Gams versus Abschussplan-verordnung - Verehrt und gehasst - das Rotwild in Österreich - OÖ LJV

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Gams versus Abschussplan-verordnung - Verehrt und gehasst - das Rotwild in Österreich - OÖ LJV
SEPTEMBER 2020

                                                          47. JAHRGANG · NR. 168
                               Info-Magazin
                        des OÖ Landesjagdverbandes
                         Hohenbrunn 1 · 4490 St.Florian

Gams versus
Abschussplan-
verordnung

Verehrt und gehasst –
das Rotwild
in Österreich

Vermarktung
von Wildbret
direkt vom Jäger
Gams versus Abschussplan-verordnung - Verehrt und gehasst - das Rotwild in Österreich - OÖ LJV
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Gams versus Abschussplan-verordnung - Verehrt und gehasst - das Rotwild in Österreich - OÖ LJV
Natur und Jagd als besonderer
    Stabilitätsfaktor in turbulenten Zeiten!

Ein aus gesellschaftlicher Sicht überaus turbulentes Jahr nimmt seinen Lauf. Mit besonderer Auf-
merksamkeit aber auch Unsicherheit betrachten wir die Entwicklungen dieser ungewöhnlichen
Zeit. Die Natur bleibt allerdings davon unbeeindruckt; ein Stabilitätsfaktor, den wir in diesen
Zeiten besonders wahrnehmen, schätzen und auch brauchen.
Glücklich ist jeder Mensch, der die Natur, ihre Flora und Fauna erleben, spüren und genießen
darf.
                Wir Jägerinnen und Jäger gehören zu jenen Menschen, die Tag für Tag reich
                beschenkt sind, wenn wir mit wachen Sinnen durch unsere Reviere streifen, zu
                Ruhe kommen und tief in unsere Jagd eintauchen. So unterschiedlich und indi-
                viduell wir die Jagd in unseren OÖ Revieren leben, so sehr sind wir einig in der
                besonderen Sorge, aber auch Freude an den Lebensräumen und dem Wild.
                Bei all den großen Aufgaben, Leistungen und Herausforderungen um und für
                unsere Natur bleiben die vielen Erlebnisse und oft einzigartigen Eindrücke bei
                der Jagd die große Freude und der unermüdliche Antrieb für die Jägerinnen und
                Jäger.

                Der OÖ Landesjagdverband mit unseren Mitarbeitern, die vielen Funktionäre auf
                Landes- und Bezirksebene und alle aktiven Mitglieder bilden und schaffen die
                notwendige Unterstützung für das kostbare Kulturgut “Jagd in OÖ“.
                In Zeiten der Veränderung und Weiterentwicklung nehmen wir an vielen wich-
tigen Prozessen teil und etablieren die Jagd als besonders wertvollen und zukunftsfähigen Teil
unserer Gesellschaft.
Dabei ist uns die Beachtung der vielfältigen jagdlichen Werte besonders wichtig.
Die zahlreichen Gespräche zu den unterschiedlichen Themenbereichen in den letzten Monaten
haben gezeigt, dass Jagd in OÖ eine wichtige Rolle spielt und unsere Anliegen, Vorschläge oder
Empfehlungen durchaus ernst genommen werden und auch von maßgeblichen Entscheidungs-
trägern unterstützt werden. Danke dafür!

Euch, liebe Jägerinnen und Jäger, bitte ich um bestmögliche Zusammenarbeit und Unterstützung
in unserer großen Jagdfamilie. Alle Jungjäger*innen darf ich in unserer Gemeinschaft herzlich
willkommen heißen. Ich ersuche um bestmögliche Mitarbeit!

Viel Freude und Erfüllung beim Leben unserer jagdlichen Leidenschaft wünscht

                                             Euer

                                    Herbert Sieghartsleitner
                            Landesjägermeister von Oberösterreich

                                                                          SEPTEMBER 2020      OÖ JÄGER   3
Gams versus Abschussplan-verordnung - Verehrt und gehasst - das Rotwild in Österreich - OÖ LJV
EDITORIAL

Der Herbst ist immer unsere beste Zeit.
Dieser Satz von Johann Wolfgang von Goethe trifft auf
die Jagd vortrefflich zu, denn der (Spätsommer und)
                                                        10                                     18
Herbst ist die eigentliche Jagdzeit, in der aus dem
Vollen geschöpft werden kann. Es ist „Ernte“, wenn
man so will.
Ob sich die Arbeit in den Revieren gelohnt hat, sieht
man in den kommenden Monaten, wobei der Jäger
beim Herbstrehabschuss, bei den Niederwildjagden,
bei der Hirschbrunft sowie dem Kahlwildabschuss
oder bei der Gamsjagd sein Wissen, das jagdliche Ge-
schick und die hohe Verantwortung unter Beweis stel-
len muss. Auch das Buschieren auf den Schnepf, die
Taubenjagd oder dem Nachstellen auf Raubwild und
vieles mehr stehen auf dem Plan vieler Jägerinnen
und Jäger.                                              43                                     50
Viel Freude in und mit der Natur und
natürlich viel Spaß beim Lesen!                         Aus Sicht des Landesjägermeisters                         3
Ihr                                                     OÖ Abschussplanverordnung:
                                                        Neuerungen bei der Abschussplanung und -durchführung      6
                                                        Gams versus Abschussplanverordnung                       10
                                                        Verehrt und gehasst –
Mag. Christopher Böck                                   das Rotwild in Österreich                                18
Geschäftsführer, Wildbiologe,
Redaktionsleiter
                                                        Vermarktung von Wildbret
                                                        direkt vom Jäger                                         30

                                                        AUS DER GESCHÄFTSSTELLE.                               ab 34
                                                        Aktuelle Informationen aus dem JBIZ                      34
                                                        Beilage: Schuss- und Schonzeiten,
                                                        Sicherheit im Jagdbetrieb                                35
                                                        Jagdkurse des OÖ Landesjagdverbandes                     38

                                                        IM VISIER. DIE JAGD IN DER ÖFFENTLICHKEIT.             ab 40
                                                        OÖ JagdTV – der Streaming-Kanal                          40
Titelfoto:
                                                        wild auf Wild:
Der Gams – eine immer
faszinierende Wildart.                                  Hasenrücken im Speckmantel
Foto: R. Reiner,
                                                        mit Rotwein Zwetschken                                   42
www.wildlifepics.net
                                                        Wildes Österreich –
                                                        die Onlineplattform für Wildbret                         43

4      OÖ JÄGER          SEPTEMBER 2020
Gams versus Abschussplan-verordnung - Verehrt und gehasst - das Rotwild in Österreich - OÖ LJV
SEITENBLICKE
                                                                                      AUF‘S JAGDMUSEUM

                     30                                     40

                                                                   TASCHENJAGDHORN (um 1830)
                     58                                     61     Das Jagdhorn gehört zur Familie der Blechblasin-
                                                                   strumente mit kreisförmig gewundenem Messing-
                                                                   rohr. Es war in seiner ursprünglichen Verwendung
                                                                   als Signalinstrument (Signalhorn) bei Gesellschafts-
LEBENSRAUM.                                                ab 44   jagden im Einsatz.
Wildschutzprojekt OÖ: Endbericht Periode 2011 – 2019         44    Schon im frühen Mittelalter (700 bis 1000 n.Chr.)
Wertvolle Pflanzen: Mehlbeere                                46    war das weithin hörbare Jagdhorn beliebt. Man
                                                                   konnte damit auch auf große Entfernung Befehle
Kleine Naturkunde: Die Preiselbeere                          48    oder Richtungsanweisungen geben.
                                                                   Am Ende der Monarchie verschwand das Jagdhorn
HUNDEWESEN.                                                ab 50   fast zur Gänze. Nur vereinzelt tauchten Jagdhörner
                                                                   bei Förstern wieder auf.
BRAUCHTUM & JAGDKULTUR.                                    ab 54   Heute gehört das Jagdhorn zum jagdlichen Brauch-
                                                                   tum. Die Jagdhornbläser sind die musikalischen
SCHIESSWESEN.                                              ab 56   Botschafter der Jagd.
Tipps vom Büchsenmacher: Reinigung von Schalldämpfer         56
FALKNEREI.                                                 ab 58
Die Jagd mit dem Steinadler in der Falknerei                 58    DER STREAMING-KANAL
                                                                   DES OÖ LJV:
AUS DEN BEZIRKEN.                                          ab 61
Lernen vor Ort – pädagogisch wertvolle Unterstützung der
Jungjäger*innen am Beispiel des Bezirks Vöcklabruck          61
PRODUKTE AUF DEM JAGDSEKTOR.                               ab 69

NEUE BÜCHER.                                                 72
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Impressum, Sonne und Mond                                    74    Seite 40

                                                                                 SEPTEMBER 2020       OÖ JÄGER      5
Gams versus Abschussplan-verordnung - Verehrt und gehasst - das Rotwild in Österreich - OÖ LJV
L AT T
                                                                SETZB
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                                                                                                                                                                              „Sollte ein

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                                                                                                                                                                                           Einver nehme

                                                  A
                                                                                                                                                                              der Behörd e              n
                                                                                                                                                                                           die Vergle ichs-nicht zustan de komme

                                                L
                                                                                                                                                                                                            und Weiser flächen    n, legt der
                                                                                                                                                                         .gv.at§ 4 Abs. 2 lautet:
                                                                                                                                                                           6.                                                 örtlich fest.“ Forstte chnisc he Dienst

