene
            Abschluss eines Ehevertrages nicht                                                                                       gemeinsame Kinder – höchst belas-
            verletzt fühlen soll.                       Besondere Komplexität bekommt                    vereinbarung                tend und kostet darüber hinaus viel
                                                        die Scheidung, wenn die Familie in-                                          Geld. Das Ziel einer wirtschaftlichen
                                                                                                         kann Druck
            In Fällen, in denen die Ehe nach dem        ternational aufgestellt ist. In diesem                                       Scheidungsberatung und -begleitung
            Gefühl der Ehegatten bereits emoti-         Fall stellt sich etwa die Frage, in wel-         aus dem Schei-              liegt daher im Regelfall in der struk-
            onal gescheitert und die Scheidung          chem Staat der Scheidungsantrag                                              turierten Erarbeitung einer wirt-
            daher über kurz oder lang unaus-            gestellt werden sollte. Dabei ist zu             dungsverfah-                schaftlich verkraftbaren und mög-
            weichlich ist, kann der Abschluss           berücksichtigen, dass die ausländi-              ren nehmen                  lichst einvernehmlichen Lösung. Auf
            eines Ehevertrages in Form einer            schen Regelungen zu Unterhalt, Zu-                                           diese Weise kann womöglich sogar
            sogenannten „Scheidungsfolgenver-           gewinnausgleich und Wirksamkeit                                              die Basis für ein friedliches Mitein-
            einbarung“ sinnvoll sein. So können         von Eheverträgen womöglich anders                                            ander nach der Scheidung geschaf-
            die wirtschaftlichen Eckpunkte der          ausfallen – hier bestehen teils große                                        fen werden. Im Idealfall sollten die
            Scheidung wie in einer wirtschaftli-        Unterschiede zwischen den verschie-                                          wirtschaftlichen Themen bereits zu
            chen Transaktion systematisch abge-         denen Rechtsordnungen. Diese As-                                             Beginn der Ehe durch Ehevertrag ge-
            arbeitet werden. Dies betrifft insbe-       pekte im Einzelfall zu ermitteln und                                         regelt werden, um sodann unbelastet
            sondere gesellschaftsrechtliche und         die prozessualen Möglichkeiten zu                                            in die gemeinsame Zukunft starten
            steuerliche Sonderthemen. Insge-            bewerten, stellt in international ge-                                        zu können.

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                                                                               w w w.g l e i s s l u t z .c o m

                                  B E R L I N • D Ü S S E L D O R F • F R A N K F U R T • H A M B U R G • M Ü N C H E N • S T U T T G A R T • B R Ü S S E LBörsen-Zeitung spezial

Wirtschaftskanzleien.indd 7                                                                                                                                                     20.11.2019 15:49:26
8          Verlagsbeilage 27. November 2019

                 Souverän
                 auf dem internationalen Parkett
                 Herausforderungen bei multijurisdiktionalen Projekten in Wirtschaftskanzleien

                                           Dr. Christian Schefold, LL.M.
                                           Partner bei Dentons

                 W       arum loggen sich unsere Mit-
                         arbeiter aus Mexiko nicht in
                 unser Konzerntool zum Personalma-
                                                                    Nicht nur die Europäische Union
                                                                    schützt die personenbezogenen Da-
                                                                    ten ihrer Bürger und schottet sich
                                                                                                                              Tool auf dem Laptop oder gar auf
                                                                                                                              dem Mobiltelefon verfügbar? Wo
                                                                                                                              sind die Datenserver? Wo gelangen
                 nagement ein? Die nutzen ja immer                  gegen Märkte mit anderen Daten-                           personenbezogene Daten hin – nur
                 noch Papierformulare!“ Dieser oder                 schutzvorgaben ab. Mittlerweile tun                       in die EU oder auch in das Werk in
                 ähnliche Ausrufe verzweifelter Füh-                dies viele Staaten und verlangen von                      den USA? Gibt es besondere Zustim-
                 rungskräfte sind oft ein Kick-off für              internationalen Konzernen die strik-                      mungen – etwa für Datentransfers
                 multijurisdiktionale Herausforde-                  te Compliance mit ihren jeweiligen                        außerhalb der Europäischen Uni-
                 rungen in einer disruptiven IT-Welt,               Vorgaben. Es sollen ja nicht nur die                      on? Liegt ein Selbstzertifikat nach
                 die auch das Personalmanagement                    deutschen oder europäischen Anfor-                        EU-U.S.-Privacy-Shield-Anforderun-
                 nicht verschonen. Der Konzern mit                  derungen erfüllt sein, ein Weltunter-                     gen beim US-Provider vor? Nicht zu-
                 Sitz in einer bekannten deutschen In-              nehmen will und soll sich auch an                         letzt: Wie steht der Konzernbetriebs-
                 dustrieregion hat sich für eine Perso-             die Standards in anderen Erdteilen                        rat in Deutschland zu dem neuen
                 nalverwaltungssoftware begeistert,                 halten.                                 Der deutsche      Personalverwaltungs-Tool? Das will
                 die den strengen Anforderungen                                                             Mittelstand ist   der Datenschutzbeauftragte im Werk
                 der Datenschutz-Grundverordnung                    Hier helfen international ausgerich-                      in Mexico City unbedingt wissen.
                 entspricht – aber auf dem internatio-              tete Wirtschaftsanwälte, idealerwei-    außerhalb der     Gut, wenn Anwaltsteams weltweit
                 nalen Parkett außerhalb der EU nicht               se mit einem Team von Kolleginnen                         häufig zusammenarbeiten und auch
                                                                                                            Europäischen
                 mehr so recht begeistert.                          und Kollegen, die in all den Staaten                      in einer Kanzlei verbunden sind.
                                                                    präsent sind, in denen ein Mandant      Union ge-         Hier sind keine mühsamen „Kon-
                 Selbst der deutsche Mittelstand ist                mit Tochtergesellschaften, Zweig-                         fliktchecks“ mehr nötig. Mandats-
                 außerhalb der Europäischen Union                   niederlassungen oder auch nur           schäftlich sehr   vereinbarungen liegen vor und auch
                 geschäftlich sehr aktiv: China, Russ-              Mitarbeitern präsent ist. Gut, wenn     aktiv             das Profil des Mandanten sowie das
                 land sind bereits bekannte Märkte                  schnell, einfach und auch zu ver-                         Wissen um die Bedeutung bestimm-
                 – aber auch Australien und einige la-              nünftigen Kosten Rechtsrat aus den                        ter Fragen ist vorhanden.
                 teinamerikanische Staaten wie eben                 entferntesten Teilen der Welt zusam-
                 Mexiko, Brasilien aber auch Kolum-                 mengetragen werden kann. Rechts-                          In Zeiten von abflauender Konjunk-
                 bien sind attraktiv. Derzeit kommt                 kulturen sind so unterschiedlich wie                      tur und Unsicherheit durch globale
                 auch Afrika wieder in den Fokus und                Landessprachen: Hier bedarf es Er-                        Handelskonflikte sind Kostenaspek-
                 damit Zweigniederlassungen und                     fahrung sowie auch Übersetzungs-                          te wieder in den Vordergrund ge-
                 Mitarbeiter in Marokko, Senegal und                kunst – nicht nur hinsichtlich der                        rückt. Effizienz im Unternehmen, ein
                 Südafrika. Was haben diese Staa-                   Sprache, sondern auch des Rechts-                         Shared-Services-Konzept, Arbeits-
                 ten gemeinsam? Auch diese Länder                   verständnisses.                                           teilung im Konzern, Zentrierung
                 haben ein mittlerweile weit entwi-                                                                           einheitlicher Aufgabenbereiche von
                 ckeltes Datenschutzrecht sowie hohe                Der Ausruf des Personalchefs muss                         Compliance bis Zeitwirtschaft füh-
                 rechtliche Anforderungen an Arbeit-                zunächst für die Kollegen in Me-                          ren zu innerbetrieblichen Maßnah-
                 geber.                                             xiko konkretisiert werden: Ist das                        men, die weltweite Kooperation er-

