Proiekt MAV Proief CRM - vsg-sspes

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Proiekt MAV Proief CRM - vsg-sspes
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                     Proiekt MAV
                     Proief CRM
Proiekt MAV Proief CRM - vsg-sspes
selber ein Wissensgebiet neu aufbereiten wollen:
Hier die Schwerpunkte des AKAD-Programms.
Das Studium ist unabhängig von Wohnort und Berufsarbeit‑
Beginn jederzeit. Qualitätsbeweis: über 20000 Diplomanden.
                            Einzelfächer   Diplomstudiengänge

               Englisch 0 Französisch      Eidg. Matur, Wirtschaftsmatur,
      Italienisch 0 Spanisch . Latein      Aufnahmeprüfung ETH/HSG

         Deutsche Sprache 0 Deutsche       Bürofachdiplom VSH . Handels‑
            Literatur . Korrespondenz      diplom VSH . Eidg. Fähigkeitszeugnis

            Psychologie . Erziehungs‑      Sprachdiplome Alliance Francaise;
             psychologie . Soziologie      Universitäten Cambridge, Perugia,
             Philosophie . Politologie     Saragossa; Zürcher Handelskammer

                Geschichte 0 Geographie    Eidg. Diplom Betriebsökonom H W V
                                           Zertifikat Qual. Informatik-Anwender
                   Mathematik 0 Physik     Eidg. Diplom Wirtschaftsinfonnatiker
                     Chemie . Biologie     Eidg. Diplom Organisator
                                           Eidg. Diplom Buchhalter/Controller
                Buchhaltung 0 Informatik
                                           Eidg. Fachausweis Treuhänder
                       Wirtschaftsfächer
                                           Eidg. Diplom Bankfachleute

                            Persönliche Auskünfte:
    AKAD-Seminargebäude Jungholz         AKAD-Seminargebäude Seehof
                           (Oerlikon)    Seehofstrasse 16, 8008 Zürich
      Jungholzstrasse 43, 8050 Zürich    AKAD-Seminargebäude Minerva
                Telefon 01/307 33 33     Scheuchzerstrasse 2-4, 8006 Zürich
‐    ‐      ‐      ‐   ‐     Infomationscoupon ‐             ‐    ‐    ‐    ‐>g3
                                                                        069/055
An AKAD, Jungholzstrasse 43, 8050 Zürich
Senden Sie mir bitte unverbindlich Ihr ausführliches Unterrichtsprogramm
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Plz./Wohnort:

                                                                 Keine Vertreter!
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lv' mnasium                                                                      B°"‘”°

               BIVHIEIIM
           Nr. 5                                                             14. September 1992

           lnhaltsVerzeichnis / Index
           Verena E. Müller
           Zu diesem Heft‐ Editorial                                                          248
           Einleitung ‐ Introduction                                                          250
           Die Anerkennung von kantonalen Moturitötsousweisen                                 253
           Loreconncuisscnce des certificots de maturité cantonoux                            272

     "„_
           _
      ' lnformationen/Tour d’horizon
           Nachrichten des VSG /   Les ocfivités de lo SSPES

        Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrer
     1’ Centre suisse pour le perkctionnement des professeurs de I'enseignement secondaire
                                                                                              29 1

                                                                                              297
           Bildungspolitische Kurzinformationen/Politique de l‘éducotion                      302
           Leserbriefe/ N05 iecteurs nous écrivent                                            307
‘'         Impressum                                                                          3 ] 8

           Stellenanzeigen / Pieces vocon’res                                                 3 ] 9

           Titelbild: Manfred Ziegele, Zürich-Pfoffhousen

                                                               247                      gb 5/92
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Zu diesem Heft ‐ Editorial

      Endlich liegt er auf dem Tisch, der Ent‑    einmal mehr einen Studienplatz on der Hoch.
wurf der neuen MAV. Der Zentralvors'rand          schule.
des VSG wünscht, dass sich alle Kolleginnen            Damit bliebe die intellektuelle Neugier,
und Kollegen mit diesem wichtigen Papier          die Freude am Lernen und...? Was und Wie
auseinandersetzen. Deshalb beschloss er,          gelernt werden wird, entscheiden Sie, liebe
eine ganze Nummer unseres Vereinsorguns           Kollegin, lieber Kollege, mit. Nicht   Fürdie
zu «opfern», auf dass zwischen Romanshorn         Schule, sondern Fürs Leben lernen wir io alle,
und Genf, Chiasso und Basel niemand be‑           wie esdie alte Weisheit so schön ausdrückte!
haupten könne, er/sie habe von nichts ge‑                                  Ihre Verena E. Müller
wusst. Die Lehrkräfte der Gymnasialstufe ste‑
hen vor äusserst schwierigen Entscheiden,
die für die nächste Generation von grosser
Tragweite sein werden.                                  Le proiet de la nouvelle CRM est enfin
      Zwar bin ich Historikerin und böse Zun‑     disponible. Désireux de donner ö toutes et
gen könnten mir vorwerfen, ich hätte eine ge‑     tous mafiére & réf|exion‚ le Comité central de
wisse Tendenz, die Vergangenheit zu ver‑          la SSPES (: décidé de «sacrifier» un numéro
klären (vielleicht tue ich esgerade nicht, weil   complet du Gymnasium Helvelicum ö ce $Uiet
ich mich darin etwas auskennel)‚ doch bin         brülont, oFin que de Genéve & Romanshorn et
ich für einmal überzeugt, dass es vor 35 Jah‑     de Böle & Chiasso, personne ne puisse pré_
ren leichter war, iungen Menschen den Sinn        tendre nepas sovoir de quoi il s'ogit. Degro‑
von Schule und Bildung klar zu machen. Wer        ves décisions reposent sur le corps profes.
nicht aus intellektueller Neugier die altmodi‑    sorol gymnasial, décisions qui auront une im‑
schen Holzbänke drückte, hatte zumindest          portance cruciole pour la génération & venir.
die Aussicht, es dank Schulabschluss wirt‑              Je suis historienne ‐ et de mouvoises
schaftlich auf einen grünen Zweig zu brin‑        longues pourroienf me reprocher d'obsewer
gen. Meine Klassenkollegen sind heute Chef‑       le passé d’un oeil portiol (mais, le connois_
ärzte, Anwälie mit Niederlassungen an er‑         sont, i'évite peut-étre ce piége)... Pour Une
sten Adressen, einer ist Regierungsrat, ein       Fois cependont, ie suis persuadée qu'i| éfqif
anderer Mitglied der Swissair-Direkfion.          plus focile, il y a 35 ans, d'expliquer aux ieu‑
1992 garantiert der Besuch eines Gymna‑           nes le sans du gymnose et de la formation
siums weder den wirtschaftlichen noch den         qu'il proposait. Celui qui ne s'asseyait POS
sozialen Aufstieg, in Kürze vielleicht nicht      sur les vieux boncs de bois por pure euriosité

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inle|leciuelle ovoi‘r cu moins en vue d'obtenir,                           cial   accru... ni méme peut‐éfre une                       place
une fois sa mafurité en poche, une place de                                dans une éco|e supérieurel
travail en er ‐ en un met, de «réussir» dans la                                  Restent lo curiosité intellectuelle, le plai‑
vie. L‘un de mes onciens comorodes de clos‑                                sir d'apprendre, lo...? C'est vous qui déci‑
se est ouiourd'hui conseiller d'f5’rot, |'outre                            dez, chéres et chers collégues, ce que nous
membre du comifé directeur de Swissair. Je                                 apporterons (: nos futurs étudion'rs, et com‑
compte dans ma promotion plusieurs méde‑                                   ment nous le leur présenterons. Nous n'op
cins-chefs et des ovocofs renommés, pour ne                                prenons pas pour |'école mais pour la vie, dit
citer qu'eux. En 1992, le gymnase ne garan‑                                la sagesse populoirel
iit plus ni succés économique, ni prestige so‑                                                                           Verena E. Müller

Ärger und Reparaturen mit Matten vermeidbar:                                 Jetzt Osteuropa entdecken!
Nur HUGO bietet 2 Superlösungen:                                             Einheimische Verfreler
                                                                             begleiten Ihre
                                                                                                      von   Kullur und Bildung organisieren und

1. HOCO-MOBIL:                                                               Klussenreise              Maturareise
Europ. Pat.n 138 774                                                         Studienreise              Arbeitswoche
                                                                             auf Wunsch mit Akh'vprogramm:
                                                 Springen mit be‑            Reiten - Velofahren - Kanufahren - Jazztunz ‑
                                                 stem   Komfort.             Volkstanz - Saalsporl
                                                  danach einfach zu‑
                                                                             Ihre tschechischen Kolleginnen und Kollegen bielen Ihnen zum Bei.
                                               A„ sammenklappen              spiel:
           M   ‚ c . .       „ „               " und wegfahren an
                                                                             9 Tage Prag und Ostböhmen
           >-u-.‚            .

