UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge

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BD | Budgetdienst

Analyse des Budgetdienstes

UG 51-Kassenverwaltung und
UG 58-Finanzierungen,
Währungstauschverträge

Grundlage für die Analyse ist folgendes Dokument:

      Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5
       Wirkungscontrollingverordnung (74/BA)

                                                                       9. Februar 2022
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                               Seite

1     Gegenstand der Analyse ................................................................................................ 5

2     Wirkungsorientierung 2020 ............................................................................................. 6

    2.1     Gesamtüberblick UG 51-Kassenverwaltung ............................................................ 7

      2.1.1        Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen ..................................................... 7

      Wirkungsziel 1 ................................................................................................................ 7

      Wirkungsziel 2 ................................................................................................................ 8

    2.2     Gesamtüberblick UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge ....................... 9

      2.2.1        Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen ..................................................... 9

      Wirkungsziel 1 ................................................................................................................ 9

      Wirkungsziel 2 ...............................................................................................................10

3     Überblick über den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt in der Untergliederung .........11

    3.1     UG 51-Kassenverwaltung.......................................................................................11

    3.2     UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge ..................................................12

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA 2022.........................13

      UG 51-Kassenverwaltung..............................................................................................13

      UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge .........................................................15

                                                                                                                               2 / 16
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Abkürzungsverzeichnis
Abs.                          Absatz

BFG                           Bundesfinanzgesetz

BFG-E                         Entwurf zum Bundesfinanzgesetz

BFRG-E                        Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz

BHG                           Bundeshaushaltsgesetz

BRA                           Bundesrechnungsabschluss

BVA                           Bundesvoranschlag

DB                            Detailbudget(s)

Diff.                         Differenz

EU                            Europäische Union

EUR                           Euro

EZB                           Europäische Zentralbank

gem.                          gemäß

iHv                           in Höhe von

Mio.                          Million(en)

Mrd.                          Milliarde(n)

OeNB                          Oesterreichische Nationalbank

rd.                           rund

RRF                           Aufbau- und Resilienzfazilität

UG                            Untergliederung(en)

                                                                                         3 / 16
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Tabellenverzeichnis
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Tabelle 1:    Aus- und Einzahlungen in der Untergliederung ...............................................11

Tabelle 2:    Aufwendungen und Auszahlungen in der Untergliederung ..............................12

                                                                                                      4 / 16
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1       Gegenstand der Analyse
Der Budgetdienst hat die Berichte zur Wirkungsorientierung 2020, zur Wirkungsorientierten
Folgenabschätzung 2020, den Förderungen 2020, den Ergebnissen des Beteiligungs- und
Finanzcontrollings     zum        31. März    und   zum     30. September         2021    sowie     den
Beteiligungsbericht 2022 in eigenen Analysen umfassend erörtert:

        Analyse des Budgetdienstes zum Bericht zur Wirkungsorientierung 2020

        Analyse     des    Budgetdienstes      zum     Bericht    über     die    Wirkungsorientierte
         Folgenabschätzung 2020

        Analyse des Budgetdienstes zum Förderungsbericht 2020

        Analyse    des    Budgetdienstes     zum     Beteiligungs-   und    Finanzcontrolling      zum
         31. März 2021 und zum Beteiligungsbericht 2022

        Analyse    des    Budgetdienstes     zum     Beteiligungs-   und    Finanzcontrolling      zum
         30. September 2021

Nachfolgend wird im Hinblick auf die vorgesehene Behandlung im Unterausschuss des
Budgetausschusses            am       16. Februar 2022       die      Wirkungsorientierung           der
UG 51-Kassenverwaltung und der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
näher beleuchtet.

Um die genannten Berichte auch in einen Kontext zum Budgetvollzug und zum Budget 2022
zu bringen, stellt der Budgetdienst in seiner Analyse auch die budgetären Entwicklungen der
UG 51-Kassenverwaltung und der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge im
Überblick    dar.    Damit    soll     eine   gemeinsame       Betrachtung        von    Finanz-    und
Wirkungsinformationen forciert werden.

