Verband Bernischer Gemeinden VBG Association des communes bernoises ACB - begem.ch

 
WEITER LESEN
Verband Bernischer Gemeinden VBG
Association des communes bernoises ACB

          INFO 1/2022

                         GEMEINDE RÖTHENBACH
                        COMMUNE DE RÖTHENBACH

              Einladung und Unterlagen
zur Hauptversammlung vom Freitag, 24. Juni 2022 in Belp

          Assemblée générale du 24 juin 2022
           Invitation et documentation à Belp
Denn ich vertraue einem engagierten Partner

                          Ein flexibles Vorsorgeangebot, persönliche
                          Kundenbetreuung und Servicequalität
                          auf höchstem Niveau. Dafür steht die
                          Previs Vorsorge seit über 60 Jahren im
                          Service Public – und das soll auch in
                          Zukunft so bleiben.

                          Seit Jahrzehnten bewährte Partner:
                          Verband Bernischer Gemeinden VBG
                          und die Previs.

                          www.previs.ch
VBG-Info 1/2022

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort des Präsidenten ............................................................................................................................                            2
Le mot du président .......................................................................................................................................                     3
Einladung zur VBG-Hauptversammlung 2022 ........................................................................                                                                4
Invitation à l’Assemblée générale 2022 .........................................................................................                                                6
Anfahrt / Se rendre à l’Assemblée générale ...............................................................................                                                      7
Protokoll ..................................................................................................................................................................    8
Procès-verbal ........................................................................................................................................................          9
VBG-Jahresbericht 2021 .............................................................................................................................                           11
Rapport annuel 2021 de l’ACB ..............................................................................................................                                    21
Jahresrechnung 2021, Budget 2022 ..................................................................................................                                            31
Comptes 2021, Budget 2022 ...................................................................................................................                                  32
Bericht der Revisoren ...................................................................................................................................                      34
Rapport des réviseurs ....................................................................................................................................                     34
Wahlen .....................................................................................................................................................................   35
Élections ..................................................................................................................................................................   35
Internes Kontrollsystem «Finanzabteilung» –
Leitfaden für die bernischen Gemeinden .....................................................................................                                                   36
Système de contrôle interne – Guide à l’usage des services des finances
des ­communes bernoises ...........................................................................................................................                            37
Neue interkantonale Vereinbarung über das
öffentliche Beschaffungsrecht ...............................................................................................................                                  38
Nouvel Accord intercantonal sur les marchés publics ........................................................                                                                   40
Porträt der Gemeinde Röthenbach .....................................................................................................                                          42
Interview mit dem Gemeindepräsidenten Beat Matthias Sommer ...........................                                                                                         46

IMPRESSUM
Herausgeber                                                                                     Verband Bernischer Gemeinden VBG
                                                                                                Kornhausplatz 11
                                                                                                Postfach 568
                                                                                                3000 Bern 8
                                                                                                Telefon 031 311 08 08
                                                                                                vbg@recht-governance.ch
                                                                                                acb@recht-governance.ch
Präsident                                                                                       Daniel Bichsel
Geschäftsführer                                                                                 Jürg Wichtermann
Redaktion                                                                                       Monika Gerber
Übersetzungen                                                                                   Roxane Jacobi, Biel/Bienne
Druck                                                                                           Hansen Druck, 3011 Bern
Auflage                                                                                         800 Exemplare
Redaktionsschluss Info 2 / 22                                                                   15. August 2022

                                                                                                                                                                                    1
VBG-Info 1/2022

VORWORT DES PRÄSIDENTEN

                                           während der Pandemie keine Priorität        tions­fähigkeit der Gemeinden. Das ist
                                           hatten.                                     das Erfreuliche in dieser unerfreuli-
                                                                                       chen Sache. Es kommt auf die Ge­­mein­
                                           Und dann kam der Krieg in der Ukraine.      den an. Einmal mehr und vielleicht
                                           Mit Schwung aus der einen Krise in die      mehr denn je.
                                           nächste?
                                                                                       Eine bernische Gemeinde ist ein klei-
                                           Einen Krieg in Europa hätte bis vor         ner Punkt auf der Weltkarte. Aber die
                                           einige Wochen noch kaum jemand für          Auswirkungen von Welt-Konflikten
                                           möglich gehalten. Das Virus hatte uns       sind auch in den kleinen Punkten –
                                           zwar resolut in Erinnerung gerufen,         oder eben in den bernischen Ge­­mein­
                                           dass die Natur auch im 21. Jahrhundert      den – spürbar. Zunächst sind es die
                                           noch längst nicht beherrschbar ist,         Flüchtlinge, die zu uns kommen. An­­de­
                                           trotz riesiger technischer und medizi-      ­re Folgen sind erst in Umrissen oder
                                           nischer Fortschritte. Aber die relative      noch gar nicht absehbar. Nach Corona
Daniel Bichsel                             politische Stabilität zumindest der          hatten wir den Eindruck, wirtschaft­­lich
Präsident VBG                              westlichen Welt und der damit einher-        mit einem blauen Auge davon gekom-
                                           gehende Wohlstandszuwachs der ver-           men zu sein. Aber welche Bremsspuren
                                           gangenen siebzig Jahre hatten uns ver-       hinterlassen die Wirtschaftssanktionen
Waren Sie Mitte März am Politforum?        gessen lassen, wie dünn das Eis ist, auf     und die Inflation in den Finanz­haus­hal­
Über 400 Frauen und Männer aus Ge­­        dem auch die westliche Zivilisation         ten der Gemeinden? Oder wie gehen
meindepolitik und -verwaltung trafen       gebaut ist. Ein von Menschen ausgelös-      Gemeinden beispielsweise mit mögli-
sich im Kongresszentrum Thun, und die      ter Konflikt, der mit Waffengewalt          chen Energieknappheiten um? Wir sind
freudige Erleichterung war überall spür-   Millionen von Frauen und Kindern zu         gerade daran, die Digitalisierung der
bar, sich nach zwei Corona-Jahren –        Flüchtlingen machen würde, und das          Verwaltung voranzutreiben. Was pas­­
endlich – wieder «normal» begegnen zu      keine zwei Flugstunden von Bern?            siert, wenn der Strom ausfällt? Auch
können. Nein, Sie werden hier keinen       Undenkbar – bis vor kurzem.                 die Gemeinden werden sich Ge­­danken
Rückblick auf diesen (übrigens sehr ge­­                                               machen müssen, welche Mass­nahmen
lungenen) Anlass lesen. Aber vielleicht    Und jetzt sind sie da, diese Flüchtlinge.   sie vorbereiten müssen, um ihren Be­­
erinnern Sie sich an das Thema des         Auch in der Schweiz, auch im Kanton         trieb auch unter Krisenbedin­     gungen
Forums: «Bilanz ziehen, um mit neuem       Bern, auch in den bernischen Ge­­mein­       soweit nötig weiterführen zu können.
Schwung aus der Krise zu kommen.»          den. Flüchtlingsaufnahme und -betreu-        Bisher gingen solche «Busi­ness Con­ti­
                                           ung ist im Kanton Bern eigentlich            nuity Management»-Planungen eher
Wie haben wir uns gefreut auf das ab­­     keine kommunale Aufgabe. Nicht, weil         von einem Pandemie-Szenario aus. Die
sehbare Ende der Massnahmen, auf           das die Gemeinden nichts angeht, aber        Aktualität zeigt, dass plötzlich auch
einen entspannteren Sommer, viel-          die im Gesetz festgelegte Organisation       ganz andere Krisen-Szenarien nicht
leicht auf eine aufgeschobene Ferien­      sieht es einfach anders vor. Und trotz-      mehr völlig unrealistisch sind. Das
reise ins Ausland, auf etwas mehr          dem müssen sich die Gemeinden um             «Management der Unsicherheiten»
«Normalität». Zwar im Wissen darum,        vieles kümmern: Schulraum, Not­unter­        wird zur Daueraufgabe – auch für die
dass sich das Virus nicht per Bundes­      künfte, medizinische Betreuung, Infor­       Gemeinden.
ratsbeschluss aus der Welt schaffen        ma­tionen an die Flüchtlinge und die
lässt und dass die hohen Fallzahlen die    Be­­völkerung und allerlei mehr. Denn
Schulen nach wie vor stark belasten.       es sind letztlich die Gemeinden, in
Aber dennoch positiv gestimmt, nach        denen diese Menschen ankommen –
zwei Jahren Krisen­­mana­­­gement durch-   und wo sie für mehr oder weniger
atmen zu können: Zurück in den             lange dann auch bleiben. Das oft spon-
Normal­­­betrieb und mit Schwung und       tane Engagement der Gemeinden zeigt
voller Tatendrang in neue Projekte, die    die Solidarität, aber auch die Funk­

