11/2021 GEMEINDEFINANZIERUNGSGESETZ 2022 SCHWERPUNKT "KOMMUNALE KOORDINIERUNG DES ÜBERGANGS SCHULE/BERUF IN DEN KREISEN: 10 JAHRE KAOA" ...

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11/2021

● Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 ● Schwerpunkt „Kommunale Koordinierung des
Übergangs Schule/Beruf in den Kreisen: 10 Jahre KAoA“ ● Von der Realschule zur Polizei
11/2021 GEMEINDEFINANZIERUNGSGESETZ 2022 SCHWERPUNKT "KOMMUNALE KOORDINIERUNG DES ÜBERGANGS SCHULE/BERUF IN DEN KREISEN: 10 JAHRE KAOA" ...
„Wir lernen jetzt für die digitale
 Zukunft. Und das soll Schule machen.“
Fördern, was NRW bewegt.

 Manfred vom Sondern, Chief Digital Officer von Gelsenkirchen,
 macht seine Heimatstadt zur digitalen Vorzeigekommune. Dazu
 gehören modern ausgestattete Schulen und Klassenzimmer mit
 interaktiven Whiteboards. Ermöglicht durch: die NRW.BANK –
 Förderbank für Nordrhein-Westfalen.

 Die ganze Geschichte unter: nrwbank.de/gelsenkirchen
11/2021 GEMEINDEFINANZIERUNGSGESETZ 2022 SCHWERPUNKT "KOMMUNALE KOORDINIERUNG DES ÜBERGANGS SCHULE/BERUF IN DEN KREISEN: 10 JAHRE KAOA" ...
EILDIENST 11/2021                                                                                            Auf ein Wort

                                        Fahrradgesetz für NRW: Neue
                                        Perspektiven im kreisangehörigen Raum
                                        Ein Fahrradgesetz mit mehr Entfaltungsmöglichkeiten für dieses Verkehrsmittel,
                                        wie es gerade im Landtag NRW diskutiert wird, kann eine große Chance für die
                                        Radverkehrspolitik im dichtbesiedelsten Flächenland der Bundesrepublik Deutsch­
                                        land darstellen. Dies gilt gerade auch für den kreisangehörigen Raum in NRW.
                                        In einem solchen Gesetz sind die Besonderheiten und Rahmenbedingungen des
                                        kreisangehörigen Raums umfassend mit zu berücksichtigen. Auch wenn in der
                                        medialen Berichterstattung zum Radverkehr häufig auf den großstädtischen Raum
                                        abgestellt wird: Der Verkehrsträger „Fahrrad“ ist erkennbar eine immer bedeut­
                                        samere Verkehrsart für kleinere und mittlere Distanzen, auch und gerade im soge­
                                        nannten ländlichen Raum, jenseits der Metropolen.
                                         Durch die deutlich weitere Verbreitung von E-Bikes sind erheblich längere Strecken
                                         mit dem Fahrrad zurücklegbar als noch vor 10 oder 20 Jahren – dies gilt insbeson­
                                         dere auch für bergig bzw. hügelig geprägte Regionen. Im kreisangehörigen Raum
                                         kann zudem eine Vielzahl von Wirtschaftswegen mit angemessenem Aufwand in
                                         ein örtliches oder kreisüberörtliches Radverkehrsnetz aufgewertet werden. Auch
                                         Verbindungen zwischen (alltags-) verkehrlicher Nutzung und touristischer Nutzung
können gerade im ländlichen Raum Synergien mit sich bringen. Letztlich sollte es schon aus Umwelt- und Klimaschutzgrün­
den Ziel sein, zumindest einen spürbaren Teil des Verkehrsaufkommens im kreisangehörigen Raum hin auf andere Ver­
kehrsträger umzuleiten: Und dazu gehört im ländlichen Raum in weiten Teilen auch und insbesondere der Verkehrsträger
Fahrrad einschließlich der Möglichkeiten des Radfahrens mit elektronischer Unterstützung. Selbst wenn ein vollständiger
Umstieg auf den Verkehrsträger Fahrrad weg vom Verkehrsträger Auto in weiten Teilen des kreisangehörigen Raums nicht
umfassend realistisch sein dürfte, so wäre schon die Verringerung der Quote der Zweit- oder Dritt-Autos ein Erfolg. Vor
diesem Hintergrund dürfte im kreisangehörigen Raum in Teilen sogar mehr Spielraum zur Veränderung bestehen als in
den Großstädten, in denen das Potential des Radverkehrs in Teilen schon gehoben ist.
Der Radverkehr und insbesondere auch die Nutzung von E-Bikes bieten eine gute Gelegenheit, die Anschlüsse der ersten
und letzten Meile an Verkehrsknotenpunkte und insbesondere an Bahnstationen zu optimieren. Im kreisangehörigen Raum
hat die Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger eine erhebliche Bedeutung – vielleicht sogar eine größere Bedeutung als
in den Großstädten. Dazu müssen „Verknüpfungs-Infrastrukturen“ zwischen Fahrrad und anderen Verkehrsträgern umfas­
send ausgebaut und gefördert werden. Dies betrifft z.B. Bike & Ride-Stationen, Mobilstationen, die auch einen Umstieg
vom motorisierten Individualverkehr auf den Radverkehr erlauben und die auch auf die Besonderheiten von E-Bikes aus­
gerichtet sind, der Ausbau von zentral gelegenen ÖPNV-Haltestellen (insb. Bushaltestellen) mit Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder und attraktive Umstiegsmöglichkeiten auf die Schiene. Im Hinblick auf die zunehmende Zahl höherwertiger
Fahrräder und E-Bikes muss es aber bei den „Verknüpfungs-Infrastrukturen“ abschließbare, saubere und möglichst mit
mobilen Applikationen vorbuchbare Abstellmöglichkeiten für hochwertige Fahrräder, insbesondere E-Bikes, geben. Dies ist
nicht selten auch eine Platzfrage, selbst in der unmittelbaren Umgebung von Bahnhöfen im ländlichen Raum. Vielfach sind
die bestehenden Fahrradboxen restlos ausgebucht, so dass hier zunächst ein deutliches Mehrangebot bereitzustellen ist, um
umstiegswilligen Menschen den Umstieg von einem sicher untergestellten Rad auf die Bahn und umgekehrt zu erleichtern.
Radschnellwege stellen eine Premium-Kategorie der Radverkehrsverbindungen dar, in der Regel mit überörtlichem Bezug.
Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, ist zu fordern, dass jedenfalls die Hälfte der geförderten Radschnellwege im
kreisangehörigen Raum liegt oder zumindest einen ganz wesentlichen Bezug zum kreisangehörigen Raum aufweisen soll.
Zudem sollten die Förderkulissen für Radschnellwege die Besonderheiten des kreisangehörigen Raums (z. B. geringere Ver­
kehrsauslastung, geringere Nutzerzahlen, kleinere Dimensionierung, zu erwartender geringerer Fußgängerverkehr auf den
Radschnellwegen) berücksichtigen.
Darüber hinaus wird im kreisangehörigen Raum in NRW eine umfassende und hinreichende Förderung des Baus und Aus­
baus von Radschnellwegen unterhalb der Kategorie der „Radschnellwege“ und oberhalb der Kategorie der „normalen“
Radwege (sogenannter ERA-Standard) benötigt. Dies kann z.B. durch ein Radvorrangnetz umgesetzt werden, durch ein
Veloroutennetz oder sonstige Formen von effizienten und gut ausgebauten Radwegen. Solche Radwege können zukünftig
gerade im ländlichen Raum die Chance bieten, Siedlungen, Dörfer, Ortsteile und einzelne Städte und Gemeinden mitein­
ander zu verbinden. Beim Bau und Ausbau solcher privilegierten Radwege der genannten Kategorie sollte insbesondere mit
Blick auf deren überörtliche Verknüpfung der Ebene der Kreise eine maßgebliche Funktion zukommen. Dabei ist Einverneh­
men mit den jeweils betroffenen Städten oder Gemeinden zu Grunde zu legen.
                                                                            Dr. Martin Klein
                                                                            Hauptgeschäftsführer
                                                                            des Landkreistages Nordrhein-Westfalen

                                                                                                                       501
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Inhalt EILDIENST 11/2021

 Kavalleriestraße 8
                                                    AUF EIN WORT                                             501
 40213 Düsseldorf                                   ______________________________________________________________
 Telefon 0211/ 300 491-0
 Telefax 02 11/ 300 491-660
 E-Mail: presse@lkt-nrw.de                          THEMA AKTUELL
 Internet: www.lkt-nrw.de