                 Börsen-Zeitung spezial

Wirtschaftskanzleien.indd 8                                                                                                                                  20.11.2019 15:49:33
Verlagsbeilage 27. November 2019          9

            fordern. Wehe, wenn ein Betriebsteil    zeichnet, auch Lösungen für kom-                           ist ähnlich wie bei der Mehrspra-
            nicht mitspielen kann oder gar will.    plexe Vorgänge und Anforderungen                           chigkeit auch die Kenntnis weiterer
                                                    zu finden. Es ist die Königsdisziplin                      Rechtsordnungen hilfreich. Das
            Hindernisse im rechtlichen Bereich      globaler Anwaltsteams, einheitliche                        kann ein Zusatzstudium bewerk-
            kann ein multijurisdiktional arbei-     Konzernlösungen mit lokaler An-                            stelligen oder ein längerer, beruflich
            tendes Team aus Wirtschaftsjuristen     wendbarkeit zu finden und dann mit                         orientierter Auslandsaufenthalt. Ein
            ausgleichen. Es gelingt aber oft noch   dem Mandanten auch gemeinsam                               erster Schritt ist die enge Zusam-
            mehr. Häufig werden die Besonder-       weltweit umzusetzen. Nur globale                           menarbeit mit ausländischen Kolle-
            heiten des lokalen Rechts auch dazu     Kanzleien schaffen hier die idealen                        gen zu Fachthemen. Oft kann so be-
            genutzt, in der Unternehmensgruppe      Voraussetzungen für diese Erfolge,                         reits durch Erfahrung und Übung ein
            auch andere Positionen durchzuset-      die ihren Mandanten effiziente und                         Grundwissen über fremde Rechts-
            zen. Die Personalabteilung in Mexi-     effektive Einheitslösungen im Kon-                         ordnungen erreicht werden.
            ko-Stadt soll reduziert werden? Das     zernverbund sichern helfen. So kann
            neue mexikanische Datenschutz-          das Lokalisationsgebot erfolgreich                         Ferner hilft ein Gespür für die Sen-
            recht könnte einen Grund dazu           durch eine Umgestaltung der Pro-                           sibilitäten fremder Kulturen. Dazu
            liefern, dass die Aufgaben nicht in     zesse der Personalverwaltung erfüllt                       müssen Rechtskulturen nicht exo-
            das zentrale Shared-Service-Center      und das Tool uneingeschränkt ge-                           tisch sein; auch innerhalb der Euro-
            nach Deutschland ausgelagert wer-       nutzt werden.                                              päischen Union ist häufig ein inter-
            den. Wenn Mitarbeiterdaten nur in                                                 Überset-         kulturelles Fingerspitzengefühl für
            Mexiko verarbeitet werden dürfen,       Die Zusammenarbeit in Teams ist           zungskunst       den Mandatserfolg unabdingbar.
            dann muss die Funktion dort erhal-      Grundvoraussetzung für die optima-
            ten bleiben. Nun können Rechtsnor-      le Betreuung globaler Mandanten.          – nicht nur      Kenntnisse des internationalen Kol-
            men strikt oder eher liberal ausge-     Dabei kann der Schwerpunkt nicht                           lisionsrechts führen einmal zu Pro-
                                                                                              hinsichtlich
            legt werden. Wenn eine Kanzlei hier     auf einer Rechtsordnung liegen: Die                        blembewusstsein, dann aber auch
            keine verlässlichen Kollegen vor Ort    Welt ist weder allein deutsch noch        der Sprache,     zu gut anwendbaren Beratungser-
            in Mexiko hat, können übertriebene      amerikanisch oder chinesisch. Mul-                         gebnissen. Was hilft eine sorgfältige
            rechtliche Argumente erhebliche         tijurisdiktionalität lässt sich nur bei   sondern auch     Analyse mit Blick auf die eine Rechts-
            Auswirkungen auf das Effizienzpro-      gegenseitiger Achtung und Anerken-        des Rechtsver-   ordnung, wenn zwar die Rechts-
            gramm des Konzerns haben.               nung leben: Inklusion wird großge-                         beratung stimmig ist, das Ergebnis
                                                    schrieben. Somit kann ein optima-         ständnisses      im Ausland aber nicht durchgesetzt
            Nicht nur die Mexikaner haben Vor-      ler und dabei auch kostengünstiger                         werden kann? Gerade in Zeiten eher
            behalte gegen das neue Tool. Es mel-    Erfolg nicht von einer Fachkraft aus                       national orientierter Politik erfolgt
            det sich die Vertriebsniederlassung     einer bestimmten Rechtsordnung                             eine Gesetzgebung häufig nach den
            aus St. Petersburg: „Russische per-     heraus betrieben werden. Es sind An-                       eigenen Maßstäben. Dabei wird die
            sonenbezogene Daten dürfen nur in       wälte aus allen betroffenen Rechts-                        hohe Integration der Weltwirtschaft
            Russland verarbeitet werden!“ Loka-     ordnungen erforderlich, die im                             missachtet. Das jeweilige Recht kann
            lisationsanforderungen werden ge-       gemeinsamen Austausch und auch                             oft schon in der Nachbarjurisdiktion
            rade im internationalen Datenschutz     mit Respekt für die unterschiedli-                         nicht mehr angewandt werden; jegli-
            immer häufiger. Der Datenschutz         chen Rechtsordnungen Lösungen                              cher Wirtschaftsaustausch wird von
            könnte bald eine neue Dimension         erarbeiten. Gerade der gleichbe-                           Unsicherheiten überschattet. Zwar
            von Handelshemmnissen darstellen,       rechtigte Austausch ermöglicht Lö-                         wird ein multijurisdiktionales An-
            die gerade die moderne Welt der IT      sungsfindungen, die mit dem Blick                          waltsteam gewiss sichere Lösungen
            immer weniger global erscheinen         auf nur eine Hauptrechtsordnung                            finden – hätte aber ein rechtsverglei-
            lässt. Was früher einfache Export-      ausgeschlossen bleiben. Hier liegt                         chender und -integrierender Ansatz
            oder Importverbote, dann übermä-        der Vorteil polyzentrischer, globaler                      des lokalen Gesetzgebers hier nicht
            ßige Zölle und später Produkt- oder     Kanzleien.                                                 von vornherein Probleme vermeiden
            Serviceanforderungen bewerkstel-                                                                   können?
            ligten, kann heute ein übermäßiger      Sprachkenntnisse sind unabding-
            Datenschutz darstellen, der Schutz-     bar. Oft reicht das Beherrschen einer                      Der Erfolg global agierender Unter-
            anstrengungen anderer Länder als        Weltsprache alleine nicht mehr aus.                        nehmen wird von multijurisdiktional
            ungleichwertig diskreditiert oder       Es erleichtert die Kommunikation                           ausgerichteten Wirtschaftskanzlei-
            gleich eine Verortung von Daten ver-    innerhalb der Kanzlei und mit den                          en unterstützt – im stärkeren Maße
            langt.                                  Mandanten, wenn Anwaltsteams                               ist aber auch eine lokale Politik mit
                                                    mehrsprachig kommunizieren und                             Blick auf globale Wirtschaftsgege-
            Es bedarf profunder Kenntnisse des      auch handeln können. Sprachen er-                          benheiten erforderlich. Der multiju-
            lokalen Rechts, verbunden mit ei-       öffnen zudem Kulturen – und auch                           risdiktionale Ansatz sollte sich nicht
            nem regen Austausch über Anwen-         das Verständnis für fremde Rechts-                         allein auf Beratung beschränken, er
            dungsbeispiele und Methoden sowie       ordnungen.                                                 ist bereits bei der Gesetzgebung zu
            einer globalen Erfahrung an Tipps                                                                  beachten. Nur so kann ein globaler
            und Tricks, die eine multijurisdikti-   Neben der Rechtsordnung, in der die                        Erfolg der lokalen Wirtschaft ermög-
            onale Kanzlei mit der Fähigkeit aus-    juristische Erstausbildung erfolgte,                       licht und gesichert werden.

