EILDIENST 6 /2019 - Aus dem Inhalt: Europawahl 2019 Schwerpunkt: Digitalisierung im Bildungs- und Kulturbereich Unternehmensbeteiligungen ...
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EILDIENST 6 / 2019 Aus dem Inhalt: ● Europawahl 2019 ● Schwerpunkt: Digitalisierung im Bildungs- und Kulturbereich ● Unternehmensbeteiligungen als kommunale Vermögensanlage?
EILDIENST 6/2019 Auf ein Wort Die Energiewende in Deutschland – erfolgreich nur mit dem kreisangehörigen Raum Um den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern und damit Klimaschutz zu betreiben, ist die Energiewende erklärtes Ziel in Deutschland: Ende Januar 2019 hat die von der Bundes- regierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ihren Abschlussbericht mit nur einer Gegenstimme beschlossen. Das Bundeskabinett hat im Mai 2019 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Eckpunkte zur Umset- zung der Vorschläge der Kommission beschlossen. Die Kommission empfiehlt eine Beendi- gung der Kohleverstromung mit Ende des Jahres 2038. Im Fall der Erfüllung entsprechender energie- und betriebswirtschaftlicher sowie beschäftigungspolitischer Rahmenbedingungen kann der Ausstieg im Einvernehmen mit den Betreibern auf frühestens 2035 vorgezogen werden. Mit dem Kohleausstieg verbunden ist ein zeitlicher Fahrplan für die Reduzierung bzw. Stillle- gung von Kraftwerkskapazitäten und ein parallel dazu erfolgender Aufbau von erneuerbaren Energien. Der Anteil regenerativer Energien soll bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2018 um 60 Prozent steigen – ein anspruchsvolles Ziel. Der Kommissionsbericht konkretisiert die energiewirtschaftlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nach dem Ausstieg aus der Kohleverstromung nicht weiter. Sie empfiehlt recht allgemein Maßnahmen für einen optimierten Netzbetrieb und neben dem notwendigen Netzzubau und Netzausbau vor allem smarte Lösungen, um die bestehenden Netze intelligenter zu nutzen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Schritte sollen in einem sogenannten Maßnahmengesetz festgeschrieben werden. Dieses wird Vorhaben des Bundes bzw. mit Bundesbeteiligung im Bereich des Infrastrukturausbaus, der Wirtschafts- und Innovationsförderung sowie der Ansiedlung von Behörden und Forschungseinrichtungen regeln. Der Bund wird den betroffenen Regionen in vier Bundesländern bis zum Jahr 2038 insgesamt 14 Milliarden Euro zur Verfügung stellen; hinzu kommen nochmals 26 Milliarden für weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen. An Standorten von Steinkohlekraftwerken, in denen der Steinkohlesektor eine erhebliche wirtschaft- liche Relevanz besitzt, sollen Projekte finanziell mit bis zu einer Milliarde Euro unterstützt werden. Die erhebliche Relevanz ist dann gege- ben, wenn der Steinkohlesektor für den Standort von signifikanter Bedeutung für die Wertschöpfung ist – was mehr als 0,2 Prozent der Wertschöpfung für den betroffenen Kreis ausmacht – und der Standort im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regio- nalen Wirtschaftsstruktur“ als strukturschwach gilt. Von den Auswirkungen der Energiewende und dem Ausstieg aus der Kohleverstromung ist im Wesentlichen der kreisangehörige Raum betroffen. Denn in seinem Bereich liegen einerseits die wesentlichen Braunkohlevorkommen und andererseits viele energieintensive Indu- strieunternehmen wie etwa Stahl-, Aluminium und Chemiebetriebe, deren Energieversorgung zu angemessenen Preisen zu sichern ist. Darüber hinaus ist das produzierende Gewerbe und die Industrie gerade in Nordrhein-Westfalen deutlich dominierend im kreisangehöri- gen Raum vertreten – dieses prägt oftmals die Bruttowertschöpfung in den Kreisen, so dass hier die energetische Versorgungssicherheit der Dreh- und Angelpunkt der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ist. Der kreisangehörige Raum bietet überdies den maßgeblichen Platz für die Errichtung regenerativer Energieanlagen. Zudem wird sich auch der Ausbau der Übertragungsnetze ganz überwiegend im kreisangehörigen Raum vollziehen. Sowohl der Neubau von Anlagen erneuerbarer Energien als auch die Trassenfestlegung für Stromleitungen stoßen ihrerseits auf Gegen- kräfte in der Bevölkerung: Es mag sein, dass die Energiewende mit der von ihr bezweckten Reduzierung von CO2-Ausstoß im Generellen in der Öffentlichkeit positiv besetzt ist. Dies muss aber konkret in Bezug auf bestimmte Vorhaben und Projekte so ausstrahlen, dass dies zu einer hinreichenden Akzeptanz führt. Selbst wenn im Rahmen der zu errichtenden Übertragungsnetze die Erdverkabelung priorisiert wird, verbleiben Vorbehalte zum Beispiel im Hinblick auf gesundheitliche Risiken – etwa Strahlungsauswirkungen – oder sonstige nach- teilige Konsequenzen. Das Gleiche gilt für Netzkoppelungsstellen, Transformatoren oder Konverter, die zumindest in das landschaftliche Erscheinungsbild eingreifen werden. Bemerkenswert ist, dass in Nordrhein-Westfalen über 80 Prozent des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms aus Anlagen aus dem kreisangehörigen Raum kommt. In den Kreisen sind sogar über 95 Prozent aller installierten Windenergieanlagen zu finden, wobei in einigen Kreisen eine hohe Konzentration dieser Anlagen besteht. Diese Befunde sind umso deutlichere Hinweise darauf, vor allem die Bevölkerung im kreisangehörigen Raum auf dem Weg der Energiewende mitzunehmen: Nur mit ihrer Akzeptanz wird es gelingen, den Ausstoß von Kohlendioxid deutlich zu verringern und damit ein Zeichen zu setzen, dass mit entsprechenden Maßnahmen in Nordrhein- Westfalen und in Deutschland sowie der damit verbundenen Entwicklung weiterer Techniken dem menschenverursachten Klimawandel entgegengewirkt werden kann. Und wenn das Energiewendemodell in Nordrhein-Westfalen und Deutschland erfolgreich verläuft, kann dies als praktisches Vorbild für andere europäische und vor allem auch außereuropäische Staaten gelten. Denn eine wirksame Energie- und damit Klimawende ist letztlich nur global zu leisten. Dr. Martin Klein Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen 337
