UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
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BD | Budgetdienst
Analyse des Budgetdienstes
UG 51-Kassenverwaltung und
UG 58-Finanzierungen,
Währungstauschverträge
Grundlage für die Analyse ist folgendes Dokument:
Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5
Wirkungscontrollingverordnung (74/BA)
9. Februar 2022Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Gegenstand der Analyse ................................................................................................ 5
2 Wirkungsorientierung 2020 ............................................................................................. 6
2.1 Gesamtüberblick UG 51-Kassenverwaltung ............................................................ 7
2.1.1 Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen ..................................................... 7
Wirkungsziel 1 ................................................................................................................ 7
Wirkungsziel 2 ................................................................................................................ 8
2.2 Gesamtüberblick UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge ....................... 9
2.2.1 Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen ..................................................... 9
Wirkungsziel 1 ................................................................................................................ 9
Wirkungsziel 2 ...............................................................................................................10
3 Überblick über den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt in der Untergliederung .........11
3.1 UG 51-Kassenverwaltung.......................................................................................11
3.2 UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge ..................................................12
Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA 2022.........................13
UG 51-Kassenverwaltung..............................................................................................13
UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge .........................................................15
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Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
BFG Bundesfinanzgesetz
BFG-E Entwurf zum Bundesfinanzgesetz
BFRG-E Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
BHG Bundeshaushaltsgesetz
BRA Bundesrechnungsabschluss
BVA Bundesvoranschlag
DB Detailbudget(s)
Diff. Differenz
EU Europäische Union
EUR Euro
EZB Europäische Zentralbank
gem. gemäß
iHv in Höhe von
Mio. Million(en)
Mrd. Milliarde(n)
OeNB Oesterreichische Nationalbank
rd. rund
RRF Aufbau- und Resilienzfazilität
UG Untergliederung(en)
3 / 16Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
Tabellenverzeichnis
Seite
Tabelle 1: Aus- und Einzahlungen in der Untergliederung ...............................................11
Tabelle 2: Aufwendungen und Auszahlungen in der Untergliederung ..............................12
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1 Gegenstand der Analyse
Der Budgetdienst hat die Berichte zur Wirkungsorientierung 2020, zur Wirkungsorientierten
Folgenabschätzung 2020, den Förderungen 2020, den Ergebnissen des Beteiligungs- und
Finanzcontrollings zum 31. März und zum 30. September 2021 sowie den
Beteiligungsbericht 2022 in eigenen Analysen umfassend erörtert:
Analyse des Budgetdienstes zum Bericht zur Wirkungsorientierung 2020
Analyse des Budgetdienstes zum Bericht über die Wirkungsorientierte
Folgenabschätzung 2020
Analyse des Budgetdienstes zum Förderungsbericht 2020
Analyse des Budgetdienstes zum Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum
31. März 2021 und zum Beteiligungsbericht 2022
Analyse des Budgetdienstes zum Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum
30. September 2021
Nachfolgend wird im Hinblick auf die vorgesehene Behandlung im Unterausschuss des
Budgetausschusses am 16. Februar 2022 die Wirkungsorientierung der
UG 51-Kassenverwaltung und der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
näher beleuchtet.
Um die genannten Berichte auch in einen Kontext zum Budgetvollzug und zum Budget 2022
zu bringen, stellt der Budgetdienst in seiner Analyse auch die budgetären Entwicklungen der
UG 51-Kassenverwaltung und der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge im
Überblick dar. Damit soll eine gemeinsame Betrachtung von Finanz- und
Wirkungsinformationen forciert werden.
5 / 16Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
2 Wirkungsorientierung 2020
Entsprechend dem Budgetgrundsatz der Wirkungsorientierung werden im Bundesvoranschlag
(BVA) die für eine Untergliederung bereitgestellten Mittel mit konkreten Wirkungs- und
Leistungszielen verknüpft (Outcome/Output-Orientierung). Die Ergebnisberichterstattung
erfolgt hingegen mit dem Bericht zur Wirkungsorientierung für die Wirkungsinformationen und
mit dem Bundesrechnungsabschluss (BRA) für die Finanzinformationen getrennt und ist auch
inhaltlich nicht miteinander verknüpft.