                                                                                                                                  Börsen-Zeitung spezial

Wirtschaftskanzleien.indd 9                                                                                                                              20.11.2019 15:49:41
10         Verlagsbeilage 27. November 2019

                 Corporate-Kredite und
                 (High-Yield-)Anleihen
                 Paradigmenwechsel bei der Finanzierung von Immobilienunternehmen

                                           Dr. Sébastien Seele                                             Gernot Wagner
                                           Local Partner bei White & Case LLP                              Partner bei White & Case LLP

                 T   raditionellerweise hebeln Im-
                     mobilienunternehmen bei der
                 Finanzierung von Immobilien-
                                                                                      Kapitalaufwendungsprogramme zur
                                                                                      Aufwertung der Immobilie durch-
                                                                                      zuführen. Schließlich müssen regel-
                                                                                                                                    finanzierung geht die enge rechtliche
                                                                                                                                    Verzahnung von grundpfandrecht-
                                                                                                                                    lich besicherten Immobilienkrediten
                 investitionen ihr Eigenkapital mit                                   mäßig Restriktionen hinsichtlich des          mit den durch sie finanzierten indi-
                 grundpfandrechtlich      besicherten                                 Abschlusses und der Änderung von              viduellen Immobilieninvestitionen
                 (Bank-)Immobilienkrediten und er-                                    Mietverträgen beachtet und perio-             nicht nur mit operativen Beschrän-
                 gänzen diese zum Teil mit Mezzani-                                   disch die Einhaltung von immobili-            kungen in der Bewirtschaftung der
                 ne-Fremdkapital. Die so geschaffene                                  enspezifischen Finanzkennzahlen               betroffenen Immobilien einher. Wei-
                 Kapitalstruktur erlaubt es in der                                    nachgewiesen werden.                          terhin bedeutet diese Verzahnung
                 Regel, den Einsatz von Eigenkapital                                                                                auch, dass das Schicksal der indivi-
                 auf ca. 20 bis 40 % des Investitions-                                Mit einem Investment-Grade-Rating             duellen Bankfinanzierung untrenn-
                 aufwands zu beschränken.                                             versehene, meist börsennotierte Im-           bar mit dem Investmentzyklus der
                                                                                      mobilienunternehmen haben bereits             individuellen Immobilie verbunden
                 Wie in den meisten europäischen                                      länger die Möglichkeit, zur Erweite-          ist. Solche Finanzierungen sehen
                 Märkten stellen auch in Deutschland
                                                                     Eine Reihe       rung der Finanzierungsmöglichkei-             deshalb so gut wie immer vor, dass
                 erstrangig besicherte (Bank-)Kredite                von Vorteilen    ten ihrer Immobilieninvestitionen             eine Veräußerung der Immobilie zu
                 eine bislang kostengünstige Form                                     auf den Kapitalmarkt und auf klas-            einer Sondertilgungsverpflichtung
                 der Teilfinanzierung von Immobi-                    gegenüber        sische Corporate-Kredite zurückzu-            der Finanzierung führt.
                 lieninvestitionen dar, da sie für die               klassischen      greifen.
                 kreditgebende Bank vergleichsweise                                                                                 Im Gegensatz hierzu erlaubt die
                 risikoarm sind.                                     Immobilien-      Eine neuere zu beobachtende Ent-              eher ganzheitliche Betrachtung der
                                                                                      wicklung ist indes, dass zunehmend            finanzierten Unternehmensgruppe
                                                                     finanzierungen
                 Dieser Kostenvorteil wird jedoch                                     Unternehmen ohne Rating oder mit              mit der Gesamtheit ihrer Investiti-
                 in der Praxis mit der Auflage ein-                                   einem Rating unterhalb von Invest-            onen und anderer Vermögenswerte
                 schränkender vertraglicher Vorga-                                    ment Grade ebenfalls Zugriff auf die-         im Rahmen einer (High-Yield-)An-
                 ben der finanzierenden Bank bei                                      se Möglichkeiten (in Form der Emis-           leihe oder eines Corporate-Kredits
                 der Handhabung des jeweiligen In-                                    sion von High-Yield-Anleihen und              eine Entkopplung von individuellen
                 vestments erkauft. Hierzu gehören                                    der Aufnahme von „Leveraged“-Cor-             Immobilieninvestitionen und mithin
                 beispielsweise detaillierte Infor-                                   porate-Krediten) erhalten und sich            eine Flexibilisierung im Hinblick auf
                 mationspflichten hinsichtlich der                                    somit für sie alternative Möglich-            den Immobilienbestand der Gruppe.
                 Immobilie und der Mieterstruktur                                     keiten der Strukturierung ihrer Ge-
                 sowie regelmäßig Beschränkungen                                      samtfinanzierung eröffnen.                    Eine weitere Vereinfachung stellt die
                 im Hinblick auf die Zahlungsströme                                                                                 Besicherung von (High-Yield-)An-
                 innerhalb der immobilienhaltenden                                    Diese Finanzierungsformen bieten              leihen und Corporate-Krediten dar.
                 Zweckgesellschaft. Zudem kann die                                    gegenüber klassischen Immobilienfi-           Diese erfolgt nach den Usancen des
                 finanzierende Bank den Kreditneh-                                    nanzierungen eine Reihe von Vortei-           Marktes – wenn überhaupt – häufig
                 mer dazu verpflichten, komplexe                                      len. Bei der klassischen Immobilien-          lediglich durch die Verpfändung von