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2     Wirkungsorientierung 2020
Entsprechend dem Budgetgrundsatz der Wirkungsorientierung werden im Bundesvoranschlag
(BVA) die für eine Untergliederung bereitgestellten Mittel mit konkreten Wirkungs- und
Leistungszielen verknüpft (Outcome/Output-Orientierung). Die Ergebnisberichterstattung
erfolgt hingegen mit dem Bericht zur Wirkungsorientierung für die Wirkungsinformationen und
mit dem Bundesrechnungsabschluss (BRA) für die Finanzinformationen getrennt und ist auch
inhaltlich nicht miteinander verknüpft.

Der   Bericht     der      ressortübergreifenden   Wirkungscontrollingstelle    des    BMKÖS     zur
Wirkungsorientierung 2020 fasst die Ergebnisse der internen Evaluierungen der einzelnen
Bundesministerien zu den im BVA enthaltenen Wirkungsinformationen zusammen, wobei auf
Ebene der Untergliederung die Wirkungsziele und Indikatoren sowie auf Globalbudgetebene
die Maßnahmen einbezogen werden. Die Inhalte dieses Berichts stellen den Fokus der
nachfolgenden Abschnitte dar. Ergänzend zu den Wirkungszielen werden in dieser Analyse
wesentliche im Zuge des BVA 2021 und des BVA 2022 vorgenommene Änderungen der
Wirkungsziele und Kennzahlen beschrieben.

Um eine mittelfristige Betrachtung der Wirkungsinformationen zu ermöglichen, hat der
Budgetdienst die Angaben zur Wirkungsorientierung des BVA 2020 aufbereitet. Den
Wirkungszielen und den Kennzahlen wurde dabei der Zielerreichungsgrad gemäß den
Berichten zur Wirkungsorientierung (überplanmäßig, zur Gänze, überwiegend, teilweise und
nicht erreicht) zugeordnet. Die Kennzahlen wurden weiters um Zielzustände für die Jahre ab
2021 aus den BVA 2021 und 2022 sowie teilweise auch um die Erläuterungen aus dem
BVA 2022        ergänzt.     Mit   dieser    Darstellung   ist   ersichtlich,   ob    die   Zielwerte
vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte
angelegt ist.

In einem Anhang werden die im BFG 2022 enthaltenen Angaben zur Wirkungsorientierung
der   UG 51-Kassenverwaltung           und     UG 58-Finanzierungen,       Währungstauschverträge
(Wirkungsziele, Maßnahmen und Indikatoren) zusammengestellt, wobei für die Kennzahlen
die in den Vorjahren angestrebten Zielzustände den Istzuständen gegenübergestellt werden.

                                                                                               6 / 16
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2.1      Gesamtüberblick UG 51-Kassenverwaltung

Die beiden Wirkungsziele der UG 51-Kassenverwaltung befassen sich ausschließlich mit dem
im DB 51.01.01 abgebildeten Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung
wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Die Wirkungsziele bzw.
Indikatoren könnten um weitere Aspekte des Liquiditätsmanagements des Bundes erweitert
werden, wie etwa um eine auf das notwendige Ausmaß begrenzte der Zurverfügungstellung
von Treuhandgeldern an Abwicklungsstellen und ausgegliederte Einrichtungen.

Während der COVID-19-Krise kam es zu einer höheren Liquiditätshaltung. Die liquiden Mittel
zum 31. Dezember 2020 waren mit 10,1 Mrd. EUR um 6,7 Mrd. EUR höher als Ende 2019.
Beim derzeitigen Negativzinsumfeld führte die höhere Liquidität zu höheren Auszahlungen für
Negativzinsen in der UG 51-Kassenverwaltung. Dem stehen jedoch höhere Einzahlungen aus
Negativzinsen          bei     der      Schuldenaufnahme              zur     Liquiditätssteigerung      in     der
UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge gegenüber.

Das Management der Rückflüsse aus der EU (DB 51.01.04), das die zweite Kernaufgabe der
Untergliederung darstellt, wird in den Wirkungsinformationen auf Untergliederungsebene nicht
abgebildet.

2.1.1      Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen

Wirkungsziel 1

 WZ 1: Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des Bundes.
                                         2016              2017             2018             2019        2020
 Erreichungsgrad lt. WO-Bericht            *)               *)            zur Gänze       zur Gänze    zur Gänze

*) Das Wirkungsziel wurde mit dem BVA 2018/2019 neu aufgenommen. Entfallen ist dafür das Wirkungsziel „Langfristige
Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes“.

Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.

