Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische

Die Seite wird erstellt Oliver Müller
 
WEITER LESEN
Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische
Ausgabe Oktober 2018
                                                                                                      Nr. 9-10/2018
                                                                                                 Österreichische Post AG
                                                                                                        MZ 02Z032843 M
                                                              Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien

                                                Österreichische
                                                Zahnärzte-Zeitung

                           Kündigung der
                           Gratis-Zahnspangen-Verträge
                           in Salzburg

                           - Ursachen - Reaktionen - Folgen
© MaikKlee - Fotolia.com

                                                                        www.zahnaerztekammer.at
Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische
Sinius
Effizient bis an die Wurzel
Sinius ist nicht nur kompakt und platzsparend, sondern bedeutet für Sie effektiven Zeitgewinn und mehr Behand-
lungsfreiraum. Die integrierte Endodontiefunktion garantiert Ihnen bessere Arbeitsabläufe und damit einen höheren
Behandlungserfolg. Mit den integrieren reziproken Feilensystemen, welches ausschließlich für Behandlungseinheiten
von Dentsply Sirona zur Verfügung steht, ermöglicht Ihnen Sinius die einfache und schnelle Verwendung der
gängigen Feilensysteme. Die Feilenbibliothek lässt sich problemlos durch weitere Feilensysteme ergänzen. Mit
Sinius haben Sie den gesamten Workflow perfekt im Blick und arbeiten absolut hygienisch, sicher und effizient.

dentsplysirona.com

                                                                                        Günstige
                                                                                       Gelegenheit!

                                                                                       Austauschvorteile
                                                                                            nutzen!
Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische
Sehr geehrte Frau Kollegin,

sehr geehrter Herr Kollege!

Der Zahnarzt, die Zahnärztin und           aufnahmen in Form von Einzel- und            Hedgefonds in der Zahnmedizin
ihr Team waren das zentrale Thema          Bissflügelaufnahmen anfertigen und
beim Treffen der mitteleuropäischen        beurteilen dürfen. Demgegenüber              So wie es auf einem Schiff einen Kapi-
Zahnärztekammern in Prag. Im Prinzip       haben wir in Österreich mit der zahn-        tän - und nicht mehrere - braucht, so
gleichen sich die Problemstellungen in     ärztlichen Assistentin (ZAss) und der        verhält es sich auch in einem Team. Die
allen dabei vertretenen Ländern: Tsche-    Prophylaxeassistentin (PAss) höchst          Zahnärztin oder der Zahnarzt müssen
chien, Slowakei, Ungarn, Polen, Bayern,    qualifizierte Angehörige eines Gesund-       das Team führen. Und so soll es auch
Sachsen und Österreich. So versuchen       heitsberufes. Da braucht es keine            im Interesse der Patienten bleiben. In
immer wieder paramedizinische Be-          Dental Hygienist!                            Deutschland erleben wir gerade eine
rufe in die Medizin und Zahnmedizin                                                     Fehlentwicklung. Dort gibt es alleine
einzudringen. Dies stellt natürlich eine   Internet-Bleaching                           im zahnärztlichen Bereich inzwischen
nicht unbeträchtliche Gefahr für die                                                    rund 700 sogenannte Medizinische
Patientensicherheit dar.                   Doch auch das World Wide Web birgt so        Versorgungszentren (MVZ). Diese
                                           manche Gefahr. Problemlos kann dort der      sind ausschließlich in Ballungszentren
Zahntechniker                              unbedarfte Patient bis zu 44-prozentiges     und Gunstlage angesiedelt; bemer-
                                           Wasserstoffperoxid bestellen und ohne        kenswerterweise überwiegend in den
In Ungarn etwa gibt es immer wieder        Konsultation eines Zahnarztes zur Zahn-      alten deutschen Bundesländern und
Probleme mit sogenannten Denturis-         aufhellung anwenden. Ein drastisches Bei-    kaum in den neuen. Sie arbeiten rein
ten. Sie absolvieren eine viermonatige     spiel aus England zeigt die dramatischen     gewinnorientiert. Etwa die Hälfte sind
Ausbildung in der Schweiz und lassen       Folgen einer solchen Selbstanwendung         mit Fremdkapital aufgebaut. Mehrere
sich darüber ein Zertifikat ausstellen.    (oder eigentlich Selbstverstümmelung).       Ketten, darunter Nordic Capital und die
Dann beziehen sie sich auf ein ungari-     Nach einer Woche unkontrollierter Ap-        Eigentümer der Kaffeerösterei Jacobs,
sches Gesetz aus den 1940er Jahren,        plikation erlitt ein 22-jähriger Engländer   sind hier die Investoren. Bei den ange-
das längst außer Kraft getreten ist und    einen zentimetergroßen Substanzdefekt        stellten Zahnärztinnen und Zahnärzten
arbeiten ähnlich dem früheren Den-         im Mundboden, der kieferchirurgisch          ist die Freiberuflichkeit in Frage gestellt.
tisten, wie wir ihn in Deutschland und     versorgt werden musste.                      Gibt es dort wirtschaftliche Vorgaben,
Österreich kannten. In Österreich geht
das selbstverständlich nicht. Hier gibt
es eine klare gesetzliche Regelung. Der
Zahntechniker darf grundsätzlich
nicht im Mund arbeiten.

Dentalhygienikerin

In Holland wiederum machen die dorti-
gen Dental Hygienists bereits Füllungen
und wollen auch selbstständig arbeiten.
Einer Anordnung des niederländischen
Gesundheitsministers Bruno Bruins
zufolge sollen Dentalhygienikerinnen
ab 2020 selbstständig, das heißt
ohne Aufsicht und Weisung eines
Zahnarztes, Lokalanästhesien verab-
reichen, primäre Karies behandeln und
                                                                                                                    © TTTP / SWNS.com
auf eigene Entscheidung hin Röntgen-

                                                                                  ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at               1
Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische
ÖZZ          Aktuelles

                      Without teeth and without
                        money: the drama of
                          iDental’s scams

    etwa einen Mindestumsatz pro Stun-                           Patienten ohne Zähne und ohne Geld,                           tig arbeiten dürfen (und zwar wenn
    de? Dort drohen eine Kommerzia-                              weil Anzahlungen ohne Fertigstellung                          der junge Jobsharingpartner seine
    lisierung und Industrialisierung                             verloren gingen. Jetzt ist das Wehkla-                        Ausbildung in den letzten zwei Jahren
    der Zahnheilkunde. Was dabei alles                           gen groß, auch bei der Politik, die doch                      abgeschlossen hat) sind wesentliche Er-
    schiefgehen kann, zeigt ein aktuelles                        das Desaster mit ihrer Gesetzgebung                           leichterungen für die Zusammenarbeit
    Beispiel aus Spanien. Ein schlechtes                         erst ermöglicht hat.                                          auch im kassenzahnärztlichen Bereich
    Gesetz erlaubt die Gründung fremd-                                                                                         geschaffen worden.
    finanzierter Zahnkliniken. Die Firma                         In Österreich sind wir auf einem guten
    iDental wurde 2014 gegründet und                             Weg. Schrittweise haben wir die Zu-                           Und abschließend darf auch auf die
    versprach günstige Zahnversorgung in                         sammenarbeitsformen für Zahn-                                 volkswirtschaftliche Bedeutung
    Spanien mit 3.200 Angestellten, davon                        ärztinnen und Zahnärzte ausgebaut.                            des Zahnarztes beziehungsweise der
    800 Zahnärztinnen und Zahnärzte.                             Mit der erweiterten Vertretung und                            Zahnärztin und ihrem Team verwiesen
    Nach nur 4 Jahren ging die Zahnkli-                          dem weiterentwickelten Jobsharing,                            werden. Etwa 30.000 Personen kom-
    nikkette dieses Jahr in Konkurs und                          bei dem es nun auch möglich ist, dass                         men durch sie unmittelbar zu Arbeit
    hinterließ zahlreiche Patientinnen und                       beide Jobsharingpartner gleichzei-                            und Brot.

                                                                                   MR Dr. T. Horejs
                                                                Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer

    Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Österreichische Zahnärztekammer, Körperschaft öffentlichen Rechts, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6, Tel.
    05 05 11 - 0, Fax 05 05 11 - 1167, E-Mail: office@zahnaerztekammer.at, Internet: www.zahnaerztekammer.at Redakteur: Präsident MR Dr. T. Horejs Pressereferent: MR DDr. C.
    Ratschew Anzeigenleitung: U. König, E-Mail: oezz@zahnaerztekammer.at Herstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Re-
    daktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher
    Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren
    oder der Herausgeber ist ausgeschlossen.

