UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
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BD | Budgetdienst Analyse des Budgetdienstes UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Grundlage für die Analyse ist folgendes Dokument: Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung (74/BA) 9. Februar 2022
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Inhaltsverzeichnis Seite 1 Gegenstand der Analyse ................................................................................................ 5 2 Wirkungsorientierung 2020 ............................................................................................. 6 2.1 Gesamtüberblick UG 51-Kassenverwaltung ............................................................ 7 2.1.1 Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen ..................................................... 7 Wirkungsziel 1 ................................................................................................................ 7 Wirkungsziel 2 ................................................................................................................ 8 2.2 Gesamtüberblick UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge ....................... 9 2.2.1 Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen ..................................................... 9 Wirkungsziel 1 ................................................................................................................ 9 Wirkungsziel 2 ...............................................................................................................10 3 Überblick über den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt in der Untergliederung .........11 3.1 UG 51-Kassenverwaltung.......................................................................................11 3.2 UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge ..................................................12 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA 2022.........................13 UG 51-Kassenverwaltung..............................................................................................13 UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge .........................................................15 2 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz BFG Bundesfinanzgesetz BFG-E Entwurf zum Bundesfinanzgesetz BFRG-E Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz BHG Bundeshaushaltsgesetz BRA Bundesrechnungsabschluss BVA Bundesvoranschlag DB Detailbudget(s) Diff. Differenz EU Europäische Union EUR Euro EZB Europäische Zentralbank gem. gemäß iHv in Höhe von Mio. Million(en) Mrd. Milliarde(n) OeNB Oesterreichische Nationalbank rd. rund RRF Aufbau- und Resilienzfazilität UG Untergliederung(en) 3 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Aus- und Einzahlungen in der Untergliederung ...............................................11 Tabelle 2: Aufwendungen und Auszahlungen in der Untergliederung ..............................12 4 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge 1 Gegenstand der Analyse Der Budgetdienst hat die Berichte zur Wirkungsorientierung 2020, zur Wirkungsorientierten Folgenabschätzung 2020, den Förderungen 2020, den Ergebnissen des Beteiligungs- und Finanzcontrollings zum 31. März und zum 30. September 2021 sowie den Beteiligungsbericht 2022 in eigenen Analysen umfassend erörtert: Analyse des Budgetdienstes zum Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 Analyse des Budgetdienstes zum Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020 Analyse des Budgetdienstes zum Förderungsbericht 2020 Analyse des Budgetdienstes zum Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum 31. März 2021 und zum Beteiligungsbericht 2022 Analyse des Budgetdienstes zum Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum 30. September 2021 Nachfolgend wird im Hinblick auf die vorgesehene Behandlung im Unterausschuss des Budgetausschusses am 16. Februar 2022 die Wirkungsorientierung der UG 51-Kassenverwaltung und der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge näher beleuchtet. Um die genannten Berichte auch in einen Kontext zum Budgetvollzug und zum Budget 2022 zu bringen, stellt der Budgetdienst in seiner Analyse auch die budgetären Entwicklungen der UG 51-Kassenverwaltung und der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge im Überblick dar. Damit soll eine gemeinsame Betrachtung von Finanz- und Wirkungsinformationen forciert werden. 