                 Börsen-Zeitung spezial

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Verlagsbeilage 27. November 2019        11

            Anteilen an Holdinggesellschaften        periodisch nachgewiesen werden                                       samten Laufzeit Tilgungsleistungen
            und die Sicherungsabtretung von          müssen.                                                              erbracht werden müssen.
            konzerninternen    Kreditforderun-
            gen. Demgegenüber müssen klas-           Die Finanzierung über den Kapital-                                   Für mit Investment Grade bewerte-
            sische Immobilienkredite regel-          markt ist für Immobilienunterneh-                                    te Anleiheemittenten und Corpo-
            mäßig u. a. durch Grundschulden,         men auch deshalb besonders attrak-                                   rate-Kreditnehmer ersetzen diese
            Geschäftskontenverpfändungen und         tiv, da sie es ermöglicht, Kupons auf                                alternativen Finanzierungsformen
            die Sicherungsabtretung von Miet-        Basis der historisch niedrigen Markt-      Klassische                bereits zum Teil vollständig klas-
            und anderen Forderungen besichert        zinssätze mit zudem vergleichsweise        Immobilien-               sische Immobilienfinanzierungen.
            werden.                                  langen Laufzeiten zu sichern. Die so                                 Aufgrund ihres attraktiven Preises
                                                     begebenen Anleihen sind nicht an           finanzierungen            und der anderweitig regelmäßig nur
            Die Anleihebedingungen bzw. die          bestimmte Immobilienvermögens-                                       höher realisierbaren Finanzierungs-
                                                                                                weiterhin ein
            Verträge entsprechender Corporate-       werte gebunden, sodass die Emitten-                                  kosten für nicht bewertete und unter
            Kredite sehen zudem häufig kaum          ten einen Teil ihres (wechselnden)         wichtiger Teil            Investment Grade bewertete Unter-
            operative Beschränkungen für das         Immobilienbestands zu stabilen und                                   nehmen werden klassische Immobi-
            Halten und das Bewirtschaften der        vorhersehbaren langfristigen Fi-           der Gesamt-               lienfinanzierungen indes weiterhin
            gehaltenen Immobilien vor. Der           nanzierungskosten (teil)finanzieren        finanzierung              einen wichtigen Bestandteil der Ge-
            Überwachungs- und Reporting-             können. Zudem erlaubt die Finan-                                     samtfinanzierung von Immobilien-
            Aufwand ist mithin gegenüber der         zierung über den Kapitalmarkt, das                                   investitionen für solche Unterneh-
            klassischen Immobilienfinanzierung       eingesammelte Fremdkapital erst                                      men bilden. Gleichwohl stellen die
            deutlich reduziert. Zusätzlicher, ent-   bei Fälligkeit der Anleihe zu tilgen.                                alternativen Finanzierungsformen
            scheidender Vorteil ist, dass relevan-   Auch das bietet einen entscheiden-                                   eine attraktive Möglichkeit dar, die
            te Finanzkennzahlen häufig nur an-       den Vorteil gegenüber der klassi-                                    Gesamtfinanzierungsstruktur       zu
            lassbezogen (z. B. bei der Aufnahme      schen Immobilienfinanzierung, bei                                    vereinfachen und den Einsatz von
            weiteren Fremdkapitals) und nicht        welcher zuweilen während der ge-                                     Mezzanine-Kapital zu beschränken.

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                                                                 Darüber hinaus beraten wir bei der Einführung und der Verbesserung
                                                                 von Compliance-Maßnahmen, unter Einschluss kartellrechtlicher
                                                                 Anforderungen.

                                                                 Debevoise & Plimpton LLP
                                                                 Taunustor 1 (TaunusTurm) | 60310 Frankfurt am Main
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Wirtschaftskanzleien.indd 11                                                                                                                                         20.11.2019 15:49:59
12         Verlagsbeilage 27. November 2019

                 Quo vadis,
                 EU-Kartellrecht?
                 Aktuelle Entwicklungen in Brüssel

                                           Dr. Markus Röhrig                                         Christoph Wilken
                                           Partner bei                                               Senior Associate bei
                                           Hengeler Mueller                                          Hengeler Mueller