2   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische
ÖZZ       Inhalt

                              © Fotolia.com

                                              © MaikKlee - Fotolia.com
 14
 Jobsharing

 22                                                                      08
 Bike und E-Bike                                                         Kündigung der Kassenzahnspangen-Verträge in Salzburg

     Aktuelles                                                              Steuer                         44    Steiermark
                                                                                                                 - Änderung der Vergabericht-
04   Arbeitsgeschichten und                   16                            USt: Behandler entschei-            		 linien für Kassenplanstellen.
     Gewerkschaftssachen                                                    den selbst, was ärztliche            - Vergabe Kassenplanstellen.
                                                                            Heilbehandlung ist
08   Kündigung der                                                                                         46     Wien
     Kassenzahnspangen-                                                                                           - Zahnärztinnen - Quo vaditis?
     Verträge in Salzburg                                                   Versicherung                          - Ausschreibung Kassenplanstellen.
                                                                                                                  - Bitcoin (1/3)
10   Studium der Zahnheilkunde                20                            Besonderheiten in der
     an der Sigmund Freud                                                   Abwicklung von
     PrivatUniversität                                                      Rechtsschutzfällen                    Diverses
12   Auslandsreferat:                                                                                      22     AMKO: Bike und E-Bike -
     Zahnärztliche Berufsaus-                                                 Landesinfos                         Gesundheitsrisiko oder
     übung und Kostenträger                                                                                       Jungbrunnen?
     in Europa                                36                            Burgenland
                                                                            - Ausbildung zur               24     Leserbrief
14   Frauenreferat:                                                        		 zahnärztlichen Assistenz.
     Eine bahnbrechende                                                     - 39. Burgenländische          26     Zahnärztekonzert 2018
     Errungenschaft für die                                                		 Herbsttagung 2018 in Rust.
     Zahnärzteschaft                                                       		                              28     Standesveränderungen
                                              38                            Kärnten                               und Standesmeldungen
24   Grenzwertverordnung 2018                                               Ausschreibung und Vergabe
     (GWV-2018)                                                             Kassenplanstellen.             32     Kunst - Ausstellungen

                                              39                            Niederösterreich               62     Kleinanzeigen
     Gesetz & Recht                                                         Wintersymposium 2019.

17   Zahnärzteausweis                         40                            Oberösterreich                        Fortbildung
                                                                            A so a hassa Somma.
19   Unterlassungserklärung                                                                                54     Fortbildungskalender
     & Vergleich                              42                            Salzburg                              In- und Ausland.
                                                                            Ausschreibung KFO-Vertrag.

     Rubriken:  ++  04   Aktuelles ++      16                                    Steuer ++ 19     Gesetz & Recht ++       20    Versicherung    ++
     22 Diverses ++ 32   Kunst & Ausstellungen                                   ++ 36 Landesinfos ++ 54 Fortbildung      ++    62 Diverses     ++

                                                                                                     ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at           3
Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische
Aktuelles     Standespolitik

    Arbeitsgeschichten
    und Gewerkschaftssachen
                                                                 Es waren wohl mit Sicherheit keine
                                                                 menschenwürdigen Bedingungen,
                                                               unter denen viele Arbeiter zur Zeit der
                                                               beginnenden Industrialisierung in den
                                                              Jahren des auslaufenden 19. Jahrhunderts
                                                               ihr karges Leben fristen mussten, liebe
                                                                Kolleginnen und Kollegen. Materielle
                                                               Ausbeutung, unzumutbare körperliche,
                                                              gesundheitliche und soziale Belastungen
                                                                sowie minderwertige Quartiere nebst
                                                                  zumeist fehlender medizinischer
                                                              Versorgung standen zu dieser Zeit oftmals
                                                                an der Tagesordnung. Die sich damals
                                                               entwickelnde Gewerkschaftsbewegung
                                                              hat in den darauffolgenden Jahrzehnten
                                                                 zweifellos sehr viel für ihren Stand
                                                                erreicht und dessen Umfeld auch zum
                                                                         Besseren gewendet.

                                                                      Ob das aber heute immer
                                                                noch so ist, das soll nun einer Analyse
                                                                        unterzogen werden.

                                              © Fotolia.com

4   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische
Aktuelles        Standespolitik

W      issen Sie vielleicht, was um das Jahr 1900 herum
       ein Wiener „Ziegelbeh´m” war? So nannte man im
Volksmund der Gründerzeit jene zumeist aus Böhmen
                                                                 stellter in der Privat-
                                                                 wirtschaft heutzutage
                                                                 im eigenen Interesse
stammenden Lohnarbeiter, die unter heute unvorstellbaren         zumeist viel mehr
Arbeits- und Lebensbedingungen in jener Gegend, wo heute         mit seinem Chef und
übrigens die Zentrale der Wiener Gebietskrankenkasse steht,      dessen Unternehmen
große Mengen an Tonziegeln produzierten. In der zweiten          identifiziert, als mit
Hälfte des 19. Jahrhunderts kam es nämlich in Wien zu ei-        so mancher Gewerk-
nem beträchtlichen Bedarfsanstieg nach diesem noch heute         schaftsideologie von
so beliebten Baustoff. Der Grund dafür war die rege Bautä-       vorgestern. Als bestes Beispiel hierfür seien doch gleich
tigkeit im Umfeld der durch Kaiser Franz Joseph initiierten      einmal die knapp 3.900 österreichischen Zahnarztordina-
Errichtung der Wiener Ringstraße als Prachtboulevard der         tionen genannt, in denen es bekanntlich zigtausende Ar-
Donaumonarchie. Diese „Ziegelböhmen” also arbeiteten bis         beitsplätze für Assistentinnen, Zahntechniker und anderes
zu 15 Stunden täglich, Montag bis Sonntag wohlgemerkt,           Personal gibt. Diese gehören wohl zu den krisensichersten
ein freies Wochenende gab es damals nicht. Bezahlt wurden        Beschäftigungsverhältnissen im Lande überhaupt und das
sie nicht mit Geld, sondern mit so genannten „Blechmar-          verdanken unsere Angestellten einzig und allein unserem
ken”, einer werksinternen Währung, für die man nur in den        und ihrem eigenen persönlichen Einsatz, mit Sicherheit aber
betriebseigenen Kantinen das Nötigste zum Leben bekam.           nicht ihrer Gewerkschaft.

Gerade deren Schicksal war es dann auch, das damals den
aus wohlhabender Familie stammenden jungen Publizisten
und Arzt Dr. Viktor Adler dazu veranlasste, diese in der Tat
unerträglichen Missstände öffentlich aufzuzeigen, anzupran-
gern, die sich damals konstituierende, noch sehr inhomogene
Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung zu einen und damit
die Sozialdemokratie in Österreich zu begründen.

Wenn wir nun die heutige Gewerkschaftspolitik betrachten,
dann scheint sie auch nach über hundert Jahren ideologisch
unverändert in der Zeit des Klassenkampfes gegen ihren
Feind von damals zu agieren. Dies verwundert umso mehr, als
ihr doch im Laufe ihrer langen Existenz das Unternehmertum
als Klassenfeind ja Schritt für Schritt abhanden gekommen
ist. Den „ausbeuterischen Industriellen” nämlich, der sich mit
der dicken Zigarre im Mundwinkel von einer Luxusvergnü-
gung zur nächsten chauffieren lässt und der dann nur zum
Abkassieren in die Firma kommt, den gibt es heute längst
nicht mehr. Vielmehr ist es in unserem wirtschaftlich von
Klein- und Mittelbetrieben geprägten – und vor allem auch
von deren ungeheurer Steuerleistung lebenden – Land doch
in der Regel so, dass ein moderner Firmenchef Seite an Seite
mit seinen Mitarbeitern höchstpersönlich und wahrscheinlich
oftmals sogar weitaus härter arbeitet als jene selbst. Daher
ist es auch nicht sehr verwunderlich, dass sich ein Ange-                                                          © Fotolia.com

                                                                                ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at            5
Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische
Aktuelles        Standespolitik

