Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische
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Ausgabe Oktober 2018 Nr. 9-10/2018 Österreichische Post AG MZ 02Z032843 M Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien Österreichische Zahnärzte-Zeitung Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Ursachen - Reaktionen - Folgen © MaikKlee - Fotolia.com www.zahnaerztekammer.at
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Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Der Zahnarzt, die Zahnärztin und aufnahmen in Form von Einzel- und Hedgefonds in der Zahnmedizin ihr Team waren das zentrale Thema Bissflügelaufnahmen anfertigen und beim Treffen der mitteleuropäischen beurteilen dürfen. Demgegenüber So wie es auf einem Schiff einen Kapi- Zahnärztekammern in Prag. Im Prinzip haben wir in Österreich mit der zahn- tän - und nicht mehrere - braucht, so gleichen sich die Problemstellungen in ärztlichen Assistentin (ZAss) und der verhält es sich auch in einem Team. Die allen dabei vertretenen Ländern: Tsche- Prophylaxeassistentin (PAss) höchst Zahnärztin oder der Zahnarzt müssen chien, Slowakei, Ungarn, Polen, Bayern, qualifizierte Angehörige eines Gesund- das Team führen. Und so soll es auch Sachsen und Österreich. So versuchen heitsberufes. Da braucht es keine im Interesse der Patienten bleiben. In immer wieder paramedizinische Be- Dental Hygienist! Deutschland erleben wir gerade eine rufe in die Medizin und Zahnmedizin Fehlentwicklung. Dort gibt es alleine einzudringen. Dies stellt natürlich eine Internet-Bleaching im zahnärztlichen Bereich inzwischen nicht unbeträchtliche Gefahr für die rund 700 sogenannte Medizinische Patientensicherheit dar. Doch auch das World Wide Web birgt so Versorgungszentren (MVZ). Diese manche Gefahr. Problemlos kann dort der sind ausschließlich in Ballungszentren Zahntechniker unbedarfte Patient bis zu 44-prozentiges und Gunstlage angesiedelt; bemer- Wasserstoffperoxid bestellen und ohne kenswerterweise überwiegend in den In Ungarn etwa gibt es immer wieder Konsultation eines Zahnarztes zur Zahn- alten deutschen Bundesländern und Probleme mit sogenannten Denturis- aufhellung anwenden. Ein drastisches Bei- kaum in den neuen. Sie arbeiten rein ten. Sie absolvieren eine viermonatige spiel aus England zeigt die dramatischen gewinnorientiert. Etwa die Hälfte sind Ausbildung in der Schweiz und lassen Folgen einer solchen Selbstanwendung mit Fremdkapital aufgebaut. Mehrere sich darüber ein Zertifikat ausstellen. (oder eigentlich Selbstverstümmelung). Ketten, darunter Nordic Capital und die Dann beziehen sie sich auf ein ungari- Nach einer Woche unkontrollierter Ap- Eigentümer der Kaffeerösterei Jacobs, sches Gesetz aus den 1940er Jahren, plikation erlitt ein 22-jähriger Engländer sind hier die Investoren. Bei den ange- das längst außer Kraft getreten ist und einen zentimetergroßen Substanzdefekt stellten Zahnärztinnen und Zahnärzten arbeiten ähnlich dem früheren Den- im Mundboden, der kieferchirurgisch ist die Freiberuflichkeit in Frage gestellt. tisten, wie wir ihn in Deutschland und versorgt werden musste. Gibt es dort wirtschaftliche Vorgaben, Österreich kannten. In Österreich geht das selbstverständlich nicht. Hier gibt es eine klare gesetzliche Regelung. Der Zahntechniker darf grundsätzlich nicht im Mund arbeiten. Dentalhygienikerin In Holland wiederum machen die dorti- gen Dental Hygienists bereits Füllungen und wollen auch selbstständig arbeiten. Einer Anordnung des niederländischen Gesundheitsministers Bruno Bruins zufolge sollen Dentalhygienikerinnen ab 2020 selbstständig, das heißt ohne Aufsicht und Weisung eines Zahnarztes, Lokalanästhesien verab- reichen, primäre Karies behandeln und © TTTP / SWNS.com auf eigene Entscheidung hin Röntgen- ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 1
ÖZZ Aktuelles Without teeth and without money: the drama of iDental’s scams etwa einen Mindestumsatz pro Stun- Patienten ohne Zähne und ohne Geld, tig arbeiten dürfen (und zwar wenn de? Dort drohen eine Kommerzia- weil Anzahlungen ohne Fertigstellung der junge Jobsharingpartner seine lisierung und Industrialisierung verloren gingen. Jetzt ist das Wehkla- Ausbildung in den letzten zwei Jahren der Zahnheilkunde. Was dabei alles gen groß, auch bei der Politik, die doch abgeschlossen hat) sind wesentliche Er- schiefgehen kann, zeigt ein aktuelles das Desaster mit ihrer Gesetzgebung leichterungen für die Zusammenarbeit Beispiel aus Spanien. Ein schlechtes erst ermöglicht hat. auch im kassenzahnärztlichen Bereich Gesetz erlaubt die Gründung fremd- geschaffen worden. finanzierter Zahnkliniken. Die Firma In Österreich sind wir auf einem guten iDental wurde 2014 gegründet und Weg. Schrittweise haben wir die Zu- Und abschließend darf auch auf die versprach günstige Zahnversorgung in sammenarbeitsformen für Zahn- volkswirtschaftliche Bedeutung Spanien mit 3.200 Angestellten, davon ärztinnen und Zahnärzte ausgebaut. des Zahnarztes beziehungsweise der 800 Zahnärztinnen und Zahnärzte. Mit der erweiterten Vertretung und Zahnärztin und ihrem Team verwiesen Nach nur 4 Jahren ging die Zahnkli- dem weiterentwickelten Jobsharing, werden. Etwa 30.000 Personen kom- nikkette dieses Jahr in Konkurs und bei dem es nun auch möglich ist, dass men durch sie unmittelbar zu Arbeit hinterließ zahlreiche Patientinnen und beide Jobsharingpartner gleichzei- und Brot. MR Dr. T. Horejs Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Österreichische Zahnärztekammer, Körperschaft öffentlichen Rechts, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6, Tel. 05 05 11 - 0, Fax 05 05 11 - 1167, E-Mail: office@zahnaerztekammer.at, Internet: www.zahnaerztekammer.at Redakteur: Präsident MR Dr. T. Horejs Pressereferent: MR DDr. C. Ratschew Anzeigenleitung: U. König, E-Mail: oezz@zahnaerztekammer.at Herstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Re- daktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen. 2 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