                 A    m 1. Dezember 2019 soll die
                      neue EU-Kommission, mit der
                 Dänin Margrethe Vestager als Vize-
                                                                                 Insbesondere Google, Apple, Ama-
                                                                                 zon & Co. werden dies mit Argus-
                                                                                 augen beobachten.
                                                                                                                            dem Europäischen Parlament hat sie
                                                                                                                            deutlich gemacht, dass Regulierung
                                                                                                                            aus ihrer Sicht das absolut letzte Mit-
                 präsidentin und Kommissarin für                                                                            tel sein sollte. Andererseits scheut sie
                 Wettbewerb und Digitalisierung, ihre                            Für die zweite Amtszeit von Marg-          regulatorische Eingriffe nicht, wenn
                 Arbeit beginnen. Anlass genug, einen                            rethe Vestager hat Ursula von der          sie sie für erforderlich hält. Denkbar,
                 Blick auf aktuelle Entwicklungen im                             Leyen in ihrem „Mission Statement“         dass die Bundesregierung die deut-
                 EU-Kartellrecht zu werfen. Die künf-                            das Hauptanliegen formuliert, Eu-          sche Präsidentschaft 2020 nutzt,
                 tige Kommissionspräsidentin Ursula                              ropa fit für das Digitalzeitalter zu       um eigene Impulse im Bereich der
                 von der Leyen hat Margrethe Vesta-                              machen. Im Kartellrecht ergeben            Digitalwirtschaft zu setzen. Die von
                 ger, die bereits seit 2014 im Amt ist,                          sich hier vor allem Fragen im Zu-          Peter Altmaier beauftragte „Kom-
                 mit zusätzlichen Verantwortlichkei-                             sammenhang mit der Behandlung              mission Wettbewerbsrecht 4.0“ hat
                 ten ausgestattet. In ihrer neuen Rolle                          neuartiger Geschäftsstrategien wie         hierzu kürzlich weitgehende Emp-
                 soll sie nicht nur die Durchsetzung                             Plattformen oder Preisalgorith-            fehlungen formuliert, etwa für eine
                 der Wettbewerbsregeln überwachen,                               men. Kurz gefasst: Ist das geltende        spezifische Regulierung von markt-
                 sondern auch die digitale Agenda der                            EU-Kartellrecht noch zeitgemäß,            mächtigen Plattformen. Nicht alles
                 EU-Kommission vorantreiben. Zuzu-             Die neue          um potenziell wettbewerbsschädli-          davon wird in Brüssel auf einhellige
                 trauen ist ihr die neue Mammutauf-            „Doppelzustän-    che Praktiken in der digitalen Wirt-       Zustimmung stoßen.
                 gabe. Allerdings ist die neue „Dop-                             schaft effektiv zu verfolgen? Einige
                 pelzuständigkeit“ für Wettbewerb              digkeit“ für      meinen eine gewisse Überforderung          Große Herausforderungen erwarten
                 und Digitalisierung auf Kritik gesto-                           des Kartellrechts zu erkennen und          Margrethe Vestager auch in ande-
                 ßen. Einerseits solle Margrethe Ves-
                                                               Wettbewerb        sehen den Gesetzgeber aufgerufen,          ren Bereichen. Kürzlich etwa hat die
                 tager die Wettbewerbsregeln gegen             und Digitali-     durch spezifische Regulierung tätig        EU-Kommission die Ermittlungen
                 die Tech-Giganten durchsetzen. An-                              zu werden. Andere weisen auf die           gegen die deutschen Autokonzer-
                 derseits könne nur im kooperativen            sierung ist auf   Risiken einer Überregulierung hin,         ne verschärft. Der Verdacht lautet,
                 Austausch mit ebendiesen Unterneh-            Kritik gestoßen   die wichtige Innovationsanreize von        dass BMW, Daimler und VW bei der
                 men eine Digitalisierungsstrategie                              Unternehmen hemmen könnte. Die             Entwicklung und Einführung von
                 für Europa entstehen. Das beiße sich.                           Digitalwirtschaft möge Behörden            Technologien zur Verringerung der
                 Margrethe Vestager betonte in ihrer                             und Gerichte mit neuen Themen              Schadstoffemissionen von Benzin-
                 Anhörung vor dem Europäischen                                   konfrontieren, etwa beim Zugang zu         und Diesel-Pkw in kartellrechtlich
                 Parlament, dass die Unabhängigkeit                              Daten als Wettbewerbsfaktor. Dar-          unzulässiger Weise miteinander
                 der kartellrechtlichen Fallbearbei-                             aus ein Versagen der bestehenden           kooperiert hätten. Der Fall wirft
                 tung nicht „verhandelbar“ sei. Ein                              Instrumentarien des EU-Kartell-            schwierige Abgrenzungsfragen auf:
                 etwaiges Konfliktpotenzial bestehe                              rechts zu folgern, gehe hingegen zu        Wo verläuft die Grenze zwischen
                 aufgrund unparteilicher und trans-                              weit. Margrethe Vestager wird wohl         legitimer    Forschungskooperation
                 parenter Entscheidungsstrukturen                                einen vermittelnden Ansatz verfol-         und unzulässigen Absprachen? Ab-
                 innerhalb der EU-Kommission nicht.                              gen. Im Rahmen ihrer Anhörung vor          hilfe könnte eine Reform der Ende

                 Börsen-Zeitung spezial

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Verlagsbeilage 27. November 2019        13

