ZUP 87Zürcher Umweltpraxis

Die Seite wird erstellt Hannes Engels
 
WEITER LESEN
ZUP 87Zürcher Umweltpraxis
Kanton Zürich
Baudirektion

ZUP
 87               Zürcher Umweltpraxis
                           Monat
                            April 2016
                                  2017

Raum/Landschaft

Wo verläuft eigentlich
die Waldgrenze?
Seite 25
Wald

Invasive Wucherpflanze stoppen
Seite 27
Lärm/GIS

Geodaten liefern Überblick über
Lärm
Seiten 15, 17 und 20
ZUP 87Zürcher Umweltpraxis
Editorial
Von leisem Verkehr und lauten Fröschen … 3
Energie
Nun lohnt sich Schutz gegen
Wärmeverluste besonders                                5
Umweltrecht / Energie
Rechtssicherheit bei der Nutzung
des Untergrundes                                       7
Verkehr
«Grossartig, dass Sie Velo fahren!»                    9
                                                            Zürcher Umweltpraxis (ZUP)
                                                            Informations-Bulletin der Umweltschutz-
Energie / Verkehr                                           Fachverwaltung des Kantons Zürich
Elektromobilität                                       11   23. Jahrgang

                                                            Inhalt
Lärm / Bauen                                                Die inhaltliche Verantwortung liegt bei
                                                            den am Anfang jedes Beitrags genannten
Chancen im Lärm – Klangraumgestaltung 13                    Personen bzw. bei der Verwaltungsstelle.

Lärm                                                        Redaktion, Koordination und Produktion
                                                            Verantwortlich für das Sammeln bzw. Ordnen
GIS I: Lärmübersicht für Bauvorhaben                   15   der Beiträge, die Redaktion und die Leitung
                                                            der Gesamtproduktion:
Lärm                                                        Koordinationsstelle für Umweltschutz
                                                            des Kantons Zürich (KofU), Baudirektion
GIS II: Strassenlärm                                   17   Postfach, 8090 Zürich
                                                            Telefon 043 259 24 17
Lärm                                                        kofu@bd.zh.ch
                                                            Redaktorin:
GIS III: Fluglärm                                      20   Isabel Flynn, isabel.flynn@bd.zh.ch

Fokus Naturschutz                                           Redaktionsteam
                                                            Daniel Aebli (Tiefbauamt/Lärm)
Asylsuchende packen im Naturschutz an 23                    Daniela Brunner (AWEL Amt für Abfall, Was-
                                                            ser, Energie und Luft/Betriebe)
Wald                                                        Marcel Ehlers (Gemeinde Fällanden)
                                                            Isabel Flynn (Redaktorin, KofU)
Klarheit an der Waldgrenze schaffen                    25   Franziska Heinrich (ALN/Amt für Landschaft
                                                            und Natur)
Wald / Biosicherheit                                        Thomas Hofer (Statistisches Amt)
                                                            Sarina Laustela (Stadt Uster)
Schlingpflanze Henrys Geissblatt                            Thomas Maag (BD/Kommunikation)
im Zürcher Wald stoppen                                27   Benjamin Meyer (ARE/Amt für
                                                            Raumentwicklung)
                                                            Alex Nietlisbach (AWEL Amt für Abfall, Was-
Biosicherheit                                               ser, Energie und Luft/Energie)
Die Neobiota-Kontaktperson                                  Nicole Schwendener-Perret (KofU)

der Gemeinde koordiniert                               31   Erscheinungsweise
                                                            Drei- bis viermal jährlich. Gedruckt bei der
Impressum                                               2   Zürcher Druckerei ROPRESS
Vermischtes                                             4   Nachdruck
Publikationen, Vollzugshinweise, Veranstaltungen       33   Die in der Zürcher Umweltpraxis (ZUP)
                                                            erscheinenden Beiträge sind unter Quellen-
                                                            angabe zur weiteren Veröffentlichung frei.
Sämtliche erschienenen ZUP-Beiträge finden Sie              Bei Kontaktnahme (Tel. 043 259 24 18) stehen
über die Artikelsuche auf www.umweltschutz.zh.ch/zup        auch die verwendeten Grafiken zur Verfügung.
                                                            Belege sind erbeten an die Koordinations-
                                                            stelle für Umweltschutz des Kantons Zürich,
                                                            Postfach, 8090 Zürich.

                                                            Quelle Titelbild
                                                            Nach der Festsetzung der statischen Wald-
                                                            grenze ist überall genau definiert, was Wald
                                                            ist und was nicht.
                                                            Quelle: Wikimedia Commons, Tschubby
                                                            (CC BY-SA 3.0)

                                                            Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier
                                                            Refutura mit dem blauen Engel,
                                                            klimaneutral und mit erneuerbarer
                                                            Energie

www.umweltschutz.zh.ch/zup
ZUP 87Zürcher Umweltpraxis
Editorial                         3
ZUP Nr. 87 April 2017

                                      Von leisem Verkehr und lauten Fröschen …
                                      Zweifellos, Velofahren ist gesund, leise, schont die Umwelt und reduziert die
                                      Verkehrsbelastung einer Gemeinde. Das sind viele Gründe für Gemeindebehör-
                                      den, den Velofahrerinnen und -fahrern Danke zu sagen und so gleichzeitig für
                                      das Velofahren zu werben (Seite 9).
                                      Auch batteriebetriebene Fahrzeuge bieten eine lärmarme, klimaschonende
                                      Alternative für den Verkehr. Gemeinden können ihre Bevölkerung und Bauherr-
                                      schaften informieren, in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber
                                      geeignete Ladestationen fördern sowie eigene Elektrofahrzeuge anschaffen.
                                      Einige Beispiele dazu finden Sie auf Seite 11.
                                      Die Förderung alternativer Verkehrsmittel schont nicht nur das Klima, sondern
                                      reduziert auch den Lärm. Klarheit darüber, welche Gebiete von übermässigem
                                      Verkehrslärm, Fluglärm oder anderen Lärmimmissionen betroffen sind, schafft
                                 Isabel Flynn
                                      das kantonale geografische Informationssystem GIS mit neuen Lärm-Kar-
        Redaktorin «Zürcher Umweltpraxis»
                                      ten (Seite 15, 17 und 20). Diese sind nützliche Grundlagen für Raumplanung
       Koordinationsstelle für Umweltschutz
            Generalsekretariat Baudirektion
                                      und Bauprojekte.
                     Telefon 043 259 24 18
                      Isabel.flynn@bd.zh.ch Geräusche müssen nicht immer als Lärm wahrgenommen werden. Sie geben
                  www.umweltschutz.zh.ch
                                      aber jedem Aussenraum seine eigene akustische Identität. Wie angenehm
                                      ein bebauter Raum klingt, kann zumindest teilweise geplant werden (Seite 13).
                                      Laute Frösche in Biotopen freuen die einen und stören andere. Manch ein
                                      Nachbar hat sich schon auf der Gemeinde über sie beschwert. Welche Lö-
                                      sungsmöglichkeiten dafür gibt es? Und mit wessen Unterstützung können
                                      Trockenwiesen aufgewertet und Neophyten bekämpft werden, wo doch die
                                      Ressourcen in den Gemeinden oftmals bereits knapp sind? Einige Antworten
                                      finden Sie auf Seite 23.
                                      Ein im Wald besonders unerwünschter Neophyt ist Henrys Geissblatt. Auf-
                                      grund seiner invasiven Eigenschaften überwuchert diese Schlingpflanze still und
                                      leise grosse Waldgebiete, nichts Anderes gedeiht hier mehr. Versuche im Zolli-
                                      ker Wald haben erfolgversprechende Ansatzpunkte zur Bekämpfung gezeigt
                                      (Seite 27).
                                      Auch Wald kann sich ausbreiten. Er soll aber andere Nutzungen wie die Land-
                                      wirtschaft nicht verdrängen. Darum wurde neu die statische Waldgrenze ein-
                                      geführt. Damit langfristig klar ist, wo Wald beginnt und wo er endet (Seite 25).
                                      Ich wünsche Ihnen Klarheit und Ruhe für all Ihre Vorhaben.

                                      Herzlich

                                      Isabel Flynn

www.umweltschutz.zh.ch/zup
ZUP 87Zürcher Umweltpraxis
Hinweise zum Vollzug                     4
ZUP Nr. 87 April 2017