           Wo a l n ‚ p . .                       einen geschützten
                                                  Ort oder im Freien         bestens organisiert und begleite!
                                                  abdecken.                  zum Einführungspreis v o n Fr.                 690.-/Person
                                                 Schon so lädt sie nicht     (statt Fr. 780.‐]
                                                 mehr zu Unfug und           Wer kann! schon Ostböhmen?
                         ‚               „;
                                                 Missbrauch ein.             - seine zauberhafte, weit ehend noch intakte landschaft
                                   \ ‘ - a                                   - seine einzigartigen u t o r r e s e r v o f e
                                                                             ‐ seine zahlreichen Schlösser, Klöfler und barocken Städte
                                                                             - ::7° Friedrich Smefanu und Bohunlav Martinu geboren wur‑
2. Fahrhare Metallabdeckung                                                       en
                                                                             - wo der grosse Philosoph Johannis Amos Comenius lebte
                                                                             - das ehemalige Sudelenland
                                                 Sie wird nach dem           ‐ ein Volk mit einer vielfältigen kulturellen Tradition
                                                 Springen einfach
                                                                             Der Sonderpreis v o n Fr. 690.- pro Person umfussl Folgende Lei«
                                                 über die Matten ge‑         stun en:
                                                 fahren und bietet           Bal?nreise mit Coochefle Schweiz (SI. Margrethen)‐Prog und
                                                 einen optimalen             zurück - Hohluniorkunft in Dop Izummorn mit eig.
                                                                             Dusche/WC ‐ Vollpenlion während ac r Tagen ‐ komplettes
                                                 Schutz.                     Reinpro r a m m [variabel nach Ihren Wünschen) - eigener Bus
                                                                             während es ganzen Aufenthaltes ob Prag und zurück ‐ deutsch‑
                                                                             sprachi . Begleitung und Befreuung während der ganzen
                                        Telefon 031 791233                   Reise - a e Eintritte zuVeranstaltungen, Besichtigungen
 |"!DCD                                 CH-351fl Konolfingan
 SGNMS|UFFE                             Emmentalerstrasse 77                 Ausführliche Informationen erhalten Sie durch
                                                                             Niklaus Keller, Woldheimstr. 63, 6314 Unlerögeri, Tel. 042 72 39

                                                                           249                                                   gh 5/92
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Einleitung ‐ Introduction

Das Ende der Schattenspiele                       gesteckten Rahmen einer neuen RegeIUng
                                                  ausschöpfen wolien und können.
      Seit Anfang dieses Sommers ist es nun
im vollen Licht, was den einen Menetekel und      Wie stellt sich der VSG zur Suche?
andern Verheissung für das schweizerische
                                                         Als «Messlatte» für eine neue Regelung
Gymnasium von morgen ist: das Proiekt einer
«Anerkennung von kantonalen Moturiföten»,         dienen die Postulate GYM2000 _
                                                  MAVZOOO, die bereits zur |e'rzfiöhrigen
als Nachfolgerin der MAV. Damit möglichst
                                                  Plenarversammlung (PV) im GH 6/91 veröf.
viele nachlesen können, worum es nun genau
geht, ist in diesem Heft der Entwurf einer neu‑
                                                  fentlicht und imvergangenen Mai von der De‑
en Anerkennungsregelung, die vom Eid‑             legiertenversammlung (DV) modifiziert und
genössischen Departement des Innern (EDI)         genehmigt wurden. Der Zentralvorstcmd fügt
und vom Vorstand der EDK zur Stellungnah‑         noch das sog. Blockmodell dazu, das _ 015
me bis kommenden März vorgelegt wird,             Alternative ‐ bei der Reduktion der Motu‑
samt Kommentar im vollen Wortlaut abge‑           rifötsiöcher eine bessere «Opfersymmetrie»
druckt.                                           anstrebt und die typenlose Maturität durch
                                                  ein Schwerpunkiiach profilieren will; Sie im.
                                                  den es auf Seite 292 dieser Ausgabe.
Was steht z u r Diskussion?                              An der DV anlässlich der diesiöhrigen
                                                  PV Mitte November in Neuenburg werden
        Es geht um eine fypenfreie Anerken‑       sich die Fach- und Kontonolverbönde zum
 nung mit einer (von vielen als einseitig emp‑    Thema MAV-Revision öussern und die ven ei‑
 fundenen) Reduktion auf minimal 9 Motu‑          ner Arbeitsgruppe redigierte Stellungnahme
 ritötsföcher aus 4 Lernbereichen. In Frage‑      des VSG soll an ousserordentlichen Ver.
 sieht das Bildungsziel gestützt auf den neuen    sammlungen im Februar bzw. März des kom_
 Rahmenlehrplon‚ wofür zwar mehr Gestal‑          menden Jahres diskutiert und z.H. des ED|
tungsraum und grössere Wohifreiheit für           vera bschiedet werden.
Schule und Schüler aber eine wahrscheinlich              Das Ende der Schattenspiele um die
verkürzte Ausbildungsdauer zur Verfügung          MAV-Revision erlaubt nun offene und auch
steht. Klarheit liegt im allgemeinen Zugang       konstruktive Kritik, bei der nicht vergessen
zu den eidgenössischen und kantonalen             werden sollte, dass es auch des Niveaus be.
Hochschulen, doch die grosse Unbekannte           darf und Qualität bringt, wenn neue Wege
ist, wie weit Kantone und Schulen den weiter      gesucht und begangen werden. Esgibt gute

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Proiekt MAV Proief CRM - vsg-sspes
Gründe dafür, dass alle Beteiligten der Ver‑        inconnue reste de sovoir iusqu’ö quel point
    antwortung, die sie Für die Sache und vor al‑       cantons et écoles peuvent et veulent profiter,
    |em für die Betroffenen hoben, gerecht wer‑         des possibilités offertes par le nouveau
    den wollen.                                         cadre.
                                     Otto W. Bossort
                                     Präsident VSG
                                                        Duelle est la position de la SSPES en
                                                        la maliére?
                                                               Les Postulats «GYM      2000 ‐ CRM
    Lu fin des ombres chinoises                         2000» serven'r de iolons pour la nouvelle ré‑
                                                        glementotion. Déiö publiés dans leGH 6/91
            Au début de |'éfé‚ lo lumiére c enfin été   & I'occosion de I'Assemblée pléniére (AP) de
    foite sur ce qui, pour certains, consti’rue un      l'on dernier, ils ont été modifiés et odoptés en
    avertissement Foticlique, pour d’outres une ri‑     moi dernier por |'Assemblée des déléguées
    che promesse pour le gymnose suisse de de‑          (AD). Le Comité central y oioute le dit «Mo‑
    moin: le proiet d’une «Reconncuissance des          déle blocs» qui ‐ en font qu'olternative ‐ per‑
    mofurités cantonales» remplagont l'actuelle         met un meilleur «équilibre des sacrifices» en
    DRM. Afin qu'un public nombreux puisse              cas d'un réduclion des bronches de muturité
    {re)découvrir de quoi il s'agit exactement, le      et qui veut profiler la malurité sans type ou
    proiet d'une nouvelle ordonnonce de recen‑          moyen d'une bronche spécifique. Vous frou‑
    ncissonce des moturités, soumis & consulta‑         vez ce modéle en page 294.

i
    lion ]usqu'en mars prochain par le Départe‑                Lors de I'AD qui euro Iieu lors de I’AP &
    ment fédéral de I’Intérieur (DFI) et le comité      mi-novembre & Neuchötel, les ossociotions

l   directeur de lo CDIP, est imprimé dans ce
    cohier, accompcgné du commentaire com‑
                                                        affiliées s’exprimeront sur le théme de lo révi‑
                                                        sion de l'ORM. Rédigée par un groupe de tra‑
    plet.                                               vail, lo prise de position de lo SSPES devrcnit
                                                        étre discutée |ors des assemblées extroordi‑
                                                        noires de février, resp. de mars de l'année
    De quoi s'agiI-il?
                                                        prochaine, et étre envoyée o l'ottention du
          Le proiet propose une moturité sans           DFI.
    type, caroctérisée por une réduction (iugée               Lo fin du ieu d'ombres chinoises outour
f   portiole por beoucoup) ö un minimum de              de lo révision de I'ORM permet désormais
r   neuf branches de moturité relevant de 4 do‑         une criiique ouverte et construcfive, |oquelle
    maines d'éfudes. L'obiectiF de Formation, dé‑       ne devro pas oublier que de nouvelles voies
i   fini par le nouveou Plan d'étude-Codre, pose        exigent également un niveau et une qualité
    probléme: il garem?“ en effet une morge d'ac‑       tout aussi éievés. ll existe de bonnes roisons
    tion et une possibilité de choix élargies pour      pour que toutes les personnes concernées,
    les écoles et les gymnasiens, mais entrcfine        conscientes de leurs responsubilités en la ma‑
    vraisembloblement une réduction de la durée         tiére et Face aux bénéficioires, se montrent (‘:
    de Formation. Un point est clcir: l'occés           lo houieur de leur töche.
    générol aux écoles supérieures fédéroles ef                                         Otto W. Bossart
    contonoles est ossuré. Cependcmt, lo grande                                         Présideni SSPES