                                                         Auch in     sogar sehr froh über das neue Arbeitszeitgesetz sind. Der
                           manchen anderen Bereichen scheint         eine kommt aus dem Südburgenland, arbeitet unter der Wo-
    sich die Arbeitnehmervertretung mittlerweile schon sehr          che als Buchhalter in einer Wiener Firma und führt in seinem
    weit von ihren Mitgliedern entfernt zu haben. Betrachten         Heimatort noch eine Nebenerwerbslandwirtschaft. Jetzt hat
    wir doch etwa den verbissenen Kampf der Gewerkschafter           er mit seinem Chef vereinbart, seinen vollen 40-Stunden-
    gegen die kürzlich eingeführte Arbeitszeitregelung mit der       Dienstvertrag legal in 4 Tagen abarbeiten und sich ab sofort
    Legalisierung des 12-Stunden-Tages durch die Bundesre-           volle 3 Tage seinem kleinen Hof widmen zu können. Der
    gierung. Sicher war es nicht die feine englische Art, dieses     andere ist Polier bei einer steirischen Baufirma, die stets auch
    Gesetz ohne sozialpartnerschaftliche Verhandlungen und           viele Aufträge in Wien annimmt. Endlich hätten er und seine
    ohne Begutachtung einfach zu beschließen. Dieses Szena-          Handwerkerpartie, mit der er gemeinsam unter der Woche
    rio kennen wir Zahnärzte allerdings noch sehr gut von der        in Wien einquartiert ist, legal die Möglichkeit dazu, schon
    Schaffung des Gratis-Zahnspangengesetzes, das ausgerech-         am Donnerstag Abend wieder nach Hause zu fahren und
    net auf Initiative eines Gewerkschafters namens Stöger und       dann volle 3 Tage mit ihren Familien verbringen zu können.
    ebenfalls ohne jegliche Verhandlungen einfach über unsere        Wo ist hier also das Problem der Gewerkschaft und wessen
    Köpfe hinweg in einer Nacht- und Nebelaktion im Nationalrat      Interessen vertritt sie denn in Wahrheit heute noch? Seien
    beschlossen wurde. Also bitte, jetzt nicht wehleidig sein und    wir doch um Himmels Willen froh, dass es in unserem Land
    willkommen im Club. Ganz abgesehen davon, dass es solche         noch eigenverantwortlich denkende, mündige Bürger gibt,
    Dienstzeitregelungen ja schon immer gab, denken wir doch         die gerne arbeiten, die auch ohne gewerkschaftliche Hilfe
    etwa an die Turnusdienste in Gesundheitswesen, Exekutive         selbständig denken und handeln können und die sich im 21.
    und im öffentlichen Verkehr, stellt sich aber schon die Frage,   Jahrhundert nicht mehr von anderen vorschreiben lassen
    ob die lautstarke Empörung der Gewerkschaft wirklich noch        wollen, wann sie auf keinen Fall arbeiten dürfen.
    der Meinung der Bevölke-
    rung entspricht. Zur straff
    organisierten Gegende-
    monstration am Helden-
    platz kamen nämlich nur
    etwa 100.000 Personen,
    zumindest 8,7 Millionen
    Österreicher haben also
    scheinbar kein Problem
    mit dieser Neuerung. Au-
    ßerdem sind ausgerech-
    net jene Funktionäre aus
    der Politik, die dort am
    lautesten geschrien haben, darunter ein bekannter Aushilf-       Damit kommen wir aber auch schon zum „Supergau” für
    spizzabote und ein paar sichtlich saturierte Spitzengewerk-      jeden Angestellten, der nämlich dann eintritt, wenn zur
    schafter, mit Sicherheit nicht dem Verdacht ausgesetzt, aus      Gewerkschaftsideologie auch noch der Arbeitnehmerinnen-
    eigener Erfahrung wissen zu können, was es heißt, täglich        schutz dazukommt. Bleiben wir doch gleich beim Beispiel
    12 Stunden lang körperliche Schwerstarbeit zu verrichten,        zahnärztliche Assistentin. Wird sie nämlich eines Tages
    womit von ihnen aber offiziell gegenargumentiert wurde.          schwanger, dann geht ihre Interessensvertretung förmlich
    Wenn man hingegen mit den Betroffenen aus dem wirkli-            gnadenlos gegen sie vor. Sie darf keine Assistenzarbeiten
    chen Leben spricht, also jenen immer wenigeren Leuten, die       unmittelbar neben dem Patienten ausführen oder gar selbst
    heute tatsächlich noch gerne arbeiten, dann sieht die Sache      als Prophylaxeassistentin tätig sein, weil dort die Gefahr
    nämlich völlig anders aus. Wir Zahnärzte haben ja in unseren     einer Tröpfcheninfektion besteht. Sie darf kein Amalgam
    Ordinationen im Gegensatz zu so manchem Gewerkschafter           anmischen, denn das ist offensichtlich lebensgefährlich für
    stets den direkten Kontakt zur Basis, und so haben mir jüngst    Mutter und Kind. Sie darf keine Instrumente reinigen oder
    zwei meiner Patienten darüber berichtet, dass sie persönlich     desinfizieren, denn da besteht ja Infektionsgefahr. Das Beste

6   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische
Aktuelles            Standespolitik

wäre also, sie setzt sich einfach in den Autoklav, denn dort       noch mit fremder Hilfe und Fahrtendienst verlassen kann.
ist alles ganz steril. Und was soll sie, bitte, machen, wenn sie   Deshalb lässt sie das für die neu anzufertigende Prothese
ganz einfach wie früher normal leben und arbeiten möchte?          erforderliche Antragsformular von der Heimleitung an die
Solche Schikanen des Arbeitnehmerinnenschutzes gegen die           zuständige Bezirksstelle der GKK faxen, von der es bewil-
vor der Arbeit zu Schützenden gibt es aber wahrhaft auch in        ligt, abgestempelt und ins Heim zurückgefaxt wird. Nach
anderen Bereichen. So berichtete etwa die „Kronen-Zeitung”         Aushändigung des neuen Zahnersatzes unterschreibt die
in diesem Zusammenhang kürzlich von einer Angestellten in          betagte Patientin das gefaxte Antragsformular bei ihrem
einer Bäckerei, die mit der angeblich noch aus der Ära des –       Zahnarzt und dieser möchte es ordnungsgemäß verrechnen.
schon wieder – Sozialminister Stöger stammenden, eigentlich        Die Krankenkasse verweigert aber die Bezahlung seines
unfassbaren Anweisung an das Arbeitsinspektorat Bekannt-           Honorares, weil er nicht das gestempelte Originalformu-
schaft machte, in zumindest 38 Prozent aller kontrollierten        lar, das offensichtlich in der bewilligenden Bezirksstelle
Betriebe Mängel finden und auch feststellen zu müssen.             betreffender Kasse einfach schubladisiert wurde, sondern
Die besagte Mitarbei-                                                   eben nur das gefaxte Exemplar einreicht. Da aber nun
terin also sei dort von                                                 jede von der Kasse nicht honorierte Vertragsleistung
12.00 bis 18.30 Uhr für                                                 automatisch zur Privatleistung wird, müsste die Pati-
den Verkauf von Back-                                                   entin nun wegen dieser bürokratischen Glanzleistung
waren beschäftigt. Da                                                   ihre neuen Prothesen aus eigener Tasche bezahlen.
das Geschäft um 18.00                                                   Dank der Unterstützung durch ihren Zahnarzt, dank
Uhr schließe, hätte sie                                                 der Vermittlung durch die Abrechnungsstelle der Zahn-
bisher die letzte halbe                                                 ärztekammer und dank einer besonnen agierenden
Stunde, wie es jeder                                                    Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse konnte dieses
normale Mensch tun                                                      bürokratische Trauerspiel am Ende doch noch zuguns-
würde, zum Reinigen                                                     ten der Patientin entschieden werden. Dennoch hätte
der Vitrinen und Regale                                                 ich zu dieser Art des Umgangs mit sozial Bedürftigen
sowie für das Abschlie-                                                 aber schon noch ein paar Fragen an die zuständigen
ßen der Kasse genützt.                                                  Gewerkschafter in der scheinbar nicht so bürgernahen
Das verbiete ihr aber neuerdings der laut Weisung von              Etage des Hauses: warum wird ein bewilligtes Antragsfor-
Gewerkschafter Stöger fündig gewordene Arbeitsinspektor,           mular von einer Bezirksstelle überhaupt gefaxt, wenn dann
denn nach 6 Stunden Arbeit müsse sie brav eine Pause von           seine Verrechnung offenbar nicht möglich ist? Wie ist es mit
30 Minuten einlegen, was durch eine Zeitaufzeichnung auch          dem sozialen Gewissen eines Gewerkschafters im Jahr 2018
noch zu belegen sei. Seiner Meinung nach dürfe sie also erst       vereinbar, eine 95-jährige, immobile und multimorbide Pa-
um 18.30 Uhr mit dem Aufräumen beginnen. Jetzt kommt sie           tientin bürokratisch zu schikanieren? Hätte die hochbetagte
eben eine halbe Stunde später nach Hause und der Arbeits-          Dame ohne den persönlichen Einsatz ihres Zahnarztes und
inspektor und die Gewerkschaft haben ihr somit „erfolgreich”       seiner Standesvertretung die Prothesen wirklich aus eigener
eine halbe Stunde ihrer täglichen Freizeit gestohlen. Geht´s       Tasche zahlen sollen, nur weil Vurschrift halt Vurschrift ist?
noch, meine Herrschaften?
                                                                   Und überhaupt und allgemein: was hätte Viktor Adler denn
Eine wahre Spielwiese der Gewerkschaftsfunktionäre wa-             zu alledem gesagt?
ren aber immer schon die Krankenkassen. Ein Gustostü-
ckerl deren Arbeitnehmersolidarität, das ich Ihnen nicht
vorenthalten möchte, stammt nun einmal mehr aus dem
reichen Fundus unserer Abrechnungsstelle: Eine bei einer
Gebietskrankenkasse versicherte Patientin will sich neue
Zahnprothesen anfertigen lassen, die alten passen nicht
mehr gut. Die Dame ist sage und schreibe 95 Jahre alt, hat                       MR DDr. Claudius Ratschew
ihr ganzes Leben lang fleißig in einem Angestelltenverhältnis
                                                                                                Pressereferent der
gearbeitet und auf diese Weise viel für Gewerkschaft und                       Österreichischen Zahnärztekammer
Krankenkasse getan. Sie lebt in einem Pensionistenheim,
das sie wegen Gehbehinderung und Multimorbidität nur