Restholz darf im Ofen verbrannt              ten transformiert. Die nötige Transfor-    Verbreitete Irrtümer
werden                                       mation mit dem schweizweit definier-       «Farbige Hochglanz-
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung          ten Parametersatz CHENyx06 kann
vom 3. März 2017 die Luftreinhalte-Ver-      mit dem Online-Transformationsdienst
                                                                                        prospekte sind um-
ordnung (LRV) zur Umsetzung der par-         REFRAME einfach durchgeführt wer-          weltschädlich.»
lamentarischen Initiative von Nationalrat    den. Stellen auch Sie Ihre Daten jetzt     Farbe und Hochglanz bedeuten heute
Erich von Siebenthal (SVP/BE) revidiert.     um! Hintergründe, weitere Informatio-      nicht mehr automatisch «besonders
Neu dürfen Privatpersonen bestimm-           nen und einen Link auf den kosten-         umweltbelastend». Um die Oberfläche
tes Restholz sowie unbehandeltes Holz        losen Transformationsdienst:               des Papiers zu schliessen und damit
aus Garten und Landwirtschaft in ihren       www.are.zh.ch/lv95
                                                                                        besser bedruckbar – oder sogar glän-
eigenen Öfen verbrennen. Mit dieser Lo-                                                 zend – zu machen, werden Papiere mit
ckerung ermöglicht es der Bundesrat,         CO2-Emissionsvorschriften für              einem Aufstrich aus natürlichen Pig-
dass zusätzliches Holz in kleinen Öfen       neue Personenwagen                         menten, Bindemitteln sowie verschie-
von Privaten zu Heizzwecken genutzt          Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der        denen Hilfsstoffen «gestrichen». Diese
werden kann. Die Änderung tritt auf den      Schweiz – analog zur EU – CO2-Emis-        sind im Allgemeinen unproblematisch.
1. April 2017 in Kraft.                      sionsvorschriften für neue Personen-       Allerdings braucht das Drucken von
www.admin.ch                                 wagen. Sie verpflichten die Schweizer      Hochglanzprospekten mehr als das
                                             Auto-Importeure, die Emissionen von        Doppelte an Energie wegen der benö-
Umsetzungsvorlage zur Kultur-                neuen Personenwagen bis Ende 2015          tigten Heisslufttrocknung. Dazu kom-
landinitiative abgelehnt – Mora-             auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu         men unter Umständen umweltbelas-
torium aufgehoben                            senken, dies entspricht einem Durch-       tende Glanzlacke mit UV-Trocknung.
Nachdem die Stimmberechtigten des            schnittsverbrauch von rund 5,6 Liter       Die grösste Umweltauswirkung haben
Kantons Zürich am 27. November               Benzin pro 100 Kilometern. Das Ziel von    aber noch immer die Art und die Men-
2016 die Umsetzungsvorlage zur Kul-          130 Gramm pro Kilometer wurde 2015         ge des verwendeten Papiers. Darum
turlandinitiative (Änderung des Pla-         zwar um rund fünf Gramm verfehlt,          ist es wichtig, Recyclingpapier zu ver-
nungs- und Baugesetzes) mit einem            trotzdem konnten die meisten Impor-        wenden statt energieaufwändig Neufa-
Nein-Stimmenanteil von 59 Prozent            teure ihre spezifischen Zielvorgaben er-   serpapier zu produzieren.
abgelehnt haben, hat die Baudirektion        reichen und die zu entrichtenden Sank- Weitere Informationen: www.ecopaper.ch
das mit Weisung vom 12. Juli 2012 er-        tionszahlen fielen entsprechend tief aus.
lassene und am 24. Januar 2013 geän-         www.bfe.admin.ch
derte «Einzonungsmoratorium» auf den                                                    re Energien zu fördern. Zudem wird der
1. Januar 2017 aufgehoben.                   Tiefere Vergütungssätze für Pho-           Bau neuer Kernkraftwerke verboten.
Für die Beurteilung von hängigen und         tovoltaik und Kleinwasserkraft             Die Schweiz kann mit der Vorlage die
neuen Planungen gilt weiterhin das           Der Bundesrat senkt 2017 die Vergü-        Abhängigkeit von importierten fossilen
Kreisschreiben der Baudirektion «Um-         tungssätze für die kostendeckende          Energien reduzieren und die einheimi-
setzung kantonaler Richtplan: Anfor-         Einspeisevergütung (KEV) für Photo-        schen erneuerbaren Energien stärken.
derungen an die Richt- und Nutzungs-         voltaik-Anlagen und Kleinwasserkraft-      Damit bleiben die Investitionen in der
planung» vom 4. Mai 2015 (www.are.           werke. Der Photovoltaik-Vergütungs-        Schweiz und fliessen nicht ins Ausland
zh.ch | Raumplanung | Formulare &            satz wird in zwei Schritten per 1. April   ab. Davon profitierten Bevölkerung und
Merkblätter | Kantonaler Richtplan).         und per 1. Oktober 2017 um bis zu 28       Wirtschaft, betonte Bundespräsidentin
Es definiert insbesondere die hohen          Prozent gesenkt und liegt ab dann für      Doris Leuthard im März bei der Erläute-
Anforderungen an Ein- und Umzonun-           angebaute und freistehende Anlagen         rung der bundesrätlichen Haltung.
gen, welche aufgrund des revidierten         einheitlich bei 13,7 Rappen und für        www.uvek.admin.ch
Raumplanungsgesetzes und des neu-            integrierte Anlagen bei 15,8 Rappen.
en Richtplans des Kantons Zürich gel-        Die Ansätze der Einmalvergütung (EIV)      Potenzial der Geothermie
ten.                                         für kleine Photovoltaikanlagen wer-        Das vom Parlament am 30. September
Amt für Raumentwicklung, www.are.zh.ch       den per 1. April 2017 und per 1. April     2016 verabschiedete erste Paket der
                                             2018 gesenkt. Für Kleinwasserkraft-        Energiestrategie 2050 enthält Mass-
Neue Koordinaten für                         werke gelten ab 1. Januar 2017 um bis      nahmen, mit denen das Potenzial der
den Kanton Zürich                            zu 18 Prozent tiefere Grundvergütun-       Geothermie über Technologieentwick-
Seit dem 1. Juli 2016 gilt für Koordina-     gen und ein bis zu 50 Prozent tieferer     lung, Forschung und Innovation künftig
ten im Kanton Zürich der neue Bezugs-        Wasserbau-Bonus. Diese und weitere         besser erschlossen werden kann. Wei-
rahmen LV95. Die gesamten Daten der          Änderungen hat der Bundesrat am            tere Massnahmen erachtet der Bun-
amtlichen Vermessung, des Katasters          2. Dezember 2016 in einer Revision der     desrat derzeit als nicht nötig.
der öffentlich-rechtlichen Eigentums-        Energieverordnung festgelegt, die per      www.admin.ch
beschränkungen sowie alle Daten des          1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.      Siehe auch Beitrag Untergrundsgesetz Seite 7
geografischen Informationssystems der        www.bfe.admin.ch
kantonalen Verwaltung (GIS-ZH) wur-                                                     Gewässerschutz – Kommentar
den auf Mitte letzten Jahres nach LV95       Energiegesetz schafft                      Der Kommentar zum eidgenössischen
überführt. Auch die meisten Gemein-          Investitionen in der Schweiz               Gewässerschutzgesetz und zum Was-
den haben ihre Geodaten (z. B. Werk-         Am 21. Mai 2017 entscheidet das            serbaugesetz liegt, sortiert nach Arti-
informationen, Ortspläne, Baum- oder         Schweizer Stimmvolk über das revidier-     kel-Kommentierungen und Verzeich-
Grünflächenkataster, Winterdienstrou-        te Energiegesetz. Es dient dazu, den       nissen, in elektronischer Form vor.
tenpläne, Strassenzustandspläne etc.)        Energieverbrauch zu senken, die Ener-      www.sg.ch
im letzten Jahr in die neuen Koordina-       gieeffizienz zu erhöhen und erneuerba-

www.umweltschutz.zh.ch/zup
ZUP 87Zürcher Umweltpraxis
Energie                               5
ZUP Nr. 87 April 2017

Nun lohnt
sich Schutz
gegen Wär-
meverluste
besonders
Wer sein Haus besser ge-
gen Wärmeverluste dämmt,
erhält auch im Kanton
Zürich weiterhin Förderbei-
träge. Finanziert werden
sie aus der CO2-Abgabe,
die der Bund auf Gas und
Öl zu Heizzwecken erhebt.
Sie sind damit nicht von der
Streichung der kantona-
len Energiefördermittel im
Rahmen der Leistungsüber-
prüfung 2016 betroffen.
Heinz Villa                                         Aussenwände werden bei Modernisierungen noch zu selten besser gedämmt.
Energieberatung / Förderung                                    Erhöhte Beitragssätze des Kantons für 2017 sollen dies ändern.
AWEL Amt für                                                                                                        Quelle: EKZ
Abfall, Wasser, Energie und Luft
Baudirektion Kanton Zürich
Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich
Telefon 043 259 42 71
heinz.villa@bd.zh.ch
www.energie.zh.ch                         Die bessere Wärmedämmung von Häu-          Die Förderbeiträge sind beim Kanton
                                          sern reduziert den Ausstoss von CO2        Zürich zu beantragen, der die Gesuche
                                          und ist somit eine wichtige Massnah-       auch bearbeitet und die Beiträge aus-
                                          me gegen die Klimaerwärmung. Trotz         richtet.
                                          Kürzungen im Rahmen der sogenann-          www.dasgebaeudeprogramm.ch
                                          ten Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16)
                                          kann der Kanton Zürich für Gesuche,        Kein kantonales Förder-
                                          die 2017 eingereicht werden, sogar hö-     programm, keine Belastung
                                          here Beiträge als bisher an die energe-    der Kantonsfinanzen
                                          tische Verbesserung der Gebäudehülle       Die Förderbeiträge belasten die kanto-
                                          ausrichten. Dies betrifft Wände, Dach      nalen Finanzen nicht. Denn sie stam-
                                          und Boden gegen Aussenklima und ge-        men aus der CO2-Abgabe, die der
                                          gen Erdreich.                              Bund auf Gas und Öl zu Heizzwecken
                                          Zusätzlich erhöhte Beitragssätze richtet   erhebt. Dem Kanton Zürich stehen im
                                          der Kanton in einer auf 2017 beschränk-    Jahr 2017 rund 42 Millionen Franken
                                          ten Aktion für die Wärmedämmung der        zur Verfügung. Er darf das Geld aller-
                                          Aussenwände aus, denn diese wer-           dings ausschliesslich für Massnahmen
                                          den noch zu selten besser gedämmt.         zur energetischen Verbesserung der
                                          Einen weiteren Bonus erhält, wer min-      Gebäudehülle ausrichten. Beiträge an
                                          destens 90 Prozent der Fläche von          neue Fenster sowie andere energeti-
                                          Fassade und Dach entsprechend ge-          sche Verbesserungsmassnahmen wie
                                          gen Wärmeverluste schützt – denn           Kellerdecken und Dachböden sind aus
                                          Gesamtsanierungen führen dank der          diesen Bundesmitteln nicht möglich.
                                          ganzheitlichen Planung zu besseren Er-     Die bisher aus dem kantonalen Budget
                                          gebnissen, sind also sinnvoller als Ein-   finanzierten Beiträge an Massnahmen
                                          zelmassnahmen. Es ist offensichtlich:      zur Nutzung erneuerbarer Energien und
                                          Das Modernisieren einer Liegenschaft       Abwärme sowie Minergiesanierungen
                                          lohnt sich.                                und Minergie-Ersatzneubauten können
                                                                                     im Jahr 2017 nicht mehr gesprochen

www.umweltschutz.zh.ch/zup
ZUP 87Zürcher Umweltpraxis
Energie                                                                         6
ZUP Nr. 87 April 2017

