Impressum - Gemeinde Berglen
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Mit den früher selbstständigen Teilgemeinden: Bretzenacker, Hößlinswart, Ödernhardt, Öschelbronn, Oppelsbohm, Reichenbach, Rettersburg, Steinach, Vorderweißbuch – Sitz Oppelsbohm lick einen B S ie do ch mal ge Werfen pa re Home auf unse ergle n.de www.b 21 Freitag, 28. Mai 2021 Jahrgang 52 Impressum Herausgeber: Gemeinde Berglen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister oder sein Stellvertreter im Amt Redaktion: Bürgermeisteramt Berglen Beethovenstr. 14 – 20 73663 Berglen Tel. (0 71 95) 97 57-0 Fax -59 amtsblatt@berglen.de www.berglen.de Verantwortlich für Herstellung, Anzeigen, Beilagen und Vertrieb: DMZ Verlags- und Werbe GmbH An der Rems 10 71384 Weinstadt Tel. (0 71 51) 9 92 10-0 Fax -195 berglen@ dmz-weinstadt.de www.dmz-weinstadt.de Redaktionsschluss: i.d.R. Montag, 10.00 Uhr Anzeigenschluss: i.d.R. Montag, 17.00 Uhr Erscheinungsweise: i.d.R. wöchentlich, donnerstags Auflage: ca. 2.970 Stück
2 Amtsblatt Berglen 28.05.2021 Nr. 21 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, meine fast neunjährige Amtszeit in der Gemeinde Berglen neigt sich langsam aber sicher dem Ende entgegen. Am 1. Juni 2021 werde ich mein neues Amt als Oberbürgermeister in meiner Geburtsstadt Backnang antreten. In den letzten Tagen habe ich gemeinsam mit meinen ehrenamtlichen und innerdienstlichen Stellvertretern die Übergabe der Amtsgeschäfte organisiert. Ich freue mich nun einerseits sehr auf meine zukünftige Aufgabe, werde aber andererseits der Gemeinde Berglen immer persönlich eng verbunden bleiben. Fehlen wird mir die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern unseres Gemeinderats. Kompromissbereitschaft und gegenseitige Wertschätzung prägten die Gremienarbeit und führten über die Jahre zu einem kollegialen Miteinander. Gemeinsam konnten wir in dieser Zeit die Gemeinde weiterentwickeln, sei es etwa mit der Erweiterung der Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen und in der Nachbarschaftsschule, der Schaffung neuen Wohnraums für junge Familien oder der Sanierung von zahlreichen Spielplätzen. Die Sanierung des Kunstrasenplatzes am Sportgelände im Erlenhof, die Ortskernsanierungen in den verschiedenen Teilorten und der Bau der Sporthalle inklusive Mensa an der Nachbarschaftsschule sind nur einige wenige von vielen baulichen Maßnahmen, die erfolgreich abgeschlossen wurden. Auch die öffentliche Daseinsvorsorge konnte durch den flächendeckenden Breitbandausbau und die Erneuerung des Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsnetzes sukzessiv verbessert werden. Trotz dieser umfangreichen Projekte darf sich die Gemeinde Berglen zu den wenigen Kommunen im Rems-Murr-Kreis zählen, die im Haushalt schuldenfrei sind. Nicht zuletzt ist dies unter anderem auch der erfolgreichen Akquise von Fördermitteln zu verdanken. Besonders stolz bin ich auf unseren Trauplatz im Freien sowie die Gründung der Partnerschaft mit der Gemeinde Gaschurn in Österreich, aus der zahlreiche neue Freundschaften entstanden sind. Aber auch der Klima- und Umweltschutz sind essenzielle Bausteine für die Erhaltung der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen, zu dem die Gemeinde mit dem Verbot von Pestiziden im öffentlichen Bereich, der wesentlichen Erweiterung des Busangebots, den Radwegelücken- schlüssen, der Streuobstförderung, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen ihren Teil dazu beitragen konnte. Neben der Beschlussfassung der Gremien war aber auch die fachliche Umsetzung der Themen entscheidend. Mein besonderer Dank gilt daher den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, des Bauhofs und den Kitas. Ohne sie wäre eine erfolgreiche Re- alisierung all dieser Projekte nicht möglich gewesen. Ich konnte mich immer auf die Tatkraft und Kompetenz der gesamten Belegschaft verlassen. Der offene Umgang und der stetige Austausch führten zu einem angenehmen Arbeitsklima. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf diesem Wege möchte ich mich bei Ihnen für das Vertrauen bedanken, das Sie mir durch meine Erst- und Wiederwahl geschenkt haben, um mit Ihnen gemeinsam Berglen zu gestalten. Es bereitete mir stets Freude in den Bürgerdialog zu treten und herangetragene Probleme und Anregungen anzugehen. Mein Nachfolger oder meine Nachfolgerin wird in jedem Fall in eine ganz wundervolle Gemeinde kommen. Eine Gemeinde, in der Bürger- schaft, Institutionen, Gemeinderat und Verwaltung hervorragend zusammenarbeiten. Eine Gemeinde, die richtig gut dasteht. Und eine Gemeinde, die immer einen großen und bedeutenden Platz in meinem Herzen haben wird. So sehr ich mich auf meine neue Aufgabe als Backnanger OB freue – Berglen wird mir fehlen. Aber zum Glück ist die Entfernung ja nicht allzu groß, sodass ich immer wieder vor- beischauen kann – nicht nur zum Eselrennen, den Weißbucher Festtagen oder dem Berglesbond-Richtfest. Nun ist es aber an der Zeit, Ihnen von ganzem Herzen Lebewohl zu sagen und Ihnen in diesen ungewissen Zeiten viel Kraft, alles er- denklich Gute für Ihre Zukunft und vor allem Gesundheit zu wünschen in der Hoffnung, dass die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens ein baldiges Ende haben wird und sich unsere Disziplin und Aufopferung der vergangenen Monate auszahlen werden. Es war mir stets eine große Ehre, Ihr Bürgermeister gewesen zu sein! Mit besten Grüßen Ihr Maximilian Friedrich Bürgermeister
4 Amtsblatt Berglen 28.05.2021 Nr. 21 Amtliche 1.2 Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von 14. Juni 2021 bis 18. Juni 2021 während der allgemeinen Öffnungs- Bekanntmachungen zeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten (Bürgermeisteramt Berglen, Bürgerbüro, Beethovenstra- ße 14-20, 73663 Berglen, barrierefrei). Gemeinde Berglen – Rems-Murr-Kreis Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständig- keit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtig- auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die keit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wähler- Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des verzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich- Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 4. tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses er- Juli 2021 und eine etwa erforderlich werden- geben kann. Das Recht auf Einsicht und Überprüfung besteht de Neuwahl am 18. Juli 2021 nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 bis Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der etwa 4 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. erforderlich werdenden Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wäh- Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- lerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. führt. Die Einsichtnahme ist durch Datensichtgerät möglich. 1. Wählerverzeichnis 1.3 Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrich- 1.1 In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für die tig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, Wahl am 4. Juli 2021 Wahlberechtigten eingetragen. spätestens am Freitag, dem 18. Juni 2021 bis 13.00 Uhr Wahlberechtigte, die erst für die etwaige Neuwahl wahlberech- beim Bürgermeisteramt Berglen, Beethovenstraße 14-20, tigt sind, werden, wenn sie bei der Aufstellung des Wählver- Bürgerbüro, 73663 Berglen, die Berichtigung des Wähler- zeichnisses bekannt sind, in das Wählerverzeichnis mit einem verzeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder Sperrvermerk für die erste Wahl eingetragen; im Übrigen erhal- zur Niederschrift gestellt werden. ten sie auf Antrag einen Wahlschein (siehe Nr. 2). 1.4 Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahl- Wahlberechtigte, die für die erste Wahl in das Wählerver- raum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis zeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 13. Juni er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichti- 2021 eine Wahlbenachrichtigung. gung angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerver- (siehe Nr. 2). zeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass 2. Wahlscheine er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3). 2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag Wahlberechtigte, die erst für die etwaige Neuwahl wahlberech- 2.1.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- tigt sind, erhalten erst eine Wahlbenachrichtigung, sobald ab- tigter, sehbar ist, dass eine Neuwahl stattfindet. Sie können nach Nr. 2.1.