                                                        251                                  9h5/92
Proiekt MAV Proief CRM - vsg-sspes
English, of Course!
                                                A two-year beginners' course to intermediate level
                                                Edition for the Nineties

                                                Die revidierte Edition for the
                                               Nineties will die Frische und
                                               Aktualität des Werks erhalten
                                               und seine Position als nach
                                               wie vor einziges auf die spe‑
                                               zifisch schweizerischen '
                                               Bedürfnisse zugeschnitte "
                                               Engiisch-Lehrmittel stärkéh “
                                               Die revidierte Ausgabe Weis „
                                               unter anderem folge de
                                               Änderungen auf

                         item, Fr.28,80
                       »- »,
                       „nummer3250              DieGrammatikist ‚enützei
                                                freundhcher gestaltet
                 ‐ « ten, Fr. 64.‐ }        . Verstarkung d e s
               Bes‘°“"ummer 3251            kümmunikativen Aspekts.      ÖWichtige Texte auf
  _...___ Ex, Prospekt mit Übeisichi - Ergänzung des Lahrerkom; '        Diskette:
              über‘sämtliche Maieriaii-” ? „meht‘ars ÖUI'Ch iritéräktivé
                  en zu English, of Course!
                 (gratls) = _         , .«      Übungen
                                                     .." “ a .   «

  Name                                         :.
               ___                              im Kommentar. „
 _V°mflmek                                    Jede Kommentarsatewwd
{ Strasse __ä_                                 nach einemfé$tén 3-Spaitep- ,
    „__"_;',n._g= ..
                                               Raster ädfgebaut
Proiekt MAV Proief CRM - vsg-sspes
Die Anerkennung von kantonalen
           Moturitötsausweßen

Originaltext des EDI und der EDK für die Vernehmlassung

                                     (Entwurf)

I       Allgemeines                              wenn sie und die betreffenden Schulen den in
                                                 den Artikeln 4‐16 umschriebenen Mindest‑
                                                 vorschrif'ren entsprechen (Anerkennungsbe‑
Art. 1 Zweck
                                                 dingungen).
     Dieser Erlass regelt die Anerkennung
von kantonalen oder kantonal anerkannten
                                                 Art. 4   Maturitötsschulen
Maturitötsousweisen.
                                                      ‘ Moturitötsschulen sind allgemeinbil‑
                                                 dende Vollzeitschulen der Sekundarstufe II,
Art. 2 Wirkung der Anerkennung
                                                 die mit einem Maturitötsousweis abschlies‑
      ‘ Die Anerkennung weist aus, dass die      sen.
Mafuritö’rscusweise gleichwertig sind und              2Maturitötsschulen für Erwachsene kön‑
den Bedingungen dieses Erlasses entspre‑         nen Teilzeifschulen sein.
chen.                                                  3 Maturitötsschulen können Schülerin‑
     2 Die anerkannten Moturitä’rsousweise       nen und Schüler anderer Schultypen zulas‑
gelten als Ausweise für die allgemeine Hoch‑     sen, sofern deren Vorbildung die Erreichung
schulreife.                                      des Bildungsziels annehmen lässt. In diesem
                                                 Fall sind in der Regel die beiden letzten Jahre
                                                 vor der Maturität zu belegen.

Il      Anerkennungsbedingungen
                                                 Art. 5   Bildungsziel
                                                       ‘ Ziel der Maturitötsschulen ist es, Schü‑
Art. 3 Grundsatz
                                                 lerinnen und Schülern im Blick auf ein lebens‑
     Kantonale oder von einem Kanton aner‑       langes Lernen grundlegende Kenntnisse zu
kannte Moturitötsousweise werden im Sinne        vermitteln sowie geistige Offenheit und die
dieses Erlasses schweizerisch anerkannt,         Fähigkeit zu selbständigem Urteil zu fördern.

                                                 253                                  gh5/92
Die Schulen streben eine breit gefächerte,              2Mindestens die letzten drei Jahre sind
ausgewogene und kohärente Bildung an,             nach einem eigens für die Vorbereitung auf
nicht aber eine fachspezifische oder berufli‑     die Maturität ausgerichteten Lehrgang zu
che Ausbildung. Die Schülerinnen und              gestalten. Durch geeignete Massnahmen ist
Schüler sollen zu iener persönlichen Reife        dafür zu sorgen, dass die Schüler in den ver.
gelangen, die Voraussetzung Für ein Hoch‑         angehendenjohren besonders gefördert und
schulstudium sowie Für andere anspruchsvol‑       orientiert werden und dass ein reibungsloser
le Aufgaben in der Gesellschaft ist. Die Schu‑    Übertritt gewährleistet werden.
len fördern gleichzeitig die Intelligenz, die           3 Bei Maturitütsschulen für Erwachsene
Willenskraft die Sensibilität und die physi‑      muss der eigens auf die Maturität ausgerich_
schen Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und          tete Lehrgang mindestens zwei Jahre dauern,
Schüler.                                          davon zu einem angemessenen Teil im Direkt.
      2Mafurandinnen und Maiuronden sind          unterricht.
fähig, sich Zugang zu neuem Wissen zu
erschliessen, ihre Neugier, ihre Vorstellungs‑
krofi und ihre Kommunikationsfähigkeit zu
entfalten sowie für sich und in Gruppen zu        Art. 7    Lehrkräfte
arbeiten. Sie sind geübt im logischen, intuiti‑          In den letzten drei Jahren vor der Motu‑
ven, analogen sowie vernetzten Denken. Sie        ritöt ist der Unterricht von Lehrkräften zu ertei‑
haben somit Einsicht in die Methodik wissen‑      len, die das Diplom für das höhere Lehramt
schaftlicher Arbeit.                              erworben oder die eine andere Fachliche und
      3 Maiurondinnen und Moiuronden              pädagogische Ausbildung mit gleichem
beherrschen eine Landessprache und erwer‑         Niveau abgeschlossen haben.
ben sich grundlegende Kenntnisse in ande‑
ren nationalen und Fremden Sprachen. Sie
sind fähig, sich klar, treffend und einfühlsam
zu öussern, und lernen Reichtum und Beson‑        Art. 8    Lehrpläne
derheit der mit einer Sprache verbundenen
Kultur zu erkennen.                                     Die Moturitötsschulen unterrichten noch
      “ Mcturandinnen und Moturonden Fin‑         Lehrplänen, die vom Kanton erlassen Oder
den sich zurecht in ihrer natürlichen, techni‑    genehmigt sind. Diese Lehrpläne ent5pre_
schen, gesellschaftlichen und kulturellen         chen dem gescmischweizerischen Rahmen‑
Umwelt, und dies in Bezug auf die Gegen‑          lehrplon der Konferenz der kantonalen Erzie.
wart und die Vergangenheit, auf schweizeri‑
                                                  hungsdirektoren.
scher und internationaler Ebene. Sie sind
bereit, dort ihre menschliche und staatsbür‑
gerliche Verantwortung wahrzunehmen.
                                                  Art. 9   lernbereiche
                                                       Moturitöts- und Prüfungsföcher sind
Art. 6   Dauer
                                                  Bestandteile der Lernbereiche, wie sie für den
     ‘ Die Ausbildung bis zur Maturität muss      gesamtschweizerischen Rohmenlehrplan ver.
insgesamt mindestens zwölf]ahre dauern.           gesehen sind.