              Kanton Zürich
              Baudirektion
              Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
                                                                                          Kanton Zürich
                                                                                          Baudirektion
                                                                                          Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
                                                                                                                                                           Starte! – Informations- und
             Förderung                                                                    Energie-                                                         Beratungsveranstaltungen
             wärme-                                                                                                                                        in den Gemeinden
             dämmende                                                                     Beratungs-                                                       An dieser Stelle möchten wir Sie gerne
             Massnahmen                                                                   Angebote                                                         auf unsere Kampagne «starte! – jetzt
                                                                                                                                                           energetisch modernisieren» mit unse-
             an der                                                                                                                                        ren Partnern, den Elektrizitätswerken
             Gebäudehülle                                                                                                                                  des Kantons Zürich und der Zürcher
                                                                                                                                                           Kantonalbank, hinweisen. Auch für
                                                                                                                                                           2017 können Sie als Gemeinde Ver-
                                                                                                                                                           anstaltungstermine vor Ort buchen,
                                                          AKTION
                                                               tzliche
                                                                                                                                                           an denen die Liegenschaftsbesitzen-
                                                         …zusä iträge
                                                               be
                                                         Förder 17!
                                                            im 20
                                                                                                                                                           den über das Thema «energetische
              Modernisieren und profitieren                                                Mit einer Energieberatung starten
                                                                                                                                                           Modernisierung» informiert werden.
              Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Dienstleistungsge-
              bäude: Eine Investition in Energieeffizienz lohnt sich! Sie pro-
                                                                                          Wie ist die energetische Qualität einer Liegenschaft? Wie kann
                                                                                          der Energieverbrauch reduziert werden? Welche erneuerbaren       Die Baudirektion fördert die Beratung
              fitieren von Fördergeldern und langfristig tiefen Energiekosten.             Energien sind einsetzbar? Wie kann das Vorgehen bei einer
              Und Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.                    energetischen Modernisierung aussehen? Eine neutrale Ener-
                                                                                          gieberatung bringt klare Entscheidungsgrundlagen.
                                                                                                                                                           zur Gebäudehüllensanierung mit dem
                                                                                                                                                           GEAK-Plus mit einem Beitrag von 300
                                                                                                                                                           Franken.
                                                                                    Flyer der kantonalen Förderprogramme. www.starte-zh.ch.

werden. Dies hat der Regierungsrat – Pro Antrag ab 10 000 Franken                                                                                          die Mittel dafür aus Bundesgeldern ali-
im Rahmen der Leistungsüberprüfung        ist ein Gebäudeenergieausweis                                                                                    mentiert werden.
2016 zur Entlastung der Kantonsfinan-     GEAK®Plus Bedingung (falls nicht                                                                                 www.effiwatt.ch
zen im April 2016 beschlossen.            möglich: Grobanalyse mit Vorge-
                                          hensempfehlung gemäss Pflichten-                                                                                 Photovoltaik-Anlagen (PV) zur Strom-
Bedingungen zur Berechtigung              heft BFE).                                                                                                       erzeugung durch Sonnenenergie wer-
von Förderbeiträgen ab 2017:          – Es werden keine Förderbeiträge un-                                                                                 den vom Bund durch Einmalvergütung
– Gebäude mit Baubewilligungsjahr         ter 3000 Franken ausgerichtet.                                                                                   (EIV) und bei grossen Anlagen ab 30 kW
   vor 2000.                          Weitere Infos: www.energiefoerderung.zh.ch                                                                           durch die kostendeckende Einspeise-
– Das Gebäude ist beheizt.            Gratis-Hotline: 0800 93 93 93                                                                                        vergütung (KEV) gefördert.
– Das Gesuch muss vor Baubeginn                                                                                                                            www.swissgrid.ch
   eingereicht werden.                Weitere Förderbeiträge, finan-
– Die Massnahmen müssen fachge- zielle und steuerliche Anreize                                                                                             Verschiedene Gemeinden, kommuna-
   recht geplant und ausgeführt wer- Die Förderung von Stromeffizienzmass-                                                                                 le und regionale Energieversorger so-
   den.                               nahmen aus dem Programm «effiwatt»                                                                                   wie Organisationen der Energiewirt-
– U-Wert-Verbesserung geförderter (Ersatz Elektroboiler durch Wärmepum-                                                                                    schaft stellen ebenfalls Förderbeiträge
   Bauteile: mindestens 0,07 W/m2K.   pen-Boiler, Ersatz der Umwälzpumpen,                                                                                 zur Verfügung. Erkundigen Sie sich di-
– Die Förderzusage ist 2 Jahre ab optimierte Beleuchtung in Nicht-Wohn-                                                                                    rekt vor Ort (z. B. Bauamt der Gemein-
   Datum der Zusage gültig.           bauten) hingegen wird fortgesetzt, da                                                                                de, Energieversorger) oder im Internet.
                                                                                                                                                           Eine gute Übersicht für sämtliche, pro
Neue Förderansätze gültig ab 2017                                                                                                                          Gemeinde angebotenen Förderbeiträge
Förderbereich                                              Anforderung                                    Beitragssätze                                    finden Sie auf:
                                                                                2
                                                                                                                                                           www.energiefranken.ch
Wärmedämmung Fas-                                          U ≤ 0,2 W/m K                                  40 Franken pro Quadratmeter
sade, Dach, Wand und                                       Ausnahme:                                      wärmegedämmtes Bauteil
Boden gegen Erdreich                                       Wand, Boden mehr als       Die meisten Finanzinstitute (Banken)
                                                           2 Meter im Erdreich:       unterstützen energetisch sinnvolle Bau-
                                                           U ≤ 0,25 W/m2K             und Modernisierungsmassnahmen mit
Aktion 2017: Aussenwand Dämmung Aussenwand ge-        zusätzlich 20 Franken pro       zinsvergünstigten Finanzierungen (z. B.
                           gen Aussenklima            Quadratmeter wärmege-           ZKB-Umweltdarlehen) – fragen Sie bei
                                                      dämmte Aussenwand               Ihrer Bank nach. Investitionen an be-
Bonus: Gebäudehüllen-      Dämmung von mindestens     zusätzlich 20 Franken pro       stehenden Gebäuden, die dem Energie-
Effizienz                  90 % der Fassaden- und     Quadratmeter wärmege-           sparen und dem Umweltschutz dienen,
                           Dachfläche                 dämmtes Bauteil                 können bei der Einkommenssteuer als
           2017 können nur noch Massnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden. Kosten des Liegenschaftenunterhalts
                                  Gesuchsformular: www.dasgebaeudeprogramm.ch abgezogen werden. Weitere Details sie-
                                                                         Quelle: AWEL
                                                                                      he Wegleitung zur Steuererklärung bzw.
                                                                                      Merkblatt des kantonalen Steueramts
                                                                                      («Erlasse und Merkblätter»):
                                                                                                                                                           www.steueramt.zh.ch

www.umweltschutz.zh.ch/zup
ZUP 87Zürcher Umweltpraxis
Umweltrecht/Energie                          7
ZUP Nr. 87 April 2017