Die für das Wirkungsziel 1 („Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der
täglichen Zahlungen des Bundes“) verwendeten Kennzahlen stellen auf einen zu jedem
Zeitpunkt positiven Kontostand des Bundes bzw. auf die Anzahl aufgrund mangelnder
Liquidität nicht getätigten Zahlungen des Bundes ab. Dies wurde in der Vergangenheit immer
erreicht. Das Wirkungsziel 1 wird damit als „zur Gänze“ erreicht bewertet.

                                                                                                              7 / 16
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Kennzahl 51.1.1

Kennzahl 51.1.1       Nicht durchgeführte Zahlungen
Berechnungsmethode Die Anzahl der nicht durchgeführten Zahlungen an einem Tag aufgrund mangelnder Liquidität = 0.
          Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
  Messgrößenangabe Anzahl
                               2016                  2017               2018                2019                2020              2021            2022          2023
           Zielzustand                     0                    0                   0                   0                   0             0               0              0
            Istzustand                     0                    0                   0                   0                   0
        Zielerreichung     = Zielzustand        = Zielzustand       = Zielzustand       = Zielzustand       = Zielzustand
 Erreichungsgrad laut
                            zur Gänze            zur Gänze           zur Gänze           zur Gänze           zur Gänze
           WO-Bericht
             BVA 2020

Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020.

Kennzahl 51.1.2

Kennzahl 51.1.2        Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK
Berechnungsmethode     Kontostand Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK > 0
          Datenquelle  Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
  Messgrößenangabe     EUR
                               2016               2017                2018               2019                2020                2021       2022                2023
           Zielzustand                 >0                  >0                 >0                  >0                  >0              >0             >0                 >0
            Istzustand                   0                   0                  0                   0                  0
        Zielerreichung    = Zielzustand       = Zielzustand      = Zielzustand       = Zielzustand       = Zielzustand
 Erreichungsgrad laut
                            zur Gänze          zur Gänze           zur Gänze          zur Gänze           zur Gänze
           WO-Bericht
                       Die Istzustände für den Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK in den Jahren 2018 bis 2020 betragen > 0. Aufgrund einer technischen
             BVA 2022 Umstellung ist hier die Darstellung mit dem Vergleichszeichen ">" bei den Istzuständen nicht mehr möglich.

Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020.

Wirkungsziel 2

 WZ 2: Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes.
                                         2016               2017            2018           2019                                                             2020
 Erreichungsgrad lt. WO-Bericht        zur Gänze          zur Gänze       zur Gänze      zur Gänze                                                        zur Gänze

Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.

Wirkungsziel 2                   ist           die      Aufrechterhaltung                          der         sehr             hohen          Kreditqualität          der
Kassenveranlagungen des Bundes. Die einzige Kennzahl hat das Ziel, dass bei den
Veranlagungen das Kapital (inklusive Zinsen) vollständig rückerstattet wird. In der
Vergangenheit war dies jeweils der Fall und das Wirkungsziel wurde „zur Gänze“ erreicht.

Anstelle von (positiven) Zinsrückflüssen aus Kassenveranlagungen mussten in den letzten
Jahren Negativzinsen bezahlt werden. Weil nur Geschäftspartner mit hoher Bonität verwendet
werden, ist auch der Zinssatz nahe am Einlagesatz der Europäischen Zentralbank (EZB;
derzeit -0,5 %).

Kennzahl 51.2.1

Kennzahl 51.2.1        Kapitalrückflüsse inklusive Zinsen
Berechnungsmethode     Anteil des vollständig zurückerstatteten Kapitals inklusive Zinsen aus Veranlagungen
          Datenquelle  Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
  Messgrößenangabe     %
                               2016                2017                2018                 2019              2020                2021            2022          2023
           Zielzustand                  100                100                  100                 100               100                100             100            100
            Istzustand                  100                100                  100                 100               100
        Zielerreichung   = Zielzustand         = Zielzustand      = Zielzustand         = Zielzustand     = Zielzustand
 Erreichungsgrad laut
                           zur Gänze            zur Gänze           zur Gänze            zur Gänze         zur Gänze
           WO-Bericht
             BVA 2020

Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020.