            2022 auslaufenden „horizontalen“        ren eingeleitet. Zuletzt hat sie Milli-                      dass der Online-Vertrieb als „eigene“
            Gruppenfreistellungsverordnungen        onen-Bußgelder etwa gegen Guess                              Regelungsmaterie, für die bestimmte
            schaffen, die bestimmte Kooperati-      (40 Mill. Euro) und Sanrio/Hello                             Kernbeschränkungen samt Rückaus-
            onen zwischen Wettbewerbern im          Kitty (6,2 Mill. Euro) erlassen, weil                        nahmen definiert werden, Eingang
            Bereich R & D bzw. Spezialisierung      die mit Händlern abgeschlossenen                             in die Vertikal-GVO selbst findet. Es
            legitimieren. Den öffentlichen Kon-     Vertriebs- und Lizenzverträge unter                          bleibt aus Sicht der Unternehmen zu
            sultationsprozess zur Reform hat die    anderem den grenzüberschreitenden                            hoffen, dass die neue Vertikal-GVO
            EU-Kommission gerade angestoßen.        Verkauf von Produkten an Verbrau-                            mehr Klarheit zu (vielen) derzeit
            Margrethe Vestager wird sich auch       cher in anderen EU-Mitgliedstaaten                           streitigen Fragen des Kartellver-
            mit dem immer spürbarer werden-         beschränkten. Weitere Verfahren we-                          triebsrechts – insbesondere im On-
            den Rückgang neuer Kronzeugen-          gen des Verdachts vertikaler Verstöße                        line-Bereich – bringt.
            anträge auseinandersetzen müssen.       laufen derzeit noch. Es ist zu erwar-
            Hier droht die EU-Kommission Op-        ten, dass auch die „neue“ EU-Kom-                            Interessant wird schließlich sein, wie
            fer ihres eigenen Erfolgs zu werden.    mission weiterhin einen Schwer-
                                                                                              In den letzten     sich Margrethe Vestager zu Forderun-
            Über Jahre hat sie das Ziel verfolgt,   punkt bei der Verfolgung solcher          Jahren hat die     gen nach einer Reform der europäi-
            Opfern von Kartellabsprachen die        Praktiken setzen wird. Aktuell steht                         schen Fusionskontrolle positionieren
            Durchsetzung von Schadenersatzan-       zudem die Reform der sogenannten          EU-Kommis-         wird. Die Untersagung der Siemens/
            sprüchen zu erleichtern. Die Kehrsei-   Vertikal-Gruppenfreistellungsver-         sion einen stär-   Alstom-Fusion hat der EU-Kom-
            te: Unternehmen realisieren das mit     ordnung („Vertikal-GVO“) sowie der                           mission scharfe Kritik eingebracht,
            Schadenersatzklagen      verbundene     ihr begleitenden „Vertikal-Leitlinien“    keren Fokus        nicht zuletzt von Peter Altmaier. Der
            Risiko und schrecken davor zurück,      auf dem Programm der EU-Kommis-                              Vorwurf: Die Fusion sei erforderlich
                                                                                              auf vertikale
            sich der EU-Kommission zu offenba-      sion. Die Vertikal-GVO regelt, unter                         gewesen, um die Wettbewerbsfähig-
            ren. Hier wird die EU-Kommission        welchen Voraussetzungen Vertriebs-        Themen gelegt      keit der europäischen Unternehmen
            über neue Wege nachdenken müs-          vereinbarungen, z. B. zwischen ei-                           Siemens und Alstom im globalen
            sen, um ihr Kronzeugenprogramm          nem Hersteller und seinen Händlern,                          Wettbewerb mit dem chinesischen
            nicht zu gefährden, etwa durch einen    vom Kartellverbot freigestellt und                           Hersteller CRRC sicherzustellen.
            erweiterten Schutz von Kronzeugen       somit zulässig sind. Zwar ist noch                           Am 4. Juli 2019 haben der deutsche,
            vor Schadenersatzansprüchen.            ungewiss, wie die EU-Kommission                              der französische und der polnische
                                                    die neuen Regeln konkret ausgestal-                          Wirtschaftsminister eine klare Bot-
            In den letzten Jahren hat die           ten wird. Man kann aber schon jetzt                          schaft an Brüssel gesendet. In einem
            EU-Kommission einen stärkeren Fo-       die Prognose wagen, dass neue Re-                            Papier mit dem Titel „Modernising
            kus auf vertikale Themen gelegt, ein    geln zum Online-Vertrieb das Kern-                           EU Competition Policy“ fordern sie
            Feld, das sie bislang eher nationalen   stück der Reform bilden werden.                              mehr Flexibilität in der europäischen
            Behörden – allen voran dem Bundes-      Die EU-Kommission wird wohl die                              Fusionskontrolle, um gemeinsame
            kartellamt – überlassen hat. Infolge    neuere Rechtsprechung des EuGH                               europäische Interessen zu schützen.
            ihrer Sektoruntersuchung im Bereich     – etwa zu Drittplattformverboten –                           Übersetzt heißt das: laxere Regeln
            E-Commerce aus dem Jahr 2017 hat        rezipieren und gegebenenfalls wei-                           für „European Champions“. Es bleibt
            die EU-Kommission mehrere Verfah-       terentwickeln. Denkbar ist auch,                             spannend in Brüssel.

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Wirtschaftskanzleien.indd 13                                                                                                                               20.11.2019 15:50:14
14         Verlagsbeilage 27. November 2019

                 Neue Regeln
                 für fliegende Autos
                 Der europäische Rechtsrahmen für die Nutzung ziviler Drohnen

                                           Dr. Thomas Voland
                                           LL.M., Partner bei
                                           Clifford Chance

                 A     ls Bruce Willis 1997 im Film
                       „Das fünfte Element“ mit ei-
                 nem Taxi durch die Luft flog, war das
                                                                nen und Fahrzeugen anknüpfen, um
                                                                Luft- und Straßenverkehr mit einer
                                                                einzigen Kapsel zu ermöglichen.
                                                                                                                         Förderprogramm im Umfang von
                                                                                                                         15 Mill. Euro legte die Bundesre-
                                                                                                                         gierung im Februar 2019 vor. Über
                 Science Fiction und in der Realität            Da sich dieses Vorhaben jedoch als                       einen Zeitraum von vier Jahren
                 noch nicht vorstellbar. Zwar sind in           technisch zu komplex erwiesen hat,                       unterstützt das Bundesministeri-
                 den letzten Jahren bereits kleinere,           wird es derzeit nicht weiterverfolgt.                    um für Verkehr und digitale Infra-
                 unbemannte Fluggeräte, auch Droh-                                                                       struktur unter dem Titel „Vom Labor
                 nen oder UA (Unmanned Aircrafts)               In wenigen Jahren sollen also zivi-                      in die Luft“ die Entwicklung und
                 genannt, entwickelt worden. Diese              le Drohnen Personen ferngesteuert                        Erprobung unbemannter Luftfahrt-
                 dienten aber bislang nicht dem Per-            oder autonom über kürzere Stre-                          anwendungen und individueller
                 sonentransport, sondern vor allem              cken befördern und damit einen                           Luftmobilitätslösungen. Die Erpro-
                 militärischen Zwecken. Inzwischen              weiteren Baustein der urbanen Mo-                        bung erfolgt in fünf ausgewählten
                 kommen indes zunehmend auch                    bilität bilden. Forscher gehen davon                     Testregionen: Aachen, Hamburg,
                 zivile Einsatzbereiche in Betracht,            aus, dass erste nichtautonome Pas-                       Ingolstadt, Nordhessen und Müns-
                 etwa in der Landwirtschaft, bei der            sagierdrohnen schon um 2022 mit                          ter-Enschede. Schwerpunkte sollen
                 Kontrolle von Infrastrukturen oder             Passagieren abheben können. Auto-                        Steuerung/Vernetzung, Betrieb von
                 zum Warentransport. Der nächste                nome Flüge könnten dann rund fünf                        UAS/Flugtaxis bei Start und Lan-
                                                                                                        Immer mehr
                 Schritt ist nunmehr auch die Nut-              Jahre später folgen. Vielerorts, etwa                    dung, Management-Systeme, Ein-
                 zung durch Passagiere, also tat-               in Japan, wird bereits mit Hoch-        etablierte       satz von UAS/Flugtaxis für medizi-
                 sächlich in Gestalt von fliegenden             druck an der rechtlichen Zulassung                       nische Zwecke und Drohnenabwehr
                 Taxen. Dabei arbeiten immer mehr               der Passagierdrohne als Transport-
                                                                                                        Flugzeug- und    sein.
                 etablierte Flugzeug- und Automo-               mittel gearbeitet.                      Automobilher-
                 bilhersteller an zivilen Drohnen. So                                                                    Die wichtigste Voraussetzung für
                 zeigen Prototypen verschiedener                Auch die Politik hat das Thema          steller arbei-   einen Betrieb von Flugtaxis ist die
                 privater Unternehmen, darunter                 erkannt. So führte die Bundesre-        ten an zivilen   Gewährleistung der Sicherheit von
                 die medienwirksamen Testflüge des              gierung unlängst in ihrer Antwort                        Menschen an Bord wie auch am
                 Modells Volocopter über der Stutt-             auf eine parlamentarische Anfrage       Drohnen          Boden. Ein einheitlicher regulatori-
                 garter Innenstadt oder des Boeing-             aus, dass auf dem Markt für unbe-                        scher Rahmen in Europa spielt hier
                 Airtaxis nahe Washington, D.C.,                manntes Fliegen bis 2024 weltweit                        eine Schlüsselrolle für die weitere
                 dass derartige Flugtaxis technisch             11,5 Mrd. US-Dollar pro Jahr inves-                      Entwicklung und die gesellschaft-
                 machbar sind. Die Nasa forscht                 tiert werden und in Europa bis 2050                      liche Akzeptanz der Technologie
                 ebenfalls an der technischen Um-               etwa 150 000 neue Arbeitsplätze                          sowie ihres Marktes. Dieser einheit-
                 setzbarkeit von Passagierdrohnen.              entstehen könnten. Zugleich beton-                       liche Rechtsrahmen fehlte bis vor
                 Airbus und Audi wollten gemeinsam              te sie, im ständigen Dialog mit den                      einigen Monaten, da die Regulie-
                 noch einen Schritt weitergehen und             relevanten Akteuren zu stehen und                        rung ziviler Drohnen zum Teil auf
                 mit dem Pop-up Next an der Schnitt-            diesen unter anderem mit Förder-                         europäischer, zum Teil auf nationa-
                 stelle zwischen autonomen Droh-                programmen zu helfen. Ein solches                        ler Ebene erfolgte. Die betreffenden