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- 1.3 die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. rechtigter, Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Weg- a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden ver- zug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde säumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerver- verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser zeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO (vgl. 1.1) oder Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlbe- dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er rechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahl- ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur tag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde woh- Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach nen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldege- Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist, setz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Meldere- c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festge- gister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine geworden ist. Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 2.2 Für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 18. Juli und 4 der Kommunalwahlordnung (KomWO) beizufügen. 2021 erhält ferner einen Wahlschein von Amts wegen, wer Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürger- für die Wahl am 4. Juli 2021 einen Wahlschein nach Nr. meisteramt Berglen, Bürgerbüro, Beethovenstraße 14-20, 2.1.2 erhalten hat. 73663 Berglen, bereit. 2.3 Wahlscheine können Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt wer- für die Wahl am 4. Juli 2021 bis Freitag 2. Juli 2021, 18.00 den und – ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versi- Uhr für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 18. Juli cherung – spätestens bis zum Sonntag 13. Juni 2021 beim 2021 bis Freitag 16. Juli 2021, 18.00 Uhr beim Bürger- Bürgermeisteramt Berglen, Bürgerbüro, Beethovenstraße meisteramt, Beethovenstraße 14-20, Bürgerbüro, 73663 14-20, 73663 Berglen, eingehen. Wahlberechtigte mit Be- Berglen, schriftlich, mündlich oder elektronisch (nicht hinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewie- einer anderen Person bedienen. sener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung ei- Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine ner Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahl- Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein Wahl- raum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten schein beantragt wurde. Dies gilt auch für die erst für die aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum etwaige Neuwahl Wahlberechtigten. Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Das Gleiche gilt für
28.05.2021 Nr. 21 Amtsblatt Berglen 5 die Beantragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr. 8.2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemein- 2.1.2 genannten Gründen. Wer den Antrag für einen ande- derats am 20.04.2021 und am 18.05.2021 gefassten Be- ren stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht schlüsse nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letz- mit Behinderungen kann sich für die Antragstellung der Hilfe ten nichtöffentlichen Sitzung am 20.04.2021 einstimmig beschlos- einer anderen Person bedienen. Versichert ein Wahlberech- sen hat, einem Berglener Mitbürger im Rahmen der Bürgerversamm- tigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht lung am 24.11.2021 die Bürgermedaille der Gemeinde Berglen zu zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 verleihen. Des Weiteren wurde einstimmig beschlossen, eine offene Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Forderung unbefristet niederzuschlagen. 2.4 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebi- Vor der heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung hat bereits eine gen Wahlraum der Gemeinde Berglen oder durch Briefwahl nichtöffentliche Sitzung stattgefunden. Der Gemeinderat hat der wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. Mit Verlängerung der technischen Betriebsführung der Wasserversor- dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte gung Berglen um bis zu sechs Monate einstimmig zugestimmt. · einen amtlichen Stimmzettel Ferner wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, einen Grun- · einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Brief- derwerb zu tätigen. wahl 8.3. Übergabe Feuerwehrhaus Nord · einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der An- Der Vorsitzende informiert, dass die Übergabe des erweiterten Feuer- schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. wehrhauses Nord zusammen mit der Übergabe des Notstromaggregats Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für und des LF10 im kleinen Rahmen am 19.05.2021 stattfinden wird. einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberech- 8.4. Übergabegespräch mit stv. Bürgermeistern und Mitgliedern tigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der des Ältestenrats Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bür- Der Vorsitzende gibt bekannt, dass ein Übergabegespräch mit den germeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und stellvertretenden Bürgermeistern und den Mitgliedern des Ältes- Stelle die Briefwahl ausüben. tenrats stattgefunden hat. In der Zeit der Vakanz erfolgt eine regel- Ein Wahlberechtigter, der des Lesens oder Schreibens un- mäßige Abstimmung zwischen den ehrenamtlichen Stellvertretern kundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Herrn Friz, Herrn Haller und Herrn Klenk sowie Herrn Schreiber und Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe Herrn Rabenstein als innerdienstliche Stellvertreter. einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 8.5. Zuwendungsbescheid für Sprachfördermaßnahmen 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf Der Vorsitzende informiert, dass die Gemeinde Berglen einen Zu- technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberech- wendungsbescheid in Höhe von 8.800 € für Sprachfördermaßnah- tigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentschei- men im Kindergartenjahr 2020/2021 erhalten hat. dung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme 8.6. Zuwendungsbescheid für Kita Löwenzahn erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei- Aus dem Investitionsprogramm des Bundes 2020/2021 zur Kinder- dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder betreuungsfinanzierung hat die Gemeinde Berglen für die Schaffung wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kita Löwenzahn im Baugebiet Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflich- Hanfäcker in Rettersburg einen Zuwendungsbescheid in Höhe von tet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl einer anderen 545.600 € erhalten. Person erlangt hat. 8.7. Gesundheitszentrum Erlenhof 2.5 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Der Vorsitzende gibt dem Gemeinderat ein Dankschreiben von Frau Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und Heike Mayer zur Kenntnis. Mit der Umsetzung des geplanten Thera- dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des piezentrums im Gewerbegebiet Erlenhof, II. Bauabschnitt soll nun Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätes- begonnen werden. tens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird 9. Verschiedenes und Anfragen aus dem Gemeinderat innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere 9.1. Mitfahrbänkle Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG Eine Gemeinderätin wurde auf das Thema „Mitfahrbänkle” im Allge- unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahl- meinen und auf den Standort Hößlinswart im Besonderen angespro- brief angegebenen Stelle abgegeben werden. chen. Die Standorte der „Mitfahrbänkle“ sind in der Regel bei den Berglen, den 28. Mai 2021 Bushaltestellen. Fraglich ist, ob es für den Autofahrer ersichtlich Bürgermeisteramt ist, ob eine Person auf den Bus wartet oder mitgenommen werden gez. Maximilian Friedrich möchte. In Hößlinswart ist die Situation noch schwieriger, da sich Bürgermeister Bushaltestelle und „Mitfahrbänkle“ nicht direkt an der Hauptstraße befinden. Es wird daher ein Standort direkt an der Hauptstraße mit Neues aus dem Gemeinderat: Beschilderung der Hauptrichtung für sinnvoll erachtet. Auch eine Aufnahme der Mitfahrbänkle in den VVS, wie bei anderen Kommu- Bericht über die öffentliche Sitzung des nen bereits geschehen, wird von ihr befürwortet. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Bewerbung der Stand- Gemeinderats am Dienstag, 18. Mai 2021 orte und eine Aufnahme in den VVS bisher aus Gründen der Coro- Vor der öffentlichen Sitzung hat eine nichtöffentliche Sitzung des na-Pandemie noch nicht erfolgt ist. Sofern bei Standorten noch Gemeinderats stattgefunden. Die Berichterstattung beginnt daher Nachsteuerungsbedarf bestehe, könne dies sicherlich korrigiert erst ab TOP 8. werden, versichert Bürgermeister Maximilian Friedrich. 8. Bekanntgaben 10. Bürgerfragestunde 8.1. Termine der nächsten Sitzungen des Gemeinderats und sei- Ein Einwohner aus Rettersburg erkundigt sich, warum mit der Pla- ner Ausschüsse nung des Spielplatzes im Neubaugebiet Hanfäcker in Rettersburg – Sitzung des Gemeinderats 15.06.2021 erst jetzt begonnen wird und dies nicht schon zum Zeitpunkt der − Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.07.2021 Konzeption des Baugebietes geschehen ist.
