10/2018 Deutscher Anwaltverein

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10/2018 Deutscher Anwaltverein
10/2018
                                                 Die Fachzeitschrift
                                                 für Anwältinnen
                                                 und Anwälte
10/2018
AnwaltsPraxis Anwaltsnotariat
AnwaltsWissen Anwaltsvergütung

                                                                                                •Ruth Nobel:
                                                                                                  AnwaltsPraxis

                                                                                                Die Kombiniererin
AnwaltVerein Mitgliederzufriedenheit

                                                                       •        AnwaltsWissen

                                                                         Jessica Blattner:
                                                                                                       •    AnwaltVerein

                                                                                                        Wie zufrieden sind
                                                                         15-Minuten-Takt                die Mitglieder der
                                                                         beim Honorar?                  Anwaltvereine?
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10/2018 Deutscher Anwaltverein
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10/2018 Deutscher Anwaltverein
Editorial

       Was ist die Aufgabe einer Anwältin oder eines Anwalts?
       Der Zyniker würde hierauf antworten: Geld verdienen. Die
       BRAO sagt in § 2, dass der Rechtsanwalt der berufene un-
       abhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegen-
       heiten ist – und zwar für jedermann. Wir Anwältinnen und
       Anwälte wissen das. Und wir wissen auch, dass uns damit
       eine entscheidende Funktion bei der Verwirklichung des
       Rechts und des Rechtsstaats zukommt.
            Anwältinnen und Anwälte arbeiten meist im Zentrum
       widerstreitender Interessen. Oft sind es die kleineren, persön-
       lichen Konflikte des alltäglichen Lebens, hin und wieder rückt
       unsere Arbeit auch in das grelle Licht der Öffentlichkeit. Sie
       wird unterschiedlich bewertet. Die Mandanten erwarten, dass
       wir Anwältinnen und Anwälte konsequent für ihre Interessen
       streiten. Die Gegenseite sieht vielleicht gerade in uns das Pro-
       blem des Konflikts. Für die Exekutive sind wir manchmal lästig
       – und sogar die Judikative schätzt uns nicht immer.
            Mit dieser Zwiespältig können wir leben. Wir müssen von
       der Gesellschaft nicht „geliebt“ werden. Was wir aber erwar-
       ten dürfen, ist die Achtung unserer Rolle im Rechtsstaat.
       Wenn Anwältinnen und Anwälte alleine dafür kritisiert wer-
       den, dass sie ihre Arbeit machen, ist es damit nicht mehr weit
       her. Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Alexander Do-
       brindt hat im Mai in der „Bild am Sonntag“ die Tonlage vor-
       gegeben: Wer mit Klagen versuche, die Abschiebung von Kri-
                                                  minellen zu verhin-
                                                  dern, diene nicht dem

       Feinmessgerät                              Rechtsstaat, sondern
                                                  arbeite gegen den
       des Rechtsstaats                           gesellschaftlichen
                                                  Frieden.
                                                      Wer so redet, will
                                                  den starken Staat
       Ulrich Schellenberg, Berlin                noch weiter stärken.
       Rechtsanwalt und Notar,                    Doch „Rechtsstaat“
       Präsident des Deutschen Anwaltvereins
                                                  ist kein Synonym für
                                                  „starker Staat“. Der
                                                  Rechtsstaat schützt
       nicht nur Deutsche, sondern jeden Menschen in Deutsch-
       land. Der Rechtsstaat unterwirft staatliches Handeln der ge-
       richtlichen Überprüfung. Das kostet Zeit, das kostet Nerven
       und es kostet auch Geld. Aber es sichert das Recht.
            Der DAV will das Feinmessgerät für die Gefahren sein,
       die dem Rechtsstaat drohen. So hat Jutta Limbach als dama-
       lige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts den DAV
       schon 2002 auf dem Deutschen Anwaltstag gewürdigt. Das
       Feinmessgerät misst vorne fein, aber hat einen klaren Aus-
       schlag: Die Stimme der Anwaltschaft muss laut, vernehmlich
       und kritisch sein. Man mag in der einen oder anderen Be-
       wertung unterschiedlicher Meinung sein – gerade in auf-
       geregten Zeiten. Klar ist aber: Das Recht ist unteilbar und
       steht Jedem zu. Es ist die Arbeit von uns Anwältinnen und
       Anwälten, die unseren Rechtsstaat jeden Tag wieder auf’s
       Neue mit Leben erfüllt. Es ist die Idee, dem Recht zum
       Durchbruch zu verhelfen, in dem wir für individuelle Rechte
       kämpfen. Ohne Anwaltschaft kein Rechtsstaat. Dafür sollten
       wir alle eintreten. Jeden Tag.
10/2018 Deutscher Anwaltverein
Anwaltsblatt Jahrgang 68, 10 / 2018                              Redaktion:
                                                                                                                    Im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins                           Dr. Nicolas Lührig
                                                                                                                    herausgegeben von der Rechtsanwältin und                         (Leitung)
                                                                                                                    den Rechtsanwälten:                                              Udo Henke
                                                                                                                    Edith Kindermann                                                 Manfred Aranowski
                                                                                                                    Herbert P. Schons                                                Jessika Kallenbach
                                                                                                                    Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen                                  Lisa Tramm

•
Porträt
          AnwaltsPraxis

Ruth Nobel: Die Kombiniererin
                                                                                                                  •         AnwaltsWissen
                                                                                                                  Anwaltsvergütung

                                                                                                                  Die Vereinbarung von Zeitintervallen
Andin Tegen, Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518
                                                                                                                  im Anwaltsvertrag
                                                                                                                  Rechtsanwältin Dr. Jessica Blattner, Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534

Report

Anwalt&notariat – das geht                                                                                        Anwaltsrecht
Nora Zunker, Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522
                                                                                                                  Anwaltliche Fortbildung – ein Kompromiss
                                                                                                                  Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting, Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540

Anwälte fragen nach Ethik                                                                                         Unternehmens-Compliance und Anwalt
                                                                                                                  Rechtsanwalt Dr. Peter Hemeling, München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542
Wie ist das mit der Fehlerkultur im Kleinen?                                                                      BRAK-Anwaltsregister und Datensparsamkeit
Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek, Berlin . . . . . . . . . . . . 525
                                                                                                                  Rechtsanwalt Dr. Volker Posegga, Frankfurt am Main . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542

                                                                                                                  FAO-Campus

                                                                                                                  Entgelttransparenzgesetz FAO*
                                                                                                                  Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür, Köln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543

                                                                                                                  Fallstricke im arbeitsgerichtlichen Verfahren FAO*
                                                                                                                  Vorsitzender Richter am LAG a.D. Manfred Arnold und Vorsitzender Richter
                                                                                                                  am LAG Christoph Tillmanns, Freiburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543

                                                                                                                  Soldan Institut: Briefwahl für Kammervorstand
                                                                                                                  Prof. Dr. Matthias Kilian, Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544
Gastkommentar

Katarina Barley: Feuerprobe steht noch aus
Rechtsanwalt Hasso Suliak, Legal Tribune Online (LTO) . . . . . . . . . . . . . . . . 526                         Bücherschau: Sozietätsrecht
                                                                                                                  Prof. Dr. Matthias Kilian, Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546

Kommentar
                                                                                                                  Haftpflichtfragen
Das beA ist da: Nicht ärgern, einfach nutzen
Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Frankfurt am Main . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527                        Versäumte Restschuldbefreiung
                                                                                                                  Rechtsanwalt Michael Schwaiger, Allianz Versicherung, München . . . . . . . . . 548

Digital
                                                                                                                  Rechtspechung
Marketing online
Janine Ditscheid, Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532      Anwaltsrecht:
                                                                                                                  BGH: Werbung um konkretes Mandat, BGH: Doktortitel im Namen der Part-
                                                                                                                  nerschaft, BGH: Sorgerechtsstreit: Kein Anwalt für das Kind, BSG: Befrei-
                                                                                                                  ungsbescheid, BVerwG: Rundfunkbeitragspflicht für Anwalts-GbR,
Nachrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526       VG Köln: Gerichtsstatistiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551
Bericht aus Berlin/Brüssel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528
                                                                                                                  Anwaltshaftung
                                                                                                                  BGH: Warn- und Hinweispflichten des Anwalts, FG Gotha: Kosten für
                                                                                                                  Berufshaftpflicht kein Arbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554

                                                                                                                  Anwaltsvergütung
                                                                                                                  OLG München: Geplatzter Termin und Terminsgebühr, OLG Dresden: Infor-
                                                                                                                  mation über geplatzten Termin, OLG Dresden: Nutzlos aufgewendete Reise-
                                                                                                                  kosten bei Terminsaufhebung, OLG Köln: Kein PKH-Anwalt bei Erfolgs-
                                                                                                                  honorarvereinbarung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555

                                                                                                                  Prozessrecht
                                                                                                                  BGH: Fristverlängerungsantrag, VGH: Überlange Verfahrensdauer . . . . . . . . 557

                                                                                                                  Rechtsdienstleistungsgesetz
                                                                                                                  LG Berlin: Abtretung an Legal-Tech-Inkassodienstleister wirksam? . . . . . . . . 558

514                AnwBl 10 / 2018                                                                                * Geeignet zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 FAO)
10/2018 Deutscher Anwaltverein
Alle Anwaltsblatt-Online-Fundstellen (AnwBl Online
                      [Jahrgang], [Seite]) sind in der Anwaltsblatt-Datenbank
                      unter anwaltsblatt.de oder als Direktlink als PDF unter
                      anwaltsblatt.de/ao/[Jahrgang]-[Seite] abrufbar.                                                               ä ft
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                      Das Heft mit allen Online-Aufsätzen gibt es in der
                      Anwaltsblatt-App (im AppStore, bei Google Play und
                      unter www.anwaltsblatt.de/de/apps).                                                             auch wenn Sie nicht
                                                                                                                       in der Kanzlei sind.

