12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...
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12/2021 ● Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz ● Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ● Schwerpunkt „Vermessung und Geodaten“ ● Architekturpreis NRW 2021 in Gold für das Sauerland-Museum
„Wir lernen jetzt für die digitale Zukunft. Und das soll Schule machen.“ Fördern, was NRW bewegt. Manfred vom Sondern, Chief Digital Officer von Gelsenkirchen, macht seine Heimatstadt zur digitalen Vorzeigekommune. Dazu gehören modern ausgestattete Schulen und Klassenzimmer mit interaktiven Whiteboards. Ermöglicht durch: die NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Die ganze Geschichte unter: nrwbank.de/gelsenkirchen
EILDIENST 12/2021 Auf ein Wort COVID-19-Pandemie: Voraussetzungen für eine gelingende Impfkampagne schaffen! Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass sich die Einrichtung und die Organisation der Impfzentren in so kurzer Zeit umsetzen lässt? Und wer hätte gedacht, dass Deutschland trotz fortgeschrittener Impfkampagne vor dem Hintergrund außer ordentlich hoher Inzidenzwerte und Hospitalisierungszahlen erneut kurz vor Weih nachten auf erhebliche Kontaktbeschränkungen zusteuert? Maßgeblich dafür ist, dass es in den vergangenen Monaten eine einseitige Konzentration der Impfbemü hungen auf die niedergelassene Ärzteschaft und keine klaren Leitideen zur Fortent wicklung der Impfstrategie vor dem Hintergrund des absehbar wieder steigenden Bedarfs gegeben hat. Die nordrhein-westfälischen Kreise haben Anfang Dezember 2020 in Windeseile Impfzentren errichtet. Dass die Lage in NRW gegenwärtig noch nicht so kritisch ist wie in Sachsen oder Bayern, liegt wesentlich an der relativ hohen Impfquote. Führte anfänglich noch der Mangel an Impfstoff zu strikten Priorisierungen der Impfwilligen, hakt die Impfkampagne bei den aktuell verfügbaren Impfstoffmen gen vor allem an der fehlenden Impfbereitschaft noch zu vieler Menschen. Damit lässt sich die von einer Reihe von Exper ten vorhergesagte vierte Welle in den Wintermonaten nicht mehr aufhalten. Dies ist fatal: Die sich zuspitzende Überlastung vieler Krankenhaus- und Intensivbettenkapazitäten belegt dies. Nach der im Ergebnis nicht hinreichenden Impfquote auf Freiwilligkeitsbasis ist die Festlegung strikterer Maßnahmen vor allem in Form einer zunächst einrichtungsbezogenen und in einem zweiten Schritt allgemeinen Impfpflicht Sache des Bundesgesetzgebers. Offenbar fehlte den Verantwortlichen aus allen Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl der Mut, eine öffentliche Diskussion hierzu zu führen. Denn dies hätte durch aus ein Weniger bei den Anteilen an Wählerstimmen bedeuten können. Hinzu kamen bereits im Jahr 2020 verkündete und später immer bekräftigte Aussagen, eine Impfpflicht werde seitens der Bundesregierung ausgeschlossen. Wenn sich jedoch die Lage deutlich ändert, muss es auch Korrekturen der Politik geben. Indessen blieb auch mehrere Wochen nach der Bundestagswahl entschlossenes Handeln aus – weder seitens der geschäfts führenden Bundesregierung noch seitens der sich schrittweise findenden Koalitionsparteien. Hingegen hat Österreich vor gemacht, wie es gehen kann. Mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zum 01.02.2022 soll – begleitet von einem weiteren Lockdown – die vierte Welle gebrochen und eine Ausbreitung des Corona-Virus gehemmt werden. Währenddes sen verfestigt sich in Deutschland das Bild einer zu zaghaften Corona-Politik, die auch die Akzeptanz der bestehenden und zu erwartenden weitergehenden kontaktbeschränkenden Maßnahmen gerade für Geimpfte in Mitleidenschaft zieht. Um das Ansteigen schwerer Krankheitsverläufe in Zukunft zu verhindern und damit den Krankenhaussektor und die Kapa zitäten der Intensivbetten nicht zu überlasten stellt sich eine mögliche Impfpflicht als besonders geeignetes Mittel heraus. Die derzeit diskutierten erneuten Kontaktbeschränkungen stellen erhebliche Grundrechtseingriffe dar, die angesichts der grundsätzlichen Möglichkeit, sich impfen zu lassen, noch rechtfertigungsbedürftiger sind als zuvor. Angesichts dessen wäre im Rahmen einer Abwägung der mit einer Impfpflicht verbundene Grundrechtseingriff als weniger schwerwiegend zu beur teilen. Personen, bei denen eine medizinische Kontraindikation vorliegt, sind selbstverständlich von einer Impfpflicht auszu nehmen. Es braucht jedoch kurzfristig verbindliche Aussagen und Beschlüsse der Bundes- und Landespolitik. Sollte die Impfpflicht kommen, wird es einen regelrechten Ansturm auf die ohnehin schon überlastete Hausärzteschaft geben. Dabei hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen noch im Frühherbst 2021 darauf gedrängt, die Impfungen ein schließlich der sechs Monate nach dem vollen Impfschutz angezeigten Auffrischimpfungen wieder in die hausärztlichen Strukturen zu überführen und die Impfzentren Ende September 2021 zu schließen. Hier gilt es nun, gemachte Fehler nicht zu wiederholen. Die NRW-Kreise bieten seit Monaten mobile und damit niedrigschwellige Impfangebote an und haben angesichts der sich verschlechternden Lage ihre Kapazitäten nochmals massiv ausgeweitet. Neben zusätzlichen mobilen Angeboten wurden Impfzentren und dezentrale stationäre Impfstellen vor Ort eröffnet, um bei Erst-, Zweit- und Auf frischimpfungen die niedergelassenen Ärzte zu unterstützen und das Tempo zu erhöhen. Damit diese große Kraftanstren gung gelingen kann, muss jetzt alles stimmen: Eine verbindliche, vollumfängliche Refinanzierungszusage der kommunalen Impfangebote, die Einbeziehung weiterer geeigneter medizinischer Berufsgruppen in die Impfkampagne, genügend Impf stoff und eine effektive Vorbereitung der für Mitte Dezember avisierten Impfung der Fünf- bis Elfjährigen durch die betei ligten Landesministerien. Keine impfwillige Person soll wegen organisatorischer Versäumnisse nach Hause geschickt werden müssen! Dr. Martin Klein Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen 565
