IShares Core EURO STOXX 50 UCITS ETF (DE) - Aktien-ETF Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen - BlackRock

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iShares Core EURO STOXX 50 UCITS ETF (DE)

Aktien-ETF

Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
BlackRock Asset Management Deutschland AG

Oktober 2024

Vertrieb Luxemburg
Namen und Adressen

Kapitalverwaltungsgesellschaft
BlackRock Asset Management Deutschland AG
Lenbachplatz 1
80333 München
Deutschland
Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858
Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958
info@iShares.de
www.iShares.de
AG München, HRB 134 527

Gesetzliche Vertreter
Dirk Schmitz
Harald Klug
Peter Scharl

Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle)
State Street Bank International GmbH
Brienner Straße 59
80333 München
Tel.: +49 (0) 89 55 878 100

Abschlussprüfer des Fonds
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Niederlassung München
Bernhard-Wicki-Straße 8
80636 München, Deutschland
Tel: +49 (0) 89 5790 – 50

Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der
Frankfurter Wertpapierbörse.

abrufbar unter www.boerse-frankfurt.de

Market Maker bzgl. Listing an der SIX Swiss
Exchange AG.

abrufbar unter www.six-group.com

                                                1
Verkaufsprospekt
einschließlich
Anlagebedingungen

Wertpapierkennnummer:
                                       Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er-
Bezeichnung                  WKN       folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, des
iShares Core EURO STOXX 50   593 395   Basisinformationsblatts und der „Allgemeinen
UCITS ETF (DE)                         Anlagebedingungen“ in Verbindung mit den
                                       „Besonderen Anlagebedingungen“ in der je-
                                       weils gültigen Fassung. Die Anlagebedingun-
                                       gen sind im Anschluss an diesen Verkaufs-
                                       prospekt abgedruckt.
                                       Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich
                                       vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist
                                       dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes-
                                       sierten zusammen mit dem letzten veröffent-
                                       lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen-
                                       falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten
                                       Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos
                                       zur Verfügung zu stellen. Daneben ist ihm das
                                       Basisinformationsblatt rechtzeitig vor Ver-
                                       tragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stel-
                                       len.
                                       Von diesem Verkaufsprospekt abweichende
                                       Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab-
                                       gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf
                                       der Basis von Auskünften oder Erklärungen,
                                       welche nicht in diesem Verkaufsprospekt
                                       bzw. im Basisinformationsblatt enthalten
                                       sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des
                                       Käufers. Dieser Verkaufsprospekt wird er-
                                       gänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht
                                       und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbe-
                                       richt veröffentlichten Halbjahresbericht.

                                       Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften
                                       sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit
                                       einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die
                                       Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die
                                       gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in
                                       deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis
                                       zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und
                                       dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun-
                                       gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz
                                       der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des
                                       Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft.
                                       Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende
                                       Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen,
                                       können auch vor einem zuständigen Gericht an
                                       ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung
                                       von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der
                                       Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die
                                       Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
                                       bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal-
                                       tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt,
                                       bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile
                                       vor deren Vollstreckung.

2
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den        diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-            im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in
schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung        solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs-
steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei-    zulassung besteht.
legung anstrengen.                                      Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur         in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer        US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell-
Verbraucherschlichtungsstelle     verpflichtet. Bei     schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs-
Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds-          prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden
stelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband       nicht gemäß dem United States Investment Com-
Investment und Asset Management e.V. als zu-            pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re-
ständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.         gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer-
Die BlackRock Asset Management Deutschland AG           den nicht gemäß dem United States Securities Act
nimmt mit ihren Fonds an Streitbeilegungsverfah-        von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den
ren vor dieser Schlichtungsstelle teil.                 Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver-
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest-          einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile
mentfonds“ lauten:                                      des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten
                                                        Staaten noch einer US-Person oder auf deren
     Büro der Ombudsstelle
                                                        Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am
     BVI Bundesverband Investment und Asset
                                                        Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf.
     Management e.V.
                                                        darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei-
     Unter den Linden 42
                                                        le weder im Auftrag von US-Personen erwerben
     10117 Berlin
                                                        noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-
     Telefon: (030) 6449046-0
                                                        Personen zählen natürliche Personen, wenn sie
     Telefax: (030) 6449046-29
                                                        ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben.
     E-Mail: info@ombudsstelle-
                                                        US-Personen können auch Personen- oder Kapital-
     investmentfonds.de
                                                        gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den
     www.ombudsstelle-investmentfonds.de
                                                        Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den        Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet
Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie-          werden.
gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb-
ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann, die also zu Privatzwecken handeln.

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli-
chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge
über Finanzdienstleistungen können sich die Betei-
ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen
Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt,
Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-
1919, schlichtung@bundesbank.de wenden.
Die Europäische Kommission hat eine europäische
Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Bei
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträ-
gen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek-
tronischem Wege zustande gekommen sind, kön-
nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit-
beilegungsplattform       der       EU       wenden
(www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt-
adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann
dabei folgende E-Mail angegeben werden: in-
fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit-
beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien
lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa-
len Schlichtungsstelle.
Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen.
Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros-
pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über-
setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche
Fassung.
Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist,
entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver-
kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi-
talanlagegesetzbuchs (KAGB).

Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen:
Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt
enthaltenen Informationen und das Angebot von in