Rechtssicher-
heit bei der
Nutzung des
Untergrundes
Ein neues Gesetz soll mit
klaren Rahmenbedingun-
gen die Nutzung des Unter-
grundes für die heimische
Energiegewinnung begüns-
tigen, Rechtssicherheit                                                     Beim neuen Gesetz zur Nutzung des Untergrundes geht es
bieten, Schäden verhindern                                                                      um grosse und tiefgehende Anlagen.
                                                                                                    Quelle: Stadt St. Gallen, Geothermie-Projekt
und die Haftung sicherstel-
len. Oberflächlichere Nut-
zungen sind nur unwesent-
lich betroffen.
Walter von Büren                                 In den letzten Jahren hat das Interesse   Vor Schäden schützen
Stv. Abteilungsleiter / Sektorleiter Recht       am tiefen Untergrund zur Energiegewin-    Eine weitere wichtige Zielsetzung liegt
Baudirektion Kanton Zürich                       nung in der Schweiz stark zugenommen –    darin, die Bevölkerung und die Um-
Walcheplatz 2, 8090 Zürich
Telefon 043 259 28 14                            sei es zur Nutzung der Erdwärme aus       welt vor Schäden zu bewahren. Das
walter.vonbueren@bd.zh.ch                        tiefen Schichten zur Strom- oder Fern-    Gesetz bestimmt, dass der Schutz von
www.baudirektion.zh.ch                           wärmeproduktion (Geothermie, siehe        Mensch und Umwelt unabhängig vom
                                                 Grafik nächste Seite), sei es zur För-    angewendeten technologischen Ver-
                                                 derung von Erdgas. Dabei zeigte sich,     fahren gewährleistet sein muss. Sämt-
                                                 dass bezüglich der Nutzung des Unter-     liche Anlagen müssen nach dem Stand
                                                 grundes Regelungslücken bestehen.         der Technik betrieben und unterhalten
                                                 Die vorhandenen Regelungen orientie-      werden.
                                                 ren sich an den einzelnen Ressourcen.     Hingegen äussert sich das Gesetz nicht
                                                 Eine Grundlage für eine umfassende In-    zu spezifischen Technologien wie etwa
                                                 teressenabwägung fehlt. Eine Koordi-      dem sogenannten Fracking. Angesichts
                                                 nation konkurrierender Nutzungen ist      des stetigen technologischen Wandels
                                                 heute ebenso wenig möglich wie eine       wäre dies nicht sinnvoll. Sollten Schä-
                                                 vorausschauende Planung und Steu-         den trotz aller Vorsichtsmassnahmen
                                                 erung der Nutzung des Untergrundes.       auftreten, verhindern Regelungen zu
                                                 Dies hat den Regierungsrat dazu bewo-     Sicherheitsleistungen und zur Haftung,
                                                 gen, ein Gesetz über die Nutzung des      dass diese ungedeckt bleiben oder
                                                 Untergrundes zu erarbeiten.               der Staat für private Tätigkeiten haften
                                                                                           muss.
                                                 Rechtssicherheit bieten
                                                 Ziel des Gesetzes ist es, Rechtssicher-   Gesetz gilt für Grossprojekte
                                                 heit für Unternehmer und Investoren zu    Gegenstand des Gesetzes bilden ne-
                                                 schaffen. Klare Rahmenbedingungen         ben der Energiegewinnung im grös-
                                                 sollen die Nutzung des Untergrundes       seren Massstab, zum Beispiel für
                                                 für die heimische Energiegewinnung be-    Geothermie-Kraftwerke oder die Erd-
                                                 günstigen. Das Gesetz stellt klar, dass   gasförderung, auch Untersuchungen
                                                 die Sachhoheit des Untergrundes beim      des Untergrundes (z. B. Grabungen,
                                                 Kanton liegt, soweit sie nicht vom Bun-   Bohrungen oder seismische Untersu-
                                                 deszivilrecht dem Grundeigentümer zu-     chungen), welche im Hinblick auf sol-
                                                 gewiesen wird. Das Gesetz legt das Ver-   che Projekte erfolgen.
                                                 fahren zur Erteilung von Bewilligungen    Wenig intensive und räumlich be-
                                                 und Konzessionen fest. Die Nutzung        schränkte Nutzungen der Erdwärme
                                                 des Untergrundes bei grenzüberschrei-     hingegen (z. B. Erdsonden oder Grund-
                                                 tenden Vorhaben muss mit den Nach-        wasserwärmepumpen) bis zu einer Tie-
                                                 barkantonen koordiniert werden.           fe von 1000 Metern unterliegen nicht
                                                                                           der Bewilligungs- und Konzessions-

www.umweltschutz.zh.ch/zup
ZUP 87Zürcher Umweltpraxis
Umweltrecht/Energie                     8
ZUP Nr. 87 April 2017

        Wie funktioniert die Wärme aus der Tiefe?                                               Rückblick auf das Geo-
                                                                                                thermie-Projekt St. Gallen
                                                                                                Nach einem vielversprechenden Be-
                                                                                                ginn und wunschgemässen Fortschritt
                                                                                                musste das Geothermie-Projekt der
                                                                                                Stadt St. Gallen im Mai 2014 aufgrund
                                                                                                unvorhersehbarer Ereignisse vorzeitig
                                                                                                beendet werden. Grund dafür war die
                                                                                                Kombination aus unzureichender Was-
                                                                                                serfündigkeit, erhöhtem Erdbebenrisiko
                                                                                                sowie einer überraschenden Gasfüh-
                                                                                                rung in den erschlossenen Gesteins-
                                                                                                schichten. Das Vorhaben konnte damals
                                                                                                wirtschaftlich und sicherheitstechnisch
                                                                                                nicht realisiert werden. Die Arbeiten für
                                                                                                das Geothermie-Projekt der Stadt St.
                                                                                                Gallen waren jedoch nicht umsonst.
                                                                                                Mit den Explorations- und Bohrarbei-
                                                                                                ten wurden wertvolle Informationen
               Für die Stromgewinnung aus tiefer Geothermie kann heisses Wasser aus             über den tiefen Untergrund in der Ost-
           natürlich auftretenden wasserführenden Gesteinsschichten mit einer Bohrung           schweiz gesammelt. Die gewonnenen
                     gefördert, an der Oberfläche genutzt und mit einer zweiten Bohrung         Erkenntnisse sind für zukünftige Be-
                                      wieder abgekühlt dem Sediment zugeführt werden.
                                                                  Quelle: U. Bircher/vecteezy   strebungen in der Region und in der
                                                                                                Schweiz von grosser Bedeutung.
                                                                                                Telefon 071 224 54 29
                                                                                                infogeothermie@sgsw.ch
                                                                                                www.geothermie.stadt.sg.ch
pflicht nach dem neuen Gesetz; eben-        det schliesslich das Wissen über des-
so andere Nutzungen des Untergrundes        sen Beschaffenheit. Die heute noch
im untiefen Bereich wie beispielsweise      beschränkten Kenntnisse sollen ste-                 Erdsonden sind
Aushube, Ausrüstungen, Werkleitun-          tig erweitert werden. Das Gesetz sieht              keine Geothermie-Anlagen
gen, Transportinfrastrukturen, Terrain-     vor, dass Bohrungen auf Verlangen der               Die Bewilligung für Erdsonden, die im
veränderungen oder landwirtschaft-          Behörden vermessen und dokumen-                     Gegensatz zur Geothermienutzung viel
liche bzw. gartenbauliche Nutzungen         tiert werden müssen. Das erlangte Wis-              weniger tief reichen, wird nicht im Ge-
des Bodens. Allerdings sind diese Nut-      sen soll der Öffentlichkeit gehören.                setz zur Nutzung des Untergrundes
zungen teilweise nach anderen Geset-        Alle geologischen, hydrogeologischen                geregelt. Für die Erstellung von Anla-
zen bewilligungspflichtig, etwa nach        und geophysikalischen Daten sowie                   gen zur Erdwärmenutzung mit Sonden
Bau- und Planungsrecht oder Gewäs-          allfällige Materialproben aus dem Un-               ist immer eine gewässerschutzrechtli-
serschutzrecht (siehe Kasten rechts).       tergrund müssen gemäss Gesetzes-                    che Bewilligung des AWEL erforderlich.
                                            entwurf dem Kanton unentgeltlich zur                Der mengen- und gütemässige Schutz
Konzessionen regeln Nutzung                 Verfügung gestellt werden. Der Kan-                 des Grund- und Trinkwassers setzt den
Ins neue Gesetz überführt wurde sodann      ton kann diese Daten und Proben auch                Erdwärmesonden Grenzen. Zusammen
der Grundsatz, wonach der Kanton das        anderen staatlichen Institutionen und               mit dem gewässerschutzrechtlichen
sogenannte Bergregal für sich bean-         Forschungseinrichtungen zur Verfü-                  Gesuch ist das baurechtliche Formular
sprucht. Das Bergregal ist ein histori-     gung stellen. Nach einer Sperrfrist                 «Gesuch für Erstellung, Umbau und
sches Monopolrecht der Kantone und          von fünf Jahren können die Daten und                Betrieb von wärmetechnischen Anla-
behält ihnen das ausschliessliche Recht     Proben öffentlich zugänglich gemacht                gen oder stationären Verbrennungsmo-
zur Gewinnung von Bodenschätzen,            werden.                                             toren» (WTA-Gesuch) einzureichen. Zu-
wie fossilen Brenn- bzw. Kohlenwas-                                                             sätzlich sind allenfalls eine kommunale
                                    Einigkeit über Regelungsbedarf
serstoffen, Metallen, Erzen und Edel-                                                           Bewilligung (inklusive Spezialfälle bei
                                    In der Vernehmlassung begrüsste eine
steinen vor. Bisher war dieses Recht im                                                         Bahnlinien) und weitere kantonale Be-
                                    grosse Mehrheit den Gesetzesentwurf.
Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch                                                           willigungen (z. B. im Bereich von Altlas-
                                    Sämtliche eingegangene Stellungnah-
(EG ZGB) festgelegt. Weil das Monopol                                                           ten, Archäologie oder kantonalen Bau-
                                    men anerkannten den Regelungsbe-
rechtlich dem Kanton zusteht, muss die                                                          linien usw., inklusive Spezialfälle bei
Übertragung einer Abbauberechtigung darf. Es bestand weitgehend Einigkeit                       Nationalstrassen) erforderlich. Sämtli-
stets im Rahmen einer Konzession er-darüber, dass vor dem Hintergrund zu-                       che Gesuchsunterlagen sind aus-
                                    nehmender Nutzungsinteressen und
folgen. Vor der Übertragung muss eine                                                           schliesslich an die örtliche Baubehörde
solche Konzession nach Massgabe des mit Blick auf die in der Energiestrate-                     einzureichen. Sie koordiniert das Ver-
                                    gie 2050 des Bundes vorgesehene Nut-
Bundesrechts zwingend öffentlich aus-                                                           fahren. Die kantonalen Bewilligungen
                                    zung der Geothermie die Schaffung
geschrieben werden. Das Gesetz regelt                                                           und der kommunale Entscheid werden
die entsprechenden Modalitäten.     moderner gesetzlicher Grundlagen er-                        der Bauherrschaft durch die örtliche
                                    forderlich sei. Nach der Verabschiedung                     Baubehörde eröffnet.
Öffentliches Recht auf Wissen       durch den Regierungsrat im November                         Weitergehende Informationen zu den wärme-
Wichtige Voraussetzung für sämtli- 2016 wird der Gesetzesentwurf nun im                         technischen Anlagen sind auf www.baugesu-
che Nutzungen des Untergrundes bil- Kantonsrat beraten.                                         che.zh.ch | Info für Gemeinden | Wärme-
                                                                                                technische Anlagen zu finden.

