Impressum - Gemeinde Berglen

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Impressum - Gemeinde Berglen
Mit den früher selbstständigen Teilgemeinden: Bretzenacker, Hößlinswart, Ödernhardt, Öschelbronn,
           Oppelsbohm, Reichenbach, Rettersburg, Steinach, Vorderweißbuch – Sitz Oppelsbohm                                     lick
                                                                                                                        einen B
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 21
Freitag,
28. Mai 2021
Jahrgang 52

Impressum
Herausgeber:
Gemeinde Berglen
Verantwortlich für
den amtlichen Teil:
Der Bürgermeister
oder sein Stellvertreter
im Amt
Redaktion:
Bürgermeisteramt Berglen
Beethovenstr. 14 – 20
73663 Berglen
Tel. (0 71 95) 97 57-0
Fax -59
amtsblatt@berglen.de
www.berglen.de
Verantwortlich für
Herstellung, Anzeigen,
Beilagen und Vertrieb:
DMZ Verlags- und
Werbe GmbH
An der Rems 10
71384 Weinstadt
Tel. (0 71 51) 9 92 10-0
Fax -195
berglen@
dmz-weinstadt.de
www.dmz-weinstadt.de
Redaktionsschluss:
i.d.R. Montag, 10.00 Uhr
Anzeigenschluss:
i.d.R. Montag, 17.00 Uhr
Erscheinungsweise:
i.d.R. wöchentlich,
donnerstags
Auflage:
ca. 2.970 Stück
Impressum - Gemeinde Berglen
2                                                     Amtsblatt                Berglen                                  28.05.2021 Nr. 21

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
    meine fast neunjährige Amtszeit in der Gemeinde Berglen neigt sich langsam aber sicher dem Ende entgegen. Am 1. Juni 2021 werde ich
    mein neues Amt als Oberbürgermeister in meiner Geburtsstadt Backnang antreten. In den letzten Tagen habe ich gemeinsam mit meinen
    ehrenamtlichen und innerdienstlichen Stellvertretern die Übergabe der Amtsgeschäfte organisiert. Ich freue mich nun einerseits sehr auf
    meine zukünftige Aufgabe, werde aber andererseits der Gemeinde Berglen immer persönlich eng verbunden bleiben.
    Fehlen wird mir die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern unseres Gemeinderats. Kompromissbereitschaft und
    gegenseitige Wertschätzung prägten die Gremienarbeit und führten über die Jahre zu einem kollegialen Miteinander. Gemeinsam konnten
    wir in dieser Zeit die Gemeinde weiterentwickeln, sei es etwa mit der Erweiterung der Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen
    und in der Nachbarschaftsschule, der Schaffung neuen Wohnraums für junge Familien oder der Sanierung von zahlreichen Spielplätzen.
    Die Sanierung des Kunstrasenplatzes am Sportgelände im Erlenhof, die Ortskernsanierungen in den verschiedenen Teilorten und der Bau
    der Sporthalle inklusive Mensa an der Nachbarschaftsschule sind nur einige wenige von vielen baulichen Maßnahmen, die erfolgreich
    abgeschlossen wurden. Auch die öffentliche Daseinsvorsorge konnte durch den flächendeckenden Breitbandausbau und die Erneuerung
    des Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsnetzes sukzessiv verbessert werden. Trotz dieser umfangreichen Projekte darf sich die
    Gemeinde Berglen zu den wenigen Kommunen im Rems-Murr-Kreis zählen, die im Haushalt schuldenfrei sind. Nicht zuletzt ist dies unter
    anderem auch der erfolgreichen Akquise von Fördermitteln zu verdanken. Besonders stolz bin ich auf unseren Trauplatz im Freien sowie die
    Gründung der Partnerschaft mit der Gemeinde Gaschurn in Österreich, aus der zahlreiche neue Freundschaften entstanden sind. Aber auch
    der Klima- und Umweltschutz sind essenzielle Bausteine für die Erhaltung der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen, zu dem die
    Gemeinde mit dem Verbot von Pestiziden im öffentlichen Bereich, der wesentlichen Erweiterung des Busangebots, den Radwegelücken-
    schlüssen, der Streuobstförderung, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen ihren Teil dazu beitragen konnte.
    Neben der Beschlussfassung der Gremien war aber auch die fachliche Umsetzung der Themen entscheidend. Mein besonderer Dank gilt
    daher den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, des Bauhofs und den Kitas. Ohne sie wäre eine erfolgreiche Re-
    alisierung all dieser Projekte nicht möglich gewesen. Ich konnte mich immer auf die Tatkraft und Kompetenz der gesamten Belegschaft
    verlassen. Der offene Umgang und der stetige Austausch führten zu einem angenehmen Arbeitsklima.
    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
    auf diesem Wege möchte ich mich bei Ihnen für das Vertrauen bedanken, das Sie mir durch meine Erst- und Wiederwahl geschenkt haben,
    um mit Ihnen gemeinsam Berglen zu gestalten. Es bereitete mir stets Freude in den Bürgerdialog zu treten und herangetragene Probleme
    und Anregungen anzugehen.
    Mein Nachfolger oder meine Nachfolgerin wird in jedem Fall in eine ganz wundervolle Gemeinde kommen. Eine Gemeinde, in der Bürger-
    schaft, Institutionen, Gemeinderat und Verwaltung hervorragend zusammenarbeiten. Eine Gemeinde, die richtig gut dasteht. Und eine
    Gemeinde, die immer einen großen und bedeutenden Platz in meinem Herzen haben wird. So sehr ich mich auf meine neue Aufgabe
    als Backnanger OB freue – Berglen wird mir fehlen. Aber zum Glück ist die Entfernung ja nicht allzu groß, sodass ich immer wieder vor-
    beischauen kann – nicht nur zum Eselrennen, den Weißbucher Festtagen oder dem Berglesbond-Richtfest.
    Nun ist es aber an der Zeit, Ihnen von ganzem Herzen Lebewohl zu sagen und Ihnen in diesen ungewissen Zeiten viel Kraft, alles er-
    denklich Gute für Ihre Zukunft und vor allem Gesundheit zu wünschen in der Hoffnung, dass die weitgehende Stilllegung des öffentlichen
    Lebens ein baldiges Ende haben wird und sich unsere Disziplin und Aufopferung der vergangenen Monate auszahlen werden.
    Es war mir stets eine große Ehre, Ihr Bürgermeister gewesen zu sein!
    Mit besten Grüßen
    Ihr
    Maximilian Friedrich
    Bürgermeister
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28.05.2021 Nr. 21   Amtsblatt   Berglen   3
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4                                                         Amtsblatt                Berglen                               28.05.2021 Nr. 21

