ZUP 87Zürcher Umweltpraxis
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Kanton Zürich Baudirektion ZUP 87 Zürcher Umweltpraxis Monat April 2016 2017 Raum/Landschaft Wo verläuft eigentlich die Waldgrenze? Seite 25 Wald Invasive Wucherpflanze stoppen Seite 27 Lärm/GIS Geodaten liefern Überblick über Lärm Seiten 15, 17 und 20
Editorial Von leisem Verkehr und lauten Fröschen … 3 Energie Nun lohnt sich Schutz gegen Wärmeverluste besonders 5 Umweltrecht / Energie Rechtssicherheit bei der Nutzung des Untergrundes 7 Verkehr «Grossartig, dass Sie Velo fahren!» 9 Zürcher Umweltpraxis (ZUP) Informations-Bulletin der Umweltschutz- Energie / Verkehr Fachverwaltung des Kantons Zürich Elektromobilität 11 23. Jahrgang Inhalt Lärm / Bauen Die inhaltliche Verantwortung liegt bei den am Anfang jedes Beitrags genannten Chancen im Lärm – Klangraumgestaltung 13 Personen bzw. bei der Verwaltungsstelle. Lärm Redaktion, Koordination und Produktion Verantwortlich für das Sammeln bzw. Ordnen GIS I: Lärmübersicht für Bauvorhaben 15 der Beiträge, die Redaktion und die Leitung der Gesamtproduktion: Lärm Koordinationsstelle für Umweltschutz des Kantons Zürich (KofU), Baudirektion GIS II: Strassenlärm 17 Postfach, 8090 Zürich Telefon 043 259 24 17 Lärm kofu@bd.zh.ch Redaktorin: GIS III: Fluglärm 20 Isabel Flynn, isabel.flynn@bd.zh.ch Fokus Naturschutz Redaktionsteam Daniel Aebli (Tiefbauamt/Lärm) Asylsuchende packen im Naturschutz an 23 Daniela Brunner (AWEL Amt für Abfall, Was- ser, Energie und Luft/Betriebe) Wald Marcel Ehlers (Gemeinde Fällanden) Isabel Flynn (Redaktorin, KofU) Klarheit an der Waldgrenze schaffen 25 Franziska Heinrich (ALN/Amt für Landschaft und Natur) Wald / Biosicherheit Thomas Hofer (Statistisches Amt) Sarina Laustela (Stadt Uster) Schlingpflanze Henrys Geissblatt Thomas Maag (BD/Kommunikation) im Zürcher Wald stoppen 27 Benjamin Meyer (ARE/Amt für Raumentwicklung) Alex Nietlisbach (AWEL Amt für Abfall, Was- Biosicherheit ser, Energie und Luft/Energie) Die Neobiota-Kontaktperson Nicole Schwendener-Perret (KofU) der Gemeinde koordiniert 31 Erscheinungsweise Drei- bis viermal jährlich. Gedruckt bei der Impressum 2 Zürcher Druckerei ROPRESS Vermischtes 4 Nachdruck Publikationen, Vollzugshinweise, Veranstaltungen 33 Die in der Zürcher Umweltpraxis (ZUP) erscheinenden Beiträge sind unter Quellen- angabe zur weiteren Veröffentlichung frei. Sämtliche erschienenen ZUP-Beiträge finden Sie Bei Kontaktnahme (Tel. 043 259 24 18) stehen über die Artikelsuche auf www.umweltschutz.zh.ch/zup auch die verwendeten Grafiken zur Verfügung. Belege sind erbeten an die Koordinations- stelle für Umweltschutz des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich. Quelle Titelbild Nach der Festsetzung der statischen Wald- grenze ist überall genau definiert, was Wald ist und was nicht. Quelle: Wikimedia Commons, Tschubby (CC BY-SA 3.0) Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier Refutura mit dem blauen Engel, klimaneutral und mit erneuerbarer Energie www.umweltschutz.zh.ch/zup
Editorial 3 ZUP Nr. 87 April 2017 Von leisem Verkehr und lauten Fröschen … Zweifellos, Velofahren ist gesund, leise, schont die Umwelt und reduziert die Verkehrsbelastung einer Gemeinde. Das sind viele Gründe für Gemeindebehör- den, den Velofahrerinnen und -fahrern Danke zu sagen und so gleichzeitig für das Velofahren zu werben (Seite 9). Auch batteriebetriebene Fahrzeuge bieten eine lärmarme, klimaschonende Alternative für den Verkehr. Gemeinden können ihre Bevölkerung und Bauherr- schaften informieren, in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber geeignete Ladestationen fördern sowie eigene Elektrofahrzeuge anschaffen. Einige Beispiele dazu finden Sie auf Seite 11. Die Förderung alternativer Verkehrsmittel schont nicht nur das Klima, sondern reduziert auch den Lärm. Klarheit darüber, welche Gebiete von übermässigem Verkehrslärm, Fluglärm oder anderen Lärmimmissionen betroffen sind, schafft Isabel Flynn das kantonale geografische Informationssystem GIS mit neuen Lärm-Kar- Redaktorin «Zürcher Umweltpraxis» ten (Seite 15, 17 und 20). Diese sind nützliche Grundlagen für Raumplanung Koordinationsstelle für Umweltschutz Generalsekretariat Baudirektion und Bauprojekte. Telefon 043 259 24 18 Isabel.flynn@bd.zh.ch Geräusche müssen nicht immer als Lärm wahrgenommen werden. Sie geben www.umweltschutz.zh.ch aber jedem Aussenraum seine eigene akustische Identität. Wie angenehm ein bebauter Raum klingt, kann zumindest teilweise geplant werden (Seite 13). Laute Frösche in Biotopen freuen die einen und stören andere. Manch ein Nachbar hat sich schon auf der Gemeinde über sie beschwert. Welche Lö- sungsmöglichkeiten dafür gibt es? Und mit wessen Unterstützung können Trockenwiesen aufgewertet und Neophyten bekämpft werden, wo doch die Ressourcen in den Gemeinden oftmals bereits knapp sind? Einige Antworten finden Sie auf Seite 23. Ein im Wald besonders unerwünschter Neophyt ist Henrys Geissblatt. Auf- grund seiner invasiven Eigenschaften überwuchert diese Schlingpflanze still und leise grosse Waldgebiete, nichts Anderes gedeiht hier mehr. Versuche im Zolli- ker Wald haben erfolgversprechende Ansatzpunkte zur Bekämpfung gezeigt (Seite 27). Auch Wald kann sich ausbreiten. Er soll aber andere Nutzungen wie die Land- wirtschaft nicht verdrängen. Darum wurde neu die statische Waldgrenze ein- geführt. Damit langfristig klar ist, wo Wald beginnt und wo er endet (Seite 25). Ich wünsche Ihnen Klarheit und Ruhe für all Ihre Vorhaben. Herzlich Isabel Flynn www.umweltschutz.zh.ch/zup
Hinweise zum Vollzug 4 ZUP Nr. 87 April 2017 Restholz darf im Ofen verbrannt ten transformiert. Die nötige Transfor- Verbreitete Irrtümer werden mation mit dem schweizweit definier- «Farbige Hochglanz- Der Bundesrat hat an seiner Sitzung ten Parametersatz CHENyx06 kann vom 3. März 2017 die Luftreinhalte-Ver- mit dem Online-Transformationsdienst prospekte sind um- ordnung (LRV) zur Umsetzung der par- REFRAME einfach durchgeführt wer- weltschädlich.» lamentarischen Initiative von Nationalrat den. Stellen auch Sie Ihre Daten jetzt Farbe und Hochglanz bedeuten heute Erich von Siebenthal (SVP/BE) revidiert. um! Hintergründe, weitere Informatio- nicht mehr automatisch «besonders Neu dürfen Privatpersonen bestimm- nen und einen Link auf den kosten- umweltbelastend». Um die Oberfläche tes Restholz sowie unbehandeltes Holz losen Transformationsdienst: des Papiers zu schliessen und damit aus Garten und Landwirtschaft in ihren www.are.zh.ch/lv95 besser bedruckbar – oder sogar glän- eigenen Öfen verbrennen. Mit dieser Lo- zend – zu machen, werden Papiere mit ckerung ermöglicht es der Bundesrat, CO2-Emissionsvorschriften für einem Aufstrich aus natürlichen Pig- dass zusätzliches Holz in kleinen Öfen neue Personenwagen menten, Bindemitteln sowie verschie- von Privaten zu Heizzwecken genutzt Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der denen Hilfsstoffen «gestrichen». Diese werden kann. Die Änderung tritt auf den Schweiz – analog zur EU – CO2-Emis- sind im Allgemeinen unproblematisch. 