ab5/92                                   254
Art. 10 Maturitütsföcher                            dritten Landessprache zu belegen. Entspre‑
                                                    chender Unterricht auf der Sekundarstufe I
       ‘ Das Maturitötszeugnis weist die Lei‑
                                                    kann angerechnet werden. Die erteilte Note
stungen in mindestens neun Fächern aus.
                                                    wird in den Maturitötsausweis aufgenom‑
     2 Diese Fächer sind:
                                                    men.
0) Fünf obligatorische Fächer, nämlich                   2Ziel und Inhalt dieses Kurses werden
‐ Erstsprache                                       durch die Schweizerische Konferenz der kan‑
- zweite Landessprache                              tonalen Erziehungsdirektoren festgelegt.
‐ Mathematik
- Geschichte
                                                    A r t . 13 Prüfungsfächer
‐- Naturwissenschaften
b) vier weitere wählbare Fächer, nämlich                  Eine Maturitötsprüfung Findet in minde‑
‐ ein Fach aus dern Lernbereich «Spra‑              stens fünf Fächern statt und z w a r
   chen»,
                                                    c) in den drei obligatorischen Maturitöts‑
‐ ein Fach aus dem Lernbereich «Sozial‑
                                                       fächern Ersisprache, zweite Landesspra‑
   und Geisteswissenschaften» oder «Natur‑
                                                       che und Mathematik sowie
   wissenschaften»,
                                                    b) in zwei der übrigen Maturitötsföcher nach
‐ ein Fach aus dern Lernbereich «Kunst und
                                                       freier Wahl.
   Sport»,
‐ ein Fach aus den Lernbereichen «Spra‑
   chen», «Sozial- und Geisteswissenschaf‑          Art. 14 Beurteilungsgrundlagen
   ten», «Naturwissenschaften» oder «Kunst
                                                           1Die Maturitötsnoten werden gesetzt
   und Sport».
      3Dieobligatorischen Fächer sind minde‑        0] in Fächern, wo eine Maturitötsprüfung
stens in den letzten drei, die anderen in min‑         stattfindet: aufgrund der letzten Jahreslei‑
destens zwei dieser drei Jahre zu belegen.             stung und der Leistung an der Maturitöts‑
                                                       prüfung; dabei zählen die Jahres‐ und die
                                                       Prüfungsleistung zu gleichen Teilen;
Art. I 1 Fächerübergreifende Arbeit
                                                    b) in den übrigen Fächern: aufgrund der letz‑
     Im Verlaufe der gymnasialen Ausbil‑              ten Jahresleistungen;
dung ist eine grössere schriftliche oder schrift‑   c) in der Föcherübergreifenden Arbeit: auf‑
lich kommentierte fächerübergreifende                  grund der erbrachten Leistung.
Arbeit zu erstellen. Sie kann a||ein oder als             2Zur Beurteilung der Leistungen ist das
Gruppenarbeit gemacht werden und ist                Erreichen des Bildungsziels gemäss Artikel 5
mündlich zu präsentieren. Die erteilte Note         massgebend.
wird in den Maturitötsausweis aufgenom‑
men.
                                                    A r t . 15 Bestehensnormen
                                                         ‘ Die Maturitötsnoten werden in ganzen
Art. 12 Dritte Landessprache
                                                    oder halben Noten ausgedrückt. 6 ist die
       'Im Verlaufe der gymnasialen Ausbil‑         beste, 1 die geringste Note. Noten unter 4 ste
dung ist während zweierjahre ein Kurs in der        hen Für ungenügende Leistungen.

                                                    255                                 gh 5/92
2 Die Maturität ist bestanden, wenn in                 b] den Vermerk: «Moturitöisousweis, ausge‑
den neun Moturitä’rsföchern sowie in der                      stellt nach ...»;
Föcherübergreifenden Arbeit insgesamt                      c) den Namen der Schule, die ihn ausstellt;
                                                           d) den Namen, Vornamen, Heimatort (für
0) die doppelte Summe aller Noienobwei‑
                                                              Ausländer: Staatsangehörigkeit und Ge‑
   chungen von 4 nach unten nichfgrösser ist
                                                              burtsort) und das Geburtsdatum des Inha‑
   als die Summe aller Notenabweichungen
                                                              bers;
   von 4 nach oben,
                                                           e) die Angabe der Zeit, während der der
b) nicht mehr als drei Noten unter 4 sowie
                                                              Inhaber die Schule besucht hat;
€) keine Note unter 2 erteilt wurde.
                                                           f) die Moturiiötsnoten der einzelnen Fächer
      3 Die Moturitötsprüfung kann einmal
                                                              nach Artikel 10 sowie das Thema und die
wiederholt werden.
                                                              Note der fächerübergreifenden Arbeit;
                                                           9) die Unterschrift des(r) kantonalen Erzie‐'
Art. 16 Formerfordernisse
                                                              hungsdirektors(in) und des(r) Rekbrs(in)
        an den Ausweis
                                                              der Schule.
      ‘ Der Maturitötsousweis enthält:                           2Die Noten für kantonal vorgeschriebe‑
0) die Aufschrift «Schweizerische Eidgenos‑                ne oder andere belegte Fächer können im
   senschaft» sowie die Kontonsbezeich‑                    Moturitöisausweis ebenfalls aufgeführt wer‑
   nung;                                                   den.

     Mindestanforderungen für die schweizerische Anerkennung v o n kantonalen Maturitätszeugnium
 @                      osusmomscu: FÄCHER                                  PFLICI-IT-WAHLFÄCHER
                                                                                                   ‚ _ _ _ ‐ ‚ _ _ _ .
                Ersfsprache (! )

               Zweite Landessprache

               Mathematik

               Ein Fach oder Kombination v o n Fächern
               des lernbereiclu Natomissenschaften (2)
                                                                im Fach aus dem Lernberench Sprachen
                                                                                            |

                                                                Ein Fach aus den lernbereichen Sozial‑
                                                                und Geisteswissenschuffen oder
                                                                Naturwissenschaften
                                                                Ein Fach aus dem lernbereich Kunst und
                                                                Sport
                                                                Ein Fach aus allen Lembereichen

                                    10 ln!erdiszipliniire Arbeit (= 10. Note)

‘ Bemerkungen: (1) Für Graubünden: Deutsch und Rätoromanisch; (2) Verschiedene Möglichkeiten: (Physik,
  Chemie oder Biologie], einzeln, zwei, auch alternierend oder als infegraiionsfaeh Naturwissenschaften

gh5/92                                          256
Ill            Schweizerische Maturitüts‑        K a mm e n t a r
               kommission

                                                 ! . Allgemeines
Art. 17 Zusammensetzung‚Wahl
                                                        Auf Grund ihrer Schulhoheit obliegt es
      (---1                                      den Kantonen, die gymnasiale Ausbildung
                                                 und die entsprechenden Abschlusszeugnisse
                                                 zu regeln. Ob und wie weit die Moiuritöten
Art. 18 Aufgabe                                  den prüfungsfreien Zugang zu den Hoch‑
                                                 schulen gewährleisten, ist dagegen Sache
      ‘ Die Kommission beschliesst über die
                                                 der einzelnen Hochschultröger; konkret sind
“Anerkennung schweizerischer Moturitöisous‑
                                                 dies in der Schweiz die acht Universitätskan‑
 weise nach Art. 3 dieser Regelung.
                                                 tone und, für seine beiden Hochschulen, der
      2Sie kann Sonderregelungen zulassen,
                                                 Bund. Verbindliche gemeinsame Richtlinien,
 umden Kanton und den Schulen Schulverw‑
                                                 wie sie das Bundesgesetz über die Hoch‑
 che zu ermöglichen.
                                                 schulförderung seit 1968 vorsieht, gibt es bis
      3 Sie organisiert die freien Moturiiöts‑
                                                 heute nicht; die bestehenden Richtlinien der
 prüfungen noch den dafür geltenden beson‑
                                                 Schweizerischen Hochschulrekiorenkonfe‑
 deren Bestimmungen.
                                                 renz haben nur Empfehlungschcurokter; eben‑
      4Sie anerkennt gleichwertige ausländi‑
                                                 Folls empfehlenden Charakter haben die
sche Moturitötsausweise.
                                                  1989 von der Conférence universitoire
                                                 romande erlassenen «Recommcmdotions
     5 Sie begutachtet zuhanden des Eid‑
                                                 visant Ö harmoniser les conditions d'odmis‑
genössischen Departements des Innern und
                                                 sion aux houtes écoles romandes».
der Schweizerischen Konferenz der kantona‑
                                                        Seit dem «Bundesgesetz betreffend die
len Erziehungsdirektoren die Fragen der
                                                 Freizügigkeit des Medizinalpersonals»
Muturitöfsonerkennung.
                                                 (1877) ist der Bund befugt, die Zulassung zu
                                                 den eidgenössischen Medizinolprüfungen zu
                                                 regeln. Gesiützt darauf hat der Bundesrat
                                                 erstmals 1880 Bestimmungen über die eid‑
IV             Rechtsschutz                      genössische Anerkennung kantonaler Motu‑
                                                 ritölszeugnissse aufgestellt. Die Anerken‑
      (-- ‚i
                                                 nungsbedingungen wurden in der Folge
                                                 mehrfach revidiert und ab 1926 Formell auch
                                                 ouF das ETH Gesetz abgestützt. Als einziges
                                                 Instrument zur Koordination der Maturiiöten
V              Übergangs- und
                                                 und des Hochschulzugonges in der Schweiz
               Schlussbesl‘immungen
                                                 erhielt die Maturitöts-Anerkennungs‑
      (---1                                      Verordnung (MAV), trotz schmaler
                                                 Rechtsgrundlage und iohrzehntelonger ein‑
                                    1.7.1992     seitiger Ausrichtung auf die Medizinstudien,