                                                         R O BE
                                                                                                                                                              is.b ka
                                                                                                                                                  ww w.r                               „(2) Für jedes
                                                                         FÜ                                                Mä rz
                                                                                                                                 202 0                                       re i ndei e Ve
                                                                                                                                                                                                                      Jagdge biet
                                                                                                                                                                 i t d e J a g d ge rg l e i c h s fl ä c h e a n z u l e
                                                                                                                                                                                                                                         ist je angefa
                                                                                                                                                                                                                                                          ngene 100 Hektar
                                                                                                        am 31.                                ierun
                                                                                                                                                      g, m                 uss list e b i e t m                                         gen, wobei
                                                                                             geb en
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Waldfl äche
                                                                                                                                    esreg                      Ab sch genoss enscha i n d e s t e n s d r e i u n d                                       die Anzahl                                  mindes tens
                                                                                   Au sge                                Land                  und die                                                    ftliche n Jagdge                          höc                      d e r Ve rg l e i
                                                                                                                                                                                                                                     bieten kann h s t e n s z w a n z i g z u                 chsflächen
                                                                     0                                        Oö.                     pla n                                  Einvernehm                                                                                                                         pro
                                                         ng 202                              ung
                                                                                                      der                 sch uss                                           Jagdauss
                                                                                                                                                                                                       en mit den
                                                                                                                                                                                                                                 über das             der Forstte chnisc                  betrag
                                                                                                                                                                                                                                                                              he Dienst der e n h a t . I n
                                                 Jah rga                    g: Ve r
                                                                                     ordn
                                                                                                  übe r
                                                                                                            den Ab                                                          Jagdausübu
                                                                                                                                                                                                       chussobf
                                                                                                                                                                                                                            r a u b z w . Wa l d g r u n d s t ü c k Ve r f ü                      Behörd e im
                                                              ord nun                    nun g                                                                                                        ngsberechti
                                                                                                                                                                                                                            gten bei B d e m J a g d a u s s c h u
                                                                                                                                                                                                                                                                                  gungsberech
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   t
                                                  Nr. 30
                                                          Ver                 Ver   ord
                                                                                          rt wir
                                                                                                  d                                                                         g  e   n  o  s  s  e   n  schaftlic                                edarf weite                       s s o b m a n n igten, der
                                                                                                                                                                                                                            h                                r e Ve rg l e i c
                                                                               geä nde                                                                                     Jagdausübu
                                                                                                                                                                                                     ngsberechti e n J a g d g e b i e t e n                                    hsflächen f u n d d e n
                                                                                                                                                                           zuständige                                       gte oder d                        kann die                           estlegen. I
                                                                                                                                                                                                                                               ie zuständi                                                        n
                                                                                                                                                                          vorsch             n          Jagdaussch
                                                                                                                                                                                                                             us                              ge Jagdaus b z w . d e r j e w e i l s
                                                                                                                       nun g                                           sch    uss pla    lagen.          Der Vorsch lags o b m a n n z u s ä t z l i c h e                      schussobfra
                                                                                                         Ver   ord                                               Ab       z w   e  i    Wo c h e n v o                              betreff                       F l ä c hen für d              u   b z w.    der
                                                                                                                                                     r den                                                      r der Bege                    end die                                       ie Beurtei
                                                                                                                                            g übe                         einzub ringen                                               h u n g b e i m zusätz lichen Fläche n ist                             lung
                                                                                                                               ord nun wir d                                            in der . Die Anzah l dieser                                     Fors                                   bis spätes tens
                                                                                                                 die Vergeä nde rt                                       eine
                                                                                                                                                                          196 4,Fläche je angefa ngene                                     zusätz lichen t t e c h n i s c h e n D i e n s t
                                                                                                   mit der                 e                                 Nr. 32/die Anzah l                                                  fünf bereits              Fläche n darf                        der Behörd
                                                                                         run g, Ab sch uss list                                  LG Bl.                                            dieser
                                                                                                                                                                         betrag en. Komm zusätz lichen Fläche besteh ende Fläche n betragBegeh ung maxim al
                                                                                                                                                                                                                                                                                pro                             e
                                                                               sre gie                                                setz es,       net :
                                                                . La nde               und die                            Jag dge          ver ord                       Forsttechn                        t ein Einver                         n jedoch maxim                          en.
                                                                                                                                                                                                                                                                   al vier Fläche Insges amt darf
                                                       der Oö                                        51    des Oö. 201 9, wir d                                                           L   G   iBslc. h e D i e n
                                                                                                                                                                                                                          s
                                                                                                                                                                                                                                nehme n nach
                                                                                                                                                                                                                                                    dieser  Bestim                        n  pro  Jagdge
                                                                                                                                                                        Ve r g lee,             fl ä cth e n h a t d e r B e h ö r d e d i e
                                                                                     §§ 50
                                                                                              und           Nr. 42/                                                    s s l i s t i c h sfolg
                                                                                                                                                                                                                                                                     mung nicht
                                                                                                                                                                                                                                                                                         zustan de, legt biet
                                                                         nd der                   LG Bl.                                                    b s c h u aufzuw         wie                               ben ein                              zusätz
                                                           Auf Gru Lan des ges
                                                                                          etz es                  Art ike
                                                                                                                             l I                  die A                  wir d eisen. Die Minde sthöhe M i n d e s t a u s m a ß v o l i c h e n F l ä c h e n f e s t                                       der
                                                                                                                                         und                201 2, für Hochw ild 1,90                                                des                          n s                                   . D
                                                               g des                                                       s s p l a n Bl. Nr. 91/                                                            Meter zu betrag Zaunes hat für Reh- e c h s m a l s e c h s M e i e
                                                       Fas sun                                                  bschu                 LG                                                                                                 en.“                           und Gamsw
                                                                                                                                                                                                                                                                                           ild 1,50 Meter,n
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ter
                                                                                                     d e n A ord nun g                                                 7. Im § 4 Abs.
                                                                                            über               Ver                                                    vierter Satz“                     3
                                                                                                                                                                                                   ich s- letzter Satz wird das
                                                                                    ung             g der                                                                            Ver gle durch
                                                                           rordn           Fas sun                                                                                                     des das Zitat „§ 3 Abs. Zitat „§§ 3 Abs. 2 und
                                                             D i e Ve4, in der                                                                                 rtei 8.lba ren            bzw .                                                  2 und § 4 Abs.                     4 Abs. 2 dritter
                                                                   200                                                                            dre i beuhus ses ,Die        derÜbersc
                                                                                                                                                                                             bzwhrift. deszu                                                     2“ ersetzt .                             und
                                                         Nr. 74/ rt:                                                                     r  als          ssc                   iter    in                der      §   6  lautet:
                                                         geä nde                                                             wen ige           Jag dau der Jag dle                       ertu ng h e n
                                                                                lau tet:                      ten mit men des                          en               die BewErfüll              lic
                                                                   Abs . 5                          dge bie             neh                  ftsj agd        auc h                  t ä h n ung                                                  „§ 6
                                                          1. § 1                        men Jag im Ein ver oss ens cha Beh örd e b i e t e m i                                                         nic htdes Absch usspla
                                                                               wal dar           n                    Gen                der            d g e 9.Ein                  neh men ertu ng                                      ns und Maßna
                                                                „(5 ) In fläc hen kanten bzw . beien Die nst es e n d e r J a g
                                                                                                                                                                         § 6ver  Abs.       1 lautet:                                                        hmen der Wildle
                                                                    We iser                 htig            isch               renz                     mt ein die                zur Bew ond ere                                                                                      nkung “
                                                           ode r süb ung sbe rec For stte chn c h e n a n g                               den . Kom ördM            e      „ ( 1 ) ins   D ibese angezeig
                                                            Jag dau                    des            rflä                   tigt wer nst der Beh e Um                    n d ede,
                                                                                                                                                                       istän    stabschuss,                             ten oder
                                                                       iter s und            We i s e          ück sich              Die                ich        männli chen                              der nicht                     festges
                                                                                                                                                                                                                                  unter-, jed e t z t e n A b s c h u s s z a h l
                                                            Jag dle i c h s - u n d nge n mit ber chn isch e aus sin d örtl                                                                  Rot- und Rehwi                                        och übersc                          e
                                                             Ve  r g l e           edi  ngu            For  stte             r  hin          tige  n.“             jeweil      s     ab dem vollen                           ld    sowie                         hritten wer n g e l t e n a l s
                                                                         rau mb n leg t der fes t. Dar übeber ück sich                                            grunds ätzlich zwi lde                     s istdeten zweite beim weibli chen                                      den darf.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bei
                                                             Leb ens                                 n
                                                                                                                                                                                Sch war weder
                                                                                                                                                                                                                                          n Lebens jahr            und männli
                                                                                                                                                                                                                                                                                       chen Gamsw m
                                                                   tan   de, dannde n Flä che itua tion , zu                                                      unddes  Rehwi         ld bis            31.  12. noch
                                                                                                                                                                                                             unter-
                                                                                                                                                                                                                                   übersc hritten            dürfen die                                  ild
                                                              zus         uzi ehe            nflu sss                                                             me              16. 09.abgen       dem             ,                                                           Absch usspla
                                                                                                                                                    Aus nah durch                                       om menvollen     deten zweite                 werden                                      nzahle n
                                                              her anz uel le Wil dei                                                   lde  s mit            Zei    t von einen
                                                                                                                                                                 Jugend             n    aus zumind         est
                                                                                                                                                                                                            agd   en
                                                                                                                                                                                                                   gleich                    n Lebens jahr . Eine Unters chreitu ng
                                                               die akt                                  :                        nwi                  der                   dan               cha ftsj lichen                   hohen Absch                  kann                                bei Rot-
                                                                                               lau ten                Sch ale Reh wil d in elg ebieinen           ete n klasse   oss ens ausgeg
                                                                                                                                                                                                                                                                    bei der jeweil
                                                                                       und 3             tlic hen                                                           zumind                    die s zum           werden . Beim uss beim weibli chen                               igen Wildar
                                                                            Abs . 2                                                               chs
                                                                                                g säm bot ist das Rot wil dwe te bzw . bei tste llt, das
                                                                                                                                                                         Gen                ests gleich           nur                             Gamsw ild kann                  Wild oder                t
                                                                2. § 2                 Kir run                                                                                                     d ü r f e n hohen Mehra bschus s in                                  dieser Ausgle bei der
                                                                        „(2 ) Die
                                                                                                       Ver
                                                                                           die sem dge bie ten
                                                                                                                        und               rec htig         iter10.fes§ 6 r m i t t3e lundt u a t i o n i m                                            der Jugend klasse                       ich durch
                                                                                    Von          wil                    süb   ung sbe ge Jag dle A l s K i rAbs.                      w  i l d s i 4 lauten      §   48
                                                                                                                                                                                                                      :                                                       erfolge    n.“
                                                                             en.                                  dau                  eili              t .                      r z                     des
                                                                  ver bot alb von Rotjew eils Jag . der jew d e r l i c h i s d i e S c„(3)                              h w aZur              nge nung
                                                                                                                                                                                          Sicher
                                                                                                                                                                                         mu
                                                                                                                                        r                                   e r btim                 hrt. der Absch
                                                                   auß erh          bzw  . der      iter  in bzw l u n g e r f o e n . A u f                   K i r r vBes
                                                                                                                                                               .  Die                o t     erü
                                                                                                                                                                                             ( §     2                   r        usspla nerfüll
                                                                   wen n
                                                                              die           Jag dle s p l a n e r f ü l       et we
                                                                                                                                        rd
                                                                                                                                                   neh menibe  B e j a gdav
                                                                                                                                                                     n u n on
                                                                                                                                                                                      unb
                                                                                                                                                                                g s m e t h o d endw
                                                                                                                                                                                                           Aild
                                                                                                                                                                                                              b s .ode2) sowie                      ung kann die
                                                                                                                                                                                                                                                                    Behörd e Ausna
                                                                                  eili ge        hus                r w e n d Bed ach t zu ng ble insbes                                      Sta n , wäun       i e en.                   im Absch
                                                                    die jew d e r A b s c r m i t t e l v e              alls                  dnu                        ondere
                                                                                                                                                                           wil    d alsbei Vorlie   ein   zuz           zB die Be
                                                                                                                                                                                                                                           w  e gungsjagd
                                                                                                                                                                                                                                                          ussplanbe
                                                                                                                                                                                                                                                                          s c  h e
                                                                                                                                                                                                                                                                                            hmen vom
                                                                                                                                                                                                                                                                                    id bestim
                                                                     Zweck chte Futte                        jed enf                 nve ror                   en Rot
                                                                                                                                                              bzw.               ildd ichsübung
                                                                                                                                                                        der Jagdau              t              gen .“ von Fläche
                                                                                                                                                                                                                                         n in der Beurte o d e r S c h w e r p u n k t b            mte
                                                                                e                 bie t ist              onz eite                 , in denbzw.    en rotw                            wen den sberec htigte,
                                                                     a r t g e r gen Jag dge der Oö. Sch                               tste ilen tter ung               der cm   Jagdlezu ver iter, kann             „(6 )“         bei genoss               ilungs stufe
                                                                                                                                                                                                                                                                               III,
                                                                                                                                                                                                                                                                                             ejagung,
                                                                       jew eili dge setz und                                dge bie         wil dfü aum           r r v e19
                                                                                                                                                             K ivon                                           )“, zur      Sicher ung der enscha ftliche n Jagden vorseh en. Die
                                                                                                             ode r Jag             d Reh                                  r
                                                                                                                                                    enr Bezirk b o tngb e„(4                i )“, d e r „(5 Behör                                 Absch usspla                      die Jagdle iterin
                                                                        Oö. Jag                   bie ten auf trit t, sin em Zw isch                                     sjägerm
                                                                                                                                                                          hnu             eisteri n bzw. d e a n r e g e n . D i e B e                          nerfüll ung Ausna
                                                                                         Jag dge                              ein                             Bez eic
                                                                               (3) In We chs elw ild oss en mit                                     6 die            (4) Weiter s                                    den      r
                                                                                                                                                                                                                         „füBezirk                      h
                                                                                                                                                                                                                                      sjägerm eister ö r d e h a t i n d i e s e m
                                                                                                                                                                                                                                                                                           hmen vom
                                                                                                                                         . 3 bis                                                           Wo rte
                                                                         häu fig
                                                                                    als        end e Spr                  ige n Abs
                                                                                                                                                             Ablenk fütteru n“                 kanndie die        Behörd e Maßna                         anzuhö ren.                        Fall die
                                                                                   sin d steh                 bis her                                                     rrst ellengen, vorsch                                              hmen zur
                                                                         Daz u                       n die                                              Wo
                                                                                                                                                            ergehe
                                                                                                                                                             rt „Kin und Ort, Zeitrau reiben . Derart ige Anord Wildle nkung, wie insbes
                                                                                               alte                                                                                                           m,    Art und Ausma                      nungen haben                            ondere
                                                                                     § 2 erh                                                h dem                                                                                           ß der Maßna                    in Besche idform
                                                                           3. Im )“.                                          den nac                      11. Im § 6 erhalte                                                                              hmen zu enthal                           zu
                                                                            und „(7                             . 7 wer                                                                        n die bisher
                                                                                                                                                                                                                      igen Abs. 4                                                 ten.“
                                                                                                   § 2 Abs .                                                 efü gt:
                                                                                                                                                           12.                                                                            und 5 die Bezeic
                                                                                        neu en         gef ügt                                  Sat z ang Im neuen § 6 Abs. 5                                                                                 hnung „(5)“
                                                                             4. Im zwi ld“ ein                                      zwe iter              „Diese An                                         wird folgen der                                                       und „(6)“.
                                                                                                                         end er                                                  ordnung ka                                           dritter Satz
                                                                             Sch war                . 1 wir
                                                                                                              d folg                                                                                        nn auch v
                                                                                                                                                                                                                                 om jeweili
                                                                                                                                                                                                                                                       angefü gt:
                                                                                          § 4 Abs                                                                                                                                                  gen Jagdau
                                                                                                                                                                                                                                                                 sschuss od
                                                                               5. Dem                                                                                                                                                                                                er von de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     r