Inhalt EILDIENST 6/2019 Kavalleriestraße 8 AUF EIN WORT 337 40213 Düsseldorf ______________________________________________________________ Telefon 0211/ 300 491-0 Telefax 02 11/ 300 491-660 E-Mail: presse@lkt-nrw.de Internet: www.lkt-nrw.de AUS DEM LANDKREISTAG IMPRESSUM Sitzung des Kuratoriums des Freiherr-vom-Stein-Instituts am 8. März 2019 in Münster 341 EILDIENST – Monatszeitschrift ______________________________________________________________ des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Unternehmensbeteiligungen als kommunale Vermögensanlage? 342 Herausgeber: ______________________________________________________________ Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein Redaktion: Erster Beigeordneter Dr. Marco Kuhn THEMA AKTUELL Beigeordneter Martin Schenkelberg Referentin Christine Cebin Hauptreferent Dr. Markus Faber Ergebnisse der Europawahl vom 26. Mai 2019 347 Referentin Dorothée Heimann Referent Thomas Krämer ______________________________________________________________ Pressereferentin Rosa Moya Referent Dr. André Weßling Hauptreferent Dr. Kai Zentara Quelle Titelbild: SCHWERPUNKT: AdobeStock_251387736 Paolese Digitalpakt – Kommunen, Land und Bund: Redaktionsassistenz: Gaby Drommershausen Hand in Hand für ein gemeinsames Ziel 349 Astrid Hälker Heike Schützmann ______________________________________________________________ Herstellung: Archivgut im Überformat – eine besondere ALBERSDRUCK GMBH & CO KG Herausforderung bei der Digitalisierung 350 Leichlinger Straße 11 40591 Düsseldorf ______________________________________________________________ www.albersdruck.de Fit für die digitalen Herausforderungen der Arbeitswelt: ISSN 1860-3319 Bildungs-Cloud für Schulen 353 ______________________________________________________________ Mobile Medienangebote für die StädteRegion Aachen – Pädagogischer Einsatz von Tablets in Schule und Kindertagesstätte 354 ______________________________________________________________ Eine für alle(s) – Die Bilddatenbank des Märkischen Kreises 356 ______________________________________________________________ Informationssystem „KulturAktuell“: Vom Fax zu json & XML 359 Kreise in Nordrhein-Westfalen ______________________________________________________________ 338
EILDIENST 6/2019 Inhalt Die Archivierung von Geobasisdaten 361 ______________________________________________________________ Unterstützung für das Lernen in der digitalen Welt 363 ______________________________________________________________ Medienkonzepte im Kreis Coesfeld – Digitale Bildung von Anfang an richtig denken! 366 ______________________________________________________________ Medienportal Lippe 369 ______________________________________________________________ Die Digitalisierung der Zeitungsbestände im Stadt- und Kreisarchiv Paderborn – Eine lohnende Herausforderung 370 ______________________________________________________________ No Limit – Das LWL-Museum für Archäologie digital 372 ______________________________________________________________ DENKMAL EUROPA 374 ______________________________________________________________ THEMEN Einer fast verschwundenen Art wird eine neue Chance gegeben – Aussiedlung von Feldhamstern bei Pulheim 377 ______________________________________________________________ Eine kleine Revolution auf dem Ausbildungsmarkt – das „Onlinebewerberbuch“ im Rheinisch-Bergischen Kreis 378 ______________________________________________________________ Rhein-Erft-Kreis organisiert Feriensprachkurse – 61 Kinder und Jugendliche sowie 9 Mütter lernten Deutsch 379 ______________________________________________________________ DAS PORTRAIT Dorothee Feller, Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Münster: Lehrerinnen und Lehrer leisten einen unschätzbaren Beitrag in unserer Gesellschaft 380 ______________________________________________________________ 339
Inhalt EILDIENST 6/2019 IM FOKUS Carsharing für alle – So läufts seit einem Jahr beim Kreis Herford 383 ______________________________________________________________ MEDIENSPEKTRUM 384 ______________________________________________________________ KURZNACHRICHTEN 385 ______________________________________________________________ HINWEISE AUF VERÖFFENTLICHUNGEN 391 ______________________________________________________________ 340
EILDIENST 6/2019 Aus dem Landkreistag Sitzung des Kuratoriums des Freiherr-vom-Stein-Instituts am 8. März 2019 in Münster In seiner diesjährigen Sitzung tagte das Kuratorium des Freiherr-vom-Stein-Instituts am 8. März 2019 im Karl-Bender- Saal der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Das Kuratorium des Freiherr-vom-Stein-Instituts mit Gästen vor seiner Sitzung am 08.03.2019. Quelle: Sara Kirchhoff U nter der Leitung des Beiratsvorsitzen- den Dr. Martin Klein, Hauptgeschäfts- führer des Landkreistages Nordrhein-West- Landes NRW, und Prof. Dr. Klaus Gärditz, Bonn, sowie „EU-Datenschutzgrundver- ordnung: Herausforderung für die Kreise Bevor er die Sitzung schloss, dankte der Beiratsvorsitzende Dr. Klein Herrn Heribert Rohr, Verbandsdirektor a.D. der GVV-Kom- falen, nahmen neben den ordentlichen und Gemeinden“ mit den Referenten Prof. munalversicherung VVaG, für seine lang- Kuratoriumsmitgliedern auch Mitglieder Dr. Gernot Sydow, Münster, Dr. Markus jährige Mitgliedschaft im Kuratorium des des Beirats des Instituts sowie die wissen- Faber, Hauptreferent des Landkreistages Freiherr-vom-Stein-Institut von Oktober schaftlichen Mitarbeiter des Freiherr-vom- Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, und Dr. 2002 bis zum Dezember 2017. Herr Rohr Stein-Instituts an der Sitzung teil. Sebastian Piecha, Datenschutzbeauftragter bedankte sich seinerseits für die stets berei- des Kreises Paderborn, Paderborn, statt. chernden Veranstaltungen und die persön- Nach Begrüßung der Anwesenden durch lichen Begegnungen mit den Gremienmit- Dr. Klein berichtete Prof. Dr. Hinnerk Wiß- Außerdem erstattete Prof. Dr. Wißmann gliedern des Freiherr-vom-Stein-Instituts. mann, Geschäftsführender Direktor des Bericht über die Sitzung des Beirats, die Freiherr-vom-Stein-Instituts über die Arbeit unmittelbar vor der Kuratoriumssitzung EILDIENST LKT NRW des Instituts in der Zeit seit der letzten stattgefunden hatte. Nr. 6/Juni 2019 00.20.01.41 Zusammenkunft des Kuratoriums. Dabei ging er auf die laufenden Forschungspro- An den nachfolgenden Vortrag von Matt- DER AUTOR jekte des Instituts ein und berichtete über hias Löb, Direktor des Landschaftsverban- die beiden Vortragsveranstaltungen im des Westfalen-Lippe, „Unternehmensbe- Jahr 2018 in der Reihe „Kommunalverwal- teiligungen als kommunale Vermögensan- Philipp Breder tung aktuell – Wissenschaft und Praxis“. lage“ schloss sich eine lebhafte Diskussion Wissenschaftlicher Es fanden die Veranstaltungen „Straßen an. Der Vortrag wird nachfolgend doku- Mitarbeiter, des bauen und ausbauen“ mit den Referenten mentiert (vgl. EILDIENST LKT NRW Nr. 6/ Freiherr-vom-Stein- Hendrik Wüst, Minister für Verkehr des Juni 2019, S. 242). Instituts 341
