12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...

Die Seite wird erstellt Hortensia-Barbara Burkhardt
 
WEITER LESEN
12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...
12/2021

● Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz
● Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ● Schwerpunkt „Vermessung und
Geodaten“   ●   Architekturpreis NRW 2021 in Gold für das Sauerland-Museum
12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...
„Wir lernen jetzt für die digitale
 Zukunft. Und das soll Schule machen.“
Fördern, was NRW bewegt.

 Manfred vom Sondern, Chief Digital Officer von Gelsenkirchen,
 macht seine Heimatstadt zur digitalen Vorzeigekommune. Dazu
 gehören modern ausgestattete Schulen und Klassenzimmer mit
 interaktiven Whiteboards. Ermöglicht durch: die NRW.BANK –
 Förderbank für Nordrhein-Westfalen.

 Die ganze Geschichte unter: nrwbank.de/gelsenkirchen
12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...
EILDIENST 12/2021                                                                                             Auf ein Wort

                                        COVID-19-Pandemie:
                                        Voraussetzungen für eine gelingende
                                        Impfkampagne schaffen!
                                        Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass sich die Einrichtung und die Organisation
                                        der Impfzentren in so kurzer Zeit umsetzen lässt? Und wer hätte gedacht, dass
                                        Deutschland trotz fortgeschrittener Impfkampagne vor dem Hintergrund außer­
                                        ordentlich hoher Inzidenzwerte und Hospitalisierungszahlen erneut kurz vor Weih­
                                        nachten auf erhebliche Kontaktbeschränkungen zusteuert? Maßgeblich dafür ist,
                                        dass es in den vergangenen Monaten eine einseitige Konzentration der Impfbemü­
                                        hungen auf die niedergelassene Ärzteschaft und keine klaren Leitideen zur Fortent­
                                        wicklung der Impfstrategie vor dem Hintergrund des absehbar wieder steigenden
                                        Bedarfs gegeben hat.
                                            Die nordrhein-westfälischen Kreise haben Anfang Dezember 2020 in Windeseile
                                            Impfzentren errichtet. Dass die Lage in NRW gegenwärtig noch nicht so kritisch
                                            ist wie in Sachsen oder Bayern, liegt wesentlich an der relativ hohen Impfquote.
                                            Führte anfänglich noch der Mangel an Impfstoff zu strikten Priorisierungen der
                                            Impfwilligen, hakt die Impfkampagne bei den aktuell verfügbaren Impfstoffmen­
gen vor allem an der fehlenden Impfbereitschaft noch zu vieler Menschen. Damit lässt sich die von einer Reihe von Exper­
ten vorhergesagte vierte Welle in den Wintermonaten nicht mehr aufhalten. Dies ist fatal: Die sich zuspitzende Überlastung
vieler Krankenhaus- und Intensivbettenkapazitäten belegt dies. Nach der im Ergebnis nicht hinreichenden Impfquote auf
Freiwilligkeitsbasis ist die Festlegung strikterer Maßnahmen vor allem in Form einer zunächst einrichtungsbezogenen und
in einem zweiten Schritt allgemeinen Impfpflicht Sache des Bundesgesetzgebers. Offenbar fehlte den Verantwortlichen aus
allen Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl der Mut, eine öffentliche Diskussion hierzu zu führen. Denn dies hätte durch­
aus ein Weniger bei den Anteilen an Wählerstimmen bedeuten können. Hinzu kamen bereits im Jahr 2020 verkündete und
später immer bekräftigte Aussagen, eine Impfpflicht werde seitens der Bundesregierung ausgeschlossen. Wenn sich jedoch
die Lage deutlich ändert, muss es auch Korrekturen der Politik geben.
Indessen blieb auch mehrere Wochen nach der Bundestagswahl entschlossenes Handeln aus – weder seitens der geschäfts­
führenden Bundesregierung noch seitens der sich schrittweise findenden Koalitionsparteien. Hingegen hat Österreich vor­
gemacht, wie es gehen kann. Mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zum 01.02.2022 soll – begleitet von einem
weiteren Lockdown – die vierte Welle gebrochen und eine Ausbreitung des Corona-Virus gehemmt werden. Währenddes­
sen verfestigt sich in Deutschland das Bild einer zu zaghaften Corona-Politik, die auch die Akzeptanz der bestehenden und
zu erwartenden weitergehenden kontaktbeschränkenden Maßnahmen gerade für Geimpfte in Mitleidenschaft zieht.
Um das Ansteigen schwerer Krankheitsverläufe in Zukunft zu verhindern und damit den Krankenhaussektor und die Kapa­
zitäten der Intensivbetten nicht zu überlasten stellt sich eine mögliche Impfpflicht als besonders geeignetes Mittel heraus.
Die derzeit diskutierten erneuten Kontaktbeschränkungen stellen erhebliche Grundrechtseingriffe dar, die angesichts der
grundsätzlichen Möglichkeit, sich impfen zu lassen, noch rechtfertigungsbedürftiger sind als zuvor. Angesichts dessen wäre
im Rahmen einer Abwägung der mit einer Impfpflicht verbundene Grundrechtseingriff als weniger schwerwiegend zu beur­
teilen. Personen, bei denen eine medizinische Kontraindikation vorliegt, sind selbstverständlich von einer Impfpflicht auszu­
nehmen. Es braucht jedoch kurzfristig verbindliche Aussagen und Beschlüsse der Bundes- und Landespolitik.
Sollte die Impfpflicht kommen, wird es einen regelrechten Ansturm auf die ohnehin schon überlastete Hausärzteschaft
geben. Dabei hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen noch im Frühherbst 2021 darauf gedrängt, die Impfungen ein­
schließlich der sechs Monate nach dem vollen Impfschutz angezeigten Auffrischimpfungen wieder in die hausärztlichen
Strukturen zu überführen und die Impfzentren Ende September 2021 zu schließen. Hier gilt es nun, gemachte Fehler nicht
zu wiederholen. Die NRW-Kreise bieten seit Monaten mobile und damit niedrigschwellige Impfangebote an und haben
angesichts der sich verschlechternden Lage ihre Kapazitäten nochmals massiv ausgeweitet. Neben zusätzlichen mobilen
Angeboten wurden Impfzentren und dezentrale stationäre Impfstellen vor Ort eröffnet, um bei Erst-, Zweit- und Auf­
frischimpfungen die niedergelassenen Ärzte zu unterstützen und das Tempo zu erhöhen. Damit diese große Kraftanstren­
gung gelingen kann, muss jetzt alles stimmen: Eine verbindliche, vollumfängliche Refinanzierungszusage der kommunalen
Impfangebote, die Einbeziehung weiterer geeigneter medizinischer Berufsgruppen in die Impfkampagne, genügend Impf­
stoff und eine effektive Vorbereitung der für Mitte Dezember avisierten Impfung der Fünf- bis Elfjährigen durch die betei­
ligten Landesministerien. Keine impfwillige Person soll wegen organisatorischer Versäumnisse nach Hause geschickt werden
müssen!
                                                                             Dr. Martin Klein
                                                                             Hauptgeschäftsführer
                                                                             des Landkreistages Nordrhein-Westfalen

                                                                                                                        565
12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...
Inhalt EILDIENST 12/2021

 Kavalleriestraße 8
                                                    AUF EIN WORT                                             565
 40213 Düsseldorf                                   ______________________________________________________________
 Telefon 0211/ 300 491-0
 Telefax 02 11/ 300 491-660
 E-Mail: presse@lkt-nrw.de
 Internet: www.lkt-nrw.de                           THEMA AKTUELL

                                                    Gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände
 IMPRESSUM
                                                    zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur
 EILDIENST – Monatszeitschrift
                                                    in Nordrhein-Westfalen                                   569
 des Landkreistages                                 ______________________________________________________________
 Nordrhein-Westfalen