www.umweltschutz.zh.ch/zup
ZUP 87Zürcher Umweltpraxis
Verkehr                                  9
ZUP Nr. 87 April 2017

«Grossartig,
dass Sie
Velo fahren!»
Velofahren ist gesund und
bietet unzählige Mög-
lichkeiten, die Freizeit zu
gestalten. Die kantonale
Veloförderung wirkt mit                                Lukas Steudler, Gemeinderat in Pfäffikon, beteiligt sich als Behördenvertreter
verschiedenen Massnah-                                                                             persönlich an der Danke-Aktion.
men darauf hin, dass das                                                                                                   Quelle: KoVe

Velo auch im Alltag, auf
dem Weg zur Arbeit, zur
Ausbildung und zum Ein-
kauf vermehrt genutzt wird.
Steve Coucheman                              Man kann es drehen und wenden, wie         Danke sagen und informieren
Leiter Koordinationsstelle Veloverkehr       man will: Velofahren lohnt sich. 2015      Zu den Aufgaben der Koordinations-
Volkswirtschaftdirektion Kanton Zürich       führte die Koordinationsstelle Velover-    stelle Veloverkehr gehört es, die Bevöl-
Neumühlequai 10, 8090 Zürich
Telefon 043 259 54 30
                                             kehr (kurz KoVe) drei Danke-Aktionen       kerung über den vielseitigen Nutzen des
steve.coucheman@vd.zh.ch                     durch. Mit der Botschaft «Grossartig,      Velofahrens zu informieren und sie zu
www.velo.zh.ch/danke                         dass Sie Velo fahren. Machen Sie wei-      motivieren, mehr zu pedalen. Mit Bot-
                                             ter so!» fanden in enger Zusammenar-       schaften, die auf das Wesentliche redu-
                                             beit mit den Städten Opfikon, Düben-       ziert und einfach verständlich sind, ge-
                                             dorf und der Gemeinde Pfäffikon 2016       lingt dies am besten. Zum Beispiel mit
                                             drei adaptierte Anlässe statt.             einem handfesten Danke an Velofahre-
                                             Das mit Vertretern der Standortgemein-     rinnen und Velofahrer für ihr Engage-
                                             den ausgesprochene «Dankeschön»            ment auf zwei Rädern.
                                             ging an Personen, die ihr Velo als Ver-
                                             kehrsmittel im Alltag verwenden.           Opfikon
                                                                                        Mithilfe der Aktion in Opfikon gelang es,
                                             Was Velofahren bringt                      die Velofahrenden aus dem Einzugsge-
                                             Das Velo gehört zum Kanton Zürich und      biet auf das Mitwirkungsverfahren der
                                             ist als flexibelstes Verkehrsmittel aus    kommunalen Velonetzplanung sowie
                                             dem Zürcher Alltag nicht wegzuden-         auf die geplanten Informationsveran-
                                             ken. Besonders auf kurzen bis mittleren    staltungen hinzuweisen. Als Anreiz für
                                             Strecken von fünf bis fünfzehn Kilome-     die aktive Mitarbeit lockte ein Wettbe-
                                             tern und als Zubringer zum öffentlichen    werb mit attraktiven und funktionalen
                                             Verkehr hat es grosses Potenzial.          Preisen rund ums Velo.
                                             Neben dem individuellen generiert das
                                             Velo auch einen volkswirtschaftlichen      Dübendorf
                                             Nutzen. Es ist ein lautloses Null-Emis-    Im August, just nach den Sommerferi-
                                             sionsfahrzeug, und aufgrund des ge-        en, fand eine Danke-Aktion in Düben-
                                             ringen Flächenbedarfs sind auch die        dorf statt. Die Velofahrenden wurden
                                             Baukosten und der Unterhalt für die        persönlich über die laufenden Bauar-
                                             Veloinfrastruktur verhältnismässig ge-     beiten an den Veloparkierungsanlagen
                                             ring. Die Unterhalts- und Wartungskos-     rund um den Bahnhof Dübendorf infor-
                                             ten eines Velos sind ebenfalls tief und    miert sowie auf die geplante Velobörse
                                             ergeben keine Belastung für die Öffent-    hingewiesen.
                                             liche Hand. Zudem fördert das Velofah-
                                             ren die Gesundheit und entlastet die       Pfäffikon
                                             Volkswirtschaft von Gesundheitskos-        Ende September fand eine dritte und
                                             ten durch mangelnde körperliche Akti-      für 2016 letzte Danke-Aktion in Pfäffi-
                                             vität der Bevölkerung. Velofahren lohnt    kon statt. Wie bei den anderen Aktionen
                                             sich für alle.                             auch verteilte die Koordinationsstelle
                                                                                        Veloverkehr zusammen mit der Stand-
                                                                                        ortgemeinde allen Velofahrerinnen und

www.umweltschutz.zh.ch/zup
ZUP 87Zürcher Umweltpraxis
Verkehr                               10
ZUP Nr. 87 April 2017

                                                                                             Velofahrern als Dankeschön für ihr En-
                                                                                             gagement auf zwei Rädern einen Flyer
                                                                                             mit «VeLove»-Button, eine Flasche Mi-
                                                                                             neralwasser oder ein Ragusa.

                                                                                        Gemeinsam mit den Gemeinden
                                                                                        aktiv werden
                                                                                        Das Ziel der Aktionen, die Bevölkerung
                                                                                        auf sympathische Weise über die Exis-
                                                                                        tenz und die Arbeit der Koordinations-
                                                                                        stelle zu informieren sowie die Velo-
                                                                                        fahrerinnen und Velofahrer in ihrem
                                                                                        Verhalten zu bestätigen, wurde in al-
                                                                                        len drei Fällen erreicht. Weiter bot die
                                                                                        Präsenz vor Ort die Möglichkeit, ge-
                                                                                        meinsam mit Vertretern der Standort-
                                                                                        gemeinde aufzutreten und mit den Velo-
                                  Kathrin Hager von der Koordinationsstelle Veloverkehr
                                              sagt in Pfäffikon einem Velofahrer danke. fahrenden ins Gespräch zu kommen.
                                                                              Quelle: KoVe
                                                                                             Als Gemeinde mitmachen
                                                                                             Aufgrund der positiven Rückmeldun-
                                                                                             gen seitens Bevölkerung und Standort-
                                                                                             gemeinden sind auch für 2017 weitere
                                                                                             Danke-Aktionen vorgesehen. Haben
                                                                                             Sie Interesse mit den Velofahrenden in
                                                                                             Ihrer Gemeinde in Kontakt zu treten?
                                                                                             Die Koordinationsstelle Veloverkehr
                                                                                             unterstützt Sie gerne bei einer Danke-
                                                                                             oder einer anderen Velo-Aktion.
                                                                                             Melden Sie sich; Steve Coucheman
                                                                                             freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

     Steve Coucheman, Leiter der Koordinationsstelle Veloverkehr, überreicht einer Velo-
     fahrerin in Pfäffikon Informationsmaterial, Wasser und Schokolade als Dankeschön.
                                                                              Quelle: KoVe

       Bei der Aktion «Zum Glück fahren Sie Velo!» wurden in Pfäffikon, Dübendorf und
      Opfikon VeLove-Buttons, Wasser und Schokolade verteilt. www.velo.zh.ch/danke.
                                                                              Quelle: KoVe

www.umweltschutz.zh.ch/zup
Energie/Verkehr                        11
ZUP Nr. 87 April 2017