Aus dem Landkreistag EILDIENST 6/2019 Unternehmensbeteiligungen als kommunale Vermögensanlage? Kommunale Körperschaften erfüllen seit langer Zeit einen Teil ihrer Aufgaben auch über öffentliche Unternehmen. Bei der Gründung kommunaler Unternehmen hat durchweg die Erfüllung eines öffentlichen Zweckes im Vordergrund gestanden, das klassische Aufgabenfeld öffentlicher Unternehmen liegt in der Daseinsvorsorge. Das gilt sowohl für die örtliche kommunale Ebene als auch für die Ebene der Kreise und für die regionale Ebene der Landschaftsverbände. Ihre Ausgleichs-, Ergänzungs- und Koordinierungsaufgaben nehmen die Landschaftsverbände wie deren Vorgänger – Pro- vinzialstände und Provinzialverbände – seit fast zwei Jahrhunderten auch über kommunalwirtschaftliche Unterneh- mensbeteiligungen wahr. Im Sommer 2018 berichteten einige regionale Zeitungen darüber, dass Matthias Löb als Verwaltungschef des Land- schaftsverbandes Westfalen-Lippe seinen Gremien vorschlagen werde, sich von den 6,6 Mio. RWE-Aktien im Bestand des LWL zu trennen. Als Hauptgründe dafür wurden finanzwirtschaftliche Erwägungen zitiert. Matthias Löb ist darauf- hin gebeten worden, im Kuratorium des Freiherr-vom-Stein-Institut allgemein zur Frage zu referieren, wann und inwie- weit kommunale Unternehmensbeteiligungen unter Kapitalanlage-Aspekte behandelt werden müssen. Dieser Beitrag gibt in geraffter Form den Vortrag vom 8. März 2019 wieder. 1. Bildung bzw. Erwerb kom- • So ist die ehemalige Beteiligung des DIE AUTOREN LWL an der inzwischen abgewickelten munalen Beteiligungsvermögen WestLB AG aus der 1832 gegründeten Matthias Löb – dargestellt am Beispiel des „Westfälischen Provinzial-Hülfskasse“ seit dem 01. Juli Landschaftsverbandes Westfa- entstanden, eines der beiden Vorläu- 2014 Direktor des len-Lippe (LWL) ferinstitute der Ex-Landesbank. Ihre Landschaftsverban- Gründung hatte einen aus heutiger Sicht des Westfalen-Lippe etwas kuriosen Hintergrund. Schweden (LWL) und Rechtliche Grundlagen hatte damals freiwillig 160.000 Taler als Um der Frage nachzugehen, (ab) wann Kriegskontribution an Preußen gezahlt, kommunale Beteiligungen wie Vermö- nachdem im Jahr 1814 in den Befrei- gensanlagen zu behandeln sind, sollte ungskriegen gegen Frankreich schwe- man sich zunächst vergegenwärtigen, wie dische und dänische Soldaten durch kommunale Beteiligungen entstehen. Die Westfalen marschiert waren, die hier aktuellen kommunalrechtlichen Grundla- vor Ort einquartiert und versorgt wer- Markus Dillmann gen (§§ 107 ff GO NRW) sprechen eine den mussten. Da es unmöglich war, Leiter des Beteili- deutliche Sprache: Eine wirtschaftliche die von Schweden zugesagten Gelder gungsmanagements Betätigung erfordert einen öffentlichen gerecht zu verteilen, wurde eine Hülfs- beim LWL Zweck, sie muss nach zudem nach Art und kasse gegründet, die „gemeinnützige Umfang in einem angemessenen Verhält- Anlagen und Anstalten, Grundverbesse- überstiegen. In ganz Preußen wurden nis zur Leistungsfähigkeit der kommunalen rungen und andere gewerbliche Unter- deshalb Provinzial-Feuersozietäten Körperschaft stehen (vgl. § 107 Nr. 1 und nehmungen fördern“ sollte. Über die gegründet. So wurde die Versicherung Nr. 2 GO NRW). Auch wenn die Vorschrif- Gründung hatte seinerzeit der westfä- zur öffentlichen Last und jeder Gebäu- ten über die wirtschaftliche Betätigung der lische Provinzial-Landtag entschieden, deeigentümer musste sich versichern. Gemeinden eine reiche Änderungshistorie erste Eigentümerin der Bank wurde 1880 wurde die Provinzial-Feuer-Sozie- hinter sich haben, so zogen sich doch diese die preußische Provinz Westfalen. Die tät in eine Anstalt in der Trägerschaft des beiden Merkmale als „roter Faden“ durch WestLB war als klassische Förderbank Provinzialverbandes Westfalen umge- die letzten Jahrzehnte und finden sich ähn- gestartet. wandelt, die ihren Sitz im Ständehaus lich auch im Kommunalrecht anderer Bun- des Provinzialverbandes am Domplatz desländer. • 1837 wurde auf Initiative des West- in Münster nahm – dem heutigen LWL- fälischen Provinzial-Landtages die Museum für Kunst und Kultur. Heute ist Geschichtliche Entwicklung am Beispiel Provinzial-Feuer-Sozietät der Provinz das Unternehmen als Provinzial Nord- des LWL Westfalen gegründet, indem acht klei- West-Versicherungsgruppe erfolgreich Ein Blick auf die Geschichte des ehemals nere regionale Versicherer zusammen- in Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein, besonders breit ausgeprägten Beteili- gefasst wurden. Denn diese hatten sich Hamburg und Mecklenburg-Vorpom- gungsportfolios des LWL zeigt, dass diese als nicht lebensfähig erwiesen, da auch mern tätig. Leitgedanken sogar schon in preußischer noch Anfang des 19. Jahrhunderts Feu- Zeit als Richtschnur für das Handeln der ersbrünste ganze Dörfer oder Stadtteile • Bis zum Jahr 2010 war der LWL gemein- öffentlichen, insbesondere auch der kom- vernichten konnten, die die Kraft klein- sam mit kreisangehörigen Kommunen munalen Hand dienten: räumig organisierter Versicherungen und Kreisen an zahlreichen regionalen 342
EILDIENST 6/2019 Aus dem Landkreistag Verkehrsunternehmen in Westfalen- 2. E ntscheidungs- und Hand- interessierte Privatisierungstendenzen Lippe beteiligt. Diese waren Ende des 19. lungserfordernisse bei Verän- immer wieder mit Verstaatlichungs- und und zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Rekommunalisierungstendenzen ab. Je Zusammenhang mit den Aufgaben des derungen oder Entfallen des nach politischer „Großwetterlage“ und Rechtsvorgängers des LWL, dem Pro- öffentlichen Zwecks struktureller Haushaltslage erleben wir vinzialverband Westfalen, im Bereich wellenförmige Bewegungen. So ist an die des Überlandverkehrs mit Eisenbahnen Was aber soll mit einer kommunalen Stelle der Privatisierungswelle der letz- und Kraftfahrzeugen entstanden. Stra- Unternehmensbeteiligung geschehen, ten Jahrhundertwende bspw. ein Trend ßenbau, Schienennetz und öffentlicher wenn beispielsweise der öffentliche Zweck zur Rekommunalisierung in der Versor- Nah- und Fernverkehr sind bis heute entfallen ist, sich rechtliche, wirtschaftliche gungswirtschaft eingetreten. Angesichts klassische Infrastruktur- und Daseinsvor- oder gesellschaftliche Rahmenbedingun- von Wohnungsknappheit und steigenden sorgeaufgaben der öffentlichen Hand. gen geändert haben oder politisch neue Mieten in den Ballungszentren wird inzwi- Beim Provinzialverband erstreckten sich Prioritäten gesetzt werden sollen? schen auch die Privatisierung öffentlicher diese Aufgaben zunächst auf die Grün- Wohnungsbaugesellschaften zunehmend dung und den Betrieb von Klein- und Neubewertungen kommunaler Beteili- kritisch gesehen. Spektakuläre Schiefla- Nebenbahnen und später dann auch auf gungen am Beispiel des LWL gen bei öffentlichen Unternehmen wer- Busverkehrsunternehmen. Aus der 1901 In der Vergangenheit hat es immer wieder fen immer wieder Zweifel an der Unter- errichteten Kleinbahnabteilung des Pro- Bewegungen im öffentlichen Beteiligungs- nehmereigenschaft der öffentlichen Hand vinzialverbandes war 1970 die Westfäli- bestand gegeben. Das gilt für den Bund, die auf, vermeintliches Marktversagen wie im sche Verkehrsgesellschaft mbH entstan- Länder und Kommunen gleichermaßen. Ist Mietwohnungsbau lassen hingegen die den. Die ehemalige Straßenbauabteilung der öffentliche Zweck eines Beteiligungs- Rufe nach der öffentlichen Hand lauter des LWL ist heute als „Straßen.NRW“ unternehmens entfallen oder zeigt die Pra- werden. ein Eigenbetrieb des Landes Nordrhein- xis, dass dieser im Wettbewerb genauso Westfalen. gut wie in öffentlicher Trägerschaft erfüllt Bezogen auf das ehemals vielfältige