                                                                                   ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at          7
Kündigung der Gratis-Zahnspangen-Verträge in Salzburg - Zahnärzte-Zeitung Österreichische
Aktuelles       Gratis-Zahnspange

    Kündigung der
    Kassenzahnspangen-
    Verträge in Salzburg
                                                                                                                    © Fotolia.com

    Ursachen – Reaktionen – Folgen

    I n den letzten drei Jahren sind die Schwächen, Lücken und
      Tücken des Kassenzahnspangenvertrages in der prakti-
    schen Umsetzung deutlich zu Tage getreten.
                                                                 massiver Willkür ausgesetzt. Der GV-KFO schien nichtig zu
                                                                 sein, weil sich die SGKK in wesentlichen Punkten nicht da-
                                                                 ran hielt. Bei Meinungsverschiedenheiten musste man mit
                                                                 massivem Druck, Einschüchterungen, Drohungen und im
    •   Unterschiedliche Auffassungen bei der IOTN-Einstufung    Einzelfall sogar Strafanzeige rechnen. Entscheidungen der
    •   Kombinationsbehandlungen von abnehmbarer KFO             LSK wurden von der GKK nicht akzeptiert.
        und festsitzender Technik sind wegen der einjährigen
        Zwangspause nach einer interzeptiven Behandlung oft      Schließlich kamen die Vertragskieferorthopäden zu dem
        nicht mehr möglich                                       Schluss, dass Gespräche mit der SGKK zu nichts führen und
    •   Extraktionsfälle nehmen zu, weil aufwendige Distalisa-   gleichzeitig zu der Erkenntnis, dass sie unter diesen Bedin-
        tionsmechaniken seltener verwendet werden können         gungen nicht mehr arbeiten können und wollen.
    •   OP-Fälle nehmen zu, weil häufig nicht früh genug mit
        einer geeigneten Therapie begonnen werden kann
    •   Überbordende Bürokratie bei Complianceverwarnungen,      Die Prüfung und Feststellung der
        Mundhygieneermahnungen und Reparaturen verschlingt       Anspruchsvoraussetzungen obliegt
        wertvolle Zeit, die für die Behandlung der Patienten     dem Vertragskieferorthopäden!
        dann fehlt
    •   Häufiges Anfordern von Modellen durch den KVT            § 12 Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
    •   Fehlende Nachfolgeregelung im Vertrag                    (1) Für Leistungen nach § 16 (Anm.: KFO-Hauptbehandlung)
    •   von den KVTs wird versucht, klare Privatleistungen in        und § 17 (Anm.: interzeptive Behandlung) ist eine beson-
        die Sachleistung zu bringen                                  dere Anspruchsvoraussetzung zu prüfen. Die Prüfung und
    •   U.v.m.                                                       Feststellung dieser besonderen Anspruchsvoraussetzung
                                                                     obliegt dem Vertragskieferorthopäden. (…)
    Österreichweit haben die Kieferorthopäden mit diesen Pro-
    blemen zu kämpfen.                                           Ein eindeutig formulierter Hauptsatz ohne Wenn und Aber:
                                                                 „Die Prüfung und Feststellung dieser besonderen Anspruchs-
    Warum kam es dann ausgerechnet in Salzburg zur kollektiven   voraussetzung obliegt dem Vertragskieferorthopäden.” Man
    Kündigung der Kassenverträge durch die Kieferorthopäden?     sollte meinen, ein klarer Sachverhalt.

    Massiver Vertrauensverlust                                   Nach § 26 wird im Zuge der gemeinsamen Qualitätssi-
                                                                 cherung die korrekte Einstufung des Kieferorthopäden im
    In Salzburg ging das Vertrauen der Kieferorthopäden in ih-   Nachhinein evaluiert. Dabei wird ihm eine Fehlerquote von
    ren Vertragspartner GKK gänzlich verloren. Sie sahen sich    5 % ohne weitere Konsequenzen zugestanden. Wird diese

8   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Aktuelles           Gratis-Zahnspange

Quote überschritten, tritt ein Sanktionsmechanismus in Kraft,    zwar ein höflicher Umgangston in die Sitzungen Einzug, in
der als ersten Schritt ein amikales Gespräch zwischen den        Sachfragen zeigte sich die SGKK aber genauso unnachgiebig
Vertragspartnern vorsieht. So weit so gut.                       wie zuvor. Als man bei der Kasse jedoch „dem Patienten dür-
                                                                 fen keinerlei Kosten entstehen” zur Doktrin erhob und man
Die Juristen der SGKK wollen in diesem simplen Sachverhalt       auf die Idee verfiel, dass der Kieferorthopäde auch die Frei-
jedoch ein Einspruchsrecht der Kasse a priori erkennen; § 12     legung und Bekettelung von retinierten Zähnen, das Setzen
würde nur Fälle betreffen, die in die Kategorie IOTN 4 - 5 und   von skelettalen temporären Verankerungen u. v. a. m. als
damit in die „Gratis-Zahnspange” fallen. Eine Einstufung in      Sachleistung selbst zu erbringen habe bzw. er und nicht der
die Kategorie IOTN 3 (Privatbehandlung mit geringer Aus-         Patient die Rechnung eines konsultierten kieferchirurgischen
sicht auf Zuschuss durch die SGKK) habe die Kasse sofort         Kollegen zu begleichen habe, sahen sich die Salzburger Kie-
zu überprüfen, weil sie – im Sinne eines Generalverdachts        ferorthopäden gezwungen, ihre Einzelverträge zu kündigen.
– annimmt, dass dem Patienten eine Sachleistung in der
Absicht der finanziellen Bereicherung des Kieferorthopäden       Von Anfang an war klargestellt, dass die Patienten, die sich
vorenthalten wird. Solche Korrekturen des chefzahnärztlichen     in laufender Behandlung der Kassenzahnspange befinden,
Dienstes der SGKK, in Oberlehrermanier mit Rotstift auf das      zum Kassentarif weiter behandelt werden. Die ganze mediale
Einreichformular gekritzelt, wurden in den letzten drei Jahren   Aufregung wäre nicht nötig gewesen. Es könnte fast den
regelmäßig vorgenommen und auch den betroffenen Patienten        Anschein erwecken, dass hier gezielt am Rücken der Eltern
übermittelt. Die Kieferorthopäden mussten dann den Patienten     und Patienten mit Verunsicherung und Angstverbreitung ver-
erklären, warum sie eine Privatbehandlung zahlen müssen,         sucht wurde, persönliches politisches Kleingeld zu machen.
obwohl die Kasse die „Gratis-Zahnspange” bewilligen würde.
                                                                 Den Salzburger Kieferorthopäden ging es dabei nie ums Geld;
Der IOTN nach Prof. Richmond sieht vor, dass in Zweifels-        der niedrige Anfangstarif von 2015 war bekannt und eine weite-
bzw. Grenzfällen die niedrigere Einstufung zu erteilen ist.      re Senkung aufs heutige Niveau war von vornherein zu erwarten
Diese Regel ignorierend betonte die SGKK von Anfang an,          gewesen. Müssten jedoch auch Auswärtsleistungen vom Kiefer-
dass sie eine Einstufung zugunsten des Patienten und nicht       orthopäden finanziert werden, ist eine qualitativ hochwertige
nach objektiven Kriterien sehen will. In solchen Streitfällen    Behandlung nach dem State-of-the-Art, die zu Recht erwartet
wurden die Kieferorthopäden von der Kasse durch ultimative       werden kann, zum Kassentarif nicht mehr möglich.
Aufforderungen zur Änderung der Einstufung unter Druck
gesetzt. Es wurde mit Entzug des Kassenvertrags gedroht,         Die Kasse hat die jetzige Situation sehenden Auges durch ihre
und bei einem Kollegen eskalierte die Situation soweit, dass     Ignoranz, Machtverliebtheit und aufgrund ihres mangelnden
aufgrund einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft die Kripo      Sachwissens, die kieferorthopädischen Behandlungs- und
bei laufendem Ordinationsbetrieb und vollem Wartezimmer          Praxisabläufe betreffend, selbst über die Jahre herbeigeführt
vorstellig wurde und Ermittlungen anstellte. (Im darauf-         und verschuldet.
folgenden Verfahren wurde der Kollege vom Vorwurf des
Betrugs freigesprochen!)                                         Letztlich ist klar, dass die Schwächen und Unklarheiten des
                                                                 Gesamtvertrags nicht in Salzburg, sondern nur auf Bundes-
Auch in der Streitfrage, wer für die IOTN-Einstufung nun ver-    ebene in Wien mit dem Hauptverband der österreichischen
antwortlich sei, wurde in der zuständigen Landesschiedskom-      Sozialversicherungsträger gelöst werden können und sollten.
mission eindeutig zugunsten der Kieferorthopäden entschie-       Aber es ist auch klar, dass mit einem Vertragspartner wie der
den. Die SGKK akzeptiert das richterliche Urteil jedoch nicht    SGKK kaum ein Kieferorthopäde einen neuerlichen Vertrag
und ficht es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien an.        abschließen wird.