Inhalt EILDIENST 12/2021 Kavalleriestraße 8 AUF EIN WORT 565 40213 Düsseldorf ______________________________________________________________ Telefon 0211/ 300 491-0 Telefax 02 11/ 300 491-660 E-Mail: presse@lkt-nrw.de Internet: www.lkt-nrw.de THEMA AKTUELL Gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände IMPRESSUM zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur EILDIENST – Monatszeitschrift in Nordrhein-Westfalen 569 des Landkreistages ______________________________________________________________ Nordrhein-Westfalen Herausgeber: Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein AUS DEM LANDKREISTAG Redaktion: Erster Beigeordneter Dr. Marco Kuhn Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Beigeordneter Dr. Kai Friedrich Zentara Referent Karim Ahajliu Kommunalfinanzen und Naturschutz 570 Hauptreferent Dr. Markus Faber ______________________________________________________________ Hauptreferentin Dr. Andrea Garrelmann Hauptreferentin Dorothée Heimann Pressereferentin Rosa Moya Referent Christian Müller Referent Roman Shapiro Hauptreferent Martin Stiller SCHWERPUNKT: Quelle Titelbild: Geodaten in der Nutzung – die Erfolgsgeschichte Kreis Recklinghausen amtlicher Daten von Land und Kommunen 573 Redaktionsassistenz: ______________________________________________________________ Gaby Drommershausen Astrid Hälker Heike Schützmann Hochwasser in der Städteregion Aachen: Erhebung aus der Luft und Bereitstellung der Daten im Herstellung: Geoportal durch das Kataster- und Vermessungsamt 576 ALBERSDRUCK GMBH & CO KG ______________________________________________________________ Leichlinger Straße 11 40591 Düsseldorf www.albersdruck.de Starkregenprävention und Klimafolgenanpassung in den Kommunen 579 ISSN 1860-3319 ______________________________________________________________ GeoDatenAtlas Kreis Borken – Das vollständig integrierte, durchgängige und medienbruchfreie Geoportal 583 ______________________________________________________________ Sprengportal Hochsauerlandkreis – Automatisierter digitaler Workflow, von der Mitteilung bis zur Archivierung 585 ______________________________________________________________ Aus Geodaten werden Wohnlagen – Kreisweiter Mietspiegel für die Oberbergischen Städte und Gemeinden 587 Kreise in Nordrhein-Westfalen ______________________________________________________________ 566
EILDIENST 12/2021 Inhalt Digitales Ruhrgebiet: Planen und Bauen mit der BIM-Methode 590 ______________________________________________________________ Zeitgemäße Ausbildung Geomatik mit Drohne, SmartCity & Co. 593 ______________________________________________________________ THEMEN Architekturpreis NRW 2021 in Gold für das Sauerland-Museum 596 ______________________________________________________________ Neues Projekt „Dorf.Gesundheit.Digital“ gestartet 597 ______________________________________________________________ Die Qualifizierung ehrenamtlicher Sprachmittler als Grundlage für Verständigung und Integration 598 ______________________________________________________________ Praxiswoche ermöglicht jungen Menschen Einstieg in die Ausbildung 599 ______________________________________________________________ Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt und die Aufgaben der Kommunen 600 ______________________________________________________________ DAS PORTRÄT Christoph Rüther, Landrat des Kreises Paderborn: „Mit den Menschen für die Menschen!“ 602 ______________________________________________________________ IM FOKUS Rettung in letzter Sekunde? Stützungsansiedlung des Feldhamsters im Rhein-Erft-Kreis 605 ______________________________________________________________ 567
Inhalt EILDIENST 12/2021 MEDIENSPEKTRUM 609 ______________________________________________________________ KURZNACHRICHTEN 611 ______________________________________________________________ PERSÖNLICHES Staatssekretär Bothe überreicht Hanspeter Klein Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen 623 ______________________________________________________________ Volker Topp neuer Kreisdirektor 623 ______________________________________________________________ HINWEISE AUF VERÖFFENTLICHUNGEN 624 ______________________________________________________________ 568
EILDIENST 12/2021 Thema aktuell Gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen Landkreistag NRW, Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW haben gegenüber dem Landtag NRW zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist im Folgenden auszugsweise wiedergegeben: B edauerlicherweise sind die kommuna- len Spitzenverbände aus unbekann- ten Gründen erst äußerst kurzfristig am Gesetz von einem erheblichen Misstrauen gegenüber der Arbeit der unteren Natur- schutzbehörden und deren fachlicher Ent- ten Biotopen gemäß §§ 66 Absatz 1 LNatSchG NRW. Auch die Entscheidung über die Bildung, mindestens jedoch über 29.09.2021 über den Gesetzentwurf sowie scheidungskompetenz. Nicht zuletzt greift die konkreten Fälle der Einbeziehung der die Möglichkeit zur Anhörung informiert das LNatSchG NRW in die kommunale Naturschutzbeiräte, sollte, ähnlich wie in worden, so dass uns eine Einbeziehung Selbstverwaltungshoheit ein und geht an anderen Bundesländern (Beispiel: Baden- unserer Mitglieder und dementsprechend vielen Stellen – insbesondere im Bereich Württemberg), bei den unteren Natur- eine Beteiligung unserer Gremien nicht der Verfahrensvorschriften – ohne Not- schutzbehörden liegen. Den Bedarf für möglich war. Aus diesem Grund müssen wendigkeit über die bundesgesetzlichen zusätzliche wissenschaftliche und fachliche wir uns auf die in der Kürze der Zeit mög- Regelungen hinaus. Beratung durch einen Beirat kann nur die lichen Ausführungen zu den geplanten untere Naturschutzbehörde selbst zutref- Änderungen beschränken, die zudem nur Die kommunalen Spitzenverbände drän- fend einschätzen. vorbehaltlich der notwendigen Gremien- gen aus diesem Grund bereits seit Jahren beschlüsse erfolgen können. stetig auf eine Novellierung des LNatSchG, 2. Ersatzgeldverwendung durch die diese Probleme löst und die bestehen- die unteren Naturschutzbehörden Dies ist umso bedenklicher, als die Kom- den bürokratischen Erschwernisse besei- unbürokratisch gestalten munen die für die Ausführung des zugrun- tigt. Bedauerlicherweise lässt die notwendi- Durch die neuen Regelungen in § 31 deliegenden Gesetzes überwiegend adres- ge umfassende Überarbeitung noch immer Absatz 4 LNatSchG NRW (Einsatz von sierten Akteure und daher die hauptsäch- auf sich warten. Einige der wichtigsten – Ersatzgeldern innerhalb von vier Jahren, lich Betroffenen sind. Dies ist ein klarer nach wie vor notwendigen – Änderungen Abgabe der nichtverausgabten Mittel an Verstoß der in § 58 des Landtags festge- des LNatSchG möchten ist im Folgenden die höhere Naturschutzbehörde, Aufstel- legten Vorgaben für eine Beteiligung der kurz dargelegt: lung eines Ersatzgeldverzeichnisses durch kommunalen Spitzenverbände, wonach