                                                                                                                                                                 8 / 16
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2.2      Gesamtüberblick UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge

Die beiden Wirkungsziele der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge befassen sich
mit der mittel- und langfristigen Finanzierung des Bundes sowie der kurzfristigen Sicherstel-
lung der Liquidität. Im Jahr 2020 wurden diese „zur Gänze“ erreicht. Die Neuaufnahme von
Schulden zur Bedeckung der Defizite bzw. zur Bedienung auslaufender Altschulden erfolgte
mit einer im Durchschnitt langen Laufzeit der neu aufgenommenen Verbindlichkeiten. Zum
31. Oktober 2021 betrug die durchschnittliche Restlaufzeit der Finanzschulden des Bundes
11,0 Jahre und stieg damit um rd. 1,1 Jahre im Vergleich zu Ende 2019 an.

2.2.1      Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen

Wirkungsziel 1

 WZ 1: Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungen des Bundes unter Einhaltung einer festgelegten Risikotoleranz zu
 möglichst geringen mittel- bis langfristigen Finanzierungskosten.
                                          2016             2017              2018              2019             2020
 Erreichungsgrad lt. WO-Bericht         zur Gänze        zur Gänze         zur Gänze      überplanmäßig       zur Gänze

Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.

Das Wirkungsziel 1 („Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel unter Einhaltung
einer festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis langfristigen Finanzierungs-
kosten“) wird durch die Rendite der ca. 10-jährigen österreichischen Bundesanleihen im
Vergleich zu jenen der anderen Euroländer gemessen (Kennzahl 58.1.1). Eine im Vergleich
zu anderen Ländern niedrigere Rendite bedeutet einen geringeren Risikoaufschlag und damit
geringere Finanzierungskosten. Der Risikoaufschlag kann durch nationale Maßnahmen
beeinflusst werden, während das allgemeine Zinsniveau in der Eurozone von Österreich kaum
beeinflusst wird. Im Jahr 2020 verbesserte sich Österreich im Ranking langfristiger staatlicher
Schuldverschreibungen von Platz 5 auf Platz 4 der 19 Euroländer. Damit wurde die Kennzahl
als „überplanmäßig“ erreicht und das Wirkungsziel als „zur Gänze“ erreicht beurteilt.

Allerdings sind die Unterschiede bei den Renditen zwischen den Ländern teilweise sehr
gering, sodass eine leichte Veränderung der Platzierung nicht unbedingt aussagekräftig ist.
Alternativ könnte auch die Differenz zwischen der Rendite österreichischer Bundesanleihen
und der niedrigsten Rendite gemessen werden. Dies wäre ein Indikator für die zusätzlichen
Finanzierungskosten im Vergleich zum besten Land (zuletzt Deutschland). Gemäß Daten der
EZB war die Rendite langfristiger österreichischer Anleihen im Jahr 2020 um durchschnittlich
0,28 %-Punkte höher als jene der Deutschen. Bis zum Oktober 2021 kam es zu einem
Zinsanstieg der österreichischen Anleihen um rd. 0,5 %-Punkte im Vergleich zum Dezember
2020, der Renditeunterschied zu deutschen Anleihen beträgt jedoch weiterhin knapp
0,3 %-Punkte.

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Kennzahl 58.1.1

Kennzahl 58.1.1    Platzierung Österreichs im Ranking langfristiger (ca. 10-jähriger) staatlicher Schuldverschreibungen der Euroländer
Berechnungsmethode Ranking
           Datenquelle Statistik Austria
  Messgrößenangabe Platzierung
                               2016                 2017               2018                2019                2020                 2021                2022               2023
           Zielzustand                    6                   6                   6                   6                   5                   5                  5                   5
            Istzustand                    6                   5                   5                   5                   4
        Zielerreichung     = Zielzustand     über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
 Erreichungsgrad laut
                            zur Gänze         überplanmäßig        überplanmäßig      überplanmäßig       überplanmäßig
           WO-Bericht
                       In den Jahren 2018 und 2019 lag Österreich jeweils auf Platz 5, 2020 sogar auf Platz 4 der 19 Euroländer. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur,
                       die mit der Aufgabe des Finanzschuldenmanagements des Bundes betraut ist, verfolgt gemäß den Vorgaben des Finanzministers eine risikoaverse
                       Geschäftsausrichtung. Langfristige 10-jährige staatliche Schuldverschreibungen der Republik Österreich sind Finanzierungstitel, die die Bedingungen der
                       risikoaversen Grundausrichtung erfüllen. Kann die Rendite niedrig gehalten werden (der Zielwert ist erreicht, sobald die Republik Österreich eine Platzierung
                       kleiner/gleich 5 bezogen auf die Anzahl der Länder des Euroraums erreicht. Die Zahl der Mitgliedstaaten im Euroraum ist 19), so bedeutet dies, dass das Ziel
             BVA 2022 „Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel des Bundes unter Einhaltung einer festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis
                       langfristigen Finanzierungskosten" erreicht wurde. Die Beibehaltung des Zielwerts kleiner/gleich 5 liegt darin begründet, dass die Unterschiede in den
                       Renditen zwischen den Plätzen 3-7 so eng (in der 3. Nachkommastelle) sind, dass eine Beibehaltung von Platz 5 schon als Erfolg gewertet werden kann.
                       Ein Vergleich der mittelfristigen Finanzierungskonditionen mit den Mitgliedstaaten im Euroraum ist aufgrund der nicht öffentlichen Verfügbarkeit der Daten
                       nicht möglich. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass die Zinsstrukturkurve in einem normalen Zinsumfeld im mittelfristigen Bereich
                       geringere Zinskosten ausweist als im langfristigen Bereich und so das Ziel auch im mittelfristigen Bereich erreicht wird.

Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020.

Wirkungsziel 2

 WZ 2: Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes.
                                                           2016                      2017                      2018                      2019                     2020
 Erreichungsgrad lt. WO-Bericht                          zur Gänze                 zur Gänze                 zur Gänze                 zur Gänze                zur Gänze

Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.

Das Wirkungsziel 2 soll die jederzeitige Liquidität des Bundes sicherstellen. Als
Kennzahl 58.2.1 dient, dass der tägliche Liquiditätsbedarf am Hauptkonto des Bundes bei der
Bawag PSK vollständig über das Konto des Bundes bei der OeNB dotiert wird. Dies wurde in
den vergangenen Jahren zu 100 % erreicht und bleibt auch weiterhin das Ziel.

Kennzahl 58.2.1

                        Der tägliche Liquiditätsbedarf am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK wird vollständig über das Konto des Bundes bei der OeNB dotiert.
Kennzahl 58.2.1
                        Diese Mittel werden über kurz- und langfristige Finanzierungen des Bundes bereitgestellt.
 Berechnungsmethode Anzahl der durchgeführten Dotationen = 100%
            Datenquelle Kontoauszug des Bundes bei der OeNB / SAP Treasury
   Messgrößenangabe %
                                2016             2017             2018                    2019                2020                2021                2022                2023
            Zielzustand           -                -                      100                     100                 100                 100                 100                 100
             Istzustand nicht verfügbar                 100               100                     100                 100
         Zielerreichung           -                -          = Zielzustand           = Zielzustand       = Zielzustand
  Erreichungsgrad laut
                          nicht verfügbar  nicht verfügbar     zur Gänze                zur Gänze           zur Gänze
            WO-Bericht
              BVA 2020 Diese Kennzahl wurde 2018 eingeführt.

Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020.

                                                                                                                                                                          10 / 16
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3        Überblick über den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt in der
         Untergliederung

3.1         UG 51-Kassenverwaltung

Die Auszahlungen der UG 51-Kassenverwaltung beliefen sich gemäß dem vorläufigen Erfolg
für das Jahr 2021 auf 69 Mio. EUR. Damit wurde der BVA 2021 um 29 Mio. EUR bzw. 72 %
überschritten. Im Vergleich zu 2020 stiegen die Auszahlungen um 13 Mio. EUR an. Die
Mehrauszahlungen resultierten aus den aktuellen Negativzinsen bei einer höheren
Liquiditätshaltung.

Die Einzahlungen beliefen sich 2021 auf 2.018 Mio. EUR. Der BVA 2021 wurde damit um
350 Mio. EUR bzw. 21 % überschritten. Im Vergleich zu 2020 betrug der Anstieg
627 Mio. EUR. Höhere Einzahlungen resultierten insbesondere aus der Vorschusszahlung
iHv 450 Mio. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), welche um 230 Mio. EUR
höher war als budgetiert.

