First Private Wealth Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen - Für Anleger in der Schweiz
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First Private Wealth Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Für Anleger in der Schweiz Stand: 18. Februar 2022
HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Staaten von Amerika registriert. Anteile des auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- Sondervermögen First Private Wealth erfolgt First Private Wealth dürfen weder in den Ver- gung anstrengen. auf Basis des Verkaufsprospekts, der wesent- einigten Staaten noch einer US-Person oder Die Europäische Kommission hat unter www. lichen Anlegerinformationen und der Allge- auf deren Rechnung angeboten oder verkauft ec.europa.eu/consumers/odr eine europäi- meinen Anlagebedingungen in Verbindung mit werden. Am Erwerb von Anteilen Interessier- sche Online-Streitbeilegungsplattform ein- den Besonderen Anlagebedingungen in der te müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie gerichtet. Verbraucher können diese für die jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen keine US-Person sind und Anteile weder im außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten Anlagebedingungen und die Besonderen An- Auftrag von US-Personen erwerben noch aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienst- lagebedingungen sind im Anschluss an diesen an US-Personen weiterveräußern. Zu den leistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse Verkaufsprospekt auf Seite 38 abgedruckt. US-Personen zählen natürliche Personen, der Gesellschaft lautet: info@first-private.de wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Staaten haben. US-Personen können auch Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Teilnah- Anteils an dem First Private Wealth Interessier- Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, me an Streitbeilegungsverfahren vor einer ten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der USA Verbraucherschlichtungsstelle. Bei Streitigkei- mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder ten können Verbraucher sich an die behörd- sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahres- einer US-Besitzung gegründet werden. liche Verbraucherschlichtungsstelle bei der bericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wichtigste Rechtliche Auswirkungen der Ver- aufsicht (Schlichtungsstelle bei der BaFin, Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils an tragsbeziehung Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, dem First Private Wealth Interessierten die we- Durch den Erwerb der Anteile wird der Anle- www.bafin.de/schlichtungsstelle) wenden. sentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig ger Miteigentümer der vom First Private We- Verbraucher sind natürliche Personen, die in vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung alth gehaltenen Vermögensgegenstände nach den Fonds zu einem Zweck investieren, der zu stellen. Bruchteilen. Er kann über die Vermögensge- überwiegend weder ihrer gewerblichen noch genstände nicht verfügen. Mit den Anteilen Von dem Verkaufsprospekt abweichende Aus- ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuge- sind keine Stimmrechte verbunden. künfte oder Erklärungen dürfen nicht abgege- rechnet werden kann, die also zu Privatzwe- ben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Sämtliche Veröffentlichungen und Werbe- cken handeln. Basis von Auskünften oder Erklärungen, wel- schriften sind in deutscher Sprache abzufas- Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der che nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den sen oder mit einer deutschen Übersetzung zu Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches wesentlichen Anlegerinformationen enthalten versehen. Die First Private Investment Manage- betreffend Fernabsatzverträge über Finanz- sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käu- ment KAG mbH wird ferner die gesamte Kom- dienstleistungen können sich die Beteiligten fers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch munikation mit ihren Anlegern in deutscher auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen den jeweils letzten Jahresbericht und den ge- Sprache führen. Bundesbank wenden. Die Kontaktdaten lauten: gebenenfalls nach dem Jahresbericht veröf- fentlichten Halbjahresbericht. Durchsetzung von Rechten Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle Das Rechtsverhältnis zwischen der First Private Postfach 11 12 32 Anlagebeschränkungen für US-Personen Investment Management KAG mbH und dem 60047 Frankfurt, Die First Private Investment Management KAG Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun- schlichtung@bundesbank.de mbH und/oder der First Private Wealth sind gen richten sich nach deutschem Recht. Der und werden nicht gemäß dem United States Sitz der First Private Investment Management Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Investment Company Act von 1940 in seiner KAG mbH ist Gerichtsstand für Klagen des An- Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträ- gültigen Fassung registriert. Die Anteile des legers gegen die KVG aus dem Vertragsver- gen, die auf elektronischem Wege zustande Fonds sind und werden nicht gemäß dem hältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe gekommen sind, können sich Verbraucher United States Securities Act von 1933 in seiner die folgende Definition) und in einem anderen auch an die Online-Streitbeilegungsplattform gültigen Fassung oder nach den Wertpapier- EU-Staat wohnen, können auch vor einem der EU wenden (www.ec.europa.eu/consu- gesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage mers/odr). Als Kontaktadresse der KVG kann erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen dabei folgende E-Mail angegeben werden: Urteilen richtet sich nach der Zivilpro- info@first-private.de. Die Plattform ist selbst zessordnung, ggf. dem Gesetz über die keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt Zwangsversteigerung und die Zwangs- den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zu- HERAUSGEBER DIESES VERKAUFSPROSPEKTES verwaltung bzw. der Insolvenzord- ständigen nationalen Schlichtungsstelle. nung. Da die First Private Invest ment Kapitalverwaltungsgesellschaft Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von Management KAG mbH inländischem FIRST PRIVATE Investment Management KAG mbH einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Recht unterliegt, bedarf es keiner Aner- Westhafenplatz 8 | 60327 Frankfurt am Main kennung inländischer Urteile vor deren Postfach 11 16 63 | 60051 Frankfurt am Main Vollstreckung. Telefon: +49 69 505082-0 Die Adresse der First Private Investment Telefax: +49 69 505082-440 Management KAG mbH lautet: Internet: www.first-private.de E-Mail: info@first-private.de Westhafenplatz 8, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland Geschäftsführer: Tobias Klein, Thorsten Wegner, Richard Zellmann Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den or- Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Handelsregister-Nr.: HRB 32877 dentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht,