 Herausgeber:
 Hauptgeschäftsführer
 Dr. Martin Klein                                   AUS DEM LANDKREISTAG
 Redaktion:
 Erster Beigeordneter Dr. Marco Kuhn                Vorstand des LKT NRW berät über Corona,
 Beigeordneter Dr. Kai Friedrich Zentara
 Referent Karim Ahajliu
                                                    Kommunalfinanzen und Naturschutz                         570
 Hauptreferent Dr. Markus Faber                     ______________________________________________________________
 Hauptreferentin Dr. Andrea Garrelmann
 Hauptreferentin Dorothée Heimann
 Pressereferentin Rosa Moya
 Referent Christian Müller
 Referent Roman Shapiro
 Hauptreferent Martin Stiller
                                                    SCHWERPUNKT:

 Quelle Titelbild:                                  Geodaten in der Nutzung – die Erfolgsgeschichte
 Kreis Recklinghausen
                                                    amtlicher Daten von Land und Kommunen                    573
 Redaktionsassistenz:                               ______________________________________________________________
 Gaby Drommershausen
 Astrid Hälker
 Heike Schützmann
                                                    Hochwasser in der Städteregion Aachen:
                                                    Erhebung aus der Luft und Bereitstellung der Daten im
 Herstellung:                                       Geoportal durch das Kataster- und Vermessungsamt         576
 ALBERSDRUCK GMBH & CO KG                           ______________________________________________________________
 Leichlinger Straße 11
 40591 Düsseldorf
 www.albersdruck.de                                 Starkregenprävention und Klimafolgenanpassung
                                                    in den Kommunen                                          579
 ISSN 1860-3319                                     ______________________________________________________________

                                                    GeoDatenAtlas Kreis Borken – Das vollständig integrierte,
                                                    durchgängige und medienbruchfreie Geoportal              583
                                                    ______________________________________________________________

                                                    Sprengportal Hochsauerlandkreis – Automatisierter digitaler
                                                    Workflow, von der Mitteilung bis zur Archivierung          585
                                                    ______________________________________________________________

                                                    Aus Geodaten werden Wohnlagen – Kreisweiter Mietspiegel
                                                    für die Oberbergischen Städte und Gemeinden              587
                    Kreise in Nordrhein-Westfalen
                                                    ______________________________________________________________

566
12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...
EILDIENST 12/2021                                               Inhalt

Digitales Ruhrgebiet:
Planen und Bauen mit der BIM-Methode                     590
______________________________________________________________

Zeitgemäße Ausbildung Geomatik mit Drohne,
SmartCity & Co.                                          593
______________________________________________________________

THEMEN

Architekturpreis NRW 2021 in Gold
für das Sauerland-Museum                                 596
______________________________________________________________

Neues Projekt „Dorf.Gesundheit.Digital“ gestartet        597
______________________________________________________________

Die Qualifizierung ehrenamtlicher Sprachmittler
als Grundlage für Verständigung und Integration          598
______________________________________________________________

Praxiswoche ermöglicht jungen Menschen
Einstieg in die Ausbildung                               599
______________________________________________________________

Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt
und die Aufgaben der Kommunen                            600
______________________________________________________________

DAS PORTRÄT

Christoph Rüther, Landrat des Kreises Paderborn:
„Mit den Menschen für die Menschen!“                     602
______________________________________________________________

IM FOKUS

Rettung in letzter Sekunde? Stützungsansiedlung des
Feldhamsters im Rhein-Erft-Kreis                         605
______________________________________________________________

                                                                  567
12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...
Inhalt EILDIENST 12/2021

        MEDIENSPEKTRUM                                           609
        ______________________________________________________________

        KURZNACHRICHTEN                                          611
        ______________________________________________________________

        PERSÖNLICHES

        Staatssekretär Bothe überreicht Hanspeter Klein
        Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen            623
        ______________________________________________________________

        Volker Topp neuer Kreisdirektor                          623
        ______________________________________________________________

        HINWEISE AUF VERÖFFENTLICHUNGEN                          624
        ______________________________________________________________

568
12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...
EILDIENST 12/2021                                                                                                    Thema aktuell

Gemeinsame Stellungnahme der kommunalen
Spitzenverbände zur Änderung des Gesetzes zum Schutz
der Natur in Nordrhein-Westfalen

    Landkreistag NRW, Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW haben gegenüber dem Landtag NRW zum
    Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen Stellung genommen. Diese
    Stellungnahme ist im Folgenden auszugsweise wiedergegeben:

B   edauerlicherweise sind die kommuna-
    len Spitzenverbände aus unbekann-
ten Gründen erst äußerst kurzfristig am
                                             Gesetz von einem erheblichen Misstrauen
                                             gegenüber der Arbeit der unteren Natur-
                                             schutzbehörden und deren fachlicher Ent-
                                                                                            ten Biotopen gemäß §§ 66 Absatz 1
                                                                                            LNatSchG NRW. Auch die Entscheidung
                                                                                            über die Bildung, mindestens jedoch über
29.09.2021 über den Gesetzentwurf sowie      scheidungskompetenz. Nicht zuletzt greift      die konkreten Fälle der Einbeziehung der
die Möglichkeit zur Anhörung informiert      das LNatSchG NRW in die kommunale              Naturschutzbeiräte, sollte, ähnlich wie in
worden, so dass uns eine Einbeziehung        Selbstverwaltungshoheit ein und geht an        anderen Bundesländern (Beispiel: Baden-
unserer Mitglieder und dementsprechend       vielen Stellen – insbesondere im Bereich       Württemberg), bei den unteren Natur-
eine Beteiligung unserer Gremien nicht       der Verfahrensvorschriften – ohne Not-         schutzbehörden liegen. Den Bedarf für
möglich war. Aus diesem Grund müssen         wendigkeit über die bundesgesetzlichen         zusätzliche wissenschaftliche und fachliche
wir uns auf die in der Kürze der Zeit mög-   Regelungen hinaus.                             Beratung durch einen Beirat kann nur die
lichen Ausführungen zu den geplanten                                                        untere Naturschutzbehörde selbst zutref-
Änderungen beschränken, die zudem nur        Die kommunalen Spitzenverbände drän-           fend einschätzen.
vorbehaltlich der notwendigen Gremien-       gen aus diesem Grund bereits seit Jahren
beschlüsse erfolgen können.                  stetig auf eine Novellierung des LNatSchG,     2. Ersatzgeldverwendung durch
                                             die diese Probleme löst und die bestehen-      die unteren Naturschutzbehörden
Dies ist umso bedenklicher, als die Kom-     den bürokratischen Erschwernisse besei-        unbürokratisch gestalten
munen die für die Ausführung des zugrun-     tigt. Bedauerlicherweise lässt die notwendi-   Durch die neuen Regelungen in § 31
deliegenden Gesetzes überwiegend adres-      ge umfassende Überarbeitung noch immer         Absatz 4 LNatSchG NRW (Einsatz von
sierten Akteure und daher die hauptsäch-     auf sich warten. Einige der wichtigsten –      Ersatzgeldern innerhalb von vier Jahren,
lich Betroffenen sind. Dies ist ein klarer   nach wie vor notwendigen – Änderungen          Abgabe der nichtverausgabten Mittel an
Verstoß der in § 58 des Landtags festge-     des LNatSchG möchten ist im Folgenden          die höhere Naturschutzbehörde, Aufstel-
legten Vorgaben für eine Beteiligung der     kurz dargelegt:                                lung eines Ersatzgeldverzeichnisses durch
kommunalen Spitzenverbände, wonach                                                          die unteren Naturschutzbehörden sowie
den kommunalen Spitzenverbänden recht-       1. Verfahren erleichtern und beschleuni-       deren Vorstellung vor den Naturschutz-
zeitig vor der Beschlussfassung Gelegen-     gen – Beteiligung des Naturschutzbeirats       beiräten) werden Ersatzgeldverfahren
heit zur Stellungnahme zu geben ist. Diese   und der Naturschutzverbände auf das            erschwert, es wird erheblich in die Auf-
Frist soll in der Regel vier Wochen nicht    fachlich notwendige Maß zurückführen           gabenwahrnehmung der Kreise einge-
unterschreiten. Das gilt insbesondere bei    Die in §§ 66 ff LNatSchG NRW enthal-           griffen und dem ortsnahen Naturschutz
solchen Vorlagen, die ganz oder teilweise    tenen Mitwirkungsrechte der anerkann-          wird in keiner Weise Rechnung getragen;
von Gemeinden oder Gemeindeverbänden         ten Naturschutzvereinigungen bedeuten          zudem wird die fachliche Kompetenz der
auszuführen sind.                            bedenkliche und unnötige Belastungen der       Kreise massiv angezweifelt. Diese unnöti-
                                             unteren Naturschutzbehörden. Sie führen        ge Erschwerung eines sinnvollen Einsatzes
Dennoch und unter diesen Vorbehal-           zu erhöhtem Arbeitsaufwand und zusätzli-       der Ersatzgelder muss entfallen. Sofern
ten ist zu dem Gesetzentwurf Folgendes       chen, nicht notwendigen Kosten. Die Bear-      offene Fragen hinsichtlich konkreter Ver-
an­merken:                                   beitungszeiten verlängern sich durch die       wendungsmöglichkeiten bestehen, sollten
                                             zusätzlichen Beteiligungsschritte deutlich     diese im engen Austausch mit den unteren
                                             und die Bürgerinnen und Bürger müssen          Naturschutzbehörden geklärt werden.
I. Vorbemerkung                              auf Entscheidungen unangemessen lange
                                             warten. Insgesamt schränken die übertrie-      Gerade auch für größere naturschutzfach-
Das seit 2016 geltende Landesnaturschutz-    benen Mitwirkungsregelungen die Hand-          lich bedeutsame Maßnahmen sind (z. B.
gesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG         lungsfähigkeit der Behörden ein und zeu-       aufgrund ggf. erforderlicher Planfeststel-
NRW) beeinträchtigt die Arbeit der unteren   gen von fehlendem Vertrauen gegenüber          lungsverfahren) auch längere Planungs-
Naturschutzbehörden (UNB) sowie Träger       der Fachkompetenz der unteren Natur-           zeiträume als vier Jahre erforderlich. Den
der Landschaftsplanung erheblich. Eine       schutzbehörden.                                unteren Naturschutzbehörden muss des-
Vielzahl von bürokratischen Hürden führt                                                    halb die Möglichkeit verbleiben, für die
zu einem erheblichen Aufwand und einer       Abzuschaffen ist insbesondere die Betei-       Verwendung von Ersatzgeldern auch län-
unnötigen Verzögerung der Verfahren.         ligung von Naturschutzverbänden bei            gerfristige Zeiträume vorzusehen, um auch
Das Ziel des Gesetzes, den Naturschutz zu    Ausnahmen von den Geboten und Ver-             zielführend Synergieeffekte im Kontext mit
stärken, wird durch diese Regelungen eher    boten zum Schutz von Schutzgebieten            anderen Fördermitteln (z. B. naturnahe
gefährdet als gefördert. Zudem zeugt das     und -objekten sowie gesetzlich geschütz-       Gewässerentwicklung) zu nutzen.