die unteren Naturschutzbehörden sowie den kommunalen Spitzenverbänden recht- 1. Verfahren erleichtern und beschleuni- deren Vorstellung vor den Naturschutz- zeitig vor der Beschlussfassung Gelegen- gen – Beteiligung des Naturschutzbeirats beiräten) werden Ersatzgeldverfahren heit zur Stellungnahme zu geben ist. Diese und der Naturschutzverbände auf das erschwert, es wird erheblich in die Auf- Frist soll in der Regel vier Wochen nicht fachlich notwendige Maß zurückführen gabenwahrnehmung der Kreise einge- unterschreiten. Das gilt insbesondere bei Die in §§ 66 ff LNatSchG NRW enthal- griffen und dem ortsnahen Naturschutz solchen Vorlagen, die ganz oder teilweise tenen Mitwirkungsrechte der anerkann- wird in keiner Weise Rechnung getragen; von Gemeinden oder Gemeindeverbänden ten Naturschutzvereinigungen bedeuten zudem wird die fachliche Kompetenz der auszuführen sind. bedenkliche und unnötige Belastungen der Kreise massiv angezweifelt. Diese unnöti- unteren Naturschutzbehörden. Sie führen ge Erschwerung eines sinnvollen Einsatzes Dennoch und unter diesen Vorbehal- zu erhöhtem Arbeitsaufwand und zusätzli- der Ersatzgelder muss entfallen. Sofern ten ist zu dem Gesetzentwurf Folgendes chen, nicht notwendigen Kosten. Die Bear- offene Fragen hinsichtlich konkreter Ver- anmerken: beitungszeiten verlängern sich durch die wendungsmöglichkeiten bestehen, sollten zusätzlichen Beteiligungsschritte deutlich diese im engen Austausch mit den unteren und die Bürgerinnen und Bürger müssen Naturschutzbehörden geklärt werden. I. Vorbemerkung auf Entscheidungen unangemessen lange warten. Insgesamt schränken die übertrie- Gerade auch für größere naturschutzfach- Das seit 2016 geltende Landesnaturschutz- benen Mitwirkungsregelungen die Hand- lich bedeutsame Maßnahmen sind (z. B. gesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG lungsfähigkeit der Behörden ein und zeu- aufgrund ggf. erforderlicher Planfeststel- NRW) beeinträchtigt die Arbeit der unteren gen von fehlendem Vertrauen gegenüber lungsverfahren) auch längere Planungs- Naturschutzbehörden (UNB) sowie Träger der Fachkompetenz der unteren Natur- zeiträume als vier Jahre erforderlich. Den der Landschaftsplanung erheblich. Eine schutzbehörden. unteren Naturschutzbehörden muss des- Vielzahl von bürokratischen Hürden führt halb die Möglichkeit verbleiben, für die zu einem erheblichen Aufwand und einer Abzuschaffen ist insbesondere die Betei- Verwendung von Ersatzgeldern auch län- unnötigen Verzögerung der Verfahren. ligung von Naturschutzverbänden bei gerfristige Zeiträume vorzusehen, um auch Das Ziel des Gesetzes, den Naturschutz zu Ausnahmen von den Geboten und Ver- zielführend Synergieeffekte im Kontext mit stärken, wird durch diese Regelungen eher boten zum Schutz von Schutzgebieten anderen Fördermitteln (z. B. naturnahe gefährdet als gefördert. Zudem zeugt das und -objekten sowie gesetzlich geschütz- Gewässerentwicklung) zu nutzen. 569
Thema aktuell • Aus dem Landkreistag EILDIENST 12/2021 Die Aufstellung und vor allem die Vorstel- Stiftungen des öffentlichen Rechts und schränken die unteren Naturschutzbehör- lung von Ersatzgeldplänen vor den Natur- anerkannten Naturschutzvereinigungen den unangemessen ein und zeigen ein feh- schutzbeiräten führen zu mehr Bürokratie sowie zugunsten von landesweit tätigen lendes Grundvertrauen des Landes in die und erhöhen den Verwaltungsaufwand Naturschutzstiftungen des privaten Rechts fachliche Qualität der Arbeit seiner unteren in einem nicht zu vertretenden Umfang. auf Antrag ausüben kann, hat sich nicht Behörden. Das ist mit einem erheblichen Vorberei- bewährt und wird der besonderen Rolle tungs- und Beratungsaufwand verbunden, der Träger der Landschaftsplanung nicht 2. Landesweites Kompensationskataster der – insbesondere angesichts des ohnehin gerecht. Die Kreise und kreisfreien Städte (§ 34 LNatSchG-E) bestehenden Aufwandes – in keinem Ver- sind für Landschaftspläne umsetzungsver- Die Führung der Kompensationsverzeich- hältnis zu einem eventuellen Nutzen steht. pflichtet. Vor diesem Hintergrund ist die nisse durch die unteren Naturschutzbehör- Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufs- den hat sich in der Praxis seit vielen Jahren 3. Festlegung von Naturschutzgebieten rechts mindestens eine wichtige Argumen- bewährt. Eine landesweite Veröffentli- nur im Wege der Landschaftsplanung tationshilfe. Zudem wäre gerade für die chung der Verzeichnisse durch das LANUV Nach dem neuen § 44 LNatSchG NRW aus der Genehmigung von Windenergie- kann hilfreich sein, wobei die endgültige können auch dann, wenn schon Land- anlagen zu erwartenden Ersatzgelder über Bewertung von der konkreten Ausgestal- schaftspläne vorliegen, für bestimmte, die Ausübung des Vorkaufsrechts eine tung der zur Verfügung gestellten infor- auch über verschiedene Landschaftspläne sinnvolle Verwendung ohne großen Ver- mationstechnischen Systeme abhängen hinausgehende Gebiete Schutzgebiets- waltungsaufwand möglich. Das Vorkaufs- wird. Die Erarbeitung dieser Systeme muss verordnungen durch die höhere Land- recht sollte daher in der bis Ende 2016 gel- unbedingt unter Einbeziehung der kom- schaftsbehörde aufgestellt werden. Diese tenden Form wiedereingeführt werden. munalen Spitzenverbände und dement- Regelung erschwert den Überblick über sprechend der kommunalen Praxis aus den bestehende Planungen und schränkt die unteren Naturschutzbehörden erfolgen. Planungshoheit der Kreise als Träger der II. Zu den Vorschriften des Landschaftsplanung unzulässig ein. Die Gesetzesentwurfs im Einzelnen 3. Befreiungen und Ausnahmen Festlegung von Naturschutzgebieten inner- (§ 75 LNatSchG-E) halb der Landschaftsplanung ist eine origi- 1. Vorgaben für Ausgleichs- und Die Anforderung des neuen § 75, nach der näre Aufgabe der Landschaftsplanung. Die Ersatzmaßnahmen (§ 31 LNatSchG-E) die Stellungnahme des Naturschutzbeirats bis 2016 klar geregelte originäre Zustän- Der Gesetzesentwurf enthält eine Reihe innerhalb von sechs Wochen erfolgen soll, digkeit der Kreise und kreisfreien Städte für von neuen Vorgaben für die Auswahl von ist ein sinnvoller Schritt zur Verfahrens- die Festsetzung von Naturschutzgebieten Kompensationsflächen und – maßnah- beschleunigung und wird begrüßt. Auch im Rahmen der Landschaftsplanung wird men, die die Inanspruchnahme von – ins- der Wegfall einer zwangsläufigen Einbe- damit grundsätzlich durchbrochen. Diese besondere landwirtschaftlich genutzten ziehung der höheren Naturschutzbehörde Vorschrift muss