2
VBG-Info 1/2022

LE MOT DU PRÉSIDENT

Daniel Bichsel                              Il y a encore quelques semaines, per-          réaction. C’est l’aspect réjouissant dans
président de l’ACB                          sonne n’aurait pu imaginer possible une        cette tragique situation. On dépend des
                                            guerre en Europe. Bien sûr, le corona­         communes une fois de plus, et peut-
                                            virus nous a résolument rappelé que            être même plus que jamais....
Avez-vous participé au Politforum à la      même au 21e siècle, nous ne maîtrisons
mi-mars ? Plus de 400 hommes et fem­        pas la nature, malgré les immenses pro-        Une commune bernoise n’est qu’un
mes des milieux politiques communaux        grès techniques et médicaux survenus           petit point sur la carte mondiale. Mais
et des administrations communales se        au fil du temps. Mais la relative stabilité    les conséquences de conflits mondiaux
sont réunis au Centre des congrès de        politique, du moins dans le monde occi-        se font ressentir également au niveau
Thoune. Le soulagement et la joie de        dental, et la prospérité des 70 dernières      des petits points – c’est-à-dire juste-
pouvoir – enfin – se retrouver « norma-     années qui allait de pair nous avaient         ment aussi dans les communes ber-
lement » après deux ans de coronavirus      fait oublier à quel point la base sur          noises. Pour l’instant, ce sont les réfu-
se lisaient sur tous les visages. Non, je   laquelle la civilisation occidentale repose    giés qui arrivent chez nous. Mais d’au­
ne vous ferai pas ici un résumé de cette    est fragile. Un conflit d’origine humaine      tres effets se profilent ou sont encore
manifestation (du reste très réussie).      dont la violence armée ferait fuir des         imprévisibles. Après le COVID-19,
Mais vous vous souvenez peut-être du        millions de femmes et d’enfants, et cela       nous avions l’impression de nous en
thème du forum : « dresser un bilan         à deux heures de vol à peine de Berne ?        sortir à moindres frais au niveau écono-
afin de sortir de la crise avec un nouvel   C’était tout simplement impensable –           mique. Mais quelle sera l’incidence des
élan ».                                     jusqu’à il y a peu.                            sanctions économiques et de l’inflation
                                                                                           sur les finances communales ? Et com-
Combien nous sommes nous réjouis de         Et maintenant, ces réfugiés sont là,           ment les communes géreront-elles par
la fin prochaine des mesures anti-covid,    aussi en Suisse, aussi dans le canton de       exemple de possibles pénuries énergé-
d’un été plus serein, et peut-être d’un     Berne, aussi dans les communes ber-            tiques ? Nous sommes justement en
voyage à l’étranger qui avait dû être       noises. En réalité, l’accueil et la prise en   train de poursuivre la numérisation des
annulé – en un mot au retour d’une cer-     charge des personnes réfugiées n’est           administrations publiques. Que se pas-
taine « normalité » ! Nous avions bien      pas une tâche communale. Non pas               sera-t-il si le courant vient à manquer ?
sûr conscience que le virus ne disparaî-    parce que cela ne concerne pas les             Les communes devront aussi réfléchir
trait pas sur simple décision du Conseil    communes, mais l’organisation fixée            aux mesures à préparer pour maintenir
fédéral et que le nombre élevé de cas       dans la loi le prévoit simplement autre-       leur fonctionnement même en temps
continuerait encore à perturber le quoti-   ment. Malgré tout, les communes                de crise si cela s’avère nécessaire.
dien des écoles. Mais nous nous sen-        doivent s’occuper d’une multitude de           Jusqu’à présent, les planifications en
tions optimistes de pouvoir un peu          questions : locaux scolaires, héberge-         relation avec la gestion de la continuité
respi­rer après deux ans de gestion de      ments provisoires, soins médicaux,             des activités se basaient plutôt sur un
crise : retour à un fonctionnement nor-     informations aux personnes réfugiées           scénario de pandémie. L’actualité
mal et, avec élan et entrain, reprise de    et à la population, et mille autres détails    montre que bien d’autres scénarios de
projets qui ne constituaient pas une        encore. Car finalement, ce sont dans les       crise ne sont soudainement plus totale-
priorité durant la pandémie.                communes que ces personnes arrivent...         ment irréalistes. La « gestion des incer-
                                            et resteront pour une durée plus ou            titudes » va devenir une tâche perma-
Et puis la guerre en Ukraine a éclaté.      moins longue. L’engagement souvent             nente, pour les communes aussi.
Avons-nous pris notre élan seulement        spontané des communes montre leur
pour passer d’une crise à l’autre ?         solidarité, mais aussi leur capacité de

                                                                                                                                  3
VBG-Info 1/2022

EINLADUNG ZUR VBG-HAUPTVERSAMMLUNG 2022
FREITAG, 24. JUNI 2022, 10.15 UHR, DORFZENTRUM KREUZ, DORFSTRASSE 30, 3123 BELP

Sehr geehrte Damen und Herren

Zur diesjährigen Hauptversammlung des Verbands Bernischer Gemeinden laden wir Sie herzlich ein. Die Versammlung
findet in der zweiten Morgenhälfte mit anschliessendem Apéro riche (Stehlunch) statt.

PROGRAMM / TRAKTANDEN:

09.30 Uhr       Eintreffen der Delegierten und Gäste – Kaffee und Gipfeli

10.15 Uhr       Musikalische Darbietung von der Alphornformation «Rockzipfel»
                Eröffnung und Begrüssung durch Daniel Bichsel, Präsident VBG
                Grusswort der Einwohnergemeinde Belp,
                Benjamin Marti, Gemeindepräsident
                Grusswort der Regierung, Regierungsrätin Evi Allemann,
                Direktorin für Innneres und Justiz des Kantons Bern

                Statutarische Geschäfte / Traktanden

  Die Unterlagen zu den Traktanden finden Sie hinten im Info.
  1. Protokoll der Hauptversammlung 2021
  2. Jahresbericht 2021
  3. Jahresrechnung 2021 / Revisorenbericht
  4. Erteilung der Entlastung an den Vorstand
  5. Budget 2022
  6. Mitgliederbeiträge 2023
  7. Wahlen (auf eine dreijährige Amtsdauer)
		 7.1 Präsidium
		 7.2 Vorstand
		 7.3 Revisionsstelle
  8. Verschiedenes

                Musikalische Darbietung von der Alphornformation «Rockzipfel»

11.30 Uhr       Referat «Die aktuelle Cyberbedrohungslage»
                Pascal Lamia, Leiter Operative Cybersicherheit und MELANI
                Nationales Zentrum für Cybersicherheit (NCSC)

12.15 Uhr       Stehlunch

Die Mitglied-Gemeinden finden die Stimmkarte in der Beilage. Es wird kein Kostenbeitrag erhoben. Die Informationen zu
den Traktanden entnehmen Sie diesem Info.

Gerne erwarten wir Ihre Anmeldung mit dem beiliegenden Talon oder via Anmeldeformular auf
http://www.begem.ch/de/VBG-ACB/Hauptversammlung bis spätestens am 17. Juni 2022.

4
......der
                                      der  Treffer
                                         Treffer insins Schwarze!
                                                     Schwarze!