                   Amtliche                                                  1.2   Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von 14. Juni
                                                                                   2021 bis 18. Juni 2021 während der allgemeinen Öffnungs-
               Bekanntmachungen                                                    zeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten
                                                                                   (Bürgermeisteramt Berglen, Bürgerbüro, Beethovenstra-
                                                                                   ße 14-20, 73663 Berglen, barrierefrei).
    Gemeinde Berglen – Rems-Murr-Kreis                                             Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständig-
                                                                                   keit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen
    Öffentliche Bekanntmachung über das Recht                                      Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtig-
    auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die                                  keit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wähler-
    Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des                                    verzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er
                                                                                   Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich-
    Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 4.                                       tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses er-
    Juli 2021 und eine etwa erforderlich werden-                                   geben kann. Das Recht auf Einsicht und Überprüfung besteht
    de Neuwahl am 18. Juli 2021                                                    nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im
                                                                                   Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 bis
    Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der etwa
                                                                                   4 Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
    erforderlich werdenden Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wäh-
                                                                                   Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-
    lerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
                                                                                   führt. Die Einsichtnahme ist durch Datensichtgerät möglich.
    1.    Wählerverzeichnis                                                  1.3   Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrich-
    1.1   In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für die               tig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist,
          Wahl am 4. Juli 2021 Wahlberechtigten eingetragen.                       spätestens am Freitag, dem 18. Juni 2021 bis 13.00 Uhr
          Wahlberechtigte, die erst für die etwaige Neuwahl wahlberech-            beim Bürgermeisteramt Berglen, Beethovenstraße 14-20,
          tigt sind, werden, wenn sie bei der Aufstellung des Wählver-             Bürgerbüro, 73663 Berglen, die Berichtigung des Wähler-
          zeichnisses bekannt sind, in das Wählerverzeichnis mit einem             verzeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder
          Sperrvermerk für die erste Wahl eingetragen; im Übrigen erhal-           zur Niederschrift gestellt werden.
          ten sie auf Antrag einen Wahlschein (siehe Nr. 2).                 1.4   Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahl-
          Wahlberechtigte, die für die erste Wahl in das Wählerver-                raum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis
          zeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 13. Juni              er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichti-
          2021 eine Wahlbenachrichtigung.                                          gung angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch
          Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,                Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein
          wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerver-             (siehe Nr. 2).
          zeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass     2.    Wahlscheine
          er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3).              2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag
          Wahlberechtigte, die erst für die etwaige Neuwahl wahlberech-      2.1.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-
          tigt sind, erhalten erst eine Wahlbenachrichtigung, sobald ab-           tigter,
          sehbar ist, dass eine Neuwahl stattfindet. Sie können nach Nr.      2.1.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-
          1.3 die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.                rechtigter,
          Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Weg-                a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden ver-
          zug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde                        säumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerver-
          verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser                   zeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO (vgl. 1.1) oder
          Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre                  die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen;
          Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlbe-                       dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er
          rechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahl-                 ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur
          tag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde woh-                  Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach
          nen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur                      § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,
          auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.                         b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
          Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldege-                  Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist,
          setz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Meldere-         c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festge-
          gister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das             stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss
          Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf                 des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt
          Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine               geworden ist.
          Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3    2.2 Für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 18. Juli
          und 4 der Kommunalwahlordnung (KomWO) beizufügen.                        2021 erhält ferner einen Wahlschein von Amts wegen, wer
          Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürger-             für die Wahl am 4. Juli 2021 einen Wahlschein nach Nr.
          meisteramt Berglen, Bürgerbüro, Beethovenstraße 14-20,                   2.1.2 erhalten hat.
          73663 Berglen, bereit.                                             2.3 Wahlscheine können
          Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt wer-              für die Wahl am 4. Juli 2021 bis Freitag 2. Juli 2021, 18.00
          den und – ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versi-                Uhr für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 18. Juli
          cherung – spätestens bis zum Sonntag 13. Juni 2021 beim                  2021 bis Freitag 16. Juli 2021, 18.00 Uhr beim Bürger-
          Bürgermeisteramt Berglen, Bürgerbüro, Beethovenstraße                    meisteramt, Beethovenstraße 14-20, Bürgerbüro, 73663
          14-20, 73663 Berglen, eingehen. Wahlberechtigte mit Be-                  Berglen, schriftlich, mündlich oder elektronisch (nicht
          hinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe                 aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewie-
          einer anderen Person bedienen.                                           sener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung ei-
          Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine              ner Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahl-
          Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein Wahl-                raum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
          schein beantragt wurde. Dies gilt auch für die erst für die              aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum
          etwaige Neuwahl Wahlberechtigten.                                        Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Das Gleiche gilt für
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28.05.2021 Nr. 21                                   Amtsblatt              Berglen                                                            5

      die Beantragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr.       8.2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemein-
      2.1.2 genannten Gründen. Wer den Antrag für einen ande-              derats am 20.04.2021 und am 18.05.2021 gefassten Be-
      ren stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht         schlüsse
      nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter   Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letz-
      mit Behinderungen kann sich für die Antragstellung der Hilfe    ten nichtöffentlichen Sitzung am 20.04.2021 einstimmig beschlos-
      einer anderen Person bedienen. Versichert ein Wahlberech-       sen hat, einem Berglener Mitbürger im Rahmen der Bürgerversamm-
      tigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht      lung am 24.11.2021 die Bürgermedaille der Gemeinde Berglen zu
      zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00        verleihen. Des Weiteren wurde einstimmig beschlossen, eine offene
      Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.                       Forderung unbefristet niederzuschlagen.
2.4 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebi-         Vor der heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung hat bereits eine
      gen Wahlraum der Gemeinde Berglen oder durch Briefwahl          nichtöffentliche Sitzung stattgefunden. Der Gemeinderat hat der
      wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. Mit        Verlängerung der technischen Betriebsführung der Wasserversor-
      dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte                       gung Berglen um bis zu sechs Monate einstimmig zugestimmt.
      · einen amtlichen Stimmzettel                                   Ferner wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, einen Grun-
      · einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Brief-     derwerb zu tätigen.
        wahl                                                          8.3. Übergabe Feuerwehrhaus Nord
      · einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der An-       Der Vorsitzende informiert, dass die Übergabe des erweiterten Feuer-
        schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.             wehrhauses Nord zusammen mit der Übergabe des Notstromaggregats
      Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für         und des LF10 im kleinen Rahmen am 19.05.2021 stattfinden wird.
      einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberech-        8.4. Übergabegespräch mit stv. Bürgermeistern und Mitgliedern
      tigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der           des Ältestenrats
      Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bür-        Der Vorsitzende gibt bekannt, dass ein Übergabegespräch mit den
      germeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und          stellvertretenden Bürgermeistern und den Mitgliedern des Ältes-
      Stelle die Briefwahl ausüben.                                   tenrats stattgefunden hat. In der Zeit der Vakanz erfolgt eine regel-
      Ein Wahlberechtigter, der des Lesens oder Schreibens un-        mäßige Abstimmung zwischen den ehrenamtlichen Stellvertretern
      kundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner        Herrn Friz, Herrn Haller und Herrn Klenk sowie Herrn Schreiber und
      Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe       Herrn Rabenstein als innerdienstliche Stellvertreter.
      einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das
                                                                      8.5. Zuwendungsbescheid für Sprachfördermaßnahmen
      16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf
                                                                      Der Vorsitzende informiert, dass die Gemeinde Berglen einen Zu-
      technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberech-
                                                                      wendungsbescheid in Höhe von 8.800 € für Sprachfördermaßnah-
      tigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentschei-
                                                                      men im Kindergartenjahr 2020/2021 erhalten hat.
      dung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine
      Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme          8.6. Zuwendungsbescheid für Kita Löwenzahn
      erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei-      Aus dem Investitionsprogramm des Bundes 2020/2021 zur Kinder-
      dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder           betreuungsfinanzierung hat die Gemeinde Berglen für die Schaffung
      wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die         zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kita Löwenzahn im Baugebiet
      Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflich-      Hanfäcker in Rettersburg einen Zuwendungsbescheid in Höhe von
      tet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl einer anderen   545.600 € erhalten.
      Person erlangt hat.                                             8.7. Gesundheitszentrum Erlenhof
2.5 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem           Der Vorsitzende gibt dem Gemeinderat ein Dankschreiben von Frau
      Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und         Heike Mayer zur Kenntnis. Mit der Umsetzung des geplanten Thera-
      dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des           piezentrums im Gewerbegebiet Erlenhof, II. Bauabschnitt soll nun
      Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätes-          begonnen werden.
      tens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird       9. Verschiedenes und Anfragen aus dem Gemeinderat
      innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere         9.1. Mitfahrbänkle
      Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG        Eine Gemeinderätin wurde auf das Thema „Mitfahrbänkle” im Allge-
      unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahl-     meinen und auf den Standort Hößlinswart im Besonderen angespro-
      brief angegebenen Stelle abgegeben werden.                      chen. Die Standorte der „Mitfahrbänkle“ sind in der Regel bei den
Berglen, den 28. Mai 2021                                             Bushaltestellen. Fraglich ist, ob es für den Autofahrer ersichtlich
Bürgermeisteramt                                                      ist, ob eine Person auf den Bus wartet oder mitgenommen werden
gez. Maximilian Friedrich                                             möchte. In Hößlinswart ist die Situation noch schwieriger, da sich
Bürgermeister                                                         Bushaltestelle und „Mitfahrbänkle“ nicht direkt an der Hauptstraße
                                                                      befinden. Es wird daher ein Standort direkt an der Hauptstraße mit
Neues aus dem Gemeinderat:                                            Beschilderung der Hauptrichtung für sinnvoll erachtet. Auch eine
                                                                      Aufnahme der Mitfahrbänkle in den VVS, wie bei anderen Kommu-
Bericht über die öffentliche Sitzung des                              nen bereits geschehen, wird von ihr befürwortet.
                                                                      Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Bewerbung der Stand-
Gemeinderats am Dienstag, 18. Mai 2021                                orte und eine Aufnahme in den VVS bisher aus Gründen der Coro-
Vor der öffentlichen Sitzung hat eine nichtöffentliche Sitzung des    na-Pandemie noch nicht erfolgt ist. Sofern bei Standorten noch
Gemeinderats stattgefunden. Die Berichterstattung beginnt daher       Nachsteuerungsbedarf bestehe, könne dies sicherlich korrigiert
erst ab TOP 8.                                                        werden, versichert Bürgermeister Maximilian Friedrich.
8. Bekanntgaben                                                       10. Bürgerfragestunde
8.1. Termine der nächsten Sitzungen des Gemeinderats und sei-         Ein Einwohner aus Rettersburg erkundigt sich, warum mit der Pla-
     ner Ausschüsse                                                   nung des Spielplatzes im Neubaugebiet Hanfäcker in Rettersburg
     – Sitzung des Gemeinderats                   15.06.2021          erst jetzt begonnen wird und dies nicht schon zum Zeitpunkt der
     − Sitzung des Bau- und Umweltausschusses     13.07.2021          Konzeption des Baugebietes geschehen ist.
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6                                                        Amtsblatt              Berglen                                28.05.2021 Nr. 21