•          AnwaltVerein
Deutscher Anwaltverein

Wie zufrieden sind die Mitglieder der
Anwaltvereine?
Rechtsanwalt Swen Walentowski, DAV, Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560

Deutscher Anwaltstag 2019

Motto 2019: „Rechtsstaat leben“
Interview mit dem Vorsitzenden des Leipziger Anwaltvereins Friedbert Striewe 561

DAV-Stellungnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562

Kommentar

Rechtsmittel im Asylrecht ändern?
Rechtsanwalt Berthold Münch, Heidelberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562

Deutscher Anwaltstag 2018

Im Blickpunkt der Medien
Sarah Braut, DAV, Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563

Deutscher Anwaltverein

Verschwiegenheit: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt
Rechtsanwältin Evelyn Westhoff, DAV, Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563

Arbeitsgemeinschaften
                                                                                                                      Ein Außer-Haus-Mandantentermin, ein
IT-Recht: Konfliktfelder zu Bundestrojanern und                                                                       langer Tag bei Gericht, ein Vormittag mit
dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz/Medizinrecht:                                                                         den Kindern, ein sonniger Nachmittag am
Ärzte starten das Tele-Medizinprojekt „Doc                                                                            See: Es gibt viele Anlässe, auch mal von
                                                                                                                      außerhalb der Kanzlei zu arbeiten.
Direkt“/Verkehrsrecht: „Verkehrsanwälte-
Schadenschnellregulierung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  564   Testen Sie jetzt unsere verschlüsselten
                                                                                                                      mobilen Lösungen zur anwaltlichen
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Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   513   SpeechAir 2 oder die Philips Diktier-App
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         567   für Ihr iPhone oder Android-Handy.
Mitgliederversammlung/Personalien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   567
Stellenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        570
Seminarkalender der Deutschen Anwaltakademie . . . . . . . . .                                                  574
Mandantenfragebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     576
                                                                                                                      philips.com/dictation
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                                                                                                                      E-Mail: marc.mayer@speech.com
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AnwaltsPraxis
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518   Ruth Nobel: Die Kombiniererin
      Andin Tegen, Hamburg

      Dem Anwaltsnotariat fehlen Anwältinnen – und
      inzwischen auch der Nachwuchs. Dabei bietet die
      Kombi aus Anwältin und Notarin glänzende Per-
      spektiven. Ruth Nobel aus Bochum hat es geschafft.

522   Der Weg zur Anwaltsnotarin
      Nora Zunker, Berlin

      Der Markt für Anwaltsnotare und Anwaltsnotarinnen
      ist attraktiv – auch weil das Anwaltsnotariat über-
      altert ist. Der Weg dahin schreckt aber ab. Was junge
      Anwältinnen und Anwälte wissen sollten.

527   Das beA: Nicht ärgern, einfach nutzen
      Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Frankfurt am Main

      Das war kein glänzender Neustart für das beA. Doch
      das beA läuft seit dem 3. September 2018 wieder.
      Nach fast fünf Jahren beA, Zeit für eine Zwischen-
      bilanz: Wie sich der DAV das beA 2.0 wünscht.
10/2018 Deutscher Anwaltverein
Rechtsanwältin und Notarin Ruth Nobel
10/2018 Deutscher Anwaltverein
Porträt

Die Kombiniererin
Rechtsanwältin und Notarin – fast ein Alleinstellungsmerkmal in Bochum
Andin Tegen, Hamburg

Die Anwaltschaft mag überlaufen sein. Doch das Anwaltsnotariat sucht Nachwuchs.
Wer als Anwalt und Notar arbeiten will, hat gute Chancen. Das gilt gerade für An-
wältinnen. Unter den knapp 5.500 Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotaren gibt es
nur gut 900 Frauen. Seit September 2017 gehört die Anwältin Ruth Nobel (37) aus
Bochum dazu. Über einen Mangel an Mandanten kann Rechtsanwältin und Notarin
Ruth Nobel nicht klagen. Dass sie heute nicht mehr akquirieren muss, liegt aber
nicht nur an ihrem Fleiß.

Die Frau sitzt da, gekrümmt und unscheinbar, als wolle sie im Stuhl verschwinden.
Ihre Scheidung steht an und sie will ihren Anspruch auf Unterhalt durchsetzen.
Während sie immer tiefer sinkt, richtet sich die Anwältin ihr gegenüber auf. Sie sagt
ihr klar und deutlich, was nun zu tun ist. Sie solle Stärke zeigen! Sie habe Rechte!
Ruth Nobel ist noch eine junge Referendarin, als sie diese Szene erlebt. Sie spei-
chert alles ab, was die Familienrechtlerin sagt. Wie sie etwas betont, welche Körper-
haltung sie einnimmt. „Die Anwältin hat der Frau in ganz kurzer Zeit Mut ge-
macht“, erinnert sie sich, „Die verließ erhobenen Hauptes die Kanzlei“. Das war so
ein Schlüsselmoment. Einer, der Ruth Nobel viel darüber verriet, wie man Mandan-           Im Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltver-
ten Stärke verleiht.                                                                       ein will Ruth Nobel ihre Erfahrungen weitergeben – und
                                                                                           den Nachwuchs beim Start in den Anwaltsberuf unter-
    Schlüsselmomente wie dieser ziehen sich wie ein roter Faden durch das Leben            stützen.
von Ruth Nobel. In ihrer Kanzlei unweit des Bochumer Hauptbahnhofs, arbeitet
sie als Fachanwältin für Sozial- sowie für Familienrecht und als Notarin. Mit dieser
Kombination ist sie in ihren jungen Jahren so etwas wie eine Orchidee unter An-
wälten. Sie hat sich durch eine Reihe von Prüfungen gequält, um dahin zu kom-
men, wo sie ist. Das schwierigste war, zu lernen mit Mandanten umzugehen, sagt
sie. Das sei ein lebenslanges Studium.
    Vor fünf Jahren mietete sie sich mit einem befreundeten Anwalt und Mentor in
                                                                                           Wo gibt es das Anwaltsnotariat?
ihre heutige Kanzlei ein. Bunte Stühle und Möbel setzten Farbakzente in den
                                                                                           Wer das Glück des richtigen Kanzleiortes
schlichten Räumlichkeiten. In Nobels Büro hängt ein abstraktes Gemälde des
                                                                                           hat, kann als Rechtsanwalt oder Rechts-
Künstlers Mark Rothko, das farblich zum Bücherbord passt. Eine Rechtsanwalts-,             anwältin zusätzlich noch Notarin oder No-
eine Notarfachangestellte und eine Kraft für die Buchhaltung unterstützen die bei-         tar werden. Wer es geschafft hat (siehe
den. Mit ihren gerade mal 37 Jahren hat Ruth Nobel eine Blitzkarriere hingelegt.           dazu in diesem Heft den Report ab Seite
Gefühlt, sagt sie, war das eine Ewigkeit.                                                  522), trifft auf einen attraktiven Markt.
    Heute profitiert sie von ihrer Doppelfunktion als neutrale Notarin und partei-         Etwa die Hälfte der Berufsträger ist über
ische Anwältin. Als Notarin hat sie in Bochum fast ein Monopol, weil sie eine von          60 Jahre alt. Anwaltsnotarinnen und An-
nur zweien in der Stadt ist. Als Rechtsanwältin ist sie erfolgreich, weil sie früh ge-     waltsnotare gibt es in den Bundesländern
netzwerkt hat. „Ich bekomme noch heute Mandate aus einer Kanzlei für Sozialrecht,          Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen
                                                                                           und Schleswig-Holstein. In Nordrhein-
für die ich als Studentin gejobbt habe“, sagt sie. Aber den größten Teil ihrer Auf-
                                                                                           Westfalen ist es komplizierter: Im Oberlan-
träge verdankt sie der Abwicklung einer Anwaltskanzlei im Alter von nur 29 Jahren.
                                                                                           desgerichtsbezirk Hamm, im rechtsrhei-
Von etwa 800 Mandaten, die es damals abzuwickeln galt, hat sie 85 Prozent mit in           nischen Teil des Landgerichtsbezirks
die eigene Kanzlei genommen.                                                               Duisburg und des Amtsgerichtsbezirk Em-
    Ihr Erfolgsgeheimnis ist eine Kombination aus Fleiß, Ehrgeiz und Willensstär-          merich sind Anwaltsnotare und -notarin-
ke. Viel wichtiger als all das ist es aber, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein,   nen tätig, der Rest des Landes ist in der
sagt sie. 2011 zum Beispiel, als die Rechtsanwaltskammer ihr ein Abwicklungs-              Hand des Nur-Notariats.