Betei- werden kann, wird oftmals der Ruf nach ligungsportfolio des LWL hat lange Zeit • Seit Anfang des zwanzigsten Jahrhun- einer Privatisierung laut. Und auch die bis der öffentliche Zweck der Unternehmen derts war der LWL nahezu flächendec- vor kurzem anhaltend schlechte Haus- die beteiligungspolitische Diskussion domi- kend auch an regionalen Versorgungs- haltslage in Nordrhein-Westfalen hat sich niert. Unter dem Eindruck der anhaltend unternehmen beteiligt. Diese Beteili- immer wieder auf den Beteiligungsbestand angespannten Haushaltslage und verän- gungen waren beim Zusammenschluss der Gemeinden und Gemeindeverbände derter Rahmenbedingungen sind erstmals örtlicher kommunaler Versorgungsunter- ausgewirkt. Hinzu kommen Änderungen im Jahr 2002 und dann nochmals im Jahr nehmen und bei der Bildung von Über- in den wirtschaftlichen, rechtlichen und 2010 sämtliche Beteiligungen von LWL- landnetzen entstanden. Bestes Beispiel gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, Verwaltung und -Politik überprüft worden. dafür war die im Jahr 2000 mit der RWE welche die wirtschaftliche Lage und die Im Rahmen einer detaillierten Aufgaben- AG verschmolzene VEW AG, die „Ver- Aufgabenerfüllung kommunaler Unter- kritik wurden die Unternehmensbeteiligun- einigte Elektrizitätswerke Westfalen AG“ nehmen beeinflussen. gen sowohl unter kommunalwirtschaft- in Dortmund. Die 6,6 Millionen Aktien lichen als auch unter haushalterischen betragende RWE-Beteiligung des LWL So wechseln sich ordnungspolitisch moti- Gesichtspunkten daraufhin überprüft, ob ist zu 4/5 auf die ehemalige VEW-Betei- vierte und an einer Einnahmeerzielung sie weiterhin unverzichtbar, bedeutsam ligung zurückzuführen. • Angesichts der sich seit Jahren verschär- fenden Wohnungsknappheit in Groß- städten und steigenden Mieten sollte auch nicht vergessen werden, dass unter Initiative und Mitwirkung des Pro- vinzialverbandes Westfalen am Anfang des letzten Jahrhunderts verschiedene, zum Teil gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsunternehmen wie die Westfälische Heimstätte GmbH oder die gemeinnützige Siedlungsgesellschaft Rote Erde GmbH gegründet wurden, die dann später in der 2008 privatisierten Landesentwicklungsgesellschaft NRW mbH aufgegangen sind. Aus ganz ähnlichen Gründen sind auch auf örtlicher kommunaler Ebene öffentliche Unternehmensbeteiligungen entstanden. Finanzwirtschaftliche Zwecke, wie etwa die Erzielung von Einnahmen oder die Ver- mögensanlage, haben hingegen lange Zeit keine Rolle gespielt oder standen zumin- dest im Hintergrund. Beteiligungen des LWL am 01.01.2000 Quelle: LWL 343
Aus dem Landkreistag EILDIENST 6/2019 oder verzichtbar für den LWL sind und ob sie einen angemessenen finanzwirtschaft- lichen Beitrag für den Haushalt leisten. Im Jahr 2010, kurze Zeit nach Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen, sind die Beteili- gungen zusätzlich auch noch nach einem Leitfaden des Innenministeriums Nord- rhein-Westfalen für die Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes über- prüft worden, der sich auf den Ergebnis- plan, den Finanzplan und die Bilanz der Gemeinden bezieht. Nach einer intensiven politischen Diskussion sind in den Jah- ren 2002 und 2010 beim LWL politische Grundsatzbeschlüsse getroffen worden, welche zu einer nachhaltigen Verringerung des Beteiligungsbestandes geführt haben. • Die Beteiligungen an den regionalen Ver- sorgungsunternehmen Elektrizitätswerk Minden-Ravensberg GmbH, Mark-E AG, PESAG AG und RWE Westfalen-Weser- Ems AG sind an andere kommunale Trä- Beteiligungen des LWL am 08.03.2019 Quelle: LWL ger oder an Versorgungsunternehmen veräußert worden, die RWE-Beteiligung gen an die kommunalen Mitgesellschaf- gen wurden infolge geänderter Rah- wurde hingegen beibehalten. Der öffent- ter das Ergebnis veränderter rechtlicher menbedingungen und aus finanziellen liche Zweck all dieser Unternehmen war Rahmenbedingungen. Bis heute erfüllen Gründen aufgegeben. seinerzeit nicht entfallen, seine Erfüllung diese Gesellschaften öffentliche Zwec- wird in den Unternehmen – nur in ande- ke. Auch dieses Beispiel zeigt, dass die • Mit den zyklisch auftretenden Finanz- rer Hand – weiterhin sichergestellt. Motiv Aufgabe von Unternehmensbeteiligun- marktkrisen war die WestLB AG, die für die Aufgabe der Beteiligungen war im gen trotz eines öffentlichen Zweckes seit der Abspaltung des öffentlichen Wesentlichen die Erzielung eines ein- möglich ist, wenn dessen Fortführung in Geschäfts in die NRW.BANK eine reine maligen Verkaufserlöses. Eine Aufgabe anderer Hand sichergestellt wird. Wenn Geschäftsbank war, wiederholt in wirt- von Unternehmensbeteiligungen ist also veränderte Rahmenbedingungen das schaftliche Probleme geraten. Nachdem trotz eines öffentlichen Zweckes mög- erfordern, kann eine Übertragung von bei der Abschaffung von Anstaltslast lich, wenn dessen Fortführung in anderer Geschäftsanteilen auf andere (kommu- und Gewährträgerhaftung und bei der Hand sichergestellt wird. nale) Partner sinnvoll oder sogar geboten Einbringung des Wohnungsbauvermö- sein. gens des Landes Nordrhein-Westfalen • Die Beteiligungen an den Verkehrsun- mit Brüssel noch Kompromisse gefunden ternehmen Märkische Verkehrsgesell- • B is Anfang des Jahrtausends war der werden konnten, markierte das Beihilfe- schaft GmbH, Verkehrsbetriebe Exter- LWL aufgrund ehemaliger Aufgaben im verfahren der Europäischen Kommission tal – Extertalbahn GmbH, Westfälische Gesundheitswesen und in der Kriegs- für den 2008 gewährten Risikoschirm Landes-Eisenbahn GmbH und Westfä- opferfürsorge auch an drei Heilbäder- von 5 Mrd. EUR den Anfang vom Ende lische Verkehrsgesellschaft mbH sind gesellschaften im Kreis Soest beteiligt. der Bank. Die Abwicklung der WestLB nach der Regionalisierung des öffent- Nach einer Gesundheitsreform in den AG hat letztlich auch zur Aufgabe der lichen Personennahverkehrs (ÖPNV) neunziger Jahren waren diese Gesell- LWL-Beteiligung an der NRW.BANK und des Schienenpersonennahverkehrs schaften auch aufgrund von Überkapa- geführt. Die Aufgabe der Bankbeteili- (SPNV) im Jahr 1995 aufgegeben wor- zitäten im Markt für Rehabilitationslei- gungen des LWL war somit auf exogene, den. Denn zum einen hatte damals das stungen mit Ausnahme eines Heilbades nicht beeinflussbare Faktoren zurück- Land im Regionalisierungsgesetz NRW in eine Dauerverlustsituation geraten. zuführen. Entfällt der öffentliche Zweck den Landschaftsverbänden keine Aufga- Sie mussten auf Mittel ihrer Gesellschaft eines öffentlichen Unternehmens wie benträgerschaft für den ÖPNV und den zurückgreifen. Da auch an anderen bei der WestLB AG, sollte die öffentli- SPNV zugewiesen, obwohl gerade für Orten des Verbandsgebietes Heilbäder che Hand rechtzeitig eine Aufgabe der den SPNV eine weiträumige Organisa- in Existenznot geraten und mit Mitteln Beteiligung erwägen. Im Fall der WestLB tion der Aufgabenträgerschaft sinnvoll ihrer