                                                    Gemeindefinanzierungsgesetz 2022                         505
 IMPRESSUM                                          ______________________________________________________________

 EILDIENST – Monatszeitschrift
 des Landkreistages
 Nordrhein-Westfalen
                                                    AUS DEM LANDKREISTAG
 Herausgeber:
 Hauptgeschäftsführer
 Dr. Martin Klein
                                                    Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein tritt dritte Wahlzeit an 508
                                                    ______________________________________________________________
 Redaktion:
 Erster Beigeordneter Dr. Marco Kuhn                Schul-, Kultur- und Sportausschuss besucht Ausstellung
 Beigeordneter Dr. Kai Friedrich Zentara
 Referent Karim Ahajliu
                                                    „Haus der Geschichte“                                    509
 Hauptreferent Dr. Markus Faber                     ______________________________________________________________
 Hauptreferentin Dr. Andrea Garrelmann
 Hauptreferentin Dorothée Heimann
 Pressereferentin Rosa Moya
 Referent Christian Müller
 Referent Roman Shapiro                             SCHWERPUNKT:
 Hauptreferent Martin Stiller

 Quelle Titelbild:                                  10 Jahre KAoA                                            510
 ASS-Maschinenbau                                   ______________________________________________________________
 Redaktionsassistenz:
 Gaby Drommershausen                                10 Jahre KAoA im Kreis Borken im Kontext eines
 Astrid Hälker                                      sich wandelnden Ausbildungsmarktes                       512
 Heike Schützmann
                                                    ______________________________________________________________
 Herstellung:
 ALBERSDRUCK GMBH & CO KG                           Verantwortungsgemeinschaft in der Kommune –
 Leichlinger Straße 11                              Kooperationen im Kreis Euskirchen                        514
 40591 Düsseldorf
 www.albersdruck.de                                 ______________________________________________________________

 ISSN 1860-3319
                                                    Digitaler Fachtag der KoKo im Kreis Gütersloh
                                                    in der Coronazeit                                        516
                                                    ______________________________________________________________

                                                    Individuelle Begleitung und Förderung in Kooperation –
                                                    Initiativen zur Stärkung der dualen Ausbildung im Kreis Herford  517
                                                    ______________________________________________________________

                                                    „Ausbildungsstelle to go“ – ein Rückblick                519
                                                    ______________________________________________________________

                                                    Berufliche Orientierung im Kreis Mettmann                521
                    Kreise in Nordrhein-Westfalen
                                                    ______________________________________________________________

502
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EILDIENST 11/2021                                                    Inhalt

Berufliche Orientierung in Corona-Zeiten –
Digitale Lösungen im Rhein-Kreis Neuss                   524
______________________________________________________________

Attraktivität der dualen Ausbildung steigern –
Gelungene Verantwortungsgemeinschaft auf
kommunaler Ebene im Kreis Paderborn                      526
______________________________________________________________

Gemeinsam mit starken Akteuren die Jugendlichen auch
in Zeiten der Pandemie in den Beruf begleiten            528
______________________________________________________________

Regionale Ausgestaltung eines standardisierten Landessystems
im Rheinisch-Bergischen Kreis                               530
______________________________________________________________

Raus aus den Kinderschuhen, rein in die Laufschuhe!      532
______________________________________________________________

Kommunale Koordinierung bringt regionales und
lokales Potenzial in Einklang                            534
______________________________________________________________

Individuelle Übergangsbegleitung –
Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen von KAoA             536
______________________________________________________________

Die Gemeinschaftsinitiative www.fachkräfte-für-morgen.de
des Mittleren Niederrheins                               538
______________________________________________________________

Förderung der Berufe im Bereich Pflege und Gesundheit    539
______________________________________________________________

Mit vereinten Kräften – Kommunale Koordinierungsstellen
und Koordinierungsstellen KAoA-STAR arbeiten Hand in Hand 541
______________________________________________________________

THEMEN

Gemeinsam gegen Corona                                   543
______________________________________________________________

Neubau Polizei Siegen – Anbieter und Standort stehen nun fest  545
______________________________________________________________

                                                                       503
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Inhalt EILDIENST 11/2021

        Neues virtuelles Bürgerbüro geht an den Start            546
        ______________________________________________________________

        Schwimminitiative für Kinder im Kreis Minden-Lübbecke
        im Rahmen des Landesprogramms „NRW kann schwimmen“       547
        ______________________________________________________________

        IM FOKUS

        Von der Realschule zur Polizei: Berufskolleg des
        Kreises Düren kooperiert eng mit der Polizeibehörde      549
        ______________________________________________________________

        MEDIENSPEKTRUM                                           551
        ______________________________________________________________

        KURZNACHRICHTEN                                          552
        ______________________________________________________________

        HINWEISE AUF VERÖFFENTLICHUNGEN                          563
        ______________________________________________________________

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EILDIENST 11/2021                                                                                                       Thema aktuell

Gemeindefinanzierungsgesetz 2022

   Mit Drucksache 17/11623 hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Regelung der Zuweisungen des Landes
   Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022 (Gemeindefinanzierungs­
   gesetz 2022) vorgelegt, zu dem die kommunalen Spitzenverbände im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und
   Wohnen am 01.10.2021 angehört wurden. Die Beurteilung des Gesetzentwurfs durch den Landkreistag NRW und den
   Städte- und Gemeindebund NRW ist im Folgenden dokumentiert:

N    ach Auffassung von Landkreistag
     NRW und Städte- und Gemeindebund
NRW ist der Gesetzentwurf zum GFG
                                               kommenden GFGen wieder ausgeglichen
                                               werden sollen. Auf diesem Wege entsteht
                                               zusammen mit der Vorbelastung aus dem
                                                                                              de einer Aktualisierung zum kommenden
                                                                                              GFG 2022 zugestimmt – auch wenn eine
                                                                                              Vertagung auf ein späteres Jahr mit Blick
2022 ein Beitrag für einen ausgewogene-        GFG 2021 eine von den Kommunen zu              auf die Rechtsprechung des Verfassungs-
ren Interessenausgleich innerhalb der kom-     tragende Rückzahlungsverpflichtung in          gerichtshofs („regelmäßig“) für das Land
munalen Familie. Mit dem Gesetz werden         Höhe von 1,87 Mrd. Euro. Diese trifft auf      Nordrhein-Westfalen sowie die Historie
langjährige strukturelle Benachteiligungen     weitere in den kommenden Jahren von            der Grunddatenaktualisierung wohl ver-
des kreisangehörigen Raums ausgeräumt          den Städten, Kreisen und Gemeinden zu          tretbar gewesen wäre. Leitend für diese
und kurzfristig die finanziellen Belastungen   tragende finanzielle Belastungen, nament-      Zustimmung war das Ziel, aktuelle Ent-
durch die Corona-Krise bei den Städten,        lich die nicht kompensierten Steuerertrags-    wicklungen und geänderte Datenlagen
Kreisen und Gemeinden abgemildert.             verluste aufgrund der Pandemie sowie die       in die Berechnung des GFG einzupreisen,
                                               Abschreibungen der isolierten Corona-          um mehr Gerechtigkeit bei der bedarfsge-
Drei wesentliche Elemente prägen den           Schäden. Darüber hinaus ist daran zu erin-     rechten interkommunalen Verteilung der
Charakter des kommenden Gemeindefi-            nern, dass die Kommunen in Nordrhein-          Zuweisung zu gewährleisten.
nanzierungsgesetzes für das Jahr 2022. Zu      Westfalen ohnehin – auch unabhängig von
diesen werden wir nachfolgend schwer-          den negativen Auswirkungen der Corona-         Angesichts dieser eigenen Kompromissli-
punktmäßig Stellung nehmen.                    Krise – strukturell unterfinanziert sind: Zu   nie begrüßen wir nachdrücklich die ver-
                                               dem bereits bestehenden kommunalen             teilungsgerechte Entscheidung der Lan-
                                               Investitionsstau sowie die Altschuldenpro-     desregierung, die sich aus der Grundda-
                                               blematik in vielen Städten und Gemein-         tenaktualisierung ergebenden Differenzen
1. Zur Aufstockung der                         den kommen die vom Bund vorhergese-            der Gewichtungsfaktoren zum GFG 2021
Finanzausgleichsmasse                          henen erheblichen Steigerungen bei den         zunächst mit hälftigen Abschlägen umzu-
                                               kommunalen Sozialkosten, zum Beispiel          setzen. Die Landesregierung kommt damit
Wie bereits im Vorjahr plant die Landes-       durch den Rechtsanspruch auf Ganztags-         ihrer ordnungspolitischen Funktion bei
regierung nach § 2 Abs. 3 GFG 2022-E           betreuung im Grundschulbereich (vgl.           der Festsetzung der Zuweisungen im GFG
die Finanzausgleichsmasse aus Landes-          Deutscher Bundestag, Drs. 19/23514 vom         nach, nach der Disbalancen im kommu-
mitteln im Wege der Kreditierung um 931        20.10.2020, dort. S. 6). Nimmt man diesen      nalen Finanzausgleich zu vermeiden sind.
Mio. Euro auf dann 14,042 Mrd. Euro zu         negativen Befund ernst, wird deutlich, dass    Diesem Ziel folgt sie auch bei der Einfüh-
erhöhen. Trotz weiterhin verringerter Ver-     die beschriebenen finanziellen Belastungen     rung der differenzierten, fiktiven Hebe-
bundsteuereinnahmen im Vergleich zum           die Kommunen in unangemessener Weise           sätze, die auch lediglich hälftig umgesetzt
Volumen vor der COVID-19-Pandemie              belasten.                                      werden, um die negativen Auswirkungen
stockt das Land die verteilbare Finanzaus-                                                    insbesondere im kreisfreien Raum zu mini-
gleichsmasse nochmals auf, sodass das          Die zusätzliche Kürzung künftiger Finanz-      mieren. Im Gesetzentwurf begründet das
Niveau der Schlüsselzuweisungen in etwa        ausgleiche zur Rückführung der Aufstoc-        Land diese Entscheidung zu Recht damit,
den Prognosen der Orientierungsdaten           kungsbeträge muss vor diesem Hinter-           „zu große Umverteilungseffekte zu ver-
vor Corona entspricht: Der Orientierungs-      grund vermieden werden. Wir werben             meiden.“ (LT-Drs. 17/14702, S. 68). Zu
datenerlass vom 02.08.2019 kalkulierte         nachdrücklich dafür, auf die geplante          solchen unangemessenen und kurzfristi-
Schlüsselzuweisungen in Höhe von 11,821        Rückführung des Aufstockungsbetrages           gen Umverteilungseffekten hätte eine voll-
Mrd. Euro für das Jahr 2022, tatsächlich       über Vorwegabzüge in künftigen Jahren          ständige Umsetzung der Grunddatenak-
liegen die Schlüsselzuweisungen nach dem       zu verzichten.                                 tualisierung geführt: Es wäre zu einer Stei-
Gesetzentwurf bei 11,816 Mrd. Euro. Diese                                                     gerungsrate beim Zentralitätsansatz um
Stabilisierung und Aufstockung der GFG-                                                       51 % und beim – hinsichtlich der Ableitung
Mittel im kommenden Jahr ist ausdrücklich                                                     nicht unumstrittenen – Soziallastenansatz
zu begrüßen, weil so erhebliche finanzielle    2. Zur Grunddaten­                             um 21 % gekommen, wobei letzterer mitt-
Verwerfungen innerhalb der kommunalen          aktualisierung                                 lerweile bereits bei 18,56 liegt – nachdem
Familie vermieden werden.                                                                     er 2015 noch bei 15,76 lag.
                                               Obgleich dem Städte- und Gemeinde-
Die Landesregierung hat sich entschlos-        bund und dem Landkreistag bekannt war,         Die Landesregierung ist in der Vergangen-
sen, wie beim GFG 2021 auch diese Auf-         dass sich die Grunddatenaktualisierung         heit bereits mehrfach auf gleiche Weise
stockung durch Mittel zu finanzieren, die      für den kreisangehörigen Raum nachtei-         vorgegangen, so z.B. im Jahr 2011 und
durch Abzüge zulasten der Kommunen in          lig auswirken würde, haben die Verbän-         zuletzt bei der Umsetzung des sofia-Gut-

                                                                                                                                     505
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Thema aktuell                                                                                                           EILDIENST 11/2021

achtens im Jahr 2019. Hier begründete           lungsgerechtigkeit im Schlüsselzuwei-          Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner
sie ihre Handhabung in ähnlich über-            sungssystem des kommunalen Finanz-             ständigen Rechtsprechung in diesem Sinne
zeugender Weise: „Um gleichwohl nicht           ausgleichs in den letzten Jahren zuneh-        hervorgehoben, dass die Anknüpfung an
zu vermeidende Auswirkungen dieser              mend verfehlt. Dies hängt vor allem damit      fiktive Hebesätze der verfassungsrechtlich
methodischen Umgestaltung auf die Ent-          zusammen, dass das System der Einwoh-          gebotenen interkommunalen Gleichbe-
wicklung der Schlüsselzuweisungen der           nerveredelung einwohnerstarke Städte           handlung dient, weil sie den übergemeind-
Gemeinden in der Phase des Übergangs            durch die Anerkennung (realer) Ausgaben        lichen Finanzausgleich von der Willens-
abzumildern, wurden – wie dies aus ähn-         als Bedarf favorisiert, während bei der        entscheidung der einzelnen Gemeinde zur
lichen Gründen auch bereits vereinzelt in       Berechnung der Steuerkraft erhebliche Ein-     Höhe der Hebesätze in ihrem Gebiet unab-
früheren Gemeindefinanzierungsgesetzen          nahmevorteile der größeren Städte durch        hängig macht.
geschehen ist – die Differenzen bei den         die Nebelwirkung einheitlicher fiktiver
Regressionsergebnissen für die Gewich-          Realsteuern Hebesätze „weggerechnet“           Hinsichtlich der Beurteilung der Einführung
tungsfaktoren der Nebenansätze gegen-           werden. Dies führt dazu, dass die für einen    differenzierter Realsteuerhebesätze ist es
über den Vorjahresergebnissen im ersten         Einwohner im kreisfreien Bereich und im        sinnvoll, sich zunächst noch einmal die Vor-
Schritt zunächst mit einem Abschlag von         kreisangehörigen Bereich zur Verfügung         gaben der Landesverfassung in Erinnerung
50 % versehen…“. Alle damaligen Betei-          stehenden Ressourcen immer weiter aus-         zu rufen, die der Verfassungsgerichtshof
ligten waren im Ergebnis mit diesem Vor-        einanderklaffen. Über den kommunalen           NRW ausgeführt hat. Der Verfassungsge-
gehen einverstanden (vgl. u. a. auch die        Finanzausgleich erfolgt eine sich verstär-     richtshof hat darauf hingewiesen, dass die
Stellungnahme des Städtetages NRW vom           kende Umverteilung von Mitteln in den          möglichst sachgerechte – und damit letzt-
24.09.2019, S 5: „…wird das „Einfrieren“        kreisfreien Bereich, die dort verausgabt       lich bei aller notwenigen Abstrahierung
der Bedarfsparameter mitgetragen“).             und nach der Logik des Verteilungssystems      vom realen Steueraufkommen realitäts-
                                                wiederum als Indikatoren für einen höhe-       gerechte – Erfassung der Realsteuerkraft
Zwischen den früheren hälftigen Anpas-          ren Bedarf gewertet werden.                    einer Gemeinde und die Ermittlung ihres
sungen und der jetzigen Situation lassen                                                       Finanzbedarfs der Zielsetzung des Art. 79
sich keine wesentlichen, ein anderes Vor-       Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die in       Satz 2 LVerf. und damit der redistributiven
gehen rechtfertigende Unterschiede fest-        § 9 des Gesetzentwurfs enthaltene Rege-        Funktion des Finanzausgleichs am näch-
stellen: In allen Fällen kam und kommt          lung zur Anwendung differenzierter Nivel-      sten kommt.
es zu fundamentalen Veränderungen               lierungshebesätze bei den Realsteuern. Sie
bei der Verteilung der auszuzahlenden           entspricht dem Verfassungsauftrag an den       Diese Anforderung sorgt im Übrigen auch
GFG-Zuschüsse zwischen dem kreisfreien          Gesetzgeber (a), hält sich in der konkreten    für eine Kongruenz zum Bundesverfas-
und kreisangehörigen Raum. Damals wie           Ausgestaltung im Rahmen des gesetz-            sungsrecht, denn auch im Länderfinanz-
heute rechtfertigt sich die abgemilderte        geberischen Ermessens (b) und wird im          ausgleich sind Finanzkraft und Finanzbe-
Umsetzung mit der Vermeidung unbilliger         Ergebnis zu einer deutlich realitätsnäheren    darf durch den Bundesgesetzgeber reali-
Härten. Daher erschiene eine Ablehnung          Erfassung der Finanzkraft im System des        tätsgerecht zu ermitteln.
der derzeitigen hälftigen Umsetzung der         kommunalen Finanzausgleichs führen (c).
Grunddatenaktualisierung mit Blick auf                                                         Regelungen zur Erfassung der Finanzkraft
die Vergangenheit als widersprüchlich. Mit      a) Zum Auftrag an den Gesetzgeber              genügen daher den verfassungsrechtlichen
Blick auf die gleichzeitig erfolgende nur       Schlüsselzuweisungen sind auch im kom-         Vorgaben umso besser, je realitätsnäher sie
hälftige Umsetzung der Einführung diffe-        munalen Finanzausgleich des Landes             trotz der gebotenen Abstrahierung durch
renzierter Hebesätze erschiene sie darüber      Nord­rhein-Westfalen das zentrale Element      fiktive Hebesätze die tatsächlichen Ver-
hinaus als inkonsequent.                        zur Distribution der Steuerverbundmasse.       hältnisse abbilden.
                                                Der Landesgesetzgeber verwendet als Ver-
Die gefundene Lösung ist auch und ins-          teilungsschlüssel – wie die Kommunalaus-       b) Zum Gestaltungsspielraum des Gesetz-
besondere vor dem Hintergrund der               gleichgesetze der Flächenländer überhaupt      gebers
Corona-Pandemie obligat, um durch die           – eine Relation von normiertem Finanzbe-       In der Vergangenheit ist gelegentlich
Grunddatenaktualisierung benachteiligte         darf und normierter Finanzkraft der Kom-       bezweifelt worden, dass die Verwendung
Kommunen nicht über Gebühr in ihrer             munen. Eine sachgerechte Verteilung der        differenzierter Realsteuerhebesätze ein
ohnehin angespannten Haushaltslage zu           Schlüsselmasse setzt zwingend eine sach-       zulässiges Instrument zur Erfassung der
strapazieren. Der Gesetzesvorschlag führt       gerechte Erfassung des (pauschalierten)        Finanzkraft sein kann. Zur Klärung dieser
auch bei der abgemilderten Umsetzung zu         Bedarfs einerseits und der eigenen Finanz-     Frage hatte der Städte- und Gemeinde-
einer Steigerung des Gewichtungsfaktors         kraft der Kommunen andererseits voraus.        bund NRW im Jahre 2011 ein Rechtsgut-
Soziallastenansatz um 11 % und des Zen-                                                        achten bei Prof. Dr. Michael Droege, Lehr-
tralitätsansatzes um knapp 25 %, sodass         Dabei ist es unbestritten, dass bei den        stuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und
allein hierdurch eine substantielle Verschie-   Realsteuern nicht die tatsächlichen, son-      Steuerrecht der Universität Osnabrück,
bungsentwicklung von Schlüsselzuweisun-         dern fiktive Hebesätze Verwendung fin-         eingeholt.
gen in den kreisfreien Bereich erfolgt.         den müssen. Die Finanzkraftbestimmung
                                                mittels fiktiver Nivellierungshebesätze des    Dabei wurde die Frage eindeutig wie folgt
                                                Realsteueraufkommens ist mit der Garan-        beantwortet:
                                                tie der kommunalen Selbstverwaltung des        Der nordrhein-westfälische Landesge-
3. Zur Einführung differen-                     Art. 78 LVerf. und dem Gebot der inter-        setzgeber ist aus verfassungsrechtlichen
zierter fiktiver Hebesätze bei                  kommunalen Gleichbehandlung vereinbar          Gründen nicht gehindert, die Finanzkraft
der Steuerkraftbemessung                        und verfassungsrechtlich insofern zwin-        der Städte und Gemeinden im Rahmen der
                                                gend, als ein Verzicht auf eine Nivellierung   Bestimmung der Steuerkraftmesszahl nach
Aus Sicht des kreisangehörigen Raums            die primäre Ausgleichsfunktion des Finanz-     § 9 GFG bezüglich der Gewerbesteuer
wurde das Ziel interkommunaler Vertei-          ausgleichs gefährden würde.                    und der Grundsteuer B mittels gestaffel-