1. April 2017 in Kraft. sionsvorschriften für neue Personen- Allerdings braucht das Drucken von www.admin.ch wagen. Sie verpflichten die Schweizer Hochglanzprospekten mehr als das Auto-Importeure, die Emissionen von Doppelte an Energie wegen der benö- Umsetzungsvorlage zur Kultur- neuen Personenwagen bis Ende 2015 tigten Heisslufttrocknung. Dazu kom- landinitiative abgelehnt – Mora- auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu men unter Umständen umweltbelas- torium aufgehoben senken, dies entspricht einem Durch- tende Glanzlacke mit UV-Trocknung. Nachdem die Stimmberechtigten des schnittsverbrauch von rund 5,6 Liter Die grösste Umweltauswirkung haben Kantons Zürich am 27. November Benzin pro 100 Kilometern. Das Ziel von aber noch immer die Art und die Men- 2016 die Umsetzungsvorlage zur Kul- 130 Gramm pro Kilometer wurde 2015 ge des verwendeten Papiers. Darum turlandinitiative (Änderung des Pla- zwar um rund fünf Gramm verfehlt, ist es wichtig, Recyclingpapier zu ver- nungs- und Baugesetzes) mit einem trotzdem konnten die meisten Impor- wenden statt energieaufwändig Neufa- Nein-Stimmenanteil von 59 Prozent teure ihre spezifischen Zielvorgaben er- serpapier zu produzieren. abgelehnt haben, hat die Baudirektion reichen und die zu entrichtenden Sank- Weitere Informationen: www.ecopaper.ch das mit Weisung vom 12. Juli 2012 er- tionszahlen fielen entsprechend tief aus. lassene und am 24. Januar 2013 geän- www.bfe.admin.ch derte «Einzonungsmoratorium» auf den re Energien zu fördern. Zudem wird der 1. Januar 2017 aufgehoben. Tiefere Vergütungssätze für Pho- Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Für die Beurteilung von hängigen und tovoltaik und Kleinwasserkraft Die Schweiz kann mit der Vorlage die neuen Planungen gilt weiterhin das Der Bundesrat senkt 2017 die Vergü- Abhängigkeit von importierten fossilen Kreisschreiben der Baudirektion «Um- tungssätze für die kostendeckende Energien reduzieren und die einheimi- setzung kantonaler Richtplan: Anfor- Einspeisevergütung (KEV) für Photo- schen erneuerbaren Energien stärken. derungen an die Richt- und Nutzungs- voltaik-Anlagen und Kleinwasserkraft- Damit bleiben die Investitionen in der planung» vom 4. Mai 2015 (www.are. werke. Der Photovoltaik-Vergütungs- Schweiz und fliessen nicht ins Ausland zh.ch | Raumplanung | Formulare & satz wird in zwei Schritten per 1. April ab. Davon profitierten Bevölkerung und Merkblätter | Kantonaler Richtplan). und per 1. Oktober 2017 um bis zu 28 Wirtschaft, betonte Bundespräsidentin Es definiert insbesondere die hohen Prozent gesenkt und liegt ab dann für Doris Leuthard im März bei der Erläute- Anforderungen an Ein- und Umzonun- angebaute und freistehende Anlagen rung der bundesrätlichen Haltung. gen, welche aufgrund des revidierten einheitlich bei 13,7 Rappen und für www.uvek.admin.ch Raumplanungsgesetzes und des neu- integrierte Anlagen bei 15,8 Rappen. en Richtplans des Kantons Zürich gel- Die Ansätze der Einmalvergütung (EIV) Potenzial der Geothermie ten. für kleine Photovoltaikanlagen wer- Das vom Parlament am 30. September Amt für Raumentwicklung, www.are.zh.ch den per 1. April 2017 und per 1. April 2016 verabschiedete erste Paket der 2018 gesenkt. Für Kleinwasserkraft- Energiestrategie 2050 enthält Mass- Neue Koordinaten für werke gelten ab 1. Januar 2017 um bis nahmen, mit denen das Potenzial der den Kanton Zürich zu 18 Prozent tiefere Grundvergütun- Geothermie über Technologieentwick- Seit dem 1. Juli 2016 gilt für Koordina- gen und ein bis zu 50 Prozent tieferer lung, Forschung und Innovation künftig ten im Kanton Zürich der neue Bezugs- Wasserbau-Bonus. Diese und weitere besser erschlossen werden kann. Wei- rahmen LV95. Die gesamten Daten der Änderungen hat der Bundesrat am tere Massnahmen erachtet der Bun- amtlichen Vermessung, des Katasters 2. Dezember 2016 in einer Revision der desrat derzeit als nicht nötig. der öffentlich-rechtlichen Eigentums- Energieverordnung festgelegt, die per www.admin.ch beschränkungen sowie alle Daten des 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Siehe auch Beitrag Untergrundsgesetz Seite 7 geografischen Informationssystems der www.bfe.admin.ch kantonalen Verwaltung (GIS-ZH) wur- Gewässerschutz – Kommentar den auf Mitte letzten Jahres nach LV95 Energiegesetz schafft Der Kommentar zum eidgenössischen überführt. Auch die meisten Gemein- Investitionen in der Schweiz Gewässerschutzgesetz und zum Was- den haben ihre Geodaten (z. B. Werk- Am 21. Mai 2017 entscheidet das serbaugesetz liegt, sortiert nach Arti- informationen, Ortspläne, Baum- oder Schweizer Stimmvolk über das revidier- kel-Kommentierungen und Verzeich- Grünflächenkataster, Winterdienstrou- te Energiegesetz. Es dient dazu, den nissen, in elektronischer Form vor. tenpläne, Strassenzustandspläne etc.) Energieverbrauch zu senken, die Ener- www.sg.ch im letzten Jahr in die neuen Koordina- gieeffizienz zu erhöhen und erneuerba- www.umweltschutz.zh.ch/zup
Energie 5 ZUP Nr. 87 April 2017 Nun lohnt sich Schutz gegen Wär- meverluste besonders Wer sein Haus besser ge- gen Wärmeverluste dämmt, erhält auch im Kanton Zürich weiterhin Förderbei- träge. Finanziert werden sie aus der CO2-Abgabe, die der Bund auf Gas und Öl zu Heizzwecken erhebt. Sie sind damit nicht von der Streichung der kantona- len Energiefördermittel im Rahmen der Leistungsüber- prüfung 2016 betroffen. Heinz Villa Aussenwände werden bei Modernisierungen noch zu selten besser gedämmt. Energieberatung / Förderung Erhöhte Beitragssätze des Kantons für 2017 sollen dies ändern. AWEL Amt für Quelle: EKZ Abfall, Wasser, Energie und Luft Baudirektion Kanton Zürich Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich Telefon 043 259 42 71 heinz.villa@bd.zh.ch www.energie.zh.ch Die bessere Wärmedämmung von Häu- Die Förderbeiträge sind beim Kanton sern reduziert den Ausstoss von CO2 Zürich zu beantragen, der die Gesuche und ist somit eine wichtige Massnah- auch bearbeitet und die Beiträge aus- me gegen die Klimaerwärmung. Trotz richtet. Kürzungen im Rahmen der sogenann- www.dasgebaeudeprogramm.ch ten Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16) kann der Kanton Zürich für Gesuche, Kein kantonales Förder- die 2017 eingereicht werden, sogar hö- programm, keine Belastung here Beiträge als bisher an die energe- der Kantonsfinanzen tische Verbesserung der Gebäudehülle Die Förderbeiträge belasten die kanto- ausrichten. Dies betrifft Wände, Dach nalen Finanzen nicht. Denn sie stam- und Boden gegen Aussenklima und ge- men aus der CO2-Abgabe, die der gen