Der Bericht der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle des BMKÖS zur
Wirkungsorientierung 2020 fasst die Ergebnisse der internen Evaluierungen der einzelnen
Bundesministerien zu den im BVA enthaltenen Wirkungsinformationen zusammen, wobei auf
Ebene der Untergliederung die Wirkungsziele und Indikatoren sowie auf Globalbudgetebene
die Maßnahmen einbezogen werden. Die Inhalte dieses Berichts stellen den Fokus der
nachfolgenden Abschnitte dar. Ergänzend zu den Wirkungszielen werden in dieser Analyse
wesentliche im Zuge des BVA 2021 und des BVA 2022 vorgenommene Änderungen der
Wirkungsziele und Kennzahlen beschrieben.
Um eine mittelfristige Betrachtung der Wirkungsinformationen zu ermöglichen, hat der
Budgetdienst die Angaben zur Wirkungsorientierung des BVA 2020 aufbereitet. Den
Wirkungszielen und den Kennzahlen wurde dabei der Zielerreichungsgrad gemäß den
Berichten zur Wirkungsorientierung (überplanmäßig, zur Gänze, überwiegend, teilweise und
nicht erreicht) zugeordnet. Die Kennzahlen wurden weiters um Zielzustände für die Jahre ab
2021 aus den BVA 2021 und 2022 sowie teilweise auch um die Erläuterungen aus dem
BVA 2022 ergänzt. Mit dieser Darstellung ist ersichtlich, ob die Zielwerte
vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte
angelegt ist.
In einem Anhang werden die im BFG 2022 enthaltenen Angaben zur Wirkungsorientierung
der UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
(Wirkungsziele, Maßnahmen und Indikatoren) zusammengestellt, wobei für die Kennzahlen
die in den Vorjahren angestrebten Zielzustände den Istzuständen gegenübergestellt werden.
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2.1 Gesamtüberblick UG 51-Kassenverwaltung
Die beiden Wirkungsziele der UG 51-Kassenverwaltung befassen sich ausschließlich mit dem
im DB 51.01.01 abgebildeten Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung
wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Die Wirkungsziele bzw.
Indikatoren könnten um weitere Aspekte des Liquiditätsmanagements des Bundes erweitert
werden, wie etwa um eine auf das notwendige Ausmaß begrenzte der Zurverfügungstellung
von Treuhandgeldern an Abwicklungsstellen und ausgegliederte Einrichtungen.
Während der COVID-19-Krise kam es zu einer höheren Liquiditätshaltung. Die liquiden Mittel
zum 31. Dezember 2020 waren mit 10,1 Mrd. EUR um 6,7 Mrd. EUR höher als Ende 2019.
Beim derzeitigen Negativzinsumfeld führte die höhere Liquidität zu höheren Auszahlungen für
Negativzinsen in der UG 51-Kassenverwaltung. Dem stehen jedoch höhere Einzahlungen aus
Negativzinsen bei der Schuldenaufnahme zur Liquiditätssteigerung in der
UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge gegenüber.
Das Management der Rückflüsse aus der EU (DB 51.01.04), das die zweite Kernaufgabe der
Untergliederung darstellt, wird in den Wirkungsinformationen auf Untergliederungsebene nicht
abgebildet.
2.1.1 Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen
Wirkungsziel 1
WZ 1: Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des Bundes.
2016 2017 2018 2019 2020
Erreichungsgrad lt. WO-Bericht *) *) zur Gänze zur Gänze zur Gänze
*) Das Wirkungsziel wurde mit dem BVA 2018/2019 neu aufgenommen. Entfallen ist dafür das Wirkungsziel „Langfristige
Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes“.
Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.
Die für das Wirkungsziel 1 („Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der
täglichen Zahlungen des Bundes“) verwendeten Kennzahlen stellen auf einen zu jedem
Zeitpunkt positiven Kontostand des Bundes bzw. auf die Anzahl aufgrund mangelnder
Liquidität nicht getätigten Zahlungen des Bundes ab. Dies wurde in der Vergangenheit immer
erreicht. Das Wirkungsziel 1 wird damit als „zur Gänze“ erreicht bewertet.
7 / 16Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
Kennzahl 51.1.1
Kennzahl 51.1.1 Nicht durchgeführte Zahlungen
Berechnungsmethode Die Anzahl der nicht durchgeführten Zahlungen an einem Tag aufgrund mangelnder Liquidität = 0.
Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
Messgrößenangabe Anzahl
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zielzustand 0 0 0 0 0 0 0 0
Istzustand 0 0 0 0 0
Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand
Erreichungsgrad laut
zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze
WO-Bericht
BVA 2020
Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020.
