IShares Core EURO STOXX 50 UCITS ETF (DE) - Aktien-ETF Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen - BlackRock
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iShares Core EURO STOXX 50 UCITS ETF (DE) Aktien-ETF Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen BlackRock Asset Management Deutschland AG Oktober 2024 Vertrieb Luxemburg
Namen und Adressen Kapitalverwaltungsgesellschaft BlackRock Asset Management Deutschland AG Lenbachplatz 1 80333 München Deutschland Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858 Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958 info@iShares.de www.iShares.de AG München, HRB 134 527 Gesetzliche Vertreter Dirk Schmitz Harald Klug Peter Scharl Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle) State Street Bank International GmbH Brienner Straße 59 80333 München Tel.: +49 (0) 89 55 878 100 Abschlussprüfer des Fonds PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederlassung München Bernhard-Wicki-Straße 8 80636 München, Deutschland Tel: +49 (0) 89 5790 – 50 Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der Frankfurter Wertpapierbörse. abrufbar unter www.boerse-frankfurt.de Market Maker bzgl. Listing an der SIX Swiss Exchange AG. abrufbar unter www.six-group.com 1
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Wertpapierkennnummer: Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er- Bezeichnung WKN folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, des iShares Core EURO STOXX 50 593 395 Basisinformationsblatts und der „Allgemeinen UCITS ETF (DE) Anlagebedingungen“ in Verbindung mit den „Besonderen Anlagebedingungen“ in der je- weils gültigen Fassung. Die Anlagebedingun- gen sind im Anschluss an diesen Verkaufs- prospekt abgedruckt. Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes- sierten zusammen mit dem letzten veröffent- lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen- falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben ist ihm das Basisinformationsblatt rechtzeitig vor Ver- tragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stel- len. Von diesem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab- gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. im Basisinformationsblatt enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt wird er- gänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbe- richt veröffentlichten Halbjahresbericht. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun- gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal- tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. 2
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs- steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei- zulassung besteht. legung anstrengen. Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell- Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs- Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds- prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden stelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband nicht gemäß dem United States Investment Com- Investment und Asset Management e.V. als zu- pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re- ständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer- Die BlackRock Asset Management Deutschland AG den nicht gemäß dem United States Securities Act nimmt mit ihren Fonds an Streitbeilegungsverfah- von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver- Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest- einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile mentfonds“ lauten: des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Büro der Ombudsstelle Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am BVI Bundesverband Investment und Asset Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. Management e.V. darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei- Unter den Linden 42 le weder im Auftrag von US-Personen erwerben 10117 Berlin noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US- Telefon: (030) 6449046-0 Personen zählen natürliche Personen, wenn sie Telefax: (030) 6449046-29 ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. E-Mail: info@ombudsstelle- US-Personen können auch Personen- oder Kapital- investmentfonds.de gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den www.ombudsstelle-investmentfonds.de Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie- werden. gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb- ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli- chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Betei- ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388- 1919, schlichtung@bundesbank.de wenden. Die Europäische Kommission hat eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträ- gen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek- tronischem Wege zustande gekommen sind, kön- nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit- beilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt- adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: in- fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit- beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa- len Schlichtungsstelle. Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen. Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros- pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über- setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche Fassung. Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist, entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver- kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi- talanlagegesetzbuchs (KAGB). Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen: Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen und das Angebot von in 3