         ...denn das Zeitalter der
         ...denn  das Zeitalter
          EDV Dinosaurier           der –
                             ist vorbei
         EDV   Dinosaurier
          gefragt              ist vorbeiund
                  sind leistungsfähige    –
          kostengünstige
         gefragt          Kleinsysteme und
                  sind leistungsfähige
         kostengünstige Kleinsysteme
                                 Unser Soft- und Hardware-Angebot
                                 reicht vom Einzelplatzsystem bis
                                   Unser Soft- und Hardware Angebot
                                 zum anspruchsvollen PC-Netzwerk
                                     reicht vom Einzelplatzsystem bis
                                     zum anspruchsvollen PC-Netzwerk

           Speziell
           • Einwohner-, Bürger und Kirchgemeinden
           Speziell
           • Schulen und Zweckverbände usw.
             Einwohner-,
           •beraten        Bürger und
                    und unterstützen wir Kirchgemeinden
           • Schulen und Zweckverbände, usw.
           beraten und unterstützen wir
                                                      NRM

                                                          NRM
 NRM AG, Hauptstrasse 5, 3254 Balm b. Messen, Telefon 031 765 54 27
          Software-Entwicklung, Beratung, Schulung

NRM AG, Hauptstrasse 5, 3254 Balm b. Messen, Telefon 031 765 54 27
         Software-Entwicklung, Beratung, Schulung
                                                                        5
VBG-Info 1/2022

INVITATION À L’ASSEMBLÉE GÉNÉRALE 2022
DU VENDREDI 24 JUIN 2022, 10 H 15, DORFZENTRUM KREUZ, DORFSTRASSE 30, 3123 BELP

Mesdames,
Messieurs,

Nous avons le plaisir de vous inviter à l’Assemblée générale 2022 de l’Association des communes bernoises qui aura lieu
durant la seconde moitié de la matinée et sera suivie d’un buffet dînatoire.

PROGRAMME / ORDRE DU JOUR :

9 h 30          Arrivée des délégués et invités – café et croissants

10 h 15         Introduction par « Rockzipfel », formation de cor des alpes
                Bienvenue et ouverture, Daniel Bichsel, président de l’ACB
                Bienvenue à Belp, Benjamin Marti, maire
                Message du Conseil-exécutif, Evi Allemann, directrice de l’intérieur et de la justice du canton de Berne

                Partie statutaire / ordre du jour

  Les documents correspondants sont publiés dans le présent numéro de l’ACB-Info.
  1. Procès-verbal de l’Assemblée générale 2021
  2. Rapport annuel 2021
  3. Comptes 2021 / rapport des réviseurs
  4. Décharge au comité
  5. Budget 2022
  6. Cotisations 2023
  7. Élections (pour une période de fonction de trois ans)
		 7.1 Présidence
		 7.2 Comité
		 7.3 Organe de révision
  8. Divers

                Intermède musical par « Rockzipfel »

11 h 30         Exposé « La situation actuelle en matière de cybermenace »
                Pascal Lamia, chef de la cybersécurité opérationnelle et de MELANI
                Centre national pour la sécurité (NCSC)

12 h 15 		Buffet dînatoire

Les communes membres trouveront leur carte de vote en annexe. Aucune participation financière ne sera demandée.
Les documents correspondants sont publiés dans le présent numéro de l’ACB-Info.

Nous vous saurions gré de bien vouloir nous faire parvenir vos inscriptions au moyen du formulaire sur
http://www.begem.ch/de/VBG-ACB/Hauptversammlung ou du talon annexé d’ici au 17 juin 2022 au plus tard.

6
VBG-Info 1/2022

ANFAHRT / SE RENDRE À L’ASSEMBLÉE GÉNÉRALE…

                                                  5 Gehminuten ab Bahnhof Belp
                                                  7 Autominuten ab Autobahn A6 Ausfahrt Rubigen
                                                120 Parkplätze stehen zur Verfügung inkl. 3 Std. gratis parkieren

ANFAHRT MIT DEM AUTO                        ARRIVÉE EN VOITURE

Von der Autobahn A6 Rubigen her-            Depuis l’autoroute A6, prendre la sortie
kommend in Belp im ersten Kreisel           Rubigen en direction de Belp. Dans le
beim Dorfeingang, Richtung Gerzen­          premier giratoire à l’entrée du village,
see/Belpberg, 150 m geradeaus, danach       suivre la direction Gerzensee/Belpberg
recht in die Dorfstrasse abbiegen. Das      et continuer tout droit durant 150 m,
Dorfzentrum befindet sich nach 160 m        puis tourner à droite dans la Dorfstrasse.
auf der linken Seite. Für Einfahrt in die   Le Dorfzentrum se trouve à 160 m sur
Einstellhalle nach links in die Bahn­hof­   la gauche. Tourner à gauche dans la
strasse einbiegen.                          Bahnhofstrasse pour se rendre au par-
                                            king souterrain.

ANFAHRT MIT ÖV
                                            ARRIVÉE AVEC LES
Beim Bahnhof auf der Belpbergstrasse        ­TRANSPORTS PUBLICS
in Richtung Bern laufen, beim Bahn­
übergang rechts auf die Bahnhofstrasse      Quitter la gare et marcher le long de la
abbiegen. Das Dorfzentrum liegt nach        Belpbergstrasse en direction de Berne.
160 m auf der rechten Seite.                Tourner à droite sur la Bahnhofstrasse
                                            à hauteur du passage à niveau et par-
                                            courir quelque 160 m. Le Dorfzentrum
                                            se trouve sur la droite.

                                                                                                                    7
VBG-Info 1/2022

PROTOKOLL
ÜBER DIE SCHRIFTLICHE STIMMABGABE AUFGRUND DER ABSAGE DER HAUPTVERSAMMLUNG
VOM 18. JUNI 2021 DES VEREINS «VERBAND BERNISCHER GEMEINDEN»

Gemäss Covid-19-Verordnung 2 des             ➢ Abnahme der Jahresrechnung 2020      Die schriftliche Stimmabgabe erfolgte
Bundes­rates kann bei Versammlungen            225 Zustimmung                       mittels Talon und mit Unterschrift des
von privatrechtlichen Gesellschaften an­­­     0 Ablehnung                          Mitgliedes. Die eingereichten Talons
geordnet werden, dass die Mitglieder ihr       2 Enthaltung                         sind durch die Geschäftsstelle dahinge-
Stimmrecht auf schriftlichem Weg aus-                                               hend überprüft worden, dass jedes Mit­
üben. Die Mitglieder sind im Mai 2021        ➢ Erteilung der Entlastung an          ­glied nur einmal abgestimmt hat.
mit Versand einer schriftlichen Bot­­          den Vorstand
schaft über die anstehenden Ge­­schäfte        226 Zustimmung                       Der Vorstand hat das Ergebnis nach
orientiert worden. Gleichzeitig mit der        0 Ablehnung                          Ablauf der Einreichungsfrist auf dem
Botschaft ist ein Formular zur schrift­        1 Enthaltung                         Zirkularweg erwahrt. Die Mitglieder
lichen Stimmabgabe verschickt worden.                                               wurden via www.begem.ch über das
                                             ➢ Genehmigung des Budgets 2021         Ergebnis der schriftlichen Abstimmung
Es sind folgende Stimmen eingelangt:           226 Zustimmung                       orientiert.
                                               0 Ablehnung
➢ Genehmigung des Protokolls der               1 Enthaltung
  Haupt­versammlung 2020                                                           Für das Protokoll
  225 Zustimmung                             ➢ Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  0 Ablehnung                                  2022                                 Verband Bernischer Gemeinden
  2 Enthaltung                                 225 Zustimmung                       sig. Monika Gerber
                                               0 Ablehnung                          Stv. Geschäftsführerin
➢ Abnahme des Jahresberichts 2020              2 Enthaltung
  226 Zustimmung
  0 Ablehnung                                ➢ Ernennung von Daniel Arn zum
  1 Enthaltung                                 Ehrenmitglied des VBG
                                               226 Zustimmung
                                               0 Ablehnung
                                               1 Enthaltung

8
VBG-Info 1/2022

PROCÈS-VERBAL
RELATIF AUX VOTES EN LA PROCÉDURE ÉCRITE QUI A EU LIEU EN RAISON DE L’ANNULATION
DE L’ASSEMBLÉE GÉNÉRALE DU 18 JUIN 2021 DE L’ASSOCIATION DES COMMUNES BERNOISES