Kennzahl 51.1.2
Kennzahl 51.1.2 Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK
Berechnungsmethode Kontostand Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK > 0
Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
Messgrößenangabe EUR
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zielzustand >0 >0 >0 >0 >0 >0 >0 >0
Istzustand 0 0 0 0 0
Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand
Erreichungsgrad laut
zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze
WO-Bericht
Die Istzustände für den Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK in den Jahren 2018 bis 2020 betragen > 0. Aufgrund einer technischen
BVA 2022 Umstellung ist hier die Darstellung mit dem Vergleichszeichen ">" bei den Istzuständen nicht mehr möglich.
Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020.
Wirkungsziel 2
WZ 2: Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes.
2016 2017 2018 2019 2020
Erreichungsgrad lt. WO-Bericht zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze
Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.
Wirkungsziel 2 ist die Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der
Kassenveranlagungen des Bundes. Die einzige Kennzahl hat das Ziel, dass bei den
Veranlagungen das Kapital (inklusive Zinsen) vollständig rückerstattet wird. In der
Vergangenheit war dies jeweils der Fall und das Wirkungsziel wurde „zur Gänze“ erreicht.
Anstelle von (positiven) Zinsrückflüssen aus Kassenveranlagungen mussten in den letzten
Jahren Negativzinsen bezahlt werden. Weil nur Geschäftspartner mit hoher Bonität verwendet
werden, ist auch der Zinssatz nahe am Einlagesatz der Europäischen Zentralbank (EZB;
derzeit -0,5 %).
Kennzahl 51.2.1
Kennzahl 51.2.1 Kapitalrückflüsse inklusive Zinsen
Berechnungsmethode Anteil des vollständig zurückerstatteten Kapitals inklusive Zinsen aus Veranlagungen
Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
Messgrößenangabe %
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zielzustand 100 100 100 100 100 100 100 100
Istzustand 100 100 100 100 100
Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand
Erreichungsgrad laut
zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze
WO-Bericht
BVA 2020
Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020.
8 / 16Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
2.2 Gesamtüberblick UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
Die beiden Wirkungsziele der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge befassen sich
mit der mittel- und langfristigen Finanzierung des Bundes sowie der kurzfristigen Sicherstel-
lung der Liquidität. Im Jahr 2020 wurden diese „zur Gänze“ erreicht. Die Neuaufnahme von
Schulden zur Bedeckung der Defizite bzw. zur Bedienung auslaufender Altschulden erfolgte
mit einer im Durchschnitt langen Laufzeit der neu aufgenommenen Verbindlichkeiten. Zum
31. Oktober 2021 betrug die durchschnittliche Restlaufzeit der Finanzschulden des Bundes
11,0 Jahre und stieg damit um rd. 1,1 Jahre im Vergleich zu Ende 2019 an.
2.2.1 Einzelfeststellungen zu den Wirkungszielen
Wirkungsziel 1
WZ 1: Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungen des Bundes unter Einhaltung einer festgelegten Risikotoleranz zu
möglichst geringen mittel- bis langfristigen Finanzierungskosten.
2016 2017 2018 2019 2020
Erreichungsgrad lt. WO-Bericht zur Gänze zur Gänze zur Gänze überplanmäßig zur Gänze
Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.
Das Wirkungsziel 1 („Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel unter Einhaltung
einer festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis langfristigen Finanzierungs-
kosten“) wird durch die Rendite der ca. 10-jährigen österreichischen Bundesanleihen im
Vergleich zu jenen der anderen Euroländer gemessen (Kennzahl 58.1.1). Eine im Vergleich
zu anderen Ländern niedrigere Rendite bedeutet einen geringeren Risikoaufschlag und damit
geringere Finanzierungskosten. Der Risikoaufschlag kann durch nationale Maßnahmen
beeinflusst werden, während das allgemeine Zinsniveau in der Eurozone von Österreich kaum
beeinflusst wird. Im Jahr 2020 verbesserte sich Österreich im Ranking langfristiger staatlicher
Schuldverschreibungen von Platz 5 auf Platz 4 der 19 Euroländer. Damit wurde die Kennzahl
als „überplanmäßig“ erreicht und das Wirkungsziel als „zur Gänze“ erreicht beurteilt.