                                                                                                                                  569
12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...
Thema aktuell • Aus dem Landkreistag                                                                                     EILDIENST 12/2021

Die Aufstellung und vor allem die Vorstel-      Stiftungen des öffentlichen Rechts und         schränken die unteren Naturschutzbehör-
lung von Ersatzgeldplänen vor den Natur-        anerkannten      Naturschutzvereinigungen      den unangemessen ein und zeigen ein feh-
schutzbeiräten führen zu mehr Bürokratie        sowie zugunsten von landesweit tätigen         lendes Grundvertrauen des Landes in die
und erhöhen den Verwaltungsaufwand              Naturschutzstiftungen des privaten Rechts      fachliche Qualität der Arbeit seiner unteren
in einem nicht zu vertretenden Umfang.          auf Antrag ausüben kann, hat sich nicht        Behörden.
Das ist mit einem erheblichen Vorberei-         bewährt und wird der besonderen Rolle
tungs- und Beratungsaufwand verbunden,          der Träger der Landschaftsplanung nicht        2. Landesweites Kompensationskataster
der – insbesondere angesichts des ohnehin       gerecht. Die Kreise und kreisfreien Städte     (§ 34 LNatSchG-E)
bestehenden Aufwandes – in keinem Ver-          sind für Landschaftspläne umsetzungsver-       Die Führung der Kompensationsverzeich-
hältnis zu einem eventuellen Nutzen steht.      pflichtet. Vor diesem Hintergrund ist die      nisse durch die unteren Naturschutzbehör-
                                                Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufs-         den hat sich in der Praxis seit vielen Jahren
3. Festlegung von Naturschutzgebieten           rechts mindestens eine wichtige Argumen-       bewährt. Eine landesweite Veröffentli-
nur im Wege der Landschaftsplanung              tationshilfe. Zudem wäre gerade für die        chung der Verzeichnisse durch das LANUV
Nach dem neuen § 44 LNatSchG NRW                aus der Genehmigung von Windenergie-           kann hilfreich sein, wobei die endgültige
können auch dann, wenn schon Land-              anlagen zu erwartenden Ersatzgelder über       Bewertung von der konkreten Ausgestal-
schaftspläne vorliegen, für bestimmte,          die Ausübung des Vorkaufsrechts eine           tung der zur Verfügung gestellten infor-
auch über verschiedene Landschaftspläne         sinnvolle Verwendung ohne großen Ver-          mationstechnischen Systeme abhängen
hinausgehende Gebiete Schutzgebiets-            waltungsaufwand möglich. Das Vorkaufs-         wird. Die Erarbeitung dieser Systeme muss
verordnungen durch die höhere Land-             recht sollte daher in der bis Ende 2016 gel-   unbedingt unter Einbeziehung der kom-
schaftsbehörde aufgestellt werden. Diese        tenden Form wiedereingeführt werden.           munalen Spitzenverbände und dement-
Regelung erschwert den Überblick über                                                          sprechend der kommunalen Praxis aus den
bestehende Planungen und schränkt die                                                          unteren Naturschutzbehörden erfolgen.
Planungshoheit der Kreise als Träger der        II. Zu den Vorschriften des
Landschaftsplanung unzulässig ein. Die          Gesetzesentwurfs im Einzelnen                  3. Befreiungen und Ausnahmen
Festlegung von Naturschutzgebieten inner-                                                      (§ 75 LNatSchG-E)
halb der Landschaftsplanung ist eine origi-     1. Vorgaben für Ausgleichs- und                Die Anforderung des neuen § 75, nach der
näre Aufgabe der Landschaftsplanung. Die        Ersatzmaßnahmen (§ 31 LNatSchG-E)              die Stellungnahme des Naturschutzbeirats
bis 2016 klar geregelte originäre Zustän-       Der Gesetzesentwurf enthält eine Reihe         innerhalb von sechs Wochen erfolgen soll,
digkeit der Kreise und kreisfreien Städte für   von neuen Vorgaben für die Auswahl von         ist ein sinnvoller Schritt zur Verfahrens-
die Festsetzung von Naturschutzgebieten         Kompensationsflächen und – maßnah-             beschleunigung und wird begrüßt. Auch
im Rahmen der Landschaftsplanung wird           men, die die Inanspruchnahme von – ins-        der Wegfall einer zwangsläufigen Einbe-
damit grundsätzlich durchbrochen. Diese         besondere landwirtschaftlich genutzten         ziehung der höheren Naturschutzbehörde
Vorschrift muss ersatzlos entfallen.            – Flächen reduzieren sollen. Die unteren       trägt zur Vereinfachung des Verfahrens
                                                Naturschutzbehörden sind schon heute           bei. Wir verweisen hier auf die Ausführun-
4. Vorkaufsrecht für die unteren                bei ihren Entscheidungen stets bestrebt,       gen unter I. 1., die noch weitere Möglich-
Naturschutzbehörden wiedereinführen             landwirtschaftlich nutzbare sowie ander-       keiten zur Vereinfachung und Beschleuni-
Die aktuelle Regelung des Vorkaufsrechts,       weitig wertvolle Flächen zu schonen und        gung enthalten.
das nunmehr das Land zugunsten der Trä-         im Rahmen der rechtlichen und prakti-
ger der Landschaftsplanung und eben-            schen Möglichkeiten abzuwägen. Die hier                  EILDIENST LKT NRW
so zugunsten von Körperschaften und             enthaltenen Vorgaben sind daher unnötig,           Nr. 12/Dezember 2021   32.95.00

Vorstand des LKT NRW berät über Corona,
Kommunalfinanzen und Naturschutz

    Die nordrhein-westfälischen Landrätinnen und Landräte haben sich im Rahmen ihrer Vorstandssitzung am 28. Oktober
    2021 über die langfristigen sozialen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie, über die Reform des Landesnatur-
    schutzgesetzes und über die Pläne der Landesregierung für ein Kinderschutzgesetz ausgetauscht. Zudem zogen sie drei
    Monate nach der Unwetterkatastrophe eine ernüchternde Zwischenbilanz.