Inhalt. 8.3. Bankguthaben 15 8.4. Derivate 15 8.4.1. Terminkontrakte 16 8.4.2. Optionsgeschäfte 16 8.4.3. Swaps 16 8.4.4. Swaptions 16 8.4.5. Credit Default Swaps 16 Namen und Adressen 1 8.4.6. In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente 16 Wertpapierkennnummer: 2 8.4.7. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte 16 8.5. Sonstige Anlageinstrumente 16 1. Grundlagen 7 8.6. Investmentanteile 17 1.1. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen 7 9. Emittentengrenzen und 1.2. Anlagebedingungen und deren Anlagegrenzen 17 Änderungen 8 9.1. Emittentengrenzen 17 9.2. Anlagegrenzen 18 2. Verwaltungsgesellschaft 8 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz 8 10. Sicherheitenstrategie 18 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und 10.1. Arten der zulässigen Vorstand 9 Sicherheiten 18 10.2. Umfang der Besicherung 19 3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 9 10.3. Strategie für Abschläge der 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 9 Bewertung (Haircut-Strategie) 19 3.2. Haftungsausschluss des 10.4. Anlage von Barsicherheiten 19 Lizenzgebers 9 10.5. Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit 19 4. Verwahrstelle 9 4.1. Allgemeines 9 11. Leverage 19 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und Haupttätigkeit der Verwahrstelle 10 12. Kreditaufnahme 19 4.3. Unterverwahrung 10 4.4. Haftung der Verwahrstelle 10 13. Bewertung 19 4.5. Zusätzliche Informationen 11 13.1. Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung 19 5. Auflagedatum, Laufzeit und 13.1.1. An einer Börse zugelassene / in organisiertem Markt gehandelte Anlageziel des Fonds 11 Vermögensgegenstände 19 5.1. Auflagedatum und Laufzeit 11 13.1.2. Nicht an Börsen notierte oder 5.2. Anlageziel 11 organisierten Märkten gehandelte 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels 11 Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne 6. Anlagegrundsätze 11 handelbaren Kurs 19 6.1. Allgemeines 11 13.2. Besondere 6.2. Indexbeschreibung 11 Bewertungsregelungen für 6.3. Auswirkungen von einzelne Vermögensgegenstände 20 Indexanpassungen 12 13.2.1. Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen 20 6.4. Indexnachbildung und Vorrang 13.2.2. Geldmarktinstrumente 20 der direkten Duplizierung 12 13.2.3. Optionsrechte und Terminkontrakte 20 6.5. Duplizierungsgrad 12 6.6. Voraussichtlicher Tracking Error 12 13.2.4. Bankguthaben, Festgelder und Investmentanteile 20 13.2.5. Auf ausländische Währung lautende 7. Faire Behandlung der Anleger Vermögensgegenstände 20 und Anteilklassen 13 14. Wertentwicklung 20 8. Anlageinstrumente im Einzelnen 13 15. Risikohinweise 20 8.1. Wertpapiere 13 15.1. Allgemeine Risiken einer 8.2. Geldmarktinstrumente 14 Fondsanlage 21 4
15.1.1. Schwankung des Anteilwerts des 15.5.6. Schlüsselpersonenrisiko 26 Fonds 21 15.5.7. Verwahrrisiko 26 15.1.2. Beeinflussung der individuellen 15.5.8. Risiken aus Handels- und Performance durch steuerliche Clearingmechanismen Aspekte 21 (Abwicklungsrisiko) 27 15.1.3. Änderung der Anlagebedingungen 21 15.5.9. Risiko von Anlagebeschränkungen 27 15.1.4. Rücknahmeaussetzung 21 15.5.10. Nachhaltigkeitsrisiken 27 15.1.5. Auflösung des Fonds 21 15.1.6. Verschmelzung 21 16. Erläuterung des Risikoprofils 15.1.7. Übertragung auf eine andere des Fonds 28 Kapitalverwaltungsgesellschaft 21 15.1.8. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele 22 17. Profil des typischen Anlegers 28 15.1.9. Spezifische Risiken bei Wertpapierindex-OGAW 22 18. Anteile 28 15.2. Risiko der negativen 19. Ausgabe und Rücknahme von Wertentwicklung (Marktrisiko) 23 15.2.1. Wertveränderungsrisiken 23 Anteilen 28 15.2.2. Kapitalmarktrisiko 23 19.1. Ausgabe von Anteilen 28 15.2.3. Kursänderungsrisiko bei Aktien 23 19.2. Rücknahme von Anteilen 28 15.2.4. Zinsänderungsrisiko 23 19.3. Abrechnung bei Anteilausgabe 15.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen 23 und -rücknahme 29 19.4. Aussetzung der 15.2.6. Risiken in Zusammenhang mit Derivatgeschäften 23 Anteilrücknahme 29 15.2.7. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen 24 20. Liquiditätsmanagement 29 15.2.8. Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten 24 21. Börsen und Märkte 29 15.2.9. Inflationsrisiko 24 21.1. Allgemeines 29 15.2.10. Währungsrisiko 24 21.2. Die Funktion der Designated 15.2.11. Konzentrationsrisiko 24 Sponsors 30 15.2.12. Risiken im Zusammenhang mit der 21.3. Beschreibung der zugelassenen Investition in Investmentanteile 24 Teilnehmer 30 15.2.13. Risiken aus dem Anlagespektrum 24 21.4. Die Risiken des Börsenhandels 30 15.3. Risiken der eingeschränkten 21.5. Handel von Anteilen am oder erhöhten Liquidität des Sekundärmarkt 30 Fonds (Liquiditätsrisiko) 25 15.3.1. Risiko aus der Anlage in 22. Portfoliotransparenzstrategie Vermögensgegenstände 25 und indikativer Net Asset 15.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme 25 Value 30 15.3.3. Risiken durch vermehrte Rückgaben 22.1. Portfoliotransparenzstrategie 30 oder Zeichnungen 25 22.2. Indikativer Net Asset Value 30 15.3.4. Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern 25 23. Ausgabe- und 15.4. Kontrahentenrisiken inklusive Rücknahmepreise und Kosten 31 Kredit- und Forderungsrisiko 25 23.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis 31 15.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei- Risiken (außer zentrale 23.2. Aussetzung der Errechnung des Kontrahenten) 25 Ausgabe-/Rücknahmepreises 31 15.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten 25 23.3. Ausgabeaufschlag 32 23.4. Rücknahmeabschlag 32 15.5. Operationelle und sonstige 23.5. Veröffentlichung der Ausgabe- Risiken des Fonds 26 15.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen, und Rücknahmepreise 32 Missstände oder Naturkatastrophen 23.6. Kosten bei Ausgabe und 26 Rücknahme der Anteile 32 15.5.2. Länder- oder Transferrisiko 26 15.5.3. Rechtliche und politische Risiken 26 24. Verwaltungs- und sonstige 15.5.4. Änderung der steuerlichen Kosten 32 Rahmenbedingungen 26 24.1. Kostenpauschale 32 15.5.5. FATCA und andere grenzüber- 24.2. Sonstige Aufwendungen 32 schreitende Meldesysteme 26 5
24.3. Zusammensetzung der Total 30.8. Automatischer Informations- Expense Ratio 32 austausch in Steuersachen 40 24.4. Abweichender Kostenausweis 30.9. FATCA und andere grenzüber- durch Dritte 33 schreitende Meldesysteme 40 24.5. Vergütungspolitik 33 30.10. Hinweis 41 25. Besonderheiten beim Erwerb 31. Auslagerung 41 von anderen Investmentanteilen 33 32. Jahres- / Halbjahresberichte / Abschlussprüfer 41 26. Teilfonds 33 33. Zahlungen an die Anteilinha- 27. Regeln für die Ermittlung und ber/Verbreitung der Berichte Verwendung der Erträge 33 und sonstige Informationen 42 28. Geschäftsjahr und 34. Weitere Investmentvermö- Ausschüttungen 34 gen, die von der Gesellschaft 28.1. Geschäftsjahr 34 verwaltet werden 42 28.2. Ausschüttungsmechanik 34 35. Belehrung über das Recht des 29. Auflösung, Übertragung und Käufers zum Widerruf nach Verschmelzung des Fonds 34 § 305 KAGB 29.1. Allgemeines 34 (Haustürgeschäfte) 42 29.2. Verfahren bei Auflösung des Fonds 34 36. Interessenskonflikte 43 29.3. Übertragung des Fonds 34 29.4. Verschmelzung 34 Überblick über die bestehenden 29.5. Rechte der Anleger im Falle Anteilklassen 45 einer Verschmelzung 35 37. Überblick über die bestehen- 30. Kurzangaben über für die den Anteilklassen des Sonder- Anleger bedeutsame vermögens iShares Core EURO Steuervorschriften 35 STOXX 50 UCITS ETF (DE) 45 30.1. Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) 36 Allgemeine Anlagebedingungen. 46 30.1.1. Ausschüttungen 36 30.1.2. Vorabpauschalen 36 Besondere Anlagebedingungen 30.1.3. Veräußerungsgewinne auf für das OGAW-Sondervermögen Anlegerebene 36 iShares Core EURO STOXX 50 30.2. Anteile im Betriebsvermögen UCITS ETF (DE). 53 (Steuerinländer) 37 30.2.1. Erstattung der Körperschaftsteuer des Ergänzende Angaben für den Fonds 37 Vertrieb in Luxemburg 56 30.2.2. Ausschüttungen 37 30.2.3. Vorabpauschalen 37 30.2.4. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene 38 30.2.5. Negative steuerliche Erträge 38 30.2.6. Abwicklungsbesteuerung 38 30.2.7. Zusammenfassende Übersicht für übliche betriebliche Anlegergruppen 38 30.3. Steuerausländer 40 30.4. Solidaritätszuschlag 40 30.5. Kirchensteuer 40 30.6. Ausländische Quellensteuer 40 30.7. Folgen der Verschmelzung von Investmentvermögen 40 6
dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge- Verkaufsprospekt sellschaft unter www.ishares.com einsehbar. Kapitalanlagen mit Umwelt-, Sozial- und Gover- nance-Kriterien (ESG) werden oft mit dem Begriff "nachhaltiges Investieren" verwechselt oder aus- tauschbar verwendet. Die BlackRock-Gruppe hat nachhaltiges Investieren als übergeordnetes Ziel und ESG als Datengrundlage zur Identifizierung 1. Grundlagen und Information von Lösungen definiert. Die Ge- sellschaft hat ESG-Integration als die Praxis defi- Das Sondervermögen iShares Core EURO STOXX niert, wesentliche ESG-Informationen und Nachhal- 50 UCITS ETF (DE) (im Folgenden „der Fonds" tigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen einzube- genannt) ist ein Investmentvermögen gemäß der ziehen, um risikobereinigte Renditen zu steigern. Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla- Die BlackRock-Gruppe erkennt die Relevanz we- ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordi- sentlicher ESG-Informationen über alle Anlageklas- nierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften sen und Arten der Fondsverwaltung hinweg an. Die betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Gesellschaft kann Nachhaltigkeitsüberlegungen in Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (nachfolgend ihre Anlageprozesse bei allen Fonds einbeziehen. „OGAW-Richtlinie") im Sinne des Kapitalanlage- ESG-Informationen und Nachhaltigkeitsrisiken gesetzbuchs („KAGB"). Es wird von der BlackRock werden bei der Indexauswahl, der Portfolioprüfung Asset Management Deutschland AG (im Folgenden und den Investment-Stewardship-Prozessen (Ab- „Gesellschaft" genannt) verwaltet. stimmungsverhalten) als Überlegung einbezogen. Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin, Ziel des Fonds ist es, den Anlegern eine Wertent- das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge- wicklung zu bieten, die der Wertentwicklung seines legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli- zugrunde liegenden Index entspricht. Ein nachge- che Rechnung der Anleger unter Beachtung des bildeter Index kann Nachhaltigkeitsziele haben Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen, oder dahingehend konzipiert sein, bestimmte Emit- nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen- tenten aufgrund von ESG-Kriterien zu meiden oder ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft ein Engagement in Emittenten mit besseren ESG- in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge- Ratings, einem ESG-Thema oder einer positiven schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage ökologischen oder sozialen Wirkung zu erreichen. gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah- Die Gesellschaft berücksichtigt die Eignungsmerk- men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit- male und Risikobewertungen des Indexanbieters tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine und kann ihren Anlageansatz in Übereinstimmung operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri- mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des je- sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens- weiligen Fonds entsprechend anpassen. Nicht jeder gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört zugrunde liegende Index verfügt über diese explizi- nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. ten Nachhaltigkeitsziele oder Nachhaltigkeitsanfor- In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft derungen. Über alle Indexfonds hinweg umfasst die die Gelder der Anleger anlegen darf und welche ESG-Integration: Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt • Zusammenarbeit mit Indexanbietern in Bezug sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord- auf zugrunde liegende Indizes nungen, dem Investmentsteuergesetz („InvStG“) • Erörterung von ESG-Überlegungen innerhalb und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver- der Finanzbranche hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft • Transparenz und Berichterstattung, ein- regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen schließlich Kriterien für die Methodik und Be- allgemeinen und einen besonderen Teil („Allge- richterstattung über nachhaltigkeitsbezogene meine Anlagebedingungen“ und „Besondere Informationen Anlagebedingungen“). Die Verwendung der An- • Investment Stewardship-Aktivitäten, die über lagebedingungen für ein Sondervermögen unter- alle Aktienfonds angewandt werden, um soli- liegt der vorherigen Genehmigungspflicht durch die de Unternehmensführung und Geschäftsprak- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht tiken in Bezug auf die wesentlichen ESG- („BaFin“). Faktoren zu fördern, bei denen eine Auswir- kung auf die langfristige finanzielle Wertent- 1.1. Verkaufsunterlagen und Of- wicklung erwartet wird. fenlegung von Informationen Der Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt, Liegt einem Fonds ein Index zugrunde, der explizit die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- Nachhaltigkeitsziele beinhaltet, führt BlackRock und Halbjahresberichte sind bei der BlackRock regelmäßige Überprüfungen mit den Indexanbie- Asset Management Deutschland AG, Lenbachplatz tern durch, um sicherzustellen, dass der betreffen- 1, 80333 München, kostenlos erhältlich. de zugrunde liegende Index mit seinen Nachhaltig- keitszielen übereinstimmt. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und Die Gesellschaft legt auf Portfolioebene ESG- und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und nachhaltigkeitsbezogene Daten offen, die auf den Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö- Produktseiten der Internetseiten der Gesellschaft gensgegenständen sind in elektronischer Form bei öffentlich zugänglich sind, sofern dies gesetz- der Gesellschaft erhältlich. lich/regulatorisch zulässig ist, damit aktuelle und potenzielle Anleger und Anlageberater nachhaltig- Darüber hinaus sind weitere Informationen über keitsbezogene Informationen für einen Fonds ein- die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder sehen können. 7