Allerdings sind die Unterschiede bei den Renditen zwischen den Ländern teilweise sehr
gering, sodass eine leichte Veränderung der Platzierung nicht unbedingt aussagekräftig ist.
Alternativ könnte auch die Differenz zwischen der Rendite österreichischer Bundesanleihen
und der niedrigsten Rendite gemessen werden. Dies wäre ein Indikator für die zusätzlichen
Finanzierungskosten im Vergleich zum besten Land (zuletzt Deutschland). Gemäß Daten der
EZB war die Rendite langfristiger österreichischer Anleihen im Jahr 2020 um durchschnittlich
0,28 %-Punkte höher als jene der Deutschen. Bis zum Oktober 2021 kam es zu einem
Zinsanstieg der österreichischen Anleihen um rd. 0,5 %-Punkte im Vergleich zum Dezember
2020, der Renditeunterschied zu deutschen Anleihen beträgt jedoch weiterhin knapp
0,3 %-Punkte.
9 / 16Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
Kennzahl 58.1.1
Kennzahl 58.1.1 Platzierung Österreichs im Ranking langfristiger (ca. 10-jähriger) staatlicher Schuldverschreibungen der Euroländer
Berechnungsmethode Ranking
Datenquelle Statistik Austria
Messgrößenangabe Platzierung
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zielzustand 6 6 6 6 5 5 5 5
Istzustand 6 5 5 5 4
Zielerreichung = Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
Erreichungsgrad laut
zur Gänze überplanmäßig überplanmäßig überplanmäßig überplanmäßig
WO-Bericht
In den Jahren 2018 und 2019 lag Österreich jeweils auf Platz 5, 2020 sogar auf Platz 4 der 19 Euroländer. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur,
die mit der Aufgabe des Finanzschuldenmanagements des Bundes betraut ist, verfolgt gemäß den Vorgaben des Finanzministers eine risikoaverse
Geschäftsausrichtung. Langfristige 10-jährige staatliche Schuldverschreibungen der Republik Österreich sind Finanzierungstitel, die die Bedingungen der
risikoaversen Grundausrichtung erfüllen. Kann die Rendite niedrig gehalten werden (der Zielwert ist erreicht, sobald die Republik Österreich eine Platzierung
kleiner/gleich 5 bezogen auf die Anzahl der Länder des Euroraums erreicht. Die Zahl der Mitgliedstaaten im Euroraum ist 19), so bedeutet dies, dass das Ziel
BVA 2022 „Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel des Bundes unter Einhaltung einer festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis
langfristigen Finanzierungskosten" erreicht wurde. Die Beibehaltung des Zielwerts kleiner/gleich 5 liegt darin begründet, dass die Unterschiede in den
Renditen zwischen den Plätzen 3-7 so eng (in der 3. Nachkommastelle) sind, dass eine Beibehaltung von Platz 5 schon als Erfolg gewertet werden kann.
Ein Vergleich der mittelfristigen Finanzierungskonditionen mit den Mitgliedstaaten im Euroraum ist aufgrund der nicht öffentlichen Verfügbarkeit der Daten
nicht möglich. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass die Zinsstrukturkurve in einem normalen Zinsumfeld im mittelfristigen Bereich
geringere Zinskosten ausweist als im langfristigen Bereich und so das Ziel auch im mittelfristigen Bereich erreicht wird.
Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020.
Wirkungsziel 2
WZ 2: Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes.
2016 2017 2018 2019 2020
Erreichungsgrad lt. WO-Bericht zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze zur Gänze
Quellen: Berichte zur Wirkungsorientierung 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.
Das Wirkungsziel 2 soll die jederzeitige Liquidität des Bundes sicherstellen. Als
Kennzahl 58.2.1 dient, dass der tägliche Liquiditätsbedarf am Hauptkonto des Bundes bei der
Bawag PSK vollständig über das Konto des Bundes bei der OeNB dotiert wird. Dies wurde in
den vergangenen Jahren zu 100 % erreicht und bleibt auch weiterhin das Ziel.
Kennzahl 58.2.1
Der tägliche Liquiditätsbedarf am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK wird vollständig über das Konto des Bundes bei der OeNB dotiert.
Kennzahl 58.2.1
Diese Mittel werden über kurz- und langfristige Finanzierungen des Bundes bereitgestellt.