kommunalen Träger gestützt wer- AG war dies nicht mehr gelungen, da gewesen wäre. Und zum anderen war in den mussten, war eine weitere Stüt- die Bedingungen für einen Verkauf nicht Folge geänderter Vorgaben Brüssels eine zung dieser konzentriert in einem Kreis annehmbar waren. Inhouse-Vergabe von ÖPNV-Leistun- liegenden Heilbäderbeteiligungen des gen an kommunalen Unternehmen nur LWL politisch nicht mehr länger vermit- • Bis zum Jahr 2014 war der LWL mit noch zulässig, wenn die Aufgabenträger telbar. Der Wettbewerbsdruck anderer 28 % auch an der SBB Dortmund GmbH Alleingesellschafter sind. Dem stand der Einrichtungen – im Wesentlichen Kli- beteiligt. Bei diesem Unternehmen han- LWL mit seiner Beteiligung an den Ver- niken in privater Trägerschaft oder in delte es sich um eine als Schwerbehinder- kehrsunternehmen im Weg. Somit war Trägerschaft der Sozialversicherungen – tenbetrieb entstandene Gesellschaft, die die Veräußerung der Verkehrsbeteiligun- war zu stark geworden. Die Beteiligun- zunächst Parkplätze betrieben und dafür 344
EILDIENST 6/2019 Aus dem Landkreistag Menschen mit Behinderung beschäftigt kommunale Vermögensanlage nur weni- Anlageformen entfallen, zu denen auch hatte. Im Laufe der Zeit waren dann ge Leitsätze vorgibt wie z. B. dass Vermö- Aktien gezählt werden. Nicht mehr als 5 % weitere Geschäftsbereiche hinzugekom- gensgegenstände pfleglich und wirtschaft- des Kapitals dürfen auf ein und denselben men wie der Betrieb eines Autohauses lich zu verwalten sind. Bei Geldanlagen ist Schuldner entfallen und nicht mehr als 1 % oder die Verpachtung eines Restaurants auf eine ausreichende Sicherheit zu ach- sollen in Aktien eines Unternehmens bzw. an eine Fast Food-Kette. Auf Druck der ten, sie sollen einen angemessenen Ertrag in eine direkte Beteiligung an einem einzi- Kommunalaufsicht, welche die nicht erbringen. § 90 Abs. 3 GO NRW regelt gen Unternehmen investiert werden. öffentlichen Zwecke kritisch und auch ausdrücklich, dass Vermögensgegenstän- keinen Anknüpfungspunkt dieser lokal de, die eine Gemeinde zur Erfüllung ihrer Ungeachtet der finanzwirtschaftlichen tätigen Gesellschaft an die Aufgaben Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, Frage, ob diese Vorgaben der AnlV in der des LWL mehr sah, musste diese Betei- veräußert werden dürfen. Sofern mit der langen Phase extrem niedriger Verzinsung ligung trotz einer kontinuierlich hohen Veräußerung besondere öffentliche Inter- herkömmlicher Anlagen wie z. B. Staatsan- Beteiligungsrendite aufgegeben wer- essen befördert werden sollen, darf die leihen noch zeitgemäß erscheinen, muss an den. Damit hatte die Kommunalauf- Gemeinde ausnahmsweise auch unterhalb dieser Stelle festgehalten werden, dass die sicht sehr deutlich gemacht, dass sich des vollen Wertes verkaufen. AnlV nebst Vorgaben zur Mischung und Kommunen nicht nur unter Kapitalan- Streuung über die o. g. Verweisungskette lagegesichtspunkten an Unternehmen Auch wenn der Gemeindeordnung dem- den rechtlichen Rahmen für die Vermö- beteiligen können, wenn sie dafür keine nach also nicht das Bild einer Kommune gensanlage der nordrhein-westfälischen rechtliche Kompetenz haben. zugrunde liegt, die durch Anhäufung von Kommunen stellt. „freiem“ Vermögen immer reicher wird, Rechtliche Erwägungen zum Umgang mit gibt es in der Praxis doch immer wieder die Nach Auffassung der Autoren ist damit nicht mehr notwendigem Beteiligungsver- Notwendigkeit, auch größere Kapitalbe- auch zugleich auch die Richtung für den mögen träge anlegen zu müssen. Darauf reagier- Umgang mit kommunalem Beteiligungs- Anhand der vorstehenden Beispiele wird te ein Erlass des damaligen Ministeriums vermögen gesteckt: Sind die Vorausset- deutlich, dass es in der kommunalen Praxis für Inneres und Kommunales des Landes zungen entfallen, unter denen die Betei- immer wieder Konstellationen gibt, die es Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2012.i ligung gegründet oder eingegangen wer- aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder haus- Danach können Gemeinden und Gemein- den konnte, so muss diese Beteiligung halterischen Gründen opportun erscheinen deverbände liquide Mittel, die sie nicht grundsätzlich wie jede andere kommuna- lassen, sich von kommunalen Beteiligun- zur Sicherung der Liquidität und zur Zah- le Vermögensanlage behandelt werden. gen zu trennen. Soweit ersichtlich, über- lungsabwicklung benötigen, längerfristig Entfällt also der öffentliche Zweck oder prüft die Kommunalaufsicht von sich aus anlegen. Dafür sollen sie sachgerechte und erstrecken sich die Geschäftsaktivitäten nur in seltenen Fällen, ob ein öffentlicher vertretbare Rahmenbedingungen schaf- des Unternehmens räumlich oder inhaltlich Zweck entfallen ist oder der Bezug zur ört- fen. Es soll ein Rahmen für die Anlage von deutlich außerhalb dessen, was noch als lichen Gemeinschaft überspannt wird. Kapital festgesetzt werden, der auf die ört- „Angelegenheiten der örtlichen Gemein- lichen Anlageziele und Anlagegrundsätze schaft“ zu verstehen ist, dann kann ein Dies mag auch daran liegen, dass das sowie auf eine Gesamtschau der Liquidi- vollständiger oder teilweiser Verkauf von Kommunalrecht für solche Konstellationen tätsplanung unter Berücksichtigung der Unternehmensanteilen geboten sein, um keine klaren Regelungen bereithält: Zwar voraussichtlichen Entwicklung der Vermö- das Risiko für das kommunale Vermögen finden sich in der Gemeindeordnung Aus- gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage breiter zu streuen. führungen dazu, dass und wie Kommu- der Gemeinde aufbaut. Bei den örtlichen nen ihre Aufgaben zu finanzieren haben Kapitalanlagen müssen die möglichen (§ 77 GO). Die gesetzlichen Vorschriften Risiken bekannt, begrenzt und beherrsch- 3. S chlussfolgerungen für die für die kommunale Vermögensanlage sind bar sein. Nicht benötigtes Kapital kann in RWE-Beteiligung des LWL hingegen eher allgemein gehalten, eine den Anlageformen angelegt werden, die explizite Regelung für die Vermögensan- von den kommunalen Versorgungskassen Die jüngere Geschichte kommunalen lage in Unternehmensbeteiligungen fehlt. und Zusatzversorgungskassen im Lande Engagements bei der RWE AG bietet rei- Vordergründig könnte dies dem Umstand Nordrhein-Westfalen bei solchen Geschäf- ches Anschauungsmaterial dafür, wie geschuldet sein, dass sich gerade in Nord- ten nach § 16 Abs. 2 des Gesetzes über unterschiedlich kommunale Körperschaf- rhein-Westfalen in den letzten Jahrzehnten die kommunalen Versorgungskassen und ten oder deren Eigengesellschaften mit bei den allermeisten Kommunen aufgrund Zusatzversorgungskassen im Lande Nordr- ihrem Beteiligungsvermögen verfahren. der anhaltend schlechten Haushaltslage nie hein-Westfalen (VKZVKG) genutzt werden Viele Kommunen haben inzwischen ihre die Frage nach der Anlage frei verfügbaren dürfen. Da die Versorgungskassen in ihrer Beteiligung aufgegeben, andere halten Kapitals gestellt