Proiekt MAV Proief CRM - vsg-sspes
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lv' mnasium B°"‘”° BIVHIEIIM Nr. 5 14. September 1992 lnhaltsVerzeichnis / Index Verena E. Müller Zu diesem Heft‐ Editorial 248 Einleitung ‐ Introduction 250 Die Anerkennung von kantonalen Moturitötsousweisen 253 Loreconncuisscnce des certificots de maturité cantonoux 272 "„_ _ ' lnformationen/Tour d’horizon Nachrichten des VSG / Les ocfivités de lo SSPES Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrer 1’ Centre suisse pour le perkctionnement des professeurs de I'enseignement secondaire 29 1 297 Bildungspolitische Kurzinformationen/Politique de l‘éducotion 302 Leserbriefe/ N05 iecteurs nous écrivent 307 ‘' Impressum 3 ] 8 Stellenanzeigen / Pieces vocon’res 3 ] 9 Titelbild: Manfred Ziegele, Zürich-Pfoffhousen 247 gb 5/92
Zu diesem Heft ‐ Editorial Endlich liegt er auf dem Tisch, der Ent‑ einmal mehr einen Studienplatz on der Hoch. wurf der neuen MAV. Der Zentralvors'rand schule. des VSG wünscht, dass sich alle Kolleginnen Damit bliebe die intellektuelle Neugier, und Kollegen mit diesem wichtigen Papier die Freude am Lernen und...? Was und Wie auseinandersetzen. Deshalb beschloss er, gelernt werden wird, entscheiden Sie, liebe eine ganze Nummer unseres Vereinsorguns Kollegin, lieber Kollege, mit. Nicht Fürdie zu «opfern», auf dass zwischen Romanshorn Schule, sondern Fürs Leben lernen wir io alle, und Genf, Chiasso und Basel niemand be‑ wie esdie alte Weisheit so schön ausdrückte! haupten könne, er/sie habe von nichts ge‑ Ihre Verena E. Müller wusst. Die Lehrkräfte der Gymnasialstufe ste‑ hen vor äusserst schwierigen Entscheiden, die für die nächste Generation von grosser Tragweite sein werden. Le proiet de la nouvelle CRM est enfin Zwar bin ich Historikerin und böse Zun‑ disponible. Désireux de donner ö toutes et gen könnten mir vorwerfen, ich hätte eine ge‑ tous mafiére & réf|exion‚ le Comité central de wisse Tendenz, die Vergangenheit zu ver‑ la SSPES (: décidé de «sacrifier» un numéro klären (vielleicht tue ich esgerade nicht, weil complet du Gymnasium Helvelicum ö ce $Uiet ich mich darin etwas auskennel)‚ doch bin brülont, oFin que de Genéve & Romanshorn et ich für einmal überzeugt, dass es vor 35 Jah‑ de Böle & Chiasso, personne ne puisse pré_ ren leichter war, iungen Menschen den Sinn tendre nepas sovoir de quoi il s'ogit. Degro‑ von Schule und Bildung klar zu machen. Wer ves décisions reposent sur le corps profes. nicht aus intellektueller Neugier die altmodi‑ sorol gymnasial, décisions qui auront une im‑ schen Holzbänke drückte, hatte zumindest portance cruciole pour la génération & venir. die Aussicht, es dank Schulabschluss wirt‑ Je suis historienne ‐ et de mouvoises schaftlich auf einen grünen Zweig zu brin‑ longues pourroienf me reprocher d'obsewer gen. Meine Klassenkollegen sind heute Chef‑ le passé d’un oeil portiol (mais, le connois_ ärzte, Anwälie mit Niederlassungen an er‑ sont, i'évite peut-étre ce piége)... Pour Une sten Adressen, einer ist Regierungsrat, ein Fois cependont, ie suis persuadée qu'i| éfqif anderer Mitglied der Swissair-Direkfion. plus focile, il y a 35 ans, d'expliquer aux ieu‑ 1992 garantiert der Besuch eines Gymna‑ nes le sans du gymnose et de la formation siums weder den wirtschaftlichen noch den qu'il proposait. Celui qui ne s'asseyait POS sozialen Aufstieg, in Kürze vielleicht nicht sur les vieux boncs de bois por pure euriosité gh 5/92 248
inle|leciuelle ovoi‘r cu moins en vue d'obtenir, cial accru... ni méme peut‐éfre une place une fois sa mafurité en poche, une place de dans une éco|e supérieurel travail en er ‐ en un met, de «réussir» dans la Restent lo curiosité intellectuelle, le plai‑ vie. L‘un de mes onciens comorodes de clos‑ sir d'apprendre, lo...? C'est vous qui déci‑ se est ouiourd'hui conseiller d'f5’rot, |'outre dez, chéres et chers collégues, ce que nous membre du comifé directeur de Swissair. Je apporterons (: nos futurs étudion'rs, et com‑ compte dans ma promotion plusieurs méde‑ ment nous le leur présenterons. Nous n'op cins-chefs et des ovocofs renommés, pour ne prenons pas pour |'école mais pour la vie, dit citer qu'eux. En 1992, le gymnase ne garan‑ la sagesse populoirel iit plus ni succés économique, ni prestige so‑ Verena E. Müller Ärger und Reparaturen mit Matten vermeidbar: Jetzt Osteuropa entdecken! Nur HUGO bietet 2 Superlösungen: Einheimische Verfreler begleiten Ihre von Kullur und Bildung organisieren und 1. HOCO-MOBIL: Klussenreise Maturareise Europ. Pat.n 138 774 Studienreise Arbeitswoche auf Wunsch mit Akh'vprogramm: Springen mit be‑ Reiten - Velofahren - Kanufahren - Jazztunz ‑ stem Komfort. Volkstanz - Saalsporl danach einfach zu‑ Ihre tschechischen Kolleginnen und Kollegen bielen Ihnen zum Bei. A„ sammenklappen spiel: M ‚ c . . „ „ " und wegfahren an 9 Tage Prag und Ostböhmen >-u-.‚ . Wo a l n ‚ p . . einen geschützten Ort oder im Freien bestens organisiert und begleite! abdecken. zum Einführungspreis v o n Fr. 690.-/Person Schon so lädt sie nicht (statt Fr. 780.‐] mehr zu Unfug und Wer kann! schon Ostböhmen? ‚ „; Missbrauch ein. - seine zauberhafte, weit ehend noch intakte landschaft \ ‘ - a - seine einzigartigen u t o r r e s e r v o f e ‐ seine zahlreichen Schlösser, Klöfler und barocken Städte - ::7° Friedrich Smefanu und Bohunlav Martinu geboren wur‑ 2. Fahrhare Metallabdeckung en - wo der grosse Philosoph Johannis Amos Comenius lebte - das ehemalige Sudelenland Sie wird nach dem ‐ ein Volk mit einer vielfältigen kulturellen Tradition Springen einfach Der Sonderpreis v o n Fr. 690.- pro Person umfussl Folgende Lei« über die Matten ge‑ stun en: fahren und bietet Bal?nreise mit Coochefle Schweiz (SI. Margrethen)‐Prog und einen optimalen zurück - Hohluniorkunft in Dop Izummorn mit eig. Dusche/WC ‐ Vollpenlion während ac r Tagen ‐ komplettes Schutz. Reinpro r a m m [variabel nach Ihren Wünschen) - eigener Bus während es ganzen Aufenthaltes ob Prag und zurück ‐ deutsch‑ sprachi . Begleitung und Befreuung während der ganzen Telefon 031 791233 Reise - a e Eintritte zuVeranstaltungen, Besichtigungen |"!DCD CH-351fl Konolfingan SGNMS|UFFE Emmentalerstrasse 77 Ausführliche Informationen erhalten Sie durch Niklaus Keller, Woldheimstr. 63, 6314 Unlerögeri, Tel. 042 72 39 249 gh 5/92