                               OÖ ABSCHUSSPLANVERORDNUNG
                     NEUERUNGEN BEI DER
                    ABSCHUSSPLANUNG UND
                       -DURCHFÜHRUNG
I
    m Landesgesetzblatt Nr. 30/2020        FESTLEGUNG VON VERGLEICHS-                                                                                                                                                                                                                                       Neu ist auch, dass ausdrücklich die
    wurde eine Novelle der Verord-         UND WEISERFLÄCHEN                                                                                                                                                                                                                                                örtlichen Umstände, insbesondere die
    nung über den Abschussplan und         In waldarmen Jagdgebieten mit weni-                                                                                                                                                                                                                              aktuelle Wildeinflusssituation, zu be-
die Abschussliste veröffentlicht, die      ger als drei beurteilbaren Vergleichs-                                                                                                                                                                                                                           rücksichtigen sind. Durch diese For-
mit 1. April 2020 in Kraft getreten ist.   oder Weiserflächen konnte schon                                                                                                                                                                                                                                  mulierung soll sichergestellt werden,
                                           bisher auch die Bewertung von Ver-                                                                                                                                                                                                                               dass möglichst praxisnahe und der
Die Novelle enthält folgende Ände-         gleichs- und Weiserflächen angren-                                                                                                                                                                                                                               aktuellen Situation vor Ort entspre-
rungen:                                    zender Jagdgebiete mit ähnlichen                                                                                                                                                                                                                                 chende Entscheidungen getroffen wer-
                                           Lebensraumbedingungen mitberück-                                                                                                                                                                                                                                 den.
n	Festlegung von Vergleichs- und          sichtigt werden.
    Weiserflächen                          Nunmehr ist das Einvernehmen zwi-                                                                                                                                                                                                                                Bei der Neufestlegung von Vergleichs-
n	 Erstellung und Festlegung              schen Jagdausschuss, Jagdausübungs-                                                                                                                                                                                                                              und Weiserflächen soll hinsichtlich
    des Abschussplans                      berechtigten bzw. Jagdleitern/Jagdlei-                                                                                                                                                                                                                           der Verjüngung der Mischbaumarten
n	Erfüllung des Abschussplans            terinnen und Forsttechnischem Dienst                                                                                                                                                                                                                             der Repräsentativität (z.B. räumliche
n	 Neue Regelungen für die Kirrung        herzustellen. Kommt ein solches nicht                                                                                                                                                                                                                            Verteilung) des Vergleichs- und Wei-
    von Rehwild                            zustande, hat der Forsttechnische                                                                                                                                                                                                                                serflächennetzes eine größere Bedeu-
n	Vorlagepflicht für das ganze Unter-    Dienst die Lage der Vergleichs- oder                                                                                                                                                                                                                             tung beigemessen werden, da dies für
    kiefer im Zuge der Trophäenschau       Weiserflächen (allerdings in Abstim-                                                                                                                                                                                                                             die Zielsetzung der Abschussplanver-
n	Behördliche Anordnung                   mung mit den über das Waldgrund-                                                                                                                                                                                                                                 ordnung entscheidend ist.
    der Grünvorlage                        stück Verfügungsberechtigten) fest-
n	 Neues Formular zur Abschuss-/Fall-     zulegen, wobei dies entsprechend zu                                                                                                                                                                                                                              Außerdem kann auf Wunsch der bzw.
    wildmeldung                            begründen ist.                                                                                                                                                                                                                                                   des Jagdausübungsberechtigten oder

6     OÖ JÄGER     SEPTEMBER 2020
Gams versus Abschussplan-verordnung - Verehrt und gehasst - das Rotwild in Österreich - OÖ LJV
THEMA
                                                                                                    OÖ Abschussplanverordnung
                                                                                            Neuerungen bei der Abschussplanung
                                                                                                             und -durchführung