Sofern in der Fondsdokumentation nicht anders BlackRock ESG-Risiken bei allen Portfolios berück- angegeben und in den Anlagezielen und der Anla- sichtigt und diese Risiken bei ökologischen oder gepolitik des Fonds enthalten, ändert die ESG- sozialen Themen mit den PAIs übereinstimmen Integration das Anlageziel des Fonds nicht und können, verpflichtet sich der Fonds nicht, PAIs bei schränkt das Anlageuniversum der Gesellschaft der Auswahl seiner Anlagen zu berücksichtigen. nicht ein, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass Der Fonds verpflichtet sich nicht, mehr als 0 % ein Fonds eine ESG- oder wirkungsorientierte (Im- seines Vermögens in nachhaltige Anlagen mit ei- pact) Anlagestrategie oder Ausschlussfilter nem ökologischen Ziel zu investieren, das mit der (Screens) anwenden wird. Impact-Investitionen Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Par- sind Investitionen, die mit der Absicht getätigt laments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die werden, neben einer finanziellen Rendite positive, Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nach- messbare soziale und/oder ökologische Auswirkun- haltiger Investitionen und zur Änderung der Ver- gen zu erzielen. Gleichfalls bestimmt die ESG- ordnung (EU) 2019/2088 ("Taxonomieverord- Integration nicht das Ausmaß, in dem ein Fonds nung") im Einklang steht. von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sein kann. Näheres ist beschrieben unter " Nachhaltigkeits- 1.2. Anlagebedingungen und deren risiken" im Abschnitt "Risikohinweise" in diesem Änderungen Verkaufsprospekt. Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die- Die BlackRock-Gruppe führt Investment Stewards- sen Verkaufsprospekt abgedruckt. hip-Engagements und Stimmrechtsausübung mit Die Anlagebedingungen können von der Gesell- dem Ziel durch, den langfristigen Wert der Vermö- schaft geändert werden. Änderungen der Anlage- genswerte von Aktienfonds zu schützen und zu bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die steigern. Die Erfahrung zeigt, dass eine nachhaltige BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des finanzielle Performance und Wertschöpfung durch Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch solide Governance-Praktiken, einschließlich Kon- den Aufsichtsrat der Gesellschaft. trollen im Risikomanagement, der Verantwortung der Geschäftsführung und der Einhaltung von Vor- Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes- schriften, verbessert wird. Der Fokus liegt dabei anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de mit oberster Priorität auf der Zusammensetzung, bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü- Effektivität und Verantwortung der Geschäftsfüh- tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem rung. Die Erfahrung zeigt, dass hohe Standards der Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla- Corporate Governance die Grundlage für die Füh- gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger- rung und Überwachung durch die Geschäftsführung rechte betreffen, werden die Anleger außerdem sind. Die BlackRock-Gruppe setzt sich dafür ein, über ihre depotführenden Stellen mittels eines besser zu verstehen, wie Führungsgremien ihre sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in Effektivität und Leistung einschätzen, sowie ihre Papierform oder in elektronischer Form) informiert. Position zu den Verantwortlichkeiten und Verpflich- Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte tungen von Vorständen, Fluktuation und Nachfol- der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die geplanung, Krisenmanagement und Diversität. Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie Die BlackRock-Gruppe nimmt bei ihrer Investment weitere Informationen erlangt werden können. Stewardship-Arbeit eine langfristige Perspektive ein, die auf zwei wesentlichen Merkmalen ihres Die Änderungen treten frühestens am Tage nach Geschäfts beruht: Die Mehrheit ihrer Anleger spart ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. für langfristige Ziele, daher geht sie davon aus, Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen dass sie langfristige Anleger sind; und es werden und Aufwendungserstattungen treten frühestens Strategien mit unterschiedlichen Anlagehorizonten vier Wochen nach ihrer Bekanntmachung im Bun- angeboten, was bedeutet, dass die Gesellschaft desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung und BlackRock insgesamt langfristige Beziehungen der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. zu den Unternehmen hat, in die investiert wurde. Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens vier Wochen Weitere Einzelheiten zum Ansatz betreffend Nach- nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in haltiges Investieren und Investment Stewardship Kraft und sind nur unter der Bedingung zulässig, sind erhältlich unter dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre www.blackrock.com/corporate/sustainability und Anteile in Anteile eines anderen Investmentvermö- https://www.blackrock.com/corporate/about- gens mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kos- us/investment-stewardship#our-responsibility. tenlos umzutauschen, sofern ein derartiges In- Der in diesem Verkaufsprospekt beschriebene vestmentvermögen von der Gesellschaft oder ei- Fonds fällt unter Art. 6 der Verordnung (EU) nem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des verwaltet wird, oder ihnen anbietet, ihre Anteile Rates vom 27. November 2019 über nachhaltig- ohne weitere Kosten zurückzunehmen. keitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanz- dienstleistungssektor ("Offenlegungsverord- nung"). 2. Verwaltungsgesellschaft Die wichtigsten negativen Nachhaltigkeitsauswir- 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz kungen (Principal Adverse Sustainability Impacts Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe- "PAI") (wie in den technischen Regulierungsstan- ten BlackRock Asset Management Deutschland AG dards (RTS) zur Offenlegungsverordnung darge- mit Sitz in München verwaltet. legt) werden wie folgt berücksichtigt. Die Fonds- manager haben Zugang zu diversen Datenquellen, Die BaFin hat der BlackRock Asset Management einschließlich PAI Daten, wenn sie Entscheidungen Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege- über die Auswahl von Anlagen treffen. Obwohl sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes 8