Erdreich. Bund auf Gas und Öl zu Heizzwecken Zusätzlich erhöhte Beitragssätze richtet erhebt. Dem Kanton Zürich stehen im der Kanton in einer auf 2017 beschränk- Jahr 2017 rund 42 Millionen Franken ten Aktion für die Wärmedämmung der zur Verfügung. Er darf das Geld aller- Aussenwände aus, denn diese wer- dings ausschliesslich für Massnahmen den noch zu selten besser gedämmt. zur energetischen Verbesserung der Einen weiteren Bonus erhält, wer min- Gebäudehülle ausrichten. Beiträge an destens 90 Prozent der Fläche von neue Fenster sowie andere energeti- Fassade und Dach entsprechend ge- sche Verbesserungsmassnahmen wie gen Wärmeverluste schützt – denn Kellerdecken und Dachböden sind aus Gesamtsanierungen führen dank der diesen Bundesmitteln nicht möglich. ganzheitlichen Planung zu besseren Er- Die bisher aus dem kantonalen Budget gebnissen, sind also sinnvoller als Ein- finanzierten Beiträge an Massnahmen zelmassnahmen. Es ist offensichtlich: zur Nutzung erneuerbarer Energien und Das Modernisieren einer Liegenschaft Abwärme sowie Minergiesanierungen lohnt sich. und Minergie-Ersatzneubauten können im Jahr 2017 nicht mehr gesprochen www.umweltschutz.zh.ch/zup
Energie 6 ZUP Nr. 87 April 2017 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Starte! – Informations- und Förderung Energie- Beratungsveranstaltungen wärme- in den Gemeinden dämmende Beratungs- An dieser Stelle möchten wir Sie gerne Massnahmen Angebote auf unsere Kampagne «starte! – jetzt energetisch modernisieren» mit unse- an der ren Partnern, den Elektrizitätswerken Gebäudehülle des Kantons Zürich und der Zürcher Kantonalbank, hinweisen. Auch für 2017 können Sie als Gemeinde Ver- anstaltungstermine vor Ort buchen, AKTION tzliche an denen die Liegenschaftsbesitzen- …zusä iträge be Förder 17! im 20 den über das Thema «energetische Modernisieren und profitieren Mit einer Energieberatung starten Modernisierung» informiert werden. Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Dienstleistungsge- bäude: Eine Investition in Energieeffizienz lohnt sich! Sie pro- Wie ist die energetische Qualität einer Liegenschaft? Wie kann der Energieverbrauch reduziert werden? Welche erneuerbaren Die Baudirektion fördert die Beratung fitieren von Fördergeldern und langfristig tiefen Energiekosten. Energien sind einsetzbar? Wie kann das Vorgehen bei einer Und Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. energetischen Modernisierung aussehen? Eine neutrale Ener- gieberatung bringt klare Entscheidungsgrundlagen. zur Gebäudehüllensanierung mit dem GEAK-Plus mit einem Beitrag von 300 Franken. Flyer der kantonalen Förderprogramme. www.starte-zh.ch. werden. Dies hat der Regierungsrat – Pro Antrag ab 10 000 Franken die Mittel dafür aus Bundesgeldern ali- im Rahmen der Leistungsüberprüfung ist ein Gebäudeenergieausweis mentiert werden. 2016 zur Entlastung der Kantonsfinan- GEAK®Plus Bedingung (falls nicht www.effiwatt.ch zen im April 2016 beschlossen. möglich: Grobanalyse mit Vorge- hensempfehlung gemäss Pflichten- Photovoltaik-Anlagen (PV) zur Strom- Bedingungen zur Berechtigung heft BFE). erzeugung durch Sonnenenergie wer- von Förderbeiträgen ab 2017: – Es werden keine Förderbeiträge un- den vom Bund durch Einmalvergütung – Gebäude mit Baubewilligungsjahr ter 3000 Franken ausgerichtet. (EIV) und bei grossen Anlagen ab 30 kW vor 2000. Weitere Infos: www.energiefoerderung.zh.ch durch die kostendeckende Einspeise- – Das Gebäude ist beheizt. Gratis-Hotline: 0800 93 93 93 vergütung (KEV) gefördert. – Das Gesuch muss vor Baubeginn www.swissgrid.ch eingereicht werden. Weitere Förderbeiträge, finan- – Die Massnahmen müssen fachge- zielle und steuerliche Anreize Verschiedene Gemeinden, kommuna- recht geplant und ausgeführt wer- Die Förderung von Stromeffizienzmass- le und regionale Energieversorger so- den. nahmen aus dem Programm «effiwatt» wie Organisationen der Energiewirt- – U-Wert-Verbesserung geförderter (Ersatz Elektroboiler durch Wärmepum- schaft stellen ebenfalls Förderbeiträge Bauteile: mindestens 0,07 W/m2K. pen-Boiler, Ersatz der Umwälzpumpen, zur Verfügung. Erkundigen Sie sich di- – Die Förderzusage ist 2 Jahre ab optimierte Beleuchtung in Nicht-Wohn- rekt vor Ort (z. B. Bauamt der Gemein- Datum der Zusage gültig. bauten) hingegen wird fortgesetzt, da de, Energieversorger) oder im Internet. Eine gute Übersicht für sämtliche, pro Neue Förderansätze gültig ab 2017 Gemeinde angebotenen Förderbeiträge Förderbereich Anforderung Beitragssätze finden Sie auf: 2 www.energiefranken.ch Wärmedämmung Fas- U ≤ 0,2 W/m K 40 Franken pro Quadratmeter sade, Dach, Wand und Ausnahme: wärmegedämmtes Bauteil Boden gegen Erdreich Wand, Boden mehr als Die meisten Finanzinstitute (Banken) 2 Meter im Erdreich: unterstützen energetisch sinnvolle Bau- U ≤ 0,25 W/m2K und Modernisierungsmassnahmen mit Aktion 2017: Aussenwand Dämmung Aussenwand ge- zusätzlich 20 Franken pro zinsvergünstigten Finanzierungen (z. B. gen Aussenklima Quadratmeter wärmege- ZKB-Umweltdarlehen) – fragen Sie bei dämmte Aussenwand Ihrer Bank nach. Investitionen an be- Bonus: Gebäudehüllen- Dämmung von mindestens zusätzlich 20 Franken pro stehenden Gebäuden, die dem Energie- Effizienz 90 % der Fassaden- und Quadratmeter wärmege- sparen und dem Umweltschutz dienen, Dachfläche dämmtes Bauteil können bei der Einkommenssteuer als 2017 können nur noch Massnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden. Kosten des Liegenschaftenunterhalts Gesuchsformular: www.dasgebaeudeprogramm.ch abgezogen werden. Weitere Details sie- Quelle: AWEL he Wegleitung zur Steuererklärung bzw. Merkblatt des kantonalen Steueramts («Erlasse und Merkblätter»): www.steueramt.zh.ch www.umweltschutz.zh.ch/zup
Umweltrecht/Energie 7 ZUP Nr. 87 April 2017 Rechtssicher- heit bei der Nutzung des Untergrundes Ein neues Gesetz soll mit klaren Rahmenbedingun- gen die Nutzung des Unter- grundes für die heimische Energiegewinnung begüns- tigen, Rechtssicherheit Beim neuen Gesetz zur Nutzung des Untergrundes geht es bieten, Schäden verhindern um grosse und tiefgehende Anlagen. Quelle: Stadt St. Gallen, Geothermie-Projekt und die Haftung sicherstel- len. Oberflächlichere Nut- zungen sind nur unwesent- lich betroffen. Walter von Büren In den letzten Jahren hat das Interesse Vor Schäden schützen Stv. Abteilungsleiter / Sektorleiter Recht am tiefen Untergrund zur Energiegewin- Eine weitere wichtige Zielsetzung liegt Baudirektion Kanton Zürich nung in der Schweiz stark zugenommen – darin, die Bevölkerung und die Um- Walcheplatz 2, 8090 Zürich Telefon 043 259 28 14 sei es zur Nutzung der Erdwärme aus welt vor Schäden zu bewahren. Das walter.vonbueren@bd.zh.ch tiefen Schichten zur Strom- oder Fern- Gesetz bestimmt, dass der Schutz von www.baudirektion.zh.ch wärmeproduktion (Geothermie, siehe Mensch und Umwelt unabhängig