hat. Es ist aber eher so, dass Kapitalanlage wiederum an die Anlagever- an ihrer Beteiligung fest. Diejenigen, die der Gesetzgeber in § 90 Abs. 1 GO NRW ordnung (AnlV) gebunden sindii, müssen sich für einen Verkauf entschieden haben, aus guten Gründen davon ausgeht, dass sich also auch die Entscheidungen über die begründen dies z. T. mit ordnungspoliti- Gemeinden Vermögen nur dann erwerben kommunale Vermögensanlage nach deren schen oder ökologischen Gründen, über- sollen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Auf- Grundsätzen richten. Konkret bedeutet wiegend werden aber finanzwirtschaftliche gaben erforderlich ist. Kommunen sollen dies z. B., dass das frei zur Kapitalanlage oder haushalterische Erwägungen ins Feld also im Grundsatz kein „freies Vermögen“ verfügbare Vermögen nach dem Prinzip geführt. bilden und damit womöglich Kapitalanla- der Mischung und Streuung anzulegen gerisiken eingehen. Somit erklärt sich auch, ist. Durch die Verteilung auf verschiedene Nach der Liberalisierung der Energiemärkte dass die Gemeindeordnung neben den all- Anlageformen und Schuldner soll eine ein- hat die RWE AG noch über ein Jahrzehnt gemeinen finanzwirtschaftlichen Grund- seitige Anlagepolitik vermieden werden. lang hohe Erträge erwirtschaftet. Davon sätzen wie der wirtschaftlichen, sparsamen So dürfen z. B. nicht mehr als 35 % des haben die kommunalen Aktionäre erheb- und effizienten Haushaltsführung für die anzulegenden Vermögens auf risikoreiche lich profitiert. Mit den hohen Jahresüber- 345
Aus dem Landkreistag EILDIENST 6/2019 schüssen war auch der Kurs der RWE- des LWL teilen mehrheitlich die Auffas- nicht aber Aspekte der Vermögensanlage Aktien temporär auf ein Rekordniveau von sung der Autoren, dass der ursprüngli- oder der Einnahmeerzielung. über 100 EUR je Stammaktie gestiegen. che öffentliche Zweck in einem liberali- U. a. die Energiewende hat dann aber zu sierten Energiemarkt in den Hintergrund • Kommunen sollten regelmäßig überprü- sinkenden Erträgen bis hin zu einem Divi- getreten ist und dass im Hinblick auf die fen, ob ihre Beteiligungen noch einen dendenausfall und einem Kursverfall auf zunehmend internationalen Aktivitäten öffentlichen Zweck erfüllen und in einem zeitweilig unter 10 EUR je Aktie geführt. des RWE-Konzerns auch der Bezug zu angemessenen Verhältnis zu Aufgaben Im März des Jahres 2019 hatte sich die den Angelegenheiten der „regionalen“ und Risikotragfähigkeit der „örtlichen Aktie auf etwa 22 EUR erholt. Und seit Gemeinschaft deutlich schwächer aus- Gemeinschaft“ stehen. dem Geschäftsjahr 2017 zahlt die RWE AG geprägt istiii. Die RWE-Beteiligung wird wieder Dividende. Mitte der „Nullerjahre“, dementsprechend künftig vornehmlich als • Ist bei kommunalen Unternehmen der als der Kurs der RWE-Aktie stark angezo- Finanzbeteiligung geführt. öffentliche Zweck entfallen oder – z. B. gen hatte, haben Kommunen erstmals in wegen funktionierender wettbewerb- einem bedeutendem Umfang RWE-Akti- Diese Neubewertung wirft zugleich die licher Strukturen – in den Hintergrund en verkauft, obwohl das Unternehmen Frage auf, ob das Beibehalten einer sol- getreten, sollten Unternehmensbetei- damals unzweifelhaft noch einen öffent- chen Finanzbeteiligung noch hinreichend ligungen nach den Grundsätzen für die lichen Versorgungsauftrag wahrnahm. wirtschaftlich und auch risikoadäquat ist. Anlage kommunalen Vermögens behan- Entscheidendes Motiv für den Verkauf war In wirtschaftlicher Hinsicht ist zu konsta- delt werden. Insbesondere sind nach die Erlöserzielung und damit die Sicherung tieren, dass der Kurs der Aktie sich erholt dem Prinzip der Mischung und Streuung kommunalen Vermögens. Prominentes hat und nach überwiegender Analy- Konzentrationsrisiken zu vermeiden. Beispiel dafür ist die Stadt Düsseldorf, die stenmeinung auch ein gewisses weiteres sich mit den Einnahmen entschuldete. Seit- Potential hat. Ebenso ist bereits für 2019 Die vorstehenden Überlegungen können dem haben sich die Verhältnisse bei der eine leichte Steigerung der Dividende allerdings nur eine allgemeine Richtschnur RWE AG grundlegend geändert. in Aussicht gestellt worden. Trotz dieser bieten. Eine abweichende Beurteilung anscheinend guten Perspektive sind die kann sich durch spezifische Konstellationen Seit mehr als zehn Jahren erleben kom- Autoren der Meinung, dass nach den oben in der jeweiligen Kommune oder Region munale Stadtwerke eine Renaissance. Die dargestellten Grundsätzen für die kommu- ergeben, wie z. B. aufgrund nachlaufender Energiewende erfolgt abgesehen vom nale Kapitalanlage der Verkauf zumindest vertraglicher Verpflichtungen, zur Beibe- Bau von Höchstspannungstrassen für den des Großteils der Aktien geboten ist: Wie haltung kommunaler Gestaltungsmacht Transport von Windstrom von Norden bei jedem Engagement in Aktien eines oder aus der Sorge um den Erhalt von nach Süden dezentral und mit vergleichs- einzelnen Unternehmens ist ungewiss, Arbeitsplätzen. weise kleinen Energieerzeugungsanlagen. ob sich der steigende Aktienkurs und die RWE ist hingegen den Weg hin zu einem Ausschüttungspolitik in den nächsten Jah- EILDIENST LKT NRW international tätigen Großunternehmen ren fortsetzen wird. Nach dem Prinzip der Nr. 6/Juni 2019 00.20.01.41 gegangen. Zudem sinkt durch den all- Mischung und Streuung müssen Konzen- mählichen Verkauf von RWE-Aktien der trationsrisiken in den Kapitalanlagen von kommunale Einfluss. Und zuletzt hat sich Gemeinden und Gemeindeverbänden ver- der RWE-Konzern aus eigenem Antrieb mieden werden. Der allen Kapitalanlegern i in den letzten Jahren zweimal grundle- bekannte Grundsatz „nie alle Eier in einen Anlage von Kapital durch Gemeinden und „ gend verändert. Im Jahr 2016 wurden bei Korb legen“ bringt dieses Prinzip plastisch Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalan- lagen)“, RdErl. des Ministeriums für Inneres einem radikalen Konzernumbau die damals auf den Punkt. und Kommunales 34-48.01.01/16-416/12 noch überschaubaren Aktivitäten bei den vom 11.12.2012, SMBl.NRW 641. Ziff. 2 des erneuerbaren Energien und das Vertriebs- Das hat dann auch zur Konsequenz, dass RdErl. verweist auf § 16 Abs. 2 VKZVKG. ii geschäft auf die neu gegründete innogy SE die RWE-Beteiligung unabhängig von § 16 Abs. 2 VKZVKG verwies früher auf § ausgegliedert. Bei der RWE AG verblieben einer konkreten Wiederverwendung mög- 54 Abs. 1 und 2 des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG) a.F., jetzt auf § 215 Abs. 1 hingegen die konventionellen Kraftwer- licher Verkaufserlöse auf ein unter Kapital- und 2 des Gesetzes zur Modernisierung der ke und das Handelsgeschäft. 