                                                                                                                 AnwBl 10 / 2018             519
10/2018 Deutscher Anwaltverein
Porträt

                                          mandat in Bochum vermittelte. Ein Anwalt ist krankheitsbedingt nicht mehr in der
                                          Lage, seine Kanzlei für Sozialrecht fortzuführen. Er schafft es nicht, die vielen
                                          Mandate abzuwickeln. Ruth Nobel ist damals 29, noch Existenzgründerin und be-
                                          kommt auf einen Schlag die Möglichkeit, seine gut laufenden Geschäfte zu über-
                                          nehmen. „Das war meine Chance“, erinnert sie sich. „Aber hätte ich gewusst, was da
                                          auf mich zukommt, hätte ich dankend abgelehnt“.
                                              Die Kanzlei findet die ordnungsliebende Anwältin in einem chaotischen Zu-
                                          stand. Sie muss 800 Mandate abwickeln. Sieben Tage die Woche kämpft sie sich
                                          durch Akten und Schriftsätze – nebenbei arbeitet sie noch Fälle für ihre eigene
                                          Kanzlei ab. „Mein Schlaf war in dieser Zeit nicht gerade erholsam“, erinnert sie sich.
                                          Familie, Freunde und Bekannte gewöhnen sich daran, dass sie nur noch zu den
                                          nötigsten Festen erscheint.
                                              „Für mich war das hart, aber es gab auch kein Zurück mehr“, sagt sie, „wenn ich
                                          mich einmal für etwas entschieden habe, dann beende ich es auch“. Durchhalten.
                                          Weitermachen. Auch so eins ihrer Erfolgsgeheimnisse. Damals in der Kanzlei legt
                                          sie schon mal die Saat für ihren Erfolg. Ganz intensiv setzt sie sich mit Hunderten
                                          von Fällen auseinander, lernt aus den Schriftsätzen und Kommentaren des Anwalts,
                                          erkennt Strategien und Vorgehensweisen. Einiges schaut sie sich ab, vieles erledigt
                                          sie nach ihrer eigenen Façon. Nur ein einziges Mal braucht sie eine direkte Rück-
1981                                      sprache und besucht den schwer kranken Mann im Hospital. Dort steht sie vor sei-
                                          nem Bett – eine gerade mal 30-Jährige, die nun ein Lebenswerk abwickeln soll. „Er
geboren in Herdecke (Ruhr)
                                          hat sich gewundert, dass ich so jung bin“, erinnert sie sich, „aber er wirkte, als habe
2010                                      er innerlich schon abgeschlossen“. Sie besprechen nur das Nötigste. Es ist ein
                                          trostloser, bedrückender Besuch. Drei Monate später ist er tot.
zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie
                                              Der Tod spielt immer wieder eine Rolle im Leben von Ruth Nobel. Als Notarin –
studierte Rechtswissenschaften an der
Ruhr-Universität Bochum, Schwerpunkt      auch so eine Zusatzprüfung und -ausbildung, die sie neben der Arbeit noch absol-
Arbeitsrecht. Referendariat beim Land-    viert hat – rufen Mandanten sie auch mal direkt zur Palliativstation. „Sie wollen
gericht Bochum.                           dann schnell noch alles im Testament festhalten: Wer bekommt das Auto, die
                                          Wohnung, die Ersparnisse…?“ Neulich besuchte sie eine todkranke Mandantin, die
Seit 2012                                 ihr unendlich dankbar dafür war, dass sie sich überhaupt die Zeit genommen hat,
Gnadenanwältin beim Landgericht           um das alles mit ihr durchzugehen. „Das sind Momente, die mich rühren und mir
Bochum (auf Vorschlag des Bochumer        zeigen, wie wichtig meine Arbeit ist“, sagt Ruth Nobel.
Anwalt- und Notarvereins)                     Die gebürtige Nordrhein-Westfälin ist sich für nichts zu schade. Oft erledigt sie
                                          Fälle, die auf den ersten Blick nicht mal lukrativ erscheinen. So landen Akten auf
2013                                      ihrem Tisch, die über Beratungshilfeleistung zu ihr kommen, darunter auch zahl-
Fachanwältin für Sozialrecht              reiche Harz IV-Mandate. Dass diese Mandate sich nicht lohnen, verneint die An-
                                          wältin entschieden: „Diese Menschen brauchen immer wieder Hilfe und Beglei-
2017                                      tung“, sagt sie und zuckt mit den Schultern, „Auf Dauer gesehen ist das dann auch
Fachanwältin für Familienrecht            ein gutes Geschäft“.
                                              Ruth Nobels Lebenslauf fügt sich zusammen wie Steine in einem Mosaik. Mit
Seit Mai 2017                             viel Pragmatismus, Fleiß und Expertise hat sich die junge Anwältin zur Marke im
Vorsitzende des Geschäftsführenden Aus-   Familien- und Sozialrecht gemacht. Die Zusatzausbildung zur Notarin samt nota-
schusses des Forums Junge Anwaltschaft    rieller Fachprüfung hat sie im letzten Jahr innerhalb von sechs Monaten absolviert.
des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und     Mittlerweile bekommt sie so viele Mandate und Beurkundungen, dass sie mit ihren
Regionalbeauftragte für den Land-         gerade mal 37 Jahren nicht mehr akquirieren muss. Daher kann sie es sich auch
gerichtsbezirk Bochum
                                          leisten, ihren Online-Auftritt etwas schlanker zu gestalten. „Ich mache, was man als
Seit September 2017                       Anwalt so macht: ein bisschen Facebook, eine vernünftige Homepage…“, sagt sie,
                                          „das reicht.“ Bevor sie im virtuellen Raum verschwindet, widmet sie sich lieber ihren
Notarin für den Bezirk des Oberlandes-
                                          Fällen. Die seien anspruchsvoll genug.
gerichts Hamm unter Zuweisung des
Amtssitzes in Bochum                          Gerade im Familienrecht stößt sie oft an emotionale Grenzen. Manchmal wird
                                          ihr geräumiges Büro dann ganz klein. Wenn sie bei Sorgerechtsstreitigkeiten gan-
                                          ze Familien empfängt, sitzt da manchmal ein Kind, frustriert und ausgelaugt von
                                          den oft jahrelangen Streitereien der Eltern, sagt Nobel. „Oder es kommen verzwei-
                                          felte Frauen, die auf der Flucht vor ihren gewalttätigen Männern durch ganz
                                          Deutschland gereist sind“. Für solche Fälle steht immer eine Box mit Taschentü-
                                          chern auf dem Tisch. „In diesem Raum wird oft geweint“, sagt die Anwältin. „Auch
                                          Männer weinen“. Viele Emotionen kochten in diesen Sitzungen hoch, meistens
                                          gehe es um Verletzungen. In solchen Momenten denkt sie oft an die erfahrene Fa-
                                          milienrechtlerin aus ihrem Referendariat, die so aufbauend für ihre Mandantin war.
                                          Vieles, sagt sie, habe sie sich von ihr abgeschaut – auch wenn sie nicht pauschal sa-
                                          gen kann, was genau das ist. Jeder Mandant sei schließlich anders. Es gehe eher um
                                          ein Gespür für Menschen, den richtigen Ton und die Fähigkeit, Spannungen aus-
                                          zuhalten. Ein bisschen kann man sich vorstellen, was für eine Wirkung Ruth Nobel

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Für jeden Juristen und jede Juristin gibt es einen Platz in
                                                                                       der Anwaltschaft. Der Beruf hat endlos viele Facetten,
                                                                                       davon ist Ruth Nobel, Vorsitzende des Forums Junge
                                                                                       Anwaltschaft im DAV, überzeugt.