ersatzlos entfallen. – Flächen reduzieren sollen. Die unteren trägt zur Vereinfachung des Verfahrens Naturschutzbehörden sind schon heute bei. Wir verweisen hier auf die Ausführun- 4. Vorkaufsrecht für die unteren bei ihren Entscheidungen stets bestrebt, gen unter I. 1., die noch weitere Möglich- Naturschutzbehörden wiedereinführen landwirtschaftlich nutzbare sowie ander- keiten zur Vereinfachung und Beschleuni- Die aktuelle Regelung des Vorkaufsrechts, weitig wertvolle Flächen zu schonen und gung enthalten. das nunmehr das Land zugunsten der Trä- im Rahmen der rechtlichen und prakti- ger der Landschaftsplanung und eben- schen Möglichkeiten abzuwägen. Die hier EILDIENST LKT NRW so zugunsten von Körperschaften und enthaltenen Vorgaben sind daher unnötig, Nr. 12/Dezember 2021 32.95.00 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Die nordrhein-westfälischen Landrätinnen und Landräte haben sich im Rahmen ihrer Vorstandssitzung am 28. Oktober 2021 über die langfristigen sozialen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie, über die Reform des Landesnatur- schutzgesetzes und über die Pläne der Landesregierung für ein Kinderschutzgesetz ausgetauscht. Zudem zogen sie drei Monate nach der Unwetterkatastrophe eine ernüchternde Zwischenbilanz. E ine breite Palette an kommunalen Themen standen auf der Agenda der NRW-Landrätinnen und NRW-Landräte der anhaltenden Corona-Pandemie und ihren langfristigen finanziellen Folgen für die NRW-Kommunen sowie dem aktuellen nach der Unwetterkatastrophe im Sommer 2021 befasste sich der Vorstand des Land- kreistags NRW (LKT NRW) in seiner Sit- bei ihrem Treffen in Düsseldorf. Neben Stand der Sofort- und Wiederaufbauhilfen zung vom 28. Oktober 2021 mit dem Ent- 570
EILDIENST 12/2021 Aus dem Landkreistag Vorstandssitzung in der Geschäftsstelle des Landkreistags NRW unter Pandemieregeln. Quelle: LKT NRW wurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes für alle Geimpften die Möglichkeit einer (MHKBG NRW) vom 7. Oktober 2021 für das Jahr 2022 und mit der Novellierung dritten Impfdosis nach Ablauf von sechs angepasst. Demnach kann das Testerfor- des Landesnaturschutzgesetzes. Darüber Monaten nach der vollständigen Grund dernis für Nichtimmunisierte nun bei Sit- hinaus informierte sich der Vorstand vorab immunisierung zu ermöglichen. In dem zungen kommunaler Gremien durch einen über erste Einzelheiten zum angekündig- Zusammenhang wurde öffentlich über die gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest ten Konzept der Landesregierung für ein Reaktivierung der Impfzentren diskutiert. erfüllt werden. Kinderschutzgesetz, das kurz darauf vom Vor diesem Hintergrund befassten sich die Landeskabinett beschlossen wurde, und NRW-Landrätinnen und NRW-Landräte über den aktuellen Sachstand zur Ände- mit den möglichen Szenarien zu weiteren rung des Ausführungsgesetzes zum SGB Impfaktionen. Zwischenbilanz nach IX sowie des Wohn- und Teilhabegesetzes. Unwetterkatastrophe Dabei betonte der Vorstand, dass mit der Schließung der Impfzentren seit dem Neben der pandemischen Lage stand auch 1. Oktober 2021 die Impfung gegen eine Zwischenbilanz nach der dramatischen Die Corona-Lage das Corona-Virus in erster Linie der nie- Unwetterkatastrophe Mitte Juli 2021, die Ende Oktober 2021 dergelassenen Ärzteschaft obliege. Die rund ein Drittel der Kreise in NRW stark sogenannten „Koordinierenden COVID- getroffen hatte, auf der Tagesordnung. Angesichts der sich anbahnenden vier- Impfeinheiten“ der Kreise (KoCI) sollten Dabei tauschten sich die NRW-Landrätin- ten Corona-Welle und der stagnierenden lediglich in Ergänzung zur vertragsärztli- nen und NRW-Landräte über den aktuellen Impfkampagne tauschte sich der Vorstand chen Versorgung neben der Überwachung Stand der Hilfsmaßnahmen für die betrof- über die zu erwartenden Lage im bevor- des regionalen Impfgeschehens auch die fenen Gebiete aus. Insbesondere habe die stehenden Corona-Winter und die Auswir- Organisation und Koordinierung des kon- schnelle Amtshilfe aus benachbarten Kreis- kungen der jüngst vorgenommenen Loc- kreten Impfgeschehens in bestimmten verwaltungen unmittelbar nach dem Star- kerungen insbesondere im Freizeit- und Einrichtungen bzw. für schwer erreichbare kregenereignis hervorragend funktioniert, Schulbereich aus. Mit der Neufassung der Personengruppen sicherstellen. Darüber wofür sich die Vorstandsmitglieder aus den Corona-Schutzverordnung vom 1. Okto- hinaus stellten die KoCI niederschwelli- betroffenen Gebieten bedankten. Zudem ber 2021 hatte die NRW-Landesregierung ge Impfangebote bereit, um noch nicht seien die von Bund und Land vereinbarten weitere Lockerungen – insbesondere im geimpfte Personen zu erreichen. Eine Soforthilfe sowie erste Wiederaufbaumaß- Freizeitbereich – eingeführt. Zudem war Reaktivierung der großen Impfzentren nahmen rasch angelaufen. die kostenlose Bürgertestung am 10. lehnte der Vorstand ab, dies sei u.a. in den Oktober 2021 beendet und die Masken- meisten Fällen nicht mehr ohne weiteres Der mit Mitteln aus dem nationalen Fonds pflicht im Schulunterricht am Sitzplatz ab möglich. Zudem stehe der organisatorische „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Län- dem 2. November NRW-weit abgeschafft Aufwand in der Regel nicht im Verhält- dern finanzierte Wiederaufbau der zerstör- worden. Insgesamt räumte der Vorstand nis zum damit einhergehenden Nutzen. ten Infrastrukturen müsse unterschiedliche ein, dass angesichts der steigenden Zah- Wenn das kommunale Angebot ausgewei- Ziele verfolgen und miteinander vereinba- len und der stagnierenden Impfquote das tet werden solle, müsse man über andere, ren: Einerseits müssen dringend benötigte Infektionsgeschehen weiterhin intensiv zielgerichtete Lösungen nachdenken. Vor Infrastrukturen (etwa Gebäude, Verkehrs- beobachtet und gegebenenfalls mit ange- allem sei ein angemessener Vorlauf für die wege sowie Versorgungs- und Entsor- messenen Maßnahmen gegengesteuert Umsetzung erforderlich. gungseinrichtungen) möglichst schnell werden müsse. Im Fokus stand dabei der und unter Berücksichtigung des aktuellen weitere Verlauf bei der Durchführung der Zudem befasste sich der Vorstand mit der Stands der Technik wiederaufgebaut wer- sogenannten „Booster“-Impfungen. aktuellen Teststrategie sowie den Auswir- den, andererseits müsse den Erfordernissen kungen von möglichen 3G- und 2G-Rege- der Klimafolgenanpassung angemessen Insbesondere für Personen über 70 Jah- lungen. Darunter auch mit der Gültigkeit Rechnung getragen