6 Amtsblatt Berglen 28.05.2021 Nr. 21 Der Vorsitzende verweist auf die Haushaltsplan-Beratungen in der für die Begründung des Benutzungsverhältnisses den Abschluss Gemeinderatssitzung am 26.01.2021. Die wirtschaftlichen Auswir- eines öffentlich-rechtlichen (Rahmen-)Vertrages vor. Dieser öf- kungen der Corona-Pandemie hinterlassen auch bei der Gemeinde fentlich-rechtliche (Rahmen-)Vertrag ist aufgrund der rechtli- Berglen ihre Spuren. Bei Entscheidungen hat der Gemeinderat da- chen Vorgaben aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz einmalig her auch immer die Gesamtlage der Gemeinde zu berücksichtigen. schriftlich abzuschließen. Im Anschluss können die weiteren Für 2021 wurden für das Projekt Planungsmittel eingestellt, die „Einzelaufträge“ nach den Regeln dieses öffentlich-rechtlichen Umsetzung ist für 2022, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemein- (Rahmen-)Vertrages und der Benutzungsordnung – wie gewohnt derats, vorgesehen. Es ist auch nicht möglich, wie von Seiten des - erteilt werden. Bürgers aus Rettersburg vorgeschlagen, die durch die erhaltene 4. Ausführungen zur Ausgangslage und den Inhalten der weiteren Förderung nun reduzierten Kosten für den Erwerb der Kita für den Dokumente: Angesichts der Vielfalt vertraglicher, teilweise ver- Spielplatz Hanfäcker zu verwenden, da diese projektbezogen sind. alteter Regelwerke war ein Auftrag an die Komm.ONE, auf Basis 11. Antrag des SSV Steinach-Reichenbach e.V. auf Zuschuss zur einheitlicher und standardisierter Regelwerke für Verträge und Einrichtung eines Online-Studios Produktbeschreibungen größtmögliche Transparenz bei der ho- Der SSV Steinach-Reichenbach e.V. beantragt zur Einrichtung ei- heitlichen Leistungserbringung für ihre Träger herzustellen. Die nes Online-Studios einen noch festzulegenden Zuschuss zu den bisherigen Regelwerke wurden konsolidiert und entsprechend geschätzten Kosten. Hierdurch soll die Möglichkeit einer einheit- den rechtlichen Vorgaben aus dem der Komm.ONE zugrundlie- lichen Umsetzung von Alternativsport online geschaffen werden. genden Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisier- Die technischen Grundlagen (schnelles Internet) sind bereits vor- ten Datenverarbeitung (ADVZG) angepasst. Daraus ist das nach- handen und ein Konzept für ein „Studio plus“ wurde erstellt. Dieses folgend aufgeführte Vertragswerk entstanden: „Studio“ könnte ggf. auch für Zwecke der Gemeindeverwaltung ge- a) die Benutzungsordnung in der Form der Satzung nutzt werden. Grundsätzlich verbindet der SSV Steinach-Reichen- b) der öffentlich-rechtliche Vertrag in der Form eines Rahmen- bach e.V. mit der Einrichtung des Online-Studios die Absicht, auf vertrages ohne Abnahmeverpflichtung der auf die weiteren die anhaltende sportliche Situation zu reagieren und sich für die Dokumente verweist: Zukunft neu aufzustellen. c) der Standard-Service Level-Katalog, Die Anschaffungskosten betragen je nach Ausführung 5.149,25 € d) der Produktkatalog, bzw. 7.529,25 €. e) die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) mit den drei Be- Mit 13 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und einer Enthaltung fasst standteilen: der Gemeinderat folgenden Beschluss: – Allgemeine Auftragsbedingungen, Dem SSV Steinach-Reichenbach e.V. wird für die Einrichtung eines On- – Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im line-Studios eine Festbetragsförderung in Höhe von 2.500 € gewährt. Auftrag, 12. Neue Benutzungsordnung Komm.ONE; Überleitung beste- – Regelungen zur Datensicherheit. hende Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche Die Benutzungsordnung enthält Öffnungsklauseln, so dass von der Beziehungen – Vertragsmigration - Benutzungsordnung abgewichen werden kann, wenn und soweit 1. Mit der Fusion der drei Zweckverbände KIVBF, KDRS und KIRU dies in den Bestimmungen für zulässig erklärt wird mit der Datenzentrale Baden-Württemberg im Jahre 2018 sind Überblick Zeitschiene: die unterschiedlichen ausgestalteten vertrags- und sonstigen – 01.01.2021 Fortgelten der aktuellen Vertragssituation für Be- rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Zweckver- standsgeschäft, Umstellung auf verbindliches Regelwerk und des bandsmitgliedern und den alten Zweckverbänden im Wege der neuen Produkt- und Entgeltkataloges bei Neugeschäft. Gesamtrechtsnachfolge auf Komm.ONE übergegangen. Hieraus – 01.07.2021 Migration der aktuellen Bestandsverträge und Ein- resultierte in der Übergangsphase die parallele Geltung von führung des neuen Produkt- und Entgeltkataloges bei allen Kun- mindestens drei unterschiedlichen Regelwerken und Rechtsbe- den auch für das Bestandsgeschäft. ziehungen zwischen Komm.ONE und den Kunden in Baden-Würt- – 01.01.2023 Integration der EVB-IT Regelungen in das Standard temberg. Vertragswerk entsprechend den Empfehlungen der neuen Arbeits- 2. Ziel der Fusion ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunfts- gruppe aus dem Kreis der Mitgliederbeiräte 4IT. fähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der Portfolio- und Entgeltharmonisierung Arbeitsprämissen aus dem Fokus nach wie vor auf der dauerhaften Verbesserung von Leis- Fusionsauftrag: Aus der Fusion heraus wurde der Auftrag an die tungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neu- Komm.ONE erteilt, die Produkt- und Entgeltharmonisierung so kunden, in dem die lokalisierten Synergien in den Leistungs- durchzuführen, dass im Endergebnis folgende Aspekte sicherge- prozessen sukzessive realisiert werden sollen. In einer nun fast stellt sind: zweijährigen Übergangszeit wurden die bestehenden Regelwerke 1. Im Verbandsgebiet der Komm.ONE AöR zahlen alle Mitglieder für und Rechtsverhältnisse zwischen Komm.ONE und den ehemali- gleiche Produkte und Leistungen gleiche Entgelte. gen getrennten Zweckverbandsmitgliedern fortgeführt sowie die 2. Die Entgeltmodelle sollen einer Positionierung der Komm.ONE Entgelte für die von den Kunden bezogenen Leistungen nach den als IT-Dienstleisterin am Markt nicht entgegenstehen. damaligen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbands- 3. Die Entgeltmodelle und Entgelte der jeweiligen Produkte sollen mitglied durch die Fusion schlechter gestellt wurde. Nunmehr mittel- bis langfristig eine eigenständige Refinanzierung ermög- sollen die bestehenden rechtlichen Beziehungen vereinheitlicht, lichen. zusammengeführt und auf einen einheitlichen Standard umge- Das Gesamtergebnis mit Niederschlag im Komm.ONE Produktka- stellt werden, um die mit der Fusion erzielbaren positiven Effek- talog stellt insgesamt einen vertretbaren politischen und wirt- te weiter voranzutreiben. schaftlichen Kompromiss dar, enthält keine Entgeltsteigerung im 3. Zu diesem Zweck hat der Verwaltungsrat der Komm.ONE auf- Vergleich zum Status quo 2019 und liefert zwar Umverteilungsef- grund seiner Ermächtigung im ADVZG in seiner Sitzung am fekte, die aber unter Verwendung des virtuellen Eigenkapitals der 23.12.2020 (Umlaufverfahren) eine neue Benutzungsordnung Regionen angemessen kompensiert werden können. als Satzung beschlossen, die das Benutzungsverhältnis zwischen Benutzungsordnung Die Benutzungsordnung on Komm.ONE wurde den Kunden und Komm.ONE unter Einbeziehung von weiteren als Satzung beschlossen und regelt Grundsätze für das Benutzungs- Regelwerken regelt, begründet und ausgestaltet. Damit die wei- verhältnis zwischen den Kunden und Komm.ONE. Unter Einbezie- teren, standardisierten Regelungen in das Benutzungsverhält- hung von den weiteren Regelwerken, die dieses näher ausgestaltet. nis einbezogen werden können, sieht die Benutzungsordnung Allgemeine Vertragsbedingungen Diese sind modular aufgebaut und