ÖZZ Inhalt © Fotolia.com © MaikKlee - Fotolia.com 14 Jobsharing 22 08 Bike und E-Bike Kündigung der Kassenzahnspangen-Verträge in Salzburg Aktuelles Steuer 44 Steiermark - Änderung der Vergabericht- 04 Arbeitsgeschichten und 16 USt: Behandler entschei- linien für Kassenplanstellen. Gewerkschaftssachen den selbst, was ärztliche - Vergabe Kassenplanstellen. Heilbehandlung ist 08 Kündigung der 46 Wien Kassenzahnspangen- - Zahnärztinnen - Quo vaditis? Verträge in Salzburg Versicherung - Ausschreibung Kassenplanstellen. - Bitcoin (1/3) 10 Studium der Zahnheilkunde 20 Besonderheiten in der an der Sigmund Freud Abwicklung von PrivatUniversität Rechtsschutzfällen Diverses 12 Auslandsreferat: 22 AMKO: Bike und E-Bike - Zahnärztliche Berufsaus- Landesinfos Gesundheitsrisiko oder übung und Kostenträger Jungbrunnen? in Europa 36 Burgenland - Ausbildung zur 24 Leserbrief 14 Frauenreferat: zahnärztlichen Assistenz. Eine bahnbrechende - 39. Burgenländische 26 Zahnärztekonzert 2018 Errungenschaft für die Herbsttagung 2018 in Rust. Zahnärzteschaft 28 Standesveränderungen 38 Kärnten und Standesmeldungen 24 Grenzwertverordnung 2018 Ausschreibung und Vergabe (GWV-2018) Kassenplanstellen. 32 Kunst - Ausstellungen 39 Niederösterreich 62 Kleinanzeigen Gesetz & Recht Wintersymposium 2019. 17 Zahnärzteausweis 40 Oberösterreich Fortbildung A so a hassa Somma. 19 Unterlassungserklärung 54 Fortbildungskalender & Vergleich 42 Salzburg In- und Ausland. Ausschreibung KFO-Vertrag. Rubriken: ++ 04 Aktuelles ++ 16 Steuer ++ 19 Gesetz & Recht ++ 20 Versicherung ++ 22 Diverses ++ 32 Kunst & Ausstellungen ++ 36 Landesinfos ++ 54 Fortbildung ++ 62 Diverses ++ ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 3
Aktuelles Standespolitik Arbeitsgeschichten und Gewerkschaftssachen Es waren wohl mit Sicherheit keine menschenwürdigen Bedingungen, unter denen viele Arbeiter zur Zeit der beginnenden Industrialisierung in den Jahren des auslaufenden 19. Jahrhunderts ihr karges Leben fristen mussten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Materielle Ausbeutung, unzumutbare körperliche, gesundheitliche und soziale Belastungen sowie minderwertige Quartiere nebst zumeist fehlender medizinischer Versorgung standen zu dieser Zeit oftmals an der Tagesordnung. Die sich damals entwickelnde Gewerkschaftsbewegung hat in den darauffolgenden Jahrzehnten zweifellos sehr viel für ihren Stand erreicht und dessen Umfeld auch zum Besseren gewendet. Ob das aber heute immer noch so ist, das soll nun einer Analyse unterzogen werden. © Fotolia.com 4 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Aktuelles Standespolitik W issen Sie vielleicht, was um das Jahr 1900 herum ein Wiener „Ziegelbeh´m” war? So nannte man im Volksmund der Gründerzeit jene zumeist aus Böhmen stellter in der Privat- wirtschaft heutzutage im eigenen Interesse stammenden Lohnarbeiter, die unter heute unvorstellbaren zumeist viel mehr Arbeits- und Lebensbedingungen in jener Gegend, wo heute mit seinem Chef und übrigens die Zentrale der Wiener Gebietskrankenkasse steht, dessen Unternehmen große Mengen an Tonziegeln produzierten. In der zweiten identifiziert, als mit Hälfte des 19. Jahrhunderts kam es nämlich in Wien zu ei- so mancher Gewerk- nem beträchtlichen Bedarfsanstieg nach diesem noch heute schaftsideologie von so beliebten Baustoff. Der Grund dafür war die rege Bautä- vorgestern. Als bestes Beispiel hierfür seien doch gleich tigkeit im Umfeld der durch Kaiser Franz Joseph initiierten einmal die knapp 3.900 österreichischen Zahnarztordina- Errichtung der Wiener Ringstraße als Prachtboulevard der tionen genannt, in denen es bekanntlich zigtausende Ar- Donaumonarchie. Diese „Ziegelböhmen” also arbeiteten bis beitsplätze für Assistentinnen, Zahntechniker und anderes zu 15 Stunden täglich, Montag bis Sonntag wohlgemerkt, Personal gibt. Diese gehören wohl zu den krisensichersten ein freies Wochenende gab es damals nicht. Bezahlt wurden Beschäftigungsverhältnissen im Lande überhaupt und das sie nicht mit Geld, sondern mit so genannten „Blechmar- verdanken unsere Angestellten einzig und allein unserem ken”, einer werksinternen Währung, für die man nur in den und ihrem eigenen persönlichen Einsatz, mit Sicherheit aber betriebseigenen Kantinen das Nötigste zum Leben bekam. nicht ihrer Gewerkschaft. Gerade deren Schicksal war es dann auch, das damals den aus wohlhabender Familie stammenden jungen Publizisten und Arzt Dr. Viktor Adler dazu veranlasste, diese in der Tat unerträglichen Missstände öffentlich aufzuzeigen, anzupran- gern, die sich damals konstituierende, noch sehr inhomogene Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung zu einen und damit die Sozialdemokratie in Österreich zu begründen. Wenn wir nun die heutige Gewerkschaftspolitik betrachten, dann scheint sie auch nach über hundert Jahren ideologisch unverändert in der Zeit des Klassenkampfes gegen ihren Feind von damals zu agieren. Dies verwundert umso mehr, als ihr doch im Laufe ihrer langen Existenz das Unternehmertum als Klassenfeind ja Schritt für Schritt abhanden gekommen ist. Den „ausbeuterischen Industriellen” nämlich, der sich mit der dicken Zigarre im Mundwinkel von einer Luxusvergnü- gung zur nächsten chauffieren lässt und der dann nur zum Abkassieren in die Firma kommt, den gibt es heute längst nicht mehr. Vielmehr ist es in unserem wirtschaftlich von Klein- und Mittelbetrieben geprägten – und vor allem auch von deren ungeheurer Steuerleistung lebenden – Land doch in der Regel so, dass ein moderner Firmenchef Seite an Seite mit seinen Mitarbeitern höchstpersönlich und wahrscheinlich oftmals sogar weitaus härter arbeitet als jene selbst. Daher ist es auch nicht sehr verwunderlich, dass sich ein Ange- © Fotolia.com ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 5
Aktuelles Standespolitik Auch in sogar sehr froh über das neue Arbeitszeitgesetz sind. Der manchen anderen Bereichen scheint eine kommt aus dem Südburgenland, arbeitet unter der Wo- sich die Arbeitnehmervertretung mittlerweile schon sehr che als Buchhalter in einer Wiener Firma und führt in seinem weit von ihren Mitgliedern entfernt zu haben. Betrachten Heimatort noch eine Nebenerwerbslandwirtschaft. Jetzt hat wir doch etwa den verbissenen Kampf der Gewerkschafter er mit seinem Chef vereinbart, seinen vollen 40-Stunden- gegen die kürzlich eingeführte Arbeitszeitregelung mit der Dienstvertrag legal in 4 Tagen abarbeiten und sich ab sofort Legalisierung des 12-Stunden-Tages durch die Bundesre- volle 3 Tage seinem kleinen Hof widmen zu können. Der gierung. Sicher war es nicht die feine englische Art, dieses andere ist Polier bei einer steirischen Baufirma, die stets auch Gesetz ohne sozialpartnerschaftliche Verhandlungen und viele Aufträge in Wien annimmt. Endlich hätten er und seine ohne Begutachtung einfach zu beschließen. Dieses Szena- Handwerkerpartie, mit der er gemeinsam unter der Woche rio kennen wir Zahnärzte allerdings noch sehr gut von der in Wien einquartiert ist, legal die Möglichkeit dazu, schon Schaffung des Gratis-Zahnspangengesetzes, das ausgerech- am Donnerstag Abend wieder nach Hause zu fahren und net auf Initiative eines Gewerkschafters namens Stöger und dann volle 3 Tage mit ihren Familien verbringen zu können. ebenfalls ohne jegliche Verhandlungen einfach über unsere Wo ist hier also das Problem der Gewerkschaft