    Der Vorsitzende verweist auf die Haushaltsplan-Beratungen in der          für die Begründung des Benutzungsverhältnisses den Abschluss
    Gemeinderatssitzung am 26.01.2021. Die wirtschaftlichen Auswir-           eines öffentlich-rechtlichen (Rahmen-)Vertrages vor. Dieser öf-
    kungen der Corona-Pandemie hinterlassen auch bei der Gemeinde             fentlich-rechtliche (Rahmen-)Vertrag ist aufgrund der rechtli-
    Berglen ihre Spuren. Bei Entscheidungen hat der Gemeinderat da-           chen Vorgaben aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz einmalig
    her auch immer die Gesamtlage der Gemeinde zu berücksichtigen.            schriftlich abzuschließen. Im Anschluss können die weiteren
    Für 2021 wurden für das Projekt Planungsmittel eingestellt, die           „Einzelaufträge“ nach den Regeln dieses öffentlich-rechtlichen
    Umsetzung ist für 2022, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemein-          (Rahmen-)Vertrages und der Benutzungsordnung – wie gewohnt
    derats, vorgesehen. Es ist auch nicht möglich, wie von Seiten des         - erteilt werden.
    Bürgers aus Rettersburg vorgeschlagen, die durch die erhaltene         4. Ausführungen zur Ausgangslage und den Inhalten der weiteren
    Förderung nun reduzierten Kosten für den Erwerb der Kita für den          Dokumente: Angesichts der Vielfalt vertraglicher, teilweise ver-
    Spielplatz Hanfäcker zu verwenden, da diese projektbezogen sind.          alteter Regelwerke war ein Auftrag an die Komm.ONE, auf Basis
    11. Antrag des SSV Steinach-Reichenbach e.V. auf Zuschuss zur             einheitlicher und standardisierter Regelwerke für Verträge und
         Einrichtung eines Online-Studios                                     Produktbeschreibungen größtmögliche Transparenz bei der ho-
    Der SSV Steinach-Reichenbach e.V. beantragt zur Einrichtung ei-           heitlichen Leistungserbringung für ihre Träger herzustellen. Die
    nes Online-Studios einen noch festzulegenden Zuschuss zu den              bisherigen Regelwerke wurden konsolidiert und entsprechend
    geschätzten Kosten. Hierdurch soll die Möglichkeit einer einheit-         den rechtlichen Vorgaben aus dem der Komm.ONE zugrundlie-
    lichen Umsetzung von Alternativsport online geschaffen werden.            genden Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisier-
    Die technischen Grundlagen (schnelles Internet) sind bereits vor-         ten Datenverarbeitung (ADVZG) angepasst. Daraus ist das nach-
    handen und ein Konzept für ein „Studio plus“ wurde erstellt. Dieses       folgend aufgeführte Vertragswerk entstanden:
    „Studio“ könnte ggf. auch für Zwecke der Gemeindeverwaltung ge-           a) die Benutzungsordnung in der Form der Satzung
    nutzt werden. Grundsätzlich verbindet der SSV Steinach-Reichen-           b) der öffentlich-rechtliche Vertrag in der Form eines Rahmen-
    bach e.V. mit der Einrichtung des Online-Studios die Absicht, auf             vertrages ohne Abnahmeverpflichtung der auf die weiteren
    die anhaltende sportliche Situation zu reagieren und sich für die             Dokumente verweist:
    Zukunft neu aufzustellen.                                                 c) der Standard-Service Level-Katalog,
    Die Anschaffungskosten betragen je nach Ausführung 5.149,25 €             d) der Produktkatalog,
    bzw. 7.529,25 €.                                                          e) die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) mit den drei Be-
    Mit 13 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und einer Enthaltung fasst               standteilen:
    der Gemeinderat folgenden Beschluss:                                      – Allgemeine Auftragsbedingungen,
    Dem SSV Steinach-Reichenbach e.V. wird für die Einrichtung eines On-      – Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im
    line-Studios eine Festbetragsförderung in Höhe von 2.500 € gewährt.          Auftrag,
    12. Neue Benutzungsordnung Komm.ONE; Überleitung beste-                   – Regelungen zur Datensicherheit.
         hende Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche            Die Benutzungsordnung enthält Öffnungsklauseln, so dass von der
         Beziehungen – Vertragsmigration -                                 Benutzungsordnung abgewichen werden kann, wenn und soweit
    1. Mit der Fusion der drei Zweckverbände KIVBF, KDRS und KIRU          dies in den Bestimmungen für zulässig erklärt wird
       mit der Datenzentrale Baden-Württemberg im Jahre 2018 sind          Überblick Zeitschiene:
       die unterschiedlichen ausgestalteten vertrags- und sonstigen        – 01.01.2021 Fortgelten der aktuellen Vertragssituation für Be-
       rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Zweckver-              standsgeschäft, Umstellung auf verbindliches Regelwerk und des
       bandsmitgliedern und den alten Zweckverbänden im Wege der             neuen Produkt- und Entgeltkataloges bei Neugeschäft.
       Gesamtrechtsnachfolge auf Komm.ONE übergegangen. Hieraus            – 01.07.2021 Migration der aktuellen Bestandsverträge und Ein-
       resultierte in der Übergangsphase die parallele Geltung von           führung des neuen Produkt- und Entgeltkataloges bei allen Kun-
       mindestens drei unterschiedlichen Regelwerken und Rechtsbe-           den auch für das Bestandsgeschäft.
       ziehungen zwischen Komm.ONE und den Kunden in Baden-Würt-           – 01.01.2023 Integration der EVB-IT Regelungen in das Standard
       temberg.                                                              Vertragswerk entsprechend den Empfehlungen der neuen Arbeits-
    2. Ziel der Fusion ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunfts-       gruppe aus dem Kreis der Mitgliederbeiräte 4IT.
       fähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der         Portfolio- und Entgeltharmonisierung Arbeitsprämissen aus dem
       Fokus nach wie vor auf der dauerhaften Verbesserung von Leis-       Fusionsauftrag: Aus der Fusion heraus wurde der Auftrag an die
       tungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neu-        Komm.ONE erteilt, die Produkt- und Entgeltharmonisierung so
       kunden, in dem die lokalisierten Synergien in den Leistungs-        durchzuführen, dass im Endergebnis folgende Aspekte sicherge-
       prozessen sukzessive realisiert werden sollen. In einer nun fast    stellt sind:
       zweijährigen Übergangszeit wurden die bestehenden Regelwerke        1. Im Verbandsgebiet der Komm.ONE AöR zahlen alle Mitglieder für
       und Rechtsverhältnisse zwischen Komm.ONE und den ehemali-              gleiche Produkte und Leistungen gleiche Entgelte.
       gen getrennten Zweckverbandsmitgliedern fortgeführt sowie die       2. Die Entgeltmodelle sollen einer Positionierung der Komm.ONE
       Entgelte für die von den Kunden bezogenen Leistungen nach den          als IT-Dienstleisterin am Markt nicht entgegenstehen.
       damaligen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbands-         3. Die Entgeltmodelle und Entgelte der jeweiligen Produkte sollen
       mitglied durch die Fusion schlechter gestellt wurde. Nunmehr           mittel- bis langfristig eine eigenständige Refinanzierung ermög-
       sollen die bestehenden rechtlichen Beziehungen vereinheitlicht,        lichen.
       zusammengeführt und auf einen einheitlichen Standard umge-          Das Gesamtergebnis mit Niederschlag im Komm.ONE Produktka-
       stellt werden, um die mit der Fusion erzielbaren positiven Effek-   talog stellt insgesamt einen vertretbaren politischen und wirt-
       te weiter voranzutreiben.                                           schaftlichen Kompromiss dar, enthält keine Entgeltsteigerung im
    3. Zu diesem Zweck hat der Verwaltungsrat der Komm.ONE auf-            Vergleich zum Status quo 2019 und liefert zwar Umverteilungsef-
       grund seiner Ermächtigung im ADVZG in seiner Sitzung am             fekte, die aber unter Verwendung des virtuellen Eigenkapitals der
       23.12.2020 (Umlaufverfahren) eine neue Benutzungsordnung            Regionen angemessen kompensiert werden können.
       als Satzung beschlossen, die das Benutzungsverhältnis zwischen      Benutzungsordnung Die Benutzungsordnung on Komm.ONE wurde
       den Kunden und Komm.ONE unter Einbeziehung von weiteren             als Satzung beschlossen und regelt Grundsätze für das Benutzungs-
       Regelwerken regelt, begründet und ausgestaltet. Damit die wei-      verhältnis zwischen den Kunden und Komm.ONE. Unter Einbezie-
       teren, standardisierten Regelungen in das Benutzungsverhält-        hung von den weiteren Regelwerken, die dieses näher ausgestaltet.
       nis einbezogen werden können, sieht die Benutzungsordnung           Allgemeine Vertragsbedingungen Diese sind modular aufgebaut und
Impressum - Gemeinde Berglen
28.05.2021 Nr. 21                                    Amtsblatt              Berglen                                                           7