28.05.2021 Nr. 21 Amtsblatt Berglen 7 decken integriert die Regelungen für alle relevanten Leistungsbe- Vereinszentrum reiche von Komm.ONE ab. Die Regelungen der Vorgängerinstitutio- Vorderweißbuch, nen wurden fortgeschrieben und konsolidiert. Integriert wurden als Vorderweißbuch, Ehemaliges weitere Mehrwerte die Regelungen zum Datenschutz und zur Infor- 30000 Birkenweißbuch 659 Schulgebäude, und Streich mationssicherheit. Damit entfällt auch der zusätzliche Abschluss Tribergstraße 7, einer ADV-Vereinbarungen. 73663 Berglen Standard Servicelevel Katalog Für eine transparente und verständ- Turn- und liche Darstellung unserer grundlegenden Servicezusagen, die un- Steinach, Kottweil, Versammlungshalle terschiedslos für alle unserer Kunden und alle unserer Produkte Reichenbach, Leh- 40000 Steinach, 1.966 nenberg, Spechts- gelten, haben wir den Erlenstraße 3, hof, Hößlinswart Standard Servicelevel Katalog erstellt. Dieser wird durch produktbe- 73663 Berglen zogene Service Levels ergänzt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Reduzierung – wie bereits Produktkatalog Dieser enthält die konsolidierten IT-Leistungen und bei der Landtagswahl 2021 – auf diese vier Wahlbezirke notwendig. zughörigen Entgelte von Komm.ONE mit weiteren ergänzenden In- Außerdem werden zwei Briefwahlbezirke gebildet. formationen Mit Infomail vom 22. April 2021 hat Komm.ONE (Anstalt öffentli- 5. Für die Umstellung der bestehenden Regelwerke auf den neuen chen Rechts, die Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung einheitlichen Standard ist der einmalige schriftliche Abschluss für kommunale Körperschaften betreibt) darauf hingewiesen, dass des öffentlich-rechtlichen Vertrages durch den Bürgermeister er- bereits in den nächsten Tagen eine Festlegung für die Wahllokale forderlich, dessen Ermächtigung und Beauftragung diese Druck- für die Bundestagswahl am 26. September 2021 erfolgen soll. Da das Infektionsgeschehen nicht einschätzbar ist und nicht absehbar sache insbesondere vorsieht und ermöglichen soll. ist, wie sich die Corona-Pandemie bis zum Wahltag entwickelt, soll Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: die o.g. Einteilung der Wahlbezirke auch für die Bundestagswahl 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der 2021 gelten. neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Um- Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt stellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesonde- Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnis- re behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchti- se mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur gungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Mit Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmen- der Unterbringung der Wahlbezirke in den o.g. Räumen wird man bedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden ver- auch dieser Vorschrift gerecht. traglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu. Der Gemeinderat nimmt von dem Vorgehen der Verwaltung zu- stimmend Kenntnis. 2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeis- ter alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforder- 14. Bürgermeisterwahl 2021 - Festlegung der Kriterien für die lichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und Bewerbervorstellung Gemäß § 47 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur temberg (GemO) kann die Gemeinde Bewerbern (m/w/d), deren Be- Umsetzung der Ziff. 1. zweckmäßig sind. Hiervon ist insbe- werbung zur Bürgermeisterwahl zugelassen worden ist, Gelegenheit sondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages geben, sich der Bürgerschaft in einer öffentlichen Versammlung auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE er- vorzustellen. Der Gemeindewahlausschuss wird in seiner Sitzung fasst. am 10. Juni 2021, 19.00 Uhr, über die Zulassung der Bewerbungen 13. Bekanntgabe der Wahlbezirke für die Bürgermeisterwahl zur Bürgermeisterwahl entscheiden. Eine Bewerbervorstellung darf und der Bundestagswahl in Berglen im Jahre 2021 erst nach der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerber (m/w/d) Nach § 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bestimmt der Bürgermeis- erfolgen. Diese wird am 17. Juni 2021 im Amtsblatt der Gemeinde ter, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Berglen veröffentlicht. Über die Veranstaltung einer Bewerbervor- stellung entscheidet der Gemeinderat, die Durchführung ist frei- Für die Bürgermeisterwahl am 4. Juli 2021 und die ggf. erforderli- willig. che Neuwahl am 18. Juli 2021 wurden folgende Wahlbezirke fest- Es wird vorgeschlagen, für die Bürgermeisterwahl am 4. Juli gelegt: 2021 eine öffentliche Bewerbervorstellung am 23. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Sporthalle Oppelsbohm durchzuführen. Wahl- Abgrenzung Bezeichnung / Lage Voraus. Die Bewerbervorstellung soll nach folgenden Kriterien statt- bezirk des Wahlbezirks des Wahlraums Wahlbe- finden: rechtigte • Die Kandidatenvorstellung wird bei einer Inzidenz unter 150 als bei der Hybridveranstaltung stattfinden, ansonsten nur als Livestream Bgm.- (Link auf der Homepage der Gemeinde Berglen). Die Aufzeich- Wahl nung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar. Oppelsbohm, • Nach den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen ist die Perso- Sporthalle in nenanzahl coronabedingt in der Sporthalle in Oppelsbohm auf Volkhardtsmühle, Oppelsbohm, 40 Personen zu begrenzen (pro Person wird ein Platzbedarf von 10000 Ödernhardt, Erlen- 1.703 Stockwiesen 1 20 m² zugrunde gelegt, die Sporthalle umfasst 800 m², so dass hof, Bretzenacker 73663 Berglen die Besucherhöchstzahl auf 40 Personen (derzeit) festgeschrie- und Oberweiler ben werden muss). Sollten im Juni 2021 hier andere Regelungen Rettersburg, gelten, werden diese angewandt und danach die Höchstbesucher- Bürgerhaus Berglen Kieselhof, Linsen- zahl ermittelt. Reservierte Plätze erhalten die Mitglieder des Ge- in Rettersburg, 20000 hof, Drexelhof, 999 meindewahlausschusses (nicht deren Stellvertreter/innen), zwei Buchenbachstraße 1, Öschelbronn, 73663 Berglen Personen der Presse und zwei Mitarbeitende der Gemeindever- Stöckenhof waltung.