und wessen Köpfe hinweg in einer Nacht- und Nebelaktion im Nationalrat Interessen vertritt sie denn in Wahrheit heute noch? Seien beschlossen wurde. Also bitte, jetzt nicht wehleidig sein und wir doch um Himmels Willen froh, dass es in unserem Land willkommen im Club. Ganz abgesehen davon, dass es solche noch eigenverantwortlich denkende, mündige Bürger gibt, Dienstzeitregelungen ja schon immer gab, denken wir doch die gerne arbeiten, die auch ohne gewerkschaftliche Hilfe etwa an die Turnusdienste in Gesundheitswesen, Exekutive selbständig denken und handeln können und die sich im 21. und im öffentlichen Verkehr, stellt sich aber schon die Frage, Jahrhundert nicht mehr von anderen vorschreiben lassen ob die lautstarke Empörung der Gewerkschaft wirklich noch wollen, wann sie auf keinen Fall arbeiten dürfen. der Meinung der Bevölke- rung entspricht. Zur straff organisierten Gegende- monstration am Helden- platz kamen nämlich nur etwa 100.000 Personen, zumindest 8,7 Millionen Österreicher haben also scheinbar kein Problem mit dieser Neuerung. Au- ßerdem sind ausgerech- net jene Funktionäre aus der Politik, die dort am lautesten geschrien haben, darunter ein bekannter Aushilf- Damit kommen wir aber auch schon zum „Supergau” für spizzabote und ein paar sichtlich saturierte Spitzengewerk- jeden Angestellten, der nämlich dann eintritt, wenn zur schafter, mit Sicherheit nicht dem Verdacht ausgesetzt, aus Gewerkschaftsideologie auch noch der Arbeitnehmerinnen- eigener Erfahrung wissen zu können, was es heißt, täglich schutz dazukommt. Bleiben wir doch gleich beim Beispiel 12 Stunden lang körperliche Schwerstarbeit zu verrichten, zahnärztliche Assistentin. Wird sie nämlich eines Tages womit von ihnen aber offiziell gegenargumentiert wurde. schwanger, dann geht ihre Interessensvertretung förmlich Wenn man hingegen mit den Betroffenen aus dem wirkli- gnadenlos gegen sie vor. Sie darf keine Assistenzarbeiten chen Leben spricht, also jenen immer wenigeren Leuten, die unmittelbar neben dem Patienten ausführen oder gar selbst heute tatsächlich noch gerne arbeiten, dann sieht die Sache als Prophylaxeassistentin tätig sein, weil dort die Gefahr nämlich völlig anders aus. Wir Zahnärzte haben ja in unseren einer Tröpfcheninfektion besteht. Sie darf kein Amalgam Ordinationen im Gegensatz zu so manchem Gewerkschafter anmischen, denn das ist offensichtlich lebensgefährlich für stets den direkten Kontakt zur Basis, und so haben mir jüngst Mutter und Kind. Sie darf keine Instrumente reinigen oder zwei meiner Patienten darüber berichtet, dass sie persönlich desinfizieren, denn da besteht ja Infektionsgefahr. Das Beste 6 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Aktuelles Standespolitik wäre also, sie setzt sich einfach in den Autoklav, denn dort noch mit fremder Hilfe und Fahrtendienst verlassen kann. ist alles ganz steril. Und was soll sie, bitte, machen, wenn sie Deshalb lässt sie das für die neu anzufertigende Prothese ganz einfach wie früher normal leben und arbeiten möchte? erforderliche Antragsformular von der Heimleitung an die Solche Schikanen des Arbeitnehmerinnenschutzes gegen die zuständige Bezirksstelle der GKK faxen, von der es bewil- vor der Arbeit zu Schützenden gibt es aber wahrhaft auch in ligt, abgestempelt und ins Heim zurückgefaxt wird. Nach anderen Bereichen. So berichtete etwa die „Kronen-Zeitung” Aushändigung des neuen Zahnersatzes unterschreibt die in diesem Zusammenhang kürzlich von einer Angestellten in betagte Patientin das gefaxte Antragsformular bei ihrem einer Bäckerei, die mit der angeblich noch aus der Ära des – Zahnarzt und dieser möchte es ordnungsgemäß verrechnen. schon wieder – Sozialminister Stöger stammenden, eigentlich Die Krankenkasse verweigert aber die Bezahlung seines unfassbaren Anweisung an das Arbeitsinspektorat Bekannt- Honorares, weil er nicht das gestempelte Originalformu- schaft machte, in zumindest 38 Prozent aller kontrollierten lar, das offensichtlich in der bewilligenden Bezirksstelle Betriebe Mängel finden und auch feststellen zu müssen. betreffender Kasse einfach schubladisiert wurde, sondern Die besagte Mitarbei- eben nur das gefaxte Exemplar einreicht. Da aber nun terin also sei dort von jede von der Kasse nicht honorierte Vertragsleistung 12.00 bis 18.30 Uhr für automatisch zur Privatleistung wird, müsste die Pati- den Verkauf von Back- entin nun wegen dieser bürokratischen Glanzleistung waren beschäftigt. Da ihre neuen Prothesen aus eigener Tasche bezahlen. das Geschäft um 18.00 Dank der Unterstützung durch ihren Zahnarzt, dank Uhr schließe, hätte sie der Vermittlung durch die Abrechnungsstelle der Zahn- bisher die letzte halbe ärztekammer und dank einer besonnen agierenden Stunde, wie es jeder Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse konnte dieses normale Mensch tun bürokratische Trauerspiel am Ende doch noch zuguns- würde, zum Reinigen ten der Patientin entschieden werden. Dennoch hätte der Vitrinen und Regale ich zu dieser Art des Umgangs mit sozial Bedürftigen sowie für das Abschlie- aber schon noch ein paar Fragen an die zuständigen ßen der Kasse genützt. Gewerkschafter in der scheinbar nicht so bürgernahen Das verbiete ihr aber neuerdings der laut Weisung von Etage des Hauses: warum wird ein bewilligtes Antragsfor- Gewerkschafter Stöger fündig gewordene Arbeitsinspektor, mular von einer Bezirksstelle überhaupt gefaxt, wenn dann denn nach 6 Stunden Arbeit müsse sie brav eine Pause von seine Verrechnung offenbar nicht möglich ist? Wie ist es mit 30 Minuten einlegen, was durch eine Zeitaufzeichnung auch dem sozialen Gewissen eines Gewerkschafters im Jahr 2018 noch zu belegen sei. Seiner Meinung nach dürfe sie also erst vereinbar, eine 95-jährige, immobile und multimorbide Pa- um 18.30 Uhr mit dem Aufräumen beginnen. Jetzt kommt sie tientin bürokratisch zu schikanieren? Hätte die hochbetagte eben eine halbe Stunde später nach Hause und der Arbeits- Dame ohne den persönlichen Einsatz ihres Zahnarztes und inspektor und die Gewerkschaft haben ihr somit „erfolgreich” seiner Standesvertretung die Prothesen wirklich aus eigener eine halbe Stunde ihrer täglichen Freizeit gestohlen. Geht´s Tasche zahlen sollen, nur weil Vurschrift halt Vurschrift ist? noch, meine Herrschaften? Und überhaupt und allgemein: was hätte Viktor Adler denn Eine wahre Spielwiese der Gewerkschaftsfunktionäre wa- zu alledem gesagt? ren aber immer schon die Krankenkassen. Ein Gustostü- ckerl deren Arbeitnehmersolidarität, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte, stammt nun einmal mehr aus dem reichen Fundus unserer Abrechnungsstelle: Eine bei einer Gebietskrankenkasse versicherte Patientin will sich neue Zahnprothesen anfertigen lassen, die alten passen nicht mehr gut. Die Dame ist sage und schreibe 95 Jahre alt, hat MR DDr. Claudius Ratschew ihr ganzes Leben lang fleißig in einem Angestelltenverhältnis Pressereferent der gearbeitet und auf diese Weise viel für Gewerkschaft und Österreichischen Zahnärztekammer Krankenkasse getan. Sie lebt in einem Pensionistenheim, das sie wegen Gehbehinderung und Multimorbidität nur ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 7