                 Börsen-Zeitung spezial

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Verlagsbeilage 27. November 2019        15

                                                                                                            und Herausforderungen zurück-
                                                                                                            gegriffen werden kann. Allerdings
                                                                                                            fehlen in wesentlichen Bereichen
                                                                                                            angepasste Regelungen, etwa für
                                                                                                            den Einsatz von Fernpiloten oder
                                                                                                            autonomen Steuerungssystemen. So
                                                                                                            ist bislang unklar, welche konkreten
                                                                                                            Anforderungen diese – abweichend
                                                                                                            von Piloten an Bord – erfüllen müs-
                                                                                                            sen, um eine Lizenz für die Steue-
                                                                                                            rung von Flugtaxis zu erhalten.

                                                                                                            Über den Betrieb hinaus regeln die
                                                                                                            EU-Verordnungen auch technische
                                                                                                            Anforderungen an das Material. So
                                                                                                            bedürfen Passagierdrohnen einer
                                                                                                            Zertifizierung, die unter anderem
                                                                                                            eine dauerhafte Lufttüchtigkeit vo-
                                                                                                            raussetzt. Diese richtet sich wieder-
                                                                                                            um nach Vorschriften der bemann-
                                                                                                            ten Luftfahrt, zieht also Parallelen
                                                                                                            zu Flugzeugen und Hubschraubern.

                                                                                                            Über die genannten Regelungs-
            Regeln erfassten allerdings primär     technischen Voraussetzungen un-                          erfordernisse hinaus sind für den
            kleinere Drohnen, die häufig für       bemannter Flugsysteme entwickelt.                        Einsatz von unbemannten Luftfahr-
            Freizeitzwecke genutzt und in Sicht-   Die betreffenden Vorschriften teilen                     zeugen noch weitere Punkte zu klä-
            weite von einem Piloten gesteuert      die Systeme primär anhand ihrer                          ren. Dazu gehören unter anderem
            wurden. Hingegen gab es für Passa-     Betriebsarten und des damit ein-                         Vorschriften zur Nutzung des Luft-
            gierdrohnen keine Vorschriften. Das    hergehenden Risikopotenzials ein                         raums, Anforderungen an Start-
            hat sich inzwischen grundlegend        und sehen hierfür drei Kategorien                        und Landestellen, Haftungsfragen,
            geändert: Vor etwa einem Jahr trat     vor: offen, speziell und zulassungs-                     Austausch und Schutz von Daten
                                                                                          Wichtigste
            eine neue Verordnung für die Zi-       pflichtig. Diese Differenzierung ba-                     sowie die Flug- und Passagiersicher-
            villuftfahrt und zur Errichtung der    siert also gerade nicht – wie unter    Voraussetzung     heit. Weitere relevante Fragen be-
            EASA, der europäischen Agentur für     früherer Rechtslage – allein auf der                     treffen etwa die Implementierung
            Flugsicherheit, in Kraft. Diese sog.   Größe oder dem Typus der Drohne,
                                                                                          für den Betrieb   von Datenschutz und Cybersecurity,
            Grundverordnung bildet die Basis       wenngleich beide Faktoren wei-         von Flugtaxis     Umwelt- (insbesondere Immissio-
            für die Regulierung unbemannter        terhin eine Rolle für die Risikobe-                      nen) sowie Vernetzungsstandards.
            Luftfahrzeuge.                         messung spielen. In die Kategorie      ist die Gewähr-   Der Rückgriff auf bestehende Re-
                                                   „offen“ fallen etwa Fotodrohnen        leistung der      gelungen erscheint auch bei diesen
            Der Vorstoß der Europäischen Uni-      mit einem Gewicht von bis zu 25 Ki-                      Themen nachvollziehbar, solange
            on führt zu einem völlig neuen re-     logramm und einer Flughöhe von         Sicherheit        Flugtaxis in den Kinderschuhen
            gulatorischen Rahmen, der deut-        maximal 120 Metern, die stets im                         stecken und ihre Sicherheit im täg-
            lich umfassendere Vorschriften auf     Blickfeld des Piloten am Boden sind.                     lichen Einsatz erst noch bewiesen
            europäischer Ebene vorsieht. Insbe-    Die Kategorien „speziell“ und „zu-                       werden muss. Mit zunehmenden
            sondere ist bemerkenswert, dass der    lassungspflichtig“ erfassen hinge-                       Erfahrungen und steigender Akzep-
            Gesetzgeber auch die gewerbliche       gen Drohnen mit einem höheren Ge-                        tanz sollte es aber Ziel des Gesetz-
            Drohnennutzung und Beförderung         fahrenpotenzial. Flugtaxis müssen                        gebers sein, möglichst zeitnah ein
            von Personen gezielt in den Blick      aufgrund der hohen Sicherheitsan-                        spezifisches, auf den unbemannten
            nimmt. Damit weist der neue regu-      sprüche die strengsten Vorgaben er-                      Einsatz zugeschnittenes Regime zu
            latorische Rahmen für Zivildrohnen     füllen, weshalb Fluggerät, Betreiber                     entwickeln. Dabei wird eine enge
            bereits in seinen Grundlagen den       und Flugpersonal bei ihnen einer                         Abstimmung zwischen der EU und
            Weg zu einer deutlich anwendungs-      Zertifizierungspflicht unterliegen.                      den Mitgliedstaaten erforderlich
            und innovationsfreundlicheren Re-                                                               sein, weil einige dieser Themen wei-
            gulierung.                             Die Anforderungen an den Betrieb                         terhin in die nationale Kompetenz
                                                   von Flugtaxis orientieren sich der-                      fallen. Diese Anstrengung ist jedoch
            Zur Ausgestaltung der Einzelhei-       zeit noch weitgehend an der be-                          erforderlich, damit Europa eine si-
            ten hat die EU-Kommission in der       mannten Passagierluftfahrt. Das ist                      chere Nutzung innovativer Mobili-
            ersten Hälfte dieses Jahres in zwei    in einigen Bereichen auch sinnvoll,                      tätskonzepte ermöglicht und nicht
            ergänzenden Verordnungen Re-           weil damit auf bestehende Erfah-                         den Anschluss an die technische
            gelungen für den Betrieb und die       rungen für vergleichbare Risiken                         Entwicklung verliert.