vom Grafik nächste Seite), sei es zur För- angewendeten technologischen Ver- derung von Erdgas. Dabei zeigte sich, fahren gewährleistet sein muss. Sämt- dass bezüglich der Nutzung des Unter- liche Anlagen müssen nach dem Stand grundes Regelungslücken bestehen. der Technik betrieben und unterhalten Die vorhandenen Regelungen orientie- werden. ren sich an den einzelnen Ressourcen. Hingegen äussert sich das Gesetz nicht Eine Grundlage für eine umfassende In- zu spezifischen Technologien wie etwa teressenabwägung fehlt. Eine Koordi- dem sogenannten Fracking. Angesichts nation konkurrierender Nutzungen ist des stetigen technologischen Wandels heute ebenso wenig möglich wie eine wäre dies nicht sinnvoll. Sollten Schä- vorausschauende Planung und Steu- den trotz aller Vorsichtsmassnahmen erung der Nutzung des Untergrundes. auftreten, verhindern Regelungen zu Dies hat den Regierungsrat dazu bewo- Sicherheitsleistungen und zur Haftung, gen, ein Gesetz über die Nutzung des dass diese ungedeckt bleiben oder Untergrundes zu erarbeiten. der Staat für private Tätigkeiten haften muss. Rechtssicherheit bieten Ziel des Gesetzes ist es, Rechtssicher- Gesetz gilt für Grossprojekte heit für Unternehmer und Investoren zu Gegenstand des Gesetzes bilden ne- schaffen. Klare Rahmenbedingungen ben der Energiegewinnung im grös- sollen die Nutzung des Untergrundes seren Massstab, zum Beispiel für für die heimische Energiegewinnung be- Geothermie-Kraftwerke oder die Erd- günstigen. Das Gesetz stellt klar, dass gasförderung, auch Untersuchungen die Sachhoheit des Untergrundes beim des Untergrundes (z. B. Grabungen, Kanton liegt, soweit sie nicht vom Bun- Bohrungen oder seismische Untersu- deszivilrecht dem Grundeigentümer zu- chungen), welche im Hinblick auf sol- gewiesen wird. Das Gesetz legt das Ver- che Projekte erfolgen. fahren zur Erteilung von Bewilligungen Wenig intensive und räumlich be- und Konzessionen fest. Die Nutzung schränkte Nutzungen der Erdwärme des Untergrundes bei grenzüberschrei- hingegen (z. B. Erdsonden oder Grund- tenden Vorhaben muss mit den Nach- wasserwärmepumpen) bis zu einer Tie- barkantonen koordiniert werden. fe von 1000 Metern unterliegen nicht der Bewilligungs- und Konzessions- www.umweltschutz.zh.ch/zup
Umweltrecht/Energie 8 ZUP Nr. 87 April 2017 Wie funktioniert die Wärme aus der Tiefe? Rückblick auf das Geo- thermie-Projekt St. Gallen Nach einem vielversprechenden Be- ginn und wunschgemässen Fortschritt musste das Geothermie-Projekt der Stadt St. Gallen im Mai 2014 aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse vorzeitig beendet werden. Grund dafür war die Kombination aus unzureichender Was- serfündigkeit, erhöhtem Erdbebenrisiko sowie einer überraschenden Gasfüh- rung in den erschlossenen Gesteins- schichten. Das Vorhaben konnte damals wirtschaftlich und sicherheitstechnisch nicht realisiert werden. Die Arbeiten für das Geothermie-Projekt der Stadt St. Gallen waren jedoch nicht umsonst. Mit den Explorations- und Bohrarbei- ten wurden wertvolle Informationen Für die Stromgewinnung aus tiefer Geothermie kann heisses Wasser aus über den tiefen Untergrund in der Ost- natürlich auftretenden wasserführenden Gesteinsschichten mit einer Bohrung schweiz gesammelt. Die gewonnenen gefördert, an der Oberfläche genutzt und mit einer zweiten Bohrung Erkenntnisse sind für zukünftige Be- wieder abgekühlt dem Sediment zugeführt werden. Quelle: U. Bircher/vecteezy strebungen in der Region und in der Schweiz von grosser Bedeutung. Telefon 071 224 54 29 infogeothermie@sgsw.ch www.geothermie.stadt.sg.ch pflicht nach dem neuen Gesetz; eben- det schliesslich das Wissen über des- so andere Nutzungen des Untergrundes sen Beschaffenheit. Die heute noch im untiefen Bereich wie beispielsweise beschränkten Kenntnisse sollen ste- Erdsonden sind Aushube, Ausrüstungen, Werkleitun- tig erweitert werden. Das Gesetz sieht keine Geothermie-Anlagen gen, Transportinfrastrukturen, Terrain- vor, dass Bohrungen auf Verlangen der Die Bewilligung für Erdsonden, die im veränderungen oder landwirtschaft- Behörden vermessen und dokumen- Gegensatz zur Geothermienutzung viel liche bzw. gartenbauliche Nutzungen tiert werden müssen. Das erlangte Wis- weniger tief reichen, wird nicht im Ge- des Bodens. Allerdings sind diese Nut- sen soll der Öffentlichkeit gehören. setz zur Nutzung des Untergrundes zungen teilweise nach anderen Geset- Alle geologischen, hydrogeologischen geregelt. Für die Erstellung von Anla- zen bewilligungspflichtig, etwa nach und geophysikalischen Daten sowie gen zur Erdwärmenutzung mit Sonden Bau- und Planungsrecht oder Gewäs- allfällige Materialproben aus dem Un- ist immer eine gewässerschutzrechtli- serschutzrecht (siehe Kasten rechts). tergrund müssen gemäss Gesetzes- che Bewilligung des AWEL erforderlich. entwurf dem Kanton unentgeltlich zur Der mengen- und gütemässige Schutz Konzessionen regeln Nutzung Verfügung gestellt werden. Der Kan- des Grund- und Trinkwassers setzt den Ins neue Gesetz überführt wurde sodann ton kann diese Daten und Proben auch Erdwärmesonden Grenzen. Zusammen der Grundsatz, wonach der Kanton das anderen staatlichen Institutionen und mit dem gewässerschutzrechtlichen sogenannte Bergregal für sich bean- Forschungseinrichtungen zur Verfü- Gesuch ist das baurechtliche Formular sprucht. Das Bergregal ist ein histori- gung stellen. Nach einer Sperrfrist «Gesuch für Erstellung, Umbau und sches Monopolrecht der Kantone und von fünf Jahren können die Daten und Betrieb von wärmetechnischen Anla- behält ihnen das ausschliessliche Recht Proben öffentlich zugänglich gemacht gen oder stationären Verbrennungsmo- zur Gewinnung von Bodenschätzen, werden. toren» (WTA-Gesuch) einzureichen. Zu- wie fossilen Brenn- bzw. Kohlenwas- sätzlich sind allenfalls eine kommunale Einigkeit über Regelungsbedarf serstoffen, Metallen, Erzen und Edel- Bewilligung (inklusive Spezialfälle bei In der Vernehmlassung begrüsste eine steinen vor. Bisher war dieses Recht im Bahnlinien) und weitere kantonale Be- grosse Mehrheit den Gesetzesentwurf. Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch willigungen (z. B. im Bereich von Altlas- Sämtliche eingegangene Stellungnah- (EG ZGB) festgelegt. Weil das Monopol ten, Archäologie oder kantonalen Bau- men anerkannten den Regelungsbe- rechtlich dem Kanton zusteht, muss die linien usw., inklusive Spezialfälle bei Übertragung einer Abbauberechtigung darf. Es bestand weitgehend Einigkeit Nationalstrassen) erforderlich. Sämtli- stets im Rahmen einer Konzession er-darüber, dass vor dem Hintergrund zu- che Gesuchsunterlagen sind aus- nehmender Nutzungsinteressen und folgen. Vor der Übertragung muss eine schliesslich an die örtliche Baubehörde solche Konzession nach Massgabe des mit Blick auf die in der Energiestrate- einzureichen. Sie koordiniert das Ver- gie 2050 des Bundes vorgesehene Nut- Bundesrechts zwingend öffentlich aus- fahren. Die kantonalen Bewilligungen zung der Geothermie die Schaffung geschrieben werden. Das Gesetz regelt und der kommunale Entscheid werden die entsprechenden Modalitäten. moderner gesetzlicher Grundlagen er- der Bauherrschaft durch die örtliche forderlich sei. Nach der Verabschiedung Baubehörde eröffnet. Öffentliches Recht auf Wissen durch den Regierungsrat im November Weitergehende Informationen zu den wärme- Wichtige Voraussetzung für sämtli- 2016 wird der Gesetzesentwurf nun im technischen Anlagen sind auf www.baugesu- che Nutzungen des Untergrundes bil- Kantonsrat beraten. che.zh.ch | Info für Gemeinden | Wärme- technische Anlagen zu finden. www.umweltschutz.zh.ch/zup