Aktuelles Gratis-Zahnspange Kündigung der Kassenzahnspangen- Verträge in Salzburg © Fotolia.com Ursachen – Reaktionen – Folgen I n den letzten drei Jahren sind die Schwächen, Lücken und Tücken des Kassenzahnspangenvertrages in der prakti- schen Umsetzung deutlich zu Tage getreten. massiver Willkür ausgesetzt. Der GV-KFO schien nichtig zu sein, weil sich die SGKK in wesentlichen Punkten nicht da- ran hielt. Bei Meinungsverschiedenheiten musste man mit massivem Druck, Einschüchterungen, Drohungen und im • Unterschiedliche Auffassungen bei der IOTN-Einstufung Einzelfall sogar Strafanzeige rechnen. Entscheidungen der • Kombinationsbehandlungen von abnehmbarer KFO LSK wurden von der GKK nicht akzeptiert. und festsitzender Technik sind wegen der einjährigen Zwangspause nach einer interzeptiven Behandlung oft Schließlich kamen die Vertragskieferorthopäden zu dem nicht mehr möglich Schluss, dass Gespräche mit der SGKK zu nichts führen und • Extraktionsfälle nehmen zu, weil aufwendige Distalisa- gleichzeitig zu der Erkenntnis, dass sie unter diesen Bedin- tionsmechaniken seltener verwendet werden können gungen nicht mehr arbeiten können und wollen. • OP-Fälle nehmen zu, weil häufig nicht früh genug mit einer geeigneten Therapie begonnen werden kann • Überbordende Bürokratie bei Complianceverwarnungen, Die Prüfung und Feststellung der Mundhygieneermahnungen und Reparaturen verschlingt Anspruchsvoraussetzungen obliegt wertvolle Zeit, die für die Behandlung der Patienten dem Vertragskieferorthopäden! dann fehlt • Häufiges Anfordern von Modellen durch den KVT § 12 Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen • Fehlende Nachfolgeregelung im Vertrag (1) Für Leistungen nach § 16 (Anm.: KFO-Hauptbehandlung) • von den KVTs wird versucht, klare Privatleistungen in und § 17 (Anm.: interzeptive Behandlung) ist eine beson- die Sachleistung zu bringen dere Anspruchsvoraussetzung zu prüfen. Die Prüfung und • U.v.m. Feststellung dieser besonderen Anspruchsvoraussetzung obliegt dem Vertragskieferorthopäden. (…) Österreichweit haben die Kieferorthopäden mit diesen Pro- blemen zu kämpfen. Ein eindeutig formulierter Hauptsatz ohne Wenn und Aber: „Die Prüfung und Feststellung dieser besonderen Anspruchs- Warum kam es dann ausgerechnet in Salzburg zur kollektiven voraussetzung obliegt dem Vertragskieferorthopäden.” Man Kündigung der Kassenverträge durch die Kieferorthopäden? sollte meinen, ein klarer Sachverhalt. Massiver Vertrauensverlust Nach § 26 wird im Zuge der gemeinsamen Qualitätssi- cherung die korrekte Einstufung des Kieferorthopäden im In Salzburg ging das Vertrauen der Kieferorthopäden in ih- Nachhinein evaluiert. Dabei wird ihm eine Fehlerquote von ren Vertragspartner GKK gänzlich verloren. Sie sahen sich 5 % ohne weitere Konsequenzen zugestanden. Wird diese 8 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Aktuelles Gratis-Zahnspange Quote überschritten, tritt ein Sanktionsmechanismus in Kraft, zwar ein höflicher Umgangston in die Sitzungen Einzug, in der als ersten Schritt ein amikales Gespräch zwischen den Sachfragen zeigte sich die SGKK aber genauso unnachgiebig Vertragspartnern vorsieht. So weit so gut. wie zuvor. Als man bei der Kasse jedoch „dem Patienten dür- fen keinerlei Kosten entstehen” zur Doktrin erhob und man Die Juristen der SGKK wollen in diesem simplen Sachverhalt auf die Idee verfiel, dass der Kieferorthopäde auch die Frei- jedoch ein Einspruchsrecht der Kasse a priori erkennen; § 12 legung und Bekettelung von retinierten Zähnen, das Setzen würde nur Fälle betreffen, die in die Kategorie IOTN 4 - 5 und von skelettalen temporären Verankerungen u. v. a. m. als damit in die „Gratis-Zahnspange” fallen. Eine Einstufung in Sachleistung selbst zu erbringen habe bzw. er und nicht der die Kategorie IOTN 3 (Privatbehandlung mit geringer Aus- Patient die Rechnung eines konsultierten kieferchirurgischen sicht auf Zuschuss durch die SGKK) habe die Kasse sofort Kollegen zu begleichen habe, sahen sich die Salzburger Kie- zu überprüfen, weil sie – im Sinne eines Generalverdachts ferorthopäden gezwungen, ihre Einzelverträge zu kündigen. – annimmt, dass dem Patienten eine Sachleistung in der Absicht der finanziellen Bereicherung des Kieferorthopäden Von Anfang an war klargestellt, dass die Patienten, die sich vorenthalten wird. Solche Korrekturen des chefzahnärztlichen in laufender Behandlung der Kassenzahnspange befinden, Dienstes der SGKK, in Oberlehrermanier mit Rotstift auf das zum Kassentarif weiter behandelt werden. Die ganze mediale Einreichformular gekritzelt, wurden in den letzten drei Jahren Aufregung wäre nicht nötig gewesen. Es könnte fast den regelmäßig vorgenommen und auch den betroffenen Patienten Anschein erwecken, dass hier gezielt am Rücken der Eltern übermittelt. Die Kieferorthopäden mussten dann den Patienten und Patienten mit Verunsicherung und Angstverbreitung ver- erklären, warum sie eine Privatbehandlung zahlen müssen, sucht wurde, persönliches politisches Kleingeld zu machen. obwohl die Kasse die „Gratis-Zahnspange” bewilligen würde. Den Salzburger Kieferorthopäden ging es dabei nie ums Geld; Der IOTN nach Prof. Richmond sieht vor, dass in Zweifels- der niedrige Anfangstarif von 2015 war bekannt und eine weite- bzw. Grenzfällen die niedrigere Einstufung zu erteilen ist. re Senkung aufs heutige Niveau war von vornherein zu erwarten Diese Regel ignorierend betonte die SGKK von Anfang an, gewesen. Müssten jedoch auch Auswärtsleistungen vom Kiefer- dass sie eine Einstufung zugunsten des Patienten und nicht orthopäden finanziert werden, ist eine qualitativ hochwertige nach objektiven Kriterien sehen will. In solchen Streitfällen Behandlung nach dem State-of-the-Art, die zu Recht erwartet wurden die Kieferorthopäden von der Kasse durch ultimative werden kann, zum Kassentarif nicht mehr möglich. Aufforderungen zur Änderung der Einstufung unter Druck gesetzt. Es wurde mit Entzug des Kassenvertrags gedroht, Die Kasse hat die jetzige Situation sehenden Auges durch ihre und bei einem Kollegen eskalierte die Situation soweit, dass Ignoranz, Machtverliebtheit und aufgrund ihres mangelnden aufgrund einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft die Kripo