8 Amtsblatt Berglen 28.05.2021 Nr. 21 • Das Anmeldeverfahren für Zuhörer/innen in der Sporthalle in Op- besteht die Option, vorab schriftlich Fragen (Amtsblatt, pelsbohm erfolgt telefonisch und per Mail in einem festen Zeit- Homepage, siehe Anlage) einzureichen. Den Bewerbern raum. Sollten für die Veranstaltungen mehr Anmeldungen einge- (m/w/d) werden die vorab eingegangenen Fragen abwech- hen als Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze unter selnd mit Fragen der anwesenden Besucher gestellt. Die allen im genannten Zeitraum eingehenden Anmeldungen nach Fragezeit pro Fragesteller darf eine Minute nicht überschrei- dem Losverfahren vergeben Es ist eine Anmeldung von maximal ten, die Antwortzeit soll bei maximal zwei Minuten liegen. zwei Personen aus einem Haushalt gleichzeitig möglich. Die Auswahl der eingesendeten Fragen erfolgt während der • Jede/-r Bewerber/-in erhält eingangs zehn Minuten Redezeit. Veranstaltung im Losverfahren. Zulässig ist eine Frage pro • Unmittelbar im Anschluss an die Vorstellungsrunde besteht für Fragensteller/in. Der Versammlungsleiter beendet die Fra- das Publikum die Möglichkeit, Fragen an den Bewerber (m/w/d) gerunde spätestens nach zehn Minuten. zu richten. Für Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht per- 7. Die Reihenfolge der Redner (m/w/d) entspricht der Reihen- sönlich an der Veranstaltung teilnehmen können, besteht die folge der Bewerber (m/w/d) bei der öffentlichen Bekannt- Option, vorab schriftlich Fragen (Amtsblatt, Homepage, siehe machung der Bewerbungen. Anlage) einzureichen. Den Bewerbern (m/w/d) werden die vorab 8. Aus Gründen der Gleichbehandlung halten sich die Kandi- eingegangenen Fragen abwechselnd mit Fragen der anwesenden daten (m/w/d) während der Vorstellung der Mitbewerber Besucher gestellt. Die Fragezeit pro Fragesteller darf eine Minu- (m/w/d) nicht im Versammlungsraum auf. te nicht überschreiten, die Antwortzeit soll bei maximal zwei 9. Die Teilnahme an der Veranstaltung als Zuhörer/in sowie das Minuten liegen. Die Auswahl der eingesendeten Fragen erfolgt Einsenden schriftlicher Fragen ist nur für Einwohnerinnen während der Veranstaltung im Losverfahren. Zulässig ist eine und Einwohner der Gemeinde Berglen, die nicht selbst Be- Frage pro Fragensteller/in. Der Versammlungsleiter beendet die werber (m/w/d) sind, möglich. Fragerunde spätestens nach zehn Minuten. 10. Die Vorstellungsveranstaltung wird ohne Bewirtung durch- • Die Reihenfolge der Redner entspricht der Reihenfolge der Be- geführt. werber (m/w/d) bei der öffentlichen Bekanntmachung der Be- 11. Die Versammlungsleitung wird vom Vorsitzenden des Ge- werbungen. meindewahlausschusses und zweiten stellv. Bürgermeister, • Aus Gründen der Gleichbehandlung halten sich die Kandidaten Herrn Gemeinderat Armin Haller, wahrgenommen. (m/w/d) während der Vorstellung der Mitbewerber (m/w/d) nicht im Versammlungsraum auf. 15. Beschlussfassung über die Annahme von Spenden • Die Teilnahme an der Veranstaltung als Zuhörer/in sowie das Es sind keine Spenden eingegangen. Einsenden schriftlicher Fragen ist nur für Einwohnerinnen und Gemeinderat Haller nutzt die Gelegenheit und spricht Bürgermeis- Einwohner der Gemeinde Berglen, die nicht selbst Bewerber ter Maximilian Friedrich im Namen des Gemeinderats seinen Dank (m/w/d) sind, möglich. für die vergangenen achteinhalb Jahre aus und lässt einige Punkte • Die Vorstellungsveranstaltung wird ohne Bewirtung durchgeführt. Revue passieren. Eine offizielle Verabschiedung von Bürgermeister • Die Versammlungsleitung wird vom Vorsitzenden des Gemeinde- Friedrich folgt zu gegebener Zeit. wahlausschusses und zweiten stellv. Bürgermeister, Herrn Ge- Abschließend gibt auch Bürgermeister Friedrich seinen Dank an das meinderat Armin Haller, wahrgenommen. Gremium für das gute, fraktionsübergreifende Miteinander und die Zu- Der Gemeinderat beschließt einstimmig: sammenarbeit weiter. Er verlässt Berglen mit einem lachenden und 1. Die Gemeinde führt am 23. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der einem weinenden Auge und wünscht der Gemeinde Berglen alles Gute. Sporthalle Oppelsbohm eine öffentliche Vorstellung der Bewer- ber (m/w/d) um die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) durch. 2. Die Kandidatenvorstellung wird bei einer Inzidenz von unter Das Rathaus informiert: 150 als Hybridveranstaltung stattfinden, ansonsten nur als Livestream (Link auf der Homepage der Gemeinde Berglen). Die Bürgermeisterwahl 2021 – Briefwahlunterlagen Aufzeichnung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar. können über das Internet beantragt werden. 3. Nach den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen ist die Per- In den nächsten Tagen geht allen wahlberechtigten Bürgerinnen sonenanzahl coronabedingt in der Sporthalle in Oppelsbohm und Bürger für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, 4. Juli 2021 auf 40 Personen zu begrenzen (pro Person wird ein Platzbe- darf von 20 m² zugrunde gelegt, die Sporthalle umfasst 800 und der ggf. notwendig werdenden Neuwahl am Sonntag, 18. Juli m², so dass die Besucherhöchstzahl auf 40 Personen (der- 2021, eine Wahlbenachrichtigung zu. zeit) festgeschrieben werden muss). Sollten im Juni 2021 Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, mit dieser hier andere Regelungen gelten, werden diese angewandt und Wahlbenachrichtigung persönlich, per Post oder über das Internet danach die Höchstbesucherzahl ermittelt. Reservierte Plät- bei der Gemeinde Berglen Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die ze erhalten die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses Briefwahlunterlagen können allerdings erst ab 16. Juni 2021 von (nicht deren Stellvertreter/innen), zwei Personen der Presse der Gemeindeverwaltung versendet werden. und zwei Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung. Auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Berglen www.berglen. 