                                                 257                                gb 5/92
eine zentrale bildungspolitische Bedeutung.      rer (VSG) die Expertenkommission «Mittel‑
Sie setzt faktisch die N o r m für die allge‑    schule v o n morgen» ein. Diese Kommis‑
meine Hochschulreife und dient dadurch           sion hatte alle Fragen im Zusammenhang mit
sowohl den Hochschulirögern wie auch den         einer tiefgreifenden Neugestaltung der Mit‑
Nichi-Hochschulkentonen. Andererseits be         telschule zu prüfen. Der 1972 vorgelegte und
einflusst sie in hohem Muss die Lehrinhalte      in eine breite Vernehmlassung geschickte
und die Strukturen der Gymnasien.                Grundlagenbericht löste z w a r ein grosses
      Die letzte Toialrevision der Moiuriiöis‑   Echo aus, die Diskussion mündete indessen in
Anerkennungs-Verordnung im Jahre 1968            keinen allgemeinen Konsens. Auch wenn ihm
und die 1972 kurz darauf erfolgte weitere        kein direkter messbarer Erfolg beschieden
Revision erweiterten mit der Aufnahme neuer      war, so beeinflusste er doch die weitere
Fächer und der Umschreibung neuer, gleich‑       gesomfschweizerische Diskussion erheblich.
berechtigter Maiuriiötstypen den Ge1iungs‑       So wurden verschiedene Reformen in vielen
bereich erheblich. Mit ihrem Ziel, generell      Schulen in Angriff genommen oder voremge
die Hochschulreife zu definieren, entfernten     trieben, die sich oufdiese Vorarbeiten abstüt‑
sie sich allerdings noch mehr von ihren          zen
Rechtsgrundlagen.                                       In den Jahren 1976‐1982 beschäftigte
      Heute drängt sich eine Neuregelung         sich die EDK intensiv mit der Frage, wie die
auf, um Aenderungen im Bereich der Gym‑          Anzahl der Fächer und die Anzahl der Motu‑
nasien und der Hochschulzulossung Rech‑          riiöisiypen reduziert werden könnten. Auch
nung zu tragen und um zeitgemösse Refor‑         diese Arbeiten Führien schliesslich in ihrer
men zu ermöglichen. Gleichzeitig wird            Houpisiossrichfung ZU keinen konkreten
geprüft, ob die Moturiiötsonerkennung auf        Reformproiekien. Immerhin fanden ober eini‑
eine neue rechtliche Basis gestellt werden       ge Überlegungen in bescheidenem Rahmen
kann, indem der Bund und die Kantone             Eingang in die Teilrevision der MAV vom 2,
die Anerkennung gemeinsam regeln.                Juni 1986. Bereits damals war man sich
Entsprechende Lösungen werden zur Zeit           indessen einig, dass in einer weiteren Phase
abgeklärt. Die Vernehmlassungsvorloge            die geltende, im Wesentlichen aus dem Jahre
spricht sich im Einzelnen darüber nicht aus      1968 stammende Moiuritöts-Anerkennungs‑
und beschränkt sich auf die inhaltliche und      Verordnung, einer Toiolrevision zu unterzie‑
organisatorische Regelung der Moturitüison‑      hen sei.
erkennung.                                             Vor allem zwei Elemente haben dann
                                                 die weitere gesomischweizerische Diskus‑
                                                 sion entscheidend geprägt, nämlich einer‑
2. Neue Enhrvicklungen
                                                 seits die von der Kommission G y m n a .
      Die Diskussion um die Entwicklung des      sium-Universilöf (KGU) erarbeiteten 10
schweizerischen Mifielschul- und Meiuritäts‑     Thesen zum Zweckortikel der MAV 68 und
wesens war in den letzten zwei Jahrzehnten       andererseits die seit 1982 vorbereitete, im
sehr lebhaft. Vor gut 20 Jahren setzte die       Oktober 1987 von der EDK definitiv
Schweizerische Konferenz der kantonalen          beschlossene Erarbeitung eines gesamt.
Erziehungsdirektoren (EDK) auf Anregung          schweizerischen Rahmenlehrplans für
des Vereins Schweizerischer Gymnasialleh‑        die Maturifötsschulen (RLP).

911 5/92                                 258
Vor diesem Hintergrund, angeregt            Bedeutung ist andererseits der Plan, die
durch mancherlei Vorstösse von Kantonen,         Berufsbildung aufzuwerfen, eine Berufs‑
Schulen, Rektoren und Lehrern, aber auch in      mal'urität (vgl. Abschnitt 9) einzuführen
Kenntnis der auf europäischer Ebene voran‑       und neben den wissenschaftlichen Hochschu‑
schreitenden Entwicklung, hat die Eid‑           len künftig auch Fachhochschulen zu führen.
genössische Muturitötskommission                 Zumindest grundsätzlich ist das Gymnasium
(EMK) im Einvernehmen mit dem Eidg.              vom Druck befreit, in einem breiten Masse
Departement des innern (EDI) im Herbst           auch als Vorbildung für höhere berufliche
1990 beschlossen, die Revision der M AV          Kader zu dienen. Eskann und soll sich damit
nunmehr aufzugreifen.                            weiterhin primär auf den Universitätszugong
     Die Entwicklung eines Rahmenlehr‑           und auf seine Aufgabe konzentrieren, eine
plans ist ein eigenständiges Ziel: ein Kon‑      anspruchsvolle breite Allgemeinbildung zu
sensus über die Bildungsziele ist für die EDK    vermitteln.
notwendig, unabhängig davon ob die Aner‑
kennungsbedingungen neu gestaltet werden
                                                 3 . Wa r u m eine n e u e
oder nicht. In dem Sinne hat der RLP als. Emp‑
Feh1ung gemäss Art. 3 des Schulkonkordats
                                                 Anerkennungsregelung?
von 1970 die Rolle eines Grundlagendo‑                  Die anerkannte Maturität unserer konto
kumenfs für die Weitereniwicklung                nalen Gymnasien geniesst mit ihrem Anfor‑
des Gymnasiums im allgemeinen. Bei               derungsprofil im In- und Ausland einen guten
der Anerkennung der Maturitötsausweise           Ruf. Dennoch ist die Zeit reif Für eine Totalre‑
wird er zudem zu einem mossgebenden Refe‑        vision der Anerkennungsregelung, wie sie
renzdokument, auf das sich die Anerken‑          seit längerer Zeit postuliert wird. Die wichtig‑
nungsbehörde abstützen wird.                     sten Gründe dafür sind:
     In den Jahren 1990 und 1991 haben
die EMK und der Ausschuss Gymnasium              ‐     Die   Zulassungsregelungen der
(AGYM) der EDK, der das Rahmenlehrplan‑                schweizerischen Hochschulen ha‑
proiekt leitete, ihre parallelen Vorhaben              ben sich in den letzten Jahren verändert.
zwar eigenständig betrieben, aber auch so            War der eidgenössisch anerkannte Motu‑
koordiniert, dass der RLP-Eniwurf und die Vor‑       ritötsabschluss am Ende des Gymnasiums
schläge Für eine revidierte Anerkennungsw‑           bisher eindeutig das Haupttor, haben
gelung sich ergänzen.                                sich inzwischen an den einzelnen Hoch‑
     Das Gymnasium und die gymnasiale                schulen vielerlei Nebentore aufgetan, die
Maturität sind zudem mitwichtigen Neue‑              den Einstieg in die Hochschule ebenfalls
rungen in anderen Bereichen der                      ermöglichen. Es ist an sich begrüssens‑
Sekundarstufe II konfrontiert. Dazu                  wert, dass man auf unterschiedlichen
gehört einmal die Konsolidierung der                 Wegen Zugang zur Hochschule Finden
Diplommiflelschulen, die mit dem Roh‑                kann. Als Beispiel in diesem Zusammen‑
menlehrplan für die Diplommiflelschulen der          hang sind etwa die Richtlinien betref‑
EDK (1984) und den entsprechenden Aner‑              fend den Hochschulzugang v o n
kennungsrichtlinien (1987) eine gesamt‑              Inhabern v o n Primarlehrpufenl‘en
schweizerische Abstützung erhielten. Von             von 1982 zu erwähnen, mit denen eine