Einleitung ‐ Introduction Das Ende der Schattenspiele gesteckten Rahmen einer neuen RegeIUng ausschöpfen wolien und können. Seit Anfang dieses Sommers ist es nun im vollen Licht, was den einen Menetekel und Wie stellt sich der VSG zur Suche? andern Verheissung für das schweizerische Als «Messlatte» für eine neue Regelung Gymnasium von morgen ist: das Proiekt einer «Anerkennung von kantonalen Moturiföten», dienen die Postulate GYM2000 _ MAVZOOO, die bereits zur |e'rzfiöhrigen als Nachfolgerin der MAV. Damit möglichst Plenarversammlung (PV) im GH 6/91 veröf. viele nachlesen können, worum es nun genau geht, ist in diesem Heft der Entwurf einer neu‑ fentlicht und imvergangenen Mai von der De‑ en Anerkennungsregelung, die vom Eid‑ legiertenversammlung (DV) modifiziert und genössischen Departement des Innern (EDI) genehmigt wurden. Der Zentralvorstcmd fügt und vom Vorstand der EDK zur Stellungnah‑ noch das sog. Blockmodell dazu, das _ 015 me bis kommenden März vorgelegt wird, Alternative ‐ bei der Reduktion der Motu‑ samt Kommentar im vollen Wortlaut abge‑ rifötsiöcher eine bessere «Opfersymmetrie» druckt. anstrebt und die typenlose Maturität durch ein Schwerpunkiiach profilieren will; Sie im. den es auf Seite 292 dieser Ausgabe. Was steht z u r Diskussion? An der DV anlässlich der diesiöhrigen PV Mitte November in Neuenburg werden Es geht um eine fypenfreie Anerken‑ sich die Fach- und Kontonolverbönde zum nung mit einer (von vielen als einseitig emp‑ Thema MAV-Revision öussern und die ven ei‑ fundenen) Reduktion auf minimal 9 Motu‑ ner Arbeitsgruppe redigierte Stellungnahme ritötsföcher aus 4 Lernbereichen. In Frage‑ des VSG soll an ousserordentlichen Ver. sieht das Bildungsziel gestützt auf den neuen sammlungen im Februar bzw. März des kom_ Rahmenlehrplon‚ wofür zwar mehr Gestal‑ menden Jahres diskutiert und z.H. des ED| tungsraum und grössere Wohifreiheit für vera bschiedet werden. Schule und Schüler aber eine wahrscheinlich Das Ende der Schattenspiele um die verkürzte Ausbildungsdauer zur Verfügung MAV-Revision erlaubt nun offene und auch steht. Klarheit liegt im allgemeinen Zugang konstruktive Kritik, bei der nicht vergessen zu den eidgenössischen und kantonalen werden sollte, dass es auch des Niveaus be. Hochschulen, doch die grosse Unbekannte darf und Qualität bringt, wenn neue Wege ist, wie weit Kantone und Schulen den weiter gesucht und begangen werden. Esgibt gute gh5/92 250
Gründe dafür, dass alle Beteiligten der Ver‑ inconnue reste de sovoir iusqu’ö quel point antwortung, die sie Für die Sache und vor al‑ cantons et écoles peuvent et veulent profiter, |em für die Betroffenen hoben, gerecht wer‑ des possibilités offertes par le nouveau den wollen. cadre. Otto W. Bossort Präsident VSG Duelle est la position de la SSPES en la maliére? Les Postulats «GYM 2000 ‐ CRM Lu fin des ombres chinoises 2000» serven'r de iolons pour la nouvelle ré‑ glementotion. Déiö publiés dans leGH 6/91 Au début de |'éfé‚ lo lumiére c enfin été & I'occosion de I'Assemblée pléniére (AP) de foite sur ce qui, pour certains, consti’rue un l'on dernier, ils ont été modifiés et odoptés en avertissement Foticlique, pour d’outres une ri‑ moi dernier por |'Assemblée des déléguées che promesse pour le gymnose suisse de de‑ (AD). Le Comité central y oioute le dit «Mo‑ moin: le proiet d’une «Reconncuissance des déle blocs» qui ‐ en font qu'olternative ‐ per‑ mofurités cantonales» remplagont l'actuelle met un meilleur «équilibre des sacrifices» en DRM. Afin qu'un public nombreux puisse cas d'un réduclion des bronches de muturité {re)découvrir de quoi il s'agit exactement, le et qui veut profiler la malurité sans type ou proiet d'une nouvelle ordonnonce de recen‑ moyen d'une bronche spécifique. Vous frou‑ ncissonce des moturités, soumis & consulta‑ vez ce modéle en page 294. i lion ]usqu'en mars prochain par le Départe‑ Lors de I'AD qui euro Iieu lors de I’AP & ment fédéral de I’Intérieur (DFI) et le comité mi-novembre & Neuchötel, les ossociotions l directeur de lo CDIP, est imprimé dans ce cohier, accompcgné du commentaire com‑ affiliées s’exprimeront sur le théme de lo révi‑ sion de l'ORM. Rédigée par un groupe de tra‑ plet. vail, lo prise de position de lo SSPES devrcnit étre discutée |ors des assemblées extroordi‑ noires de février, resp. de mars de l'année De quoi s'agiI-il? prochaine, et étre envoyée o l'ottention du Le proiet propose une moturité sans DFI. type, caroctérisée por une réduction (iugée Lo fin du ieu d'ombres chinoises outour f portiole por beoucoup) ö un minimum de de lo révision de I'ORM permet désormais r neuf branches de moturité relevant de 4 do‑ une criiique ouverte et construcfive, |oquelle maines d'éfudes. L'obiectiF de Formation, dé‑ ne devro pas oublier que de nouvelles voies i fini par le nouveou Plan d'étude-Codre, pose exigent également un niveau et une qualité probléme: il garem?“ en effet une morge d'ac‑ tout aussi éievés. ll existe de bonnes roisons tion et une possibilité de choix élargies pour pour que toutes les personnes concernées, les écoles et les gymnasiens, mais entrcfine conscientes de leurs responsubilités en la ma‑ vraisembloblement une réduction de la durée tiére et Face aux bénéficioires, se montrent (‘: de Formation. Un point est clcir: l'occés lo houieur de leur töche. générol aux écoles supérieures fédéroles ef Otto W. Bossart contonoles est ossuré. Cependcmt, lo grande Présideni SSPES 251 9h5/92
English, of Course! A two-year beginners' course to intermediate level Edition for the Nineties Die revidierte Edition for the Nineties will die Frische und Aktualität des Werks erhalten und seine Position als nach wie vor einziges auf die spe‑ zifisch schweizerischen ' Bedürfnisse zugeschnitte " Engiisch-Lehrmittel stärkéh “ Die revidierte Ausgabe Weis „ unter anderem folge de Änderungen auf item, Fr.28,80 »- », „nummer3250 DieGrammatikist ‚enützei freundhcher gestaltet ‐ « ten, Fr. 64.‐ } . Verstarkung d e s Bes‘°“"ummer 3251 kümmunikativen Aspekts. ÖWichtige Texte auf _...___ Ex, Prospekt mit Übeisichi - Ergänzung des Lahrerkom; ' Diskette: über‘sämtliche Maieriaii-” ? „meht‘ars ÖUI'Ch iritéräktivé en zu English, of Course! (gratls) = _ , .« Übungen .." “ a . « Name :. ___ im Kommentar. „ _V°mflmek Jede Kommentarsatewwd { Strasse __ä_ nach einemfé$tén 3-Spaitep- , „__"_;',n._g= .. Raster ädfgebaut