E  ine breite Palette an kommunalen
   Themen standen auf der Agenda der
NRW-Landrätinnen und NRW-Landräte
                                                der anhaltenden Corona-Pandemie und
                                                ihren langfristigen finanziellen Folgen für
                                                die NRW-Kommunen sowie dem aktuellen
                                                                                               nach der Unwetterkatastrophe im Sommer
                                                                                               2021 befasste sich der Vorstand des Land-
                                                                                               kreistags NRW (LKT NRW) in seiner Sit-
bei ihrem Treffen in Düsseldorf. Neben          Stand der Sofort- und Wiederaufbauhilfen       zung vom 28. Oktober 2021 mit dem Ent-

570
12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...
EILDIENST 12/2021                                                                                            Aus dem Landkreistag

Vorstandssitzung in der Geschäftsstelle des Landkreistags NRW unter Pandemieregeln.                                     Quelle: LKT NRW

wurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes        für alle Geimpften die Möglichkeit einer       (MHKBG NRW) vom 7. Oktober 2021
für das Jahr 2022 und mit der Novellierung    dritten Impfdosis nach Ablauf von sechs        angepasst. Demnach kann das Testerfor-
des Landesnaturschutzgesetzes. Darüber        Monaten nach der vollständigen Grund­          dernis für Nichtimmunisierte nun bei Sit-
hinaus informierte sich der Vorstand vorab    immunisierung zu ermöglichen. In dem           zungen kommunaler Gremien durch einen
über erste Einzelheiten zum angekündig-       Zusammenhang wurde öffentlich über die         gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest
ten Konzept der Landesregierung für ein       Reaktivierung der Impfzentren diskutiert.      erfüllt werden.
Kinderschutzgesetz, das kurz darauf vom       Vor diesem Hintergrund befassten sich die
Landeskabinett beschlossen wurde, und         NRW-Landrätinnen und NRW-Landräte
über den aktuellen Sachstand zur Ände-        mit den möglichen Szenarien zu weiteren
rung des Ausführungsgesetzes zum SGB          Impfaktionen.                                  Zwischenbilanz nach
IX sowie des Wohn- und Teilhabegesetzes.                                                     Unwetterkatastrophe
                                              Dabei betonte der Vorstand, dass mit
                                              der Schließung der Impfzentren seit dem        Neben der pandemischen Lage stand auch
                                              1. Oktober 2021 die Impfung gegen              eine Zwischenbilanz nach der dramatischen
Die Corona-Lage                               das Corona-Virus in erster Linie der nie-      Unwetterkatastrophe Mitte Juli 2021, die
Ende Oktober 2021                             dergelassenen Ärzteschaft obliege. Die         rund ein Drittel der Kreise in NRW stark
                                              sogenannten „Koordinierenden COVID-            getroffen hatte, auf der Tagesordnung.
Angesichts der sich anbahnenden vier-         Impfeinheiten“ der Kreise (KoCI) sollten       Dabei tauschten sich die NRW-Landrätin-
ten Corona-Welle und der stagnierenden        lediglich in Ergänzung zur vertragsärztli-     nen und NRW-Landräte über den aktuellen
Impfkampagne tauschte sich der Vorstand       chen Versorgung neben der Überwachung          Stand der Hilfsmaßnahmen für die betrof-
über die zu erwartenden Lage im bevor-        des regionalen Impfgeschehens auch die         fenen Gebiete aus. Insbesondere habe die
stehenden Corona-Winter und die Auswir-       Organisation und Koordinierung des kon-        schnelle Amtshilfe aus benachbarten Kreis-
kungen der jüngst vorgenommenen Loc-          kreten Impfgeschehens in bestimmten            verwaltungen unmittelbar nach dem Star-
kerungen insbesondere im Freizeit- und        Einrichtungen bzw. für schwer erreichbare      kregenereignis hervorragend funktioniert,
Schulbereich aus. Mit der Neufassung der      Personengruppen sicherstellen. Darüber         wofür sich die Vorstandsmitglieder aus den
Corona-Schutzverordnung vom 1. Okto-          hinaus stellten die KoCI niederschwelli-       betroffenen Gebieten bedankten. Zudem
ber 2021 hatte die NRW-Landesregierung        ge Impfangebote bereit, um noch nicht          seien die von Bund und Land vereinbarten
weitere Lockerungen – insbesondere im         geimpfte Personen zu erreichen. Eine           Soforthilfe sowie erste Wiederaufbaumaß-
Freizeitbereich – eingeführt. Zudem war       Reaktivierung der großen Impfzentren           nahmen rasch angelaufen.
die kostenlose Bürgertestung am 10.           lehnte der Vorstand ab, dies sei u.a. in den
Oktober 2021 beendet und die Masken-          meisten Fällen nicht mehr ohne weiteres        Der mit Mitteln aus dem nationalen Fonds
pflicht im Schulunterricht am Sitzplatz ab    möglich. Zudem stehe der organisatorische      „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Län-
dem 2. November NRW-weit abgeschafft          Aufwand in der Regel nicht im Verhält-         dern finanzierte Wiederaufbau der zerstör-
worden. Insgesamt räumte der Vorstand         nis zum damit einhergehenden Nutzen.           ten Infrastrukturen müsse unterschiedliche
ein, dass angesichts der steigenden Zah-      Wenn das kommunale Angebot ausgewei-           Ziele verfolgen und miteinander vereinba-
len und der stagnierenden Impfquote das       tet werden solle, müsse man über andere,       ren: Einerseits müssen dringend benötigte
Infektionsgeschehen weiterhin intensiv        zielgerichtete Lösungen nachdenken. Vor        Infrastrukturen (etwa Gebäude, Verkehrs-
beobachtet und gegebenenfalls mit ange-       allem sei ein angemessener Vorlauf für die     wege sowie Versorgungs- und Entsor-
messenen Maßnahmen gegengesteuert             Umsetzung erforderlich.                        gungseinrichtungen) möglichst schnell
werden müsse. Im Fokus stand dabei der                                                       und unter Berücksichtigung des aktuellen
weitere Verlauf bei der Durchführung der      Zudem befasste sich der Vorstand mit der       Stands der Technik wiederaufgebaut wer-
sogenannten „Booster“-Impfungen.              aktuellen Teststrategie sowie den Auswir-      den, andererseits müsse den Erfordernissen
                                              kungen von möglichen 3G- und 2G-Rege-          der Klimafolgenanpassung angemessen
Insbesondere für Personen über 70 Jah-        lungen. Darunter auch mit der Gültigkeit       Rechnung getragen werden. Dazu bedürfe
ren, Bewohnerinnen und Bewohner in            der 3G-Regel für kommunale Gremien-            es neben ausreichender Finanzmittel auch
Pflegeeinrichtungen sowie Personal in         sitzungen, die mit der Entscheidung des        entsprechender rechtlicher Rahmenbedin-
medizinischen und Pflegeeinrichtungen         Oberverwaltungsgesichts NRW vom 30.            gungen.
hatte sich die ständige Impfkommission        September 2021 bestätigt wurde. In der
(STIKO) am 7. Oktober für eine COVID-         Folge wurde die nordrhein-westfälische         Unabhängig davon benötigten die betrof-
19-Auffrischimpfung ausgesprochen. Da         Corona-Schutzverordnung       sowie  der       fenen Kommunen dringend personelle
der Impfschutz laut aktueller Studienlage     erläuternde Erlass des Ministeriums für        Unterstützung, um beispielsweise Bau-
mit der Zeit nachlasse, hatte sich die Bun-   Heimat, Kommunales, Bauen und Gleich-          anträge aus den von der Flutkatastrophe
desregierung dafür ausgesprochen, zudem       stellung des Landes Nordrhein-Westfalen        betroffenen Regionen zusätzlich zum