des Jagdausschusses eine zusätzliche       die Neuregelung soll das verhindert      zahlen grundsätzlich weder unter-
Vergleichs- oder Weiserfläche für die      werden. Grundlage der Veränderung        noch überschritten werden.
Beurteilung vorgeschlagen werden           ist immer der Abschussplan.
(§ 4 Abs. 2). Diese ist dem Forsttech-                                              Neu ist, dass eine Unterschreitung bei
nischen Dienst aus organisatorischen       Bei Beurteilungsstufe I kann bei Er-     männlichem Rot- und Rehwild ab dem
Gründen möglichst früh, spätestens         füllung des Abschussplanes und bei       vollendeten zweiten Lebensjahr bei
aber zwei Wochen vor der Begehung,         positiver Verbissentwicklung oder bei    der jeweiligen Wildart durch einen zu-
bekannt zu geben.                          sehr niedrigem Verbissprozent eine       mindest gleich hohen Abschuss beim
                                           Abschussabsenkung erfolgen. Hin-         weiblichen Wild oder bei der Jugend-
Die Anzahl dieser zusätzlichen Flä-        sichtlich eines sehr niedrigen Verbis-   klasse ausgeglichen werden kann.
chen darf pro Begehung maximal eine        sprozentes ist als Maßstab in etwa 1/3   Beim Gamswild kann dieser Ausgleich
Fläche je angefangene fünf bereits be-     der zulässigen Verbissintensität der     durch einen zumindest gleich hohen
stehende Flächen betragen. Insgesamt       Beurteilungsstufe I heranzuziehen.       Mehrabschuss in der Jugendklasse er-
darf die Anzahl dieser zusätzlichen                                                 folgen.
Flächen jedoch maximal vier Flächen        Bei Beurteilungsstufe II hat eine Er-
pro Jagdgebiet betragen.                   höhung um 15 % zu erfolgen, wenn
                                           der Abschussplan erfüllt worden ist.     NEUE REGELUNG FÜR DIE
Der Forsttechnische Dienst prüft in der    Wurde dieser nicht erfüllt, wird der     KIRRUNG VON REHWILD
Folge die Repräsentativität der vorge-     Abschussplan um 20 % erhöht. Im          Das Rehwild wird außerhalb von Rot-
schlagenen Fläche. Wird von beiden         ersten Jahr der Nichterfüllung wird      wildgebieten und Rotwild-Wechselge-
Seiten jeweils ein Vorschlag einge-        zusätzlich noch der Minderabschuss       bieten in der Zeit vom 16.09. bis 31.12.
bracht, wird jene Fläche herangezo-        zugeschlagen.                            vom Kirrverbot ausgenommen, wenn
gen, die – bei gleicher grundsätzlicher                                             dies zur Erfüllung des Abschussplanes
Eignung – die bessere Repräsentati-        Beispiel für Beurteilungsstufe II und    erforderlich ist.
vität hinsichtlich der Verjüngung der      Nichterfüllung im ersten und zweiten
Mischbaumarten aufweist. Wenn eine         Jahr:                                    Die Erforderlichkeit stellt die bzw. der
Fläche nach Ansicht des Forsttech-         1. Jahr:                                 jeweilige Jagdausübungsberechtigte
nischen Dienstes nicht repräsentativ       Abschussplan                100 Stück    bzw. bei Genossenschaftsjagden die
ist, ist dies stichwortartig zu begrün-    Erlegt		                     80 Stück    Jagdleiterin bzw. der Jagdleiter fest.
den.                                                                                Wenn davon auszugehen ist, dass die
                                           Erhöhung 20 % von 100        20 Stück    Kirrung problematisch hinsichtlich der
Wenn eine zusätzliche Fläche geneh-        + Mindererfüllung            20 Stück    Schwarzwildsituation ist, hat die Kir-
migt wird, so kann eine bestehende         Neuer Abschussplan          140 Stück    rung zu unterbleiben.
Fläche aufgelassen werden, wenn so-        2. Jahr:                                 Die Abgrenzung jener Gebiete, in de-
wohl der Jagdausschussobmann, die          Abschussplan                140 Stück    nen die Kirrung von Rehwild verboten
bzw. der Jagdausübungsberechtigte          Erlegt 		                   115 Stück    bzw. erlaubt ist, ist anhand der bei-
und die Vertreterin bzw. der Vertreter                                              liegenden Karte (Abb. 1) ersichtlich.
des Forsttechnischen Dienstes zustim-      Bei Beurteilungsstufe II                 Diese Karte dient ausschließlich für
men.                                       Erhöhung 20 % von 140        28 Stück    die Einschränkung jener Gebiete, in
                                           Neuer Abschussplan          168 Stück    denen die Kirrung zulässig ist und ist
                                                                                    keinesfalls als Abgrenzung von Hoch-
ERSTELLUNG UND FESTLEGUNG                  Bei Beurteilungsstufe III hat weiter-    wild- bzw. von Hochwildwechselge-
DES ABSCHUSSPLANS                          hin eine Erhöhung von mindestens         bieten heranzuziehen.
Im Zuge der jährlichen Erstellung der      35 % zu erfolgen.                        Zur Kirrung darf nur artgerechtes und
Abschusspläne ist zudem eine etwaige                                                strukturreiches Futter (wie z.B. Mais-
Präsenz von Großraubtieren zu würdi-                                                bruch mit Trestersilage, mit einem
gen, sowie nachgewiesene Risse durch       ERFÜLLUNG DES                            maximalen Anteil von ½ Kilogramm
diese entsprechend zu berücksichti-        ABSCHUSSPLANS                            Mais, hochqualitativer getrockneter
gen.                                       Die angezeigten oder festgesetzten       Apfeltrester, Hafer mit Spelzen oder
Die bisherige Regelung bei der Festle-     Abschusszahlen gelten als Mindestab-     Obst) verwendet werden. Bei der Aus-
gung des Abschussplanes bei Beurtei-       schuss, der nicht unter-, jedoch über-   wahl des Kirrmaterials ist jedenfalls die
lungsstufe II und Nichterfüllung des       schritten werden darf. Beim männ-        bestehende Schwarzwildsituation zu
Abschussplanes führt bei wiederholter      lichen Rot- und Rehwild sowie beim       berücksichtigen. Die vorgenommene
Anwendung zu einer sehr schnellen          weiblichen und männlichen Gamswild       Kirrung darf keine Dauereinrichtung
Erhöhung, die oft nicht mehr als erfüll-   jeweils ab dem vollendeten zweiten       werden, sondern dient ausschließlich
bar angesehen werden konnte. Durch         Lebensjahr dürfen die Abschussplan-      der Erleichterung des Abschusses.

                                                                                     SEPTEMBER 2020         OÖ JÄGER       7
Gams versus Abschussplan-verordnung - Verehrt und gehasst - das Rotwild in Österreich - OÖ LJV
THEMA
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Neuerungen bei der Abschussplanung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    und -durchführung

Diese nunmehr vorgesehene Kir-                                                                                                                                                                                                                                                   VORLAGEPFLICHT FÜR DAS                                                                                                                                                                                                                                                                                            ÜBERPRÜFUNG VON
rungsmöglichkeit in Rehwildgebieten                                                                                                                                                                                                                                              GANZE UNTERKIEFER IM ZUGE                                                                                                                                                                                                                                                                                         SCHWARZWILDKIRRUNGEN
soll zu einer leichteren Erfüllung des                                                                                                                                                                                                                                           DER TROPHÄENSCHAU                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Hinsichtlich der Kirrung von Schwarz-
Herbstrehabschusses und somit des                                                                                                                                                                                                                                                Die Vorlagepflicht des Unterkiefers im                                                                                                                                                                                                                                                                            wild soll aufgrund der problema-
Abschussplanes beitragen. Dies ist vor                                                                                                                                                                                                                                           Zuge der Trophäenschau wird auf den                                                                                                                                                                                                                                                                               tischen Situation (Zunahme der
allem in den Waldgebieten von Bedeu-                                                                                                                                                                                                                                             ganzen Unterkiefer ausgedehnt. Da-                                                                                                                                                                                                                                                                                Schwarzwildpopulation und Afrika-
tung.                                                                                                                                                                                                                                                                            durch soll die Feststellung des Alters                                                                                                                                                                                                                                                                            nische Schweinepest) verstärkt darauf
                                                                                                                                                                                                                                                                                 erleichtert werden. Darüber hinaus                                                                                                                                                                                                                                                                                geachtet werden, dass nur an die Be-
Die Meldepflicht für Kirrstellen gilt nur                                                                                                                                                                                                                                        wird die Pflicht zur Rückgabe der vor-                                                                                                                                                                                                                                                                            hörde gemeldete Kirrstellen betrieben
mehr für Schwarzwild. Rehwildkir-                                                                                                                                                                                                                                                gelegten Trophäen und Unterkiefer                                                                                                                                                                                                                                                                                 werden.
rungen bedürfen daher keiner behörd-                                                                                                                                                                                                                                             spätestens am Ende des Bezirksjäger-
lichen Meldung.                                                                                                                                                                                                                                                                  tages festgelegt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   NEUES FORMULAR ZUR AB-
Davon unberührt bleibt die Möglich-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                SCHUSS-/FALLWILDMELDUNG
keit der Behörde, zur Sicherung der                                                                                                                                                                                                                                              BEHÖRDLICHE ANORDNUNG                                                                                                                                                                                                                                                                                             In der Anlage 3 zur Abschussplanver-
Abschussplanerfüllung unter anderem                                                                                                                                                                                                                                              DER GRÜNVORLAGE                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ordnung ist das Formular für die Ab-
Ausnahmen vom Kirrverbot gewähren                                                                                                                                                                                                                                                Die behördliche Anordnung der Grün-                                                                                                                                                                                                                                                                               schuss-/Fallwildmeldung abgedruckt.
zu können. Jagdausübungsberechtigte                                                                                                                                                                                                                                              vorlage kann nunmehr auch vom                                                                                                                                                                                                                                                                                     Alternativ dazu kann auch das mit der
bzw. Jagdleiter/innen können solche                                                                                                                                                                                                                                              Jagdausschuss oder von der Bezirks-                                                                                                                                                                                                                                                                               Abteilung Ernährungssicherheit und
Ausnahmen vom Kirrverbot bei der                                                                                                                                                                                                                                                 jägermeisterin bzw. vom Bezirksjäger-                                                                                                                                                                                                                                                                             Veterinärwesen abgestimmte Formu-
Behörde anregen, wenn dies als zur                                                                                                                                                                                                                                               meister angeregt werden.                                                                                                                                                                                                                                                                                          lar, (siehe Homepage des OÖ LJV) ver-
Abschusserfüllung erforderlich ange-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               wendet werden.
sehen wird. Die Behörde hat die Be-                                                                                                                                                                                                                                              Wenn Zweifel an den tatsächlich
zirksjägermeisterin bzw. den Bezirks-                                                                                                             RIED
                                                                                                                                                                                                                                                                                 durchgeführten Abschüssen bestehen,                                                                                                                                                                                                                                                                               LJM Herbert Sieghartsleitner                                                                                                                                                PERG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          PERG

jägermeister vor ihrer Entscheidung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Dr. Werner Schiffner MBA
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                WELS-STADT

                                                                                                                                                                                                                      GRIESKIRCHEN                                               soll in Zukunft mehr auf dieses Mittel
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   GF Mag. Christopher Böck
anzuhören.                                                                  RIED
                                                                                                                                                                                                                                                                                 zurückgegriffen werden können.                                                                                                                                                                                                                     LINZ-LAND