decken integriert die Regelungen für alle relevanten Leistungsbe-
                                                                                                       Vereinszentrum
reiche von Komm.ONE ab. Die Regelungen der Vorgängerinstitutio-                                        Vorderweißbuch,
nen wurden fortgeschrieben und konsolidiert. Integriert wurden als                Vorderweißbuch,
                                                                                                       Ehemaliges
weitere Mehrwerte die Regelungen zum Datenschutz und zur Infor-         30000     Birkenweißbuch                                 659
                                                                                                       Schulgebäude,
                                                                                  und Streich
mationssicherheit. Damit entfällt auch der zusätzliche Abschluss                                       Tribergstraße 7,
einer ADV-Vereinbarungen.                                                                              73663 Berglen
Standard Servicelevel Katalog Für eine transparente und verständ-                                     Turn- und
liche Darstellung unserer grundlegenden Servicezusagen, die un-                   Steinach, Kottweil,
                                                                                                      Versammlungshalle
terschiedslos für alle unserer Kunden und alle unserer Produkte                   Reichenbach, Leh-
                                                                        40000                         Steinach,                  1.966
                                                                                  nenberg, Spechts-
gelten, haben wir den                                                                                 Erlenstraße 3,
                                                                                  hof, Hößlinswart
Standard Servicelevel Katalog erstellt. Dieser wird durch produktbe-                                  73663 Berglen
zogene Service Levels ergänzt.                                         Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Reduzierung – wie bereits
Produktkatalog Dieser enthält die konsolidierten IT-Leistungen und     bei der Landtagswahl 2021 – auf diese vier Wahlbezirke notwendig.
zughörigen Entgelte von Komm.ONE mit weiteren ergänzenden In-          Außerdem werden zwei Briefwahlbezirke gebildet.
formationen                                                            Mit Infomail vom 22. April 2021 hat Komm.ONE (Anstalt öffentli-
5. Für die Umstellung der bestehenden Regelwerke auf den neuen         chen Rechts, die Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung
   einheitlichen Standard ist der einmalige schriftliche Abschluss     für kommunale Körperschaften betreibt) darauf hingewiesen, dass
   des öffentlich-rechtlichen Vertrages durch den Bürgermeister er-    bereits in den nächsten Tagen eine Festlegung für die Wahllokale
   forderlich, dessen Ermächtigung und Beauftragung diese Druck-       für die Bundestagswahl am 26. September 2021 erfolgen soll. Da
                                                                       das Infektionsgeschehen nicht einschätzbar ist und nicht absehbar
   sache insbesondere vorsieht und ermöglichen soll.
                                                                       ist, wie sich die Corona-Pandemie bis zum Wahltag entwickelt, soll
Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:                      die o.g. Einteilung der Wahlbezirke auch für die Bundestagswahl
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der              2021 gelten.
   neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Um-                Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt
   stellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die             und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesonde-
   Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnis-              re behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchti-
   se mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur             gungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Mit
   Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmen-           der Unterbringung der Wahlbezirke in den o.g. Räumen wird man
   bedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden ver-             auch dieser Vorschrift gerecht.
   traglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu.                Der Gemeinderat nimmt von dem Vorgehen der Verwaltung zu-
                                                                       stimmend Kenntnis.
2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeis-
   ter alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforder-           14. Bürgermeisterwahl 2021 - Festlegung der Kriterien für die
   lichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und                    Bewerbervorstellung
                                                                       Gemäß § 47 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
   alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur
                                                                       temberg (GemO) kann die Gemeinde Bewerbern (m/w/d), deren Be-
   Umsetzung der Ziff. 1. zweckmäßig sind. Hiervon ist insbe-
                                                                       werbung zur Bürgermeisterwahl zugelassen worden ist, Gelegenheit
   sondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages          geben, sich der Bürgerschaft in einer öffentlichen Versammlung
   auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE er-              vorzustellen. Der Gemeindewahlausschuss wird in seiner Sitzung
   fasst.                                                              am 10. Juni 2021, 19.00 Uhr, über die Zulassung der Bewerbungen
13. Bekanntgabe der Wahlbezirke für die Bürgermeisterwahl              zur Bürgermeisterwahl entscheiden. Eine Bewerbervorstellung darf
und der Bundestagswahl in Berglen im Jahre 2021                        erst nach der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerber (m/w/d)
Nach § 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bestimmt der Bürgermeis-           erfolgen. Diese wird am 17. Juni 2021 im Amtsblatt der Gemeinde
ter, welche Wahlbezirke zu bilden sind.                                Berglen veröffentlicht. Über die Veranstaltung einer Bewerbervor-
                                                                       stellung entscheidet der Gemeinderat, die Durchführung ist frei-
Für die Bürgermeisterwahl am 4. Juli 2021 und die ggf. erforderli-
                                                                       willig.
che Neuwahl am 18. Juli 2021 wurden folgende Wahlbezirke fest-
                                                                       Es wird vorgeschlagen, für die Bürgermeisterwahl am 4. Juli
gelegt:                                                                2021 eine öffentliche Bewerbervorstellung am 23. Juni 2021
                                                                       um 19.00 Uhr in der Sporthalle Oppelsbohm durchzuführen.
 Wahl-     Abgrenzung           Bezeichnung / Lage        Voraus.      Die Bewerbervorstellung soll nach folgenden Kriterien statt-
 bezirk    des Wahlbezirks      des Wahlraums             Wahlbe-      finden:
                                                          rechtigte    • Die Kandidatenvorstellung wird bei einer Inzidenz unter 150 als
                                                          bei der        Hybridveranstaltung stattfinden, ansonsten nur als Livestream
                                                          Bgm.-          (Link auf der Homepage der Gemeinde Berglen). Die Aufzeich-
                                                          Wahl           nung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar.
           Oppelsbohm,                                                 • Nach den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen ist die Perso-
                                Sporthalle in                            nenanzahl coronabedingt in der Sporthalle in Oppelsbohm auf
           Volkhardtsmühle,
                                Oppelsbohm,                              40 Personen zu begrenzen (pro Person wird ein Platzbedarf von
 10000     Ödernhardt, Erlen-                             1.703
                                Stockwiesen 1                            20 m² zugrunde gelegt, die Sporthalle umfasst 800 m², so dass
           hof, Bretzenacker
                                73663 Berglen                            die Besucherhöchstzahl auf 40 Personen (derzeit) festgeschrie-
           und Oberweiler
                                                                         ben werden muss). Sollten im Juni 2021 hier andere Regelungen
           Rettersburg,                                                  gelten, werden diese angewandt und danach die Höchstbesucher-
                                Bürgerhaus Berglen
           Kieselhof, Linsen-                                            zahl ermittelt. Reservierte Plätze erhalten die Mitglieder des Ge-
                                in Rettersburg,
 20000     hof, Drexelhof,                                999            meindewahlausschusses (nicht deren Stellvertreter/innen), zwei
                                Buchenbachstraße 1,
           Öschelbronn,
                                73663 Berglen                            Personen der Presse und zwei Mitarbeitende der Gemeindever-
           Stöckenhof
                                                                         waltung.
Impressum - Gemeinde Berglen
8                                                       Amtsblatt              Berglen                                28.05.2021 Nr. 21