DAS SONDERVERMÖGEN FIRST PRIVATE WEALTH HAT FOLGENDE ANTEILKLASSEN: INHALTSVERZEICHNIS ANTEILKLASSE „A“ HAT FOLGENDE AUSGESTALTUNGSMERKMALE:* KURZÜBERSICHT ÜBER DIE PARTNER DES FIRST PRIVATE WEALTH...................2 WKN: A0KFUX 1. GRUNDLAGEN...........................................................................................................3 ISIN: DE000A0KFUX6 Valor: 4891621 2. VERWALTUNGSGESELLSCHAFT.............................................................................4 Auflagedatum: 25. November 2008 3. VERWAHRSTELLE......................................................................................................4 Ausgabeaufschlag: Wird nicht erhoben Rücknahmeabschlag: 0% 4. RISIKOHINWEISE.......................................................................................................6 Verwaltungsvergütung: 0,50% p. a.** 5. ERLÄUTERUNG DES RISIKOPROFILS DES FONDS........................................... 12 An die Wertentwicklung des 10% des über dem Referenz Fonds gebundene Vergütung: wert liegenden Wertzuwach- 6. PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS................................................................... 12 ses (vgl. Ziff. 15.2.4). Mindestanlagesumme: 1.000.000 EUR 7. ANLAGEZIELE, -STRATEGIE, -GRUNDSÄTZE UND -GRENZEN.................... 12 Kleinste handelbare Einheit: 1 Anteil 8. SICHERHEITENSTRATEGIE.................................................................................... 21 Ertragsverwendung: thesaurierend Währung: EUR 9. KREDITAUFNAHME................................................................................................. 21 Gesamtkostenquote (TER) 2020: 0,76% 10. HEBELWIRKUNG (LEVERAGE)...............................................................................22 An die Wertentwicklung des 0,00% Fonds gebundene Vergütung 11. BEWERTUNG............................................................................................................22 in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 2020: 12. TEILINVESTMENTVERMÖGEN..............................................................................23 * Diese Anteilklasse ist institutionellen Anlegern vorbehalten (vgl. Ziff. 14.1.1). ** seit dem 01.12.2009, davor 1,25% p.a. 13. AUSGESTALTUNG DER ANTEILKLASSEN............................................................23 14. ANTEILE.....................................................................................................................23 ANTEILKLASSE „B“ HAT FOLGENDE AUSGESTALTUNGSMERKMALE: 15. KOSTEN.................................................................................................................... 26 WKN: A0KFTH 16. ZUSAMMENFASSUNG DER VERGÜTUNGSPOLITIK DER KVG...................... 28 ISIN: DE000A0KFTH1 Valor: 13783616 17. WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG UND VERWENDUNG DER ERTRÄGE, GESCHÄFTSJAHR...................................................................... 28 Auflagedatum: 31. August 2011 Ausgabeaufschlag: 3% 18. AUFLÖSUNG, ÜBERTRAGUNG UND VERSCHMELZUNG DES FONDS....... 29 Rücknahmeabschlag: 0% 19. AUSLAGERUNG....................................................................................................... 30 Verwaltungsvergütung: 1,50% p. a.* An die Wertentwicklung des 10% des über dem Referenz 20. INTERESSENSKONFLIKTE..................................................................................... 30 Fonds gebundene Vergütung: wert liegenden Wertzuwach- ses (vgl. Ziff. 15.2.4) 21. KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE VORSCHRIFTEN.................... 30 Mindestanlagesumme: keine 22. WIRTSCHAFTSPRÜFER.......................................................................................... 36 Kleinste handelbare Einheit: 0,001 Anteile (sparplanfähig) Ertragsverwendung: thesaurierend 23. DIENSTLEISTER....................................................................................................... 36 Währung: EUR 24. ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER / VERBREITUNG DER BERICHTE UND Gesamtkostenquote (TER) 2020: 1,69% SONSTIGE INFORMATIONEN.............................................................................. 36 An die Wertentwicklung des 0,00% Fonds gebundene Vergütung 25. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN ÖSTERREICH............. 36 in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 2020: 26. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER SCHWEIZ........... 36 * seit dem 31.08.2011 unverändert 27. RECHT DES KÄUFERS ZUM WIDERRUF..............................................................37 ANTEILKLASSE „C“ HAT FOLGENDE ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN...................................................................... 38 AUSGESTALTUNGSMERKMALE:* BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN....................................................................... 45 WKN: A0Q95A ISIN: DE000A0Q95A6 Valor: 26306990 Auflagedatum: 2. Dezember 2014 Ausgabeaufschlag: wird nicht erhoben Rücknahmeabschlag: 0% Verwaltungsvergütung: 1,25% p. a.* An die Wertentwicklung des keine Fonds gebundene Vergütung: Mindestanlagesumme: keine Kleinste handelbare Einheit: 0,001 Anteile (sparplanfähig) Ertragsverwendung: ausschüttend Währung: EUR Gesamtkostenquote (TER) 2020: 1,45% * Diese Anteilklasse ist insbesondere für institutionelle Anleger sowie die Vermittlung durch Vermögensverwalter und unabhängige Anlagebe- rater bestimmt (vgl. Ziff. 14.1.1). ** seit dem 02.12.2014 unverändert.