Rotwild- und
Rotwild-Wechselgebiet                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  WELS-LAND
Oberösterreich

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                STEYR-STADT

                                                                                                        VÖCKLABRUCK
Legende:
            Rotwildgebiete

            Landesgrenze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Moos

            Bezirksgrenzen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Feichtenberg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Kaltenmarkt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Kogl

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Dörfl
                                                                                                                                                                                                                                                        Kufhaus
                                                                                                                                                                                                                                                                                 Pinsdorf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Dorf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Gmunden

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                STEYR-LAND
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Stiedelsbach
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Traundorf                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Kleingschnaidt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Trattenbach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Platten
                                                                                                                                                                                                                                                                               Ort-Altmünster                                                   Edt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   St. Konrad
                                                                                                                                                                                                                                                       Gmundnerberg
                                                                                                                                                                                                                                                                                               Ort-Gmunden                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Neustiftgraben

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Schlagen                                                                                                Oberdürndorf                                                                                                                                   Außerbreitenau
                                                                                                                                                                                                                                                                               Altmünster                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Neudorf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Gaflenz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Viechtwang
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Untermicheldorf
                                                                                                                                                                                                                                                                          Ebenzweier                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Hintstein
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Mühldorf II                                                                                                                                                                                    Leonstein
                                                                                                                                                                                                              Reindlmühl
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Oberinzersdorf
                                                                                                                                                                                                                                                       Grasberg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Mittermicheldorf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Mühldorf I
                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nachdemsee                                                                                                                                                                                                                                                                Molln
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Pettendorf
                                                                                                                                                                                                                                                                        Eben                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Anger
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Traunstein
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Oberplaißa
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Weyer

                                                                                                                                                                                                                                                   Mühlbach
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   GMUNDEN                                                                                                                                                                                              Obermicheldorf

                                                                                                                                                                                                       Neukirchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Winkl

                                                                                                                                                                                                                                                         Mühlbachberg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Pichl
                                                           Oberaschau
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Innerbreitenau
                                                                                                                                                                                                                                                                                            Traunkirchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Klaus
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Reichraming
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Ramsau
                                                                        Oberaschau                                                                                                                                         Oberlangbath

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Grünau
                                            Innerschwand

                                                                                        Unterach
                                                                 Au
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Kleinreifling

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Lumpelgraben

                                                                                                                                                                                                                                        Langwies                                                                                                                                                                                                                                                                                    KIRCHDORF
                                                                                                                            Steinbach
                                                                                                                           am Attersee
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Nach der Enns

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Steyrling

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           St. Pankraz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Ebensee

                                                                                                                                                                                 Jainzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Rading
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Laussa

                                                                         St. Wolfgang

                                                                                                   Wolfgangthal
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Pichl                                                                                       Rosenau

                                                                                                                                    Haiden

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Windischgarsten

                                                                                                                                             Ahorn
                                                                                                                                                                      Bad
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Edlbach
                                                                                                                                                                     Ischl
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Vorderstoder

                                                                                                                                                                                                                           Rettenbach

                                                                                                                  Lindau
                                                                                                                                             Kaltenbach                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gleinkerau

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Hinterstoder                                                                                                                                           Fahrenberg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Rossleithen

                                                                                                                                                                      Reiterndorf          Perneck

                                                                                                                                                          Lauffen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Spital
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            am Pyhrn

                                                                                                                                                                                              Lasern
                                                                                                                     Ramsau                               Goisern

                                                                                                                                                                                Untersee

                                                                                                                                                                                                        Obersee

0 0,5 1    2    3     4   5
                                                                                                          Gosau

          Kilometer

Maßstab
                                                                                                                                                                    Hallstatt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Diese Karte dient ausschließlich für die Einschränkung jener Gebiete,
1:100.000                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                in denen die Kirrung zulässig ist.
                                                                                                                                                                                                                              Obertraun

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Sie ist keinesfalls als Abgrenzung der Hochwild- bzw. der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Hochwildwechselgebiete heranzuziehen.

Datenquelle: BFIs, DORIS
Kartographie: Roland Paumann; LFW; 1.2020

Abb. 1: Die Abgrenzung jener Gebiete, in denen die Kirrung von Rehwild verboten bzw.
erlaubt ist.

8                         OÖ JÄGER                                      SEPTEMBER 2020
Gams versus Abschussplan-verordnung - Verehrt und gehasst - das Rotwild in Österreich - OÖ LJV
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Gams versus Abschussplan-verordnung - Verehrt und gehasst - das Rotwild in Österreich - OÖ LJV
THEMA

                         Gams versus
                 Abschussplanverordnung
               TEXT Wildmeister Helmut E. Neubacher     FOTOS F. Fritsch, N. Mayr, W. Peyfuß, H. Sallmann
                       Vom Gamswildsymposium des OÖ Landesjagdverbandes aus dem Jahr 2019 –
                                zum (teilweisen) Nachsehen unter www.ooeljv.at/tv

          Sind die in Oberösterreich geltenden Rechtsvorschriften geeignet, der Bewirtschaftung des Gamswildes
        im Kontext einer Kulturlandschaft gerecht zu werden? Der Hinweis auf Kulturlandschaft besteht zu Recht,
         da davon auszugehen ist, dass auch der oö. Gamswildlebensraum eindeutig und ausschließlich als eine
                      (von Menschen stetig beeinflusste) Kulturlandschaft eingestuft werden muss.1
             Um jedoch greifbare Aussagen über die zeitgemäße Relevanz der rechtlichen Rahmenbedingung
                  treffen zu können, müssen im Vorfeld grundsätzliche Überlegungen angestellt werden.

WER JAGT DEN GAMS,                       Das Gamswild hingegen ist lediglich       struktur OÖs fällt sofort die starke Flä-
IM REHWILDLAND?                          auf etwa 18 % der Landesfläche behei-     chenpräsenz der genossenschaftlichen
Oberösterreich ist ein von Rehwild do-   matet, wobei sich dieses Vorkommen        Jagdgebiete gegenüber den Eigenjagd-
miniertes Bundesland, man kann sogar     wiederum ausschließlich auf die im Sü-    revieren auf. Analysiert man jedoch die
davon ausgehen, dass Oberösterreich      den befindlichen Kalkalpen und deren      Gamswildlebensräume, so zeigt sich,
das Rehwildbundesland schlechthin        Vorgebirge beschränkt. Bei oberflächli-   dass in diesen Regionen die Eigenjagd-
ist.                                     cher Betrachtung der jagdlichen Infra-    gebietsflächen deutlich überwiegen.

10    OÖ JÄGER    SEPTEMBER 2020
Im Durchschnitt der vergangenen zehn                 entscheidend auf die Lebensbedingun-
Jahre wurden in OÖ 1.580 Stk. Gams                   gen, explizit auf das Konfliktpotential
erlegt. Eine auffallende Zunahme der                 im Lebensraum des Gamswildes ein-
Abschüsse ist in den vergangenen                     wirken. Hierbei kommt vor allem zum
Jahren (Jagdjahr 2016/17: 1.732 Stk.,                Tragen, dass keine wie in den zent-
JJ 2017/18: 2.098 Stk., JJ 2018/19:                  ralalpinen Urgesteinsregionen üblichen
1.840 Stk.)2 zu verzeichnen. Die Ab-                 klare Trennung von Tal nahen Wirt-
schusserfüllung liegt in den vergange-               schaftswaldbereichen zu den sich darü-
nen zehn Jahren bei durchschnittlich                 ber befindlichen ausgedehnten alpinen
82 % des Plansolles. Bemerkenswert                   Offenlandflächen besteht. Ganz im Ge-
ist jedenfalls, dass die Abgänge in der              genteil finden wir eine unübersichtliche
Mittelklasse bei beiden Geschlechtern                Gemengelage an Weideflächen, Wirt-
deutlich überrepräsentiert sind und                  schaftswäldern, Schutzwaldbereichen
mit großer Wahrscheinlichkeit im ur-                 und Felsregionen vor. Dieses „Durch-
sächlichen Zusammenhang mit dem                      einander“ bringt vielerorts eigenartige
Rückgang von erlegten alten Individu-                Konstellationen hervor, sodass an steile
en stehen.                                           Felspartien im Talgrund, daneben und/
                                                     oder darüber Wirtschaftswaldberei-
                                                     che anschließen, welche wiederum in
WIE LEBT DER GAMS                                    Schutzwaldflächen übergehen können,
IM REHWILDLAND?                                      um schlussendlich, aber nicht zwin-
Wenn wir an den Lebensraum dieser                    gend, in alpine Offenlandflächen zu
Wildart denken, haben wir spontan                    münden. Auf Grund der mangelnden
alpine Offenlandflächen vor Augen.                   Höhenlage und geologischen Eigenart
Dieser sich aufdrängende Eindruck be-                von Gebirgsbildungen im Kalk, sind
darf jedoch einer Differenzierung. Der               gerade solche ausgedehnten Offenland-
oö. Gebirgsraum besteht zur Gänze aus                flächen nur in sehr beschränktem Um-
dem Nordkalkalpentyp, dessen speziel-                fange vorhanden oder münden, wenn
le Topographie und Bodenbedeckung                    überhaupt, dann zumeist in dermaßen

                                                                                                schroffe Kalksteinformationen die zwar
                                                                                                Gamswildlebensräume        suggerieren,
                                                                                                tatsächliche aber nur in einem einge-
                                                                                                schränkten saisonalen Zeitfenster für
                                                                                                die Gemsen nutzbar sind.

                                                                                                Gamswild gehört auch in OÖ zu jener
                                                                                                Wildwiederkäuerart, die keiner künstli-
                                                                                                chen Überwinterung unterzogen wird.
                                                                                                Folglich ist Gamswild nicht, wie etwa
                                                                                                Rotwild, für mehrere Monaten in ih-
                                                                                                rem natürlichen Aktionsradius einge-
                                                                                                schränkt. Dies bedingt jedenfalls auch,
                                                                                                dass bei dieser Wildart die Mortalitäts-
                                                                                                rate eine sehr dynamische sein kann,
                                                                                                und naturbedingte Dichteschwankun-
                                                                                                gen völlig normal sind.3 Trotzdem ist
                                                                                                Gamswild an die widrigen Witterungs-
                                                                                                bedingen, hier vor allem an die hohen
                                                                                                Niederschlagsmengen und mitunter
                                                                                                langanhaltende Schneebedeckung im
                                                                                                Winterhalbjahr sowie an die sich stän-
Der oö. Gebirgsraum besteht zur Gänze aus dem Nordkalkalpentyp, dessen spezielle Topographie    dig auch in den Sommermonaten än-
und Bodenbedeckung entscheidend auf die Lebensbedingungen, explizit auf das Konfliktpotential   dernde territoriale Äsungsverfügbar-
im Lebensraum des Gamswildes einwirken.