werden. Dazu bedürfe ren, Bewohnerinnen und Bewohner in der 3G-Regel für kommunale Gremien- es neben ausreichender Finanzmittel auch Pflegeeinrichtungen sowie Personal in sitzungen, die mit der Entscheidung des entsprechender rechtlicher Rahmenbedin- medizinischen und Pflegeeinrichtungen Oberverwaltungsgesichts NRW vom 30. gungen. hatte sich die ständige Impfkommission September 2021 bestätigt wurde. In der (STIKO) am 7. Oktober für eine COVID- Folge wurde die nordrhein-westfälische Unabhängig davon benötigten die betrof- 19-Auffrischimpfung ausgesprochen. Da Corona-Schutzverordnung sowie der fenen Kommunen dringend personelle der Impfschutz laut aktueller Studienlage erläuternde Erlass des Ministeriums für Unterstützung, um beispielsweise Bau- mit der Zeit nachlasse, hatte sich die Bun- Heimat, Kommunales, Bauen und Gleich- anträge aus den von der Flutkatastrophe desregierung dafür ausgesprochen, zudem stellung des Landes Nordrhein-Westfalen betroffenen Regionen zusätzlich zum 571
Aus dem Landkreistag EILDIENST 12/2021 sonstigen Arbeitsanfall möglichst schnell Zukunftsforums Öffentliche Sicherheit, mit die Erwartung zum Ausdruck gebracht, bearbeiten zu können. So würden die der Erstellung eines Berichtes zur Bewälti- dass die Klima- und Forstpauschale auch betroffenen Bauaufsichtsbehörden an ihre gung der Flutkatastrophe durch die Behör- den Kreisen zugänglich gemacht wird. Im personellen Kapazitäten stoßen. Es müsse den beauftragt. Zudem hat NRW-Innen- Hinblick auf die langfristigen finanziel- kurzfristig ermöglicht werden, zusätzliches minister Herbert Reul ein „Kompetenz- len Folgen der Corona-Krise warnte der Personal ggf. auch befristet mit Fördermit- team Katastrophenschutz“ einberufen, Vorstand erneut vor einer dramatischen teln zu finanzieren. dem Vertreter der anerkannten Hilfsorga- Entwicklung der kommunalen Haushalte. nisationen, der Feuerwehrverbände und Die Finanzhilfen von Bund und Ländern Auch wurde der Umgang mit den soge- der kommunalen Spitzenverbände sowie im Jahr 2020 allein reichten nicht aus, um nannten „Pauschalen“ zum Wiederaufbau weitere sachkundige Personen angehören. die Schieflage durch die weiter anhaltende für die betroffene Bevölkerung kritisiert: Darüber hinaus befassen sich verschiedene Pandemie zu kompensieren. Da die Sozial- Statt um eine „Pauschale“ handele es sich Verbände aus dem Bereich Katastrophen- und Personalausgaben von Kreisen und tatsächlich um eine finanzielle Obergren- schutz mit dieser Thematik. Kommunen weiterhin erheblich anstiegen, ze. Dies führe zu Missverständnissen und sei eine Fortführung der Corona-Hilfen Unmut bei den betroffenen Bürgerinnen auch für die Jahre 2021 und 2022 von- und Bürgern. Mit Blick auf bestehende För- nöten. Insbesondere die anhaltenden Ein- derprogramme mahnte daher der Vorstand GFG 2022 und finanzielle bußen bei den Gewerbesteuereinnahmen mehr Transparenz und Einheitlichkeit an. Corona-Folgen bereiteten dem Vorstand große Sorge. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb etwa Ohne finanzielle Unterstützung von Bund für den Hochwasserschutz eine Landesför- Darüber hinaus befasste sich der Vorstand und Land könnten die Kommunen die Ein- derung von bis zu 80 Prozent gelte, für den mit den Eckpunkten des Gemeindefinan- nahmedefizite vor dem Hintergrund der Starkregenschutz aber nur eine Landesför- zierungsgesetzes für das Jahr 2022 (GFG steigenden Ausgabenlasten nur noch aus- derung von 50 Prozent vorgesehen sei. 2022). Dabei begrüßten die NRW-Landrä- gleichen, indem die Investitionen vor Ort tinnen und NRW-Landräte die Neuerung heruntergefahren werden (vgl. EILDIENST im GFG 2022, differenzierte fiktive Hebe- LKT NRW Nr. 11/November 2021, S. 551). sätze zur Ermittlung der kommunalen Steu- Bevölkerungsschutz erkraft erstmals einzuführen. Dies führe zu einer realitätsnäheren Erfassung der Darüber hinaus informierte sich der Finanzkraft im System des kommunalen Novellierung des Vorstand über den aktuellen Stand der Finanzausgleichs und beseitige eine lang- Landesnaturschutzgesetzes Erkenntnisse zur künftigen Aufstellung des jährige strukturelle Benachteiligung des Bevölkerungsschutzes. Welche Schlüsse kreisangehörigen Raums. Positiv bewerte- Kritik äußerte der Vorstand über die Novel- man aus der Flutkatastrophe für die künf- te der LKT NRW auch die Aufstockung der lierung des Landesnaturschutzgesetzes, tige Aufstellung des Bevölkerungsschutzes Finanzausgleichsmasse um 931 Millionen insbesondere aufgrund der fehlenden gezogen werden können, wird derzeit auf Euro, mit welcher finanzielle Verwerfungen Einbindung der kommunalen Spitzenver- verschiedenen Ebenen untersucht: Neben innerhalb der kommunalen Familie vermie- bände bei der Erarbeitung und Beratung der vom Landtag NRW beschlossenen Ein- den werden. Dabei forderte der Vorstand des Gesetzentwurfs. Dabei betonte der richtung eines Parlamentarischen Unter- den Landtag und die Landesregierung auf, Vorstand, dass insbesondere die Erarbei- suchungsausschusses, der am 8. Oktober von der geplanten Rückzahlung der Kredi- tung der vorgesehenen informationstech- 2021 seine Arbeit aufgenommen hat, tierung durch Abzüge zulasten der Kom- nischen Systeme unter Einbeziehung der hat das Landeskabinett THW-Präsident munen in kommenden Gemeindefinanzie- kommunalen Spitzenverbände und der a.D. Albrecht Broemme, Vorsitzender des rungsgesetzen abzusehen. Zudem wurde kommunalen Praxis erfolgen müsse. Insge- Das Präsidium des LKT NRW moderierte die Vorstandssitzung am 28.10.2021. Quelle: LKR NRW 572