Verkehr 9 ZUP Nr. 87 April 2017 «Grossartig, dass Sie Velo fahren!» Velofahren ist gesund und bietet unzählige Mög- lichkeiten, die Freizeit zu gestalten. Die kantonale Veloförderung wirkt mit Lukas Steudler, Gemeinderat in Pfäffikon, beteiligt sich als Behördenvertreter verschiedenen Massnah- persönlich an der Danke-Aktion. men darauf hin, dass das Quelle: KoVe Velo auch im Alltag, auf dem Weg zur Arbeit, zur Ausbildung und zum Ein- kauf vermehrt genutzt wird. Steve Coucheman Man kann es drehen und wenden, wie Danke sagen und informieren Leiter Koordinationsstelle Veloverkehr man will: Velofahren lohnt sich. 2015 Zu den Aufgaben der Koordinations- Volkswirtschaftdirektion Kanton Zürich führte die Koordinationsstelle Velover- stelle Veloverkehr gehört es, die Bevöl- Neumühlequai 10, 8090 Zürich Telefon 043 259 54 30 kehr (kurz KoVe) drei Danke-Aktionen kerung über den vielseitigen Nutzen des steve.coucheman@vd.zh.ch durch. Mit der Botschaft «Grossartig, Velofahrens zu informieren und sie zu www.velo.zh.ch/danke dass Sie Velo fahren. Machen Sie wei- motivieren, mehr zu pedalen. Mit Bot- ter so!» fanden in enger Zusammenar- schaften, die auf das Wesentliche redu- beit mit den Städten Opfikon, Düben- ziert und einfach verständlich sind, ge- dorf und der Gemeinde Pfäffikon 2016 lingt dies am besten. Zum Beispiel mit drei adaptierte Anlässe statt. einem handfesten Danke an Velofahre- Das mit Vertretern der Standortgemein- rinnen und Velofahrer für ihr Engage- den ausgesprochene «Dankeschön» ment auf zwei Rädern. ging an Personen, die ihr Velo als Ver- kehrsmittel im Alltag verwenden. Opfikon Mithilfe der Aktion in Opfikon gelang es, Was Velofahren bringt die Velofahrenden aus dem Einzugsge- Das Velo gehört zum Kanton Zürich und biet auf das Mitwirkungsverfahren der ist als flexibelstes Verkehrsmittel aus kommunalen Velonetzplanung sowie dem Zürcher Alltag nicht wegzuden- auf die geplanten Informationsveran- ken. Besonders auf kurzen bis mittleren staltungen hinzuweisen. Als Anreiz für Strecken von fünf bis fünfzehn Kilome- die aktive Mitarbeit lockte ein Wettbe- tern und als Zubringer zum öffentlichen werb mit attraktiven und funktionalen Verkehr hat es grosses Potenzial. Preisen rund ums Velo. Neben dem individuellen generiert das Velo auch einen volkswirtschaftlichen Dübendorf Nutzen. Es ist ein lautloses Null-Emis- Im August, just nach den Sommerferi- sionsfahrzeug, und aufgrund des ge- en, fand eine Danke-Aktion in Düben- ringen Flächenbedarfs sind auch die dorf statt. Die Velofahrenden wurden Baukosten und der Unterhalt für die persönlich über die laufenden Bauar- Veloinfrastruktur verhältnismässig ge- beiten an den Veloparkierungsanlagen ring. Die Unterhalts- und Wartungskos- rund um den Bahnhof Dübendorf infor- ten eines Velos sind ebenfalls tief und miert sowie auf die geplante Velobörse ergeben keine Belastung für die Öffent- hingewiesen. liche Hand. Zudem fördert das Velofah- ren die Gesundheit und entlastet die Pfäffikon Volkswirtschaft von Gesundheitskos- Ende September fand eine dritte und ten durch mangelnde körperliche Akti- für 2016 letzte Danke-Aktion in Pfäffi- vität der Bevölkerung. Velofahren lohnt kon statt. Wie bei den anderen Aktionen sich für alle. auch verteilte die Koordinationsstelle Veloverkehr zusammen mit der Stand- ortgemeinde allen Velofahrerinnen und www.umweltschutz.zh.ch/zup
Verkehr 10 ZUP Nr. 87 April 2017 Velofahrern als Dankeschön für ihr En- gagement auf zwei Rädern einen Flyer mit «VeLove»-Button, eine Flasche Mi- neralwasser oder ein Ragusa. Gemeinsam mit den Gemeinden aktiv werden Das Ziel der Aktionen, die Bevölkerung auf sympathische Weise über die Exis- tenz und die Arbeit der Koordinations- stelle zu informieren sowie die Velo- fahrerinnen und Velofahrer in ihrem Verhalten zu bestätigen, wurde in al- len drei Fällen erreicht. Weiter bot die Präsenz vor Ort die Möglichkeit, ge- meinsam mit Vertretern der Standort- gemeinde aufzutreten und mit den Velo- Kathrin Hager von der Koordinationsstelle Veloverkehr sagt in Pfäffikon einem Velofahrer danke. fahrenden ins Gespräch zu kommen. Quelle: KoVe Als Gemeinde mitmachen Aufgrund der positiven Rückmeldun- gen seitens Bevölkerung und Standort- gemeinden sind auch für 2017 weitere Danke-Aktionen vorgesehen. Haben Sie Interesse mit den Velofahrenden in Ihrer Gemeinde in Kontakt zu treten? Die Koordinationsstelle Veloverkehr unterstützt Sie gerne bei einer Danke- oder einer anderen Velo-Aktion. Melden Sie sich; Steve Coucheman freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Steve Coucheman, Leiter der Koordinationsstelle Veloverkehr, überreicht einer Velo- fahrerin in Pfäffikon Informationsmaterial, Wasser und Schokolade als Dankeschön. Quelle: KoVe Bei der Aktion «Zum Glück fahren Sie Velo!» wurden in Pfäffikon, Dübendorf und Opfikon VeLove-Buttons, Wasser und Schokolade verteilt. www.velo.zh.ch/danke. Quelle: KoVe www.umweltschutz.zh.ch/zup
Energie/Verkehr 11 ZUP Nr. 87 April 2017 Elektro- mobilität Mit Batterien angetriebene Fahrzeuge erleben derzeit ein Comeback. Welche Effekte sind bei stärkerer Verbreitung zu erwarten? Welche Rolle können Ge- meinden einnehmen? Aufladebeginn eines Elektrofahrzeugs an einer öffentlich zugänglichen Ladestation. Thomas Stoiber Quelle: EKZ Verantwortlicher Verkehr Abteilung Luft Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Baudirektion Kanton Zürich Telefon 043 259 51 78 thomas.stoiber@bd.zh.ch Im Kanton Zürich wächst der Bestand soll. Anders als benzin- oder diesel- www.awel.zh.ch an Elektrofahrzeugen derzeit jährlich betriebene Fahrzeuge werden Elektro- Sascha Alexander Gerster um etwa 50 Prozent. Dennoch sind fahrzeuge in der Regel dort aufgeladen, Energieplaner Elektrofahrzeuge nach wie vor selten. wo sie längere Zeit parken. Somit wird Abteilung Energie 2016 waren lediglich zwei Prozent der die Parkzeit zur Ladezeit. Für das La- Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Neuzulassungen ausschliesslich elek- den zu Hause über Nacht oder tagsüber Baudirektion Kanton