In einer Pressemitteilung vom 24. September 2018 gibt
SGKK-Obmann Huss offen zu, dass sich die SGKK, unabhän-
gig davon, ob sie im Recht ist oder nicht (!), dafür einsetzt,
dass die Kinder ihre „Gratis-Zahnspange” bekommen.

Die Salzburger Vertragskieferorthopäden und die LZÄK für
Salzburg haben sich seit Einführung der „Gratis-Zahnspange”
redlich bemüht, in unzähligen Gesprächen, Kommissionen                                     DDr. Klaus Höfner
und Sitzungen der Clearingstelle zu konstruktiven Lösungen
                                                                               Referent für Kieferorthopädie der
in Streitfragen zu finden und sind stets am Widerstand der                 Landeszahnärztekammer für Salzburg
Kasse gescheitert. Mit dem Wechsel von Dr. Tarik Mete zum
stellvertretenden Leiter der Abteilung Arztabrechnung hielt

                                                                                 ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at          9
Aktuelles          Studium

   Studium der Zahnheilkunde
   an der Sigmund Freud
   PrivatUniversität
                            Ende Juni wurde der Masterstudiengang Zahnheilkunde der SFU akkreditiert.
                                               Im ersten Anlauf wurde, nicht zuletzt durch die äußerst positiven
                                                Stellungnahmen der Gutachter, das Studium der Zahnheilkunde
                                                           an der größten privaten Universität Österreichs bewilligt.

  N    ach vielen Jahren der intensiven und dennoch leisen Ar-
       beit des gesamten Teams ist es rechtzeitig vor Beginn
   des Studienjahres 2018/19 gelungen, die Zustimmung der
                                                                             gemeinsamen Semestern vorsieht, ist Garant für eine
                                                                             umfassende Grundausbildung in der Heilkunde und einer
                                                                             anschließenden Spezialisierung in der Zahnheilkunde. Ne-
   AQ und des Ministeriums zu erhalten. Die ersten Absolven-                 ben den klassischen Fächern Chirurgie, Kieferorthopädie,
   ten der medizinischen Fakultät, die kürzlich graduierten                  Prothetik und der konservierenden Zahnheilkunde gibt es
   Bachelors, erwartet ein modernes und praxisgerechtes                      an der SFU den derzeit einzigen Lehrstuhl für Parodonto-
   Studium in Wien.                                                          logie in Österreich.

   Das Konzept der Lehre, das eine Trennung der Humanmedi-                   Unser Anspruch ist es, kompetente Zahnärztinnen und
   ziner von angehenden Zahnärzten erst nach 6 weitgehend                    Zahnärzte auszubilden, die nach ihrer Ausbildung an der

   v. l. n. r.: KAD HR Dr. Krainhöfner, Univ.-Prof. Dr. Dr. Pritz, MR DDr. Ratschew, MR Dr. Horejs, Univ.-Prof. Dr. Fiegl, DDr. Manschiebel

10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Aktuelles       Studium

SFU selbstständig tätigen sein können. Schon im Bache-      der Krankenversorgung die Behandlung von Patienten
lorstudiengang, seit 2015 akkreditiert, werden neben den    ermöglicht wird.
Fächern der Humanmedizin auch Kompetenzen in der
Zahnheilkunde vermittelt. Kontakt mit Patienten haben       In Absprache mit der Österreichischen Zahnärztekammer
die Studierenden ab dem ersten Semester durch Koope-        und der Landeszahnärztekammer für Wien ist es gelun-
rationen mit allen Partnerkrankenhäusern des KAV, den       gen, alle notwendigen Behördenverfahren ohne Probleme
Häusern der Vinzenzgruppe, den Barmherzigen Brüdern         abzuarbeiten. Von der ersten Idee bis zur Umsetzung war
und der AUVA.                                               es für die Betreiber vollkommen klar, alle Informationen,
                                                            die das Studium und die Ausbildung betreffen, der Kammer
Im Masterstudiengang werden alle notwendigen theore-        offen zu legen.
tischen Inhalte vermittelt, den Studierenden wird aber
auch ermöglicht, wissenschaftlich zu arbeiten. Eine enge    Die SFU steht für ein Studium mit Qualität und Seele und
Zusammenarbeit mit der Psychologischen Fakultät ermög-      den Betreibern ist klar, dass sie mit diesem Projekt nicht
licht eine Ausbildung auch im Umgang mit Menschen, der      nur den Studierenden und ihren Eltern, sondern auch den
in der zunehmend technisierten Medizin manchmal zu kurz     Patienten gegenüber, die die Absolventen später behandeln
kommt. Einige nationale und internationale Kooperationen    werden, Verantwortung haben.
mit Partnern aus dem Bildungsbereich und der Medizin
sind schon vereinbart.                                      Ein modernes Lehrkonzept, eine perfekt ausgestattete
                                                            Klinik und ein motiviertes Team sind Garant für eine um-
Die umfassende praktische Ausbildung wird in der neu        fassenden gute Ausbildung, die neben den Fertigkeiten
errichteten Universitätsklinik für Zahnheilkunde der SFU    auch die Freude am Beruf vermitteln wird.
erfolgen. Insgesamt 38 Phantomplätze und Technikplätze
stehen für die präklinischen Ausbildung zur Verfügung.
Da die digitale Zahnheilkunde ein wesentlicher Ausbil-
dungs- und Forschungsschwerpunkt sein wird, werden
den Studierenden alle dafür erforderlichen Einrichtungen
zur Verfügung stehen. Wir werden aber keineswegs auf                        DDr. Wolfgang Manschiebel
den Ursprung des Begriffes digital vergessen und die Fin-      Leiter der Universitätklinik für Zahnheilkunde
gerfertigkeit nicht zu kurz kommen lassen. Ein modernes            der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien
Evaluationsverfahren ermöglicht eine (Selbst) Kontrolle                                         www.sfu.ac.at

der manuellen Fähigkeiten, bevor den Studierenden in

  8055 Graz, Neuseiersberger Straße 157 / 1010 Wien, Herrengasse 6 - Tel: 0316/720 500, www.euromsoft.at

                                                                             ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 11
Aktuelles           Ausland

                                                   Nachrichten
                                                    aus Europa
                                                                                        Zahnärztliche Berufsausübung
                                                                                           und Kostenträger in Europa
                                                                                                      Einstimmig von der Vollversammlung

                                                                                         des europäischen zahnärztlichen Dachverbandes

                                                                                                        „Council of European Dentists“ (CED)