Elektro-
mobilität
Mit Batterien angetriebene
Fahrzeuge erleben derzeit
ein Comeback. Welche
Effekte sind bei stärkerer
Verbreitung zu erwarten?
Welche Rolle können Ge-
meinden einnehmen?                               Aufladebeginn eines Elektrofahrzeugs an einer öffentlich zugänglichen Ladestation.
Thomas Stoiber                                                                                                                     Quelle: EKZ
Verantwortlicher Verkehr
Abteilung Luft
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Baudirektion Kanton Zürich
Telefon 043 259 51 78
thomas.stoiber@bd.zh.ch                     Im Kanton Zürich wächst der Bestand               soll. Anders als benzin- oder diesel-
www.awel.zh.ch                              an Elektrofahrzeugen derzeit jährlich             betriebene Fahrzeuge werden Elektro-
Sascha Alexander Gerster
                                            um etwa 50 Prozent. Dennoch sind                  fahrzeuge in der Regel dort aufgeladen,
Energieplaner                               Elektrofahrzeuge nach wie vor selten.             wo sie längere Zeit parken. Somit wird
Abteilung Energie                           2016 waren lediglich zwei Prozent der             die Parkzeit zur Ladezeit. Für das La-
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft    Neuzulassungen ausschliesslich elek-              den zu Hause über Nacht oder tagsüber
Baudirektion Kanton Zürich
Telefon 043 259 42 66                       trisch angetrieben, 3,5 Prozent betrug            am Arbeitsplatz reichen gewöhnliche
energie@bd.zh.ch                            der Anteil der Hybridfahrzeuge. Inwie-            Netzleistungen, an Orten mit kürzeren
www.awel.zh.ch                              weit die hohen Wachstumsraten auch in             Aufenthaltszeiten (z. B. Einkaufszent-
Ansprechstellen:
                                            Zukunft gehalten werden können, hängt             ren, Autobahnraststätten) sind Schnell-
– Verband Suisse e-Mobility                 ab von Kosten, Nutzbarkeit und Klima-             ladestationen die geeignetere Wahl.
– Elektrizitätswerke des Kantons Zürich     wirkungen dieser Technologie.
– Lokaler Stromnetzbetreiber                                                                  Weniger Treibhausgase
– www.schnellladen.ch/stromtankstellen-
  verzeichnis                               Meist alltagstauglich                             Stammt der Strom aus erneuerbaren
                                            Rund 90 Prozent der Wege eines Kan-               Quellen, verursacht ein Elektroauto
                                            tonszürchers sind kürzer als seine                über den gesamten Lebenszyklus 50
                                            durchschnittliche Tagesdistanz von 40             Prozent weniger Treibhausgasemissi-
                                            Kilometern. Heutige rein batteriebetrie-          onen als ein herkömmlicher Personen-
                                            bene Fahrzeugmodelle bieten Reich-                wagen. Mit einem Strommix aus Was-
                                            weiten um die 200 bis 300 Kilometer,              serkraft und Kernenergie gilt dies auch
                                            je nach Jahreszeit und Fahrstil. Weite-           für die Schweiz. In der EU hingegen be-
                                            re Fortschritte bei Lithium-Ionen-Akkus           trägt die Reduktion lediglich 10 Prozent,
                                            sind zu erwarten (siehe Grafik). Trotz-           weil Strom aus fossilen Quellen enthal-
                                            dem kann der geringere Aktionsradius              ten ist. Ein Grossteil der Umweltbelas-
                                            ein Nachteil sein, wenn das Auto auch             tung von Elektroautos fällt jedoch nicht
                                            auf Langstrecken eingesetzt werden                im Betrieb, sondern bei der Herstellung

                                                    Kosten und Energiedichte von Lithium-Ionen Autobatterien
                                                   500

                                                   400
                                                                     Kosten (Fr./kWh)

                                                   300

                                                   200

                                                                     Energiedichte (kWh/kg)
                                                   100

                                                     0
                                                           2010      2015        2020         2025      2030     2035         2040

                                                  Energiedichte und Kosten von Lithium-Ionen Autobatterien (seit Einführung 2010).
                                                                                                                        Quelle: Diverse Studien

www.umweltschutz.zh.ch/zup
Energie/Verkehr                                          12
ZUP Nr. 87 April 2017

an. Dies führt zu einer Verlagerung der ten, Velosharing mit E-Bikes zu betrei-                                                 Kanton Zürich
                                                                                                                                Baudirektion
                                                                                                                                Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Umweltschäden in Länder mit Produk-     ben. Bei der eigenen Mobilität kann die                                                 Elektromobilität
                                                                                                                                Fokus Personenwagen
tionsstätten der Batterien und an Ab-   Gemeinde mit gutem Vorbild vorange-
baustandorte für deren Rohstoffe (z. B. hen: Sie kann Dienstfahrten mit dem
Feinstaub).                             E-Bike anstelle des Autos abwickeln
                                        und spezielle Infrastrukturen wie La-
Rolle der Gemeinden                     destationen und Elektroautos im Ge-
Die öffentliche Hand hat, gestützt auf meindegebiet bereitstellen.
Art. 104 der Kantonsverfassung, ver-
schiedene Aufgaben im Verkehrsbe- – Verträglich abwickeln
reich. Die Gemeinden haben die Mög- Die Elektromobilität leistet einen Bei-
lichkeit, Massnahmen im Bereich trag zur verträglichen Abwicklung un-
Elektromobiltiät zu ergreifen. Wichtig vermeidlicher Autofahrten und bietet
ist, dass die Elektromobilität in einem die Chance für eine Mobilität mit wenig
Gesamtkontext betrachtet wird.          CO2-Ausstoss (siehe Grafik unten).
                                        Eine geeignete Ladeinfrastruktur ist die
– Planen und vermeiden                  wichtigste Voraussetzung für den Be-
Die Siedlungsentwicklung und der Ver- trieb von Elektroautos. Die Gemeinde
kehr sind aufeinander abzustimmen, ist, wie bei allen Bauvorhaben, erster                                                    Die soeben erschienene achtseitige
um kurze Wege zu fördern. Denn Elek- Ansprechpartner für Bauherren. Sie hat                                                     Broschüre des AWEL beleuchtet
troautos lösen nicht die Überlastung die verschiedenen Anliegen beim Bau                                              verschiedene Aspekte der Elektromobilität.
                                                                                                                         www.energie.zh.ch - Veröffentlichungen
der Verkehrsnetze, die geringen Beset- einer öffentlich zugänglichen Ladeinfra-
zungsgrade und den hohen Flächenver- struktur zu koordinieren. Um die Kosten
brauch.                                 tief zu halten, ist es wichtig, die öffent-
Ein Gesamtverkehrskonzept ist Grund- lichen Ladestationen nahe an geeigne-
lage für alle nachgelagerten Planungen ten Anschlüssen des Stromnetzes zu                                             Umsetzungsbeispiele
im Bereich der Mobilität einer Gemein- platzieren. Der örtliche Stromnetzbe-                                          Die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich
de sowie einer Region und dient dazu, treiber sollte daher frühzeitig in die Pla-                                     (VBZ) testen seit 2016 rein elektrisch
verschiedene Verkehrsträger aufeinan- nung einbezogen werden. Zudem kann                                              angetriebene Quartierbusse. Mit dem
der abzustimmen. Dabei ist festzule- die Gemeinde Bauherren über die ver-                                             neusten Projekt, dem «SwissTrolley
gen, wie die Mobilität zukünftig abge- schiedenen Möglichkeiten privater La-                                          plus», wird es künftig möglich sein,
wickelt werden soll.                    demöglichkeiten informieren oder an                                           längere Strecken im Batteriebetrieb
                                        entsprechende Stellen verweisen (sie-                                         zurückzulegen. Im Kanton Genf sol-
– Fahrten verlagern                     he Ansprechstellen Seite 11).                                                 len batteriebetriebene Elektrobusse
Wenn immer möglich, sollen umwelt- Beim öffentlichen Verkehr kann als Be-                                             (TOSA) induktiv an einzelnen Haltestel-
freundliche Verkehrsträger wie der steller oder Eigentümer Einfluss auf die                                           len aufgeladen werden.
Fuss-, Velo- und öffentliche Verkehr Fahrzeugflotte genommen werden.
mit geringerem Platzbedarf unterstützt Schliesslich kann die Gemeinde elek-                                           Die Mobiliar Versicherung bietet in
werden.                                 trisch angetriebene Fahrzeuge anschaf-                                        der Stadt Zürich mit dem Pilotprojekt
Für Zweiräder, insbesondere für batte- fen und die entsprechende Lade-                                                Smide 200 E-Bikes zur Miete an.
rieelektrisch betriebene Velos, können infrastruktur für ihre Mitarbeitenden
sogenannte Velobahnen unterstützend bereitstellen.                                                                    Im Kanton Zug errichtet der Strom-
wirken. Ansonsten gibt es Möglichkei-                                                                                 versorger WWZ einzelne öffentliche
                                                                                                                      Schnellladestationen. Die Abgeltung
                   Wie schaden verschiedene Verkehrsmittel dem Klima?                                                 erfolgt über eine Parkgebühr.
                   200
                   180                                                                                                In der Bauplanungsverordnung von
                   160                                                                                                Mendrisio ist seit 2009 vorgesehen,
                   140                                                                                                dass bei Neubauten Leerrohre verlegt
      CO2 Eq/Pkm

                   120                                                                                                und bei Mehrfamilienhäusern Lade-
                   100                                                                                                möglichkeiten installiert werden müs-
                    80                                                                                                sen.
                    60
                    40                                                                                                In der Region Brig wurde von lokalen
                    20                                                                                                Unternehmen das Projekt «E-Mob»
                     0                                                                                                lanciert. Die Inititanten vermieten zehn
                         Auto Treibstoff   Elektroauto   Bus Treibstoff*   Trolleybus*    Tram*             Velo
                                                                                                                      Elektroautos an Gemeinden und Tou-
                                      Strasse    Fahrzeugherstellung/   Fahrzeugunterhalt                             rismusorganisationen.
                                                 -entsorgung
                                      Energiebereitstellung  Direkter Betrieb
                   * Annahme: durchschnittliche Auslastung Bus-/Tramflotte ZVV, Trolleybusflotte VBZ