5 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge 2 Wirkungsorientierung 2020 Entsprechend dem Budgetgrundsatz der Wirkungsorientierung werden im Bundesvoranschlag (BVA) die für eine Untergliederung bereitgestellten Mittel mit konkreten Wirkungs- und Leistungszielen verknüpft (Outcome/Output-Orientierung). Die Ergebnisberichterstattung erfolgt hingegen mit dem Bericht zur Wirkungsorientierung für die Wirkungsinformationen und mit dem Bundesrechnungsabschluss (BRA) für die Finanzinformationen getrennt und ist auch inhaltlich nicht miteinander verknüpft. Der Bericht der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle des BMKÖS zur Wirkungsorientierung 2020 fasst die Ergebnisse der internen Evaluierungen der einzelnen Bundesministerien zu den im BVA enthaltenen Wirkungsinformationen zusammen, wobei auf Ebene der Untergliederung die Wirkungsziele und Indikatoren sowie auf Globalbudgetebene die Maßnahmen einbezogen werden. Die Inhalte dieses Berichts stellen den Fokus der nachfolgenden Abschnitte dar. Ergänzend zu den Wirkungszielen werden in dieser Analyse wesentliche im Zuge des BVA 2021 und des BVA 2022 vorgenommene Änderungen der Wirkungsziele und Kennzahlen beschrieben. Um eine mittelfristige Betrachtung der Wirkungsinformationen zu ermöglichen, hat der Budgetdienst die Angaben zur Wirkungsorientierung des BVA 2020 aufbereitet. Den Wirkungszielen und den Kennzahlen wurde dabei der Zielerreichungsgrad gemäß den Berichten zur Wirkungsorientierung (überplanmäßig, zur Gänze, überwiegend, teilweise und nicht erreicht) zugeordnet. Die Kennzahlen wurden weiters um Zielzustände für die Jahre ab 2021 aus den BVA 2021 und 2022 sowie teilweise auch um die Erläuterungen aus dem BVA 2022 ergänzt. Mit dieser Darstellung ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. In einem Anhang werden die im BFG 2022 enthaltenen Angaben zur Wirkungsorientierung der UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge (Wirkungsziele, Maßnahmen und Indikatoren) zusammengestellt, wobei für die Kennzahlen die in den Vorjahren angestrebten Zielzustände den Istzuständen gegenübergestellt werden. 6 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge 2.1 Gesamtüberblick UG 51-Kassenverwaltung Die beiden Wirkungsziele der UG 51-Kassenverwaltung befassen sich ausschließlich mit dem im DB 51.01.01 abgebildeten Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Die Wirkungsziele bzw. Indikatoren könnten um weitere Aspekte des Liquiditätsmanagements des Bundes erweitert werden, wie etwa um eine auf das notwendige Ausmaß begrenzte der Zurverfügungstellung von Treuhandgeldern an Abwicklungsstellen und ausgegliederte Einrichtungen. Während der COVID-19-Krise kam es zu einer höheren Liquiditätshaltung. Die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2020 waren mit 10,1 Mrd. EUR um 6,7 Mrd. EUR höher als Ende 2019. Beim derzeitigen Negativzinsumfeld führte die höhere Liquidität zu höheren Auszahlungen für Negativzinsen in der UG 51-Kassenverwaltung. Dem stehen jedoch höhere Einzahlungen aus Negativzinsen bei der Schuldenaufnahme zur Liquiditätssteigerung in der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge gegenüber. Das Management der Rückflüsse aus der EU (DB 51.01.04), das die zweite Kernaufgabe der Untergliederung darstellt, wird in den Wirkungsinformationen auf Untergliederungsebene nicht abgebildet. 2.1.1 Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen Wirkungsziel 1 WZ 1: Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des Bundes. 2016 2017 2018 2019 2020 Erreichungsgrad lt. WO-Bericht *) *) zur Gänze zur Gänze zur Gänze *) Das Wirkungsziel wurde mit dem BVA 2018/2019 neu aufgenommen. Entfallen ist dafür das Wirkungsziel „Langfristige Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes“. Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020. Die für das Wirkungsziel 1 („Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des Bundes“) verwendeten Kennzahlen stellen auf einen zu jedem Zeitpunkt positiven Kontostand des Bundes bzw. auf die Anzahl aufgrund mangelnder Liquidität nicht getätigten Zahlungen des Bundes ab. Dies wurde in der Vergangenheit immer erreicht. Das Wirkungsziel 1 wird damit als „zur Gänze“ erreicht bewertet. 7 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Kennzahl 51.1.1 Kennzahl 51.1.1 Nicht durchgeführte Zahlungen Berechnungsmethode Die Anzahl der nicht durchgeführten Zahlungen an einem Tag aufgrund mangelnder Liquidität = 0. Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe Anzahl 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 0 0 0 0 0 0 0 0 Istzustand 0 0 0 0 0 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Erreichungsgrad laut zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze WO-Bericht BVA 2020 Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020. Kennzahl 51.1.2 Kennzahl 51.1.2 Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK Berechnungsmethode Kontostand Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK > 0 Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe EUR 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand >0 >0 >0 >0 >0 >0 >0 >0 Istzustand 0 0 0 0 0 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Erreichungsgrad laut zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze WO-Bericht Die Istzustände für den Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK in den Jahren 2018 bis 2020 betragen > 0. Aufgrund einer technischen BVA 2022 Umstellung ist hier die Darstellung mit dem Vergleichszeichen ">" bei den Istzuständen nicht mehr möglich. Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020. Wirkungsziel 2 WZ 2: Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes. 2016 2017 2018 2019 2020 Erreichungsgrad lt. WO-Bericht zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020. Wirkungsziel 2 ist die Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes. Die einzige Kennzahl hat das Ziel, dass bei den Veranlagungen das Kapital (inklusive Zinsen) vollständig rückerstattet wird. In der Vergangenheit war dies jeweils der Fall und das Wirkungsziel wurde „zur Gänze“ erreicht. Anstelle von (positiven) Zinsrückflüssen aus Kassenveranlagungen mussten in den letzten Jahren Negativzinsen bezahlt werden. Weil nur Geschäftspartner mit hoher Bonität verwendet werden, ist auch der Zinssatz nahe am Einlagesatz der Europäischen Zentralbank (EZB; derzeit -0,5 %). Kennzahl 51.2.1 Kennzahl 51.2.1 Kapitalrückflüsse inklusive Zinsen Berechnungsmethode Anteil des vollständig zurückerstatteten Kapitals inklusive Zinsen aus Veranlagungen Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe % 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 100 100 100 100 100 100 100 100 Istzustand 100 100 100 100 100 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Erreichungsgrad laut zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze WO-Bericht BVA 2020 Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020. 8 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge 2.2 Gesamtüberblick UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Die beiden Wirkungsziele der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge befassen sich mit der mittel- und langfristigen Finanzierung des Bundes sowie der kurzfristigen Sicherstel- lung der Liquidität. Im Jahr 2020 wurden diese „zur Gänze“ erreicht. Die Neuaufnahme von Schulden zur Bedeckung der Defizite bzw. zur Bedienung auslaufender Altschulden erfolgte mit einer im Durchschnitt langen Laufzeit der neu aufgenommenen Verbindlichkeiten. Zum 31. Oktober 2021 betrug die durchschnittliche Restlaufzeit der Finanzschulden des Bundes 11,0 Jahre und stieg damit um rd. 1,1 Jahre im Vergleich zu Ende 2019 an. 2.2.1 Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen Wirkungsziel 1 WZ 1: Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungen des Bundes unter Einhaltung einer festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis langfristigen Finanzierungskosten. 