KURZÜBERSICHT ÜBER DIE PARTNER DES First Private Wealth 1. KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT First Private Investment Management KAG mbH Hausanschrift: Aufsichtsrat: Westhafenplatz 8 Michael Christ, Vorsitzender, Frankfurt am Main D-60327 Frankfurt am Main Christian Behring, Bad Soden-Salmünster Clemens Lansing, London, Großbritannien Postanschrift: Postfach 11 16 63 Geschäftsführung: D-60051 Frankfurt am Main Tobias Klein, Frankfurt am Main Thorsten Wegner, Wiesbaden Telefon: +49 69 505082-0 Richard Zellmann, Frankfurt am Main Telefax: +49 69 505082-440 Gesellschafter: Internet: www.first-private.de FP Management Holding GmbH, E-Mail: info@first-private.de Frankfurt am Main Gezeichnetes und eingezahltes Kapital Die Aktualisierung der Angaben zu Mitgliedern der am 31.12.2020: 2,557 Mio. EUR Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates, der Gesell- schafter, des Eigenkapitals und der Verwahrstelle Eigenmittel erfolgt in den regelmäßig zu erstellenden Halbjah- am 31.12.2020: 4,100 Mio. EUR res- und Jahresberichten. 2. VERWAHRSTELLE 3. VERTRIEB IN 4. VERTRIEB IN DER SCHWEIZ The Bank of New York Mellon SA/NV DER REPUBLIK ÖSTERREICH Zahlstelle: Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main Zahl- und Informationsstelle: Tellco AG UniCredit Bank Austria AG Hausanschrift: Hausanschrift: Messeturm Hausanschrift: Bahnhofstrasse 4 Friedrich-Ebert-Anlage 49 Schottengasse 6-8 CH-6430 Schwyz D-60327 Frankfurt am Main A-1010 Wien Schweiz Österreich www.tellco.ch Telefon: +49 69 12014-1000 Steuerlicher Vertreter: Vertreter: Regulatorisches Kapital am 31.12.2020: PwC PricewaterhouseCoopers 1741 Fund Solutions AG 3.543 Mio. EUR Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH Hausanschrift: Gezeichnetes Kapital am 31.12.2020: Burggraben 16 1.754,386 Mio. Hausanschrift: CH-9000 St. Gallen Donau-City-Straße 7 Schweiz Eingezahltes Kapital am 31.12.2020: A-1220 Wien www.1741fs.com 1.754,386 Mio. EUR
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen. Stand: 18. Februar 2022 | 3 1. GRUNDLAGEN selkursverluste von nicht auf die Referenzwährung der Anteilklasse lautenden Vermögensgegenständen des Fonds zu vermeiden. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Wealth (nachfolgend „Fonds“) ist Aufgrund der möglichen unterschiedlichen Ausgestaltung zukünfti- ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von ger Anteilklassen kann das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anla- mit seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren, je nachdem, zu gestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend welcher Anteilklasse die von ihm erworbenen Anteile gehören. Dies „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Investmentvermögen ge- gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger vor Steuern erzielt, als mäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und auch für die Rendite nach Steuern. des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Ver- waltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemein- Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur einheitlich für den same Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des ganzen Fonds zulässig, er kann nicht für einzelne Anteilklassen oder Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Gruppen von Anteilklassen erfolgen. Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesell- schaft“) verwaltet. Der First Private Wealth wurde am 25. November Die Jahres- sowie Halbjahresberichte enthalten die Angabe, unter 2008 für unbestimmte Dauer aufgelegt. welchen Voraussetzungen Anteile mit unterschiedlichen Rechten ausgegeben und welche Rechte den Anteilklassen zugeordnet wer- Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen den. Darüber hinaus wird für jede Anteilklasse die Anzahl der am Be- für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz richtsstichtag umlaufenden Anteile der Anteilklasse sowie der am Be- der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- richtsstichtag ermittelte Anteilwert bekannt gegeben. gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Ka- Für den Fonds sind gegenwärtig drei Anteilklassen verfügbar. pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Die Ausgestaltungsmerkmale der Anteilklassen sind im Abschnitt Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- „Ausgestaltung der Anteilklassen“ unter Ziffer 13 dieses Verkaufspro- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist spekts beschrieben. ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie 1.3. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresbe- „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- richte sind kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- den Vertriebspartnern sowie im Internet unter www.first-private.de. gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma- Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen nagements des Fonds, die Risikomanagement-Methoden und die vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht Kategorien von Vermögensgegenständen sind in elektronischer oder zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. 1.2. Anteilklassen Sofern die Gesellschaft einzelnen – insbesondere institutionellen regu- Für den Fonds können jederzeit Anteilklassen gebildet werden, die lierten – Anlegern weitere Informationen über die Zusammensetzung sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des des Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung u.a. zur Erfüllung Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilwertes einschließlich deren eigenen aufsichtsrechtlichen Reporting-Verpflichtungen über- des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften, der Verwal- mittelt, wird sie diese Informationen allen Anlegern in elektronischer tungsvergütung, der Mindestanlage oder einer Kombination dieser Form auf Anforderung zeitgleich zur Verfügung stellen. Die Anleger Merkmale unterscheiden. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus der können unter der E-Mail Adresse info@first-private.de die Zusendung bestehenden Anteilklasse erworben haben, bleiben davon jedoch un- dieser Informationen beantragen. Voraussetzung ist der Abschluss ei- berührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung einer neuen ner Vertraulichkeitserklärung sowie die Erbringung eines Nachweises Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich die Anleger dieser neuen der Anlegereigenschaft. Anteilklasse belastet werden. 1.4. Anlagebedingungen und deren Änderungen Es ist weder notwendig, dass Anteile einer Anteilklasse im Umlauf Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufspros- sind, noch dass Anteile einer neu gebildeten Anteilklasse sofort aus- pekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen können gegeben werden. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteil- von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Anlagebedin- klasse ist deren Wert auf Grundlage des für den gesamten Fonds nach gungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. § 168 Absatz 1 Satz 1 KAGB ermittelten Wertes zu berechnen. Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Be- Der Abschluss von Währungskurssicherungsgeschäften ausschließ- dingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre lich zu Gunsten einer einzigen Währungsanteilklasse ist zulässig. Für Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Währungsanteilklassen mit einer Währungsabsicherung zugunsten Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an der Währung dieser Anteilklasse (Referenzwährung) darf die Gesell- Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kos- schaft auch unabhängig von § 9 der Allgemeinen Anlagebedingun- tenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen von der gen Derivate im Sinne des § 197 Abs. 1 KAGB auf Wechselkurse oder Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern Währungen mit dem Ziel einsetzen, Anteilwertverluste durch Wech- verwaltet werden.
4 | First Private Wealth Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und darü- tralbank beaufsichtigte Bank. Das deutsche Verwahrstellen- und Ver- ber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft www.first-private.de wahrgeschäft und die damit verbundenen Serviceleistungen werden bekannt gemacht. Betreffen die Änderungen Vergütungen und Auf- von der deutschen Niederlassung, der The Bank of New York Mellon wandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen, SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, erbracht. oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrech- Diese Niederlassung unterliegt der Aufsicht der BaFin. te, werden die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen für eine 3.2. Aufgaben der Verwahrstelle den Zwecken der Informationen angemessene Dauer gespeichert, Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung einsehbar und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Pa- von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermö- pierform oder elektronischer Form (sogenannter „dauerhafter Da- gensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermö- tenträger“). Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an diesen Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Ver- und wie weitere Informationen erlangt werden können. fügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen. Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntma- Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie chung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen und Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung Aufwendungserstattungen treten frühestens vier Wochen nach ihrer der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingun- früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen An- gen und den Vorschriften des KAGB vereinbar ist. lagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens vier Wochen nach Bekanntmachung in Kraft. Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: ■ Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, 2. VERWALTUNGSGESELLSCHAFT ■ Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und den Anla- Der Fonds wird von First Private Investment Management KAG mbH gebedingungen des Fonds entsprechen, mit Sitz in Frankfurt am Main verwaltet. Gegründet wurde die Gesell- schaft am 19. November 1990 unter dem Namen Salomon Brothers ■ Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Kapitalanlagegesellschaft mbH. Seit 14. April 2003 firmiert die Gesell- Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der übli- schaft als First Private Investment Management KAG mbH. chen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des ■ Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung des KAGB und nach den Anlagebedingungen verwendet werden, (GmbH). ■ Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Die Gesellschaft durfte seit November 1990 Wertpapier-Sonderver- Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung zur Kre- mögen und seit Februar 1995 Geldmarkt-Sondervermögen verwal- ditaufnahme, ten. Nach Inkrafttreten des Investmentgesetzes im Januar 2004 durf- te die Gesellschaft Richtlinienkonforme Sondervermögen verwalten. ■ Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarlehen rechts- Mit Inkrafttreten des KAGB im Juli 2013 hat die Gesellschaft eine wirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und darf Invest- mentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten. 3.3. Unterverwahrung Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes 2.2. Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen: Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zusammenset- zung des Aufsichtsrates finden Sie auf Seite 2 des Verkaufsprospekts. Verwahrung der Vermögensgegenstände auf eingeschaltete Unter- verwahrer gem. der unten stehenden Auflistung für die betroffenen 2.3. Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Märkte. Die Zentralverwahrer sind in der Liste nicht aufgeführt, ihre Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von 2,557 Mio. EUR Einschaltung ist in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben. (Stand: 31.12.2020). Das eingezahlte Kapital der Gesellschaft beträgt Insofern handelt es sich um Marktinfrastruktur und nicht um von der 2,557 Mio. EUR (Stand: 31.12.2020). Verwahrstelle aktiv beauftragte Unterverwahrer. Die Verwahrung der für Rechnung des Fonds gehaltenen Vermö- 3. VERWAHRSTELLE gensgegenstände erfolgt durch: 3.1. Identität der Verwahrstelle Für den Fonds hat das Kreditinstitut The Bank of New York Mellon LAND/MARKT UNTERVERWAHRER SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, MesseTurm, Ägypten HSBC Egypt S.A.E. Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main, die Funktion der Argentinien The Branch of Citibank, N.A. in the Republic of Verwahrstelle übernommen. The Bank of New York Mellon SA/NV Argentina ist eine in Belgien zugelassene und von der dortigen Finanzaufsicht Australien Citigroup Pty Limited NBB – National Bank of Belgium – sowie von der Europäischen Zen-
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen. Stand: 18. Februar 2022 | 5 LAND/MARKT UNTERVERWAHRER LAND/MARKT UNTERVERWAHRER Australien HSBC Limited Marokko Citibank Maghreb S.A. Bahrain HSBC Bank Middle East Limited Mauritius HSBC Limited Bangladesch HSBC Limited Mexiko Banco National de México S.A., integrante del Grupo Financiero Banamex Belgien The Bank of New York Mellon SA/NV Mexiko Banco S3 CACEIS Mexico S.A., Institución de Bermuda HSBC Bank Bermuda Limited Banca Múltiple Botswana Stanbic Bank Botswana Limited Namibia Standard Bank Namibia Limited Brasilien Citibank N.A., Brazil Neuseeland HSBC Limited Brasilien Itaú Unibanco S.A. Niederlande The Bank of New York Mellon SA/NV Bulgarien Citibank Europe plc, Bulgaria Branch Nigeria Stanbic IBTC Bank Plc. Nigeria Chile Banco de Chile Norwegen Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ) Chile Itaú Corpbanca S.A. Oman HSBC Bank Oman S.A.O.G. China HSBC Bank (China) Company Limited Österreich UniCredit Bank Austria AG Costa Rica Banco Nacional de Costa Rica Pakistan Deutsche Bank AG Dänemark Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ) Panama Citibank N.A., Panama Branch Estland SEB Pank AS Peru Citibank del Peru S.A. Euromarkt Clearstream Banking S.A. Philippinen Deutsche Bank AG Euromarkt Euroclear Bank SA/NV Polen Bank Polska Kasa Opieki S.A. Finnland Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ) Portugal Citibank Europe Plc. Frankreich BNP Paribas Securities Services S.C.A. Rumänien Citibank Europe plc Dublin, Romania Branch Frankreich The Bank of New York Mellon SA/NV Russland AO Citibank Ghana Stanbic Bank Ghana Limited Russland PJSC ROSBANK Griechenland BNP Paribas Securities Services Sambia Stanbic Bank Zambia Limited Hong Kong Deutsche Bank AG Saudi Arabien HSBC Saudi Arabia Hong Kong HSBC Limited Schweden Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ) Hong Kong Citibank N.A. Hong Kong Schweiz Credit Suisse (Switzerland) Ltd. Indien Deutsche Bank AG Schweiz UBS Switzerland AG Indien HSBC Limited Serbien UniCredit Bank Serbia JSC Indonesien Deutsche Bank AG Simbabwe Stanbic Bank Zimbabwe Limited Irland The Bank of New York Mellon Singapur DBS Bank Ltd Island Landsbankinn hf. Singapur Standard Chartered Bank (Singapore) Limited Israel Bank Hapoalim B.M. Slowakische Republik Citibank Europe plc, pobocka zahranicnej banky Italien The Bank of New York Mellon SA/NV Slowenien UniCredit Banka Slovenia d.d. Japan Mizuho Bank, Ltd. Spanien Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. Japan MUFG Bank Ltd. Spanien Caceis Bank Spain, S.A.U. Jordanien Standard Chartered Bank, Jordan Branch Sri Lanka HSBC Limited Kaiman-Inseln The Bank of New York Mellon Südafrika The Standard Bank of South Africa Limited Kanada CIBC Mellon Trust Company (CIBC Mellon) Südafrika Standard Chartered Bank Kanalinseln The Bank of New York Mellon Südkorea Deutsche Bank AG Kasachstan Citibank Kasachstan Joint-Stock Company Südkorea HSBC Limited Katar Qatar National Bank Swasiland Standard Bank Eswatini Limited Katar HSBC Limited Taiwan HSBC Bank (Taiwan) Limited Kenia Stanbic Bank Kenya Limited Tansania Stanbic Bank Tanzania limited Kolumbien Cititrust Colombia S.A. Sociedad Fiduciaria Thailand HSBC Limited Kroatien Privredna banka Zagreb d.d. Tschechische Republik Citibank Europe plc, organizacni slozka Kuwait HSBC Bank Middle East Limited Türkei Deutsche Bank A.S. Lettland AS SEB Banka Tunesien Union Internationale de Banques Litauen AB SEB bankas U.S.A. The Bank of New York Mellon Luxemburg Euroclear Bank SA/NV U.S.A. Precious Metals HSBC Bank, USA, N.A. Malawi Standard Bank PLC Uganda Stanbic Bank Uganda Limited Malaysia Deutsche Bank (Malaysia) Berhad Ukraine JSC „Citibank“ Malta The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Ungarn Citibank Europe plc. Hungarian Branch Office Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main Uruguay Banco Itaú Uruguay S.A.