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EILDIENST 11/2021                                                                                                           Thema aktuell

ter Nivellierungshebesätze zu bestimmen.
Eine Staffelung der fiktiven Realsteuerhe-
besätze nach Gemeindegrößenklassen ist
verfassungsrechtlich allerdings auch nicht
zwingend geboten. Dem Landesgesetzge-
ber kommt vielmehr auch bei der Bestim-
mung der Steuerkraft der Gemeinden ein
weiter Gestaltungsspielraum zu, der vor
allem durch das Willkürverbot begrenzt
wird. Die Erfassung der kommunalen
Finanzkraft ist an diesem Maßstab nur auf
ihre Sachgerechtigkeit hin zu überprüfen.

Auch das Gebot interkommunaler Gleich-
behandlung hindert den Gesetzgeber
nicht an einer sachgerechten Differen-
zierung der Nivellierungshebesätze. Die
verfassungsrechtlichen Anforderungen an
den Differenzierungsgrad bei der Erfas-
sung und typisierenden Einordnung der
Gemeinden nach ihrer Realsteuerkraft dür-
fen nicht zu hoch angesetzt werden. Der
Gleichheitssatz setzt auch hier der Gesetz-
gebung lediglich eine äußerste Grenze.         Unterschied zwischen tatsächlicher Realsteuerkraft und fiktiver Steuerkraft im KFA.
Der verfassungsrechtliche Spielraum des                                                                                  Quelle: LKT NRW
Landesgesetzgebers umfasst auch eine
Staffelung nach Gemeindegrößenklassen          schen Einwohnerzahl und Hebesätzen und             über viele Jahre konstante Befund belegt,
im Rahmen der Hebesätze der Gewerbe-           stellen deshalb eine „empirische Evidenz           dass die Verwendung einheitlicher fiktiver
steuer und der Grundsteuer B. Die Staf-        für systematische Steuersatzunterschiede“          Hebesätze der Verfassungsvorgabe, die
felung nach Einwohnerklassen kann sich         fest.                                              Steuerkraft möglichst realitätsnah zu erfas-
auf einen sachlichen Grund in Gestalt der                                                         sen, nur sehr eingeschränkt gerecht wird.
empirischen Evidenz für größenklassen-         Im Übrigen ist diese größenabhängige               Angemerkt sei der Vollständigkeit halber,
abhängige systematische Steuersatzunter-       Hebesatzverteilung keine Besonderheit              dass diese Mittel, die bei der Steuerkraft
schiede stützen. Von Verfassungs wegen         von NRW, sondern findet sich in vergleich-         nicht berücksichtigt werden, aber den-
kann der Gesetzgeber auch alternative          barer Ausprägung in allen Flächenländern           noch verausgabt werden und so – nach
Indikatoren für die Standortqualität einer     der Bundesrepublik.                                einer zeitlichen Verzögerung – wieder zur
Gemeinde zur differenzierenden Erfassung                                                          Anerkennung eines noch höheren Bedarfs
kommunaler Finanzkraft heranziehen, er         Die Frage ist, wie sich diese Unterschiede         führen.
kann aber auch an einheitlichen Nivellie-      im System des kommunalen Finanzaus-
rungshebesätzen festhalten.                    gleichs auswirken. Am plastischsten wer-           Differenzierte fiktive Hebesätze werden
                                               den die Auswirkungen, wenn man über                dazu führen, dass sich die Linien anglei-
Das vollständige Gutachten kann auf            einen längeren Zeitraum die fiktive Real-          chen und in der Summe eine deutlich rea-
Wunsch gerne zur Verfügung gestellt wer-       steuerkraft nach den jeweiligen GFG der            litätsnähere Abstrahierung der Steuerkraft
den; eine Kurzfassung ist abgedruckt in        tatsächlichen Steuerkraft gegenüberstellt.         erreicht wird. Von daher sprechen auch
NWVBl. 2013, S. 41 ff.                         Diese Rela­tion ist in der Grafik für die Jahre    inhaltlich die besseren Argumente für dif-
                                               2006 – 2018 dargestellt (vgl. oben).               ferenzierte Hebesätze.
c) Zur inhaltlichen Angemessenheit diffe-
renzierter Hebesätze                           Die Grafik ist wie folgt zu lesen: Die Nulllinie   Die zunächst nur hälftige Umsetzung im
Dass sich die Realsteuerhebesätze – im Mit-    stellt die nach dem jeweiligen GFG berech-         GFG-E 2022 ist zwar bedauerlich, aber
tel betrachtet – signifikant zwischen kreis-   nete Steuerkraft dar. Da die Nivellierungs-        sachlich vertretbar, wenn auch – wie im
freien Städten einerseits und kreisangehö-     hebesätze mit Abschlägen gegenüber den             Gesetzentwurf vorgesehen – die zu Lasten
rigen Städten und Gemeinden andererseits       realen durchschnittlichen Hebesätzen ver-          der kleineren Kommunen wirkende Grund-
unterscheiden, ist keine neue Erkenntnis.      sehen sind, liegen die fiktiven Steuerkraft-       datenanpassung in zwei Schritten vorge-
Die Gutachten der ifo-Kommission aus den       werte typischerweise unter den realen. Die         nommen wird.
Jahren 1995 und 2008 bestätigten auch für      farbigen Flächen zeigen – getrennt nach
Nordrhein-Westfalen einen empirischen          kreisfreien und kreisangehörigen Kommu-
Zusammenhang der Gemeindegröße und             nen – um welche Gesamtsumme die tat-
der Höhe der Hebesätze der Grundsteuer B       sächlichen Realsteuereinnahmen in jedem            4. Weitere Gesichtspunkte
und der Gewerbesteuer. Die Streuung der        Jahr über dem fiktiv nach GFG ermittelten
tatsächlichen Hebesätze weise hier eine        Wert liegen. Gegenüber den kreisangehö-            Dass die Mittel, die aufgrund der ausge-
eindeutige Gemeindegrößenabhängigkeit          rigen Kommunen verbleibt den kreisfreien           laufenen Beteiligung der Kommunen an
auf.                                           Städten in jedem Jahr ein „Einnahmevor-            den Zins- und Tilgungszahlungen des Son-
                                               teil“ von mindestens 500 Mio. Euro, der            dervermögens zur Umsetzung des Geset-
Auch im Jahr 2008 sehen die Gutachter          ihnen ohne Anrechnung im kommunalen                zes zur Sicherung von Beschäftigung und
einen empirischen Zusammenhang zwi-            Finanzausgleich zugutekommt. Dieser                Stabilität in Deutschland frei werden, der