(„InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als Strategy Consultant bei UniCredit und Allianz OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Global Investors. KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer 3. Lizenzgeber und Lizenzver- Aktiengesellschaft (AG) gegründet. trag Die BlackRock Asset Management Deutschland AG darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex- 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft Der EURO STOXX 50® (im Folgenden „zugrunde seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder- liegender Index" genannt) ist als Markenzeichen vermögen sowie Gemischte Sondervermögen der STOXX Ltd. (im Folgenden „Lizenzgeber" ge- (Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder- nannt) eingetragen und dadurch gegen unzulässige vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti- Verwendung geschützt. Der Lizenzgeber vergibt engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal- Lizenzen zur Nutzung des zugrunde liegenden ten. Index als Basiswert für Kapitalmarktprodukte. Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell- Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des schaft demnach Investmentvermögen, einschließ- dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten. lich extern verwalteter Investmentaktiengesell- 3.2. Haftungsausschluss des Li- schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF- zenzgebers Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB Der Fonds wird vom Lizenzgeber weder gesponsert, beantragt. gefördert, verkauft oder vermarktet. Der Lizenzgeber ist mit der Gesellschaft abgesehen von 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und der Lizenzierung des zugrunde liegenden Index und Vorstand der gestatteten Verwendung der Marke in Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Zusammenhang mit der Namensnennung des EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge- Fonds in keiner Weise verbunden. zahlt. Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 67 Mio. Es noch die Vollständigkeit des zugrunde liegenden stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapital Index und der darin enthaltenen Daten. Er lehnt aus. jede Haftung für Fehler, Auslassungen oder Unterbrechungen, die den zugrunde liegenden Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern: Index betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert – Jane Sloan, weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, welche BlackRock, Managing Director, Head of EMEA die Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde iShares, liegenden Index oder der darin enthaltenen Daten – Justine Anderson, erzielt. Er übernimmt keine direkte oder indirekte BlackRock, Managing Director, Chief Operating Garantie bzw. keine Haftung bezüglich der Officer (COO) EMEA und Vermarktbarkeit, Eignung oder Nutzung des als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß zugrunde liegenden Index oder der darin § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB, enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken. – Michael Rüdiger (Vorsitzender), Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen Unabhängiger Aufsichtsrat und Stiftungsrat, Ut- haftet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig, ting am Ammersee. nicht für etwaige Schäden, die aufgrund des zugrunde liegenden Index oder des darauf Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss beruhenden Fonds oder im Zusammenhang hiermit die folgenden Personen als Mitglieder des Vor- entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für stands ernannt: indirekte Verluste, außerordentliche Verluste oder – Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des Folgeverluste (einschließlich entgangener Gewin- Vorstands der BlackRock Asset Management ne), die sich auf den zugrunde liegenden Index Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands oder den darauf beruhenden Fonds beziehen, der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft selbst wenn der Lizenzgeber über die Geltend- mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter machung eines solchen Schadensersatzanspruches Global Markets für Deutschland bei der Deut- in Kenntnis gesetzt worden ist. schen Bank AG, Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen – Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing dem Lizenzgeber und der Gesellschaft kommen Director, Vorstand der iShares (DE) I Invest- keiner Drittpartei zugute. mentaktiengesellschaft mit Teilgesellschafts- vermögen, Leiter des institutionellen Kundenge- 4. Verwahrstelle schäfts für Deutschland, Österreich & Osteuro- pa, zuvor Senior Vice President, Executive 4.1. Allgemeines Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA, Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der – Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma- Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds naging Director, Vorstand der iShares (DE) I hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr- Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesell- stelle beauftragt. schaftsvermögen, Leiter des Geschäftsbereichs Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen- Indexprodukte und Privatkundengeschäft für stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Deutschland, Österreich & Osteuropa, zuvor Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer- 9
den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell- Israel Bank Hapoalim B.M., Tel schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän- Aviv den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun- Italien Intesa Sanpaolo S.p.A., gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen- stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage- Mailand bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut- Japan HSBC Corporation, Tokio haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver- Kanada State Street Trust Compa- wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn ny, Toronto die Anlage mit den Anlagebedingungen und den Neuseeland HSBC Bank, Auckland Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr- stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und Norwegen Skandinaviska Enskilda Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher, Banken Securities Ser- dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so- vices, Oslo wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des Österreich UniCredit Bank Austria AG, KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent- sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge- Wien meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Polen Bank Handlowy w Warsza- Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen wie S.A., Warschau Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften Rumänien Citibank Europe plc, Buka- des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- rest wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre Schweden Skandinaviska Enskilda Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech- Banken AB, Stockholm nung des Fonds durch die Gesellschaft. Schweiz UBS Switzerland AG, Zü- 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und rich Haupttätigkeit der Verwahr- Singapur Citibank N.A., Singapore stelle Für den Fonds hat die State Street Bank Internati- Slowenien UniCredit Banka Slovenija, onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße Ljubljana 59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle Spanien Citibank Europe PLC, Dub- übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti- lin tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge- Tschechien Československá Obchodní schäft. Banka, A.S., Prag Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder Ungarn UniCredit Bank Hungary direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun- Zrt., Budapest den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr- Vereinigtes König- State Street Bank & Trust stelle und der Gesellschaft. reich Company, UK Branch, Edinburgh 4.3. Unterverwahrung Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein- Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön- zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un- nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver- terverwahrer) übertragen. Die nicht abschließende wahrstelle erfragt werden. Liste der Unterverwahrer für die verschiedenen Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds Länder lautet derzeit wie folgt: kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili- gung an einem oder mehreren Unterverwahrern Land Name des Unterverwah- kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unter- rers verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun- den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi- Australien HSBC Bank, Sydney schen der Verwahrstelle und den oben genannten Dänemark Skandinaviska Enskilda Unterverwahrern. Banken AB, Kopenhagen 4.4. Haftung der Verwahrstelle Deutschland (CBF) State Street Bank Interna- Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö- tional GmbH, München gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu- Euroclear/Vereinigte State Street Bank & Trust stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer- Staaten von Amerika Company, Boston den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver- Finnland Skandinaviska Enskilda wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei Banken AB (Publ), Helsinki denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Frankreich/Niederlan- BNP Paribas S.A., Paris Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. de/Belgien Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr- Griechenland BNP Paribas Securities stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich- Services, S.C.A., Athen tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes- tens fahrlässig nicht erfüllt hat. Hong Kong HSBC Ltd., Hong Kong 10
4.5. Zusätzliche Informationen c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den d) Derivate gemäß § 197 KAGB, Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand e) sonstige Anlageinstrumente gemäß § 198 zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un- KAGB, terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon- f) Investmentanteile gemäß § 196 KAGB, flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der wenn diese darauf ausgerichtet sind, unter Wah- Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. rung einer angemessenen Risikomischung den zugrunde liegenden Index nachzubilden. Etwaige 5. Auflagedatum, Laufzeit und Einschränkungen der Erwerbbarkeit ergeben sich Anlageziel des Fonds aus den „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und den „Besonderen Anlagebedingungen“. Der zugrunde 5.1. Auflagedatum und Laufzeit liegende Index ist von der BaFin anerkannt und Der Fonds wurde am 27.12.2000 für unbestimmte erfüllt die im Folgenden genannten Voraussetzun- Dauer aufgelegt. gen des KAGB: Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen – Die Zusammensetzung des Index ist hinrei- des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile chend diversifiziert, als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die – Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage Anleger können über die Vermögensgegenstände für den Markt, auf den er sich bezieht, dar, nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm- – Der Index wird in angemessener Weise veröf- rechte verbunden. fentlicht. 5.2. Anlageziel Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord- nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla- Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer ments und des Rates, ist der Lizenzgeber bei der Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird ein öffentliches Register von Administratoren von eine exakte und vollständige Nachbildung des Referenzwerten und von Referenzwerten eingetra- zugrunde liegenden Index angestrebt. Grundlage gen. hierfür ist der passive Managementansatz. Er Das öffentliche Register von Administratoren von beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Manage- Referenzwerten und von Referenzwerten des euro- mentansatz das Prinzip, dass die Entscheidungen päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermö- unter www.esma.europa.eu eingesehen werden. genswerten und die jeweilige Gewichtung dieser Vermögenswerte im Fonds durch den zugrunde Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan liegenden Index vorgegeben werden. Der passive aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt Managementansatz und der Handel der Anteile hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde über die Börse führen zu einer Begrenzung der liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht Verwaltungskosten sowie der Transaktionskosten, mehr bereitgestellt wird. die dem Fonds belastet werden. Die Angaben über die Zusammensetzung des zu- grunde liegenden Index sind ferner für den Schluss 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres Es kann keine Zusicherung gemacht werden, im letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halb- dass das Anlageziel erreicht wird. jahresbericht des Fonds enthalten. Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie- des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass genden Index und der dadurch möglichen es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein Überschreitung bestimmter Aussteller- und mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko- Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt. werden. So wird unter anderem unterstellt, dass beim Erwerb und bei der Veräußerung von 6.2. Indexbeschreibung Wertpapieren keinerlei Transaktionskosten Der EURO STOXX 50® Index misst die Wertent- anfallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des wicklung der 50 nach Free-Float-Marktkapitali- zugrunde liegenden Index Verwaltungskosten und sierung größten Aktien aus Ländern der Eurozone, teilweise Steuerzahlungen, die sich wertmindernd die im STOXX® Europe 600 Index enthalten sind. auf den Anteilpreis des Fonds auswirken, gänzlich Dieser wiederum umfasst Unternehmen aus 17 unberücksichtigt. entwickelten europäischen Ländern. Die Indexzu- Detaillierte Informationen über den zugrunde sammensetzung wird jährlich überprüft und es liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei werden nach Bedarf vierteljährliche und außer- dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer ordentliche Neugewichtungen durchgeführt. Die Form erhältlich. Bestandteile werden anhand von Filterkriterien geprüft, nach der im Streubesitz befindlichen 6. Anlagegrundsätze Marktkapitalisierung gewichtet und auf 10 Prozent begrenzt, um die Diversifizierung aufrechtzuerhal- 6.1. Allgemeines ten. Die im Streubesitz befindliche Marktkapitali- sierung ist der Marktwert der jederzeit verfügbaren Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nur im Umlauf befindlichen Anteile eines Unterneh- folgende Vermögensgegenstände erwerben: mens. Weitere Einzelheiten zum zugrunde liegen- a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, den Index (einschließlich seiner Bestandteile) sind b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, auf der Website des Indexanbieters unter www.stoxx.com verfügbar. 11
6.3. Auswirkungen von Indexan- 6.6. Voraussichtlicher Tracking passungen Error Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde Der Tracking Error wird definiert als die annuali- liegenden Index wird angestrebt, dass das Fonds- sierte Standardabweichung der Differenz zwischen management sämtliche Änderungen in der Zu- den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie- sammensetzung und Gewichtung des zugrunde genden Index. Der erwartete Tracking Error des liegenden Index nachvollzieht. Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto- Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie- beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds an- genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren. gepasst wird und ob eine Anpassung unter Beach- Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment- tung des Anlageziels angemessen ist. vermögen handeln und Anteile an solchen Invest- mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen 6.4. Indexnachbildung und Vor- halten, haben häufig ein besonderes Interesse an rang der direkten Duplizierung dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit einem Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe- dürfen ausschließlich die folgenden Vermögensge- renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie- genstände erworben werden: genden Index über den angestrebten Anlagezeit- raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die – Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines sind oder im Zuge von Indexänderungen in Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt diesen aufgenommen werden (Indexwertpa- ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach- piere), bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu- – Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola- Index begeben werden (Indexzertifikate), tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der – Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde Bewertung eines Index-Investmentvermögens liegenden Index begeben werden (Einzeltitel- beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen. zertifikate), Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest- – Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode Index (Indexterminkontrakte), abhängen. Generell liefern historische Daten Hin- – Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung liegenden Index (Einzeltitelterminkontrakte), einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine physische Nachbildung; dieselben Daten deuten – Optionsscheine auf den zugrunde liegenden jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische Index (Indexoptionsscheine), Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt – Optionsscheine auf Einzeltitel des zugrunde lie- als eine synthetische Nachbildung. genden Index (Einzeltiteloptionsscheine) sowie Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der – Investmentanteile gemäß § 8 der „Allgemeinen voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen Anlagebedingungen“. zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi- Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi- hat die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In- direkten Duplizierung des Index Vorrang gegen- dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich über der Anlage in die anderen oben genannten zur der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit- Indexnachbildung dienlichen Vermögensgegenstän- punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem de. Eine Nachbildung des zugrunde liegenden In- Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error dex durch diese Vermögensgegenstände, welche sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur zum Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir- Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 9.2 im ken. Die Auswirkungen können abhängig von den zweiten Satz beschriebenen Investitionsgrenze zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega- geboten. tiv sein. Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen- 6.5. Duplizierungsgrad steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah- Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden, len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus- darf der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö- maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen- gensgegenstände im Sinne des Punktes 6.4 einen den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak- Duplizierungsgrad von 95 Prozent nicht unter- toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen schreiten. Terminkontrakte sind mit ihrem Anrech- Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ- nungsbetrag für das Marktrisiko nach dem einfa- gen oder Steuererleichterungen des Fonds im chen Ansatz gemäß der Verordnung über Risiko- Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens. management und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsge- schäften in Investmentvermögen nach dem KAGB Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds (im Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Dupli- beträgt: 0,30% zierungsgrad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad drückt den Anteil der oben genannten Wertpapiere, Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur Zertifikate, Terminkontrakte, Optionsscheine und um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor- Investmentanteile im Fonds aus, der hinsichtlich malen Marktbedingungen handelt und diese damit der Gewichtung mit dem zugrunde liegenden Index nicht als feste Grenzen zu verstehen sind. übereinstimmt. 12
7. Faire Behandlung der Anle- zugelassen oder in einem dieser Staaten an einem organisierten Markt zugelassen oder ger und Anteilklassen in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen die Wahl der Börse oder des organisierten bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile Marktes zugelassen hat.1 haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale, Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erwor- je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die ben werden, wenn nach ihren Ausgabebeding- bestehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick ungen die Zulassung an oder Einbeziehung in über die bestehenden Anteilklassen" vor den eine der unter a) und b) genannten Börsen oder „Allgemeinen Anlagebedingungen" in diesem organisierten Märkte beantragt werden muss, Verkaufsprospekt zu finden. und die Zulassung oder Einbeziehung innerhalb Die Anteilklassen können sich insbesondere hin- eines Jahres nach Ausgabe erfolgt. sichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeauf- schlags, des Rücknahmeabschlags, der Verwalt- 2. Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch ungsvergütung, der Mindestanlagesumme, der a) Anteile an geschlossenen Fonds in Vertrags- Währung des Anteilswerts oder einer Kombination oder Gesellschaftsform, die einer Kontrolle dieser Merkmale unterscheiden. durch die Anteilseigner unterliegen (sog. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann Unternehmenskontrolle), d.h. die Anteilseig- das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit ner müssen Stimmrechte in Bezug auf die seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren, wesentlichen Entscheidungen haben, sowie je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm das Recht die Anlagepolitik mittels ange- erworbenen Anteile gehören. messener Mechanismen zu kontrollieren. Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger vor Der Fonds muss zudem von einem Rechts- einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für träger verwaltetet werden, der den Vor- die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge. schriften für den Anlegerschutz unterliegt, Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur es sei denn der Fonds ist in Gesellschafts- einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann form aufgelegt und die Tätigkeit der nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen Vermögensverwaltung wird nicht von einem von Anteilklassen erfolgen. anderen Rechtsträger wahrgenommen. Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die b) Finanzinstrumente, die durch andere Ver- Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden mögenswerte besichert oder an die Ent- Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe- wicklung anderer Vermögenswerte gekop- rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung pelt sind. Soweit in solche Finanzinstru- einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich mente Komponenten von Derivaten einge- die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet bettet sind, gelten weitere Anforderungen, werden. damit die Gesellschaft diese als Wertpapiere Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu erwerben darf. behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung 3. Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von Voraussetzungen erworben werden: Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen a) Der potentielle Verlust, der dem Fonds eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle- entstehen kann, darf den Kaufpreis des gergruppe stellen. Wertpapiers nicht übersteigen. Eine Nachschusspflicht darf nicht bestehen. Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe b) Eine mangelnde Liquidität des vom Fonds Abschnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und - erworbenen Wertpapiers darf nicht dazu rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“. führen, dass der Fonds den gesetzlichen Vorgaben über die Rücknahme von Anteilen 8. Anlageinstrumente im Ein- nicht mehr nachkommen kann. Dies gilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen zelnen Möglichkeit, in besonderen Fällen die Anteilrücknahme aussetzen zu können (vgl. 8.1. Wertpapiere den Abschnitt „Aussetzung der 1. Sofern die „Besonderen Anlagebedingungen“ Anteilrücknahme“ (Punkt 19.4)). keine weiteren Einschränkungen vorsehen, darf c) Eine verlässliche Bewertung des Wertpa- die Gesellschaft vorbehaltlich des § 198 KAGB piers durch exakte, verlässliche und gängige Wertpapiere nur erwerben, Preise muss verfügbar sein; diese müssen a) wenn sie an einer Börse in einem entweder Marktpreise sein oder von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union („EU“) Bewertungssystem gestellt worden sein, oder in einem anderen Vertragsstaat des dass von dem Emittenten des Wertpapiers Abkommens über den Europäischen unabhängig ist. Wirtschaftsraum („EWR“) zum Handel d) Angemessene Information über das zugelassen oder in einem dieser Staaten an Wertpapier durch regelmäßige, exakte und einem anderen organisierten Markt umfassende Information des Marktes über zugelassen oder in diesen einbezogen sind, das Wertpapier oder ein gegebenenfalls b) wenn sie ausschließlich an einer Börse außerhalb der Mitgliedstaaten der EU oder außerhalb der anderen Vertragsstaaten des 1 Die Börsenliste wird auf der Internetseite der Bundes- Abkommens über den EWR zum Handel anstalt veröffentlicht. www.bafin.de 13
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