2016 2017 2018 2019 2020 Erreichungsgrad lt. WO-Bericht zur Gänze zur Gänze zur Gänze überplanmäßig zur Gänze Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020. Das Wirkungsziel 1 („Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel unter Einhaltung einer festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis langfristigen Finanzierungs- kosten“) wird durch die Rendite der ca. 10-jährigen österreichischen Bundesanleihen im Vergleich zu jenen der anderen Euroländer gemessen (Kennzahl 58.1.1). Eine im Vergleich zu anderen Ländern niedrigere Rendite bedeutet einen geringeren Risikoaufschlag und damit geringere Finanzierungskosten. Der Risikoaufschlag kann durch nationale Maßnahmen beeinflusst werden, während das allgemeine Zinsniveau in der Eurozone von Österreich kaum beeinflusst wird. Im Jahr 2020 verbesserte sich Österreich im Ranking langfristiger staatlicher Schuldverschreibungen von Platz 5 auf Platz 4 der 19 Euroländer. Damit wurde die Kennzahl als „überplanmäßig“ erreicht und das Wirkungsziel als „zur Gänze“ erreicht beurteilt. Allerdings sind die Unterschiede bei den Renditen zwischen den Ländern teilweise sehr gering, sodass eine leichte Veränderung der Platzierung nicht unbedingt aussagekräftig ist. Alternativ könnte auch die Differenz zwischen der Rendite österreichischer Bundesanleihen und der niedrigsten Rendite gemessen werden. Dies wäre ein Indikator für die zusätzlichen Finanzierungskosten im Vergleich zum besten Land (zuletzt Deutschland). Gemäß Daten der EZB war die Rendite langfristiger österreichischer Anleihen im Jahr 2020 um durchschnittlich 0,28 %-Punkte höher als jene der Deutschen. Bis zum Oktober 2021 kam es zu einem Zinsanstieg der österreichischen Anleihen um rd. 0,5 %-Punkte im Vergleich zum Dezember 2020, der Renditeunterschied zu deutschen Anleihen beträgt jedoch weiterhin knapp 0,3 %-Punkte. 9 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Kennzahl 58.1.1 Kennzahl 58.1.1 Platzierung Österreichs im Ranking langfristiger (ca. 10-jähriger) staatlicher Schuldverschreibungen der Euroländer Berechnungsmethode Ranking Datenquelle Statistik Austria Messgrößenangabe Platzierung 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 6 6 6 6 5 5 5 5 Istzustand 6 5 5 5 4 Zielerreichung = Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Erreichungsgrad laut zur Gänze überplanmäßig überplanmäßig überplanmäßig überplanmäßig WO-Bericht In den Jahren 2018 und 2019 lag Österreich jeweils auf Platz 5, 2020 sogar auf Platz 4 der 19 Euroländer. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, die mit der Aufgabe des Finanzschuldenmanagements des Bundes betraut ist, verfolgt gemäß den Vorgaben des Finanzministers eine risikoaverse Geschäftsausrichtung. Langfristige 10-jährige staatliche Schuldverschreibungen der Republik Österreich sind Finanzierungstitel, die die Bedingungen der risikoaversen Grundausrichtung erfüllen. Kann die Rendite niedrig gehalten werden (der Zielwert ist erreicht, sobald die Republik Österreich eine Platzierung kleiner/gleich 5 bezogen auf die Anzahl der Länder des Euroraums erreicht. Die Zahl der Mitgliedstaaten im Euroraum ist 19), so bedeutet dies, dass das Ziel BVA 2022 „Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel des Bundes unter Einhaltung einer festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis langfristigen Finanzierungskosten" erreicht wurde. Die Beibehaltung des Zielwerts kleiner/gleich 5 liegt darin begründet, dass die Unterschiede in den Renditen zwischen den Plätzen 3-7 so eng (in der 3. Nachkommastelle) sind, dass eine Beibehaltung von Platz 5 schon als Erfolg gewertet werden kann. Ein Vergleich der mittelfristigen Finanzierungskonditionen mit den Mitgliedstaaten im Euroraum ist aufgrund der nicht öffentlichen Verfügbarkeit der Daten nicht möglich. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass die Zinsstrukturkurve in einem normalen Zinsumfeld im mittelfristigen Bereich geringere Zinskosten ausweist als im langfristigen Bereich und so das Ziel auch im mittelfristigen Bereich erreicht wird. Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020. Wirkungsziel 2 WZ 2: Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes. 2016 2017 2018 2019 2020 Erreichungsgrad lt. WO-Bericht zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020. Das Wirkungsziel 2 soll die jederzeitige Liquidität des Bundes sicherstellen. Als Kennzahl 58.2.1 dient, dass der tägliche Liquiditätsbedarf am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK vollständig über das Konto des Bundes bei der OeNB dotiert wird. Dies wurde in den vergangenen Jahren zu 100 % erreicht und bleibt auch weiterhin das Ziel. Kennzahl 58.2.1 Der tägliche Liquiditätsbedarf am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK wird vollständig über das Konto des Bundes bei der OeNB dotiert. Kennzahl 58.2.1 Diese Mittel werden über kurz- und langfristige Finanzierungen des Bundes bereitgestellt. Berechnungsmethode Anzahl der durchgeführten Dotationen = 100% Datenquelle Kontoauszug des Bundes bei der OeNB / SAP Treasury Messgrößenangabe % 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand - - 100 100 100 100 100 100 Istzustand nicht verfügbar 100 100 100 100 Zielerreichung - - = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Erreichungsgrad laut nicht verfügbar nicht verfügbar zur Gänze zur Gänze zur Gänze WO-Bericht BVA 2020 Diese Kennzahl wurde 2018 eingeführt. Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020. 10 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge 3 Überblick über den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt in der Untergliederung 3.1 UG 51-Kassenverwaltung Die Auszahlungen der UG 51-Kassenverwaltung beliefen sich gemäß dem vorläufigen Erfolg für das Jahr 2021 auf 69 Mio. EUR. Damit wurde der BVA 2021 um 29 Mio. EUR bzw. 72 % überschritten. Im Vergleich zu 2020 stiegen die Auszahlungen um 13 Mio. EUR an. Die Mehrauszahlungen resultierten aus den aktuellen Negativzinsen bei einer höheren Liquiditätshaltung. Die Einzahlungen beliefen sich 2021 auf 2.018 Mio. EUR. Der BVA 2021 wurde damit um 350 Mio. EUR bzw. 21 % überschritten. Im Vergleich zu 2020 betrug der Anstieg 627 Mio. EUR. Höhere Einzahlungen resultierten insbesondere aus der Vorschusszahlung iHv 450 Mio. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), welche um 230 Mio. EUR höher war als budgetiert. In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Aus- und Einzahlungen auf Global- und Detailbudgetebene dargestellt. Der Erfolg 2021 ist dabei noch nicht enthalten, weil eine Aufteilung auf die Detailbudgets erst mit Vorliegen des Vorläufigen Gebarungserfolgs (Ende März 2022) möglich ist: Tabelle 1: Aus- und Einzahlungen in der Untergliederung Finanzierungshaushalt UG 51 Erfolg Erfolg BVA BVA Diff. BVA 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 51 Auszahlungen 13,4 55,9 40,1 62,5 +11,9% +56,1% 51.01 Kassenverwaltung 13,4 55,9 40,1 62,5 +11,9% +56,1% 51.01.01 Geldverkehr des Bundes 13,4 52,7 40,1 62,5 +18,7% +56,1% 51.01.04 Transfer von der EU 3,2 -100,0% - 51 Einzahlungen 1.430,5 1.390,6 1.668,4 2.292,4 +64,8% +37,4% 51.01 Kassenverwaltung 1.430,5 1.390,6 1.668,4 2.292,4 +64,8% +37,4% davon 51.01.04 Transfer von der EU 1.430,5 1.390,6 1.668,4 2.292,4 +64,8% +37,4% Nettofinanzierungssaldo 1.417,1 1.334,7 1.628,4 2.229,8 - - Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA 2022. Im BVA 2022 sind Auszahlungen von 63 Mio. EUR vorgesehen, dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem BVA 2021 um 56 %. Die Einzahlungen sollen um 37 % auf 2.292 Mio. EUR steigen. Eine detaillierte Erläuterung der Entwicklung der Aus- und Einzahlungen ist der vom Budgetdienst veröffentlichten Untergliederungsanalyse der UG 51-Kassenverwaltung zum BFG-E 2022 und zum BFRG-E 2022-2025 zu entnehmen. 