                                                 259                                 gh 5/92
Art interkuntonale Anerkennung der            turanden haben z w a r keine Probleme des
  musisch‐pödagogischen Maturität einge‑        Zugangs zu anderen europäischen Hoch‑
  führt wurde. Was durch eine veränderte        schulen, der umgekehrte Weg ausländi‑
  Zulassungspolitik der schweizerischen         scher Studienanwörter wird aber immer
  Hochschulen in Bewegung gesetzt wur‑          schwieriger. Wenn wir uns ganz abschot‑
  de, erfordert eine Neuproiilierung des        ten würden und nicht Gegenrecht ausüb‑
  Gymnasiums und damit eine Neudefini‑          ten, würden wir uns mit der Zeit selbst iso‑
  tion dessen, was aus gymnasialer Sicht        lieren. Ohne sich hier eilfertig ienen
  als Hochschulreife anzusehen ist.             europäischen Tendenzen anzuschlies‑
  In einzelnen Kantonen ist die gymnasiale      sen, die aus dern gymnasialen Bildungs‑
  Ausbildung in Bewegung geraten. Man           weg auch den für die Mehrheit der
  kann die Bewegung einerseits als Diffe‑       Jugendlichen anzuvisierenden Weg
  renzierungsvorgang gegenüber beste‑           machen möchten, bleiben Entwicklungen
  henden Bildungsangeboien verstehen,           zu bedenken, von denen die Schwaz
  sie lässt aber auch Strukturanpas‑            gesellschaftlich jetzt schon miibetroffen
  sungen gegenüber bisher praktizierten         ist. Allerdings kann es in der Schweiz
  Modellen des gymnasialen Bildungswe‑          nicht das Ziel sein, Maturandenquoten zu
  ges erkennen. Die bisherige MAV, die          erreichen, wie sie in gewissen andern
  trotz der Vielfalt an gymnasialer Ausbil‑     europäischen Ländern vorhanden sind,
  dungspraxis in der Schweiz so etwas wie       zumal in den entsprechenden Zahlen oft
  eine gemeinsame Richtlinie und Klammer        auch Maturanden mit sog. Fakultätsreife
  bildete, kann von diesen Entwicklungen        oder einem berufsbildenden Abschluss
  nicht unberührt bleiben. Dies zeigt sich      eingeschlossen sind.
  auch daran, dass von Schulen, aber auch       Der in Art. 13 der geltenden MAV vorge‑
  von Kantonen immer häufiger Anfragen          sehene rechtliche Konnex zwischen den
  an die EMK kommen, ab neu anvisierte          inhaltlichen Anforderungen an den aner‑
  Lösungen mit bestehenden Normen der           kannten Schulen (Lehrpragramme) und
  MAV vereinbar seien. Eine neue MAV,           den in der Prüfungsverordnung für die
  bzw. eine andere Anerkennungsrege‑            Freien eidgenössischen Maturitatsprüfun‑
  lung, muss gerade auch den Rahmen‑            gen verankerten Stoffprogrammen (Prü_
  charakter deutlicher als bisher hervor‑       Fungsprogramme) ist in der Praxis miss.
  heben und damit zudifferenzierten Lösun‑      verständlich. Oft besteht die irrige Auffas‑
  gen animieren. Namentlich die FünfMatu‑       sung, in den Gymnasien müsste im Detail
  ritötsiypen erweisen sich als eine zu star‑   das unterrichtet werden, was für die eid‑
  re und zum Teil auch von der Entwicklung      genössischen Maturanden (zwangslöu_
  überholle Fessel für sinnvolle Reformen.      Hg, da sie keine anerkannte Schule besu‑
  Die Frage nach der «Europaföhig‑              chen) ausführlich in der Prüfungsverord‑
  keit» der schweizerischen Maturität ist in    nung festgelegt ist. Der Rahmenlehrplon
  den letzten Jahren aktuell geworden. Die      bringt hier mehr Zielklarheit, Art. 13 MAV
  Schweiz wird künftig die europäischen         wäre also ohnehin überholt.
  Anerkennungskonvenfionen im Hoch‑             Schliesslich ist die heutige MAV in ihrer
  schulbereich anwenden. Schweizer Ma‑          historisch gewachsenen Ausprägung ein

gh5/92                                 260
wenig kohärentes Dokument. Die                  Fördern. Was sich bewährt hat, soll wei‑
    Regelungsdichfe ist zu hoch. Einige             terbestehen, Neues von gleicher Qualität
    Bestimmungen sind eher gutgemeinie Rot‑         muss aber möglich werden.
    schlöge als Anerkennungsregeln (z.B. die
    Forderung nach sinnvoller Staffelung des
    Fremdsprachenunierrichis oder die Alters‑
                                                 5. Ziele einer n e u e n Anerkennungs‑
                                                 regelung
    bestimmungen).
                                                       Mit einer neuen Regelung der Anerken‑
                                                 nung sollen folgende Ziele erreicht werden:
4. Einige Konstanten
     Bei ieder Gescmterneuerung von Be‑             Schaffung einer eigentlichen Rahmen‑
stimmungen ist vorweg zu fragen, was sich           Ordnung, die die für die gesamtschwei‑
bewährt hat und erhalten bleiben soll. Fol‑         zerische Anerkennung von Maiuri’röiscus‑
gende Konstanten sollen weiterhin gehen:            weisen wesentlichen        Mindestbe‑
                                                     stimmungen enthält;
‐ die künftige Anerkennungsregelung muss            Aktualisierung des Bildungsziels
  sich auf eine breite, intellektuell                (bisheriger Artikel 7 MAV), wobei das
  anspruchsvolle und daher selektive                 Bewährte beibehalten und gleichzeitig
  Ausbildung abstützen;                              bisher nicht oder zuwenig beachtete
‐ die gymnasiale Ausbildung bereitet nicht          Aspekte neu aufgenommen werden sollen
    nur spezifisch auf Hochschulstudien vor,         (vgl. diesbezüglich auch die Allgemeinen
    sondern vermittelt auch eine breitge‑           Moiuritöissziele im Rohmenlehrplan);
    fächerte Allgemeinbildung;                      Erhöhung der Gestaltungsfreiheit,
‐   wer    die anerkannte Maturität erwirbt,        d.h. der Möglichkeit für die Kantone und
    muss auch künftig Zugang zu allen               die Schulen, im Rahmen des verfügbaren
    Hochschulen und zu allen Studien‑               Lehrkräftepotentiols und ihrer Schwer‑
    richtungen erholten (allgemeine Hoch‑           punktsetzungen, den Schülerinnen und
    schulreife, bzw. allgemeiner Hochschul‑         Schülern Wahlmöglichkeiten zu ge‑
    zugangk                                         währen;
‐   auch eine künftige Ordnung hat zu               Einführung von Pödagogik/Psycho‑
    berücksichtigen, dass die Schweiz ein           logie und von Philosophie als matu‑
    multikulturelles, vielsprachiges Land ist.      ritötsrelevanie Pilichi-Wohliöcher;
    Es ist deshalb wichtig, dass die gymna‑         Konzentration aufs Wesentliche
    siale Bildung Zugang zu den Sprachen            durch Verminderung der für den Matu‑
    der eigenen Landsleute und der                  ritötsabschluss relevanten, zählenden Fö‑
    Nachbarn bietet;                                cher (was nicht nohwendigerweise Reduk‑
‐   die Revision darf die vielfältigen Formen       tion der während der gymnasialen Aus‑
    gymnasialer Ausbildung in einem födera‑         bildung unterrichteten Fächer bedeutet);
    listischen Kontext nicht einschränken. im       Sochliche und rechtliche Trennung zwi‑
    Gegenteil: sie soll diese Vielfalt im Rah‑      schen den für die anerkannten Schulen
    men der Anforderungen nationaler                geltenden Lernzielen (Rohmenlehrplon
    Qualitöfs- oder Mindeststandards                und die daraus abgeleiteten kantonalen