auf ihre Mandanten haben könnte. Sie strahlt Ruhe aus. Gelassenheit. Nahbarkeit.
Türen knallen in ihrer Kanzlei selten.
    Sie fühlt sich angekommen in ihrer Kanzlei in Bochum. Beruflich hat sie ihr Zu-
hause gefunden. „Und trotzdem gibt es nicht nur den einen Königsweg, um als
Anwältin erfolgreich zu sein“, sagt sie. Das erzähle sie auch angehenden Anwälten
immer wieder. Seit 2017 ist sie Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses
des Forums Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Regional-
beauftragte für den Landgerichtbezirk Bochum. In dieser Funktion berät und ver-
netzt sie die Mitglieder. Die lockeren Regionaltreffen finden beim Glas Bier in der
Kneipe statt. Dann kommt alles auf den Tisch: „Ängste, Zweifel, Vorbehalte…“. Sie
hört auch Geschichten vom Scheitern. Einige Anwälte hätten es schwer, auf dem
Markt Fuß zu fassen. „Viele kommen mit einer falschen Vorstellung in den Beruf“,
sagt sie. Sie habe hochmotivierte Kollegen erlebt, die erst nach der Kanzleigründung
merkten, dass ihnen für die Selbstständigkeit die Selbstdisziplin fehlt. Einige
mussten Hartz IV beantragen.
    Sie erzählt ihnen dann, wie wichtig es ist, schnell herauszufinden, welcher Typ
Mensch man ist. Sie fördert den Austausch der Anwälte untereinander, vernetzt
sie, sucht nach Mentoren, die bei fachlichen Fragen helfen können, vermittelt Coa-
chings und Starthilfen für Existenzgründer. Ruth Nobel freut sich, wenn sie auf
diese Weise helfen kann. Für jeden gäbe es einen Platz in der Anwaltschaft. Ihr Be-
ruf, sagt sie, habe endlos viele Facetten.
    Neulich entdeckte sie wieder eine. Da kam ein Pärchen zur notariellen Abwick-
lung seiner Scheidung in ihre Kanzlei. Die Notarin rechnete mit dem Üblichen:
mit Eheleuten, die sich nichts mehr zu sagen haben, mit bösen Blicken oder giftigen
Worten. Sie rechnete nicht damit, dass die beiden sich vollkommen anders verhiel-                                      Andin Tegen
                                                                                                                       ist freie Journalistin in
ten. „Die scherzten herum“, sagt sie. „Die lachten die ganze Sitzung über!“. Die                                       Hamburg und schreibt
beiden einigten sich auf jeden rechtlichen Aspekt, den sie ihnen vorlas. Am Ende                                       regelmäßig für das An-
                                                                                                                       waltsblatt und Anwalts-
verabredeten sie sich noch zum Kaffee. Das, sagt Ruth Nobel, seien so ungefähr die                                     blatt Karriere.
schönsten Momente in ihrer Arbeit. //                                                                                  Leserreaktionen an
                                                                                                                       anwaltsblatt@anwalt
                                                                                                                       verein.de.

                                                                                                              AnwBl 10 / 2018                521
Report

Anwalt&notariat –
      das geht
                         Der Weg zur Anwaltsnotarin
                         oder zum Anwaltsnotar ist lang,
                         lohnt aber
                         Nora Zunker, Berlin

                         Das zweite Staatsexamen öffnet jungen Juristinnen und Juristen viele Berufswege.
                         Die meisten werden nach wie vor Anwältinnen oder Anwälte, wer aber das Glück
                         des richtigen Kanzleiortes hat, kann zusätzlich noch Notarin oder Notar werden.
                         Der Anwaltsnotar unterscheidet sich vom Nur-Notar dadurch, dass er sowohl Rechts-
                         anwalt ist als auch das öffentliche Amt des Notars bekleidet. Wer den langwierigen
                         Weg zum Anwaltsnotar oder zur Anwaltsnotarin geschafft hat, trifft auf einen
                         attraktiven Markt.
                         Der deutschen Historie ist geschuldet, dass es Gebiete mit Nur-Notariat und An-
                         waltsnotariat gibt. Anwaltsnotare – eine preußische Erfindung – gibt es in den
                         Bundesländern Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
                         In Nordrhein-Westfalen gibt es beide Modelle: Im Oberlandesgerichtsbezirk
                         Hamm, im rechtsrheinischen Teil des Landgerichtsbezirks Duisburg und des
                         Amtsgerichtsbezirk Emmerich gibt es das Anwaltsnotariat, im Rest des Landes
                         das Nur-Notariat, das einst von den Franzosen mit Napoleon mitgebracht wurde.
                         In Baden-Württemberg war es lange noch komplizierter. Seit dem 1. Januar 2018
                         gibt es aber die staatlichen Notariate nicht mehr. Das Nur-Notariat hat sich durch-
                         gesetzt, die Anwaltsnotare im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart sind ein Auslauf-
                         modell. Anfang 2018 waren deutschlandweit 5.460 Anwaltsnotarinnen und -notare
                         tätig, das sind 10 Prozent weniger als noch vor fünf Jahren. Gut jede siebte Stelle
                         wird von einer Anwaltsnotarin bekleidet. Etwa die Hälfte der Berufsträger ist über
                         60 Jahre alt. Der Bedarf nach Nachwuchs ist also da.

                         Der Unterschied zwischen Anwalt und Notar
                         Dem (Anwalts-)Notar sind in seiner Funktion als unabhängiger Träger eines öffent-
                         lichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen:
                         Dazu gehört die präventive Rechtskontrolle und das Errichten von Urkunden, die
                         eine bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreck-
                         bar sind. Um Interessenkollisionen mit der anwaltlichen Tätigkeit als Interessen-
                         vertreter einer Partei zu vermeiden, sehen gesetzliche Mitwirkungsverbote vor,
                         dass ein Anwaltsnotar nicht in einer Angelegenheit als Notar tätig werden darf, in
                         der er bereits als Anwalt tätig war und umgekehrt.

                         Wie wird man Rechtsanwalt und Notar?
                         Kaum ein juristischer Beruf in Deutschland ist beim Zugang und in der Ausübung
                         so reguliert wie das Amt des Notars. Nur wer die allgemeinen und besonderen
                         Zugangsvoraussetzungen zum Notariat erfüllt, kann zum Anwaltsnotar
                         bestellt werden.

522    AnwBl 10 / 2018
Report

                                          1. Jahr     2. Jahr      3. Jahr      4. Jahr        5. Jahr

          2. Staatsexamen        Zulassung zur                                                       Ablauf der            Bestellung

                                                                                                                                               AnwaltsPraxis
                                 Rechtsanwaltschaft                                                  Bewerbungs-           zum Anwalts-
                                                                                                     frist                 notar oder
                                                                                                                           zur Anwalts-
                                                                                                                           notarin
                                          Allgemeine Erfahrungszeit

                                                                   Örtliche Erfahrungszeit

                     Allgemeine Voraussetzungen:                                notarielle Fachprüfung
                     – Staatsangehörigkeit
                     – Befähigung zum Richteramt
                     – Höchstalter                                                        Fortbildung
                     – Persönliche Eignung
                     – Fachliche Eignung
                                                                                          Praxisausbildung

Die Liste der Voraussetzungen ist lang:
· Für die Bestellung zum Anwaltsnotar ist die deutsche Staatsangehörigkeit erfor-
  derlich. Das wird schon lange kritisiert, ist aber bis heute so.

· Die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz ist erforderlich.
  Der Nachweis eines europäischen Hochschulabschlusses reicht hierbei nicht aus.

· Es gibt eine Altersgrenze: Eine erstmalige Bestellung zum Notar ist nicht möglich,
  wenn Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung das Höchstalter von 60 Jahren er-
  reicht haben.

· Bewerberinnen und Bewerber müssen desweiteren nach ihrer Persönlichkeit für
  das Amt des Notars geeignet sein. Die persönliche Eignung erfordert Unabhän-
  gigkeit, Gewissenhaftigkeit, Redlichkeit und Lauterkeit sowie die Wahrung der
  verfassungsmäßigen Ordnung und der Berufswürde. Die persönliche Eignung
  muss positiv festgestellt werden, der Bewerber muss daher gegenüber der Bestel-
  lungsbehörde Angaben zu Nebentätigkeiten, Anstellungsverhältnissen, gesell-
  schaftsrechtlichen Beteiligungen, anwaltsgerichtlichen Maßnahmen, strafgericht-
  lichen Maßnahmen und laufenden oder abgeschlossenen Ermittlungsverfahren
  machen. Wer hier etwas „vergisst“, hat ein Problem.