In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Aus- und Einzahlungen auf Global-
und Detailbudgetebene dargestellt. Der Erfolg 2021 ist dabei noch nicht enthalten, weil eine
Aufteilung auf die Detailbudgets erst mit Vorliegen des Vorläufigen Gebarungserfolgs (Ende
März 2022) möglich ist:

Tabelle 1:        Aus- und Einzahlungen in der Untergliederung

             Finanzierungshaushalt

 UG 51                                                        Erfolg    Erfolg    BVA       BVA          Diff. BVA 2022 -
                                                in Mio. EUR    2019      2020     2021      2022      Erf 2020       BVA 2021
 51          Auszahlungen                                        13,4      55,9     40,1      62,5       +11,9%         +56,1%
 51.01       Kassenverwaltung                                    13,4      55,9     40,1      62,5       +11,9%         +56,1%
 51.01.01    Geldverkehr des Bundes                              13,4      52,7     40,1      62,5       +18,7%         +56,1%
 51.01.04    Transfer von der EU                                            3,2                         -100,0%               -
 51          Einzahlungen                                     1.430,5   1.390,6   1.668,4   2.292,4      +64,8%         +37,4%
 51.01      Kassenverwaltung                                  1.430,5   1.390,6   1.668,4   2.292,4      +64,8%         +37,4%
 davon
   51.01.04 Transfer von der EU                               1.430,5   1.390,6   1.668,4   2.292,4      +64,8%         +37,4%
                                  Nettofinanzierungssaldo     1.417,1   1.334,7   1.628,4   2.229,8              -              -

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA 2022.

Im BVA 2022 sind Auszahlungen von 63 Mio. EUR vorgesehen, dies bedeutet einen Anstieg
gegenüber dem BVA 2021 um 56 %. Die Einzahlungen sollen um 37 % auf 2.292 Mio. EUR
steigen. Eine detaillierte Erläuterung der Entwicklung der Aus- und Einzahlungen ist der vom
Budgetdienst veröffentlichten Untergliederungsanalyse der UG 51-Kassenverwaltung zum
BFG-E 2022 und zum BFRG-E 2022-2025 zu entnehmen.

                                                                                                                        11 / 16
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3.2         UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge

Die Auszahlungen der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge beliefen sich gemäß
dem vorläufigen Erfolg für das Jahr 2021 auf 3,22 Mrd. EUR. Damit wurde der BVA 2021 um
0,71 Mrd. EUR bzw. 18 % unterschritten. Im Vergleich zum Jahr 2020 betrug der Rückgang
0,45 Mrd. EUR aufgrund niedrigerer Zinszahlungen (-0,64 Mrd. EUR), denen geringere
Einzahlungen aus Emissionsagien gegenüberstanden (+0,18 Mrd. EUR).

Im aussagekräftigeren Ergebnishaushalt erfolgt eine Periodenabgrenzung von Zinszahlungen
und Emissionsagien. Die Aufwendungen im Jahr 2021 waren mit 3,43 Mrd. EUR um
0,21 Mrd. EUR niedriger als budgetiert bzw. um 0,53 Mrd. EUR niedriger als im Jahr 2020.

In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Aufwendungen und Auszahlungen
auf Global- und Detailbudgetebene dargestellt:

Tabelle 2:        Aufwendungen und Auszahlungen in der Untergliederung

                                                                           Ergebnishaushalt
 UG 58                                                          Erfolg      Erfolg     BVA          BVA           Diff. BVA 2022 -
                                                  in Mio. EUR    2019        2020      2021         2022       Erf 2020      BVA 2021
 58          Aufwendungen                                       4.396,9      3.959,6   3.644,0      3.085,0         -22,1%       -15,3%
             Finanzierungen und
 58.01                                                          4.396,9      3.959,6   3.644,0      3.085,0        -22,1%        -15,3%
             Währungstauschverträge
             Finanzierungen, Währungstauschverträge,
 58.01.01                                                       4.406,3      3.994,9   3.662,9      3.110,3       -22,1%         -15,1%
             Wertpapiergebarung
 58.01.02    Kurzfristige Verpflichtungen                           -9,4       -35,4      -18,9        -25,3
                                           Nettoergebnis        -4.396,9    -3.959,6   -3.644,0     -3.085,0

                                                                           Finanzierungshaushalt

 UG 58                                                          Erfolg      Erfolg     BVA          BVA           Diff. BVA 2020 -
                                                  in Mio. EUR    2019        2020      2021         2022       Erf 2020      BVA 2021
 58          Auszahlungen                                       4.704,9      3.675,4   3.927,7      4.299,0        +17,0%        +9,5%
             Finanzierungen und
 58.01                                                          4.704,9      3.675,4   3.927,7      4.299,0       +17,0%         +9,5%
             Währungstauschverträge
             Finanzierungen, Währungstauschverträge,
 58.01.01                                                       4.714,3      3.710,8   3.946,6      4.324,3       +16,5%         +9,6%
             Wertpapiergebarung
 58.01.02    Kurzfristige Verpflichtungen                           -9,4       -35,4      -18,9        -25,3
                                     Nettofinanzierungssaldo    -4.704,9    -3.675,4   -3.927,7     -4.299,0

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA 2022.