Die Anerkennung von kantonalen Moturitötsausweßen Originaltext des EDI und der EDK für die Vernehmlassung (Entwurf) I Allgemeines wenn sie und die betreffenden Schulen den in den Artikeln 4‐16 umschriebenen Mindest‑ vorschrif'ren entsprechen (Anerkennungsbe‑ Art. 1 Zweck dingungen). Dieser Erlass regelt die Anerkennung von kantonalen oder kantonal anerkannten Art. 4 Maturitötsschulen Maturitötsousweisen. ‘ Moturitötsschulen sind allgemeinbil‑ dende Vollzeitschulen der Sekundarstufe II, Art. 2 Wirkung der Anerkennung die mit einem Maturitötsousweis abschlies‑ ‘ Die Anerkennung weist aus, dass die sen. Mafuritö’rscusweise gleichwertig sind und 2Maturitötsschulen für Erwachsene kön‑ den Bedingungen dieses Erlasses entspre‑ nen Teilzeifschulen sein. chen. 3 Maturitötsschulen können Schülerin‑ 2 Die anerkannten Moturitä’rsousweise nen und Schüler anderer Schultypen zulas‑ gelten als Ausweise für die allgemeine Hoch‑ sen, sofern deren Vorbildung die Erreichung schulreife. des Bildungsziels annehmen lässt. In diesem Fall sind in der Regel die beiden letzten Jahre vor der Maturität zu belegen. Il Anerkennungsbedingungen Art. 5 Bildungsziel ‘ Ziel der Maturitötsschulen ist es, Schü‑ Art. 3 Grundsatz lerinnen und Schülern im Blick auf ein lebens‑ Kantonale oder von einem Kanton aner‑ langes Lernen grundlegende Kenntnisse zu kannte Moturitötsousweise werden im Sinne vermitteln sowie geistige Offenheit und die dieses Erlasses schweizerisch anerkannt, Fähigkeit zu selbständigem Urteil zu fördern. 253 gh5/92
Die Schulen streben eine breit gefächerte, 2Mindestens die letzten drei Jahre sind ausgewogene und kohärente Bildung an, nach einem eigens für die Vorbereitung auf nicht aber eine fachspezifische oder berufli‑ die Maturität ausgerichteten Lehrgang zu che Ausbildung. Die Schülerinnen und gestalten. Durch geeignete Massnahmen ist Schüler sollen zu iener persönlichen Reife dafür zu sorgen, dass die Schüler in den ver. gelangen, die Voraussetzung Für ein Hoch‑ angehendenjohren besonders gefördert und schulstudium sowie Für andere anspruchsvol‑ orientiert werden und dass ein reibungsloser le Aufgaben in der Gesellschaft ist. Die Schu‑ Übertritt gewährleistet werden. len fördern gleichzeitig die Intelligenz, die 3 Bei Maturitütsschulen für Erwachsene Willenskraft die Sensibilität und die physi‑ muss der eigens auf die Maturität ausgerich_ schen Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und tete Lehrgang mindestens zwei Jahre dauern, Schüler. davon zu einem angemessenen Teil im Direkt. 2Mafurandinnen und Maiuronden sind unterricht. fähig, sich Zugang zu neuem Wissen zu erschliessen, ihre Neugier, ihre Vorstellungs‑ krofi und ihre Kommunikationsfähigkeit zu entfalten sowie für sich und in Gruppen zu Art. 7 Lehrkräfte arbeiten. Sie sind geübt im logischen, intuiti‑ In den letzten drei Jahren vor der Motu‑ ven, analogen sowie vernetzten Denken. Sie ritöt ist der Unterricht von Lehrkräften zu ertei‑ haben somit Einsicht in die Methodik wissen‑ len, die das Diplom für das höhere Lehramt schaftlicher Arbeit. erworben oder die eine andere Fachliche und 3 Maiurondinnen und Moiuronden pädagogische Ausbildung mit gleichem beherrschen eine Landessprache und erwer‑ Niveau abgeschlossen haben. ben sich grundlegende Kenntnisse in ande‑ ren nationalen und Fremden Sprachen. Sie sind fähig, sich klar, treffend und einfühlsam zu öussern, und lernen Reichtum und Beson‑ Art. 8 Lehrpläne derheit der mit einer Sprache verbundenen Kultur zu erkennen. Die Moturitötsschulen unterrichten noch “ Mcturandinnen und Moturonden Fin‑ Lehrplänen, die vom Kanton erlassen Oder den sich zurecht in ihrer natürlichen, techni‑ genehmigt sind. Diese Lehrpläne ent5pre_ schen, gesellschaftlichen und kulturellen chen dem gescmischweizerischen Rahmen‑ Umwelt, und dies in Bezug auf die Gegen‑ lehrplon der Konferenz der kantonalen Erzie. wart und die Vergangenheit, auf schweizeri‑ hungsdirektoren. scher und internationaler Ebene. Sie sind bereit, dort ihre menschliche und staatsbür‑ gerliche Verantwortung wahrzunehmen. Art. 9 lernbereiche Moturitöts- und Prüfungsföcher sind Art. 6 Dauer Bestandteile der Lernbereiche, wie sie für den ‘ Die Ausbildung bis zur Maturität muss gesamtschweizerischen Rohmenlehrplan ver. insgesamt mindestens zwölf]ahre dauern. gesehen sind. ab5/92 254
Art. 10 Maturitütsföcher dritten Landessprache zu belegen. Entspre‑ chender Unterricht auf der Sekundarstufe I ‘ Das Maturitötszeugnis weist die Lei‑ kann angerechnet werden. Die erteilte Note stungen in mindestens neun Fächern aus. wird in den Maturitötsausweis aufgenom‑ 2 Diese Fächer sind: men. 0) Fünf obligatorische Fächer, nämlich 2Ziel und Inhalt dieses Kurses werden ‐ Erstsprache durch die Schweizerische Konferenz der kan‑ - zweite Landessprache tonalen Erziehungsdirektoren festgelegt. ‐ Mathematik - Geschichte A r t . 13 Prüfungsfächer ‐- Naturwissenschaften b) vier weitere wählbare Fächer, nämlich Eine Maturitötsprüfung Findet in minde‑ ‐ ein Fach aus dern Lernbereich «Spra‑ stens fünf Fächern statt und z w a r chen», c) in den drei obligatorischen Maturitöts‑ ‐ ein Fach aus dem Lernbereich «Sozial‑ fächern Ersisprache, zweite Landesspra‑ und Geisteswissenschaften» oder «Natur‑ che und Mathematik sowie wissenschaften», b) in zwei der übrigen Maturitötsföcher nach ‐ ein Fach aus dern Lernbereich «Kunst und freier Wahl. Sport», ‐ ein Fach aus den Lernbereichen «Spra‑ chen», «Sozial- und Geisteswissenschaf‑ Art. 14 Beurteilungsgrundlagen ten», «Naturwissenschaften» oder «Kunst 1Die Maturitötsnoten werden gesetzt und Sport». 3Dieobligatorischen Fächer sind minde‑ 0] in Fächern, wo eine Maturitötsprüfung stens in den letzten drei, die anderen in min‑ stattfindet: aufgrund der letzten Jahreslei‑ destens zwei dieser drei Jahre zu belegen. stung und der Leistung an der Maturitöts‑ prüfung; dabei zählen die Jahres‐ und die Prüfungsleistung zu gleichen Teilen; Art. I 1 Fächerübergreifende Arbeit b) in den übrigen Fächern: aufgrund der letz‑ Im Verlaufe der gymnasialen Ausbil‑ ten Jahresleistungen; dung ist eine grössere schriftliche oder schrift‑ c) in der Föcherübergreifenden Arbeit: auf‑ lich kommentierte fächerübergreifende grund der erbrachten Leistung. Arbeit zu erstellen. Sie kann a||ein oder als 2Zur Beurteilung der Leistungen ist das Gruppenarbeit gemacht werden und ist Erreichen des Bildungsziels gemäss Artikel 5 mündlich zu präsentieren. Die erteilte Note massgebend. wird in den Maturitötsausweis aufgenom‑ men. A r t . 15 Bestehensnormen ‘ Die Maturitötsnoten werden in ganzen Art. 12 Dritte Landessprache oder halben Noten ausgedrückt. 6 ist die 'Im Verlaufe der gymnasialen Ausbil‑ beste, 1 die geringste Note. Noten unter 4 ste dung ist während zweierjahre ein Kurs in der hen Für ungenügende Leistungen. 255 gh 5/92