                                                                                         am 26. Mai 2018 angenommene Stellungnahme.
© Gismo - Fotolia.com

                          Der Zuwachs von Kostenträgern ist eine                  Kostenträger (Drittpartei)
                             wichtige Entwicklung im Hinblick auf
                                die Erbringung von zahnärztlicher                 Jede öffentliche oder private Organisation, die für Gesund-
                                                                                  heits- oder Arztkosten zugunsten von Anspruchsberechtigten
                              Versorgung und Behandlung. Er hat
                                                                                  oder Leistungsempfängern zahlt oder diese versichert, wie
                         Auswirkungen auf die Mundgesundheits-
                                                                                  zum Beispiel Arbeitgeber, private Versicherungsgesell-
                            politik und bringt auch berufliche und                schaften und Finanzierungsmechanismen der öffentlichen
                         wirtschaftliche Folgen für Zahnärzte mit                 Gesundheit. Diese sogenannten Zahlungen von Drittparteien
                           sich, die im Auftrag von Kostenträgern                 unterscheiden sich durch die Trennung zwischen der Person,
                        fachliche Leistungen erbringen, und wirkt                 die den Service erhält (erste Partei), der Person oder Insti-
                        sich daher unweigerlich auf die Patienten                 tution, die diesen Service anbietet (zweite Partei) und der
                                                                                  Organisation, die für den Service bezahlt (dritte Partei)1. Eine
                                 aus. Es ist dem CED ein wichtiges
                                                                                  Drittpartei ist somit eine externe Stelle, die das Verhältnis
                        Anliegen, dass wirtschaftliche Notwendig-
                                                                                  zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten beeinflussen
                         keiten, die in ein Kostenträgerverhältnis                kann. Zu diesen Organisationen zählen unter anderem:
                           eingeführt werden, weder die primäre
                        Verantwortung des Zahnarztes schmälern                    Leistungsträger (z. B. staatliche Stellen, Einrichtungen
                          dürfen, Patienten den höchstmöglichen                   und Behörden, und private Krankenversicherungen
                        Behandlungsstandard zu bieten, noch die                   und private Gesundheitsorganisationen), die für die
                                                                                  Übernahme der gesamten oder eines Teils der Behand-
                          beruflichen oder ethischen Pflichten des
                                                                                  lungsgebühren verantwortlich sind.
                           zahnärztlichen Teams beeinträchtigen.
                              Es ist unerlässlich, dass die primäre               Regeln und Vorschriften über die Existenz oder Nicht-Exis-
                         Beziehung bei der Erbringung zahnmedi-                   tenz von Kostenträgern sowie ihre Funktionsweise können
                        zinischer Leistungen zwischen dem Zahn-                   sich von Land zu Land unterscheiden. Dennoch sollten einige
                          arzt und dem Patienten bestehen bleibt.                 grundlegende Richtlinien in Bezug auf die besonderen Merk-

           ____________________

           1
               Barry D. Alexander et al, American Health Lawyers Association, 2011, Fundamentals of Health Law.

      12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Aktuelles     Ausland

male von Kostenträgern festgelegt werden, die im Einklang       Einfluss
mit Zielen der öffentlichen Gesundheit stehen.                  Wie oben bereits erwähnt, besteht die pri-
                                                                märe Beziehung zwischen dem Patienten und
Anliegen des CED                                                dem Zahnarzt. Zweifellos sollten Kostenträ-
                                                                ger weder die Zahnarztwahl des Patienten
Die primäre Beziehung bei der Erbringung zahnmedizi-            einschränken oder beeinflussen noch irgend-
nischer Leistungen besteht zwischen dem Zahnarzt und            eine Form von Ungleichbehandlung zwischen
dem Patienten, die zusammenarbeiten, um Strategien zu           Patienten eines Zahnarztes schaffen.
entwickeln, die positive langfristige Gesundheitsergebnis-
se sicherstellen. Kostenträger dürfen auf diese Beziehung       Transparenz
in keinerlei Weise Einfluss nehmen, die das Recht des           Kostenträger sind dafür verantwortlich, Patienten den De-
Patienten auf eine langfristige optimale Mundgesundheit         ckungsumfang ihrer Police klar und transparent darzulegen.
beeinträchtigt. Unangemessener Druck von Seiten von             Verfahren zur Beilegung von Beschwerden müssen transpa-
Kostenträgern aus wirtschaftlichen oder haushaltspoliti-        rent und verfahrensrechtlich fair sein.
schen Interessen hat zur Folge, dass die Gesundheit aus
dem Blick gerät.                                                Zahnärzten sollte bei Bedenken bezüglich ethischer oder
                                                                beruflicher Aspekte ihrer Berufsausübung angemessene
Standpunkt des CED                                              Unterstützung und Hilfe geboten werden.

Finanzielle Beteiligung                                         Verpflichtungen gegenüber Zahnärzten
Die finanzielle Beteiligung von Kostenträgern sollte eine an-   Alle Zahnärzte müssen von Kostenträgern gleich behandelt
gemessene Mundgesundheitspflege für den Patienten unter-        werden. Kostenträger dürfen keine Praktiken oder Gebühren
stützen und muss sich auf die vom Zahnarzt mit Zustimmung       einführen, die einen bestimmten Zahnarzt bevorzugen. Die
des Patienten getroffenen evidenzbasierten Behandlungs-         Einschränkung von beruflichen Rechten von Zahnärzten durch
entscheidungen des Zahnarztes statt auf Nutzenprotokolle        Kostenträger zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil ist nicht
stützen. Kostenträger sollten die vom Zahnarzt erbrachte        hinnehmbar. Zahnärzte dürfen nicht von Kostenträgern daran
Behandlung angemessen und rasch vergüten, um die Eigen-         gehindert werden ihre ethischen Pflichten zu erfüllen.
ausgaben des Patienten zu minimieren oder zu eliminieren.

Ungeachtet dessen erkennen wir an, dass Kostenträgern bei
der Finanzierung der Gesundheitsversorgung eine Rolle zu-
fallen kann, und dass sie zur Finanzierung der Gesundheits-
versorgung beitragen können, wo sie eine solide Grundlage                            OMR Dr. Hans Schrangl
für ein sicheres und qualitätsorientiertes Gesundheitssystem            Vizepräsident und Auslandsreferent der
bieten können, ohne die Behandlungsentscheidungen des             Österreichischen Zahnärztekammer und Board
Zahnarztes oder die Zahnarzt-Patienten-Beziehung zu be-           member des Council of European Dentists (CED)
einträchtigen.

                                                                                 ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 13
Aktuelles        Frauenreferat

   Eine bahnbrechende
   Errungenschaft für die
   Zahnärzteschaft
             Mit den „Gesamtvertraglichen
           Vereinbarungen“ vom 1. Juli 2018
         ist es erstmals in der Geschichte des
          Kassenvertrages möglich, dass zwei
           ZahnärztInnen zeitgleich in einer
              Ordination arbeiten dürfen.

           Unser „Vertrag aus der Steinzeit“
                    beginnt zu bröckeln!                                                                               © Fotolia.com

   A    ls Vorgriff auf eine noch zu schaffende Lehrpraxisrege-
        lung hat der Hauptverband der Krankenversicherungs-
   träger einer Ausweitung der bestehenden Jobsharing-Verein-
                                                                    Die Frauenquote wird in der Medizin/Zahnmedizin allgemein
                                                                    immer größer. Gerade Frauen kommt diese Regelung sehr
                                                                    entgegen. Fällt doch der Berufseinstieg auch mit der Famili-
   barung zugestimmt. Nun ist es möglich, dass ein etablierter      enplanung zusammen. Der Weg in die Freiberuflichkeit kann
   Zahnarzt/Zahnärztin einen jungen Kollegen/Kollegin, der/         schrittweise passieren.
   die innerhalb der letzten zwei Jahre sein/ihr Studium abge-
   schlossen hat, als Jobsharingpartner/in in seiner/ihrer Praxis   Durch die Vergabe von Reihungspunkten für das Jobsharing
   für die Dauer von höchstens 5 Jahren aufnimmt.                   wurde auch der älteren Generation ein Dienst erwiesen
                                                                    – Praxisübergaben könnten sich anbahnen und damit die
   JungzahnärztInnen haben somit die vielfach geforderte            Versorgung der Patienten sichergestellt werden.
   Chance, bei einem/einer niedergelassenen Kollegen/Kol-
   legin lernen und Erfahrung in der Führung einer eigenen          Die ersten Jobsharing-Vereinbarungen in diesem Sinne sind
   Praxis sammeln zu dürfen. Der Einstieg in die Selbständig-       bereits entstanden!
   keit wird damit massiv erleichtert. Entscheidungsfragen in
   der Behandlung können hinterfragt werden, man lernt den
   Praxisalltag behutsam kennen, das große finanzielle Risiko
   fällt weg und man gewinnt viel Erfahrung aus dem Alltag.
                                                                                         Dr. Veronika Scardelli
   Alles Wünsche und Anregungen, die in zahlreichen Umfragen
                                                                              Referentin für Frauenangelegenheiten
   von Studierenden vorgebracht wurden. Die Österreichische              und Gleichstellung (Gender Mainstreaming)
   Zahnärztekammer hat die Anliegen der jungen Generation                    der Österreichischen Zahnärztekammer
   ernst genommen und hartnäckig herausverhandelt!