    • Das Anmeldeverfahren für Zuhörer/innen in der Sporthalle in Op-        besteht die Option, vorab schriftlich Fragen (Amtsblatt,
      pelsbohm erfolgt telefonisch und per Mail in einem festen Zeit-        Homepage, siehe Anlage) einzureichen. Den Bewerbern
      raum. Sollten für die Veranstaltungen mehr Anmeldungen einge-          (m/w/d) werden die vorab eingegangenen Fragen abwech-
      hen als Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze unter        selnd mit Fragen der anwesenden Besucher gestellt. Die
      allen im genannten Zeitraum eingehenden Anmeldungen nach               Fragezeit pro Fragesteller darf eine Minute nicht überschrei-
      dem Losverfahren vergeben Es ist eine Anmeldung von maximal            ten, die Antwortzeit soll bei maximal zwei Minuten liegen.
      zwei Personen aus einem Haushalt gleichzeitig möglich.                 Die Auswahl der eingesendeten Fragen erfolgt während der
    • Jede/-r Bewerber/-in erhält eingangs zehn Minuten Redezeit.            Veranstaltung im Losverfahren. Zulässig ist eine Frage pro
    • Unmittelbar im Anschluss an die Vorstellungsrunde besteht für          Fragensteller/in. Der Versammlungsleiter beendet die Fra-
      das Publikum die Möglichkeit, Fragen an den Bewerber (m/w/d)           gerunde spätestens nach zehn Minuten.
      zu richten. Für Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht per-        7. Die Reihenfolge der Redner (m/w/d) entspricht der Reihen-
      sönlich an der Veranstaltung teilnehmen können, besteht die            folge der Bewerber (m/w/d) bei der öffentlichen Bekannt-
      Option, vorab schriftlich Fragen (Amtsblatt, Homepage, siehe           machung der Bewerbungen.
      Anlage) einzureichen. Den Bewerbern (m/w/d) werden die vorab        8. Aus Gründen der Gleichbehandlung halten sich die Kandi-
      eingegangenen Fragen abwechselnd mit Fragen der anwesenden             daten (m/w/d) während der Vorstellung der Mitbewerber
      Besucher gestellt. Die Fragezeit pro Fragesteller darf eine Minu-      (m/w/d) nicht im Versammlungsraum auf.
      te nicht überschreiten, die Antwortzeit soll bei maximal zwei       9. Die Teilnahme an der Veranstaltung als Zuhörer/in sowie das
      Minuten liegen. Die Auswahl der eingesendeten Fragen erfolgt           Einsenden schriftlicher Fragen ist nur für Einwohnerinnen
      während der Veranstaltung im Losverfahren. Zulässig ist eine           und Einwohner der Gemeinde Berglen, die nicht selbst Be-
      Frage pro Fragensteller/in. Der Versammlungsleiter beendet die
                                                                             werber (m/w/d) sind, möglich.
      Fragerunde spätestens nach zehn Minuten.
                                                                          10. Die Vorstellungsveranstaltung wird ohne Bewirtung durch-
    • Die Reihenfolge der Redner entspricht der Reihenfolge der Be-
                                                                              geführt.
      werber (m/w/d) bei der öffentlichen Bekanntmachung der Be-
                                                                          11. Die Versammlungsleitung wird vom Vorsitzenden des Ge-
      werbungen.
                                                                              meindewahlausschusses und zweiten stellv. Bürgermeister,
    • Aus Gründen der Gleichbehandlung halten sich die Kandidaten
                                                                              Herrn Gemeinderat Armin Haller, wahrgenommen.
      (m/w/d) während der Vorstellung der Mitbewerber (m/w/d) nicht
      im Versammlungsraum auf.                                            15. Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
    • Die Teilnahme an der Veranstaltung als Zuhörer/in sowie das         Es sind keine Spenden eingegangen.
      Einsenden schriftlicher Fragen ist nur für Einwohnerinnen und       Gemeinderat Haller nutzt die Gelegenheit und spricht Bürgermeis-
      Einwohner der Gemeinde Berglen, die nicht selbst Bewerber           ter Maximilian Friedrich im Namen des Gemeinderats seinen Dank
      (m/w/d) sind, möglich.                                              für die vergangenen achteinhalb Jahre aus und lässt einige Punkte
    • Die Vorstellungsveranstaltung wird ohne Bewirtung durchgeführt.     Revue passieren. Eine offizielle Verabschiedung von Bürgermeister
    • Die Versammlungsleitung wird vom Vorsitzenden des Gemeinde-         Friedrich folgt zu gegebener Zeit.
      wahlausschusses und zweiten stellv. Bürgermeister, Herrn Ge-        Abschließend gibt auch Bürgermeister Friedrich seinen Dank an das
      meinderat Armin Haller, wahrgenommen.                               Gremium für das gute, fraktionsübergreifende Miteinander und die Zu-
    Der Gemeinderat beschließt einstimmig:                                sammenarbeit weiter. Er verlässt Berglen mit einem lachenden und
    1. Die Gemeinde führt am 23. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der            einem weinenden Auge und wünscht der Gemeinde Berglen alles Gute.
       Sporthalle Oppelsbohm eine öffentliche Vorstellung der Bewer-
       ber (m/w/d) um die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) durch.
    2. Die Kandidatenvorstellung wird bei einer Inzidenz von unter        Das Rathaus informiert:
       150 als Hybridveranstaltung stattfinden, ansonsten nur als
       Livestream (Link auf der Homepage der Gemeinde Berglen). Die       Bürgermeisterwahl 2021 – Briefwahlunterlagen
       Aufzeichnung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar.        können über das Internet beantragt werden.
    3. Nach den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen ist die Per-
                                                                          In den nächsten Tagen geht allen wahlberechtigten Bürgerinnen
       sonenanzahl coronabedingt in der Sporthalle in Oppelsbohm
                                                                          und Bürger für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, 4. Juli 2021
       auf 40 Personen zu begrenzen (pro Person wird ein Platzbe-
       darf von 20 m² zugrunde gelegt, die Sporthalle umfasst 800         und der ggf. notwendig werdenden Neuwahl am Sonntag, 18. Juli
       m², so dass die Besucherhöchstzahl auf 40 Personen (der-           2021, eine Wahlbenachrichtigung zu.
       zeit) festgeschrieben werden muss). Sollten im Juni 2021           Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, mit dieser
       hier andere Regelungen gelten, werden diese angewandt und          Wahlbenachrichtigung persönlich, per Post oder über das Internet
       danach die Höchstbesucherzahl ermittelt. Reservierte Plät-         bei der Gemeinde Berglen Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die
       ze erhalten die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses             Briefwahlunterlagen können allerdings erst ab 16. Juni 2021 von
       (nicht deren Stellvertreter/innen), zwei Personen der Presse       der Gemeindeverwaltung versendet werden.
       und zwei Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung.                     Auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Berglen www.berglen.
    4. Das Anmeldeverfahren für Zuhörer/innen in der Sporthalle           de steht ab sofort ein Link für die Beantragung von Briefwahlunter-
       in Oppelsbohm erfolgt telefonisch und per E-Mail in einem          lagen zur Verfügung. Sie benötigen hierzu jedoch Ihre Wahlbenach-
       festen Zeitraum. Sollte für die Veranstaltung mehr Anmel-          richtigung. Die angeforderten Wahlunterlagen können allerdings erst
       dungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, so werden         ausgestellt werden, wenn der Stimmzettel zur Verfügung steht.
       die Plätze unter allen im genannten Zeitraum eingehenden           Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Inter-
       Anmeldungen nach dem Losverfahren vergeben Es ist eine             net endet am Donnerstag, dem 1. Juli 2021, 12.00 Uhr. Nach
       Anmeldung von maximal zwei Personen aus einem Haushalt             Ablauf dieser Frist können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen
       gleichzeitig möglich.                                              noch bis Freitag, 2. Juli 2021, 18.00 Uhr, im Rathaus Oppels-
    5. Jede/-r Bewerber/-in erhält eingangs zehn Minuten Redezeit.        bohm, Beethovenstraße 14, 73663 Berglen, beantragt werden.
    6. Unmittelbar im Anschluss an die Vorstellungsrunde besteht          Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung bis 13. Juni 2021 er-
       für das Publikum die Möglichkeit, Fragen an den Bewerber           halten, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt,
       (m/w/d) zu richten. Für Einwohnerinnen und Einwohner, die          Frau Ehmann oder Frau Sigloch, Tel. 0 71 95 / 97 57-20,
       nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen können,           E-Mail: regina.ehmann@berglen.de oder: corinna.sigloch@berglen.de.
Impressum - Gemeinde Berglen
28.05.2021 Nr. 21                                  Amtsblatt              Berglen                                                                         9