En vertu de l’ordonnance 2 COVID-19        ➢ Adoptez-vous les comptes 2020 ?       Les votes ont été remis par écrit au
du Conseil fédéral, l’organisateur d’une     Oui :        225                      moyen du bulletin de vote prévu, pour-
assemblée de société de droit privé peut     Non :          0                      vu de la signature de la commune
imposer à ses membres d’exercer leurs        Abstention :   2                      membre. Le secrétariat a vérifié que
droits exclusivement par écrit. En mai                                             chaque ayant droit au vote n’a voté
2021, les communes membres ont été         ➢ Donnez-vous décharge au comité ?      qu’une seule fois.
informées sur les objets à l’ordre du        Oui :        226
jour par message écrit. Un bulletin de       Non :          0                      À l’échéance du délai de renvoi des bul-
vote adapté à la procédure écrite était      Abstention :   1                      letins de vote, le comité a validé le
annexé au message.                                                                 résultat des votes par voie de circula-
                                           ➢ Adoptez-vous le budget 2021 ?         tion. Les communes membres ont été
Le dépouillement des bulletins donne         Oui :        226                      informées des résultats des votes par
les résultats suivants :                     Non :          0                      publication sur le site www.begem.ch.
                                             Abstention :    1
➢ Adoptez-vous le procès-verbal de
  ­l’Assemblée générale 2020 ?             ➢ Adoptez-vous les cotisations 2022 ?   Pour le procès-verbal
   Oui :        225                          Oui :        225
   Non :          0                          Non :          0                      Association des Communes Bernoises
   Abstention :   2                          Abstention :   2                      sig. Monika Gerber,
                                                                                   directrice suppléante
➢ Adoptez-vous le rapport annuel           ➢ Conférez-vous la dignité de membre
  2020 ?                                     d’honneur de l’ACB à Daniel Arn ?
  Oui :        226                           Oui :        226
  Non :          0                           Non :          0
  Abstention :    1                          Abstention :    1

                                                                                                                         9
Wenn es viel zu tun gibt,
     ist es wichtig,
     das Richtige zu tun.
     Was tun Sie?

     Behalten Sie den strategischen Überblick. Schaffen Sie Orientierung und fördern
     Sie Leadership im Kader. Sorgen Sie für effiziente Abläufe und erfolgreiche Projekte.
     Und lassen Sie sich von einem kompetenten Partner unterstützen.

     Federas berät und begleitet Gemeinden.

             •   Strategien und Leitbilder
             •   Organisationsanalysen und -entwicklung
             •   Führungsunterstützung und Personalvermittlung
             •   Prozess- und Qualitätsmanagement
             •   Leitung und Begleitung von Projekten
             •   Tagungen und Workshops
             •   Einzel-, Führungs- und Teamcoachings

     Federas Beratung AG, info.bern@federas.ch, www.federas.ch
     Casinoplatz 2, 3011 Bern, Telefon +41 58 330 05 10

10
VBG-Info 1/2022

VBG-JAHRESBERICHT 2021

WICHTIGE GESCHÄFTE                        ment wurde von den Gemeinden im              Kontaktgremium Planung
                                          Alltag sehr geschätzt, da es jeweils rasch   Die Arbeiten im Kontaktgremium
Corona – das zweite Pandemiejahr          aktualisiert wurde und damit den             ­Pla­nung dauern an. Hier wird in einem
Das Corona-Virus dominierte das zwei-     Gemeinden eine gewisse Sicherheit ver-        nächsten Schritt das Genehmigungs-
te Jahr in Folge die Schlagzeilen und     mittelte bezüglich des Stands der Mass­­­     und Beschwerdeverfahren überprüft
verursachte Auswirkungen in vielen Be­­   nahmen und geltenden Regeln. Ende             und nach Möglichkeit gestrafft. Es lie-
reichen des täglichen Lebens, aber auch   Oktober 2021 wurde zudem auch das             gen erste Ideen vor, wie eine Be­­schleu­
der Tätigkeiten der Gemeinden. Trotz      Muster-Schutzkonzept für Ge­­meinde­­         nigung und Vereinfachung der Ver­­­
einiger Silberstreifen am Hori­    zont   versammlungen aktualisiert.                   fahren erreicht werden könnten. Es ist
blieb während des ganzen Jahres un­­                                                    zu erwarten, dass auch die Mass­
klar, wann konkret das Ende der beson-    Revision Baugesetz 2021                       nahmen zur Vereinfachung des Geneh­
deren Lage erreicht sein würde und        Die Verfahren zum Erlass von kommu-           migungs- und Beschwerde­     verfahrens
welche Herausforderungen bis da­­   hin   nalen Planungen geben leider unver­           zu einer neuerlichen Teilrevision des
noch zu meistern waren. Der regelmäs-     ändert immer noch zu Diskussion               Bau­ gesetzes führen werden. Zudem
sige Austausch zwischen den verschie-     Anlass. Mit der laufenden Revision des        werden auch die Ergebnisse des laufen-
denen kantonalen Stellen und dem          Bau­gesetzes werden nun verschiedene          den Monitorings (z.B. Gemeinde­      um­
VBG blieb deshalb unverändert wichtig.    Ergebnisse aus dem Kontaktgremium             frage) wiederum im Kontakt­gremium
Es darf festgehalten werden, dass die     Planung umgesetzt, die hier hoffent-          thematisiert. So kann beobachtet wer-
Zusammenarbeit zwischen Kanton und        lich zu Verbesserungen beitragen              den, ob die bereits beschlossenen und
Gemeinden sich im All­    gemeinen gut    ­werden. Das Kontaktgremium Planung           umgesetzten Massnahmen zum Plan­
eingespielt hat und es dem Kanton –        ist seit 2019 tätig und hat in einem         erlass­verfahren zu einer messbaren
meistens – bewusst war, dass es wichtig    langwierigen Prozess verschiedene            Ver­besserung führen. Im Frühsommer
ist, die Gemeinden bei sich abzeichnen-    Mass­nahmen erarbeitet mit dem Ziel,         2022 wird die Direktion für Inneres
den Veränderungen als Partnerinnen         das Vorprüfungs- und Genehmigungs­           und Justiz (DIJ) vier regionale Dialog-
mit einzubeziehen, selbst wenn diese       ver­ fah­ ren zu beschleunigen und die       Veranstaltungen im Kanton durchfüh-
Veränderungen coronabedingt manch-         Zu­­sam­­­­menarbeit zwischen Kanton         ren, an denen einerseits die Ergebnisse
mal sehr kurzfristig erfolgen mussten.     und Gemeinden partnerschaftlicher            der Gemeindeumfrage vorgestellt, vor
                                           aus­­­­­zugestalten. So sollen die Hand­     allem aber die Probleme bezüglich der
Die grössten Unsicherheiten und auch       lungs­­­­spiel­­räume der Gemeinden im       kom­­munalen Planungsprozesse mit
eine gewisse Verstimmung löste erneut      Rahmen der kommunalen Planungs­              den Gemeinden diskutiert werden sol-
der Schulbereich aus. Sowohl das Aus­      hoheit vergrössert werden. Die Revi­         len.
bruchstesten als auch flächendeckende      sions­­­­vorlage entspricht nach Ansicht
Tests mochten gewisse Vor- und Nach­       des VBG den Erkenntnissen des               Die DIJ hat zudem einen «Dialog
teile haben. Wichtig wäre für die Schu­    Kontakt­­   gremiums, in welchem der        zum Bauen ausserhalb der Bauzone»
len und Gemeinden jedoch eine gewis-       VBG intensiv mitgewirkt hat. Der VBG        initiiert. Mit Vertreterinnen und Ver­
se Beständigkeit und Planbarkeit gewe-     unterstützt deshalb die Vorlage.            tre­­­tern der Gemeindepolitik, der kom-
sen. Die Entscheide des Kantons sties-     Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen,        munalen Bauverwaltungen, der Re­­gie­
sen diesbezüglich nicht immer auf Ver­     dass die Gesetzesrevision allein nicht      rungs­   statt­
                                                                                                     halterämter und des AGR
ständnis und schienen auch kommuni-        ge­­nügt, sondern dass die (rasche) Um­­    soll in den kommenden Monaten vor-
kativ nicht immer ideal begleitet.         setzung der Revision in die Praxis und      erst für das Berner Oberland die Situa­
                                           eine entsprechende Kultur­ver­än­de­rung    tion analysiert und es sollen Lösungen
Das Corona-Informationspapier für die      im Umgang mit kommunalen Pla­nun­           diskutiert werden. Der VBG nimmt an
Gemeinden, das von den Regierungs­         gen entscheidend sein wird.                 diesem Dialog auch teil.
statt­
     halterämtern, dem AGR und dem
VBG gemeinsam bewirtschaftet wurde,       Die Beratung der Vorlage im Grossen          Digitalisierung Anzeiger
wurde während der ganzen Dauer der        Rat ist im Herbst 2022 vorgesehen, die       (Revision ­Ge­­meindegesetz)
Pandemie wenn immer nötig wieder          Inkraftsetzung wäre in diesem Fall im        Der Grosse Rat hat mit der Änderung
ergänzt und aktualisiert. Dieses Doku­    ersten Quartal 2023 möglich.                 des Gemeindegesetzes die Grundlage