2 Die Maturität ist bestanden, wenn in b] den Vermerk: «Moturitöisousweis, ausge‑ den neun Moturitä’rsföchern sowie in der stellt nach ...»; Föcherübergreifenden Arbeit insgesamt c) den Namen der Schule, die ihn ausstellt; d) den Namen, Vornamen, Heimatort (für 0) die doppelte Summe aller Noienobwei‑ Ausländer: Staatsangehörigkeit und Ge‑ chungen von 4 nach unten nichfgrösser ist burtsort) und das Geburtsdatum des Inha‑ als die Summe aller Notenabweichungen bers; von 4 nach oben, e) die Angabe der Zeit, während der der b) nicht mehr als drei Noten unter 4 sowie Inhaber die Schule besucht hat; €) keine Note unter 2 erteilt wurde. f) die Moturiiötsnoten der einzelnen Fächer 3 Die Moturitötsprüfung kann einmal nach Artikel 10 sowie das Thema und die wiederholt werden. Note der fächerübergreifenden Arbeit; 9) die Unterschrift des(r) kantonalen Erzie‐' Art. 16 Formerfordernisse hungsdirektors(in) und des(r) Rekbrs(in) an den Ausweis der Schule. ‘ Der Maturitötsousweis enthält: 2Die Noten für kantonal vorgeschriebe‑ 0) die Aufschrift «Schweizerische Eidgenos‑ ne oder andere belegte Fächer können im senschaft» sowie die Kontonsbezeich‑ Moturitöisausweis ebenfalls aufgeführt wer‑ nung; den. Mindestanforderungen für die schweizerische Anerkennung v o n kantonalen Maturitätszeugnium @ osusmomscu: FÄCHER PFLICI-IT-WAHLFÄCHER ‚ _ _ _ ‐ ‚ _ _ _ . Ersfsprache (! ) Zweite Landessprache Mathematik Ein Fach oder Kombination v o n Fächern des lernbereiclu Natomissenschaften (2) im Fach aus dem Lernberench Sprachen | Ein Fach aus den lernbereichen Sozial‑ und Geisteswissenschuffen oder Naturwissenschaften Ein Fach aus dem lernbereich Kunst und Sport Ein Fach aus allen Lembereichen 10 ln!erdiszipliniire Arbeit (= 10. Note) ‘ Bemerkungen: (1) Für Graubünden: Deutsch und Rätoromanisch; (2) Verschiedene Möglichkeiten: (Physik, Chemie oder Biologie], einzeln, zwei, auch alternierend oder als infegraiionsfaeh Naturwissenschaften gh5/92 256
Ill Schweizerische Maturitüts‑ K a mm e n t a r kommission ! . Allgemeines Art. 17 Zusammensetzung‚Wahl Auf Grund ihrer Schulhoheit obliegt es (---1 den Kantonen, die gymnasiale Ausbildung und die entsprechenden Abschlusszeugnisse zu regeln. Ob und wie weit die Moiuritöten Art. 18 Aufgabe den prüfungsfreien Zugang zu den Hoch‑ schulen gewährleisten, ist dagegen Sache ‘ Die Kommission beschliesst über die der einzelnen Hochschultröger; konkret sind “Anerkennung schweizerischer Moturitöisous‑ dies in der Schweiz die acht Universitätskan‑ weise nach Art. 3 dieser Regelung. tone und, für seine beiden Hochschulen, der 2Sie kann Sonderregelungen zulassen, Bund. Verbindliche gemeinsame Richtlinien, umden Kanton und den Schulen Schulverw‑ wie sie das Bundesgesetz über die Hoch‑ che zu ermöglichen. schulförderung seit 1968 vorsieht, gibt es bis 3 Sie organisiert die freien Moturiiöts‑ heute nicht; die bestehenden Richtlinien der prüfungen noch den dafür geltenden beson‑ Schweizerischen Hochschulrekiorenkonfe‑ deren Bestimmungen. renz haben nur Empfehlungschcurokter; eben‑ 4Sie anerkennt gleichwertige ausländi‑ Folls empfehlenden Charakter haben die sche Moturitötsausweise. 1989 von der Conférence universitoire romande erlassenen «Recommcmdotions 5 Sie begutachtet zuhanden des Eid‑ visant Ö harmoniser les conditions d'odmis‑ genössischen Departements des Innern und sion aux houtes écoles romandes». der Schweizerischen Konferenz der kantona‑ Seit dem «Bundesgesetz betreffend die len Erziehungsdirektoren die Fragen der Freizügigkeit des Medizinalpersonals» Muturitöfsonerkennung. (1877) ist der Bund befugt, die Zulassung zu den eidgenössischen Medizinolprüfungen zu regeln. Gesiützt darauf hat der Bundesrat erstmals 1880 Bestimmungen über die eid‑ IV Rechtsschutz genössische Anerkennung kantonaler Motu‑ ritölszeugnissse aufgestellt. Die Anerken‑ (-- ‚i nungsbedingungen wurden in der Folge mehrfach revidiert und ab 1926 Formell auch ouF das ETH Gesetz abgestützt. Als einziges Instrument zur Koordination der Maturiiöten V Übergangs- und und des Hochschulzugonges in der Schweiz Schlussbesl‘immungen erhielt die Maturitöts-Anerkennungs‑ (---1 Verordnung (MAV), trotz schmaler Rechtsgrundlage und iohrzehntelonger ein‑ 1.7.1992 seitiger Ausrichtung auf die Medizinstudien, 257 gb 5/92
eine zentrale bildungspolitische Bedeutung. rer (VSG) die Expertenkommission «Mittel‑ Sie setzt faktisch die N o r m für die allge‑ schule v o n morgen» ein. Diese Kommis‑ meine Hochschulreife und dient dadurch sion hatte alle Fragen im Zusammenhang mit sowohl den Hochschulirögern wie auch den einer tiefgreifenden Neugestaltung der Mit‑ Nichi-Hochschulkentonen. Andererseits be telschule zu prüfen. Der 1972 vorgelegte und einflusst sie in hohem Muss die Lehrinhalte in eine breite Vernehmlassung geschickte und die Strukturen der Gymnasien. Grundlagenbericht löste z w a r ein grosses Die letzte Toialrevision der Moiuriiöis‑ Echo aus, die Diskussion mündete indessen in Anerkennungs-Verordnung im Jahre 1968 keinen allgemeinen Konsens. Auch wenn ihm und die 1972 kurz darauf erfolgte weitere kein direkter messbarer Erfolg beschieden Revision erweiterten mit der Aufnahme neuer war, so beeinflusste er doch die weitere Fächer und der Umschreibung neuer, gleich‑ gesomfschweizerische Diskussion erheblich. berechtigter Maiuriiötstypen den Ge1iungs‑ So wurden verschiedene Reformen in vielen bereich erheblich. Mit ihrem Ziel, generell Schulen in Angriff genommen oder voremge die Hochschulreife zu definieren, entfernten trieben, die sich oufdiese Vorarbeiten abstüt‑ sie sich allerdings noch mehr von ihren zen Rechtsgrundlagen. In den Jahren 1976‐1982 beschäftigte Heute drängt sich eine Neuregelung sich die EDK intensiv mit der Frage, wie die auf, um Aenderungen im Bereich der Gym‑ Anzahl der Fächer und die Anzahl der Motu‑ nasien und der Hochschulzulossung Rech‑ riiöisiypen reduziert werden könnten. Auch nung zu tragen und um zeitgemösse Refor‑ diese Arbeiten Führien schliesslich in ihrer men zu ermöglichen. Gleichzeitig wird Houpisiossrichfung ZU keinen konkreten geprüft, ob