                                                        Treibhausgasbilanz verschiedener Verkehrsmittel
                                                in CO2-Äquivalente pro Personenkilometer (CO2Eq/Pkm).
                                                                                              Quelle: Mobitool 2016

www.umweltschutz.zh.ch/zup
Lärm/Bauen                   13
ZUP Nr. 87 April 2017

Chancen im
Lärm –
Klangraum-
gestaltung
Zwei Publikationen helfen,
Ortschaften aktiv gegen
den Lärm zu gestalten: ein
Leitfaden für lärmbelastete                    Idaplatz Zürich. Kiesflächen werden visuell wenig mit Verkehr in Verbindung
Strassenräume sowie eine                            gebracht. Akustisch reflektieren sie den Verkehrslärm weniger stark als
                                        versiegelte Asphaltflächen, und die eigenen Schritte sind hörbar. Sich selbst hören
Planungshilfe für Plätze                 zu können, ist ein wichtiges akustisches Qualitätsmerkmal im öffentlichen Raum.
und Ruheinseln im Sied-                                                                         Quelle: Trond Maag / urbanidentity
lungsraum.
Thomas Gastberger
Fachstelle Lärmschutz
Tiefbauamt
Baudirektion Kanton Zürich        Die beiden Kantone Basel-Stadt und          rung der Geräuschkulisse im Siedlungs-
Postfach, 8090 Zürich             Zürich haben einen Leitfaden zur «akus-     raum. Im Zuge der Verdichtung werden
Telefon 043 259 55 23
thomas.gastberger@bd.zh.ch        tischen Architektur für Strassenräume»      neue Herausforderungen an ein harmo-
www.laerm.zh.ch                   und eine Planungshilfe zur «Klang-          nisches Mit- bzw. Nebeneinander der
                                  qualität öffentlicher Siedlungsräume»       verschiedenen Aktivitäten und Erho-
                                  herausgegeben. Der Leitfaden themati-       lungsmöglichkeiten im Stadtraum not-
                                  siert die Möglichkeiten einer akustisch     wendig. Durch Mitdenken der Klang-
                                  guten Architektur von lärmbelasteten        qualität beim Gestalten der öffentlichen
                                  Strassenräumen. Die Planungshilfe legt      Räume lässt sich die Lebensqualität in
                                  den Fokus auf die akustische Gestal-        den Städten erhöhen.
                                  tung von Plätzen, Ruheinseln und Nah-
                                  erholungsorten im Siedlungsgebiet.          Mehr Klangqualität
                                  Beide Publikationen richten sich an Per-    im öffentlichen Raum
                                  sonen, die sich für die Klangqualität in    Schall wird an den Gebäuden und am
                                  Siedlungen interessieren und unterstüt-     Stadtboden reflektiert. Oberflächen sind
                                  zen Behörden, Ortsplaner, Architekten       akustische Akteure, die den Schall ar-
                                  und Landschaftsarchitekten, die im öf-      tikulieren, ihn in der Lautstärke und
                                  fentlichen Raum akustisch mitwirken         im Frequenzspektrum verändern, be-
                                  möchten.                                    stimmte Schallanteile absorbieren,
                                                                              verstärken und anregen, um Objek-
                                  Leiser allein ist noch nicht gut            te herumführen oder durch diese hin-
                                  Der im Umweltschutzgesetz verankerte        durchführen und ihn mit anderen Ge-
                                  Lärmschutz setzt primär an der Quelle       räuschen und Klängen vermischen, bis
                                  an. Ist dort keine Veränderung möglich,     er schliesslich summiert als Stadtklang
                                  so sind Massnahmen auf dem Ausbrei-         hörbar wird.
                                  tungsweg oder am Immissionsort an           Da hörbarer Schall eine Wellenlänge von
                                  der Reihe. Ziel ist es immer, den Lärm-     etwa 17 Millimetern bis 17 Metern auf-
                                  pegel zu reduzieren. Beurteilungsort ist    weist, sind dies auch die massgeben-
                                  das Fenster eines lärmempfindlichen         den Dimensionen für die Beeinflussung
                                  Raums. Dies ist aus Sicht der Lärm-         des Schalls. Somit wirkt jede bauliche
                                  bekämpfung nach wie vor sinnvoll und        Veränderung im Siedlungsraum direkt
                                  wichtig, wird aber in Zukunft nicht ge-     auf die Wahrnehmung des Schalls ein.
                                  nügen.                                      Jeder Stadtraum tönt daher nicht zufäl-
                                  Die raumplanerisch beabsichtigte Ent-       lig, sondern spricht seine eigene akus-
                                  wicklung nach innen und die veränder-       tische Sprache.
                                  ten Lebensgewohnheiten einer 24-Stun-
                                  den-Gesellschaft erfordern nicht nur
                                  eine quantitative Reduktion des Lärms,
                                  sondern auch eine qualitative Verbesse-

www.umweltschutz.zh.ch/zup
Lärm/Bau                                                                           14
ZUP Nr. 87 April 2017

Beispiel: Akustisch gute Archi-                                                                 Beispiel: Akustische Gestaltung                    Weiterlesen
tektur für Strassenräume und                                                                    mit dem Boden
Plätze                                                                                          Die Materialvielfalt des Stadtbodens re-
Über den Weg der Resonanzraum-                                                                  duziert den Lärm, indem sie das Diffu-
gestaltung zeigt der Leitfaden «Akus-                                                           sions- und Absorptionsverhalten vari-
tisch gute Architektur für Strassen-                                                            iert. Sie wirkt der Monotonie des Lärms
räume» einen architektonisch integral                                                           entgegen und begünstigt dadurch eine
gedachten und akustisch nachhaltigen                                                            verbesserte Klangqualität.
Ansatz für die Bebauung entlang von                                                             Durch Anordnung und Verteilung der
Verkehrswegen auf. Im Mittelpunkt                                                               Bodenmaterialien in der Fläche wird die
steht dabei die Wirkung von ganz oder                                                           akustische Vielfalt der Materialien im
teilweise umbauten Räumen als Reso-                                                             Stadtraum wirksam. Mit der Terrainmo-
nanzräume, welche die akustische Si-                                                            dellierung werden die Neigungen und
tuation massgeblich prägen. Mit di-                                                             Höhenniveaus im Gelände akustisch
rekt anwendbaren architektonischen                                                              aktiv. Durch Abschattung, Filterung
Gestaltungsprinzipien wird ein gang-                                                            und Reflexion werden die Wirkungen
barer Weg aufgezeigt, über den sich                                                             potenziert, so dass anwesende Perso-
im Umfeld von Strassenräumen akus-                                                              nen diese direkt körperlich und räumlich
tisch zufriedenstellende Bedingungen                                                            wahrnehmen. Sie erleben einen Ort als
erreichen lassen. Die entscheidenden                                                            Hör-Nische oder Hör-Aussichtspunkt,
Kriterien sind dabei die Nutzbarkeit so-                                                        je nachdem ob sie oben oder unten ste-
wie die Gesamtwirkung von Umgebun-                                                              hen.
gen und das Wohlbefinden der Nutzer.
Durch die differenzierte Raumbildung
nach akustischen Kriterien werden die
Strassenräume robuster gegen stören-
de Resonanzeffekte, was die Entste-
hung von Lärm – bis hin zu tieffrequen-
tem Dröhnen – minimiert.                                                                             PRINZIP 1
                                                                                                     Vielfältige Bodenmaterialien
                             B E B AU U N G S B E R E I C H
                                                                                                     anstreben
                    V E R K E H R SW E G / „ FA H R Z E UGWAND“

                           B E ST E H E N D E B E B AUUNG

                                                                                                    PRINZIP 2
                                                                                                    Die Bodenflächen gliedern
                                                                                                                                                   Beide Publikationen können bei der
    Bebauung entlang einer lärmbelasteten
       Strasse. Oben mit glatten Gebäude-                                                                                                          Fachstelle Lärmschutz gratis bestellt
       riegeln. Unten mit einer Bebauungs-                                                                                                         werden – Mail an fals@bd.zh.ch genügt.
            struktur, welche die Entstehung                                                                                                        Unter www.laerm.zh.ch/merkblaetter
     von Lärm reduziert und eine akustisch
           angenehmere Umgebung bietet.
                                                                                                                                                   sind sie auch als Download verfügbar.
                                                      Quelle: I & F Neuhaus                                                                        Ebenso sind hier auch die beiden frü-
                                                                                                                                                   heren Berichte «Lärminfo 17: Klang-
                                                                                                    PRINZIP 3                                      raumgestaltung – Chancen im Lärm»
                                                              b2. Generation
                                                                                                                                                   und «Lärminfo 19: Frag die Fleder-
                                                                                                    Das Terrain modellieren                        maus» zugänglich.
                                                                                                             Die akustische Gestaltung des Mehr zum Thema:
   t1. Generation                                                              t2. Generation
                                                                                                      öffentlichen Raums wird anhand von Website www.klanglandschaften.ch
                                                                                                         13 Prinzipien erläutert, jeweils mit
                                b1. Generation                                                                 Werkzeugen und Beispielen. Zeitschrift Collage 5/16 «Mehr als Lärm» unter
                                                                                                                   Quelle: Maag, Kocan, Bosshard   www.f-s-u.ch
        Bei der grossformalen Anordnung
      von Gebäuden, der Platzierung und
   Dimensionierung von Durchgängen und
     der Gliederung von Fassaden spielen
   Proportionen eine entscheidende Rolle.
                                                      Quelle: I & F Neuhaus

www.umweltschutz.zh.ch/zup
Lärm                                   15
ZUP Nr. 87 April 2017

GIS I:
Lärmüber-
sicht für Bau-
vorhaben
Lärm-«Verdachtsflächen»
zeigen Handlungsbedarf wo
nötig und ermöglichen die
frühzeitige Optimierung von
Bauprojekten.
Daniel Aebli
Fachstelle Lärmschutz
Tiefbauamt
Baudirektion Kanton Zürich
Postfach, 8090 Zürich
Telefon 043 259 55 26
daniel.aebli@bd.zh.ch
www.laerm.zh.ch

Siehe auch Artikel «GIS II: Strassenlärm»
auf Seite 17, ZUP 87 und «GIS III: Flug-
lärm» auf Seite 20, ZUP 87.