                                                                                                                                         507
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Thema aktuell • Aus dem Landkreistag                                                                                EILDIENST 11/2021

Aufwands- und Unterhaltungspauschale           verpflichtung im Hinblick auf die Erho-     in den Kreis der Förderberechtigten auf-
zugutekommen, begrüßen wir ausdrück-           lungsfunktion des Waldes bei der Wieder-    zunehmen. Die überwiegende Zahl der
lich. Auf diesem Wege wird ein sinnvolles      herstellung der kommunalen und touristi-    Kreise besitzt eigene Waldflächen und ist
und bewährtes Instrument angemessen            schen Waldinfrastruktur, der Wiederher-     – schwerpunktmäßig im südlichen West-
aufgewertet und verstetigt. Der Land-          stellung von Sicherheit und Ordnung und     falen – von der Borkenkäferplage genauso
kreistag NRW weist ergänzend darauf hin,       bei der Beseitigung und Bekämpfung der      wie die dortigen Städte und Gemeinden
dass aufgrund der zweistufig ausgepräg-        damit verbundenen Kalamitäten zu unter-     betroffen. Eine Ungleichbehandlung bei
ten Kommunalebene im kreisangehörigen          stützen. Nach dem vorgelegten Gesetz-       der finanziellen Unterstützung ist nicht
Raum auch bei den Kreisen entsprechen-         entwurf (Klima- und Fortpauschale) ist      sachgerecht und würde im Ergebnis zu
de Bedarfe vorhanden sind, denen ent-          geplant, dass ausschließlich Gemeinden      einer die betroffenen kreisangehörigen
sprechend der Leitlinie interkommunaler        als Eigentümerinnen von Kommunalwald-       Städte und Gemeinden benachteiligenden
Gleichbehandlung entsprechende Mittel          flächen in NRW Kompensationsleistungen      Umlagefinanzierung führen.
anteilig zufließen sollten. Wir unterstützen   erhalten. Ergänzend dazu regen wir nach-
ferner das Ziel, die Kommunen angesichts       drücklich an, auch die Gemeindeverbände               EILDIENST LKT NRW
der sie treffenden erhöhten Gemeinwohl-        als öffentlich-rechtliche Körperschaften        Nr. 11/Oktober 2021   20.30.00

Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein
tritt dritte Wahlzeit an

                                                                                           I m Oktober 2021 hat Dr. Martin Klein
                                                                                             seine dritte Wahlzeit als Hauptgeschäfts-
                                                                                           führer des Landkreistags Nordrhein-West-
                                                                                           falen angetreten. Die Delegierten der
                                                                                           Landkreisversammlung hatten ihn am 19.
                                                                                           August 2021 erneut einstimmig für acht
                                                                                           Jahre als Geschäftsführendes Vorstands-
                                                                                           mitglied bestätigt.

                                                                                           Der im Jahr 1963 in Köln geborene Voll-
                                                                                           jurist promovierte im Jahr 1992 an der
                                                                                           Universität zu Köln mit einer Dissertation
                                                                                           im Baurecht. Bevor er sechs Jahre beim
                                                                                           Landkreistag NRW als Beigeordneter für
                                                                                           Soziales, Jugend Gesundheit, Verbraucher-
                                                                                           schutz und Veterinärwesen tätig wurde,
                                                                                           hatte er von 1994 bis 1999 als Referent
                                                                                           beim Deutschen Städtetag sowie Städtetag
                                                                                           Nordrhein-Westfalen gearbeitet.

                                                                                           Dr. Martin Klein amtiert seit Oktober 2005
                                                                                           als Hauptgeschäftsführer des Landkreis-
                                                                                           tags NRW und wurde im Jahr 2013 wie-
                                                                                           dergewählt.

                                                                                                     EILDIENST LKT NRW
Dr. Martin Klein.                                                       Quelle: LKT NRW       Nr. 11/Oktober 2021   00.10.00

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EILDIENST 11/2021                                                                                            Aus dem Landkreistag

Schul-, Kultur- und Sportausschuss besucht Ausstellung
„Haus der Geschichte“

   Zum 75. Geburtstag des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt die Stiftung Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen die
   Jubiläumsausstellung „UNSER LAND. 75 Jahre Nordrhein-Westfalen“. Sie ist seit dem 27. August 2021 im Behrensbau
   am Mannesmannufer in Düsseldorf und damit an dem Ort zu sehen, wo auch das künftige zeithistorische Museum zur
   Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnen soll.

Ausstellung „UNSER LAND – 75 Jahre Nordrhein-Westfalen“.                                    Verordnung Nr. 46.
                                               Quelle: Stiftung Haus der Geschichte NRW                             Quelle: Andreas Lange

D    er Vorsitzende des Stiftungspräsidi-
     ums, Prof. Dr. Hans Walter Hütter,
hatte das Projekt „Haus der Geschichte
                                             ten der 75-jährigen Geschichte des bevöl-
                                             kerungsreichsten Bundeslandes. Sie erzählt
                                             vom permanenten Wandel, aber auch
                                                                                            schen Militärregierung, der Schreibtisch,
                                                                                            an dem 2019 Bundeskanzlerin Merkel
                                                                                            und Frankreichs Präsident Macron mit
Nordrhein-Westfalen“ in der Frühjahrs-       von der Fähigkeit der Menschen in die-         dem „Vertrag von Aachen“ die deutsch-
sitzung des Schul-, Kultur- und Sportaus-    sem Land, auf veränderte Bedingungen zu        französische Freundschaft erneuerten,
schusses am 10. März 2021 vorgestellt und    reagieren und Neues daraus entstehen zu        ein Teddybär, der mit einer persönlichen
die Mitglieder in die Jubiläumsausstellung   lassen.                                        Fluchtgeschichte verbunden ist, ein feuer­
„Unser Land. 75 Jahre Nordrhein-Westfa-                                                     fester Rennanzug von Formel-1-Welt-
len“ eingeladen. Die Ausschussmitglieder     Die Ausstellung gliedert sich in acht Räume,   meister Kimi Räikkönen, einer Innovation
haben es sich daher nicht nehmen lassen,     die die zentralen Herausforderungen des        aus Westfalen, die für den Wandel der
im Anschluss an die Herbstsitzung am 22.     Landes – den politischen Neubeginn und         Textilindustrie in diesem Landesteil steht,
September 2021 die Ausstellung, die durch    die Landesgründung, Migration, Soziales,       der „Stratmann-Koffer“, ein Messgerät,
Prof. Hütter persönlich geführt wurde, zu    wirtschaftlichen Strukturwandel, Umwelt,       das bereits in den 1950er Jahren Pionier-
besuchen.                                    Sicherheit, Religionen im Wandel sowie         arbeit in Sachen Luftreinhaltung leistete
                                             Kultur und Medien – veranschaulichen sol-      und Objekte der jüngsten Flutkatastrophe.
Die Ausstellung erzählt die Geschichte des   len. Gezeigt werden rund 300 Exponate          Zeitzeugeninterviews, Hör- und interaktive
Landes Nordrhein-Westfalen mit all ihren     auf einer Fläche von 1.200 Quadratmetern.      Multimediastationen laden die Besucherin-
Herausforderungen und Brüchen, die das       Ausgewählte Gegenstände der Landesge-          nen und Besucher zur aktiven Auseinan-
Land und die Menschen in den vergange-       schichte, Dokumente, Fotos und Filme ste-      dersetzung mit der Geschichte des Landes,
nen 75 Jahren zu bewältigen hatten – und     hen im Zentrum der Jubiläumsausstellung.       aber auch mit der eigenen Herkunft und
Nordrhein-Westfalen nachhaltig geprägt                                                      der Zukunft ein. Die Jubiläumsausstellung,
haben. In acht Ausstellungskapiteln gibt     Hierzu zählen die Gründungsurkunde des         die noch bis zum bis 23. Mai 2022 geöff-
die Ausstellung Einblicke in bewegte Zei-    Landes, die Verordnung Nr. 46 der briti-       net ist, gilt als Testlauf für das zukünftige