· Die besonderen Zugangsvoraussetzungen zum Anwaltsnotariat umfassen Erfah-
  rungszeiten, die notarielle Fachprüfung, eine anschließende Praxisausbildung so-
  wie notarspezifische Fortbildung.
                                                                                                Für wen ist das
· Anwaltliche Praxis ist nötig: Die „allgemeine Erfahrungszeit“ erfordert, dass nur zum
                                                                                                Anwaltsnotariat richtig?
  Anwaltsnotar bestellt werden kann, wer bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens
                                                                                                Ausbildungsweg und Regulierung
  fünf Jahre in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber als Rechts-
                                                                                                mögen abschrecken. Tatsächlich
  anwalt tätig gewesen ist. Eine bloße fünfjährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
                                                                                                erweitert das unparteiische Notaramt
  reicht nicht mehr aus. Syndikusanwälte, die in einem Dienstverhältnis zu einem
                                                                                                den interessengeleiteten Anwaltsberuf
  nicht anwaltlichen Arbeitgeber stehen, können die allgemeine Erfahrungszeit nur
                                                                                                um viele Facetten. Das macht nicht
  erfüllen, wenn sie diese Anforderung nebenberuflich anwaltlich erfüllt haben.
                                                                                                nur die Tätigkeit attraktiver, sondern
                                                                                                sichert häufig auch den wirtschaft-
· Mobilität ist unerwünscht: Denn es ist eine „örtliche Erfahrungszeit“ notwendig,
                                                                                                lichen Erfolg einer Kanzlei gerade in
  die erfüllt ist, wenn der Bewerber drei Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist un-
                                                                                                Kleinstädten und auf dem Lande.
  unterbrochen in dem Amtsgerichtsbezirk anwaltlich tätig war, in dem die
  Bestellung zum Anwaltsnotar angestrebt wird. Die Erfüllung der örtlichen

                                                                                                               AnwBl 10 / 2018           523
Report

Zahl der Anwaltsnotare                                  Erfahrungszeit ist grundsätzlich auch für Sydikusanwälte oder in Teilzeit arbei-
in Deutschland 2018                                     tende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte möglich.
Berlin                          713
Bremen                          167                    · Sogenannte Ausfall- oder Ersatzzeiten wie Schwangerschaft, Mutterschutz, El-
                                                         ternzeit, Betreuung eines Kindes oder pflegebedürftiger Angehöriger werden in-
Hessen                          1.016
                                                         sofern berücksichtigt, dass bis zu 12 Monate auf die allgemeine Erfahrungszeit
Niedersachsen                   1.297
                                                         angerechnet werden beziehungsweise nicht als Unterbrechung der anwaltlichen
Schleswig-Holstein              634                      Tätigkeit bei der örtlichen Erfahrungszeit gelten.
Nordrhein-Westfalen             1.585
Baden-Württemberg               48 (auslaufend)        · Die fachliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber bemisst sich anhand der
                                                         Note des Zweiten Staatsexamens und dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung,
                                                         quasi dem dritten Staatsexamen. Seit der Reform 2011 wird die notarielle Fachprü-
                                                         fung vom Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer
                                                         abgenommen. Zur Prüfung zugelassen wird, wer seit drei Jahren zur Rechtsanwalt-
                                                         schaft zugelassen ist und die allgemeinen Voraussetzungen zur Bestellung zum
                                                         Notar erfüllt. Die notarielle Fachprüfung umfasst einen schriftlichen Teil mit vier
                                                         fünfstündigen Klausuren innerhalb einer Woche sowie eine mündliche Prüfung
                                                         bestehend aus einem Vortrag und einem Gruppenprüfungsgespräch. Der schrift-
                                                         liche Teil der Prüfung fließt zu 75 Prozent, der mündliche zu 25 Prozent in die
                                                         Gesamtnote mit ein. Prüfungsstoff sind insbesondere das bürgerliche Recht mit
                                                         Nebengesetzen, das Recht der Personengesellschaften und Körperschaften, das Recht
                                                         der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das notarielle Berufs- und Kostenrecht, Handels-
                                                         recht sowie Kenntnisse zur Zwangsvollstreckung, soweit diese Rechtsgebiete für die
                                                         notarielle Amtstätigkeit tatsächlich von Bedeutung sind. Für die schriftlichen Prü-
                                                         fungen gibt es jährlich zwei Prüfungstermine: im März oder April sowie im Septem-
                                                         ber oder Oktober. Die mündlichen Prüfungen folgen im Abstand von vier bis fünf
                                                         Monaten. Für die notarielle Fachprüfung ist im Falle des Nichtbestehens ein einma-
                                                         liger Wiederholungsversuch vorgesehen. Zum Zwecke der Notenverbesserung kann
                                                         die Prüfung nach frühestens drei Jahren einmal wiederholt werden. Die Kosten für
                                                         die notarielle Fachprüfung betragen 3.000 Euro. Das Durchschnittsalter bei der
                                                         Prüfungsanmeldung liegt bei circa 40 Jahren. Der Anteil der Teilnehmerinnen an
                                                         der notariellen Fachprüfung steigt stetig und liegt derzeit bei etwa einem Drittel.

                                                       · Nach Bestehen der notariellen Fachprüfung müssen Bewerberinnen und Bewer-
Quelle: Notarstatistik der Bundesnotarkammer
http://www.bnotk.de/Notar/Statistik/index.php            ber ihre Kenntnisse durch notarspezifische Fortbildung festigen und aktualisie-
                                                         ren. Hierbei müssen bei den Notarkammern oder anderen Berufsorganisationen
                                                         jährlich 15 Stunden Fortbildungsveranstaltungen besucht werden.

                                                       · An die notarielle Fachprüfung schließt sich eine Praxisausbildung an. Diese hat
                                                         einen Umfang von 160 Zeitstunden, erfolgt bei einer amtierenden Notarin oder
                                                         einem Notar und wird von der örtlichen Notarkammer organisiert. Die Praxisaus-
                                                         bildung muss nicht schon bei Ende der Bewerbungsfrist vorliegen, sondern kann
                                                         noch bis zur Bestellung zum Notar durchlaufen werden. Die Praxisausbildung kann
                                                         durch Praxiserfahrungen als Notarvertreter, Notariatsverwalter oder die erfolgreiche
                                                         Teilnahme an Praxislehrgängen auf bis zu 80 Stunden verkürzt werden.

                                                       Bedürfnisprüfung und Bestenauslese
                                                       Wer die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erfüllt, wird damit aber
                                                       noch nicht automatisch (Anwalts-)Notar oder -Notarin. Der Bedarf an Anwaltsno-
                                                       tarstellen wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung mithilfe der Bedürfnis-
                                                       zahl errechnet, wobei eine angemessene notarielle Versorgung der Rechtssuchen-
                                                       den sowie die Wahrung einer geordneten Altersstruktur des Notariats berücksich-
                                                       tigt werden. Die nach diesem Bedürfnisprinzip ermittelten Anwaltsnotarstellen
                                                       werden dann öffentlich ausgeschrieben. Kehrseite dieser Bedürfnisprüfung: Die
                               Nora Zunker             Notarstellen werden eher knapp gehalten, so dass die Chance auf Umsatz real ist.
                               hat Jura an der Hum-        Die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern auf ei-
                               boldt-Universität zu
                               Berlin studiert und     ne Notarstelle erfolgt nach dem bundeseinheitlichen Prinzip der Bestenauslese.
                               schreibt regelmäßig     Maßgeblich sind hierbei zu 40 Prozent die Note der zweiten juristischen Staats-
                               für Anwaltsblatt und
                               Anwaltsblatt Karriere   prüfung und zu 60 Prozent das Ergebnis der notariellen Fachprüfung, welches die
                               Leserreaktionen an
                                                       notarspezifischen Leistungen widerspiegelt und kürzer zurückliegt. Die Länge der
                               anwaltsblatt@anwalt-    anwaltlichen Tätigkeit, der Besuch von zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen
                               verein.de
                                                       sowie Vortrags- oder Autorentätigkeiten zu notarrechtlichen Themen werden hin-
                                                       gegen seit der Neuregelung 2011 nicht mehr bei der Auswahl berücksichtigt. //

524            AnwBl 10 / 2018
Anwälte fragen nach Ethik

Wie ist das mit der
                                                                                         Ein Mitglied aus dem DAV-Ausschuss
                                                                                         Anwaltsethik und Anwaltskultur gibt
                                                                                         seine ganz persönliche Antwort.

Fehlerkultur im Kleinen?                                                                 Wenn Sie es anders sehen:

                                                                                                                                                  AnwaltsPraxis
                                                                                         Schreiben Sie dem Ausschuss
                                                                                         (anwaltsblatt@anwaltverein.de).

Die Frage nach dem richtigen Handeln stellt sich im Alltag:                              Antworten werden im Anwaltsblatt
                                                                                         veröffentlicht.
Wie würden Sie mit Fehlern umgehen?
Der Anwalt reicht einen Ehescheidungsantrag bei Gericht ein, der einige unwichti-
ge, aber auch wichtige Fehler enthält. Beispielsweise ist die Staatsangehörigkeit ei-
nes Ehegatten falsch, auch der Trennungszeitpunkt stimmt nicht. Die Mandantin
erhält eine Abschrift, meldet sich empört und verlangt Berichtigung. Das wird
selbstverständlich – allerdings kommentarlos – erledigt. Die Mandantin erhält le-
diglich eine Abschrift. Mehr nicht. Wie so häufig ist jetzt in der Akte „der (Fehler-)
Wurm drin“. Die Mandantin erhält die erste Rechnung, die aber von einem falschen
Verfahrenswert ausgeht, leider auch noch von einem zu hohen Wert. Diesmal ent-
schuldigt sich der Anwalt schriftlich „für das Büroversehen“ und schickt die richtige
Rechnung.