                                                                    Schorndorf 1, Johann-Philipp-Palm-Str. 43 – 47 zur Abholung be-
                                                                    reit halten. Wir hoffen sehr, dass die Berglener zusammen halten
                                                                    und die Sendungen für die Nachbarn annehmen, so dass möglichst
                                                                    wenig nach Schorndorf müssen. Wer nicht daheim ist, kann seine
                                                                    Pakete auch umleiten unter: https://www.dhl.de/de/privatkun-
                                                                    den/pakete-empfangen/an-einem-abholort-empfangen.html. Die
 Die Gemeinde Berglen sucht baldmöglichst                           nächsten Abholorte wären dann:

 - eine Leitung (m/w/d)                                             Kurz-Seitz‘sche-Stiftung verabschiedet
    für die eingruppige Kindertageseinrichtung Wirbelwind           Bürgermeister Friedrich
    in Vorderweißbuch,                                              Am 17.05.2021 fand die letzte Siftungsbeiratssitzung unter Herrn
                                                                    Bürgermeister Friedrich statt, der als Stiftungsbeiratsvorsitzender
 - pädagogische Fachkräfte                                          kraft Amtes der Kurz-Seitz‘schen-Stiftung vorsteht.
                                                                    In der Amtszeit von Herrn Friedrich wurden acht Zuschussanträge
   (m/w/d)                                                          in Höhe von insgesamt 11.705,62 € ausbezahlt und drei weitere
    in Voll- und Teilzeit für verschiedene Einrichtungen, gerne     Förderzusagen über ein Gesamtvolumen i.H.v. 30.000,00 € erteilt.
    auch Ergo- und Logotherapeuten sowie andere Fachkräfte          Für Herrn Friedrich war der Umwelt- und Naturschutz in den Ber-
    i.S.d. erweiterten Fachkräftekatalogs gem. § 7 KiTaG zur        glen stets eine Herzensangelegenheit. Der Stiftungsbeirat und die
    Nachqualifizierung (m/w/d),
                                                                    Vorstandschaft bedanken sich für sein Engagement in den letzten
 - Vertretungskräfte (m/w/d)                                        neun Jahren. Passend zum Stiftungszweck wurde Herrn Friedrich
                                                                    ein kleiner Kräutergarten überreicht. Wie bei seinem Wirken als
    stundenweise für verschiedene Kindertageseinrichtungen,         Bürgermeister, wird auch dieser Zeit beanspruchen, ihn manchmal
    auch Zusatzkräfte gem. § 7 KiTaG,                               vor Herausforderungen stellen, aber auch gedeihen und die Früchte
 sowie zum 1. September 2021                                        seiner Arbeit widerspiegeln.
                                                                    Für seinen neuen Lebensabschnitt und die kommenden Herausfor-
 - Anerkennungspraktikanten                                         derungen wünschen wir ihm stets gutes Gelingen.

   (m/w/d),
 - Hauswirtschaftskraft (m/w/d)
    in Teilzeit mit 37,5% Beschäftigungsumfang für die
    Kindertageseinrichtung Rappelkiste.

 Eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und weitere Informationen
 finden Sie auf unserer Homepage www.berglen.de.
 Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 18. Juni 2021
 an die Gemeinde Berglen, Haupt- und Personalamt, Beetho-
 venstr. 14–20, 73663 Berglen, E-Mail: personalamt@berglen.de.

Ruf-Taxi Winnenden-Berglen-Remshalden                               Geschenkübergabe an die ehrenamtlichen Hel-
  zur Ergänzug des Bus- und Bahnlinienverkehrs                      fer auf dem Kinderspielplatz Birkenweißbuch

        07 11 / 89 22 55 99
    Anmeldung mindestens 60 Minuten vor der
  VVS Fahrpläne erhältlich
       fahrplanmäßigen     im Bürgerbüro
                         Abfahrt         für 3,– €
                                 des Ruftaxis.