6 | First Private Wealth onen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, LAND/MARKT UNTERVERWAHRER zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unter- V.A.E. HSBC Bank Middle East Limited (HBME) verwahrer. Vereinigtes Königreich Depository and Clearing Centre (DCC) Deutsche Bank AG, London Branch Vereinigtes Königreich The Bank of New York Mellon 4. RISIKOHINWEISE Vietnam HSBC Bank (Vietnam) Limited WAEMU Société Générale Côte d’Ivoire Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds Zypern BNP Paribas Securities Services sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksich- Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertragung tigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich ergeben: genommen oder zusammen mit anderen Umständen die Wertent- wicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensge- Im Hinblick auf Interessenkonflikte wird darauf hingewiesen, dass die genstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf BNY Mellon SA/NV, Brüssel, die BNY Mellon, New York, als Unterver- den Anteilwert auswirken. wahrer (und umgekehrt) benutzt. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in Soweit Unterverwahrer (Drittparteien) oder deren Konzerngesell- dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstän- schaften neben der Verwahrtätigkeit auch andere Dienstleistungen de gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so für die The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Nieder- erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht lassung Frankfurt am Main erbringen wird das Risiko von Interessen- vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes konflikten bereits dadurch minimiert, dass die betreffenden Gesell- Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzu- schaften/Unternehmenseinheiten durch entsprechende vertragliche wächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist Verpflichtungen mit der The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main zu einer ordnungsgemä- das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. ßen Geschäftsbesorgung verpflichtet sind. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufsprospekts Die Verwahrstelle geht nach eigenen Angaben mit den Interessen- beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung konflikten wie folgt um: des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfol- Die The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Nieder- ge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält we- lassung Frankfurt am Main hat für ihre Gesellschaften und konzern- der eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über verbundenen Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken. Richtlinien entwickelt die den Umgang mit Interessenkonflikten fest- legen. Durch funktionale und hierarchische Trennung werden po- 4.1. Risiken einer Fondsanlage tentielle Interessenkonflikte vermieden die bei der Übernahme von Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in Aufgaben bspw. auch in Bezug auf den Fonds oder den für Rechnung einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können des Fonds tätige Gesellschaft entstehen können. In unternehmens- sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Ka- weit gültigen Kodizes sind Maßstäbe und Methoden festgelegt, wie pital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage potenzielle oder tatsächliche Konflikte identifiziert werden die sich auswirken. aus den Geschäftstätigkeiten ergeben können. Diese Maßstäbe und Methoden umfassen formalisierte Prozesse durch ein internes Mel- 4.1.1. Schwankung des Fondsanteilwerts dewesen Interessenkonflikte regelmäßig zu überwachen und offen zu Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, geteilt legen. Die Abteilungen sind verpflichtet Interessenkonflikte in Bezug durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des auf bestehende und geplante Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller Vermögens- offen zu legen, zu überwachen und zu steuern respektive zu beseiti- gegenstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe der Markt- gen, sofern dies notwendig ist. werte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände und 3.4. Haftung der Verwahrstelle der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlich- die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen Stelle ver- keiten, so fällt der Fondsanteilwert. wahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem 4.1.2. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf Ereignisse Aspekte außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den indi- Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes beste- viduellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig hen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Ver- Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere unter pflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation – sollte sich nicht erfüllt hat. der Anleger an seinen persönlichen Steuerberater wenden. 3.5. Zusätzliche Informationen 4.1.3. Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informati- Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung der
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen. Stand: 18. Februar 2022 | 7 BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers betroffen Umtausch der Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen mit sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der Anlagebe- vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern be- dingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann die dem lastet werden, etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die An- als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung. lagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Änderung der Anlagebedingungen 4.1.7. Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungs- und deren Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann gesellschaft sich das mit dem Fonds verbundene Risiko verändern. Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungs- gesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, 4.1.4. Aussetzung der Anteilrücknahme wie auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig ausset- der Übertragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwaltungsge- zen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Ausset- sellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den zung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert bleiben möchte, muss erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne er seine Anteile zurückgeben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen. können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahme- verlangen in außergewöhnlichem Umfang sowie die Schließung von 4.1.8. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige Fak- Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünsch- toren, die die Ermittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben ten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen und kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzah- Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile wäh- lungszusage bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs des rend dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Ausset- Fonds. Anleger könnten somit einen niedrigeren als den ursprüng- zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken, z. B. wenn die lich angelegten Betrag zurück erhalten. Ein bei Erwerb von Anteilen Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer aufzehren. Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn 4.1.9. Risiken aus dem Bestehen mehrerer Anteilklassen die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds Eine wirtschaftlich unterschiedliche Entwicklung der Anteilklassen dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er kann sich aus der rechtlich unterschiedlichen Ausgestaltung der An- die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass ihm teile verschiedener Anteilklassen ergeben. Hierzu gehören beispiels- wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht weise die Ausschüttung, die Thesaurierung oder unterschiedlich hohe zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Verwaltungsvergütungen. Erfolgt für die Anteile einer Anteilklasse eine Ausschüttung, für die Anteile einer anderen Anteilklasse jedoch 4.1.5. Auflösung des Fonds eine Thesaurierung, wirkt sich dies ebenso unterschiedlich auf den Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu Wert der jeweiligen Anteile aus wie die unterschiedliche Teilhabe an kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der Ver- den Erträgen des Fonds. Das gilt auch hinsichtlich der unterschiedlich waltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht hohen Verwaltungsvergütung. Die Bezahlung der Verwaltungsvergü- nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Verwahrstel- tung mindert insoweit in unterschiedlichem Umfang den jeweiligen le über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von Anteilwert. ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds andere Steuern 4.2. Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn die Fondsantei- Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage in ein- le nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem Depot des zelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen. Diese Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds belastet werden. gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Ka- 4.1.6. Ü bertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein pital auswirken. anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmel- zung) 4.2.1. Wertveränderungsrisiken Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung des auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann seine Anteile Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste auftre- in diesem Fall (i) zurückgeben oder (ii) behalten mit der Folge, dass ten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber er Anleger des übernehmenden OGAW wird oder (iii) gegen Anteile dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unter- an einem offenen Publikums-Investmentvermögen mit vergleichba- schiedlich entwickeln. ren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein solches Investmentvermögen 4.2.2. Kapitalmarktrisiko mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt gleicher- Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt maßen, wenn die Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiede- eines anderen offenen Publikums-Investmentvermögen auf den rum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirt- Fonds überträgt. Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertra- schaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen gung vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung treffen. Bei ei- Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbe- ner Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem sondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stim-
8 | First Private Wealth mungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Schwankungen der 4.2.7. Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften Kurs- und Marktwerte können auch auf Veränderungen der Zinssätze, Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen. Der Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sein. Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkon- trakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: 4.2.3. Kursänderungsrisiko von Aktien Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und ■ Durch die Verwendung von Derivaten können Verluste entstehen, somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kursschwankun- die nicht vorhersehbar sind und sogar die für das Derivatgeschäft gen werden insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des eingesetzten Beträge überschreiten können. emittierenden Unternehmens sowie die Entwicklungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Ver- ■ Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Options- trauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen kann die rechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei und wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die Gesellschaft ge- Unternehmen, deren Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an zwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch der Börse oder einem anderen organisierten Markt zugelassen sind; Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögens- bei diesen können bereits geringe Veränderungen von Prognosen wertes kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden. zu starken Kursbewegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien (so- ■ Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem genannter Streubesitz) niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann Verkaufsaufträge eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlos- und damit zu höheren Kursschwankungen führen. sen) werden. 4.2.4. Zinsänderungsrisiko ■ Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsver- Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit mögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Er- verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt werb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die Marktzinsen des Geschäfts nicht bestimmbar sein. gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Markt- ■ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht aus- zins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursent- geübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet wicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kurs- Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur schwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverz- Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuel- inslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus. Festverzinsliche len Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der Fonds festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der eingenommenen Optionsprämie. Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit länge- ren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen ■ Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft für Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleich- Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. barer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar. 4.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahrstelle ■ Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für diese Bank- (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. guthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem European Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten Marge ■ Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige entspricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. Abhängig von Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können als unrichtig erweisen. sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine nega- tive Verzinsung erzielen. ■ Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. 4.2.6. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt ge- Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Anleihe in kauft bzw. verkauft werden. Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Entwicklung des Werts von Wandel- und Optionsanleihen ist daher abhängig von der Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannte over-the-counter Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Wertentwick- (OTC)–Geschäfte, können folgende Risiken auftreten: lung der zugrunde liegenden Aktien können sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und Optionsanleihe auswirken. Opti- ■ Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesellschaft die onsanleihen, die dem Emittenten das Recht einräumen dem Anleger für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzinstru- statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags eine im Vorhinein fest- mente schwer oder gar nicht veräußern kann. gelegte Anzahl von Aktien anzudienen (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem entsprechenden Aktienkurs abhängig. ■ Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann aufgrund