                                Muss sich ein Anwalt für derartige
                                Fehler selbst entschuldigen? Reicht
                                ein Brief aus, man bitte „das Büro-
                                versehen“ zu entschuldigen?

   Fehlerkultur ist die Art und Weise, wie eine Organisation – hier das An-
   waltsbüro – mit eigenen Fehlern umgeht. Wie Fehler betrachtet und bewer-
   tet werden und wie auf Fehler im Alltag reagiert wird, wirkt sich auf die             DAV-Ausschuss Anwaltsethik und
   Kanzlei in jedem Falle aus. Die eigenen Erfolge sprechen sich nicht so                Anwaltskultur
   schnell herum, wie ein einmal begangener Fehler, jedenfalls dann, wenn er
   nicht aufgearbeitet wurde.
                                                                                         Der DAV hat einen Ausschuss Anwaltsethik
       Eine ausdrückliche und schnelle Entschuldigung ist natürlich selbstver-           und Anwaltskultur. Dieser Ausschuss will
   ständlich und zwar durch den Anwalt selbst, nicht durch das Personal, auf             eine Diskussion darüber führen und aus-
   das man nur selten derartige Fehler abwälzen kann. Auch Anwälte machen                lösen, ob die anwaltliche Tätigkeit auch
   Fehler, hoffentlich erkennen sie ihre Fehler und lernen daraus. Wikipedia             ethischen Maßstäben unterliegt, und wenn
   zitiert in dem Zusammenhang kluge Köpfe. Konfuzius: „Wer einen Fehler                 ja, welchen. Der Vorstand des DAV hat
   gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.“ Horaz: „In               beschlossen, keinen Ethikkodex zu formu-
                                                                                         lieren. Einmal fehlt hierfür die Legitimation.
   Fehler führt uns die Flucht vor Fehlern.“ Und Cicero: „Jeder Mensch kann              Zum anderen läuft ein solcher Kodex
   irren, aber nur Dummköpfe verharren im Irrtum.“ Soweit so gut. Deshalb                Gefahr, beschlossen und vergessen zu
   geht doch nichts über eine persönliche Entschuldigung, am besten zumin-               werden. Eine beständige Diskussion um
   dest telefonisch.                                                                     ethische Fragen vermag das Problem-
       Ich habe einmal den Gegner fehlerhaft wegen Unterhalt in Verzug ge-               bewusstsein mehr zu prägen und zu
   setzt. Der Mandantin ist dadurch ein Schaden von ca. 3.000 Euro entstanden.           schärfen. Die Rubrik gibt es seit 2012 im
                                                                                         Anwaltsblatt, seit 2017 antworten
   Ich habe die Mandantin sofort angerufen, mich entschuldigt und ihr die
                                                                                         Ausschussmitglieder.
   Zahlung des Betrages angekündigt. Eine Zahlung wollte sie aber keinesfalls            Es sind jeweils ihre persönlichen Antworten,
   haben. Kompromissweise war sie schließlich bereit, die Hälfte des Betrages            keine Stellungnahmen des gesamten
   anzunehmen. Bei einer persönlichen Entschuldigung dankt der Mandant es                Ausschusses oder des DAV.
   seinem Anwalt und – verzeiht. Meistens bleibt er dem Anwalt auch weiterhin
   gewogen. Denn er weiß auch: Wir alle machen Fehler.                                   Dem DA V-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur
   Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek, Berlin                             gehören die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
                                                                                         an: Dr. Jörg Meister (Vorsitzender), Dr. Joachim Frhr.
                                                                                         von Falkenhausen, Prof. Niko Härting, Markus
                                                                                         Hartung, Petra Heinicke, Hartmut Kilger, Ingeborg
                                                                                         Rakete-Dombek (auch Notarin), Eghard Teichmann
                                                                                         (auch Notar) und Silke Waterschek.

                                                                                                              AnwBl 10 / 2018             525
Syndikus: BGH will entscheiden                   G astkommentar

Seit Anfang 2016 gibt es das Syndikusge-
setz. Doch längst noch nicht sind alle
Rechtsfragen geklärt. Der Anwaltssenat           Feuerprobe steht
des Bundesgerichtshofs hat gleich in
mehreren Verfahren die Berufung zugelas-         noch aus
sen:
                                                 Wie die neue Bundesjustizministerin
• Der BGH will zum einen klären, ob und
unter welchen Voraussetzungen Ange-              Katarina Barley ins Amt gestartet ist
stellte im öffentlichen Dienst als Syndikus-     Rechtsanwalt Hasso Suliak, Legal Tribune Online (LTO)
rechtsanwälte zuzulassen sind (BGH, Be-
schluss vom 29. Mai 2018 – AnwZ (Brfg)
31/17: Tätigkeit im Rechtsamt eines Land-        Bundesjustizministerin Katarina Barley war in den ersten Mona-
kreises; BGH, Beschluss vom 29. Mai              ten ihres Amtes eine ruhige Zeit vergönnt. Der Wirbel um die
2018 – AnwZ (Brfg) 38/17: Jobcenter Ar-          Missachtung des Rechtsstaats (Causa Sami A.) betraf im We-
beit und Grundsicherung). Diese Frage be-
                                                 sentlichen Nordrhein-Westfalen und auch ansonsten gab es
schäftigt schon länger die Anwalts-
gerichtshöfe. Der Großteil geht von der
                                                 nichts, was die Probezeit der SPD-Ministerin überschattete. Die
Zulassungsmöglichkeit aus. Einen lesens-         49jährige durfte sich in erster Linie um SPD-Prestigeprojekte
werten Überblick über die divergierende          wie Musterfeststellungsklage und Mietpreisbremse kümmern.
AGH-Rechtsprechung bietet Huff im An-            Und auch wenn beide Vorhaben vom Koalitionspartner noch zu-
waltsblatt (Huff, AnwBl Online 2018, 618).       rechtgestutzt wurden: Man wird der Ministerin wohl einen or-
Bereits am 15. Oktober 2018 wird der An-         dentlichen, aber unspektakulären Jobstart attestieren. Unspekta-    Hasso Suliak ist Rechts-
waltssenat des BGH über die Zulassung            kulär, weil sie bei dem ein oder anderen Gesetz durchaus muti-      anwalt und arbeitet als
einer Syndikusrechtsanwältin verhandeln,         ger hätte ans Werk gehen können: So etwa beim Schutz für            Redakteur im Haupt-
                                                                                                                     stadtbüro von Legal Tri-
die als Arbeitsrechtlerin für eine Stadt tätig   Whistleblower oder der rechtlichen Anerkennung des dritten          bune Online (LTO) in
ist (BGH, AnwZ (Brfg) 68/17). Am selben                                                                              Berlin.
                                                 Geschlechts. Hier hatten sich Einige mehr erhofft. Katarina Bar-
Tag entscheidet er noch über drei weitere
Syndikusfälle (BGH, AnwZ (Brfg) 2/17, 58/
                                                 ley hat indes brav Dienst nach Vorschrift verrichtet und nur das    Leserreaktionen an
                                                                                                                     anwaltsblatt@anwalt
17 und 20/18).                                   umgesetzt was EU und BVerfG angemahnt hatten. Bloß kein             verein.de.