                                                                                                 SEPTEMBER 2020        OÖ JÄGER    11
THEMA
                                                                                                                 Gamswild versus
                                                                                                          Abschussplanverordnung

keiten gut angepasst. So zeigt gerade       nisse alle sich bietenden und mitunter
der Gams eine hohe Reaktionsbereit-         auf engstem Raume neben- und/oder
schaft auf extreme Umwelteinflüsse,         übereinander liegenden unterschiedli-
                                                                                           Die ausgeprägte Sozialbindung
vor allem in Form von mitunter abrup-       chen Lebensraumtypen je nach saiso-
                                                                                         des Gamswildes im Kontext seiner
ten und weiträumigen Standortsverän-        naler Äsungsattraktivität aufsucht, res-
                                                                                        Lebensweise ist es, die im positiven
derungen.4 Dem folgernd kann auch           pektive nach witterungsbedingten oder
                                                                                       Falle wesentlich zu einer Konfliktmini-
die Lebensweise von Gamswild als            durch menschliche Aktivitäten (Touris-
                                                                                       mierung im Wald-Wildgefüge beiträgt,
sehr raumgreifend eingestuft werden         mus…) erzwungene Notwendigkeiten
                                                                                          im negativen Falle aber, und zwar
und dies nicht nur entlang der Schich-      nutzen muss.
                                                                                       auch bei abgesenkten Bestandsdich-
tenlinie, sondern vor allem im ausge-       Die Conclusio daraus ist, dass die oö.
                                                                                         ten, den Schadensdruck eindeutig
prägten Wechsel von Höhenstufen.            Gamspopulation die Freigebirgsregi-
                                                                                                      verstärkt!
                                            onen ebenso wie den Gebirgswald,
                                            sei es nun Wirtschafts-, Schutz- oder
                                            Bannwald als natürlichen Lebensraum
                                                                                       FÜHLT SICH GAMSWILD WOHL?
                                                                                       Die besprochenen Umstände unter de-
                                            wahrnimmt und immer wahrgenom-
   Der Gams ist von Natur aus ein           men hat.6 Stellt man nun die Flächen-
                                                                                       nen das Gamswild in OÖ lebt, sagen
  Rudeltier. Dieses für seine Art so        präsenz der alpinen Offenlandgebiete
                                                                                       aber noch nichts über das Befinden
 wesentliche Sozialverhalten verlässt       den bewaldeten Bergregionen gegen-
                                                                                       dieses Wildes aus. Hierbei ist nicht der
    er auch nicht, wenn er sich in          über, so zeigt sich für unser Bundes-
                                                                                       Blick auf das Einzelindividuum von
   bewaldeten Regionen aufhält.             land, dass die von Gamswild belebten
                                                                                       Belang, sondern vielmehr und gerade
                                                                                       bei einer sozial lebenden Wildart wie
                                            Bergwaldgebiete gegenüber den Of-
                                                                                       dieser, die Analyse von Bestandsstruk-
Der Gams ist von Natur aus ein Rudel-       fenlandflächen deutlich überwiegen.
                                                                                       turen der Gradmesser des Wohlbefin-
tier. Dieses für seine Art so wesentliche   Der Sucus dieser Überlegungen steht
                                                                                       dens.
Sozialverhalten verlässt er auch nicht,     im krassen Gegensatz zu der immer
                                                                                       Hierzu gab es in OÖ bis dato keine
wenn er sich in bewaldeten Regionen         wieder angewandten Polarisierung von
                                                                                       großflächigen Untersuchungen, so-
aufhält.5 Er nutzt, wenn sein Sicher-       „gut und böse“, also Gratgams versus
                                                                                       dass bislang lediglich dokumentierte
heitsbedürfnis gestillt ist, sehr inten-    Waldgams. Diese Differenzierung ist
                                                                                       Abschussdaten zur Verfügung stan-
siv kleinräumige Strukturen, hält sich      im Kontext einer fachlichen Diskussi-
                                                                                       den. Diese lassen jedoch nur einen
dort mitunter tagelang auf, wodurch         on über eine integrale Bewirtschaftung
                                                                                       sehr eingeschränkten Blick auf die Be-
er durchaus einen starken Lebensraum        von Gamswild unter den spezifischen
                                                                                       standsstruktur dieser Wildart zu. Die
gestaltenden Einfluss ausüben kann.         Lebensraumbedingungen          hierorts
                                                                                       Überrepräsentanz an Abgängen in der
Unter solchen Bedingungen liegt es auf      schlichtweg unsinnig, zumindest aber
                                                                                       Mittelklasse und der auffallende Rück-
der Hand, dass Gamswild in Bezug auf        als zu oberflächlich, folglich als äu-
                                                                                       gang an erbeuteten reifen Trophäen-
die spezifisch oö. Lebensraumverhält-       ßerst kontraproduktiv einzustufen.
                                                                                       trägern legen jedoch die Einschätzung
                                                                                       nahe, dass es hierzulande mit dem Al-
                                                                                       tersaufbau, als wesentlichen Determi-
                                                                                       nanten für eine intakte Sozialstruktur
                                                                                       der Gämsen nicht zum Besten steht.
                                                                                       Die ausgeprägte Sozialbindung (intakte
                                                                                       Familienverbände etc.) des Gamswildes
                                                                                       im Kontext seiner Lebensweise ist es
                                                                                       aber, die im positiven Falle wesentlich
                                                                                       zu einer Konfliktminimierung im Wald-
                                                                                       Wildgefüge beiträgt, im negativen Falle
                                                                                       aber, und zwar auch bei abgesenkten
                                                                                       Bestandsdichten, den Schadensdruck
                                                                                       eindeutig verstärkt!
                                                                                       Schlussfolgernd ist das Wissen über
                                                                                       die Bestandsstruktur und die daraus
                                                                                       ableitbaren jagdfachlichen Regulie-
                                                                                       rungsmechanismen eine unabdingba-
                                                                                       re Voraussetzung für ein erfolgreiches
                                                                                       Wildmanagement. Dieser Erkenntnis
                                                                                       folgend wurde in den vergangenen
                                                                                       Jahren (und folgenden) durch den OÖ

12    OÖ JÄGER      SEPTEMBER 2020
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                   SMART
                   SEE THE UNSEEN
THEMA

Landesjagdverband eine Gamswilder-        sechs Jahre durch die zuständigen Be-       nachlässigbare Ausdehnung des Gams-
fassung in ausgewählten Referenzzähl-     hörden ein Statusbericht an die EU zu       wildlebensraumes in Oberösterreich.
gebieten installiert und durchgeführt.    erstellen ist.7                             Vielmehr ist es jedoch die Sensibili-
Die daraus gewonnene Datenlage ist                                                    tät desselben, vor allem in Bezug auf
jedoch bis dato noch zu dürftig, um       Auf lokaler Eben regelt das Oö. Jagd-       die mannigfaltigen Konfliktpotentiale,
greifbare Aussagen über die Sozialver-    gesetz den Umgang mit unseren Gäm-          die nicht nur in den herkömmlichen
hältnisse, ergo den Erhaltungszustand     sen, im Speziellen die Abschussplan-        menschlichen Nutzungsformen (Land-
(s. u. FFH Richtlinie) des Gamswildes     verordnung (APVO).8 Vermittels dieser       u. Forstwirtschaft) zu suchen sind,
in OÖ treffen zu können.                  hat OÖ vor Jahrzehnten einen eigenen        sondern durch eine immer intensivere
Eine Fokussierung alleine auf Gams-       Weg beschritten und als Planungs-           Freizeitnutzung besonders die Lebens-
wild in Bezug auf den Lebensraum          grundlage nicht mehr eine wie auch          raumkonkurrenz Mensch und Gams-
erscheint jedoch als zu kurz gegrif-      immer geartete Wildbestandserfassung        wild stetig zunimmt.10
fen, denn Gamswild „belebt“ seine         gewählt, sondern den Grad der Wild-
oö. Heimat nicht alleine, sondern teilt   einwirkung auf die Waldvegetation als       Zusammenfassend kann somit erkannt
sich diese Territorien, bis auf wenige    bestimmende Größe festgelegt. Getra-        werden, dass die APVO zwar auf den
lokale Ausnahmen, mit anderen Wild-       gen wurde dieser Gedanke vom Primat         durch Wildwiederkäuer verursachten
wiederkäuern, explizit Rotwild, aber      aus § 1, Oö. Jagdgesetz, dass nämlich       Einfluss auf den Vegetationszustand
auch Rehwild. Im Kontext der hier an-     den Interessen der Landeskultur unein-      einiger ausgewählter Forstpflanzen
gestellten Überlegungen kommt gera-       geschränkte Vorrangstellung einzuräu-       eingeht, dabei aber die Umstände die
de diesem Umstand eine wesentliche        men sei.9                                   dazu geführt haben, lediglich auf eine
Bedeutung zu, dass nämlich mehrere        Betrachtet man nun die Umstände, die        undifferenzierte Abundanz aller im
Wildwiederkäuerarten mit zumindest        zur APVO geführt haben, muss die Tat-       Untersuchungsgebiet vorkommenden
ähnlichen Lebensäußerungen auf ein        sache unterstrichen werden, dass in         Wildbestände bzw. auf deren Verände-
und denselben Lebensraum, in unse-        OÖ gerade das Rehwild als dominie-          rungstrends reduziert. Dieses fußt pri-
rem Falle gerade jene Bereiche mit ge-    rende Wildwiederkäuerart vorherrscht,       mär auf dem Grundgedanken, dass es
steigertem Konfliktpotential (Bergwald    und folglich dem alleinigen Vorkom-         für die Waldverjüngung unwesentlich
in welcher Form auch immer) einwir-       men von Rehwild auf 80% der Landes-
ken.                                      fläche und den sich daraus ergebenden
                                          Konsequenzen in der Gesetzesfindung
                                          vorrangig Rechnung getragen wurde.
WIE KOMMT DER GAMS                        Eine wesentliche Rolle spielte dabei die
MIT DEM RECHT ZURECHT?                    Erkenntnis, dass die quantitative sowie
In OÖ gibt es zwei Rechtssphären, wel-    qualitative Erfassung von Rehwild-
che die Bewirtschaftung von Gamswild      beständen nicht in dem Maß möglich
im Wesentlichen regeln. Da wäre zum       ist, dass hiervon jagdfachlich brauch-
einen, und das ist auch in Jägerkrei-     bare Planungsgrundlagen zur Regulie-
sen nicht allgemein bekannt, die seit     rung dieser Wildart abgeleitet werden
25 Jahren auch für Österreich geltende    können. Hinzu kommt, dass der Le-
FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-      bensradius von Rehwild (im krassen
Richtlinie) der europäischen Union.       Gegensatz zu Gamswild) ein eher über-
Darin ist das Gamswild explizit im An-    schaubarer ist.
hang V angeführt. Zusammenfassend         Die Schlussfolgerung daraus war offen-
besagt diese, dass Gamswild natürlich     sichtlich, dass die Beurteilungseinheits-
einer jagdlichen Nutzung unterzogen       größe auf Jagdgebietsebene (mind. 115
werden kann, hierfür aber „umfas-         ha) grundsätzlich als ausreichend er-
sende Managementpläne“ vorliegen          achtet wurde.
müssen, und dass ein „günstiger Er-       Diese OÖ-weite Dominanz von Rehwild
haltungszustand“ gegeben sein muss.       führte ebenfalls dazu, dass den ande-
Folglich erwächst dem Gamswild            ren, zugegebenermaßen unterrepräsen-
durch diese Regelung im Vergleich zu      tierten, Wildwiederkäuerarten keine
beispielsweise Reh- und Rotwild ein       große Bedeutung beigemessen bzw.
besonderer Schutzstatus. Zur Einhal-      von der irrigen Annahme ausgegangen
tung dieser EU-Richtlinie haben sich      wurde, dass diese keiner anderen Be-
alle Mitgliedsstaaten verpflichtet. Was   handlung bedürfen. Die Problematik
wiederum bedeutet, dass deren Um-         liegt gerade hier in der Fokussierung
setzung zu gewährleisten ist und alle     auf die geringe, augenscheinlich ver-