die Moturiiötsonerkennung auf Reformproiekien. Immerhin fanden ober eini‑ eine neue rechtliche Basis gestellt werden ge Überlegungen in bescheidenem Rahmen kann, indem der Bund und die Kantone Eingang in die Teilrevision der MAV vom 2, die Anerkennung gemeinsam regeln. Juni 1986. Bereits damals war man sich Entsprechende Lösungen werden zur Zeit indessen einig, dass in einer weiteren Phase abgeklärt. Die Vernehmlassungsvorloge die geltende, im Wesentlichen aus dem Jahre spricht sich im Einzelnen darüber nicht aus 1968 stammende Moiuritöts-Anerkennungs‑ und beschränkt sich auf die inhaltliche und Verordnung, einer Toiolrevision zu unterzie‑ organisatorische Regelung der Moturitüison‑ hen sei. erkennung. Vor allem zwei Elemente haben dann die weitere gesomischweizerische Diskus‑ sion entscheidend geprägt, nämlich einer‑ 2. Neue Enhrvicklungen seits die von der Kommission G y m n a . Die Diskussion um die Entwicklung des sium-Universilöf (KGU) erarbeiteten 10 schweizerischen Mifielschul- und Meiuritäts‑ Thesen zum Zweckortikel der MAV 68 und wesens war in den letzten zwei Jahrzehnten andererseits die seit 1982 vorbereitete, im sehr lebhaft. Vor gut 20 Jahren setzte die Oktober 1987 von der EDK definitiv Schweizerische Konferenz der kantonalen beschlossene Erarbeitung eines gesamt. Erziehungsdirektoren (EDK) auf Anregung schweizerischen Rahmenlehrplans für des Vereins Schweizerischer Gymnasialleh‑ die Maturifötsschulen (RLP). 911 5/92 258
Vor diesem Hintergrund, angeregt Bedeutung ist andererseits der Plan, die durch mancherlei Vorstösse von Kantonen, Berufsbildung aufzuwerfen, eine Berufs‑ Schulen, Rektoren und Lehrern, aber auch in mal'urität (vgl. Abschnitt 9) einzuführen Kenntnis der auf europäischer Ebene voran‑ und neben den wissenschaftlichen Hochschu‑ schreitenden Entwicklung, hat die Eid‑ len künftig auch Fachhochschulen zu führen. genössische Muturitötskommission Zumindest grundsätzlich ist das Gymnasium (EMK) im Einvernehmen mit dem Eidg. vom Druck befreit, in einem breiten Masse Departement des innern (EDI) im Herbst auch als Vorbildung für höhere berufliche 1990 beschlossen, die Revision der M AV Kader zu dienen. Eskann und soll sich damit nunmehr aufzugreifen. weiterhin primär auf den Universitätszugong Die Entwicklung eines Rahmenlehr‑ und auf seine Aufgabe konzentrieren, eine plans ist ein eigenständiges Ziel: ein Kon‑ anspruchsvolle breite Allgemeinbildung zu sensus über die Bildungsziele ist für die EDK vermitteln. notwendig, unabhängig davon ob die Aner‑ kennungsbedingungen neu gestaltet werden 3 . Wa r u m eine n e u e oder nicht. In dem Sinne hat der RLP als. Emp‑ Feh1ung gemäss Art. 3 des Schulkonkordats Anerkennungsregelung? von 1970 die Rolle eines Grundlagendo‑ Die anerkannte Maturität unserer konto kumenfs für die Weitereniwicklung nalen Gymnasien geniesst mit ihrem Anfor‑ des Gymnasiums im allgemeinen. Bei derungsprofil im In- und Ausland einen guten der Anerkennung der Maturitötsausweise Ruf. Dennoch ist die Zeit reif Für eine Totalre‑ wird er zudem zu einem mossgebenden Refe‑ vision der Anerkennungsregelung, wie sie renzdokument, auf das sich die Anerken‑ seit längerer Zeit postuliert wird. Die wichtig‑ nungsbehörde abstützen wird. sten Gründe dafür sind: In den Jahren 1990 und 1991 haben die EMK und der Ausschuss Gymnasium ‐ Die Zulassungsregelungen der (AGYM) der EDK, der das Rahmenlehrplan‑ schweizerischen Hochschulen ha‑ proiekt leitete, ihre parallelen Vorhaben ben sich in den letzten Jahren verändert. zwar eigenständig betrieben, aber auch so War der eidgenössisch anerkannte Motu‑ koordiniert, dass der RLP-Eniwurf und die Vor‑ ritötsabschluss am Ende des Gymnasiums schläge Für eine revidierte Anerkennungsw‑ bisher eindeutig das Haupttor, haben gelung sich ergänzen. sich inzwischen an den einzelnen Hoch‑ Das Gymnasium und die gymnasiale schulen vielerlei Nebentore aufgetan, die Maturität sind zudem mitwichtigen Neue‑ den Einstieg in die Hochschule ebenfalls rungen in anderen Bereichen der ermöglichen. Es ist an sich begrüssens‑ Sekundarstufe II konfrontiert. Dazu wert, dass man auf unterschiedlichen gehört einmal die Konsolidierung der Wegen Zugang zur Hochschule Finden Diplommiflelschulen, die mit dem Roh‑ kann. Als Beispiel in diesem Zusammen‑ menlehrplan für die Diplommiflelschulen der hang sind etwa die Richtlinien betref‑ EDK (1984) und den entsprechenden Aner‑ fend den Hochschulzugang v o n kennungsrichtlinien (1987) eine gesamt‑ Inhabern v o n Primarlehrpufenl‘en schweizerische Abstützung erhielten. Von von 1982 zu erwähnen, mit denen eine 259 gh 5/92
Art interkuntonale Anerkennung der turanden haben z w a r keine Probleme des musisch‐pödagogischen Maturität einge‑ Zugangs zu anderen europäischen Hoch‑ führt wurde. Was durch eine veränderte schulen, der umgekehrte Weg ausländi‑ Zulassungspolitik der schweizerischen scher Studienanwörter wird aber immer Hochschulen in Bewegung gesetzt wur‑ schwieriger. Wenn wir uns ganz abschot‑ de, erfordert eine Neuproiilierung des ten würden und nicht Gegenrecht ausüb‑ Gymnasiums und damit eine Neudefini‑ ten, würden wir uns mit der Zeit selbst iso‑ tion dessen, was aus gymnasialer Sicht lieren. Ohne sich hier eilfertig ienen als Hochschulreife anzusehen ist. europäischen Tendenzen anzuschlies‑ In einzelnen Kantonen ist die gymnasiale sen, die aus dern gymnasialen Bildungs‑ Ausbildung in Bewegung geraten. Man weg auch den für die Mehrheit der kann die Bewegung einerseits als Diffe‑ Jugendlichen anzuvisierenden Weg renzierungsvorgang gegenüber beste‑ machen möchten, bleiben Entwicklungen henden Bildungsangeboien verstehen, zu bedenken, von denen die Schwaz sie lässt aber auch Strukturanpas‑ gesellschaftlich jetzt schon miibetroffen sungen gegenüber bisher praktizierten ist. Allerdings kann es in der Schweiz Modellen des gymnasialen Bildungswe‑ nicht das Ziel sein, Maturandenquoten zu ges erkennen. Die bisherige MAV, die erreichen, wie sie in gewissen andern trotz der Vielfalt an gymnasialer Ausbil‑ europäischen Ländern vorhanden sind, dungspraxis in der Schweiz so etwas wie zumal in den entsprechenden Zahlen oft eine gemeinsame Richtlinie und Klammer auch Maturanden mit sog. Fakultätsreife bildete, kann von diesen Entwicklungen oder einem berufsbildenden Abschluss nicht unberührt bleiben. Dies zeigt sich eingeschlossen sind. auch daran, dass von Schulen, aber auch