                                                                                                                                     509
Aus dem Landkreistag • Schwerpunkt                                                                                EILDIENST 11/2021

„Haus der Geschichte NRW“, das eben-        binden. Die Mitglieder des Schul-, Kultur-   Kultur- und Sportbetriebs angesichts der
falls im Behrensbau im Jahr 2028 eröffnet   und Sportausschusses freuen sich auf die     Corona-Pandemie und der Flutkatastro-
werden soll.                                Zusammenarbeit mit der Stiftung „Haus        phe sowie die Fortführung der Finanzie-
                                            der Geschichte NRW“ in den kommenden         rung der Schulsozialarbeit. Ebenso erörtert
Ab Sommer 2022 wird die aus dieser Aus-     Jahren und hoffen, dass diese den Bürge-     wurde die Schulfinanzierung, die Schuldigi-
stellung konzipierte Wanderausstellung      rinnen und Bürgern einen Zugang zu ihrer     talisierung und die berufliche Bildung. Die
über einen Zeitraum von vier Jahren in      ganz eigenen Geschichte in NRW geben         kommende Frühjahrssitzung des Schul-,
allen 53 kreisfreien Städte und Kreise in   kann.                                        Kultur- und Sportausschusses wird auf Ein-
NRW zu sehen sein. Sie soll nach der Vor-                                                ladung des Vorsitzenden am 09.03.2022
stellung von Prof. Hütter in Zusammenar-    Die Themen der Herbstsitzung des Schul-,     im Rhein-Erft-Kreis stattfinden.
beit mit den jeweiligen Städten und Krei-   Kultur- und Sportausschusses am 22.
sen wesentliche Elemente der Kreis- und     September 2021 in Düsseldorf waren ins-                EILDIENST LKT NRW
der Landesgeschichte miteinander ver-       besondere der aktuelle Stand des Schul-,         Nr. 11/Oktober 2021   00.11.02

10 Jahre KAoA

   Im November 2021 wird die Entscheidung, ein aufeinander aufbauendes System für den Übergang von der Schule in
   Ausbildung in Nordrhein-Westfalen zu schaffen, zehn Jahre alt. Getroffen wurde der Beschluss im Ausbildungskon-
   sens – einem Gremium, in dem sich die Landesregierung, die Organisationen der Wirtschaft, die Gewerkschaften, die
   Arbeitsverwaltung und die Kommunen 1996 zusammengeschlossen haben. Seitdem setzt er sich dafür ein, dass junge
   Menschen in Nordrhein-Westfalen, die ausgebildet werden wollen, eine größere Chance auf einen Ausbildungsplatz
   erhalten.

                                                                                         G     ern möchte ich an dieser Stelle die
                                                                                               Gelegenheit nutzen und mich bei den
                                                                                         Vertreterinnen und Vertretern der Kreise
                                                                                         und kreisangehörigen Kommunen und
                                                                                         den Mitarbeitenden bei den Kommuna-
                                                                                         len Koordinierungsstellen dafür bedanken,
                                                                                         dass sie seit vielen Jahren die Landesin-
                                                                                         itiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
                                                                                         (KAoA) mit so hohem Engagement umset-
                                                                                         zen. Sie alle tragen dafür Sorge, dass unse-
                                                                                         re jungen Menschen in Nordrhein-Westfa-
                                                                                         len gute Startmöglichkeiten in die Arbeits-
                                                                                         welt erhalten. Auch wenn wir gemeinsam
                                                                                         schon vieles erreicht haben, brauchen wir
                                                                                         auch weiterhin motivierte Gestalterinnen
                                                                                         und Gestalter für die konkrete Umsetzung
                                                                                         vor Ort.

                                                                                         So funktioniert „Kein Abschluss
                                                                                         ohne Anschluss“
                                                                                         Ziel von KAoA ist die frühzeitige Unterstüt-
                                                                                         zung junger Menschen bei der Beruflichen
                                                                                         Orientierung, bei der Berufswahl und beim
                                                                                         Eintritt in Ausbildung oder Studium. KAoA
                                                                                         wurde schrittweise aufwachsend ab dem
                                                                                         Schuljahr 2012/2013 in den 53 Kreisen
                                                                                         und kreisfreien Städten eingeführt. Seit
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.                                  Quelle: MAGS NRW   dem Schuljahr 2016/2017 beteiligen sich

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EILDIENST 11/2021                     Schwerpunkt „Kommunale Koordinierung des Übergangs Schule/Beruf in den Kreisen“