                                                                                                                             11
VBG-Info 1/2022

geschaffen, dass die Gemeinden in Zu­­       zentrale, einheitliche Plattform für die   Prozent erhöhen. Auf organisatori-
kunft ihre amtlichen Bekannt­    machun­     elektronischen Publikationen geben         scher Seite bringt die Änderung zudem
gen elektronisch publizieren können.         würde, was auch vom VBG aus sachli-        einen gewissen Mehraufwand bei der
Die Gemeinden haben die Wahl, ihre           chen Gründen unterstützt wurde.            Führung des Stimmregisters, beim
Informationen entweder weiterhin in                                                     Versand der Wahl- und Abstimmungs­
gedruckter oder neu in elektronischer        An diesem Grundsatz hat der Grosse         unterlagen sowie bei der Auszählung
Form (oder auch in beiden Formen) zu         Rat nicht festgehalten. Vielmehr kön-      eines Urnengangs. Neu muss im
veröffentlichen. Das Gesetz soll am          nen die Gemeinden nun selbst wählen,       Stimm­­­register zwischen aktivem Wahl-
1. Januar 2023 in Kraft treten. Für jene     welche Lösung sie für ihre Publi­    ka­   und Stimmrecht sowie passivem Wahl­
Gemeinden, die zu diesem Zeitpunkt           tionen benützen. Zwar sollen sie ge­­      recht unterschieden werden. Zudem
gemeinsam einen amtlichen Anzeiger           mäss Gesetz eine «kantonal einheitli-      wird sich bei der Ausmittlung von
herausgeben, gilt bis anfangs 2025 eine      che Lösung anstreben», doch erscheint      Wahlen und Abstimmungen, welche
Sperrfrist, d.h. sie sind bis dann an die    dies unrealistisch, wenn gleichzeitig      am gleichen Sonntag stattfinden, eine
gedruckte Form gebunden, so­­        fern    jede Gemeinde frei ist, den Plattform-     neue Herausforderung ergeben, da die
die ge­­­meinsame Anzeiger-Organi­sation     Entscheid für sich allein zu fällen.       unter 18-jährigen mit Annahme der
nicht etwas anderes beschliesst. Damit                                                  Vor­­­lage zwar in kommunalen und kan-
wird den bestehenden Anzeigern noch          Der Entscheid einer Ein­­wohner­gemein­    tonalen, nicht aber in eidgenössischen
eine «Schonzeit» eingeräumt. Erste Ge­­      de, ihre amtlichen Bekanntmachungen        Angelegenheiten stimmberechtigt wür-
meinden werden aber auf jeden Fall           inskünftig elektronisch zu veröffentli-    den.
bereits ab 2023 elektronisch publizieren.    chen, hat Auswirkungen auf die übri-
                                             gen gemeinderechtlichen Körper­schaf­      Der Kanton Bern hat bereits im Jahr
Es ist davon auszugehen, dass in den         ten auf dem Gebiet dieser Ein­wohner­      2009 über die Einführung des Stimm­
nächsten Jahren die Mehrheit der Ge­­        gemeinde: Sie müssen sich nämlich          rechtsalters 16 abgestimmt. Damals
meinden ihre amtlichen Bekannt­              nach dem Medium richten, welches die       lehnten über 75 Prozent der Stim­men­
machun­gen noch in gedruckter Form,          politische Gemeinde wählt.                 den die Herabsetzung ab, keine einzige
d.h. im amtlichen Anzeiger veröffent­                                                   Gemeinde im Kanton hatte zuge-
lichen werden. Für Gemeinden, die auf        Stimmrechtsalter 16 im Kanton Bern         stimmt. Es wird interessant sein zu
die elektronische Form umsteigen wol-        Der Grosse Rat hat der Herabsetzung        sehen, ob sich die Haltung der Stimm­
len, stehen technische Lösungen be­­         des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre zu­­    berechtigten gegenüber diesem Thema
reit, um ab Inkrafttreten der Gesetzes­      gestimmt. Da das Stimmrechts-Alter in      in den letzten 13 Jahren wesentlich ver-
ände­rung von dieser Möglichkeit Ge­­        der Kantonsverfassung geregelt ist,        ändert hat.
brauch zu machen. So besteht mit der         wird es über diese Frage eine Volks­
Plattform «ePublikation.ch» eine Lö­­        abstimmung geben.                          Praxis zur Mehrwertabgabe
sung, die be­­reits heute von vielen Kan­­                                              Eine vom VBG eingesetzte Arbeits­
tonen und (nichtbernischen) Ge­­mein­­       Die Vorlage betrifft nur das aktive        gruppe mit Fachvertretungen aus den
den für amtliche Bekanntmachungen            Wahlrecht (das Recht selber zu wäh-        Gemeinden Biel, Burgdorf, Thun und
genutzt wird (und auf welcher die ber-       len); das passive Wahlrecht (das Recht     Köniz sowie unterstützt durch Karl-
nischen Ge­­mein­­den – über das Amts­       gewählt zu werden) beginnt auch wei-       Ludwig Fahrländer als externen Exper­
blatt-Portal – schon heute ihre Bau­         terhin erst mit 18 Jahren. Eine An­­       ten befasst sich mit Praxisfragen zur
publikationen veröffentlichen). Neben        nahme des Stimmrechtsalters 16 hätte       Mehrwertabgabe. Im Rahmen einer ers-
dieser Plattform gibt es aber auch pri-      direkte Auswirkungen auf das Stimm­        ten Sitzung wurden die Themen festge-
vate Angebote, welche den Gemeinden          recht in Gemeinde­    angelegenheiten:     legt, welche durch die Arbeitsgruppe
für die elektronische Publikation von        Das aktive Stimm- und Wahlrecht ab         prioritär angegangen werden sollen.
amtlichen Be­­kannt­­­­­­­machungen zur      dem vollendeten 16. Altersjahr gilt bei    Ziel ist das Sammeln von Er­­fahrungen
Ver­­­­fügung stehen.                        Annahme der Vorlage direkt auch auf        aus und für die Gemein­       den, das
                                             Gemeindeebene. Die Zahl der Stimm­         Entwickeln einer möglichst einheitli-
Der Entwurf zur Ge­­        meindegesetz-    berechtigten würde sich daher auch auf     chen kommunalen Haltung bei offenen
Ände­­­­­­­rung sah noch vor, dass es eine   Gemeindeebene um rund ein bis zwei         (Rechts-)Fragen sowie – sofern nötig –