14    OÖ JÄGER     SEPTEMBER 2020
THEMA
                                                                                                                Gamswild versus
                                                                                                         Abschussplanverordnung

                                                                                         IM REVIER.
sei, WER darauf einwirkt, gleichgültig      Konfliktlösung basierende Abschuss-
ob Reh, Gams und/oder Co. Die Proble-       planung ist gerade beim Gamswild kein
matik hierbei liegt in der Tatsache, dass   „Wunschkonzert“ von Revierinhabern,
dieser undifferenzierte Ansatz auch         sondern kann nur auf übergeordneter
keinerlei strukturierte Regulierungs-       Ebene (Bewirtschaftungseinheit aus
mechanismen, welche die spezifischen        mehreren Revieren, welche einen ge-
Lebensäußerungen der einzelnen Wild-        schlossenen Gamslebensraum reprä-
wiederkäuerarten würdigen würde, zu-        sentieren) angesiedelt sein und von
lässt.                                      dort auf die nächstniedrige Stufe = Re-
Vermittels des derzeitigen Ermittlungs-     vierebene, und zwar unter Würdigung
verfahrens kann folglich keine Aussa-       aller lokalen Einflussfaktoren (Wildein-
ge darüber getroffen werden, wer (bei       fluss, Bestandsstruktur etc.) funktio-
Vorhandensein mehrerer Wiederkäuer-         nieren. Zwar sieht die Satzung des OÖ
arten) denn eigentlich der Verursacher      Landesjagdverbandes die Bildung von
ist. Bezieht man nun die verschiedenen      Hegeringen vor, doch haben diese nicht
Lebensweisen der Wiederkäuer mit ein,       jenen verbindlichen Rechtscharakter,
im Besonderen die unterschiedlichen         der zur Umsetzung unabdingbar wäre.
Territorialansprüche, wird die Proble-      Denn, jagdwirtschaftlichen Befind-
matik bereits ersichtlich: Im Gegensatz     lichkeiten von Revierinhabern können
zur lokalen Lebensweise von Rehwild,        im Rahmen der Abschussplanung nur          HOHENZELL. Ende Juli verfingen sich
dessen Verbissdruck unmittelbar wirkt       insofern Rechnung getragen werden,         im Jagdgebiet Hohenzell ein sehr gut
                                                                                       veranlagter Jahrlingsbock und ein etwa
und demensprechend im direkten Um-          wenn diese den Intentionen zur Kon-
                                                                                       vierjähriger Sechser beim Revierkampf
feld, wenn nötig mit jagdlichen Mitteln     fliktminimierung und einer strukturier-
                                                                                       derart in einem Weidezaun, dass sich
entgegengetreten werden kann, sieht         ten Bestandssicherung nicht im Wege
                                                                                       beide dabei strangulierten. Sie durften
diese bei Gamswild in der Regel völlig      stehen.
                                                                                       die Brunft nicht mehr miterleben.
anders aus. Gemäß der Grundaussage          Für den Fall einer notwendigen Be-
der APVO, dass lediglich die Gesamt-        standsabsenkung sieht die APVO ledig-
heit (weil nicht näher erfasst) des vor-    lich einen undifferenzierten verstärk-
handenen Wildes abgesenkt zu werden         ten Eingriff bei den Zuwachsträgern
braucht, geht dies an einer lösungs-        vor.13 Der weiter oben bereits thema-
orientierten Gamswildbewirtschaftung        tisierte, für diese Wildart intakte Al-
eindeutig vorbei.                           tersaufbau hat gerade bei den weib-
                                            lichen Bestandsgliedern durch ihre
                                            Führungsrolle im Familienverband eine
WAS SIND DIE FOLGEN                         besondere Bedeutung. Folglich ist ein
FÜR DEN GAMS?                               prozentual breiter Pool an mittelalten
Die APVO schreibt die Herstellung ei-       Gamsgeißen, dessen ungeachtet in
nes ausgeglichenen Geschlechtsver-          welcher Dichte sich der Gesamtbestand
hältnisses zwar vor,11 bietet jedoch        befindet, zu erhalten bzw. unbedingt
keinerlei Überprüfungsszenarien an.         anzustreben. Für die praktische Umset-
Im Gegensatz zu Rehwild wäre dies           zung bedeutet dies aber auch, dass bei
bei Gamswild durchaus möglich, je-          der Abschussdurchführung als Folge
doch nur dann sinnvoll, wenn eine           der Abschussplanung, auch wenn ein
Bestandserhebung bzw. Statusbeur-           hoher Eingriff bei den Zuwachsträgern
teilung, in welcher Form auch immer,        notwendig sein sollte, die Mittelklasse
in die Abschussplanung mit einfließen       hiervon, wenn überhaupt, dann nur
                                                                                       GROSSRAMING. Der Hl. Hubertus war
kann. Eine schlüssige Erfassung von         in äußerst geringem Umfang betroffen       Thomas Schwandegger bereits Mit-
Bestandsstrukturen ist alleine wegen        sein kann und das Groß der Abschüs-        te November des Vorjahres besonders
der raumgreifenden Lebensweise von          se in der Jugendklasse erfolgen muss.      wohl gesonnen. Er konnte auf eigenem
Gamswild auf Revierebene schlichtweg        Um nun den nötigen Abschuss bei den        Grund und Boden der Eigenjagd Stocker
unmöglich, sondern muss überregional        Zuwachsträgern strukturgerecht gestal-     in Großraming diesen hochkapitalen rei-
stattfinden. Dem folgert ebenfalls, dass    ten zu können, liegt die Konsequenz        fen Hirsch zur Strecke bringen. Dieser
eine Abschussplanung für Gamswild           in der Installation einer eigenen Mit-     Lebenshirsch, wie ihn der glückliche
auf Revierebene im krassen Wider-           telklasse beim weiblichen Gamswild         Schütze gerne nennt, war der kapitalste
spruch zu einem lösungsorientierten         in der APVO. Beispielsweise bedingen       Rothirsch im letzten Jagdjahr im Bezirk
Bestandsmanagement steht.12 Eine auf        lokal unbefriedigende Vegetationszu-       Steyr.