                                                                                                                                  571
12/2021 Vorstand des LKT NRW berät über Corona, Kommunalfinanzen und Naturschutz Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schwerpunkt ...
Aus dem Landkreistag                                                                                                 EILDIENST 12/2021

sonstigen Arbeitsanfall möglichst schnell     Zukunftsforums Öffentliche Sicherheit, mit    die Erwartung zum Ausdruck gebracht,
bearbeiten zu können. So würden die           der Erstellung eines Berichtes zur Bewälti-   dass die Klima- und Forstpauschale auch
betroffenen Bauaufsichtsbehörden an ihre      gung der Flutkatastrophe durch die Behör-     den Kreisen zugänglich gemacht wird. Im
personellen Kapazitäten stoßen. Es müsse      den beauftragt. Zudem hat NRW-Innen-          Hinblick auf die langfristigen finanziel-
kurzfristig ermöglicht werden, zusätzliches   minister Herbert Reul ein „Kompetenz-         len Folgen der Corona-Krise warnte der
Personal ggf. auch befristet mit Fördermit-   team Katastrophenschutz“ einberufen,          Vorstand erneut vor einer dramatischen
teln zu finanzieren.                          dem Vertreter der anerkannten Hilfsorga-      Entwicklung der kommunalen Haushalte.
                                              nisationen, der Feuerwehrverbände und         Die Finanzhilfen von Bund und Ländern
Auch wurde der Umgang mit den soge-           der kommunalen Spitzenverbände sowie          im Jahr 2020 allein reichten nicht aus, um
nannten „Pauschalen“ zum Wiederaufbau         weitere sachkundige Personen angehören.       die Schieflage durch die weiter anhaltende
für die betroffene Bevölkerung kritisiert:    Darüber hinaus befassen sich verschiedene     Pandemie zu kompensieren. Da die Sozial-
Statt um eine „Pauschale“ handele es sich     Verbände aus dem Bereich Katastrophen-        und Personalausgaben von Kreisen und
tatsächlich um eine finanzielle Obergren-     schutz mit dieser Thematik.                   Kommunen weiterhin erheblich anstiegen,
ze. Dies führe zu Missverständnissen und                                                    sei eine Fortführung der Corona-Hilfen
Unmut bei den betroffenen Bürgerinnen                                                       auch für die Jahre 2021 und 2022 von-
und Bürgern. Mit Blick auf bestehende För-                                                  nöten. Insbesondere die anhaltenden Ein-
derprogramme mahnte daher der Vorstand        GFG 2022 und finanzielle                      bußen bei den Gewerbesteuereinnahmen
mehr Transparenz und Einheitlichkeit an.      Corona-Folgen                                 bereiteten dem Vorstand große Sorge.
Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb etwa                                                  Ohne finanzielle Unterstützung von Bund
für den Hochwasserschutz eine Landesför-      Darüber hinaus befasste sich der Vorstand     und Land könnten die Kommunen die Ein-
derung von bis zu 80 Prozent gelte, für den   mit den Eckpunkten des Gemeindefinan-         nahmedefizite vor dem Hintergrund der
Starkregenschutz aber nur eine Landesför-     zierungsgesetzes für das Jahr 2022 (GFG       steigenden Ausgabenlasten nur noch aus-
derung von 50 Prozent vorgesehen sei.         2022). Dabei begrüßten die NRW-Landrä-        gleichen, indem die Investitionen vor Ort
                                              tinnen und NRW-Landräte die Neuerung          heruntergefahren werden (vgl. EILDIENST
                                              im GFG 2022, differenzierte fiktive Hebe-     LKT NRW Nr. 11/November 2021, S. 551).
                                              sätze zur Ermittlung der kommunalen Steu-
Bevölkerungsschutz                            erkraft erstmals einzuführen. Dies führe
                                              zu einer realitätsnäheren Erfassung der
Darüber hinaus informierte sich der           Finanzkraft im System des kommunalen          Novellierung des
Vorstand über den aktuellen Stand der         Finanzausgleichs und beseitige eine lang-     Landesnaturschutzgesetzes
Erkenntnisse zur künftigen Aufstellung des    jährige strukturelle Benachteiligung des
Bevölkerungsschutzes. Welche Schlüsse         kreisangehörigen Raums. Positiv bewerte-      Kritik äußerte der Vorstand über die Novel-
man aus der Flutkatastrophe für die künf-     te der LKT NRW auch die Aufstockung der       lierung des Landesnaturschutzgesetzes,
tige Aufstellung des Bevölkerungsschutzes     Finanzausgleichsmasse um 931 Millionen        insbesondere aufgrund der fehlenden
gezogen werden können, wird derzeit auf       Euro, mit welcher finanzielle Verwerfungen    Einbindung der kommunalen Spitzenver-
verschiedenen Ebenen untersucht: Neben        innerhalb der kommunalen Familie vermie-      bände bei der Erarbeitung und Beratung
der vom Landtag NRW beschlossenen Ein-        den werden. Dabei forderte der Vorstand       des Gesetzentwurfs. Dabei betonte der
richtung eines Parlamentarischen Unter-       den Landtag und die Landesregierung auf,      Vorstand, dass insbesondere die Erarbei-
suchungsausschusses, der am 8. Oktober        von der geplanten Rückzahlung der Kredi-      tung der vorgesehenen informationstech-
2021 seine Arbeit aufgenommen hat,            tierung durch Abzüge zulasten der Kom-        nischen Systeme unter Einbeziehung der
hat das Landeskabinett THW-Präsident          munen in kommenden Gemeindefinanzie-          kommunalen Spitzenverbände und der
a.D. Albrecht Broemme, Vorsitzender des       rungsgesetzen abzusehen. Zudem wurde          kommunalen Praxis erfolgen müsse. Insge-

Das Präsidium des LKT NRW moderierte die Vorstandssitzung am 28.10.2021.                                               Quelle: LKR NRW

572
EILDIENST 12/2021                                                                          Aus dem Landkreistag • Schwerpunkt