12
VBG-Info 1/2021

die Diskussion von gemeinsam erkann-               Art. 22 Mitwirkung der Gemeinden             Digitale Archivierung in den
ten Problembereichen mit dem AGR.                  1 Die Einwohnergemeinden und ge­­           ­Ge­­mein­den
                                                     mischten Gemeinden wirken nach             Seit    Sommer     2021    steht     auf
Kantonales Energiegesetz                             Mass­­­gabe von Absatz 2 und 3 bei der     www.begem.ch/DA der durch das Ber­
Die erste Lesung des kantonalen                      Vorbereitung folgender Geschäfte           nische Gemeindekader (BGK) erarbei-
Energie­­­gesetzes hat in der Winter­ses­            nach diesem Gesetz mit, soweit diese       tete Ratgeber «Der Weg zur digitalen
sion 2021 stattgefunden. Der VBG be­­                er­­­hebliche Auswirkungen auf die         Archivierung» zur Verfügung. Die­
obachtet hier aufmerksam, dass die Ge­­              Gemeinden haben:                           jenigen Gemeinden, die bereits eine
meinden mit dem Gesetz die nötigen                   a Verordnungen und Entscheide des          GEVER-Anwendung im Einsatz haben
von ihnen gewünschten Spiel­     räume                    Regierungsrates, der Direktionen      oder die Einführung einer GEVER-An­
bezüglich Anforderungen an Energie­­                      und der Staatskanzlei,                wendung planen, sind gut beraten, sich
standards auch tatsächlich erhalten.                 b Entscheide der Behörden oder Or­­        die nötigen Überlegungen zur Frage
                                                          gane gemäss Artikel 21, die den       der dereinstigen (digitalen) Ar­­chi­vie­
Dies nicht zuletzt im Gegenzug zur                        Direktionen oder der Staatskanzlei    rung zu machen. Erfreulich ist in die-
Streichung der Beiträge an Energie­för­                   unterstellt sind.                     sem Zusammenhang aus Sicht des
der­­massnahmen im Förder­p­ro­gramm               2 Zur Mitwirkung werden in angemes-          VBG, dass der Kanton Bern aktuell
Energie des Kantons Bern. Insgesamt                  sener Weise einbezogen:                    prüft, ob und allenfalls in welcher
wird die Vorlage aber aus Sicht der                  a der Verband Bernischer Gemein­           Form die grosse Herausforderung der
Gemeinden als akzeptabel angesehen.                       den (VBG),                            di­­
                                                                                                  gitalen Langzeitarchivierung in den
                                                     b die Interessenverbände der Ge­­          Gemeinden gemeinsam gelöst werden
     Gesetz über die digitale Verwaltung                  mein­­den,                            könnte.
     Mit dem Gesetz über die digitale Ver­­          c eine Vertretung der Gemeinden
     waltung (DVG) will der Kanton ein                    mit mehr als 10’000 Ein­woh­nerin­   Die Aussicht auf eine mögliche kanto-
     Rahmengesetz schaffen, welches die                   nen und Einwohnern.                  nal einheitliche Lösung bezüglich des
     Grundsätze der Digitalisierung der öf­­       3 Bei Vernehmlassungsverfahren und          digitalen Langzeitarchivs entbindet die
     fent­­
          lichen Verwaltung und des Ver­             Kon­­sultationen werden zur Stellung­     Gemeinden jedoch nicht von ihrer Auf­
     kehrs mit Privaten regelt. Das Gesetz           nahme eingeladen:                         ­gabe, die bei ihr vorhandenen digitalen
     gilt in erster Linie für den Kanton, hat        a der VBG,                                 Daten so aufzubereiten, dass diese der-
     aber auch Auswirkungen für die Ge­­             b die Interessenverbände der Ge­­          einst entweder in ein – wie auch immer
     mein­­den, da die digitale Infrastruktur             mein­­­den,                           organisiertes – digitales Archiv überge-
     der Verwaltungen zunehmend Ebenen               c die Gemeinden mit mehr als               ben werden können – oder aber noch
     übergreifend sein und der Verkehr                    10’000 Einwohnerinnen und Ein­        in Papierform den herkömmlichen
     unter den Behörden vermehrt elektro-                 woh­­nern.                            Weg ins Archiv finden.
     nisch erfolgen wird. Aus Sicht des VBG
     ist es richtig, dass der Kanton mit dem       Mit dieser Lösung, die in der ersten        Ressourcen Schulleitungen
     DVG eine Grundlage für die Digi­      ta­
                                             li­   Lesung in der Wintersession 2021            Seit langer Zeit setzt sich der VBG da­­für
     sierung der öffentlichen Verwaltungen         durch den Grossen Rat nicht verändert       ein, dass die Zuweisung der Res­sour­­cen
     schafft. Gleichzeitig ist es aber für die     wurde, kann der VBG leben; sie ge­­         für die Schulleitungen erhöht wird, bis-
     Ge­­meinden unabdingbar, dass bei wich­       währt den Gemeinden eine genügende          her leider vergebens. Aufgrund der
­­­­­tigen Entscheidungen, die Aus­wir­            Ein­­wir­­kungsmöglichkeit. Es geht dem     Volksschulgesetzgebung und aufgrund
     kungen auf die Gemeinden haben, die           VBG nicht um die Verhinderung von           der Bestimmungen des FILAG ist unbe-
     kommunale Ebene ein institutionali-           ge­­meinsamen digitalen Lösungen (im        stritten, dass die Gehälter der
     siertes Mitwirkungsrecht hat. Er­­   freu­    Gegenteil), sondern einzig um eine an­­     Schulleitungen zu 70% vom Kanton
     licher­­weise ist es gelungen, in der Vor­    gemessene Mitsprache und Mitwirkung         und zu 30% von der Gesamtheit der
     be­reitung des Erlasses eine Bestim­          der Gemeinden, damit gemeinsam              Gemeinden finanziert werden. Die Res­
     mung in den Entwurf des DVG einzu-            gute Lösungen erarbeitet werden kön-        sourcen der Schulleitungen müssen so
     bringen, der dem Anliegen der Ge­­            nen.                                        ausgestattet werden, dass sie ihren
     meinden Rechnung trägt:                                                                   Auftrag, der im übergeordneten Recht