14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
NEU

           ZWEI PROBLEME, EINE SPEZIELLE
                TÄGLICHE ZAHNPASTA

                                                                                                                                       63 %
                                                                                                                                       stärkere Reduktion der
                                                                                                                                       Schmerzempfindlichkeit*1

                   SCHMERZ­
                   EMPFINDLICHE ZÄHNE?                                                                                                 Fortwährende
                                                                                                                                       Verbesserung
                                                                                                                                       der Schmerzempfindlichkeit
                                                     ZAHNFLEISCH­                                                                      über 24 Wochen†2

                                                       PROBLEME?
                                                                                                                                       40 %
                                                                                                                                       Verbesserung der
                                                                                                                                       Zahnfleischgesundheit‡3

                                                                      Tägliche Duo-Effekt-Zahnpasta
                                   Klinisch nachgewiesene Reduktion von Schmerzempfindlichkeit
                                             und Verbesserung der Zahnfleischgesundheit
                                                        Bietet alle Vorteile einer täglichen Zahnpasta
                                                                                                                                                                                                           CHDE/CHSENO/0044/18 20180612

*Prozentuale Verbesserung des Schiff-Score verglichen mit einer normalen Fluorid-Zahnpasta nach 8 Wochen, Test 0,454 % w/w Zinnfluorid-Zahnpasta vs. Kontrollzahnpasta nur mit Fluorid. Die Unterschiede
 des taktilen Schwellenwerts für die Testzahnpasta im Vergleich zu reiner Fluorid-Zahnpasta betrugen 7,5 g nach 4 Wochen und 27,2 g nach 8 Wochen.
†
Studie durchgeführt mit 0,454 % w/w Zinnfluorid-Zahnpasta; Messung von Schiff-Score sowie Bewertung mittels DHEQ-Fragebogen.
‡
Prozentuale Verbesserung des Blutungsindex nach 24 Wochen, Test 0,454 % w/w Zinnfluorid-Zahnpasta vs. Kontrollzahnpasta nur mit Fluorid. Die Studie belegte auch eine Verbesserung um 19 % beim modi-
fizierten Gingiva-Index für die Test-Zahnpasta vs. Kontrollprodukt in Woche 24. Beide Werte stellen Indikatoren für eine Verbesserung der Zahnfleischgesundheit dar.

1. Parkinson CR, et al. Am J Dent. 2015; 28: 190–196. 2. 204930. GSK data on file. April 2017. 3. RH01515. Clinical study report, GSK data on file.

Marken sind Eigentum der GSK Unternehmensgruppe oder an diese lizenziert.                                                     ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 15
© 2018 GSK oder Lizenzgeber
Steuer            Umsatzsteuer

   Behandler entscheiden
   selbst, was ärztliche
   Heilbehandlung ist
                    Für ärztliche Heilbehandlungen
             müssen Mediziner bekanntlich keine
                                                       I  n einem exemplarischen Fall hat die Finanzverwaltung die
                                                          Differenzierung zwischen medizinischen und rein ästhe-
                                                       tischen Leistungen selbst in die Hand genommen und im
             Umsatzsteuer entrichten. Leider wird      Zuge der Betriebsprüfung bei einem Arzt diesem für einen
                                                       Teil seiner Aktivitäten Umsatzsteuer vorgeschrieben. Diese
        durch die Finanzverwaltung nicht jede am       Vorschreibung wurde in der 2. Instanz vom Bundesfinanz-
         Patienten erbrachte Leistung automatisch      gericht bestätigt, wir haben über den Fall bereits berichtet.

                    als umsatzsteuerfreie ärztlicher   Der betroffene Arzt hat in weiterer Folge beim Verwaltungs-
                                                       gerichtshof Beschwerde eingebracht und Recht bekommen.
           Heilbehandlung anerkannt. Es gibt eine
                                                       Nach diesem neuesten Urteil des Verwaltungsgerichtshofes
             Gruppe von Behandlungsleistungen,         vom Herbst 2017 (Ro 2017/13/0015-4) kann der medizi-
                                                       nische Laie nämlich nicht feststellen, ob eine ästhetische
         welche nicht unter diese Kategorie fallen,
                                                       Leistung medizinisch indiziert ist und damit umsatzsteuer-
            beispielsweise ästhetische Leistungen.     frei bleibt oder nicht.

    © Fotolia.com

16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
Steuer        Umsatzsteuer

Im Anlassfall hatte ein Steuerprüfer mittels im Internet
erworbenen Wissens selbst eine Einstufung und Aufteilung
der vom geprüften Arzt vorgenommenen Behandlungsleis-
tungen vorgenommen. Dabei wurde auf „Internet- Medizin”,      Achtung!
konkret einschlägige Definitionen und Einstufungen aus der
Webseite www.lifeline.de zurückgegriffen. Leistungen, bei     Antrag zur Ausstellung
denen dem Steuerprüfer aufgrund dieser Informationen
und Unterlagen ein therapeutisches Ziel nicht vordergrün-     eines Zahnärzteausweises
dig erschienen, wurden teils zu 80 % und teils zur Gänze
umsatzsteuerpflichtig behandelt. Zur letzten Gruppe zählte
der Steuerprüfer beispielsweise Faltenbehandlung, Brauen-
                                                              Gültigkeit der
lifting, Brustvergrößerung, Bruststraffung etc.               Ärzteausweise abgelaufen!
Diese Vorgangsweise wurde vom Höchstgericht verworfen,
                                                              Wie bereits mehrmals in der Österreichischen
dank dem neuesten Judikat ist jedenfalls klargestellt, dass
                                                              Zahnärzte-Zeitung veröffentlicht, weisen wir
es alleine dem Arzt obliegt, darüber zu befinden, ob eine
                                                              neuerlich darauf hin, dass Ärzteausweise für
ärztliche Leistung medizinisch indiziert ist.
                                                              FachärztInnen für ZMK und ZahnärztInnen,
                                                              die vor dem 1. Jänner 2006 von den jeweiligen
Alle von dieser Problematik betroffenen Ärzte sollten die
                                                              Ärztekammern ausgestellt wurden, laut Zahn-
Sache aber weiterhin nicht zu sehr auf die leichte Schulter
                                                              ärztegesetz mit 31. Dezember 2009 bereits ihre
nehmen:
                                                              Gültigkeit verloren haben!

                                                              Um wieder einen gültigen Ausweis zu erhalten,
                  Wir empfehlen dringend, für den Fall
                                                              können Sie die Ausstellung eines Zahnärzteaus-
                  des Falles eine genaue Dokumenta-
                                                              weises bei der Österreichischen Zahnärztekam-
                   tion einer diesbezüglichen Differen-
                                                              mer beantragen.
                    zierung der Behandlungsleistungen
                     vorzunehmen und zusammen mit
                                                              Füllen Sie dazu bitte das auf der nächsten Seite
                     dem Patientenakt aufzuheben.
                                                              abgedruckte Antragsformular aus und senden die-
                                                              ses samt Passfoto mit möglichst nicht zu hellem
                                                              Hintergrund und Unterschrift an die
In vielen Fällen wird das Thema dadurch entschärft, da seit
2017 eine Umsatzsteuerpflicht nur dann entsteht, wenn
                                                              Österreichische Zahnärztekammer
die Gesamtsumme der steuerpflichtigen Umsätze (ohne
ärztliche Leistungen) 30.000 € überschreitet.
                                                              Kohlmarkt 11/6
                                                              1010 Wien

                                                              Für die Ausstellung fällt eine Bundesabgabe in
                                                              Höhe von € 14,30 an, die unter Angabe Ihres
                                                              Namens und des Zahlungszweckes mittels Erlag-
                                                              schein bzw. Überweisung an folgende Bankver-
                                                              bindung: IBAN AT61 1813 0500 0021 0001, BIC
                                                              BWFBATW1 bei der APOBank (lautend auf Öster-
                                                              reichische Zahnärztekammer) einzuzahlen ist.