Berechnungsmethode Anzahl der durchgeführten Dotationen = 100%
Datenquelle Kontoauszug des Bundes bei der OeNB / SAP Treasury
Messgrößenangabe %
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zielzustand - - 100 100 100 100 100 100
Istzustand nicht verfügbar 100 100 100 100
Zielerreichung - - = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand
Erreichungsgrad laut
nicht verfügbar nicht verfügbar zur Gänze zur Gänze zur Gänze
WO-Bericht
BVA 2020 Diese Kennzahl wurde 2018 eingeführt.
Quellen: BVA 2020, 2021 und 2022, Bericht zur Wirkungsorientierung 2020.
10 / 16Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
3 Überblick über den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt in der
Untergliederung
3.1 UG 51-Kassenverwaltung
Die Auszahlungen der UG 51-Kassenverwaltung beliefen sich gemäß dem vorläufigen Erfolg
für das Jahr 2021 auf 69 Mio. EUR. Damit wurde der BVA 2021 um 29 Mio. EUR bzw. 72 %
überschritten. Im Vergleich zu 2020 stiegen die Auszahlungen um 13 Mio. EUR an. Die
Mehrauszahlungen resultierten aus den aktuellen Negativzinsen bei einer höheren
Liquiditätshaltung.
Die Einzahlungen beliefen sich 2021 auf 2.018 Mio. EUR. Der BVA 2021 wurde damit um
350 Mio. EUR bzw. 21 % überschritten. Im Vergleich zu 2020 betrug der Anstieg
627 Mio. EUR. Höhere Einzahlungen resultierten insbesondere aus der Vorschusszahlung
iHv 450 Mio. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), welche um 230 Mio. EUR
höher war als budgetiert.
In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Aus- und Einzahlungen auf Global-
und Detailbudgetebene dargestellt. Der Erfolg 2021 ist dabei noch nicht enthalten, weil eine
Aufteilung auf die Detailbudgets erst mit Vorliegen des Vorläufigen Gebarungserfolgs (Ende
März 2022) möglich ist:
Tabelle 1: Aus- und Einzahlungen in der Untergliederung
Finanzierungshaushalt
UG 51 Erfolg Erfolg BVA BVA Diff. BVA 2022 -
in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021
51 Auszahlungen 13,4 55,9 40,1 62,5 +11,9% +56,1%
51.01 Kassenverwaltung 13,4 55,9 40,1 62,5 +11,9% +56,1%
51.01.01 Geldverkehr des Bundes 13,4 52,7 40,1 62,5 +18,7% +56,1%
51.01.04 Transfer von der EU 3,2 -100,0% -
51 Einzahlungen 1.430,5 1.390,6 1.668,4 2.292,4 +64,8% +37,4%
51.01 Kassenverwaltung 1.430,5 1.390,6 1.668,4 2.292,4 +64,8% +37,4%
davon
51.01.04 Transfer von der EU 1.430,5 1.390,6 1.668,4 2.292,4 +64,8% +37,4%
Nettofinanzierungssaldo 1.417,1 1.334,7 1.628,4 2.229,8 - -
Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA 2022.
Im BVA 2022 sind Auszahlungen von 63 Mio. EUR vorgesehen, dies bedeutet einen Anstieg
gegenüber dem BVA 2021 um 56 %. Die Einzahlungen sollen um 37 % auf 2.292 Mio. EUR
steigen. Eine detaillierte Erläuterung der Entwicklung der Aus- und Einzahlungen ist der vom
Budgetdienst veröffentlichten Untergliederungsanalyse der UG 51-Kassenverwaltung zum
BFG-E 2022 und zum BFRG-E 2022-2025 zu entnehmen.
11 / 16Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
3.2 UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
Die Auszahlungen der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge beliefen sich gemäß
dem vorläufigen Erfolg für das Jahr 2021 auf 3,22 Mrd. EUR. Damit wurde der BVA 2021 um
0,71 Mrd. EUR bzw. 18 % unterschritten. Im Vergleich zum Jahr 2020 betrug der Rückgang
0,45 Mrd. EUR aufgrund niedrigerer Zinszahlungen (-0,64 Mrd. EUR), denen geringere
Einzahlungen aus Emissionsagien gegenüberstanden (+0,18 Mrd. EUR).
Im aussagekräftigeren Ergebnishaushalt erfolgt eine Periodenabgrenzung von Zinszahlungen
und Emissionsagien. Die Aufwendungen im Jahr 2021 waren mit 3,43 Mrd. EUR um
0,21 Mrd. EUR niedriger als budgetiert bzw. um 0,53 Mrd. EUR niedriger als im Jahr 2020.