samt bleibe der vorliegende Gesetzentwurf    lierung des Landesnaturschutzgesetzes          insbesondere die Schaffung von Mehr-
weit hinter den kommunalen Erwartungen       (vgl. Positionspapier in EILDIENST LKT         fachzuständigkeiten abgelehnt. Zudem
zurück. Dies sei umso bedauerlicher, als     NRW Nr. 6/Juni 2018 S. 283 f sowie Stel-       forderte der Vorstand, eventuelle direkte
der Landkreistag NRW auf der Grundlage       lungnahme zum Naturschutzgesetz, EIL-          und indirekte Mehrbelastungen nach dem
eines vom Vorstand im Jahre 2018 verab-      DIENST LKT NRW Nr. 12/Dezember 2021,           Konnexitätsprinzip auszugleichen.
schiedeten Positionspapiers gegenüber der    S. 569 f – in diesem Heft).
Landesregierung wiederholt die Notwen-                                                      Abschließend informierte die Geschäftsstel-
digkeit einer umfassenden Novellierung       Des Weiteren befassten sich die NRW-           le über die neue Förderung der interkom-
des Gesetzes verdeutlicht habe.              Landrätinnen und NRW-Landräte mit dem          munalen Zusammenarbeit durch das Land
                                             angekündigten Entwurf der Landesregie-         NRW. Die am 1. Oktober 2021 aktualisier-
In Teilen schränke der vorliegende Gesetz-   rung für ein Kinderschutzgesetz, den das       te Förderrichtlinie sehe vor, die Vorberei-
entwurf mit den beabsichtigten Vorga-        Landeskabinett wenige Tage nach der Vor-       tung und Durchführung interkommunaler
ben für die Auswahl von Kompensations-       standssitzung beschloss und Familienmini-      Kooperationen mit bis zu 175.000 Euro zu
flächen und -maßnahmen die Unteren           ster Dr. Joachim Stamp in einer Pressekon-     fördern sowie diesen Betrag für jede weite-
Naturschutzbehörden sogar noch weiter        ferenz vorstellte (vgl. https://www.mkffi.     re beteiligte Kommune um jeweils 35.000
ein. Die Bemühungen, mit Ausgleichs- und     nrw) und Pressemitteilung EILDIENST LKT        Euro zu erhöhen.
Ersatzmaßnahmen zumindest weiteren           NRW Nr. 12/Dezember 2021, S. 611 – in
Verschlechterungen      entgegenzuwirken,    diesem Heft).                                  Zudem habe das MHKBG NRW ein Kom-
würden dadurch nachhaltig erschwert.                                                        petenzzentrum für interkommunale und
Kontrovers diskutiert wurden zudem die       Im Hinblick auf das durch die Landesregie-     regionale Zusammenarbeit eingerichtet,
angepassten Regelungen zur Erteilung von     rung eingeleitete Gesetzgebungsverfahren       welches das Projekt Interkommunales.
Befreiungen und Ausnahmen und der dar-       zur Änderung des Wohn- und Teilhabege-         NRW ergänzen soll. In dem Zusammen-
aus resultierende Mehraufwand für Natur-     setzes begrüßte der Vorstand ausdrück-         hang erinnerte der Vorstand daran, dass
schutzbeiräte und Untere Naturschutzbe-      lich, dass das Land kurzfristig von seinem     interkommunale Kooperationen weniger
hörden.                                      Vorhaben abgesehen hat, die Ausführung         einer finanziellen Unterstützung durch
                                             des SGB IX in eine Pflichtaufgabe zur Erfül-   das Land als vielmehr klarer umsatzsteu-
Um insbesondere eine Vielzahl von büro-      lung nach Weisung umzuwandeln. Zudem           errechtlicher Rahmenbedingungen bedürf-
kratischen Hürden bei naturschutzrechtli-    bekräftigte der Vorstand seine bisherige       ten (vgl. bereits EILDIENST LKT NRW Nr.
chen Verfahren abzubauen und unnötige        Kritik am Gesetzgebungsverfahren. In           2/Februar 2021, S. 73 ff).
Verzögerungen zu vermeiden, bekräftigte      der Vorstandssitzung vom 14. September
der Vorstand die weiterhin bestehende        2021 hatte dieser die Notwendigkeit der                 EILDIENST LKT NRW
Notwendigkeit einer umfassenden Novel-       geplanten Änderung infrage gestellt und           Nr. 12/Dezember 2021   00.10.10

Geodaten in der Nutzung – die Erfolgsgeschichte amtlicher
Daten von Land und Kommunen

   Nordrhein-Westfalen stellt die digitalen amtlichen Geobasisdaten von Landesvermessung und Liegenschaftskataster
   seit vier Jahren kostenfrei und seit knapp zwei Jahren unter einer vollständig offenen Lizenz bereit. Das sorgt natürlich
   für eine gesteigerte Nachfrage und Nutzung der Geofachdaten und macht deutlich, dass Geodaten eine wichtige Res-
   source für die Bewältigung von Aufgaben auf den Ebenen von Bund, Land und Kommunen sind. Und für die Bedeutung
   der Geodaten gibt es zahlreiche, gute Beispiele.

Copernicus – Nordrhein-West-                 macht es möglich, alle drei bis sechs Tage
                                                                                             DER AUTOR
                                             Bilddaten zu einem Standort zu aktualisie-
falen aus dem All                            ren. Auch wenn die Qualität der Daten
Angefangen mit „Copernicus“: Die Pro-        nicht mit den hoch aufgelösten Luftbildern
                                                                                             Herbert Reul,
zesse der Erhebung amtlicher Geodaten        der Vermessungsverwaltung vergleich-            Minister des Innern
werden selbstverständlich ständig dem        bar ist: Der Mehrwert dieser Daten durch        des Landes Nordrhein-Westfalen
aktuellen Stand der Technik angepasst.       Aktualität und Flächendeckung bleibt.
Wie aber hilft hierbei das europäische
Raumfahrtprogramm „Copernicus“? Ganz         Um den Bedarf an „Copernicus“-Daten            tungen regelmäßig mit Verwaltung, Wirt-
konkret: Die Erde wird täglich durch ein     für Nordrhein-Westfalen zu ermitteln,          schaft und Wissenschaft aus. So konnten
dichtes Netz an Satelliten beobachtet. Das   tauschen sich Land und Kommunalvertre-         schon diverse Projekte aus den Bereichen

                                                                                                                                  573
Schwerpunkt „Vermessung und Geodaten“                                                                                             EILDIENST 12/2021

                                                                                                    unterstützt werden. Für dieses und zahlrei-
                                                                                                    che andere Projekte braucht es aber eine
                                                                                                    gemeinsame technische Basis – die bietet
                                                                                                    IT.NRW: Hier werden die offenen Daten
                                                                                                    aus Nordrhein-Westfalen mit Fernerkun-
                                                                                                    dungsdaten zusammengeführt und in
                                                                                                    einer zentralen Infrastruktur automatisiert
                                                                                                    verarbeitet.

                                                                                                    Dynamisches Mosaik –
                                                                                                    NRW in wolkenfreier Sicht
                                                                                                    Zweites Beispiel für die Bedeutung von
                                                                                                    Geodaten: ein wolkenfreier Blick auf unser
                                                                                                    Bundesland. Die nordrhein-westfälische
                                                                                                    Vermessungsverwaltung stellt gemeinsam
                                                                                                    mit IT.NRW aus kostenfreien aktuellen
                                                                                                    Satellitendaten der Europäischen Welt-
                                                                                                    raumorganisation (ESA) kontinuierlich die
                                                                                                    gesamte Landesfläche in einem sogenann-
                                                                                                    ten dynamischen Mosaik dar. Die störende
                                                                                                    Wolkendecke wird dabei dynamisch ent-
                                                                                                    fernt. Hierfür werden die Daten der ESA
                                                                                                    vorprozessiert, analysiert und die geeigne-
                                                                                                    ten wolkenfreien Stücke des Mosaiks auto-
                                                                                                    matisiert aktualisiert. Dieses so regelmäßig
                                                                                                    fortgeführte Puzzle an Satelliten-Aufnah-
                                                                                                    men kann automatisiert in Fachanwendun-
                                                                                                    gen nutzbar gemacht werden.

                                                                                                    KriSiGEO –
                                                                                                    Geodaten für den Blackout
                                                                                                    Drittes Beispiel: Der Zugang zu Geodaten
Herbert Reul, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.              Quelle: IM NRW      auch in Krisensituationen. Die Bereitstel-

Vermessung, Umwelt, Natur, Gefahrenab-
wehr oder Planung initiiert werden.

Beispielhaft sei hier das von der Landes-
vermessung NRW umgesetzte Projekt
„Cop4ALL“ benannt. Auf der Basis aktu-
eller Geobasis- und „Copernicus“-Daten
können Veränderungen der Erdoberflä-
che ermittelt und in 15 einheitliche soge-
nannte Landbedeckungsklassen differen-
ziert werden. Vereinfacht gesagt kann
so erkannt werden, wo Gebäude stehen,
wo Gewässer fließen oder wo sich Wald
befindet. Die Technologie wird dabei auf
Basis von Ansätzen der Künstlichen Intel-
ligenz (Deep Learning) trainiert, um diese
Klassen – also zum Beispiel Vegetation,
Gewässer oder bauliche Objekte – auto-
matisiert differenzieren zu können. Dieses
Projekt wurde durch kommunale Fachleute
begleitet, um eine Nachnutzung auf loka-     Die Abbildung zeigt die unterschiedliche Qualität der Geodaten am Beispiel der in
ler Ebene zu ermöglichen. Dadurch können     Folge der Flutkatastrophe im Juli 2021 überfluteten Kiesgrube in Erftstadt-Blessem. Die
die Erhebungsprozesse der Vermessungs-       reduzierte Auflösung der Satellitendaten fällt sofort ins Auge, tritt aber im Interesse der
und Katasterverwaltungen über die ver-       Aktualität – gerade bei flächenhaften Informationen – in den Hintergrund.
schiedenen Organisationsebenen hinweg                  Quelle: Enthält Copernicus Sentinel-2 Daten [2021], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0