                                                                                                          3
Inhalt.
                                             8.3. Bankguthaben                             15
                                             8.4. Derivate                                 15
                                                 8.4.1. Terminkontrakte                    16
                                                 8.4.2. Optionsgeschäfte                   16
                                                 8.4.3. Swaps                              16
                                                 8.4.4. Swaptions                          16
                                                 8.4.5. Credit Default Swaps               16
Namen und Adressen                      1        8.4.6. In Wertpapieren verbriefte
                                                          Finanzinstrumente                16
Wertpapierkennnummer:                   2        8.4.7. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte   16
                                             8.5. Sonstige Anlageinstrumente               16
1. Grundlagen                           7    8.6. Investmentanteile                        17
1.1. Verkaufsunterlagen und
    Offenlegung von Informationen        7   9. Emittentengrenzen und
1.2. Anlagebedingungen und deren                 Anlagegrenzen                             17
    Änderungen                           8   9.1. Emittentengrenzen                        17
                                             9.2. Anlagegrenzen                            18
2. Verwaltungsgesellschaft              8
2.1. Firma, Rechtsform und Sitz         8    10. Sicherheitenstrategie                     18
2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und          10.1. Arten der zulässigen
    Vorstand                             9       Sicherheiten                              18
                                             10.2. Umfang der Besicherung                  19
3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag        9    10.3. Strategie für Abschläge der
3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag      9        Bewertung (Haircut-Strategie)             19
3.2. Haftungsausschluss des                  10.4. Anlage von Barsicherheiten              19
    Lizenzgebers                         9   10.5. Verwahrung von Wertpapieren
                                                 als Sicherheit                            19
4. Verwahrstelle                        9
4.1. Allgemeines                        9    11. Leverage                                  19
4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und
    Haupttätigkeit der Verwahrstelle    10   12. Kreditaufnahme                            19
4.3. Unterverwahrung                    10
4.4. Haftung der Verwahrstelle          10   13. Bewertung                                 19
4.5. Zusätzliche Informationen          11   13.1. Allgemeine Regeln für die
                                                 Vermögensbewertung                        19
5. Auflagedatum, Laufzeit und                    13.1.1. An einer Börse zugelassene / in
                                                          organisiertem Markt gehandelte
    Anlageziel des Fonds                11
                                                          Vermögensgegenstände             19
5.1. Auflagedatum und Laufzeit          11
                                                 13.1.2. Nicht an Börsen notierte oder
5.2. Anlageziel                         11                organisierten Märkten gehandelte
5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels     11                Vermögensgegenstände oder
                                                          Vermögensgegenstände ohne
6. Anlagegrundsätze                     11                handelbaren Kurs                 19
6.1. Allgemeines                        11   13.2. Besondere
6.2. Indexbeschreibung                  11       Bewertungsregelungen für
6.3. Auswirkungen von                            einzelne Vermögensgegenstände 20
    Indexanpassungen                    12       13.2.1. Nichtnotierte Schuldverschreibungen
                                                          und Schuldscheindarlehen         20
6.4. Indexnachbildung und Vorrang
                                                 13.2.2. Geldmarktinstrumente              20
    der direkten Duplizierung           12
                                                 13.2.3. Optionsrechte und Terminkontrakte 20
6.5. Duplizierungsgrad                  12
6.6. Voraussichtlicher Tracking Error   12       13.2.4. Bankguthaben, Festgelder und
                                                          Investmentanteile                20
                                                 13.2.5. Auf ausländische Währung lautende
7. Faire Behandlung der Anleger                           Vermögensgegenstände             20
   und Anteilklassen            13
                                             14. Wertentwicklung                           20
8. Anlageinstrumente im
    Einzelnen                           13
                                             15. Risikohinweise                            20
8.1. Wertpapiere                        13
                                             15.1. Allgemeine Risiken einer
8.2. Geldmarktinstrumente               14
                                                 Fondsanlage                               21

4
15.1.1. Schwankung des Anteilwerts des              15.5.6. Schlüsselpersonenrisiko        26
             Fonds                              21      15.5.7. Verwahrrisiko                  26
    15.1.2. Beeinflussung der individuellen             15.5.8. Risiken aus Handels- und
             Performance durch steuerliche                       Clearingmechanismen
             Aspekte                            21               (Abwicklungsrisiko)           27
    15.1.3. Änderung der Anlagebedingungen      21      15.5.9. Risiko von Anlagebeschränkungen 27
    15.1.4. Rücknahmeaussetzung                 21      15.5.10. Nachhaltigkeitsrisiken        27
    15.1.5. Auflösung des Fonds                 21
    15.1.6. Verschmelzung                       21   16. Erläuterung des Risikoprofils
    15.1.7. Übertragung auf eine andere                 des Fonds                             28
             Kapitalverwaltungsgesellschaft     21
    15.1.8. Rentabilität und Erfüllung der
             Anlageziele                        22
                                                     17. Profil des typischen Anlegers 28
    15.1.9. Spezifische Risiken bei
             Wertpapierindex-OGAW               22   18. Anteile                              28
15.2. Risiko der negativen
                                                     19. Ausgabe und Rücknahme von
    Wertentwicklung (Marktrisiko)               23
    15.2.1. Wertveränderungsrisiken             23      Anteilen                              28
    15.2.2. Kapitalmarktrisiko                  23   19.1. Ausgabe von Anteilen               28
    15.2.3. Kursänderungsrisiko bei Aktien      23
                                                     19.2. Rücknahme von Anteilen             28
    15.2.4. Zinsänderungsrisiko                 23
                                                     19.3. Abrechnung bei Anteilausgabe
    15.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen 23
                                                         und -rücknahme                        29
                                                     19.4. Aussetzung der
    15.2.6. Risiken in Zusammenhang mit
             Derivatgeschäften                  23       Anteilrücknahme                       29
    15.2.7. Kursänderungsrisiko von Wandel- und
             Optionsanleihen                 24      20. Liquiditätsmanagement                29
    15.2.8. Risiken im Zusammenhang mit dem
             Erhalt von Sicherheiten       24        21. Börsen und Märkte                    29
    15.2.9. Inflationsrisiko                    24   21.1. Allgemeines                        29
    15.2.10. Währungsrisiko                     24   21.2. Die Funktion der Designated
    15.2.11. Konzentrationsrisiko               24       Sponsors                              30
    15.2.12. Risiken im Zusammenhang mit der         21.3. Beschreibung der zugelassenen
            Investition in Investmentanteile 24          Teilnehmer                            30
    15.2.13. Risiken aus dem Anlagespektrum 24       21.4. Die Risiken des Börsenhandels       30
15.3. Risiken der eingeschränkten                    21.5. Handel von Anteilen am
    oder erhöhten Liquidität des                         Sekundärmarkt                         30
    Fonds (Liquiditätsrisiko)                   25
    15.3.1. Risiko aus der Anlage in                 22. Portfoliotransparenzstrategie
             Vermögensgegenstände               25      und indikativer Net Asset
    15.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme         25      Value                            30
    15.3.3. Risiken durch vermehrte Rückgaben        22.1. Portfoliotransparenzstrategie 30
             oder Zeichnungen                25      22.2. Indikativer Net Asset Value   30
    15.3.4. Risiko bei Feiertagen in bestimmten
             Regionen/Ländern                   25
                                                     23. Ausgabe- und
15.4. Kontrahentenrisiken inklusive                     Rücknahmepreise und Kosten            31
    Kredit- und Forderungsrisiko                25   23.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis        31
    15.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-
             Risiken (außer zentrale
                                                     23.2. Aussetzung der Errechnung des
             Kontrahenten)                      25       Ausgabe-/Rücknahmepreises             31
    15.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten 25    23.3. Ausgabeaufschlag                    32
                                                     23.4. Rücknahmeabschlag                   32
15.5. Operationelle und sonstige
                                                     23.5. Veröffentlichung der Ausgabe-
    Risiken des Fonds                           26
    15.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen,         und Rücknahmepreise                   32
             Missstände oder Naturkatastrophen       23.6. Kosten bei Ausgabe und
                                               26        Rücknahme der Anteile                 32
    15.5.2. Länder- oder Transferrisiko         26
    15.5.3. Rechtliche und politische Risiken   26   24. Verwaltungs- und sonstige
    15.5.4. Änderung der steuerlichen                   Kosten                                32
             Rahmenbedingungen                  26   24.1. Kostenpauschale                    32
    15.5.5. FATCA und andere grenzüber-              24.2. Sonstige Aufwendungen              32
             schreitende Meldesysteme           26