Sachwissens, die kieferorthopädischen Behandlungs- und bei laufendem Ordinationsbetrieb und vollem Wartezimmer Praxisabläufe betreffend, selbst über die Jahre herbeigeführt vorstellig wurde und Ermittlungen anstellte. (Im darauf- und verschuldet. folgenden Verfahren wurde der Kollege vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen!) Letztlich ist klar, dass die Schwächen und Unklarheiten des Gesamtvertrags nicht in Salzburg, sondern nur auf Bundes- Auch in der Streitfrage, wer für die IOTN-Einstufung nun ver- ebene in Wien mit dem Hauptverband der österreichischen antwortlich sei, wurde in der zuständigen Landesschiedskom- Sozialversicherungsträger gelöst werden können und sollten. mission eindeutig zugunsten der Kieferorthopäden entschie- Aber es ist auch klar, dass mit einem Vertragspartner wie der den. Die SGKK akzeptiert das richterliche Urteil jedoch nicht SGKK kaum ein Kieferorthopäde einen neuerlichen Vertrag und ficht es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien an. abschließen wird. In einer Pressemitteilung vom 24. September 2018 gibt SGKK-Obmann Huss offen zu, dass sich die SGKK, unabhän- gig davon, ob sie im Recht ist oder nicht (!), dafür einsetzt, dass die Kinder ihre „Gratis-Zahnspange” bekommen. Die Salzburger Vertragskieferorthopäden und die LZÄK für Salzburg haben sich seit Einführung der „Gratis-Zahnspange” redlich bemüht, in unzähligen Gesprächen, Kommissionen DDr. Klaus Höfner und Sitzungen der Clearingstelle zu konstruktiven Lösungen Referent für Kieferorthopädie der in Streitfragen zu finden und sind stets am Widerstand der Landeszahnärztekammer für Salzburg Kasse gescheitert. Mit dem Wechsel von Dr. Tarik Mete zum stellvertretenden Leiter der Abteilung Arztabrechnung hielt ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 9
Aktuelles Studium Studium der Zahnheilkunde an der Sigmund Freud PrivatUniversität Ende Juni wurde der Masterstudiengang Zahnheilkunde der SFU akkreditiert. Im ersten Anlauf wurde, nicht zuletzt durch die äußerst positiven Stellungnahmen der Gutachter, das Studium der Zahnheilkunde an der größten privaten Universität Österreichs bewilligt. N ach vielen Jahren der intensiven und dennoch leisen Ar- beit des gesamten Teams ist es rechtzeitig vor Beginn des Studienjahres 2018/19 gelungen, die Zustimmung der gemeinsamen Semestern vorsieht, ist Garant für eine umfassende Grundausbildung in der Heilkunde und einer anschließenden Spezialisierung in der Zahnheilkunde. Ne- AQ und des Ministeriums zu erhalten. Die ersten Absolven- ben den klassischen Fächern Chirurgie, Kieferorthopädie, ten der medizinischen Fakultät, die kürzlich graduierten Prothetik und der konservierenden Zahnheilkunde gibt es Bachelors, erwartet ein modernes und praxisgerechtes an der SFU den derzeit einzigen Lehrstuhl für Parodonto- Studium in Wien. logie in Österreich. Das Konzept der Lehre, das eine Trennung der Humanmedi- Unser Anspruch ist es, kompetente Zahnärztinnen und ziner von angehenden Zahnärzten erst nach 6 weitgehend Zahnärzte auszubilden, die nach ihrer Ausbildung an der v. l. n. r.: KAD HR Dr. Krainhöfner, Univ.-Prof. Dr. Dr. Pritz, MR DDr. Ratschew, MR Dr. Horejs, Univ.-Prof. Dr. Fiegl, DDr. Manschiebel 10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Aktuelles Studium SFU selbstständig tätigen sein können. Schon im Bache- der Krankenversorgung die Behandlung von Patienten lorstudiengang, seit 2015 akkreditiert, werden neben den ermöglicht wird. Fächern der Humanmedizin auch Kompetenzen in der Zahnheilkunde vermittelt. Kontakt mit Patienten haben In Absprache mit der Österreichischen Zahnärztekammer die Studierenden ab dem ersten Semester durch Koope- und der Landeszahnärztekammer für Wien ist es gelun- rationen mit allen Partnerkrankenhäusern des KAV, den gen, alle notwendigen Behördenverfahren ohne Probleme Häusern der Vinzenzgruppe, den Barmherzigen Brüdern abzuarbeiten. Von der ersten Idee bis zur Umsetzung war und der AUVA. es für die Betreiber vollkommen klar, alle Informationen, die das Studium und die Ausbildung betreffen, der Kammer Im Masterstudiengang werden alle notwendigen theore- offen zu legen. tischen Inhalte vermittelt, den Studierenden wird aber auch ermöglicht, wissenschaftlich zu arbeiten. Eine enge Die SFU steht für ein Studium mit Qualität und Seele und Zusammenarbeit mit der Psychologischen Fakultät ermög- den Betreibern ist klar, dass sie mit diesem Projekt nicht licht eine Ausbildung auch im Umgang mit Menschen, der nur den Studierenden und ihren Eltern, sondern auch den in der zunehmend technisierten Medizin manchmal zu kurz Patienten gegenüber, die die Absolventen später behandeln kommt. Einige nationale und internationale Kooperationen werden, Verantwortung haben. mit Partnern aus dem Bildungsbereich und der Medizin sind schon vereinbart. Ein modernes Lehrkonzept, eine perfekt ausgestattete Klinik und ein motiviertes Team sind Garant für eine um- Die umfassende praktische Ausbildung wird in der neu fassenden gute Ausbildung, die neben den Fertigkeiten errichteten Universitätsklinik für Zahnheilkunde der SFU auch die Freude am Beruf vermitteln wird. erfolgen. Insgesamt 38 Phantomplätze und Technikplätze stehen für die präklinischen Ausbildung zur Verfügung. Da die digitale Zahnheilkunde ein wesentlicher Ausbil- dungs- und Forschungsschwerpunkt sein wird, werden den Studierenden alle dafür erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Wir werden aber keineswegs auf DDr. Wolfgang Manschiebel den Ursprung des Begriffes digital vergessen und die Fin- Leiter der Universitätklinik für Zahnheilkunde gerfertigkeit nicht zu kurz kommen lassen. Ein modernes der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien Evaluationsverfahren ermöglicht eine (Selbst) Kontrolle www.sfu.ac.at der manuellen Fähigkeiten, bevor den Studierenden in 8055 Graz, Neuseiersberger Straße 157 / 1010 Wien, Herrengasse 6 - Tel: 0316/720 500, www.euromsoft.at ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 11