EILDIENST 12/2021 Aus dem Landkreistag • Schwerpunkt samt bleibe der vorliegende Gesetzentwurf lierung des Landesnaturschutzgesetzes insbesondere die Schaffung von Mehr- weit hinter den kommunalen Erwartungen (vgl. Positionspapier in EILDIENST LKT fachzuständigkeiten abgelehnt. Zudem zurück. Dies sei umso bedauerlicher, als NRW Nr. 6/Juni 2018 S. 283 f sowie Stel- forderte der Vorstand, eventuelle direkte der Landkreistag NRW auf der Grundlage lungnahme zum Naturschutzgesetz, EIL- und indirekte Mehrbelastungen nach dem eines vom Vorstand im Jahre 2018 verab- DIENST LKT NRW Nr. 12/Dezember 2021, Konnexitätsprinzip auszugleichen. schiedeten Positionspapiers gegenüber der S. 569 f – in diesem Heft). Landesregierung wiederholt die Notwen- Abschließend informierte die Geschäftsstel- digkeit einer umfassenden Novellierung Des Weiteren befassten sich die NRW- le über die neue Förderung der interkom- des Gesetzes verdeutlicht habe. Landrätinnen und NRW-Landräte mit dem munalen Zusammenarbeit durch das Land angekündigten Entwurf der Landesregie- NRW. Die am 1. Oktober 2021 aktualisier- In Teilen schränke der vorliegende Gesetz- rung für ein Kinderschutzgesetz, den das te Förderrichtlinie sehe vor, die Vorberei- entwurf mit den beabsichtigten Vorga- Landeskabinett wenige Tage nach der Vor- tung und Durchführung interkommunaler ben für die Auswahl von Kompensations- standssitzung beschloss und Familienmini- Kooperationen mit bis zu 175.000 Euro zu flächen und -maßnahmen die Unteren ster Dr. Joachim Stamp in einer Pressekon- fördern sowie diesen Betrag für jede weite- Naturschutzbehörden sogar noch weiter ferenz vorstellte (vgl. https://www.mkffi. re beteiligte Kommune um jeweils 35.000 ein. Die Bemühungen, mit Ausgleichs- und nrw) und Pressemitteilung EILDIENST LKT Euro zu erhöhen. Ersatzmaßnahmen zumindest weiteren NRW Nr. 12/Dezember 2021, S. 611 – in Verschlechterungen entgegenzuwirken, diesem Heft). Zudem habe das MHKBG NRW ein Kom- würden dadurch nachhaltig erschwert. petenzzentrum für interkommunale und Kontrovers diskutiert wurden zudem die Im Hinblick auf das durch die Landesregie- regionale Zusammenarbeit eingerichtet, angepassten Regelungen zur Erteilung von rung eingeleitete Gesetzgebungsverfahren welches das Projekt Interkommunales. Befreiungen und Ausnahmen und der dar- zur Änderung des Wohn- und Teilhabege- NRW ergänzen soll. In dem Zusammen- aus resultierende Mehraufwand für Natur- setzes begrüßte der Vorstand ausdrück- hang erinnerte der Vorstand daran, dass schutzbeiräte und Untere Naturschutzbe- lich, dass das Land kurzfristig von seinem interkommunale Kooperationen weniger hörden. Vorhaben abgesehen hat, die Ausführung einer finanziellen Unterstützung durch des SGB IX in eine Pflichtaufgabe zur Erfül- das Land als vielmehr klarer umsatzsteu- Um insbesondere eine Vielzahl von büro- lung nach Weisung umzuwandeln. Zudem errechtlicher Rahmenbedingungen bedürf- kratischen Hürden bei naturschutzrechtli- bekräftigte der Vorstand seine bisherige ten (vgl. bereits EILDIENST LKT NRW Nr. chen Verfahren abzubauen und unnötige Kritik am Gesetzgebungsverfahren. In 2/Februar 2021, S. 73 ff). Verzögerungen zu vermeiden, bekräftigte der Vorstandssitzung vom 14. September der Vorstand die weiterhin bestehende 2021 hatte dieser die Notwendigkeit der EILDIENST LKT NRW Notwendigkeit einer umfassenden Novel- geplanten Änderung infrage gestellt und Nr. 12/Dezember 2021 00.10.10 Geodaten in der Nutzung – die Erfolgsgeschichte amtlicher Daten von Land und Kommunen Nordrhein-Westfalen stellt die digitalen amtlichen Geobasisdaten von Landesvermessung und Liegenschaftskataster seit vier Jahren kostenfrei und seit knapp zwei Jahren unter einer vollständig offenen Lizenz bereit. Das sorgt natürlich für eine gesteigerte Nachfrage und Nutzung der Geofachdaten und macht deutlich, dass Geodaten eine wichtige Res- source für die Bewältigung von Aufgaben auf den Ebenen von Bund, Land und Kommunen sind. Und für die Bedeutung der Geodaten gibt es zahlreiche, gute Beispiele. Copernicus – Nordrhein-West- macht es möglich, alle drei bis sechs Tage DER AUTOR Bilddaten zu einem Standort zu aktualisie- falen aus dem All ren. Auch wenn die Qualität der Daten Angefangen mit „Copernicus“: Die Pro- nicht mit den hoch aufgelösten Luftbildern Herbert Reul, zesse der Erhebung amtlicher Geodaten der Vermessungsverwaltung vergleich- Minister des Innern werden selbstverständlich ständig dem bar ist: Der Mehrwert dieser Daten durch des Landes Nordrhein-Westfalen aktuellen Stand der Technik angepasst. Aktualität und Flächendeckung bleibt. Wie aber hilft hierbei das europäische Raumfahrtprogramm „Copernicus“? Ganz Um den Bedarf an „Copernicus“-Daten tungen regelmäßig mit Verwaltung, Wirt- konkret: Die Erde wird täglich durch ein für Nordrhein-Westfalen zu ermitteln, schaft und Wissenschaft aus. So konnten dichtes Netz an Satelliten beobachtet. Das tauschen sich Land und Kommunalvertre- schon diverse Projekte aus den Bereichen 573
Schwerpunkt „Vermessung und Geodaten“ EILDIENST 12/2021 unterstützt werden. Für dieses und zahlrei- che andere Projekte braucht es aber eine gemeinsame technische Basis – die bietet IT.NRW: Hier werden die offenen Daten aus Nordrhein-Westfalen mit Fernerkun- dungsdaten zusammengeführt und in einer zentralen Infrastruktur automatisiert verarbeitet. Dynamisches Mosaik – NRW in wolkenfreier Sicht Zweites Beispiel für die Bedeutung von Geodaten: ein wolkenfreier Blick auf unser Bundesland. Die nordrhein-westfälische Vermessungsverwaltung stellt gemeinsam mit IT.NRW aus kostenfreien aktuellen Satellitendaten der Europäischen Welt- raumorganisation (ESA) kontinuierlich die gesamte Landesfläche in einem sogenann- ten dynamischen Mosaik dar. Die störende Wolkendecke wird dabei dynamisch ent- fernt. Hierfür werden die Daten der ESA vorprozessiert, analysiert und die geeigne- ten wolkenfreien Stücke des Mosaiks auto- matisiert aktualisiert. Dieses so regelmäßig fortgeführte Puzzle an Satelliten-Aufnah- men kann automatisiert in Fachanwendun- gen nutzbar gemacht werden. KriSiGEO – Geodaten für den Blackout Drittes Beispiel: Der Zugang zu Geodaten Herbert Reul, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: IM NRW auch in Krisensituationen. Die Bereitstel- Vermessung, Umwelt, Natur, Gefahrenab- wehr oder Planung initiiert werden. Beispielhaft sei hier das von der Landes- vermessung NRW umgesetzte Projekt „Cop4ALL“ benannt. Auf der Basis aktu- eller Geobasis- und „Copernicus“-Daten können Veränderungen der Erdoberflä- che ermittelt und in 15 einheitliche soge- nannte Landbedeckungsklassen differen- ziert werden. Vereinfacht gesagt kann so erkannt werden, wo Gebäude stehen, wo Gewässer fließen oder wo sich Wald befindet. Die Technologie wird dabei auf Basis von Ansätzen der Künstlichen Intel- ligenz (Deep Learning) trainiert, um diese Klassen – also zum Beispiel Vegetation, Gewässer oder bauliche Objekte – auto- matisiert differenzieren zu können. Dieses Projekt wurde durch kommunale Fachleute begleitet, um eine Nachnutzung auf loka- Die Abbildung zeigt die unterschiedliche Qualität der Geodaten am Beispiel der in ler Ebene zu ermöglichen. Dadurch können Folge der Flutkatastrophe im Juli 2021 überfluteten Kiesgrube in Erftstadt-Blessem. Die die Erhebungsprozesse der Vermessungs- reduzierte Auflösung der Satellitendaten fällt sofort ins Auge, tritt aber im Interesse der und Katasterverwaltungen über die ver- Aktualität – gerade bei flächenhaften Informationen – in den Hintergrund. schiedenen Organisationsebenen hinweg Quelle: Enthält Copernicus Sentinel-2 Daten [2021], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 574