                                                                                                                                      13
VBG-Info 1/2021

(VSG, LAG) abgebildet ist, wahrnehmen        Sozialdienste im Kanton Bern» vertre-       oder Personen mit besonderer Ex­­per­tise
können. Verschiedene Um­­stände haben        ten. In diesem Projekt geht es um eine      in die Meinungsbildung einbezogen.
dazu geführt, dass die Belastung der         einheitliche Software für die Sozial­       Die Partnerverbände des Berner Juras
Schulleitungen in den letzten Jah­     ren   dienste, sowohl im Bereich der wirt-        werden ebenfalls mit den Ver­nehm­las­
massiv angestiegen ist. Zu er­    wäh­nen    schaftlichen Hilfe wie auch im Kindes-      sungsunterlagen bedient. In praktisch
sind insbesondere die zahlreichen            und Erwachsenenschutzbereich. Der           allen Fällen ist eine konsolidierte Mei­
Bauvorhaben, die von der Schulleitung        VBG steht grundsätzlich hinter der          nungsbildung per Mail möglich. In sel-
betreut werden müssen, die steigenden        Idee eines gemeinsamen Fall­­füh­rungs­     tenen Ausnahmefällen wird bei sehr
Ansprüche an die ICT der Schule und          systems, verlangt aber mit Nachdruck,       komplexen oder umstrittenen Vorlagen
auch das anspruchsvoller werdende            dass dabei die kommunalen Interessen        eine Sitzung einberufen. Die Eingaben
Umfeld Schüler/innen – Eltern. Wäh­          sehr hoch gewichtet werden. Das Pro­        können auf der Homepage (www.
rend früher die Eltern in aller Regel hin-   jekt ist gut und professionell aufge-       begem.ch/vernehmlassungen) nachver-
ter den Entscheiden der Schule               gleist, die wichtigen Entscheide stehen     folgt werden.
stan­­den, treten die Eltern immer häufi-    noch an. Der permanente Einbezug der
ger gegen die Schule auf und nehmen          Sozialdienste gewährleistet, dass das       Im Berichtsjahr nahm der VBG zu den
diese – oft unter In­­an­spruchnahme von     Projekt unter Berücksichtigung der all-     folgenden Geschäften Stellung:
rechtlichen Ver­­fahren – über Gebühr in     täglichen Prozesse und Bedürfnisse in       ➢ Projekt «Weiterentwicklung GEP
Anspruch. Diese Umstände führen              der Gemeinde abgewickelt wird.                    im Kantons Bern»
da­zu, dass die Gemeinden vermehrt auf                                                   ➢ Verordnung über die Anrechnung
eigene Rech­nung zusätzliche Res­sour­                                                         aus­­ländischer Quellensteuern (VStA)
cen bereitstel­  len müssen, was dem         MEINUNGSBILDUNG                             ➢ Einführungsverordnung Inter­kan­
über­­geordneten Recht widerspricht.                                                           to­­nalen Vereinbarung über das
Eine Erhöhung der Ressourcen er­­             Konsultationen / Vernehmlassungen              ­öf­­fent­­liche Beschaffungswesen
scheint unerlässlich, wenn die Schul­         Alle Konsultationen und Vernehm­    las­   ➢ Änderung der Verordnung über die
leitungen künftig ihren Auftrag mit der       sungen werden dem Ver­nehm­las­sungs­            öffentliche Sozialhilfe (SHV) –
gewünschten Wirkung erfüllen sollen.          ­ausschuss VBG / BGK unterbreitet, wel­          SKOS-Richtlinien 2021
Die damit verbundenen Kosten tragen          ­chem die folgenden Mitglieder an­­ge­­     ➢ Ausländer- und Integrationsgesetz
aber nicht alleine die Gemeinden. Diese        hören:                                          so­­wie Asylgesetz (EG AIG und
sind vielmehr – wie das Gesetz dies vor-       ➢ Daniel Bichsel, Präsident VBG                 AsylG)
sieht – im Verhältnis 70% zu 30% zwi-          ➢ Erich Fehr, Vizepräsident VBG           ➢ Änderung des Gesetzes über die
schen Kanton und Gemeinden aufzutei-           ➢ Monika Gerber, Geschäftsführerin              Ver­­waltungsrechtspflege (VRPG),
len. Im Rahmen geführter Gespräche                BGK/Stv. Geschäftsführerin VBG               Änderung Teil 1
mit der Bildungs- und Kulturdirektion          ➢ Kurt Gyger, Vizepräsident BGK           ➢ Finanzhaushaltsgesetz
wurde dieser For­derung des VBG Ver­           ➢ Beat Heuer, Präsident BGK               ➢ BSIG Abrechnung Lastenausgleich
ständnis entgegengebracht, es wird             ➢ Reto Pfahrer, Präsident Aus­gleichs­          Sozialhilfe für das Jahr 2021
nach Lösungen ge­­sucht. Es muss indes-           kassenleiter/-innen                    ➢ Leistungen für Kinder mit beson-
sen bezweifelt werden, dass das Prob­­         ➢ Markus Rindlisbacher, Vize­präsi­             derem Förder – und Schutzbedarf
lem grundsätzlich angegangen wird.                dent BGK                                     (KFSV)
Der VBG zieht in Erwägung, einen poli-         ➢ Jürg Wichtermann,                       ➢ Verordnung über die Aufsicht von
tischen Vor­­stoss zu lancieren, damit der        Geschäftsführer VBG                          stationären und ambulanten
Grosse Rat einen Entscheid fällen kann.        ➢ Stephanie Wittmer, Vor­stands­mit­          ­Leis­tun­­gen für Kinder (AKLV)
                                                  glied BGK                              ➢ Konsultation der Kantone betreffend
Fallführungssystem Sozialhilfe                                                                 die Totalrevision der Covid-19-­
Der VBG ist zusammen mit der Berner          Der VBG-Geschäftsführer sichtet die               Ver­ordnung Stimm­rechts-
Konferenz für Sozialhilfe und Erwach­        Vorlagen vorab und erstattet dem Aus­            ­beschei­ni­­­gung
senen- und Kindesschutz BKSE im              schuss einen ersten Bericht und setzt       ➢ Konferenzielle Anhörung zur
Steuerungsausschuss des Projekts             eine Frist zur Stellungnahme. Bei Be­­          ­Teil­revision des Kantonalen
«Neues Fallführungssystem für die            darf werden weitere Partnerverbände               Energie­­gesetzes (KEnG)

14
VBG-Info 1/2021

➢ Änderung des Gesetzes über die           ➢ Änderung der Einführungs­­-             Zusammensetzung (Region, Ge­­meinde­
     In­­formation der Bevölkerung            verord­nung zur eidgenössischen        grösse, politische Zugehörigkeit etc.)
                                                                                     ­­
     (Infor­mationsgesetz; IG)                Ver­ord­nung über den Kataster der     ge­­­währleistet, dass der Ver­schie­den­ar­
➢ Revision des Volksschulgesetzes             öffentlich-rechtlichen Eigen­tums­     tig­keit der bernischen Ge­­mein­den best-
     (REVOS 2020): Konsultation zu            beschrän­­kungen (EV ÖREBK)            möglich Rechnung getragen wird. Die
     den Verordnungen                      ➢ BSIG i.S. sozialhilferechtliche         Bedeutung dieser Zu­­sam­men­­setzung
➢ Verordnung über die sozialen               ­Zu­­ständigkeit ab 01.01.2022          sollte trotzdem nicht überschätzt wer-
     ­Leis­tungsangebote (SLV) und zur     ➢ Konsultationsverfahren: Änderung        den, da sich der VBG ganz bewusst
    Ver­ord­nung über die die Leistungs­      Bauverordnung (BauV)                   weder zu gesellschafts- noch zu regio-
    ange­bote der Familien-, Kinder-         ­elektronisches Baubewilligungs-        nalpolitischen Fragen einbringt.
    und Jugendförderung (FKJV)                und Plan­erlassverfahren eBUP
➢ Änderung der Angebots-                   ➢ Verordnung über das Pilotprojekt        Es geht im Vorstand vielmehr darum,
      verordnung (AGV) und der                «Angeordnete Beratung in               einen möglichen gemeinsamen Nenner
      Verordnung über die Beiträge der        familien­rechtlichen Verfahren mit     aller Gemeinden zu erkennen und den
      Gemeinden an die Kosten des             strittigen Kinderbelangen und          Einfluss auf die kantonale Politik durch
      öffentlichen Ver­kehrs (KBV)            Zentrum für Familien in Trennung       eine starke Gemeindevertretung im
➢ Änderung Baugesetz (BauG) und               (ZFIT)»                                Grossen Rat hoch zu halten. Der Vor­
      Baubewilligungsdekret (BewD)         ➢ BauG-Revision 2021                      stand trifft sich in der Regel viermal
➢ Anpassung BSIG Nr. 8/860.1/12.2          ➢ «Grosser Rat: Abstimmen von e­ x­­-     jährlich jeweils am ersten Montag der
      zur Übernahme von Zahnarzt­             tern und Zirkularverfahren (­ Teil-    Grossratssessionen, damit die in der
      kosten durch die Sozialhilfe           ­revision Grossratsgesetzgebung)»       Session anstehenden, gemeinderele-
➢ Weisung des Amtes für Wald und           ➢ Gesetz über die Informations- und       vanten Geschäfte besprochen und falls
      Naturgefahren zur Priorisierung         Cybersicherheit ICSG                   nötig ein gemeinsames Vorgehen koor-
      von Projekten bei Mittelknappheit    ➢ Änderung EG ZGB                         diniert werden kann.
      im Schutz vor Naturgefahren          ➢ Steuergesetzrevision 2024
➢ BSIG zur Information des Kantons                                                   Der Vorstand bestand im Berichtsjahr
    Bern an das Bundesamt für                                                        aus den folgenden Personen:
    ­Raum­entwicklung (ARE) ab dem         VBG-ORGANE                                ➢ Daniel Bichsel (Präsident),
     Jahr 2021 über den Verzicht auf                                                    ­Ge­­meinde­­­­präsident Zollikofen /
      die Wieder­herstellung des           VBG-Hauptversammlung vom                      Gross­­rat
  ­rechtmässigen Zustands                  18. Juni 2021                             ➢ Peter Aeschlimann, Gemeinde­
➢ Gesetz über die Auflösung des            Die für den 18. Juni 2021 geplante            präsi­­dent Trub
     SNB-Gewinnausschüttungsfonds          Haupt­­­versammlung musste corona­        ➢ Madeleine Amstutz, Gemeinde­­-
     und des Fonds für Spital-             bedingt zum zweiten Mal in Folge abge-        präsi­­dentin Sigriswil (bis
  ­­investi­tio­nen                        sagt werden. Die Mitglieds­ge­mein­den        31.12.2020) / Grossrätin
➢ Änderung des Strassengesetzes            haben in der Folge erneut schriftlich     ➢ Erich Fehr, Stadtpräsident Biel /
     (SG)                                  über die Geschäfte des VBG abge-              Bienne (Vizepräsident)
➢ Verordnung über den Wildtier­            stimmt. Allen Geschäften ist mit gros-    ➢ Beat Heuer, Gemeindeschreiber
     schutz (WTSchV), Teilrevision         sen Mehr ohne Gegenstimmen die Zu­­           Brügg / Präsident BGK
      (3. Tranche)                         stimmung erteilt worden. Der ­Vor­stand   ➢ Virginie Heyer, Maire de
➢ Kantonale Verordnung über Mass­          hat das Ergebnis der Abstimmung er­­          Perrefitte / Députée
     nahmen für Publikumsanlässe von       wahrt und protokollarisch festgehalten.   ➢ Bänz Müller, Gemeindepräsident
     überkantonaler Bedeutung im           Das Protokoll ist auf www.begem.ch            Wohlen / Grossrat
  ­Zu­­sam­­menhang mit der Covid-19-      veröffentlicht worden.                    ➢ Peter Siegenthaler, Gemeinderat
     Epidemie (MPV)                                                                      Thun / Grossrat
➢ Stellungnahme zum                        Vorstand                                  ➢ Barbara Zürcher-Wichtermann,
      Studienbericht eArchiv               Der VBG-Vorstand besteht aktuell aus          Ge­­meindepräsidentin
                                           neun Mitgliedern. Die breit abgestützte       Kirchenthurnen (bis 31.12.2019)