In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Aufwendungen und Auszahlungen
auf Global- und Detailbudgetebene dargestellt:
Tabelle 2: Aufwendungen und Auszahlungen in der Untergliederung
Ergebnishaushalt
UG 58 Erfolg Erfolg BVA BVA Diff. BVA 2022 -
in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021
58 Aufwendungen 4.396,9 3.959,6 3.644,0 3.085,0 -22,1% -15,3%
Finanzierungen und
58.01 4.396,9 3.959,6 3.644,0 3.085,0 -22,1% -15,3%
Währungstauschverträge
Finanzierungen, Währungstauschverträge,
58.01.01 4.406,3 3.994,9 3.662,9 3.110,3 -22,1% -15,1%
Wertpapiergebarung
58.01.02 Kurzfristige Verpflichtungen -9,4 -35,4 -18,9 -25,3
Nettoergebnis -4.396,9 -3.959,6 -3.644,0 -3.085,0
Finanzierungshaushalt
UG 58 Erfolg Erfolg BVA BVA Diff. BVA 2020 -
in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021
58 Auszahlungen 4.704,9 3.675,4 3.927,7 4.299,0 +17,0% +9,5%
Finanzierungen und
58.01 4.704,9 3.675,4 3.927,7 4.299,0 +17,0% +9,5%
Währungstauschverträge
Finanzierungen, Währungstauschverträge,
58.01.01 4.714,3 3.710,8 3.946,6 4.324,3 +16,5% +9,6%
Wertpapiergebarung
58.01.02 Kurzfristige Verpflichtungen -9,4 -35,4 -18,9 -25,3
Nettofinanzierungssaldo -4.704,9 -3.675,4 -3.927,7 -4.299,0
Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA 2022.
Im BVA 2022 sind Auszahlungen von 4,30 Mrd. EUR vorgesehen, dies bedeutet einen Anstieg
gegenüber dem BVA 2021 um 9,5 %. Die Aufwendungen sollen hingegen um 15,3 % auf
3,64 Mrd. EUR zurückgehen. Eine detaillierte Erläuterung der Entwicklung ist der vom
Budgetdienst veröffentlichten Untergliederungsanalyse der UG 58-Finanzierungen,
Währungstauschverträge zum BFG-E 2022 und zum BFRG-E 2022-2025 zu entnehmen.
12 / 16Budgetdienst – UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung im
BVA 2022
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.
Legende
Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
Neu
Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)
UG 51-Kassenverwaltung
Wirkungsziel 1:
Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des
Bundes.
Maßnahme
Durch ein entsprechendes tägliches Cashmanagement.
Indikatoren
Kennzahl 51.1.1 Nicht durchgeführte Zahlungen
Berechnungsmethode Die Anzahl der nicht durchgeführten Zahlungen an einem Tag aufgrund mangelnder Liquidität = 0.
Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
Messgrößenangabe Anzahl
2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zielzustand 0 0 0 0 0 0
Istzustand 0 0 0
Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand
Kennzahl 51.1.2 Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK
Berechnungsmethode Kontostand Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK > 0
Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
Messgrößenangabe EUR
2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zielzustand >0 >0 >0 >0 >0 >0
Istzustand 0 0 0
Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand
Die Istzustände für den Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK in den Jahren 2018 bis 2020 betragen
> 0. Aufgrund einer technischen Umstellung ist hier die Darstellung mit dem Vergleichszeichen ">" bei den Istzuständen
nicht mehr möglich.
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Wirkungsziel 2:
Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes.
Maßnahme
Durch ein restriktives Limitsystem wird sichergestellt, dass nur mit Geschäftspartnern hoher
Bonität kontrahiert wird.
Indikator
Kennzahl 51.2.1 Kapitalrückflüsse inklusive Zinsen
Berechnungsmethode Anteil des vollständig zurückerstatteten Kapitals inklusive Zinsen aus Veranlagungen
Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
Messgrößenangabe %
2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zielzustand 100 100 100 100 100 100
Istzustand 100 100 100
Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand
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UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge
Wirkungsziel 1:
Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungen des Bundes unter Einhaltung einer
festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis langfristigen
Finanzierungskosten.