                                                 261                               gb 5/92
oder schuleigenen Gymnasiallehrplöne)              also zur Aktualität des geltenden Artikels 7,
  und den an den freien eidgenössischen              durchgeführt. Im Ergebnis wurde eigentlich
  Maturitötsprüfungen gehenden Prüfungs‑             immer festgehalten, dass der bisherige Arti‑
  inhalten.                                          kel 7 noch wie v o r eine iougliche Grundlage
‐ Erleichterung einer Verkürzung der                 darstelle, die nicht wesentlich, höchstens in
  Ausbildungsdauer auf zwölfjahre;                   Detoilpunkten geändert oder angepasst wer‑
‐ Verbesserung der Stellung der dritten              den müsse.
      Landessprache;                                        Der Vorschlag eines neuen Zweckorti‑
‐     Oeffnung für Schulversucha, die als            kels, der von der EMK formuliert Wurde,
      Element einer kontinuierlichen Schulent‑        nimmt diese Diskussion auf. Er versucht einer.
      wicklung notwendig sind;                        seits, die Bestimmung sprachlich zeitgemös.
‐     Schliesslich gemeinsame Ve r a n t ‑            ser zu fassen und betont anderseits einige
      worfung von      Bund und Kantonen.             heute eis besonders wichtig angesehene
                                                      Aspekte stärker (u.a. lebenslanges Lernen
                                                      selbständiges Arbeiten und Urteilen, Kommul.
6. Vorschläge f ü r eine neue                         nikotionsföhigkei’r, Arbeiten im Team, geisfi_
Regelung der Anerkennung der                          ge Offenheit, vernetztes Denken hinsichtlich
Maturiföfsausweise                                    der natürlichen, technischen, gesellschofili‑
      Die vorliegenden Vorschläge stützen             chen und kulturellen Umwelt).
sich qui die intensiven Diskussionen der letz‑               Die gymnasiale Ausbildung bereitet
ten Jahre über eine Reform unseres Gymna               noch wie vor hauptsächlich, wenn euch nicht
siums. Sie nehmen die verschiedenen Grund‑             ausschliesslich auf die Aufnahme eines Hoch‑
lagen und Reformansötze auf und entwickeln             schulstudiums vor. Die Tatsache, dass ein
sie in einzelnen Punkten weiier. Die Vorschlä‑         zunehmend grösserer Anteil von Mittel‑
ge stellen deshalb keine radikale Abkehr vom           schülern diesen Weg auch im Hinblick auf
 bisherigen System oder von bisherigen Ent‑            eine andere Ausbildung oder anspruchsvolle
 wicklungen dar. Und vor allem - dies sei hier         Tätigkeit wählt, soll im Zweckurtikel ge‑
 besonders betont- stehen sie im Einklang mit          bührend zum Ausdruck gebracht werden, Für
 der sehr breit und intensiv geführten Diskus‑         den Standard der Ausbildung Wird aber
 sion um den Rahmenlehrplan, dessen Haupt‑             auch in Zukunft der Hochschulzugang die
 postula're (Allgemeine Mcturitöisziele) sich          entscheidende Messlatte sein.
 mit den vorliegenden Vorschlägen weitge‑
 hend decken.                                         6.2. Die Frage der Maturitötstypen
                                                            Die Aufgliederung des Gymnasiums in
    6.1. Bildungsziel (Art. 5)                        sogenannte Typen erfolgte erst zu Beginn
          Über den heutigen Artikel 7 der MAV         unseres Jahrhunderts. Die gegenwärtigen
    wurde in den letzten paarjohren besonders         fünf Maturitötsiypen entstanden dabei Wie
    viel diskutiert. So hat u.a. die seinerzeitige    Folgt aus dem ursprünglich ungeteilten Gym‑
                                                      nosnum:
    Mitielschulkommission der EDK in den 80er
    Jahren breit angelegte Heorings zur Frage         -   durch Abspaltung aus A, indem die klag.
                                                          sischen Sprachen teilweise oder ganz
    des Bildungsziels des Gymnasiums, mithin

    gh5/92                                   262
Übersicht über die Lernbereiche des Rahmenlehrplans u n d deren Fächer

                                  Sozial- und         NaturMssensch.      Kunst und Sport
                                 Geisteswiss.         und Mathematik        \

      Auswahl:               Auswahl:               Auswahl:             Auswahl:
      Zweitsprachen          - Philosophie          - Physik             - Bildnerisches
      D, F, l, E, Sp.,       - Pödogogik/Psych.     - Chemie             - Musik
      Russ.                  - Wirtschofi & Recht   ‐ Biologie           - Sport
      Alte Sprachen          ‐ Geographie           ‐ Geographie
    \ Gr., Lot.              (ie nach Kanton]       (ie nach Kanton)
                             (Religion
                             ausgenommen)

      obligatorisch          obligatorisch          obligatorisch
     - Ersisproche           - Geschichte           - Mathematik
     - Zweite                                       - Naturwissen‑
     - Landessprache                                schoff(en)

              Dritte Landessprache (Obligatorium 2 Jahre; Note in Zeugnis vermerkt)

  durch moderne Fremdsprachen erseth                 eine Motor ohne Typen vorzustellen. Trotz‑
  wurden (B, D).                                     dem wird hier eine Maturitötsonerkennung
‐ durch Anerkennung des gymnasialen                  ohne Typen vorgeschlagen, weil diese
  Niveaus iener Schulen, die aus neuen               Lösung entscheidende Vorteile bietet.
  naturwissenschaftlichen und wirtschaftli‑               Ein Blick auf den Weg des schweizeri‑
  chen Bedürfnissen heraus entstanden sind           schen Gymnasiums und der MAV zeigt, dass
  (C als ehemalige Vorbereitungsschulen             der Vorschlag für eine typenfreie Maturität
  Für die ETH und E als Erweiterung der             gar nicht neu ist. Schon im Vorfeld der MAV‑
  Hondelsschulen).                                  Revision 1968 wurde in der Expertenkom‑
                                                    mission die Meinung vertreten, im Grunde
      Die heutigen Typen weisen mehr                seien die Maturitötsfypen als Varianten des
Gemeinsames als Trennendes auf (sie                 einen gymnasialen Typs zu betrachten. Die‑
unterscheiden sich nur durch die zwei               ser Gedanke tauchte profilierter wieder auf,
typenspezifischen gegenüber den übrigen             als es 1972 um die Anerkennung der Typen
neun Fächern). Daher war es auch möglich,           D und Eging. Beide Mole sah man aber von
sie bei der eidgenössischen Anerkennung             einer Weiterverfolgung des Gedankens ab,
gleichwertig zu behandeln und den allgemei‑         weil man einerseits nicht zu viel auf einmal
nen Hochschulzugong zu gewährleisten.
                                                    verändern wollte und konnte und anderseits
     Die Typengliederung hat sich in der            die Voraussetzungen in den einzelnen Konto‑
Schweiz inzwischen eingebürgert, so dass es
                                                    nen noch zu verschieden waren. Auch schien
auf den ersten Blick schwer fallen mag, sich        es im damaligen Zeitpunkt wichtiger, dass

                                                    263                                    gh 5/92
die neuen Fächer überhaupt anerkannt wur‑        Fächer aufnehmen und Weiterentwicklungen
den: die Abspaltung neuer Typen stellte den ermöglichen zu können. Der Verzicht a u f
Preis Für diesen Kompromiss dar.                 Typen löst das Problem besser.
       Inzwischen haben sich die Typen verall‑           Auch eine solche Maturität muss natür‑
gemeinert und deren soziale «Werihier‑           lich die gestellten Houptanforderungen erfül‑
achie» ist nicht mehr so ausgeprägt. Die Dis.    len:
kussion um das Niveau der neueren Typen          ‐ Erhaltung der bisherigen Allgemeingül‑
hat sich verscchlichf. Die Ungleichheiten             tigkeit
bei der Typenbildung und der Behand‑ ‐ Durchführbarkeit an allen Moturitöts‑
lung der Fächer springen allerdings ins               schulen.
Auge: der Typ A mit Griechisch als Spezifi‑              Beide Bedingungen sind, nicht zuletzt
kum stellt weniger als 4% der Maiuritäten und    auch mit Blick auf die Vorschläge betreffend
wird kaum noch in eigenen Klassen unter‑         die Fächerkombinationen, erfüllt. Solange
richtet. Ergilt noch wie vor aber als «Matura‑    hinsichtlich der Fächer die Auswuhlre‑
typ», während Fächer wie Philosophie und          geln eingehalten werden, ist die Allgemein.
Pödcgogik/Psychologie nicht einmal als            gültigkeit der Matura grundsätzlich nicht in
Maiuraföcher gelten.                              Frage gestellt. Esist damit zu rechnen, dass
        Die Sozialwissenschcfien sind vertreten,  es in Zukunft immer Schulen geben wird, die
Fristen aber mit Ausnahme der Wirtschafts‑        2.8. die Bezeichnung Moihemotisch-Noiur.
fächer die Existenz von Hilfsdisziplinen, etc.    wissenschaftliches Gymnasium trogen wer.
 Eine Neuregelung der Anerkennung kann            den. Die sozio-pödagogischen (AG) oder
 diese Ungleichheiten nur dadurch beheben,        musischen Moiuriiöien (BL und GE), die noch
 dass mit Ausnahme der Kernföcher, alle           nicht schweizerisch anerkannt sind, haben
 übrigen Fächer aufeinegleiche Ebene gestellt     Platz in diesem System.
 werden und ein Wahlfachsysfem einge‑
 Führt wird. Die Unterteilung in Typen ist somit
                                                  6.3. Die Dauer der gymnasialen
 nicht nötig. Schulen, die fachliche Schwer‑      Ausbildung (Art. 6)
 punkte setzen wollen (z.B. in den Spra‑
 chen oder in der Naturwissenschaften) haben              Bezüglich der Gesamtdauer der Ausbil‑
 diese reglemeniarische Stütze nicht nötig.       dung bis zur Prüfung übernimmt der Vor‑
        Die Frage, ob die Reduktion der            schlag die bisherige Lösung. Er entspricht
 Typen auf zwei oder drei sinnvoll wäre,           auch dem vom Schulkonkordal‘ von i 970
 wurde ernsthaft geprüft (man konnte hier auf      gesetzen Rahmen, der 12-13 Schuliuhre
 Studien des Proiekts «Reduktion der Motu‑         voraussetzt.
 ritötsiypen und -Föcher» der EDK von 1980                Umzu vermeiden, dass Moturandinnen
 zurückgreifen). Beide Lösungen wurden ein‑        und Moturcmden und Studierende immer Spö‑
 deutig abgelehnt: bei drei Typen würde sich       fer abschliessen, soll künftig grundsätzlich
 die Umstellung kaum lohnen, zwei Typen            v o n einem l2iöhrigen Ausbildung;‑
 würden die überholte Dichotomie zwischen          gang bis zur Matura ausgegangen werden_
 Geistes» und Naturwissenschaften festschrei‑      Die Reduktion der Zahl der Moiuroföcher ist
 ben. ln iedem Fall müssten neu umschriebene       (auch) als ein Beitrag an dieses bildungspoli.
 Typen offen gehalten werden, um neue              tische Ziel zu sehen.