574
EILDIENST 12/2021                                                                        Schwerpunkt „Vermessung und Geodaten“

lung der Geodaten erfolgt in Nordrhein-        Grundlage hierfür waren Daten des Deut-          Die „Weltvermesser“ von
Westfalen online über sogenannte Geo-          schen Wetterdienstes (DWD) sowie die
datendienste. Diese ermöglichen den            kostenfreien amtlichen Geobasisdaten von
                                                                                                morgen finden – Nachwuchs­
automatisierten Zugriff auf die aktuellsten    Landesvermessung und Liegenschaftska-            initiative geodäsie.nrw
Daten von Land und Kommunen. Dane-             taster. Auf der Basis von hochaufgelösten
ben werden aber auch klassische Mög-           Geländemodellen und Informationen zu
lichkeiten angeboten, die Daten von den        den Grundstücken konnten Simulationen
jeweiligen Servern herunterzuladen.            zu potentiellen Überschwemmungsgebie-
                                               ten gerechnet werden.
Wie können aber Daten im Krisenfall bezo-
gen werden, wenn der digitale Zugang,          Diese Simulationsdaten können ein weite-
zum Beispiel wegen eines Stromausfalls,        rer Baustein bei der Unterstützung von Kri-      Nachwuchsinitiative geodäsie.nrw.
nicht mehr möglich ist? Für diese „Krisensi-   sensituationen sein. Eine tatsächliche Lage-                               Quelle: IM NRW
tuationen“ wurde in NRW die Anwendung          situation – und das haben die Ereignisse
KriSiGEO entwickelt. Die Offline-Lösung        der Flutkatastrophe Mitte Juli 2021 leider       Die Bedeutung von Geodaten dürfen auf-
ist ein kostenfreies Angebot für Behörden      gezeigt – lässt sich im Vorfeld aber nicht       grund der vorgenannten Beispiele auf der
und Organisationen mit Sicherheitsaufga-       vollständig modellieren. Hierfür brauchen        Hand liegen, aber es wartet eine große
ben (BOS) (Download über https://www.          wir weitere Verfeinerungen der Modell-           Herausforderung auf uns: Denn in den
bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geoba-        daten – und die können nur von lokalen           Berufsfeldern von Geodäsie, Geoinforma­
sis/geodaten-anwendungen/krisigeo_nw).         Ortskundigen kommen, weil es hierbei             tion und Landmanagement ist ein eklatan-
                                               zum Beispiel um Abflusskapazitäten, bau-         ter Mangel an fachlichen Nachwuchskräf-
Mit KriSiGEO werden Geobasisdaten –            liche Schutzmaßnahmen an Gewässern               ten zu beklagen. Die Folgen des demo-
also beispielsweise topographische Karten      oder Regenrückhaltesysteme geht.                 grafischen Wandels werden hierbei durch
oder Luftbilder – sowie Geofachdaten –                                                          sinkende Studienanfängerzahlen noch
wie Standorte von Krankenhäusern oder                                                           verstärkt. Verwaltung, Wirtschaft und
aus dem Zensus abgeleitete anonymisierte                                                        Wissenschaft sind hiervon gleichermaßen
Einwohnerdaten – in einem leicht bedien-       Geodaten für die Wirtschaft –                    betroffen. Um diesem Trend zu begegnen,
baren Geoinformationssystem unabhängig         Beispiel Versicherungsunter-                     wurde in diesem Jahr die Nachwuchskam-
vom Strom- und Leitungsnetz für die BOS        nehmen                                           pagne geodäsie.nrw gegründet. Das ist
zur Verfügung gestellt.                                                                         vor allem eine Imagekampagne, die unter
                                               Als letztes Beispiel sei ein Blick in die Ver-   anderem über die oben genannten Berufs-
Die Lösung ist insbesondere für Geo-Laien      sicherungsbranche geworfen. Denn auch,           felder informieren und dafür begeistern
gedacht, also denjenigen Menschen, die         wenn die Erhebung und Bereitstellung             soll. Im Fokus stehen dabei insbesondere
im Krisenfall intuitiv mit den Geodaten        amtlicher Geodaten primär der öffent­            Schülerinnen und Schülern, die kurz vor
Lagedarstellungen vornehmen müssen.            lichen Daseinsvorsorge dient, gibt es eben-      der Berufswahl stehen.
Dabei können die landesweit angebotenen        so außerhalb der Verwaltung Verwen-
Geodaten durch lokale eigene Fachdaten         dung für die Daten. Beispielsweise wer-          Die Koordination der einzelnen Maß-
oder auch taktische Zeichen angereichert       den hochaufgelöste Luftbilder, räumliche         nahmen der Initiative erfolgt durch die
und weitergegeben werden.                      Informationen zu Gebäuden, aber auch             Geschäftsstelle geodäsie.nrw, die im
                                               Informationen zur Örtlichkeit, in der Versi-     Ministerium des Innern eingerichtet ist.
Aufgrund der zurückliegenden Flutkata-         cherungsbranche zu einer ersten Wertein-         Zentrales Element der Kampagne ist die
strophe im Juli 2021 und den damit zusam-      schätzung vom Schreibtisch aus genutzt.          Webseite www.geodäsie.nrw – eine Infor-
menhängenden Strom- und Netzausfällen                                                           mationsplattform für die Berufsbilder und
haben auch Stellen des Bundes und ande-        Das gilt insbesondere dort, wo Versi-            Aufgabenfelder. Hier finden interessierte
rer Länder KriSi-GEO bereits bezogen. Der      cherungsobjekte nicht oder nur unter             Besucherinnen und Besucher in einer inter-
Plan ist daher, dieses Angebot möglichst in    erschwerten Bedingungen zugänglich sind.         aktiven Karte auch konkrete Angebote für
der Fläche anzubieten, um im Bedarfsfall       Digitale Geodaten können hier also einen         Praktikums-, Ausbildungs- und Studien-
auf gleichen Geodaten und technischen          wichtigen Beitrag zur Digitalisierung und        plätze in Nordrhein-Westfalen.
Grundlagen arbeiten zu können. Das kann        zur Effizienzsteigerung eines Unterneh-
insbesondere Einsätze an den geographi-        mens darstellen.
schen Grenzen zu den Niederlanden oder
Belgien unterstützen.                          So hat ein in Nordrhein-Westfalen ansäs-         Ausblick
                                               siges Versicherungs-Unternehmen die
                                               digitalen Geodaten – geboren aus einem           Die nordrhein-westfälischen Vermessungs-
                                               Projekt heraus – mittlerweile fest in ihre       und Geoinformationsverwaltungen zeich-
Starkregengefahren-                            Prozesskette zur Ermittlung von Gebäu-           nen sich durch eine hohe Innovationsbe-
Hinweiskarten                                  deversicherungswerten         eingebunden.       reitschaft aus, mit der sie die digitale Trans-
                                               Ermöglicht wurde das Projekt erst durch          formation auf allen Ebenen begleiten. Das
Ein viertes Beispiel: Im Oktober 2021 veröf-   die kostenfreie Nutzung der Geobasisda-          haben die Beispiele gezeigt! Dazu gehört
fentlichte das Bundesamt für Kartographie      ten und damit der Reduzierung der Pro-           aber auch, den Blick gemeinsam nach
und Geodäsie eine interaktive Webkarte         jektkosten. Heute unterstützen die Daten         vorne zu richten – auf die Fragestellungen
mit Gefahrenhinweisen zu Starkregen            bei der Vorbereitung von Versicherungs-          von morgen. Die Dynamik in der Digita-
für das Gebiet von Nordrhein-Westfalen         abschlüssen – und dienen damit auch dem          lisierung, die gestiegenen Anforderun-
(https://geoportal.de / Info /tk_04-starkre-   öffentlichen Auftrag der Versicherung zur        gen aus einer Vielzahl politischer Bereiche
gengefahrenhinweise-nrw).                      Absicherung existentieller Risiken.              bei gleichzeitig sinkendem Fachpersonal