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen. Stand: 18. Februar 2022 | 9 der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich bzw. mit men könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche Verbriefungs- erheblichen Kosten verbunden sein. positionen zu veräußern. Aufgrund rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen besteht das Risiko, dass die 4.2.8. Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften Gesellschaft solche Verbriefungspositionen nicht oder nur mit star- Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein Darlehen über ken Preisabschlägen bzw. mit großer zeitlicher Verzögerung verkau- Wertpapiere, so überträgt sie diese an einen Darlehensnehmer, der fen kann. nach Beendigung des Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art, Menge und Güte zurück überträgt (Wertpapierdarlehen). Die Gesellschaft hat 4.2.12. Inflationsrisiko während der Geschäftsdauer keine Verfügungsmöglichkeit über ver- Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensge- liehene Wertpapiere. Verliert das Wertpapier während der Dauer des genstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermögensge- Geschäfts an Wert und die Gesellschaft will das Wertpapier insgesamt genstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds veräußern, so muss sie das Darlehensgeschäft kündigen und den üb- liegen. lichen Abwicklungszyklus abwarten, wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen kann. 4.2.13. Währungsrisiko Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung als der 4.2.9. Risiken bei Pensionsgeschäften Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzah- Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so verkauft sie diese lungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt und verpflichtet sich, sie gegen Aufschlag nach Ende der Laufzeit der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert zurückzukaufen. Der zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fonds- Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss des Geschäftes vermögens. festgelegt. Sollten die in Pension gegebenen Wertpapiere während der Geschäftslaufzeit an Wert verlieren und die Gesellschaft sie zur 4.2.14. Konzentrationsrisiko Begrenzung der Wertverluste veräußern wollen, so kann sie dies nur Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensge- durch die Ausübung des vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vor- genstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung die- zeitige Kündigung des Geschäfts kann mit finanziellen Einbußen für ser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig. den Fonds einhergehen. Zudem kann sich herausstellen, dass der zum Laufzeitende zu zahlende Aufschlag höher ist als die Erträge, die 4.2.15. Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmen- die Gesellschaft durch die Wiederanlage der als Verkaufspreis erhal- tanteile tenen Barmittel erwirtschaftet hat. Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den Fonds erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so kauft sie diese und Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthalte- muss sie am Ende einer Laufzeit wieder verkaufen. Der Rückkaufpreis nen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anla- nebst einem Aufschlag wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt. gestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander Die in Pension genommenen Wertpapiere dienen als Sicherheiten unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere für die Bereitstellung der Liquidität an den Vertragspartner. Etwaige Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien Wertsteigerungen der Wertpapiere kommen dem Fonds nicht zugute. verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der 4.2.10. Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Ziel- Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpapierdarlehens- fonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate, verliehene Wertpapie- zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft re oder in Pension gegebene Wertpapiere können im Wert steigen. übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammenset- Die erhaltenen Sicherheiten könnten dann nicht mehr ausreichen, um zung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken. sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Ziel- fondsanteile zurückgibt. Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in Staatsanlei- hen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruk- Offene Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile erwirbt, tur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankguthaben verwahrt könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. werden, kann jedoch ausfallen. Staatsanleihen und Geldmarktfonds Dann ist die Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Ziel- können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könn- fonds zu veräußern, indem sie diese gegen Auszahlung des Rück- ten die angelegten Sicherheiten nicht mehr in voller Höhe verfügbar nahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des sein, obwohl sie von der Gesellschaft für den Fonds in der ursprüng- Zielfonds zurückgibt. lich gewährten Höhe wieder zurück gewährt werden müssen. Dann müsste der Fonds die bei den Sicherheiten erlittenen Verluste tragen. 4.2.16. Risiken aus dem Anlagespektrum Unter Beachtung der durch das Gesetz und die Anlagebedingungen 4.2.11. Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt vorgegebenen Anlagegrundsätze und -grenzen, die für den Fonds ei- Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen verbriefen (Verbrie- nen sehr weiten Rahmen vorsehen, kann die tatsächliche Anlagepoli- fungspositionen) und nach dem 1. Januar 2011 emittiert wurden, nur tik auch darauf ausgerichtet sein, schwerpunktmäßig Vermögensge- noch erwerben, wenn der Forderungsschuldner mindestens 5 % des genstände z. B. nur weniger Branchen, Märkte oder Regionen/Länder Volumens der Verbriefung als sogenannten Selbstbehalt zurückbehält zu erwerben. Diese Konzentration auf wenige spezielle Anlagesek- und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflich- toren kann mit Risiken (z. B. Marktenge, hohe Schwankungsbreite tet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten, innerhalb bestimmter Konjunkturzyklen) verbunden sein. Über den wenn sich Verbriefungen im Fondvermögen befinden, die diesen Inhalt der Anlagepolitik informiert der Jahresbericht nachträglich für EU-Standards nicht entsprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnah- das abgelaufene Berichtsjahr.
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