                                                                                                                             15
VBG-Info 1/2021

Die Geschäftsleitung besteht aus dem      nalverbände im Kanton Bern. Das in­­        stark vom Bernischen Gemeindekader
Präsidenten und dem Geschäftsführer,      ten­­­­sive Miteinander mit den Ver­        (BGK) und damit richtigerweise von
die im Alltag praktisch täglich mitein-   waltungskadern leistet zudem einen          den Bedürfnissen der Fachleute ge­­
ander im Kontakt stehen. So wird          aktiven Beitrag zur Akzeptanz des VBG       prägt. Die aktive Einflussnahme der
gewährleistet, dass der Verband rasch     in den einzelnen Gemeinden. Trotz           Kommunalverbände ist mit der Schaf­
ent­­scheiden und kommunizieren kann.     die­­
                                             ses Zusammenwirkens ist einzig           fung der professionellen Ge­­   schäfts­
Dies ist im schnelllebigen politischen    der VBG das politische Sprachrohr der       stelle beim BGK im Juni 2015 noch ver-
Umfeld und der heutigen Medien­           Gemeinden.                                  stärkt worden. Die Geschäftsführerin
landschaft unerlässlich. Bei wichtigen                                                des BGK ist zuständig für alle inhalt­
politischen Fragestellungen wird stets    Die freundschaftlichen Kontakte des         lichen Fragestellungen rund um die
der ganze Vernehmlassungsausschuss        VBG zu «gemeindenahen» Organi­        sa­   Aus- und Weiterbildungsangebote der
einbezogen.                               tio­
                                             nen umfassen namentlich die Fol­­        Gemeinden. Demgegenüber verantwor­
                                          genden, denen hiermit einmal mehr           tet die Schule (bwd Bern) alle Adminis­
Gruppe der hauptamtlichen Stadt- und      ausdrücklich gedankt wird:                  tra­
                                                                                         tionsaufgaben rund um die Kurs-
Gemeindepräsidien                         ➢ Bernisches Gemeindekader                  und Prüfungsorganisation. Der VBG
Die Gruppe der hauptamtlichen Stadt-      ➢ Verband Bernischer Steuer­­ver­wal­       be­­
                                                                                         dankt sich an dieser Stelle bei
und Gemeindepräsidien besteht aus              te­rinnen und Steuerverwalter          Monika Gerber für ihre hervorragende
20 Personen, die ihr Gehalt zu einem      ➢ Bernische AHV-Zweig­stellen­-             Arbeit – nicht zuletzt seit zwei Jahren
erheblichen Teil oder vollständig von          leite­rin­nen und -leiter              unter speziell schwierigen Rah­    men­
der Gemeinde beziehen. Viele der          ➢ Bernische Ortspolizeivereinigung          bedingungen. Ein riesiges Dankeschön
Haupt­  amtlichen sind gleichzeitig im    ➢ Berner Konferenz für Sozialhilfe,         geht zudem an alle Personen, die sich
Grossen Rat tätig, weshalb die Zu­­sam­        Erwachsenen- und Kindesschutz          als Mitglied in einer der verschiedenen
men­­künfte in der Regel während der      ➢ Verband Bernischer Burger­-               Kommissionen, als Dozentinnen und
Session stattfinden. Nennenswerte Dif­         gemein­den und burgerlicher            Dozenten oder Expertinnen und Exper­
fe­renzen zwischen den Haltungen des           Korporationen                          ten für die Aus- und Weiterbildung der
VBG-Vorstandes und der Gruppe der         ➢ Kirchgemeindeverband des                  bernischen Gemeinden engagieren.
hauptamtlichen Präsidien sind selten,         ­Kan­tons Bern
die Interessen sind gleichgelagert und    ➢ Gemeindeverbände anderer Kantone          Ein ganz spezieller Dank gilt natürlich
es ziehen alle am gleichen Strick. Klar   ➢ Schweizerischer Gemeindeverband           dem bwd Bern. Dies betrifft einerseits
ist hingegen, dass bei Geschäften mit     ➢ Schweizerischer Städteverband             den ganzen Vorstand unter der Leitung
stark regionaler Ausprägung unter-        ➢ Geschäftsstelle der Regie­rungs­          des Präsidenten Fritz Jenzer sowie
schiedliche Standpunkte vertreten wer-         statt­halterämter des Kantons Bern     andererseits dem Direktor Raymond
den, wo sich der VBG aber ohnehin         ➢ Verband Schulleiterinnen und              Anliker mit seinem ganzen Team. Die
tradi­tionsgemäss nicht positioniert.          Schul­­leiter Bern                     Verantwortlichen des bwd waren unter
                                          ➢ Verband der Schulbehörden                 Corona mit kurzfristig immer wieder
                                               Kanton Bern                            wechselnden Spielregeln ganz speziell
BEZIEHUNGEN ZU                            ➢ Bernischer Zivilschutzverband             herausgefordert. Diese Heraus­   forde­
ANDEREN KOMMUNALEN                                                                    run­gen wurden mit grossem und uner-
ORGANISATIONEN                                                                        müdlichem Einsatz immer wieder aufs
                                          AUS- UND WEITERBILDUNG                      Neue bestmöglich im Interesse der
Der VBG pflegt seit vielen Jahren eine                                                Teilnehmenden gemeistert!
enge und partnerschaftliche Zusam­        Bildungszentrum für Wirtschaft und
men­­arbeit mit den verschiedenen kom-    Dienstleistung (bwd Bern)                   Politforum Thun
munalen Kaderorganisationen. Diese        Der VBG ist Träger der Aus- und             Träger des Vereins Politforum Thun
vertrauensvolle Zusammenarbeit hat        Weiter­ bildungsangebote für die Ge­­       sind nach wie vor die Stadt Thun, der
sich in all den Jahren bestens bewährt    mein­­­den und direkt in den verschiede-    VBG, das Amt für Gemeinden und
und ist ein wichtiger Grund für das       nen Kommissionen vertreten. Die Aus-        Raum­­­­ordnung und das Bil­dungs­
grosse politische Gewicht der Kom­mu­     und Weiterbildung wird inhaltlich           zentrum für Wirtschaft und Dienst­

16
Sie können auch lesen