                                                                                                                               Börsen-Zeitung spezial

Wirtschaftskanzleien.indd 15                                                                                                                          20.11.2019 15:50:33
16         Verlagsbeilage 27. November 2019

                 Ein Instrument
                 für sonnige Zeiten?
                 Schuldscheine als wichtiger Bestandteil der Unternehmensfinanzierung

                                           Dr. Eva Reudelhuber
                                           Partnerin bei Gleiss Lutz

                 S   chuldscheine sind ein wichtiger
                     Bestandteil einer Konzern- oder
                 Unternehmensfinanzierung. Viele
                                                                       Schuldschein ist kein Wertpapier
                                                                       und unterliegt nicht den Regelungen
                                                                       des Schuldverschreibungsgesetzes
                                                                                                                                auf Seiten des Emittenten. Die Zahl-
                                                                                                                                stelle sieht sich von ihrer Aufgabe
                                                                                                                                her auch nicht als Koordinator oder
                 Unternehmen haben neben einem                         (SchVG).                                                 Vertreter der Investoren.
                 Konsortialkredit oder einer Anleihe,
                 zum Teil in Kombination mit bila-                     Die Investoren sind nicht durch eine                     Da es sich bei Schuldscheinen um
                 teralen Kreditlinien, Schuldschei-                    Gläubigervereinbarung oder einen                         bilaterale Darlehen handelt, besteht
                 ne begeben. Der große Vorteil der                     gemeinsamen Kreditvertrag mitei-                         anders als im Konsortialkredit kein
                 Begebung eines Schuldscheins ist,                     nander verbunden und es bestehen                         Mehrheitsprinzip bei der Zustim-
                 dass er den Unternehmen Zugang                        auch keine Verpflichtungen der In-                       mung zur Aussetzung einer Finanz-
                 zu einem größeren Investorenkreis                     vestoren untereinander.                                  kennzahl oder einer möglichen
                 ermöglicht. Eine Prospektpflicht be-                                                                           Vertragsverletzung. Der Emittent ist
                 steht nicht und somit keine Markt-                    Aufgrund seiner besonderen Struk-                        daher zwingend darauf angewiesen,
                 publizität. Auch ist kein Rating er-                  tur wird der Schuldschein im Falle                       die Zustimmung einzelner Investo-
                 forderlich und die Dokumentation                      einer Unternehmenskrise als eines       Der Schuld-      ren im Fall einer Vertragsänderung
                 erlaubt flexiblere Regelungen.                        derjenigen    Finanzierungsinstru-      schein kann      oder einer Zustimmung z. B. zur
                                                                       mente angesehen, die eine konsen-                        Aussetzung einer Finanzkennzahl
                 All diese Punkte machen den                           suale Restrukturierung, die in der      im Falle einer   einzuholen.
                 Schuldschein zu einem attraktiven                     Regel einer Insolvenz vorzuziehen
                                                                                                               Unternehmens-
                 Instrument der mittel- und langfris-                  ist, erschweren können.                                  Insbesondere bei großen Platzie-
                 tigen Finanzierung eines Unterneh-                                                            krise die Re-    rungen, die auch 80 bis 100 Inves-
                 mens. Der Schuldscheinmarkt ist in                    Anders als in einem Konsortialkre-                       toren haben können, kann dies sehr
                 den letzten zehn Jahren kontinu-                      dit besteht für den Schuldner bei ei-   strukturierung   mühsam, wenn nicht gar unmög-
                 ierlich gewachsen und erreichte im                    ner Vertragsverletzung, z. B. Nicht-    erschweren       lich sein. Gerade Investoren, die
                 Jahr 2018 ein Volumen von 23 Mrd.                     einhaltung von Finanzkennzahlen,                         nicht an einer Restrukturierung
                 Euro und im ersten Halbjahr 2019                      keine Möglichkeit, über einen ge-                        mitwirken wollen, sehen in der Ver-
                 ein Volumen von 15 Mrd. Euro,                         meinsamen Agenten die Investoren                         weigerung der Zustimmung durch-
                 wobei der Anteil an ausländischen                     anzusprechen und gar eine Mehr-                          aus die Möglichkeit, über den soge-
                 Emittenten in den letzten Jahren                      heitsentscheidung zur Zustimmung                         nannten „Nuisance Factor“ durch
                 stets gestiegen ist.                                  der Aussetzung der Finanzkenn-                           eine Verweigerung der Zustim-
                                                                       zahl oder anderer Vertragsver-                           mung eine vorzeitige Rückzahlung
                 Die Schuldscheine werden von einer                    pflichtungen zu erwirken. In einem                       zu erlangen.
                 Bank arrangiert und bei den Inves-                    Schuldschein ist die Zahlstelle ge-
                 toren platziert. Rechtlich handelt                    rade nicht der Agent der Investoren                      Die marktüblichen Dokumentatio-
                 es sich um bilaterale Darlehen zwi-                   und handelt nicht im Namen und                           nen enthalten für einen solchen Fall
                 schen dem jeweiligen Kreditnehmer                     im Auftrag der Investoren, sondern                       keine Regelung. In Konsortialkre-
                 und den einzelnen Investoren. Der                     steht vertraglich und strukturell                        ditverträgen sieht man bisweilen

                 Börsen-Zeitung spezial

Wirtschaftskanzleien.indd 16                                                                                                                                  20.11.2019 15:51:01
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