Aktuelles Ausland Nachrichten aus Europa Zahnärztliche Berufsausübung und Kostenträger in Europa Einstimmig von der Vollversammlung des europäischen zahnärztlichen Dachverbandes „Council of European Dentists“ (CED) am 26. Mai 2018 angenommene Stellungnahme. © Gismo - Fotolia.com Der Zuwachs von Kostenträgern ist eine Kostenträger (Drittpartei) wichtige Entwicklung im Hinblick auf die Erbringung von zahnärztlicher Jede öffentliche oder private Organisation, die für Gesund- heits- oder Arztkosten zugunsten von Anspruchsberechtigten Versorgung und Behandlung. Er hat oder Leistungsempfängern zahlt oder diese versichert, wie Auswirkungen auf die Mundgesundheits- zum Beispiel Arbeitgeber, private Versicherungsgesell- politik und bringt auch berufliche und schaften und Finanzierungsmechanismen der öffentlichen wirtschaftliche Folgen für Zahnärzte mit Gesundheit. Diese sogenannten Zahlungen von Drittparteien sich, die im Auftrag von Kostenträgern unterscheiden sich durch die Trennung zwischen der Person, fachliche Leistungen erbringen, und wirkt die den Service erhält (erste Partei), der Person oder Insti- sich daher unweigerlich auf die Patienten tution, die diesen Service anbietet (zweite Partei) und der Organisation, die für den Service bezahlt (dritte Partei)1. Eine aus. Es ist dem CED ein wichtiges Drittpartei ist somit eine externe Stelle, die das Verhältnis Anliegen, dass wirtschaftliche Notwendig- zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten beeinflussen keiten, die in ein Kostenträgerverhältnis kann. Zu diesen Organisationen zählen unter anderem: eingeführt werden, weder die primäre Verantwortung des Zahnarztes schmälern Leistungsträger (z. B. staatliche Stellen, Einrichtungen dürfen, Patienten den höchstmöglichen und Behörden, und private Krankenversicherungen Behandlungsstandard zu bieten, noch die und private Gesundheitsorganisationen), die für die Übernahme der gesamten oder eines Teils der Behand- beruflichen oder ethischen Pflichten des lungsgebühren verantwortlich sind. zahnärztlichen Teams beeinträchtigen. Es ist unerlässlich, dass die primäre Regeln und Vorschriften über die Existenz oder Nicht-Exis- Beziehung bei der Erbringung zahnmedi- tenz von Kostenträgern sowie ihre Funktionsweise können zinischer Leistungen zwischen dem Zahn- sich von Land zu Land unterscheiden. Dennoch sollten einige arzt und dem Patienten bestehen bleibt. grundlegende Richtlinien in Bezug auf die besonderen Merk- ____________________ 1 Barry D. Alexander et al, American Health Lawyers Association, 2011, Fundamentals of Health Law. 12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Aktuelles Ausland male von Kostenträgern festgelegt werden, die im Einklang Einfluss mit Zielen der öffentlichen Gesundheit stehen. Wie oben bereits erwähnt, besteht die pri- märe Beziehung zwischen dem Patienten und Anliegen des CED dem Zahnarzt. Zweifellos sollten Kostenträ- ger weder die Zahnarztwahl des Patienten Die primäre Beziehung bei der Erbringung zahnmedizi- einschränken oder beeinflussen noch irgend- nischer Leistungen besteht zwischen dem Zahnarzt und eine Form von Ungleichbehandlung zwischen dem Patienten, die zusammenarbeiten, um Strategien zu Patienten eines Zahnarztes schaffen. entwickeln, die positive langfristige Gesundheitsergebnis- se sicherstellen. Kostenträger dürfen auf diese Beziehung Transparenz in keinerlei Weise Einfluss nehmen, die das Recht des Kostenträger sind dafür verantwortlich, Patienten den De- Patienten auf eine langfristige optimale Mundgesundheit ckungsumfang ihrer Police klar und transparent darzulegen. beeinträchtigt. Unangemessener Druck von Seiten von Verfahren zur Beilegung von Beschwerden müssen transpa- Kostenträgern aus wirtschaftlichen oder haushaltspoliti- rent und verfahrensrechtlich fair sein. schen Interessen hat zur Folge, dass die Gesundheit aus dem Blick gerät. Zahnärzten sollte bei Bedenken bezüglich ethischer oder beruflicher Aspekte ihrer Berufsausübung angemessene Standpunkt des CED Unterstützung und Hilfe geboten werden. Finanzielle Beteiligung Verpflichtungen gegenüber Zahnärzten Die finanzielle Beteiligung von Kostenträgern sollte eine an- Alle Zahnärzte müssen von Kostenträgern gleich behandelt gemessene Mundgesundheitspflege für den Patienten unter- werden. Kostenträger dürfen keine Praktiken oder Gebühren stützen und muss sich auf die vom Zahnarzt mit Zustimmung einführen, die einen bestimmten Zahnarzt bevorzugen. Die des Patienten getroffenen evidenzbasierten Behandlungs- Einschränkung von beruflichen Rechten von Zahnärzten durch entscheidungen des Zahnarztes statt auf Nutzenprotokolle Kostenträger zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil ist nicht stützen. Kostenträger sollten die vom Zahnarzt erbrachte hinnehmbar. Zahnärzte dürfen nicht von Kostenträgern daran Behandlung angemessen und rasch vergüten, um die Eigen- gehindert werden ihre ethischen Pflichten zu erfüllen. ausgaben des Patienten zu minimieren oder zu eliminieren. Ungeachtet dessen erkennen wir an, dass Kostenträgern bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung eine Rolle zu- fallen kann, und dass sie zur Finanzierung der Gesundheits- versorgung beitragen können, wo sie eine solide Grundlage OMR Dr. Hans Schrangl für ein sicheres und qualitätsorientiertes Gesundheitssystem Vizepräsident und Auslandsreferent der bieten können, ohne die Behandlungsentscheidungen des Österreichischen Zahnärztekammer und Board Zahnarztes oder die Zahnarzt-Patienten-Beziehung zu be- member des Council of European Dentists (CED) einträchtigen. ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 13
Aktuelles Frauenreferat Eine bahnbrechende Errungenschaft für die Zahnärzteschaft Mit den „Gesamtvertraglichen Vereinbarungen“ vom 1. Juli 2018 ist es erstmals in der Geschichte des Kassenvertrages möglich, dass zwei ZahnärztInnen zeitgleich in einer Ordination arbeiten dürfen. Unser „Vertrag aus der Steinzeit“ beginnt zu bröckeln! © Fotolia.com A ls Vorgriff auf eine noch zu schaffende Lehrpraxisrege- lung hat der Hauptverband der Krankenversicherungs- träger einer Ausweitung der bestehenden Jobsharing-Verein- Die Frauenquote wird in der Medizin/Zahnmedizin allgemein immer größer. Gerade Frauen kommt diese Regelung sehr entgegen. Fällt doch der Berufseinstieg auch mit der Famili- barung zugestimmt. Nun ist es möglich, dass ein etablierter enplanung zusammen. Der Weg in die Freiberuflichkeit kann Zahnarzt/Zahnärztin einen jungen Kollegen/Kollegin, der/ schrittweise passieren. die innerhalb der letzten zwei Jahre sein/ihr Studium abge- schlossen hat, als Jobsharingpartner/in in seiner/ihrer Praxis Durch die Vergabe von Reihungspunkten für das Jobsharing für die Dauer von höchstens 5 Jahren aufnimmt. wurde auch der älteren Generation ein Dienst erwiesen – Praxisübergaben könnten sich anbahnen und damit die JungzahnärztInnen haben somit die vielfach geforderte Versorgung der Patienten sichergestellt werden. Chance, bei einem/einer niedergelassenen Kollegen/Kol- legin lernen und Erfahrung in der Führung einer eigenen Die ersten Jobsharing-Vereinbarungen in diesem Sinne sind Praxis sammeln zu dürfen. Der Einstieg in die Selbständig- bereits entstanden! keit wird damit massiv erleichtert. Entscheidungsfragen in der Behandlung können hinterfragt werden, man lernt den Praxisalltag behutsam kennen, das große finanzielle Risiko fällt weg und man gewinnt viel Erfahrung aus dem Alltag. Dr. Veronika Scardelli Alles Wünsche und Anregungen, die in zahlreichen Umfragen Referentin für Frauenangelegenheiten von Studierenden vorgebracht wurden. Die Österreichische und Gleichstellung (Gender Mainstreaming) Zahnärztekammer hat die Anliegen der jungen Generation der Österreichischen Zahnärztekammer ernst genommen und hartnäckig herausverhandelt! 14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