                                                              Eine frühe Konsultation der Karte «Lärmübersicht für Bauvorhaben»
                                                         macht sich in lärmigen Projektierungsperimetern später garantiert bezahlt.
                                                                              Quelle: GIS-Zentrum/GIS-Browser Kanton ZH; maps.zh.ch/s/rp7zv5xl

                                            Mit etwas Verspätung sind inzwischen         2. Muss im Perimeter eines Vorhabens
                                            die meisten Lärm-Themenkarten im                mit erhöhten oder verschärften An-
                                            «neuen» GIS-Browser, dem geografi-              forderungen an den Schallschutz
                                            schen Informationssystem des Kan-               gerechnet werden?
                                            tons, online einseh- und abrufbar. Sie
                                            sind Ausgangspunkt für eine lärmrecht-       Wofür braucht es diese
                                            liche Einschätzung. Eine solche wird in      Übersicht?
                                            kritischen Gebieten besonders bei Bau-       Neben den Perimetern mit mutmassli-
                                            und Planungsverfahren fällig. Grundla-       chen IGW-Überschreitungen und höhe-
                                            ge sind das Umweltschutzgesetz (USG,         ren Anforderungen wegen bestehender
                                            Art. 21 und 22), die Lärmschutz-Verord-      Anlagen werden auch geplante Anlagen
                                            nung (LSV, Art. 29 bis 32) und die Bau-      und deren Bereiche mit mutmasslichen
                                            verfahrensverordnung (BVV, Anhang            Überschreitungen der Planungswerte
                                            3.2).                                        dargestellt.
                                            Die Karte «Lärmübersicht für Bauvor-         Die Daten der Lärmübersicht sind für
                                            haben» (siehe oben) unterstützt die Er-      alle am Bauen und Planen im Lärm Be-
                                            arbeitung von Bauprojekten und deren         teiligten interessant oder unverzichtbar:
                                            frühzeitige Optimierung bezüglich der        – Baubehörden
                                            folgenden Kernfragen in verkehrslärm-        – Raumplaner
                                            belasteten Arealen:                          – Architekten
                                            1. Muss im Perimeter eines Vorhabens         – Bauphysiker
                                                mit Überschreitungen der Immis-          – Grundeigentümer
                                                sionsgrenzwerte (IGW) gerechnet          – Bauherrschaften
                                                werden?                                  – Käufer
                                                                                         – Mieter

www.umweltschutz.zh.ch/zup
Lärm                                      16
 ZUP Nr. 87 April 2017

                                                    achten erarbeiten zu lassen. In einem      Anwenden und Vorgehen
                                                    Lärmgutachten werden Optimierungs-         1. GIS-Browser starten (maps.zh.ch)
                                                    möglichkeiten evaluiert und eine Best-     2. Karten «Lärm» wählen
                                                    variante aufgezeigt und dokumentiert.         (Textspalte links «Karten»)
                                                    Einfachere – meist weniger stark lärm-     3. Karte «Lärmübersicht» wählen
                                                    belastete – Situationen lassen sich auch      (Textspalte links «Karten»)
                                                    mit einfacheren Mitteln («Lärmwerkzeu-     4. a) Lage eingeben
                                                    ge», siehe Kasten Beitrag Strassenlärm           (Textspalte links «Suche»)
                                                    Seite 19) klären. Liegt ein Vorhaben          oder
                                                    ausserhalb der kritischen Perimeter,          b) Ausschnitt/Perimeter abgrenzen
                                                    kann das Thema Verkehrslärm rechtlich            (Kartenspalte Mitte, Hochstell-
                                                    gesehen in aller Regel sogleich abge-            taste+Mauszeiger)
                                                    hakt werden. Einzig Vorhaben mit einer        oder
                                                    Gebäudehöhe über neun Meter und in            c) Ausschnitt/Perimeter einzoomen
                                                    grösserer Distanz oder in speziellen to-         (Kartenspalte Mitte, Punkt set-
                                                    pografischen Situationen, insbesonde-            zen, Mausrad drehen)
                                                    re Steillagen in der Nähe der Lärmquel-    5. Legende beachten
                                                    le, werden von der Kartenberechnung           (Textspalte rechts «Karteninhalt»)
                                                    nicht genügend erfasst und können zu       6. Objekt/Areal wählen
                                                    fehlerhaften Prognosen führen.                (Kartenspalte Mitte, Mausklick,
Nicht überall im Kanton zeigt der Schallpegel-                                                    allenfalls mehrere Punkte)
     messer solch beruhigend tiefe Resultate. Welche Nutzungsarten                             7. Informationen einsehen
                    Quelle: Fachstelle Lärmschutz
                                                    sind Thema?                                   (Textspalte rechts «Info»)
                                                    Alle Angaben beziehen sich auf die         8. Informationen speichern
                                                    Grenzwerte für Wohnräume. Bei be-             (Textspalte rechts «Info» Drucker-
 Gesetzliche Grundlage bildet die kan-              stehenden Anlagen ist der Immissions-         symbol)
 tonale     Geoinformationsverordnung               grenzwert (IGW) massgebend, bei neu-       9. Lärmarten aufrufen
 (KGeoIV) mit dem kantonalen Geoba-                 en Anlagen der Planungswert (PW). In          (Textspalte rechts «Info»)
 sisdatenmodell «Lärmübersicht für                  Zonen mit Empfindlichkeitsstufe (ES) IV
 Bauvorhaben». Der Datensatz ist frei               werden die Grenzwerte der ES III ange-
 zugänglich und zusätzlich als WFS- und             wendet.
 WMS-Dienst aufgeschaltet.                                                                     bis fünf Jahre aktualisiert. Darstellungs-
 Die Lärmübersicht basiert grundsätz-               Was ist sonst noch (k)ein Thema?           dienst, Downloaddienste (WFS/WMS)
 lich auf den verfügbaren Lärmbelas-                Von der Lärmübersicht nicht oder unge-     und Datenabgabe werden vom kanto-
 tungskatastern der Anlagehalter. Wo                nügend erfasst werden folgende Lärm-       nalen GIS-Dienstleistungszentrum be-
 diese fehlen oder zu unpräzise sind,               quellen, Perimeter und Situationen:        trieben und ermöglicht.
 kommen punktuelle Ergänzungsdaten                  – Industrie- und Gewerbelärm
 zum Einsatz.                                       – Lärm von Gemeindestrassen                Was zeigt die Lärmübersicht?
                                                    – Vorhaben mit mehr als vier Geschos-      In der Karte werden alle kritischen Be-
 Ist Lärm überhaupt ein Thema?                         sen ausserhalb des Immissions-          reiche mit tatsächlichen oder möglichen
 Die Lärmübersicht gibt allen am Bau-                  grenzwert- und Schallschutz-Be-         Überschreitungen der Immissionsgrenz-
 prozess beteiligten Akteuren anhand                   reichs                                  werte (IGW) sowie die Bereiche mit hö-
 der aktuellsten verfügbaren Geobasis-              – Städte Winterthur und Zürich (in Vor-    heren Anforderungen an den Schall-
 daten einen schnellen Überblick, ob bei               bereitung)                              schutz der Aussenhülle abgebildet.
 einem Bauvorhaben ein Lärmproblem                  Die Lärmübersicht wird periodisch          Mit wenigen Ausnahmen gelten bei
 vorliegt, das weiter abgeklärt werden              nachgeführt. Trotzdem können insbe-        IGW-Überschreitungen auch höhere
 muss. Ist das der Fall, so lässt es sich           sondere im Bereich von neuen öffentlich    Anforderungen. Anderseits weisen die
 bei komplexeren Konstellationen häu-               aufgelegten Projekten entgegen den An-     nur blauen Bereiche lediglich auf höhe-
 fig nicht umgehen, durch einen ausge-              gaben gemäss Lärmübersichtskarten          re Anforderungen an den Schallschutz
 bildeten und ausgerüsteten Akustiker               genauere Abklärungen notwendig sein.       hin (über 27 dB). Es werden bestehen-
 (Bauphysiker) ein detailliertes Lärmgut-                                                      de und geplante Anlagen berücksich-
                                                    Woher stammen Daten                        tigt. Eine punktuelle Abfrage lässt die
 Weiterlesen                                        und Karten?                                gefundenen Lärmquellen auflisten und
 – Lärmübersicht (Fachstelle Lärm-                  Beim Strassen- und Bahnlärm wird ba-       verlinkt auf die entsprechende Daten-
   schutz): www.laerm.zh.ch/situation               sierend auf den Lärmkatastern eine         quelle zum Abrufen der Emissions- oder
 – Lärmübersicht für Bauvorhaben                    Immissionsberechnung durchgeführt.         Immissionsdaten (Kataster).
   (GIS-Browser ZH):                                Beim Fluglärm und Schiesslärm wer-         Die automatisierten Ausbreitungsbe-
   tinyurl.com/Laermuebersicht1                     den die Immissionsflächen aus den Da-      rechnungen zeitigen in aller Regel sehr
 – Lärmübersicht für Bauvorhaben                    ten der Lärmkataster berechnet. Die        zuverlässige Ergebnisse, bedürfen aber
   (Geometadaten Geodatensatz –                     zur Beurteilung nach den Grenzwerten       in bestimmten Situationen «manueller»
   GeoLion):                                        (Bauvorhaben: Immissionsgrenzwert)         Ergänzungen.
   tinyurl.com/Laermuebersicht2                     erforderlichen Angaben zur Empfind-
                                                    lichkeitsstufe stammen vom Amt für
                                                    Raumentwicklung ARE.
                                                    Die Lärmübersichten werden alle vier

 www.umweltschutz.zh.ch/zup
Sie können auch lesen