                                                                                                5
24.3. Zusammensetzung der Total                     30.8. Automatischer Informations-
    Expense Ratio                            32         austausch in Steuersachen       40
24.4. Abweichender Kostenausweis                    30.9. FATCA und andere grenzüber-
    durch Dritte                             33         schreitende Meldesysteme        40
24.5. Vergütungspolitik                      33     30.10. Hinweis                      41

25. Besonderheiten beim Erwerb                      31. Auslagerung                     41
   von anderen
   Investmentanteilen                        33     32. Jahres- / Halbjahresberichte
                                                       / Abschlussprüfer                41
26. Teilfonds                                33
                                                    33. Zahlungen an die Anteilinha-
27. Regeln für die Ermittlung und                      ber/Verbreitung der Berichte
   Verwendung der Erträge         33                   und sonstige Informationen       42

28. Geschäftsjahr und                               34. Weitere Investmentvermö-
   Ausschüttungen                            34        gen, die von der Gesellschaft
28.1. Geschäftsjahr                          34        verwaltet werden                 42
28.2. Ausschüttungsmechanik                  34
                                                    35. Belehrung über das Recht des
29. Auflösung, Übertragung und                         Käufers zum Widerruf nach
   Verschmelzung des Fonds                   34        § 305 KAGB
29.1. Allgemeines                            34        (Haustürgeschäfte)            42
29.2. Verfahren bei Auflösung des
    Fonds                                    34     36. Interessenskonflikte            43
29.3. Übertragung des Fonds                  34
29.4. Verschmelzung                          34     Überblick über die bestehenden
29.5. Rechte der Anleger im Falle                   Anteilklassen                       45
    einer Verschmelzung                      35
                                                    37. Überblick über die bestehen-
30. Kurzangaben über für die                           den Anteilklassen des Sonder-
   Anleger bedeutsame                                  vermögens iShares Core EURO
   Steuervorschriften                        35        STOXX 50 UCITS ETF (DE)       45
30.1. Anteile im Privatvermögen
    (Steuerinländer)                         36     Allgemeine Anlagebedingungen.       46
    30.1.1. Ausschüttungen                    36
    30.1.2. Vorabpauschalen                   36    Besondere Anlagebedingungen
    30.1.3. Veräußerungsgewinne auf                 für das OGAW-Sondervermögen
             Anlegerebene                     36    iShares Core EURO STOXX 50
30.2. Anteile im Betriebsvermögen                   UCITS ETF (DE).                     53
    (Steuerinländer)                         37
    30.2.1. Erstattung der Körperschaftsteuer des
                                                    Ergänzende Angaben für den
             Fonds                             37
                                                    Vertrieb in Luxemburg               56
    30.2.2. Ausschüttungen                    37
    30.2.3. Vorabpauschalen                   37
    30.2.4. Veräußerungsgewinne auf
             Anlegerebene                     38
    30.2.5. Negative steuerliche Erträge      38
    30.2.6. Abwicklungsbesteuerung            38
    30.2.7. Zusammenfassende Übersicht für
             übliche betriebliche Anlegergruppen
                                               38
30.3. Steuerausländer                        40
30.4. Solidaritätszuschlag                   40
30.5. Kirchensteuer                          40
30.6. Ausländische Quellensteuer             40
30.7. Folgen der Verschmelzung von
    Investmentvermögen                       40