alle öffentlichen Schulen ab der 8. Klas-       an die betriebliche Echtsituation sollen       Chancen und
se, sodass heute pro Schuljahr etwa eine        die Jugendlichen vorbereitet und befähigt
Million Schülerinnen und Schüler in den         werden, den Übergang in ein betriebliches
                                                                                               Herausforderungen
Sekundarstufen I und II erreicht werden.        Ausbildungsverhältnis zu schaffen. Mög-
Schülerinnen und Schüler mit Behinderun-        lich ist auch die Zahlung einer Leistungs-     KAoA muss ein lernendes System sein.
gen oder Bedarf an sonderpädagogischer          prämie an einzelne Teilnehmende bei guter      Deswegen prüft das Arbeitsministerium
Unterstützung werden dabei genauso ein-         Leistung, um die Leistungsbereitschaft und     gemeinsam mit dem Ausbildungskonsens
bezogen wie junge Neu-Zugewanderte.             Leistungsfähigkeit der Jugendlichen anzu-      die einzelnen Standardelemente regelmä-
                                                erkennen und zu befördern.                     ßig auf ihre Praxistauglichkeit und passt
Der Prozess der Berufsorientierung gliedert                                                    diese bei Bedarf an. So wurde zum Beispiel
sich in verschiedene Module. Diese wer-                                                        für die Schülerinnen und Schüler mit För-
den als „Standardelemente“ bezeichnet.                                                         derschwerpunkten eine zweitägige Vari-
Alle Jugendlichen starten mit einem Stan-       Zentral ist die Verankerung                    ante der Potenzialanalyse entwickelt, weil
dardelement, dass sich „Potenzialanalyse“       vor Ort                                        sich herausgestellt hatte, dass es diesen
nennt. Die Jugendlichen absolvieren dabei                                                      Schülerinnen und Schülern dadurch viel
verschiedene Aufgaben, die ihnen helfen         „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wurde          besser gelingt, ihre Fähigkeiten und Inter-
sollen, ihre Stärken, Fähigkeiten und Inter-    von Beginn an so aufgebaut, dass die           essen herauszufinden.
essen zu entdecken. Sie erhalten dadurch        Umsetzung in allen 53 Kreisen und kreis-
eine erste Orientierung, die ihnen zum Bei-     freien Städten erfolgt. Die Akteure in den     Insbesondere in den Kreisen stellt die
spiel bei der Auswahl der Praktika helfen       Kreisen organisieren vor Ort den Übergang      Umsetzung von KAoA eine Herausfor-
kann.                                           von der Schule in den Beruf und bilden         derung dar. Die direkte Einbindung und
                                                dafür ein gemeinsames Steuerungsgremi-         Ansprache der kreisangehörigen Kommu-
Es folgen Praxisphasen wie Schnuppertage        um. An diesem sind in der Regel neben          nen durch die Kommunalen Koordinie-
und Praktika in Betrieben, in deren Rah-        der Kommunalen Koordinierungsstelle und        rungsstellen von Beginn an war wichtig, um
men die Jugendlichen frühzeitig Einblic-        den kreisangehörigen Kommunen unter            praktische Herausforderungen gemeinsam
ke in die betriebliche Praxis bekommen.         anderem die Agentur für Arbeit, das Job-       lösen zu können. Ein ganz konkretes Bei-
Dabei erhalten die Jugendlichen mit För-        center, die Kammern und Sozialpartner,         spiel: Die Distanzen in einem Flächenkreis
derschwerpunkten oder Unterstützungs-           die Wirtschaftsförderung, die Jugendhilfe,     sind häufig viel größer als in den kreisfreien
bedarfen eine an ihre individuelle Situation    die Schulaufsicht, die Schulen, die Berufs-    Städten und mit dem öffentlichen Nahver-
angepasste Durchführung. Das kann zum           kollegs und die Hochschulen beteiligt.         kehr kann nicht jedes Ziel in angemessener
Beispiel bedeuten, dass ein Jugendlicher        Dadurch können regionale Gegebenheiten         Zeit erreicht werden. Daher muss immer
mit einem Förderschwerpunkt Geistige            und kommunale Aktivitäten Berücksich-          geklärt werden, wie die Jugendlichen die
Entwicklung sein Praktikum statt bei einem      tigung finden. Jeder Kreis kann dabei ein      Orte, an denen sie ihre Potenzialanalysen
Unternehmen bei einem ausgewählten Bil-         Stück weit seinen eigenen Umsetzungs-          oder Praktika absolvieren, erreichen kön-
dungsträger absolviert und dabei begleitet      weg gehen – das Subsidiaritätsprinzip fin-     nen. Hier leisten die Kommunen, unter-
und unterstützt wird.                           det hier klaren Ausdruck.                      stützt von den kommunalen Koordinie-
                                                                                               rungsstellen, eine wichtige Arbeit.
Für die Durchführung von KAoA stehen            Zur Koordinierung der Aktivitäten gibt
jährlich rund 50 Millionen Euro zuzüglich       es in jedem Kreis „Kommunale Koodi-            Die enge Zusammenarbeit der Kommuna-
762 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer          nierungsstellen“ (KoKo). Die Arbeit die-       len Koordinierungsstellen mit allen Part-
zur Verfügung, die sich aus Mitteln des         ser Koordinierungsstellen wird durch das       nern zeigte gerade in der Corona-Pande-
Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus            Ministerium für Arbeit, Gesundheit und         mie ihre Stärke. Wichtige Elemente der
Mitteln des Bundes, der Regionaldirekti-        Soziales begleitet. Dazu finden regelmä-       Beruflichen Orientierung, wie Schnupper-
on der Agentur für Arbeit und der Land-         ßige Austauschtreffen sowie jährliche          tage im Betrieb oder betriebliche Praktika
schaftsverbände Rheinland und Westfalen         Kooperationsgespräche statt. Dabei liegt       konnten nur sehr eingeschränkt in Präsenz
zusammensetzen.                                 der Schwerpunkt darauf, den Informati-         umgesetzt werden. So sind vor Ort viel-
                                                onsaustausch zwischen den Kommunalen           fältige Initiativen entstanden, um digitale
Zusätzlich gibt es Programme, um Jugend-        Koordinierungsstellen sicherzustellen und      Angebote in der Beruflichen Orientierung
liche, die sich ohne Unterstützung schwer-      Fortbildungsangebote bereitzustellen.          zu entwickeln und den Schülerinnen und
tun, bei der Einmündung in eine Ausbil-                                                        Schülern zur Verfügung zu stellen. Ziel ist,
dung besonders zu fördern. So beraten           Die Kommunalen Koordinierungsstellen           diese Angebote künftig zusätzlich zu den
und begleiten Berufseinstiegsbegleite-          werden durch die Kommunen und mit              Präsenzangeboten zu nutzen.
rinnen und -begleiter Schülerinnen und          europäischen Geldern aus der Landes-
Schüler mit Unterstützungsbedarfen beim         arbeitsmarktpolitik finanziert. Zukünftig
gesamten Prozess der Berufsorientierung.        stehen für die Landesarbeitsmarktpolitik
                                                weniger Gelder aus dem Europäischen            Ein Ausblick in die Zukunft
Dabei stehen für Jugendliche mit beson-         Sozialfonds zur Verfügung. Trotzdem wird
deren Schwierigkeiten weitere Angebote          sich das Land Nordrhein-Westfalen ab dem       Die Berufliche Orientierung junger Men-
zur Verfügung. Eines davon ist das „Werk-       kommenden Jahr mit einem Anteil von 40         schen bleibt ein längerfristiger Prozess, der
stattjahr“. Dieses findet bei speziell ausge-   Prozent an der Finanzierung der Kommu-         von vielen verschiedenen Faktoren und
wählten Bildungsträgern statt. Es umfasst       nalen Koordinierungsstellen beteiligen.        Rahmenbedingungen beeinflusst wird und
in der Regel zwölf Monate und verknüpft         Damit steht weiterhin ein wesent­     licher   immer wieder eine neue Herausforderung
betriebliche Praxisphasen mit trägerge-         Teil der arbeitsmarktpolitischen Mittel des    darstellt. Aber wir bleiben dran, bis für
stützten Phasen von praktischem Arbeiten        Landes für die Berufliche Orientierung zur     jeden Jahrgang der Anschluss klappt – in
und Lernen. Durch eine enge Anbindung           Verfügung.                                     die Ausbildung oder das Studium.

                                                                                                                                       511
Schwerpunkt „Kommunale Koordinierung des Übergangs Schule/Beruf in den Kreisen“                                         EILDIENST 11/2021

Wichtig ist mir als Arbeitsminister, dass die   dung zu wecken. Mit gut organisierten         KAoA die Chancen dualer Ausbildungsbe-
gemeinsamen Anstrengungen direkt bei            Praktika durch die Betriebe können die        rufe realistisch abbilden – oder ob wir an
den jungen Menschen ankommen. Dass              Schülerinnen und Schüler Ausbildungsbe-       der ein oder anderen Stelle nachjustieren
sie eine Chance erhalten, einen Beruf zu        rufe praktisch erleben – das ist viel span-   sollten.
erlernen und so einmal ihren Lebensunter-       nender als nur darüber zu lesen oder sich
halt selbstständig sichern können. Bei den      Videos anzuschauen. Es bleibt eine große      KAoA wird derzeit extern evaluiert. Im
jungen Menschen, die wir gerade auch in         Zukunftsaufgabe, die berufliche Bildung       kommenden Jahr erwarten wir dazu erste
der Schule aufgrund schwieriger persönli-       bei der Berufsorientierung angemessen         Ergebnisse. Diese werden wir nutzen, um
cher Umstände nicht mehr erreichen, müs-        zu repräsentieren. Denn immer noch ent-       das System der Beruflichen Orientierung
sen wir unsere Anstrengungen verstärken.        scheiden sich zu viele Jugendliche für ein    in Nordrhein-Westfalen strukturell wei-
Die Berufliche Orientierung kann hier eine      Studium, die dieses dann abbrechen. Oft       terzuentwickeln. Dabei nehmen wir Ihre
Chance bieten, schulmüden Jugendlichen          finden diese Jugendlichen erst nach langen    Anregungen und Vorschläge gerne entge-
über praktische Aktivitäten Wege in eine        Umwegen ihr Glück in einem dualen Aus-        gen. Ich bin dankbar, dass sich die Kreise
Ausbildung und dadurch dauerhaft in ein         bildungsberuf.                                so stark für die jungen Menschen vor Ort
selbstbestimmtes und zufriedenes Leben                                                        einsetzen und freue mich auf die weitere
zu ermöglichen.                                 Das ist für die Jugendlichen oft mit großer   Zusammenarbeit bei der Gestaltung des
                                                Belastung verbunden – und unsere Betrie-      Übergangs von der Schule in den Beruf.
Die Berufliche Orientierung bietet auch         be sind auf gute Auszubildende dringend
eine große Chance, bei jungen Men-              angewiesen. Daher müssen wir immer wie-                 EILDIENST LKT NRW
schen Begeisterung für die duale Ausbil-        der prüfen, ob die Standardelemente von          Nr. 11/Oktober 2021   50.05.06.9

10 Jahre KAoA im Kreis Borken im Kontext eines sich
wandelnden Ausbildungsmarktes

   Das 2012 neu eingeführte Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss-Übergang Schule-Beruf in NRW“ (KAoA)
   war eines der prägendsten Veränderungen der vergangenen zehn Jahre im Übergang Schule und Beruf. Innerhalb dieser
   letzten Dekade hat sich das Landesvorhaben einerseits von Beginn in allen Handlungsfeldern permanent weiter ent-
   wickeln und sich verändernden Rahmenbedingungen – wie zum Beispiel der Inklusion, der Integration und auch der
   Digitalisierung – anpassen müssen. Andererseits hat sich eine wegweisende Veränderung auf dem Ausbildungsmarkt
   vollzogen, der sich von einem Arbeitgeber- zum einem Arbeitnehmermarkt transformiert hat. Hieraus ergeben sich für
   das Landesvorhaben zukünftig neue Herausforderungen und neue Chancen.