Zürich Telefon 043 259 42 66 trisch angetrieben, 3,5 Prozent betrug am Arbeitsplatz reichen gewöhnliche energie@bd.zh.ch der Anteil der Hybridfahrzeuge. Inwie- Netzleistungen, an Orten mit kürzeren www.awel.zh.ch weit die hohen Wachstumsraten auch in Aufenthaltszeiten (z. B. Einkaufszent- Ansprechstellen: Zukunft gehalten werden können, hängt ren, Autobahnraststätten) sind Schnell- – Verband Suisse e-Mobility ab von Kosten, Nutzbarkeit und Klima- ladestationen die geeignetere Wahl. – Elektrizitätswerke des Kantons Zürich wirkungen dieser Technologie. – Lokaler Stromnetzbetreiber Weniger Treibhausgase – www.schnellladen.ch/stromtankstellen- verzeichnis Meist alltagstauglich Stammt der Strom aus erneuerbaren Rund 90 Prozent der Wege eines Kan- Quellen, verursacht ein Elektroauto tonszürchers sind kürzer als seine über den gesamten Lebenszyklus 50 durchschnittliche Tagesdistanz von 40 Prozent weniger Treibhausgasemissi- Kilometern. Heutige rein batteriebetrie- onen als ein herkömmlicher Personen- bene Fahrzeugmodelle bieten Reich- wagen. Mit einem Strommix aus Was- weiten um die 200 bis 300 Kilometer, serkraft und Kernenergie gilt dies auch je nach Jahreszeit und Fahrstil. Weite- für die Schweiz. In der EU hingegen be- re Fortschritte bei Lithium-Ionen-Akkus trägt die Reduktion lediglich 10 Prozent, sind zu erwarten (siehe Grafik). Trotz- weil Strom aus fossilen Quellen enthal- dem kann der geringere Aktionsradius ten ist. Ein Grossteil der Umweltbelas- ein Nachteil sein, wenn das Auto auch tung von Elektroautos fällt jedoch nicht auf Langstrecken eingesetzt werden im Betrieb, sondern bei der Herstellung Kosten und Energiedichte von Lithium-Ionen Autobatterien 500 400 Kosten (Fr./kWh) 300 200 Energiedichte (kWh/kg) 100 0 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 Energiedichte und Kosten von Lithium-Ionen Autobatterien (seit Einführung 2010). Quelle: Diverse Studien www.umweltschutz.zh.ch/zup
Energie/Verkehr 12 ZUP Nr. 87 April 2017 an. Dies führt zu einer Verlagerung der ten, Velosharing mit E-Bikes zu betrei- Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Umweltschäden in Länder mit Produk- ben. Bei der eigenen Mobilität kann die Elektromobilität Fokus Personenwagen tionsstätten der Batterien und an Ab- Gemeinde mit gutem Vorbild vorange- baustandorte für deren Rohstoffe (z. B. hen: Sie kann Dienstfahrten mit dem Feinstaub). E-Bike anstelle des Autos abwickeln und spezielle Infrastrukturen wie La- Rolle der Gemeinden destationen und Elektroautos im Ge- Die öffentliche Hand hat, gestützt auf meindegebiet bereitstellen. Art. 104 der Kantonsverfassung, ver- schiedene Aufgaben im Verkehrsbe- – Verträglich abwickeln reich. Die Gemeinden haben die Mög- Die Elektromobilität leistet einen Bei- lichkeit, Massnahmen im Bereich trag zur verträglichen Abwicklung un- Elektromobiltiät zu ergreifen. Wichtig vermeidlicher Autofahrten und bietet ist, dass die Elektromobilität in einem die Chance für eine Mobilität mit wenig Gesamtkontext betrachtet wird. CO2-Ausstoss (siehe Grafik unten). Eine geeignete Ladeinfrastruktur ist die – Planen und vermeiden wichtigste Voraussetzung für den Be- Die Siedlungsentwicklung und der Ver- trieb von Elektroautos. Die Gemeinde kehr sind aufeinander abzustimmen, ist, wie bei allen Bauvorhaben, erster Die soeben erschienene achtseitige um kurze Wege zu fördern. Denn Elek- Ansprechpartner für Bauherren. Sie hat Broschüre des AWEL beleuchtet troautos lösen nicht die Überlastung die verschiedenen Anliegen beim Bau verschiedene Aspekte der Elektromobilität. www.energie.zh.ch - Veröffentlichungen der Verkehrsnetze, die geringen Beset- einer öffentlich zugänglichen Ladeinfra- zungsgrade und den hohen Flächenver- struktur zu koordinieren. Um die Kosten brauch. tief zu halten, ist es wichtig, die öffent- Ein Gesamtverkehrskonzept ist Grund- lichen Ladestationen nahe an geeigne- lage für alle nachgelagerten Planungen ten Anschlüssen des Stromnetzes zu Umsetzungsbeispiele im Bereich der Mobilität einer Gemein- platzieren. Der örtliche Stromnetzbe- Die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich de sowie einer Region und dient dazu, treiber sollte daher frühzeitig in die Pla- (VBZ) testen seit 2016 rein elektrisch verschiedene Verkehrsträger aufeinan- nung einbezogen werden. Zudem kann angetriebene Quartierbusse. Mit dem der abzustimmen. Dabei ist festzule- die Gemeinde Bauherren über die ver- neusten Projekt, dem «SwissTrolley gen, wie die Mobilität zukünftig abge- schiedenen Möglichkeiten privater La- plus», wird es künftig möglich sein, wickelt werden soll. demöglichkeiten informieren oder an längere Strecken im Batteriebetrieb entsprechende Stellen verweisen (sie- zurückzulegen. Im Kanton Genf sol- – Fahrten verlagern he Ansprechstellen Seite 11). len batteriebetriebene Elektrobusse Wenn immer möglich, sollen umwelt- Beim öffentlichen Verkehr kann als Be- (TOSA) induktiv an einzelnen Haltestel- freundliche Verkehrsträger wie der steller oder Eigentümer Einfluss auf die len aufgeladen werden. Fuss-, Velo- und öffentliche Verkehr Fahrzeugflotte genommen werden. mit geringerem Platzbedarf unterstützt Schliesslich kann die Gemeinde elek- Die Mobiliar Versicherung bietet in werden. trisch angetriebene Fahrzeuge anschaf- der Stadt Zürich mit dem Pilotprojekt Für Zweiräder, insbesondere für batte- fen und die entsprechende Lade- Smide 200 E-Bikes zur Miete an. rieelektrisch betriebene Velos, können infrastruktur für ihre Mitarbeitenden sogenannte Velobahnen unterstützend bereitstellen. Im Kanton Zug errichtet der Strom- wirken. Ansonsten gibt es Möglichkei- versorger WWZ einzelne öffentliche Schnellladestationen. Die Abgeltung Wie schaden verschiedene Verkehrsmittel dem Klima? erfolgt über eine Parkgebühr. 200 180 In der Bauplanungsverordnung von 160 Mendrisio ist seit 2009 vorgesehen, 140 dass bei Neubauten Leerrohre verlegt CO2 Eq/Pkm 120 und bei Mehrfamilienhäusern Lade- 100 möglichkeiten installiert werden müs- 80 sen. 60 40 In der Region Brig wurde von lokalen 20 Unternehmen das Projekt «E-Mob» 0 lanciert. Die Inititanten vermieten zehn Auto Treibstoff Elektroauto Bus Treibstoff* Trolleybus* Tram* Velo Elektroautos an Gemeinden und Tou- Strasse Fahrzeugherstellung/ Fahrzeugunterhalt rismusorganisationen. -entsorgung Energiebereitstellung Direkter Betrieb * Annahme: durchschnittliche Auslastung Bus-/Tramflotte ZVV, Trolleybusflotte VBZ Treibhausgasbilanz verschiedener Verkehrsmittel in CO2-Äquivalente pro Personenkilometer (CO2Eq/Pkm). Quelle: Mobitool 2016 www.umweltschutz.zh.ch/zup