6
dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge-
Verkaufsprospekt                                       sellschaft unter www.ishares.com einsehbar.
                                                       Kapitalanlagen mit Umwelt-, Sozial- und Gover-
                                                       nance-Kriterien (ESG) werden oft mit dem Begriff
                                                       "nachhaltiges Investieren" verwechselt oder aus-
                                                       tauschbar verwendet. Die BlackRock-Gruppe hat
                                                       nachhaltiges Investieren als übergeordnetes Ziel
                                                       und ESG als Datengrundlage zur Identifizierung
1.      Grundlagen                                     und Information von Lösungen definiert. Die Ge-
                                                       sellschaft hat ESG-Integration als die Praxis defi-
Das Sondervermögen iShares Core EURO STOXX
                                                       niert, wesentliche ESG-Informationen und Nachhal-
50 UCITS ETF (DE) (im Folgenden „der Fonds"
                                                       tigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen einzube-
genannt) ist ein Investmentvermögen gemäß der
                                                       ziehen, um risikobereinigte Renditen zu steigern.
Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla-
                                                       Die BlackRock-Gruppe erkennt die Relevanz we-
ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordi-
                                                       sentlicher ESG-Informationen über alle Anlageklas-
nierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
                                                       sen und Arten der Fondsverwaltung hinweg an. Die
betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame
                                                       Gesellschaft kann Nachhaltigkeitsüberlegungen in
Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (nachfolgend
                                                       ihre Anlageprozesse bei allen Fonds einbeziehen.
„OGAW-Richtlinie") im Sinne des Kapitalanlage-
                                                       ESG-Informationen     und    Nachhaltigkeitsrisiken
gesetzbuchs („KAGB"). Es wird von der BlackRock
                                                       werden bei der Indexauswahl, der Portfolioprüfung
Asset Management Deutschland AG (im Folgenden
                                                       und den Investment-Stewardship-Prozessen (Ab-
„Gesellschaft" genannt) verwaltet.
                                                       stimmungsverhalten) als Überlegung einbezogen.
Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin,
                                                       Ziel des Fonds ist es, den Anlegern eine Wertent-
das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge-
                                                       wicklung zu bieten, die der Wertentwicklung seines
legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli-
                                                       zugrunde liegenden Index entspricht. Ein nachge-
che Rechnung der Anleger unter Beachtung des
                                                       bildeter Index kann Nachhaltigkeitsziele haben
Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen,
                                                       oder dahingehend konzipiert sein, bestimmte Emit-
nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-
                                                       tenten aufgrund von ESG-Kriterien zu meiden oder
ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft
                                                       ein Engagement in Emittenten mit besseren ESG-
in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge-
                                                       Ratings, einem ESG-Thema oder einer positiven
schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage
                                                       ökologischen oder sozialen Wirkung zu erreichen.
gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah-
                                                       Die Gesellschaft berücksichtigt die Eignungsmerk-
men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit-
                                                       male und Risikobewertungen des Indexanbieters
tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine
                                                       und kann ihren Anlageansatz in Übereinstimmung
operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri-
                                                       mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des je-
sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens-
                                                       weiligen Fonds entsprechend anpassen. Nicht jeder
gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört
                                                       zugrunde liegende Index verfügt über diese explizi-
nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
                                                       ten Nachhaltigkeitsziele oder Nachhaltigkeitsanfor-
In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft        derungen. Über alle Indexfonds hinweg umfasst die
die Gelder der Anleger anlegen darf und welche         ESG-Integration:
Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt
                                                       •    Zusammenarbeit mit Indexanbietern in Bezug
sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord-                auf zugrunde liegende Indizes
nungen, dem Investmentsteuergesetz („InvStG“)          •    Erörterung von ESG-Überlegungen innerhalb
und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver-               der Finanzbranche
hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft     •    Transparenz und Berichterstattung, ein-
regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen                schließlich Kriterien für die Methodik und Be-
allgemeinen und einen besonderen Teil („Allge-              richterstattung über nachhaltigkeitsbezogene
meine Anlagebedingungen“ und „Besondere                     Informationen
Anlagebedingungen“). Die Verwendung der An-            •    Investment Stewardship-Aktivitäten, die über
lagebedingungen für ein Sondervermögen unter-               alle Aktienfonds angewandt werden, um soli-
liegt der vorherigen Genehmigungspflicht durch die          de Unternehmensführung und Geschäftsprak-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht             tiken in Bezug auf die wesentlichen ESG-
(„BaFin“).                                                  Faktoren zu fördern, bei denen eine Auswir-
                                                            kung auf die langfristige finanzielle Wertent-
1.1.    Verkaufsunterlagen und Of-                          wicklung erwartet wird.
        fenlegung von Informationen
Der Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt,      Liegt einem Fonds ein Index zugrunde, der explizit
die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres-      Nachhaltigkeitsziele beinhaltet, führt BlackRock
und Halbjahresberichte sind bei der BlackRock          regelmäßige Überprüfungen mit den Indexanbie-
Asset Management Deutschland AG, Lenbachplatz          tern durch, um sicherzustellen, dass der betreffen-
1, 80333 München, kostenlos erhältlich.                de zugrunde liegende Index mit seinen Nachhaltig-
                                                       keitszielen übereinstimmt.
Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen
dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und         Die Gesellschaft legt auf Portfolioebene ESG- und
die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und         nachhaltigkeitsbezogene Daten offen, die auf den
Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö-         Produktseiten der Internetseiten der Gesellschaft
gensgegenständen sind in elektronischer Form bei       öffentlich zugänglich sind, sofern dies gesetz-
der Gesellschaft erhältlich.                           lich/regulatorisch zulässig ist, damit aktuelle und
                                                       potenzielle Anleger und Anlageberater nachhaltig-
Darüber hinaus sind weitere Informationen über
                                                       keitsbezogene Informationen für einen Fonds ein-
die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder
                                                       sehen können.