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Umstrittener ist dagegen die Frage, wel‑       EDK‐Bericht «Die Ausbildung der Lehrer für
 che Mindestdauer des spezifisch gymnasia‑           die Sekundarstufe II», Bern, 1989).
 len Lehrgangs den Kantonen und den oner‑
 kannten Schulen gegenüber vorgeschrieben
 werden sell. Die bisherige MAV schrieb              6.5. Rahmenlehrplan und
 einen mindestens vieriöhrigen Zyklus vor.           Gymnasiallehrplüne (Art. 8)
Auch wenn nicht beabsichtigt war, in die                   Wie bereits erwähnt, wird der Rah‑
Schulstruktur der Kantone einzugreifen, erga‑        menlehrplun in Zukunft das grundle‑
ben sich daraus immer wieder Missverständ‑           gende Referenzclokument für die
nisse. Die Kantone weisen zu Recht darauf            Gymnasiallehrplöne der Kantone und
hin, dass die Organisation der Sekundarstufe         Moiuritöisschulen sein. Der Unterricht muss
I, die Teil der obligatorischen Schulzeit ist,       noch diesen Vorgaben gestaltet sein, wenn
nicht von der Moturitötsonerkennung her              ein Moturitötszeugnis anerkannt werden will.
geregelt werden darf.                                Auf den Rohmenlehrplan ausgerichtete Gym‑
      Deswegen und weil heute schon mehre            nasiallehrplöne, bzw. ein Unterricht, der sich
re Kantone ein dreiiöhriges Gymnasium                danach ausrichtet, sind eine Mindestanforde‑
führen, ist konsequenterweise von dieser             rung Für die Anerkennung eines Moturiiöts‑
Mindestdauer auszugehen. Demi! sollen                cusweises. Die neue Anerkennungsregelung
keineswegs längere gymnasiale                        bezieht sich auf die Struktur des Rah‑
Ausbildungsgönge, die bereits in der                 menlehrplans, d.h. auf seine Lernbe‑
Sekundarstufe I beginnen, benachteiligt              reiche und Fächer.
werden. Wo ein dreiiöhriges Gymnasium                      Für die Prüfungsprogromme der eid‑
geführt wird, hat die Sekundarstufe I die            genössischen Prüfungen, die z w a r die glei‑
geeigneten Schülerinnen und Schüleraufdos            chen Ziele ansteuern aber nicht in der Form
Gymnasium hin besonders zu fördern.                  eines Rahmenlehrplans abgefasst werden
                                                     können, muss in einer späteren Phase eine
6.4.      Qualifikation der Lehrkräfte               eigene Lösung gefunden werden, auf die hier
          (Art. 7)                                   nicht eingegangen werden kann.
                                                           Für einen reibungslosen Uebergang zu
     Bisher wurde in der MAV (Art. 12.2d)            den Hochschulen ist es in gewissen Fällen
eine Ausbildung vorausgesetzt, bei der ein           wünschbar, dass die Anforderungen der
Diplom als Lehrer für eine Maturitötsschule          Hochschulen     etwas   detaillierter definiert
oder iediglich ein Hochschulstudium, bzw.            werden, als das im Rohmenlehrplon möglich
ein anderes, gleichwertiges Diplom die               ist. Im besonderen Falle der Mathematik
Norm war. Wegen der unterschiedlichen                hat die Schweizerische Hochschulrektoren‑
Voraussetzungen in den Kantonen konnte die           konferenz ein «Anschlussprogramm» ausge‑
erforderliche pädagogische Ausbildungs‑              arbeitet. Esist denkbar, dass die zukünftige
komponente nicht als Mindesfnorm erhoben             Anerkennungsbehörde (die zu schaffende
werden. Nun sollen sowohl die fachlich-wis‑          «Schweizerische      Moturitätskommission»)
senschoffliche als auch die pädagogi‑                dem Rechnung tragen wird und bei der
sche Ausbildung im Normalfall v o r ‑                Umsetzung des Rahmenlehrplans entspre‑
a u s g e s o i z t Werden (vgl. diesbezüglich den   chende Empfehlungen erlässt. Diese sollten

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aber nicht die Form von «Minimalstoifpre          eines K e r n - und Pflichtwahlfachsy‑
grommen» annehmen (was die Kantone                s i e m s ernsthaft erwogen, erprobt und sogar
systemwidrig zu einer zu starken Vereinheitli‑    von  mehreren Kantonen beiürworietworden.
chung zwingen würde), sondern o|s Treff‑          Dieses System löst das Dilemma: die Reduk‑
punkte konzipiert werden (analog zu den           tion und Konzentration aufs Wesentli‑
erprobten «EDK-Trefipunkten für den Mothe‑        che bei gleichzeitiger Möglichkeit z u r
matikunferricht»). Grundsätzlich sind solche      Differenzierung des Fücherqngebat;_
Anforderungen aus Kreisen der Hochschulen         Allgemeinbildung wird dadurch gewährlei‑
der zuständigen Anerkennungsbehörde zu            stet, dass der Kernbereich als unverzichtba‑
unterbreiten.                                     res Obligatorium für alle gilt. Ausgewo‑
                                                  genheit wird dadurch erreicht, dass
                                                  nicht alle Fächer, wohl aber alle Lern.
6 . 6 . Lernbereiche und Fächer                   bereiche belegt werden müssen.
(Art. 9 - 11 )                                            Ursprünglich wurde eine Reduktion der
      lm Bereiche der Fächer gibt es ‐ nicht      Fächer auf acht (z.B. wie das Baccalourém
erst seit heute - zwei sich scheinbar wider«      international) geprüft. Da aber die Schweiz
strebende Tendenzen: Einerseits wird vom          ein sprachpolitischer Sonderfall ist und wir
Gymnasium verlangt, dass es sich neuen            die Pflege der zweiten Landessprache als
Fachgebieten öffnet, ia dass es gar neue          nationale Aufgabe betrachten, kam hier kein
Fächer in den Kanon aufnimmt. «Philoso‑           Verzicht in Frage. Die vorgeschlagene
phie», «Pädagogik», «Psychologie», «Tech‑         Lösung zielt deshalb auf eine Maturität m i t
nik», «Umwelt», «Medien» sind nur einige          n e u n Fächern, eine Föcherzohl, die im
der Stichworte, die in diesem Zusammen‑           internationalen Vergleich immer noch eine
hang Fallen. Anderseiis ist die Klage über die    unerreicht breite Allgemeinbildung
Vielzahl oder die relativ grosse Zersplitterung   gewährleistet.
in zuviele Maturitötsföcher bekannt. Das Ziel             Die Reduktion der zählenden Fächer
der Reduktion der Anzahl Fächer gerät in           bedeutet nicht von vorneherein die Reduktion
Widerspruch zum OH verständlichen                  der Zahl der belegbaren oder obligatori.
Wunsch, neue, aktuelle Fachbereiche zu             schen Fächer. Esgeht hier n u r um die Min‑
unterrichten.                                      destnorm der Für das Bestehen der Motur
       Im Bericht der EDK über die Reduktion       relevanten, zählenden Fächer. Der Ver‑
der Maiuriiötstypen und Maturiföisföcher           schlag unterscheidet zwischen den Motu.
(EDK Bulletin No 19, Bern, Januar 1980)            ritötsföchern und den Prüfungsföchern. Wie
wurde relativ ausführlich auf die hier ansie‑      bisher ist es Sache der Kantone, allenfalls
hende Problematik eingegangen. Die Aus‑            zusätzliche Moturitöts- und Prüfungsföcher zu
führungen etwa zum radikoien Verzicht auf         bestimmen.
einzelne Fächer, zum frühzeitigen Abschluss
des Unterrichts in einzelnen Fächern oder zur     ‐ Obligatorische Muturitütsfächer
Zusammenegung bestimmter Fächer haben                   (Art, 10.20)
auch heufe noch Gültigkeit. Bereits 1972, im            Der Kanon der Malurifötsföcher richtet
Anschluss anden Bericht Mittelschule v o n              sich grundsätzlich nach dem Katalog der
morgen und dann 1980, war die Lösung                    Fächer, wie sie in den Lernbereichen des

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