2018 wurde anlagegesichtspunkten noch vertretbares Finanzaufsicht über Versicherungen sowie auf dann mit der Bekanntgabe eines umfang- Niveau abgesenkt werden sollte. Diese die „Verordnung über die Anlage des Siche- reichen Aktivitätentauschs mit dem E.ON- Erwägungen waren für Matthias Löb der rungsvermögens von Pensionskassen, Ster- bekassen und kleinen Versicherungsunter- Konzern eine erneute Kehrtwende ange- Grund, dem Landschaftsausschuss des nehmen“ (Anlageverordnung - AnlV) in der kündigt mit dem Ergebnis, dass sich die LWL eine Veräußerung von ¾ des RWE- jeweils geltenden Fassung. RWE AG ab Ende 2019 auf die Stromer- Aktienbestandes vorzuschlageniv. Folgen iii Vgl. z.B. das Interview mit dem RWE-Vor- zeugung konzentrieren will. Dazu wird das die politischen Gremien des LWL diesem standsvorsitzenden Dr. Schmitz im aktuellen Geschäft mit regenerativer Energieerzeu- Vorschlag, sänke die Beteiligung von 6,6 Bericht für das Geschäftsjahr 2018, S. 3: „Im Grunde werden wir regionale Märkte bedie- gung der innogy SE und des E.ON-Kon- auf 1,7 Mio. Aktien. Damit wäre der LWL nen, die sich aber über die halbe Welt ver- zerns auf RWE übertragen. Die Aktivitäten immer noch drittgrößter kommunaler teilen.“ Dabei sind insbesondere Investitionen mit einem stark kommunalen Bezug wie RWE-Aktionär in Westfalen-Lippe. in Asien, Australien und Nordamerika geplant Netze, Vertrieb und die Stadtwerkebetei- (aaO. und FAZ v. 18.04.2019). Aus ähnlichen Gründen erwägen inzwischen auch fast alle ligungen gehen auf E.ON über. kommunalen Anteilseigner der Steag sich von 4. Fazit ihren Anteilen zu trennen (WAZ v. 19.03.2019 Diese Entwicklungen führten beim LWL zu und Ruhr Nachrichten v. 20.03.2019). iv einer Neubewertung seines Engagements • Kommunale Unternehmensbeteiligun- Öffentliche Beschlussvorlage des LWL 14/1927 vom 18.03.2019, wobei die für den bei RWE, wie erwähnt immerhin 6,6 Mio. gen sind aus öffentlichen Zwecken ent- 17.05.2019 vorgesehene Beschlussfassung Aktien mit einem Kurswert von z. Zt. über standen. Diese Zwecke müssen auch bei wegen weiteren Beratungsbedarfs einiger 150 Mio. EUR. Die politischen Gremien der Fortführung im Vordergrund stehen, Fraktionen noch geschoben wurde. 346
EILDIENST 6/2019 Thema aktuell Ergebnisse der Europawahl vom 26. Mai 2019 Die EU-Bürgerinnen und -Bürger haben vom 23. bis 26. Mai 2019 das nächste Europäische Parlament gewählt. In Deutschland fand die Wahl am 26. Mai statt mit der höchsten Wahlbeteiligung seit 1994. D ie Wahlbeteiligung bei der Europa- wahl ist nach einem langen Abwärt- strend erstmals wieder deutlich gestiegen. stieg die Wahlbeteiligung auf 61,4 gegen- über 52,3 bei der letzten Europawahl im Jahr 2014. 2014 fast verdoppeln und sind mit 20,5 Prozent zweitstärkste Kraft geworden. Die AfD liegt bei 11 Prozent, die FDP bei Europaweit lag die Wahlbeteiligung bei 5,4 Prozent und die Linke bei 5,5 Pro- knapp 51 Prozent. Das war die höchste Die Parteien der Großen Koalition in zent. Wahlbeteiligung seit über 20 Jahren. In Deutschland erzielten bei der Europa- Deutschland gaben sogar 61,41 Prozent wahl ein schlechtes Ergebnis: CDU/CSU Eine Übersicht über die Ergebnisse auf EU-, der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. erreichte 22,6 Prozent; das waren 7,5 Bundes- und NRW-Ebene ist den nachste- Das war die höchste Wahlbeteiligung seit Prozent weniger als 2014. Die SPD ver- henden Tabellen zu entnehmen. 1994; bei der Europawahl 2014 lag die lor 11,4 Prozentpunkte gegenüber 2014 Wahlbeteiligung in der Bundesrepublik und kam lediglich auf 15,8 Prozent. Die EILDIENST LKT NRW bei 48,1 Prozent. In Nordrhein-Westfalen Grünen konnten ihr Ergebnis gegenüber Nr. 6/Juni 2019 10.10.07 Europäisches Parlament 2019-2024 (vorläufige Ergebnisse) 347
Thema aktuell EILDIENST 6/2019 Vorläufiges Ergebnis Deutschland Vorläufiges Ergebnis NRW 19 Abgeordnete aus NRW Somit entsendet Deutschland weiterhin 96 der insg. 751 Abgeordneten in das Europäische Parlament – davon sind 19 aus Nordrhein-Westfalen. Nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten aus NRW in das Europäische Parlament gewählt: CDU: Dr. Stefan Heinrich Berger, Dr. Hans-Peter Liese (wiedergewählt), Dr. Markus Pieper (wiedergewählt), Dennis Christopher Radtke (wiedergewählt), Sabine Verheyen (wiedergewählt), Axel Voss (wiedergewählt) SPD: Jens Adolf Geier (wiedergewählt), Petra Kammerevert (wiedergewählt), Dr. Dietmar Köster (wiedergewählt), Birgit Sippel (wiedergewählt) Grüne: Daniel Freund, Alexandra Geese, Sven Giegold (wiedergewählt), Theresa Reintke (wiedergewählt) AfD: Prof. Dr. Gunnar Günter Beck, Guido Reil Die Linke: Özlem Alev Demirel FDP: Moritz Heimo Körner Familie: Helmut Julius Geuking 348
EILDIENST 6/2019 Schwerpunkt: Digitalisierung im Bildungs- und Kulturbereich Digitalpakt – Kommunen, Land und Bund: Hand in Hand für ein gemeinsames Ziel Was lange währt, wird endlich gut – der Digitalpakt erreicht mit rund einer Milliarde Euro in den kommenden fünf Jahren Nordrhein-Westfalen. Nachdem alle 16 Bundesländer ihre jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen mit der Bun- desregierung unterzeichnet haben sind alle wichtigen formalen Voraussetzungen zur Umsetzung des Digitalpaktes erfüllt. Nun sind die einzelnen Länder und die Schulträger am Zug: Förderrichtlinien müssen in Abstimmungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Bund erstellt werden und das Land muss vor allem in die Qualifizierung von Lehrkräften sowie in die Überarbeitung der Lehrpläne investieren und somit günstige Rahmenbedingungen für die zukünftigen Investitionen in die digitale Infrastruktur durch die Kommunen schaffen. Mit dem Ende der langen Vorlauf- zeit nimmt die Umsetzung des Digitalpaktes Schule auf Landes- und Kommunalebene aber erst ihren Anfang. D ieser Anfang ist dringend geboten, weil wir in Deutschland bei der Digitalisie- rung unserer Schulen gewaltig hinterherhin- ken. Es steht außer Frage, dass jedes ein- zelne Bundesland im eigenen Verantwor- tungsbereich zuerst selbst vorangehen und zusammen mit den Schulträgern bestmög- liche Voraussetzungen für einen modernen Schulunterricht schaffen muss. Gleichwohl wird dies in Gänze und in dem notwendigen Tempo nur mit der finanziellen Unterstüt- zung durch den Bund gelingen. Dieser Verantwortung für einen moder- nen und digitalen Unterricht stellt sich die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Das Land hat einen Medienkompetenz- rahmen entwickelt, der mit seinen sechs Kompetenzbereichen und insgesamt 24 Teilkompetenzen eine altersgemäße und systematische Medienbildung von der Pri- marstufe bis zum Ende der Sekundarstufe I ermöglicht. Er ist die verbindliche Grundla- ge für die Neuerstellung beziehungsweise Weiterentwicklung der Medienkonzepte unserer Schulen in Nordrhein-Westfalen. Zudem sollen auf seiner Grundlage zukünftig Schulbücher um den Bereich der digitalen Bildung erweitert werden. Mit den „BioBook NRW“ und dem „mBook- Geschichte-Gemeinsames Lernen“ sind bereits zwei digitale Schulbücher auf dem Markt und stehen seit dem vergangenen Jahr allen interessierten Schulen kostenfrei zur Verfügung. Die Überarbeitung aller NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer Quelle: Schulministerium NRW/Susanne Klömpges Kernlehrpläne erfolgt schnellstmöglich bis zum Jahr 2022 – den Auftakt haben Gymnasiums gemacht, die nach Abschluss und modernen Schulraum. Dazu stehen die Lehrpläne für die Sekundarstufe I des der Verbändebeteiligung zum 1. August den Kommunen nicht nur die Gelder aus 2019 in Kraft gesetzt werden. dem Digitalpakt des Bundes, sondern mit dem Programm „Gute Schule 2020“, der DIE AUTORIN Für die Anwendung und Umsetzung brau- Schul- und Bildungspauschale und dem chen unsere Schulen Lehrerinnen und Leh- Kommunalinvestitionsfördergesetz in den rer, die bestmöglich für die Nutzung der Jahren 2017-2020 insgesamt rund sieben Yvonne Gebauer MdL digitalen Möglichkeiten aus- und fortgebil- Milliarden Euro zur Verfügung. Die Inve- Ministerin für Schule und Bildung des det sind. Unsere Schulen brauchen parallel stitionen der Landesregierung in die Digi- Landes Nordrhein-Westfalen aber auch die nötige digitale Infrastruktur talisierung der Schulen sind so massiv, weil 349