NEU ZWEI PROBLEME, EINE SPEZIELLE TÄGLICHE ZAHNPASTA 63 % stärkere Reduktion der Schmerzempfindlichkeit*1 SCHMERZ EMPFINDLICHE ZÄHNE? Fortwährende Verbesserung der Schmerzempfindlichkeit ZAHNFLEISCH über 24 Wochen†2 PROBLEME? 40 % Verbesserung der Zahnfleischgesundheit‡3 Tägliche Duo-Effekt-Zahnpasta Klinisch nachgewiesene Reduktion von Schmerzempfindlichkeit und Verbesserung der Zahnfleischgesundheit Bietet alle Vorteile einer täglichen Zahnpasta CHDE/CHSENO/0044/18 20180612 *Prozentuale Verbesserung des Schiff-Score verglichen mit einer normalen Fluorid-Zahnpasta nach 8 Wochen, Test 0,454 % w/w Zinnfluorid-Zahnpasta vs. Kontrollzahnpasta nur mit Fluorid. Die Unterschiede des taktilen Schwellenwerts für die Testzahnpasta im Vergleich zu reiner Fluorid-Zahnpasta betrugen 7,5 g nach 4 Wochen und 27,2 g nach 8 Wochen. † Studie durchgeführt mit 0,454 % w/w Zinnfluorid-Zahnpasta; Messung von Schiff-Score sowie Bewertung mittels DHEQ-Fragebogen. ‡ Prozentuale Verbesserung des Blutungsindex nach 24 Wochen, Test 0,454 % w/w Zinnfluorid-Zahnpasta vs. Kontrollzahnpasta nur mit Fluorid. Die Studie belegte auch eine Verbesserung um 19 % beim modi- fizierten Gingiva-Index für die Test-Zahnpasta vs. Kontrollprodukt in Woche 24. Beide Werte stellen Indikatoren für eine Verbesserung der Zahnfleischgesundheit dar. 1. Parkinson CR, et al. Am J Dent. 2015; 28: 190–196. 2. 204930. GSK data on file. April 2017. 3. RH01515. Clinical study report, GSK data on file. Marken sind Eigentum der GSK Unternehmensgruppe oder an diese lizenziert. ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 15 © 2018 GSK oder Lizenzgeber
Steuer Umsatzsteuer Behandler entscheiden selbst, was ärztliche Heilbehandlung ist Für ärztliche Heilbehandlungen müssen Mediziner bekanntlich keine I n einem exemplarischen Fall hat die Finanzverwaltung die Differenzierung zwischen medizinischen und rein ästhe- tischen Leistungen selbst in die Hand genommen und im Umsatzsteuer entrichten. Leider wird Zuge der Betriebsprüfung bei einem Arzt diesem für einen Teil seiner Aktivitäten Umsatzsteuer vorgeschrieben. Diese durch die Finanzverwaltung nicht jede am Vorschreibung wurde in der 2. Instanz vom Bundesfinanz- Patienten erbrachte Leistung automatisch gericht bestätigt, wir haben über den Fall bereits berichtet. als umsatzsteuerfreie ärztlicher Der betroffene Arzt hat in weiterer Folge beim Verwaltungs- gerichtshof Beschwerde eingebracht und Recht bekommen. Heilbehandlung anerkannt. Es gibt eine Nach diesem neuesten Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Gruppe von Behandlungsleistungen, vom Herbst 2017 (Ro 2017/13/0015-4) kann der medizi- nische Laie nämlich nicht feststellen, ob eine ästhetische welche nicht unter diese Kategorie fallen, Leistung medizinisch indiziert ist und damit umsatzsteuer- beispielsweise ästhetische Leistungen. frei bleibt oder nicht. © Fotolia.com 16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Steuer Umsatzsteuer Im Anlassfall hatte ein Steuerprüfer mittels im Internet erworbenen Wissens selbst eine Einstufung und Aufteilung der vom geprüften Arzt vorgenommenen Behandlungsleis- tungen vorgenommen. Dabei wurde auf „Internet- Medizin”, Achtung! konkret einschlägige Definitionen und Einstufungen aus der Webseite www.lifeline.de zurückgegriffen. Leistungen, bei Antrag zur Ausstellung denen dem Steuerprüfer aufgrund dieser Informationen und Unterlagen ein therapeutisches Ziel nicht vordergrün- eines Zahnärzteausweises dig erschienen, wurden teils zu 80 % und teils zur Gänze umsatzsteuerpflichtig behandelt. Zur letzten Gruppe zählte der Steuerprüfer beispielsweise Faltenbehandlung, Brauen- Gültigkeit der lifting, Brustvergrößerung, Bruststraffung etc. Ärzteausweise abgelaufen! Diese Vorgangsweise wurde vom Höchstgericht verworfen, Wie bereits mehrmals in der Österreichischen dank dem neuesten Judikat ist jedenfalls klargestellt, dass Zahnärzte-Zeitung veröffentlicht, weisen wir es alleine dem Arzt obliegt, darüber zu befinden, ob eine neuerlich darauf hin, dass Ärzteausweise für ärztliche Leistung medizinisch indiziert ist. FachärztInnen für ZMK und ZahnärztInnen, die vor dem 1. Jänner 2006 von den jeweiligen Alle von dieser Problematik betroffenen Ärzte sollten die Ärztekammern ausgestellt wurden, laut Zahn- Sache aber weiterhin nicht zu sehr auf die leichte Schulter ärztegesetz mit 31. Dezember 2009 bereits ihre nehmen: Gültigkeit verloren haben! Um wieder einen gültigen Ausweis zu erhalten, Wir empfehlen dringend, für den Fall können Sie die Ausstellung eines Zahnärzteaus- des Falles eine genaue Dokumenta- weises bei der Österreichischen Zahnärztekam- tion einer diesbezüglichen Differen- mer beantragen. zierung der Behandlungsleistungen vorzunehmen und zusammen mit Füllen Sie dazu bitte das auf der nächsten Seite dem Patientenakt aufzuheben. abgedruckte Antragsformular aus und senden die- ses samt Passfoto mit möglichst nicht zu hellem Hintergrund und Unterschrift an die In vielen Fällen wird das Thema dadurch entschärft, da seit 2017 eine Umsatzsteuerpflicht nur dann entsteht, wenn Österreichische Zahnärztekammer die Gesamtsumme der steuerpflichtigen Umsätze (ohne ärztliche Leistungen) 30.000 € überschreitet. Kohlmarkt 11/6 1010 Wien Für die Ausstellung fällt eine Bundesabgabe in Höhe von € 14,30 an, die unter Angabe Ihres Namens und des Zahlungszweckes mittels Erlag- schein bzw. Überweisung an folgende Bankver- bindung: IBAN AT61 1813 0500 0021 0001, BIC BWFBATW1 bei der APOBank (lautend auf Öster- reichische Zahnärztekammer) einzuzahlen ist. Bitte beachten Sie, dass Zahnärzteausweise erst nach Einlangen der Bundesabgabe ausgestellt werden können und die Ausstellung des Zahnärz- teausweises im Regelfall ca. vier Wochen dauert. Mag. Wolfgang Leonhart Leonhart + Leonhart - Steuerberatung für Ärzte Der Ausweis wird Ihnen direkt bzw. über die für Sie 1070 Wien, Mariahilfer Straße 74 a zuständige Landeszahnärztekammer zugestellt. www.leonhart.at ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 17