• Zum anderen hat sich der BGH den Fall          Streit mit dem Koalitionspartner. Deshalb lässt auch der Vor-
eines General Counsel auf den Tisch ge-          schlag zur Reform des § 219 a StGB auf sich warten.
holt, der bei einer GmbH als Syndikus-                Bald dürfte es mit der Ruhe für die Ministerin aber ohnehin
rechtsanwalt tätig sein will, wohl aber          ein Ende haben: Schließlich hat sich Schwarz-Rot rechtspoli-
auch Geschäftsführer ist. Die im Zusam-          tisch nicht nur auf mehr Verbraucherschutz und bezahlbares
menhang mit der Geschäftsführerstellung          Wohnen geeinigt. Spätestens 2019 stehen Vorhaben auf der           „Bald dürfte es
aufgeworfenen Fragen bedürften einer             Agenda, die der CDU/CSU wichtig sind. Sie verstecken sich           mit der Ruhe
Klärung im Berufungsverfahren, heißt es
                                                 hinter einem Projekt, das auch die Ministerin immer gerne er-       für die Ministe-
in dem Zulassungsbeschluss (BGH, Be-
schluss vom 29. Mai 2018 – AnwZ (Brfg)
                                                 wähnt: Der Pakt für den Rechtsstaat. Doch während Barley da-        rin ein Ende
22/17).                                          runter die verbesserte Ausstattung der Justiz und eine Quali-       haben: Spätes-
Sämtliche Beschlüsse sind abrufbar unter         tätsoffensive bei der Digitalisierung versteht, hat die Union       tens 2019 geht
www.bundesgerichtshof.de                         eine andere Vision: Auf einer Veranstaltung der CDU/CSU-            es um den Pakt
                                                 Bundestagfraktion wurde deutlich, dass sie weniger den Rechts-      für den Rechts-
                                                 staat stärken, als vielmehr die Stellung der Strafverteidiger im
Syndikus-Wirtschaftsprüfer?                      Strafprozess schwächen will. Dorn im Auge sind ihr mühsam-
                                                                                                                     staat.“
                                                 langwierige Strafverfahren, in denen Anwälte eigentlich nur ih-
Rechtsanwälte und Steuerberater haben            ren Job machen und das Instrumentarium der StPO zu Guns-
den Syndikusrechtsanwalt beziehungs-
                                                 ten ihrer Mandanten ausschöpfen. Konkret geht es um die „vier
weise Syndikussteuerberater. Die Wirt-
schaftsprüferkammer hat nun am 29. Au-
                                                 Bs“: Beweis- und Befangenheitsanträge, Besetzungsrüge und
gust 2018 eine Initiativstellungnahme vor-       die Bündelung der Nebenklage. Alle diese Instrumente sollen
gelegt, in der sie die Einführung eines          geändert werden, um Strafverfahren zu beschleunigen.
„Syndikus-WP/vBP“ (Wirtschaftsprüfer/                 Unterstützt wird der „kurze Prozess“ vom Deutschen
vereidigten Buchprüfer) fordert.                 Richterbund (DRB) und Deutscher Polizeigewerkschaft
Eine allgemeine Regelung, den Beruf mit          (DPolG). Sie kritisieren zunehmend die Anwaltschaft. Aus-
bestimmten Einschränkungen auch im An-           gerechnet der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt beklagte
stellungsverhältnis insbesondere bei ge-         kürzlich, dass Anwälte „mittlerweile eine sehr unrühmliche
werblichen Arbeitgebern ausüben zu dür-          Rolle in der Gesellschaft“ spielten. Viele von ihnen hätten
fen, sei der Wirtschaftsprüferordnung
                                                 sich als Instrument der Rechtspflege fast verabschiedet. Kri-
(WPO) bis heute fremd, so die Kammer.
Eine Änderung sei aber erforderlich, um
                                                 tisch hatte sich auch der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa ge-
das Berufsbild zeitgemäß zu gestalten und        äußert. Es sei an der Zeit, mit der Anwaltschaft über eine „ver-
Wirtschaftsprüfern/vereidigten Buchprü-          nünftige Verteidigerkultur“ zu reden.
fern größere Freiräume bei der Planung                Nach bestandener Probezeit steht Katarina Barley dem-
ihrer beruflichen Lebensläufe zu verschaf-       nach die Feuerprobe noch bevor. Hardliner aus der Union
fen.                                             gilt es in Schach zu halten – zum Wohle des Rechtsstaats, im
                                                 Pakt mit der Anwaltschaft. //

526         AnwBl 10 / 2018
K o m m e n ta r                                                                               L es e r r e a k ti o n

Das beA ist da: Nicht ärgern,                                                                  » Der richtige Anwalt

                                                                                                                                                    AnwaltsPraxis
                                                                                                   für das Kind
einfach nutzen                                                                                     Zu der Anmerkung „Sorgerechtsstreit:
                                                                                                   Anwalt des Kindes muss kein Anwalt sein“
Warum der Start des beA am 3. September 2018                                                       (BGH, Beschl. v. 27.6.2018 – XII ZB 46/18) von
eine gute Nachricht für die Anwaltschaft ist                                                       Jessika Kallenbach auf www.anwaltsblatt.de
                                                                                                   am 9. August 2018:
Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Frankfurt am Main
                                                                                                   Nein, der Verfasser dieser Reaktion ist
                                                                                                   nicht im Familienrecht als Rechtsanwalt
Das beA läuft. Klar, der Start am 3. September 2018 war kein                                       tätig, meine Kanzlei indes schon und
glänzender. Nicht nur wegen der Vorgeschichte von fast fünf                                        das auch intensiv. Vielleicht gibt mir das
Jahren. Die Postfächer waren zwar zugänglich, aber nicht in je-                                    aber genau die notwendige Distanz, um
der IT-Konstellation mit Betriebssystem, Internetbrowser und                                       der Urteilsschelte zu antworten.
Kanzleisoftware lief schon alles rund. Und natürlich ist es är-                                    Die Entscheidung des BGH ist nämlich
                                                                                                   uneingeschränkt zutreffend! Ein Verfah-
gerlich, dass Anwältinnen und Anwälte nun das beA vom Neu-
                                                                                                   rensbeistand – mit welcher beruflichen
start an „passiv“ nutzen, also Mitteilungen zur Kenntnis neh-                                      Vorbildung/Qualifikation auch immer –
men müssen, die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aber                                              kann nach meiner Einschätzung allemal
auf eine Testphase verzichtet hat. Eine Testphase wäre möglich                                     die Kindesinteressen mindestens ge-
gewesen, wenn die BRAK umsichtiger gehandelt hätte.                Martin Schafhausen ist          nauso gut wahrnehmen wie ein Rechts-
    Für die Zukunft wichtig ist allein: Das beA ist endlich da!    Rechtsanwalt in Frank-          anwalt. Erst recht gilt dies, wenn – was
Rückblickend betrachtet, müssen wir Markus Drenger und             furt am Main. Er ist Vor-
                                                                   sitzender des DAV-Aus-          beispielhaft durch die Autorin angeführt
seinen Mitstreitern und Mitstreiterinnen vom Chaos Com-            schusses Elektronischer         wird – „in diesem Bereich auch Sozial-
                                                                   Rechtsverkehr.                  pädagogen, Pädagogen, Mediatoren,
puter Club dankbar sein, dass sie die Sicherheitslücken im
beA aufgezeigt haben, kurz bevor die passive Nutzungspflicht       Leserreaktionen an              Erzieher oder Psychologen mit ganz an-
am 1. Januar 2018 greifen sollte. Das Secunet-Gutachten be-
                                                                   anwaltsblatt@anwalt             deren fachlichen Qualifikationen“ tätig
                                                                   verein.de.
legt, wie richtig das Abschalten des beA kurz vor Weihnachten                                      sind. Was qualifiziert denn den Rechts-
                                                                                                   anwalt an dieser Stelle besser? Was
2017 war. Und die Gutachter haben dafür gesorgt, dass das
                                                                                                   überhebt ihn im Wortsinne? Dieser hat ja
Anwaltspostfach jetzt besser geworden ist. Viele Fehler sind                                       gerade keine Ausbildung als Sozialpä-
erkannt und beseitigt worden, von denen wir im Dezember                                            dagoge, Erzieher oder Psychologe.
nichts ahnten. Dass sie tatsächlich beseitigt wurden, unter-                                       Kommt es wirklich auf die vermeintlich
stelle ich gern, auch wenn „nur“ die Ergebnisse der Re-Tests      „Die Kanzleien                   allein selig machende juristische Qualifi-
(Stand: 17. August 2018) von Secunet veröffentlicht wurden.        werden über-                    kation an? Das Familiengericht hat die
    Die vergangenen Wochen haben auch gezeigt, dass die            legen müssen,                   juristischen Aspekte zu würdigen. Da
BRAK gut daran tat, offener als in den Monaten zuvor über                                          sind diese gut aufgehoben. Die Partei-
das beA zu informieren. Anwältinnen und Anwälte werden
                                                                   ob das beA                      interessen der jeweiligen Elternteile (mit
auch in Zukunft Vertrauen in das beA, ja in den elektro-           nicht eine                      dem angeblichen Blick auf das Kindes-
nischen Rechtsverkehr, nur zurückgewinnen, wenn zeitnah            sichere Kom-                    wohl) werden ebenso durch Juristen
von der BRAK über Ausfälle, Angriffsversuche, Schwachstel-         munikationen                    (Rechtsanwälte) wahrgenommen und in
                                                                   mit Mandantin-                  diesem Zusammenhang weiterer juristi-
len und Updates berichtet wird. Denn gewiss ist: Das Postfach
                                                                                                   scher Input für das Verfahren geleistet.
wird auch in Zukunft nicht fehlerfrei laufen. Eine absolute        nen und Man-                    Mehr braucht es nicht.
und dauerhafte Sicherheit der beA-Infrastruktur kann es und        danten möglich                  Wenn dann neben oder gar anstatt Ver-
wird es nicht geben. Die BRAK sollte daher doch einen Fach-        macht.“                         fahrenspflegern auch noch Anwälte für
beirat für das beA schaffen. In diesem Fachbeirat ist anwalt-                                      das betroffene Kind auftauchen, ent-
liche Expertise, insbesondere natürlich IT-rechtliche anwalt-                                      krampft das ganz sicher nicht die Situa-
liche Expertise ebenso notwendig, wie die technische Unter-                                        tion und förderlich für das Kindeswohl ist
stützung externer Mitglieder.                                                                      es allemal auch nicht. Es ist ein weiteres
    Die Diskussion über die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung                                           Drehen an der Eskalationsschraube, das
(E2E) hat, vollkommen zu Recht, die Frage nach der Sicher-                                         eintritt und im Ergebnis von der Verfas-
                                                                                                   serin – wenn auch ungewollt – postuliert
heit der elektronischen Kommunikation mit Mandanten aus
                                                                                                   wird. Wer soll denn den Kontakt zum
dem Dunkeln gezogen. Auch das ist ein positiver Nebeneffekt                                        Anwalt halten? Nach der Vorstellung der
des beA-Neustarts. Auch wenn eine E2E-Verschlüsselung an-                                          Klagepartei in dem vom BGH entschie-
waltlicher Kommunikation weder berufsrechtlich noch daten-                                         denen Fall wohl ein Elternteil. Wenn das
schutzrechtlich zwingend erforderlich ist, werden die Kanzlei-                                     keine doppelte parteiische Interessen-
en überlegen müssen, ob das beA nicht doch in Zukunft eine                                         wahrnehmung ist, was dann?
sichere Kommunikation möglich machen wird. Mandantin-                                              Die Besprechungsentscheidung des
nen und Mandanten werden in das beA verschlüsselt senden                                           BGH ist daher ausdrücklich eine erfreu-
können und erhalten aus dem beA verschlüsselte Anwaltspost                                         liche Entscheidung, für die im Familien-
– nachdem sie sich für ein eigenes Postfach authentifiziert                                        recht tätigen Anwälte aus pekuniären
                                                                                                   Interessen vielleicht weniger, aber in je-
haben. Wenn dann noch das Kanzleipostfach kommt, könnte
                                                                                                   dem Fall für die betroffenen Kinder.
ein beA 2.0 die Anwaltswelt besser machen. Nutzen wir also
das beA. Bezahlt haben wir es ohnehin schon. //                                                    Rechtsanwalt Carsten Oehlmann, Mühlhausen