Maßnahmen
Umsetzung der Schuldenmanagementstrategie (gem. § 79 Abs. 5 BHG 2013), die auf
Basis einer Analyse der Märkte und der Handlungsalternativen des
Schuldenmanagements einen zulässigen Korridor für Restlaufzeit und
Zinsfixierungszeitraum festlegt.
Finanzierungsquellen werden hinreichend stark diversifiziert, d.h. eine ausreichende
Streuung nach Fälligkeiten, Finanzierungsinstrumenten, Regionen- und
Investorentypen;
Die Finanzgebarung des Bundes ist risikoavers ausgerichtet. Die mit der
Finanzgebarung verbundenen Risiken werden auf ein Mindestmaß beschränkt. Die
Minimierung der Risiken wird stärker gewichtet als die Optimierung der Erträge oder
Kosten. Es gibt keine Kreditaufnahmen zum Zweck mittel- und langfristiger
Veranlagungen sowie keine derivativen Finanzinstrumente ohne entsprechendes
Grundgeschäft. Zu jeder Kreditaufnahme in fremder Währung gibt es gleichzeitig eine
Absicherung des Wechselkursrisikos.
Den Investoren wird durch intensive Kontakte der Vorteil und das Standing der
Republik Österreich am Markt im Vergleich zu anderen Emittenten vermittelt.
Indikator
Platzierung Österreichs im Ranking langfristiger (ca. 10-jähriger) staatlicher Schuldverschreibungen der
Kennzahl 58.1.1
Euroländer
Berechnungsmethode Ranking
Datenquelle Statistik Austria
Messgrößenangabe Platzierung
2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zielzustand 6 6 5 5 5 5
Istzustand 5 5 4
Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
In den Jahren 2018 und 2019 lag Österreich jeweils auf Platz 5, 2020 sogar auf Platz 4 der 19 Euroländer. Die
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, die mit der Aufgabe des Finanzschuldenmanagements des Bundes betraut
ist, verfolgt gemäß den Vorgaben des Finanzministers eine risikoaverse Geschäftsausrichtung. Langfristige 10-jährige
staatliche Schuldverschreibungen der Republik Öster-reich sind Finanzierungstitel, die die Bedingungen der risikoaversen
Grundausrichtung erfüllen. Kann die Rendite niedrig gehalten werden (der Zielwert ist erreicht, sobald die Republik
Österreich eine Platzierung kleiner/gleich 5 bezogen auf die Anzahl der Länder des Euroraums erreicht. Die Zahl der
Mitgliedstaaten im Euroraum ist 19), so bedeutet dies, dass das Ziel „Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel
des Bundes unter Einhaltung einer festgelegten Risikotoleranz zu möglichst geringen mittel- bis langfristigen
Finanzierungskosten" erreicht wurde. Die Beibehaltung des Zielwerts kleiner/gleich 5 liegt darin begründet, dass die
Unterschiede in den Renditen zwischen den Plätzen 3-7 so eng (in der 3. Nachkommastelle) sind, dass eine Beibehaltung
von Platz 5 schon als Erfolg gewertet werden kann.
Ein Vergleich der mittelfristigen Finanzierungskonditionen mit den Mitgliedstaaten im Euroraum ist aufgrund der nicht
öffentlichen Verfügbarkeit der Daten nicht möglich. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass die
Zinsstrukturkurve in einem normalen Zinsumfeld im mittelfristigen Bereich geringere Zinskosten ausweist als im
langfristigen Bereich und so das Ziel auch im mittelfristigen Bereich erreicht wird.
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Wirkungsziel 2:
Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes
Maßnahme
Durch eine detaillierte Liquiditätsplanung, welche in Zusammenarbeit vom
Schuldenmanagement, das gemäß Bundesfinanzierungsgesetz an die
Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur übertragen wurde, und den jeweiligen
zuständigen Abteilungen im Bundesministerium für Finanzen erstellt und laufend
aktualisiert wird.
Indikator
Der tägliche Liquiditätsbedarf am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK wird vollständig über das Konto
Kennzahl 58.2.1 des Bundes bei der OeNB dotiert. Diese Mittel werden über kurz- und langfristige Finanzierungen des Bundes
bereitgestellt.
Berechnungsmethode Anzahl der durchgeführten Dotationen = 100%
Datenquelle Kontoauszug des Bundes bei der OeNB / SAP Treasury
Messgrößenangabe %
2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zielzustand 100 100 100 100 100 100
Istzustand 100 100 100
Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand
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