                                                                                                        7
Sofern in der Fondsdokumentation nicht anders          BlackRock ESG-Risiken bei allen Portfolios berück-
angegeben und in den Anlagezielen und der Anla-        sichtigt und diese Risiken bei ökologischen oder
gepolitik des Fonds enthalten, ändert die ESG-         sozialen Themen mit den PAIs übereinstimmen
Integration das Anlageziel des Fonds nicht und         können, verpflichtet sich der Fonds nicht, PAIs bei
schränkt das Anlageuniversum der Gesellschaft          der Auswahl seiner Anlagen zu berücksichtigen.
nicht ein, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass     Der Fonds verpflichtet sich nicht, mehr als 0 %
ein Fonds eine ESG- oder wirkungsorientierte (Im-      seines Vermögens in nachhaltige Anlagen mit ei-
pact)    Anlagestrategie    oder   Ausschlussfilter    nem ökologischen Ziel zu investieren, das mit der
(Screens) anwenden wird. Impact-Investitionen          Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Par-
sind Investitionen, die mit der Absicht getätigt       laments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die
werden, neben einer finanziellen Rendite positive,     Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nach-
messbare soziale und/oder ökologische Auswirkun-       haltiger Investitionen und zur Änderung der Ver-
gen zu erzielen. Gleichfalls bestimmt die ESG-         ordnung (EU) 2019/2088 ("Taxonomieverord-
Integration nicht das Ausmaß, in dem ein Fonds         nung") im Einklang steht.
von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sein kann.
Näheres ist beschrieben unter "   Nachhaltigkeits-     1.2.    Anlagebedingungen und deren
risiken" im Abschnitt "Risikohinweise" in diesem               Änderungen
Verkaufsprospekt.
                                                       Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die-
Die BlackRock-Gruppe führt Investment Stewards-        sen Verkaufsprospekt abgedruckt.
hip-Engagements und Stimmrechtsausübung mit
                                                       Die Anlagebedingungen können von der Gesell-
dem Ziel durch, den langfristigen Wert der Vermö-
                                                       schaft geändert werden. Änderungen der Anlage-
genswerte von Aktienfonds zu schützen und zu
                                                       bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die
steigern. Die Erfahrung zeigt, dass eine nachhaltige
                                                       BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des
finanzielle Performance und Wertschöpfung durch
                                                       Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch
solide Governance-Praktiken, einschließlich Kon-
                                                       den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
trollen im Risikomanagement, der Verantwortung
der Geschäftsführung und der Einhaltung von Vor-       Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes-
schriften, verbessert wird. Der Fokus liegt dabei      anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de
mit oberster Priorität auf der Zusammensetzung,        bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü-
Effektivität und Verantwortung der Geschäftsfüh-       tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem
rung. Die Erfahrung zeigt, dass hohe Standards der     Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla-
Corporate Governance die Grundlage für die Füh-        gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger-
rung und Überwachung durch die Geschäftsführung        rechte betreffen, werden die Anleger außerdem
sind. Die BlackRock-Gruppe setzt sich dafür ein,       über ihre depotführenden Stellen mittels eines
besser zu verstehen, wie Führungsgremien ihre          sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in
Effektivität und Leistung einschätzen, sowie ihre      Papierform oder in elektronischer Form) informiert.
Position zu den Verantwortlichkeiten und Verpflich-    Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte
tungen von Vorständen, Fluktuation und Nachfol-        der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die
geplanung, Krisenmanagement und Diversität.            Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der
                                                       Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
Die BlackRock-Gruppe nimmt bei ihrer Investment
                                                       weitere Informationen erlangt werden können.
Stewardship-Arbeit eine langfristige Perspektive
ein, die auf zwei wesentlichen Merkmalen ihres         Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
Geschäfts beruht: Die Mehrheit ihrer Anleger spart     ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
für langfristige Ziele, daher geht sie davon aus,      Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen
dass sie langfristige Anleger sind; und es werden      und Aufwendungserstattungen treten frühestens
Strategien mit unterschiedlichen Anlagehorizonten      vier Wochen nach ihrer Bekanntmachung im Bun-
angeboten, was bedeutet, dass die Gesellschaft         desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung
und BlackRock insgesamt langfristige Beziehungen       der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde.
zu den Unternehmen hat, in die investiert wurde.       Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des
                                                       Fonds treten ebenfalls frühestens vier Wochen
Weitere Einzelheiten zum Ansatz betreffend Nach-
                                                       nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in
haltiges Investieren und Investment Stewardship
                                                       Kraft und sind nur unter der Bedingung zulässig,
sind                erhältlich              unter
                                                       dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre
www.blackrock.com/corporate/sustainability    und
                                                       Anteile in Anteile eines anderen Investmentvermö-
https://www.blackrock.com/corporate/about-
                                                       gens mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kos-
us/investment-stewardship#our-responsibility.
                                                       tenlos umzutauschen, sofern ein derartiges In-
Der in diesem Verkaufsprospekt beschriebene            vestmentvermögen von der Gesellschaft oder ei-
Fonds fällt unter Art. 6 der Verordnung (EU)           nem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern
2019/2088 des Europäischen Parlaments und des          verwaltet wird, oder ihnen anbietet, ihre Anteile
Rates vom 27. November 2019 über nachhaltig-           ohne weitere Kosten zurückzunehmen.
keitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanz-
dienstleistungssektor   ("Offenlegungsverord-
nung").
                                                       2.      Verwaltungsgesellschaft
Die wichtigsten negativen Nachhaltigkeitsauswir-       2.1.    Firma, Rechtsform und Sitz
kungen (Principal Adverse Sustainability Impacts
                                                       Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe-
"PAI") (wie in den technischen Regulierungsstan-
                                                       ten BlackRock Asset Management Deutschland AG
dards (RTS) zur Offenlegungsverordnung darge-
                                                       mit Sitz in München verwaltet.
legt) werden wie folgt berücksichtigt. Die Fonds-
manager haben Zugang zu diversen Datenquellen,         Die BaFin hat der BlackRock Asset Management
einschließlich PAI Daten, wenn sie Entscheidungen      Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege-
über die Auswahl von Anlagen treffen. Obwohl           sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes

8
(„InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als          Strategy Consultant bei UniCredit und Allianz
OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des           Global Investors.
KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management
Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer          3.       Lizenzgeber und Lizenzver-
Aktiengesellschaft (AG) gegründet.
                                                               trag
Die BlackRock Asset Management Deutschland AG
darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex-      3.1.     Lizenzgeber und Lizenzvertrag
Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung
an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft       Der EURO STOXX 50® (im Folgenden „zugrunde
seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder-    liegender Index" genannt) ist als Markenzeichen
vermögen sowie Gemischte Sondervermögen               der STOXX Ltd. (im Folgenden „Lizenzgeber" ge-
(Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder-     nannt) eingetragen und dadurch gegen unzulässige
vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti-       Verwendung geschützt. Der Lizenzgeber vergibt
engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal-       Lizenzen zur Nutzung des zugrunde liegenden
ten.                                                  Index als Basiswert für Kapitalmarktprodukte.

Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell-      Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des
schaft demnach Investmentvermögen, einschließ-        dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten.
lich extern verwalteter Investmentaktiengesell-       3.2.     Haftungsausschluss des Li-
schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten.
Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF-
                                                               zenzgebers
Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB          Der Fonds wird vom Lizenzgeber weder gesponsert,
beantragt.                                            gefördert,    verkauft   oder    vermarktet.   Der
                                                      Lizenzgeber ist mit der Gesellschaft abgesehen von
2.2.     Eigenkapital, Aufsichtsrat und               der Lizenzierung des zugrunde liegenden Index und
         Vorstand                                     der gestatteten Verwendung der Marke in
Das    Grundkapital   der  Gesellschaft   beträgt     Zusammenhang mit der Namensnennung des
EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge-     Fonds in keiner Weise verbunden.
zahlt.                                                Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit
Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 67 Mio. Es      noch die Vollständigkeit des zugrunde liegenden
stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapital     Index und der darin enthaltenen Daten. Er lehnt
aus.                                                  jede Haftung für Fehler, Auslassungen oder
                                                      Unterbrechungen, die den zugrunde liegenden
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern:        Index betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert
–   Jane Sloan,                                       weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, welche
    BlackRock, Managing Director, Head of EMEA        die Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde
    iShares,                                          liegenden Index oder der darin enthaltenen Daten
–   Justine Anderson,                                 erzielt. Er übernimmt keine direkte oder indirekte
    BlackRock, Managing Director, Chief Operating     Garantie bzw. keine Haftung bezüglich der
    Officer (COO) EMEA und                            Vermarktbarkeit, Eignung oder Nutzung des
    als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß     zugrunde liegenden Index oder der darin
    § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB,                          enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken.