Postfiliale derzeit geschlossen
Wegen Corona-Infektionen von
Mitarbeitenden der Postfiliale
in Oppelsbohm muss diese lei-
der vorübergehend geschlossen
bleiben.
Ein entsprechender Aushang ist
angebracht. Die dort lagernden
benachrichtigten Brief- und
Frachtsendungen wurden heraus                                       (hinten links) Helmut Helget, Bürgermeister Maximilian Friedrich, Harald Blank, Ed-
                                                                    mund Helget, Achim Heubach, Tobias Nachtrieb, (vorne) Bauhofeiter Markus Albrecht.
geholt und gingen erneut in die
Zustellung. Die Postfachsendungen werden ebenfalls vorüberge-       Die ursprünglich forcierte Kooperation mit dem IBG-Projekt, der In-
hend zugestellt.                                                    ternationalen Begegnungen im Gemeinschaftsdienst, bei der Sanie-
Uns ist bewusst, dass die Bürger Berglens tendenziell mit Winnen-   rung des Kinderspielplatzes in Birkenweißbuch, konnte aufgrund
den verbunden sind, dennoch müssen wir die Sendungen, die nicht     der pandemischen Lage leider nicht stattfinden. Doch auf Initia-
zugestellt werden können, in der Postbankcenter-Filiale 73614       tive von Harald Blank, Achim Heubach, Helmut und Edmund Hel-
Impressum - Gemeinde Berglen
10                                                        Amtsblatt              Berglen                                28.05.2021 Nr. 21

     get sowie Tobias Nachtrieb nahm das Projekt wieder Fahrt auf und       sächlichen Kosten in Höhe von 157.000 € abgerechnet. Der Umbau
     konnte in Zusammenarbeit mit dem Bauhof der Gemeinde Berglen           wurde vom Land Baden-Württemberg mit 40.600 € gefördert und
     erfolgreich abgeschlossen werden. Zu diesem Anlass überreichte         bringt das Feuerwehrhaus Nord nun auf dem neusten Stand der
     Bürgermeister Maximilian Friedrich den freiwilligen Helfern ein        Technik. Damit gehört die Feuerwehr Berglen zu den mit am bes-
     kleines Präsent, um ihnen für das Engagement und die tatkräftige       ten aufgestellten Feuerwehren in der Region. Seit kurzem stehen
     Unterstützung im Namen der Gemeinde zu danken. Er lobte zudem          außerdem das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10 und das kürzlich
     die Einsatzbereitschaft der Helfer, durch die eine Aufwertung der      beschaffte Notstromaggregat für den Einsatzfall zur Verfügung.
     Spielmöglichkeit für die Kinder unserer Gemeinde geschaffen wer-
     den konnte und erkundigte sich über die Arbeit auf dem Spielplatz.
     Neben der Installation neuer Spielgeräte – eine kleines Esel-Feder-
     tier, eine Korbschaukel und einen Kletterturm mit Rutsche – hat
     der Bauhof eine Einfriedung aus Holzbrettern vorgenommen. Nun
     können die Kinder wieder auf ihrem Spielplatz herumtollen und
     die neuen Geräte ausprobieren. Außerdem könnten evtl. zu einem
     späteren Zeitpunkt noch eine größere Wippe und eine Tischtennis-
     platte hinzukommen, so die Überlegungen. Die Helfer bedankten
     sich ihrerseits bei dem Bauhof und der Gemeindeverwaltung für die
     tolle Arbeitsgemeinschaft.
     Übergabe des erweiterten und modernisier-
     ten Feuerwehrhauses Nord

                                                                            Übergabe Förderbescheid Kindertagesstätte
                                                                            Berglen
                                                                            Regierungspräsident Wolfgang Reimer übergibt Förderbescheid
                                                                            an Bürgermeister Maximilian Friedrich mit einer Fördersumme
                                                                            in Höhe von 545.600 Euro (Rems-Murr-Kreis)
                                                                            Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Mit diesen Fördermit-
                                                                            teln leisten wir einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag für
                                                                            Familien und Kinder in der Gemeinde Berglen.“
                                                                            Regierungspräsident Wolfgang Reimer überreichte am 20. Mai 2021
     Am vergangenen Mittwoch übergab Bürgermeister Maximilian               dem Bürgermeister der Gemeinde Berglen, Maximilian Friedrich,
     Friedrich der Mannschaft der Feuerwehr Berglen Abteilung Nord das      einen Förderbescheid über 545.600 Euro aus dem aktuellen Inves-
     modernisierte und vergrößerte Feuerwehrhaus.                           titionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung für
     In seiner Rede würdigte Bürgermeister Maximilian Friedrich das En-     die neue Kindertagesstätte im Neubaugebiet Hanfäcker im Ortsteil
     gagement der Feuerwehrmänner und -frauen, die durch ihre Arbeit        Rettersburg der Gemeinde Berglen. Dort entsteht aktuell das mehr-
     einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürger/innen unter Ein-     gruppige Kinderhaus „Löwenzahn“, das im Mai 2022 eröffnen soll
     satz ihrer eigenen Gesundheit leisten. Seinen Dank sprach er zudem     und in dem Kinder ab einem Jahr betreut werden können.
     auch den Mitgliedern des Gemeinderats aus, welche die Feuerwehr        Regierungspräsident Wolfgang Reimer erklärte: „Mit der Erweite-
     stets unterstützen. Die Architektin Ursel Ackermann stellte in ihrer   rung des Betreuungsangebots hat die Gemeinde Berglen große An-
     Rede im Anschluss das neue Feuerwehrhaus mit seinen baulichen          strengungen unternommen, um die Vereinbarkeit von Familie und
     und technischen Erneuerungen vor. Feuerwehrkommandant Roland           Beruf im ländlich strukturierten Bereich weiter auszubauen. Künf-
     Schmidt bedankt sich in seiner Rede sowohl bei den Kameradinnen        tig stehen dort 20 Betreuungsplätze für Kleinkinder und 40 Plätze
     und Kameraden der Feuerwehr als auch bei Bürgermeister Maximi-         für Kindergartenkinder zur Verfügung. Ein gutes Kinderbetreuungs-
     lian Friedrich, der Verwaltung und dem Gemeinderat für die stetige     angebot in den Kommunen ist ein zunehmend wichtiger Faktor für
     Unterstützung.                                                         die Entscheidung junger Familien, wo sie sich örtlich niederlassen
     Gemeinsam mit dem Abteilungskommandanten Jochen Gruber und             möchten. Damit leisten wir einen wichtigen und nachhaltigen Bei-
     den beteiligten Architekten Ralph Kögel und Ursel Ackermann            trag für die Familien und Kinder in der Gemeinde.“
     zerschnitt Bürgermeister Maximilian Friedrich das rote Band am         Bürgermeister Maximilian Friedrich dankte Regierungspräsident
     Eingang des Feuerwehrhauses. Abschließend überreichte er dem           Wolfgang Reimer stellvertretend für das Land Baden-Württemberg
     Abteilungskommandanten Jochen Gruber symbolisch den Schlüssel          für die zugesagten Fördermittel und ergänzte: „Bereits seit vielen
     für den neuen Gebäudetrakt und das neubeschaffte Löschgruppen-         Jahren hat sich die Gemeinde Berglen das Leitbild als familien-
     fahrzeug LF10.                                                         freundliche Gemeinde vor den Toren Stuttgarts gegeben und er-
     Im Anschluss führte Architektin Ursel Ackermann die anwesen-           hebliche Investitionen getätigt. Gute Angebote im Bereich Bildung
     den Vertreter des Gemeinderats durch die neuen Räume. Nach dem         und Betreuung sind hierbei ein zentraler Baustein. Die Fördermittel
     Baubeschluss vor eineinhalb Jahren begann die Gemeinde im April        helfen uns vor Ort bestmögliche Rahmenbedingungen für unsere
     2020 mit den umfangreichen Umbauten. Das neue Feuerwehrhaus            jüngsten Gemeindemitglieder zu schaffen und die Vereinbarkeit
     verfügt nun über getrennte Umkleidekabinen für Männer und Frau-        von Familienleben und Berufsleben weiter zu fördern.“
     en, ein Zimmer für den Kommandanten und eine moderne Absaug-           Neben der Erweiterung des Betreuungsangebots werden die Förder-
     anlage sowie eine Schwarz-Weiß-Trennung.                               mittel unter anderem zur teilweisen Deckung der Kosten der Aus-
     Die ursprünglichen Kosten für den Anbau wurden auf 580.000 €           stattungsinvestitionen für eine Küche genutzt, um für die neu ent-
     geschätzt und zu tatsächlichen Kosten in Höhe von 572.000 €            stehenden zusätzlichen Betreuungsplätze eine Mittagsverpflegung
     abgerechnet, die geschätzten Kosten für die Sanierungsarbeiten         orientiert an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft
     im Bestand waren auf 160.000 € veranschlagt und konnten zu tat-        für Ernährung (DGE) anzubieten.
28.05.2021 Nr. 21                                                Amtsblatt               Berglen                                                             11