                                                              Bitte beachten Sie, dass Zahnärzteausweise erst
                                                              nach Einlangen der Bundesabgabe ausgestellt
                                                              werden können und die Ausstellung des Zahnärz-
                                                              teausweises im Regelfall ca. vier Wochen dauert.
                   Mag. Wolfgang Leonhart
  Leonhart + Leonhart - Steuerberatung für Ärzte              Der Ausweis wird Ihnen direkt bzw. über die für Sie
              1070 Wien, Mariahilfer Straße 74 a              zuständige Landeszahnärztekammer zugestellt.
                               www.leonhart.at

                                                                      ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 17
Kohlmarkt 11/6
                                                                                       1010 Wien

                             Antrag auf (Neu-) Ausstellung eines
                             Zahnärzte-/Dentistenausweises

   Ich beantrage die (Neu-) Ausstellung eines Zahnärzte-/Dentistenausweises wegen

   □   Neuanmeldung (Ersteintragung in die Zahnärzteliste)

   □   Verlust

   □   Diebstahl

   □ Beschädigung
   □ Neuausstellung (bisher Ärzte-/Dentistenausweis, Namens- bzw. Titeländerung, usw.)

   Für die Ausstellung des Ausweises fallen € 14,30 Bundesabgabe an. Wir ersuchen, diese
   Bundesabgabe auf das Konto der Ärzte- und Apothekerbank, lautend auf Österreichische
   Zahnärztekammer mit IBAN AT61 1813 0500 0021 0001 und BIC BWFBATW1, zu
   überweisen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Ausstellung des Ausweises.

   Bitte vervollständigen Sie nachstehende Angaben:

    Akademischer Grad bzw. Grade:
    Vorname(n):
    Zuname(n):
    Geburtsdatum:
    Geburtsort:
    Staatsangehörigkeit:

   Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben.

   …………………………….……., am ………….………………

                                              Unterschrift (dient als Scanvorlage für den
18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2018
                                             Ausweis, bitte innerhalb der Linien schreiben)
Gesetz & Recht         Vergleich & Unterlassungserklärung

                                                    68 Cg 41/18p
                                                                                            Erklärung
        Vergleichsausfertigung
Klagende Partei                                                       Klagende Partei
        Österreichische Zahnärztekammer                                      Österreichische Zahnärztekammer
        1010 Wien, Kohlmarkt 11/6                                            1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch                                                       vertreten durch
        Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt                                   Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt
        1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29                                 1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29

Beklagte Partei
        Dr. Reza Homayuni, Zahnarzt
        3683 Yspertal, Ysper 22
                                                                      Beklagte Parteien
vertreten durch                                                              Dr. Sorana Serdean
        Dr. Helena Marko, Rechtsanwältin                                     Zahnärztin
        1010 Wien, Mahlerstraße 12/6/6                                       4481 Asten, Wiener Straße 20

wegen: € 34.000,00
                                                                      Ich, Dr. Sorana Serdean, Zahnärztin in 4481 Asten, Wiener Stra-
Die Parteien haben bei der Tagsatzung am 31. Juli 2018 folgenden      ße 20, habe durch Ankündigungen auf meiner Webseite www.
gerichtlichen                                                         zahnarztpraxis-serdean.at im Internet, wonach ich "ein breites
                                                                      zahnmedizinisches Spektrum auf höchstem Niveau" anbiete, "mit

                       Vergleich                                      modernsten Geräten und aktuellsten Behandlungsmethoden" Pa-
                                                                      tienten versorge, "modernste Gerätschaften" habe, weiters durch
                                                                      die Aussage, "als Privatordination bestmögliche Zahnheilkunde
geschlossen:
                                                                      ohne Einschränkungen oder Restriktionen durch Versicherungen
1. Die beklagte und gefährdende Partei verpflichtet sich ab sofort,   anzubieten", gegen meine Verpflichtung verstoßen, beim An-
   es zu unterlassen,                                                 preisen oder Bewerben zahnärztlicher Leistungen vergleichende
   a) für zahnärztliche Leistungen Anzeigen, welche ein Viertel       und marktschreierische Werbung zu unterlassen (Art. 3 lit. a)
      einer Seite des jeweiligen Printmediums überschreiten,          und c) WerbeRL).
      insbesondere ganzseitige Anzeigen, zu veröffentlichen und/
      oder veröffentlichen zu lassen;                                 1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen,
   d) seine zahnärztlichen Leistungen durch Ankündigungen wie
      „mit modernster Technik für beste Behandlung zu sorgen“,           a) in der Öffentlichkeit, insbesondere auf einer Webseite im
      „seine Praxis mit den modernsten technischen Geräten
                                                                            Internet, für meine zahnärztlichen Leistungen Superla-
      ausgestattet zu haben“, „bei allen Behandlungen modernste
      Techniken und Materialien einzusetzen“, „modernste Laserge-           tivwerbung durch Behauptungen, ein zahnmedizinisches
      räten zu verwenden“, „seine Erfahrung mit den innovativsten           Spektrum auf höchstem Niveau anzubieten, Patienten mit
      digitalen High-Tech-Geräten zu kombinieren“ und/oder durch            modernsten Geräten und aktuellsten Behandlungsme-
      sinngemäß gleiche Ankündigungen in öffentlichen Ankündi-              thoden zu versorgen, über modernste Gerätschaften zu
      gungen wie z. B. in einer Zeitungsanzeige anzupreisen und/            verfügen und/oder durch sinngemäß gleiche Behauptungen
      oder anpreisen zu lassen;                                             zu betreiben;
   e) für seine zahnärztliche Ordination die Bezeichnung „Zahn-
      klinik“ zu verwenden und/oder verwenden zu lassen;                 b) in der Öffentlichkeit, insbesondere auf einer Webseite im
   f) für seine zahnärztlichen Ordinationen Öffnungszeiten anzu-            Internet, für meine zahnärztlichen Leistungen verglei-
      kündigen und/oder ankündigen zu lassen, zu denen er nicht
                                                                            chende Werbung durch die Aussage, "als Privatordination
      durchwegs persönlich in der Ordination anwesend ist.
                                                                            bestmögliche Zahnheilkunde ohne Einschränkungen oder
2. Die beklagte und gefährdende Partei verpflichtet sich, den               Restriktionen durch Versicherungen anzubieten", und/oder
   Vergleich laut Punkt 1. binnen 24 Monaten für die Dauer von              durch sinngemäß gleiche Ankündigungen zu betreiben.
   2 Monaten auf der Webseite mit der Internetadresse www.
   zahnarzt-mit-herz.at oder, sollte diese Internetadresse geändert   2. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ich mich,
   werden, auf der Webseite der an der Stelle der Internetadresse
                                                                         in jedem einzelnen Fall bei einem Verstoß eine nicht dem
   www.zahnarzt-mitherz.at verwendeten Internetadresse auf der
                                                                         richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe
   Startseite so, dass die Veröffentlichung im sofort sichtbaren
   Teil erscheint, und zwar mit Schriftbild, Schriftgröße und Zei-       an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese
   lenabständen wie auf dieser Webseite üblich, mit den üblichen         Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00, bei
   graphischen Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Pro-             jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur Kenntnis,
   zessparteien, Fettdruckumrandung, zu veröffentlichen.                 dass unabhängig davon bei einem neuerlichen Wettbewerbs-
                                                                         verstoß ohne weitere Verständigung eine Unterlassungs- und
3. Die beklagte und gefährdende Partei ermächtigt die klagende
                                                                         Veröffentlichungsklage gegen mich eingebracht werden kann.
   Partei, diesen Vergleich binnen 24 Monaten auf Kosten der be-
   klagten Partei in je einer Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“
   und der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils        3. Schließlich verpflichte ich mich, die für das Aufforderungs-
   im Textteil, mit Überschrift und den Namen der Parteien und           schreiben und die Abfassung dieser Erklärung aufgelaufenen
   von deren Vertretern im Fettdruck, sowie mit Textumrandung,           Kosten des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz von € 424,08
   veröffentlichen zu lassen.                                            (darin enthalten € 70,68 USt.) innerhalt von 14 Tagen auf das
                                                                         Konto bei der UniCredit Bank Austria, IBAN: AT55 1100 0017
4. Die klagende Partei verzichtet auf die Veröffentlichung dieses
                                                                         0333 3301, BIC: BKAUATWW, zu bezahlen.
   Vergleiches, wenn es zu keinen Verstößen gegen die Unterlas-
   sungsverpflichtung gemäß Punkt 1. dieses Vergleiches kommt
   (dies bezieht sich auf Punkt 2. und 3. des Teilvergleichs).
                                                                                           Dr. Sorana Serdean
               Handelsgericht Wien, Abteilung 68
                Dr. Katharina Gröger, Richterin                                      Asten, am 13. August 2018

                                                                                     ÖZZ 9-10/2018 I www.zahnaerztekammer.at 19
Sie können auch lesen