11 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge 3.2 UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Die Auszahlungen der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge beliefen sich gemäß dem vorläufigen Erfolg für das Jahr 2021 auf 3,22 Mrd. EUR. Damit wurde der BVA 2021 um 0,71 Mrd. EUR bzw. 18 % unterschritten. Im Vergleich zum Jahr 2020 betrug der Rückgang 0,45 Mrd. EUR aufgrund niedrigerer Zinszahlungen (-0,64 Mrd. EUR), denen geringere Einzahlungen aus Emissionsagien gegenüberstanden (+0,18 Mrd. EUR). Im aussagekräftigeren Ergebnishaushalt erfolgt eine Periodenabgrenzung von Zinszahlungen und Emissionsagien. Die Aufwendungen im Jahr 2021 waren mit 3,43 Mrd. EUR um 0,21 Mrd. EUR niedriger als budgetiert bzw. um 0,53 Mrd. EUR niedriger als im Jahr 2020. In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Aufwendungen und Auszahlungen auf Global- und Detailbudgetebene dargestellt: Tabelle 2: Aufwendungen und Auszahlungen in der Untergliederung Ergebnishaushalt UG 58 Erfolg Erfolg BVA BVA Diff. BVA 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 58 Aufwendungen 4.396,9 3.959,6 3.644,0 3.085,0 -22,1% -15,3% Finanzierungen und 58.01 4.396,9 3.959,6 3.644,0 3.085,0 -22,1% -15,3% Währungstauschverträge Finanzierungen, Währungstauschverträge, 58.01.01 4.406,3 3.994,9 3.662,9 3.110,3 -22,1% -15,1% Wertpapiergebarung 58.01.02 Kurzfristige Verpflichtungen -9,4 -35,4 -18,9 -25,3 Nettoergebnis -4.396,9 -3.959,6 -3.644,0 -3.085,0 Finanzierungshaushalt UG 58 Erfolg Erfolg BVA BVA Diff. BVA 2020 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 58 Auszahlungen 4.704,9 3.675,4 3.927,7 4.299,0 +17,0% +9,5% Finanzierungen und 58.01 4.704,9 3.675,4 3.927,7 4.299,0 +17,0% +9,5% Währungstauschverträge Finanzierungen, Währungstauschverträge, 58.01.01 4.714,3 3.710,8 3.946,6 4.324,3 +16,5% +9,6% Wertpapiergebarung 58.01.02 Kurzfristige Verpflichtungen -9,4 -35,4 -18,9 -25,3 Nettofinanzierungssaldo -4.704,9 -3.675,4 -3.927,7 -4.299,0 Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA 2022. Im BVA 2022 sind Auszahlungen von 4,30 Mrd. EUR vorgesehen, dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem BVA 2021 um 9,5 %. Die Aufwendungen sollen hingegen um 15,3 % auf 3,64 Mrd. EUR zurückgehen. Eine detaillierte Erläuterung der Entwicklung ist der vom Budgetdienst veröffentlichten Untergliederungsanalyse der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge zum BFG-E 2022 und zum BFRG-E 2022-2025 zu entnehmen. 12 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA 2022 Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung, Neu Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) UG 51-Kassenverwaltung Wirkungsziel 1: Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des Bundes. Maßnahme Durch ein entsprechendes tägliches Cashmanagement. Indikatoren Kennzahl 51.1.1 Nicht durchgeführte Zahlungen Berechnungsmethode Die Anzahl der nicht durchgeführten Zahlungen an einem Tag aufgrund mangelnder Liquidität = 0. Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 0 0 0 0 0 0 Istzustand 0 0 0 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Kennzahl 51.1.2 Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK Berechnungsmethode Kontostand Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK > 0 Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe EUR 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand >0 >0 >0 >0 >0 >0 Istzustand 0 0 0 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Die Istzustände für den Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK in den Jahren 2018 bis 2020 betragen > 0. Aufgrund einer technischen Umstellung ist hier die Darstellung mit dem Vergleichszeichen ">" bei den Istzuständen nicht mehr möglich. 13 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Wirkungsziel 2: Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes. Maßnahme Durch ein restriktives Limitsystem wird sichergestellt, dass nur mit Geschäftspartnern hoher Bonität kontrahiert wird. Indikator Kennzahl 51.2.1 Kapitalrückflüsse inklusive Zinsen Berechnungsmethode Anteil des vollständig zurückerstatteten Kapitals inklusive Zinsen aus Veranlagungen Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 100 100 100 100 100 100 Istzustand 100 100 100 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand 14 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Wirkungsziel 1: Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungen des Bundes unter Einhaltung einer festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis langfristigen Finanzierungskosten. Maßnahmen Umsetzung der