Kohlmarkt 11/6 1010 Wien Antrag auf (Neu-) Ausstellung eines Zahnärzte-/Dentistenausweises Ich beantrage die (Neu-) Ausstellung eines Zahnärzte-/Dentistenausweises wegen □ Neuanmeldung (Ersteintragung in die Zahnärzteliste) □ Verlust □ Diebstahl □ Beschädigung □ Neuausstellung (bisher Ärzte-/Dentistenausweis, Namens- bzw. Titeländerung, usw.) Für die Ausstellung des Ausweises fallen € 14,30 Bundesabgabe an. Wir ersuchen, diese Bundesabgabe auf das Konto der Ärzte- und Apothekerbank, lautend auf Österreichische Zahnärztekammer mit IBAN AT61 1813 0500 0021 0001 und BIC BWFBATW1, zu überweisen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Ausstellung des Ausweises. Bitte vervollständigen Sie nachstehende Angaben: Akademischer Grad bzw. Grade: Vorname(n): Zuname(n): Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. …………………………….……., am ………….……………… Unterschrift (dient als Scanvorlage für den 18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018 Ausweis, bitte innerhalb der Linien schreiben)
Gesetz & Recht Vergleich & Unterlassungserklärung 68 Cg 41/18p Erklärung Vergleichsausfertigung Klagende Partei Klagende Partei Österreichische Zahnärztekammer Österreichische Zahnärztekammer 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6 vertreten durch vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt 1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29 1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29 Beklagte Partei Dr. Reza Homayuni, Zahnarzt 3683 Yspertal, Ysper 22 Beklagte Parteien vertreten durch Dr. Sorana Serdean Dr. Helena Marko, Rechtsanwältin Zahnärztin 1010 Wien, Mahlerstraße 12/6/6 4481 Asten, Wiener Straße 20 wegen: € 34.000,00 Ich, Dr. Sorana Serdean, Zahnärztin in 4481 Asten, Wiener Stra- Die Parteien haben bei der Tagsatzung am 31. Juli 2018 folgenden ße 20, habe durch Ankündigungen auf meiner Webseite www. gerichtlichen zahnarztpraxis-serdean.at im Internet, wonach ich "ein breites zahnmedizinisches Spektrum auf höchstem Niveau" anbiete, "mit Vergleich modernsten Geräten und aktuellsten Behandlungsmethoden" Pa- tienten versorge, "modernste Gerätschaften" habe, weiters durch die Aussage, "als Privatordination bestmögliche Zahnheilkunde geschlossen: ohne Einschränkungen oder Restriktionen durch Versicherungen 1. Die beklagte und gefährdende Partei verpflichtet sich ab sofort, anzubieten", gegen meine Verpflichtung verstoßen, beim An- es zu unterlassen, preisen oder Bewerben zahnärztlicher Leistungen vergleichende a) für zahnärztliche Leistungen Anzeigen, welche ein Viertel und marktschreierische Werbung zu unterlassen (Art. 3 lit. a) einer Seite des jeweiligen Printmediums überschreiten, und c) WerbeRL). insbesondere ganzseitige Anzeigen, zu veröffentlichen und/ oder veröffentlichen zu lassen; 1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen, d) seine zahnärztlichen Leistungen durch Ankündigungen wie „mit modernster Technik für beste Behandlung zu sorgen“, a) in der Öffentlichkeit, insbesondere auf einer Webseite im „seine Praxis mit den modernsten technischen Geräten Internet, für meine zahnärztlichen Leistungen Superla- ausgestattet zu haben“, „bei allen Behandlungen modernste Techniken und Materialien einzusetzen“, „modernste Laserge- tivwerbung durch Behauptungen, ein zahnmedizinisches räten zu verwenden“, „seine Erfahrung mit den innovativsten Spektrum auf höchstem Niveau anzubieten, Patienten mit digitalen High-Tech-Geräten zu kombinieren“ und/oder durch modernsten Geräten und aktuellsten Behandlungsme- sinngemäß gleiche Ankündigungen in öffentlichen Ankündi- thoden zu versorgen, über modernste Gerätschaften zu gungen wie z. B. in einer Zeitungsanzeige anzupreisen und/ verfügen und/oder durch sinngemäß gleiche Behauptungen oder anpreisen zu lassen; zu betreiben; e) für seine zahnärztliche Ordination die Bezeichnung „Zahn- klinik“ zu verwenden und/oder verwenden zu lassen; b) in der Öffentlichkeit, insbesondere auf einer Webseite im f) für seine zahnärztlichen Ordinationen Öffnungszeiten anzu- Internet, für meine zahnärztlichen Leistungen verglei- kündigen und/oder ankündigen zu lassen, zu denen er nicht chende Werbung durch die Aussage, "als Privatordination durchwegs persönlich in der Ordination anwesend ist. bestmögliche Zahnheilkunde ohne Einschränkungen oder 2. Die beklagte und gefährdende Partei verpflichtet sich, den Restriktionen durch Versicherungen anzubieten", und/oder Vergleich laut Punkt 1. binnen 24 Monaten für die Dauer von durch sinngemäß gleiche Ankündigungen zu betreiben. 2 Monaten auf der Webseite mit der Internetadresse www. zahnarzt-mit-herz.at oder, sollte diese Internetadresse geändert 2. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ich mich, werden, auf der Webseite der an der Stelle der Internetadresse in jedem einzelnen Fall bei einem Verstoß eine nicht dem www.zahnarzt-mitherz.at verwendeten Internetadresse auf der richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe Startseite so, dass die Veröffentlichung im sofort sichtbaren Teil erscheint, und zwar mit Schriftbild, Schriftgröße und Zei- an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese lenabständen wie auf dieser Webseite üblich, mit den üblichen Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00, bei graphischen Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Pro- jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur Kenntnis, zessparteien, Fettdruckumrandung, zu veröffentlichen. dass unabhängig davon bei einem neuerlichen Wettbewerbs- verstoß ohne weitere Verständigung eine Unterlassungs- und 3. Die beklagte und gefährdende Partei ermächtigt die klagende Veröffentlichungsklage gegen mich eingebracht werden kann. Partei, diesen Vergleich binnen 24 Monaten auf Kosten der be- klagten Partei in je einer Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ und der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils 3. Schließlich verpflichte ich mich, die für das Aufforderungs- im Textteil, mit Überschrift und den Namen der Parteien und schreiben und die Abfassung dieser Erklärung aufgelaufenen von deren Vertretern im Fettdruck, sowie mit Textumrandung, Kosten des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz von € 424,08 veröffentlichen zu lassen. (darin enthalten € 70,68 USt.) innerhalt von 14 Tagen auf das Konto bei der UniCredit Bank Austria, IBAN: AT55 1100 0017 4. Die klagende Partei verzichtet auf die Veröffentlichung dieses 0333 3301, BIC: BKAUATWW, zu bezahlen. Vergleiches, wenn es zu keinen Verstößen gegen die Unterlas- sungsverpflichtung gemäß Punkt 1. dieses Vergleiches kommt (dies bezieht sich auf Punkt 2. und 3. des Teilvergleichs). Dr. Sorana Serdean Handelsgericht Wien, Abteilung 68 Dr. Katharina Gröger, Richterin Asten, am 13. August 2018 ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 19
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