–   Michael Rüdiger (Vorsitzender),                   Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen
    Unabhängiger Aufsichtsrat und Stiftungsrat, Ut-   haftet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig,
    ting am Ammersee.                                 nicht für etwaige Schäden, die aufgrund des
                                                      zugrunde liegenden Index oder des darauf
Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss     beruhenden Fonds oder im Zusammenhang hiermit
die folgenden Personen als Mitglieder des Vor-        entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für
stands ernannt:                                       indirekte Verluste, außerordentliche Verluste oder
–   Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des         Folgeverluste (einschließlich entgangener Gewin-
    Vorstands der BlackRock Asset Management          ne), die sich auf den zugrunde liegenden Index
    Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands        oder den darauf beruhenden Fonds beziehen,
    der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft   selbst wenn der Lizenzgeber über die Geltend-
    mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter       machung eines solchen Schadensersatzanspruches
    Global Markets für Deutschland bei der Deut-      in Kenntnis gesetzt worden ist.
    schen Bank AG,                                    Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen
–   Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing        dem Lizenzgeber und der Gesellschaft kommen
    Director, Vorstand der iShares (DE) I Invest-     keiner Drittpartei zugute.
    mentaktiengesellschaft mit Teilgesellschafts-
    vermögen, Leiter des institutionellen Kundenge-   4.       Verwahrstelle
    schäfts für Deutschland, Österreich & Osteuro-
    pa, zuvor Senior Vice President, Executive        4.1.     Allgemeines
    Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA,
                                                      Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und
    und
                                                      der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der
–   Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma-      Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds
    naging Director, Vorstand der iShares (DE) I      hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr-
    Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesell-      stelle beauftragt.
    schaftsvermögen, Leiter des Geschäftsbereichs
                                                      Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen-
    Indexprodukte und Privatkundengeschäft für
                                                      stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei
    Deutschland, Österreich & Osteuropa, zuvor
                                                      Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer-

                                                                                                        9
den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell-      Israel                  Bank Hapoalim B.M., Tel
schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän-                                    Aviv
den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun-
                                                         Italien                 Intesa Sanpaolo S.p.A.,
gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen-
stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage-                                 Mailand
bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut-          Japan                   HSBC Corporation, Tokio
haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit
Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver-          Kanada                  State Street Trust Compa-
wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn                                   ny, Toronto
die Anlage mit den Anlagebedingungen und den             Neuseeland              HSBC Bank, Auckland
Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr-
stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und            Norwegen                Skandinaviska Enskilda
Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher,                              Banken Securities Ser-
dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so-                                   vices, Oslo
wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des
                                                         Österreich              UniCredit Bank Austria AG,
KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent-
sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge-                                Wien
meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten          Polen                   Bank Handlowy w Warsza-
Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen                                  wie S.A., Warschau
Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher,
dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften         Rumänien                Citibank Europe plc, Buka-
des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-                                     rest
wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre           Schweden                Skandinaviska Enskilda
Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech-
                                                                                 Banken AB, Stockholm
nung des Fonds durch die Gesellschaft.
                                                         Schweiz                 UBS Switzerland AG, Zü-
4.2.       Firma, Rechtsform, Sitz und                                           rich
           Haupttätigkeit der Verwahr-
                                                         Singapur                Citibank N.A., Singapore
           stelle
Für den Fonds hat die State Street Bank Internati-       Slowenien               UniCredit Banka Slovenija,
onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße                                   Ljubljana
59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle        Spanien                 Citibank Europe PLC, Dub-
übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti-                               lin
tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist
das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge-             Tschechien              Československá Obchodní
schäft.                                                                          Banka, A.S., Prag
Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder         Ungarn                  UniCredit Bank Hungary
direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun-                              Zrt., Budapest
den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher
keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr-          Vereinigtes König-      State Street Bank & Trust
stelle und der Gesellschaft.                             reich                   Company, UK Branch,
                                                                                 Edinburgh
4.3.       Unterverwahrung
Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein-        Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön-
zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un-          nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver-
terverwahrer) übertragen. Die nicht abschließende        wahrstelle erfragt werden.
Liste der Unterverwahrer für die verschiedenen           Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds
Länder lautet derzeit wie folgt:                         kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili-
                                                         gung an einem oder mehreren Unterverwahrern
Land                     Name des Unterverwah-           kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unter-
                         rers                            verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun-
                                                         den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi-
Australien               HSBC Bank, Sydney
                                                         schen der Verwahrstelle und den oben genannten
Dänemark                 Skandinaviska Enskilda          Unterverwahrern.
                         Banken AB, Kopenhagen
                                                         4.4.      Haftung der Verwahrstelle
Deutschland (CBF)        State Street Bank Interna-
                                                         Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö-
                         tional GmbH, München
                                                         gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu-
Euroclear/Vereinigte     State Street Bank & Trust       stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer-
Staaten von Amerika      Company, Boston                 den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines
                                                         solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver-
Finnland                 Skandinaviska Enskilda          wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei
                         Banken AB (Publ), Helsinki      denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des
Frankreich/Niederlan-    BNP Paribas S.A., Paris         Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen.
de/Belgien                                               Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-
                                                         gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr-
Griechenland             BNP Paribas Securities          stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich-
                         Services, S.C.A., Athen         tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes-
                                                         tens fahrlässig nicht erfüllt hat.
Hong Kong                HSBC Ltd., Hong Kong

10
4.5.    Zusätzliche Informationen                      c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den         d) Derivate gemäß § 197 KAGB,
Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand          e) sonstige   Anlageinstrumente    gemäß     § 198
zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un-         KAGB,
terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon-        f) Investmentanteile gemäß § 196 KAGB,
flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der
                                                       wenn diese darauf ausgerichtet sind, unter Wah-
Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
                                                       rung einer angemessenen Risikomischung den
                                                       zugrunde liegenden Index nachzubilden. Etwaige
5.      Auflagedatum, Laufzeit und                     Einschränkungen der Erwerbbarkeit ergeben sich
        Anlageziel des Fonds                           aus den „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und den
                                                       „Besonderen Anlagebedingungen“. Der zugrunde
5.1.    Auflagedatum und Laufzeit                      liegende Index ist von der BaFin anerkannt und
Der Fonds wurde am 27.12.2000 für unbestimmte          erfüllt die im Folgenden genannten Voraussetzun-
Dauer aufgelegt.                                       gen des KAGB:

Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen          –   Die Zusammensetzung des Index ist hinrei-
des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile            chend diversifiziert,
als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die      –   Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage
Anleger können über die Vermögensgegenstände               für den Markt, auf den er sich bezieht, dar,
nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm-     –   Der Index wird in angemessener Weise veröf-
rechte verbunden.                                          fentlicht.