Schuldenmanagementstrategie (gem. § 79 Abs. 5 BHG 2013), die auf Basis einer Analyse der Märkte und der Handlungsalternativen des Schuldenmanagements einen zulässigen Korridor für Restlaufzeit und Zinsfixierungszeitraum festlegt. Finanzierungsquellen werden hinreichend stark diversifiziert, d.h. eine ausreichende Streuung nach Fälligkeiten, Finanzierungsinstrumenten, Regionen- und Investorentypen; Die Finanzgebarung des Bundes ist risikoavers ausgerichtet. Die mit der Finanzgebarung verbundenen Risiken werden auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Minimierung der Risiken wird stärker gewichtet als die Optimierung der Erträge oder Kosten. Es gibt keine Kreditaufnahmen zum Zweck mittel- und langfristiger Veranlagungen sowie keine derivativen Finanzinstrumente ohne entsprechendes Grundgeschäft. Zu jeder Kreditaufnahme in fremder Währung gibt es gleichzeitig eine Absicherung des Wechselkursrisikos. Den Investoren wird durch intensive Kontakte der Vorteil und das Standing der Republik Österreich am Markt im Vergleich zu anderen Emittenten vermittelt. Indikator Platzierung Österreichs im Ranking langfristiger (ca. 10-jähriger) staatlicher Schuldverschreibungen der Kennzahl 58.1.1 Euroländer Berechnungsmethode Ranking Datenquelle Statistik Austria Messgrößenangabe Platzierung 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 6 6 5 5 5 5 Istzustand 5 5 4 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand In den Jahren 2018 und 2019 lag Österreich jeweils auf Platz 5, 2020 sogar auf Platz 4 der 19 Euroländer. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, die mit der Aufgabe des Finanzschuldenmanagements des Bundes betraut ist, verfolgt gemäß den Vorgaben des Finanzministers eine risikoaverse Geschäftsausrichtung. Langfristige 10-jährige staatliche Schuldverschreibungen der Republik Öster-reich sind Finanzierungstitel, die die Bedingungen der risikoaversen Grundausrichtung erfüllen. Kann die Rendite niedrig gehalten werden (der Zielwert ist erreicht, sobald die Republik Österreich eine Platzierung kleiner/gleich 5 bezogen auf die Anzahl der Länder des Euroraums erreicht. Die Zahl der Mitgliedstaaten im Euroraum ist 19), so bedeutet dies, dass das Ziel „Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel des Bundes unter Einhaltung einer festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis langfristigen Finanzierungskosten" erreicht wurde. Die Beibehaltung des Zielwerts kleiner/gleich 5 liegt darin begründet, dass die Unterschiede in den Renditen zwischen den Plätzen 3-7 so eng (in der 3. Nachkommastelle) sind, dass eine Beibehaltung von Platz 5 schon als Erfolg gewertet werden kann. Ein Vergleich der mittelfristigen Finanzierungskonditionen mit den Mitgliedstaaten im Euroraum ist aufgrund der nicht öffentlichen Verfügbarkeit der Daten nicht möglich. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass die Zinsstrukturkurve in einem normalen Zinsumfeld im mittelfristigen Bereich geringere Zinskosten ausweist als im langfristigen Bereich und so das Ziel auch im mittelfristigen Bereich erreicht wird. 15 / 16
Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Wirkungsziel 2: Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes Maßnahme Durch eine detaillierte Liquiditätsplanung, welche in Zusammenarbeit vom Schuldenmanagement, das gemäß Bundesfinanzierungsgesetz an die Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur übertragen wurde, und den jeweiligen zuständigen Abteilungen im Bundesministerium für Finanzen erstellt und laufend aktualisiert wird. Indikator Der tägliche Liquiditätsbedarf am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK wird vollständig über das Konto Kennzahl 58.2.1 des Bundes bei der OeNB dotiert. Diese Mittel werden über kurz- und langfristige Finanzierungen des Bundes bereitgestellt. Berechnungsmethode Anzahl der durchgeführten Dotationen = 100% Datenquelle Kontoauszug des Bundes bei der OeNB / SAP Treasury Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 100 100 100 100 100 100 Istzustand 100 100 100 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand 16 / 16
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