Im BVA 2022 sind Auszahlungen von 4,30 Mrd. EUR vorgesehen, dies bedeutet einen Anstieg
gegenüber dem BVA 2021 um 9,5 %. Die Aufwendungen sollen hingegen um 15,3 % auf
3,64 Mrd. EUR zurückgehen. Eine detaillierte Erläuterung der Entwicklung ist der vom
Budgetdienst           veröffentlichten          Untergliederungsanalyse                      der      UG 58-Finanzierungen,
Währungstauschverträge zum BFG-E 2022 und zum BFRG-E 2022-2025 zu entnehmen.

                                                                                                                                12 / 16
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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung im
BVA 2022
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                                      Legende
                            Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
         Neu
                              Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

UG 51-Kassenverwaltung

Wirkungsziel 1:

Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des
Bundes.

Maßnahme

Durch ein entsprechendes tägliches Cashmanagement.

Indikatoren

Kennzahl 51.1.1        Nicht durchgeführte Zahlungen
 Berechnungsmethode    Die Anzahl der nicht durchgeführten Zahlungen an einem Tag aufgrund mangelnder Liquidität = 0.
          Datenquelle  Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
   Messgrößenangabe    Anzahl
                              2018                 2019                2020               2021                 2022                2023
          Zielzustand                    0                    0                  0                  0                     0                   0
            Istzustand                   0                    0                  0
       Zielerreichung     = Zielzustand        = Zielzustand       = Zielzustand

Kennzahl 51.1.2        Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK
 Berechnungsmethode    Kontostand Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK > 0
          Datenquelle  Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
   Messgrößenangabe    EUR
                               2018                2019                 2020                 2021                2022                 2023
          Zielzustand                   >0                  >0                   >0                  >0                   >0                  >0
            Istzustand                    0                  0                     0
       Zielerreichung     = Zielzustand        = Zielzustand       = Zielzustand
                       Die Istzustände für den Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK in den Jahren 2018 bis 2020 betragen
                       > 0. Aufgrund einer technischen Umstellung ist hier die Darstellung mit dem Vergleichszeichen ">" bei den Istzuständen
                       nicht mehr möglich.

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Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge

Wirkungsziel 2:

Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes.

Maßnahme

Durch ein restriktives Limitsystem wird sichergestellt, dass nur mit Geschäftspartnern hoher
Bonität kontrahiert wird.

Indikator

Kennzahl 51.2.1        Kapitalrückflüsse inklusive Zinsen
 Berechnungsmethode    Anteil des vollständig zurückerstatteten Kapitals inklusive Zinsen aus Veranlagungen
          Datenquelle  Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
   Messgrößenangabe    %
                               2018                 2019                  2020                2021            2022         2023
          Zielzustand                   100                  100                   100                100            100          100
            Istzustand                  100                  100                   100
       Zielerreichung     = Zielzustand         = Zielzustand        = Zielzustand

                                                                                                                             14 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge

UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge

Wirkungsziel 1:

Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungen des Bundes unter Einhaltung einer
festgelegten   Risikotoleranz   zu   möglichst  geringen mittel- bis   langfristigen
Finanzierungskosten.