4. Das Anmeldeverfahren für Zuhörer/innen in der Sporthalle de steht ab sofort ein Link für die Beantragung von Briefwahlunter- in Oppelsbohm erfolgt telefonisch und per E-Mail in einem lagen zur Verfügung. Sie benötigen hierzu jedoch Ihre Wahlbenach- festen Zeitraum. Sollte für die Veranstaltung mehr Anmel- richtigung. Die angeforderten Wahlunterlagen können allerdings erst dungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, so werden ausgestellt werden, wenn der Stimmzettel zur Verfügung steht. die Plätze unter allen im genannten Zeitraum eingehenden Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Inter- Anmeldungen nach dem Losverfahren vergeben Es ist eine net endet am Donnerstag, dem 1. Juli 2021, 12.00 Uhr. Nach Anmeldung von maximal zwei Personen aus einem Haushalt Ablauf dieser Frist können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen gleichzeitig möglich. noch bis Freitag, 2. Juli 2021, 18.00 Uhr, im Rathaus Oppels- 5. Jede/-r Bewerber/-in erhält eingangs zehn Minuten Redezeit. bohm, Beethovenstraße 14, 73663 Berglen, beantragt werden. 6. Unmittelbar im Anschluss an die Vorstellungsrunde besteht Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung bis 13. Juni 2021 er- für das Publikum die Möglichkeit, Fragen an den Bewerber halten, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt, (m/w/d) zu richten. Für Einwohnerinnen und Einwohner, die Frau Ehmann oder Frau Sigloch, Tel. 0 71 95 / 97 57-20, nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen können, E-Mail: regina.ehmann@berglen.de oder: corinna.sigloch@berglen.de.
28.05.2021 Nr. 21 Amtsblatt Berglen 9 Schorndorf 1, Johann-Philipp-Palm-Str. 43 – 47 zur Abholung be- reit halten. Wir hoffen sehr, dass die Berglener zusammen halten und die Sendungen für die Nachbarn annehmen, so dass möglichst wenig nach Schorndorf müssen. Wer nicht daheim ist, kann seine Pakete auch umleiten unter: https://www.dhl.de/de/privatkun- den/pakete-empfangen/an-einem-abholort-empfangen.html. Die Die Gemeinde Berglen sucht baldmöglichst nächsten Abholorte wären dann: - eine Leitung (m/w/d) Kurz-Seitz‘sche-Stiftung verabschiedet für die eingruppige Kindertageseinrichtung Wirbelwind Bürgermeister Friedrich in Vorderweißbuch, Am 17.05.2021 fand die letzte Siftungsbeiratssitzung unter Herrn Bürgermeister Friedrich statt, der als Stiftungsbeiratsvorsitzender - pädagogische Fachkräfte kraft Amtes der Kurz-Seitz‘schen-Stiftung vorsteht. In der Amtszeit von Herrn Friedrich wurden acht Zuschussanträge (m/w/d) in Höhe von insgesamt 11.705,62 € ausbezahlt und drei weitere in Voll- und Teilzeit für verschiedene Einrichtungen, gerne Förderzusagen über ein Gesamtvolumen i.H.v. 30.000,00 € erteilt. auch Ergo- und Logotherapeuten sowie andere Fachkräfte Für Herrn Friedrich war der Umwelt- und Naturschutz in den Ber- i.S.d. erweiterten Fachkräftekatalogs gem. § 7 KiTaG zur glen stets eine Herzensangelegenheit. Der Stiftungsbeirat und die Nachqualifizierung (m/w/d), Vorstandschaft bedanken sich für sein Engagement in den letzten - Vertretungskräfte (m/w/d) neun Jahren. Passend zum Stiftungszweck wurde Herrn Friedrich ein kleiner Kräutergarten überreicht. Wie bei seinem Wirken als stundenweise für verschiedene Kindertageseinrichtungen, Bürgermeister, wird auch dieser Zeit beanspruchen, ihn manchmal auch Zusatzkräfte gem. § 7 KiTaG, vor Herausforderungen stellen, aber auch gedeihen und die Früchte sowie zum 1. September 2021 seiner Arbeit widerspiegeln. Für seinen neuen Lebensabschnitt und die kommenden Herausfor- - Anerkennungspraktikanten derungen wünschen wir ihm stets gutes Gelingen. (m/w/d), - Hauswirtschaftskraft (m/w/d) in Teilzeit mit 37,5% Beschäftigungsumfang für die Kindertageseinrichtung Rappelkiste. Eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.berglen.de. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 18. Juni 2021 an die Gemeinde Berglen, Haupt- und Personalamt, Beetho- venstr. 14–20, 73663 Berglen, E-Mail: personalamt@berglen.de. Ruf-Taxi Winnenden-Berglen-Remshalden Geschenkübergabe an die ehrenamtlichen Hel- zur Ergänzug des Bus- und Bahnlinienverkehrs fer auf dem Kinderspielplatz Birkenweißbuch 07 11 / 89 22 55 99 Anmeldung mindestens 60 Minuten vor der VVS Fahrpläne erhältlich fahrplanmäßigen im Bürgerbüro Abfahrt für 3,– € des Ruftaxis. Postfiliale derzeit geschlossen Wegen Corona-Infektionen von Mitarbeitenden der Postfiliale in Oppelsbohm muss diese lei- der vorübergehend geschlossen bleiben. Ein entsprechender Aushang ist angebracht. Die dort lagernden benachrichtigten Brief- und Frachtsendungen wurden heraus (hinten links) Helmut Helget, Bürgermeister Maximilian Friedrich, Harald Blank, Ed- mund Helget, Achim Heubach, Tobias Nachtrieb, (vorne) Bauhofeiter Markus Albrecht. geholt und gingen erneut in die Zustellung. Die Postfachsendungen werden ebenfalls vorüberge- Die ursprünglich forcierte Kooperation mit dem IBG-Projekt, der In- hend zugestellt. ternationalen Begegnungen im Gemeinschaftsdienst, bei der Sanie- Uns ist bewusst, dass die Bürger Berglens tendenziell mit Winnen- rung des Kinderspielplatzes in Birkenweißbuch, konnte aufgrund den verbunden sind, dennoch müssen wir die Sendungen, die nicht der pandemischen Lage leider nicht stattfinden. Doch auf Initia- zugestellt werden können, in der Postbankcenter-Filiale 73614 tive von Harald Blank, Achim Heubach, Helmut und Edmund Hel-