Lärm/Bauen 13 ZUP Nr. 87 April 2017 Chancen im Lärm – Klangraum- gestaltung Zwei Publikationen helfen, Ortschaften aktiv gegen den Lärm zu gestalten: ein Leitfaden für lärmbelastete Idaplatz Zürich. Kiesflächen werden visuell wenig mit Verkehr in Verbindung Strassenräume sowie eine gebracht. Akustisch reflektieren sie den Verkehrslärm weniger stark als versiegelte Asphaltflächen, und die eigenen Schritte sind hörbar. Sich selbst hören Planungshilfe für Plätze zu können, ist ein wichtiges akustisches Qualitätsmerkmal im öffentlichen Raum. und Ruheinseln im Sied- Quelle: Trond Maag / urbanidentity lungsraum. Thomas Gastberger Fachstelle Lärmschutz Tiefbauamt Baudirektion Kanton Zürich Die beiden Kantone Basel-Stadt und rung der Geräuschkulisse im Siedlungs- Postfach, 8090 Zürich Zürich haben einen Leitfaden zur «akus- raum. Im Zuge der Verdichtung werden Telefon 043 259 55 23 thomas.gastberger@bd.zh.ch tischen Architektur für Strassenräume» neue Herausforderungen an ein harmo- www.laerm.zh.ch und eine Planungshilfe zur «Klang- nisches Mit- bzw. Nebeneinander der qualität öffentlicher Siedlungsräume» verschiedenen Aktivitäten und Erho- herausgegeben. Der Leitfaden themati- lungsmöglichkeiten im Stadtraum not- siert die Möglichkeiten einer akustisch wendig. Durch Mitdenken der Klang- guten Architektur von lärmbelasteten qualität beim Gestalten der öffentlichen Strassenräumen. Die Planungshilfe legt Räume lässt sich die Lebensqualität in den Fokus auf die akustische Gestal- den Städten erhöhen. tung von Plätzen, Ruheinseln und Nah- erholungsorten im Siedlungsgebiet. Mehr Klangqualität Beide Publikationen richten sich an Per- im öffentlichen Raum sonen, die sich für die Klangqualität in Schall wird an den Gebäuden und am Siedlungen interessieren und unterstüt- Stadtboden reflektiert. Oberflächen sind zen Behörden, Ortsplaner, Architekten akustische Akteure, die den Schall ar- und Landschaftsarchitekten, die im öf- tikulieren, ihn in der Lautstärke und fentlichen Raum akustisch mitwirken im Frequenzspektrum verändern, be- möchten. stimmte Schallanteile absorbieren, verstärken und anregen, um Objek- Leiser allein ist noch nicht gut te herumführen oder durch diese hin- Der im Umweltschutzgesetz verankerte durchführen und ihn mit anderen Ge- Lärmschutz setzt primär an der Quelle räuschen und Klängen vermischen, bis an. Ist dort keine Veränderung möglich, er schliesslich summiert als Stadtklang so sind Massnahmen auf dem Ausbrei- hörbar wird. tungsweg oder am Immissionsort an Da hörbarer Schall eine Wellenlänge von der Reihe. Ziel ist es immer, den Lärm- etwa 17 Millimetern bis 17 Metern auf- pegel zu reduzieren. Beurteilungsort ist weist, sind dies auch die massgeben- das Fenster eines lärmempfindlichen den Dimensionen für die Beeinflussung Raums. Dies ist aus Sicht der Lärm- des Schalls. Somit wirkt jede bauliche bekämpfung nach wie vor sinnvoll und Veränderung im Siedlungsraum direkt wichtig, wird aber in Zukunft nicht ge- auf die Wahrnehmung des Schalls ein. nügen. Jeder Stadtraum tönt daher nicht zufäl- Die raumplanerisch beabsichtigte Ent- lig, sondern spricht seine eigene akus- wicklung nach innen und die veränder- tische Sprache. ten Lebensgewohnheiten einer 24-Stun- den-Gesellschaft erfordern nicht nur eine quantitative Reduktion des Lärms, sondern auch eine qualitative Verbesse- www.umweltschutz.zh.ch/zup
Lärm/Bau 14 ZUP Nr. 87 April 2017 Beispiel: Akustisch gute Archi- Beispiel: Akustische Gestaltung Weiterlesen tektur für Strassenräume und mit dem Boden Plätze Die Materialvielfalt des Stadtbodens re- Über den Weg der Resonanzraum- duziert den Lärm, indem sie das Diffu- gestaltung zeigt der Leitfaden «Akus- sions- und Absorptionsverhalten vari- tisch gute Architektur für Strassen- iert. Sie wirkt der Monotonie des Lärms räume» einen architektonisch integral entgegen und begünstigt dadurch eine gedachten und akustisch nachhaltigen verbesserte Klangqualität. Ansatz für die Bebauung entlang von Durch Anordnung und Verteilung der Verkehrswegen auf. Im Mittelpunkt Bodenmaterialien in der Fläche wird die steht dabei die Wirkung von ganz oder akustische Vielfalt der Materialien im teilweise umbauten Räumen als Reso- Stadtraum wirksam. Mit der Terrainmo- nanzräume, welche die akustische Si- dellierung werden die Neigungen und tuation massgeblich prägen. Mit di- Höhenniveaus im Gelände akustisch rekt anwendbaren architektonischen aktiv. Durch Abschattung, Filterung Gestaltungsprinzipien wird ein gang- und Reflexion werden die Wirkungen barer Weg aufgezeigt, über den sich potenziert, so dass anwesende Perso- im Umfeld von Strassenräumen akus- nen diese direkt körperlich und räumlich tisch zufriedenstellende Bedingungen wahrnehmen. Sie erleben einen Ort als erreichen lassen. Die entscheidenden Hör-Nische oder Hör-Aussichtspunkt, Kriterien sind dabei die Nutzbarkeit so- je nachdem ob sie oben oder unten ste- wie die Gesamtwirkung von Umgebun- hen. gen und das Wohlbefinden der Nutzer. Durch die differenzierte Raumbildung nach akustischen Kriterien werden die Strassenräume robuster gegen stören- de Resonanzeffekte, was die Entste- hung von Lärm – bis hin zu tieffrequen- tem Dröhnen – minimiert. PRINZIP 1 Vielfältige Bodenmaterialien B E B AU U N G S B E R E I C H anstreben V E R K E H R SW E G / „ FA H R Z E UGWAND“ B E ST E H E N D E B E B AUUNG PRINZIP 2 Die Bodenflächen gliedern Beide Publikationen können bei der Bebauung entlang einer lärmbelasteten Strasse. Oben mit glatten Gebäude- Fachstelle Lärmschutz gratis bestellt riegeln. Unten mit einer Bebauungs- werden – Mail an fals@bd.zh.ch genügt. struktur, welche die Entstehung Unter www.laerm.zh.ch/merkblaetter von Lärm reduziert und eine akustisch angenehmere Umgebung bietet. sind sie auch als Download verfügbar. Quelle: I & F Neuhaus Ebenso sind hier auch die beiden frü- heren Berichte «Lärminfo 17: Klang- PRINZIP 3 raumgestaltung – Chancen im Lärm» b2. Generation und «Lärminfo 19: Frag die Fleder- Das Terrain modellieren maus» zugänglich. Die akustische Gestaltung des Mehr zum Thema: t1. Generation t2. Generation öffentlichen Raums wird anhand von Website www.klanglandschaften.ch 13 Prinzipien erläutert, jeweils mit b1. Generation Werkzeugen und Beispielen. Zeitschrift Collage 5/16 «Mehr als Lärm» unter Quelle: Maag, Kocan, Bosshard www.f-s-u.ch Bei der grossformalen Anordnung von Gebäuden, der Platzierung und Dimensionierung von Durchgängen und der Gliederung von Fassaden spielen Proportionen eine entscheidende Rolle. Quelle: I & F Neuhaus www.umweltschutz.zh.ch/zup