Maßnahmen

         Umsetzung der Schuldenmanagementstrategie (gem. § 79 Abs. 5 BHG 2013), die auf
          Basis einer Analyse der Märkte und der Handlungsalternativen des
          Schuldenmanagements einen zulässigen Korridor für Restlaufzeit und
          Zinsfixierungszeitraum festlegt.
         Finanzierungsquellen werden hinreichend stark diversifiziert, d.h. eine ausreichende
          Streuung    nach    Fälligkeiten, Finanzierungsinstrumenten,        Regionen-    und
          Investorentypen;
         Die Finanzgebarung des Bundes ist risikoavers ausgerichtet. Die mit der
          Finanzgebarung verbundenen Risiken werden auf ein Mindestmaß beschränkt. Die
          Minimierung der Risiken wird stärker gewichtet als die Optimierung der Erträge oder
          Kosten. Es gibt keine Kreditaufnahmen zum Zweck mittel- und langfristiger
          Veranlagungen sowie keine derivativen Finanzinstrumente ohne entsprechendes
          Grundgeschäft. Zu jeder Kreditaufnahme in fremder Währung gibt es gleichzeitig eine
          Absicherung des Wechselkursrisikos.
         Den Investoren wird durch intensive Kontakte der Vorteil und das Standing der
          Republik Österreich am Markt im Vergleich zu anderen Emittenten vermittelt.

Indikator

                         Platzierung Österreichs im Ranking langfristiger (ca. 10-jähriger) staatlicher Schuldverschreibungen der
Kennzahl 58.1.1
                         Euroländer
 Berechnungsmethode Ranking
          Datenquelle Statistik Austria
   Messgrößenangabe Platzierung
                                 2018                  2019                2020                 2021                2022                 2023
           Zielzustand                      6                    6                     5                     5                  5                   5
             Istzustand                     5                    5                     4
       Zielerreichung über Zielzustand          über Zielzustand     über Zielzustand
                        In den Jahren 2018 und 2019 lag Österreich jeweils auf Platz 5, 2020 sogar auf Platz 4 der 19 Euroländer. Die
                        Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, die mit der Aufgabe des Finanzschuldenmanagements des Bundes betraut
                        ist, verfolgt gemäß den Vorgaben des Finanzministers eine risikoaverse Geschäftsausrichtung. Langfristige 10-jährige
                        staatliche Schuldverschreibungen der Republik Öster-reich sind Finanzierungstitel, die die Bedingungen der risikoaversen
                        Grundausrichtung erfüllen. Kann die Rendite niedrig gehalten werden (der Zielwert ist erreicht, sobald die Republik
                        Österreich eine Platzierung kleiner/gleich 5 bezogen auf die Anzahl der Länder des Euroraums erreicht. Die Zahl der
                        Mitgliedstaaten im Euroraum ist 19), so bedeutet dies, dass das Ziel „Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel
                        des Bundes unter Einhaltung einer festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis langfristigen
                        Finanzierungskosten" erreicht wurde. Die Beibehaltung des Zielwerts kleiner/gleich 5 liegt darin begründet, dass die
                        Unterschiede in den Renditen zwischen den Plätzen 3-7 so eng (in der 3. Nachkommastelle) sind, dass eine Beibehaltung
                        von Platz 5 schon als Erfolg gewertet werden kann.
                        Ein Vergleich der mittelfristigen Finanzierungskonditionen mit den Mitgliedstaaten im Euroraum ist aufgrund der nicht
                        öffentlichen Verfügbarkeit der Daten nicht möglich. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass die
                        Zinsstrukturkurve in einem normalen Zinsumfeld im mittelfristigen Bereich geringere Zinskosten ausweist als im
                        langfristigen Bereich und so das Ziel auch im mittelfristigen Bereich erreicht wird.

                                                                                                                                            15 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge

Wirkungsziel 2:

Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes

Maßnahme

        Durch eine detaillierte Liquiditätsplanung, welche in Zusammenarbeit vom
         Schuldenmanagement,      das    gemäß    Bundesfinanzierungsgesetz     an     die
         Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur übertragen wurde, und den jeweiligen
         zuständigen Abteilungen im Bundesministerium für Finanzen erstellt und laufend
         aktualisiert wird.

Indikator

                          Der tägliche Liquiditätsbedarf am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK wird vollständig über das Konto
Kennzahl 58.2.1           des Bundes bei der OeNB dotiert. Diese Mittel werden über kurz- und langfristige Finanzierungen des Bundes
                          bereitgestellt.
 Berechnungsmethode       Anzahl der durchgeführten Dotationen = 100%
         Datenquelle      Kontoauszug des Bundes bei der OeNB / SAP Treasury
   Messgrößenangabe       %
                                 2018                2019               2020            2021                2022              2023
           Zielzustand                    100                 100                100            100                 100              100
             Istzustand                   100                 100                100
        Zielerreichung       = Zielzustand       = Zielzustand      = Zielzustand

                                                                                                                                16 / 16
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