5.2.    Anlageziel                                     Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord-
                                                       nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla-
Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer    ments und des Rates, ist der Lizenzgeber bei der
Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des        europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in
zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird       ein öffentliches Register von Administratoren von
eine exakte und vollständige Nachbildung des           Referenzwerten und von Referenzwerten eingetra-
zugrunde liegenden Index angestrebt. Grundlage         gen.
hierfür ist der passive Managementansatz. Er
                                                       Das öffentliche Register von Administratoren von
beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Manage-
                                                       Referenzwerten und von Referenzwerten des euro-
mentansatz das Prinzip, dass die Entscheidungen
                                                       päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann
über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermö-
                                                       unter www.esma.europa.eu eingesehen werden.
genswerten und die jeweilige Gewichtung dieser
Vermögenswerte im Fonds durch den zugrunde             Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan
liegenden Index vorgegeben werden. Der passive         aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt
Managementansatz und der Handel der Anteile            hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde
über die Börse führen zu einer Begrenzung der          liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht
Verwaltungskosten sowie der Transaktionskosten,        mehr bereitgestellt wird.
die dem Fonds belastet werden.                         Die Angaben über die Zusammensetzung des zu-
                                                       grunde liegenden Index sind ferner für den Schluss
5.3.    Erreichbarkeit des Anlageziels                 oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres
Es kann keine Zusicherung gemacht werden,              im letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halb-
dass das Anlageziel erreicht wird.                     jahresbericht des Fonds enthalten.
Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung      Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie-
des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass      genden Index und der dadurch möglichen
es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein        Überschreitung bestimmter Aussteller- und
mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen           Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko-
Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt              mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt.
werden. So wird unter anderem unterstellt, dass
beim Erwerb und bei der Veräußerung von                6.2.     Indexbeschreibung
Wertpapieren      keinerlei     Transaktionskosten     Der EURO STOXX 50® Index misst die Wertent-
anfallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des      wicklung der 50 nach Free-Float-Marktkapitali-
zugrunde liegenden Index Verwaltungskosten und         sierung größten Aktien aus Ländern der Eurozone,
teilweise Steuerzahlungen, die sich wertmindernd       die im STOXX® Europe 600 Index enthalten sind.
auf den Anteilpreis des Fonds auswirken, gänzlich      Dieser wiederum umfasst Unternehmen aus 17
unberücksichtigt.                                      entwickelten europäischen Ländern. Die Indexzu-
Detaillierte Informationen über den zugrunde           sammensetzung wird jährlich überprüft und es
liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei     werden nach Bedarf vierteljährliche und außer-
dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer   ordentliche Neugewichtungen durchgeführt. Die
Form erhältlich.                                       Bestandteile werden anhand von Filterkriterien
                                                       geprüft, nach der im Streubesitz befindlichen
6.      Anlagegrundsätze                               Marktkapitalisierung gewichtet und auf 10 Prozent
                                                       begrenzt, um die Diversifizierung aufrechtzuerhal-
6.1.    Allgemeines                                    ten. Die im Streubesitz befindliche Marktkapitali-
                                                       sierung ist der Marktwert der jederzeit verfügbaren
Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nur       im Umlauf befindlichen Anteile eines Unterneh-
folgende Vermögensgegenstände erwerben:                mens. Weitere Einzelheiten zum zugrunde liegen-
a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,                       den Index (einschließlich seiner Bestandteile) sind
b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB,              auf der Website des Indexanbieters unter
                                                       www.stoxx.com verfügbar.

                                                                                                       11
6.3.      Auswirkungen von Indexan-                     6.6.     Voraussichtlicher Tracking
          passungen                                              Error
Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde          Der Tracking Error wird definiert als die annuali-
liegenden Index wird angestrebt, dass das Fonds-        sierte Standardabweichung der Differenz zwischen
management sämtliche Änderungen in der Zu-              den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie-
sammensetzung und Gewichtung des zugrunde               genden Index. Der erwartete Tracking Error des
liegenden Index nachvollzieht.                          Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto-
Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu           gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie-
beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds an-         genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren.
gepasst wird und ob eine Anpassung unter Beach-         Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment-
tung des Anlageziels angemessen ist.                    vermögen handeln und Anteile an solchen Invest-
                                                        mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen
6.4.      Indexnachbildung und Vor-                     halten, haben häufig ein besonderes Interesse an
          rang der direkten Duplizierung                dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit einem
Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index            längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe-
dürfen ausschließlich die folgenden Vermögensge-        renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie-
genstände erworben werden:                              genden Index über den angestrebten Anlagezeit-
                                                        raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die
–    Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten
                                                        tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines
     sind oder im Zuge von Indexänderungen in
                                                        Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt
     diesen aufgenommen werden (Indexwertpa-
                                                        ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach-
     piere),
                                                        bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu-
–    Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden        und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola-
     Index begeben werden (Indexzertifikate),           tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der
–    Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde      Bewertung       eines    Index-Investmentvermögens
     liegenden Index begeben werden (Einzeltitel-       beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen.
     zertifikate),                                      Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest-
–    Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden         mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode
     Index (Indexterminkontrakte),                      abhängen. Generell liefern historische Daten Hin-
–    Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde       weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung
     liegenden Index (Einzeltitelterminkontrakte),      einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine
                                                        physische Nachbildung; dieselben Daten deuten
–    Optionsscheine auf den zugrunde liegenden
                                                        jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische
     Index (Indexoptionsscheine),
                                                        Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt
–    Optionsscheine auf Einzeltitel des zugrunde lie-   als eine synthetische Nachbildung.
     genden Index (Einzeltiteloptionsscheine) sowie
                                                        Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der
–    Investmentanteile gemäß § 8 der „Allgemeinen       voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen
     Anlagebedingungen“.                                zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi-
Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index        ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi-
hat die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer       tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In-
direkten Duplizierung des Index Vorrang gegen-          dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich
über der Anlage in die anderen oben genannten zur       der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit-
Indexnachbildung dienlichen Vermögensgegenstän-         punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem
de. Eine Nachbildung des zugrunde liegenden In-         Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error
dex durch diese Vermögensgegenstände, welche            sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des
den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur zum         Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir-
Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 9.2 im            ken. Die Auswirkungen können abhängig von den
zweiten Satz beschriebenen Investitionsgrenze           zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega-
geboten.                                                tiv sein.
                                                        Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen-
6.5.      Duplizierungsgrad                             steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah-
Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden,           len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus-
darf der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö-        maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen-
gensgegenstände im Sinne des Punktes 6.4 einen          den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak-
Duplizierungsgrad von 95 Prozent nicht unter-           toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen
schreiten. Terminkontrakte sind mit ihrem Anrech-       Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ-
nungsbetrag für das Marktrisiko nach dem einfa-         gen oder Steuererleichterungen des Fonds im
chen Ansatz gemäß der Verordnung über Risiko-           Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens.
management und Risikomessung beim Einsatz von
Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsge-
schäften in Investmentvermögen nach dem KAGB            Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds
(im Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Dupli-       beträgt: 0,30%
zierungsgrad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad
drückt den Anteil der oben genannten Wertpapiere,       Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur
Zertifikate, Terminkontrakte, Optionsscheine und        um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor-
Investmentanteile im Fonds aus, der hinsichtlich        malen Marktbedingungen handelt und diese damit
der Gewichtung mit dem zugrunde liegenden Index         nicht als feste Grenzen zu verstehen sind.
übereinstimmt.