                                                                                        SEPTEMBER 2020       OÖ JÄGER     15
stände schwerpunktmäßige Bejagungs-       die außergewöhnliche, jedoch natürli-      Zwar wird dem, keinesfalls in Frage zu
strategien, welche eine Absenkung         che, Reduktion (Jänner bis März) mit       stellenden, Schutz des Waldes große
der Bestandsdichte als Ziel haben. Bei    Sicherheit erst nach dem bereits getä-     Aufmerksamkeit geschenkt, dem ei-
alleinigem Vorhandensein von lokal        tigten Abschuss (bis Ende Dezember)        gentliche Rechtsobjekt der Jagdgesetz-
lebendem Rehwild ist dies durchaus        eintritt. Wäre nun der Anteil an nicht     gebung, nämlich dem Wild bzw. seinen
gerechtfertigt, da die jagdlichen Ein-    durch jagdliche Eingriffe erfolgter Mor-   spezifischen Lebensäußerungen wird
griffe direkt auf den an Ort und Stelle   talität konstant, dann könnte er auch      nicht im mindesten eine Würdigung
lebenden Bestand einwirken. Im Falle      unberücksichtigt bleiben. Im Falle vom     zuteil. Die lapidare Begründung der,
des Gamswildes würde dies jedoch zur      Gamswild stellt sich jedoch die Situati-   zugegebenermaßen schwierigen Zu-
Folge haben, dass der raumgreifenden      on so dar, dass in günstigen Jahren die    standserfassung von Wildbeständen,
Lebensweise wegen, Rückzugs- res-         natürliche Sterblichkeit durchaus in ei-   stellt jedoch keine ausreichende Recht-
pektive Ruhegebiete geschaffen wer-       nem vernachlässigbaren Rahmen liegt,       fertigung dar, geflissentlich darauf ver-
den müssen. Ist dies nicht der Fall,      jedoch in den periodisch auftretenden      zichten zu können und ausschließlich
so würde das bedeuten, dass ein und       Extremereignissen unbedingt seinen         andere Entscheidungskriterien, die
derselbe Bestand (weil nicht standört-    Niederschlag in der Abschussplanung        nach ihrem Aussagegehalt Wildbe-
lich gebunden) mehreren voneinander       finden muss.                               stände zwar wesentlich beeinflussen,
unabhängigen Bejagungsstrategien mit      Eine Nichtanrechnung bedeutet, dass        die Qualität und Quantität der Auswir-
unterschiedlichen Zielsetzungen unter-    sich der Bestand über die erfolgte Ab-     kungen jedoch keinesfalls erkennen
worfen wird.                              schusserfüllung hinaus deutlich verrin-    lassen. Dem folgend bedarf eine lö-
                                          gert und dieser Umstand sich auf den       sungsorientierte Rechtsgrundlage zur
                                          zu begutachtenden Vegetationszustand       Abschussplanung eine Erweiterung
AUCH BEIM GAMS                            für die neuerliche Abschussplanung         des Ermittlungsverfahrens wie auch
WIRD FALLWILD NICHT                       gar nicht niederschlagen konnte, da        der Regelmechanismen, welche die Le-
ANGERECHNET –                             die natürliche Bestandsreduktion erst      bensweise (zumindest) dieser Wildart
FACHLICH RICHTIG?                         eingetreten ist, als die mögliche nega-    eingehend würdigen. In Schlagworten
Der Gesetzgeber sieht keine Anrech-       tive Vegetationsbeeinflussung bereits      würde das bedeuten:
nung von Fallwild auf die Abschuss-       erfolgt war.15
planerfüllung vor und begründet dies                                                 n	Periodische Erfassung der Bestands-
durch den Umstand, dass ein wie                                                        situation von Gamswild als integra-
auch immer erfasster Wildstand keine                                                   ler Teil der Abschussplanung.
Aussagekraft im Ermittlungsverfahren
hätte.14 Nun ist Gamswild die einzige                                                n	Anrechnung von jeglichem
                                             Im Falle vom Gamswild stellt sich
Wildwiederkäuerart, die nicht künst-                                                   dokumentierten Gamsfallwild auf
                                              jedoch die Situation so dar, dass
lich überwintert wird, sodass die na-                                                  die Abschussplanung.
                                             in günstigen Jahren die natürliche
turgegebenen Sterblichkeitseinflüsse
                                           Sterblichkeit durchaus in einem ver-
ebenfalls nicht durch künstliche Fütte-                                              n	Einführung einer eigenen Mittel-
                                                nachlässigbaren Rahmen liegt,
rung bzw. Lenkung verhindert werden.                                                   klasse bei den Zuwachsträgern zum
                                               jedoch in den periodisch auftre-
Die      Auffindungswahrscheinlichkeit                                                 Zwecke einer strukturierten
                                           tenden Extremereignissen unbedingt
von verendetem Gamswild ist schon                                                      Abschussverteilung.
                                          seinen Niederschlag in der Abschuss-
durch die Topographie des Lebensrau-
                                                    planung finden muss.
mes als eher gering einzuschätzen. In                                                n	Verankerung von Wildbewirtschaf-
der Praxis sind Häufungen von (auf-                                                    tungseinheiten mit Weisungsrecht.
gefundenem) Fallwild keine lokalen        In der Zusammenschau all dieser Über-
Einzelereignisse, sondern korrelieren     legungen kann zumindest erkannt wer-       n	revierübergreifende
                                                                                                        Abschusspla-
mit außergewöhnlichen Witterungs-         den, dass die APVO in der derzeitigen        nung in Gamswildgebieten.
phänomenen (langanhaltende gefro-         Form zwar geeignet ist, einen allgemei-
rene Schneedecke, extreme Häufung         nen Wildeinfluss auf die Waldvege-         n	revierübergreifende
                                                                                                         Vegetationsbe-
von Lawinenabgängen etc.). Wenn also      tation nach ökonomischen Tragfähig-          urteilung in Gamswildgebieten.
Fallwild vermehrt auftritt, ist davon     keitsgrenzen zu zeigen. Als alleiniges
auszugehen, dass die Dunkelziffer be-     Entscheidungskriterium für die Ab-         n	Erhebung des Vegetationszustandes
trächtlich über der Auffindungsquote      schussplanung ist sie, zumindest was         nach tatsächlich verursachenden
liegen wird. Nun ist es aber für eine     das Gamswild betrifft, nicht geeignet,       Wildarten.
angestrebte Bestandsreduktion einer-      weil zu undifferenziert. Diese Undif-
lei ob dies durch des Jägers Hand oder    ferenziertheit ist es, die schon aus der   Nach dem Motto:
auf natürlichem Wege geschieht. Die       Natur der Sache einer Jagdgesetzge-        JAGD VERPFLICHTET
Problematik liegt in der Tatsache, dass   bung als nicht angemessen erscheint.       (Gamsjagd auch)

16    OÖ JÄGER     SEPTEMBER 2020
THEMA
                                                                                                             Gamswild versus
                                                                                                      Abschussplanverordnung

Der OÖ Landesjagdverband ist seit          Aktualitätsgehalt unterzogen werden      13 Oö. ASPVO §1 Abs.: 3, vgl.: ASPVO
längerem schon bemüht, im Sinne ei-        müsste. Zwar besteht kein Zweifel        – Novelle 2012 – Erlass.: zu § 1, S. 2
ner intakten Sozialstruktur beim Gams-     darüber, dass auch künftig einer         14 Oö. ASPVO §7, vgl.: ASPVO – No-
wild die in diesem Artikel thematisierte   Sicherstellung der Bergwaldfunktionen    velle 2012 – Erlass.: zu § 7, S. 11
Installation einer eigenen Mittelklasse    oberste Priorität eingeräumt werden      15 Artikel 11 der FFH-Richtlinie sieht
bei den Gamsgeißen einzuführen.            muss, doch steht zumindest zur Dis-      die „regelmäßige Überwachung“
Im Zuge der Neugestaltung der APVO         kussion, ob der besondere Schutzsta-     zum Zwecke der Dokumentation für
ist es nun dem OÖ LJV unter Federfüh-      tus von Gamswild ebenfalls implizie-     die Wahrung eines günstigen Erhal-
rung von LJM Herbert Sieghartsleit-        ren könnte, dass im Konfliktfalle die    tungszustandes vor. Durch das Fehlen
ner gelungen, den Gesetzgeber von          Tragfähigkeitsgrenzen beim Vegetati-     von Bestandserfassungen als Teil der
der Dringlichkeit dieser Forderung zu      onszustand im Gamswildlebensraum         Abschussplanung kann nicht sicher-
überzeugen, sodass dieser Punkt in         nach ökologischen und nicht wie          gestellt werden, dass die nach einem
die Neufassung der APVO aufgenom-          bisher nach ökonomischen Kriterien       Extremereignis unberücksichtigte
men werden konnte.                         zu bemessen wären.                       naturbedingte Bestandsreduktion
                                           10 INGOLD P., Freizeitaktivitäten im     keine Würdigung in einer neuerli-
                                           Lebensraum der Alpentiere, S 177 ff,     chen Abschussplanung finden wird.
LITERATUR                                  Basel 2005                               Dies bedeutet jedoch auch, dass eine
1 INGOLD P., Freizeitaktivitäten im        11 Oö. ASPVO §1 (3), vergl.: APVO        weitere Absenkung, ohne erkennbare
Lebensraum der Alpentiere, S 15 ff,        – Novelle 2012 – Erlass.: zu § 1, S.     Notwendigkeit (Vegetationszustand),
Basel 2005                                 2, hierin erkennt der Gesetzgeber:       welche es rechtfertigen würde eine
2 STATISTIK AUSTRIA, Jagdstatistik         „Besondere Bedeutung bei Wildscha-       Zustandsverschlechterung (Gamsbe-
JJ. 2017, 18, 19; OÖ. Landesjagdver-       densreduktion kommt (…) einem            stand) wissentlich in Kauf zu nehmen,
band JADA JJ. 2018                         Geschlechtsverhältnis von 1 : 1 zu“      vorgenommen würde.
3 KNAUS W., SCHRÖDER W., Das               12 DEUTZ A., GRESSMANN G., Gams-
Gamswild, S.66 ff, Berlin 1975             u. Steinwild, S. 87 f, Stuttgart 2001;
4 ZEILER H., Gams, S 109 ff, Wien          vgl.: ZEILER H., Gams, S 248 ff, Wien
2012, vgl.: BAUMANN Martin,                2012
STRUCH Mark, Waldgams, Bern 2000,
vgl.: KNAUS W., SCHRÖDER W., Das
Gamswild, S. 70ff, Berlin 1975
5 DEUTZ A., GRESSMANN G., Gams-
u. Steinwild, S. 38 f, Stuttgart 2001        IM REVIER.
6 BAUMANN Martin, STRUCH Mark,
Waldgams, Bern 2000
7 Umweltbundesamt, Richtlinie 92/43/
EWG zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen, Anhang V, Artikel
1, 11, 14
8 Oberösterreichisches Jagdgesetz,
§ 50, § 51; vgl.: Verordnung der Oö.
Landesregierung über den Abschuss-
plan und die Abschussliste, LGBl. Nr.
74/2004 i.d.F. LGBl. Nr. 91/2012
9 Oberösterreichisches Jagdgesetz, § 1,
Abs.: 2; Es wäre zu prüfen, ob dieser
Passus bezüglich der FFH-Richtlinie
(betreffend Gamswild) nicht einer
neuerlichen Beurteilung auf dessen

                                           WINDHAAG BEI FREISTADT. Ein be-          Perückenbock zur Strecke bringen.
                                           sonderes Weidmannheil hatte Jung-        Revierpächter Bmst. Ing. Christian
                                           jäger Patrick Laßlberger im genossen-    Schaumberger (links) und Jagdleiter
                                           schaftlichen Jagdgebiet Windhaag bei     Wolfgang König (rechts) freuten sich
                                           Freistadt. Er konnte Mitte Juli einen    mit dem Schützen.

                                                                                     SEPTEMBER 2020       OÖ JÄGER     17
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