EILDIENST 12/2021 Schwerpunkt „Vermessung und Geodaten“ lung der Geodaten erfolgt in Nordrhein- Grundlage hierfür waren Daten des Deut- Die „Weltvermesser“ von Westfalen online über sogenannte Geo- schen Wetterdienstes (DWD) sowie die datendienste. Diese ermöglichen den kostenfreien amtlichen Geobasisdaten von morgen finden – Nachwuchs automatisierten Zugriff auf die aktuellsten Landesvermessung und Liegenschaftska- initiative geodäsie.nrw Daten von Land und Kommunen. Dane- taster. Auf der Basis von hochaufgelösten ben werden aber auch klassische Mög- Geländemodellen und Informationen zu lichkeiten angeboten, die Daten von den den Grundstücken konnten Simulationen jeweiligen Servern herunterzuladen. zu potentiellen Überschwemmungsgebie- ten gerechnet werden. Wie können aber Daten im Krisenfall bezo- gen werden, wenn der digitale Zugang, Diese Simulationsdaten können ein weite- zum Beispiel wegen eines Stromausfalls, rer Baustein bei der Unterstützung von Kri- Nachwuchsinitiative geodäsie.nrw. nicht mehr möglich ist? Für diese „Krisensi- sensituationen sein. Eine tatsächliche Lage- Quelle: IM NRW tuationen“ wurde in NRW die Anwendung situation – und das haben die Ereignisse KriSiGEO entwickelt. Die Offline-Lösung der Flutkatastrophe Mitte Juli 2021 leider Die Bedeutung von Geodaten dürfen auf- ist ein kostenfreies Angebot für Behörden gezeigt – lässt sich im Vorfeld aber nicht grund der vorgenannten Beispiele auf der und Organisationen mit Sicherheitsaufga- vollständig modellieren. Hierfür brauchen Hand liegen, aber es wartet eine große ben (BOS) (Download über https://www. wir weitere Verfeinerungen der Modell- Herausforderung auf uns: Denn in den bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geoba- daten – und die können nur von lokalen Berufsfeldern von Geodäsie, Geoinforma sis/geodaten-anwendungen/krisigeo_nw). Ortskundigen kommen, weil es hierbei tion und Landmanagement ist ein eklatan- zum Beispiel um Abflusskapazitäten, bau- ter Mangel an fachlichen Nachwuchskräf- Mit KriSiGEO werden Geobasisdaten – liche Schutzmaßnahmen an Gewässern ten zu beklagen. Die Folgen des demo- also beispielsweise topographische Karten oder Regenrückhaltesysteme geht. grafischen Wandels werden hierbei durch oder Luftbilder – sowie Geofachdaten – sinkende Studienanfängerzahlen noch wie Standorte von Krankenhäusern oder verstärkt. Verwaltung, Wirtschaft und aus dem Zensus abgeleitete anonymisierte Wissenschaft sind hiervon gleichermaßen Einwohnerdaten – in einem leicht bedien- Geodaten für die Wirtschaft – betroffen. Um diesem Trend zu begegnen, baren Geoinformationssystem unabhängig Beispiel Versicherungsunter- wurde in diesem Jahr die Nachwuchskam- vom Strom- und Leitungsnetz für die BOS nehmen pagne geodäsie.nrw gegründet. Das ist zur Verfügung gestellt. vor allem eine Imagekampagne, die unter Als letztes Beispiel sei ein Blick in die Ver- anderem über die oben genannten Berufs- Die Lösung ist insbesondere für Geo-Laien sicherungsbranche geworfen. Denn auch, felder informieren und dafür begeistern gedacht, also denjenigen Menschen, die wenn die Erhebung und Bereitstellung soll. Im Fokus stehen dabei insbesondere im Krisenfall intuitiv mit den Geodaten amtlicher Geodaten primär der öffent Schülerinnen und Schülern, die kurz vor Lagedarstellungen vornehmen müssen. lichen Daseinsvorsorge dient, gibt es eben- der Berufswahl stehen. Dabei können die landesweit angebotenen so außerhalb der Verwaltung Verwen- Geodaten durch lokale eigene Fachdaten dung für die Daten. Beispielsweise wer- Die Koordination der einzelnen Maß- oder auch taktische Zeichen angereichert den hochaufgelöste Luftbilder, räumliche nahmen der Initiative erfolgt durch die und weitergegeben werden. Informationen zu Gebäuden, aber auch Geschäftsstelle geodäsie.nrw, die im Informationen zur Örtlichkeit, in der Versi- Ministerium des Innern eingerichtet ist. Aufgrund der zurückliegenden Flutkata- cherungsbranche zu einer ersten Wertein- Zentrales Element der Kampagne ist die strophe im Juli 2021 und den damit zusam- schätzung vom Schreibtisch aus genutzt. Webseite www.geodäsie.nrw – eine Infor- menhängenden Strom- und Netzausfällen mationsplattform für die Berufsbilder und haben auch Stellen des Bundes und ande- Das gilt insbesondere dort, wo Versi- Aufgabenfelder. Hier finden interessierte rer Länder KriSi-GEO bereits bezogen. Der cherungsobjekte nicht oder nur unter Besucherinnen und Besucher in einer inter- Plan ist daher, dieses Angebot möglichst in erschwerten Bedingungen zugänglich sind. aktiven Karte auch konkrete Angebote für der Fläche anzubieten, um im Bedarfsfall Digitale Geodaten können hier also einen Praktikums-, Ausbildungs- und Studien- auf gleichen Geodaten und technischen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung und plätze in Nordrhein-Westfalen. Grundlagen arbeiten zu können. Das kann zur Effizienzsteigerung eines Unterneh- insbesondere Einsätze an den geographi- mens darstellen. schen Grenzen zu den Niederlanden oder Belgien unterstützen. So hat ein in Nordrhein-Westfalen ansäs- Ausblick siges Versicherungs-Unternehmen die digitalen Geodaten – geboren aus einem Die nordrhein-westfälischen Vermessungs- Projekt heraus – mittlerweile fest in ihre und Geoinformationsverwaltungen zeich- Starkregengefahren- Prozesskette zur Ermittlung von Gebäu- nen sich durch eine hohe Innovationsbe- Hinweiskarten deversicherungswerten eingebunden. reitschaft aus, mit der sie die digitale Trans- Ermöglicht wurde das Projekt erst durch formation auf allen Ebenen begleiten. Das Ein viertes Beispiel: Im Oktober 2021 veröf- die kostenfreie Nutzung der Geobasisda- haben die Beispiele gezeigt! Dazu gehört fentlichte das Bundesamt für Kartographie ten und damit der Reduzierung der Pro- aber auch, den Blick gemeinsam nach und Geodäsie eine interaktive Webkarte jektkosten. Heute unterstützen die Daten vorne zu richten – auf die Fragestellungen mit Gefahrenhinweisen zu Starkregen bei der Vorbereitung von Versicherungs- von morgen. Die Dynamik in der Digita- für das Gebiet von Nordrhein-Westfalen abschlüssen – und dienen damit auch dem lisierung, die gestiegenen Anforderun- (https://geoportal.de / Info /tk_04-starkre- öffentlichen Auftrag der Versicherung zur gen aus einer Vielzahl politischer Bereiche gengefahrenhinweise-nrw). Absicherung existentieller Risiken. bei gleichzeitig sinkendem Fachpersonal 575