12
7.        Faire Behandlung der Anle-                           zugelassen oder in einem dieser Staaten an
                                                               einem organisierten Markt zugelassen oder
          ger und Anteilklassen                                in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin
Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen                 die Wahl der Börse oder des organisierten
bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile                   Marktes zugelassen hat.1
haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale,             Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erwor-
je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die
                                                           ben werden, wenn nach ihren Ausgabebeding-
bestehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick           ungen die Zulassung an oder Einbeziehung in
über die bestehenden Anteilklassen" vor den                eine der unter a) und b) genannten Börsen oder
„Allgemeinen   Anlagebedingungen"    in  diesem
                                                           organisierten Märkte beantragt werden muss,
Verkaufsprospekt zu finden.                                und die Zulassung oder Einbeziehung innerhalb
Die Anteilklassen können sich insbesondere hin-            eines Jahres nach Ausgabe erfolgt.
sichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeauf-
schlags, des Rücknahmeabschlags, der Verwalt-          2. Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch
ungsvergütung, der Mindestanlagesumme, der                 a) Anteile an geschlossenen Fonds in Vertrags-
Währung des Anteilswerts oder einer Kombination               oder Gesellschaftsform, die einer Kontrolle
dieser Merkmale unterscheiden.                                durch die Anteilseigner unterliegen (sog.
Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann             Unternehmenskontrolle), d.h. die Anteilseig-
das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit             ner müssen Stimmrechte in Bezug auf die
seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren,            wesentlichen Entscheidungen haben, sowie
je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm               das Recht die Anlagepolitik mittels ange-
erworbenen Anteile gehören.                                   messener Mechanismen zu kontrollieren.
Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger vor          Der Fonds muss zudem von einem Rechts-
einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für           träger verwaltetet werden, der den Vor-
die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge.               schriften für den Anlegerschutz unterliegt,
Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur                  es sei denn der Fonds ist in Gesellschafts-
einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann            form aufgelegt und die Tätigkeit der
nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen             Vermögensverwaltung wird nicht von einem
von Anteilklassen erfolgen.                                   anderen Rechtsträger wahrgenommen.
Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die         b) Finanzinstrumente, die durch andere Ver-
Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden               mögenswerte besichert oder an die Ent-
Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe-               wicklung anderer Vermögenswerte gekop-
rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung          pelt sind. Soweit in solche Finanzinstru-
einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich            mente Komponenten von Derivaten einge-
die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet                bettet sind, gelten weitere Anforderungen,
werden.                                                       damit die Gesellschaft diese als Wertpapiere
Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu            erwerben darf.
behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung            3. Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden
ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von            Voraussetzungen erworben werden:
Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer
Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen              a) Der potentielle Verlust, der dem Fonds
eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle-               entstehen kann, darf den Kaufpreis des
gergruppe stellen.                                            Wertpapiers    nicht    übersteigen.   Eine
                                                              Nachschusspflicht darf nicht bestehen.
Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die
faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe           b) Eine mangelnde Liquidität des vom Fonds
Abschnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und -                 erworbenen Wertpapiers darf nicht dazu
rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“.                     führen, dass der Fonds den gesetzlichen
                                                              Vorgaben über die Rücknahme von Anteilen
8.        Anlageinstrumente im Ein-                           nicht mehr nachkommen kann. Dies gilt
                                                              unter Berücksichtigung der gesetzlichen
          zelnen                                              Möglichkeit, in besonderen Fällen die
                                                              Anteilrücknahme aussetzen zu können (vgl.
8.1.      Wertpapiere                                         den      Abschnitt    „Aussetzung    der
1. Sofern die „Besonderen Anlagebedingungen“                  Anteilrücknahme“ (Punkt 19.4)).
   keine weiteren Einschränkungen vorsehen, darf           c) Eine verlässliche Bewertung des Wertpa-
   die Gesellschaft vorbehaltlich des § 198 KAGB              piers durch exakte, verlässliche und gängige
   Wertpapiere nur erwerben,                                  Preise muss verfügbar sein; diese müssen
     a) wenn sie an einer Börse in einem                      entweder Marktpreise sein oder von einem
        Mitgliedstaat der Europäischen Union („EU“)           Bewertungssystem gestellt worden sein,
        oder in einem anderen Vertragsstaat des               dass von dem Emittenten des Wertpapiers
        Abkommens       über    den     Europäischen          unabhängig ist.
        Wirtschaftsraum    („EWR“)     zum    Handel       d) Angemessene     Information   über   das
        zugelassen oder in einem dieser Staaten an            Wertpapier durch regelmäßige, exakte und
        einem     anderen     organisierten    Markt          umfassende Information des Marktes über
        zugelassen oder in diesen einbezogen sind,            das Wertpapier oder ein gegebenenfalls
     b) wenn sie ausschließlich an einer Börse
        außerhalb der Mitgliedstaaten der EU oder
        außerhalb der anderen Vertragsstaaten des      1
                                                           Die Börsenliste wird auf der Internetseite der Bundes-
        Abkommens über den EWR zum Handel                  anstalt veröffentlicht. www.bafin.de

                                                                                                               13
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