Lärm 15 ZUP Nr. 87 April 2017 GIS I: Lärmüber- sicht für Bau- vorhaben Lärm-«Verdachtsflächen» zeigen Handlungsbedarf wo nötig und ermöglichen die frühzeitige Optimierung von Bauprojekten. Daniel Aebli Fachstelle Lärmschutz Tiefbauamt Baudirektion Kanton Zürich Postfach, 8090 Zürich Telefon 043 259 55 26 daniel.aebli@bd.zh.ch www.laerm.zh.ch Siehe auch Artikel «GIS II: Strassenlärm» auf Seite 17, ZUP 87 und «GIS III: Flug- lärm» auf Seite 20, ZUP 87. Eine frühe Konsultation der Karte «Lärmübersicht für Bauvorhaben» macht sich in lärmigen Projektierungsperimetern später garantiert bezahlt. Quelle: GIS-Zentrum/GIS-Browser Kanton ZH; maps.zh.ch/s/rp7zv5xl Mit etwas Verspätung sind inzwischen 2. Muss im Perimeter eines Vorhabens die meisten Lärm-Themenkarten im mit erhöhten oder verschärften An- «neuen» GIS-Browser, dem geografi- forderungen an den Schallschutz schen Informationssystem des Kan- gerechnet werden? tons, online einseh- und abrufbar. Sie sind Ausgangspunkt für eine lärmrecht- Wofür braucht es diese liche Einschätzung. Eine solche wird in Übersicht? kritischen Gebieten besonders bei Bau- Neben den Perimetern mit mutmassli- und Planungsverfahren fällig. Grundla- chen IGW-Überschreitungen und höhe- ge sind das Umweltschutzgesetz (USG, ren Anforderungen wegen bestehender Art. 21 und 22), die Lärmschutz-Verord- Anlagen werden auch geplante Anlagen nung (LSV, Art. 29 bis 32) und die Bau- und deren Bereiche mit mutmasslichen verfahrensverordnung (BVV, Anhang Überschreitungen der Planungswerte 3.2). dargestellt. Die Karte «Lärmübersicht für Bauvor- Die Daten der Lärmübersicht sind für haben» (siehe oben) unterstützt die Er- alle am Bauen und Planen im Lärm Be- arbeitung von Bauprojekten und deren teiligten interessant oder unverzichtbar: frühzeitige Optimierung bezüglich der – Baubehörden folgenden Kernfragen in verkehrslärm- – Raumplaner belasteten Arealen: – Architekten 1. Muss im Perimeter eines Vorhabens – Bauphysiker mit Überschreitungen der Immis- – Grundeigentümer sionsgrenzwerte (IGW) gerechnet – Bauherrschaften werden? – Käufer – Mieter www.umweltschutz.zh.ch/zup
Lärm 16 ZUP Nr. 87 April 2017 achten erarbeiten zu lassen. In einem Anwenden und Vorgehen Lärmgutachten werden Optimierungs- 1. GIS-Browser starten (maps.zh.ch) möglichkeiten evaluiert und eine Best- 2. Karten «Lärm» wählen variante aufgezeigt und dokumentiert. (Textspalte links «Karten») Einfachere – meist weniger stark lärm- 3. Karte «Lärmübersicht» wählen belastete – Situationen lassen sich auch (Textspalte links «Karten») mit einfacheren Mitteln («Lärmwerkzeu- 4. a) Lage eingeben ge», siehe Kasten Beitrag Strassenlärm (Textspalte links «Suche») Seite 19) klären. Liegt ein Vorhaben oder ausserhalb der kritischen Perimeter, b) Ausschnitt/Perimeter abgrenzen kann das Thema Verkehrslärm rechtlich (Kartenspalte Mitte, Hochstell- gesehen in aller Regel sogleich abge- taste+Mauszeiger) hakt werden. Einzig Vorhaben mit einer oder Gebäudehöhe über neun Meter und in c) Ausschnitt/Perimeter einzoomen grösserer Distanz oder in speziellen to- (Kartenspalte Mitte, Punkt set- pografischen Situationen, insbesonde- zen, Mausrad drehen) re Steillagen in der Nähe der Lärmquel- 5. Legende beachten le, werden von der Kartenberechnung (Textspalte rechts «Karteninhalt») nicht genügend erfasst und können zu 6. Objekt/Areal wählen fehlerhaften Prognosen führen. (Kartenspalte Mitte, Mausklick, Nicht überall im Kanton zeigt der Schallpegel- allenfalls mehrere Punkte) messer solch beruhigend tiefe Resultate. Welche Nutzungsarten 7. Informationen einsehen Quelle: Fachstelle Lärmschutz sind Thema? (Textspalte rechts «Info») Alle Angaben beziehen sich auf die 8. Informationen speichern Grenzwerte für Wohnräume. Bei be- (Textspalte rechts «Info» Drucker- Gesetzliche Grundlage bildet die kan- stehenden Anlagen ist der Immissions- symbol) tonale Geoinformationsverordnung grenzwert (IGW) massgebend, bei neu- 9. Lärmarten aufrufen (KGeoIV) mit dem kantonalen Geoba- en Anlagen der Planungswert (PW). In (Textspalte rechts «Info») sisdatenmodell «Lärmübersicht für Zonen mit Empfindlichkeitsstufe (ES) IV Bauvorhaben». Der Datensatz ist frei werden die Grenzwerte der ES III ange- zugänglich und zusätzlich als WFS- und wendet. WMS-Dienst aufgeschaltet. bis fünf Jahre aktualisiert. Darstellungs- Die Lärmübersicht basiert grundsätz- Was ist sonst noch (k)ein Thema? dienst, Downloaddienste (WFS/WMS) lich auf den verfügbaren Lärmbelas- Von der Lärmübersicht nicht oder unge- und Datenabgabe werden vom kanto- tungskatastern der Anlagehalter. Wo nügend erfasst werden folgende Lärm- nalen GIS-Dienstleistungszentrum be- diese fehlen oder zu unpräzise sind, quellen, Perimeter und Situationen: trieben und ermöglicht. kommen punktuelle Ergänzungsdaten – Industrie- und Gewerbelärm zum Einsatz. – Lärm von Gemeindestrassen Was zeigt die Lärmübersicht? – Vorhaben mit mehr als vier Geschos- In der Karte werden alle kritischen Be- Ist Lärm überhaupt ein Thema? sen ausserhalb des Immissions- reiche mit tatsächlichen oder möglichen Die Lärmübersicht gibt allen am Bau- grenzwert- und Schallschutz-Be- Überschreitungen der Immissionsgrenz- prozess beteiligten Akteuren anhand reichs werte (IGW) sowie die Bereiche mit hö- der aktuellsten verfügbaren Geobasis- – Städte Winterthur und Zürich (in Vor- heren Anforderungen an den Schall- daten einen schnellen Überblick, ob bei bereitung) schutz der Aussenhülle abgebildet. einem Bauvorhaben ein Lärmproblem Die Lärmübersicht wird periodisch Mit wenigen Ausnahmen gelten bei vorliegt, das weiter abgeklärt werden nachgeführt. Trotzdem können insbe- IGW-Überschreitungen auch höhere muss. Ist das der Fall, so lässt es sich sondere im Bereich von neuen öffentlich Anforderungen. Anderseits weisen die bei komplexeren Konstellationen häu- aufgelegten Projekten entgegen den An- nur blauen Bereiche lediglich auf höhe- fig nicht umgehen, durch einen ausge- gaben gemäss Lärmübersichtskarten re Anforderungen an den Schallschutz bildeten und ausgerüsteten Akustiker genauere Abklärungen notwendig sein. hin (über 27 dB). Es werden bestehen- (Bauphysiker) ein detailliertes Lärmgut- de und geplante Anlagen berücksich- Woher stammen Daten tigt. Eine punktuelle Abfrage lässt die Weiterlesen und Karten? gefundenen Lärmquellen auflisten und – Lärmübersicht (Fachstelle Lärm- Beim Strassen- und Bahnlärm wird ba- verlinkt auf die entsprechende Daten- schutz): www.laerm.zh.ch/situation sierend auf den Lärmkatastern eine quelle zum Abrufen der Emissions- oder – Lärmübersicht für Bauvorhaben Immissionsberechnung durchgeführt. Immissionsdaten (Kataster). (GIS-Browser ZH): Beim Fluglärm und Schiesslärm wer- Die automatisierten Ausbreitungsbe- tinyurl.com/Laermuebersicht1 den die Immissionsflächen aus den Da- rechnungen zeitigen in aller Regel sehr – Lärmübersicht für Bauvorhaben ten der Lärmkataster berechnet. Die zuverlässige Ergebnisse, bedürfen aber (Geometadaten Geodatensatz – zur Beurteilung nach den Grenzwerten in bestimmten Situationen «manueller» GeoLion): (Bauvorhaben: Immissionsgrenzwert) Ergänzungen. tinyurl.com/Laermuebersicht2 erforderlichen Angaben zur Empfind- lichkeitsstufe stammen vom Amt für Raumentwicklung ARE. Die Lärmübersichten werden alle vier www.umweltschutz.zh.ch/zup
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