D   as Landesvorhaben „Kein Abschluss
    ohne Anschluss-Übergang Schule-
Beruf in NRW“ (KAoA) setzt der Kreis Bor-
                                                menspiel von Betrieben und Schülern sehr
                                                positiv befördert.
                                                                                                                  DIE AUTOREN

ken als eine von landesweit sieben Refe-        Innerhalb der letzten zehn Jahre ist das
renzkommunen seit 2012 um. Der Kreis ist        Landesvorhaben KAoA mit seinen vier
unter anderem durch seine Flächenstruktur       Handlungsfeldern zu einer akzeptierten
sowie als Grenzregion zu den Niederlan-         und etablierten Struktur herangewachsen.
                                                                                                                  Rita Krümpelmann
den geprägt. Er umfasst 17 Kommunen,            Flankierend haben sich Neuerungen im                              und
5 Jugendämter und hat rund 372.000 Ein-         Kreis Borken ergeben, die in Interdepen-
wohnerinnen und Einwohner.                      denz zum Landesvorhaben stehen. Neben
                                                den Veränderungen in Bezug auf das
Die mit KAoA einhergehende Einführung           gemeinsame Lernen im Sinne der Inklusion
der aufeinander aufbauenden Standard-           und der Integration von neuzugewander-                            Philipp Terhart,
elemente zur beruflichen Orientierung ist       ten Schülerinnen und Schüler hat sich eine                        Kommunale
nicht nur für alle Schülerinnen und Schü-       der signifikantesten Veränderungen auf                            Koordinierungsstelle,
ler ab der 8. Klasse bis zum Übergang in        dem hiesigen aufnehmenden Ausbildungs-                            Kreis Borken
Ausbildung/Studium ein Gewinn, sondern          markt vollzogen: Dieser hat sich von einem                        Quelle:Kreis Borken
sie ist auch für viele der hiesigen Ausbil-     Arbeitgeber- zu einem Arbeitnehmermarkt
dungsbetriebe von großer Bedeutung. Ins-        gewandelt. War es in den ersten KAoA-         ze gab, so existiert seit einigen Jahren ein
besondere die betrieblichen Praxisphasen        Jahren so, dass es vielfach mehr Bewerbe-     größeres Ausbildungsplatzangebot, als es
der jungen Menschen haben das Zusam-            rinnen und Bewerber als Ausbildungsplät-      Bewerberinnen und Bewerber für Ausbil-

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EILDIENST 11/2021                     Schwerpunkt „Kommunale Koordinierung des Übergangs Schule/Beruf in den Kreisen“

                                                                                                 Neben den bisher aufgeführten Trends
                                                                                                 war der Kreis Borken von einer großen
                                                                                                 Dynamik in der Schullandschaft betroffen.
                                                                                                 Einerseits hat sich die Gesamtanzahl der
                                                                                                 allgemeinbildenden Schulen im Kreis Bor-
                                                                                                 ken von 64 Schulen im Schuljahr 2011/12
                                                                                                 auf 40 Schulen im Schuljahr 2021/22
                                                                                                 reduziert. Andererseits ist die Anzahl von
                                                                                                 Gesamtschulen als großes Schulsystem
                                                                                                 mit einer gymnasialen Oberstufe deutlich
                                                                                                 gestiegen (1 in 2012 – 9 in 2020). Im Som-
                                                                                                 mer 2022 werden die ersten Schüler*innen
                                                                                                 die neugeründeten Gesamtschulen mit
                                                                                                 dem Abitur verlassen. Dann wird sich auch
                                                                                                 zeigen, ob sie sich für die Aufnahme eines
                                                                                                 Studiums oder einer Ausbildung entschei-
                                                                                                 den. Hingegen ist die Zahl der Haupt- und
                                                                                                 Realschulen, die traditionell einen prozen-
                                                                                                 tual hohen Schüleranteil mit Übergang in
                                                                                                 eine Ausbildung haben, stark gesunken.

                                                                                                 Die insgesamt positiven wirtschaftlichen
Ausbildungsstellen und Bewerberinnen und Bewerber im Kreis Borken.                               Strukturen im Kreis Borken bilden somit
                                                 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Statistik)   gute Rahmenbedingungen für die Umset-
                                                                                                 zung des Landesvorhabens, sind zugleich
dung gibt. Diese Entwicklung wurde durch         in Sachen (Aus-)Bildung geändert. Wirt-         aber auch Ansporn für jedes neue (zukünf-
die Corona-Pandemie noch einmal dadurch          schaftlich schwierigere Phasen der vergan-      tige) Ausbildungsjahr.
verstärkt, dass (persönliche) Kontakte von       genen Jahrzehnte haben bei ihnen offen-
Schülerinnen und Schüler zu Betrieben und        kundig zu der Auffassung geführt, dass vor      Dementsprechend ist der aktuelle Bewer-
Unternehmen über zwei Schuljahre hinweg          allem ein höherer Bildungs- und Berufsab-       berrückgang nicht gleichzusetzen mit
sehr stark eingeschränkt wurden. Digitale        schluss vor Arbeitslosigkeit und sozialem       einem sinkenden Interesse der Jugendli-
Angebote konnten seither zwar alternativ         Abstieg schützt. Unter anderem auch des-        chen an einer beruflichen Ausbildung. Über
eingesetzt werden, jedoch haben sie den          wegen hat sich gerade in den letzten Jah-       die enge Verbundenheit der Kommunalen
Ausfall der Vor-Ort-Praxis im Betrieb nur        ren der Trend zu einem höheren Bildungs-        Koordinierungsstelle in der Kreisverwaltung
sehr bedingt kompensieren können.                abschluss in Verbindung mit einem weite-        mit den beteiligten Partnern sowie regel-
                                                 ren Schulbesuch und zur Akademisierung          mäßige Austauschformate der Kommuna-
Der oben genannte Wandel in Bezug auf            bei den Jugendlichen durchgesetzt. Dies         len Koordinierungsstelle mit den 40 Schu-
Angebot und Nachfrage ist insbesondere           befördert zwar die Deckung des entspre-         len und sechs Berufskollegs im Kreisgebiet
auch in der starken wirtschaftlichen Struk-      chenden akademischen Fachkräftebedarfs          wird kontinuierlich und gemeinschaftlich
tur des Kreises Borken begründet. In allen       im Kreis Borken, vergrößert jedoch auch         zusammengearbeitet. Daher ist der Aus-
wirtschaftlichen und dienstleistungsorien-       die bereits existierenden Herausforderun-       bildungsmarkt seit dem Frühjahr 2020
tierten Sektoren hat hier in den Jahren nach     gen bei der Besetzung der vorhandenen           ein fortwährender Themenschwerpunkt
der Wirtschaftskrise 2008/2009 ein konti-        Ausbildungsstellen.                             in den schulischen Dienstbesprechungen
nuierliches Wachstum stattgefunden. Die
hierfür notwendigen Fachkräfte werden
primär durch eine fundierte Berufsausbil-
dung gewonnen. Die dazu erforderlichen
Ressourcen und das Engagement werden
durch eine gute Ausbildungsbetriebsquote
seitens der Betriebe abgerundet. Die eben-
falls notwendige Ressource Humankapital
geht aufgrund der Anzahl der abgehenden
Schülerinnen und Schüler seit einiger Zeit
zurück. Eine leichte Trendumkehr zu grö-
ßeren Schulabgängerzahlen zeichnet sich
erst wieder zur Mitte des aktuellen Jahr-
zehnts ab.

Aufgrund der also aktuell noch sinken-
dem Schulabgangszahlen ergeben sich
nun besondere Herausforderungen für
die regionale Wirtschaft bei der Beset-
zung der steigenden Ausbildungsplatzres-
sourcen. Zudem hat sich offenkundig die
Haltung bei vielen Jugendlichen und Eltern       Absolute Veränderung der Schullandschaft 2011/12 zu 2021/22.             Quelle: Kreis Borken

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