10 Amtsblatt Berglen 28.05.2021 Nr. 21 get sowie Tobias Nachtrieb nahm das Projekt wieder Fahrt auf und sächlichen Kosten in Höhe von 157.000 € abgerechnet. Der Umbau konnte in Zusammenarbeit mit dem Bauhof der Gemeinde Berglen wurde vom Land Baden-Württemberg mit 40.600 € gefördert und erfolgreich abgeschlossen werden. Zu diesem Anlass überreichte bringt das Feuerwehrhaus Nord nun auf dem neusten Stand der Bürgermeister Maximilian Friedrich den freiwilligen Helfern ein Technik. Damit gehört die Feuerwehr Berglen zu den mit am bes- kleines Präsent, um ihnen für das Engagement und die tatkräftige ten aufgestellten Feuerwehren in der Region. Seit kurzem stehen Unterstützung im Namen der Gemeinde zu danken. Er lobte zudem außerdem das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10 und das kürzlich die Einsatzbereitschaft der Helfer, durch die eine Aufwertung der beschaffte Notstromaggregat für den Einsatzfall zur Verfügung. Spielmöglichkeit für die Kinder unserer Gemeinde geschaffen wer- den konnte und erkundigte sich über die Arbeit auf dem Spielplatz. Neben der Installation neuer Spielgeräte – eine kleines Esel-Feder- tier, eine Korbschaukel und einen Kletterturm mit Rutsche – hat der Bauhof eine Einfriedung aus Holzbrettern vorgenommen. Nun können die Kinder wieder auf ihrem Spielplatz herumtollen und die neuen Geräte ausprobieren. Außerdem könnten evtl. zu einem späteren Zeitpunkt noch eine größere Wippe und eine Tischtennis- platte hinzukommen, so die Überlegungen. Die Helfer bedankten sich ihrerseits bei dem Bauhof und der Gemeindeverwaltung für die tolle Arbeitsgemeinschaft. Übergabe des erweiterten und modernisier- ten Feuerwehrhauses Nord Übergabe Förderbescheid Kindertagesstätte Berglen Regierungspräsident Wolfgang Reimer übergibt Förderbescheid an Bürgermeister Maximilian Friedrich mit einer Fördersumme in Höhe von 545.600 Euro (Rems-Murr-Kreis) Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Mit diesen Fördermit- teln leisten wir einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag für Familien und Kinder in der Gemeinde Berglen.“ Regierungspräsident Wolfgang Reimer überreichte am 20. Mai 2021 Am vergangenen Mittwoch übergab Bürgermeister Maximilian dem Bürgermeister der Gemeinde Berglen, Maximilian Friedrich, Friedrich der Mannschaft der Feuerwehr Berglen Abteilung Nord das einen Förderbescheid über 545.600 Euro aus dem aktuellen Inves- modernisierte und vergrößerte Feuerwehrhaus. titionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung für In seiner Rede würdigte Bürgermeister Maximilian Friedrich das En- die neue Kindertagesstätte im Neubaugebiet Hanfäcker im Ortsteil gagement der Feuerwehrmänner und -frauen, die durch ihre Arbeit Rettersburg der Gemeinde Berglen. Dort entsteht aktuell das mehr- einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürger/innen unter Ein- gruppige Kinderhaus „Löwenzahn“, das im Mai 2022 eröffnen soll satz ihrer eigenen Gesundheit leisten. Seinen Dank sprach er zudem und in dem Kinder ab einem Jahr betreut werden können. auch den Mitgliedern des Gemeinderats aus, welche die Feuerwehr Regierungspräsident Wolfgang Reimer erklärte: „Mit der Erweite- stets unterstützen. Die Architektin Ursel Ackermann stellte in ihrer rung des Betreuungsangebots hat die Gemeinde Berglen große An- Rede im Anschluss das neue Feuerwehrhaus mit seinen baulichen strengungen unternommen, um die Vereinbarkeit von Familie und und technischen Erneuerungen vor. Feuerwehrkommandant Roland Beruf im ländlich strukturierten Bereich weiter auszubauen. Künf- Schmidt bedankt sich in seiner Rede sowohl bei den Kameradinnen tig stehen dort 20 Betreuungsplätze für Kleinkinder und 40 Plätze und Kameraden der Feuerwehr als auch bei Bürgermeister Maximi- für Kindergartenkinder zur Verfügung. Ein gutes Kinderbetreuungs- lian Friedrich, der Verwaltung und dem Gemeinderat für die stetige angebot in den Kommunen ist ein zunehmend wichtiger Faktor für Unterstützung. die Entscheidung junger Familien, wo sie sich örtlich niederlassen Gemeinsam mit dem Abteilungskommandanten Jochen Gruber und möchten. Damit leisten wir einen wichtigen und nachhaltigen Bei- den beteiligten Architekten Ralph Kögel und Ursel Ackermann trag für die Familien und Kinder in der Gemeinde.“ zerschnitt Bürgermeister Maximilian Friedrich das rote Band am Bürgermeister Maximilian Friedrich dankte Regierungspräsident Eingang des Feuerwehrhauses. Abschließend überreichte er dem Wolfgang Reimer stellvertretend für das Land Baden-Württemberg Abteilungskommandanten Jochen Gruber symbolisch den Schlüssel für die zugesagten Fördermittel und ergänzte: „Bereits seit vielen für den neuen Gebäudetrakt und das neubeschaffte Löschgruppen- Jahren hat sich die Gemeinde Berglen das Leitbild als familien- fahrzeug LF10. freundliche Gemeinde vor den Toren Stuttgarts gegeben und er- Im Anschluss führte Architektin Ursel Ackermann die anwesen- hebliche Investitionen getätigt. Gute Angebote im Bereich Bildung den Vertreter des Gemeinderats durch die neuen Räume. Nach dem und Betreuung sind hierbei ein zentraler Baustein. Die Fördermittel Baubeschluss vor eineinhalb Jahren begann die Gemeinde im April helfen uns vor Ort bestmögliche Rahmenbedingungen für unsere 2020 mit den umfangreichen Umbauten. Das neue Feuerwehrhaus jüngsten Gemeindemitglieder zu schaffen und die Vereinbarkeit verfügt nun über getrennte Umkleidekabinen für Männer und Frau- von Familienleben und Berufsleben weiter zu fördern.“ en, ein Zimmer für den Kommandanten und eine moderne Absaug- Neben der Erweiterung des Betreuungsangebots werden die Förder- anlage sowie eine Schwarz-Weiß-Trennung. mittel unter anderem zur teilweisen Deckung der Kosten der Aus- Die ursprünglichen Kosten für den Anbau wurden auf 580.000 € stattungsinvestitionen für eine Küche genutzt, um für die neu ent- geschätzt und zu tatsächlichen Kosten in Höhe von 572.000 € stehenden zusätzlichen Betreuungsplätze eine Mittagsverpflegung abgerechnet, die geschätzten Kosten für die Sanierungsarbeiten orientiert an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft im Bestand waren auf 160.000 € veranschlagt und konnten zu tat- für Ernährung (DGE) anzubieten.