Schwerpunkt „Vermessung und Geodaten“ EILDIENST 12/2021 machen agile Lösungen und Fachverfah- 2007/2/EG („Infrastructure for Spatial Geodaten werden aber weiter optimiert ren erforderlich. Hier können organisato- Information in the European Communi- und auf die Anforderungen der vielfältigen rische Zwänge in der vertikalen wie auch ty“), die national über das Geodatenzu- Nutzerinnen und Nutzer angepasst. horizontalen Verwaltungsstruktur durch gangsgesetz (GeoZG) umgesetzt wird. technische Lösungen aufgefangen wer- Geprägt durch seine kommunalen Struk- Lassen Sie es mich so zusammenfassen: den. Dies gilt insbesondere bei der Bereit- turen gerade in der Vermessungs- und Die Vermessungs- und Geoinformations- stellung von Geodaten und Anwendungen Geoinformationsverwaltung wird das Land verwaltungen von Land und Kommunen unterschiedlichster Ebenen für eine Nut- weiterhin den Dialog mit den kommunalen sind gut aufgestellt, um den künftigen zung in Krisensituationen. Vertretungen führen, um an gemeinsamen Anforderungen im Kontext der Digitali- Lösungen zu arbeiten. Dabei bleibt die sierung gerecht werden zu können. Und Das Land wird sich auch weiterhin für den Datensouveränität der Kommunen unan- damit bleibt gleichermaßen viel zu tun! Ausbau und die Vernetzung von Geoda- getastet. Die bereits existierenden tech- ten aller Ebenen einsetzen. Basis ist und nischen Netzwerke für eine Optimierung EILDIENST LKT NRW bleibt die europäische INSPIRE-Richtlinie des Zugangs und der Nutzung amtlicher Nr. 12/Dezember 2021 62.00.07 Hochwasser in der Städteregion Aachen: Erhebung aus der Luft und Bereitstellung der Daten im Geoportal durch das Kataster- und Vermessungsamt Das Starkregenereignis im Juli 2021 hat auch in der Städteregion Aachen schwere Schäden verursacht. Das Kataster- und Vermessungsamt hat unmittelbar nach dem Hochwasser in den betroffenen Gebieten Luftbilder mit Hilfe einer Drohne erstellt. Diese Aufnahmen dokumentieren die Schäden aus der Luft und werden im Geoportal der Städteregion zusammen mit weiteren hochwasserrelevanten Geodaten über eine zentrale Plattform veröffentlicht und dienen u.a. Fachämtern zur weiteren Planung relevanter Maßnahmen. D ie Städteregion Aachen wurde von langanhaltenden Starkregen und dar- aufhin auftretenden Hochwasser in der ler, Stolberg, Roetgen sowie der Aachener Stadtteil Kornelimünster wurden teilweise überflutet und haben große Schäden an DIE AUTORIN Nacht zum 15. Juli 2021 schwer getrof- Häusern und Infrastruktur zu verzeichnen. Anne Kockmeyer, fen. Besonders die Kommunen Eschwei- Das Kataster- und Vermessungsamt der Arbeitsgruppenleiterin „GeoService“, Städteregion Aachen Quelle: Städteregion Aachen Städteregion Aachen hat sich mit seinen verschiedenen Abteilungen an der Aufar- beitung des Ereignisses beteiligt und mit den verfügbaren Instrumenten, Software und Wissen einen Beitrag zur Unterstüt- zung geleistet. Dokumentation der Schäden Die Abteilung „Vermessung“ hat im Jahr 2019 eine Drohne zur Durchführung von Vermessungen aus der Luft angeschafft. Bei der Dokumentation der Hochwasser- Die Drohne des Kataster- und Vermessungsamtes auf dem Startplatz. schäden konnte mit diesem Gerät schnell Quelle: A. Bruchhage, Städteregion Aachen ein Bild der zerstörten Gebiete erstellt 576
EILDIENST 12/2021 Schwerpunkt „Vermessung und Geodaten“ werden. Mit klassischen Messinstrumen- ten wäre dies nicht möglich gewesen, da viele Infrastrukturanlagen zerstört sind und somit die Flächen nicht oder nur schwer zugänglich sind. Innerhalb von kurzer Zeit wurde der Außendienst geplant, sodass die ersten Befliegungen eine Woche später starten konnten. Insgesamt wurde an rund 15 Außendienst- tagen geflogen, hauptsächlich entlang der Flüsse Vicht und Inde. Nach dem Außen- dienst folgte die Nachbearbeitung und Auswertung. Dazu kommt die Software „Metashape Professional“ zum Einsatz. Diese setzt die vielen Einzelfotos mit Hilfe von photogrammetrischen Methoden zu einem Gesamtbild mit einer Bodenauflö- sung von rund 2,5 cm bei einer Flughöhe von 80 m zusammen. Für diese rechenin- tensiven Auswertungen wird ein besonders leistungsfähiger PC nur für diesen Zweck eingesetzt. Die Berechnungen nehmen für ein Projekt mit rund 3.000 Einzelfotos rund 20 h in Anspruch. Dabei erfolgt die Auswertung in Zwischenschritten, wie die Erstellung von dichten Punktwolken, 3D-Modellen und Orthophotos. Während des gesamten Auswerteprozesses sind manuelle Bearbei- tungen erforderlich, wie beispielsweise die Entfernung von überflüssigen Bildpunk- Startseite Geoportal der Städteregion Aachen. Quelle: geoportal.staedteregion-aachen.de ten zur Verbesserung der Kameraposition oder eine Ergänzung übereinstimmender Passpunkte zur Erzeugung der Punktwol- nach Maßstab TopPlus-Web-Open vom Hochwassergefahren und -risikokarten, ke. Im Anschluss werden die Daten an die BKG (Bundesamt für Kartographie und die vom Land NRW durch die Bezirksregie- Abteilung „GeoService“ des Kataster- und Geodäsie), ABK (Amtliche Basiskarte) rungen und das Ministerium für Umwelt, Vermessungsamts zur Bereitstellung wei- oder Liegenschaftskarte, relevante Daten Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher- tergegeben. zum Thema eingebunden und als ein- zelne Layer individuell durch den Nutzer einblendbar. Interessante Daten sind die 1 geoportal.staedteregion-aachen.de Bereitstellung im Geoportal Das Kataster- und Vermessungsamt stellt umfangreiche Geodaten aus den verschie- densten Bereichen für Bürger und Mitar- beiter aus der Städteregion und städteregi- onsangehörigen Kommunen im Geoportal1 zur Verfügung. Diese werden in separaten Themen, wie „Basiskarten und Luftbilder“, „Gesundheit, Hilfe und Pflege“, „Verkehr und Freizeit“ und jetzt aktuell „Daten zum Hochwasser“ für Jedermann veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es für registrierte Nut- zer weitere individuelle Gruppenthemen und Berechtigungen, beispielsweise Dar- stellungen von Altlasten und Zugriff auf Eigentümerdaten. Das Portal verzeichnete im Jahr 2020 über 110.000 Zugriffe, Ten- denz seit Einführung 2016 stark steigend. Ergebnis der Erhebung aus der Luft durch das Kataster- und Vermessungsamt entlang der In dem Thema „Daten zum Hochwas- Vicht (Bodenauflösung rund 2,5 cm) und Darstellung im Geoportal. ser“ sind neben den Geobasisdaten, je Quelle: geoportal.staedteregion-aachen.de 577
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