Der in Art. 13 der geltenden MAV vorge‑ von Kantonen immer häufiger Anfragen sehene rechtliche Konnex zwischen den an die EMK kommen, ab neu anvisierte inhaltlichen Anforderungen an den aner‑ Lösungen mit bestehenden Normen der kannten Schulen (Lehrpragramme) und MAV vereinbar seien. Eine neue MAV, den in der Prüfungsverordnung für die bzw. eine andere Anerkennungsrege‑ Freien eidgenössischen Maturitatsprüfun‑ lung, muss gerade auch den Rahmen‑ gen verankerten Stoffprogrammen (Prü_ charakter deutlicher als bisher hervor‑ Fungsprogramme) ist in der Praxis miss. heben und damit zudifferenzierten Lösun‑ verständlich. Oft besteht die irrige Auffas‑ gen animieren. Namentlich die FünfMatu‑ sung, in den Gymnasien müsste im Detail ritötsiypen erweisen sich als eine zu star‑ das unterrichtet werden, was für die eid‑ re und zum Teil auch von der Entwicklung genössischen Maturanden (zwangslöu_ überholle Fessel für sinnvolle Reformen. Hg, da sie keine anerkannte Schule besu‑ Die Frage nach der «Europaföhig‑ chen) ausführlich in der Prüfungsverord‑ keit» der schweizerischen Maturität ist in nung festgelegt ist. Der Rahmenlehrplon den letzten Jahren aktuell geworden. Die bringt hier mehr Zielklarheit, Art. 13 MAV Schweiz wird künftig die europäischen wäre also ohnehin überholt. Anerkennungskonvenfionen im Hoch‑ Schliesslich ist die heutige MAV in ihrer schulbereich anwenden. Schweizer Ma‑ historisch gewachsenen Ausprägung ein gh5/92 260
wenig kohärentes Dokument. Die Fördern. Was sich bewährt hat, soll wei‑ Regelungsdichfe ist zu hoch. Einige terbestehen, Neues von gleicher Qualität Bestimmungen sind eher gutgemeinie Rot‑ muss aber möglich werden. schlöge als Anerkennungsregeln (z.B. die Forderung nach sinnvoller Staffelung des Fremdsprachenunierrichis oder die Alters‑ 5. Ziele einer n e u e n Anerkennungs‑ regelung bestimmungen). Mit einer neuen Regelung der Anerken‑ nung sollen folgende Ziele erreicht werden: 4. Einige Konstanten Bei ieder Gescmterneuerung von Be‑ Schaffung einer eigentlichen Rahmen‑ stimmungen ist vorweg zu fragen, was sich Ordnung, die die für die gesamtschwei‑ bewährt hat und erhalten bleiben soll. Fol‑ zerische Anerkennung von Maiuri’röiscus‑ gende Konstanten sollen weiterhin gehen: weisen wesentlichen Mindestbe‑ stimmungen enthält; ‐ die künftige Anerkennungsregelung muss Aktualisierung des Bildungsziels sich auf eine breite, intellektuell (bisheriger Artikel 7 MAV), wobei das anspruchsvolle und daher selektive Bewährte beibehalten und gleichzeitig Ausbildung abstützen; bisher nicht oder zuwenig beachtete ‐ die gymnasiale Ausbildung bereitet nicht Aspekte neu aufgenommen werden sollen nur spezifisch auf Hochschulstudien vor, (vgl. diesbezüglich auch die Allgemeinen sondern vermittelt auch eine breitge‑ Moiuritöissziele im Rohmenlehrplan); fächerte Allgemeinbildung; Erhöhung der Gestaltungsfreiheit, ‐ wer die anerkannte Maturität erwirbt, d.h. der Möglichkeit für die Kantone und muss auch künftig Zugang zu allen die Schulen, im Rahmen des verfügbaren Hochschulen und zu allen Studien‑ Lehrkräftepotentiols und ihrer Schwer‑ richtungen erholten (allgemeine Hoch‑ punktsetzungen, den Schülerinnen und schulreife, bzw. allgemeiner Hochschul‑ Schülern Wahlmöglichkeiten zu ge‑ zugangk währen; ‐ auch eine künftige Ordnung hat zu Einführung von Pödagogik/Psycho‑ berücksichtigen, dass die Schweiz ein logie und von Philosophie als matu‑ multikulturelles, vielsprachiges Land ist. ritötsrelevanie Pilichi-Wohliöcher; Es ist deshalb wichtig, dass die gymna‑ Konzentration aufs Wesentliche siale Bildung Zugang zu den Sprachen durch Verminderung der für den Matu‑ der eigenen Landsleute und der ritötsabschluss relevanten, zählenden Fö‑ Nachbarn bietet; cher (was nicht nohwendigerweise Reduk‑ ‐ die Revision darf die vielfältigen Formen tion der während der gymnasialen Aus‑ gymnasialer Ausbildung in einem födera‑ bildung unterrichteten Fächer bedeutet); listischen Kontext nicht einschränken. im Sochliche und rechtliche Trennung zwi‑ Gegenteil: sie soll diese Vielfalt im Rah‑ schen den für die anerkannten Schulen men der Anforderungen nationaler geltenden Lernzielen (Rohmenlehrplon Qualitöfs- oder Mindeststandards und die daraus abgeleiteten kantonalen 261 gb 5/92
oder schuleigenen Gymnasiallehrplöne) also zur Aktualität des geltenden Artikels 7, und den an den freien eidgenössischen durchgeführt. Im Ergebnis wurde eigentlich Maturitötsprüfungen gehenden Prüfungs‑ immer festgehalten, dass der bisherige Arti‑ inhalten. kel 7 noch wie v o r eine iougliche Grundlage ‐ Erleichterung einer Verkürzung der darstelle, die nicht wesentlich, höchstens in Ausbildungsdauer auf zwölfjahre; Detoilpunkten geändert oder angepasst wer‑ ‐ Verbesserung der Stellung der dritten den müsse. Landessprache; Der Vorschlag eines neuen Zweckorti‑ ‐ Oeffnung für Schulversucha, die als kels, der von der EMK formuliert Wurde, Element einer kontinuierlichen Schulent‑ nimmt diese Diskussion auf. Er versucht einer. wicklung notwendig sind; seits, die Bestimmung sprachlich zeitgemös. ‐ Schliesslich gemeinsame Ve r a n t ‑ ser zu fassen und betont anderseits einige worfung von Bund und Kantonen. heute eis besonders wichtig angesehene Aspekte stärker (u.a. lebenslanges Lernen selbständiges Arbeiten und Urteilen, Kommul. 6. Vorschläge f ü r eine neue nikotionsföhigkei’r, Arbeiten im Team, geisfi_ Regelung der Anerkennung der ge Offenheit, vernetztes Denken hinsichtlich Maturiföfsausweise der natürlichen, technischen, gesellschofili‑ Die vorliegenden Vorschläge stützen chen und kulturellen Umwelt). sich qui die intensiven Diskussionen der letz‑ Die gymnasiale Ausbildung bereitet ten Jahre über eine Reform unseres Gymna noch wie vor hauptsächlich, wenn euch nicht siums. Sie nehmen die verschiedenen Grund‑ ausschliesslich auf die Aufnahme eines Hoch‑ lagen und Reformansötze auf und entwickeln schulstudiums vor. Die Tatsache, dass ein sie in einzelnen Punkten weiier. Die Vorschlä‑ zunehmend grösserer Anteil von Mittel‑ ge stellen deshalb keine radikale Abkehr vom schülern diesen Weg auch im Hinblick auf bisherigen System oder von bisherigen Ent‑ eine andere Ausbildung oder anspruchsvolle wicklungen dar. Und vor allem - dies sei hier Tätigkeit wählt, soll im Zweckurtikel ge‑ besonders betont- stehen sie im Einklang mit bührend zum Ausdruck gebracht werden, Für der sehr breit und intensiv geführten Diskus‑ den Standard der Ausbildung Wird aber sion um den Rahmenlehrplan, dessen Haupt‑ auch in Zukunft der Hochschulzugang die postula're (Allgemeine Mcturitöisziele) sich entscheidende Messlatte sein. mit den vorliegenden Vorschlägen weitge‑ hend decken. 6.2. Die Frage der Maturitötstypen Die Aufgliederung des Gymnasiums in 6.1. Bildungsziel (Art. 5) sogenannte Typen erfolgte erst zu Beginn Über den heutigen Artikel 7 der MAV unseres Jahrhunderts. Die gegenwärtigen wurde in den letzten paarjohren besonders fünf Maturitötsiypen entstanden dabei Wie viel diskutiert. So hat u.a. die seinerzeitige Folgt aus dem ursprünglich ungeteilten Gym‑ nosnum: Mitielschulkommission der EDK in den 80er Jahren breit angelegte Heorings zur Frage - durch Abspaltung aus A, indem die klag. sischen Sprachen teilweise oder ganz des Bildungsziels des Gymnasiums, mithin gh5/92 262