                                                                                                                                         575
Schwerpunkt „Vermessung und Geodaten“                                                                                  EILDIENST 12/2021

machen agile Lösungen und Fachverfah-          2007/2/EG („Infrastructure for Spatial         Geodaten werden aber weiter optimiert
ren erforderlich. Hier können organisato-      Information in the European Communi-           und auf die Anforderungen der vielfältigen
rische Zwänge in der vertikalen wie auch       ty“), die national über das Geodatenzu-        Nutzerinnen und Nutzer angepasst.
horizontalen Verwaltungsstruktur durch         gangsgesetz (GeoZG) umgesetzt wird.
technische Lösungen aufgefangen wer-           Geprägt durch seine kommunalen Struk-          Lassen Sie es mich so zusammenfassen:
den. Dies gilt insbesondere bei der Bereit-    turen gerade in der Vermessungs- und           Die Vermessungs- und Geoinformations-
stellung von Geodaten und Anwendungen          Geoinformationsverwaltung wird das Land        verwaltungen von Land und Kommunen
unterschiedlichster Ebenen für eine Nut-       weiterhin den Dialog mit den kommunalen        sind gut aufgestellt, um den künftigen
zung in Krisensituationen.                     Vertretungen führen, um an gemeinsamen         Anforderungen im Kontext der Digitali-
                                               Lösungen zu arbeiten. Dabei bleibt die         sierung gerecht werden zu können. Und
Das Land wird sich auch weiterhin für den      Datensouveränität der Kommunen unan-           damit bleibt gleichermaßen viel zu tun!
Ausbau und die Vernetzung von Geoda-           getastet. Die bereits existierenden tech-
ten aller Ebenen einsetzen. Basis ist und      nischen Netzwerke für eine Optimierung                  EILDIENST LKT NRW
bleibt die europäische INSPIRE-Richtlinie      des Zugangs und der Nutzung amtlicher             Nr. 12/Dezember 2021   62.00.07

Hochwasser in der Städteregion Aachen:
Erhebung aus der Luft und Bereitstellung der Daten im
Geoportal durch das Kataster- und Vermessungsamt

   Das Starkregenereignis im Juli 2021 hat auch in der Städteregion Aachen schwere Schäden verursacht. Das Kataster-
   und Vermessungsamt hat unmittelbar nach dem Hochwasser in den betroffenen Gebieten Luftbilder mit Hilfe einer
   Drohne erstellt. Diese Aufnahmen dokumentieren die Schäden aus der Luft und werden im Geoportal der Städteregion
   zusammen mit weiteren hochwasserrelevanten Geodaten über eine zentrale Plattform veröffentlicht und dienen u.a.
   Fachämtern zur weiteren Planung relevanter Maßnahmen.

D   ie Städteregion Aachen wurde von
    langanhaltenden Starkregen und dar-
aufhin auftretenden Hochwasser in der
                                               ler, Stolberg, Roetgen sowie der Aachener
                                               Stadtteil Kornelimünster wurden teilweise
                                               überflutet und haben große Schäden an
                                                                                                                 DIE AUTORIN

Nacht zum 15. Juli 2021 schwer getrof-         Häusern und Infrastruktur zu verzeichnen.
                                                                                                                 Anne Kockmeyer,
fen. Besonders die Kommunen Eschwei-           Das Kataster- und Vermessungsamt der                              Arbeitsgruppenleiterin
                                                                                                                 „GeoService“,
                                                                                                                 Städteregion Aachen
                                                                                                                 Quelle: Städteregion Aachen

                                                                                              Städteregion Aachen hat sich mit seinen
                                                                                              verschiedenen Abteilungen an der Aufar-
                                                                                              beitung des Ereignisses beteiligt und mit
                                                                                              den verfügbaren Instrumenten, Software
                                                                                              und Wissen einen Beitrag zur Unterstüt-
                                                                                              zung geleistet.

                                                                                              Dokumentation der Schäden
                                                                                              Die Abteilung „Vermessung“ hat im Jahr
                                                                                              2019 eine Drohne zur Durchführung von
                                                                                              Vermessungen aus der Luft angeschafft.
                                                                                              Bei der Dokumentation der Hochwasser-
Die Drohne des Kataster- und Vermessungsamtes auf dem Startplatz.                             schäden konnte mit diesem Gerät schnell
                                                 Quelle: A. Bruchhage, Städteregion Aachen   ein Bild der zerstörten Gebiete erstellt

576
EILDIENST 12/2021                                                                        Schwerpunkt „Vermessung und Geodaten“

werden. Mit klassischen Messinstrumen-
ten wäre dies nicht möglich gewesen, da
viele Infrastrukturanlagen zerstört sind und
somit die Flächen nicht oder nur schwer
zugänglich sind. Innerhalb von kurzer Zeit
wurde der Außendienst geplant, sodass
die ersten Befliegungen eine Woche später
starten konnten.

Insgesamt wurde an rund 15 Außendienst-
tagen geflogen, hauptsächlich entlang der
Flüsse Vicht und Inde. Nach dem Außen-
dienst folgte die Nachbearbeitung und
Auswertung. Dazu kommt die Software
„Metashape Professional“ zum Einsatz.
Diese setzt die vielen Einzelfotos mit Hilfe
von photogrammetrischen Methoden zu
einem Gesamtbild mit einer Bodenauflö-
sung von rund 2,5 cm bei einer Flughöhe
von 80 m zusammen. Für diese rechenin-
tensiven Auswertungen wird ein besonders
leistungsfähiger PC nur für diesen Zweck
eingesetzt.

Die Berechnungen nehmen für ein Projekt
mit rund 3.000 Einzelfotos rund 20 h in
Anspruch. Dabei erfolgt die Auswertung
in Zwischenschritten, wie die Erstellung
von dichten Punktwolken, 3D-Modellen
und Orthophotos. Während des gesamten
Auswerteprozesses sind manuelle Bearbei-
tungen erforderlich, wie beispielsweise die
Entfernung von überflüssigen Bildpunk-         Startseite Geoportal der Städteregion Aachen.                 Quelle: geoportal.staedteregion-aachen.de
ten zur Verbesserung der Kameraposition
oder eine Ergänzung übereinstimmender
Passpunkte zur Erzeugung der Punktwol-         nach Maßstab TopPlus-Web-Open vom                 Hochwassergefahren und -risikokarten,
ke. Im Anschluss werden die Daten an die       BKG (Bundesamt für Kartographie und               die vom Land NRW durch die Bezirksregie-
Abteilung „GeoService“ des Kataster- und       Geodäsie), ABK (Amtliche Basiskarte)              rungen und das Ministerium für Umwelt,
Vermessungsamts zur Bereitstellung wei-        oder Liegenschaftskarte, relevante Daten          Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-
tergegeben.                                    zum Thema eingebunden und als ein-
                                               zelne Layer individuell durch den Nutzer
                                               einblendbar. Interessante Daten sind die          1   geoportal.staedteregion-aachen.de

Bereitstellung im Geoportal
Das Kataster- und Vermessungsamt stellt
umfangreiche Geodaten aus den verschie-
densten Bereichen für Bürger und Mitar-
beiter aus der Städteregion und städteregi-
onsangehörigen Kommunen im Geoportal1
zur Verfügung. Diese werden in separaten
Themen, wie „Basiskarten und Luftbilder“,
„Gesundheit, Hilfe und Pflege“, „Verkehr
und Freizeit“ und jetzt aktuell „Daten zum
Hochwasser“ für Jedermann veröffentlicht.
Darüber hinaus gibt es für registrierte Nut-
zer weitere individuelle Gruppenthemen
und Berechtigungen, beispielsweise Dar-
stellungen von Altlasten und Zugriff auf
Eigentümerdaten. Das Portal verzeichnete
im Jahr 2020 über 110.000 Zugriffe, Ten-
denz seit Einführung 2016 stark steigend.
                                               Ergebnis der Erhebung aus der Luft durch das Kataster- und Vermessungsamt entlang der
In dem Thema „Daten zum Hochwas-               Vicht (Bodenauflösung rund 2,5 cm) und Darstellung im Geoportal.
ser“ sind neben den Geobasisdaten, je                                                                Quelle: geoportal.staedteregion-aachen.de

                                                                                                                                                 577
Sie können auch lesen