Hintergrundinformationen:                                                           Die deutsche Rentenversicherung informiert:
Der Bund stellt mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreu-
                                                                                    Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg bietet
ungsfinanzierung 2020 – 2021“ weitere Mittel zur Schaffung oder
                                                                                    in ihrem Beratungszentrum Region Stuttgart in der Adalbert-Stif-
Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze beziehungsweise zum
                                                                                    ter-Straße 105, 70437 Stuttgart-Freiberg ab 1. Juni 2021 wieder
Erhalt von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in
                                                                                    persönliche Beratungen an: Termine dafür müssen vorab unter der
der Kindertagespflege bereit.
                                                                                    Tel. 07 11 / 8 48-3 03 00 vereinbart werden.
Der Verfügungsrahmen für Baden-Württemberg beträgt dabei rund
                                                                                    Bei der Wiedereröffnung hat der Gesundheitsschutz von Ratsuchen-
136,5 Millionen Euro. Gefördert werden Investitionen, die im Zeitraum
                                                                                    den und Beschäftigten unverändert oberste Priorität: Es werden
ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden. Die In-
                                                                                    daher ausschließlich Personen beraten, die entweder vollständig
vestitionen sind dabei bis zum 30. Juni 2022 abzuschließen.
                                                                                    gegen COVID-19 geimpft oder aber von einer Infektion genesen
Nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) des Kultusministeriums zur Um-
                                                                                    sind. Beratungsgespräche ohne vorherige Terminvereinbarung
setzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfi-
                                                                                    sind nicht möglich. Dies ist Teil des umfangreichen Hygienekon-
nanzierung“ 2020-2021 vom 18.11.2020 (VwV Investitionen Kinder-
                                                                                    zepts, das die DRV Baden-Württemberg auf ihrer Homepage unter
betreuung 2020-2021) bestehen folgende Fördermöglichkeiten:
                                                                                    www.deutsche-rentenversicherung-bw.de veröffentlicht hat.
Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer, zusätzlicher
                                                                                    Die Videoberatung und der Telefonservice der DRV sind weiterhin
Betreuungsplätze für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebens-
                                                                                    für alle Ratsuchenden unkompliziert und bequem von zu Hause aus
jahres (U3) beziehungsweise für Kinder bis zum Schuleintritt (Ü3)
                                                                                    erreichbar. Diese Serviceangebote bleiben unverändert bestehen
in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Förde-
                                                                                    und sollten von den Kundinnen und Kunden auch vorrangig genutzt
rungen sind außerdem möglich für den Erhalt von Plätzen für Kin-
                                                                                    werden. Anträge können über den eService auf der Homepage der
der U3 und für Kinder Ü3 in Kindertageseinrichtungen und in der
                                                                                    DRV gestellt werden. Auch hier bietet der gesetzliche Rentenversi-
Kindertagespflege, die ohne Erhaltungsmaßnahmen bis spätestens
                                                                                    cherungsträger telefonische Unterstützung an.
zum 31.12.2025 wegfallen würden. Für Ausstattungsinvestitionen
für eine Küche, um eine Mittagsverpflegung orientiert an den gel-
tenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)                     Energieagentur
anzubieten, können ebenfalls Fördergelder beantragt werden,                         Rems-Murr gGmbH
ebenso zur Schaffung von Differenzierung- beziehungsweise Rück-
zugsräumen in Kindertageseinrichtungen zur Inklusion von Kindern                    Photovoltaik: Die klimafreundliche Tankstelle
mit Behinderung bis zum Schuleintritt.
                                                                                    auf dem Dach
                                                                                    Mit 15 Quadratmeter Solarmodulen
                                                                                    das E-Auto ein ganzes Jahr lang fah-
                                                                                    ren. Das Photovoltaik-Netzwerk Region
                                                                                    Stuttgart rät zur Kombination von Photovoltaik-Anlagen und E-Mobi-
                                                                                    lität. Photovoltaikanlagen auf dem Dach liefern nicht nur günstigen,
                                                                                    klimafreundlichen Strom für den Verbrauch im Haushalt. Sie können
                                                                                    auch dazu beitragen, die Mobilität mit dem Elektroauto umweltfreund-
                                                                                    licher zu gestalten. Darauf weist das Photovoltaik-Netzwerk Region
                                                                                    Stuttgart hin. Mit Photovoltaikmodulen auf 15 Quadratmeter Dach-
                                                                                    oder Carportfläche lässt sich beispielsweise so viel Solarstrom erzeu-
                                                                                    gen, um mit einem E-Auto das ganze Jahr über die Straßen zu rollen.
                                                                                    Wer sich zu diesem Zweck eine neue Photovoltaikanlage installieren
                                                                                    lassen will, sollte dies rechtzeitig zur sonnenreichen Jahreszeit tun,
Foto (v.l.n.r.): Übergabe Förderbescheid (Regierungspräsident Wolfgang Reimer und   rät Michael Schaaf vom Photovoltaik-Netzwerk Region Stuttgart. Aus-
Bürgermeister Maximilian Friedrich); Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart.         kunft zum Thema gibt es kostenfrei bei den Expertinnen und Experten
                                                                                    des Netzwerks oder unter www.photovoltaik-bw.de.
                                                                                    Neue Photovoltaikanlagen sind wirtschaftlich. Der Strom wird ent-
                                                                                    weder selbst verbraucht oder gegen eine Vergütung in das Netz ein-
                                                                                    gespeist. Die Vergütung ist inzwischen nur noch knapp kostende-
                                                                                    ckend, vor allem der Anteil des selbst genutzten Solarstroms bringt

     Man sieht mich                                                                 den Gewinn. Er spart den Kauf von teurerem Strom aus dem Netz.
                                                                                    Die Kosteneinsparung beträgt derzeit rund 16 Cent netto pro Kilo-

      selten radlos.
                                                                                    wattstunde. Da die Eigentümer nur rund 30 Prozent des Solarstroms
                                                                                    im Haushalt verbrauchen können, bietet sich das Elektroauto an,
                                                                                    um diesen Anteil auf bis zu 50 Prozent zu steigern. „Das senkt die
                                                                                    Kosten fürs Autofahren und macht es nachhaltiger“, erklärt Michael
                                                                                    Schaaf vom Photovoltaik-Netzwerk Region Stuttgart.
          STADTRADELN im Rems-Murr-Kreis!
      Berglen ist dabei vom 13. Juni bis 3. Juli 2021                               Solaranlagen und E-Autos liegen voll im Trend
                                                                                    Wer plant, ein Elektroauto zu kaufen, liebäugelt zu Recht auch mit
              Jetzt anmelden und mitradeln unter                                    einer Photovoltaik-Anlage. Denn klimafreundliche Mobilität lässt sich
                 www.stadtradeln.de/berglen                                         gerade mit Solarstrom umsetzen. Eine Beispielrechnung zeigt: Wer sich
                                                                                    auf 15 Quadratmeter Fläche Solarmodule installieren lässt, erzeugt mit
                                                                                    einer installierten Leistung von drei Kilowatt pro Jahr rund 3.000 Ki-
                                       Ansprechpartnerin                            lowattstunden Solarstrom. Das ist etwa die Dachfläche eines Carports
                                       Sabine Wurster                               oder einer Garage. Da ein E-Auto pro Kilometer nur rund 0,2 Kilowatt-
                                       Telefon 07195/9757-21                        stunden Strom benötigt, reicht die gesamte Solarernte daher rechne-
                                       sabine.wurster@berglen.de                    risch für rund 15.000 Kilometer – so viel legen die meisten Autofahrer
                                                                                    in Deutschland im Laufe eines Jahres zurück.
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