                                                                                                                         AnwBl 10 / 2018    527
Nebentätigkeit Referendare                        Bericht aus Berlin

Die FDP-Fraktion des Bundestages hat
eine Kleine Anfrage zum „untragbaren Zu-
stand“ bei der Nebentätigkeitsvergütung           Wieso blieb Stamp – und was
von Referendaren an die Bundesregierung
gerichtet (Drs. 19/3947). Seit dem das            hat das mit Sprache zu tun?
Bundessozialgericht 2015 entschieden
hatte, dass das zusätzliche Einkommen
                                                  Die Entgrenzung des Rechts kümmert manchen
der Referendare als beitragspflichtiges Ar-       Politiker nicht mehr sehr
beitsentgelt zu behandeln ist, sofern es          Peter Carstens, Berlin
sich nicht um eine abgrenzbare oder selb-
ständige Tätigkeit in der Kanzlei handelt
(BSG, Urteil vom 31. März 2015 – B 12 R           Folgt der sprachlichen Entgrenzung in der Politik nun das
1/13 R), ist die Ausübung einer Neben-            Biegen und Beugen des Rechts? Oder handelt es sich bei Fäl-
tätigkeit in der Kanzlei erschwert. Der DAV       len wie der Abschiebung von Sami A. und der Haltung des
fordert daher eine Änderung im SGB IV,
                                                  sächsischen Ministerpräsidenten zur Pressefreiheit um zu-
um weiterhin eine Nebentätigkeit mit Zu-
satzvergütung während des Referenda-
                                                  sammenhangslose Einzelerscheinungen?
riats ausüben zu können (Initiativstellung-           Jedenfalls fällt auf, dass sich Fälle häufen, in denen nicht
nahme Nr. 6/2018). Die Vorsitzende des            bloß ruchloser geredet wird, sondern die Exekutive auch han-
DAV-Ausschusses Aus- und Fortbildung              delt, als böten Recht und Gesetz bloß allgemeine Handlungs-
Sabine Gries-Redeker hatte im Anwalts-            vorschläge, die man bei Bedarf ignorieren kann. In manchen
blatt eine entsprechende Gesetzesreform           Regionen, etwa Cottbus in Ost-Brandenburg oder zuletzt              Peter Carstens ist
angeregt (AnwBl 2018, 370). Der Vor-              Chemnitz in Sachsen kommt es zu Kundgebungen, die sich              Korrespondent der
schlag wurde nun von der FDP-Fraktion in          zur Selbstjustiz berufen fühlen. Die Sprache in der Politik         Frankfurter Allgemeine
                                                                                                                      Sonntagszeitung in
der Kleinen Anfrage aufgegriffen.                 hat sich während der vergangenen Jahren stark verändert.            Berlin.
                                                                                                                      Er schreibt im Wechsel
                                                  Schlüsselwörter und Stigma-Kampagnen zu Kontrollverlust,            mit Christian Bommarius.
L es e r r e a k ti o n
                                                  Merkel-Diktatur, Lügenpresse, aber auch Anti-Abschiebe-In-          Leserreaktionen an
                                                  dustrie und Asyltourismus haben das Sprach-Klima ver-
» Mitarbeiter muss man
                                                                                                                      anwaltsblatt@anwalt
                                                  ändert. Die Grenzen des Sagbaren haben sich verschoben.             verein.de.

                                                  Dass Alexander Gauland sanktionslos das Dritte Reich und
    sich leisten können                           die NS-Vernichtungspolitik als „nur ein Vogelschiss in über
    Zu dem Kommentar „Hidden Champions“
                                                  tausend Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“ charakte-
    von Rechtsanwalt Oliver Allesch im Doppel-    risieren darf, ist neu. Das Sagen des Unsäglichen Alltag wer-
    heft August/ September des Anwaltsblatts      den zu lassen, sein erklärtes Ziel. Dahinter, kaum verborgen,      „Die Grenzen
    (AnwBl 2018, 463):
                                                  steckt die Absicht, den Worten Taten folgen zu lassen.              des Sagbaren
    Der Kollege ist scheinbar ein Witzbold.           Die veränderten Definitionen schaffen bereits Realitäten.       haben sich ver-
    Wie sollen denn kleine Kanzleien wie wir      Der parlamentarische Alltag ist auf die AfD fixiert. Zwischen-      schoben.“
    leistungsgerecht und sozialadäquat be-        durch wackelt der Rechtsstaat: Der FDP-Migrationsminister
    zahlen? Das RVG sowie die Ver-                trickst ein Gericht aus, der Innenminister in Düsseldorf faselt
    gütungssätze sind veraltet. Die Man-          vom Volksempfinden. In Sachsen missachtet ein paar Tage
    date werden aufwändiger. Zugleich             später die Polizei bei einer Pegida-Demo das Grundrecht auf
    steigen die Mieten und die Kosten für IT
                                                  freie Berichterstattung. Sie behindert ein Kamerateam, statt
    samt beA. Die Sozialabgaben fressen
    das Netto-Gehalt. Der Artikel ist ein
                                                  es zu schützen. Dafür findet die Polizei totale Rückendeckung
    Hohn auf die aktuelle Struktur.               des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer. Der Polizeiprä-
                                                  sident erkannte, dass er auf eine juristische Wand zusteuert.
    Rechtsanwalt Axel Kath, Berlin                Der Vollbremsung, hier als Entschuldigung, folgen in den Ta-
                                                  gen darauf wortreiche Angebote, den Journalisten die Presse-
Veranstaltung                                     freiheit zu garantieren. Eine begrüßenswerte Entwicklung in
                                                  Sachsen, wo sich selbst Mitarbeiter des Heimatsenders nicht
                                                  mehr ohne Bodyguard zu Pegida trauen. Der Ministerprä-
26.10.           Herbsttagung 2018                sident fiel daraufhin in tiefes Schweigen. Immerhin.
                 „Der Beruf des Rechtsanwalts         Noch werden solche Rechts- und Tabubrüche meistens re-
                 im 21. Jahrhundert“              pariert. Doch schon die Tatsache, dass beispielsweise der Mi-
                                                  grationsminister Joachim Stamp von der einstigen Rechts-
      Freitag    14:00–18:00 Uhr
                                                  staatspartei FDP einfach so im Amt hocken bleibt, belegt, wie
           Ort   Kanzleiräume von CMS             abgestumpft die Politik bereits ist. Bei den verhetzenden Äu-
                 Hasche Sigle, Berlin             ßerungen führender CSU-Politiker über die angebliche „An-
Veranstalter     Forschungsinstitut für           ti-Abschiebe-Industrie“ waren es denn auch nicht achtsame
                 Anwaltsrecht, Humboldt           Vorstandsmitglieder, die den Irrflug stoppten, sondern Wäh-
                 Universität zu Berlin            ler aus ihrem Spektrum, die der CSU bei Meinungsumfragen
 Anmeldung       https://ifa.rewi.hu-berlin.de/   die Zustimmung versagen. Für sie gehören zur Politik offen-
                 events/Herbsttagung2018/         bar Recht und Anstand. Sollte man sich merken. //
    Gebühr:      60 Euro

528              AnwBl 10 / 2018
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