Schwerpunkt: Digitalisierung im Bildungs- und Kulturbereich EILDIENST 6/2019 sie zwingend notwendig sind; auch was das gebaut: In allen Bezirksregierungen sind Wir sind also in Nordrhein-Westfalen Volumen betrifft. Blicken wir auf Nordrhein- Geschäftsstellen von Gigabit.NRW ange- bereits auf einem guten Weg, aber noch Westfalen, so reden wir bei der Digitalisie- siedelt, die bei allen Fragen rund um das längst nicht am Ziel. Alle bereits laufenden rung von knapp 6.000 Schulen mit rund Thema der digitalen Infrastruktur unter- und noch folgenden Maßnahmen lassen 200.000 Lehrkräften und 2,5 Millionen stützen. Zudem stehen den Schulen 180 die enorme Bandbreite von Digitalisie- Schülerinnen und Schülern. Eine Mammut- Medienberaterinnen und Medienberater rung sowie die Anstrengungen erkennen, aufgabe, der die Landesregierung mit einer des Landes beratend zur Seite, zum Bei- die es benötigt, um das Chancenpotenzial umfassenden Digitalstrategie Schule NRW spiel bei der Medienkonzeptentwicklung, digitalen Lehrens und Lernens optimal zu begegnen wird, die in den vergangenen einer lernförderlichen IT-Ausstattung oder nutzen. Digitalisierung durchdringt schon Monaten im Dialog mit allen am Schulleben der kommunalen Medienentwicklungs- heute alle Bereiche unseres Alltags. Auch beteiligten Akteuren entwickelt wurde und planung. Außerdem wollen wir Experti- deshalb besteht eine gesamtgesellschaft- in Kürze vorgestellt wird. se in den Schulen verankern: Schritt für liche Verantwortung, der sich auch der Schritt wird für jede Schule ein Medienko- Bund nicht entziehen kann. Er ist – wie Die Digitalstrategie wird die Planungen des ordinator qualifiziert, der dann als Multi- Länder und Kommunen – in der Pflicht, Landes entlang drei zentraler Handlungsfel- plikator und Motor für digitale Bildung an seinen Beitrag zu leisten. der aufzeigen: pädagogische Konzepte, die den einzelnen Schulen wirken kann und Ausstattung der Schulen sowie die Lehrer- soll, zum Beispiel durch eine noch bessere Bei aller Freude über den Digitalpakt: Es aus- und -fortbildung. Grundsätzlich gilt: Ausgestaltung des schuleigenen Medien- ist bereits heute erkennbar, dass die eine Pädagogik vor Technik. Auch in einer digi- konzepts, die Unterstützung für das Kol- Milliarde Euro für Nordrhein-Westfalen talisierten Welt bleiben motivierte und qua- legium oder die Ermittlung des Ausstat- nur ein Anfang sein kann. Für modernen lifizierte Lehrkräfte die Grundvoraussetzung tungs- und Fortbildungsbedarfs. Unterricht brauchen wir neben gut aus- für guten Unterricht. Die Vermittlung von gebildeten Lehrerinnen und Lehrern eine Medienkompetenz soll daher in Zukunft Die Landesregierung ist angetreten, um zeitgemäße Ausstattung unserer Schulen Bestandteil sowohl der universitären als die Digitalisierung an den Schulen in – und zwar immer wieder aufs Neue. Bei auch der schulpraktischen Lehrerausbildung Nordrhein-Westfalen entscheidend vor- der Frage der Wartungs- und Instandhal- sein. Rund 11 Millionen Euro investiert das anzutreiben. Für modernen Unterricht tungskosten von digitalen Endgeräten wird Land in die digitale Infrastruktur der Zentren ist eine zeitgemäße, digitale Ausstattung sehr schnell deutlich, dass eine einmalige für schulpraktische Lehrerausbildung. ebenso notwendig wie Lehrerinnen und Anschubfinanzierung für eine dauerhaft Lehrer, die im Umgang mit digitalen Medi- funktionierende Digitalisierung von und Natürlich spielt der Digitalpakt eine en qualifiziert sind. Und natürlich ein lei- an unseren Schulen nicht ausreicht. Gera- gewichtige Rolle, denn ohne ihn ist die stungsfähiger Breitbandanschluss: Derzeit de die digitale Ausstattung muss in kurzen Finanzierung eines so ambitionierten haben wir rund 16 Prozent der Schulen in Investitionszyklen immer wieder erneuert Vorhabens nicht seriös darstellbar und Nordrhein-Westfalen an ein Glasfasernetz werden. Wie eine dauerhafte Lösung aus- die notwendige Aufholjagd mit großen angeschlossen. Durch bereits laufende und sehen kann – darüber müssen Bund, Län- Schritten überhaupt erst möglich. Damit geplante Ausbauprojekte soll der Anteil der und Kommunen sich dringend zeitnah der Digitalpakt vor Ort ohne große Kom- bis Ende 2020 auf 60 Prozent gesteigert in einem nächsten Schritt verständigen. plikationen verläuft, haben wir eine Unter- werden. Bis zum Jahr 2022 sollen dann stützungsstruktur für die Schulträger und alle Schulen an eine zukunftsfeste digitale EILDIENST LKT NRW die Schulen in Nordrhein-Westfalen auf- Infrastruktur angeschlossen sein. Nr. 6/Juni 2019 40.22.04 Archivgut im Überformat – eine besondere Herausforderung bei der Digitalisierung Die Digitalisierung schreitet voran und macht auch vor den Archiven nicht halt. Die Digitalisierung von Archivgut sowie die Bereitstellung der digitalen Daten wird von den Archivnutzerinnen und -nutzern erwartet. Um Digitalisierungspro- jekte erfolgreich umzusetzen, müssen organisatorische, facharchivische, technische, rechtliche und auch wirtschaftliche Fragestellungen beachtet und miteinander in Bezug gesetzt werden. Dabei sollten Archive auch nicht vor besonderen Herausforderungen zurückschrecken, wie zum Beispiel der Digitalisierung von Überformaten. Digitalisierung im Archiv tegie, die Nutzung von Archivgut zu gestellt werden. Dem Archivnutzer öffnen erleichtern oder – wenn das Original sehr sich damit völlig neue Zugangsmöglichkei- Die Digitalisierung von Archivgut und die stark beschädigt ist – überhaupt erst zu ten: Er kann Dokumente in hervorragen- Bereitstellung der Digitalisate sind längst ermöglichen. Weit über die Grenzen des der Qualität von zu Hause aus bearbeiten, im archivischen Arbeitsalltag angekom- Archivsprengels hinaus können digitalisier- kann sie vergrößern und ggf. durch OCR men. Archive verfolgen dabei die Stra- te Unterlagen zur Nutzung zur Verfügung (Optical Character Recognition = Optische 350
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