28.05.2021 Nr. 21 Amtsblatt Berglen 11 Hintergrundinformationen: Die deutsche Rentenversicherung informiert: Der Bund stellt mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreu- Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg bietet ungsfinanzierung 2020 – 2021“ weitere Mittel zur Schaffung oder in ihrem Beratungszentrum Region Stuttgart in der Adalbert-Stif- Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze beziehungsweise zum ter-Straße 105, 70437 Stuttgart-Freiberg ab 1. Juni 2021 wieder Erhalt von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in persönliche Beratungen an: Termine dafür müssen vorab unter der der Kindertagespflege bereit. Tel. 07 11 / 8 48-3 03 00 vereinbart werden. Der Verfügungsrahmen für Baden-Württemberg beträgt dabei rund Bei der Wiedereröffnung hat der Gesundheitsschutz von Ratsuchen- 136,5 Millionen Euro. Gefördert werden Investitionen, die im Zeitraum den und Beschäftigten unverändert oberste Priorität: Es werden ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden. Die In- daher ausschließlich Personen beraten, die entweder vollständig vestitionen sind dabei bis zum 30. Juni 2022 abzuschließen. gegen COVID-19 geimpft oder aber von einer Infektion genesen Nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) des Kultusministeriums zur Um- sind. Beratungsgespräche ohne vorherige Terminvereinbarung setzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfi- sind nicht möglich. Dies ist Teil des umfangreichen Hygienekon- nanzierung“ 2020-2021 vom 18.11.2020 (VwV Investitionen Kinder- zepts, das die DRV Baden-Württemberg auf ihrer Homepage unter betreuung 2020-2021) bestehen folgende Fördermöglichkeiten: www.deutsche-rentenversicherung-bw.de veröffentlicht hat. Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer, zusätzlicher Die Videoberatung und der Telefonservice der DRV sind weiterhin Betreuungsplätze für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebens- für alle Ratsuchenden unkompliziert und bequem von zu Hause aus jahres (U3) beziehungsweise für Kinder bis zum Schuleintritt (Ü3) erreichbar. Diese Serviceangebote bleiben unverändert bestehen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Förde- und sollten von den Kundinnen und Kunden auch vorrangig genutzt rungen sind außerdem möglich für den Erhalt von Plätzen für Kin- werden. Anträge können über den eService auf der Homepage der der U3 und für Kinder Ü3 in Kindertageseinrichtungen und in der DRV gestellt werden. Auch hier bietet der gesetzliche Rentenversi- Kindertagespflege, die ohne Erhaltungsmaßnahmen bis spätestens cherungsträger telefonische Unterstützung an. zum 31.12.2025 wegfallen würden. Für Ausstattungsinvestitionen für eine Küche, um eine Mittagsverpflegung orientiert an den gel- tenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) Energieagentur anzubieten, können ebenfalls Fördergelder beantragt werden, Rems-Murr gGmbH ebenso zur Schaffung von Differenzierung- beziehungsweise Rück- zugsräumen in Kindertageseinrichtungen zur Inklusion von Kindern Photovoltaik: Die klimafreundliche Tankstelle mit Behinderung bis zum Schuleintritt. auf dem Dach Mit 15 Quadratmeter Solarmodulen das E-Auto ein ganzes Jahr lang fah- ren. Das Photovoltaik-Netzwerk Region Stuttgart rät zur Kombination von Photovoltaik-Anlagen und E-Mobi- lität. Photovoltaikanlagen auf dem Dach liefern nicht nur günstigen, klimafreundlichen Strom für den Verbrauch im Haushalt. Sie können auch dazu beitragen, die Mobilität mit dem Elektroauto umweltfreund- licher zu gestalten. Darauf weist das Photovoltaik-Netzwerk Region Stuttgart hin. Mit Photovoltaikmodulen auf 15 Quadratmeter Dach- oder Carportfläche lässt sich beispielsweise so viel Solarstrom erzeu- gen, um mit einem E-Auto das ganze Jahr über die Straßen zu rollen. Wer sich zu diesem Zweck eine neue Photovoltaikanlage installieren lassen will, sollte dies rechtzeitig zur sonnenreichen Jahreszeit tun, Foto (v.l.n.r.): Übergabe Förderbescheid (Regierungspräsident Wolfgang Reimer und rät Michael Schaaf vom Photovoltaik-Netzwerk Region Stuttgart. Aus- Bürgermeister Maximilian Friedrich); Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart. kunft zum Thema gibt es kostenfrei bei den Expertinnen und Experten des Netzwerks oder unter www.photovoltaik-bw.de. Neue Photovoltaikanlagen sind wirtschaftlich. Der Strom wird ent- weder selbst verbraucht oder gegen eine Vergütung in das Netz ein- gespeist. Die Vergütung ist inzwischen nur noch knapp kostende- ckend, vor allem der Anteil des selbst genutzten Solarstroms bringt Man sieht mich den Gewinn. Er spart den Kauf von teurerem Strom aus dem Netz. Die Kosteneinsparung beträgt derzeit rund 16 Cent netto pro Kilo- selten radlos. wattstunde. Da die Eigentümer nur rund 30 Prozent des Solarstroms im Haushalt verbrauchen können, bietet sich das Elektroauto an, um diesen Anteil auf bis zu 50 Prozent zu steigern. „Das senkt die Kosten fürs Autofahren und macht es nachhaltiger“, erklärt Michael Schaaf vom Photovoltaik-Netzwerk Region Stuttgart. STADTRADELN im Rems-Murr-Kreis! Berglen ist dabei vom 13. Juni bis 3. Juli 2021 Solaranlagen und E-Autos liegen voll im Trend Wer plant, ein Elektroauto zu kaufen, liebäugelt zu Recht auch mit Jetzt anmelden und mitradeln unter einer Photovoltaik-Anlage. Denn klimafreundliche Mobilität lässt sich www.stadtradeln.de/berglen gerade mit Solarstrom umsetzen. Eine Beispielrechnung zeigt: Wer sich auf 15 Quadratmeter Fläche Solarmodule installieren lässt, erzeugt mit einer installierten Leistung von drei Kilowatt pro Jahr rund 3.000 Ki- Ansprechpartnerin lowattstunden Solarstrom. Das ist etwa die Dachfläche eines Carports Sabine Wurster oder einer Garage. Da ein E-Auto pro Kilometer nur rund 0,2 Kilowatt- Telefon 07195/9757-21 stunden Strom benötigt, reicht die gesamte Solarernte daher rechne- sabine.wurster@berglen.de risch für rund 15.000 Kilometer – so viel legen die meisten Autofahrer in Deutschland im Laufe eines Jahres zurück.
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