Übersicht über die Lernbereiche des Rahmenlehrplans u n d deren Fächer Sozial- und NaturMssensch. Kunst und Sport Geisteswiss. und Mathematik \ Auswahl: Auswahl: Auswahl: Auswahl: Zweitsprachen - Philosophie - Physik - Bildnerisches D, F, l, E, Sp., - Pödogogik/Psych. - Chemie - Musik Russ. - Wirtschofi & Recht ‐ Biologie - Sport Alte Sprachen ‐ Geographie ‐ Geographie \ Gr., Lot. (ie nach Kanton] (ie nach Kanton) (Religion ausgenommen) obligatorisch obligatorisch obligatorisch - Ersisproche - Geschichte - Mathematik - Zweite - Naturwissen‑ - Landessprache schoff(en) Dritte Landessprache (Obligatorium 2 Jahre; Note in Zeugnis vermerkt) durch moderne Fremdsprachen erseth eine Motor ohne Typen vorzustellen. Trotz‑ wurden (B, D). dem wird hier eine Maturitötsonerkennung ‐ durch Anerkennung des gymnasialen ohne Typen vorgeschlagen, weil diese Niveaus iener Schulen, die aus neuen Lösung entscheidende Vorteile bietet. naturwissenschaftlichen und wirtschaftli‑ Ein Blick auf den Weg des schweizeri‑ chen Bedürfnissen heraus entstanden sind schen Gymnasiums und der MAV zeigt, dass (C als ehemalige Vorbereitungsschulen der Vorschlag für eine typenfreie Maturität Für die ETH und E als Erweiterung der gar nicht neu ist. Schon im Vorfeld der MAV‑ Hondelsschulen). Revision 1968 wurde in der Expertenkom‑ mission die Meinung vertreten, im Grunde Die heutigen Typen weisen mehr seien die Maturitötsfypen als Varianten des Gemeinsames als Trennendes auf (sie einen gymnasialen Typs zu betrachten. Die‑ unterscheiden sich nur durch die zwei ser Gedanke tauchte profilierter wieder auf, typenspezifischen gegenüber den übrigen als es 1972 um die Anerkennung der Typen neun Fächern). Daher war es auch möglich, D und Eging. Beide Mole sah man aber von sie bei der eidgenössischen Anerkennung einer Weiterverfolgung des Gedankens ab, gleichwertig zu behandeln und den allgemei‑ weil man einerseits nicht zu viel auf einmal nen Hochschulzugong zu gewährleisten. verändern wollte und konnte und anderseits Die Typengliederung hat sich in der die Voraussetzungen in den einzelnen Konto‑ Schweiz inzwischen eingebürgert, so dass es nen noch zu verschieden waren. Auch schien auf den ersten Blick schwer fallen mag, sich es im damaligen Zeitpunkt wichtiger, dass 263 gh 5/92
die neuen Fächer überhaupt anerkannt wur‑ Fächer aufnehmen und Weiterentwicklungen den: die Abspaltung neuer Typen stellte den ermöglichen zu können. Der Verzicht a u f Preis Für diesen Kompromiss dar. Typen löst das Problem besser. Inzwischen haben sich die Typen verall‑ Auch eine solche Maturität muss natür‑ gemeinert und deren soziale «Werihier‑ lich die gestellten Houptanforderungen erfül‑ achie» ist nicht mehr so ausgeprägt. Die Dis. len: kussion um das Niveau der neueren Typen ‐ Erhaltung der bisherigen Allgemeingül‑ hat sich verscchlichf. Die Ungleichheiten tigkeit bei der Typenbildung und der Behand‑ ‐ Durchführbarkeit an allen Moturitöts‑ lung der Fächer springen allerdings ins schulen. Auge: der Typ A mit Griechisch als Spezifi‑ Beide Bedingungen sind, nicht zuletzt kum stellt weniger als 4% der Maiuritäten und auch mit Blick auf die Vorschläge betreffend wird kaum noch in eigenen Klassen unter‑ die Fächerkombinationen, erfüllt. Solange richtet. Ergilt noch wie vor aber als «Matura‑ hinsichtlich der Fächer die Auswuhlre‑ typ», während Fächer wie Philosophie und geln eingehalten werden, ist die Allgemein. Pödcgogik/Psychologie nicht einmal als gültigkeit der Matura grundsätzlich nicht in Maiuraföcher gelten. Frage gestellt. Esist damit zu rechnen, dass Die Sozialwissenschcfien sind vertreten, es in Zukunft immer Schulen geben wird, die Fristen aber mit Ausnahme der Wirtschafts‑ 2.8. die Bezeichnung Moihemotisch-Noiur. fächer die Existenz von Hilfsdisziplinen, etc. wissenschaftliches Gymnasium trogen wer. Eine Neuregelung der Anerkennung kann den. Die sozio-pödagogischen (AG) oder diese Ungleichheiten nur dadurch beheben, musischen Moiuriiöien (BL und GE), die noch dass mit Ausnahme der Kernföcher, alle nicht schweizerisch anerkannt sind, haben übrigen Fächer aufeinegleiche Ebene gestellt Platz in diesem System. werden und ein Wahlfachsysfem einge‑ Führt wird. Die Unterteilung in Typen ist somit 6.3. Die Dauer der gymnasialen nicht nötig. Schulen, die fachliche Schwer‑ Ausbildung (Art. 6) punkte setzen wollen (z.B. in den Spra‑ chen oder in der Naturwissenschaften) haben Bezüglich der Gesamtdauer der Ausbil‑ diese reglemeniarische Stütze nicht nötig. dung bis zur Prüfung übernimmt der Vor‑ Die Frage, ob die Reduktion der schlag die bisherige Lösung. Er entspricht Typen auf zwei oder drei sinnvoll wäre, auch dem vom Schulkonkordal‘ von i 970 wurde ernsthaft geprüft (man konnte hier auf gesetzen Rahmen, der 12-13 Schuliuhre Studien des Proiekts «Reduktion der Motu‑ voraussetzt. ritötsiypen und -Föcher» der EDK von 1980 Umzu vermeiden, dass Moturandinnen zurückgreifen). Beide Lösungen wurden ein‑ und Moturcmden und Studierende immer Spö‑ deutig abgelehnt: bei drei Typen würde sich fer abschliessen, soll künftig grundsätzlich die Umstellung kaum lohnen, zwei Typen v o n einem l2iöhrigen Ausbildung;‑ würden die überholte Dichotomie zwischen gang bis zur Matura ausgegangen werden_ Geistes» und Naturwissenschaften festschrei‑ Die Reduktion der Zahl der Moiuroföcher ist ben. ln iedem Fall müssten neu umschriebene (auch) als ein Beitrag an dieses bildungspoli. Typen offen gehalten werden, um neue tische Ziel zu sehen. gh 5/92 264
Umstrittener ist dagegen die Frage, wel‑ EDK‐Bericht «Die Ausbildung der Lehrer für che Mindestdauer des spezifisch gymnasia‑ die Sekundarstufe II», Bern, 1989). len Lehrgangs den Kantonen und den oner‑ kannten Schulen gegenüber vorgeschrieben werden sell. Die bisherige MAV schrieb 6.5. Rahmenlehrplan und einen mindestens vieriöhrigen Zyklus vor. Gymnasiallehrplüne (Art. 8) Auch wenn nicht beabsichtigt war, in die Wie bereits erwähnt, wird der Rah‑ Schulstruktur der Kantone einzugreifen, erga‑ menlehrplun in Zukunft das grundle‑ ben sich daraus immer wieder Missverständ‑ gende Referenzclokument für die nisse. Die Kantone weisen zu Recht darauf Gymnasiallehrplöne der Kantone und hin, dass die Organisation der Sekundarstufe Moiuritöisschulen sein. Der Unterricht muss I, die Teil der obligatorischen Schulzeit ist, noch diesen Vorgaben gestaltet sein, wenn nicht von der Moturitötsonerkennung her ein Moturitötszeugnis anerkannt werden will. geregelt werden darf. Auf den Rohmenlehrplan ausgerichtete Gym‑ Deswegen und weil heute schon mehre nasiallehrplöne, bzw. ein Unterricht, der sich re Kantone ein dreiiöhriges Gymnasium danach ausrichtet, sind eine Mindestanforde‑ führen, ist konsequenterweise von dieser rung Für die Anerkennung eines Moturiiöts‑ Mindestdauer auszugehen. Demi! sollen cusweises. Die neue Anerkennungsregelung keineswegs längere gymnasiale bezieht sich auf die Struktur des Rah‑ Ausbildungsgönge, die bereits in der menlehrplans, d.h. auf seine Lernbe‑ Sekundarstufe I beginnen, benachteiligt reiche und Fächer. werden. Wo ein dreiiöhriges Gymnasium Für die Prüfungsprogromme der eid‑ geführt wird, hat die Sekundarstufe I die genössischen Prüfungen, die z w a r die glei‑ geeigneten Schülerinnen und Schüleraufdos chen Ziele ansteuern aber nicht in der Form Gymnasium hin besonders zu fördern. eines Rahmenlehrplans abgefasst werden können, muss in einer späteren Phase eine 6.4. Qualifikation der Lehrkräfte eigene Lösung gefunden werden, auf die hier (Art. 7) nicht eingegangen werden kann. Für einen reibungslosen Uebergang zu Bisher wurde in der MAV (Art. 12.2d) den Hochschulen ist es in gewissen Fällen eine Ausbildung vorausgesetzt, bei der ein wünschbar, dass die Anforderungen der Diplom als Lehrer für eine Maturitötsschule Hochschulen etwas detaillierter definiert oder iediglich ein Hochschulstudium, bzw. werden, als das im Rohmenlehrplon möglich ein anderes, gleichwertiges Diplom die ist. Im besonderen Falle der Mathematik Norm war. Wegen der unterschiedlichen hat die Schweizerische Hochschulrektoren‑ Voraussetzungen in den Kantonen konnte die konferenz ein «Anschlussprogramm» ausge‑ erforderliche pädagogische Ausbildungs‑ arbeitet. Esist denkbar, dass die zukünftige komponente nicht als Mindesfnorm erhoben Anerkennungsbehörde (die zu schaffende werden. Nun sollen sowohl die fachlich-wis‑ «Schweizerische Moturitätskommission») senschoffliche als auch die pädagogi‑ dem Rechnung tragen wird und bei der sche Ausbildung im Normalfall v o r ‑ Umsetzung des Rahmenlehrplans entspre‑ a u s g e s o i z t Werden (vgl. diesbezüglich den chende Empfehlungen erlässt. Diese sollten 265 gh 5/92
aber nicht die Form von «Minimalstoifpre eines K e r n - und Pflichtwahlfachsy‑ grommen» annehmen (was die Kantone s i e m s ernsthaft erwogen, erprobt und sogar systemwidrig zu einer zu starken Vereinheitli‑ von mehreren Kantonen beiürworietworden. chung zwingen würde), sondern o|s Treff‑ Dieses System löst das Dilemma: die Reduk‑ punkte konzipiert werden (analog zu den tion und Konzentration aufs Wesentli‑ erprobten «EDK-Trefipunkten für den Mothe‑ che bei gleichzeitiger Möglichkeit z u r matikunferricht»). Grundsätzlich sind solche Differenzierung des Fücherqngebat;_ Anforderungen aus Kreisen der Hochschulen Allgemeinbildung wird dadurch gewährlei‑ der zuständigen Anerkennungsbehörde zu stet, dass der Kernbereich als unverzichtba‑ unterbreiten. res Obligatorium für alle gilt. Ausgewo‑ genheit wird dadurch erreicht, dass nicht alle Fächer, wohl aber alle Lern. 6 . 6 . Lernbereiche und Fächer bereiche belegt werden müssen. (Art. 9 - 11 ) Ursprünglich wurde eine Reduktion der lm Bereiche der Fächer gibt es ‐ nicht Fächer auf acht (z.B. wie das Baccalourém erst seit heute - zwei sich scheinbar wider« international) geprüft. Da aber die Schweiz strebende Tendenzen: Einerseits wird vom ein sprachpolitischer Sonderfall ist und wir Gymnasium verlangt, dass es sich neuen die Pflege der zweiten Landessprache als Fachgebieten öffnet, ia dass es gar neue nationale Aufgabe betrachten, kam hier kein Fächer in den Kanon aufnimmt. «Philoso‑ Verzicht in Frage. Die vorgeschlagene phie», «Pädagogik», «Psychologie», «Tech‑ Lösung zielt deshalb auf eine Maturität m i t nik», «Umwelt», «Medien» sind nur einige n e u n Fächern, eine Föcherzohl, die im der Stichworte, die in diesem Zusammen‑ internationalen Vergleich immer noch eine hang Fallen. Anderseiis ist die Klage über die unerreicht breite Allgemeinbildung Vielzahl oder die relativ grosse Zersplitterung gewährleistet. in zuviele Maturitötsföcher bekannt. Das Ziel Die Reduktion der zählenden Fächer der Reduktion der Anzahl Fächer gerät in bedeutet nicht von vorneherein die Reduktion Widerspruch zum OH verständlichen der Zahl der belegbaren oder obligatori. Wunsch, neue, aktuelle Fachbereiche zu schen Fächer. Esgeht hier n u r um die Min‑ unterrichten. destnorm der Für das Bestehen der Motur Im Bericht der EDK über die Reduktion relevanten, zählenden Fächer. Der Ver‑ der Maiuriiötstypen und Maturiföisföcher schlag unterscheidet zwischen den Motu. (EDK Bulletin No 19, Bern, Januar 1980) ritötsföchern und den Prüfungsföchern. Wie wurde relativ ausführlich auf die hier ansie‑ bisher ist es Sache der Kantone, allenfalls hende Problematik eingegangen. Die Aus‑ zusätzliche Moturitöts- und Prüfungsföcher zu führungen etwa zum radikoien Verzicht auf bestimmen. einzelne Fächer, zum frühzeitigen Abschluss des Unterrichts in einzelnen Fächern oder zur ‐ Obligatorische Muturitütsfächer Zusammenegung bestimmter Fächer haben (Art, 10.20) auch heufe noch Gültigkeit. Bereits 1972, im Der Kanon der Malurifötsföcher richtet Anschluss anden Bericht Mittelschule v o n sich grundsätzlich nach dem Katalog der morgen und dann 1980, war die Lösung Fächer, wie sie in den Lernbereichen des gh 5/92 266
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